1847 / 163 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

wege, a ze von dem praltischen Standpunkt aus, wo ich . die Einkommensteuer den sttel ist, die lassen zu erleichtern, sei es durch Abschaffung der Mahl⸗ „sei es durch At der unteren Klassen ir. Meine Herren! Wir legen mit Recht großen Werth . J,, vor dem Gesetz; eben so wichtig ist es aber quch, eine Gleichheit in den Staatslasten defe daß, mit einem rte ein Jeder nach seinem Einkommen . diefen Lasten beiträgt. Die Gerechligleit forberl, daß die unbemittelten Klassen möglichst be= rücksichtigi werden, die jeine Vertreter hierher haben senden können, um ihre Rechte zu vertreten; die Loyalltät fordert, daß der höher kehende Theil des Landes sich in loynler Weise ber Üinbemittelten annimmt, aber endlich auch die Klugheit, denn wenn leine Rüchsichten auf diefe Klassen genommen werden, könnten Zustände entstehen, welche die traurigsten Folgen für unser Vaterland haben würden, Ich stimme daher für bie Kinkoinmensteuer, erlaube mir aber, dabei den Wunsch auszusprechen, daß Se, Majestät der König die Gnade ben möge, eine Immebiat-Kommisston zu ernennen, bestehend aus tagtebegmten und sfändischen Mitgliedern, um die zweckmäßigsten Maßregesn zu erforschen, wie die Einkommensteuer einzuführen ist. * eordn. , ,. Da bereits ausführlich Alles erör⸗= tert worben ist, fo erkläre ich nir, daß ich gegen das Gesetz stimme. Abgeordn. Sommerbrodt (vom Platzez: Als ich mich bald nach der bn. des Gutachtens vor drei Stunden gemeldet hatte, war es meine Absicht, meine Ansichten über die Umwandlung der Mahl- und Schlachtstener in eine Einkommensteuer ausführlich zu er⸗ läutern; es hat aber eine so . an städtischer Abgeordneter dies bereits in meinem Sinne gethan, daß ich nur, wenn ich die Tribüne bestiege, einen Fehler begehen würde, der zwar auf der Tri⸗ büne kein neuer ist, vor dem ich mich aber seit 8 Wochen gehütet ie nämlich den, mit einigen anderen Worten dasselbe zu wieder⸗ olen. Bravo.) Ich füge blos hinzu, daß, so lange für die Mahl- und Schlacht⸗ steuer kein besserer Ersatz als die proponirte Einkommensteuer ge= eben wird, ich glaube, daß die Mahl und Schlachtsteuer sür die tädte noch zwe 266 beizubehalten und für Alle leichter zu ertra⸗ gen sein wird. Im Allgemeinen kann ich gegen die Einkommensteuer nicht stimmen, da die melsten Städte schoͤn eine Einkommensteuer zur Aufbringung ihrer Kommunal-Abgaben haben und ich überhaupt eine . für das einzige Mittel halte, um gleichmäßige Be⸗ steuerung, die im höchsten Grade wünschenswerth, ja dringend noth—⸗ wendig ist, gu erreichen. . Abgeordn. Bün ing: Hohe Versammlung! Der Grundsatz, daß ein jeder Staats⸗Einwohner verpflichtet sei, nach dem Verhältnisse seines Vermögens zu den Staatsbedürfnissen beizutragen, ist von der eehrten Abtheilung einstimmig anerkannt worden. Ich stimme dieser Anerkennung ebenfalls bei. Ber vorliegende Entwurf einer Einkom⸗ mensteuer 1 jedoch nach meiner Meinung nicht mit diesem Grundsatze übereinstimmend; denn es wird schon eine zu große Unbilligkeit darin gefunden, daß den Grundbesitzern neben der Grundsteuer noch eine kben so große Steuer aufgelegt werden soll, mit Unterschied noch eine höhere, wie den übrigen Stenerpflichtigen. In meiner Provinz muß der Grundbesitzer 15 bis 20 pCt. Grundsteuer bezahlen von den Katastral⸗Reinerträgen seiner Grundstücke. Derselbe würde dann, wenn er die Grundstener bezahlt hätte, von dem, was er noch übrig

behält, noch einmal 3 Prozent bezahlen müssen.

Geichen von Ungeduld). Die ganze Steuer wird ihm also zu 18 bis 22 Prozent zu stehen kommen, während der Kapitalist nur 3 Prozent von seinem Kapital= Einkommen zahlen soll. Eben so sehr stellt sich das Mißverhältuiß bei dem 8. 6 heraus, wo im Vergleich mit den Grundsteuerpflichtigen diejenigen, die ihre Einnahmen von unfundirten Einkommen haben,

