1847 / 162 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

lõõbl 8 4 r J F.

Der schon vielfach bestrafte ehemalige Konditor und Backer, zuletzt Lederzurichter Karl Heinrich Rudolph Erdmann, wegen Hausrechtsverletzuug und vorsätz⸗ sicher schwerer Körperverletzung eines Menschen zu zien, monatlicher Strafatbeit rechtskräftig verurtheilt, hat sich durch seine heimliche Entfernung der Stra fvollstreckung entzogen. z

Alle Civil= und Militairbehörden des In, und Aus. landes ersuchen wir dienstergebenst, auf den anten näher

bezeichneten Erdmann vigiliren ihn im Betretungs⸗ . verhaften, mit den ö ihm sich vorsindenden Gel⸗

dern und Effekten unter sicherer Begleitung hierher transportiren . an die Erpedition der Stadtvoigtei=

Gefängnisse abliefern zu lassen.

; die fofortige Erstattung der dadurch , Auslagen und den verehrlichen Be= hörden des Auslandes eine leiche Rechtswillfährigkeit.

Der Erdmann ist 26 Jahr alt, aus Königsberg i. d. N. gebürtig, evangelischer Religion, seit 1835 in Berlin und 5 Fuß 5 Zoll groß. Er hat braune Haare und Augenbraunen, freie Stirn, dunkle Augen, große Nase, rundes Kinn und Gesichtsbildung, großen Mund und gesunde Gesichtsfarbe; die Kleidungestücke können nicht bezeichnet werden.

Berlin, den 4. Juni 1847.

Königl. Kriminalgericht hiesiger Residenz. Vierte Abtheilung.

557 Erneuerter Steckbrief. Nachstehender Steckbrief:

Der Kaufmann Louis Schwabe, des muth⸗ willigen Bankerutts beschuldigt, hat sich durch heim= liche Entfernung der Untersuchung entzogen. Die Mi⸗ litair und Civil⸗Behörden des In- und Auslandes werden dienstergebenst ersucht, auf den unten näher bezeichneten Eniwichenen vigiliren, ihn im Betretungs⸗ falle verhaften, mit den bei ihm in Beschlag zu neh⸗ nenden Geldern und Effekten unter sehr sicherer Begleitung hierher transportiren und an die Expe⸗ dition der Stadtvoigtei-Gefängnisse, Molkenmarkt Nr. 4 hierselbst, abliefern zu lassen. Wir versichern die ungesäumte Erstatiung der dadurch verursachten baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit.

Berlin, den 13. Januar 1847.

Der Untersuchungs-Richter J. Abtheilung des Königlichen Krimünalgerichts hiesiger Residenz,

Per fon⸗Beschreibung: Der Kaufmann Louis Schwabe, 42 Jahr alt, jüdischer Religion, ebür⸗ tig aus Deßau, 5 3“ groß, hat schwarze Haare, hoͤhe Stirn, graue Augen, stumpfe Nase, ovales Kinn, schadhafte Zähne, ist von blasser Gesichtsfarbe. Be⸗

sondere Kennzeichen: ein starker Backenbart und eine

Platte. wird hierdurch wiederholt. Berlin, den 10. Juni 1847. Der Untersuchungs-⸗Richter des Königl. Kriminalgerichts hiesiger Residenz. Kriminalgerichts⸗Rath Stoewe.

2121 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1. März 1847,

Das dem Maurermeister Gustav Wilhelm Schell⸗ horn zugehörige, an der Anhaltischen Communication Nr. 7 belegene und im Hypothekenbuche Vol. 25. Ro. 778. verzeichnete Gruntstuck, gerichtlich abgeschätzt zu 19530 Thlr. 29 Sgr. 10 Pf., soll

am 6b. Sftober is47, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hp— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der seinem Aufenthalt nach unbekannte Oelonom Ernst Albrecht Trobitsch und der Exekutor des Testa⸗ ments der verwittweten Kammermusikus Henning, ge— borenen Klein, werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

660 Edittal- Ladung. Der Färber und Carl Richter allhier hat uns seine Insolvenz angezeigt, und wir haben hierauf zu dessen Vermögen den Kon— lursprozeß eröffnet. Es werden deshalb seine sämmt⸗ lichen bekannten und unbekannten Gläubiger hiermit geladen, den 11. November 1847 an hiesiger geordneten Gerichtsstelle in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Förberungen bei Strafe des Ausschlusses von dieser Konkursmasse und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gehörig liquidiren und zu bescheini— gen, hierüber mit dem Curater litis et bonorunn, und 24 Besinden unter sich der Priorität halber, binnen 6 Wochen rechtlich zu verfahren, zu beschließen und den 29. Dezember 1847 der Publicatien eines Prällusivs-Bescheids, die Außen- gebliebenen betreffend, su poena publicati sich zu gewärtigen, sodann aber den 39. Dezember 1847 zu Treffung eines Vergleichs anberwelt persönlich oder hurch gehörig inst ruir ie Bevollmächtigte vor uns an Gerichtsstelle zu erscheinen, der Gätepssegung unter der Verwarnung, daß die, welche nicht Auscheinen oder sich nicht bestimmt erklären, ob sie Lem Vergleiche beitreten wollen ober nicht, für Einwilligende werden angesehen werden, beizuwehnen; im Fall aber, daß ein Vergleich in diesem Termine nicht zu Stande kommen ont . den 8. Januar 18485 j des Akftenschlusses und den 26, Februar 1848 ver Publication eines Locations Erfenntnisses ub poens puhlicati gewärtig zu sein. .

