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in eine Nachlässigkeit übergehen, und daß eine solche Ie g ee. oft in den kleinsten Familien Nachtheile herbeiführen kann, die später durch die größten Opfer gar nicht mehr ausgeglichen und ersetzt wer= den können. Darum meine ich: Alles zur rechten Zeit und am rechten Orte! Hiernach meine Erklärung, warum ich für den Bau und für das Anlehen stimme, was ich . besonders damit moti- viren will, daß ich aus den vorliegenden Daten die Ueberzeugung gewonnen habe, wie der Staat keine Gefahr und noch weniger eme neue Last zu befürchten habe, wie im Gegentheil durch den vollstän. digen Bau der Bahn esne Rüßlichkeit herbeigeführt wird. die nicht sowohl für die Provinz Preußen, als für den gesammten preußischen Staat, ja, wenn man vill,' für das ganze deuische Vaterland eine hohe Bedeutsamkeit und Geitung gewinnt, Hier, meine ich nämlich auch, daß der preußische Staat zwar eine Verpflichtung habe, zunächst für seine Probinzen und für sich selbst; bann aber auch für das esanmte deutsch? Vaterland das herzustellen, was dem Ganzen . Es kümmert mich hierbei nicht, ob die Provin; Preu— en mehr soulagirt wird, wie jede andere; es ist mir nicht

uwider, wann ks wirküch wahr wäre, daß die Provinz Preu— . früher schon hier und da begünstigt worden wäre; ich glaube vielmehr, dem muß Hülfe gewährt werden, der 9 bedarf, und was dem Einen heute geschieht, kann dem Anderen schon morgen unent⸗ behrlich fein. Was nun endlich die Rentabilität welche von so vielen Seiten in Iwesfel gezogen worden ist, anlangt, so möchte ich doch auch glauben, daß diese nicht ganz unbedeutend sein würde. Es ist

esagk worden: nach Preußen hin ist wenig Güterverkehr, der Per⸗ fer ag muß nur äußerst gering sein, und da liegt der Schluß nahe, was eine solche Eisenbahn einbringen kann. Aber ich meine, das ist eben der Grund, welcher uns gewissermaßen darauf hinführt und zwingt, unsere preußischen Mitbrüder in unseren Verkehr mit herein= zunehmen. Die jetzt schon bestehenden Bahnen werden der neuen Bahn aufhelfen, Und die neue Bahn wird ihrerseits auch für die äl⸗ teren eine größere Rentabilität erzeugen, so daß ich glaube, daß hier nur durch gemeinsames Einwirken ein vollständiges Ganze, eine längst gewünschte Perfection erzielt werden kann. Aus diesen Gründen werde ich, wie schon erwähnt, für den Bau wie für die Anleihe stim⸗ men und bitte die hohe Versammlung, insoweit es ihr belieben sollte, meinem Beispiele zu folgen.

Abgeorbn. von Meding: Beim Beginn der gegenwärtigen Debatte ist die Frage gestellt worden und der Wunsch laut geworden, daß die hohe Versammlung sich darüber zunächst ausspreche, ob sie zu der vorliegenden Bewilligung sich überhaupt kompetent halte. Wenn ich richtig verstanden habe, ist diese Frage im Allgemeinen be— jaht und deshalb davon abgegangen worden, auf die Beantwortung der Frage durch die Diskusslon näher einzugehen. Es hat sich aber im weiteren Verlaufe der Diskussion herausgestellt, daß bei einem großen Theile der Versammlung bedeutende Bedenken obwalteten, die nicht aus dem inneren Zusammenhange, aus dem Materiellen der Sache hergenommen waren, sondern aus dem Formellen. Diese kann ich aber nicht anders verstehen, als dahin, daß ein Theil der Ver— sammlung annimmt, er sei nach Lage der Gesetzgebung zwar sehr wohl befugt, die Anleihe zu bewilligen, die vom Gouvernement pro— ponirt ist; er halte aber dafür, ag er dem Gouvernement die Unter⸗ stützung nicht bewilligen könne, die durch eine solche Bewilligung ge— währt werden würde, indem man diese Unterstützung erst dann ge— währen will, wenn gewisse Anträge, gewisse Bitten zugestanden wor⸗ den sind, welche man zu machen sich veranlaßt gefunden hat. Ich bin weit entfernt, den Herren, die diese Ansicht haben, Schuld geben zu wollen, daß sie damit nicht vollkommen nach ihrem Gewissen handeln, ich setze vielmehr mit der größten Zuversicht voraus, daß sie durch eine solche Annahme und Err reng in ihrem Gewissen handeln und das wahre Beste des Landes zu befördern glauben. Aber ich nehme für mich und für die, die mit mir gleicher Ansicht sind, auch das Recht in Anspruch, unsererseits eine andere Meinung zu haben und frei und offen auszusprechen, wodurch wir das Beste des Landes wahrhaft zu befördern meinen, nämlich dadurch, daß wir den Voraussetzungen ent— sprechen, unter denen wir von Sr. Majestät dem Könige hierher be— rufen sind, und daß wir dem Gouvernement die Unterstützung ange⸗ deihen lassen, die jetzt von uns gefordert wird. Und ich glaube, es geschieht dies nicht blos im Interesse e , Gegenstandes, der uns jetzt zunächst , im Interesse der Beförderung der hoch⸗ wichtigen Sstbahn, deren Nützlichkeit und Nothwendigkeit von allen Sei⸗ ten anerkannt wird, sondern ich glaube auch, daß es im Interesse der Beför⸗ derung der ständischen Institutionen überhaupt geschieht. Meiner innigsten Ueberzeugung nach, werden die Herren, die aus dem angeführten Grunde ihr zusagendes Votum für die vorliegende Frage verwei—

ern, dadurch der Beförderung und Weiterentwickelung der ständischen geil renn nicht nützen, sie werden vielmehr besser thun, in diesem Interesse, im Interesse der Erfüllung der Bitten, die sie Sr. Maje⸗ stät vorgetragen haben, wenn sie gegenwärtig innerhalb des Kreises, der ihnen durch die jetzige Gesetzgebung vorgezeichnet ist, sich frei bewegten und dem Gouvernement die Unterstützung angedeihen ließen, die durch die gegenwärtige Vorlage von ihnen gefordert wird.

