Ordnungs- Strafen und exekutorische Maßregeln folgen auf einander, um bis auf den letzten Heller und Pfennig das . en zu er— mitteln. as ganze Volk der Steunerpflichtigen würde fortwährend den drückendsten, vexatorischen Maßregeln unterworfen sein.
Die unangenehmen Folgen, welche aus der — * von Hab und Gut für die Familien entstehen müssen, brauche ich nicht zu er= läutern; ich will mich nur auf die Wirkungen beziehen, die bei sol- chen Maßregeln im Handelsstand eintreten misssen. Mancher würde sich fragen: Was thun? Sollst Du die Wahrheit sagen und den Kre⸗ dit verlieren, oder die Üünwahrheit sagen und zu viel bezahlen? Ein Anderer, der nach Pflicht und Gewissen die Wahrheit sagen würde, fände vielleicht keinen Glauben; er würde gezwungen werden aner sein ganzes Vermögen aufzudecken. Es bestände alse ein fortwah⸗ render ee fn zwischen dem Privat- und dem fiskalischen Interesse, und das muß durchaus vermieden werden.
Wenn man der Schlacht- und Mahlsteuer den Vorwurf macht, daß sie die unteren Volksflassen zur Defraudation verleite und de— moralistre, so fann dem neuen Gesetze der Vorwurf gemacht werden, daß es die höheren Klassen in Versuchung führe.
Bravo.)
Kommt aber eine mildere Form für dies Gesetz in Anwendung, so möchte die eine, passendere sein, daß eine Einschätzung nach Klas= sen stattfände. Die anstößige Vermögens-Angabe des Einzelnen fällt dann weg. Eine solche Form besteht in der Stadt, welche ich re= präsentire. Es wird dort von einer von den Bürgern gewählten Rommission eingeschätzt und in der Regel das Vermögen ziemlich genau getroffen. Wenn der Eingeschätzte mit der Einschätzung nicht zufrieden ist, so kann er sich erklären und reklamiren. Differenzen werden dann leicht geordnet. Die Einkömmensteuer hat aber dennoch ihrer Natur nach etwas Gehässiges, indem sie in die Vermögens- Verhältnisse eindringt. Ich glaube daher, wenn die Klassensteuer vervollkommnet, wenn eine umfassendere Eintheilung, eine Vermehrung der Klassen und eine Erhöhung der Sätze in den höheren Abstufun, gen angenommen würde, daß dadurch der allgemeinen Zufriedenheit eher genügt werden könnte. Im Fall nun, meine Herren, die Mahl⸗ und Schlachtsteuer aufgehoben werden sollte, dann halte ich es für unerläßlich, daß man den Städten eine andere indirekte Steuer zur Deckung ihres Haushaltes gewähre. Ein Zuschlag auf direkte Steuern würde zu drückend sein, und es könnte dahin führen, daß mancher Begüterte aufs Land ziehen, Rentner die Städte verlassen und Fremde nicht so leicht erwartet werden dürften. Ich glaube, wenn eine in⸗ direkte Steuer auf Geflügel, Wildpret, Fische und, wo nöthig, auf Branntwein verliehen würde, daß hierin eine gehörige Ausgleichung des Ausfalles zur Bestreitung des städtischen Bedarfs zu finden wäre. Allein denjenigen Städten, die 30,000 Einwohner und darüber ha⸗ ben, müsse eine solche indirekte Steuer nicht ausschließlich bewilligt werden, sondern allen, auch den kleineren Städten, weil wohl alle oder doch die meisten in der Aufbringung der Kommunal Ausgaben ibre Last haben. Ich erkläre mich also gegen die Mahl- und Schlacht- Steuer, ich wünsche ihre Aufhebung und bin für eine Klassen-Steuer nach der Modalität, wie ich sie vorgeschlagen habe, eventuell für die Annahme einer Einkommensteuer nach Klassen und mit Einschätzung, stimme indeß entschieden gegen die vorgeschlagene Einkommensteuer
mit den vexatorischen und inquisitorischen Formen. Abgeordn. Dittrich: Ich habe dem geehrten Herrn General-
Stener-Direktor nur zu erwiedern, daß ich nicht gemeint habe, daß das hohe Gouvernement eine dergleichen Wiedereinziehung befohlen habe, sondern ich habe nur gesagt und sagen wollen, daß von der Königlichen Regierung die Listen so zurückgekommen sind. Der Land= rath des Kreises Glatz ist über diese Erhöhung nicht gefragt werden, und dennoch hat dieselbe stattgefunden. Ich provozire deshalb auf die Listen des Kreises Glatz. —
Abgeordn. Kuschke: Die Staats-Regierung will die Wünsche der Versammlung hören, und es scheint mir daher wohl angemessen, daß die Abgeordneten derjenigen Städte, in welchen die Mahl- und Schlachtsteuer erhoben wird, sich hier darüber äußern. Auch ich ver⸗ trete eine Stadt, es ist Kolberg, wo die Mahl- und Schlachtsteuer erboben wird, und ich kann versichern, daß bei den Bürgern und den übrigen Einwohnern kein Wunsch laut geworden ist, die Mahl- und Schlachtsteuer aufzuheben, und ich kann daher auch im Namen meiner Kommittenten sagen, daß ich sie nicht für einen Preis, wie er hier geboten wird, aufgehoben wünsche. Dessenungeachtet möchte ich dafür stimmen, daß sie aufgehoben werde, indem sie gerade keine Lobrede verdient; denn die Städte, wo sie erhoben wird, werden allerdings höher besteuert, als andere, in denen sie nicht erhoben wird, die Kon trolle und Erhebung kostet bedeutend viel, auch mag sie wohl demo ralisirend wirken. Aber wenn eine andere Steuer dafür eingeführt werben sell, so muß es doch eine solche sein, die keine von jenen Nach— theilen trifft, wofür ich aber die Einkommen⸗-Steuer, wie sie uns vor— gelegt wird, nicht anerkennen kann, aus den Gründen, die schon von derschiedenen Rednern entwickelt worden sind. Einer modifizirten Klassensteuer mit böheren Stufen würde ich nicht entgegen sein. Ge— en die Einführung der Einkommen⸗Steuer muß ich mich erklären.
