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, . abstimmt und erst am anderen Tage über die Amen⸗ emen 3 4 1 1 =
Fürst Lichnow sky: Ich bitte, ein paar Worte von dem Platze aus, auf dem ich mich gegenwärtig befinde, nämlich unter den Mitgliedern der Drei- Stände- Kurie, als oberschlesischer ritterschaft. licher Deputirter, sprechen zu dürfen. Ich kann mich mit dem, was mein verehrter Kollege aus der Mark Brandenburg eben ausgesprochen hat, nur vollkommen einverstanden erklären, und obwohl es nicht zu⸗ lässig ist, in dieser Kurie das zur Sprache zu bringen, was in der anderen Kurie bereits beschlossen ist, so sei es mir doch gestattet, zu erwähnen, daß es mich um so mehr verwundert hat, daß Cww. Durch- laucht diesen Modus der n n. gewählt haben, nachdem Ew. Durchlaucht in der anderen Kurie einem Amendement des Fürsten zu Salm⸗Dyck beigetreten sind, wonach das in den meisten parlamen⸗ tarischen Versammlungen übliche Verfahren, daß zuerst die Sons. Amendements, dann bie Amendements und endlich der Haupt-An— trag zur Abstimmun gebracht werden, auch dort beliebt worden ist. Ich glaube, dies 1 sehr wichtig, und es wäre sehr gut gewesen, wenn es hier befolgt worden wärc, nachdem so vielfache Fragen: ob es eine Petition oder ein Amendement sei? ob wir uns damit zu be fassen haben oder nicht? zur Sprache gebracht worden sind Meines Ortes kann ich nur finden, daß wir uns damit befassen können und befassen müssen, um so mehr, nachdem Ew. Durchlaucht erklärt haben, diese Amendements würden zur Abstimmung gebracht werden. Sie sind von Ew. Durchlaucht als Amendements zu den Königlichen Pro— positionen erklärt worden, sind also keine Petitionen, sondern Amen⸗ dements, und sind nicht Amendements zu Petitionen, sondern Amen— dements zu einer Königlichen Proposition; sie sind daher vollkommen befähigt, zur Abstimmung gebracht zu werden. Ich will mich darüber nicht weiter auslassen, sondern mir nur erlauben, Ew. Durchlaucht zu fragen: in welcher Form unsere Abstimmung verlaugt werden wird? Weiden Ew. Durchlaucht diese Frage als eine Petition oder als ein Amendement zu der gestrigen Königlichen Proposition vor— bringen? Ich frage darum, damit wir wissen, womit wir uns eigent- lich beschäftigen.
Marschall (nachdem Herr von QOuast über die Fragestellung ums Wort gebeten hat): Ich werde das Wort ertheilen, nachdem ich eine Bemerkung gemacht habe, welche mir im Augenblick noth⸗— wendig erscheint. Dasjenige, was das geehrte Mitglied so eben ge⸗ sagt hat, beruht entweder auf einer Verwechselung oder darauf, daß o. in wesentlicher Umstand dem Gedächtnisse desselben entschwun—
en ist. (Heiterkeit in der Versammlung.)
Ich habe nämlich gestern schon mit großer Bestimmtheit hervor— gehoben, daß ich der glg sein würde, ein Abänderungs-Vor⸗ schlag müßte zuerst zur Abstimmung gekommen sein, wenn einer da gewesen wäre, welcher auf den Antrag gerichtet wäre, den die Ab⸗— theilung gemacht hat, wenn einer da gewesen wäre, welcher eine Modification dieses Antrages der Abtheilung bezweckt, und welcher nicht die Absicht gehabt hätte, lediglich an die Stelle dieses Antra— ges der Abtheilung zu treten, ihn ganz zu eliminiren. Wir haben aber nur solche Vorschläge vernommen, welche diese Absicht hatten, den Antrag der Abtheilung ganz zu eliminiren und an seine Stelle zu treten. Von einem solchen bin ich durchaus der Meinung, daß er nicht das Recht hat, die Priorität der Abstimmung zu verlangen, sondern dieses Recht würde nur einem solchen zugestanden werden können, welcher in Beziehung zu dem Antrage der Abtheilung selbst steht, eine Abänderung, eine Modification desselben beantragt. Wäre ein solcher da gewesen, so wäre er früher zur Abstimmung gekommen, da er aber nicht da war, so konnte er auch nicht zur Abstimmung gebracht werden. Es ist auf das, was sonst bemerkt worden ist, zu erwiedern, daß wir uns nicht in dem Falle befinden, jetzt über etwas abzustimmen, was gleichstände einem Petitions-Antrage, sondern wir werden zur Abstimmung über einen Vorschlag kommen, welcher aus der gestrigen Berathung hervorgegangen ist, und welcher deshalb zur Abstimmung gebracht werden muß. Um noch etwas auf das zu er— wiedern, was von einem anderen geehrten Mitgliede erinnert wurde, so ist zu bemerken, daß ich gleich anfangs erwähnt habe: wir kom⸗ men zur Abstimmung über den Gegenstand, und falls es nothwendig ist, zu einer kurzen Vorberathung, insofern der Vorschlag, welcher gestern vorgelegt worden ist, in seiner Fassung eine nicht unbedeutende Abänderung . hat. Das ist der Grund gewesen, der es noth⸗ wendig gemacht hat, zu kurzen Bemerkungen über den Gegenstand zu schreiten. Ich bin auch der Meinung, daß es wünschenswerth sein wird, sich in der Kürze zu halten, welche dabei vorgesehen wurde, damit wir möglichst bald über den Gegenstand zur Abstimmung kommen.
Zunächst hat der Abgeordnete Graf von Helldorff das Wort.