Abgeordn. Naum ann: Für den Fall, daß die hohe Versamm— kt beschließen sollte, die Anleihe zu genehmigen, habe ich mir er— laubt, bei dem durchlauchtigen Marschall ein Amendement einzugeben, welches die Richtung dieser Bahn betrifft. Ich würde nämlich für diesen Fall der Versammlung vorschlagen, die Anleihe nur unter der Maßgabe zu bewilligen, daß die Bahn die Richtung erhalte von Frankfurt a. d. D. durch Posen nach Bromberg und dann weiter his zum Uebergange nach Tirschau. Ich finde mich bewogen, die Gründe schon jetzt aus einander zu setzen, welche dafür , . der Bahn diese Richtung zu geben, weil ich nicht weiß, in welcher Weise die erste Abstimmung erfolgen wird, und ob nicht durch dieselbe mir später der Weg abgeschnitten sein würde, auf diese Gründe noch einmal zurückzukommen. Ich stütze das Amendement lediglich auf das Gesetz, und zwar auf die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom Jahre 1842. . Allerhöchste Kabinets-Ordre enthält, daß nach Anhö— rung der damals vereinigt gewesenen Ausschüsse Se. Majestät aus den zur Disposition stehenden Staatsmitteln ein Eisenbahnnetz her⸗ zustellen bestimmten, welches den Zweck hat, die Provinzen mit der Hauptstadt und die Provinzen unter sich selbst zu verbinden.

Der Herr Finanz-Minister meinte gestern, es sei die jetzt pro⸗ jektirte Bahn der Schlußstein zu diesem Projekte, es würde damit das , vollständig hergestellt, und er äußerte dabei, die Allerhöchste abinets⸗Orbre, welche ich angeführt, habe nur die Haupt⸗ provinzen mit einander zu verbinden bestimmt. Ich glaube nicht, daß der Ausdruck „Haupt- Provinzen“ so gemeint sei, daß einzelne Po⸗ vinzen vor anderen den Vorzug haben sollten; wäre dies der Yi. so möchte ich mich dagegen verwahren, daß die Provinz, aus der ich zu erscheinen die Ehre . in die zweite Kategorie gesetzt werde, denn , gleichem Rechte mit allen übrigen Provinzen. Ich fann nicht die Ansicht theilen, daß durch die proponirte Bahn in ,, e,. Intention in dem Aussptuche der von mir erwähnten ö irre, seerr vollständig erreicht werde. Wenn die Bahn, wie sie 6 1 i nur geführt wird von Dirschau am rechten Ufer der . 6. 1 ä berg and ann welter big nach Brjesenz o , . nicht angeschlossen, wie es die Kabinets⸗ Ordre pricht, er Hauptstädt des Staates, mit Berlin, vielmehr

würde bie Provinz Posen nur mit Berijn in Verbindung kommen

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von Posen über Stargard und Stettin. Das wäre ungefähr eine Entfernung von 14 bis 45 Meilen, während die Entfernung in ge⸗ rader Richtung 34 beträgt, und es würde also jene Entfernung nur ein Drittel länger sein. Ich glaube nicht, daß man mir zu erwiedern gemeint ist, die Bahn würde von dem Kreuzpunkte bei Driesen wei⸗ ler geführt werden bis Berlin; die Aeußerung des Herrn Finanz= Ministers war gestern ganz ausdrücklich die, daß beabsichtigt werde, die Bahn nur bis Driesen zu führen und insofern die Versammlung gemeint sein sollte, eine höhere Anleihe zur Weiterführung zu bewil= ligen, die Staats Regierung nicht darauf eingehen könnte. So habe ich es verstanden, und ich glaube recht verstanden zu haben. Es wird also erstens nicht der Zweck erreicht, die Provinz Posen und ihren Mittelpunkt (und darauf kommt es doch an), mit der Hauptstadt Berlin zu ver⸗ binden, eben so wenig aber kann ich zugeben, daß die Provinzen Preußen und Posen durch die projektirte Bahn verbunden werden. s ist gesagt worden, die Bahn würde geführt werden von Brom⸗ berg nach Driesen, und so wird die Verbindung zwischen Posen und Bromberg hergestellt werden über Driesen und die Entfernung 31 Meilen betragen. Die jetzige Entfernung beträgt circa 15 16 Meilen; jene Entfernung würde also noch einmal so viel betragen, als die jetzige direkte Verbindung, wenn die Bahn die in meinem Amendement bezeichnete Richtung erhält, so käme hinzu, daß auch da⸗ für gesorgt wird, daß die Provinz Preußen auch auf den geradesten Linien verbunden wird mit Schlesien und mit den weiter südlich ge— legenen deutschen Ländern. ;

Ich halte dafür, daß das Gesetz namentlich für die Provinz Posen zur Ausführung gebracht werden muß, und ich glaube, daß die Pro⸗ vinz Posen Ansptüche darauf hat, nicht zurückgesetzt zu werden gegen andere Provinzen. Diese Provinz hat bekanntlich durch eine isdi hn unglücklich fast ohne Gleichen (und ich glaube, daß kein Land eine unglüclichere gehabt hat), es nicht vermocht, in ihrem Kultur⸗-Zustande g ei⸗ chen Schritt zu halten mit den übrigen westlichen europäischen Staaten. Seitdem die Provinz mit dem preußischen Staate verbunden ist, ist es nicht gelungen, sie in ihrem Kultur⸗Zustande mit den benachbarten Provin⸗ zen gleichzustellen. Ich glaube aber, daß es die Aufgabe des Gou⸗ vernements ist, in dleser Provinz durch alle möglichen Maßregeln die Wohlfahrt zu befördern, um das Schmerzliche der Erinnerungen, welche in den bei weitem größten Theile der Bewohner dieses Landes nicht verwischt werden können, wenigstens zu mildern, und darum bitte ich die Versammlung, meinem Amendement, wenn es überhaupt noch zur Sprache gebracht werden kann, insofern die Präjudizial⸗ Frage nicht verneint wird, beizutreten.

Was die Sache endlich selbst betrifft, so erlaube ich mir noch mit weni⸗ gen Worten darauf zurückzukommen, ob es überhaupt angemessen erscheinen kann, die Anleihe zu bewilligen, welche nach der Königl. Proposition von uns verlangt wird. Der erste Einwand, der erhoben worden ist, ist nicht der der Inkompetenz, und er ist hier auch nirgends geltend gemacht worden, sondern es ist derjenige, der daraus hergenommen wird, daß wir uns nicht in der Lage befinden, eine Anleihe zu bewilligen. Die⸗ ser Grund liegt darin (ich sage: es ist ein Grund und nicht der Zweck) daß wir uns sagen müssen: wir befinden nus nicht in der Lage, beurtheilen zu können, ob nicht andere Staats-Mittel vorhan⸗ den sind, um die Anleihe beseitigen zu können.