Abgeordn. Tschocke: Meine Herren! Vielfache Wünsche sind für die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer ausgesprochen wor⸗ den; nicht minder groß aber ist die Zahl der Besorgnisse, die gegen die Aufhebung derselben laut geworden sind. Es wird die Aufgabe der Versammlung sein, und ich glaube eine sehr wichtige Aufgabe, sorgfältig zu prüfen, ob die beabsichtigte Erleichterung für die ärme— ren Klassen, wie sie in dem uns vorliegenden Gesetz⸗Entwurf aus⸗ gesprochen werden ist, ob diese beabsichtigte Erleichterung auch den ärmeren Klassen zu Gute kommen wird, und ob sie sich auch wird verwirklichen lassen.
en. Ich muß daher e Klasse aus dem G man aber noch, daß die arbeitende Ala . ringen, er Vortheil zwar angefaährt, daß die Zeit des
33
1078
räume dies ein; aber, meine Herren, ich glaube, uns, die wir nicht von der Hände Arbeit leben, also weniger Anstrengung gewohnt sind, kommt es doch nicht darauf an, einen Gang aus der Stadt zu machen. Noch weniger aber kommt es dem Arbeiter darauf an, der die Anstrengung wemger scheut, besonders, wenn er sich einen erlaube ten Vortheil verschaffen kann. Nun ist endlich noch zu erwägen, ich spreche nämlich immer nur von größeren Städten, daß ja nicht allein die Stadtbewohner die Mahlsteuer tragen, sondern daß in den Städ⸗ ten ein großer Zufluß von außerhalb stattfindet, daß also der erhöhte Preis zum Theil auch wieder auf die Fremden fällt. Meine Her⸗ ren! 35 glaube, daß, wenn wir in Berlin auch nicht die Mahl⸗ und Schlachtsteuer hätten, wir deshalb auch nicht um 4 Sgr. durch die Woche wohlfeiler leben würden, als jetzt. Nun aber bitte ich Sie, meine Herren, die großen Schwierigkeiten, die im⸗ mer mit der Aenderung oder Einführung einer neuen Steuer verbun⸗ den sind, in Betracht zu ziehen. Eine bestehende Steuer, wenn sie anfänglich auch lästig scheint, wird am Ende zur Gewohnheit, wenn die Last nicht geradezu unerträglich ist. Es wird aber die Schwie⸗ rigkeit insbesondere mit dieser Steuer groß sein. Es ist bereits an⸗ geführt worden, und ich wiederhole es, man denke sich die Schwierig⸗ keiten bei der Einschätzung, die Verlegenheit der Einzuschätzenden. Wenn der Gewerksmann, der sich eines guten Kredits und eines schönen Geschäfts zu erfreuen hat, wenn der Kaufmann, dessen großes Geschäst vielleicht eben so auf Kredit als auf eigenem Vermögen be—⸗ ruht, wenn diese ihr Vermögen angeben sollen, was wird die Folge davon sein? Ist der Einzuschätzende ein gewissenhafter Mann, so wird er der Wahrheit gemäß sein Einkommen angeben, und er kann unter solchen Umständen seinen ganzen Kredit einbüßen und ein armer Mann werden. Die Abschätzung wird somit in vielen Fällen die Leute zu Grunde richten. Es wird also eine solche Besteuerung nach meiner Ansicht nicht nur die größten Schwierigkeiten haben, sondern auch oft nicht ausführbar sein, am wenigsten in solchen Städten, die bereits eine direkte Steuer erheben. Als eine solche Stadt muß ich den Ort anführen, den ich hier zu vertreten die Ehre habe. Die Stadt Breslau hat eine direkte oder Einkommensteuer von 2 bis 6 pCt. nach Progression des Vermögens. Außerdem hat sie eine Neal— steuer mit Abzug von Reparaturen und etwaig leer stehenden Woh⸗ nungen von 10p6t. Diese Stadt muß ferner eine Mahl- und Schlach t⸗ steuer aufbringen von jährlich 300,900 Rthlr. . ;
Wenn aber zu dieser Einkommens- und zu dieser Realsteuer, wovon auch nicht eine Quadratruthe ausgenommen bleibt, denn selbst der Garten, der zum Vergnügen da ist, wird besteuert, wenn zu die= sen beiden Steuern noch diese 300,009 Rthlr. direkt aufgebracht wer den sollen, so frage ich Sie, ob es wohl denkbar ist, daß die Stadt das aufbringen kann; es wird behauptet, Breslau sei eine reiche Stadt, Sie wissen aber, meine Herren — ich will hierauf nicht wei⸗ ter eingehen — Sie wissen, wie die Reihe der reichen Männer ge lichtet worden ist, Sie kennen die Unfälle, sie sind öffentlich gewor— den, Sie kennen den Schlag, der in jüngster Zeit der Stadt Bres— lau versetzt worden ist dürch Krakau. Darum, glaube ich, wird diese Maßregel, für große Städte namentlich, wo, wie bereits gesagt, eine große direkte Steuer besteht, wohl schwerlich durchzuführen sein. Nichtsdestoweniger will ich aber die Mahl- und Schlachtsteuer nicht rechtfertigen. Sie würden mich verkennen, meine Herren, wenn Sie glaubten, daß ich nicht gleichfalls für Gleichheit der Pflichten, der Rechte und Lasten bin. Geben Sie einen Besteuerungs= Modus, der ausführbar ist, der die unteren Klassen wirktch erleich⸗ tert, einen Vestenerungs Modus, der aber auch die Wohl habenden und die weniger Bemittelten nicht unbemittelt macht, der diese nicht in die Verlegenheit setzt, gewissenlose Angaben zu machen, dann werde ich einen solchen Besteuerungs-Modus mit Vergnügen unterschreiben. Ich muß mir auch noch erlauben, Einzel nes nus dem Gesetze anzuführen, das meine Behauptung, daß nach diesem Gesetze eine Steuer-Veränderung unmöglich auszuführen sei, bestätigen wird. Es heißt hier im S. 9a.: „Jeder Eigenthümer eines bewohnten Grundstlicks oder dessen Stellvertreter haftet der Behörde, welche das Verzeichniß der steuerpflichtigen Haushaltungen und Personen aufnimmt, für die richtige Angabe derselben.