Agswärtige haben Bevollmächtigte zu Annahme fünf— tiger Ladungen bei 5 Thlr. 3 anher zu bestellen und wird solches zu Jedermanns Nachachtung zur ös— sentlichen Kenntniß gebracht.

Lengenfeld im Königl. sächsischen Voigtlande, den

5. Juni 1847. Herrlich Förstersche Gerichte daselb st. Kunze, Ger. Dir.

490 Edit allad ung, Die sür das Debitverfahren des hiesigen Kauf= manns Albert Ruland angeordnete Kommission des Obergerichts macht hierdurch bekannt: daß über das Vermögen desselben der Konkurs er— öffnet und der hiesige Obergerichts Anwalt r. ohannes Barlsch in provisorischen Kurator der onkursmasse bestellt ist.

P .

Berlin-Potsdam-Magdeburger

Materialwaaren - Händler Johann

1643 b

Allgemeiner Anzeiger.

Zugleich werden alle belannte und unbekannte Be⸗ thenligie hierdurch aufgesordert, in dem auf Dirnstag den 28. Juni is47, Vormittags 115 Uhr, angesetzten Termine in der Rhederkammer auf hiesigem Rathhause ihre Separationsansprüche und Forderun⸗ gen, so wie die ein Vorzugsrecht der letzteren begrün⸗ denden Umstände, anzugeben und die sich auf diese An⸗ 6. beziehenden Belege beizubringen, und zwar bei ermeidung des ohne weitere Präklusion eintretenden Ausschlusses mit ihren Ansprüchen von dieser Masse . als des Vorzugsrechts für dieses Debitver⸗ fahren. Bremen, aus der Kanzlei des Obergerichts, den 22. Mai 1847. C. Lingen, Secretar.

Verein für Pferdezucht und enn! Pferdedressur.

Die diesjährigen Rennen und sonstigen Konkurrenzen

werden am 18. 19. 21. und 22. Juni, Nachmittags von 4 Uhr an, auf der Bahn des Vereins stattfinden,

und das Jagdrennen am 25. abgehalten werden. Vom 1J. an werden in dem Vereins-Lokal, Doro— theenstraße Nr. 14 (welches täglich von 8 Uhr Mor—

gens bis 6 Uhr Nachmittags geöffnet ist), die Einlaß farten für die Mitglieder ausgegeben, so wie auch die

Mitglieder-Beiträge und alle Anmeldungen ꝛc. entgegen genommen.

möglichst gesorgt ist, so werden Billets unbeschränkt auch an al diejenigen verabfolgt, welche nicht Mit- glieder des Vereins sind, und zwar zur Tribüne rechts fäglich für 15 Sgr. (numerirte Plätze auf derselben

26 Sgr., zur Tribüne links täglich für 10 Sgr., Ein-

saßkarten zu dem Raum unmittelbar neben den Tribünen

täglich für 5 Sgr., wobei jedoch noch bemerkt wird, daß

es nur den Mitgliedern gestattet ist, den inneren Raum

der Bahn, fo wie den Sattel⸗ und Wiegeplatz, zu be⸗

treten. Berlin, den 10. Juni 1847.

Direktorium des Vereins für Pferdezucht und Pferde

dressur.

Fahrplan

599 y]

e Berlin⸗Potsdam⸗Magdebur⸗

ger Eisenbahn.

. Von Berlin nach Mag⸗

. deburg.

. Morgens 55, 9, Nach mittags ö,

Von Magdeburg nach Berlin.

Morgens Sr, 16, Mittags 12, Abends 6 Uhr.

Von Berlin nach Potsdam.

543, s, 9, 10, 12, 2, 5, 7, 10 uhr.

Von Potsdam nach Berlin. 54, s, 49, 42, 2, 33, 5,7, 10 uhr.

Eisenbahn.

Obgleich das Stiftungsfest des Königlichen Lehrbataillons dem nächsten

[Sonntage noch nicht statt fin det, 33 so werden doch die von uns an⸗ st att

öernehmen nach am

Se gekündigten finden.

Extrazüge

. r n mn der Berlin- Potsdam - Magdeburger Eisenbahn Gesellschaft.