Abgeordn. Graf von Helldorff: Ich kann mich nicht mit dem⸗ jenigen einverstanden erklären, was vorhin ein Abgeordneter aus mei⸗ ner Provinz zum Nachtheil und gegen das Interesse der Provinz Preußen erklärt hat. Ich beziehe mich, was meine desfallsigen An⸗ sichten anlangt, ganz auf das, was ich vorgestern ausgesprochen habe. Eben so muß ich beklagen, daß der Abgeordnete die hochherzigen Ge—⸗ sinnungen so wenig anerkannt hat, welche ein vorgestern 4 mir re⸗ dendes Mitglied der Ritterschaft der Provinz Preußen ausgesprochen hat. Nur das Anerkenntniß dieser Gesinnungen und die mir später gewordene Kunde, daß selbst eine partielle Anleihe einen nachtheiligen Einfluß auf den Geldmarkt haben könne, haben mich bewegen können,
den ie nicht zu stellen, den ich vor gestern angedeutet habe. Dem Herrn Referenten muß ich auf das, was en wegen der möglichen Chan— cen angedeutet hat, die aus dem bevorstehenden Wahlturnus hervor-
ehen könnten, entgegnen, daß das uns nicht abhalten kann, einen . an die Krone gelangen zu lassen. Wäre das begründet, was er gesagt hat, so dürften wir uns nicht mit irgend einer Petition be⸗ fassen, welche mit einem Antrage für den nächsten Landtag endigt. Zur Sache selbst will ich mich, um die Versammlung nicht zu ermü— den, ganz kurz dem modifizirten Antrage des verehrten Abgeordneten aus der Provinz Preußen anschließen, jedoch mit der Beschränkung, n , Mitglied der Provin; Westfalen anzubringen für gui
Abgeordn. Graf von. Schwerin: Meine Herren! Es ist be— reits bei der gestrigen Diskussion verschiedentlich ö. Frage von *
Gesichtspunkte aus betrachtet worden, be dem ich Veranlassung ge⸗ habt haben würde, mich ihm entgegenzustellen, wenn ich nichk den dringendsten Wunsch hätte, nur das auszusprechen, was uns der Ab=
. 2 . 2 * J stimmung näher bringt. Deshalb habe ich mich enthalten auf der⸗ artige Aeußerungen, die allerdings auch für mich, wie für vielt Au— dere, verletzend waren, etwas zu erwiedern. Es ist dargestellt wor= den, als ob die, welche aus einem prinzipiellen Gründe l. gesagt weniger Vertrauen zur Krone besäßen, als Lie, welche Ja gefagt. Es ist dargestellt worden, als wenn sie ihr Votum gebrauchen woll ten, um eine Waffe gegen die Regierung zu schmieden, um ein Mit= tel zu haben, Se. Majestät zu bewegen, auf unsere Bit ken einzugehen. Ich habe darauf, wie gesagt, geschwiegen, weil ich die Debatte nicht aufhalten wollte. Wenn aber heute ein Abgeorbneter aus der schle= sischen Ritterschaf 6
(Viele Stimmen: aus der sä en) aus der ah h/ Ritterschaft, ich 26 gn. Regierungs- Rath von Wedell, auf diesen Vorwurf urüdkommt, so mu ß ich m
gegen die
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entschieden antworten, daß er nicht berechtigt ist, uns Motive unter- zulegen. 895 bin ein Waffenschmied weder für die Regierung, noch
egierung, sondern ich mache auf keinen anderen Namen einen n, als auf den, den ich mit jedem Abgeordneten in die⸗ sem Saale theile, auf ben eines unabhängigen Abgeordneten.
(Beifall von vielen Seiten.) Ich bin hierhergerufen worden, um nach freier, , . Ueber⸗ zeugung Ja oder Nein zu sagen. Ich habe Nein gesagt, und Nie⸗ mand ist berechtigt, mir zu sagen, ich hätte weniger Vertrauen zur Krone, als er, weil er Ja gesagt. (Abermalige Unterbrechung durch ein lebhaftes Bravo.) Es ist aber auch keinesweges meine Art, mit den Motiven meiner Abstimmung zurückzuhalten, sondern ich bin jederzeit bereit, sie offen auszusprechen, und wenn ich es in voriger . nicht gethan habe, so war es geschehen, nicht darum, weil ich die Lust oder den Muth nicht dazu gehabt habe, sondern weil ich nicht glaubte, daß es nöthig sei. Jetzt aber scheint es nothwendig zu sein, den Standpuukt fest⸗ zustellen, warum man prinzipiell Nein sagte, ohne deswegen ein Mit⸗ tel daraus machen zu wollen, Se. Majestät den König zu bewegen, unserer Bitte nachzugeben. Ich bin der Meinung, es habe dies mit der Frage, die wir in voriger Woche diskutirten, gar keinen Zusam⸗— menhang, im Gegentheil, ich erkenne noch heute an, daß es in freier Machtvollkonmenheit Sr. Majestät des Königs stehe, uns die Bitte, die wir gestellt haben, zu gewähren oder nicht, und ich würde es für verwerflich halten, wenn irgend ein Mittel von dieser Versammlung gebraucht werden wollte, auf den Eutschluß Sr. Majestät einzuwir= ken, als die Gründe, durch die wir unseren Beschluß motivirt haben. (Von vielen Seiten: Bravo!) / Trotzdem liegt die Frage einfach so: ich sage, wenn ich gefragt werde, ob ich die Anleihe bewillige oder nicht, . von den Gründen in Bezug auf den Geldmarkt, deshalb Rein, weil, wenn ich die Verantworilichkeit für die Anleihe mit der Krone theilen soll, ich dies nicht anders thun zu können glaube, als wenn ich auch die Möglichkeit habe, das Bedürfniß zur Anleihe gründlich prü—⸗ fen zu können, und wenn ich die Möglichkeit habe, die Verwendung der Anleihe durch die Regierung vom stän—⸗ dischen Standpunkte aus kontrolliren zu können. Diese Möglichkeit ist uns in der Verfassung vom 3. Februar nicht gegeben, und darum, habe ich gesagt und sage es noch, halte ich unsere Ver fassung noch nicht in dem Grade koͤnsolidirt, um, wenn die Frage wegen einer Anleihe oder Garantie mir vorgelegt wird, ja sagen zu können, und ich wiederhole, ich halte Niemand berechtigt, mir ein anderes Motiv unterzulegen. (Nochmals stürmisches Bravo.)
Abgeordn. von Wedell: Gestern ist von diesem Standpunkte aus von mehreren Deputirten der Provinz Preußen gesagt worden: Wir erkennen die Nothwendigkeit, das dringende Bedürfniß des Baues der Eisenbahn nach Preußen an; wir wissen, daß es für die Provinz Preußen eine Lebensfrage ist, daß diese Bahn bald gebaut wird; aber wir haben um Periodizität gebeten; diese Bitte ist uns noch nicht gewährt, und deshalb stimmen wir gegen die Anleihe, Ich habe gesagt, daß ich dieses Motiv nach meinem Gefühl nicht billigen könne. Mögen Andere eine andere Meinung haben. Ich glaube nichts Un— rechtes gethan zu haben, wenn ich meine Gefühle ausgedrückt habe. Ich theile ganz die Ansicht, daß es besser wäre, wenn auf dieser Stelle nie Gefühle ausgesprochen würden und sich die Redner immer nur streng an die Sache hielten. Dies ist aber nicht geschehen; es haben Andere ihre Gefühle hier schon oft ausgesprochen. Wenn aber andere Herren das Recht haben, hier Gefühle auszudrücken, so habe ich auch das Recht, meine Gefühle hier auszusprechen.