nur 2 Prozent bezahlen sollen. (Stärkere Zeichen der Ungeduld, weil der Redner nur den Steno⸗ . graphen diktirt): ch stelle die Frage: Warum soll der Grundbesitzer eine sechs⸗ fache Steuer, im her sege zu der des Kapitalisten, zu zahlen haben? Man sieht hier die größte Unbilligkeit (immer diktirend), weil hier⸗ nach die Einführung einer Einkommensteuer die Ueberbürdung der die Grundsteuerpflichtigen schon trifft, noch im höheren Grade steigern würde. Aus diesem Grunde erkläre ich mich gegen den Gesetz⸗Entwurf. (Gelächter und Lärm lassen das Diktiren nicht ferner zu.) Abgeordn. von Rath: Wenn ich es wage, heute das erstemal vor Ihnen hier aufzutreten, so rechnen Sie es mir nicht als An⸗ maßung an. Ich erkläre mich für die Einkommensteuer; ich erkläre mich aus dem Grunde dafür, weil ich sie als die n g prinzipielle unter den direkten Steuern betrachte, die eine Ausgleichung hervor⸗ bringen kann, in Bezug auf die Staatsbedürfnisse, wo die stehenden Einnahmen und indirekten Steuern nicht ausreichen. Ich sage mehr, die Einkommensteuer wird kommen, sie wird ein Muß werden, und ich wünsche, daß wir sie freiwillig ergreifen, ehe wir sie zu ergreifen ge⸗ wungen werden, damit sie ihren moralischen Werth nicht verliert. sst der heutige Landtag bazu berufen, diese wichtige Steuer, we⸗ alen, das Prinzip derselben, ins Leben zu rufen, so würde ich mit euden

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der Nlederlausitz zur Verzinsung d ovinzial⸗ Kriegsschulden eine zee e, ger, re, gen

, ie sie mi ührte, abgeschafft und einen Zuschlag zur Klassen⸗ steuer eingeführt, und wir an. Alle . ieden. Abgeordn. Gier (besteigt unter Aufregung der Versammlung die Rednerbühne):

Meine Herren, ich bin nie langweilig gewesen

ö. ccheftiges . = und würde, auch jetzt mit Bemerkungen nicht aufhalten, wenn ich nicht aus einer Stadt wäre, die ausnahmsweise seit mehreren Jah⸗ ren die Klassensteuer besitzt und sie sich statt der Mahl- und Schlacht⸗ steuer erbeten hat, so daß ich, obschon von geringem Standpunkte aus, doch aus eigener e ng sprechen kann. Ich erkläre mich für die Aufhebung der Mahl- und Schlachtstener und gehe dabei von dem Grundsatze aus, daß Jeder nach Verhältniß seiner Mittel und seiner Kräfte zu den Lasten und zu den Steuern beitragen muß. Deshalb erkläre ich mich gegen die Mahl- und Schlachtsteuer, erkläre

mich aber auch gegen die Eiukommensteuer

. ö. (donnerndes Lachen) . weil sie im Prinzip nicht gerecht ist; das ist der Moment, den ich mir vorzutragen erlaube. Die Einkommensteuer trifft Jeden mit gleichem Maße nach bloßen Einkommen-Prozenten ohne alle Berück⸗ sichtigung der Lebens und Familien-Verhältnisse. Aber nur die Steuer ist gerecht, die nach der Leistungsfähigkeit fragt, und deshalb erkläre ich mich statt der Einkommensteuer für die Klassensteuer. Ich will ein einziges 6 zur Verständigung erwähnen. Ein Familien⸗ vater mit mehreren Kindern bei einem Einkonmmen von 500 Rthlrn. lann unmöglich dieselbe Steuer geben, wenn es gerecht zugehen soll, wie ein einzelner Mann ohne Kinder mit einer Rente von 550 Rthlrn. Daraus schon ist zu sehen, daß die Einkommensteuer an sich nicht gerecht ist; nur eine Steuer nach der Leistungsfähigkeit ist gerecht und daher verdient unsere dieses Prinzip eher anerkennende Klassensteuer, obschon heftig angefochten, offenbar den Vorzug vor der Einkommen⸗ steuer. Sie ist auch an sich nicht so vexatorisch und belästigend, wo⸗ hingegen eine Einkommensteuer ↄhne spezielle Declarationen, inquisi⸗ torische Maßregeln und Vexationen bei den jetzigen Zuständen gar nicht mehr möglich ist. Es ist schon erwähnt worden, und ich habe mich selbst davon überzeugt, daß die englische Einkommensteuer⸗- Bill, ungeahtet das Parlament große Rechte hat und das englische Volk in der politischen Bildung höch steht, doch bei weitem mehr beschrän⸗ kende Maßregeln und Jüquisitionswesen enthält, als der Gesetz-Ent⸗ wurf, der uns vorgelegt ist.

Eine Thatsache, die wir aus der neuesten Zeit vor uns haben, bestätigt, daß wir an keine Einkommensteuer denken können, die niht eben solche , enthält. Weshalb ich ferner die Ansicht, daß die Einkommensteuer an sich nicht gerecht sei, bestätigt glaube, ist die Erfahrung, daß man fast überall, wo die Einkomimensteuer in alter Zeit bestand, von derselben zurückgekommen ist. Es ist dies fast in allen kleinen Republiken geschehen, so auch in meiner Vaterstadt, ehe sie so glücklich war, der glorreichen Krone Preußens einverleibt zu werden. Wir hatten in alter Zeit Einkommensteuer. Diese ist aufgehoben worden, weil, nachdem die Bedürfnisse, der Haushalt und das Leben mannigfaltiger geworden, man um so mehr eingesehen hatte, daß der Grundsatz in der Ausführung nicht gerecht ist. Deshalb wollte ich mir erlauben, ein Amendement zu überreichen,

. (Gelächter. ) welches, wie folgt, lautet:

„I) Die proponirte Einkommensteuer möge nicht einge⸗ führt werden; abgesehen von den Schwierigkeiten und Vexationen bei der Ausführung scheint sie uns auch im Prinzip

nicht gerecht, weil sie überall mit demselben Maße trifft, ohne

nach der Leistungsfähigkeit zu fragen.

