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Schulden keine Ausnahme gemacht werde, weil es sich von selbst . * 12 5 m, 33 9. . bleiben wird. er n f pen 3 r gf , . ug g 3e E B ; . . . .
t, daß das 8 ögli . ü leibt und für solche arum stimme ich gegen diesen Theil des Gutachtens. war gelähmt, so daß ich nicht im Stande war, darauf zu antworten. st 3
dd k rste Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung. Donnerstag den 10 Juni. ; 0
s vorzufehende Umstände keine Bestimmung getroffen werben kann. Abgeordn. von l r zuseh s 6 g gertoff Redner uur darin beipflichten, daß man sich dem zweiten Antrage der dies mir nicht hat in den Sinn kommen können, daß ich gänzlich miß⸗
n ; 2 j i ti der *. * *. . j. i. 7 I
r, , ö e , ,,. . , , . nur nn. r e , , bin. i ich von einer Indemnitätsbill sprach, k J,, , , ͤ Rechte zu entzichen, doch die Verheißungen der früheren Gesetze, nn Ständen nicht verantwortlich, sind. Ich halte es überhaupt nicht stellen. - In Bet Mn i ng als ein solches hin- nit Zuziehung des Vereinigten Landtags, oder ohne dieselbe, aus unschäßbaren Gihter auf mumgr sa, erm deshalb erkläre ich, daß
zur Kontrahirung von Schulden in Friedenszeiten, daß aber diese tlich' des 1620 ni 5 . Die Abtheil ö. ir zwe mn n, fn . Fi In Betreff der Anführung des letzten geehrten Redners aus freiem Entschluß des Königs. ich dem zweiten Antrage der Abtheilung nicht beistimmen k J
Zusimmung nicht eintreten solle bei S hulden füt Kriegszeiten oder men ich des von 820, nicht erfüllt seien. ie heilung . für zwe mäßig, für solche Fälle von Hause aus Ausnahmegesetze zu der Rheinprovinz, so habe ich allerdings geäußert, daß, wenn wir die Ich muß aber, um noch deutlicher zu sein, auf eine Erklärung zurück⸗ (Bravo! Bravo!) ö in Kriegszeiten, und man hat einen Widerspruch darin n. mit 9 n, . noch , in dem Patente von gal e n n, e n,, . 9 . . 3. . . Jö. Darlehen in den außerordentlichen Fällen, deren das kommen, i schon einmal gegeben habe. Die Krone . (Verstärkter Ruf zur Abstimmung; mehrere Redner werden von
dem Gesetze vom 17. Januar 1820, weil diese Gesetzgebung leinen 1 ne] Anst gen noch ; h ,, B 9 2 önigs Majestat an die : j btheilungs- Gutachten erwähnt, vertrauensvoll Se. Majestät über- anderen Ausweg gewußt, um das Gesetz vom 17. Januar 1820 mit dem Marschall aufgerufen, welche jedoch auf das Wort ö ,, , ,, . ,, ,, , , .
eil z Kriegs⸗-Schniden handelt, i e n — lung, welche, me V ö J ägen; dam de u t 1 . Rede. Ich habe bewiesen, daß ich diese Gesi ; r ich in Ei . J . . . rn n ö ö Staats“ meines Erachtens, 6 e, sind. Es ist . 6 63. des . der äußersten Fall, 16 es nicht möglich wäre, , aller . und ich bin weit davon entfernt, gel fh a nrg sehest ell. n f n, . , ir g gef. g. Abgeordu. vo n A uerswald (vom Platz:; Wenn ich voraus⸗ keint anberen Schulden e n önnen. btheilung, der sich mit dem Patent vom 3. Februar in Ueberein⸗ zen zu, versammeln, würde denen, welche erscheinen können, un edenk⸗ gern bin ich bereit, mich Vorschlägen anzuschließen, welche für sene Botschaft . 2 April d. J. ausdrücklich ausgespro en. Ich habe setzen darf, daß es jeßzt zur Abstimmung. kommen wird, und daß der Eben wird mir bemerft, es lönntzen Fälle eintreten, swie s. ö. in ,,, een; d efugni iich die Befugniß zu allgemein verbindlichen Beschlüstzn beizulegen außerordentlichen Fälle, wo die Stände⸗-Versammlung nicht zusam erklärt, daß wenn ein anderer Ausweg gezeigt werden , . Marschall die Absicht hat, zuerst üben das Hutachten ber Ab. Hungern ot iel ch be unten zu oeh sichen seien; indeß es ann darauf ö 6 6 nur vöhlig mit Recht in der Befügniß der Krone sein; Allerdings ist der Fall vorgekemmei, wo Se. Majestät Sich mentreten kanns behufs der Ggrantie von kö ein Krone mit? Freuden aeceptiren werde; als einen solchen Auswe . theilung abstimmen zu lassen, und es dann noch gestattęt werde, daß nicht ankommen, unb ich halte mich lediglich an den Wortlaut des gelegen habe, ohne die frühere Gesetzgebung zu verletzen, neben der in Memel befand, und nur einen kleinen Nayon um Memel besaß. er renn, Aiugtunstsmittel gewähren. Da aber aein falle de iich! öden mender d glbchü feng ekhorgef ö ,, h babe in Betreff der zweiten Frage das Amendement des Mitgliedes von Gesetzes vom Jahre 1820, welches keinen Ünterschied macht. Es reichsstůndischen Versammlung auch andere Körerschaften, die noch Dann ist zu erwägen, ob es nicht zweckmäßig wäre, für den singu⸗ isher nicht aufgefunden worden, wenn erwähnt worden ist, daß die ihn als einen solchen bezeichnet, aber nur unter der g n n Wwestff en zar ef, n,, ,, ut, kommt darauf an, den Widerspruch zwischen dem Gesetze vom 17. dazu aus ihrem Schooße hervorgingen, mit gewissen Attributen lairen Fall eines Krieges, der in 32 Jahren nicht vorgekommen ist Krone sich in solchen Fällen Hülfe zu verschaffen suchen muß, so daß die i lden welch: ,. amn de Abtheilung angedeuten an, weil dies die beiden Punkte sind, die ich befürworten wollte,