“ Sollte dieser Paragraph zur Ausführung kommen, dann, bliebe mir nichts übrig, als mein Eigenthum zu veräußern um jeden Preis. Ich habe — verzeihen Sie mir, wenn ich zuletzt noch meine Person in Erwähnung bringen muß, ich thue es ungern — ich habe, nämlich meinen Erwerb und meinen Kredit in ein Haus gesteckt, ich habe 23 Familien, und nicht kleine Familien, in meinem Hause, es sind ehrenhafte Männer; wenn ich aber bei allen für die richtige Angabe ihres Vermögens bürgen soll, dann würde ich vorziehen, das Grund⸗ stück lieber zu veräußern, als mich den Strafen zu unterziehen, welche hier angedroht sind. Es ist ferner ad b. gesagt : Jedes FJamilienhaupt ist für die richtige Angabe seiner Angehörigen, seines Hausstaudes und der übrigen steuerpflichtigen Hausgenossen verantwortlich,“ Ich bekenne Ihnen allen gegenüber, meine Herren, ich kann diese Verantwortlich⸗ eit nicht übernehmen. Im s§. 12 heißt es endlich; „Wenn grö⸗ ßere Städte, mit einer Bevölkerung von mindestens 30, 009 Einwoh⸗ nern, die zur Bestreitung ihrer Gemein⸗-Bedürfnisse erforderlichen Geldmittel lediglich durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern nicht füglich beschaffen können und die mit der Einziehung der Klassen⸗ steuer in großen Städten verbundenen Schwierigkeiten zu vermeiden wünschen, so können auf ihren Antrag nach den örtlichen Verhält⸗ nissen besondere Steuern, und namentlich auch auf Verbrauchsgegen= stände, angeordnet werden 2c.“ Nun frage ich Sie, meine Herren, auf was soll eine Stadt die Verbrauchssteuer legen? Aufs Bier? Soll man den armen Leuten noch das verkümmern? Sollen wir sie auf Brod, Fleisch, Butter oder Eier legen? Ist denn das etwas Ande⸗ res, als eine solche Steuer, die beseitigt werden soll? So, meine Herren, muß ich Ihnen wiederholen, daß ich keinesweges Schutzredner der Mahl- und Schlachtsteuer bin, daß ich, wie irgend Jemand in der hohen Versammlung, gewiß wünsche, daß sie beseitigt werde, aber nur dann, wenn ein Maßstab gefunden wird, der Billigkeit und Gerech⸗ tigkeit mit der Möglichkeit der Ausführung verbindet. Ich stimme also gegen den Gesetz- Entwurf. .
(Mehrseitige Zustimmung.)
General⸗Steuer-Direktor Kühne: Der geehrte Abgeordnete, der eben diesen Platz verläßt, hat Ihnen den 8. 9 aus dem vorgeschla⸗ genen Entwürfe über die Beibehaltung der Klassensteuer vorgelesen und diefen als eine Vorschrist bezeichnet, bei der er genöthigt sein würde, sein Haus zuzuschließen, da er sich außer Stande besinden wärde, für die richtige Angabe seines Hausstandes und seiner Ange⸗ hörigen haften zu können. Es sind mehrere geehrte Landräthe hier in dieser Versammlung; ich bemerke, daß derselbe Paragraph verbo— tenus abgeschrieben ist aus einem seit 1820 bestehenden Gesetze, aus dem infe e hes eh. Seit 27 Jahren ist dieser Paragraph in Ausführung gebracht, und ich provozire auf das Urtheil der sämmt⸗ lichen Herren Landräthe, ob in diesen 27 Jahren nur irgend eine merkliche Unannehmlichkeit daraus erwachsen ist? Das ist es, was ich zur Berichtigung anzuführen habe. —
Abgeordn. Tschocke: Ercellenz werden entschuldigen, wenn ich
mir erlaube zu erwiedern, daß ich doch nur annehmen kann, daß die⸗ ser Paragraph oder dieses Gesetz allgemein, d. h. für die Stadt- und Landbewohner, gefaßt ist, und so wäre meine Anführung nicht wi⸗
derlegt.
General⸗Steuer⸗Direktor Kühne: Er findet schon seit 24 Jah⸗ ren in den Städten Elberfeld, Barmen, Krefeld und anderen An⸗ kr nnt das heißt in allen den Städten, wel e die Klassensteuer
aben.
Abgeordn. von Gerlach: Meine Herren! Sie werden mir er⸗ lauben, aus dem Kreise meiner Erfahrung hinsichtlich der Einkommen⸗ steuer auch Einiges anzuführen. Die Einkommensteuer ist unserem Lande nicht unbekannt. Bereits in den letzten Monaten des Jahres 1809 und in den ersten Monaten des Jahres 1810 ward eine Klas⸗ e,. in Anwendung gebracht nicht als Staatssteuer, sondern zur Ausgleichung der Leistungen in den Provinzen. In einigen Provin⸗ zen fand sie vollständige Anwendung, so in Ostpreußen; in Pommern kam sie theilweise zur Anwendung, in der Mark gar nicht, und von Schlesien weiß ich nicht, wie weit sie in Anwendung kam. Ich weiß aber aus damaliger Zeit, daß sie viel Widerspruch fand, namentlich bei den Konvozirten, die hier zusammengetreten waren, namentlich bei den Abgeordneten der Stadt Berlin. Wenn ich die Leistungen über— sehe, die damit ausgeglichen werden sollten, so war es dafür eine an⸗ nehmbare Steuer. Im Jahre 1810 wurde eine Steuer-Revision vor⸗ genommen, und ein diesfallsiges Gesetz erschien. Auch damals wurde die Einkommensteuer in Berathung gestellt, aber durch den Herrn Staats- Minister von Hardenberg üicht in Anwendung gebracht, und es war die Meinung der hier versammelten Konvozirten, welche da⸗ mals die interimistische National- Repräsentatiion bildeten, dagegen. Es wurde eine allgemeine indirekte Steuer für Stadt, und Land in Anwendung gebracht, nur daß für das Land noch eine sogenannte Kopfsteuer von 12 Groschen in Anwendung gebracht wurde, da die Mahisteuer noch nicht eingeführt war. So stand die Sache von 1810 —= 1812. Im Jahre 1812, als Napoleon dem Lande verschie⸗ dene Bedingungen gestellt hatte, namentlich für die Durchmärsche, der französischen Truppen nach Rußland, wurde zur Ausgleichung diese Leistungen eine Vermögenssteuer durch das Gesetz vom 24. Mai 1812 für die ganze Monarchie in Ausführung gebracht. Ich bin selbst da⸗ mals, vermöge meiner landräthlichen Stellung, Kommissarius gewe⸗ sen und erinnere mich sehr wohl, zu welchen unendlichen Schwierig- leiten die Ausführung dieser Steuer führte. Es wurden Fassionen eingereicht, sie waren aber sämmtlich nicht richtig, es