setzien Behörde, aber kein Gegenstand der Petition beim Vereinig⸗ ten 8 li .
ie Abtheilung spricht einstimmig die Ansicht aus, den Ge= genstand der Petition durch diese Entgegnung für erledigt zu er= achten und derselben keine weitere Folge zu geben.“
Marschall: Findet dieser Vorschlag in der hohen Versammlung Unterstützung?
Er wird nicht unterstützt.
Referent von Prittwitz (iest vor):
„Ad 343 macht Referent, Herr Abgeordnete von Prittwitz, bemerklich, daß Herr Antragsteller das ven ihm angeregte vermeint⸗ liche Bedürfniß nur für die Provinz Schlesien in Anspruch nehme, daffelbe daher nicht! vor den Vereinigten Landtag gehöre und die Petition an den Provinzial⸗Landtag zu verweisen sei. 1
Nachdem Herr Petent das allgemeine Landes- Interesse nach=
uweisen versucht, welches in seinem Antrage enthalten wäre, die—⸗ * in der Versammlung aber mehrseiteig als nicht vorhanden nach⸗ ewiesen wird, tritt die Abtheilung einstimmig dem Antrage des . Referenten bei.
Marschall: Auch hier ist keine Befürwortung des Antrages seitens der Abtheilung erfolgt, und ich frage, ob er in der Versamm— lung Unterstützung findet
Er wird nicht unterstützt.
Referent (liest vor):
„Ad 337 führte Referent, Herr Abgeordnete von Prittwitz, leichfalls aus, daß der Antrag an den Provinzial- Landtag von Schlesien gerichtet und dessen Verwirklichung auf die Provinz schle— sien beschränkt sei, daher er beantrage, daß der Vereinigte Landtag sich mit demselben nicht beschäftigen, sondern ihn an den Schlesi⸗ schen Provinzial⸗Landtag verweisen möge.
Nachdem mehrere Äbtheilungs-Mitglieder gegen den Antrag gesprochen, insbesondere hervorgehoben, daß derselbe sich dadurch erledige, daß gesetzlich jedes Dominium ein Polizei⸗Gefängniß be reits haben müsse, wenn auch nicht in jedem Ort, so vereinigte sich die Abtheilung zu dem einstimmigen Beschluß, dem Antrage des Herrn Referenten beizutreten.“
Marschall: sammlung statt?
Sie findet nicht statt.
(Es verlangen hierauf zwei Stimmen die Vertauschung des in dem Gutachten gebrauchten Ausdruckes „Gerichtsherr— schaft“ mit „Polizei⸗Behörde“.)
Eine Diskussion kann nicht zugelassen werden, da die hohe Ver— sammlung den Antrag nicht unterstützt hat.
(Mehrere Stimmen rufen: Der Ausdruck des Gutachtens ist gesetzlich adoptirt und daher vollkommen richtig.!
Ich habe die Ehre, der hohen Versammlung im Austrage des Herrn Marschalls der Herren Kurie anzuzeigen, daß nächsten Montag um 10 Uhr eine Vereinigte Sitzung beider Kurien stattfinden wird. Berathungs⸗Gegenstand wird das Gutachten in Betreff der Aller— 12 wegen der Anleihe für die große preußische Eisen⸗
Findet hier Unterstützung seitens der hohen Ver—
Sitzung der Vereinigten Kurien am 7. Juni.“)
Die Sitzung beginnt um 107 Uhr unter dem Vorsitz des Mar⸗
schalls Fürsten zu Solms.
Das Protofoll der vorigen Sitzung vom 15. Mai wird verlesen und genehmigt.
Marschall: Der Abgeordnete Hansemann hat sich um das Wort gemeldet in Bezug auf den Beschluß, welcher wegen der fkönig⸗ lichen Proposition die Hülfekassen betreffend, gefaßt worden ist.
Abgeordn. Hansemann: Meine Herren! In der Kurie der drei Stände ist, wie Sie wissen, angenommen worden, daß die Be— richte der Referenten vorher an die Abtheilung gehen müssen. Für die beiden Vereinigten Kurien ist in dieser Beziehung noch kein Grund- satz aufgestellt worden, und es entsteht also die Frage, ob Ew. Durch— laucht den nämlichen Grundsatz für die beiden Vereinigten Kurien annehmen wollen. Abgesehen davon, möchte ich aber wünschen, daß, wenn auch dieser Grundsatz adoptirt würde, doch der Bericht, die Provinzial -Hülfsfassen betreffend, heute schon vorgetragen werden fönne, weil die Angelegenheit, wie Sie wissen, außerordentlich einfach ist. Ich bemerke, daß, insofern das in der Kurie der drei Stände gewöhnliche Verfahren auch für beide Vereinigte Kurien angenommen und sich gegen meinen Vorschlag, ausnahmsweise diesen kurzen Be⸗ richt heute schon vortragen zu hören, ein Widerspruch erheben würde, ich dann davon gern abstehe.
Marschall: Ich habe heute schon dem Herrn Abgeordneten die Bemerkung gemacht, daß ich nicht wünsche, hier ein anderes Ver— fahren einzuführen, als es in der Kurie der drei Stände üblich ist, daß ich also anheimgebe, den gefaßten Beschluß über die Provinzial—
Hülfskassen auch zusor der Abtheilung vorzulegen, damit er dort ge⸗—
prüft und genehmigt werde. Ich habe aber auch ausnahmsweise ge—
gen den Vorschlag nichts zu erinnern, daß der Gegenstand seiner Ein—
sachhest wegen hier vorgelegt werde, ohne daß er zuvor bei der Ab—
theilung gewesen ist. Wenn keine Erinnerung dagegen gemacht wird,
so habe ich meines Orts der Vorlesung nichts entgegenzusetzen Pause.
Wir zur Verlesung.
Abgeordn. Hanse mann (LLiest den Beschluß der Vereinigten Kurien Über die Allerhöchste Botschaft, betreffend die Errichtung von Provinzial Hülfakassen J Allerunterthänigste nigten Landtage
kommen alsy
o or.)
