1847 / 159 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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so war die Abtheilung der Ansicht, daß ein Grund, auf diesen An= trag näher einzugehen, nicht weiter vorliege. ; geördn. von Brünneck: Meine Herren! Im vorliegenden

Falle scheint mir ein Irrthum zu Grunde zu liegen von Seiten der Abtheilung, und ich glaube, ga der Antragsteller vollkommen Grund ehabt hat, diesen Gegenstand zur ung! zu bringen. Die Ab⸗ . hat sich dahin geäußert, daß die Zusicherung, auf welche der 6 seinen Antrag . hat, bereifs in dem Geseßz enthalten ei; das ist aber nicht der Fall. Ich muß darauf aufmerksam ma chen, daß in der Verordnung vom 3. Februar §. 12 ausdrücklich ge⸗ agt ist: . ö . a er in, Wir Uns bewogen finden, den ändischen Beirath bei ö

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welche nicht, als die , k

von dem Landtage dieser Provi he . ein eie wen fre, . dem Vereinigten Landtage einfor⸗

dern u. s. w.“ ;

pe, i , mir doch unzweifelhaft hervorzugehen, daß die ge⸗ wünschte Jusicherung nicht besteht; in unseren provinzialständischen Gesetzen ist sie enthalten in Betreff aller der Abänderungen, die mit der provinz lstand i schen Verfassung vorgenommen werden dürften, und ich glaube, daß diesem ganz analog eine gleiche Absicht auch in Betreff unserer gegenwärtigen ,, , , Verfassung vorge⸗ walter hat, daher hier nur ein Redactions Fehler vorwaltet. Ich hoffe, daß der Herr Königliche Kommissarius uns in dieser Beziehung eint genügende Erklärung geben wird.

Landtags-Kommiffar: Ich bin nicht im Stande, die In terpretation einer so wichtigen Frage des Gesetzes zu geben. Glaubt die hohe Versammlung, daß darin Zweifel bestehen, so möge sie den Weg wählen, welcher geeignet sein könnte, diese Zweifel in authenti— scher Weise zu beseitigen.

Referent von der Schulenburg: Ich wollte dem geehrten Mitgliede aus Preußen nur erwiedern, daß die Abtheilung sich jeder e mn über das Petitum enthalten hat, und zwar aus dem Grunde, weil der Antragsteller die Petition, so wie im Gutachten aufgenommen, erläutert hat. Die Abtheilung und Jeder in der Abtheilung war sich sehr wohl bewußt, was den Ständen bis jetzt zusteht. Der Antragsteller gab seine Erklärung zur Erläuterung seiner Petition, und der Refe⸗ rent hat selbst die Worte so aufgeschrieben, wie sie erläutert wurden; da somit die Petition ihre faktische Erledigung gefunden hatte, so hörte die Verpflichtung der Abtheilung auf, ein besonderes Petitum in Vorschlag zu bringen. Die Abtheilung war, glaube ich, deshalb um so bereltwilliger, sich bei dieser Erklärung des Antragstellers zu beruhigen, weil fili he übrigen Vorschläge, welche in dem Gut⸗ achten enthalten sind, nur Rechte betreffen, über die in der früheren Gesetzgebung und in den Patenten vom 3. Februar d. J. Zweifel stattfinden sollten, während wir hier ein ganz neues Recht haben zur Behandlung. Wir würden also über den Charakter der früheren Petitionen völlig hinausgehen.

Abgeordn. Sperling: Ich will der Abtheilung durchaus kei⸗ nen Vorwurf machen. Wenn aber das Volk der Krone gegenüber irgend als Rechts⸗Subjekt gelten, wenn von einer Verfassung über— haupt die Rede sein soll, 9 dürfen ständische Gesetze nicht einseitig geändert werden; dieser Grundsatz ist in dem Gesetze vom 5. Juni 1823 ausgesprochen. Wir haben denselben in Bezug auf die ältere ständische Gesetzgebung bereits geltend gemacht, indem wir Petitionen an die Krone gerichtet haben, jene Gesetze, insoweit sie durch das Patent vom 3. Februar gekränkt worden, wieder zu voller Geltung zu bringen. Wir verfahren also nur konsequent, wenn wir auch in

Beziehung auf die Verordnungen vom 3. Februar an Se. Majestät

den er die Bitte richten, daß die Rechte, welche den Ständen

durch dieselben eingeräumt sind, nicht 4 geändert werden. Ich schließe mich deshalb der Petition des Abgeordneten Hirsch an. Marschall: Der Antrag war von den Petenten zurückgenom— men worden und ist daher von der Abtheilung nicht befürwortet. Ehe ich denselben zur Berathung stellen kann, muß ich nach dem Reglement fragen, ob er die nöthige Unterstützung in der Versamm—

lung findet. (Geschieht hinreichend.)

Abgeordn. von Brünneck: Ich ar nur wenige Bemerkun—

gen zu machen. Ich bin nicht geneigt, hier ein Recht in Anspruch u nehmen. Dieses Recht, welches in der provinzialständischen Ge— . enthalten ist, bezieht sich nur allein auf Abänderungen, die in Betreff der provinzialständischen Verfassung vorgenommen wer— den könnten; aber ich glaube, daß auch für den Vereinigten Landtag analog dasselbe Recht in Anspruch genommen werden kann, und daß es analog den provinzialständischen Gesetzen auch im Sinne des Gou⸗— vernements gelegen haben wird, dem Vereinigten Landtag ein gleiches Recht einzuräumen, daher ich nicht bezweifle, daß Se. Majestät der König geruhen werde, Sich dahin bestimmt zu erklären, daß, wenn irgend eine Veranlassung sich ergeben sollte, eine Abänderung in un⸗ serer allgemeinen Verfassung vorzunehmen, diese nicht anders als mit dem Beirath des Vereinigten Landtags erfolgen werde.