Die Klassensteuer (die auf Leistungsfähigkeit mehr Rücksicht nimmt, deshalb gerechter und mittelst der Abschätzungs Maxime, die bei der Steuerveranlagung den Befund sach⸗ und personenkundiger Mitbürger zu beachten hat) möge beibehalten, aber vollkommen ausgebildet oder modisizirt werden, sowohl durch Mehrung der Zwischen- und hö⸗ heren Stufen, als durch Berichtigung des Veranlagungs⸗ Organismus und der Schätzungs⸗ Normen, damit Erleichterung

den untersten Klassen, geschehen kann.

Den Städten, welche von der Mahl- und Schlachtsteuer zur Klassensteuer überzugehen wünschen, werde dies gestattet und dadurch erleichtert, daß man nicht das zeitherige Aufkommen der Mahl⸗ und Schlachtsteuer fordere, sondern die Veranlagung nach dem Gesetze und der Instruetion, mit Bestreben möglich— ster Steuergleichheit in allen Landestheilen, bewirke.

4) Denjenigen, namentlich den großen Städten, die es wünschen, werde die Mahl- und Schlachtsteuer , n, und eine Ermä⸗ ßigung gewisser Sätze, insonderheit des Schweinefleisches, ge— währt.“

Insofern die schon übergebenen Amendements dasselbe enthalten, würde es damit zusammenfallen oder überflüssig werden.

(Ruf zur Abstimmung.)

Marschall: Dies Amendement ist schon in den früheren ent⸗ halten, ganz besonders auch der letzte Punkt. .

Abgeordn. Hanisch: Hohe Versammlung! Auch ich gehöre zu denen, die das Prinzip der Einführung einer allgemeinen Einkommen- steuer für unbedingt das Einzige halten, um zu dem Ziele zu kom— men, wohin wir bei der Besteuerung kommen müssen. Ich glaube, daß dies Prinzip das einzige ist, was eine Ausgleichung herbeiführt, der Art, daß Jeder nach seinen Kräften beisteuert. Ich glaube, daß der Widerspruch, den das neue Prinzip, welches ich einen großen Fortschritt nenne, vielleicht in der hohen Versammlung sindet, kein ein⸗ zelner ist, als die eigentliche Weise, wie die , , n fer soll. Gegen die Weise der Abtheilung würde auch ich mich erklären müssen. Wir haben aber schon in vielen Städten eine Kommunal— steuer eingeführt, die eine reine, Vermögenssteuer ist, auch in der Stadt, welche ich zu vertreten die Ehre din Dort hat man eine Konunission Hon 246 Mitgliedern aus allen Ständen gebildet, diese haben die Abschätzung vorgenommen, und es hat nur sehr wenig Re⸗ clamationen gegeben; nur einzelne, die zu gering waren. In der Regel hat sich keiner über eine zu hohe Abschätzung beschweren kön⸗ nen. Ich bitte also die hohe Versammlung, den Gesetz⸗ Entwurf an— zunehmen, aber unter der Modification, daß nicht die persönliche Ab= schätzung, die so viel Gehässiges hat, eingeführt werde, sondern daß die Abschätzung durch eine Deputation vorgenommen werde. Ich habe ein hierauf bezligliches Amendement ner fel,

(Gelächter) und 9. werde es Ew. Durchlaucht Übergeben. bgeordn. Lindner:; Ich glaube, daß diese Angelegenheit zur

Beschlußnahme reif ist und will 2 nicht weiter inkommodiren. Als Vertreter zweier mahl und schlachtsteuerp ichtigen Städte, lege ich mir 8. i oft die Frage vor: Wie sollst du stimmen? Und ich gestehe, ba in Hinsichh auf den gebrücten! Mittelstand nur ge⸗ len Mahl und Schlachtsteuer stimmen kann, dagegen, was die Ein= ommensteuer betrifft, so müssen wir nach ber Er , des Herrn General- Direktors der Steuern von zwei Üebeln eins wählen, und in

dieser Brziehung werde ich wem Amenbdement des geehrten Abgeorb⸗

und Sicherheit im Verfahren, wie Milderung der Ansätze in

beitreten, daß die Einkommensteuer dem nächsten

neten aus Aa ge vorgelegt werde; namentlich bestimmt mich dazu

Vereinigten Lan

die vortreffliche Rede des geehrten Abgeordneten aus Köln.