Erklärung der zum ersten Verei— versammelten Stände über die Aller- öhöchste Botschaft ung von Provinzial -Hälfskassen in sämmtlichen Provinzen der Monarchie.
Die Allerhöchste Botschaft Er. Masestät des Königs vom J. April c.6, die Errichtung von Pro Hüälfakassen betreffend, wurde in der Sitzung der Vereinsatfen Furien am 29. Aaril e. be⸗ rathen. .
Die Ausbehnnng des Sparkassen⸗Syhstems über die ganze Mo- narchie, so wie die Verwendung von Fonds zu Ameliorationen wird sich nach den bisherigen Erfahrungen, die n der ersteren Beziehung vorzüglich im Regierungsbezirk . und in anderer Beziehmmg in Westsalen gemacht worden nt, n wohen Grade segenareich erwe sen. Nein 3 ann darüber obwalten, daß auf diese Weise ei⸗
wegen Erricht
as. 1
nes der besten Mittel ergriffen wird, das Wohlsein der unteren
Deshalb haben und wenn daher schon in diesern Jahre anzunehmen ist, daß die Ein⸗
) Das nh u viele Stgang, Los zoliebfatter, . uns as nahme die Sollausgabe übersteigen werde,
Volkaflassen, so wie die Landeskultur, zu befördern.
Donnerstag. 11 3 n n .
standig aufzunehmen.
125 Minuten zugegangen. Mir sehen ung daher mn das heute Nachm a auszugebende Blatt voll=
Die Red. der Allg. Pr. Zig.
die Stände den hochherzigen Entschluß Sr. Majestät, zu diesem Zwecke eine Summe von 23 Millionen Thalern anzuweisen, mit dem lebhaftesten und einstimmigsten Danke anerkannt und zugleich mit dem nämlichen Danke die in der ministeriellen Denkschrift bezeichnete Ver⸗ theilung dieser Summe unter die verschiedenen Provinzen angenom⸗ men. Nicht weniger haben sie sich im Allgemeinen mit der in jener Denkschrift bezeichneten Verwendung der Fonds einverstanden erklärt und den in der Königlichen Botschaft angedeuteten Weg zur näheren Bestimmung dieser Verwendung als den geeignetsten anerkannt.
Zu dem Ende haben sie einen aus 32 Mitgliedern — nämlich 8 aus der Herren-Kurie und 24 aus der Kurie der drei Stände, und zwar in gleicher Zahl für jeden Stand und für jede Provinz — beste—⸗ henden Ausschuß erwählt, damit dieser mit dem Minister des Innern in Vorbergthung über die jedem Provinzial-Landtage wegen der be— sonderen Verwendung und Verwaltung zu machenden Vorschläge tre ten möge.
Berlin, den 7. Juni 1847.
Die zum ersten Vereinigten Landtage versammelten Stände.
Marschall: Wenn keine Bemerkung ersolgt, so ist der so eben vorgelesene Beschluß angenommen, und wir kommen zur Bericht⸗ erstattung über das Gutachten der zweiten Abtheilung, betreffend die Allerhöchste Botschaft wegen einer aus dem Eisenbahn-Fonds zu ver— zinsenden und zu amortissrenden Anleihe zur Ausführung der großen ostpreußischen Eisenbahn. Ich ersuche den Abgeordneten von Man— teuffel II., den Bericht zu erstatten. —
Referent Freiherr von Manteuffel II.! Das Gutachten der zweiten Abtheilung des Vereinigten Landtages über die Aller— höchste Botschaft vom 28. März 1847 lautet wie folgt:
Gutachten der
(weiten Abtheilung des ersten Vereinigten Landtages,
betreffend die Allerhöchste Botschaft wegen einer, aus dem Eisen⸗ bahn⸗Fonds zu verzinsenden und zu amortisirenden
Anleihe zur Ausführung der großen preußischen Ostbahn.
Den in dem Jahre 1842 zusammenberufenen ständischen Aus— schüssen ward auch die Frage in Betreff der Beförderung einer um⸗ fassenden Eisenbahn-Verbindung zwischen den verschiedenen Provinzen der Monarchie, unter Beihülfe aus Staatsmitteln, vorgelegt und das Gutachten namentlich über folgende Punkte verlangt:
1) wird die Ausführung eines Eisenbahn-Netzes, welches den Mit⸗ telpunkt der preußischen Monarchie mit den Provinzen und diese unter sich verbindet, auch in der Hauptrichtung das Ausland berührt, für ein dringendes Bedürfniß erachtet? erachtet die Versammlung es für wünschenswerth und nothwen— dig, daß der Staat die baldige Ausführung des bezeichneten Eisenbahnnetzes aus den ihm zu Gebote stehenden Mitteln und namentlich auch durch Uebernahme einer Garantie für die Zin— sen des Anlage⸗Kapitals herbeizuführen suche? liegt die Ausführung eines umfassenden Eisenbahn-Systems unter Beihülfe des Staates auch dann im wohlverstandenen Interesse des Landes, wenn die Ausführung nur unter dem Vorbehalte einer möglichen, wenngleich unwahrscheinlichen Wie⸗ dererhöhung der Steuern erfolgen kann? .
Alle drei Fragen wurden von den ständischen Ausschüssen mit bedeutender Stimmenmehrheit bejaht.
In Gemäßheit dieser ständischen Erklärungen sind mittelst Aller⸗ höchster Kabinets- Ordre vom 22. November 1842 besondere Staats⸗ mittel zur Beförderung des Eisenbahnbaues ausgesetzt worden.
Diese bestehen in einem Kapital-Fonds von 6 Millionen Rthlrn. und in einem laufenden jährlichen Fonds, der vom Jahre 1843 an etatsmäßig mit 500,000 Rthlr. jährlich ausgebracht werden soll, jedoch den Betrag der Mehr-Ueberschüsse aus der Salzdebits-Verwal— tung gegen den Voranschlag von 1843 jedenfalls auf so lange unver— kürzt erhält, bis derselbe die jährliche Summe von ? Millionen Rthlrn. erreicht.
