1847 / 160 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

BSekanntmachungen.

laisl Bor ladung.

=. das Vermögen der verehelichten Kaufmann Rannigel, Marie Louise Amalie, geborenen Häsecke, 1 ist durch die Verfügung vom 5. Oltober 1846 er Konkurs eröffnet worden. Jul Anmeldung der An- ir r. die Konkursmasse haben wir einen Ter- a den 28. August er., Vorm. 10 Uhr/

vor dem Herrn Land- und i,. Nischelsly im Königl. Land. und Siadtgericht hier lb auge ch wozu die Gläubiger hierdurch unter der Warnung . geladen werden, daß diejenigen, welche in diesem Ter- mine nicht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse präfludirt und ihnen deshalb gegen die ü bri⸗ 6e Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer⸗ en soll. ö

pi Gläubigern, welchen es an Bekanntschast fehlt, und die am perfönlichen Erscheinen behindert ind, wer= den die hiesigen Justij · Kommissarien Keller, Vogel, Ju 3. 9. . g Jnstizrath Hannemann als

achwalter vorgeschlagenk.

. a. O, den 19. April 1847.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Vorladung verschollener und unbekannter (1055 Erben.

1. Nachbenannte Verschollene, deren unbekannte Er ben und Erbnebmer:

1) Samuel Assimont, geboren am 14. Juli 1777, welcher im Jahre 1818 von hier nach Havannah gegangen und seit dieser Zeit nichts hat von sich hören lassen,

2) Johann Heinrich Jinghans, Lohnbedienter, gebo— ren am 4. Juni 1776, welcher im Jahre 1808 den Aufenthalt hier verlassen und von seinem Le⸗ ben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat.

II. Die unbelannten Erben

3) der unverehelichten Sophie Glockengießer, welche am 12. Mai 1844 hier verstorben,

4) der unverehelichten Marie Louise Meer, welche 3 ö. August 1845 in der Neustadt verstorben ist, un

5) des Unteroffizier Karl Struve, von der Aten Com- pagnie des Ken tombinirten Reserve - Bataillons hier, aus Loscha im Pilkallenschen Kreise, Regie= rungsbezirk Gumbinnen, gebürtig, 47 Jahr alt, verstorben hier am 25. September 1843,

—— ' vorgeladen, sich binnen Neun Mona⸗

en und spätestens in dem peremtorischen Termine an

Gerichtsstelle hier ( . den 7. September 1847, Vorm. 10 Uhr,

vor dem Rath Peguilhen schrifilich oder in Person zu

melden und weilere Anweisung zu gewärtigen.

Im Falle die obigen Verschellenen zu J. oder deren Erben sich nicht melden, werden Eistere für todt erklärt, und es wird ihr Vermögen den belannten Erben, in deren Ermangelung aber der fiskalischen Kasse aus- geantwortet werden.

Gleichermaßen, wenn für die Erblasser zu II. Erben sich nicht melden, werden die Nachlaß⸗Massen der fis-= lalischen Stelle zugesprochen und ausgeliefert werden.

Magdeburg, 77. November 1846.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

Pr OcIama.

lõ4g

Nachstehende Forderungen, deren Inhaber angeblich unbekannt sind: 14) 163 Thlr. rückständige Kaufgelder aus dem Kauf⸗ kontrakte vom 19. August 1780, auf dem Val. II. Fol. 103. No. 91. des Hypothekenbuches der Stadt Bobersberg verzeichneten Wohnhause und der Vol. J. Fol. 67. No. 12. des Hypothekenbuches für die Aecker der Stadt Bobersberg verzeichneten drei Tupplinen für den Bürger Hans Commoll und dessen Ehefrau Anna Dorothea geb. Briesen eingetragen, und 2 82 Thlr. 14 Sgr. 11 Pf. rüchständige Kaufgelder . Wittwe Weidner, Elisabeth geb. Koch, owie 10 Thlr. 13 Gg. 21 Pf. Paternum des Martin Weidner, 19 Thlr. 13 Ggr. 235 Pf. Paternum des George Weidner, 2 Thlr. 12 Ggr. für Anna Weidner, 2 Thlr. 12 Ggr. für Maria Weidner und 10 Thlr. für Gottlob Paucke aus dem Kauf⸗ kontrakt vom 21. Mai 1781 auf dem Vol. III. Fol. 109. No. 165. des Hovothekenbuches der Stadt Bobersberg verzeichneten Wohnhause ein— getragen, . sind zum Aufgebot angemeldet worden. Es werden deshalb die genannten Personen, deren Erben, Cessio- narien, oder die sonst in deren Rechte getreten sind, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die angeführten Posten binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem auf den 1. ODTktober 1847, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Ter= mine anzumelden und nachzuweisen, widtigenfalls sie damit vräkludirt und ihnen ein ewiges Süillschweigen auferlegt, die Posten aber im Hypothekenbuche gelöscht werden. Cressen, den 28. Mai 1847. Konigl. Land und Stadtgericht.

lsé65ö] Edilttal-Berladung.