Januar 1820 und dem vom 3. Februar b. J. zu heben. Ich hätte zu n, y und welcher erst in der aller utferntesten ö . halte ich es am zweckmäßigsten, der Krone diese Machtvollkommenheit gemacht würden i Rechte haben, als nge . e. Marschall: Es handelt sich hier um ein Mittel darüber, was eglaubt, man würde zu einem anderen Refultate kommen, als die Das ist ein allgemeiner Satz, gegen den nichts zu erinnern ist, der möge, die Kontrahirung von Anleihen von der erantwortli h * 2 für solche Fälle von Seiten der Stände zu übertragen, damit der unter Zuziehung und Mitaarantie bes n, . wn, 9 . geschehen soll, wenn eine Anleihe gemacht werden muß und es un⸗ er ug gekommen ist. Die Gesetzgebung vom 3. Februar läßt aber auch nicht das Geringste beweist. Daß neben den Ständen auch jeweiligen Nathgeber Per Krone abhängig zu machen; ve n n, ,, Staat in solchen Ereignissen nicht kreditlos dasteht. werben. 2 wollt en , i . (. 9 mr „gemacht möglich ist, den Vereinigten Landtag oder einen großen Theil dessel— noch einen Schein übrig von dem Gesetze vom 17. Januar 1826; andere Körperschaften bestehen und Zewisfse Attribute haben kön- Nes mir noch nicht nothwendig, daß man sich auf . al. 666 Abgeordn, Irhr. von Vincke:; Ich wollte hierauf einfach er- oder ihr Anerkenntniß dol inf en Een el fer 6e einräumen ben zu berufen. Das Gesetz hat eine desfallsige Bestimmung darü⸗ nen, bestreitet Niemand; es fragt sich᷑ nur, was sind das für Körper- constitutioneller Staaten mit Minister⸗Verantwortlich kei ; klären, daß ich in den Worten, die ich gesagt habe, weder auf die so würde man das . 6 der 6 n . . , . 4 K ,. ; es liegen aber zwei Amendements vor, welche noch weiter gehen, in⸗
aat zwar nicht, der Vereinigte Landtag oder die reichsständische 1 ; . vas i istitutioneller, 1 c ; wort ; sie sagt z ch 9 3 wer schaften und was für Attribute? Daß nur Eine Versammlung reichs ⸗ weit will ich nicht gehen, ich will nur die Möglichkeit andeuten. Paß Nede des ehrenwerthen Mitgliedes Bezüg genommen, noch an das Kredits am meisten bedarf, desselben berauben. Nur unter dieser Vor B . ⸗ dem sie gar keine solche Bestimmung wollen. Wenn wir jetzt zur Abstim⸗ mung kommen, so ist meine Meinung, die Amendements vorausgehen
Verfammlung, wohl aber die Deputation soll zugezogen hast ; ᷓ ꝛ . . i gehen i . Di hne die strikten der,
um zu en, was geschehe. Was schlägt aber die ständische Befugnisse besitzen kann und nicht eine zweite, daß ihr also man für extraordinaire Fälle Mittel finden kann, ohne die, Mitglied, noch an seine Rede gedacht habe. s. j ei , . ö
i hein . Sie k ch . . ganz keine Attribute , werden können, wie die Reichsstände für sich Bestinmungen der ständischen Rechte . , ö Abgeordn. von Gaffr . 4. ö, aber dieselben Worte. e ne nn, 9 . n, n, deren, , .
weg also sie will auch nicht einmal, daß Jemand von den vindiziren, ist in den vorigen Tagen, so evident ausgeführt worden, nur aufmersam machen, zu welchen Folgen , 96 ö. Kredit⸗ Abgeordn. Frhr. von Vincke: Nachdem ich es in Abrede ge- wesen ist . , un 9 . zu lässen und dann erst zu der Abstimmung über den Verschlag der Ständen da sei und sehe, ob bas aufgenommene Anlehen nothwen— daß nichts Neues dafür zu sagen bleibt.. schlages der Abtheilung führen würde. ö. a , . stellt habe, ist die Sache abgemacht. ; y,, *, h ye. , ö. a oth , Abtheilung zu kommen. Die Amendements der Herren Abgeordneten dig war. Sie geht aber noch weiter und sagt: wir wollen der Krone Wenn ferner den ständischen Deputationen mehr Rechte zugestan⸗ sosigkeit des . gehört, . . 3. ,, Nars hall: Keine Eonverfation wenn ich bitten darf! ö . . n! . . ö. 136 ö. . von? Pink und Hansemann siimmen im Wesentlichen überein; dasje⸗ ausdrücklich sagen, sie könne Schulden kontrahiren, ohne daß die stän⸗ den werden, als früher den Reichsständen zugesichert worden seien, so dern oöge n, ob e, nn, , ö. gane s; Versammlung dahin Abg. Ha nsemann: Ich muß mißverstanden worden sein, wenn den merfannt werden , . ö , . . . 3 , aber den erf g dischen Organe darüber gehört werden. Das geht, ich wiederhole es, habe ich dagegen, nichts zu erinnern; daraus folgt aber wieder nicht, wesen ist oder nicht? Wenn später die stän 9 Eh, ed, n und, das verehrliche Mitglied geglaubt hat, ich hätte von einer Schwäche daß der vorgeschlagene Ausweg nur dann . e ginn gen den Ausweg einer Proposition anheimzustellen, welche Se. Majestät weiter, als ich erwartet hätte. Ich befinde mich nicht in der Lage, daß die Reichsstände nicht die Rechte haben sollen, die ihnen früher sentirte die Einberufung wäre 6 n, . e ern, n , . von Seiten des Mitgliedes. Ich habe nur behauptet, bezeichnet , wenn 3 S nder . dn, der König dem nächsten Vereinigten Landtage vorlegen lassen möge. zu fagen, wie man aus diesem Dilemma auf die zweckmäßigste Weise dersprochen worden sind. Und wenn endlich gesagt worden ist, es die Anleihe daher nicht rechtsbestndig⸗ 9 J un en . es anders verstehen können, daß man nicht stark, sollen als alle übrigen . an an , 9. 5 t. * 1 Abgeordn. Hansemg nn: Mein Amendement wird jeßt noch herauskommen könnte, und ich muß gestehen, 4 ic 5 , . m ; . . . , i . . . i ten, . ,, . , man das thäte, was die Abtheilung anderer besserer urge gezeigt n, so . . anch, icht ,, weil dasselbe auf den folgenden Theil des Gutach- nbe von Seiten der Totalität der Versammlung für diese Frage die abgelegt wer en, wie man verfahre, so haben die Heputationen dos en, ohne ein amie, , . J kantragt hat, und ich setze hinzu, daß dies eine Ueberzeu ist hezei p r, Fg ö S T tens Bezug hat.