Abgeorbn. Naumann: Dem Antrage, wie er in der Petition des Abgeordneten Hirsch entwickelt worden ist, und wie er aus dem Abtheilungs⸗ Gutachten hervorgeht, muß ich mich anschließen. Aller⸗ dings bestimmt der §. 12 des Gesetzes vom 3. Februar d. J., daß der Vereinigte Landtag mit seinem Beirath gehört werden soll; aber die Fassung dieser in ul! läßt offenbar zu, daß auch eine Ver⸗ änderung in den ständischen Gesetzen eintreten könne, ohne Beirath der . Ich bitte, die Worte genau zu erwägen. Es heißt im Gesetz:

„Sollten Wir Uns bewogen sinden, ständischen Beirath über solche Aenderungen der stänbischen Verfassung zu erfordern u. s. w.“

Der Gegensatz würde sein: Sollten wir uns nicht bewogen finden, den ständischen Beirath zu fordern, so wird sie auch nicht vom allge— meinen Landtage eingeholt. Ob dieser Sinn hat hineingelegt werden sollen und hineingelegt werden wird, lasse ich ganz dahingestellt sein; aber wenn es sich um Interpretationen von Gesetzen handelt, dann kann die bloße Frage des Vertrauens nicht die entscheidende sein. Die Aufgabe der Gesetzgebung sehe ich nicht als eine Vertrauens-Aufgabe an, sondern und ich bitte in diese Aeußerung nicht etwa einen Sinn hinein zu bringen, der mir in der That fremd ist die Aufgabe der Gesetzgebung ist, das Mißtrauen zu beseitigen, Verletzungen vorzu⸗ beugen. Ist dies aber die Aufgabe, dann müssen auch die Gesetze so feht sein, daß sie einer doppelten Deutung nicht fähig sind. Das ist der eine Grund, weshalb ich mich der Petition anschließe. Aber die Petition geht noch in einer anderen Beziehung weiter, sie ver= ß nicht blos ständischen Beirath, sondern nl e „Zustimmung.“ Insofern sich die Zustimmung bezieht auf die Gesetzgcöung vor dem 3. Februar d. J. ö ich der Petition aus den schon in den Ge⸗— setzen selbst liegenden Gründen beistimmen, denn ich habe vorhin zu d=. get t, daß diese Gesetze, meiner Ansicht nach, nicht anders geen * 7 en können, als unter „Zustimmung“ der Stände. Was * 7 9 Beseßgebung dom 3. Februar b. J. betrifft, auf welche in . 9 , e. die früheren Gesetze nicht anwendbar sind, so muß ich

e Gesetzgebung fe ompetent erachten, auch über die Bedingungen, unter welchen diese neuen Verordnungen geändert werden können, neue und andere Bestimimungen zu geben, wie sie 8. 12 enthält. Dagegen halte ich aus ben vielfach enthickelien Gründen, h aus Grůn⸗

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den der n,. und Nothwendigkeit, die beantragte Petition für erforderlich. ine e . Versammlung ohne das Recht, bei Ab⸗ änderung oder 3. ebung der ständischen Gesetzgebung mit ihrem Rathe nicht blos, sondern mit h ustimmung gehört zu werden, kann nicht ,. bestehen, nicht gesichert sein. Denn, wir wollen den äußersten Fall setzen, die Krone beabsichtige, die ständischen Kör⸗ perschaften aufzuheben; sie fragt die Stände üm ihren Rath; sie er⸗ theilen den Beirath, und ich will den Fall setzen, sie sagen nein. Der bloße Beirath bindet die Krone nicht, und es wird also, trotz des Beiraths der Stände, die Krone in der Lage sein, sie aufzulösen. Darum stimme ich auch in Beziehung auf die Gesetzgebung vom 3. Februar d. J. dein Antragsteller bei.

Abgeordn. von Manteuffel: Ich kann der Deduction des geehrten Herrn Abgeordneten, der so eben den Platz hier verlassen hat, durchaus hier nicht beitreten. Derselbe hat gesagt, das Gou— vernement müsse sich hüten, auch in der Fassung der Gesetze Miß⸗ trauen zu erregen. Ich bemerke aber dazu, man muß sich davor hüten, immer gleich mit Mißtrauen an ein gegebenes Gesetz zu gehen. Es ist nun hier aus der Bestimmung des §. Z deduzirt worden, daß eine Alternative oder ein Gegensatz darin ausgesprochen sei. Das steht aber im Gesetz nicht im allerentferntesten, sondern, wie ich es lese, ist der Gegensatz zwischen dem Vereinigten und dem Provinzial⸗ Landtage gemacht: einmal soll der Vereinigte Landtag und das an— deremal der Provinzial-Landtag gefragt werden. Es ist allgemeine Regel, daß ohne Beirath überhaupt kein Gesetz geändert wird, wel— ches die Person und das Eigenthum betrifft. Darum stimme ich der Abtheilung bei.

Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich kann dem verehrten Mit⸗ gliede, welches eben den Platz verläßt, durchaus nicht beistimmen. Ich bin der Ansicht, daß zwar eine Auslegung des Paragraphen da— hin möglich ist, daß der Ausdruck: „Sollten Wir Uns bewogen finden, den ständischen Beirath einzuholen“, ein logischer Sprung wäre. Es könnte darin liegen: Sollten Wir Uns bewogen finden, die ständische Gesetzgebung ändern und in diesem Falle den erforderlichen stän— dischen Beirath einzuholen u. s. w. Jedenfalls ist aber auch eine andere Auslegung möglich, nämlich die, welche das geehrte Mitglied für Posen angedeutet hat. Um also jeden Zweifel abzuschneiden, scheint es mir durchaus nöthig, eine ganz klare Fassung an die Stelle der unklaren zu setzen.