6426

* . 164 / * Berlin-Anhaltische Eisenbahn. . Vom 1. Juli d. J. 5635 e. ab werden in den Vormittagsstunden jedes Wochentages in unserer Gesellschasts · Hauptkasse am Askanischen Platze E Nr. 6 eingelöst werden: O ) die pro 1. Julie. fälligen Cou- . ö pons von Pri⸗ oritäts-Actien unserer Gesellschaft, so wie d ie in früheren Terminen nicht präsentirten Coupons; . die Dividenden-Coupons pro Juli c. von a Thlr. auf jede Stamm -⸗-Actie unserer Gesellschaft; . die am) . April é. verloosten Prioritäts- Aetien, sowie die in früheren Ziehungen verloosten, aber noch nicht eingelieferten Actien. Zum Zwecke rascher Abfertigung ersuchen wir, mit seder Sorte Coupons deutlich geschriebene, nach der Nummernfolge geordnete Verzeichnisse vorzu— legen. Berlin, den 10. Juni 1847. b ice dire et i gn. Buck. L. Rellstab.

639 vj Berlin-Hamburger Eisenbahn. va zum hiesigen Woll—

amarkte auf ver Berlin ⸗Ham⸗ Eisenbahn eingehende

wird durch unsere

Transport- Unternehmer vom Bahnhofe ohne weitere Abfuhr-Vergütigung zur Waage oder nach dem Lagerplatze gefahren, jedoch kann von denselben bei starkem Andrange ein längeres Warten an der Waage, eben so wenig wie ein ander- weiter Transport der Wolle von der Waage zum La— gerplatze, ohne Eytra-Vergütung verlangt werden.

. .

Da durch Errichtung einer neuen Tribüne, und andere Veranstaltungen für den nöthigen Raum

den. Abends 10 uhr (Ankunft 4 Uhr).

Wir lassen für das in der Fracht begriffene Roll= eld die Waare nur einmal abfahren, und müssen auf prompte Entladung der Gespanne rechnen.

Von hierans über unsere Bahn zu versendende Wolle übernehmen wir nur mit der reglementsmäßigen Haf⸗ tung, wenn sie bereits gemarkt, g. und von den Insenken vor dem Königlichen Haupi-⸗Steueramte auf dem Packhofe oder auf unserem Bahnhofe zum Aus⸗ gange verzollt, mit vollständigen Papieren der Güter= Erpedition übergeben ist. Parfien, die noch nicht auf diese Weise zur Versendung reif sind, können zwar, so weit es die Räume gestatten, auf den Bahnhof gelie- fert, jedoch von unseren Beamten nicht eher übernom⸗ men werden, bis die Versender die angegebenen noth⸗

wendigen Erfordernisse besorgt haben.

Berlin, den 9. Juni 1847. Die Direction der Berlin- Hamburger Eisenbahn— Gesellschaft.

Bergisch-⸗Märkische Eisen— 3! bahn⸗Gesellschaft.

Die Nummern 28, 305, 28,3906 und 28,307 der Quittungsbogen unserer Gesellschaft sind dem recht⸗ mäßigen Eigenthümer entwendet worden. .

Indem wir nachstehend die genauere, Beschreibung folgen lassen, warnen wir vor deren Ankauf und bitten zugleich Jeden, dem dieselben zu Gesicht kommen, uns davon zu benachrichtigen. Auf dem Kopfe der ersten Seite tragen dieselben den im Monat Oktober 1845 ersolgten Eassationsvermerk der unterzeichneten Direction mit mehreren Unterschristen. Als erster Zeichner ist Herr A. Wever aufgeführt; die folgenden Einzahlungen sind von Herrn F. J. Gebhard geleistet, gegen welchen auch der Cassationsvermerk lautet.

Elberfeld, den 6. Juni 1847.

1 e ; der Bergisch⸗Märfischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Königl. Bayr. konzessionirte Pfälzische Ludwigsbahn.

593 ] (Ludwigshafen ⸗Berbacher.)

In Beziehung auf die in der Allgem. Preuß. Jeitung 4. d. 2. Juni 1847. (do. löõi.) enthaltene Bekanntmachung

2 Ades Directori, können vom 1 5. ' Juni an ve Voll-⸗Cin— zahlungen von 30 Proz ent oder Fl. 150.

pr. Actie, auch bei den unterzeichneten geleistet wer= Berlin, 2. Juni 1847.

Mendelssohn C Co., Jägerstr. 51.

885 2 v äs! Subertus⸗-Bad.

Am 1. Juni hat wiederum die Bade- und Trinkkur in dem durch seine romantische Lage sowohl, als durch seine Heilkräfte rühmlichst bekannken Hubertus“ Bade begonnen. Wegen näherer Auskunft, Logis ꝛc. wende man sich gefälligst an die Unterzeichneten.

Förster Daude, Dr. Behrens, Eigenthümer des Bades. Badearzt. Hubertus-Bad bei Quedlinburg, Juni 1847.

Titerarische Anzeigen.