Abgeordn. von Brünneck: Ich erkläre mich entschieden für Annahme der Königlichen e e enn. Prinzipe . Ich glaube, daß es das einzige richtige Prinzip ist, welches der Besteuernng zu Grunde gelegt werden kann. Ich habe andererseits nicht geglaubt, daß ich hier so viele Lobeserhebungen über die Mahl- und Schlacht steuer hören würde. Es hat mich dies in der That überrascht. Wenn nun aber dessenungeachtet der gegenwärtige Vereinigte Landtag sich noch nicht dafür entscheiden koͤnnte, auf das Prinzip, welches der Königlichen Proposition zum Grunde liegt, einzugehen, also nicht die Einkvmmensteuer anzunehmen, so würde ich es sehr beklagen müssen, wenn der jetzige Landtag die Gelegenheit nicht benutzt, au irgend eine Weise den ärmeren Klassen eine Erleichterung angedeihen zu lassen. Ich würde mich also zunächst für die Einkommensteuer erklären, stimme aber dem bei, was einige Abgeordnete in Antrag gebracht haben, daß nämlich die Abschätzungsweise anders regulirt werde, insbeson⸗ dere dem Antrage des Abgeordneten aus Düsseldorf, der auf beson⸗ dere Abschätzungs⸗Kommissionen in den Städten hingewiesen hat. Sollte sich aber die Versammlung gegen jede Einführung einer Ein⸗ kommensteuer erklären, so würde ich befürworten müssen, daß wenig⸗ stens von dem jetzt versammellen Landtage doch irgend etwas be⸗ schlossen werde, was zur nothwendigen Erleichterung der unteren Volksklassen gereichen könnte, und würde mich dann buflir entscheiden, daß wenigstens da, wo die Mahl und Schlachtsteuer besteht, das Roggenmehl unbesteuert bliebe und vielleicht auch das Schweinefleisch.

Ich würde ferner dafür stimmen, daß die niedrigsten Klassenstefen der Klassensteuer wegsielen oder doch ermäßigt, würden. Allerdings müßte dagegen den Staats- Kassen eine Entschädigung gewährt wer⸗ den; daher trage ich darauf an, daß die vier höchsten . Stufen nöthigenfalls um 100 pCt. erhöht werden, überhaupt auf mehr Zwischenstufen und höhere Klassensteuer Sätze. Ich wollte noch bemerken, daß, wenn man sich nicht dafür entscheiden sollte, wenigstens versuchsweise bis zum nächsten Landtag die Einkommensteuer einzu⸗ führen, es für die Erreichung des der Königlichen Proposition zum Grunde liegenden Zweckes nur noch diesen einzigen Ausweg für den hohen Landtag geben würde.

(Ruf nach Abstinimung.)

Marschall: Die Zeit ist schon ziemlich vorgerückt, es würde nicht thunlich sein, heute noch zur Abstimmung zu konmien, und wir werden morgen den Gegenstand wieder aufzunehmen haben. Ich schicke nur noch voraus, daß es wünschenswerth sein wird, daß die Berathung sowohl über die Hauptfrage, als über den Antrag des Abgeordneten Hansemann gleichmäßig weiter geführt und zum Schlusse gebracht werde, damit sie, ehe zur Abstimmung geschritten wird, über⸗ haupt für geschlossen erklärt werden kann.

Abgeordn. Hansemann (vom Platz): . (War durch das Geräusch der bereits aufgestandenen Mitglieder nicht mehr zu verstehen.)

Marschall: Die nächste Sitzung findet morgen um 10 Uhr statt. Die heutige ist geschlossen.

(Schluß der Sitzung 4 Uhr.)

Sitzung der Herren—Kurie am 9. Juni *).

Die Sitzung beginnt um 2 Uhr unter dem Vorsitz des Mar⸗ schalls, Fürsten zu Solms. Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt.

Fürst zu Hohenlohe: Ich erlaube mir die ergebene Frage, ob bei der Herren -Kurie auch der Geschäftsgang, der in der Kurie der drei Stände mit den Schriften beobachtet wird, welche über Be⸗ schlüsse, Petitionen oder Königliche Propositionen betreffend, aufge⸗ setzt werden müssen, beobachtet werden soll: daß diese nämlich erst in der Abtheilung vorgelesen werden sollen? Bis jetzt ist darüber noch nichts bestimmt; es sind schon mehrere Schreiben abgefaßt und ab— geschickt worden, ohne daß sie in der Abtheilung, worin ich die Ehre hatte, Vorsitzender zu sein, vorgelesen sind. . saß Ich glaube, es ist nöthig, daß darüber nur eine Bestimmung ge⸗ aßt wird.

Marschall: Es fragt sich, ob über den Gegenstand eine Be⸗ merkung zu machen ist.

Secretair von Krosigk: Ich halte dies allerdings für bloße Formalität, die aber bei dem jetzt eintretenden Drange der Geschäfte wesentlich werden kann. Ich weiß nicht, wo die Zeit herkommen soll. Wir haben schon jetzt anfangen müssen, die Abtheilungssitzungen um 8 Uhr früh und Abends zu halten.

Graf von Arnim: Ich halte es zu Beschleunigung der Ge⸗ schäfte für erforderlich, daß diese Schristen erst in die Abtheilung kommen, damit etwaige Bemerkungen der , ., welche sich mit dem Gegenstande vorzugsweise beschäftigt haben, gleich im Schoße der Abtheilung erledigt werden und nicht noch zu einer Debatte im Plenum Anlaß geben. Ich würde deshalb dafür stimmen, daß die an Se. Majestät durch den Königl. Kommissar zu richtenden Schriften nochmals in der Abtheilung zum Vortrage kommen und dann erst dem Marschall übergeben werden. ;

Fürst von Hohenlohe: Eben so diejenigen Schriften, die an die andere Kurie abgegeben werden.

Graf von Arnim: Diese ebenfalls.

Fürst von Hohenlohe: Ich würde mir hierüber die Bestim⸗— mung des Herrn Marschalls ausbitten.