Der fernere Grund liegt darin, daß wir uns nicht in der Lage befinden, die volle Sicherheit zu haben, daß die Anleihe, die wir be⸗ schließen, dem Zwecke, für den sie aufgenommen wird, entsprechend verwandt werde. Das Vertrauen können wir allerdings dafür haben; die Gewißheit aber, die für denjenigen vorhanden sein muß, der über⸗ haupt eine Handlung beschließt, die Gewißheit fehlt uns. Ich würde es bedauern, daß dieser Grund auch bei dieser Frage der leitende sein könnte, um für eine so wichtige Verbindung nicht im Augenblick wirken zu können; indessen finde ich eine Beruhigung darin, daß, wenn auch selbst dieser Grund nicht obwaltete, ich mich dennoch in die⸗ sem Augenblick nicht dafür erklären könnte, die Anleihe zu bewilligen. Der Giund liegt in Folgendem: Es wird uns angemuthet, eine Anleihe zu gewähren. Tie erste Frage, die ich thun müßte, wäre die: wie hoch soll die Anleihe sein? as Gutachten der Abtheilung giebt darüber keine Auskunft; es wird darin nur gesagt, die Anleihe soll in der Höhe kontrahirt werden, wie es möglich fein wird, sie aus dem disponibel bleibenden Theile des Eisenbahn-Titels zu verzinsen. Dann fragt sich: wie viel bleibt disponibel? Auch darüber ist etwas Bestimmtes nicht gesagt. Ich weiß nicht, ob eine Summe übrig bleibt, die, kapitalisirt, ausreichen wird, um die Bahn herzustellen. Möglich ist es, un sie ausreichen wird; aber eine Sicherheit habe ich dafür nicht. Ich weiß ferner nicht, unter welchen Modalitäten das Gouvernement in den Stand kommen wird, die Anleihe zu kon— trahiren; ich weiß nicht, zu welchem Zinsfuß und zu welcher Zeit dies erfolgen wird. Sollte das Gouvernement in diesem Augenblick die Anleihe kontrahiren wollen, so würde dieses nicht anders möglich sein, als gegen 4, vielleicht 5 pCt., und wenn es zu 5 pCt abschließen müßte, so würde das Kapital selbst nicht einmal 22 Millionen errei— chen, und es würde also nicht ausreichen, die Strecke der Bahn von Dirschau bis Königsberg resp. Danzig zu bauen. Ich sage also: in diesem Augenblick würde ich mich nicht in der Lage befinden, mich für die Anleihe erklären zu können, weil ich nicht welß, wann, unter wel— chen Mobalitäten die Anleihe aufgenommen werden soll, denn sollte ich mich dafür erklären, so müßte wenigstens in diesem wesentlichsten Punkte präzisirt sein, wie man die Anleihe zu kontrahiren beabsichtige.

Landtags-Kommissar: Blos um die Versammlung über den gesetzlichen Standpunkt aufzuklären, der von dem Redner, wel⸗ cher so eben gesprochen hat, hervorgehoben ist, erlaube ich mir, den betreffenden fu der Allerhöchsten Ordre vom 22. November 1842 mitzutheilen. Derselbe lautet:

„Neben dem vorstehend bewilligten Steuer-Erlasse wünsche Ich dem Lande auch die Vortheile zu verschaffen, die in mehrfacher Hinsicht von einer Verbindung der Hauptstadt mit den Provinzen und der Provinzen unter einander vermittelst umfassender, in den Hauptrichtungen das Ausland berührender Eisenbahn-Anlagen er⸗ wartet werden dürfen. Ich bestimme daher, in Uebereinstimmung mit dem Gutachten der Vereinigten ständischen Ausschüsse, daß die Ausführung solcher von denselben für ein dringendes Bedürfniß erachteten Eisenbahn-Verbindungen durch die dem Staate zu Ge⸗ bote stehenden Mittel und insbesondere auch durch Uebernahme einer Garantie für die Zinsen der Anlage- Kapitalien mit Kraft und Nachdruck befördert werden soll, und will darüber von Ihnen, dem Finanz -Minister, baldmöglichst nähere Anträge erwarten.“

Ich frage nun, ob aus dieser allgemeinen Bestimmung eine ge⸗ setzliche Nothwendigkeit gefolgert werden kann, die Bahn von Verlin über Frankfurt, Posen und Bromberg nach Königsberg zu führen? Wir haben in dieser Bestimmung niemals eine solche Nothwendigkett eWlannt, wohl aber ist die Frage reiftichst erwogen, ob die von m Redner beantragte Richtung diefenige sei, welche sich⁊ für die östliche Eisenbahn als zweckmäßi 4 möchte. Das ist genau un- tersucht, die Richtung f mit anderen Linien vollständig verglichen und das Resultat ist gewesen, daß die vielfachen Rücsichten, nament⸗ lich die militairischen, diese Linie nicht als die vorzügliche haben er⸗ e, uf ͤ U arschall: Es fragt sich, die gesetzliche lle du d nb i werden.

ob der eben gemachte Vorschlag Er wird noch einmal verlesen

Secretair von Wald bott (liest vor): „Die hohe Versammlung genehmige die Staats⸗Anleihe zur För⸗ derung der Herstellung einer Eisenbahn von Berlin nach Königs⸗ berg J. P. nur unter der Bedingung, wenn diese Bahn die Rich⸗ tung von Frankfurt a. d. D. Über Posen und Bromberg nach

Dirschau erhält.“ ; Es fragt sich, ob 24 Mitglieder den Antrag un⸗

Marschall: terstützen?

(Dies geschieht.)

Derselbe wird event. zur Abstimmung kommen.

Referent Freiherr von He, nf II.: Ich möchte dem ge⸗ ehrten Abgeordneten aus der Provinz Posen, welcher so eben die Redner⸗Tribüne verlassen hat, einige Worte erwiedern.