56] kJ Im Verlage von Bernh. Tauchnitz jun, in Leip⸗ zig ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlun⸗

ö

e

gen zu beziehen, in Berlin vorräthig bei Schroeder, Linden 2: Zeitschrift für das Recht und die Politik

der Kirche Kirche. Herausgegeben von Dr. H. Fr. Jacob son und Dr. A. . Erstes Heft. gr. 8. brosch. 24 Ngr. ö Inhalt: Tie christliche Freiheit und der kirchliche Organismus, von Jacobson. Die heutige römi-= sche' Kurie. Ihre Behörden und ihr Geschäftsgang. Von dem Profeffor der Rechte Hr. O. Meer . Göt⸗ ingen. Drei Gutachten über die Frage Ist . W'ederherstellung einer rechtskräftig geschiedenen Ehe nur durch erneuerte Trauung möglich, oder ist dazu ein anderer mit landesherrlicher Autorität versehener Alt geeignet? Miszellen.

Nich ter.

Nicolai schen

Buchhandlung in Berlin, Brüderstr. 13, i *r Sammlung kleiner Schriften Staats wirihschaftlichen Inhalts

von

J. G. Hoffmann,

wirkl. Geh. Ober- Regierungs-Rath. Preis geh. 13 Thlr.

Dieses Buch bildet gewissermassen den ersten

Theil des unter dem Titel: „Nachlass kleiner Schriften staats-

Im Verlage der

562

wirihschaftlichen Inhalts-

so eben erschienenen nenen Werkes desselben Herrn Verfassers. Um die Verbreitunt dieser Sammlung höchst gediegener Aufsätze noch melir zu befördern, haben wir den früheren Laden- preis von 3 Thlr. auf die Hälsie ermäsaitzt.

Von dem reichen Inhalt des Werkes erlauben wir uns nur Folgendes anzuführen: J. Ueber die Besorz nisse, welche die Bevölkerung erregt. II. Be- irachtungeun äber die gegenwärtige Lage des liöheren Schulunterrichis, und die Mittel, denselben sür die VWissenschast und das Leben srnehtbarer zu ma- (ken. III. Betrachtungen über den Eustand der Juden im preussischen Staat: IV. Darstellung des Zustandes, worin sich die Bereitung und der Ver- brauch des Branntweins in Bezug auf staaiswirihi chafili, he und simtliche Verhältnisse im preulsischen Staat befindet. V. Ueber die wahre Natur und Be- stimmung der Renten aus Bodens und Kapital-Ei-= gentlium.

Das Werk ist in allen Buchhandlungen vorrãthis und zur Einsicht zu erhalten.

ago] . Bei Ludwig Hold in Berlin, Königsstr. Nr. 6ꝛ neben der Post, ist so 9 erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen; . e 9 5 erer Oekonomie. Rath). B ei⸗ träge zur Beantwortung der Frage: sind große oder kleine Land güter zweckm äßi= zer für das allgemeine Beste? gr. 8. geh. Thlr.

iss . ö Sämmtliche ältere und

neuere Musikalien sind

ziets vorräthig und zu den billigsten Preisen zu ha-

ben bei Ed. Bote C G. Bock-

Berlin, Jigerstr. 42.

Breslau, Sch weidnitzerstr. 8.

cob! Verkauf eines Landgutes auf Gothland.

n einem der romantischsten und ergiebigsten Thaler der Insel Gothland, Meilen von der Siadt Wisby, im Kirchspiel Follingsbo, liegen die vereinigten Lände= reien von Lilla Wede und Norrby, welche Familien verhältnisse halber zum Kauf ausgeboten werden. Dies kleine Landgut wird eine vortheilhaste und angenehme Erwerbung für diejenigen sein, welche ein mäßiges Ver⸗ mögen besitzen, den Ackerbau, ein stilles Landleben und eine heitere Natur lieben. ö

Lilla Wede hat ein steinernes Herrenhaus, worin sich sieben mit Oefen versehene größere tapezierte Zimmer befinden; in einem spätern Anbau desselben ist die Küche, Mädchen- und Vorrathskammer. In den Seitenflügeln des Herrenhauses sind noch zwei Zimmer und enthält ver eine Flügel das Braushaus nebst Darre, der andere das Getraidemagazin. Nahe dabei ist die von Steinen neuerbaute Brennerei, welche beständig Wasservorrath hat. Die Viehhäuser und die Wagenremise sind von Holz aufgeführt und mit Ziegeln gedeckt. Außerdem sindet sich noch ein gutes Dreschwerk, wobei eine Mühle, auf welcher das Getreide für den Haushalt vermahlen wild. Bie Gebäude sind gegen Feuersgefahr versichert, theils in dem allgemeinen Versicherungsfonds, theils in Gothlands Privat ⸗Brandversicherungsgesellschaft. Der Garten ist in guter Kultur und mit vielen älteren und jüngeren Fruchtbäumen ꝛc, besetzt. -Norrby hat außer einem Heuschober keine Gebäude und bildet mit Lilla Wede nur ein Ganzes, dessen Ländereien von gleicher Güte sind, und die zusammen bewirthschaftet werden.