hann, zu ergreifen. Ich habe r . . keine verantwortliche Stellung, wie auch der Herr Kommissar es aus- nen, ersetzen müßten. Deshalb habe ich mir erlaubt, um beide Kon die nicht nur aus meinem , ö sondern hie ö. . . gin, 3 . J er. Marschall: Dann würde also das Amendement des Herrn ünd mich streng darauf beschränkt, auf den Widerspruch aufnierksam gelegt hatz sie sollen nicht die ständische Zuzichung ersetzen, sondern klusa der Abtheilung in eine af 9 ö aus Westfalen Abgeordneten von Vincke das erste sein.
ssung zu bringen, dem Herrn Mar⸗ Berathungen mit Finanz-Männern'ge ründet ist ⸗ ⸗ . öh . 8 2 siberr 5 i . 4, 98e 6 ) 8
zu machen zwischen den Gesetzen vom 17. Januar 1820 und vom nur guf den Grund des durch das Gesetz verliehenen Mandats schall, vor einigen Tagen folgendes Amendement zu überreichen, . von Sa ucken: Mi. . Wie das Patent ö, (vom Plot Ich müß annehr Abgeordn. von Brünneck: Ich wollte nur darauf aufmerksam 3. Februar 1847, und ich habe der Versammlung vorschlagen zu eint. Art Thätigkeit ausiiben, die aber den Jeichsstanden nach den nämlich: . ö ; . t ; In ,. gehort auch ich zu denen, welche gegen die Deputation große daß ich mich falsch ausgedrückt habe, wenn ic url 9 . wachen, daß sich wohl beide Amendenients auf den zweiten Theil des
müssen geglaubt, auch die Krone darauf aufmerksam zu machen und früheren Geseßzen in weit, ollständigerem Maß beigelegt war, Es „Se. Majestät den König zu bitten, Allergnadigst , . . 5 en fanden; ich gehörte zu denen, die der Ansicht waren, daß daß alle Junctlonen gi. stand schen r on auf . ö Gulag ens beige. r anheim zugeben, im Wege der Gesetzgebung den Ständen einen Gr⸗ kann also aich daraus nicht folgen, wie die Abtheilung konkludirt, wollen, daß nur mit Zustimmung des Vereinigten Landtags . ö. ö. feier ß dorzüglich darauf Werth legte, um im Fall eines Krie= sollen; ich habe nur sagen wollen ,,. ö. . hei 3 Abgeordn. Frhr. von Bincke: Wenn der Herr Narschall eine setz⸗ Entwurf vorzulegen, um eine Ausgleichung des Widerspruchs her— daß hierin der Wille, der Krone . n na . . 6 schulden rech fehlt ,, . ö . J zu erwartenden Krieges, durch ihre Zuzie— enn . , n, . . Rurcft fi 264 Vereinigten derartige Frage an mich richtet, so würde ich dies negiren, denn im 7 . ) . 9 2 9 9. Kr z or 28 2 ec !. —— * h — 98 4 2 . h A 9 63 ‚ . ö * 65 j 2 . ö in Zeiten der Gefahr zu thun, weil unbedingten Anwendung! iese rundsatz . htigt sein sollte und wollte, Schulden zu nachen, Landtag haben sollen. Das ist das Erste. Wenn ferner gesagt ist, k ee i enn se, ne ge,,
beizuführen. Es wd dadurch namentlich auch dem Uebelstande ent⸗ wissen der Stände i 66 . J . . r ; w. llte gen zu treten sein, daß, wenn Umstände eintreten, in welchen eine bie Deputation eben nicht an die Stelle der Stände treten, gegenstehen möchten, dem Vereinigten Landtage eine darauf bezügliche — für die das gesammte Volk aufzukommen verpflichtet wäre. Das ich hätke ausgesprochen, die Regierung habe ihre Absicht geändert, so Mit B 5 di dem Gesetz 17. J 1820 sich . f ꝛ ; . „Mit Bezug auf die aus dem Gesetz vom 17. Januar 18290 si
n, ; 1 . e d, , . . Fan . waren die Gründe, wes / ; . . ersamm zusammentreten könne, dann wegen der diese nie ersetzen kann. Proposition huldreichst vorlegen lassen zu wollen.“ le n weshalb ich und ich glaube V J ᷑ . , enn , . ö ö nr ö 66 9 86 ein⸗ Die J, des Gesetzes von 182 sagt evident, daß un⸗ 2 9. . ürde d uintreten, wenn des Königs gegen die Wahl der . zu . , . 3 gebe ich zu, daß ich im Wesen lichen mich unrichtig ausgebrückt habe. ergebenden Rechtsgründe Se. Majestaͤt zu bitten, die Verordnun⸗ mung 3 , , . 3 . . zu keiner Zeit Staatsschulden kontrahirt Der Weg der Proposition würde dann eintreten, wenn a. haben die Erklärung des Köniali n ., ssen waren. Wir Ich will es anders aussprechen; meine Absicht war, zu sagen, daß . 3 Rehr 1817 vakin ⸗ ĩ treten könnte, daß in außerordentlichsten Fällen der Noth sich der ter keinen Uniständen und zu keiner Zeit Staatsschulden kantrahirt PNajeslät für Ausnahmefälle Ausnahme-Maßregeln für nothwendig klärung des Königlichen Kommissars gehört; wahrschein. die Regier ö Sr gr . g gen vom 3. Februar 1847 dahin ändern zu wollen, daß unzweifel= hste z 1 . it Zuzteb d unter Garantie einer ) ajestät für snahmefãäl ahme⸗ Maßres i, lich oder gewiß ist uns zugesagt 863 hein- die Regierung durch diese gethane Erklärung ausgesprochen hat, daß 8 nnn ber baß die ständische D ; ur b Staat der Gesetzgebung wegen verhindert sehen könnte Schulden werden sollen, es sei denn mit Zuziehung und unte ; Aber v in sere ständischen Rechte aufzugeben, das uns zugesagt (und ich glaube den Worten unbedingt die Sach ; fh ; . haft aus ihnen hervorgehe, daß die ständische Deputation für das aufzunehmen, die allein zu seiner Erhaltung nothwendi smb. Ich reichsständischen Versammlung, Diese aber und ein bloßer Ausschuß , , ,. h, und dem muß ich und ich glaube, Sie Alle vlelleicht, denn wir haben Gründe 1 dir Cachz anders angssehen, als wir, unk chens Anderfs m Staats-Schuldenwesen nicht bestimmt sei, den Vereinigten Landtag i. daß der von mir bezeichnete i ö. . g nä se, d' wesenklich verschiedene Perfacnen. Wenn ich, Kahr mich em ,, . 