Das Stadtgericht zu Dresden hat in dem zum Ver⸗ mögen 1) des Kaufmann Herrn Friedrich Daniel Mittelhauser, 2) des Handschnh⸗Fabrikanten Herrn Carl = Altmann eröffneten Kreditwesen den 14. September 1847 zum Liquidation Termine bestimmt.

wird, bestimmt aber zwischen S und 9 Uhr.

1030 Allgemeiner Anzeiger.

Es werden daher bekannte und unbekannte Gläubi⸗ er, wie überhaupt Alle, die an einen oder anderen die- 6 Gemeinschuldner Ansprüche haben, vorgeladen, zu obigem Termine ö und, wo es erforderlich, mit Volmündern oder durch Anwalte, diese mit genügenden, was Ausländer betrifft, mit gerichtlich vollzogenen Voll⸗ machten versehen, auch insbesondere zu Vergleichs -Ab-= schluß ermächtigt sein müssen, hier im Stadtgericht sich anzumelden, ihre Ansprüche anzuzeigen und zu beschei= nigen, mit dem Konfurs-⸗Vertreter über deren Richtig⸗ kei, auch unter sich selbst über . Srechte, zu . ren, innerhalb 6 Wochen zu beschließen, hinsichtlich der Ausbleibenden den 3. No vember 1847 die Eröffnung eines Ausschließung⸗Bescheides, hierauf aber in einem noch besonders anzusetzenden Verhöre gütliche Verhandlung, auch Abschluß eines Vergleichs, oder, Falls dieser nicht zu bewirken, den 29. Dezember 1847 die Ertheilung eines Designations-Bescheides oder die Akten⸗Versendung zum Verspruch zu erwarten. Noch werden die Vorgeladenen erinnert, daß die Außenblei⸗ benden, wie Alle, die ihre Forderungen nicht gehörig li⸗ quidiren, für ausgeschlossen vom Kreditwesen, die aber, welche entweder gar nicht oder nicht bestimmt sich er⸗ klären, ob sie auf ihnen geschehene Vorschläge eingehen oder nicht, für einwilligend werden geachtet werden. Dresden, den 19. April 1847. Das Stadtgericht. Schmaltz.

2131 Edikt al⸗⸗Ladung.

Der Webermeister und Fabrikant Herr Carl Friedrich Gottlob Steudel allhier hat seine Insolvenz bei uns angezeigt, und es ist in dessen Folge der Konkursprozeß zu seinem Vermögen eröffnet worden.

Es werden daher alle bekannten und unbelannten Gläubiger des genannten Steudel, so wie überhaupt Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben glauben, hierdurch geladen,

den 3. August 1847, welcher zum Liquidations - Termin anberaumt worden, zu rechter früher Gerichtszeit vor uns an Gexichtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich anzumelden, ihre Forderungen unter der Verwarnung, daß sie außerdem derselben und be— ziehendlich der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden für verlustig geachtet wer= den, zu liquidiren und zu bescheinigen, mit dem bestell= ten Konkursvertreter, so wie der Priorität halber unter sich, zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sodann

den 22. September 1847

der Publication eines Prätlusivbescheids gewärtig zu sein. Demnächst haben sich die Steudelschen Gläubiger

den 6. Oktober 1847 anderweit an hiesiger Gerichtsstelle legal einzufinden, mit dem Konkursverireter, so wie unter sich, die Güte zu pflegen und wo möglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht er— scheinen oder sich über die Annahme des Vergleichs nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in den Beschluß der Mehrheit der Gläubiger werden geach= tet werden, im Fall aber kein Vergleich zu Stande kommt,

den 13. Oktober 1847 der Inrotulation der Aften und

den 1. Dezember 1847

der Publication eines Locations-Erkenntnisses, welches

gleich dem Präklusivbescheide hinsichtlich der Außenblei⸗

benden Mittags 12 Uhr für publizirt geachtet werden

wird, gewäctig zu sein.

Auswärtige Gläubiger endlich haben Bevollmächtigte

an hiesigem Orte zu bestellen. Gericht Treuen oberen Theils, am 1. März 1847. Barthol, Ger. Dir.

6529 h 3 3 Pferdezucht.

Mit Bezugnahme auf das Cirkular vom 18ten v. M. wird den Herren Actiongirs ganz ergebenst angezeigt, daß die aus den lithauischen Remontle-⸗Depots acqui- rirten Stuten hieselbst eingetroffen sind, und bei Herrn Stallmeister Seeger, Dorotheen« Straße Nr. 14, zur Besichtigung bereit stehen. Der Verkauf dieser Pferde, im Kreise der Herren Actionairs, wird Montag den 21. Juni Mittags präcise Ein Uhr in dem vorbezeich⸗ neten Lokal stattfinden. .

Berlin, den Sten Juni 1847.

von Senfft.