Auf diese Weise ist in dem Staatshaushalte ein besonderer Titel für das Eisenbahnwesen entstanden, der insofern jedenfalls in sich abgeschlossen ist, als Ausgaben zu anderen Zwecken aus demselben nicht geleistet werden.
Aus den beiden Fonds dieses Titels sind mehrfache Eisenbahn— Unternehmungen einzelner Privat⸗Gesellschaften gefördert worden, in— dem bald aus den Mitteln des Kapital⸗Fonds eine Actien-Betheiligung stattgefunden hat, bald auf den zweiten, d. h. den laufenden Fonds, eine Zinsen⸗Garantie für die Privat-Actien übernommen worden ist.
Während auf diese Weise das von den ständischen Ausschüssen anempfohlene Eisenbahnnetz nach allen Richtungen theils schon herge⸗ stellt, theils in der Ausführung gesichert ist, hat dies in Bezug auf die ostliche Eisenbahn nicht gelingen wollen; denn wenn auch einzelne Pläne zur Begründung deefallsiger Privat-Gesellschasten früher auf— getaucht sind, so sind doch diese zur Realisirung nicht gelangt.
Die Staats⸗Regierung hält es daher für zweckmäßig, daß diese oöstliche Eisenbahn durch den Staat selbst ausgeführt werde, und ist entschlossen, hierzu die Mittel zu verwenden, welche in dem gedachten Titel für das Eisenbabnwesen noch disponibel sind.
Der Kapital⸗Fonds von 6 Millionen Thalern hat bereits Zah— lungen durch Actienzeichnungen geleistet, resp. zu leisten versprochen
zum Betrage von
5,354,800 Rthlr., so daß derselbe noch bestehen würde in 6435, 200 Rthlr.
Es erhält jedoch dieser Kapital-Fonds vorschriftsmäßig den Zu— wachs der Zinsen seiner ihm angehörigen Effekten und diejenigen Ueberschüsse zugewiesen, welche sich bei dem laufenden Fonds dadurch bilden, daß die übernommene Zinsen- Garantie eine Zahlung nicht veranlaßte. Es steht hiernach bei dem Kapital-Fonds zur Zeit noch zur Verwendung die Summe von
2, 968, 250 Rthlr.
Der laufende jährliche Fonds hat
gehabt von
jahre 1343 eine Einnahme
5600 0M Rühle der Betrag ist jedoch alljährlich in Folge der steigenden Bevölkerung und der hieraus folgenden Vermehrung der Salz-Consumtion gestie⸗ gen, hat im Jahre 1846 betragen
1, Ef, 100 Rthle. and ist auf das Jahr 1847 veranschlagt mit
1,205,200 Rthlr. Auf diesen Fonds ist bereits (ine Zinsengarantie übernommen zur Höhe von
1, 107, 75 Rthlr.,
so wird jene in wenigen Jahren sich auf sa Maximum der jährlichen 2 Millionen Thaler er⸗ joben haben und alsdann die Ist⸗Einnahme die Sollausgabe über—
schießen um S892, 250 Rthlr.
Die Kosten für die Herstellung der östlichen Eisenbahn berechnen sich nach den verschiedenen Modalitäten der Ausführung verschieden, sie erreichen aber jedenfalls die Summe von
26,590,000 Rthlr., und es würde daher, vorausgesetzt, daß der Bau durch Staatsmittel erfolgt, so wenig der Kapitalfonds, als der laufende Fonds die Mittel gewähren, den Bau in kürzerer Zeit als in 18 bis 19 Jahren zu beendigen.
Die Staatsregierung hält diesen Zeitraum für zu lang, erachtet auch die ausschließliche Verwendung des Eisenbahnfonds auf die öst⸗ liche Eisenbahn für nicht zweckmäßig und beabsichtigt daher, den noch disponiblen Betrags des laufenden Fonds zu antizipiren. Dies soll durch Kontrahirung einer Anleihe bewirkt werden, deren Verzinsung und allmälige Amortisation aus dem laufenden Eisenbahnfonds zu bewirken sei.
In Gemäßheit des 8. 5 der Verordnung vom 3. Februar 1847 ist hierzu die ständische Zustimmung erforderlich, und es ist daher an den Vereinigten Landtag die Allerhöchste Botschaft vom 28. März 1847 ergangen, welche die Stände auffordert:
zum Behufe der Herstellung der großen Preußischen Ostbahn und
der damit in Verbindung stehenden Brückenbauten und sonstigen.
Anlagen die Aufnahme einer aus dem durch den Erlaß vom
22. November 1842 bis zum Betrage von jährlich 2, 900, 0090 Nthär.
ausgesetzten Eisenbahn - Fonds zu verzinsenden und zu tilgenden
Staats Anleihe in Erwägung zu nehmen und sich über die dazu
nach §. 5 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Land⸗
tages vom 3. Februar 1817 erforderliche ständische Zustimmung zu erklären.
Die Begutachtung ist der unterzeichneten Abtheilung überwie- sen. Als dieselbe sich dem Auftrage zu unterziehen begann, konnte und durfte sie nicht übersehen, daß nach den damals bereits in pleno , , Diskussionen die Kompetenz des Land⸗ tages zur Bewilligung einer jeden Anleihe nicht unbestritten war, es ward jedoch die Frage der Kompetenz dadurch noch besonders ange⸗ regt, daß einzelne Mitglieder erklärten, den Vorberathungen überhaupt nur unter dem Vorbehalte sich zu widmen, daß jene Zweifel für sie beseitigt würden. ᷓ
Andererseits konnte die Abtheilung es nicht für angemessen er— achten, eine Prinzipienfrage zu lösen, wo es sich um die Begutach- tung einer speziellen Allerhöchsten Botschaft handelt, sie konnte auch nicht verkennen, daß eben diese Frage noch bei mehreren anderen dem Landtage vorliegenden Gegenständen werde angeregt werden, und mußte es hiernach für ganz unthunlich erachten, eine so hochwichtige Angelegenheit der Gefahr auszusetzen, entweder nebenbei erledigt oder bft der einen Debatte auf diese, bei der anderen anf die andere Weise gelöst zu werden. ö.