mußten mehrere Unkersuchungen veranlaßt werden, und eine Richtigkeit war nicht zu erlangen, obgleich der Sinn der Bewohner im Jahre 1812 und 1813, wo die ganze Existenz des preußischen Staates davon abhing, ein so günstiger war, wie er nur irgend sein konnte. Im Jahre 1817, als die neue Steuer -Gesetzgebung zur Berathung kam, kam die Ein kommensteuer nicht außer Betracht. Die Steuerpläne, wurden den Provinzen zugesandt, und es erschienen, auch, Hindeutun= gen auf die Einkömmensteuer. Ich selbst bin Mitglied einer solchen Kommission in Pommern gewesen. Auch da sprach sich die allgemeine Meinung gegen die Einko]mmen-Steuer und für die indirekte Steuer aus, auf welcher seit mehr als 100 Jahren die Steuer-Gesetzgebung des Staates beruhte, und es wurde in Folge dieser Berathungen die indirekte Besteuerung von neuem in Anwen⸗ dung gebracht. Soll ich mich also zur Sache erklären, so kann ich mich nur für das indirekte Steuer-System erklären, als einem sol⸗ chen, welches im Vaterlande bekannt ist; ich muß mich aber für di⸗ rekte Steuern bei Kriegszeiten und Landes⸗-Kalamitäten erklären, und für diese Zeiten sind sie aufzuheben. Soll, eine stehende Armee in Bewegung 'gesetzt werden, so sind Requisitionen und Leistungen aller Art unumgänglich erforderlich, keinem Schatze des Staates wäre es möglich, das Monate lang auszuhalten, und dann leiste Jeder das, was er kann, und was ihm die Pflicht auflegt; aber nicht, kann ich dafür stimmen, eine solche Steuer fortwährend einzuführen, indem ich weiß, welche Unregelmäßigkeiten und Unannehmlichkeiten im Allge⸗ meinen dabei stattgefunden haben, und welchen Unwillen sie erregte.
Abgeordn. Stöpel:; Ich bin ein entschiedener Gegner derjeni⸗ gen Ansichten, welche zwei verehrte Abgeordneter aus der Rhein⸗Provinz gleich zu Anfang mit dem Vorgefühl, daß sie nicht viel Sympathie in der hohen Versammlung finden würden, vorgebracht haben, und ich habe um das Wort gebeten, um gegen die Umwandlung der Mahl- und Schlachtsteuer in eine Einkommensteuer mich zu erklären. Die Denkschrift, welche uns mit den Gesetz-Entwürfen zugegangen st, stellt lichtvoll und durchsichtig alles dasjenige zusammen, was sich für und gegen die gewählte Maßregel sagen läßt, und zugleich giebt das Gouvernement darin zu erkennen, daß es nicht geneigt sei, eine Erhöhung der Steuern eintreten zu lassen, sondern nur beabsichtige, aus der Mitte der hohen Versammlung denjenigen Steuer-Modus kennen zu lernen, welcher dem Lande am willkommensten sein würde. Die Veranlassungen zu dieser Proposition scheinen mir nicht so drin— gend gewesen zu sein, daß sie nicht hätte unterbleiben können. Nur die Stände aus zwei Provinzen haben sich für Verwandlung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer in eine Klassensteuer erklärt, und wenn die Tagespresse hin und wieder dieser Maßregel das Wort geredet hat, so ist es unschwer, darin ein affektirtes, nicht mit staatswirthschaftlichen Kennt⸗ nissen unterstütztes Streben zu erkennen, den unteren Volksklassen zu schmeicheln. Ich sage ausdrücklich und wohlüberlegt „theilweise“, um den Vorwurf von mir zu entfernen, als habe ich das Werk eines von mir sehr hoch geehrten Abgeordneten aus der Rhein ⸗-Provinz ver⸗ dächtigen wollen, welches im vorigen Jahre erschienen ist, welches ich aber noch nicht einmal gelesen habe.
(Heiterkeit in der Versammlung.)
Ich meinerseits nehme keinen Anstand, mich öffentlich und unverholen dahin zu erklären, daß ich die Mahl- und Schlachtsteuer für den ge⸗ lungensten Theil unserer Steuer⸗-Gesetzgebung halte, und daß ich nur die Schwierigkeiten beklage, welche der Ausdehnung derselben über das ganze Land entgegenstehen. Ich bin um so mehr verpflichtet, diese Erklärung abzugeben, weil ich diese Steuer seit ihrem mehr als fünfundzwanzigjährigen Bestehen kenne, und weil sie mir und der Stadt, welche ich vertrete, alljährlich immer lieber und werther ge⸗ worden ist. Sie hat aber auch bestimmte Vorzüge vor allen anderen indirekten Steuern — ich sage nicht direkte, sondern indirekte Steuern. — Zu diesen Vorzügen rechne ich nicht die Leichtigkeit, ich möchte sagen Schmerzlosigkeit der Entrichtung und die Selbstbesteun⸗ rung, die sie in sich trägt. Denn diese finden sich größtentheils in den anderen indirekten Steuern wieder, ich mache auf andere Mo⸗ mente aufmerksam. Zuerst hebe ich die Geringfügigkeit der Erhe⸗ bungskosten hervor. Wir haben heute hier von diesem i her eine Stimme gehört, die das Gegentheil behauptet, aber schon nach den Mittheilungen in der Denkschrift sind, diese Erhebungskosten in den größeren Städten so unbedeutend, wie sie vielleicht niemals bei einer anderen indirekten Steuer vorgekommen sind. Die Denkschrist giebt die Erhebungskosten auf Sy pe t. an. Wenn man aber rechnet, daß diejenigen Städte, welche auf diese Steuer mit ie, ,. des Staates einen Kommunal- Aufschlag von 50 pCt. gelegt haben, für Erhebung dieser 50 pEt. noch 5 pCt. an den Steuer . zurück⸗ zahlen, ' machen die Erhebungshosten keine 23 pCt., folglich bleiben circa 6 pCt. stehen. Das ist ein Resultat, welches wirklich bisher bei indirekten Steuern unerhört gewesen ist. Ich komme nun auf die wenigen Contraventionen, die vorkommen, und bin wieder in der Lage, behaupten zu müssen, daß, obgleich das Gegentheil hier gemeint wor⸗ den ist, doch im Ganzen nur sehr wenige und unbedeutende Contra⸗ . bei der Erhebung der Mahl- und Schlachtsteuer stattgefun⸗ den haben.