Als Beweis der Fruchtbarkeit dieser Landstelle führen wir nur die Thatsache an, daß, ungeachtet das feste Land Schwedens in den letzten Jahren nur mittel— mäßige Aerndten hatte, im Follingsbo-Thale auf Goth= land kein erheblicher Minderertrag verspürt wurde, und beruht dieser glückliche und doch gewöhnliche Umstand theils in dem Klima Gothland's, das dem Klima des nördlichen Deutschlands gleicht, theils in dem günstigen Boden des Thales, das auf Kalkstein ruht.

Der Acker ist in' 4 Schläge getheilt, regelmäßig an⸗

elegt und besteht aus Lehm und schwarzer Erde ohne

Cin e Er wird gewöhnlich besäet mit 10 12 Tonnen Wintersaat, halb Roggen, halb Weizen, mit 16 18 Tonnen Sommersaat, größtentheils Gerste, und 30 Tonnen Kartoffeln. Die Aerndte an Getraide überstieg meistens 200 Tonnen. Dieser Ertrag, ein Resultat der bisher angewandten alt herkömmlichen Beackerungs⸗ weise, kann durch einen geschickten und thätigen Agrono⸗ men bedeutend gehoben werden, da der Boden noch wesentlicher Verbesserungen fähig ist, er bietet jedoch schon jetzt ohne Beihülfe der Kunst alle die Vortheil dar, welche man billigerweise erwarten kann.

Der Viehstapel besteht aus 3 Pferden, 10 Ochsen, 12 Kühen, 1 Stier und 10— 12 junges Rindvieh, wo⸗ für reichliches Winterfutter vorhanden. Die Anzahl des Viehes kann noch bedeutend vermehrt werden, wenn bei reiner veränderten Ackerwirthschaft ein größeres Quantum Heuweidung erzielt wird. Weide und olzung ist zum Bedarf reichlich vorhanden.

Auf dem Gute liegen 3 Tagelöhnerwohnungen, deren Einwohner zum größten Theil die Arbeiten des Hofes verrichlen. Dies vortheilhafte Landgut wird von dem Besitzer nur deshalb zum Verkauf angeboten, weil es ihm unmöglich ist, seinen Beruf mit den Geschäften des Landmannes zu vereinigen. Der Preis ist 16, 66b Thlr. 32 S. Schwed. Beo. welches circa gaod0 Thlr. Preuß. Cour. gleich ist. Die Kaufsumme ist baar zu erlegen, und kann es beliebig angetreten werden.

Neflektirende wollen sich fill wegen weiterer Aus⸗ kunft an das Handlungshaus Heinriei C Adam) in Westerwick oder an den Eigner Dr. C. Henriei auf Lilla Wede bei Wisby auf Gothland wenden. Auch bietet die Dampfschiffahrts Communication über Westerwick nach Wisby eine leichte Gelegenheit dar um sich an Ort und Stelle eine genaue Kenntniß des Landgutes zu verschaffen und von der Richtigkeit dieser Angabe sich zu überzeugen.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthtr. für 4 Nahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthir. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. 8gei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 3gr. berechnet.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

All ö. . ** land nstellen des In-

i s nehmen Gestellung auf dieses glatt rem n, die Expedition den ait? 2 Zeitung . ; . Nr. 67. n sertions-Gebü ü Raum e in er n Anzeigers 2 Sgr. 9

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen, unvollstãndige Exemplare der Allgemeinen Preußischen Zeitung zu liefern, len, daß wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange desselben danach bemessen können.

nen Nummern nicht immer- mit Bestimmtheit rechnen dürfen.

Der vierteljährliche Pränumerations⸗-Preis beträgt 2 Rthlr.

(Behrenstraße Nr. 57)

berechnet.

. Amtlicher Theil. : Landtags⸗Angelegenheiten. Schluß der Sitzung der Ver⸗ einig ken Kurilen vom S. Juni: Fortsetzung der Berathung hinsichtlich der großen Preußischen Ostbahn; namentliche Abstimmuug über den An— trag der Abtheilung. Sitz un g der Vereinigten Kurien vom 9. Juni: Verlesung der an Se. Majestät den König gerichteten Denk= schrijt wegen der Landrenten-Banken; Bemerkungen darüber; Schluß der Berathung des Gutachtens in Betreff der großen Preußischen Ostbahn; die Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungen wird auch für die Sitzungen der Vereinigten Kurien beschlossen.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Regierungs⸗Rath Engelhardt, beim statisti⸗ schen Büreau zu Berlin den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub;

Dem Rentier David Michael Fränckel den Titel eines Ge— heimen Kommisstions⸗Rathes;

Den Justiz-Kommissarien und Notarien Garbe in Lübben, Jochmus in Frankfurt a. d. O. und von Pöppinghausen zu Werl den Charakter als Justiz-Rath zu verleihenß und

Den Ritterguts-Mitbesitzer und Ober-Landesgerichts-Referenda⸗ rius von Seebach auf Großen-Gottern zum Landrath des Kreises Langensalza, im Regierungs⸗Bezirk Erfurt, zu ernennen.