(Von mehreren Seiten Bravo.) .
Marschall: Der Abgeordnete von Thadden hat jetzt das Wort, um eine persönliche Bemerkung zu machen.
Abgeordn. von Thadden Gwom Platze): Es sind einem Ab— geordneten der schlesischen Ritterschaft Worte in den Mund gelegt worden, die derselbe in einem ganz anderen Sinne angeführt hat. Wenn derselbe anwesend wäre, so würde er darauf geantwortet haben. —
Marschall: Es ist dies nur durch ein Versprechen geschehen, indem anstatt „der sächsischen“ gesagt wurde „der schlesischen Ritter⸗ schaft.“ Die Sache hat sich bald aufgeklärt.
Abgeordn. Graf von Schwerin (vom Platze): In Bezug auf die Aeußerung des vorigen Sprechers bemerke ich nur, daß ich ihm niemals das Recht bestritten, seine Gefühle auszudrücken.
Abgeordn. von Beckerath: Ich habe ebenfalls nicht die Ab⸗ sicht, dem verehrten Mitgliede der sächsischen Ritterschaft das Recht zu bestreiten, seine Gefühle auszudrücken. Ich nehme aber auch da⸗ gegen das Recht in Anspruch, mich über den Eindruck zu 3 den die Darlegung seiner Gefühle auf mich und auf einen großen Theil der Versanmüung gemacht hat. Dieser Eindruck war der eines völ⸗ ligen Widerspruchs zwischen demjenigen, was das geehrte Mitglied gestern bei seiner Abstimmung geleitet hat, und demsenigen, was sei⸗ nerseits als Motiv der heutigen angegeben wird. Wenn das verehr⸗ liche Mitglied gestern dafür stimmte, daß eine Anleihe bewilligt wer⸗ den möchte, um den großen, nationalen Zweck, die Herstellung der preußischen Ostbahn, auszuführen, hat das verehrte Mitglied denn da nicht an die in anderen Provinzen, in dem Regierungs⸗-Bezirk Trier und anderswo, auszuführenden Eisenbahnen gedacht, oder ist die Wichtigkeit der letzteren Bahnen mittlerweile so gestiegen, daß von dem, der gestern die Anleihe bewilligte, heute nicht einmal die künf⸗ tige Bewilligung einer Anleihe in Aussicht gestellt werden kann? Doch es mag dem geehrten Mitgliede selbst besser gelingen, seine ver schiedenen Motive in Einklang zu bringen, als mir. Ich verlasse sie und gehe zu dem Amendement des Abgeordneten aus Preußen über. Es ist gegen dasselbe bemerkt worden, daß es bedenklich erscheinen möchte, sich jetzt liber eine bestimmte Richtung der Preußischen Bahn auszusprechen. Dieser Einwurf scheint mir deshalb nicht gegründet zu sein, weil eben darauf angetragen wird, daß eine Proposition über die Angelegenheit an den Landtag gelangen möge; daun wird sich Gelegenheit darbieten, über diejenigen Zweifel, die gegenwärtig noch in Betreff der Richtung obwalten mögen, näher in Berathung zu treten. Es ist ferner gesagt worden, daß es nicht ange⸗ messen erscheinen könne, darauf anzutragen, in de- bisherigen Weise mit der Vorbereitung zur Ausführung der Sstbahn fortzufahren. Allein, meine Herren, wenn es uns Ernst gewesen ist mit der hier vielfach ausgesprochenen Meinung von der hohen Nütz⸗ lichkeit, von der politischen Nothwendigkeit der preußischen Ostbahn, so darf es wohl keinem Bedenken unterliegen, daß in der bisherigen Weise, d. ö mit Verwendung der etatsmäßigen Mittel, in der Ein⸗ leitung dieses Unternehmens e, n, werde. Also auch dieser Grund scheint mir, gegenüber den großen Rücksichten, die gestern von allen Seiten für ich Unternehmen in Anspruch genommen wurden, völlig zu verschwinden. Ferner ist der Lage des Geldmarktes erwähnt worden; allein dieser Einwand zerfällt, wenn man e daß es 1 nwärtig nicht um sofortige Ausführung einer Anleihe han⸗ delt, sondern daß sie vielmehr nur in Aussicht gestellt und bei dem nächsten Landtage in Berathung gezogen werden solt. Ueberdies muß ich darguf aufmerksam machen, Daß nach hem in allen Staaten üb. lichen Gebrauch in denfenigen Fällen, wo dem Gouvernement die
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Autorisation zur *
gzürung einer Anleihe ertheilt wird, das G ou vernement stets da
ü Bedacht zu nehmen hat, die Ausführung in einen solchen Aug. ick vorzunehmen, wo der Geldmarkt günstige Konjunkturen darbietet. Die Bewilligung geschieht also immer in der stillschweigenden oder ausgesprochenen Vöraussetzung, daß die Anleihe in einem Augenblicke negoziirt werde, wo die Lage des Geldmarktes es unter gungen Umständen gestattet. Meine 241 Ich glaube, daß die Aufgabe unseres Wirkens, und namentlich unseres Wirkens an dem gegenwärtigen Landtage, eine doppelte ist. Wir haben zu— nächst dem Lande den Rechtsboden zu sichern, auf welchem allein stän— dische Wirksamkeit gedeihen kann.
Wir haben diese Pflicht erfüllt, und liegt es nicht in unsere: Macht, die Kluft auszufüllen, die gegenwärtig in Folge einer Mei⸗ nungsverschiedenheit zwischen der Krone und den Ständen hinsichtlich der Verfassungsfrage noch besteht, liegt es, sage ich, nicht in unsere— Macht, diese Kluft auszufüllen, eine Brücke darüber zu bauen, so liegt es doch in unserer Macht und auch in unserer Pflicht, die Hand hin« über zu reichen, die Zusage zu ertheilen, daß wir mit der Regierung wirken wollen zum Heile des Landes, sobald es ohne Verletzung un⸗ seres Gewissens geschehen kann.