Berlin⸗Potsdam-Magdeburger loꝛa v Eisenbahn. Wegen r am nächsten

3 Sonntage stattfindenden Stif⸗ e mrungsfestes des stönig!, Lehr— h Bataillons werden an diesem Tage nicht nur alle Züge von Berlin bis zum An⸗— haltevunkte am Wildpark (Neuen Palais) gehen, sondern wir werden auch Morgens 7 Uhr eine Ertra— sahrt von Berlin, und Abends zwischen 7? und 10 Uhr so viele Extrafahrten von Potsdam nach Berlin gehen lassen, als es das Bedürfniß erfordern w Zu allen Fahrten von Berlin und zu den Fahrten, welche von Potsdam aus von 5 Uhr Abends ab zurückgehen gel⸗ ien die zu ermäßigten Preisen auszugebenden Billets

Aer und Zter Klasse für Hin- und Rückfahrt. Das Direktorium der Berlin-Potsdam-Magdeburger

Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

5926]

Magdeburg⸗Wittenbergesche

a. Eisenbahn.

35 Auf folgende Quit- 8 tungsbogen unserer Ge⸗ sellschaft ist die durch die Bekanntmachung vom 10. April d. J. a us gesch rie⸗ bene dritte Actien⸗ von 10 pCt. um festgesetzten Schlußtermine, den 34sten v. Mis, nicht gezahlt word en.

Nr. 534. 554. 645. 1030. 1662. 1543. 1583. 1889. 1900. 1901. 1980. 2013. 2017. 2026. 29095. 2115. 2129. 2149. 2263. 2425. 2561. 2573. 2587. 2603. 2613. 2695. 2726. 2759. 2772. 2797. 2811. 2840. 2887. 2985. 2998. 3097. 3156. 3190. 3646. 3729. 3786. 3894. 4018. 1074. 4205. 4295. 4452. 4624. 4705.

Wir fordern deshalb die betreffenden Herren Actio— naire in Gemäßheit des §8. 14 des am 31. Januar é. Allerhöchst bestätigten Statuts hiermit anderweit auf,

die ausgeschriebenen dritten zehn Prozent nebst der

verwirkten Conventionalstrafe von 2 Thlr. für sede Aetie spätestens bis zum 15. Juli d. J. ent— weder bei unserer hiesigen Hauptkasse Schiffer= straße Rr. J und 2, oder bei Herrn S. Herz in

Berlin Dorotheenstraße Nr. 1 während der

Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr einzuzahlen, widrigenfalls die bereits geleisteten beiden Raten⸗ Zahlungen als verfallen, die durch die früheren Zahlun⸗ gen und die ursprünglichen Zeichnungen den Actionairen gegebenen Anrechte auf den Empfang Lon Actien für erloschen erklärt und die ertheilten Quittungsbogen werden annullirt werden. .

Magdeburg, den 4. Juni 1847. . Directsrium der Magdebur —Wittenbergeschen Eisen⸗ bahn⸗ . chaft.

(gez) Harte, Stellvertreter des Vorsitzenden.

2

453 Wilh elms⸗ Bahn.

Die Actionaire der Wilhelms-Bahn werden zu der

am 28. Juni, Vormitt. 10 Uhr,

im Saale des hiesigen Bahnhofes stattfindenden dies

jährigen ordentlichen G kn r al⸗V ersamm⸗

lun g hierdurch eingeladen.

Zur Berathung und Beschlußnahme sollen diejenigen regelmäßigen Gegenstände der Versammlung vorgelegt werden, welche der 8. 25. des Statuts enthält.

Wegen Legitimation der Stimmberechtigien oder de= ren Vertretung, so wie wegen der etwa zu stellenden Anträge einzelner Actionaire, wird auf die §. 29. folg. und S. 26. des Gesellschafts-Statuts verwiesen.

Ratibor, den 15. Mai 1847.

Das Direktorium der Wilhelms ⸗Bahn.

Ludwigshafen⸗-Bexbacher Eisenbahn.

Laut Bekanntmachung

des Direktoriums der Königl. Baverischen kon= zessionirten Pfälzischen

[ür den 26. Mai d.

; al ene s den

2 . 9 die ; fehlenden

Male einzuzahlen, wogegen volle Ac⸗

tien mit halbjährlichen 4 6 Zins- Coupons, vom

1. Juli c. angehend, ausgegeben werden.

Wir sind bevollmächtigt, die Einzahlung anzunehmen,

ersuchen daher die Herren Actien-Besitzer, welche von

diesem Rechte Gebrauch machen wollen, ihre Quittungs⸗ bogen vom 15ten d. Mts. ab bei uns einzureichen und auf jeden derselben Fl. 150 einzuzahlen, wogegen die bereits aufgelaufenen Zinsen der letzten Ratenzahlung in Anrechnung gebracht werden. r werden wir in fürzester Zeit wieder zurückgeben.