Der Advokat Lambert Hagen zu Köln ist zugleich zum An⸗ walt bei dem Königlichen Landgerichte daselbst und der Advokat Eduard Mayer zu Köln zugleich zum Anwalt bei dem Königlichen Landgerichte daselbst ernannt worden.

Bekanntmachung.

Die Post-Dampfschiff⸗Verbindung zwischen New⸗Nork und Bre⸗ men wird mit dem J. Juni d. J. eröffnet. Das Dampfschiff „Washington“ beginnt an diesem Tage seine Fahrten von New ⸗Nork nach Bremerhafen und wird am 25. Juni, von Bremerhafen nach New-Nork zurückkehren. In welcher Weise die ferneren regelmäßigen Fahrten stattfinden werden, wird später bekannt gemacht werden. Die neue Verbindung bietet zur Beförderung der Korrespondenz zwischen Preußen ꝛc. und Nord-Amerika eine schnelle und wohlfeile Gelegen⸗ heit dar und soll daher auch von Seiten der preußischen Post⸗An⸗ stalten benutzt werden. Die über Bremerhafen zu befördernden Brief müssen auf der Adresse mit der Bemerkung: „via Bremen per Dampfschiff“, versehen sein.

In Beziehung auf die Porto-Erhebung gelten folgende Bestim— mungen:

1. Nach Nord-Amerika.

Die Briefe nach Nord-Amerika, deren Beförderung durch das bremische Stadtpost⸗Amt vermittelt wird, sind in der bisherigen Art auf das preußische Post⸗Amt in Bremen zu spediren und werden von diesem an das Stadtpost⸗-Amt daselbst ausgeliefert. Das Porto bildet sich: ]

a) aus dem bisherigen Porto für die Beförderung bis zum preu⸗ ßischen Post⸗Amte in Bremen,

b) aus dem an das Stadtpost-Amt in Bremen zu entrichten⸗ den Porto für die Beförderung von dort bis Bremerhafen. Dasselbe beträgt:

für den Brief bis 1 Loth 2 Groten, über 1 Loth bis 2 Loth 4 Groten, und ö. ie. 363 . Groten mehr; aus dem Seeporto für die Beförderung von Bremerha zi New⸗NYork. Dasselbe 3 ü ö. re, fi. für den Brief bis 1 Loth schwer 24 Groten, über 1 Loth bis 2 Loth 48 Groten, und für jedes Loth darüber 15 Groten mehr.

Bei der Reduction werden 72 Groten gleich einem Thaler

Gold oder 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. preuß. Cour. (nicht

gleich einem Thaler preußisch, wie es in dem ersten Abdrucke

der Bekanntmachung heißt) gerechnet.

Bis Bremerhafen müssen die Briefe nach den Sätzen ad a. und b. frankirt werden. Für die Beförderung von dort bis New— Nork (ad c) kann nach der Bestimmung des Absenders entweder Franlirung stattfinden oder die Berichtigung des Porto dem Adressa⸗ ten überlassen werden. Die Korrespondenz zur ersten Fahrt des Post Dampfschiffes nach New=⸗Nork ain 25. Juni d. J. muß so zeitig in Bremen eintreffen, daß sie am 24sten Vormittags dem dortigen Stadtpost⸗Amte überliefert werden kann. .

6 2. Aus Nord-Amerika.

Die, Briefe aus Nord-Amerika nach Preußen ꝛc. gelangen an das Königlich hannoversche Post-⸗Amt in Bremerhafen. An Porto wird für die in New⸗Nork nicht frankirte Korrespodenz Königlich han— noverscherseits angerechnet werden:

a) für die ki ere nnz von New⸗Nork bis Bremen:

für einen Brief bis 1 Loth 94 gute Groschen,

Berlin, Sonntag den 13e Juni

An die Leser.

Preuß. Cour. für das Inland.

über 1 Loth bis 2 Loth 19 gute Groschen, und für jedes Loth mehr 6 gute Groschen, mit Abrundung auf einen vollen Pfennig; hb) für die Beförderung durch Hannover ein Transit-Porto von 1M gute Groschen für den einfachen Brief bis 1 Loth; für schwerere Briefe tritt folgende Gewichts-Progression ein: über 1 Loth bis 2 Loth zweifach, 2 Loth 1 Loth vierfach, 1 Loth 6 Loth sechsfach, . und für jede fernere zwei Loth ein zweifacher Portosatz mehr. Außer der Beförderung mit den Post-Dampfschiffen wird durch das bremische Postwesen auch Brief⸗Beförderung mit Segelschiffen nach allen außereuropäischen Ländern in der Art vermittelt, ein Briefe, auf welchen nicht die Versendung mit einem namhaft gemachten Schiffe angegeben ist, stets mit dem zuerst abgehenden oder muthmaßlich den Vestimmungsort zuerst erreichenden Schiffe versandt werden. Diese Beförderungsweise ist besonders für Korrespondenz mit Ausgewander⸗ ten zu empfehlen. Dergleichen Briefe, welche auf der Adresse mit der Bezeichnung: „via Bremen per Segelschiff“ zu versehen sind, müssen bis zur See nach den oben ad La. und b. angegebenen Sätzen frankirt werden. Berlin, den 29. Mai 1847. General⸗Post⸗Amt.