Marschall: Wenn keine weitere Bemerkung erfolgt, so kom⸗ men wir darüber zur Beschlußnahme. Es ist blos das einzige Be⸗ denken erhoben worden, daß wohl in Zukunft die Zeit nicht immer würde ausreichen, solche Gutachten in der Abtheilung noch vorzuneh⸗ men. Das würde mir auch als das wichtigere Bedenken erscheinen. Der Fall ist bis jetzt noch nicht dagewesen, allein es könnte doch vor⸗ kommen, daß es sehr zeitraubend sein würde, wenn diese Schriften nochmals in der Abtheilung vorgenommen würden.

Fürst von Hohenlohe: Ich glaube, es würde sich zuletzt darauf beschränken, daß der Referent diese Schrift dem Vorsitzenden der Abtheilung vorliest, denn wenn die Sitzungen so früh anfangen müssen, so ist zu erwarten, daß sehr viele Mitglieder in der Abthei⸗ lung nicht erscheinen würden. . .

Graf von Burghaus: Ich halte es nicht allein im Allge⸗ meinen, . auch für den Referenten als sehr wünschenswerih, daß er die volle Zustimmung der Abtheilung erhalte, weil der Re⸗ ferent sonst in die unangenehme da versetz0 würde, bei dem besten Willen den Sinn der Beschlüsse vollständig wiederzugeben, seine Ab⸗ sicht oft durch den Gebrauch eines Wortes vielleicht nicht zu erreichen. Wenn er aber die Zustimmung der Abtheilung erhalten hat, so steht diese ihm , . zur Seite.

Graf zu Dohna⸗Lauck: Ich glaube auch, daß es als Regel angenommen werden muß, daß die Begutachtung aller Denlschriften zuvor der Abtheilung zugewiesen werde; ich bin 0 der Meinung,

*) Manustript, 76 Folioblätter, erhalten Sonnabend, den 12. Juni,

Abends 6 Uhr. . . Die Red. der A. P. 3.

daß bei ganz einfachen Gegenständen, um Zeit zu ersparen, vielleicht bisweilen eine Ausnahme gemacht werden könnte, daß also da, wo die Abfassung ganz e ge rf, ist, nur der Neferent und der Vor⸗ sitzende der Abtheilung dieselbe besprechen. Aber als Regel muß diese Begutachtung durch die Abtheilung seststehen, weil doch kompli⸗ zirte Sachen vorkommen können, und wenn es da nicht als Regel feststeht, daß die Denkschrift nochmals durch die Abtheilung gehe, so würde dies gerade nachher in der Plenar-Versammltung viel länger aufhalten können und die Zeitersparniß in der Abtheilung gegen den Zeitverlust in der Plenar-Versaunnlung gar nicht in Betracht kommen.

Graf von York: Ich würde beantragen, daß es ohne Aus- nahme bestinmt werde, denn wenn die Sache nicht sehr bedeutend ist, so wird es auch in der Abtheilung keine bedeutende Diskussion und mithin keinen großen Zeitverlust veranlassen. Es ist mithin kein Grund vorhanden, es nicht zu thun. ( ö

Fürst Hon Lichnowsky: Ich bedaure, mich nicht damit ein- verstanden erklären zu können, obwohl ich die Zweifel über unsere Matinität, die unser Durchlauchtiger Vorsitzender in der , ausgesprochen hat, nicht theile, vielmehr der Ueberzeugung bin, daf Sie zu jeder Stunde des Tages und der Nacht zu arbeiten bereit sind. Ich glaube aber, bemerken zu müssen daß ein solcher Bericht mir etwas sehr Einfaches zu sein scheint. Die Vorsitzenden der Ab- theilungen werden gewiß mit Berücksichtigung der individuellen Ta— lente der Mitglieder die Reserate austheilen, und so glaube ich, daß ein Jeder, der zum Referenten ernannt ist, nachdem er hier der De⸗ batte beigewohnt, auch eine genügende Kenntniß erlangt hat, um den Bericht anzufertigen, ohne daß es erforderlich ist, ihn noch einmal der Feuerprobe in der Abtheilung auszusetzen.

Nehmen wir den Fall, daß bei der Prüfung des Berichtes in der Abtheilung dasselbe eintritt, daß nämlich einige Mitglieder damit einverstanden sind, andere jedoch nicht, so würden die, welche nicht damit einverstanden waren und sich in der Minorität befunden haben, dies noch einmal bei dem Vortrage in der Plenar-Versammlung er⸗ klären, und es würde hier die Debatte dadurch vielleicht noch ver⸗ längert werden. Wenn aber vorher in der Abtheilung keine Debatte statkgefunden hat und die Mitglieder sehen, daß eine große Majori⸗ tät mit der schlichten Auffassung des Referenten zufrieden ist, so wür⸗ den sie vielleicht mit ihrer individiellen Ansicht über das Referat an sich halten. Ich sehe daher uicht ein, warum die vorläufige Prüfung des Referates in der Abtheilung nothwendig sein sollte; sie ist auch durch die bisherige Erfahrung nicht bedingt worden.

Graf von Burghaus: Ich würde glauben, daß jedes Mit— glied einer einzelnen Abtheilung das Recht hat, zu verlangen, daß der Bericht, der im Namen der Abtheilung erlassen wird, zu seiner Kenntniß komme. Dieser Bericht müß sich einfach auf die Bestim⸗ mungen im Protokoll gründen. Wenn also irgend eine Ausstellung seitens eine Mitgliedes gemacht wird, so wird dlese sehr leicht durch tine Verweisung auf das Protokoll beseitigt werden, und, meiner An= sicht nach, wird eine große Zeit der Debatte für die allgemeine Ver⸗ sammlung gewonnen werden.