Die Abtheilung glaubt daher einstimmig, ihrer Pflicht vollständig nachgekommen zu sein, indem sie die Kompetenzfrage außerhalb ihres Gutachtens hinstellt und es bei der Bemerkung bewenden läßt, daß diejenigen Mitglieder der Versammlung, welche, an der Kompetenz zur Bewilligung von Staatsanleihen zweifeln, dieses Bedenken aller⸗ dings auch bei der Erklärung auf die vorliegende Allerhöchste Bot⸗ schaft zu empfinden, sich veranlaßt sehen müssen.
In der Abtheilung selbst haben 11 Stimmen die Kompetenz be⸗ jaht, 5 diese verneint.
Wenn sich nunmehr das Gutachten dem Gegenstande der Aller⸗ höchsten Botschaft näher zuzuwenden hat, so sei hier noch erwähnt, daß auch aus dem Schooße der Versammlung selbst einzelne Anträge hervorgegangen sind, die auf den fraglichen Gegenstand sich beziehen. Es hat der Abtheilung erforderlich geschienen, diese Anträge in dem vorliegenden Gutachten selbst zu würdigen, da sonst die zu fassenden Beschtüsse jene Petitionen vorneweg heseitigen, sie also zur Geltung gar nicht gelangen lassen würden, überdies diese Anträge in Form eines Amendements im Laufe der Diskussion selbst stets angebracht werden könnten.
Es wird daher bei den betreffenden Abschnitten des Vortrages auch dieser Petitionen gedacht werden.
Die Allerhöchste Proposition selbst findet ihre nähere Begrün⸗ dung in einer derselben beigefügten Denkschrift des Herrn Finanz⸗ Ministers Excellenz vom März d. J.
Dies vorausgeschickt, geht das vorliegende Referat zur näheren Erwägung des zu begutachtenden Gegenstandes über.
Die Abtheilung hat hierbei festgehalten, daß folgende Punkte zu beantworten sein werden:
1) wird die von der Staats-Regierung beabsichtigte Beschleuni— gung der Herstellung der östlichen Eisenbahn für nothwendig, respektive heilsam erachtet?
2) wenn die Frage ad 1. bejaht wird, werden diese Vortheile vollständig durch die projektirte Ausführung der Bahnlinie er— reicht?
3) soll, behufs der zu beschleunigenden Ausführung, die Zustim⸗ mung zur Kontrahirung einer Staats-Anleihe ertheilt werden? Es werden sich zwar bei den einzelnen Punkten spezielle Fragen
noch besonders aussondern, im Allgemeinen dürften aber diese Punkte im Auge zu behalten sein.
Schon die Fassung der ersten Frage ergiebt, daß die Abthei— lung die Herstellung der östlichen Eisenbahn selbst nicht in Frage ge— stellt hat.
Es ist hierüber ein bestimmtes bejahendes Gutachten der frühe— ren ständischen Ausschüsse bereits abgegeben, und eben so steht der Beschluß der Staats Regierung bereits fest. .
Jenes Gutachten und dieser Beschluß stehen überdem nicht iso— lirt da, sondern sie sind nur Theile derjenigen, aus allgemeinen Staatsmitteln geförderten Eisenbahnpläne, die bereits zum größten Theile verwirklicht sind.
Wenn daher mehrfache Eisenbahnen in den übrigen Provinzen unter Beihülfe des Staats bereits ausgeführt sind, so haben die Lan⸗ destheile, welche bei Projektirung des allgemeinen Eisenbahnnetzes auf die östliche Eisenbahn hingewiesen worden sind, ein Recht auf die Ausführung derselben; es ist eine Schuld, welche jenen Landes— theilen abzutragen ist. —
Eben so ein nt als diese Schuld anerkannt wird, muß aber auch andererseits hervorgehoben werden, daß, wenigstens für die vorliegende Frage, dieselbe über die Eisenbahn hinaus nicht auszu⸗— dehnen ist. .
Es * festgehalten werden, daß bei Verwendung der Staats⸗ mittel zur Förderung des Eisenbahnbaues von der Voraussetzung aus⸗ egangen ist, daß hierdurch ein Ganzes erzielt werde, daß dieses ᷓ=— . die außerhalb der Eisenbahnen liegenden Spezial⸗Interessen einzelner Provinzen einseitig zu berücksichtigen nicht vermag, daß viel⸗ mehr das Gesammt-⸗-Interesse des Vaterlandes auch eine Gesammt⸗ Verbindung durch Eisenbahnen verlangt.
In der Abtheilung ist diese Ansicht anerkannt und von einzelnen Stimmen nur hervorgehoben worden, daß allerdings auch noch andere Wünsche und Bedürfnisse für das öffentliche / nicht allein jener Provinzen, sondern der gesammten Monarchie bestehen. Diese aber 7. zu spezialisiren und zu begründen, hat die Abtheilung für ein eld erachtet, welches von der ihr gestellten Aufgabe ganz fern liegt.
Erste Beilage
* .
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M 160.
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—
Es leuchtet daher ein, daß die nächste Frage nicht darin beste⸗ hen kann, soll überhaupt eine östliche Eisenbahn gebaut, sondern darin, soll dieser Bau beschleunigt werden?
Die Abtheilung hat diese Frage einstimmig bejaht. .
Um zu diesem Resultate zu gelangen, konnte sie nicht umhin, die Wichtigkeit der östlichen Eisenbahn auch im Allgemeinen sich zu vergegenwärtigen. .