Dem Wilhelm August Brosow sky zu enitz bei Stet⸗ tin ist unter dem 9. Juni ah, ein inen . auf eine Maschine zum Stechen des Torfs, in der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung der bekannten Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Fabrikanten Friedrich Harkort aus Wetter in West⸗ falen ist unter dem 9. Juni 1817 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Art der Verbindung der Gas⸗Zuführungs⸗ und Ableitungs— Röhren mit den Destillations-Gefäßen, behufs der Reduc⸗ J tion der Zinkerze durch brennbare Gase, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Angekommen; Der Kaiserlich russische Geheime Staatsrath und Königlich polnische General-Post-Direftor, Graf Suminski, von Thorn.

Abgereist: Se. Excellenz der Königlich sächsische Geheime Rath von Langenn, nach Luckau.

Der Königlich schwedische Ober⸗Ceremonienmeister, Bonde, nach Dresden.

Wirkliche

Freiherr

Landtags - Angelegenheiten. Sitzung der Vereinigten Kurien am 8. Juni.

Schluß.)

Referent von Manteuffel II. Ich erlaube mir, die hohe Versammlung darauf hinzuweisen, daß das Gutachten, welches über die Allerhöchste Proposition erstattet ist, damit schließt, daß auf den Antrag Bezug genommen ist, welchen der Abgeordnete Hansemann eingereicht hat, und auf das deshalb erstattete besondere Gutachten. Dieses Gutachten lautet dahin:

Gutachten der zweiten Abtheilung des ersten Vereinigten Landtages

über den Antrag des Abgeordneten Hansemann, auf Ausfüh⸗ rung der preußischen Ostbahn vermittelst Verwendung der im Staatsschatze befindlichen müßig liegenden baaren

Gelder oder edlen Metalle.

Der Abgeordnete Hansemann hat einen Antrag eingereicht, welcher wörtlich dahin lautet: .

„Nachdem Seine Majestät der König durch die Bildung des Ver= einigten Landtages die durch das Geseß vom 17. Januar 1820 vorgesehene, zur Kreirung von Staatsschulden erforderliche allge= meine Ständeversammlung zu schaffen geruht haben, fällt nach den sonst in allen Ländern angenommenen Grundsätzen der Staats⸗ wirthschaftslehre jede Veranlassung weg, noch länger sehr beträcht⸗ liche Summen in baarem Gelde oder edlen Metallen müßig im Staatsschatze liegen zu lassen und auf diese Weise zum groͤßten Nachtheile der Entwickelung der Ste en ff. (worauf doch die Stärke der Staatsmacht vorzugsweise beruht) dem allgemeinen Verkehr zu entziehen.

Deshalb trage ich darauf an: der Vereinigte Landtag möge Seine Majestät den König ehrfurchts= voll bitten, daß Allerhöchstdieselben zu befehlen geruhen wollen, daß die preußische Ostbahu nicht vermittelst Aufnahme eines Anlehns,

1847.

leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur so bitten wir die Bestellungen für das Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschien e⸗

nächste Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wol⸗

2 * Bestellungen für Berlin werden in der Expedition gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt durch die Stadtpo on den Abend vor d ins Haus gesandt. Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post-A 2 6 adtpost, sch r dem angegebenen Datum,

frei

Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 23 Sgr.