Die neuen Actien

Berlin, den 1. Juni 1847. Hirschfeld C Wolff, Linden Rr. 27.

Säch sisch ⸗Schlesische 36 Eisenbahn.

Das gedruckte * Protokoll über die in der fünften General⸗Ver⸗ sammlung der Sächsisch⸗Schle⸗ sischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft vor⸗ gekommenen Ver⸗ handlungen kann in unserem Haupt⸗ 6 Büreau An⸗ mmen werden.

der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Franz Netckt. v. Burgs dorff.

Ludwigsbahn d. d. Speyer 8 Actienairen noch

30 5

. ihre Quittungsbogen mit einem

Cterarische Anzeigen. 542]

Im Verlage von Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler in Berlin, ist so eben

erschienen: Ganganelli Papst Clemens XIV.

Seine Briefe und seine Zeit. Vom

Verfasser der Römischen Briefe. gr. 8. geh. 23 Thlr.

loꝛs b e , . . Frhe Myliusschen Sortim.

D Buchhdlg. (A. Bath), Brüderstr. Nr. 4, ist so eben erschienen: 2 2 1 2 * 23 Die Polizei Berlins, nach ihrer gegenwärtigen Eintheilung, nebst Ucbersicht ber Geschäfts-Verfassüng beim hiesigen Königl. Krimi— nalgerichte nach dem Gesetze vom 17. Juli 1846. Aus amtlichen Quellen dargestellt von C. A. Dosse, Königl. Kriminal-Polizei⸗Inspektor. 8. geh. 15 Sgr.

. 3 . Bei G. Reimer in Berlin, Wilhelms- Str. 83 ist eben erschienen und durch alle Buch- handlungen zu beziehen:

Nachlals kleiner Schriften Staats wirthschaftlichen 1Inhalets

1628 b von .. J. G. Hoffmann,

wirkl. Geh. Ober- Resierungs-Rath a. D. Geh. 2 Thlr. 73 Sgr.

Enihält unter anderem: Betrachtungen äber das Andrintzen auf erhöhten Schutz der Gewerbsamkeit jm deutschen Zollverein gegen fremde Miibe wer- bung. Versuch einer allgemeinen Uebersicht der Staats wirihschastlichen und sittlichen VWirkungen der Spinnmaschinen im Bereiche des deutschen Zollvereins und zunächst im preuls. Staat. Ueber- sicht der allgemeinsten Staats wirthschaftlichen Ver- Räalinisse, welche die Verschiedenheit der Bildung und des Besitzstandes unter den Staaisangeliõrigen erzeugt. Bemerkungen über die Ursachen der enisiülichenden Dürsftißkeit oder des sogenannten Pauperismus. Ueber den Begriff von direkten und indirekten Steusrn. Uebersicht der Durch- schnitispreise dern 4 Haupt- Getraide- Arten in den Provinzen des preulsischen Staats von 1816 1841 etc. etc.

25h] ö Bei mir, Französische Str. Nr. 4, wird ausgegeben:

Kurze Darstellung der Grund sätze des von mir aufgestellten Spste ms, Sprachen auf eine leichtere, schnellere und gründlichere Art zu erlernen. Ite ganz umgearbeitete Auflage. 1817. 25 Sgr. Dr. Mahn.

Wegen Gesellschafts-Auflösung ist zu verkaufen: Die Hardenberger Kohlen— 30 b * ö 5 . Bergwerke.

Das große Etablissement dieses Namens liegt im Kreise Elberfeld. Dasselbe erhält 23 Flötze einer Kohle, die zur Privatheizung, zum Brennen der Ziegel- und Kaltsteine vorzüglich geeignet ist. Eine Eisenbahn (die Steele⸗Vohwinkeler) sichert der Anlage einen bedeutenden Land-Debit nach Elberfeld, Barmen und dem ganzen Bergischen, sowie die Ruhr einen bedeutenden Absatz nach dem Rheine befördert. Zudem genießt dieses Bergwerk dem Staate gegenüber Freiheit vom Zehnten, welchen alle übrigen Zechen des Landes zu entrichten haben. Die dort vollführten Arbeiten beste⸗ hen in Tief⸗ und Stollbau, woraus in den letzten drei Jahren des Betriebs nahe an zwei Millionen Scheffel Kohlen gefördert worden sind; es bedarf bei diesen Arbeiten nur einer geringen Mehr-Tiefe, um dieses Re— sultat bedeutend zu steigern.

Zu jenen Schachten und Stollen gehören: 1) circa 19 Morgen Land; 2) Gebäude, sowohl Werkstätte und Magazine, als Wohnhäuser; 3) drei Dampfmaschinen, deren zwei als Förder, eine als Wasserhaltungs⸗Ma⸗ schine dient; 4) eine außerordentlich große Menge Transport. Material, als: Waggons, Schienen und Lager; 5) circa 300 Fuß Pumpenröhren; endlich 6) vollständiges Bergbau⸗Geräth.