Im Uebrigen ist aber das verehrte Mitglied nicht auf den fol— genden Theil der Aeußerung des vorletzten Redners eingegangen, welche dahin gig, daß der Beirath nicht genüge, sondern ausdrück— liche Zustimmung der Stände erforderlich sei. Wenn wir eine solche Bestimmung in den provinzialständischen Gesetzen vermissen, so haben wir uns deshalb allenfalls beruhigen können, weil den Pro⸗ vinzial⸗Ständen nicht so wesentliche Rechte verliehen sind, daß wir deshalb hätten bedenklich sein können. Aber hier, wo es um Ver— tretung des ganzen Landes sich handelt, meine ich, wenn unsere ständischen Rechte irgend einen Werth haben sollen, müssen sie den Werth haben, daß ohne unsere Zustimmung auch kein Titelchen verloren oder abgeändert werden kann. Denn wenn es blos in der Macht der Krone liegt, selbst gegen unseren Beirath den⸗ noch das Gesetz zu ändern, dann weiß ich nicht, wie wir irgend ein Recht noch behalten wollen. Das scheint mir auch das Fundament der ständischen Rechte, welche seit Jahrhunderten in Deutschland exi⸗ stirten, zu sein, daß sie immer als eine Art Vertrag zwischen Krone und Volk angesehen wurden. Nach meiner Ansicht ist es überhaupt

ein Grundsatz des allgemeinen Staatsrechtes, daß, sobald der Sou— verain sich in der Lage befunden hat, irgend einen Theil der Souve— rainetät zu limitiren, dadurch, daß er den Ständen gewisse Rechte ver— liehen hat, ohne ihre Zustimmung nichts davon zurückgenommen wer— den kann. Der Ansicht bin ich sowohl in Beziehung auf das Gesetz vom Jahre 1820, als in Beziehung auf das vom 3. Februar. Ich würde zwar für angemessen gehalten haben, diesen wie soll ich sagen litzlichen Punkt gar nicht zu berühren; da er aber berührt ist, so scheint es mir nothwendig, daß ausdrücklich ausgesprochen werde, das Gesetz vom 3. Februar könne ohne Zustimmung des . Landtags nicht geändert werden, und darauf trage ich an.

Abgeordn. Naumann: Der Herr Abgeordnete hat meine Worte ganz falsch verstanden. Ich habe die Ansicht nicht ausgespro⸗ chen, wie sie der Herr Redner mir in den Mund legt, und ich glaube, daß mir auch dies Niemand zutrauen wird. Ich habe gesagt, der fe hee , liege die Verpflichtung ob, in den Gesetzen Mißverständ⸗ nisse zu beseitigen und das Mißtrauen zu heben. Zu denjenigen, welche die Ausführung der Gesetze zu besorgen haben, hege ich das größte Vertrauen. ; Abgeordn. von Auerswald: Der Abgeordnete der Graf⸗ schaft Mark hat mit gewiß sehr anerkennenswerther, aber dieses Mal nicht von mir zu theilender Nachsicht dem Abgeordneten von Bran— denburg zugestanden, daß der 8. 12 sich auch in dem von dem Letz— teren adoptirten Sinne auslegen lasse. Ich muß dies bestreiten. Ich will mir erlauben, diesen Paragraphen vorzulesen. Er lautet: „Wir behalten Uns vor, den nach dem Gesetze vom 5. Juni 1823 erforderlichen ständischen Beirath zu den Gesetzen, welche Ver— änderungen in Personen⸗= und Eigenthums-Rechten, oder andere, als die im 5. 9 bezeichneten Veränderungen in den Steuern zum Gegenstande haben, wenn diese Gesetze die ganze Monarchie oder mehrere Provinzen betreffen, in dazu geeigneten Fällen von dem Ver— einigten Landtage zu erfordern, welcher denselben mit voller recht— licher Wirkung zu geben befugt ist.“

Dieser Theil des Paragraphen handelt von dem nach dem Ge— setz erforderlichen ständischen Beirath. Im zweiten Theile heißt es: „Sollten Wir Uns bewogen finden, ständischen Beirath über solche Aenderungen der ständischen Verfassung zu erfordern, welche nicht, als die Verfassung einer einzelnen Provinz betreffend, von dem Landtage dieser Provinz zu berathen sind, so werden Wir ein solches Gutachten nur von dem Vereinigten Landtage einfordern, und bleiben diesem alle auf dergleichen Aenderungen bezügliche ständische Verhand— lungen ausschließend vorbehalten.“

Dieser Theil handelt also im Gegensatz des ersten nur von dem ständischen Beirath, den Se. Majestät zu erfordern Sich bewogen finden möchten.

Ich muß bekennen, daß es über mein Interpretationsvmermögen hinausgeht, in diesen Worten einen anderen Sinn zu finden, als daß in den Fällen, in welchen Sich Se. Majestät überhaupt bewogen fin= den werden, den Beirath einzuholen, er vom Vereinigten Landtage eingeholt werden soll, während aber durchaus nicht gesagt ist, daß dies in allen Fällen geschehen muß. Der Herr Referent hat die Gründe angeführt, warum die Abtheilung den Antrag des Abgeord— neten Hirsch . fallen lassen. Es sei geschehen, einmal, weil er ihn selbst aufgegeben habe, zweitens, weil er nicht zu den Anträgen ge— höre, die von dem Verhältniß der Patente zu den früheren Gesetzen handelt. Allein es scheint mir in dieser Beziehung die Abtheilun einige Tage vorher eine andere Ansicht gehabt zu haben, und . schließe mich dieser Ansicht an. Daß die Abtheilung diese Ansicht hatte, geht schon aus deni Titel des Gutachtens hervor, welcher lau⸗ let: Betreffend die Petition frühere Gesetzgebung, während das Gutachten selbst unter diesen Petitionen sub zj. . „Die Peti⸗

tion des Abgeordneten Hirsch.“

Daraus geht hervor, daß bie Abtheilung nicht immer dieselbe Ansicht hatte. Die ursprüngliche Ansicht der Abtheilung scheint mir aber die richtige, weil, wenn auch nicht striete, doch, wie schon ein geehrter Abgeordneter aus Preußen nachwies, analog aus der früheren Gesetzgebung abgeleitet werden muß, daß der Vereinigte Landtag in sei⸗ ner Sphäre, in seinem Bereich dieselben und nicht minderen Rechte er— halten werde, als der Provinzial⸗Landtag. Dies vorausgeschickt, er— . ich mir mit zwei Worten über die Sache selbst mich noch zu erklären.