1 ö Befugniß zu liegen, Vertrauen dem Manne zu schenken, der sie , u, ,, hat, von dieser Deputation zu fordern, als wir be. flsehen BVefugnissen hinsichtlich der Konsenirung don Staats- . z 1 3 . , 5 2 spr ö. 2. s ö . ö . ö 8 ereinbarung führen könne, nicht aber der, wie er der Virfammli ng Antrage der Abtheilung zwar dahin anschließe, daß ständische Depu⸗ aiif das entschiedenste wi g rm grab n. während wir hier versammelt sind, uns eine offizielle . ö. ,, von Beckerath: Nach der von dem Königl. Herr Schulden zu ersetzen. z von der Abtheilung vorgeschlagen ist tationen nicht bestimmt sein können, den Landtag zu ersetzen, so kann 6 der Schulenburg: Es ist der Abtheilung jon zugehen solle, daß die Deputation nirgend den Vereinigten K f . ath: Nach der von dem Königl. Herrn Pies liegt in' meinem Antrage auch mit begriffen, denn wenn Abgeordn. Sper kin g: Ich stimme dem ersten Antrage der ich daraus döch nicht folgern, daß darum der zweite Antrag der Abtheilung ,, e . Landtag als folchen erfetzen, nirgend bindende Handlungen ,,. . infa m 6 . ö. ne,, ber hehe ng ge- nur mit Zuzlehung des Vereinigten Landtages Schulden kontrahirt ö ,,, , kJ n nn , , n,, ,. ,, ĩ 1 ö. . . 0 , ,, in Widerspruch. . ö . e. 3 erkenne zugleich in dieser Erklärung diejenige, daß die Regier . Fla 1 ö. J 21 ; o mein Amendement tritt an die Stelle der beiden Konklusa der mich dagegen wider den zweiten Antrag derselben. Wir sind von ei= behalte u. J. wa“ Fast in jedem Worte ist hier ein Widerspruch. Es ist von einem Mitgliede der Abtheilung angeführt worden daß zugl eser Erklärung diejenige, daß die Regierung oder diese Erklärungen um so mehr bewogen fühlen, jene Frage be ahend ir r i st vo 9 unh das Gouvernement seine Ansicht darin geändert hat, daß es keine zu beantworten und eine derselben , ,, . an X. . , , , n. es angenommen wird, so haben wit über nichts
ö 38 act ̃ Erstens hat Sie Krone solche Rechte nicht; denn wie das Gesetz von ; ir si eine erinnerlich nem geehrten Mitglieve in beredten Worten aufgefordert, Vertrauen 6 6. ht; wie 5 derartige Aeußerungen gefallen sind; mir sind, keine erinnerlich 8 . geänder ger 3. ede, , wee. Wh ausdrücklich sagt, hat die Krone den Reichsständen gegenüber erahttgf, en g . . Schulden kontrahiren will, als nur mit Zust , * x : . = egen die Krone zu beweisen, und Niemand kann mehr mit Vertrauen 1320 6 h sagt, h h en geger Pr d ts. ; J . . Zustimmung des Vereinig- den König zu stellen. Was den zweiten Antrag betrifft, so möchte t 8 n ᷓ ** Se. . den ini und das Gouvernement erfüllt sein, Verzicht darauf geleistet, und es kann alss pon unkestreitbarn Reh m ai,. e, . . 36 Herren! Ich habe die Bildung ten Landtag. „28enn Lie Deputatien unn o ins Leben treten soll, ich mich an bas geehrte Mitglied drr Pier e 3 her er . . , ,, . fen der Krone, „welche dieselbe behalten solle, gar keine Rede sein. bgeordn. Han sem ann: Meine Ich h so kann sie in die ser Beziehung für den Staat von keinem Nutzen dessen hier vorgetragene Ansicht von einem anderen geehrten Redner , e, ö. ie n, . ,, . n, ; J . ereinigt ist und habe mich eben um deswillen vorher des Wortes
als ich; aber ich halte den Gegenstand, um den es sich handelt für . ; 466 , , kö gi, r. 656 i,. italftdern unter den ihr nach den Ver— ö ieh h Nu zu unbedeutend, um dies Vertrauen an . Tag zu legen Denn es Solche Rechte der Krone haben nicht einmal zur Zeit unserer Väter der , , * ö. 34 . 6 dtn . fur n sein. Ich muß also der Ansicht sein, daß unter den gegenwärtigen berührt wurde, ohne daß der Redner, wie er erklärte, an dieses Mit⸗ . . ⸗ , * solllber Rrons nach bem Vorschiage nur kann? über sasfen werden bestanden, es haben niemals Schulden kontrahirt werden können, in ordnungen vom 3. Februar zug gnisse ö. . Umständen die Regierung selbst erklärt hat (indem sie der Deputation glied gedacht hat. Ich aber denke an dieses Mitglied und denk begehen, weil ich glaube, diesem Amendement pure mich anschließen Schulben ohne Zu i. der 3 zu kontrahiren, wenn keren keinem deutschen Lande anders, als mit ausdrücklicher Justimmung glücklich gewählte Einrichtung gehalten, Ich ö dier eu