Alle diese Gegenstände, die für sich allein einen Werth von 100, 050 Rthlr. repräsentiren, sind im besten Zustande und könnten, was Maschinen, Pumpen, Waggons und Eisenbahnen betrifft, nach kurzer Frist wieder benutzt werden. . 4

Nähere Auskunft ertheilt auf frankirte Briefe Advo⸗ kat. Anwalt Kusenberg in Düsseldorf.

Das Abonnement beträgt:

2. Rthlr. für J Jahr. 4 . 2 . 33 8 Rthir. - 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Sei einzelnen Nummern wird

der Sogen mit 23 Sgr. berechnet.

160.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen,

unvollständige Exemplare der All

len, daß wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange desselben danach bemessen können.

nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.

Der vierteljährliche Pränumerations-P (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post⸗Aemtern.

berechnet.

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Landtags ⸗Angelegenheiten. 5161 der e der Kurie ver vrei Stände dom 5. Juni. Nicht- Einberufung von zwei Ab= geordneten der Provin Posen; Gutachten über die Petition hinsichtlich der Anstellung laͤtholischer Geistlichen in der Armee und bei den Kadetten . Antrag wegen Abänderung des 2 bei der Wahl und

nstellung evangelischer Geistlichen; mehrere nträge in Betreff der Dorf- Polizei- Verwaltung. Sitzung der Verginig ten Kurien vom J7. Juni: 2 über die Allerhöchste Botschast wegen Er= richtung von Provinzial-Hülfskassen; Gutachten betreffend die Allerhöchste Botschaͤst wegen einer aus den Eisenbahn - Fonds zu verzinsenden und . Anleihe zur Ausführung der großen preußischen Ost= ahn.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

. Potsdam, den 9. Juni. Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig ist, von Braun⸗ schweig kommend, hier eingeiroffen und im Neuen Palais abgetreten.

Bekanntmachung.

Die zur Versendung mit dem Post-Dampfschiffe „Geiser“ über Stettin nach Kopenhagen zc. bestimmten Päckereien und Gelder müssen hier so zeitig zur Post geliefert werden, daß deren Abgang nach Stettin in der Zeit bis zum 28. August Dienstag und Freitag, von da ab aber Donnerstag mit dem letzten, jetzs um 45 Uhr Nach mittags abfahrenden Eisenbahnzuge erfolgt.

ie zur Beförderung mit dem Dampfschiffe über Stettin nach Kopenhagen und per Kopenhagen weiter bestimmte Korrespondenz kann dagegen an den eben genannten Tagen bis 8 Uhr Abends bei dem hiesigen Hof⸗Post⸗Amte eingeliefert werden.

Berlin, den 7. Juni 1847.

Gene ral⸗Post⸗Amt.

Angekommen: Der Fürst zu Lynar von Drehna. Abgereist: Der Hof⸗-Jägermeister von Pachelbl-Gehag, nach Franzenebrunnen in Böhmen.

Landtags Angelegenheiten.

Sitzung der Kurie der drei Stände am 65. Juni. (Schluß.)

Marschall: Der Tages-Ordnung nach, folgt nunmehr das Gutachten über die Petition des Herrn Abgeordneten von Brodowski wegen Nichteinberufung des ritterschaftlichen Abgeordneten von Ko⸗ czorowski zum Vereinigken Landtage. Der Referent ist der Herr von Münchhausen⸗-Strausfurth. Der Herr Antragsteller hat aber vor— her noch eine Bemerkung zu machen.

Abgeordn. von Brodowski: Der Antrag betrifft die Ver⸗ letzung des Wahlrechts des Koczorowski, wobei nicht seine Persön⸗ lichkeik betheiligt ist, denn er ist ein persönlich unbescholtener Mann, und man hat ihn zu dem Vereinigten Landtage nicht einberufen des—⸗ halb, weil sein Recht als 10jähriger Grundbesitzer nicht vorhanden war, zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Prinzipes. Da nun aber der 2c. Koczorowski unverhofft verstorben ist, so habe ich gegen die Majorität der Abtheilung, daß er in seinem Rechte war, doch jetzt gebeten, den Antrag auf sich beruhen zu lassen, damit wir, die wir ihn geschätzt haben, nicht schmerzlich berührt werden über einen Verstorbenen, den wir nicht mehr in unsere Mitte zurückführen können; er ist jetzt in den Himmel eingeführt worden, wo nicht, wie in dieser Versanimlung, der 10 jährige Grundbesitz als Hauptbedingung gelten wird.

(Allgemeines Gelächter.)

Marschall: Wenn die Versammlung damit einverstanden ist, so können wir weiter gehen und kommen nun zu dem Gutachten über die Petitionen wegen der Nicht-Einberufung des Abgeordneten von Niemojewsti. Der Herr Referent wird das Gutachten verlesen.