Fürst Lichnow sky: Ich muß dem verehrten Redner bemer— ken, daß die Berichte nicht im Namen der Abtheilung, sondern im Namen der Kurie abgefaßt werden, daß also die Mitglieder der Ab⸗ theilung nicht einen Zoll mehr Recht daran haben, als jedes Mit⸗ glied der Kurie. Der Einwand des vorigen Redners scheint also erledigt zu sein. .

Graf von Burghaus: Dann habe ich mich unrichtig ausge⸗ drückt. Der Bericht, der in die Kurie kommt, wird doch gewisser⸗ maßen immer im Namen der Abtheilung abgefaßt, sofern der Tiri⸗ gent der Abtheilung den Referenten ernannt hat.

Graf von Dyhrn: Es ist hier blos die Nede von Berichten an den Königlichen Kommissarius oder an die andere Kurie.

Fürst Lich nowsky: Ich habe heute die Ehre gehabt, einen Bericht in der erwähnten Art auf dem Büreau unseres durchlauchti⸗ gen Marschalls niederzulegen. Wenn ich recht verstanden habe, so ist der von dem durchlauchtigen Vorsitzenden der Abtheilung angeregte Fall, dem sich mein Landsmann angeschlossen hat, auf diese Art von Berichten, nämlich auf die der Kurie an Se. Majestät oder auf Schriftstücke, die von unserer Kurie an die andere Kurie gehen, be⸗ zogen, nicht aber auf Schriftstücke, die im Namen der Abtheilung an die Kurie zur weiteren Berathung eingereicht werden. Ich sehe des⸗ halb nicht ab, wie ein Mitglied der Abtheilung ein größeres Recht an die zuerst gedachten Schriftstücke haben kann, als jedes Mitglied der Kurie, und wie es eine Eensur üben darf, ehe die übrigen Mit⸗ glieder von der Sache Kenntniß genommen haben.

Graf von Sierstorpff: Ich wollte dasselbe anführen, was der Herr Fürst Lichnowsky gesagt hat.

Graf von Landsberg: Wenn es sich um die Berichte han⸗ delt, die von der Kurie an den Herrn Landtags- Kommissarins und au die andere Kurie überreicht werden, so erkläre ich es auch für überflüssig, sie zuvor an die Abtheilung gehen zu lassen, und halte es für hinreichend, wenn sie durch den Referenten abgefaßt und in der Plenar-Versammlung vorgelegt werden; bei den früheren Berichten aber, die von der Abtheilung an die Kurie gemacht werden, da ver— . es sich von selbst, daß sie von der Abtheilung genehmigt sein misssen.

Graf von Dyhrn: Dem muß ich mich auschließen und laube, daß es so der Usus mit sich bringt. Auf dem rer ir Ted seg, ist es wenigstens so gewesen, namentlich auf dem schlesischen ist der Bericht und die Adresse blos im Plenum vorgelesen worden.

Graf, zu Dohna⸗Lguck: Auf dem preußischen Provinzial⸗ Landtage ist gerade das Gegentheil gewesen; dort sind die Berichte erst in der Abtheilung und dann in der Plenar⸗Versammlung vorge⸗ tragen, und dies Verfahren hat sich bereits eine Reihe von Jahren hindurch als zweckmäßig erwiesen.

Fürst zu, Hohenlohe: Auf dem schlesischen Provinzial⸗Land⸗ tage war es üblich, daß dergleichen Berichte dem Landtage selbst und nicht im Ausschusse oder in der Abtheilung vorgelesen wurden. Ich berufe mich in diefer Beziehung auf das Pitglied von Schlesien, welches vorhin dagegen gesprochen hat, dasselbe war Secretair unb wird mir bezeugen, daß in dieser Weis dort verfahren worden ist. Graf von Burghaus: Eben bie Erfahrungen auf dem schle⸗ sischen Provinzial ⸗Landtage haben mich veranlaßt, diesen Gebrauch nicht zu unterstützen, weil das Verfahren zu Rückfragen, langen De⸗ batten und Verzögerungen Veranlassung gegeben hat. shest er zu Lynar: Wir sind wieder auf den Wege, einen Ge— Ich nn, . zu wollen, der gegen das Reglement ist. das esth if han ht haben, daß diefer Punkt bei der Berathung über Der d. 7] , zur Sprache zu bringen gewesen 6 würde. Plenar - Ser saimmlu . daß der Entwurf der Schrift hier in der * sprechen dafür. =. . soll, auch Gründe, der Nützlich⸗ rer Meinung is, ale on gehn no glih, daß die Kurie ganz aͤnde= die Abtheilung in einer eigenthie n n n 56 Zalle win de sic in der Hassung fesssellen ent nen Lage befinden, eine Schrift verstanden sind; ich inuß daher e e die Mitglieder nicht ein bielbe und die Berichte nnr sn Lrngeten, daß s. bei dem s. **

