Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die Auswechselung der RNatisications⸗ Urkunden zu Neapel am 12. Mai 1847 82 worden.
Desgleichen die Allerhöchste Kabinets Ordre bezüglich auf, die durch den Allerhöchsten Erlaß vom 4. April d. J. ausgesprochene interimistische Uebertragung der Führung der den Herrschaften Kap⸗ penberg und 24 * em westfälischen Landtage beigelegten Viril⸗ stimme an den Grafen Ludwig von Kielmanns egge.
„Ich habe aus dem Mir nachträglich 232 Testamente des verewigten Staatsministers, Freiherrn vom Stein, erfehen, daß der Tochter desselben, Gräfin Therefe von Kielmanngegge, an den Heirschasten Kaphen- berg und Scheda nicht blos, wie bei Erlaß Meines Befehls vom 4.6. M.
; 2 interimistischer Führung der diesen Herrschaften beigelegten Virilstimme ( Gesetz⸗Samml. S. 169), vorausgeseßt ist, der, Nießbrauch, sondern der eigenthümliche, nur durch bie fideikommissarische Eigenschaft jener Herrschas⸗ ten beschränte Besiz zußteht. Da hiernach der gedachte Befehl einer Be⸗ richtigung bedarf so 3 Ich das Staatsministerium, zu dem Ende Meinen gegenwärtigen Erlaß durch die Gesetz- Sammlung bekannt zu machen.
; 14. Mai 1847. n e. j Berlin, den Friedrich Wilhelm.
2 . das Staats⸗Ministerium.
Desgleichen die Allerhöchste Declaration der Verordnung, betref⸗ fend die Einrichtung des Königlichen Kredit⸗-Instituts für Schlesien. PD. d. den 17. Mai. 1847.
„Zur Beförderung der Wirksamkeit des durch die Verordnung vom 8. Jun 1835 (Gesez Sammlung S. 101 u. folg.) errichteten Kredit-In⸗ stituts für Schlesien, will Ich dasselbe, auf Ihren Antrag in dem Bericht vom 12ten v. M.,ů 1) von der Befolgung der in den S86. 3 Nr. 1, 14, 16 und 15 der allegirten Verordnung enthaltenen Vorschriften, nach welchen die ien ee B. entweder zur ersten Stelle oder unmittelbar hinter den
landschaftlichen Pfandbriefen auf dem verpfändeten Gute eingetragen werden sollen, insofern entbinden, daß das Kredit-Institut ermächtigt sein soll, ausnahmsweise Pfandbriefe Litt. B. auch hinter einer Privat ⸗ Hypothek zu bewilligen, wenn solche nicht sofort zur Löschung gebracht werden fann. In Fallen dieser Art muß aber dem Kredit-Institute vollständige, von ihm allein zu bestimmende Sicherheit bestellt werden, die mindestens den Betrag des Kapitals, der laufenden Zinsen, und — sofern nicht die Berichtigung der Zinsen bis zu einem späteren Zeitpunkte nach ewiesen ist — vierjähriger rückständiger Zinsen jener Post decken soll. Die Hypotheken⸗-Behörden sollen nicht befugt sein, Anträge auf Eintragung bewilligter Pfandbriefe Lit. B. um deswillen abzulehnen, weil denselben nicht sofort die erste Stelle oder die Stelle unmittelbar hinter den land= schaftli en Pfandbriefen im Hoypotheten buche verschafft werden kann. Ferner will Ich: 2) die , de,, der 85. 26, 64 und 62 der Verordnung, nach welchen in den darin bezeichneten Fällen die Mitunterschrift des Vorsitzen⸗ den und des Syndikus ausdrücklich erfordert wird, dahin deklariren, daß, bei eintretender persönlicher Verhinderung, der Vorsitzende durch das älteste Mitglied des Kollegiums, der Syndikus aber durch ein, von dem Vor— sibenden zu ernennendes anderes Mitglied desselben vertreien werden kann. Endlich 3) genehmige Ich, daß das Kredit-Institut in jedem schlesischen Ober . Landesgerichts Bezirk richterliche Beamte, welche Mitglieder eines Ober Landesgerichts oder zur Mitgliedschaft bei einem ssol hen gesetzlich qualifizirt sind, dauernd beauftrage, dasselbe in allen seinen bei Gerichts⸗ und anderen Behörden des Departements zu betreibenden Angelegenheiten, insbesondere bei den Höpotheken Behörden in den Fällen der 85. 71 bis 25 der Verordnung, zu vertreten oder einzelnen Mitgliedern des Kredit⸗Instituts bei ihren Amts Verrichtungen rechtlich zu assistiren. Diese richterlichen Be= amten sollen als gesetzlichs Organe und Kommissarien des Kredit⸗Instituts angesehen werden und bedürfen als solche, den Behörden und drinn Per⸗ sonen gegenüber, zu Erklärungen jeder Art, desgleichen zu Requisitisnen und zu Bescheidungen an Privat- Personen keiner besonderen Autorisation. ech lege Ich diesen rechtskundigen Kommissarien und Assistenten des redit-Instituts die Befugniß bei: gerichtliche Akte jeder Art, welche zum Zweck der Bewilligung oder Eintragung von , , . B. erforderlich sind oder beantragt werden, mit gerichtlichem Glauben außunehmen und auszufertigen. Dieselben haben sich dabei der Bezeichnung: Justitiarius des Kredit⸗-Instituts für Schlesien, und eines Amtssiegels zu bedienen und die für dergleichen Akte anzusetzenden Gebühren und Auslagen nach der Gebühren-Taxe für Obergerichte vom 23. August 1815 zu liquidiren, da— mit der Betrag demnächst durch das Kredit-Institut für sie eingezogen und an sie gezahlt werde. ;
3 Mein Befehl ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen. Potsdam, den 17. Mai 1847. Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister Rother und Uhden.“
Desgleichen die Allerhöchste Bestätigungs- Urkunde wegen Ver⸗ mehrung des Anlage⸗Kapitals der Prinz⸗Wilhelm-⸗Eisenbahn-Gesell⸗ schaft durch Ausgabe von 3250 Stück Prioritäts- Obligationen zu 100 Rthlr. nebst dem dazu gehörigen Statuten-Nachtrage.
y . Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. ,
Nachdem die Prinz⸗Wilhelm-Eisenbahn-Gesellschast in der außer— ordentlichen Generalversammlung vom 25. März 1847 nach Inhalt des Uns vorgelegten Protokolls beschlossen hat, behufs vollständiger Ausführung der Bahn, unter Abänderung des §. 5 der von Uns unterm 2. Mai 1845 bestätigten Statuten, ihr Änlagekapital durch Ausgabe von Prioritäts⸗ Obligationen im Betrage von 325, 0090 Rthlr. zu erhöhen, wollen Wir zu dieser Erhöhung des Grundkapitals, so wie zur Ausgabe von 3250 Stück
rioritäts Obligationen zu 190 Rihlr.,, gemaͤß 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833, Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen und den anlie= . unter dem 23. April 1847 notariell vollzogenen Nachtrag zu den Statuten der Prinz-Wilhelm - Eisenbahn-Gesellschaft mit der Maßgabe zu 5. 4, daß auch die ersparten 6 von den amortisirten Obligationen dem Amortisations-Fonds zufließen, in allen Punkten bestätigen.