Referent von Müänchhausen-Strausfurth verliest das

Gutachten. Gutachten

d er dritten Abtheilung der Kurie der drei Stände des er sten

, nn Landtages uber die Beschwerde des Abgeordneten ven Wengierski wegen der Nichteinberufung des ritterschaft!lich en Ab⸗ geordneten von Niemojsewski zum Vereinigten Landtage. Von dem er, r. der

rovinz Posen wurde am 19. Oltober v. J. unter Vorlegung der

erzeichnisse über die in dieser

reis beträgt 2 Rihlr. Preuß. Sour. für das J der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt dur

Alle Post - Anslalten und Auslandes nehmen ie n. auf Dieses Glatt an, für Serin die Erpedilion der Aug. preuß. Zeilung⸗ . Gehren - Stungße Ur. 57. In sertions Gebühr Raum einer 3eile de. re e, Anzeigers 3 Sgr. .

An die Leser.

—— e

Provinz stattgehabten Ersatz⸗Wahlen für den Provinzial-Landtag an= gezeigt, daß im adelnauer Kreise der Rittergutsbesitzer von Lipski zum ritterschaftlichen Abgeordneten gewählt worden sei, daß dieser aber wegen seiner Betheiligung bei dem beabsichtigten Aufstande in der Provinz in Untersuchung und Haft sich befinde, und daß deshalb die Stände zugleich für den Fall, daß jene Wahl nicht bestätigt wer⸗ den möchte, eventuell, den Rittergutsbesitzer von Niemojewski zum Landtags- Abgeordneten gewählt hätten. Dabei wurden von dem Dber-Präsidenten auch in Betreff des 2c. von Niemojewski mehrere Thatsachen angeführt, welche einen Verdacht auf denselben warfen, 1 er von dem revolutiongiren Vorhaben Kenntniß gehabt haben müsse.

Die Wahl des in Untersuchung und Haft sich befindenden von Lipstki wurde nicht bestätigt, dagegen aber der eventuell gewählte von Niemojewski, in Betracht, daß die Imme⸗ diat-Untersuchungs-Kommission noch keinen hinlänglichen Grund ge⸗ funden hatte, gegen ihn einzuschreiten, als Abgeordneter bestätigt und der Ober-Präsident hiervon mittelst Verfügung vom 19. Dezember v. J. in Kenntniß gesetzt.

Unter dem 15. Januar d. J. ging ein weiterer Bericht des Ober-Präsidenten ein, mit welchem derselbe ein Schreiben der König⸗ lichen Immediat- Untersuchungs⸗Kommission vom 11. Januar d. J einreichte, Inhalts dessen diese ihm die Mittheilung gemacht hatte, daß sie gegen den 2c. von Niemojewsti wegen Verdachts der Theilnahme an den hoch-, resp. landesverrätherischen Umtrieben mit der gericht⸗ lichen Vor⸗-Untersuchung verfahren werde.

Hierauf wurde der Ober⸗-Präsident mittelst Verfügung vom 5. Februar é. dahin beschieden,

daß nunmehr der Stellvertreter zum Landtage einzuberufen sein werde, falls nicht bis zur Eröffnung des Landtages der z. von Niemojewski von der Anklage entbunden sei.

In einem ferneren Berichte vom 109. März d. J. zeigte der Ober- Prästdent an, daß er sich wegen des ꝛc. von Niemojewski noch wei⸗ fer mit der Königlichen Immediat⸗-Untersuchungs-Kommission und dem Staats- Anwalte in Communication gesetzt und der Letztere ihm am 6. März d. J. geantwortet habe,

daß er wegen der gegen den 2c. von Niemojewski erhobenen Ver⸗ dachtsgründe bei der Königlichen Immediat⸗Untersuchungs⸗Kommis⸗ sion eine Vernehmung extrahirt und, nachdem ihm die Verhand⸗ lung vorgelegt worden, bei dem Königlichen Kammergerichte am q. März d. J. eine gerichtliche Vor-Untersüchung gegen den 2c. von Niemojewski beantragt habe.

Auf diese Anzeige wurde dem Ober-Präsidenten mittelst Verfü⸗ gung vom 18. März d. J. eröffnet, daß der zc. von Niemojewski, da gegen denselben eine gerichtliche Vor- Untersuchung beantragt sei, als Landtags- Abgeordneter nicht einberufen werden könne, dessen Ein⸗ berufung zum Vereinigten Landtage vielmehr suspendirt bleiben müsse und statt seiner der erste Stellvertreter, Rittergutsbesitzer von We— gierski einzuberufen sei. In Folge dessen hat der Ober⸗Präsident von Posen den 3c. von Wiegierski mittelst Schreibens vom 22. März é. zum Vereinigten Landtage einberufen.