Gerade für unser Vaterland sind die Eisenbahnen von so hoher zolitischer Bedeutung, wie vielleicht für keinen anderen Staat. Es wird nur eines Hinblicks auf die geographische Lage der gesammten Monarchie bedürfen, um sich zu vergewissern, daß jedes Mittel ergrif⸗ fen werden muß, um die einzelnen Provinzen zu konzentriren und unter sich näher zu bringen, damit die Attractionskraft der Nachbarländer eschwächt werde. Es können Attractionen stattfinden, selbst gegen den Willen dessen, der dieser Attraction zunãächst unterworfen ist; das von selbst hiergegen sich darbietende Mittel ist darin zu finden, daß das Gegengewicht verstärkt werde. Die Abtheilung glaubt, daß es nur bie. Andeutung bedarf, um die hohe, Wichtigkeit zu erken⸗ nen, welche in dieser Beziehung der östlichen Eisenbahn beizule⸗ gen ist. J heben diesen Gründen der äußeren, dringen auch die Rücksich= ten der inneren Politik auf eine nähere Vereinigung der einzelnen Provinzen; eine solche ist in der Existenz dieser hohen, Versammlung selbst schon angebahnt, sie muß aber auch in allen übrigen Beziehun⸗ gen unseres Staatslebens möglichst erreicht werden; können die Ent⸗ fernungen auch nicht kürzer gemessen, so können sie doch vielfach illu⸗ sorisch gemacht werden; wäs dem Raume nicht abzugewinnen ist, muß an der Zeit abgekürzt werden. ; Dieser politischen Erstarkung treten die wesentlichsten staatsöko⸗ nomischen Rücksichten hinzu. Es muß eine Ausgleichung der einzelnen Provinzen unter sich auch in Beziehung auf- Bevölkerung, auf Handel and Gewerbe, auf Ackerbau stattfinden. Die Monarchie befindet sich setzt in der ganz abnormen Lage, daß manche Provinz sich eben so sehr vom Ackerbau, als eine andere von den Bestrebungen der In⸗ bustrie entfernt, und daß zwischen diesen Provinzen nicht einmal ein Austausch des einseitigen Ueberflusses stattfindet.
Wird aber der Blick auf die östlichen Provinzen unmittelbar ge⸗ richtet, so wird sofort erkannt werden, daß gerade diesen die Mittel fehlen, ihrerseits zu einer solchen Parität hinzuwirken; es fehlt nicht an dem Willen, es fehlt an der Möglichkeit, und diese Möglichkeit soll und wird die östliche Eisenbahn gewähren.
Auch aus diesen Rücksichten mußte sich daher die Abtheilung wiederum in der Ueberzeugung vereinigen, daß die Erbauung der öst⸗— lichen Eisenbahn für eine provinzielle Angelegenheit nicht zu erachten sei; die Abtheilung hat gefühlt, daß die Provinz Preußen den übri⸗ gen Theilen der Monarchie näher gebracht werden muß, und daß hierdurch nicht allein das Wohl jener, daß vielmehr auch das des ganzen übrigen Vaterlandes wesentlich gefördert werden wird.
Wenn aber derartige wichtige Momente für dieses Unternehmen sprechen, so folgt von selbst, daß die Realisirung desselben mit Energie verfolgt, daß es so beschleunigt werden muß, als es die übrigen Rück sichten des Staatswohls irgend erlauben, .
Diesen Erwägungen tritt andererseits noch hinzu, daß ein Auf- schub es nicht allein bei den bisherigen Verhältnissen belassen, sondern biese auch geradezu verschlimmern würde.
Während noch jetzt die östliche Eisenbahn zu den Wünschen ge⸗ hört, sind in den meisten übrigen, namentlich in den westlichen Pro⸗ binzen die mannigfachsten Schienenwege bereits entstanden, und es gehört keine große Voraussicht dazu, um zu behaupten, daß schon in den nächsten Jahren dort noch mehrere entstehen werden. Wenn hierin die östlichen Provinzen zurückbleiben, so wird die Isolirung derselben in dem Verkehrsleben immer nachtheiliger hervortreten, und es möchte sehr die Frage sein, ob später die jetzt verlorene Zeit je⸗ mals wieder einzubringen sein wird; es ist aber jedenfalls nicht zu bezweifeln, daß dies alsdann nur mit bedeutend größeren Opfern zu erreichen sein dürfte. 1
Es mag über die Richtigkeit der Behauptung in ihrer Allge⸗ meinheit gestritten werden, daß Stillstand Rückschritt sei, in Bezie⸗ hung auf Eisenbahn-Anlagen dürfte die Wahrheit feststehen.
Endlich sei auch des kechnischen Satzes gedacht, daß ein zu laug⸗ samer Bau einer Eisenbahn niemals zu empfehlen ist. Es werden die Kosten erhöht und Reparaturen erforderlich, während die ganze Strecke noch nicht einmal beendigt ist; andererseits haben alle bis⸗ herigen Erfahrungen gelehrt, daß die Einnahmen einer jeden Eisen- bahn nicht in gleichmäßiger Weise mit der Fortführung der einzelnen Bahnstrecken, sondern in viel höherer Potenz steigen, je mehr die Eisenbahn selbst sich ihrer Beendigung nähert.
Es liegt daher auch im Interesse des Unternehmens, die Aus— führung möglichst beschleunigt zu sehen.
Wenn sonach die Frage, ob eine Beschleunigung des Baues als dringend nothwendig anzuerkennen sei, von der Abtheilung bejaht wird, so wendet sich der Vortrag zu dem zweiten Punkte, ob die Vortheile, welche für die Beschleunigung sprechen, durch Herstellung der Eisenbahn-Verbindung, wie sie von der Staats-Regierung pro⸗ jektirt worden ist, erreicht werden? .
Das Gouvernement hat zu diesem Behufe eine Eisenbahn⸗-Karte, enthaltend die projektirten Linien, anfertigen lassen, die sich in dem Besitze der Mitglieder der hohen Versammlung befindet.
Die Ausführung soll unter Einhaltung der auf der Karte mit folgenden Worten bezeichneten Richtung:
Linie B. der Denkschrift vom November 1844“ erfolgen.
Diese Linie beginnt von Königsberg, geht nach Marienburg, überschreitet hier die Nogat, bei Birschau die Weichsel, führt, bei Bromberg vorbei, über Schneidemühl, nach Driesen und von Driesen über Landsberg und Küstrin nach Berlin; bei Driesen kreuzt die Bahn diejenige, welche von Stettin über Stargard nach Posen theils schon hergestellt, theils in Angriff genommen ist, resp. baldigst genommen werden soll.