ö. die Befugniß, welche sie ihr hat geben wollen, zurücknimmt), in die- mit Wohlgefallen an die Gesinnung, die es . en hät . ir e, s Einberufung unghsflihrban ist. Tritt dieser Fall ein so versteht es der, Stände, Und in Bezug auf diese Zustimmung ist im Gesetz von ziechtsgründe hier zu erörtern, weil dies bereits von vielen Seiter ser Weise auch niemals geneigt ist, ohne Zustimmung des Landtags ich theile dieselbe; allein ich laube, daß der geehrte ö ö sich Marschal l: Hiernach stelle ich das Amendement des Herrn len en . vn ö Kron erst Enger sunm̃ werden soll. Ist dem 1820 gengu dasselbe wiederholt worden, und es kann daher von ei- geschehen ist. Aber ich mache . aufsmerlsan an n . . Schulden zu machen. Ich glaube auch, daß der Stagt nie wird in einem Nißverstindniß ö hat . ö . Abgeordneten für Westfalen zur Frage, und ich bitte, es noch einmal mber so, so (ss es besser, unseren Stanbpunkt nicht aus den Augen zud lem wüibestteitka ten Jiecht ber Krone, Schulten ohne zustnmüng der diechegem?ö“. J ente , . . . die Lage, kommen, es zu bedürfen; es heißt, für den Fall sich hier um einen Akt des Bertngueis, den wir Sh. Mac tät . Di lassen Wir sind gewahlt mit Beziehung auf bas Gesetz von 1833 Stände zu machen, gar keine Rede sein. Aber man ist sogar noch gegen den n., , ,,,, , , e fü en eines Krieges wäre es möglich, daß ein solches Verhältniß ein- setzt regierenden Könige zu erweisen hatten Memer . nach y
ze, Fe 6 Auf Giunbd bieser Gesetze sind wir kom— weiter gegangen; denn während die Verordnung über die Bildung Vorschlag nämlich, daß wir Si. Majestät das Necht über assen, in treten könne, wenigstens wurde es früher einmal von dieser Stelle handelt es sich aber,! deine aeg, e. ng d. ⸗ t f und,. die n , a, ; . . . . ö, . 3. bes Vereinigten Landtags in S. 6 ausdrücklich die bloße Zuziehung allen Fällen, in welchen die Einberufung des Vereinigten Landtages gesagt, ich glaube äber, daß dieser Fall nie eintreten kann. Einmal 46 66 6. ö . . ö * . Bestimmung, bei welcher Landtags-Kommissar; Ich bitte einen Augenblick um das
em Vereinigten Landtage zusammengetreten, um die 9 e ,, , 6 i. . andi simm her, ; gelagt⸗ J 1 — . ĩ auf Personen keine Rücksi er 't. J i chi , ißvers 1 a
eee. 3. ö ? 14 . If u a , ö 19. , . i der Deputaflonen ohne die ständische Zustimmung von K riegsfäl⸗ unausführbar it. ohne ständische Zustimmung Anleihen zu kontrahiren. ft gesagt worden, daß eine Provinz oder mehrere sich k . , . J,. ht genommen en, kann. Wort. Ich habe mich vorhin beklagt, miß perstanden zu sein, jetzt nach denselben den Ständen zusteh Rech ohn ju len abhängig macht, so hat man hier gesagt: „in allen Fällen, wo Im Jahre 1830 war man der Zeit, wo man Kriege, große Kriege befinden kann, daß es unmöglich ist, daß ihre Vertreter erscheinen den Köni ff . Vertrauens gegen Se. Majestät könnte ich vielleicht durch meine eigene Schuld mißverstanden worden wahren, leinzeweges aber davon etwas, wenn es auch nut zum Schein b zusammenberufang der Allgemeinen Stände una ofihibar sei“, für die Rational-Eristenz geführt hatte, noch sehr nahm, auch. noch Wir haben aber dle Bestimmung daß an gar keine Jahl bie Be— 36 . . 6 gewiß alle diejenigen, ich glaube es in ihrem sein. Ich halte mich deshalt verpflichtet, Zuch, einem solchen Miß- wart, anstuge den. — . also selbst in Friedenszeiten, unter allen Umständen Wai kahe der Zeit, wo ber Staat fast ganz Lom Feinde, besestsheanz und schlüsse gebunden sind, also würken wir, wen auch eine 6 Jahl . . . können, die den zweiten Antrag der, Abthei- verständ3wiß volzubeugen. Ich habe, wen ich nicht irre, am Schluffe
Abgeordn. Tzschocke: Meine Herren, ich schließe mich ganz also bie Ansicht der NRachgeber der Krone dahin gehen könnte, daß doch hat man, als das Hesetz vom 17. Januar 1820 erlassen wurde, sehlt, ünmer gültig beschließen können. Andere haben gesagt, . . in ö n ,,, i, n, ,,, dnnn. weußerung gesagt, alt ich in geri ,, n dem Ankrage der Abtheilung an, welcher iht gn daß die Schul. die Einberufung des Landtages unthunlich sei, sogar außer Krieg?? nicht daran, gedacht, Pestimmungen bieser Rltt für dem . Berufung des Veresnigten Landtages winde die ,, shlein: ö J ., 6 6. vn , wn. ee. ,, . 1. 3 ,, , sei.. Ich den- Deputation wegfalle. Meine Gründe für diesen Anschluß sind 4. * 2 ⸗ , W es zu treffen. Sind denn die Staatsmänner von damals so vie . i ,, , 6 e , d,, Vie zeigt, daß in allen Ländern, in denen habe dies mit besonderer Beziehung darauf gesagt, daß, o lange eine , ; . e , eiten, dann können Schulden gemacht werden ohne die Stände. Was ges z . 