Ich habe gestern gegen die Bewilligung der Anleihe gestimmt, nicht mit Rücksicht auf den Geldmarkt, nicht mit Rücksicht auf manche andere Gründe, die von verschiedenen Mitgliedern angeführt worden sind, ich habe dagegen gestimmt, weil ich die tiefe Ueberzeugung hege, daß eine so wichtige Belastung dem Lande nur von Ständen aufge— legt werden könne, die eine organische, eine gesicherte Wirksamkeit haben. Ich habe mit Schmerz mein Nein ausgesprochen, heute aber sage ich mit berselben Entschiedenheit und mit der Hoffnung auf eine bessere Zukunft: Ja!
Referent Frhr. von Manteuffel: Ich erlaube mir eine fak— tische Bemerkung des geehrten Abgeordneten zu berichtigen, welcher eben die Rednerbühne verlassen hat. Derselbe sagte nämlich, daß alle diejenigen, welche gestern die Frage bejaht hätten, nicht an die übrigen Eisenbahnen und resp. deren Unterstützung gedacht und des— halb kein Recht hätten, bei der Verneinung des jetzigen Amendements die Rücksichten auf jene anderen Eisenbahnen geltend zu machen. Dem muß ich entschieden widersprechen, denn in der Denkschrift ist gerade als Unterstützung der zu bewilligenden Anleihe das Moment hervor— gehoben worden, daß es dann möglich sein werde, auch die übrigen Eisenbahnen noch einer Staats Unterstützung theilhaftig werden zu lassen.
(Abgeordneter von Wedell verzichtet auf das Wort, vorige Redner schon ausgesprochen, wasn er sagen wollte.)
Abgeordn. von Brünneck: IM habe zu dem, was der geehrte Redner vor mir auf diesem Platze und, Andere bereits bemerkt haben, nur wenig hinzuzufügen. Zur Beruhigung des geehrten Abgeordne⸗ ten aus der Provinz Sachsen und des anderen aus der Provinz Schlesien bemerke ich nur, daß das Amendement keinesweges die Ueberschüsse der Staats- Einnahmen in Anspruch nimmt. Vielmehr hat sich dasselbe darauf beschränkt, nur darum zu bitten, daß, so wie bisher aus den dazu angewiesenen Mitteln, die Arbeiten an der Eisenbahn nach Preußen fortgesetzt werden möchten. Eben so wenig hat das Amendement eine Anleihe für die Zukunft als unvermeidlich in Aussicht gestellt. Dem geehrten Abgeordneten aus Westfalen muß ich aber insbesondere bemerken, wie aus dem Amendement keineswe—⸗ ges hervorgeht, daß irgend eine bestimmte Richtung in Anspruch ge⸗ nommen werde, vielmehr kann, wie ich glaube, davon nicht die Rede sein, denn die Richtung ist in der ministeriellen Denkschrift und auch im Abtheilungs- Gutachten und selbst durch die Erklärung des Kö—⸗ niglichen Herrn Kommissars bereits außer Frage gestellt. Es handelt sich also gar nicht weiter um die Richtung; dieses Amendement hat daher nur befürwortet, daß die Bahn, wenn sie eine Staats-Bahn sein soll, auch im allseitigen Interesse des Staates in der gegebenen Richtung völlig durchgeführt werde und also hier ihren Ausgang erhalte. Alles Andere ist von mehreren Abgeordneten schon wieder⸗ holt worden, daher ich nur dies Wenige noch hinzuzufügen hatte.
(Vielfacher Ruf nach Abstimmung.)
Marschall: Es fragt sich, ob nicht eine deutlichere Fassung eben nach der Ansicht, die von dem Abgeordneten von Brünneck aus⸗ gesprochen worden ist, in dem Amendement zu wählen wäre. Es heißt nämlich: „der zu beschleunigenden Ausführung der östlichen unmittel— bar von Berlin nach Königsberg führenden Eisenbahn.“ Es komnet darauf an, ob die Bedeutung, daß eine direkte Eisenbahn von Berlin nach Driesen gebaut werden möge, in den Worten „unmittelbar von Berlin nach Königsberg“ zu finden wäre oder nicht.
Abgeordn. von Brünneck: Allerdings ist das meine Absicht gewesen, und ich habe dies auch erklärt; ich bin aber bereit, das Wort „unmittelbar“ fallen zu lassen.
Abgeordn. von Auerswald: Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich zunächst einen Punkt berühre, der vielleicht erledigt scheint, von dem ich aber doch besorge, daß er wiederholt auftauchen wird, besonders, nachdem ich glaube bemerkt zu haben, daß das geehrte Mitglied des Herrenstandes, welches denselben zuerst zur Sprache brachte, noch nicht auf das Wort verzichtet hat. Das ist nämlich die wiederholt und trotz der Erinnerung des Herrn Marschalls zur Sprache gebrachte Frage, ob diese Anträge oder Petitionen hier zur Sprache gebracht werden können. Ich verzichte darauf, mich selbst darüber auszusprechen, und bitte nur um die Erlaubniß, zwei Paragraphen, den einen aus dem Gesetze, den anderen aus dem Reglement, vorlesen zu dürfen. 5. 14 des Gesetzes vom 3. Februar, auf den man sich bezieht, heißt: =
„Wenn der Vereinigte Landtag über eine Proposition wegen Auf— nahme neuer Staats-Anleihen (8. 5) oder wegen Einführung neuer Steuern oder Erhöhung der bestehenden Steuersätze (6. 9) zu be— schließen hat, so fritt der Herrenstand mit den übrigen Ständen zu gemeinschaftlicher Berathung und Beschlußnahme zusammen. In allen anderen Fällen erfolgt auf dem Vereinigten Landtage die Be— rathung und die Abstimmung des Herrenstandes in abgesonderter Versammlung.“
Das ist, glaube ich, der Paragraph, auf den überhaupt die Be⸗ hauptung gegründet wird, daß die Anträge, die hier zur Frage ge⸗ kommen sind, nicht hierher gehören. Nun besagt aber §. 15 des von Sr. Majestät vollzogenen Reglements im Eingange: „Für diese Be⸗ rathung (85. 14) gelten folgende Regeln: ,
„g) Neue zur Sache gehörende Vorschläge werden nur dann in Er— wägung genommen, wenn sie dem Marschall von dem Proponenten, vor der Sitzung schriftlich eingereicht sind und auf Anfrage des 6 von 24 Mitgliedern durch Ausstehen unterstützt werfe, Der Marschall kann jedoch in einzelnen Fällen, wenn die strenge
Besolgung bieser Vorschrift erhebliche Uiebelstände herbeiführen wi cdz,
Ansnahmen davon gestatten.“ ᷣ .