Der ꝛ2c. von Wegierski ist zwar dieser Aufforderung nachgekom⸗ men und hat seither als einberufener Stellvertreter dem Vereinigten Landtage beigewohnt; derselbe hält aber die Nicht- Einberufung des 2c. von Nicmojewski und seine eigene Einberufung an dessen Stelle aus dem Grunde für nicht gerechtfertigt, weil weder das Gesetz wegen Anordnung der Provinzial Stände für das Großherzogthum Posen vom 27. Mätz 1824, noch irgend ein

anderes ständisches Gesetz bestimme, daß mit der bloßen Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung die als Bedingung der Wählbarfeit zum Abgeordneten vorgeschriebene Unbescholtenheit aufhöre, und hat deshalb in einer Eingabe vom 29sten v. M. über dieses Verfahren mit dem Antrage Beschwerde geführt, die Aufrechthaltung der Wahl des ꝛc. von Niemojewski und dessen nachträgliche Einberufung zum Vereinigten Landtage auf dem geeigneten Wege herbeizuführen.

Die Abtheilung glaubt, diesen Antrag nicht befürworten zu können.

Wenn es nämlich gleich richtig ist, daß in dem Gesetze wegen Anordnung der Provinzial-Stände sür das Großherzogthum Posen eben so wenig, als in den übrigen ständischen Gesetzen, s3ezielle Kri⸗ terien über die Bescholtenheit der Abgeordneten aufgestellt sind und überhaupt in Betreff der gänzlichen oder zeitweisen Ausschließung be⸗ scholtener Personen aus den Provinzial⸗Ständen ein bestimmtes Ver⸗ fahren zur Zeit nirgends vorgeschrieben ist, und wenn sich auch auf ber anderen Seite nicht verkennen läßt, daß die Einleitung einer Kriminal-Untersuchung nach den Vorschriften der Kriminal-Ordnung vom 11. Dezember 1805 an sich eine andere Bedeutung und andere Folgen hat, als die durch das Gesetz vom 17. Juli 1846 eingeführte Vor⸗Untersuchung, indem jene die bereits erfolgte Feststellung des Thatbestandes oder doch wenigstens die Wahrscheinlichkeit der Existenz eines Verbrechens und die richterliche Prüfung der wider eine bestimmte Person obwal⸗ tenden Verdachtsgründe voraussetzt, diese dagegen auf den Antrag des Staats- Anwalts, welcher durch sie zunächst nur das Material zu seiner förmlichen Anklage gewinnen will, erfolgt, nach jener auch der Angeschuldigte von dem wider ihn erhobenen Verdachte nur durch ein Erkenntniß gereinigt werden kann, nach dieser es aber noch von dem Staats- Anwalte abhängt, entweder die Sache fallen zu lassen oder die förmliche e, zu erheben, und erst auf diesen Antrag von dem Gerichte über die Versetzuig des Beschuldigten in den Anklagestand entschleden wird, so ist die Abtheilung doch aus dem Grunde der Ansicht, daß sich die Behörde im vorliegenden Falle kan innerhalb der Gränzen der bestehenden Gesetze bewegt hat, wei nach der Be⸗

nland. Bestellungen für Berlin werden ch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 2 Sgr.

1847.

leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur

emeinen Preußischen Zeitung zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wol⸗ Denn päter eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene⸗

in der Expedition frei

stimmung des §. 27 des allegirten Provinzial ⸗Stände⸗Gesetzes, wo⸗ nach, in? Uebereinstimmung mit den übrigen ständischen Gesetzen, der Wahl⸗Kommissarius zu prüfen hat,

„ob die Wahlen in der Form und nach den Eigenschaften der Ab⸗

geordneten, der Vorschrift gemäß, geschehen sind“, es ausschließlich in die Beurtheilung der mit der Ausführung und Aufrechthaltung der ständischen Geseßze beauftragten Behörde gestellt ist, ob bei dem Gewählten der volle Besitz der im S. 5, Nr. 4 ibid. als Bedingung der Provinzial-Standschaft vorgeschriebenen Eigenschaft anzunehmen ist oder nicht, Se. Majestät der König auch überdies wiederholt und namentlich in dem letzten Allerhöchsten Landtags⸗Ab⸗ schiede für die Provinz Westfalen im Wege der authentischen Inter⸗ pretation ausdrücklich zu erklären geruht haben, daß die hinsichtlich der Wahl vorgeschriebene Prüfung das Recht zur Verwerfung oder Anerkennung in sich schließe.

Muß man aber anerkennen, daß die landesherrliche Behörde nach der zur Zeit gültigen Gesetzgebung die Befugniß hat, nach ihrer sub⸗ jektiven Üeberzeugung über das Vorhandensein der Wahl⸗Qualification zu entscheiden, so kann ihr auch kein Vorwurf daraus gemacht wer⸗ den, daß sie, nachdem ihr vor Eröffnung des Vereinigten Landtages von der Königlichen Immediat⸗Untersuchungs⸗Kommission, resp. vom Staats-Anwahte, angezeigt worden, daß gegen den für den adelnauer Kreis erwählten' und bestätigten ritterschaftlichen Abgeordneten von Niemojewski die gerichtliche Voruntersuchung wegen Verdachts der Theilnahme an hoch uud landesverrätherischen Ümtrieben beantragt worden sei, die Einberufung desselben ausgesetzt und dessen Stellver⸗ ter, den Beschwerdeführer von Wegierski, einberufen hat.