Es ist oft und nachdrücklich in- und außerhalb dieser Versamm— ung von dem wahrhaft Königlichen Entschlusse, eine allgemeine stän— dische Versammlung zu berufen, gesprochen worden, und daß es ein großer, wahrhaft Königlicher Entschluß war, davon ist Niemand mehr überzeugt, als ich es bin. Aber, meine Herren, worin besteht die wahre, Größe des Entschlusses, in Folge dessen eine Versammlung, wie die unsrige, zusammenberufen ist? Nicht in der Bewilligung ein— zelner ständischer Berechtigungen, nicht in der Zusage, einzelne Peti= tionen und Bitten annehmen zu wollen, nicht überhaupt in dem Mehr oder Minder so vieler Einzelnheiten, sondern einfach darin, daß ein Monarch auf dem Standpunkte seiner Machtvollkommenheit, seine Zeit. sein Volk und sein eigenes Herz erkennend, diese Machtvollkommenheit selbst Beschränkungen unterwirft und selbst erklärt: Ich will forthin nicht ohne Stände regieren; dazu gehört aber nach meiner Ueber⸗ zeugung naturgemäß und selbstredend, daß diejenigen Bestimmungen, nach denen er nicht ohne Stände ferner regieren will, er auch ohne diese Stände nicht ändern wolle, nach seinem eigenen Entschluß nicht mehr ändern dürfe; so gefaßt, steht der Königliche Entschluß als ein wahrhaft erhabener und großer da, um so größer, je freier derselbe war. Mit gerechtem Stolze rühmen wir uns in dem Laufe eines Menschenalters zwei solcher großen und freien Königlichen Entschlüsse; des ersten, als der hochselige König an der Spitze eines siegreichen Heeres, Hand in Hand mit dem mächtigsten Monarchen Europa's, sicher der Treue und Ergebenheit seines Volkes, die ewig denkwürdige Verordnung vom 22. Mai 1815 erließ und des zweiten jetzt, als Se. Majestät unser jetzt regierender König den Akt vollzog, der die Ver— treter des Landes um . Thron versammelt hat. Diese Entschlie— ßungen, diese großen Thatsachen in ihrer wahren Bedeutung, in ihrem wahren Sinne aufzufassen, sind wir berufen; bei der vorliegenden Frage, wie ich glaube, in dem von mir angedeuteten Sinne, und so bitte ich Sie, meine Herren, dem Antrage des Abgeordneten aus Schlesien, den die Abtheilung beseitigt hat, beizustimmen und denselben durch Beschluß zu dem ihrigen zu machen.

Referent: 36 wollte mir noch einige Worte erlauben. Der geehrte Redner wirft der Abtheilung vor, daß sie in verschiedenen Tagen verschiedene Ansichten gehabt hat, und ich muß mich dem wi— dersetzen, und ich bin, wenn dies aus meiner früheren Aeußerung ge— folgert wird, mißverstanden worden; ich habe gesagt, daß die Peti— tionen, die wir beschlossen und worüber die Abtheilung Vorschläge ge— macht hat, sich auf die Gesetzgebung vom 3. Februar d. J. bezögen, insofern sie nicht mit der früheren in Uebereinstimmung ständen. Die Petition des Abgeordneten Hirsch ging weiter als die früheren, und der Ansicht muß ich heute noch sein, denn die Zustimmung ist nir⸗ gends verheißen oder versprochen, sondern blos der Beirath, und die Abtheilung ober vielmehr das Votum des Abgeordneten Hirsch, was in dem Abtheilungs-Gutachten enthalten ist, spricht lediglich von dem Beirath, und wenn sich der Antragsteller überzeugt hat, daß dies fak⸗ tisch dasselbe als sein erstes Petitum ist, so hat vielleicht die Abthei⸗ lung nicht dieselbe Ueberzeugung gehabt. Die Abtheilung hat sich gar nicht geäußert. .

Abgeordn. Moewes: Ich verzichte auf das Wort, nachdem der Abgeordnete aus Preußen seine Ansicht so vollständig dargethan hat, die auch die meinige ist. .

Abgeordn. von Massow: Ich habe die feste Ueberzeugung, daß Se. Majestät nicht die Absicht gehabt habe, ständische Gesetze ohne Beirath der Stände zu ändern. Ich gebe zu, daß in dem §. 12 eine Undeutlichkeit enthalten sei, und schließe mich dem Antrage an, um Aufklärung derselben zu bitten. Der vorliegende Antrag ent— hält aber am Schlusse den viel wichtigeren Theil, nämlich die Bitte, daß der Beirath der Stände verwandelt werden solle in Zustimmung, und ich trete der von dem Herrn Referenten entwickelten Meinung bei. In der Gesetzgebung von 1815 bis 1847 ist nirgend mit einem Wort die Rede davon, daß den Ständen eine soiche Justimmung zu— stehe, ich mache auf die hohe Wichtigkeit des Antrages aufmerksam und kann nur dringend wünschen, daß wir eine solche Aenderung nicht beantragen mögen.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich würde dem, was die Abgeordneten aus Preußen und Westfalen gesagt, nichts hinzugefügt haben, wenn ich nicht durch die Aeußerung des letzten Redners aus der Mark darauf gewiesen wäre, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, daß ein wesentlicher Unterschied zwischen Verfassungsgesetz und anderen Gesetzen vorhanden ist; darin liegt das Wesen eines Ver= fassungsgesetzes, daß ein gewisser Theil der Souveraenität oder ein gewisser Antheil an der Regierung den Ständen eingeräumt wird. Wie würden wir unsere Bitten um Anerkennung der früheren uns zustehenden Rechte rechtfertigen können, wenn wir nicht an dem Grund- satz festhalten wollten, daß das Verfassungsgesetz nur mit Zustim— mung der Stände geändert werden kann, und ich stimme daher den Bemerkungen meines Freundes aus Preußen bei. Nur unter Fest⸗ haltung dieses Grundsatzes läßt das Patent vom 3. Februar d. J. als einen wahrhaft Königlichen großen Akt der Gesetzgebung sich er— kennen, in dem die Königliche Machtvollkommenheit im Interesse des Thrones und des Staats sich selbst eine Schranke gesetzt hat.

Marschall: Da Niemand mehr das Wort verlangt, so schließe ich die Debatte über diesen Gegenstand, und frage die Versammlung, ob der Antrag des Herrn Abgeordneten Hirsch angenommen wer— den soll?