Das Gesetz bestimmt also ausdrücklich, daß neue Vorschläge, die zur, Sache gehören, anfsfson werden können, und legt auf die vernünftigste ue jn eigentlich einzig mögliche Art die Beurtheilung darüber, ob ein solcher Vol n, gag, Sache gehöre, in die Hand des Marschalls und der Versammlung. ö. glaube, daß dadurch biese r, n, n erledigt ist. In der
ache selbst, das Amendement des Herrn Abgeordneten aus Preußen betreffend, so werde ich mich nach allem dem, was dafür gesagt wor⸗
Dritte Beilage
da der
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Dutte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
den ist, demselben vollständig anschließen. Auch würde ich, nachdem durch den Vortrag des letzten geehrten Redners die Bedenken, die von einem Mitgliede der Ritterschaft aus Westfalen und von anderen erhoben worden sind, sich erledigt haben dürften, das Wort hierüber nicht ergreifen, wenn ich nicht glaubte, daß es nach manchen Aeußerungen, die gefallen sind, nothwendig wäre, daß wenigstens ein Mitglied der Provinz Preußen offen, entschieden, bestimmt und mit dem dringend⸗ sten Wunsche, daß däs Amendement durchgehen möge, sich für dasselbe ausspreche. Ich thue dies hiermit, ohne daß ich glaube, die dafür angeführten Gründe wiederholen zu müssen. Ich enthalte mich also weiterer und unnöthiger Motivirung, und, obgleich ich mir vorgenommen hatte, auf gewisse Aeußerungen eines geehrten Abgeordneten der sächsischen Ritterschaft, welche sich vorzugs⸗ weise auf die gestrige Abstimmung der Abgeordneten von Preußen bezogen, zu antworten, verzichte ich nach demjenigen, was geehrte Freunde darüber bereits gesigt haben, auch hierauf. Das einzige Wort füge ich hinzu, daß, wenn der geehrte Abgeordnete nicht nur den Beschluß, sondern namentlich die Motive beklagt und bedauert hat, welche uns Preußen geleitet haben, dies mir zwar aufrichtig leid thut, daß es mir aber tröstlich ist, die Ueberzeugung gewonnen zu haben, wie dies auf einem Mißverständniß beruht, da es uns offenbar gar nicht gelungen ist, ihm die Motive vollkommen verständlich zu machen, welche für uns maßgebend gewesen sind.
Graf von Arnim: Ber geehrte Abgeordnete aus Preußen hat sich, wie ich eben von ihm vernehme, schon selbst überzeugt, daß der im 8. 15 des Reglements citirte 5. 14 der §. 14 des Reglements und nicht §. 14 des Gesetzes vom 3. Februar ist. ⸗ glied las 8. 14 des Gesetzes vor, wescher die Bestimmung enthält, in welchen Fällen der Vereinigte Laudtag zu einem Ganzen vereinigt wird. Er knüpfte daran die Vorschrift des §. 15 des Reglements, velcher anfängt: „Für diese Berathung gelten folgende Regeln“, dies bezieht sich aber auf die Regel §. 14 des Reglements: „In der Plenar-Versammlung führt der Marschall den Vorsitz.“ In⸗ sofern also möchte die darauf gestützte Deduction nicht ganz zutreffen, und ich glaube, daß durch §. 14 des Gesetzes nichts entschieden ist in Bezug auf die Form, wie neue Vorschläge eingebracht werden sollen, von denen Lit. g. des §. 15 des Reglements handelt. Die Frage bleibt also offen, ünd ic halte sie unter Umständen für eine so schwierige und wichtige, daß ich Flaube, man wird sie nicht hier als Nebenpunkt erledigen können. Es ist nämlich die Frage, die ich nach Lage unserer Gesetzgebung füt wichtig halte: Wieweit erstreckt sich formell das Recht, an eine Allerhöchste Proposition in derselben Ver— sammlung und Berathung eine Petition oder einen Antrag zu knüpfen? Es handelt sich hier davon, ob und in welchem Umfange an eine Proposition, wie sie 5. 14 vor Augen hat, die in beiden Kurien gemeinsam berathen wird, von diesen gemeinsame Anträge geknüpft werden können, die an und für sich als Petitionen gesetzlich von den getrennten Kurien berathen werden müßten, und insofern glaube ich, daß diese Frage wohl eine nähere Erwägung bedürfen wird, und daß ich also meinerseits das heute hier Verhandelte kei— nesfalls als ein Präcedens annehmen kann. Wir missen in unse— m allseitigen Interesse diese Frage von der heutigen Debatte ganz unabhängig halten, so daß wir dadurch in keiner Beziehung präjudi⸗ zirt werden.
Abgeordn. von Auerswald: Ich bin allerdings auch der Meinung, daß sich dieses Citat auf §. 14 des Reglements bezieht, nichtsdestoweniger bleibt meine Ansicht von der Sache dieselbe, denn Kl des Gesetzes und §. 14 des Reglements behandeln dieselbe Sache im Allgemeinen, 8. 15 des Reglements schließt sich aber für das Spezielle ergänzend an. §. 14 des Reglements fagt: „Die Verhandlung beginnt mit Vorlesung des Gutachtens der Abtheilung durch den Referenten“, und hieran schließt sich ganz in der von mit erwähnten Art der Punkt g. des §. 15, wo diese neuen Vorschläge dem Urtheile des Marschalls und der Versammlung überlassen bleiben.
Abgeordn. Kuschke: Das Amendement, welches der geehrte Abgeordnete aus Preußen gestellt hat, stimmt mit dem von mir ge— stellten Antrage hauptsächlich überein, blos mit dem einen Unterschiede, daß in dem ersteren die Linie von Berlin bis Königsberg benannt ist, was ich in meinem Antrage ganz vermieden habe. Es würden also, wenn im ersten Antrage dies ausgelassen werden sollte, beide Amen dements zusammenfallen, und es würde über sie gemeinsam abgestimmt werden können. Sollte das nicht der Fall sein, so bitte ich, meinen Antrag besonders zur Abstimmung zu bringen.