Von Danzig wird eine Zweigbahn nach Dirschau gebaut.
Es steht nach Angabe der Denkschrift diese Linie fest, nicht aber wird beabsichtigt, die jetzt angeregte Beschleunigung auf die Herstel⸗ lung dieser ganzen Linie zu erstrecken, vielmehr wird darauf verwie⸗ sen, daß die Verbindung der östlichen Provinzen mit Berlin noch auf andere Weise erreicht werden könne, indem entweder von Königsberg bis Driesen oder von Königsberg bis Küstrin und alsdann von letz— terer Stadt nach Frankfurt a. d. O. gebaut werde.
Bei der Zweigbahn von Danzig nach Dirschau verbleibt es unter allen Verhältnissen.
Bei der erstgedachten Linie würde die Communication von Drie⸗ sen über Stargard und Stettin nach Berlin, bei der zweiten von
Küstrin nach Frankfurt a. d. O. und von dieser Stadt nach Berlin,
in beiden Fällen auf Eisenbahnen zu nehmen sein, die theils schon bestehen, theils als gesichert zu betrachten sind.
. . Staats⸗Regierung hat sich für die erstgedachte Ausführung erklärt.
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Erste Beilage zur Allgemeinen Preußischen
Die Abtheilung konnte sich ihrerseits, von dem Standpunkte aus⸗ gehend, daß es sich jetzt nur im Allgemeinen um die Ausführung, noch nicht aber darum handelt, ob diese unter Konkurrenz des Staates durch eine Anleihe erfolgen solle, nur dahin entscheiden, daß so wenig eine Verbindung, welche von Driesen ab über Stargard und Stettin, als eine solche, welche von Driesen ab über Küstrin und Frankfurt führt, zweckmäßig, es vielmehr dringend wünschenswerth sei, wenn irgend möglich, die projektirte Bahnlinie in ihrer ganzen Länge sofort von Königsberg bis Berlin herzustellen. :
Diese Ansicht stützt sich darauf, daß beide Verbindungsarten, sei es über Frankfurt, sei es über Stettin, zu einem Umwege nöthigen, der für die erstere 25 Meilen, für die letztere fast 8 Meilen be— tragen würde.
Es mußte hiernach erkannt werden, daß diejenigen Rücksichten, in deren Verfolg die Abtheilung die östliche Eisenbahn für so dringend heilsam, ja nöthig erachtet hat, durch eine solche Verbindung wesentlich wieder geschwächt werden; es wird darauf hingewiesen, daß gerade die möglichst direkte Verbindung der Provinz Preußen mit dem in der Hauptstadt Berlin sich konzentrirenden Knotenpunkte, nicht allein an⸗ derer Eisenbahnen, sondern der sonst noch dort zusammenfließenden Interessen, den hauptsächlichsten Grund abgiebt, der für die östliche Eisenbahn überhaupt und daher auch für deren schleunige Erbauung spricht, und daß nicht füglich eine Ausführung als zweckentsprechend erachtet werden kann, welche von jenem Vordersatze, wenigstens theil⸗ weise, wieder sich trennt.
Es stellte sich daher die Ansicht der Abtheilung dahin fest, daß der Bau unter Einhaltung einer Linie ersolgen möge, die von Kö⸗ nigsberg nach Berlin direkt führt, und die, so viel als die Rücksichten des Verkehrs und der technischen Ausführung es erlauben, die mög⸗ lichst kürzeste Richtung nehme, in welcher Beziehung die Abtheilung die projektirte Linie Iz. von Königsberg nach Dirschau, bei Bromberg vorbei nach Driesen, Küstrin und Berlin für zweckmäßig erachtet.
Bei dieser Erklärung behielten jedoch einzelne Mitglieder sich vor, später zu prüfen, inwiefern bei einer etwaigen Ausführung durch den Staat die bereiten Mittel desselben eine Modification erforderlich machen würden.
Noch genauer ins Detail der Richtung der Bahn einzugehen, konnte für zweckmäßig und ausführbar nicht erachtet werden; es fehlt für die Beurtheilung an dem erforderlichen Material, und es möchte nicht zulässig sein, ohne die genaueste Kenntniß der örtlichen Rücksichten einer Eisenbahn von mehr als 80 Meilen Länge spezielle Richtungen selbst zu projektiren und zur Beschlußnahme der hohen Versammlung hinzustellen.
Die Abtheilung glaubt daher anempfehlen zu müssen, daß die Berathung lediglich bei den von dem Gouvernement aufgestellten Ausführungsarten stehen bleiben und sich nicht auf das Gebiet der Wünsche verirren möge, die sonst so zahlreich auftauchen dürften, als einzelne Orte zwischen Königsberg und Berlin belegen sind.
Wenn gleichwohl desfallsige spezielle Anträge eingegangen sind, so hält die Abtheilung sich für verpflichtet, dieser noch besonders zu erwähnen.
Es liegt vor:
1) die Petition des Abgeordneten von Frankfurt, in welcher der Bau der östlichen Eisenbahn von Driesen nach Küstrin und von dort nach Frankfurt a. d. O. beantragt wird.
Es ist bereits erwähnt, daß die Abtheilung den Bau der öst— lichen Eisenbahn auf diese Ausführung zu beschränken nicht befür— worten zu dürfen glaubt.
Ob, von der möglichst direkten Richtung abgesehen, noch eine Zweigbahn von Küstrin nach Frankfurt a. O. entstehen soll, kann nicht Gegenstand des vorliegenden Gutachtens sein, welches lediglich über die östliche Eisenbahn zu erstatten ist.
Wenn jedoch die Vertreter des Gouvernements in den Bera— thungen der Abtheilung die Wichtigkeit dieser Bahn hervorgehoben haben, wenn auch die Abtheilung selbst nicht verkannt hat, daß die erheblichsten kommerziellen Rücksichten der Bahn das Wort reden, so glaubt die Abtheilung, sich dahin äußern zu müssen, daß zwar die vorzugsweise Verwendung der jetzt durch die beantragte Staats-An— leihe zu beschaffenden Geldmittel zum Baue der Küstrin- Frankfurter Bahn nicht zu befürworten, wohl aber die besondere Berücksichtigung derselben bei der anderweiten Förderung des Eisenbahn-Netzes anzu⸗ empfehlen sei.