In größeren Städten betragen sie nach der Denkschrift eine auf
309 Steuerpflichtige. Das ist wenig, zumal da es meistens nur Ordnungswidrigkeiken und verglichen, mit den *** Sünden an der Gränze nur Bagatellen sind. Dies beweist, da . Ste ner einen sehr günstigen Einfluß auf die Sittlichkeit ausübt — ein Moment, der allerdings beachtet zu werden verdient. Einen ferneren Grund erblicke ich in den Schwankungen, welchen die Preise des Fleisches und des Getraides unterworfen sind. Entfernen sich diese nur um Einiges aus der Mitte, gleichviel, ob nach oben oder unten, so wird dadurch der Einfluß der Steuern auf das Konsumo neutra⸗ lisirt. Wir haben in der neueren Zeit die Erfahrung gemacht, daß der Erlaß der Mahlsteuer fast gar nicht zu bemerken gewesen ist. e. Man sagt ferner, daß man es mit den arbeitenden Klassen und 7 dem Proletariat nicht gut meinen könne, wenn man die e, d. er Mahl- und Schlachisteüer überschätze. Ich muß mich dem ö. gegen⸗ setzen. Die arbeitende Klasse, wenn sie nur Arbeit hat, wir . so viel verdienen, wie sie braucht, sie ist nicht e, n, sie . deiht nur auf fremdem Grund und Boden, in dem Schutze 4 mitt. leren und höheren Stände. Verarmen diese, so ist auch ihre Fistenz gefährdet. — Wie will man endlich die Erfahrung erklären, daß die Proletarier gerade seit Einführung der Schlachtsteuer und trotz dieser sich hauptsächlich den größeren Städten zuwenden. Wenn diese hö⸗ here Steuer auf die ersten Lebensbedürfnisse eine Schutzwehr gegen bas Andrängen der Armen wäre, so könnte man es von der anderen Seite als einen Grund annehmen, um sie bestehen zu lassen. Ich wende mich nun zu der intendirten Umwandlung der Mahl und Schlachtsteuer in eine Einkommenstener, von der unser Statistiker Hoffmann sagt, daß es eine eigene Erscheinung sei, wie gerade die edelsten Naturen für sie schwärmten, während doch diese Steuern so sehr gehässige Formen shabe und sich mehr wie jede andere Steuer von der Gerechtigkeit entferne. Diese Stimme ist mir wichtig gewesen, und, wenn ich die Details verfolgen wollte, so würde es mir nicht schwer werden, passende Beispiele als Beläge für die Wahrheit dessel⸗ ben aufzufinden. Eine jede Abänderung der Steuern ist unbequem und lästig; aber die Verwandlung einer indirekten Steuer in eine direkte ist etwas, was mir fast unerträglich scheint. Betrachten wir die uns für die Mahl- und Schlachtsteuer gebotene, Einkemmensteuer. Diese Steuer entschleiert mit rücksichtsloser Zudringlichkeit die Fa⸗ milien⸗-Geheimnisse, sie verleitet bei der Erhebung den Besteuerten zu unredlichen Fassionen; sie giebt endlich Veranlassung, daß neidische Exemplificationen auf Mitbesteuerte und hämische Denunciagtionen der⸗ selben verewigt werden. Der vorgelegte Gesetz⸗ Entwurf ist, wie mir eine Vergleichung ergeben hat, der Peelschen Einkommensteuer nach⸗ gebildet; aber wie verschieden waren die damaligen Verhältnisse, welche die englischen Minister im Jahre 1842 zwangen, den arbeitenden Klassen irgend ein Zugeständniß, irgend eine Genugthunung zu geben: wie verschieden waren diese Verhältnisse von den unsrigen! Robert Peel fand auch anfangs sehr wenig Anklang mit diesem Gesetze und nur in der Morning-Post, ein Organ, welches dasselbe zu ver theidigen schien; aber es konnte sich doch nicht entbrechen, die Bill ein unerfreuliches Dokument zu nennen und sie zu vergleichen mit ei⸗ ner bitteren Medizin, die der Arzt nach trostlichem und freundlichem Zureden einem Kranken verordnet. Dagegen erliegen unsere größeren Städte, in welchen die Mahl- und Schlachtsteuer besteht, unter der Last der mannigfaltigsten städtischen direkten Steuern. Ich bitte um Erlaubniß, hier etwas aus Potsdam mittheilen zu dürfen. In dieser Stadt existirt eine Einkommensteuer vom Grundvermögen, eine zweite Einkommensteuer von anderen Revenüen, eine Hundesteuer, eine Nach— tigallenstener, Feuerkassen⸗Beiträge, und eine Wildsteuer wird vorbe⸗— reitet; konimt nun hierzu noch die Königliche Einkommenstener mit ungefähr 70,000 Rthlrn. und dem Kommunalzuschlage von circa 35,000 Rthlrn., also zusammen über 100,000 Rthlr. — so wird der Zustand der eintreten; es wird unmöglich diese mag das Heer der
Gesetzgebung einmal das un⸗
ᷣ wie ich glaube,
die gehorsamste Bitte er⸗
ssender Gelegenheit aller⸗
Einberufung Vereinigter
e Degenstend nicht innerhalb
h bern. tage den einzelnen Abgeordneten
zu den Sense r h lee fs. selbst,
gegen i. K. der Mahl- und
ö eute hier schon mehrfach her⸗
9 56 66. eine . ö 5 „ede Steuer, deren Umge
en vortheilbringend ist also . g
1079