Die gegenwärtige Urkunde soll nebst dem Nachtrage zu den Gesell— schafts⸗ Statuten durch die Gesetz-Sammlung bekannt gemacht werden.
Gegeben Potsdam, den 17. Mai 1847.
(L. S.) Friedrich Wilhelm. von Düesberg.“ (Folgt der Nachtrag zu den Statuten der Prinz-Wilhelm-Eisenbahn, die Ausgabe von 325,900 Rthlr. Prioritäts-Obligationen be— treffend.)
Berlin, 9. Juni. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthalt folgende Verordnung, . . die Frankirung der Privat⸗Eingaben an Königlich bayerische Behörden et vich versa.
Nach einer Uebereinkunft mit der Königlich bayerischen Ober- Post— Behörde sollen die Privat- Eingaben, welche 44 den . i n an Königlich baperische Behörden und umgekehrt aus den Königlich bave⸗ rischen Staaten an pteußische Behörden gerichtet sind, fünftig ge enseitig 2 . als gegen Vorausbezahlung des Porto (frankirt) abgefandi
Die Post⸗Anstalten haben dieses zu .
Berlin, den 3 gab 1847. n .
Der General- Postmeister. von Schaper.
1038 Beförderung solcher Briefe die Vermittelung einer anderen Post⸗Verwaltung, namentlich der niederländischen, belgischen oder französischen, auf der Adresse ausdrücklich verlangt, so sind die Briefe nicht der englischen, sondern der vom Absender verlangten betreffenden anderen Post Verwaltung auszuliefern. Die Erhebung und Berechnung des Porto ersolgt alsdann nach den für die vers iedenen Beförderungswege geltenden Taxrirungs⸗Bestimmungen, n, die preußisch britische ir gern in keiner Weise alterirt
nd.
Dieses gereicht dem Post-Amte zu N., unter Rückgabe der an das Post⸗ Amt zu RN. ö ,, Defekt⸗Zettel, auf den Bericht vom 9gten d. M. zum Bescheide. Berlin, den 22. Npril 1847.
General ⸗Post Amt. von Sch aper.“
Berlin, 9. Juni. Bekanntlich werden die Abtheilungs⸗Gut⸗ achten vor der Berathung im Plenum zum ausschließlichen Ge— brauch der Abgeordneten gedruckt. Nach unserer preußischen Ge— setzgebung ist es aber unzweifelhaft, daß die Gutachten der Abthei⸗ lungen eben nur auf eine solche amtliche Anordnung gedruckt, außer— dem aber nur in den stenographischen Landtagsberichten, wenn sie darin aufgenommen sind, durch den Druck veröffentlicht werden dür— fen. Der Bundesbeschluß vom 28. April 1836, zu dessen Aufrecht⸗ erhaltung die Censur in jedem deutschen Lande verpflichtet ist, be⸗ stinimt nun: „Daß Berichte und Nachrichten über Verhandlungen deutscher Stände⸗Versammlungen nur aus den zur Oeffentlichkeit bestimmten Akten des betreffenden Bundesstaats in die Zeitungen auf⸗ genommen, und daß deshalb die Redaktoren angehalten werden sol⸗ len, jederzeit die Quelle anzugeben, aus welcher sie solche Berichte und Nachrichten geschöpft haben.“ . Danach dürfen also die deutschen Zeitungen dergleichen Gutach⸗ ten nur nach den amtlichen Landtags- Berichten veröffentlichen.
Die Augsburger Allgemeine Zeitung aber bringt in Nr. 154 vom 3. Juni dennoch einen vom 30. Mat datirten detaillir= ten Auszug aus dem Abtheilungs- Gutachten über die Petitionen auf Aenderung der Verordnungen vom 3. Februar, welches erst am 2. Juni amtlich publizirt wurde. In diesem Verfahren liegt in doppelter Beziehung eine Ver— letzung des Bundesgesetzes: ö 1) wird eine Nachricht gegeben, welche aus anderen Quellen als den preußischen Zeitungen entnommen sein muß; 2) wird eine noch nicht zur Oeffentlichkeit bestimmte Akte publizirt; denn die Verhandlungen in den Abtheilungen sind ganz unzweifelhaft innere Angelegenheiten des Landtags, die, so weit sie nicht in das Gutachten aufgenommen werden, überhaupt nie vor die Oeffentlichkeit gehören, die Abtheilungsgutachten selbst sind aber erst dann zur Oef— fentlichkeit bestimmt, wenn sie, vom Landtage diskutirt, zugleich mit den Verhandlungen selbst in der Allgemeinen Preußischen Zeitung stehen. Wie kommt die Augsburger Allgemeine Zeitung zu dieser erneuerten Eigenmächtigkeit?