Was zunächst seinen Antrag ao betrifft, so erlaube ich mit darauf aufmerksam zu machen, daß eigentlich die Materialien gänzlich zu fehlen scheinen, um die Ausführbarkeit dieses Antrags zu beur= theilen. Es fehlt ri eine Andeutung, zu welcher Höhe alsdann die Mittel zu beschaffen sein würden. Es ist in dem Antrage Bezug genommen worden auf diese Anleihe, und zwar dahin, diese Anleihe also in der jetzt vorgeschlagenen Höhe nur zu bewilligen, wenn die Bahn über Posen gebaut würde. Dann muß man aber doch auch wissen, was kostet die Bahn über Posen, sonst würde man die An⸗ leihe nicht bewilligen können. Es ist zweitens dieser Antrag ge⸗ stützt worden auf die Versprechungen, ich möchte es so nennen, welche bei Gelegenheit der ständischen zlieshh f abgegeben sind. Wenn dergleichen Versprechungen vorhanden sein sollten, so folgt nicht daraus, daß eine Eifenbahn, die Königsberg mit Berlin verbinden soll, über Posen gebaut werde. Es würde ein zweites Petitum 6 daß neben dieser projektirten Bahn auch die Bahn über Posen erbaut werde. Dies sind die Bedenken, die ich mir erlaube dem Antrage eutgegenzustellen. Wenn aber der Herr Abgeordnete außerdem noch über den vorliegenden Gegenstand sich geäußert und namentlich ge⸗ sagt hat, er been sich nicht in der Lage, eine Anleihe bewilligen zu können, weil ihm der Staats-Haushalt nicht genug bekannt sei, um beurtheilen zu können, ob nicht aus anderen Mitteln noch die erfor— derlichen Geldsummen zur Erbauung der Bahn zu entnehmen seien, so muß ich wiederholt barauf aufmerksam machen, daß es sich hier nur handelt um eine Kapitalisirung des jetzt abgeschlossenen Eisenbahn⸗ Fonds, nicht aber darum, ob die Staatsmittel es erlauben würden, jenen Eisenbahn - Fonds, welcher mit jährlich 2 Millionen auf den Etat gebracht ist, zu erhöhen.

Biese Frage liegt nicht vor, sondern nur die Frage, ob die noch disponiblen 0,000 Rthlr. zu antizipiren seien, dadurch, daß sie in Kapital umgesetzt werden, und nur aus dieser Rücksicht ist die Zu⸗ stimmung der Versammlung nachgesucht worden.

Es ist außerdem getadelt worden, es sei nicht vorauszusehen, ob wirklich jene Summe von 900,000 Rthlr., welche der zur Erbauung der Eisenbahn nöthigen Anleihe zu Grunde gelegt war, vorhanden ist. Allerdings ist dies vorauszusehen nach den Mittheilungen die das Gouvernement gemacht hat. Denn dieser Fonds von 2 Millio⸗ nen Thalern ist nicht höher belastet, als dahin, daß jedenfalls noch jährlich 900,000 Rthlr. übrig bleiben. Allein umgekehrt ist es nicht gewiß, ob nicht jährlich eine höhere Summme, als diese 900, 000 Rthlr., übrig bleiben wird. Das . aber gewiß, daß jene 900,000 Rthlr. ie fak zu der jetzt nachgesuchten Verfügung noch offen ste⸗ hen, daß also, wenn man mit der genannten Summe die Anleihe kontrahiren kann, diese 900,000 Rthlr. vorhanden sind.

Marschall: Unter den gestern angemeldeten Rednern ist der Abgeordnete Hansemann der letzte. Er hat einen besonderen Antrag gestellt, und es wird nöthig sein, daß der Bericht über diesen Antrag derlesen und diskutirt werde, ehe wir zur Haupt-Abstimmung selbst kommen. Das wird noch dadurch unterstützt, daß der Referent er— klärt hat, daß der Bericht über ben Antrag des Abgeordneten Han— semann in dem Hauptberichte, der uns bisher beschäftigt hat, aufge⸗ nommen worden wäre, wenn er damals schon fertig gewesen wäre. Er macht einen integrirenden Theil dieses Berichts aus. Wir kommen also jetzt zu dieser Berichterstattung.

(Schluß folgt.)

Uichtamtlicher Theil.

nhalt.

Frankfurt a. d. O. Verordnung der Königlichen Regie⸗ rung. Berlin. Die Baumwollen-Spinnerei und die Schutz⸗Zölle in

den Vereinigten Staaten.

Inland.

.

Frankfurt a. d. O., 9. Juni. Das Amtsblatt enthält folgende Verordnung der Königl. Regierung:

„Das Verfahren der Ortsbehörden in Armensachen entspricht in vielen Fällen nicht den Bestimmungen des Armengesetzes vom 31. Dezember 1842 und des damit wesentlich zusammenhängenden Gesetzes über die Aufnahme neu anziehender Personen von demselben Tage.

Durch die unrichtige Auffassung dieser gesetzlichen Vorschristen und

durch die unvollständige Ermittelung derjenigen Thatsachen, welche bei Ent=

scheidung vou Streitigkeiten über die Orts-Angehörigkeit eines Armen zu

Grunde gelegt werden müssen, werden unnöthige Weiterungen zum gluch?

theil der Armen oder einzelner Armenverbände herbeigeführt, weshalb wir

uns veranlaßt gefunden haben, diejenigen Punkte, welche besonders zu be—=

. und gegen welche am häufigsten gefehlt wird, hier zusammen

zu stellen.

1) Wenn sich ein fremder Armer, ein kranker und mittelloser Reisender, Handwerksgeselle, Fabrifarbeiter 3c. bei einer Polizei⸗Behörde mit der Bitte um linterstützung, Unterbringung oder Aufnahme in eine Kran lenanstalt meldet, so ist derselbe sofort voll ständig über seine per- sönlichen und Angehörigkeits-Verhältnisse zu vernehmen.

Das Vernehmungs⸗-Protokoll muß daher speziell enthalten:

a) Namen, Alter und Vermögensverhältnisse des Bittstellers, so wie die Namen, den Wohnort und die Vermögensverhältnisse seiner Aeltern, Groß -Aeltern, Kinder und Geschwister,

b) Die Angabe, wo und in welchen Verhältnissen er während der letz⸗ ten drei Jahre gelebt hat. In dieser Beziehung muß die Zeit, während welcher sich der Verarmte an einem oder dem anderen Orte aufgehalten haben will, wo möglich nach dem Datum oder wenig⸗ stens so genau, als es sich irgend thun läßt, angegeben werden. Auch der Ort ist speziell anzugeben; mithin genügt die Benennung eines Dorfes nicht, sondern es muß zugleich bemerkt werden, ob der Verarmte auf dem herrschaftlichen Hofe oder in einem herrschaft⸗ lichen Familienhause, Vorwerke 2c. oder in einem zur Dorf⸗Kpommune nr, n . Hause sich aufgehalten hat. Was die Lebensverhältnisse

etrifft, so muß der Antragsteller befragt werden, ob er eine eigene

Wohnung oder Schlasstelle gehabt und ob er sich bei seiner Nieder

lassung an einem Orte bei der Orts⸗Polizeibehörde (auf dem Lande der Gutsherrschaft) gemeldet hat, ned fende, aber ist bei solchen

Dritte Beilage

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Personen, bei denen es weifelhaft sein kann, ob sie als Dienstleute oder felbstständig gelebt haben, das Verhältniß, in welchem sie zu ihrem Arbeitsgeber gestanden, möglichst vollständig zu ermitteln.