2) Ist eingegangen eine Petition des Abgeordneten von Bromberg, dahin gerichtet, daß die östliche Eisenbahn diese Stadt unmit⸗ telbar berühre, während dieselbe bei der jetzt projcktirten Bahn— linie auf ungefähr eine Meile vorbeigeht.
Nach der von dem Herrn Vertreter des Gouvernements gege— benen Auskunft würde diesem Wunsche ohne besondere Anregung be= reits nachgekommen worden sein, wenn die Terrain-Verhältnisse dies gestatteten. . s .
Die jetzt projektirte Linie folgt einem Höhenzuge etwas nördlich von Wirsitz und Nackel, während die Berührung von Bromberg zwingen würde, im Thale der Netze und des Bromberger Kanals zu bleiben.
Hierdurch würden folgende Nachtheile entstehen: . ein sehr bedeutender Mehraufwand an Kosten, sehr ungünstige Aufsteigungs⸗-Verhältnisse, um jene Höhen zu gewinnen, eine Ver⸗ längerung der Bahn um 1300 Ruthen. ; ;
Die Abtheilung hat diesen Angaben volles Gewicht beilegen zu müssen geglaubt und sieht sich um deshalb außer Stande, die Pe⸗ tition einer ausdrücklichen Befülrwortung zu empfehlen,
Wenn indessen die Wichtigkeit der Stadt Bromberg nicht ver— kannt wird, so trug die Abtheilung kein Bedenken, den Wunsch aus⸗ zusprechen, daß die auf die Stadt Bromberg zu nehmenden Rücksich⸗ ten, so viel es die allgemeinen Interessen irgend erlauben, möglichst zur Geltung gelangen mögen, und es wird der hohen Versammlung die Aufnahme einer derartigen Erklärung in dem abzugebenden Gut achten vorgeschlagen. ö
Es sei in dieser Beziehung nur noch bemerkt, daß bei der Be- rathung in der Abtheilung die Vertreter des Gouvernements ihre volle Bereitwilligkeit bereits ausgesprochen haben, jede irgend mög⸗ liche Berücksichtigung der Stadt Bromberg eintreten zu lassen.
3) Liegen vor 2 Petitionen, deren eine von dem Abgeordneten der Ritterschaftl des deutsch kroner Kreises, die andere von dem Abgeordneten Weber eingereicht ist.
Beide beziehen sich auf eine von dem Amtsrath Livonius ver— faßte Denkschrist und beantragen die Einhaltung der dort vorgeschla= genen Richtung.
Nach un sllben soll die Stettin Posener Bahn nicht bei Drie sen, sondern bei Woldenberg gekreuzt werden und die östliche Eisen- bahn alsdann einen mehr nördlichen Zug über Deutsch-Kroͤne, Jastrow, Konitz, Preuß. Stargard nach Dirschau i, .
Abgesehen von dem Grundsatze, daß die Abtheilung nicht beru- sen sei, er el. Richtungen zu projektiren oder zu begutachten, wurde auch von dem Gouvernement ung nr, daß dich Linie die erheblich
Zeitung. Freitag den 1 Juni. — ————————
sten Schwierigkeiten des Terrains bei Landsberg und . gard darbieten würde, und daß die angel e aaf rn e , stattfinden werde.
Wenn endlich in der als Beilage der Petitionen angezogenen Schrist die Einhaltung der dort vorgeschlagenen Richtung als ein allgemeiner Wunsch der Provinz Preußen bezeichnet wird, so traten dice Ansicht die entschiedensten Erklärungen entgegen. — Die Ab—
theilung glaubt daher eine Berücksichtigung dieser beiden Petitionen
in keiner Weise anempfehlen zu können.
Nach dieser n er,, der gedachten Petitionen wendet sich der Vortrag wiederum der Allerhöchsten Botschaft zu und gelangt nunmehr zu dem wichtigsten Theile der Berathung, zu der beantrag⸗ ten Anleihe selbst.
Hierbei drang sich für die Abtheilung zunächst die Vorfrage auf, ob der Bau der öͤstlichen Eisenbahn auf Staatskosten überhaupt an⸗ zuempfehlen sei.
Einige Stimmen verneinten dieselbe und stützten sich darauf, daß hierin eine Abweichung von allen bisherigen Maßnahmen, namentlich auch von den früher ausdrücklichen und wohl erwogenen Beschlüssen der ständischen Ausschüsse, erblickt werden müsse, übrigens sei grundsätzlich den Actienbahn-Gesellschaften für Eisenbahnen der Vorzug vor Staatsbauten zu geben, da nicht zu verkennen, daß durch die unmittelbare Betheiligung des Volkes beim Bau der Eisenbahnen das Nationalgefühl gehoben und durch die dadurch zusammengetrete⸗ nen großartigen Vereine das Interesse für allgemein nützliche Anla⸗ gen erweckt und gestärkt worden sei.
Diese Gesinnungen im Volke noch mehr zu befördern, müsse von der Regierung jede Gelegenheit dazu benutzt werden; eine solche biete sich jetzt dar, man werde also wohl thun, sie zu ergreifen und die Bildung einer Actiengesellschaft für die Ostbahn durch die kräftigste Unterstützung seitens des Staates zu erleichtern; endlich wurde auch darauf verwiesen, daß eine Administration des Staates jedesmal kost⸗ spieliger sei, als die einer Privatgesellschaft.