Deutsche Bund esstaaten. Königreich Württemberg. Der Schwäb. Merk. ent— hält Folgendes:
In öffentlichen Blättern ist wiederholt von einer Art von Protestation einer kleinen Schaar hiesiger Einwohner gegen das Einschreiten drs Mili—
tairs bei den unruhigen Auftritten am ien v. M. die Rede gewesen. Die Eingabe war mit 62 Namen unterzeichnet, von welchen der weit größere Theil auf einem angehefteten Blatte steht. Einige der Unterzeichner, deren Namen auf diesem Biaite standen, haben erklärt, daß sie den Text der Ein— gabe nicht gekannt, sondern geglaubt haben, es werde um die schleunige Errichtung einer Bürgerwache zur Herstellung der Ruhe der Stadt gebeten. Viele Unterzeichner haben nachher den Wunsch ausgedrückt, es möch⸗ ten ihre Namen ausgestrichen werden, weil sie hei genauerer Prüͤ⸗ fung einsehen, daß dem Militair bei solchen Auftritten nicht zuge⸗ iuthet werden, könne, zu untersuchen, wer schuldig oder unschuldig fei. Unter den übrigen Unterzeichnern befinden sich fünf Rechts Konsulenten. Diese Eingabe ist für die Beurtheilung unserer Zustände oder, wie vielleicht mildernd gesagt werden darf, zu Würdigung gewisser Persönlichkeiten, welche es lieben, sich als Vertreter einer Partei zu betrachten, nach Form und Inhalt so charakteristisch, daß ihre Veröffentlichung in allwege ersprießlich erscheint. Wenn mit, dieser Bekanntmachung dicher gezögert wurde, so geschah es einzig aus dem Grunde, weil gleichzeitig die amtliche Aufnahme dieses Protestes mitgetheilt werden wollte' und diese sich nach dem sorgfältig zu erhebenden Thatbestande richten mußte. Jedermann ist einleuchtend, daß, wenn die Auflehnung gegen die Gesetze und die Obrigkeit bis zu dem Grade gestiegen ist, daß die bürgerlichen Behörden den Beistand der bewaffneten Macht gegen aufrührerische Masfen bedürfen, die gewöhnlichen Grundsätze über die Achtung der Perfönlichkeit nicht beobachtet weiden können. Das außerordentliche Mittel schließt die⸗ ses seiner Natur nach aus. Revoltirende Massen mit Waffengewalt zu zerstreuen, Straßen, welche den Tummelplatz von Zufammenrottun— en, bildeten, von Menschen zu säubern, und daneben zu unter— . ob die einzelne Person, welche dem Militair gegenüber— steht, wirllich an den Unruhen betheiligt, ist oder nicht, ist eine offenbare Unmöglichkeit, und nur die Neuheit solcher Auftritte in Stutt— gin mag es entschuldigen, wenn sich manche Einwohner diese natürlichen olgen nicht im Augenblick klar machten, ja sogar so weit sich verirrten, aus Neugierde unter die Pöbelhaufen sich zu mischen und dadurch den Wi= derstand der Tumultuanten vermehrten. Es konnte daher auch nicht davon die Rede sein, zu erheben, ob einzelne an den Unruhen vielleicht unbetheiligte Per⸗ sonen verletzt worden sind, denn die Vermeidung solcher Zufälle lag außer mensch⸗ licher Macht; vielmehr handelte es sich nur davon, ob das Militair bei Vollziehung seines traurigen Auftrags mit derjenigen Mäßigung und Schonung gehandelt hat, welche unbeschadet der Erreichung des Zwecks der Herstellung der frevelhaft gestörten Ordnung geübt werden konnte. Die öffentliche Meinung ist längst darüber im Klaren, daß das Militair mit größter Selbstverleugnung Be— leidigungen jeder Art erduldete, an den verschiedensten Orten hartnäckigen Widerstand überwinden mußte und nur durch die sträflichste Majestätsbelei— digung nungen, von den Feuerwaffen Gebrauch machte. Das Resultat der amtlichen Üntersuchung stimmt hiermit vollkommen überein, wie dieses der Bescheid der Stadidirection auf jene Eingabe darthut.“
Kurfürstenthum Hessen. (Han. Ztg.) Am 7. Juni wurde in Kassel der Landtag von dem Minister des Innern mit folgender Rede eröffnet:
„Hochgeehrteste Herren! Von Sr. Königl. Hoheit dem Kurprinzen Mitregenten, unserem gnädigsten Herrn, habe ich durch die höchste Vollmacht, welche ich hiermit übergebe, den gnädigsten Auftrag er— halten, die einberufene Stände⸗Versammlung zu eröffnen und die Er⸗ 1 Sr. Königl. Hoheit auszusprechen, daß die getreuen Stände Ihres Landes sich mit allem Eifer den Arbeiten des Landtages unter— ziehen und die landesväterlichen Absichten, die Wohlfahrt des Landes in aller Weise zu fördern, unterstützt werden, auch zugleich die Stände⸗ Versammlung der höchstlandesherrlichen Huld und Gnade zu ver⸗ sichern. Indem ich mich dieses höchsten Auftrages zu entledigen die Ehre habe, ersuche ich die geehrten Mitglieder der Versammlung, den Stände⸗Eid gemäß dem . der Verfassungs Urkunde zu schwören.“ Hierauf folgte die Beeidigung des Präsidenten und der Mit⸗ glieder, nach deren Beendigung, und nachdem ,. der Minister des Innern im Namen und höchsten Au a Sr. Königl. Hoheit des Kurprinzen⸗Mitregenten die Stände⸗Ver ammlung für eröffnet erklärt hatte, ging die Versammlung zu einer vertranlichen Sitzung
Großherzogthum Hefsen und bei Nhein. Se. Königl. Hoheit der Erbgroßherzog ist am 6. Juni von Berlin wieder in Darmstadbt eingetroffen.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 14. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin hat an die Fürstin Sophia Petrowna Golizyn, Gemahlin des Gene— ral⸗-Gouverneurs von Witebsk, Mohilew und Smolensk, folgendes Reskript gerichtet: „Fürstin Sophia Petrowna! Zur Bezeichnung Unseres besonderen Wohlwollens gegen Sie, haben Wir, mit Geneh— migung Sr. Majestät des Kaisers, Sie in die Zahl der Ritterdamen des kleineren Kreuzes des Ordens der heiligen Märtyrerin Katharina aufgenommmen, dessen Insignien Wir Ihnen hierbei übersenden und anzulegen befehlen. Wir verbleiben Ihnen wohlgewogen. (Gez.) Alexandra.“
Die St. Petersburgische Zeitung meldet:
„Die außerordentlichen Miß⸗Aerndten in vielen Staaten des westlichen Europa's haben daselbst nicht nur Getraidemangel, sondern selbst Hungers= noth herbeigeführt. Die Folge davon war ein ungewöhnlich großer Begehr nach Getraide aller Art aus Rußland, und daher das Steigen der Piesse desselben in den russischen Häfen und besonders in St. Petersburg. Dlese aus einem ungewöhnlichen Zusammentreffen von Umständen entstandene Kalamität konnte der sorglichen Aufmerksamkeit Sr. Majestät des Kaisers nicht verborgen bleiben. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät hat der Herr Finanzminister am 22. d. M. die bedeutendsten hiesigen Lornhändler, nämlich die Kaufleute 1. Gilde, D. Poleschajew, N. Terlitoff, N. Charitsch= koff, J. Strunnikoff und den Kaufniannssohn J. Tiumeneff, zu sich geladen und ihnen persönlich eröffnet, wie Se. Majestät gegen ihn Allerhöchst den Wunsch geäußert habe, daß die Großhändler von den bei dem diesjährigen Begehr nach St. Petersburg gelangenden Getraidevorräthen allmälig etwa den zehnten Theil ablegen sollten, um davon den Einwohnern der Residenz zu mäßigen Preisen zu verkaufen. Die von dem Herrn Fingnzminister be⸗ rufenen Kornhändler haben den ihnen kundgewordenen Wunsch des erhabe nen Vaters seiner Unterthanen mit tiefster Ehrfurcht vernommen und mit jener dem Russen eigenen Bereitwilligkeit zu allem Guten und Schönen sich nicht nur einmüthig für ihre Person verpflichtet, sondern auch die Ueber— zeugung ausgesproöchen, daß auch die übrigen Kornhändler die Verpflichtung eingehen werden, den zehnten Theil von der ganzen in ihrem Besitz befind— lichen Getraidemenge abzulegen, um davon den Einwohnern der Residenz zu ermäßigten Preisen zu verkaufen. Die Erklärung der Kornhändler ist von dem Herrn Finanzminister zur Allerhöchsten Kenntniß gebracht und des besonderen Wohlwollens Sr. Majestät gewürdigt worden. Die Korn— händler setzten unverzüglich ein Schriftstück auf, in welchem sie die über— nommene Verpflichtung niederlegten, und das fast von allen ihren Handels genossen im Getraidegeschäft unterschrieben ward. Dieses Schriftstück wurde dem Finanzminister übergeben. Am 27. Mai wurde von ihnen dem Finanz— minister, als Zusatz zu dem vorigen, ein zweites Schriftstück eingereicht, nebst einer Angabe der Preise, zu welchen sie ihre Getraidevorräthe, und zwar nach dort fortgesetzten näheren Angaben, zu verkaufen bereit sind. Es sind angeseßt;: für Roggenmehl 5 Rubel 50 Kop, pro Sack, für Hafer 3 Rubel 75 Kop., für Buchweizengrütze 6 Rub. Silb. pro Tschetwert. In Beziehung auf die Bewerkstelligung des Verkaufs selbst haben sie beantragt, daß die St. Petersburgische administrative Duma in jedem Stadttheile eine hinlängliche Anzahl zuverlässiger Kaufleute bezeichnen möchte, bei welchen die Städter Bescheinigungen darüber, wem, wie viel und welche Getraide— art abzulassen sei, erhalten können. Auf Grund einer solchen Bescheinigung giebt das Ufer⸗Comtoir eine Anweisung auf den Namen desjenigen Korn— händlers, von welchem die verlangte Getraidequantität zu dem festgesetzten Preise erhalten werden kann. Der Herr Finanzminister hat die von den Kornhändlern festgestellten Preise, in Vergleich zu dem gegenwärtigen Stande der Preise, und die für die Ablassung des Getraides an die Städter vor— geschlagenen Regeln zweckmäßig befunden und, indem er sie der Allerhöchsten Beachtung Sr. Masestät unterlegte, die Allerhöchste Genehmigung nachge— sucht, die Vorschläge der Kornhändler dem Herrn St. Petersburgischen Kriegs-Generalgouverneur mittheilen zu dürfen, damit sie der städtischen administrativen Duma zu gehöriger Inswerksetzung übergeben würden. Se. Majestät der Kaiser haben solches Allerhöchst zu genehmigen und auf die allerunterthänigste Vorlage, am 28. d. M., Höchsteigenhändig zu schreiben ge— ruht: „Zu danken und meinen edlen Brüdern zu sagen, ich habe es nicht anders von ihnen erwartet, ich kenne ihr Herz und bin stolz darauf.“ Ein solcher Ausspruch der Gefühle des Monarchen gegen seine getreuen Unterthanen wird immerdar eines der schönsten Exreignisse der glücklichen Gegenwart und ein Unterpfand großer Dinge für die Zukunft bleiben.“
Aus Odessa schreibt man vom 9. Mai a. St.:
„Der Werth der Ausfuhr während des verflossenen Monats erreicht die bedeutende Höhe von 5,590, 9064 Silber-Rubel, ein Monatsbetrag, wie er in den Annalen des hiesigen Ausfuhrhandels noch nicht vorgekommen ist. Der Haupt-Artikel war Weizen, wovon im April 426,462 Tschetwert ausgeführt wurden. Vom 1. Januar bis zum 1. Mai dieses Jahres sind somit aus dem hiesigen Hafen ins Ausland gegangen 883,B,745 Tschetwert Weizen zu einem Werthe von 9,121,199 Rubel. Außerdem wurden im April ausgeführt: 21,726 Tschetwert Roggen, 11,760 Tschetwert Leinsaamen, 14,1277 Pud Talg und 8480 Pud Wolle. Der Werth der im April ein= gegangenen Waaren beläuft sich auf 1,560,284 Rubel, und in die inneren Gouvernements sind für 455,192 Silber⸗-Rubel Waaren gegangen. Wäh— rend des bezeichneten Zeitraums kamen 86 Schiffe aus dem Auslande an und gingen 259 dahin ab. Die Zahl der vom 1. Januar bis zum 1. Mai eingelaufenen Schiffe beträgt 444, die der abgegangenen 503. Aus der beträchtlichen Ausfuhr von Weizen im April ist ersichtlich, daß, der herabge— gangenen Preise ungeachtet, der Begehr nach Getraide im Auslande fort= dauert. Ein Herabgehen der Preise trat besonders in Marseille und einigen anderen französischen Hafenplätzen ein, weniger bemerkbar war solches in England, Belgien und Holland, und nach den neuesten hier eingelaufenen Nachrichten sind die Preise dort wieder etwas gestiegen. Im Ganzen halten sich die Weizenpreise auf derselben Höhe, auf welcher sie Anfangs April standen, d. h. je nach der Sorte zwischen 4 Rubel 50 Kop. Silber und 9 Silber⸗-Rubel pro Tschetwert. In der jetzigen Jahreszeit, wo je nach den Witterungs-Verhältnissen und den sich ändernden Aussichten auf die nächste Aerndte im Auslande die Getraidepreise in unausgesetztem Schwanken be— griffen sind, läßt sich natürlich über den Stand der hiesigen Preise in der nächsten Zeit nichts Bestimmtes sagen. Wir sind indessen der Ansicht, daß, wenn auch vor der Hand und hauptsächlich wegen der beträchtlichen Zufuhr aus, dem Innern (während des Aprils sind hier über 120,000 Tschetwert Weizen angebracht) kein starkes Heraufgehen der Getraidepreise zu erwarten steht, doch auch bei der andauernden Nachfrage kein er⸗— hebliches Sinken derselben eintreten werde. Wir stützen uns in diefer Vermuthung auf zwei Thatsachen, nämlich einmal darauf, daß sich in ganz Deutschland mit dem Beginne des Frühlings ein empfindlicher Getraͤide⸗ mangel fühlbar macht und daher an eine Ausfuhr von da nach England wohl kaum zu denken ist, sodann auch darauf, daß in hiesiger Gegend die Aussichten auf die nächste Aerndte wenig günstig sind, die Gutsbesitzer so— mit nicht alle ihre Vorräthe verkaufen werden. Die Wollpreise stehen sehr niedrig. In den letzten Tagen des April hat es hier an Schiffen gefehlt; gegenwärtig sind alle im Hafen befindlichen bereits befrachtet. Die Fracht preise sind beträchtlich gestiegen.“ . .