Marschall: Die Anträge fallen doch vollständig zusammen, denn daß eine Eisenbahnverbindung von Berlin nach Königsberg her— nestellt werden soll, darüber besteht kein Zweifel, sondern die Ansich— ten sind nur darin verschieden, ob in gerader Linie gebaut oder zu inem Theil der Verbindung eine schön bestehende Eisenbahn mit nem Umweg benutzt werden soll. Einverständniß zwischen beiden Antragstellern liegt aber doch vor, denn Beide wollen bie nähere An— gabe der Richtung vermeiden.
Das Amendement wird vom Secretair nochmals verlesen, worauf dem Abgeordneten Naumann unter dem lauten Rufe der Versamm⸗— lung nach Abstimmung von dem Marschall das Wort ertheilt wird.)
Abgeordn. Naumann: Das Amendement des Abgeordneten aus Preußen stimmt allerdings mit dem zuletzt verlesenen überein, und ich würde, wenn das geehrte Mitglied aus Preußen nicht so streng auf der Jasung beharrte, die er demselben gegeben hat, mich nicht dagegen erklären. Ich bin vollständig für die preußische Eisen⸗ bahn oder, wie sie in der Proposition genannt ist, für die östliche Eisenbahn. Ich wünsche aber nicht, daß durch irgend ein Wort die Meinung der Versammlung darüber aus esprochen werde, in welcher Nichtung und ob gerade von Berlin ihn aus, die Bahn gebaut werbe. Ich kann dem Herrn, der das Amendement gestellt hat, nicht zugeben, daß die Frage, in welcher Richtung gebaut werde, unum⸗ 3 stehe. Soll die Eisenbahn gebaut werden, und kann sie gur 3 aut werden mit Beihülfe eines Darlehens, und ist zu diesem ,, . die Zustimmung des Vereinigten Landtages erforderlich, so . ee g gen werden, daß diese Zustimmung an eine bestimmte 6 e iche f ff werden kann, und daß auch eine Modification
r habe ge n ist um die Richtung der Bahn zu bestimmen. ,,,, ö. Amendement gestellt; ich sehe es nicht mehr als der Ucberzengüng 966 zur Diskussion gestellt werden kann, weil ich suna bem' Gta 6. daß nach dem gestrigen Votum der Versamm⸗ uberhaupt fie Bahn ejenigen Mittel nicht gewährt worden sind, um „' banende ment largénäs'lus führung, zu bringen. Darum will ich , Fegenwärtig hier nicht weiter geltend machen; ich
mich aber wider Alles Rerlla ir Ki ) ; erklären, was für die Zukunft diesem
Amendement in den Weg treten könnte. Es k ch nicht die 2 be der Versammlung sein, ei f sun Kuh night bie Auf. gal * g Lein, einen solchen Beschluß zu fasfen. Daher . ich dringend wünschen, wenn das geehrte Mitglied aus Preu—
en auf die Worte verzichtete, die, wi ; /
. ) wier (wie sh glaube, nicht wesentlich sind, um die Ansicht der Versammlung iccr' Majestät dem Könige gegenüber auszusprechen, daß sie, trotzdem sie das Darlehen nicht genehmigt hat, dennoch es fuͤr im Interesse bes Staates liegend er⸗
Das geehrte Mit⸗
achte, die östliche Bahn herzustellen, und daß sie bereit sei, unter anderen Umständen die, Zustimmung zu einem solchen Darlehen zu geben. Ich glaube, dies kann nur noch die Aufgabe der Versamm⸗ lung sein, nur dies kann sie noch aussprechen, indem sie Sr. Majestät auf die Allerhöchste Botschaft sagt, sie sei in diesem Augenblicke nicht in der Lage, das Darlehen selbst zu bewilligen. !
(Ruf zur Abstimmung.)
Maxschall: Es würde das Amendement also noch einmal zu verlesen sein.
Abgeordn. von Brünneck: Einige wenige Worte nur. Ich würde gern bereit sein zu jeder Vereinigung, aber ich glaube nicht, daß es mr möglich ist, das ganz herauszulassen, was den Zweck hatte, es festzustellen, daß die Bahn hier ihren Ausgang erhalten müsse, denn es liegt zu sehr im Interesse des Staates, daß eine von dein?“ selben zu erbauende Bahn von hier ihren Ausgang nehme. Es liegt darin auch weiter nichts, nachdem ich das Wort „unmittelbar“ habe fallen lassen, und ich bin auch bereit, die andererseits erhobenen Bedenken in Rücksicht der Mittel, die bereits für den Bau angewie⸗ sen sind, dadurch zu heben, daß statt der Worte „wie bisher“ die „in geeigneter Weise“ gewählt werden, und dann weiter „mit den zu Gebote stehenden Mitteln“, so daß es dann folgendermaßen heißen würde: „Die vereinigten Stände -Kurien tragen allerunterthänigst darauf an, daß des Königs Majestät geruhen möge, behufs der zu beschleunigenden Ausführung der östlichen von Berlin aus nach Kö— nigsberg zu führenden Eisenbahn dem nächsten Vereinigten Landtage eine Allerhöchste Proposition vorlegen und bis dahin die an derselben begonnenen Arbeiten in geeigneter Weise mit den zu Gebote stehen⸗ den Mitteln fortsetzen zu lassen.“
(Ruf zur Abstimmung.)
Marschall: Der Abgeordnete von Weier hat sich noch ums Wort gemeldet, ich bin aber der Meinung, daß der Gegenstand wohl hinreichend erörtert ist. Der Herr Secretair wird die Frage noch einmal vorlesen. ; f
Secretair von Leipziger Gerliest das Amendement des, Abge- ordneten von Brünneck nochmals). —
Abgeordn. von Massow: Einige Worte über die Fragestellung. Ich wollte nur die Bemerkung machen, daß der einzige Ausdruck „von Berlin aus nach Königsberg zu führenden Eisenbahn“ bezeich— net, daß der Bau einer besonderen Eisenbahn von Berlin aus direkt nach Driesen gemeint sei, jede Andeutung einer Richtung soll ja aber wohl vermieden werden. Der allgemeine Staatszweck, namentlich der militairische, der vielfach hier angeregt ist, würde auch erreicht wer⸗ den, wenn die, Bahn von Berlin aus über Stettin oder Frankfurt nach Driesen ginge.
Secretair von Leipziger: Ich habe deshalb vorgeschlagen, zu sagen: die Berlin mit Königsberg verbindende Eisenbahn; aber 'der Abgeordnete Herr von Brünneck hat diese Abänderung nicht anneh— men wollen, ich glaube aber, daß durch solche eine größere Einigung zu erzielen sein würde, da doch Viele unter den Anwesenden sind, die vor der Hand die von hier nach Küstrin und Driesen unmittelbar zu führende Bahn nicht wünschen, sondern die frankfurter oder stettiner Bahn benutzen wollen, deshalb habe ich es wichtig, daß die Frage in der von mir angegebenen Weise verändert werde.