Secretair: Verliest die Frage: Soll Se. Majestät der Kö— nig gebeten werden, ob an der Gesetzgebung vom 3. Februar d. J. ohne Zustimmung der Stände-Versammlung nichts geändert wer⸗ den darf?

Marschall:

stehen. (Dies geschieht.)

Es sind mehr als zwei Drittel der Stimmen vorhanden, und der Antrag ist angenommen.

Hiermit würde die Berathung über den gegenwärtigen Gegen— stand geschlossen sein, und ich bitte den Herrn Referenten, die aller— unterthänigste Bitte, die wir zu stellen haben, baldmöglichst abzu— sassen, damit dieselbe weiter gehen kann.

(Schluß folgt.)

Die dem Antrage beistimmen, bitte ich aufzu⸗

Dritte Beilage

M 159.

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Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Donnerstag den 10 ten Juni.

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Berichtigung.

In der ersten Beilage zu Nr. i565 der Allg, Preuß. Zei— tung ist in dem stenographischen Berichte über die Sitzung der Ku⸗ rie der drei Stände vom 1. Juni c. in der Rede des Abgeordneten von Bis mark gesagt: .

um ihm damit einen Vorwurf zu machen, am allerwenigsten den der Konsequenz während es heißen muß: den der Inkonsequenz, welches hierdurch berichtigt wird. Berlin, den 9. Juni 1847. Das Landtags- Sekretariat.

Beim Schlusse unseres heutigen Vlattes, Mittwoch, den 9. Juni 3 Uhr Nachmittags, waren uns weitere Manuscripte von den Ver— handlungen des Vereinigten Landtages nicht zugegangen. Wir sind mithin blos in dem Besitz des geringen Restes der vorstehenden Sitzung, im Ganzen 70 Folioblätter. Die Red. d. Allg. Pr. Ztg.

nhalt.

Inland. Berlin. Rhein -Provinz. Feuersbrunst in Mehren. Koblenz. Die Rhein- und Mosel-Zeitung. , . Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. Die

Kartoffeln.

Frankreich. Paris. Die Verwaltung der Marine. Entlassungs— Gesuch des Marschalls Bugeaud nach der Unterwerfung des ganzen algerischen Gebiets. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Ju— sammenstellung der Deputirten⸗-Kommissionen über Emil von Girardin's . vor die Pairs-Kammer und über das Kapitel von St. Denis; Pairs-Debatte über das Medizinal-Gesetz.)

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Prinz Oskar von Schweden. Parlaments-Verhandlungen. Gefängniß⸗ und Deportationsreform-Plan. Admiral Napier.

Belgien. Bericht des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten.

Schweiz. Kanton Bern. Der Bundes- Präsident Ochsenbein. Kanton Freiburg. Tagsatzungs-Instruction.

Spanien. Madrid. Ankunft des päpftlichen Nuntius.

Portugal. Lon don. Publication des Protokolls der Intervention der drei Mächte. 2 Die Junta von Porto verweigert die Unterwerfung. Wissenschaftliche und Kunst⸗Nachrichten. Jur Literatur der Pädagogik. Kriminal-Statistik von England und Wales 1846.

Die neuen Glasgemälde im Dom zu Magdeburg.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marlt—

bericht. Schreiben aus Amsterdam. (Börsen- und Marktbericht.)

J3nlan d.

Berlin, 9. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: dem Kapellmeister Taubert hierselbst die Anlegung des von des Herzogs von Sachsen-Koburg⸗ Gotha Hoheit ihm ver⸗ liehenen Verdienst-Kreuzes zum Ernestinischen Haus- Orden; so wie dem Steuermann Strempel zu Neusalz im Reg. Bezirk Liegnitz, die Anlegung der von dem Senate der freien Stadt Hamburg ihm verliehenen, zur Erinnerung an den Brand im Mai 1842 gestifteten Medaille zu gestatten.

Rhein-Provinz. Die Trierer Ztg. meldet, daß die Gemeinde Mehren, Kreis und Bürgermeisterei Daun, am 2. Juni Nachmittags um 3 Uhr von einem surchtbaren Brand Unglück be⸗ troffen worden ist. Das Feuer, welches an der nordöstlichen Seite des Dorfes ausgebrochen war, verbreitete sich bei dem von gleicher Richtung her stark wehenden Winde und begünstigt durch die große Trockenheit der Strohdächer mit einer so reißenden Schnelligkeit, daß der Ort binnen kurzer Zeit in vollen Flammen stand und es der von nah und fern herbeigerilten Hülfe nur nach mehrstündigen An⸗ strengungen gelingen konnte, die Kirche so wie Pfarr- und Schulhaus und etwa 36 Privatwohn-Gebäude gegen die Angriffe des wüthen⸗ den Elements sicher zu stellen. Der ganze übrige Theil des Dorfes hingegen, nämlich 110 Wohngebäude nebst einer erheblich größeren Zahl von Scheunen und Stallungen ist in einen Schutthaufen ver⸗ wandelt. Eben so konnte bei der ungewöhnlichen Schnelligkeit, wo⸗ mit das Feuer um sich griff, von dem beweglichen Eigenthume und den noch vorräthigen Lebensmitteln nur wenig gerettet werden, so daß augenblicklich gegen 600 Menschen obdach⸗ und hülflos sind.

Koblenz, 5. Juni. Die Rhein- u. Mosel⸗Zeitung enthält folgende, anscheinend Namens ihres Redacteurs gegebene Er⸗ klärung: „Ein Artikel der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 2. Juni, einen Wechsel in der Redaction der Rh. u. Mos. 3. besprechend, berichtet zugleich, daß die Regierung der Wahl eines neuen Redacteurs ihre Genehmigung versage. Im Interesse der Wahrheit kann ich die Versicherung ertheilen, daß es der Königlichen Regierung von ferne nicht eingefallen ist, auf die fragliche Angelegen⸗ heit Einfluß üben zu wollen.“

Deutsche Bund esstaaten.

Großherzogthum Baden. Die Karlsr. Ztg. meldet aus Karlsruhe vom 3. Juni: „Heute waren auf hiesigem Markte neue Kartoffeln zum Verkauf aufgestellt, welche sich bei der Unter⸗ suchung als vollkommen ausgewachsen und gesund erwiesen. Nach allen Anzeichen ist an ein Erkranken der diesjährigen Kartoffeln nicht zu denken, und die Wahrnehmungen erfahrener Landwirthe bestätigen, daß die Kartoffel⸗Kkrankheit gänzlich verschwunden sei.“

Frankreich.