m der Kurie und nicht in der Abthei⸗=

lung vorgelesen werden. 6 ch. maß meine Ansicht inhäriren, daß es

. n , Arnim: J für die Beförderung des Geschäftsganges und zur Abkürzung der

Verhandlungen im Plenum von mosentlichem Nutzen sein wirt, wenn Schriststücke, die ann die andere Kurie Namens der Kurie ober an Se. Majestãt durch den Kommissarius zu 44 sind, in der Abthei⸗ lang, die den Gegenstand selbst berathen hat, vorbereitet werden. Das, was über die Provinzial Landtage angeführt ist, ann dieser Ansicht nicht entgegentreten, denn einmal haben wir gehört, daß ein verschiedenes Verfahren bei den verschiedenen Landtagen beobachtet wird, und zweitens ist das, was, für die Provinzial⸗ Landtage zweck mäßig ist, nicht immer zweckmäßig für unsere Versammlungen. Ich macht daranf anfmerksam, daß es sich ost allen um din Fassang hanbelt, meistentheils r die Materie ist bereitz erörtert und der Tenor des Beschlusses im Plenum sehr genau sestgestellt, aber die Motive, die begleitenden Worte unterliegen einer gewissen Fas⸗ sung, und ich frage, ob es nach den bisherigen Erfahrungen hcht als zweckmäßig sich ergeben hat, dergleichen Erörterungen über die FJassung nicht im Schooße der Versammlung vorzunehmen; namentlich mache ich darauf aufmerksam, daß diese Jassungsbemerkungen in der That kein erfreuliches Bild für die Veröffentlichung bieten können weil es sich dabei um einzelne Worte, ja ich möchte sagen um eine Sylbenstecherei drehen kann. Die Sorgfalt in dieser Beziehung kann in einer Schrift, welche Sr. Majestät dem Könige vorgelegt werden soll, vollkommen am Platze sein und des halb der Abtheilung obliegen, jedes Wort zu erwägen und zu prüfen, während es für das Plenum unersprießlich sein wird, eine Debatte darüber zu führen, wenn er ihr unvorbereitet vorgelegt wird. Deshalb halte ich die Vorbereitun der Fassung, ehe der Bericht in die Kurie gebracht wird, für ui und glaube, daß es wohlgethan sein wird, wenn er so vorbereitet in die Versammlung kommt, nachdem eine Versammlung von 10 Mit⸗ gliedern denselben vorher erwogen und sich darüber verständigt haben wird. Es scheint mir dies keiner weiteren Ausführung zu dedůrfen. Ich. wiederhole also, daß ich dies Verfahren für eine Abkürzung des Beschäftsbetriebes halte. Noch heute in der vereinigten Sitzung haben wir gefunden, wie wir eine geraume Zeit üben die Fassung des Gutachtens diskutirt haben, welches wahrscheinlich vermieden worden, wenn das Gutachten erst an die Abtheilung gegangen wäre.

Marschall: Ich kann mich im Allgemeinen un dem anschlie⸗ ßen. Die, Beobachtungen, die ich auf anderen Landtagen zu machen Gelegenheit hatte, haben mir gezeigt, daß es förderlich ist, wenn ber Weg eingehalten wird, daß die Vorlage zuerst in der Abtheilung bearbeitet und durchgenommen wird, „und? wenn hiervon für die Zeit, die dem Landtage noch übrig bleibt, abgegangen werden sollte, so lönnte der Umstand dafür sprechen, daß es gegen das Ende des Landtags an Zeit zur Vorlage der Adressen in den Abtheilungen fehlen könnte. Deshalb könnte der Vorschlag Platz greifen, daß es dem Referenten zu überlassen sei, diese Fassüng dem Abtheilungs⸗ Vorsitzenden mitzutheilen, und daß es von dem Ermessen des Letzteren abhängig zu machen sei, ob der Gegenstand so einfach sei, daß es 16. erforderlich erscheine, denselben in der Abtheilung nochmals vor⸗ ulegen.

Fürst Hohenlohe: Da würde ich bitten, daß Ew. Durch⸗ laucht gestatten, wenn es einmal geschehen soll, daß Alles der Ab— theilung vorgelegt werde.

Graf Solms ⸗-Baruth: Ich wollte mich dem Antrage des verehrten Redners nur zur Rechten anschließen, ich glaube, daß es zeitersparend sein wird, wenn die Abtheilung den Bericht vorher noch einmal durchgeht, weil sie jedenfalls in derselben selbst die An—= stände, welche die Versammlung finden könnte, aus dem Bericht vor⸗ her herausbringen wird. Es würde förderlich sein, wenn Ew. Durch⸗ laucht für alle Berichte diese Bestimmung aussprechen und es nicht in der Wahl der Abtheilung gelassen, sondetn derselben zur Pflicht gemacht wird, den Bericht mit dem Referenten durchzunehmen. Der⸗ selbe wird alsdann gewiß geläutert in das Plenum kommen und we— niger angefochten werden.

von Quast: In Bezug auf die Bemerkung des durchlauchten Vorsitzenden der vierten Abtheilung, glaube ich, werden wir in der folgenden Zeit gewiß volle Beschäftigung haben, so daß es kaum möglich sein wird, außerdem noch diese Beschluß-⸗Redactionen zu be— gutachten. Vielleicht finden es aber Ew. Durchlaucht angemessen, daß aus denjenigen geehrten Mitgliedern der hohen Versammlung, die noch keiner Abtheilung angehören, eine besondere Abtheilung für 3. Begutachtung der Redaction der gefaßten Beschlüsse zu bilden

äre.