3 3. mung dechuvriren. Meine Herren, in der heutigen Zeit werden auch das Staatsrecht ein klares, fest begründetes r d ssere Besti n i S ri die Gesetze von 1815 bis 1820. In jenen Gesetzen ist an eine solche . n , , ,, orlebrenennbendhre, Veniger vorsichtig gewesen, als diejenigen, die jetzt die Patente vom nicht , n , , m ,, ö . w ,, , es, fest begründetes war, auch das Vertrauen andere und bessere Bestimmung, nicht an die Stelle der Fegeniwärti= e , , , ,, , , , ,, , , , nung vom J. Februar vorschreiben, nicht gedacht. In jenen Gesetzen ziehung der' ständeschen Sr n I og die Deputation, Staatsmänner damaliger Zeit, gerade den Ereignissen nahestehend, daß jetzt bie Bepulation behufs einer Anleihe noch ndr n 6 ö ö ö. 2 ö. ö e n, Iaatsrecht schwaukend und unsicher war, her nur andeuten wollen, daß ich gegen das Amendement des Frei⸗ sind die Anleihen den Fesaimmten Nieichsständen vindizirt und zuge⸗ die ich 3 fünf Mitglieder 3 könnt, und deren Majorität sich wo der hier vorgesehene Fall wirklich vorhanden gewesen ist, am al⸗ möchte mir daher den Vorschlag erlauben, indem wir ber erhaltenen . Thür , , , . , , de fn n,, ,,,, sichert worden. Jene Gesetze enthalten aber, wenn wir weiter dar⸗ wieder auf drei Nitglieder reduzirt, selbst biese geringe ständische Re? Nlerersten hätten auf 9 Gedanken . müssen, afl i Eiklärung des Königlichen Kommissars glauben und ö. m ö . ö ö , , ö. . , i, . einen ,,, zur Berathung Über nachdenken wollen, das Minimum der Rechte, welche durch die z , tzerrg eu lrübe itaangen werden dürfen! Bestimmungen zu tre fen, wenn es überhaupt vernünftig und zweck⸗ wir se g dich unt b dnn , , , ,, n. : beugen, heute unsere Aufgabe. s vorzulegen, nichts zu erinnern hätte. J , , , , , n f, dd, e, , , d, , m, nn, schen Ständen zugesichert und verbürgt sind. Dieses Minimum wer= ö n, 9 Heis cher Sat him? der Meinung, daß ste vollkommen Recht gehabt haben. Ich kenne 16 ar en n 4 ; , j . 2 ö es sich handelt, einen rläuterung zu erlauben, indem ich zugleich Sr. Excellenz für seine
x e, w. erinnert, das geht über den ureignen Geist deutscher Satzung him ö 5 6 . ö . . erung für den Landtag ist und nur zur Ordnung und Beaussichtigung Jintregrirenden Theil, unseres Staats -Rechts bildet; i Aeuß danke: ich habe nicht i i den wir nicht e . wollen. Im Publikum, im Volke hat sich 6 piaamsl ᷣ ñ . Recht fur die Krone. keinen großen Staat, wo Bestimmungen dieser Art vorhanden des Stualss⸗ 4 , g gun . 23 aats-Rechts bildet; ich glaube, Aeußerung danke; ich habe nicht in meinem Amendement gesagt, daß
; nelweit hinaus, das begründet ein absolutes Recht für die Krone. ü h ; Set —ͤ ) es Staatsschuldenwesens und zur Riederlegung der Dokumente die- daß wir unsere Pflicht verk ; ; ,, , 2 ö 6 s 38 P 5 t m6. k * U , . ᷣ Ahl aber kleinere, die ihre Quadratmeilen nur nach Hun⸗ . f 8 , , , nr , me, ,, k ir unsere Pflicht verkennen würden, wenn wir jenes Recht die Proposition nothwendigerweise dem näch sten Vereinigten Land⸗
6 ,,, 7 n , n nun geile fi nuch ö 2 Königs M= wären, wohl . h adre 30h nen soll. Ich kann jetzt keine Bedenken mehr finden und erkläre mich in Berücsichtigung von möglichen Fällen der Zukunft und von Even– tage vorgelegt werden soll, sondern ich 6. Sr. i l darin ; ö. jestät, so sehr ich ar z t 9 .
. . . t tsi ählt. Es giebt ; n ,,. , das Haus der derten zählen, doch keinen, der sie nach Tausenden zählt. Es gi deshalb ganz und gar gegen das Gutachten des Ausschusses; ich möchte tualitäten, die sich ss h s. ir f z frei ssen, si ärti (Viele Stimmen: Oh! Oh!) Hohenzollern seit mehr als 490 Jahren jene Erbweisheit besaß, wie geneiss 2 n , . kennen r ö ,,. jetzt did r ntbh 6 a reine? K . geb . Fer . . 5 Händ gelassen, sie auch dem gegenwärtigen Landtage vor- 8 ⸗ 5 . 4. - . ; ; ; 2sqh in Ben e Reiben einmal voraussetzen zich he ; , ᷣ effe s Vereinigten Land icht zu ersetzen im S ren li ebi 6 = w ch 24 ĩ Jetzt aber geht der Ausschuß auf ein Feld über, das, wie ich kein anderes Fürstenhaus in Europa, daß h in en h, , . 36. . sie vorauszusetzen, ant, dazu gehört! gerate die Voraus= fc da sie den Vereinigten Land ag, nicht zu, ersetzen im Stande ren liegt außerhalb des Gebietes des Staatsrechts, es wird sich Landtags-Kommissar: Auch dagegen habe ich nichts zu glaube wahrgenommen zu haben, mir und dem weit größeren Theile folge großer Monarchen kein Fürstengeschlecht mit dem Geschlecht der , ĩ l 3 l, und möchte daher auch in Bezug auf den weiten Punkt schwerlich vorsehen lassen, was in einem solchen Falle zu thun ist, erinnern. es Gutachtens diese als nicht mehr zulässig und nothwendig ganz wenn nämlich alsdann die Einberufung der Stände absolut unaus⸗ Marschall: Ich bitte diejenigen, welche dem Antrage beitre⸗
. 1 . 161 . ( 1 , .