Nach den Berrchten des Odessaer Boten sind die Aussichten uf die nächste Aerndte in der Umgegend Odessa's und im größten heile des Gouvernements Cherson wenig tröstlich. Mit Ausnahme
siniger der im Norden und ini Nordwesten des Gouvernements gelegenen
reise, wo es geregnet hat, war dort und um Odessa herum im pril die Witterung ganz ungewöhnlich trocken. Bei der großen itze, die in Odessa bis auf 227 R. im Schatten stieg, verdunstete die reichliche Winter-Feuchtigkeit rasch, so daß man, wie befriedigend die Saaten auch beim Eintritt der wärmeren Witterung aussahen, jetzt einer Fehl⸗Aerndte entgegensieht. Zu besonderer Besorgniß giebt noch der schlimme Zustand der Wiesen Veranlassung. In den meisten Gegenden bes Gouvernements Cherson sind sie nur dürftig bestanden,
über.
Zweite Beilage
zum Regen ist es leider noch nicht gekommen, wenigstens in der Um—
M I60.
82
1039
Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Freita den lun Juni.
— —— — —— — —
o daß man auch auf Futtermangel sich gefaßt macht. Besser ist in ke b an g der Felder und Wiesen. Auf vielen Punkten in Cherson und in Bessarabien zeigen snh Heuschrecken, die vom vorigen Jahre her ihre Brut reichlich zurückgelassen haben. Zu ihrer Verkilgung werben bereits die nöthigen Maßregeln getroffen. Alle Hoffnungen der Gutsbesitzer und Landleute sind auf, einen Umschlag des Wetters im Mai gerichtet. Wie es den Anschein hat, ist eine Aenderung in der Atmosphäre mit den ersten Tagen des Mais wirk⸗ lich eingetreten, wenigstens bringt jeder Tag dichte Nebel. Aber bis
gegend Odessa's nicht.
Inhalt
eich. Paris. Vermehrung der Schatzkammerscheine — Emil dre, n, , n, n. über n, n. der Pairie. — Der Cubieressche Prozeß. — Erklärung gegen verbreitete Gerüchte, — Broschüre des Erz- bischofs von Paris gegen das projektirte Kapitel von St. Denis. — Das Avancement der Lieutenants. — Kommissions - Gutachten über die Verlängerung der freien Getraide-Einfuhr. — Maßregeln in Bezug auf die Intervention in Portugal. — Antwort auf englische Angriffe gegen Guizot. — Instituts Wahl. — Vermischtes. ö. Grostbritanien und Irland. London. Prinz Oskar von Schwe⸗ den. — Hofnachrichten. — Die Tim es über die englische Intervention in Portugal. — Vermischtes. — J Belgien. Brüssel. Die Baumwollen-Fabrikanten. — Vermischtes. Schweiz. Kanton Bern. Großraths-Verhandlungen. Italien. Rom. Rundschreiben des Kardinals Mezzofanti. ö Spanien. Schreiben aus Madrid. (Die Königin Christine; die Presse über die Spannung zwischen der Königin und ihrem Gemahl; der päpst— liche Nuntius; Vermischtes.)
Zur neuesten Statistik des Königreichs Polen.
Eisenbahnen. Nuhrort-Krefeld Kreis Gladbacher Eisenbahn-Gesellschaft. , . und Boörsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marlt= ericht.
— —
r an re .
Paris, 6. Juni. Der Gesetz⸗Entwurf, welcher die Regierung autori⸗ sirt, eine größere Summe von Schatzscheinen, 275 statt 210 M lie nen, aus⸗ zugeben, ist gestern von der Deputirten-Kammer mit 238 gegen 4 Stim— men angenommen worden. Herr von Rainneville machte dabei einige Bemerkungen über den Stand der schwebenden Schuld. Wenn man, sagte er, die Elemente, aus denen dieselbe bestehe, zusammenfasse, so werde dieser Theil der öffentlichen Schuld sich am 31. Dezember d. J. auf 974 Millionen belaufen; und um diese Summe zu decken, könne die Regierung nur auf 700 Millionen rechnen — 300 Millionen in Schatzscheinen und 400 aus den verschiedenen in den Schatz fließen⸗ den Quellen; also werde das Defizit fast 309 Millionen betragen. Unter solchen Umständen hielt er es für seine Pflicht, zu fragen, ob der Dienst des Landes gesichert sei, ob sich nicht später etwas Ande⸗ res als nöthig erweisen möchte, genug, ob die Gerüchte über eine Anleihe begründet seien. Der Finanz-Minister erwiederte, eben die von dem ehrenwerthen Deputirten angeführten Ziffern bewiesen die Nothwendigkeit der vorliegenden Maßregel, nämlich einer Vermehrung der Schatzscheine. Was die Frage über die Finanzen betreff, so glaube er, daß eine Erklärung darüber besser bei der, Diskussion des Budgets am Platze sein würde, doch müsse er schon jetzt sagen, daß die angeführten Ziffern nicht richtig seien, und daß er die Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes für vollkommen gesichert halte; sollte sich aber irgend eine andere Maßregel als nöthig zeigen, so werde die Kammer bei Zeiten davon unterrichtet werben. Diese Antwort des Finanz Ministers auf die Rainneville⸗ sche Interpellation wurde an der Börse dahin ausgelegt. daß die Maßnahme eines neuen Anlehens wirklich noch in diesem Jahre be⸗ werkstelligt werden solle. Anfangs waren die Renten angeboten, später hoben sich jedoch die Notirungen wieder; man glaubt nicht, daß das neue Anlehen einen sehr starken Rückgang in den Coursen der Renten veranlassen werde. . .