ie Mahl⸗ und Schlachtsteuer, sondern, wenn, wie ich nicht wünsche, 2 , . werden sellte, auch diese würde in diesem Sinne noch mehr demoralisirend auf das Volf wirken, ja so⸗ gar noch mehr, insofern hier das Aussprechen unwahrer Angaben nehr von dem Willen des Einzelnen abhängt. Aber es giebt auch noch andere Maßnahmen der Gerechtigkeit, die mich bewegen, iberall gegen die Peibehaltung der Mahl und Schlachtsteuer zu stimmen; sie ist nämlich ein Staat im Staate, ein isolirendes Steuersystem, sie schränkt die einzelnen Städte von dem Binnenhandel und von der Verbindung mit den übrigen Städten und mit dem Lande ab, sie er— fordert ein Heer kostspieliger Beamten, die auch noch unbeliebt sind. Sie hat in ihrem Prinzipe kein Recht, denn das Recht jeder Stener muß sich auf eines namentlich gründen, das ist die Prästationsfähig⸗ keit, ste muß dem Reichen viel, dem Armen wenig auflegen, was bei der Mahl⸗ und Schlachtstener nicht der Fall ist. Also fort mit der⸗ selben und eine gerechtere dafür! Es fragt sich aber, ob die pro— jeftirte Einkommensteuer eine solche sei. Wenn es möglich wäre, durch eine gesetzliche Abschätzungs Theorie, wenn es möglich wäre, durch die in jedem Einzeluen wohnende vorauszusetzende Moralität es zu erreichen, die Vermögens-Verhältnisse, die zu besteuern sind, zu be⸗ rechnen und wahr und klar darzulegen, dann würde ich die Einkom— mensteuer für die passendste halten. Ich würde sie aber auch dann nur für die vollkommen passendste halten, wenn sie nicht blos in Preußen eingeführt, würde. Eine Einkommensteuer müßte, wenn sie gerecht sein soll, in allen Vereinsstaaten eingeführt werden. Ich werde spä—⸗ ter Gelegenheit haben, dies näher zu bezeichnen, und ich hoffe, auch näher zu beweisen. Aber so wie jetzt die Einkommenstener hingestellt wird, wenn ich auch ihr Prinzip als vollkommen gerecht anerkenne, wenn ich auch finde, daß nach ihr dem Reichen mehr, dem Armen weniger aufgelegt wird, daß Jeder nach seinen Verhältnissen zahlen soll, so stellt diese Steuer doch wieder einen Uebelstand hin, den wir bisher hatten, den das Gesetz zwar, glaube ich, hat beseiligen wollen, dabei aber wieder in denselben Fehler gefallen ist, nämlich zwei Steuern, die beinahe gleich bedeutend, neben einander zu stellen. Bis zu 100 Rthlr. Einkommen sollen mit wenigen Modificationen die bis⸗ herigen Bestimmungen der Klassensteuer gelten, von da aber die Einkommenstener eintreten. Meine Herren, ich erlaube mir ein ganz kleines Beispiel zu geben, was sich Jeder hundertfach selbst machen kann. Wenn zwei neben einander wohnen, wovon der eine ein Ein— kommen von 399 Rthlr. 29 Sgr. 11 Pf, sein Nachbar daneben aber von 400 Rthlr. und 3 Pf. hat, so würde, wenn man einmal die Einkommensteuer hat, der Mann, welcher 3 Pf. mehr besitzt als 1600 Rthlre, doch blos für diese 3 Pf. einer Mehrbesteuerung, wenn solche in dieser Unbedeutenheit möglich wäre, unterliegen können, wenn das Gesetz gerecht wäre; aber machen Sie einmal das Exem pel, um wieviel er in einem solchen Falle mehr geben muß und blos deshalb, weil er mit der Kleinigkeit in ein anderes Steuer— Verhältniß treten soll. Zwei solche Steuern neben einander können nicht gerecht, nicht anpassend sein, wenn sie ein solches Ergeb⸗ niß haben. Ich will nicht eingehen auf Dinge, die schon vielfach erwähnt worden sind, nämlich die Schwierigkeit der Ausführung bei der Einkommensteuer, namentlich in großen Städten. Es wird im Gesetze gesagt, die Einzelnen sollen bestimmte Angaben über ihr Ein— kommen machen. Ich mache aber auf einzelne Geschäftsbranchen und Gewerbe aufmerksam, wo wir Alle fühlen, daß es nicht möglich ist, auch bei dem treuesten, ehrlichsten Sinne bei seinem Bürgereide ver= sichern zu können, wie viel man im nächsten Jahre einnehmen wird, man soll selbst deklariren, was man hiernach in dem bevorstehenden Jahre geben könnte, aber, wenn ich nicht Allwissenheit voraussetze, werden die Mehrsten, wenn sie ehrlich bleiben wollen, sagen müssen, das kann ich nicht, denn ich weiß es selbst nicht, besteuert mich wie ihr wollt, ich selbst kann, vermag es aber nicht anzugeben, was ich nach- Recht für das nächste Jahr zu geben habe. Ich glaube also, eher nicht bessere Grundlagen einer Einkommensteuer gefunden sind, biete sich vorläufig ein anderes Mittel dar, das, was das Gesetz ge— recht will, wofür ich mich nur lobend aussprechen kann, nämlich einen gerechten Steuerfuß einzuführen, auf bessere Weise zu thun, als es hier durch die einzelnen Bestimmungen der Einkommensteuer geschieht. Ich will mich als Beweis auf ein recht einfaches Beispiel beschränlen. Meine Herren, ein alter Rock ist zwar nicht der beste, aber der