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, . . e z ein L j ückli in könnte, en nenalhunenmncsen hein as zweltcnal Abet uns Hehe zeitzhn zur sfen kann, sos mur ich, ohen d, el d. se eme, nah i e, ,, n,, file zu ; in Verlegenhest setzt. Ich werde nicht vie sprechen von dem Vertrauen und der Stände daran erinnern, daß einzelne Ausnahmen vorgekom⸗ ö. ö m a,, ,, im fl ken och a, , d. und gar verwerfen. . . führbar wär. Es wird dann geschehen, was im Drang der m- ten wollen, arfzustehen. zu Sr NMajestät, weil mir dies gewissermaßen zu hoch steht, und weil das men sind. Die Ehrfurcht vor dem Königshause gebietet mir, die 3 fel hne n n ren hi Diölh? a bndfet! aber nicht setze Landtags- Komnnissatn; Ich habe schon mehrmals das Un– stände geschehen, muß, und sind in unserem Staate die Verhältni fe Mit? großer Majorität angenommen.) Vertrauen der Unterthanen, der Staatsbürger gegen ihren angestammten Ausnahmen namentlich zu bezeichnen lich halte dies auch nicht für par⸗ lan n. ö eth l he⸗ Ainelch eschchr, Ich bewohne elnen glück gehabt, in dieser Versammlung wißverstanden zu werden; kaum so geordnet, wie wir es hoffen dürsen, wie wir es namentlich in Referent von der Schulenburg: Ich habe noch eine Be—= Serneus etwas Natürliches, Vorhandenes zu betrachten ist, das lamentarisch); aber an die Zeiten darf ich erinnern, wo sie vorge⸗ ,, ie, der nahe an der westlichen Grenze liegt, also gewiß glaube ich aber je auf bedeutendere Weise mißverstanden zu sein, wie Folge unserer jetzigen Bestrebungen hoffen dürfen, so wird die Re- merkung zu machen. Nach dem gefaßten Beschlusse ist der Punkt G sich a = , versteht. Wenn es darauf ankonimt, von meiner kommen sind, an den dreißigjährigen Krieg und an die Zeit nach he 9. il s. . Falle bes Krieges der feindlichen Indasion aus heute. Der geehrte Redner Lor mir hat angeführt: ich habe die Er- gierung nie in Verlegenheit geraͤthen können. Wenn sich nicht vor ebenfalls erledigt, weil derselbe in dem Amendement des Herrn von Zeirr = Sarsichteh nn zeigen, so stehe ich dafür, daß ich Keinem Friedrichs Il. Tode. In beiden Fällen haben wir eine Verwendung emen . h h ich bin Ihen en 3. ich nicht ber Einzige bin, son⸗ klärung abgegeben, daß die Deputation für das Staatsschuldenwesen aussehen läßt, was in Fällen der Ungusführbarkeit der Einberufung Vincke enthalten ist. ö , weer ee, ene, ärch meine Kräfte und. Mittel, durch don Geldmitteln erlebt, namentlich eine Vergeudung des don der gesetzt ist; aber — i, . 6 9 k bd rinstimnen, in keinerlei Beziehung die Functionen des Vereinigten Landtags wahr- der Stände zu thun ist, so läßt sich dagegen mit Bestimmtheit vor⸗ Marschall: Die Erwägung dieser Bemerkung wird der näch- meine wit fanren Sd, g erworbenen Mittel, so weit es mir Weisheit Friedrichs des Großen gesammelten Schatzes und für eine dern daß i. n ,, 7 6. ntznhier e st and nich nehmen solle, Dies habe ich nicht gesagt, und ich weiß das um so aussehen, was die Stände thun werden, wenn sie im Augenblick der sten Sitzung' vorbehalten bleiben müssen. Indem ich die heutige möglich ist, bin ich rei. 3 m zewessen. Wenn es sich aber da— Politik, die die spätere Geschichte nicht gerechtfertigt hat und die in ihren daß, , jene deẽ 4. le. letz in schaftt aul. Schlesien gewisser, weil ich mit fn Gutachten in der Hand die Worte verlesen Gefahr einberufen werden, um sich über eine Anleihe zur Führung schließe, zeige ich an, daß wir morgen in der heutigen Debatte fort- rum handelt, Se. Majestät u bitten, ein Recht wieder anzunehmen, weiteren Konsequenzen unsere Monarchie an den Rand des Abgrun⸗ bort. n ,. 2 96 Sr. Majestah ein solches Recht habe, wie sie in demselben stehen. Darin aber heißt es: daß sie eines nationalen Krieges zu erklären. Ich frage, ob die Stände, fahren, und da hoffentlich nach Beendigung derselben noch Zeit übrig was Sie abgelehnt und den Ständen übertragen haben, dann, des gebracht hat, in den verhängnißvollen Jahren 1806 und 1807, ist angeführ wor 6 n Auslandẽ gegenliber einen guten Ein⸗ nicht bestimmt sei, den Vereinigten Landtag rücksichtlich der Kon- mögen alsdann wir selbst oder dereinst unsere Söhne hier sitzen, ich frage, sein wird, so ist die fernere Tagesordnung folgende: meine Herren, prangen sich in mir die mannig altigsten Vorstellungen, und ich erinnere daran, daß wir als Stände für die fernsten Gene⸗ 1 so . e 6 ,, , ditgegengesehten Eindruck sentirn ug von Staatsschulden zu ersetzen. Das nur habe ich ob in dieser Versammlung, wenn der König vor sie hintritt und ᷣ C mannigfaltig, daß ich nicht weiß, wie i sie aussprechen . ratjonen zu sorgen haben. Das verstehe ich unter dem Fideikommiß, druck ma hen. . gosagezn Een von sich selbst doraussetzt, wird erklart; es ist aber himmelweit verschieden von dem, was der vo- fragt: wollt ihr mir beistehen, Preußen zu erhalten, wie es ist? ob 22 Tages Or dnn ng 2 . Sellen wir denn dem Schein eder der Vermuthung Naum geben, wovon ich