Die Aeußerung der Presse vom 12. Mai, deretwegen Herr von Girardin vor die Pairs-Kammer geladen ist, war eine Antwort auf einen Artikel des Journal des D àbats und lautete; „Seien wir demüthig, denn diese Stellung geziemt sich am besten für unsere Schwäche. Was sind wir? Ein schwaches Journal, dessen Existenz zu untergraben wahrhaftig weder das Ministerium noch der General Prokurator Hebert unterlassen haben; ein schwaches Journal, dem man einen Prozeß machte, der ihm 170,001) Fr. kostete, ein schwa⸗ ches Journal, dem man eine Konkurrenz schuf, die während ihrer Dauer von 15 Monaten 1,100,000 Fr. verzehrte, außer den Sum⸗ men, die aus dem Verkaufe von Theater-Privilegien zu 100,909 Fr., Pairs-Ernennungs Versprechen, die man für St 000 Fr. verkaufte, so wie aus dem Verkaufe von Adelsbriefen, Ehrenlegions-Kreuzen, Au⸗ dienz Bewilligungen und selbst Ministerlächeln, gelöst wurden!“ Herr von Pontois, der ehemalige Gesandte in der Schweiz, glaubte, die⸗ ser Artikel sei auf ihn gemünzt, und nahm sich vor, den Herausge⸗ ber der Presse vor die Schranken der Kammer zu laden. 3u die⸗ sen Zwecke entwarf er eine Proposition, die er auf das Büreau der Pairs-Kammer niederlegen wollte. Diese Proposition ist es, die zu den Interpellationen Boissy's uud Alton She's und zu dem darauf gefaßten Beschlnß der Pairs-Kammer die Veranlassung gab. Mit Hinsicht auf das Verfahren der Pairs Kammer in dieser Sache bringt die Presse jetzt einen ähnlichen Fall in Erinnerung. „Im Jahre 1842“ sagt dies Blatt, „erschien im Siehe ein Artikel, in welchem die Pairs-Kammer eine Beleidigung erblickte. Sie lud den Geschäftsführer des Si cle, Herrn Louis Perrée, vor ihre Barre; vergebens nahm der Deputirte Chambolle die Verantwortlichkeit für diesen Artikel in Anspruch, indem er sich in einem Schreiben, das von allen Blättern, auch vom Journal des Débats, in seiner Num⸗ mer vom 15. Januar 1842, veröffentlicht wurde, als Verfasser des⸗ selben erklärte. Die Pairs-Kammer wollte bei dieser Gelegenheit nicht die peinliche Frage eines Gesuchs um Erlaubniß zur Verfol⸗ gung, welches die Deputirten⸗Kammer ihr versagen konnte, in Anre⸗ gung bringen. Die Pairs-Kammer ließ also den Verfasser des Ar—
tikels, Haupt-Redacteur des Sitcle und Deputirten, aus dem
Spiel und hielt sich blos an den verantwortlichen Geschäftsführer, Herrn Louis Perrée, den sie zu 10000 Fres. Geldstrafe verur= theilte. Im vorliegenden Falle aber ist Herr von Girardin nicht allein der Verfasser des Artikels und Haupt⸗Redacteur der Presse, er ist auch einer ihrer Geschäftsführer und hat
Zu ihrer Vertheidigung, der Pairs- Kammer gegenüber, führt die Prefse dann Nachstehendes an: „Hat die Presse etwa gesagt, daß die Pairie in ihren Reihen Pairs zähle, welche ihre Ernennung mit Geld erkauft haben? Nein, die Presse hat nichts dergleichen eäußert; sie hat blos gesagt, daß zwei Pairie⸗Versprechungen um 0, 06) Fr. verkauft worden seien. Weiter hat sie nichts gesagt. Die Pairs Kammer nimmt die Pairs blos auf, aber sie ernennt sie nicht, und sie nimmt die Pairs erst auf nach einer Untersuchung ihres Lebens und ihrer Sitten. Die Aeußerung der Presse konnte also, wie die Herren Barthe und Ch. Dupin richtig bemerkt haben, nicht gegen die Pairs Kammer gerichtet sein. Statt in dieser Aeußerung eine Beleidigung zu erblicken, hätte die Pairs-Kammer darin blos den Ruf einer Schildwache erkennen sollen, welche ihre Ehre bewacht. Sie hat sich in dieser Sache durch eine unüberlegte Empfindlichkeit hinrei en lassen. Dies wird sicherlich durch die Diskussion erwiesen werden, welche in der Deputirten-Kammer nicht ausbleiben kann, deren Tribüne Herr von Girardin besteigen wird, nicht um sich zu entschuldigen, sondern um laut die Beleidigung zurückzuweisen, die man ihm durch die Voraussetzung angethan hat, daß er die Pairie und ihre Mitglieder auch nur entfernt habe antasten wollen. Es ist übrigens sonderbar, daß man in einer Aeußerung, die Herr von Gi⸗ rardin in der Deputirten⸗Kammer hätte vorbringen können, ohne nur zur Ordnung gerufen zu werden, jetzt deshalb ein Vergehen erblicken will, weil er sie drucken ließ, bevor er sie aussprach, statt sie auszu⸗ sprechen, bevor er sie dem Drucke übergab.“ Der Constitution— nel meint, die Deputirten⸗Kammer müsse zuvor genau untersuchen, ob die in der Presse enthaltenen Angaben begründet seien; wenn es wirklich wahr sei, daß ein Journal im Stande gewesen, Theater⸗ Privilegien, Adelstitel, Zusicherungen der Pairie und dergleichen zu verkaufen, so falle die Schmach auf den, der zu solchen Verkäufen ermächtigt habe, keinesweges aber auf den Journalisten, durch den solcher Unfug veröffentlicht worden sei; der betreffende Minister und nicht Herr von Girardin sei dann der Strafbare. Was übrigens die Pairs Kammer betreffe, so sei ihre Würde bei der Sache gar nicht betheiligt, indem der angeschuldigte Artikel auf keines ihrer Mitglieder auch nur entfernt hindeute.
Dem Commerce zufolge, soll der Bericht in der Cubiäresschen Sache 809 Folioseiten lang werden, die zur Hälste aus Auszügen aus der Korrespondenz über die Gouhenans-Gruben bestehen werden. Die Kommission scheine sehr entschieden ihre Untersuchung ohne Rück— sicht auf irgendwelche Personen fortzuführen, denn es handle sich da— rum, „die Händler aus dem Tempel zu treibenl“ Zweihundert Actien, heißt es, die ein Kapital von 500,000 Fr. darstellen, seien auf Ko⸗ sten der Actionaire vertheilt worden, ohne daß die Instruction bisher herausgebracht, in welche Hände sie gekommen. Der Bericht soll jetzt gedruckt und vertheilt werden, worauf der Hof in geheimer Sitzung zu entscheiden haben wird, ob die Sache zu verfolgen ist oder nicht.