Marschall: Es fragt sich, ob diese Fassung den Zweifel, der erregt ist, beseitigen würde.
Abgeordn. von Krosigk (vom Platz): Der Ausdruck des Amendements: „Beschleunigte Ausführung“, dürfte wohl jedenfalls wegzulassen sein; da er mit dem in der gestrigen Sitzung gefaßten Beschluß in anscheinendem Widerspruch steht.
Marschall: Fall; über die Fragestellung selbst noch Be⸗ merkungen zu machen sind, so hat der Fürst von Lichnowsky das Wort.
Fürst Lichmowsky: Ich kann nur mit dem übereinstimmen, was ein ehrenwerthes Mitglied aus Westfalen bereits gesagt hat; mir scheint, daß ein großer Theil der Versammlung über die der Bahn zu gebende Richtung noch sehr unklar ist, und daß daher Alles, was die Richtung der Bahn näher präzisirt, aus der Fragestellung wegbleiben muß. Es ist zwar erwiedert worden, daß in dieser Fas⸗ sung keine Richtung enthalten sei, wenn jedoch in den angegebenen Worten die Richtung nicht gemeint ist, so wäre es am besten, die Worte blieben weg, und es würde dann blos von der Preußischen Ost⸗ bahn im Amendement die Rede sein.
Abgeordn. von Brünnneck: Wenn dadurch eine größere Ver⸗ einigung zu Stande zu bringen ist, so habe ich nichts dagegen, daß mein Vorschlag in angegebener Art modifizirt wird.
Marschall: Der Secretair wird die Frage noch einmal ver— lesen, wie sie jetzt gefaßt ist.
Secretair von Leipziger (liest vor): Beschließt die Ver⸗ sammlung, Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, behufs der Ausführung der großen östlichen Bahn nach Preußen dem nächsten Vereinigten Landtage eine Allerhöchste Proposition vor⸗ legen und bis dahin die an derselben begonnenen Arbeiten in geeig⸗ neter Weise mit den zu Gebote stehenden Mitteln fortsetzen zu lassen?
Abgeordn. von Brünneck: Ich submittire, die Worte „zu Gebote stehenden Mittel“ fallen zu lassen und blos „in geeigneter Weise“ zu sagen.
Fürst von Lichnowsky: Ich bitte die Frage noch einmal so zu verlesen, wie sie jetzt lauten soll.
Secretair von Leipziger (liest vor):
„Beschließt die Versammlung, Se. Majestät den König allerunter⸗
thänigst zu bitten, behufs der Ausführung der großen östlichen
Bahn nach Preußen dem nächsten Vereinigten Landtage eine Aller⸗
höchste Proposition vorlegen und bis dahin die an derselben begon⸗
nenen Arbeiten in geeigneter Weise fortsetzen zu lassen?“
Marschall: Die gen, wird nunmehr wohl vollständig ver. standen und darüber kein Zweifel vorhanden sein. Dieselbe wird durch namentlichen Aufruf abgestimmt werden.
(Mehrere Stimmen: Nein! Nein! Es fragt sich, ob 24 Mitglieder die namentliche Abstimmung be⸗
gehren. (Pause.) ̃ ü. . Da dies nicht der Fall ist, so habe ich meines Orts keine. Veranlas⸗ sung, sie für nothwendig zu erklären, und wir kommen in kürzerer Weise, nämlich durch Aufstehen, zur Abstimmung; und diejenigen, welche die Frage bejahen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben. Es ist blos die einfache Majorität nothwendig. Wir werden das Resultat der Abstimmung durch eine Zählung feststellen. (Dies geschiehtz) . ; Marschall Das Resultat der, Abstimmung ist Folgendes: für Ja haben gestimmt 329 und für Nein 195; der Antrag des Abge⸗ ordneten von Brünneck ist folglich angenommen. Der Abgeordnete Hansemann hat sich um das Wort gemeldet, und ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen. (Pause von einigen Minuten.)
Sonntag den 3 ten Juni.
Der Antrag ist schon vorher gestellt worden und z ĩ
mung gebracht werden, und die Frage würde hei e g rn rin, ken g el e, das Konklusum der Kurie der drei Stände bezüglich der Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungen zu dem Ihrnlgen
zu machen?
Graf von Arnim: Wie lautet der Beschluß?
Secretair von Leipziger: Der Beschluß lautet dahin, daß sämmtliche Abstimmungen durch namentlichen Aufruf veröffentlicht wer= den sollen, und er geht meines Wissens so weit, daß auch die ver⸗ gangenen Abstimmungen noch veröffentlicht werden sollen, mit Aus= nahme eines einzelnen Falles, der ausdrücklich abgelehnt war.
(Das Letztere wird von mehreren Seiten verneint.)
Abgeordn. Dittrich: Die vergangenen namentlichen Abstim⸗ mungen nicht. Der Beschluß bezog sich nur auf die damalige nnd auf die künftigen Abstimmungen, wie ich solches, weil ich das Proto- koll geführt habe, gewiß weiß.
Maxschall: Um den Zweifel, der angeregt worden ist, zu be⸗ seitigen, scheint es mir am einfachsten zu sein, wenn die Frage so ge⸗ stellt wird: Beschließt die Versammlung, die Veröffentlichung ihrer namentlichen Abstimmungen eintreten zu lassen. Dieser Beschluß würde sich auf den Gegenstand, welcher uns jetzt beschäftigt hat, und auf die künftigen namentlichen Abstimmungen beziehen.
Abgeordn. Tzschocke: Ich kann mir augenblicklich nicht erklä⸗ ren, wie ein Beschluß über einen Gegenstand erfolgen kann, der schon früher in der Kurie der drei Stände gefaßt und ausgeführt ist; ich kann mir den Fall nicht gut als möglich denken, daß die Herren⸗Ku⸗ rie einem Beschlusse, der hier ausgeführt ist, entgegentreten werde.