be—⸗ quemste dem, der ihn lange getragen hat, und einen solchen be— quem gewordenen Steuerrock haben wir in der Klassensteuer. Zwar hat diese Steuer, wie auch hier vielfach zur Sprache gekom— men ist, selbst einzelne unpassende Maßnahmen. Diese unpassenden Maßnahmen bestehen am meisten darin, daß diese Steuer eine Menge Excemtionen gestattet, die Steigerungssätze unausreichend und nicht, zweckgemäß sind, sie hat ferner den Üebelstand, daß sie ein Maximum für die höchste Besteuerung festsetzte, also mehr angemes— sene Hochbesteuerung der Reichen zum Schutz und Uchertragung der Aermeren unmöglich machte. Deshalb möchte ich mir erlauben, dar— auf anzutragen, die Klassensteuer als etwas Altes und schon Bestehen— des beizubehalten, dabei mehr Steigerungssätze in die Classification hineinzubringen, die unteren Steuersätze herunter zu setzen, um die Armen zu schonen, und für die höher hinaufsteigenden Sätze kein Maximum zu bestimmen, sondern immer höhere Prozentsätze, weil ich behaupte, wenn das Gesetz bestimmt, daß derjenige, der 1000 Rthlr. Einkommen hat, 3 Rthlr., und der, der 16,9000 Rthlr. Einkommen hat, 30 Rthlr. giebt, daß dies nach Adam Riese richtig ist, aber nach meiner moralischen Empfindung ist es ungerecht, denn wer ein Ein— kommen von 10,000 Rthlr. hat, kann mehr als 3 Rthlr. vom Tau— send geben. Man scheint, wenn ich die Motive richtig verstanden habe, — ich habe nur die Möglichkeit gehabt, sie flüchtig durchzu— sehen, — diese Absicht gehabt zu haben, aber man ist wegen eines Uebelstandes, wie es die Motive nennen, davon abgegangen. Die⸗ ser Uebelstand soll darin liegen, daß sich in großen Städten heraus gestellt habe, daß, wenn sie die Klassensteuer gehabt hätten, der Ein⸗ zelne beinahe das dreifache mehr gegeben hätte, als in den kleineren Städten, wo die Klassensteuer besteht. Ich kann dieses Ergebniß nicht bestreiten, ich habe es nicht berechnet und vermag es nicht zu berechnen, aber wenn es auch wahr wäre, so würde doch das, was die Regierung daraus gefolgert hat, unrichtig sein. Ich behaupte, diesen Mehrbetrag giebt in großen Städten nicht der einzelne Ein⸗ wohner, sondern die vielen Tausenden von Fremden und die Leute aus der Umgegend und dem ganzen Lande, die dort zusammenkom⸗ men und deshalb oft einer doppelten Steuer unterliegen; denn wer sich hier z. B. nur periodisch aufhält, zahlt so lange die Mahl- und Schlachtsteuer und zahlt auch zu Hause die Klassensteuer fort. Das kann wohl nimmermehr gerecht sein. Daher also rührt jene Erhö⸗— hung, die ich weiter nicht bestreiten will. . Deshalb stelle ich nun zwei Anträge und bitte die geehrten Sprecher nach mir und die hohe Versammlung selbst, sich darüber zu äußern, ob sie ihnen passend erscheinen. Der eine Antrag geht da⸗ hin, daß von der hohen Versammlung die Bitte 2 werde, wichtige Vorlagen früher und möglichst den einzelnen Abgeordneten vor dem Beginsn des Landtages zuzuschicken, und zweitens vorläufig von der Einführung der Einkommenstener abzustehen und dafür mit den Grundzügen, die ich angedeutet habe, die Beibehaltung der Klas⸗ sensteuer zu erbitten.
ein solcher ist, der nicht wohl zur Berat Der zweite ist nicht rn, . 2 len mit bereits gestellten Anträgen. Da der Antra e ch 2 Fassung bekommen hat, so erkenne ich es auch nan stm: . bestimmen, in welcher Weise die gesetzliche Unterstiü moglich zu ö . tzung ermittelt wer- den soll; es ist dem aber nichts entgegen, daß es bis zu einem spä teren Zeitpunkte der Berathung ausgesetzt bleibe, in welcher Mm. darauf zurückzukommen sein wird, ob durch Anschluß an einen . ren Vorschlag oder in sonstiger Art. ö
Abgeordn. Winzler: Durchlauchtiger Marschall, ich darf mich auf Beispiele berufen, die seit Wochen vorgekommen sind, daß münd= lich vorgebrachte Bitten an Se. Majestät den König augenblicklich entweder angenommen oder verworfen worden sind. Ig weiß nicht, ob die hohe Versammlung meine Bitte für unpassend hält und zu der ihrigen machen will, ich halte sie aber für eine nöthige und wün⸗ schenswerthe und der hohen Versammlung muß Gelegenheit gegeben werden, sich darüber auszusprechen, denn nur die hohe Versammlung kann dies thun, überhaupt aber muß ich den Ausspruch zurückweisen, der Antrag wäre nicht besonders formulirt. Ich gebe zu, daß Andere ihre Anträge vielleicht besser nach den Ansichten des durchlauchtigen Herrn Marschall formuliren können, ich aber glaube, als pflichttreuer Ab⸗ geordneter gehandelt zu haben, bin in meinem Rechte und kann Nie⸗ ö die Befugniß einräumen, die Formen meiner Anträge zu adeln.
Marschall: In dem, was ich gesagt habe, liegt kein Tadel.