) Ist der Bittsteller noch minorenn, so muß das letzte Domizil seines Vaters oder seiner unehelichen Mutter oder, falls dieselben kein Domizil hatten, der letzte dreijährige Aufenthalt derselben angegeben werden.

) In gleicher Weise (Lit. «“ ist hinsichtlich derjenigen grohbsahrigen

ersonen zu verfahren, welche noch nicht 27 Jahre alt sind und seit ihrer Großjährigkeit weder ein Domizil begründet, noch sich drei Jahre an ein em Orte aufgehalten haben.

2) Sehr viele Armenverbände gehen von der Ansicht aus, daß durch den bloßen dreijährigen Aufenthalt eines Menschen ihre Verpflichtung zur Versorgung desselben im Falle der Verarmung nicht begründet werde, indem sie sich dabei auf den s. 2 des Armengesetzes stützen. Diese Ansicht ist unrichtig, denn das Gesetz verpflichtet mit bestimmten Wor- ten auch denjenigen Armenverband zur Fürsorge für einen Armen, in dessen Bezirk sich derselbe, auch ohne einen Wohnsitz erworben zu haben, drei Jahre hindurch aufgehalten hat, und der S. 2 a. a. O. spricht gar nicht von dem Falle des dreijahrigen Aufenthaltes. ö.

3) Ünzulässig ist es, den Armen an die Unterstützung seiner Angehörigen oder, wenn er ein Handwerksgeselle ist, an die Gewerks-Kassen ꝛ. zu verweisen, wie dies schon in unserer Verordnung vom 29. Januar d. J. (Amtsblatt 1847 S. 30) ausgesprochen ist, auf welche wir hier ver=

eisen.

4 . dem Armengesetze kommt es darauf, ob ein großjähriger Armer noch unter väterlicher Gewalt steht, nicht an, weshalb auch aus diesem Umstande kein Einwand gegen die Verpflichtung zur Armenpflege von Seiten eines Armenverbandes hergeleitet werden w Jeder örtliche Armenverband hat densenigen Armen, welche sich in seinem Bezirk vorfinden, ohne Unterschied, ob sie ihm angehören oder nicht, die au⸗ genblicklich nöthige Unterstützung zu gewähren und darf denselben an seinen angeblichen Angehörigkeits-Ort nicht zurückschicken, bevor er sich nicht Ge⸗ wißheit darüber verschafft hat, ob derselbe dort aufgenommen wird. Am allerwenigsten darf ein Armenverband einen armen Kranken unter. irgend einem Vorwande fortschaffen lassen. Wir verweisen deshalb auf die hierüber erlassene Amtsblatts- Verordnung vom 25, Juni 1832 (Amtsblatt 1832 S. 203) und bemerken hierbei daß wir erst neuer⸗ dings genöthigt gewesen sind, gegen mehrere Orts Vorstände wegen Uebertreiung dleser Vorschrift angemessene Ordnungsstrafen fesizusetzen. Mehrere Armen⸗Verbände haben sich ihrer Verpflichtung gegen erlrankte Dienstboten, Gesellen ꝛc. unter dem Vorgeben zu entziehen gesucht, daß die Krankheit ihrer Natur nach schon früher an einem anderen Orte entstanden sein müsse. Ein solches Vorgeben kann jedoch nicht berück= sichtigt werden, denn einerseits wird sich fast niemals mit vollständiger Gewißheit ermitteln lassen, wenn eine Krankheit ihren eigenthümlichen Anfang genommen hat, andererseits kommt es nicht auf diesen Anfangs- punkt an, sondern darauf, zu welcher Zeit der Erkrankte genöthigt ge— wesen ist, die öffentliche Armenpflege in Anspruch zu nehmen. . Geschwängerte Personen sind als Kranke zu betrachten, sobald die Schwangerschaft soweit vorgeschritten ist, daß sie nicht mehr vollständig im Stande sind, ohne Beihülfe für ihre Bedürfnisse selbst zu sorgen. Dieser Zeitpunkt tritt in der Regel mit dem 7Tten Monate ein, es bleibt jedoch der Nachweis eines früheren Eintretens desselben unbe⸗ nommen.

Kur- und Verpflegungskosten, welche ein Armenverband dem anderen für die Verpflegung eines Armen aus dem Kommunal- Armenfonds gesetzlich zu zahlen hat, gehen portofrei, insofern sie von den betref⸗ senden Ftommunal-Behörden oder Kassen an öffentliche Behörden unter öffentlichem Siegel und der Rubrik „Armen - Kur- und Verpflegungs= fosten“ versendet werden, was von vielen Armenverbänden bisher nicht beachtet zu sein scheint. Es kommen nicht felten Fälle vor, daß Arme wünschen, mit ihren an einem anderen Orte wohnenden nahen Angehörigen (3. B. Aeltern, Kin dern) mit beiderseitiger Uebereinstimmung zusammenzuziehen, daß sie aber durch die , ,, Kommunal -Behörden darin behindert wer⸗ den. Hierin liegt nicht nur in vielen Fällen eine große Härte, sondern es wird dadurch auch oft den Armen die Gelegenheit genommen, einen Theil ihres Unterhalts durch Verrichtung häuslicher Arbeiten zu ver— dienen. Wir empfehlen daher den Kommunal -Behörden, deren Ge— meinden ein solcher Armer angehört, den Umzug des Armen dadurch möglich zu machen, daß sich die Kommune verpflichtet, ihn auch ferner als ihren Angehörigen zu betrachten, ihm die künftig etwa erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen und ihn, wenn es nöthig wird, jeder- zeit wieder bei sich aufzunehmen. Zugleich erwarten wir, daß diese nigen Kommunen, bei denen sich ein solches Individuum niederlassen will, sobald sie hierdurch genügend sicher gestellt sind, den Umzug ohne Weiterungen geschehen lassen werden, insofern es sich nicht etwa um die Aufnahme eines notorischen Trunkenbolds, Diebes ze. handelt. Endlich kommt es in den nach §. 34 des Armengesetzes zu unserer Entscheidung gelangenden Streitigkeiten zwischen k Armen⸗ verbänden foriwährend vor, daß auch da, wo das Sach- und Nechts⸗ Verhältniß nicht zweifelhaft ist, von Seiten der Ortsbehörden im ver— meintlichen Interesse ihrer Kommunen der Forderung des klagenden Armenverbandes zahlreiche Einwendungen entgegengesetzt werden, die im Gesetz keinen Anhalt haben und die an sich (wie z. B. der Ein— wand einer Besuchsreise bei einem fünfjährigen Aufenthalte) keine Be— rücksichtigung verdienen. Es versteht sich von selbst, daß solche Ein— wendungen keinen Einfluß auf die Entscheidung haben können, sie vermehren jedoch unnöthigerweise das Schreibwesen und führen dahin, daß denjenigen Kommunen, zu deren Gunsten sie erhoben wor— den, durch die längere Verpflegung des Armen an einem fremden Orte 6 Kosten erwachsen. Wir erwarten daher, daß die Kommunal⸗ Behörden und namentlich die Stadt-Magistrate, welche das Rechts⸗ verhältniß zu übersehen vermögen, sich derartiger, für ihre Stellung unpassender und für ihre Kommunen natheiliger Einwendungen gänzlich enthalten werden.