Abgesehen von dem Angeführten, erscheint der Abtheilung die nachträgliche Einberufung des 2c. von Nie mojews ki zur Zeit aber auch noch aus dem Grunde unzulässig, weil es Grundsatz ist, daß, wenn ein' Stellvertreter einmal einberufen worden, er Mitglied des Landtages für dessen n Dauer bleibt ein Grundsatz, welcher ausdrücklich in dem Allerhöchsten an die Provinzial⸗Stände des Kö⸗ nigreichs Preußen erlassenen Landtags Abschiede vom 17. März 1828 ausgesprochen und mehrfach zur Geltung gekommen ist.

Berlin, den 22. Mai 1847.

Die dritte Abtheilung der Kurie der drei Stände des Vereinigten Landtages.

Graf von Bismark-Bohlen. von Arnim. Grätz. Graf von Stosch. de Galhan. Krause. Offermann. Minkley. Krämer. Douglas. von Münchhausen. Steffens. von Jaraczewski.

Marschall: Der Antrag ist von der Abtheilung nicht befür⸗ worte worden. Bevor ich ihn zur Berathung stellen kanm, muß ich fragen, ob er hier Unterstützung findet. Er ist ausreichend un⸗ terstützt.

Abgeordn. Schumann: Meine Herren! Die vorliegende Pe⸗ tition giebt einen neuen Belag dazu, wohin die den Verwaltungs⸗ Behörden eingeräumte Befugniß, über die Be- oder Unbescholtenheit eines Staatsbürgers zu entscheiden eigentlich abzusprechen füh⸗ ren kann. So wissen wir aus den öffentlichen Blättern, daß der Mann, von dem unlängst an diesem Orte die Rede war, und welchen der betreffende Verwaltungs Beamte als bescholten angesehen, dessenungeachtet von der gegen ihn erhobenen Anklage freigesprochen, und dennoch ist dieser durch Urtel und Recht für unbescholten er⸗ klärte Mann für die ganze Wahlperiode um sein ständisches Recht gebracht worden. Wohl weiß ich, daß die Gesetze da sind, um ge⸗ handhabt zu werden, und ich werde es nicht in Abrede stellen, daß dem im 5. 27 des Gesetzes für Posen vom 27. März 1824 genannten Verwaltungs -Beamten die Befugniß zusteht, die geschehene Wahl eines Landkags⸗-Abgeordneten in der Form und nach den Eigenschaf⸗ ten des Gewählten zu prüfen und, wenn er in dieser Beziehung Mängel findet, eine andere Wahl zu verlangen. Nach dem uns vor— liegenden Gutachten ist anzunehmen, daß nur die gegen den gültig gewählten und gültig bestätigten von Niemojewski eingeleitete Vor= üntersuchung die Verwaltungs- Behörde zur Ausschließung desselben von der ständischen Thätigkeit veranlaßt hat. Es ist also ganz eigent= lich von der im §. 5 des ständischen Gesetzes bei Nr. 4 gedachten Eigenschaft des unbescholtenen Ruses die Rede. Wenn es ein allen Rechten nach nicht zu bestreitender Grundsaktz ist, daß Jedermann die Vermuthung der Unbescholtenheit zur Seite stehe, so muß diese Ver⸗ muthung ganz besonders demjenigen zu statten kommen denermf standische Verfammlung gewählt hat, indem nicht anzunehmen ist, daß sie absicht · lich einen Ünwürdigen wählen würde und man bei ihr die voll ständige Keuntniß der Würdigkeit des Gewäblten, wu, billig, voraus⸗ setzen muß. In Betracht dieser Jedermann zu statten kommenden Vermuthung der Unbescholtenheit kann ich es wee, zugeben, daß selbst die Einleitung einer Untersuchung den 2 in den Zustand der Bescholtenheit versetzen könne. Jene Vermuthung kann durch keine Vermuthung, sondern nur durch positiven Beweis, d. b. durch rechtskräftiges Erkenntniß, wankend gemacht werden. Es würde uns zu weit führen, wenn ich erlehtt Fälle anführen wollte, in wel- chen der Angeflagte in schwere Leibes und Ehrenstrafen in erster Instanz verurtheilt, in der folgenden freigesprochen wurde. Es ist ber in dem vorliegenden Falle von der Einleitung einer Untersuch

ar keine Rede; das 2 sagt, daß der Staatsanwalt na zaterialien zu einer förmlichen Klage suche und es dann von ihm abhängen werde, entweder die Sache fallen zu 166 oder die förm- liche Linklage zu erheben, und daß erst auf diesen Antrag das Gericht über die 23 des Beschuldigten in den nern e zu be