Dieser Ansicht entgegen, ward geltend gemacht, daß auch die bisherige Betheiligung des Staates bei den Eisenbahnen immer auf einem Plane beruhe, der das Eigenthum an denselben zuletzt auf den Staat übergehen lasse, daß also in dem vorliegenden Falle nur damit angefangen werden solle, wo dort aufgehört werde, daß es noch in Frage stehe, ob es nicht heilsamer gewesen sei, die Erbauung aller Eisenbahnen sei vom Anfange an auf Staatskosten erfolgt, daß die bisherigen Privat- Actiengesellschaften, selbst wenn sie das National⸗ gefühl in der angegebenen Weise erstarkt haben sollten, doch auch einen mannigfachen nachtheiligen Einfluß durch die Hervorrufung maß⸗ loser Speculationen herbeigeführt hätten, daß andererseits die hohe politische Wichtigkeit der östlichen Eisenbahn dringend dafür spreche, daß dieselbe sofort als eine Staatsbahn errichtet werde, und daß die Entwickelung der entgegenstehenden Theorieen schon um deshalb von Erfolg nicht sein könne, weil es eben nicht bekannt sei, daß eine Privatgesellschaft zur Uebernahme des Baues bereit sei. Was endlich die kostspieligere Administration des Staates betreffe, so liege hierüber, bezüglich der Eisenbahnen, noch gar keine Erfah—⸗ rung vor.
Wenn nun auch diesen Gründen nochmals entgegnet ward, daß bei der Konzessiouirung der Privat⸗Gesellschaft Bedacht genommen werden könne, die politischen Rücksichten sicher zu stellen, und daß eine i ,,,. jedenfalls sich bilden werde, wenn nur eine pas⸗
ende Zinsen⸗Garantie gewährt werde, so glaubte doch die entgegen⸗ stehende Ansicht von der Möglichkeit, daß eine Privat-Gesellschaft sich bilden werde, die Ausführung der Eisenbahn selbst nicht abhängig machen zu dürfen, und jene Mitglieder der Abtheilung, welche von einein Baue durch den Staat überhaupt nichts wissen wollten, blie⸗ ben in der Minorität.
Nachdem hiernach für den Bau der Eisenbahn durch den Staat in der Abtheilung entschieden worden war, reihte sich die Frage an, ob dieser Staatsbau durch eine Anleihe bewirkt werden solle.
Das Gouvernement will eine solche, weil die für die Förderung des Eisenbahn-Systems noch disponiblen Mittel die Herstellung nur innerhalb eines Zeitraumes von 18 bis 19 Jahren erlauben würden, und weil selbst alsdann jede Unterstützung anderweitiger Eisenbahn⸗ Unternehmungen durch den Staat unterbleiben müßte, während noch mehrfache Linien von besonderer Wichtigkeit zu berücksichtigen seien.
Die Abtheilung konnte, nach der im Eingange dieses Referats gegebe⸗ nen Uebersicht des Eisenbahn-Fonds, nur anerkennen, daß derselbe bei der jetzigen Lage eine kräftigere Unterstützung der östlichen Eisenbahn, als durch die Verwendung von jährlich 892, 250 Rthlrn. möglich sein würde, nicht gestattet, und eben so mußte die Abtheilung darin ein⸗ verstanden sein, daß neben der östlichen Eisenbahn noch andere Bah— nen gleichfalls durch die Mittel des Eisenbahn⸗Fonds zu fördern sind. Es sind in letzterer Beziehung der Abtheilung einzelne spezielle An-
träge zugegangen, über welche besondere Referate der hohen Ver⸗ sammlung werden erstattet werden; es sei jedoch hier schon jetzt be⸗ merkt, daß diese allerdings von der Voraussetzung und Nothwendig⸗ keit ausgehen, daß die östliche Eisenbahn den Betrag der gesammten für das Eisenbahnwesen ausgesetzten Staatsmittel auf eine längere Reihe von Jahren ausschließlich nicht absorbire.
Die Abtheilung hielt ferner die Ansicht des Gouvernements für wohl begründet, daß der laufende jährliche Eisenbahn⸗- Fonds in den nächsten Jahren bei der steigenden Bevölkerung und der hier⸗ durch erhöhten Salz-Consumtion das Maximum von 2 Millionen er— reichen werde, so wie auch der Voraussicht beigetreten ward, daß die übernommene Zinsen-Garantie niemals zum vollen Sollbetrage werde auszuzahlen sein, so daß dem Eisenbahn⸗Fonds, sobald er auf das gedachte Maximum werde gestiegen sein, sehr wobl die Mittel blei— den, die zu kontrahirende Anleihe zu amortisiren und auch noch an. dere Eisenbahn⸗-Unternehmungen, wenigstens aus dem Kapital Fonds zu fördern, und zwar um so mehr, als die Einnahmen der ostlichen Eisenbahn einen wenn auch nur geringen Ueberschuß über die Be⸗ triebokosten jedenfalls gewähren dürften. =
In dieser Beziehung empfahl sich daber der Plan der Auleide der Abtheilung unbedingt, nicht aber fand er insosern eins emnstemmtse Billigung, als auch hierin wieder von denienigen Mitgliedern der b. theilung, welche überhaupt eine Ausführung der Eisenbaba durch den Staat für zweckmäßig nicht erachten, ein Mittel erblict ae e, e. dem Enistehen einer Privat- Gesellschaft n eg. rn eien üderdem sei der Plan selbst döchst hypothetisch, wenn die Hohe der Anschlags -
e be der orderlichen Anleibe gebalten werde. summe gegen die Höhe der erfet ĩ . e
Hierauf ward jedoch erwiedert. daß eben der Beweis noch sfedle,
nher, Gesellschaft überhaupt vordanden, welche den Bau es sei eine Privat -Gesellschaf . 8
; s aber andere Gründe ganz besonders dafür unternehmen wolle, daß w r ; ö sprechen, daß die Geldmittel zum Baue nicht durch eine Privatgesell schaft, sondern durch eine Anleihe beschafft werden. Es ward der= *. s gerade dem Gouvernement ein ganz besenderer Cin= vorgeboben, daß 1 2 2 2 uß auf den eldmarkt möglich sein werde, daß dasselbe sich in der *. besinde,
und daß der Jeitverlust erspart werde,
die günstigsten Jeitpunkte zu der Aufnadme der Geld- mittel zu bennußen,