Paris, 5. Juni. Eine Königliche Verordnung vom Zten d. nimmt Herrn Guizot die interimistische Verwaltung der Marine wie⸗ der ab, da der neue Marine-Minister, Herzog von Montebello, an diesem Tage sein Amt angetreten bat.

Die Nachricht, daß Marschall Bugeaud seine Entlassung als Denerꝛal Gouverneur von Algerien nachgesucht hat, bestätigt sich. Der Moniteur algerien vom 30. Mal, das offizielle Blatt der Kolonie, meldet, daß der Marschall, nachdem durch bie Unterwerfung von Groß-⸗Kgbylien, der reichsten, gewerbfleißigsten und bevölkertsten Gegend des Landes, und der einzigen, die bis jetzt sich noch unab⸗ hängig erhalten hatte, ganz Algerien, von der maͤroffanischen Gränze bis Tunis, und vom Mittelmeer bis zur großen Wüste unter Frank⸗ reichs Herrschaft gebracht sei, den arne H er ersucht habe, ihm

einen Nachfolger zu geben. Marschall Bugeaud ist 6 Jahre Gene⸗ ral⸗Gouverneur von Algerien gewesen. Er wollte am 5ten d. von Algier nach Frankreich 3 einschiffen. Die Kabylen⸗ Häuptlinge wa⸗ ren mit den Burnus der Investitur bekleidet worden, nachdem Bu⸗ eaud und Bedeau sich mit ihren Kolonnen unter den Mauern von Bugia vereinigt hatten.

Nach amtlichen Angaben im Monite ur beläuft sich der Gesammt⸗ Schaden der vorjährigen Ueberschwemmungen auf 27,577,000 Fr., während im Ganzen an milden Gaben für die Ueberschwemmten 3, 507, 9000 Fr. eingingen. Etwa 15 Millionen jenes Verlustes büßten reiche Leute ein, die bei Vertheilung der Gaben unberücsichtigt blieben. Die ganze Unterstützungs-Summe wurde unter die unbemittelten Opfer der Ueberschwemmungen vertheilt, deren Verlust 12 bis 13 Millionen Francs betrug, und denen also etwas über ein Viertheil ihres Scha—⸗ dens vergütet wurde.

Die Presse meldet, daß sich Donizetti's Zustand wieder etwas gebessert habe, und daß die Aerzte neue Hoffnungen schöpfen.

Der spanisch-⸗karlistische General Alzaa, der mit dem Grafen von Montemolin aus Bourges entflohen war, und der Artillerie⸗ Oberst Puente sind am 27sten v. M. zu Bayonne in einem Privat— hause, wo sie sich verborgen hielten, von der Polizei verhaftet wor— den. Alzaa ist einer der wichtigsten Führer der karlistischen Partei und der geheimste Vertraute und Rathgeber des Grafen von Monte— molin. Man hat bei ihm Briefe gefunden, daß er auch mit den französischen Legitimisten in Verbindung stehe. Der Oberst Puente war Kriegs-Secretair des Don Carlos.

Die Presse läßt sich stark gegen den Einfluß aus, den Eng— land jetzt zu Madrid ausübe. Es stürze dort die Kabinette und suche eine ausschließliche Herrschaft daselbst zu gründen, deren man sich ohne eine Revolution nicht entledigen könne. Frankreich dürfe nicht länger säumen, einen ordentlichen Gesandten nach Madrid zu schicken, es ständen zu gewichtige Dinge dort auf dem Spiel. Herr Guizot solle jetzt wahr machen, was er versprochen, uämlich Frankreichs In— teressen, die rechtlich und faktisch begründet seien, dort aufrecht zu erhalten. Es sei Zeit, zu handeln, sonst sei es mit Frankreichs Einfluß dahin.

Der Courrier de Marseille meldet, daß Marschall Bugeaud, als er von Bugia nach Algier zurückkehrte, den Ober-Befehl über die Truppen der kabylischen Expedition dem General Bedeau über⸗ tragen habe, und daß er den ihm vom Könige bewilligten Urlaub benutzen werde, um nach Frankreich zurückzukehren.

Der in Bayonne verhaftete spanische General Alpaa hat von der Regierung die Stadt Limoyes zu seinem Aufenthalte angewiesen erhalten.

Es heißt jetzt, daß Herr Nouton, Chef des Kabinets des Fi— nanz-Ministers und Direktor der Personalien in diesem Ministerium, an die Stelle des Herrn Conte zum General-Postmeister, Graf De— jean aber zum Unter-Staatssecretair der Finanzen bestimmt sei.

X Paris, 5. Juni. Die Deputirten-Kammer hatte

heute vor der öffentlichen Sitzung in ihren Büreaus sich versammelt, um eine Kommission zur Begutachtung des von der Pairs⸗Kammer an sie gestellten Verlangens in Betreff der Ermächtigung zur Ver folgung des Deputirten Emil von Girardin zu ernennen. Bei dem lebhaften Interesse, welches die Sache erregt, ließ sich voraussehen, daß die Kammer-Mitglieder in größerer Zahl als gewöhnlich auf ihrem Platze sein würden. Die Diskussion in allen Büreaus dauerte lange und war sehr lebhaft. Namentlich waren die Mitglieder der Opposition in fast voller Zahl in ihren betreffenden Büreaus er⸗ schienen.