Frankfurt a. O., den 2. Juni 1847.“

Berlin, 11. Juni. In der Beilage zu Nr. 156 der Augs⸗ burger Allgemeinen Zeitung findet sich eine Angabe über das Steigen der Baumwollenspinnerei in den nordamerikanischen Frei— staaten, namentlich in Loewell bei Boston, mit dem Bemerken, daß bieses Steigen durch den hohen Schutzzoll auf englische Twiste ent= standen sei. Die Thatsache, daß die Baumwollenspinnerei in den nordamerikanischen Freistaaten, und namentlich in Loewell, sich in neuerer Zeit außerordentlich gehoben habe, ist richtig; die Vor⸗ aussetzung, daß dieses Steigen durch hohen Zoll auf englischen Twist entstanden sei, ist nicht erwiesen; im Gegentheil sind es ganz andene Gründe, welche in Nord⸗Amerika, und namentlich in Loewell, die Baumwol⸗ len⸗Industrie gehoben haben, wie Fr. v. Raumer, der vor noch nicht langer Zeit Amerika besuchte, Solches in seinem Buche über Nord⸗ Amerifa näher ausführt. In den nordamerikanischen Freistaaten wächst die Baumwolle; jene Vänder sind die vorzüglichsten Productions-Länder roher Baumwolle. Schon deshalb war es 7 einfach, daß man in Nord⸗Amerika daran dachte, das Rohprodukt zu verarbeiten, wie Leinen⸗ Garn und leinene Waaren da viel gearbeitet werden, wo viel Flachs gebaut wird. Nach Boston kommt die rohe Baumwolle aus Carolina bei den erleichterten Transportmitteln in einigen Tagen. Loewell ins—⸗ besondere aber ist noch günstiger als unser Wupperthal mit Wasser⸗

kraft 0 dergestalt, daß ohne Mühe und . Kosten⸗Aufwand

das fallende Wasser als Kraft angewandt wird, so daß es selbst der Dampf. Masching nicht bedarf. ieses Geschenk der Natur, nicht hohe Zölle, haben in Loewell Baumwollen- Spinnereien vor etwa 26 bis 25 Jahren entstehen lassen. Fabrikanten, die mit eigener Kraft und Intelligenz

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nicht recht vorwärts kamen, drangen auch in den nordamerikanischen Staaten auf hohe Zölle; worauf aber Süd⸗Carolina erklärte, dann vom Staatenbunde sich ganz trennen zu wollen. Um dieser dringen den Gefahr vorzubeugen, wurden (vergl. von Raumer Nord⸗Amerika,

1, 420) die Zölle heruntergesetzt, und seitdem stieg die Baumwollen⸗

spinnerei in Loewell in noch höherem Grade. Die Fabrikanten in Joewell und in anderen Etablissements in Nord-Amerika fertigen nicht die feinsten Nummern der Garne; diese, deren Verbrauch immer nur ein geringer ist, überlassen sie ruhig den Engländern, vollkommen zufrieden mit dem Erwerb aus der Fabrication der gewöhnlichen Nummern, in de⸗ nen sie die Konkurrenz mit England siegreich bestehen. Die nord amerikanische Ansicht ist jetzt allgemein die, daß hohe Zölle nicht ein⸗ zuführen seien, für tüchtige Fabrikanten künstliche Mittel, wie Schutz⸗ Zölle, nicht nöthig und einem Lande nur diejenigen Fabricationen ersprießlich seien, die sich durch eigene Kraft und Intelligenz erhalten und fördern. Gerade in New⸗Nork, von woher jener Artikel datirt ist, welches entfernt von Boston und Loewell liegt und Handels⸗ platz nur ist, ist diese Ansicht vorherrschend.

Inhalt

Deutsche Bundesstagten. Königreich Bayern. Feierlicher Em— pfang des Königs im Theater. Versammlung der süddeutschen Land— und Forstwirthe Königreich Hannover., Verbot der Karöoffel= Ausfuhr. Herzogthum Sachsen Meiningen. Gesetz wegen Erhebung des Schulgeldes. Fürst enthum Schwarzburg-Son— dershausen. Einberufung der Stände.

Frankreich. Paris. Beraihung über Bugeaud's Entlassungsgesuch. Das Medizinalwesen in Frankreich. Emil von Girardin und die Mi⸗— nister über den Vorladungs⸗-Antrag der Pairs Kammer. Verlänge— rung der freien Getraide-Einfuhr. Haussuchungen bei Karlisten. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Verhandlungen der Deputir= . über Algerein und angekündigte Interpellationen über Por— ugal.

Großbritauien und Irland. London. Die Einzahlungen der 8 Millionen- Anleihe. Justand in Irland. Bankvorrath. Eisen— preise. Eisenbahn⸗Unfall. Die Beförderung der ostindischen Ueber⸗ landpost durch Deutschland.

Belgien. Brüssel. Der neue britische Gesandte. Bau von Dampf— schiffen.

Schweiz. Kanton Genf.

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Die Intervention in Portugal; Rückkehr der verbannten Progressisten und, Esparteristen; der Friedens— Fürst in seine Titel und Würden wieder eingesetzt; Vermischtes.)

Wissenschaftliche und Kunst-Nachrichten. König!. Opernhaus. („Die Hugenotten“) Die neuesten Fortschritte des Goldbetriebes in den russischen Bergwerken.