Dasselbe Blatt hatte von Gerüchten über eine sehr unangenehme Scene gesprochen, die zwischen einem alten Generale und einem Kö- niglichen Prinzen stattgefunden und in deren Folge der Prinz noch immer Zimmer-Arrest habe. Hierauf bezieht sich ohne Zweifel eine Erklärung des Moniteur, daß gewisse, seit einigen Tagen in den Journalen umlaufende Gerüchte, durch welche die Ehre hochstehen⸗ der Personen angetastet werde, völlig unbegründet und bloße Verleum⸗ dungen seien.
Der Erzbischof von Paris hat eine Broschüre über den Gesetz⸗ Entwurf in Betreff des Kapitels von St. Denis veröffentlicht und in der Deputirten-Kammer vertheilen lassen. Sie greift den Gesetz— Entwurf scharf an und hofft, daß kein einziger Priester Frankreichs denselben billigen werde. Das beabsichtigte Königliche Kapitel habe durchaus kein Recht, sich seiner, des Erzbischofs, Oberaufsicht zu ent ziehen und direkt mit dem Papst zu verkehren.
Die Gegner des gestern von der Deputirten-Kammer angenom⸗ menen Gesetzes über die exceptionelle Beförderung der Lieutenants machten geltend, daß dies dem Favoritismus Thür und Thor öffne. Der Courrier frangais sagt, dies Gesetz würde wohl die Armee nicht der Regierung gewogen machen. Unter dem Vorwande, einem Offizier eine Spezial-Mission zu übertragen, würde sich Gunst und mit ihr Corruption auch in die Armee einschleichen, und die Rechte, welche Anciennetät und treue Dienste beanspruchen, würden dadurch ge⸗ mindert.
Die Kommission der Deputirten⸗Kammer, welche den Gesetz— Entwurf zur Verlängerung der provisorischen Gesetze über die Ge— traide⸗ Einfuhr zu begutachten hatte, hat ihren Bericht übergeben. Die Regierung hat die weitere Verlängerung bis zum 31. Oktober d. J. beantragt und das Recht in Ansprüch genommen, sie durch Königliche Verordnung noch weiter zu verlängern; die Kommission schlägt dagegen vor, den Termin sogleich bis zum 31. Januar näch sten Jahres auszudehnen. ;
Aus Toulon wird unterm 1. Juni gemeldet, daß das Dampf⸗ schiff „Acheron“ mit Depeschen für den Befehlshaber des französi⸗ schen Tajo⸗-Geschwaders und für den französischen Gesandten in Por- tugal direkt nach Lissabon abgegangen war. Man versichert, daß Prinz Joinville durch bereits abgeschickte Depeschen den Befehl erhal⸗ ten habe, mit seinem Geschwader von Algier nach Lissabon zu segeln. . ö Jakob Grimm in Berlin ist vorgestern zum auswärtigen Mit⸗ gliede des Instituts gewählt worden. Die anderen in Vorschlag ge⸗ brachten Kandidaten waren Karl Ritter in Berlin, Wilson in London, Abbé Peyron in Turin, Welcker in Bonn und Lobeck in Königsberg.
Der König wird um die Mitte des Monats eine kurze Reise nach Ferté⸗Vidame machen, wo er mehrere bedeutende Bauten aus— führen läßt. Der gewöhnliche Aufenthalt des Königs zu Eu soll für dieses Jahr unterbleiben, seine Familie aber wird längere Zeit dort verweilen. ,, ö
Die Herzogin von Orleans, deren Reise, in die Bäder von Vichy deshalb nicht stattgefunden haben soll, weil der König die Er— laubniß, den Grafen von Paris dahin mitzunehmen, nicht habe er⸗ theilen wollen, hat sich ohne ihre Kinder auf zwei Tage nach Dreur begeben, um, wie alljährlich, ihren Vermählungstag am Grabe ihres Gemahls und in stiller Zurückgezogenheit zuzubringen.
Man spricht von der Gründung eines neuen Journals, dessen Haupt⸗-Redacteur Herr von Lamartine werden solle; Herr Lesseps würde ihn dabei unterstützen.
Ein Journal in Havre will wissen, Frankreich werde nächstens folgende Tarif-Aenderungen einführen: Verminderung 1) des Ein⸗ angs⸗-Zolls auf Kaffee, 2) der Steuer auf Runkelrüben- und des Felt auf Kolonial-⸗Zucker, 3) Abschaffung der Ueber⸗Taxe auf frem— den Zucker, 4) Einführung einer Steuer auf englisches Rohkupfer, um die Zufuhr dieses Erzes aus Südamerika nach Frankreich zu heben.
Die Abfahrt des ersten Dampfschiffs von Havre nach New⸗Nork hat am 1. Juni nicht stattgefunden und ist vor der Hand auf unbe⸗ stimmte Zeit vertagt. Reisende, Waaren und Briefe waren bereits versammelt, als die Marine⸗Büreaus Weitläusigkeiten und Schwierig⸗
in dieser Eigenschaft die Nummer vom 12. Mai unterzeichnet.“
keiten wegen der Uebergabe der vier Dampfschiffe an die Gesellschaft Herout und Handel machten, so daß erst nach Paris an den Minister
berichtet werden mußte und vorläufig noch kein bestimmter E i⸗ dungs⸗Termin ersichtlich ist. s Entschei Herr Lherbette hat in der Deputirten-Kammer seinen Antrag erneuert, daß die Listen der Actiongire der Paris-Lyon- und Lyon Avignon-Bahnen auf das Büreau niedergelegt würden, und daß die Kammer in öffentlicher Sitzung dann die Kommission wähle. Letzterer Antrag wurde verworfen; über die Niederlegung der Actionairslisten entspann sich aber eine lebhafte Debatte, in welcher die Herren La⸗ rabit, Luneau und Garnier Pages geltend machten, wie wünschens⸗ werth es sei, daß bei solchen Fragen jene Mitglieder der Kammer, welche bei solchen Bahnen betheiligt seien, sich der Theilnahme an der Entscheidung enthielten, damit sie nicht zugleich Richter und Par- tei seien. Der Minister der öffentlichen Arbeiten und einige Eisen⸗ bahn-Direktoren bekämpften diese Ansicht, indem sie erklärten, sie könnten nicht begreifen, wie ein Deputirter, selbst wenn er Interesse an einem solchen Unternehmen hätte, nicht mitstimmen solle. Die Kammer entschied sich schließlich dafür, daß die Listen der Actionaire nicht vorgelegt zu werden brauchten. .
Das Journal des Dbats spricht sich weitläufig über die Nothwendigkeit aus, der Eisenbahn von Paris nach dem Mittelmeere Erleichterungen und Begünstigungen zu gewähren, damit dieselbe rasch zu Ende geführt und eine dem Lande so wesentlich nothwendige Ver⸗ bindung früh hergestellt werde. Uebrigens genüge ihm durchaus nicht die vom Ministerium der Kammer vorgeschlagene Modification des Bedingungenheftes.