Der Antrag ist nicht so gefaßt, mir auch nicht schriftlich übergeben, so daß zu ermitteln wäre, ob er die Unterstützung von 24 Mitgliedern sindet. Der erste Vorschlag, der gemacht worden ist, ist schon bei anderer Gelegenheit zur Sprache gekommen, und es wird mir vom Herrn Secretair so eben das vorgelegt, was darüber schon verhan= delt worden ist, insbesondere eine Aeußerung des Herrn Landtags⸗ Kommissars, durch welche der Gegenstand schon erledigt erscheint. Es kann nicht im Wunsche und Interesse der Versammlung liegen, auf diesen Punkt durch Unterbrechung der vorliegenden Debatte zu⸗ rückzukommen. General-Steuer-Direktor Kühne: Ich will mir nur eine Be— richtigung erlauben. Der geehrte Redner hat geäußert, daß das Gesetz über die Einkommensteuer etwas ganz Unmögliches verlange, indem die Leute ihr zukünftiges Einkommen angeben sollten, was sie in dem laufenden Jahre haben würden. Das Gesetz verlangt aber diese Unmöglichkeit nicht, sondern es sagt, es sollen die Grundstücke nach dem Reinertrage oder anderer Schätzung, die Kapitalien nach dem Zinsertrage besteuert werden, und setzt dann hinzu:
„Bei Schätzung des Handels- oder gewerblichen Gewinnes, wobei der Durchschnitt der drei letzten Jahre, sofern der Gewerbebetrieb schon so lange gedauert hat, zum Grunde zu legen ist.“
Es soll also auf die Vergangenheit zurückgegangen werden, und man setzt dabei voraus, daß diese Vergangenheit den Durchschnitt auch für das laufende Jahr abgeben könne. Wenn man ferner einen Widerspruch darin gefunden hat, daß zwei in sich ganz verschiedene Steuern neben einander gehen sollen, nämlich die e en. und die Einkommensteuer, so gebe ich zu bedenken, daß wir dasselbe eigent⸗ lich schon jetzt haben; wir haben eine Klassensteuer, die mit einem halben Thaler anfängt und mit 144 Thalern aufhört, wir haben eine Klassensteuer in 12 verschiedenen Abstufungen. Es giebt aber ganz gewiß im Leben nicht zwölf, sondern zwölfmal zwölfmal zwölf ver⸗ schiedene Abstufungen und noch mehrere, wenn man jeden Groschen, den Jemand mehr oder weniger an Einkommen hat, rechnen will. Wir haben also jetzt in der Klassensteuer dieselbe Geschichte von dem Sandkorn, welches das Glas überlaufen macht, wie wir sie bei der Klassen⸗ und der Einkommensteuer haben würden, daß nämlich der, der 399 Rthlr. 29 Sgr. 11 Pf. Vermögen hat, möglicherweise in eine andere Klasse gehören kann, als der, welcher 400 Rthlr. Ver⸗ mögen besitzt, wie es jetzt eben auch der Fall ist. Es kann jetzt aller⸗ dings vorkommen, wo die Abstufungen zwischen 8 und 12 Rthlr. sind, daß Jemand, der nur um ein geringeres weniger Vermögen hat, als ein anderer, um 4 Rthlr. niedriger eingeschätzt wird, waͤh⸗ rend sein Nachbar mit einem nur um einen Pfennig geringeren Ein⸗ kommen in der Klasse bleiben könnte.
Man hat vorgeschlagen, anstatt der Einkommensteuer eine Klassen⸗ steuer einzuführen, aber ohne ein Maximum, d. h., man will eigent⸗ lich das, was das Gesetz will, eine Einkommensteuer. Denn eine Klassensteuer ohne ein Maximum kann doch nur nach dem Einkommen sich richten. Man muß das Einkommen ermitteln, wenn man sagen will, es soll Jemand 10090 Rthlr. geben; man muß doch wissen, was ist das Einkommen von denen, die weniger geben sollen. Wenn sich die Klassensteuer nach äußeren Merkmalen richtet, so kann man es noch für möglich erachten, daß die Steuer nach vier großen Abthei⸗ lungen, jede mit drei Stufen, vertheilt werde. Es aß sich da noch durch eine Abschätzung von Seiten der Abschätzungs⸗Behörde ermit⸗ teln, in welche Klasse und Stufe der einzelne Mann gehört. Es läßt sich dies um so eher thun, als man glauben kann, daß nament- lich in den höheren Stufen, wo die Abschätzungen schon schwieriger werden, doch nicht leicht Jemand über eine absolute Ueberbürdung, über eine solche Bestenerung, die ihn in seiner Prästationsfähigkeit zurückbrächte, die ihn mit dem Ruin seines Vermögens bedrohte, wird klagen können. Denn der Mann, bei dem es sich fragt, ob er 96 oder 144 Rthlr. bezahlen soll, wird ganz gewiß diese 48 Rthlr,, die er im schlimmsten Falle mehr zahlt, sehr viel leichter aufbringen können, als der geringere Mann, der vielleicht mit Recht nicht höher, als mit 1 oder 2 Rthlr. eingeschätzt werden kann.
In dem Maße aber, wie man nun mit der Klassensteuer höher hinaufgehen will, in dem Maße würden die Abschätzungs⸗Merkmale zweifelhafter und endlich ganz unhaltbar werden. Wenn nun die Regierung geglaubt und sich überzeugt hat, daß die Klagen gegen die Klassensteuer insoweit nicht zu verwerfen und nicht wegzuleugnen seien, daß der reiche Mann bei der Klassensteuer verhältnißmäßig eben wegen der Form dieser Steuer weniger giebt, als der arme; danach giebt es, um dies hinweg zu räumen, kein anderes Mittel, als ein' wirkliche Einkommensteuer einzuführen für dasjenige Ein- kommen, welches durch allgemein ins Auge fallende Merkmale nicht mehr erfaßt werden kann. Sie ist davon ausgegangen, daß dieß der Wunsch des Landes wäre; sie ist ferner von der Voraussetzung aus= gegangen, daß ebensowohl die Aufhebung der Mahl- und Schlacht. Steuer der Wunsch des Landes sei; sie it, zu dieser Meinung ver- anlaßt, ja fast genöthigt worden durch die Jahre lang dauernden Anagni e d 2 S tsteuer, durch die ununterbroche⸗ Angriffe auf die Mahl= und Schlachtsteuer, . er m l nen, auf das gehässigste fortgesetzten Angriffe / ie * ffent-· lichen Blätter sich kundgegeben und von keiner Seite her bis zu die⸗ sem Augenblicke, wo die gien mit dem Vorschlage, die Mahl⸗ und Schlachtsteuer aufzuheben, selbst bervorgetreten ist, eine Wider- die sie also doch für begründet halten mußte. legung gefunden haben, das Resultat b r. die Regierung bat sich auch durch das Resultat der Verwaltang der Mahl und Schlacht⸗Steuer selbst dazu bewogen finden müssen. Ich kann offen anerkennen daß im 1 bei der Verwaltung unserer af. und indirekten Steuern ch ein guter und w ter Fortschritt 4 bat, daß Zuwiderhandlungen gegen alle ren Steuern sich vermindern, daß es überall anerkannt wird es
Marschall: Wenn es darauf ankommt, die gesetzliche Unter⸗
stützung zu ermitteln, so muß gesagt werden, daß der erste Antrag
die Pflicht eines jeden Staatsbürgers ist, zu diesen Lasten ᷣ 1