, . und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt-

ericht.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. Unmittelbar nach dem Bekanntwer⸗ den der von? Sr. Majestät dem König genehmigten freisinnigen Grund— züge für die neue Gesetzgebung wurde in verschiedenen Kreisen ver⸗ abredet, den Monarchen im Königlichen Hoftheater feierlich zu em⸗ pfangen, um dadurch den freudigsten Dank auszudrücken für die neue dem Lande erwiesene Wohlthat. Schon am Sonntag vor acht Ta⸗ gen sollte dies geschehen, mußte aber damals unterbleiben, da Se. Majestät nicht im Theater erschien. Gestern Abend jedoch, als Se. Masjestät an der Seite Ihrer Majestät der Königin die Loge betrat, ertönte ein so stürmischer Fabel wie er wohl stärker, herzlicher und inniger in diesem Hause noch nicht vernommen. Das Haus war da⸗ bei in allen Theilen überfüllt, und wohl an 3000 Personen aus allen Ständen waren anwesend. Der Monarch war von dieser Gesin— nungs- und Dankesäußerung freudig überrascht und dankte durch oft⸗ maliges Verbeugen nach allen Seiten des Hauses.

Am H. August ist in Aschaffenburg die Versammlung der süd— deutschen Forstwirthe eröffnet worden. Obgleich die bisherigen hohen Preise der Lebensmittel auf den Besuch derselben ungünstig einwirken mußten, so haben sich die Gäste doch ziemlich zahlreich nicht nur aus Bayern, sondern auch aus Hessen, Württemberg, Preußen u. s. w. bis jetzt über 150 eingefunden. Mehrere werden noch er⸗ wartet. Am ten fand die erste große Haupt-Sitzung statt, in wel⸗ cher zum ersten Präsidenten der Großherzoglich hessische ObersForst⸗ rath von Wedekind aus Darmstadt, zum zweiten der Königlich baye⸗ rische Ober-Forstrath von Waldmann aus München gewählt wurde.

Königreich Hannover. Die am 9. Juni ausgegebene Nummer der Gesetz-Sammlung enthält nachstehendes Gesetz über das Verbot der Kartoffel-Ausfuhr: .

„Ernst August 2c. Wir finden Uns bewogen, das mittelst des Gesetzes vom TFten v. M. erlassene Verbot der Ausfuhr von Kar⸗ toffeln (s. Allg. Preuß. Ztg. Nr. 130), insoweit dasselbe auf das Kurfürstenthum Hessen sich bezieht, in Uebereinstimmung mit den dort bestehenden Anordnungen dahin abzuändern, daß das Verbot nur dann in Wirksamkeit bleiben soll, wenn bei der beabsichtigten Ausfuhr eine obrigkeitliche Bescheinigung dahin, daß der Ankäufer der gekauften Kartoffeln zu seinem oder seines etwaigen Gewaltge⸗ bers eigenem Lebensbedarf benöthigt sei, nicht beigebracht wird.“

Herzogthum Sachsen-NMeiningen. Zur Beseitigung der Uebelstände, welche mit Erhebung der Schulgelder durch die Leh⸗ rer selbst verbunden sind, wird in einem Gesetz vom 26. Mai, wel⸗ ches mit dem 1. Juli in Kraft tritt, angeordnet, daß die von den Schullehrern unter dem Namen Schulgeld bezogene Gebühr nicht mehr durch diese selbst, sondern, wo dasselbe nicht beim Vorhandensein an⸗ derer geeigneten Mittel aufgehoben werden kann, durch die Gemeinde⸗ Einnehmer von den einzelnen Schulgeldpflichtigen zu den Gemeinde⸗ Kassen erhoben und gleich anderen Kommunal⸗-Abgaben beigetrieben werden soll. Aus den Gemeinde⸗-Kassen wird das Schulgeld nach dem in der jedesmaligen Besoldungsdesignation veranschlagten Betrage an die Schullehrer im Ganzen und zwar in monatlichen Raten postnu⸗ merando abgewährt. Für den designationsmäßigen Betrag haften die Gemeinden. Bilden mehrere Orte eine Schulgemeinde, so wird für jeden Ort nach der Zahl seiner schulpflichtigen Kinder die Beitrags⸗

quote bestimmt und demselben zur alleinigen Haftung überwiesen.

Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung. Senncbend den 12 Jun.

Fürstenthum Schwarzburg⸗Sonders eine ir. Verordnung sind die Stande zum n, ,,

Frankrtich.

Paris, 7. Juni. Der Ministerrath soll über das Ent⸗ lassungsgesuch des Marschalls Bugeaud berathen und entschieden ha⸗ ben, daß dasselbe nicht angenommen, sondern ihm blos ein einjähriger Urlaub von seinem General⸗Gouverneur⸗-Posten ertheilt werden solle.

Lucas-Championniere, Herausgeber einer medizinischen Zeit⸗ schrift, weist nach, daß ganz Frankreich 20,000 Aerzte braucht, die eine sährliche Ergänzung nothwendig machen, welche Chaptal auf 1000, Vincint Saint Laurent auf 290, der Unterrichts-Minister und auch Herr Cousin auf 500 anschlagen. Thatsache ist, daß bei den Fakul⸗ täten jährlich etwa 290 junge Mediziner das Doktor⸗Examen ab⸗ legen. Von diesen 20,060 Aerzten sind nur 12.909 geprüft, die anderen 8000 sind sogenannte Gesundheits⸗ Beamte, Wundärzte, Quack⸗ salber und Pfuscher, größtentheils auf den Dörfern wohnend. Diesem Zustande wollte die Regierung abhelfen, indem sie voriges Jahr einen Gesetz Entwurf ausarbeiten ließ, der jetzt der Pairs⸗-Kammer vorliegt. Der Entwurf dringt auf Abschaffung jener Gesundheits- Beamten und will in jeder Gemeinde einen studirten Arzt angestellt wissen, der durch Bewerbung sein Amt erhalten soll. Herr Cousin hat sich nun in der Pairs Kammer, wie schon berichtet, aufs entschiedenste gegen dies Prinzip und für Erhaltung der Institution der Gesundheitã· Beamten aus gesprochen, und das Journal des Dabats theilt diese Ansicht, indein es unter Anderem fagt: „Glaubt man, daß die jungen Aerzte, welche ungeheure Summen in den Hauptstädten verstudirt haben und alle ihre Hoffnungen auf ihre einstige dortige Praxis setzen, glaubt man, diese jungen Männer würden auf die Dörfer und in die kleinen Städte ziehen? Da werden die sterbenden Bauern lange schmachten können, ehe ihnen die hochstudirten Hippokratesse und Ga⸗ lene zu Hülfe eilen. Nein, vor das Interesse der Wissenschaft und der Logik stellen wir das Interesse der Menschheit!“ Gestern spra⸗ chen nach dem Fürsten von der Moskwa noch die Pairs Flourens und Montalembert, der Erstere für den Gesetz⸗- Entwurf der Regierung und gegen die meisten der von der Kommission vorgeschlagenen Mo⸗ dificationen, der Letztere, von seinem Prinzip völliger Unterrichtsfrei⸗ heit ausgehend, mit Leidenschaftlichkeit gegen den ganzen Regierungs⸗ plan. Herr Flourens erklärte sich auch gegen die Gesundheits⸗Beam⸗ ten, schlug aber vor, dieselben durch die Licentigten der Medizin zu ersetzen. Hierzu bemerkt das Journal des Débats: „Licentiaten oder Gesundheits Beamten, der Name verschlägt wenig, wie uns scheint; wenn man anerkennt, daß ein zweiter Rang von Aerzten nothwendig ist, wozu dann noch über Titel und Grad streiten? Offenbar kömmt es nicht auf die Worte, sondern auf die Sache an.“ Graf von Montalembert betrachtete den Gesetz⸗- Entwurf, nach dem Geiste, wel⸗ cher ihn diktirt, als den ersten Band eines mehrbändiges Werks, von welchem die beiden ersten Theile bereits erschienen, als einen neuen Beweis des beharrlichen Strebens der Regierung, feudale Zustände wieder heraufzĩubeschwören und sich das Monopol der Gesundheits⸗