sondern durch Verwendung der im Staatsschatze müßig liegenden baaren Gelder und Metalle baldigst hergestellt, werde. Der unterzeichneten Abtheilung, welcher die Begutachtung der Allerhöchsten Botschaft, betreffend die Kontrahirung einer Anleihe be⸗ hufs beschleunigter Herstellung der östlichen Eisenbahn obliegt, ist auch die gedachte Petition zur Vorberathung zugetheilt worden. Die Abtheilung hat bereits in dem Hauptreferate die Ansicht aufgestellt, daß es nicht allein zwedmäßig, sondern selbst durch die Nothwendigkeit bedingt sei, alle die Anträge mit dem Gutachten über eine Allerhöchste Botschaft in Verbindung zu stellen, welche bei Be⸗ rathung über die letztere als ein Amendement zu den dort vorgeschla⸗ genen Maßregeln von den Petenten selbst hätten angebracht werden konnen und es ist daher auch über die vorliegende Schrift von der Abtheilung in Vorberathung getreten worden, Nur eine einzelne Stimme, war der Ansicht, daß jener Grundsatz auf den vorliegenden Antrag nicht Anwendung finden könne, da die⸗ ser eine gänzliche Umänderung eines bisher bestehenden Verhältnisses verlange; von dieser Einen Stimme ward daher die Verweisung der Petition an eine Abtheilung der Kurie der drei Stände beantragt. Die übrigen Mitglieder der Abtheilung verwiesen jedoch auf den ausdrücklichen Wortlaut der Petition, nach welchem nur der Bau der östlichen Sstbahn aus den Mitteln des Staatsschatzes beantragt werde, und glaubten annehmen zu müssen, daß der Antragsteller, wenn er an die Stelle der vorgeschlagenen Staatsanleihe die Mittel zum Bau der Eisenbahn anderweitig zu entnehmen wünsche, wohl schwerlich ge⸗ meint sein könne, hierüber zu schweigen, wenn über eben diese X leihe verhandelt werde; sie glaubten, daß der Antragsteller den Ge⸗ e gr. jedenfalls bei der Allerhöchsten Proposition anregen müsse, owohl Kraft seines eigenen Rechtes, als in Betreff der Pflicht ge⸗ gen die höhe Versammlung, welche beide ihn veranlassen dürften, einen von ihm als heilsam anerkannten Vorschlag bei der betref⸗ en, Beschlußnahme über die Allerhöchste Botschaft näher zu be⸗ gründen. Dies vorausgeschickt, ward dem Gegenstande selbst näher getre⸗ ten und namentlich auf die Entstehung des Staatsschatzes zurück- gegangen. BDerselbe ist in seiner jetzigen Weise ins Leben gerufen worden, als im Jahre 1826 die gesammte Finanzlage des Staats geordnet ward. In der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 17. Januar 1820 (Ge⸗ setz⸗ Sammlung pro 1820, Seite 23) heißt die hierauf bezügliche Stelle wörtlich: „Ersparnisse, welche solchergestalt im Laufe der Administration er⸗ msttelt werden, so wie auch nach vorheriger Deckung der Rest⸗ Ausgaben die Rest- Einnahmen bis Ende 1819 nebst allen etwa⸗ nigen, dem Staate zugehörenden Beständen der Haupt⸗Kassen in banren Geldern oder Effekten, ferner jede Mehr-Einnahme bei der laufenden Verwaltung sollen besonders gesammelt und von den resp. Ministerien mit noch anderen von Mir, den Umständen nach, dahin zu verweisenden zufälligen Einnahmen dem Staats⸗ Minister Grafen von Lottum, dem Ich die Bildung eines Staats⸗

schatzes in seiner Function als Chef des Schatz⸗Ministeriums und der General-Kontrolle hiermit übertrage, zur besonderen Berech⸗ nung überliefert werden.“

Urber die Grundsätze, nach welchen dieser Staatsschatz in Ge⸗ mäßheit der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen gesammelt und verwaltet worden ist, enthaͤlt eine für diese hohe Versammluug als Manusfript gedruckte Denkschrifst vom 6. April d. J. die näheren Angaben.

Eine Einzelne Stimme der Abtheilung glaubte nun, daß durch jene, die Entstehung des Staatsschatzes in seiner jetzigen Weise begründende Allerhöchste Kabinets-Ordre und durch den Inhalt der enkschrift bereits die Widerlegung der zum Bericht stehenden Petition begrün= det werde, da eben in dem Wesen eines Staatsschatzes es liege, daß derselbe zu regelmäßigen laufenden Ausgaben nicht benutzt werden dürfe, eine solche Ausgabe müssen aber in den Kosten für die östliche Eisenbahn um so mehr erblickt werden, als in dem Staats haushalte ein bestimmter Titel zur Förderung des Eisenbahnwesens bestehe.

Die übrigen Mitglieder der Abtheilung hielten jedoch mit dieser lediglich theoretischen Auffassung die fragliche Angelegenheit um so weniger für erledigt, als in der Denkschrift angegeben sei, daß der Stagtsschatz keine anderen Ausgaben irgend einer Art leisten dürfe, als zum Zwecke der Kriegsrüstung. -

Es frage sich daher, in welcher Vorschrift diese Bestimmung begrün⸗ det und ob sie überhaupt als zweckmäßig zu erachten sei?

Hierüber haben des Herrn Schatz-⸗Ministers Excellenz der Ab⸗

theilung die Auskunft ertheilt, daß die ausschließliche Bestimmung des Staatsschatzes zu Kriegszwecken in den ausdrücklichen Befehlen des hochseligen Königs Majestät, so wie des jetzt regierenden Königs Majestät, begründet, daß aber die Nothwendigkeit einer solchen An⸗ n. eben so unzweifelhaft sei, als die Ersprießlichkeit der⸗ elben. Die politische Lage Preußens erfordere, daß sich dasselbe zu den Staaten ersten Ranges zähle; die geographische Lage aber, daß diese Stellung durch eine stets schlagfertige Heeresmacht begründet werde; es müsse Preußen. bei allen Gelegenheiten der Erste im Felde sein, es müsse bei bedrohlichen Zeitsäusten sein Heer nicht erst kon⸗ zentriren und demnächst entsenden, sondern an den Gränzen des Rei⸗ ches gerüstet entwickeln und hierdurch, wenn es gelte, nicht allein eine Schutzmauer hinstellen für das Vaterland, sondern auch die An⸗ griffswaffe in der Hand führen gegen jede feindliche Macht.

Diele Nothwendigkeit sei auch nicht erst seit der Entwidelung