Ein Maure, dem der Kaiser von Marokko die Konzession zur Ausbeutung sehr reicher Bergwerke in der Provinz Tetuan ertheilt hat, ist mit mehreren französischen Kaufleuten zur Bildung einer großen Betriebs⸗-Gesellschaft zusammengetreten, die sich auch bereits gebildet hat. 6
Der National greift das Kabinet wegen der griechischen Frage an. Nur durch Frankreichs Beistand und Rath habe das griechische Kabinet bisher in jener Differenzfrage Widerstand gezeigt, und jetzt höre man, daß Griechenland um Ocsterreichs Vermittelung nachsuche, obgleich Oesterreich auf der Seite der Türkei sich gehalten. Es scheine mithin, daß das griechische Gouvernement zu viel von Frank- reichs Unterstützung gehofft hätte, das durchaus keine Neigung zeige, hier mit Energie aufzutreten, so daß die griechische Regierung freilich nachgeben müsse. Sogar heiße es, daß, wenn die Pforte auf Mus⸗ surus' Rückkehr nach Athen bestehen wollte, nunmehr England sich dem widersetzen würde. Da die Sache mithin auf Unkosten Grie⸗ chenlands und Frankreichs sich schlichte, so könne das Journal des Débats Niemanden mehr mit der Behauptung täuschen, als siege Frankreichs Politik in dieser Frage, da offenbar die französische Di⸗ plomatie hier den Kürzeren ziehe.
Großbritanien und Irland.
London, 5. Juni. Se. Königl. Hoheit der Prinz Oskar von Schweden, dessen Landung in Portsmouth gemeldet wurde, ist gestern Nachmittag nach London gekommen und bei dem schwedi— schen Gesandten, Baron von Rehausen, abgestiegen. Der Prinz hat dem Großfürsten Konstantin von Rußland in Miwarts Hotel einen Besuch gemacht und wird sich auch der Königin vorstellen lassen.
Heute fand im auswärtigen Amte ein mehrstündiger Minister⸗ rath statt. — Der Hof ist gestern von Windsor wieder nach der Stadt zurückgekehrt.
Die Times bringt heute einen Artikel über die portugiesischen Verhältnisse, welcher offenbar die Ansichten des Ministeriums darüber ausdrückt und beschwichtigend auf die Opposition wirken soll, welche für den nächsten Montag im Unterhause einen ernstlichen Angriff ge⸗ gen die Regierung vorbereitet. Die Times gesteht offen ein, daß England sich zu einer Intervention in Portugal entschlossen habe, weil es fürchtete, die anderen Mächte, nämlich Spanien und Frank⸗ reich, würden dann auf eigene Hand dort interveniren. „Man ist,“ schreibt die Tim es, „im Lande, im Parlament und, wir glauben, auch im Ministerium darüber einstimmig, daß keine Intervention dieser Art wünschenswerth sei, daß sie vielmehr sehr oft denen zum Nachtheil gereiche, welchen wir beistehen wollen, uns aber immer Verlegenheiten bereite. Nur ein sehr ernster Fall der Nothwendigkeit kann eine Aus⸗ nahme von dieser Regel rechtfertigen, und wir verstehen unter einem solchen Fall diejenigen Verhältnisse, unter denen die Nachtheile für uns und für die übrige Welt, welche daraus folgen, bei weitem die Nachtheile überwiegen, denen wir durch solchen Akt vorbeugen wollen. Im Laufe der Verhandlungen in Betreff Portugals wird man finden, daß die britische Regierung so lange den Grundsatz der Nicht⸗Inter⸗ vention festgehalten hat, als es ohne, Gefahr für unsere größ⸗ ten Interessen auf der Halbinsel möglich war, und daß man erst diesen Grundsatz verließ, als die Gefahr die Ausnahme rechtfer= tigte und die Königin von Portugal sich angemessenen und billigen Bedingungen unterwarf. Es fehlte nicht an Anerbietungen und Ge— legenheiten, welche, wenn der lissaboner Hof sie eben so bereitwillig ergriffen hätte, wie sie von den Gesandten von Frankreich und Spa⸗ nien zu seiner Disposition gestellt wurden, auf geradem Wege zu ei⸗ ner Intervention von einem sehr verschiedenen Charakter h ha⸗ ben würden. Hätte unser Geschwader den Tajo verlassen, so würde der Ankerplatz, auf dem ein englisches Kriegsschiff so viele Jahre ge— legen hat, unverzüglich von den Schiffen des Prinzen von Joinville eingenommen worden sein, ein spanisches Heer würde unter französischen Auspizien die Gränze überschritten haben, diese gefährlichen Bundesgenossen hätten die Ansprüche der liberalen Partei in Portugal vernichtet, und jenes Königreich würde sich ohne Weiteres von seinem getreuesten Verbündeten verlassen und dem ge⸗ waltsamen Eindringen seiner gefährlichsten Nachbarn preisgegeben gesehen haben. Einen solchen Zustand der Dinge würde das bri⸗ rische Volk mit um so weniger Geduld ertragen, auch würde der= selbe viel weniger der Würde der Krone und den Interessen des Landes entsprochen haben, als eine auf dem Prinzipe der Aussöh⸗ nung basirte Intervention, welche beiden Parteien, gleichmäßige Sicherheit darbietet und selbst den Insurgenten persönliche Straf⸗ losigkeit und die politischen Rechte, für welche sie den Nampf unter- nommen haben, bewahrt.“ Junm Schluß bemerkt die Tim eg, daß, im Fall die Intervention Spaniens und Irankreich⸗ ohne England stattgefunden hätte, die Neutralität des britischen Admirals unhalt⸗ bar geworden und England genöthigt worden wäre, Partei in dem Kriege gegen die anderen Mächte zu er .
Die Gazette enthält jetzt die Aufforderung zur Anmeldung wegen der Medaillen, weiche den am letzten Kriege betheiligten Off̃t= zieren, Matrosen und Soldaten verliehen sind. Es werden diese Metballlen übrigens nur für diejenigen Schlachten und Gefechte aus-
etheilt, für weiche bereits Medaillen (bisher 6 ch den Stabs= 2 zieren vorbehalten) gestistet sind. Diese Waffen vertheilen sich für die Flotte auf die Zeit vom 1. Juni 1794 (Lord Howes' Sieg über die französische Flotte) bis zum 15. Januar 1815 (Weg- nahme der amerikanischen Fregatte „Präsident“, und für das Land-