pflege anzueignen. Ein Arzt könne zugleich Beamter sein, aber daß jeder Arzt, als solcher, Beamter sei, dürfe nimmermehr zugegeben werden, und doch sei es dies, was der Gesetz-Entwurf bezwecke. Und wie dürfe man eine ihrer Natur nach so wandelbare und proble⸗ matische Wissenschaft zu Gunsten einer Corporation zu einer of⸗ siziellen Doktrin stempein und in einem Lande, wo Niemand auf Un⸗ fehlbarkeit Anspruch habe, eine medizinische Orthodoxie zu schaffen un⸗ ternehmen? Freilich, man wolle die Charlatans verbannen! Aber die gefährlichsten Charlatans, die graduirten und gesetzmäßigen Char⸗ latans, würde man doch nicht ausrotten. Persönliche Angriffe gegen den Urheber des Gesetz Entwurfs, den Minister des öffentlichen Un⸗ terrichts, der Alles an asse, Alles umwerfe und nichts Ordentliches an seine Stelle setze, schlossen den Vortrag. Der Minister behielt sich seine Vertheidigung vor, ; ̃

Herr Emil von Girardin hat im ersten Büreau der Deputirten⸗ kammer erklärt, daß er der Einbringung der Proposition des Grafen Pontois und der Diskussion, welche dieselbe hervorgerufen, vollstän⸗ dig fremd, und daß das in Umlauf gesetzte Gerücht, sein Girardin o) Anstiften habe jene Proposition zu Tage gefördert, eine Verleumdung gegen ihn wie gegen den Antragsteller sei. Er gehöre für den Au⸗ genblick, für den Augenblick, wie er ausdrücklich betone, der Dppo⸗ sitlon an, und zwar seit dem Tage, wo Herr Guizot auf öffentlicher Tribüne sein Glaubensbekenntniß von Lisieur verleugnet und den Theil der Majorität, welcher es gewagt, an der unübertrefflichen Trefflichkeit des Kabinets zu, zweifeln, mit einer , ohne gleichen auf die Bänke der Linken verwiesen habe. Er wünsche des⸗ halb, daß die Exsstenz des Kabinets von kurzer Dauer sei, aber er wolle nicht, daß es durch eine Intrigue gestürzt werde; wenn es ge⸗ stürzt werde, so müsse es unter dem Gewicht einer siebenjährigen Ohnmacht erliegen.

„Man wird“, bemerkte Herr von Girardin, „nie sehen, daß ich mich in eine Intrigue mische.“ Zur Hauptsache erklärte er dann weiter: „Die Pairs-Kammer zu beleidigen, hat mir nie in den Sinn kommen können. Es wäre eine Inkonsequenz seitens meiner und seitens meines Journals, welches, so oft die Pairie angegriffen wurde, ihr eifrigster Vertheidiger war⸗ Die ganze Vergangenheit, hundert Artikel der Pressse sind da, Protest einzulegen gegen das Beleidigende einer solchen Anschuldigung. Nein, noch einmal, es ist mir nicht in den Sinn gekommen, die Pairs-Kammer zu beleidigen, und ich bin bereit, vor der Kommission und auf der Tribüne zu wiederholen, was ich hier jetzt in aller Form erkläre. Was übrigens die angeblich! beleidigende Behauptung betrifft, welche ich aufge= stellt, so beharre ich dabei, daß sie durchaus wahr ist, und wenn es, wenigstens gegenwärtig, nicht passend sein dürfte, ihr etwas hin⸗ zuzufügen, so nehme ich wenigstens nichts, gar nichts davon zurück. Ich habe gesagt, was ich sagen wollte, ich habe sagen wollen, was ich gesagt: aber was habe ich gesagt? Habe ich gesagt, daß es Pairs gäbe, welche das Recht gekauft, im Saale des Luxembourg zu sitzen? Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, daß Pairsernennungs Versprechen ver- kauft worden wären. Ich habe das Aufsehen dieser untersuchung nicht ge= wollt, ich habe aber auch nichts gethan, sie zu vermeiden, ich scheue sie nicht, und wenn es zu einem Kampfe zwischen dem Ministerium und mir kommen sollte, so werde ich dabei nicht fehlen, weder in der Tam mern der ich die Ehre habe anzugehören, noch in einem anderen Kreise. Im dritten Vür eau techtfer ige der Handels-Minister das Schweigen der ztegierunj zu. der Beschuldigung der Presse. „Wenn das Ministerium;, sagte en valle diejenigen gerichtlich verfolgen wollte, welche es verleumden, so würde das . ganze Zeit in Anspruch nehmen. Es verachtet die e,. Der Artikel der Presse, welcher behauptet, daß Palrernennungs Versprechen für So, 000 Fr. ver- fauft und diese Versprechen zur Kenntniß eines Ministers gelangt seien, schien dem Ministerium so abgeschmackt daß es 236 daran dachte, ihn 6 verfolgen. Wenn aber die Pairs -Kammer ihre Würde verletzt glaubt, so hat dse Regierung leinen Grund, sich der beantragten Untersuchung zu wi— dersetzen. gen sie das wollte, würde man sie nicht beschuldigen, daß sie die Wahrheit fürchte, von der Herr von Girardin alle Hände voll zu haben

behauptet? Die Regierung hat aber die Wahrheit nicht allein ug i t,

fürchten, sondern sie wünscht lebhaft, daß sie sich vor aller Welt ent