früher sprach, — wir haben auch das Recht der Nachge⸗ machen würde. Wer ie, gehalten. Ich hoffe, das Vaterland 19e Neduer gesprochen hat, ich sage sehr verschieden, weil der ge- nicht, wie damals an jenem unvergeßlichen Tage, ein donnerndes Jaun der Sitzung der Kurie der drei Stände am 5. Juni c. ale ob wir nicht befähigt, nicht befugt oder mach nicht gekräftigt genug bornen im Auge zu behalten. Es sind zwar in allen Staaten Fälle für n oder en,, . fete e ben, Ferabe badurch va Ge. 6 . gar ang gefolgert hat, daß das Gouvernement oder der die Antwort sein würde? aber ich frage Sie auch, ob nicht unscre Vormittags 10 Uhr. een, unter allen Umständen von dem Rechte der Zustimmung za vorgekommen, wo vom Buchstaben der Gesetze im Drange des Augen⸗ ist stark 365 aden n eo r liger Weiste bie standischen Einrichtun⸗ n schg , en Entschluß in Bezug auf die Teputation aufgege⸗ Nachkommen, wenn wir den Augenblick, in den wir gestellt sind, und Fortsetzung der Berathung über die Petitionen auf Aenderung der nlelhen einen zweckmäßigen Gebrauch zu machen und da zu rathen, blicks abgegangen wurde; für solche Fälle eristiren aber nirgends Vor⸗ Majestät U. har gun dern enifsftlhender Werist nach ferner er⸗ wg gerade entgegengesetzt aber habe ich erklärt, daß es nie- der nie wiederkehrt, den Augenblick, in dem ein estes staatsrechtliches Patente vom 3. Februar é. ̃ wo e, nolhthnf und ber König es sorbert? Ich mache Sie gber, schriften,'es gllt dann nur der Saß, den wii füngst aus dem Munde gen n. . ĩ ) 9 ö. ö Intention des Gesetzgebers gelegen habe, der Deputa⸗ Fundament gelegt werden soll, vorübergehen nt ob unsere Nach- Berathung des Gutachtens wegen der Nichteinberufung des ritter⸗ meine Herten, besonders noch auf etwas aufmerffam. Se. Majestät des Herrn Kommissars gehört haben: „Noth kennt kein Gebot!“ , . ö. von Gaffr on; Ich wil mich bemühen, so laut n , Befugniß einzuräumen, daß also von einer Aen- kommen uns nicht mit Recht tadeln, ob sie nicht sagen werden, da⸗ schastli en Abgeordneten von Koczorowsfi zum Vereinigten Land- al uns gesagt, wir sollen unsere Pflichten gegen die rone und un.. Aber für solche Ausnahmefälle, die außerordentliche Mittel verlangen, 1a u ge ) sprechen, Un vom Platze verstanden zu werden. Es rung s Ansicht nicht die Rede sein kann. ö mals haben die Stände ihren Beruf verkannt, sie sind kurzsichtig und tage. ; ere nil gegen bas Bel erfüllen, wir sollen das Necht der hat, man feine Bestimmung prägzisutt, und mit Recht geglaubt, wo 52 2 4 geehrten Mitgliebe ans Westfalen ein Theil, meiner — ᷣ 6d h habe ferner gesagt, daß, wenn die Versammlung darin über- schwach gewesen, sie haben auf Personen, auf das Vorübergehende Gutachten wegen den Nichteinberufung des zitterschaftlichen Abgeord= ond wahren, win sollen aber Much das Recht derer wahren, die solche Ausnahmen gemacht worden seien, würden sie auch , von . . , alen auf wie — eins 7 sollte, dem Könige oder der Krone das Recht zu geben, und nicht auf das Dauernde gesehen. Meine Herren! Ich kann mich neten von Riemojewsli zum Vereinigten Landtage: . uns hierher ae ee haben, Wenn ich asso erkläre, daß ich mich den Ständen als begründet anerkannt werden. Bei unserer, ersten 8 . n,, 2 . uz! , ö. Falle der Noth ohne ständische Konkurrenz Schulden zu machen, nicht, wie von dieser Stelle ein Mitglied der Ritterschaft von West— hinsichtlich der Anstellung ; . 2 diesem Theile des Gutachtens nich, anschließe, so thue ich 3 in der Verhandlung in diesem Saale habe ich über diesen . ielleicht d , . ehrte Mitglied N. nich nicht verstanden zu haben. 3 ier, n 3. 32 der ständischen Deputation für die sen falen gethan hat, auf meine Vorfahren berufen, — ich ehre das Ge⸗ „ von katholischen Militair Geistlichen bei der Armee, gemssffesten UÜcherhengung, Laß cd e Möhestßt den Fönig nicht en wichtigsten, sige Worte Fesagt, die Kaon zem ern Ken stn Ich hab . t: ab gehen bon der Reglerungsweisheit, sind noch (ch ien , hat der Redner gefolgert, fühl, mit dem er es gethan hat, — ich meinestheils habe keine f. latholischer Religions- Lehrer in den Kadetten Häusern . w w. ⸗ 2 7 e, e, den, ge, e n zee, ech sorlekentck worden sind, sls cb es mit in abe gesagt: abgesehen gierung . .. , 5 3 969 i lui der Staat ohne Zustimmung des lange Reihe von Ahnen aufzuzählen, meine Wiege stand am Web⸗⸗ des Staates; — Ich shue dies zuglesch mit ber vo . eberzeugung, daß ich auch den Sinn hätte kommen können, des Königs geheiligte Person mir Erste Beilage Wie i doi n d chulden überhaupt nicht mehr machen wolle. n meines Vaters; aber ich habe deshalb nicht einen geringeren wegen Abänderung des Verfahrens bei der Wahl und Anstellung dag Recht meiner Kommlittenten nicht verletze, vselmehr bewahre, ein veranfwortlich zu benken, Ich mag dessen damalige Worte nicht wie⸗ c gerung daraus gezogen ist, ist mir ganz unbegreiflich. ntheil an der großen Errungenschaft unseres Volkes von meinen von evangelischen Geistlichen;