Marschall: Ich glaube, daß es nicht erforderlich ist, auf dies Bedenken einzugehen, und die Versammlung wird heute einen Be—⸗ schluß in der Zusammensetzung, in welcher sie sich hier befindet, zu fassen haben; wenn sie aber den Beschluß faßt, so wird er auch gel⸗ ten in Bezug auf den Gegenstand, der uns so eben beschäftigt hat, und in Beziehung auf die Gegenstände, welche uns noch beschäftigen werden. Die Frage heißt also: Beschließt die Versammlung, die Veröffentlichung ihrer namentlichen Abstimmungen eintreten zu lassen.
Eine Stimme (vom Platze): Dieser Beschluß hat doch aber keine rückwirkende Kraft?
Graf von Arnim: Ich glaube, daß kein Mitglied der Ver⸗ sammlung sich in der Lage befindet, jemals vor dem 1. Be⸗ kanntwerden seines Votums irgendwie zurückzuschrecken. Wenn ich also eine Frage in Bezug auf den vorliegenden Beschluß richte, so geschieht dies nur, um jedes Mitglied in den Stand zu setzen, wenn eine namentliche Abstimmung stattsindet und veröffentlicht wird, auch eben so öffentlich, so weit es ihm angemessen scheint, die Motive seiner Abstimmung bekannt werden zu lassen. .
Es ist daher wichtig, zu wissen, ehe die Debatte geschlossen wird, ob über die Frage mittelst namentlichen Aufrufs ö und mit⸗ hin das Votum veröffentlicht werden wird oder nicht, und zwar aus folgenden Gründen. Es können sich viele Mitglieder in der Lage be⸗ sinden, nur einfach für Ja oder Nein zu stimmen und, um die Dis⸗ kussion nicht zu verlängern, mit einer bloßen Darlegung ihrer Motive die Versammlung nicht ermüden zu wollen. Ich halte dies auch für hinreichend, wenn das Votum innerhalb des Schoßes der Versamm— lung bleibt, weil ich glaube, daß wir uns so weit kennen, daß wir für uns nicht jede Abstimmung näher zu begründen nöthig haben. Aber es scheint ein Unterschied, in wie weit das Ja und Nein weiter bekannt werden soll, und das kann doch nur der Zweck der Veröffent⸗ lichung sein. Ich trete dem einmal in der Kurie der drei Stände gefaßten Beschlusse bei; aber ich frage: Hat die Ansicht dabei vorge⸗ waltet, daß man vor dem Schluß der Debatte wisse, daß die Ver⸗ öffentlichung der namentlichen Abstimmung stattfinden soll? Weiß man dies, so kann dann allerdings Jeder ermessen, ob er es für nöthi hält, sein Votum in der Debatte näher zu begründen und auf 16 Weise auch die Motive seines Votums der Oeffentlichkeit zu überge—⸗ ben. Wenn ein Beschluß auch hierüber in der Drei⸗Stände⸗Kurie bereits gefaßt sein sollte, so bitte ich dies kund zu thun; wir haben keine Kenntniß von demselben. ö .
Abgeordn. Dittrich: Der Beschluß ist in der Weise gefaßt, daß die Motive nicht angegeben werden. Es wird nichts publizirt, als die Listen, welche hier geführt werden, und die Angabe der Mo⸗ tive würden, wenn jedes einzelne Mitglied der Versammlung solche abgeben sollte, bei deren großen Zahl nicht möglich sein.
Graf von Arnim: Die Frage ist mißverstanden. .
Abgeordn. Graf von Schwerin: Wie der hohen Versamm⸗ luug bekannt ist, habe ich mich bei der Abstimmung der Frage in der Drei-Stände⸗-Knrie entschieden gegen die Veröffentlichung erklärt. Es ist aber die Veröffentlichung im Allgemeinen angenommen, und ich glaube, daß es die Konsequenz verlangt, daß wir auch heute die Verbffentlichung der Abstimmungslisten für die Vereinigten Kurien be⸗ schließen. Wir könnten sonst dahin kommen, daß in der Vereinigten Kurie, wo die wichtigsten Gegenstände zur Verhandlung kommen, mit der Seffentlichkeit der Verhandlungen zurückgehalten wird, während wir sie sonst überall haben. Ich meine also, die Konsequenz fordert, den Gruͤndfsatz anzunehmen, für die Vereinigte Kurie gleichfalls die Veröffentlichung der Abstimmungen stattfinden zu ,
Marschall: Es liegt allerdings in der Frage, wie ich sie verlesen habe, die Ansicht, daß keine Ausnahme. stattfinden wird. Wenn es heißt, es beschließt die Versammlung, die Veröffentlichung ihrer namentlichen Abstimmung eintreten zu lassen, so wird wohl darin liegen, daß es für alle Fälle gelten soll, wo eine namentliche Abstimmüng bewirkt worden ist. ö ;
Eine Stimme: Mit Ausnahme derjenigen Fälle, wo die Verhandlungen nicht bekannt gemacht werden. .
Abgeordn. Siegfried: Es handelt sich nicht darum, ob wir beschließen sollen, „daß eine Verhandlung veröffentlicht werden soll; es handelt sich vielmehr darum, ob das Geschäfts- Reglement sus= pendirt werden soll.“ Das Reglement giebt dem Landtage das . alle Verhandlungen zu veröffentlichen. Die Stenographen . en zu diesem Zwecke nach, ihre Niederschrift wird getrückt die, mn. mung gehört zur Verhandlung, sie wird vonstẽndig ausgesprochen, seder' Abgeordnete antwortet mit Ja! oder Nein! enn nun, zur d, en , , 3. ö Abstimmung nicht Erleichterung für die Stenographen, von diesen 2 e. — 21 6 nachgeschrieben wird, weil dieses anderweit 6 wer a. 2 ie bleibt die Abstimmung doch ein Aft der Verhandlung, 9
erm kei pr Versffentlichung derselben zu unterlassen. Ich
hierin kein Grund, die Veröffentlichung; hien, , n . bin daher der Ansicht, daß die Veröffentlichung auch iht de re,, , ern,
; ei e Scsched Fic' Kurie der Drei Stände angenommen hat. eintrete, wie Solches die Kurie,
Mar sch all: Ich sehe keinen Anstand, der noch erhoben wer⸗ den könnte, um bie Jrage so zu stellen, wie sie gestellt worden ist, nämlich dahin: Beschließt die e,, die Veroffentlichung ihrer namentlichen Abstimmung eintreten zu end und ich glaube, daß auf die fuer Heer. durch Aufstehen und Sitzenbleiben darüber ab⸗
ĩ. d n . . gestin g. . 6 bitte ums Wort. Ich glaube, meine Herren. die Versammlung besteht aus den zwei Kurien, und insofern kann in