Im fünften Büreau nehmen nur die Herren von Mornav, Cou-— ture und Lacrosse das Wort. Herr von Mornav glaubt, die doppelte Stellung des Herrn Emil von Girardin als Deputirter und Journalist zu gleicher Zeit mache die Frage sehr schwierig und ernst. Da aber die von ihm gemachten Angaben der Art seien, daß Aufhellung derselben in kontra— diktorischen Debatten fast unerläßlich geworden und Herr Emil von Girar— din auch die Verantwortlichkeit für seine Worte übernehmen müsse, so sei er der Meinung, man müsse die von der Pairs Kammer verlangte Ermãächti⸗ gung zugeben. Herr Couture theilt die Ansicht des Herrn von Mornay und glaubt, man könne einem der großen Staatskörper die Ermächtigung nicht verweigern, eine Untersuchung vorzunehmen in dem ihm angemessen dünken⸗ den Sinnez wenn er wirklich von einem Journalisten beleidigt worden, wäre dieser Journalist auch ein Deputirter. Herr Lacrosse äußert einige Zwei⸗ sel über die Angemessenheit der Ermächtigung und glaubt, man müsse die Erklärungen Emil von Girardin's erst abwarten, ehe man sich ausspreche. Im fünften Büreau wurde hierauf Herr Couture mit 23 Stimmen ge— gen' 3, welche sich unter den zwei anderen genannten Mitgliedern vertheilten, zum Commissair ernannt. Im vierten Bureau Herr Lavieille, der für die zu gebende Ermächtigung ist, mit 19 Stimmen gegen 17, die auf Herrn Odilon Barrot fielen. Dieser hatte erklärt, die Erklärungen Emil von Gi— rardin's erst hören zu wollen. Das siebente Büreau ernannte Herrn de Mornv, der seine Meinung noch vorbehält, mit 1s Stimmen gegen 17, die auf Herrn Cremieur fielen; das ueunte Herrn Gillon, der für die zu gebende Ermächtigung ist, mit 23 Stimmen gegen 16, die Herr von Rémusat erhielt. Im sechsten Büreau erhebt sich Herr von Chambolle gegen die Ermächtigung, weil keine Gegenseitigkeit zwischen den Kammern der Pairs und der Deputirten bestehe. Die letztere könne in keinem Fall einen Pair vor ihre Schranken ziehen. Herr Delangle spricht sich für die Er— mächtigung aus und wird mit 19 Stimmen zum Commissair ernannt, ge— gen 15 Stimmen, die Herr von Chambolle erhielt. Herr Delangle hat seine Ernennung nur seinem höheren Alter zu danken. Im ersten Büreau betheuert Herr E. von Girardin selbst seinen Respekt vor der Pairskam— mer, die er nicht habe beleidigen wollen. Nnr das Ministerium habe er zu entlarven beabsichtigt. Herr Didelot spricht für die Ermächtigung, Herr Paillet dagegen, und dieser wird mit 20 Stimmen zum Commissair ernannt gegen 17, welche Herr Didelot erhielt. Im zweiten Bürean spricht Herr von St. Aignan für Ermächtigung. jetoch Prüfung der Thatsachen sich vorbehaltend. Er wird zum Commissair ernannt mit 21 Stimmen gegen Herrn Feuillade Chauvin, der 10 erhielt. Das dritte Büreau ernannte Herrn Leon de Malleville, der gegen die Ermächti- gung ist, mit 18 Stimmen gegen 17, die Herr Emanuel Poulle erhielt, welcher erst die Erklärungen des Herrn E. von Girardin hören wollte. Im achten Büreau sprach Herr von Houssonville zu Gunsten der Ermächtigung. Es handle sich hier nicht eigentlich um den Deputirten, sondern um den Journalisten, die Privilegien der Deputirten Kammer würden in keiner Weise verletzt durch das Verlangen der Pairs⸗-Kammer. Herr Berville will solche Unterscheidungen nicht zulässig erklären, vor dem Charakter des Deputirten müsse der des Journalisten in Herrn Emil von Girardin gänz- lich in den Hintergrund treten. Er erklärt sich daher gegen die Ermãächti⸗ gung. Herr von Houssonville wird mit 16 Stimmen zum Commissair ernannt gegen 19, die Herr Berville erhielt. 6 ;

Es sind also für die Ermächtigung fünf Kommissaire, gegen zwei, und andere zwei haben sich ihre Meinung vorbehalten. *

Die für den Gesetz⸗-Entwurf in Betreff des Kapitels von St. Denis ernannte Kommission besteht aus 7 Mitgliedern, die für den Entwurf sind, und zweien, welche dagegen sich ausgesprochen haben.

In der 364 folgenden öffentlichen Sitzung wurde von dem

inanz⸗ 1 ber Gesetz Entwurf, vorgelegt, kraft dessen 200,090 Fr. Kredit für die Feier der Julifeste verlangt wird. Dann

wurde eine Reihe Gesetz-Entwürfe von lokalem Interesse an men, endlich bis zum Postschluß Bericht über Del e es . In der Pairs- Kamm er wurde die Verhandlung über das Gesetz in Betreff des Unterrichts und der Ausübung der Medizin fortgesetzz. Der Fürst von der Moskwa spicht dagegen, ob⸗ gleich er selbst anerkennt, daß er nichts von M. ganzen Sache versteht, also kein kompetentes Urtheil hat. Er findet das Gese willkürlicher und weniger liberal, als alle Gesetze der dier ft des Kaiserreichs oder irgend einer anderen Epoche. Der Redner wirft dem Ministerium die Absicht vor, Alles unters Joch brin⸗ gen zu wollen, um die Freiheit zu begraben. Die Arbeit der Rommission sei' geschickt und bemerkenswerth, aber die nöthige Autorität fehle derselben, weil man ihr nicht kompetente Män⸗ ner, wie die Herren Flourens, Thenard, Gay Lussac, beigeordnet habe. Man habe aber ein rein politisches Werk zu Stande bringen wollen.

Großbritanien und Irland.

London, 4. Juni. Ihre Königl. Hoheit die Herzogin von Kent wird am Sten d. M. nach Deutschland reisen, um ihre Ver⸗ wandten zu besuchen. Die Königin Wittwe beabsichtigt auf den Rath der Arrzte den nächsten Winter in Madeira zuzubringen.

Gestern ist Prinz Oskar von Schweden mit einem Geschwader, bestehend aus einer Fregatte, een kleinen Korvette und einer Brigg, in Portsmouth angekommen ud heute dort gelandet.

Die Verhandlungen der gestrigen Sitzung des Unterh auses hatten den im Oberhause bereits angenommenen Reformplan des Gefängniß- und Deportationswesens zum Gegenstande, über welchen der Minister des Junern, Sir G. Grey, der Urheber der betref⸗ fenden Bill, einen längeren Vortrag hielt. Der Plan ist seiner Zeit bereits ausführlich erörtert worden, und hat bekanntlich zum Zweck, die Deportation durch zum Theil einsames Gefängniß und ein Besse⸗ rungssystem im Lande selbst zu ersetzen. Die Bill sollte an das General-Comité des Hauses gewiesen werden, erfuhr aber von mehreren Seiten entschiedenen Widerspruch. So erklärte sich Lord Mahon gegen das neue System, Sir William Molesworth billigte es nur theilweise, und Herr Bankes trug auf Verwerfung der Bill an. Auf den Antrag des Herrn Ewart wurde die De⸗ batte vertagt. Im Oberhause wurde gestern sowohl die ir⸗ ländische Armen-Bill, als auch die Bill wegen Bewilligung von Vorschüssen an die irländischen Grundbesitzer, mit den Aenderungen, welche das Unterhaus daran zuletzt vorgenommen hatte, d. h. mit Ausmerzung der Amendements des Oberhauses, genehmigt und darauf eine Kommission ernannt, welche untersuchen soll, ob der Kon⸗ zession von Eisenbahn-Bills für die gegenwärtige Session ein Ende zu machen sei.

(B. H.) In der heutigen Unterhaus-Sitzung hat die er⸗— wartete Debatte über die portugiesischen Verhältnisse noch nicht statt⸗ gefunden. Die nöthigen Dokumente hatten noch nicht vorgelegtt werden können, Lord John Russell versprach sie indeß zum Tten d. M., und Herr Hume erklärte nun, seinen Antrag schon am Tten vorbringen zu wollen, ließ sich, indeß endlich von Lord John Russell bewegen, denselben bis zum 19ten, auszusetzen. Lord Palmerston versprach, nochmals vollständige. Auskunft und versicherte, daß die britische Regierung nicht im mindesten die Absicht habe, zur Einführung des Despotismus in Portugal die Hand zu bieten, sondern daß sie nur die Charte Dom Pedro's ge⸗ sichert sehen wolle. Nachdem hierauf die Bill wegen des bei der 8

Millionen-Anleihe zu bewilligenden Disconto zum drittenmale verlesen

worden war und Lord G. Bentinck einen Antrag wegen Aufhebung des Bankgesetzes von 1844 angekündigt hatte, wurde die Debatte über die Bill wegen Aufhebung der Deportation fortgesetzt und von neuem vertagt. Im Oberhaus stellte Lord Monteagle eine dem Antrage Lord Lincoln's entsprechende Motion wegen Unterfuchung und Verbesserung des Auswanderungswesens. Graf Gren erklärte, daß er sich von einer solchen Untersuchung wenig verspreche, ließ indeß den Antrag zu, der darauf angenommen wurde. . . Das Geschwader des Admirals Napier, dem für jetzt nur drei Linienschiffe von 120 Kanonen, „St. Vincent,“ „Howe“ und „Cale⸗ donia“ und die „Queen“ von 110 Kanonen zugewiesen sind, scheint vorzugsweise als Uebungsgeschwader fungiren zu sollen; wenigstens hat der Admiral Befehl bekommen, Halbsold⸗ Offiziere, die an dem Uebungszuge Theil nehmen wollen, auf seine Schiffe zu vertheilen. Ohne Zweifel wird dem Geschwader noch eine Anzahl Dampfschiffe beigeordnet werden. ; ö Die Fabrik der bekannten Ingenieure Mandsley und Comp. ist durch eine Feuersbrunst gänzlich zerstört worden. Das Feuer brach am 4ten Abends um 10 Uhr aus, und um 3 Uhr Morgens, am Ften, war die Fabrik ein Trümmerhaufen.

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Der amtliche Bericht des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten ist so eben in einem Oktavbande erschienen. Dieser Bericht erstreckt sich nur auf die Periode von 1839 bis 1844. Während dieser fünf Jahre giebt der Minister die Zahl der Berg- oder Minen-⸗ Arbeiter auf 10900 Mann an. Unter diesen ereigneten sich nicht weniger als 775 Unglücksfälle, an deren Folgen 516 Arbeiter starben 3 580 wurden tödtlich verwundet, und 1126 fanden ihren Tod auf der Stelle. Die Zahl der Dampfapparate bei sämmtlichen Gruben- und Berg⸗ arbeilen betrug Ende 1844 zwar schon 169, die einer Gesammtkraft von 46,200 Dampfpferden entsprachen. Aber noch ist manche Ver⸗ besserung wünschenswerth.

Schweiz.

Kanton Bern. Die Eidg. Ztg. enthält nachstehenden At- tikel der Berner Volks-Ztg. über die Erwählung des Herrn Och— senbein zum Bundes⸗Präsidenten: ĩ „Die Wahl des Herrn Ochsenbein, obgleich noch in ,, über Zweifel geäußert wurden, hat uns langst eine , o geschie nen Sie stimmt völlig zur Tag satzun gs Instr ut u en, hne ene, Worten des neuen Großraths - Präsidenten Niggeler, . . sicht auf die Um stände den Vorsite führen 6 . Di 65 leit ist ganz im Geiste der jungen Schule, we 96 That 8 Ru? Großen en hes durchweht und treibt. Kann es ö 85 er . . sichtssoseres, wenn man will etwas Pilanteres . . ö 26 i . Mann der vor zwei Jahren den Landes Friedens ruch eitete, jetzt an der Spitze derjenigen Behörde zu sehen, Tie den Landfrieden bewahren soll,

Verzeichnisse der eidgenössischen Offiziere gestrichenen Stabs= . Prasidenten des eidgenössischen Kriegsraths zu machen! r man mexikanische und peruanische ände, wo alle

Wahrlich, die 6 als Sieger in die Hauptstadt einziehen und als **. 4 mr. Hier wie dort dieselbe ll ie oer,

erbannit Tie EhrB und das Wohl des Volkes wenn nur der augenblick r ug de' Fihrer seine Defticdigung sindet. Dögleich seinem Koi.

ie. 1. an Charakterfestigkeit und Talenten nachstehend, würden wir