Marschall: Dies scheint mir doch alledem zu widersprechen, was der eigentliche Zweck der Vorlegung in der Abtheilung ist, und ich würde also dem nicht beitreten können. Da der Gegenstand hin⸗ reichend erörtert ist, so werden wir zur Abstimmung darüber kömmen, und es würden diejenigen Mitglieder, die dafür sind, daß die Fassung den Abtheilungen erst vorgelegt werbe, dies durch Aufstehen zu er—⸗ kennen zu geben haben. ]

. (Majorität für die Bejahung der Frage.) Wir kommen nun zur Verlesung des * lusses in Bezug auf die stattgehabten Berathungen über das Geschäfts Reglement. Es ist dies ein Gegenstand, der heute schon vorgelegt ist, bei welchem also der so eben gefaßte Beschluß keine Anwendung findet. .

Referent Fürst Lich now sky werliest diesen Beschluß).

Fürst Radziwill: Ich wollte mir eine Frage erlauben; ich habe nicht ganz deutlich verstanden, ob mein Name als Verfasser der Petition vorkommt, wo nicht, so wäre meine Bemerkung erledigt.

Referent Fürst Lich nowsky: Nn, der ist nicht aufgenom⸗ men, das wäre gegen den Usus.

Marschall: Wenn keine Bemerkung über das so eben verle⸗ sene Gutachten erfolgt, so erkläre ich es für genehmigt. Ich habe zuerst anzuzeigen, daß der Graf von Zieten und der Graf zu Dohna⸗ Schlobitten der ersten Abtheilung beitreten. Wir kommen hierauf zur Berathung des von der Kurie der drei Stände herübergekomme⸗ nen Antrags über die Verweisung des Haupt-Finanz-Etats und der Uebersicht der Finanz-Verwaltung an eine Abtheilung. Der Graf

zu Stolberg wird den Bericht erstatten. .

Graf Eberhard zu Stolberg: Ehe ich dazu komme, das Referat vorzutragen, erlaube ich mir eine kurze Geschichte der Pe⸗ tition voranzuschicken, wie sie in die Kurie der drei Stände gelangt ist. Es hat nämlich zuerst der Abgeordnete Camphausen an den Marschall der Kurie der drei Stände den Antrag gestellt, den Haupt⸗ Finanz-Etat für das Jahr 1817 und eine Uiebersicht der Finanz⸗ Verwaltung der Jahre 1840 bis 1846 behufs der näheren Infor- mirung der Kurie an eine Abtheilung zu verweisen. Der Herr Marschall der Drei⸗Stände⸗Kurie hat dies abgeschlagen, und darauf hat , von der Heydt eine darauf gerichtete Petition eingereicht. U

Die Abtheilung, welcher diese Petition des Abgeordneten von der Heydt vorgelegt wurde, glaubte sie in der gewählten Fassung nicht annehmen zu können; sie verständigte sich dagegen mit den Pe= tenten dahin, daß die Fassung anders formulirt werden möge, und sie ist neu von ihnen so gestellt worben: „Soll der Antrag dahin be⸗ fürwortet werden, daß Se. Majestät der König allerunterthänigst ge⸗ beten werde, Allergnaͤdigst zu gestatten, daß der Haupt- Finanz- Etat und die Uebersicht der undi Mee elt einer Abt ilung zur Be⸗ richterstattung an das Plenum . rmation desselben im Sinne des 8. 1 der Verordnung vom 3. Februar v. J. üben wird?

Diese so gestellte Petition ist in der Abtheilung von 7 Mitgliedern

bejaht und von 6 verneint worben. Ez

theilung der Herren⸗Kurse die Bitte der

23 9 1. . 2 2 Stände

beschlossen, auß verfassungsmä

den 8 3 zu . igen e,.

„Allergnädigst zu gestatten, daß der Haupt- Fi GCeat D

Uebersicht der Finanz⸗ Verwaltung . r n, 53 gigi

2 an das Plenum behufs Information deffelben jn, Sin ne

6 . der Verordnung vom J. Februar d. J. überwiesen Das Gutachten der Abtheilung der Herren⸗Kurie für verschi

Gegenstände ist nun fa me , ausgefallen: fer w fh

Der der Abtheilung zur Berichterstattung überwiesene Beschluß der Kurie der drei Stände, auf verfassüngsmaäͤßigem Wege Se. Ma' jestät den König allerunterthänigst zu bitten:

Allergnädigst zu gestatten, daß der Haupt- Finanz⸗ Etat und die

iebersicht der Finanz⸗Verwallung einer Abtheilung zur Berichter=

stattung an das Plenum, behufs Informirung desselben im Sinne des §. 11 der Verordnung vom 3. Februar a. C. überwiesen werde, läßt vor allen Dingen verschiedene Zweifel darüber aufkommen, wo⸗ hin 66 die n , e. Bitte geht, was ihre Tendenz und Ab⸗ sicht ist. Zuvörderst könnte es 69 fragen, ob die Kurie der drei

Stände damit beabsichtigt, eine Abänderung bes 5. 11 ber Verord=

nung vom 3. Februar a. c. dahin zu erbitten:

daß in allen Fällen, jedesmal wenn ein Bereinigter Landtag von

Sr. Majestät berufen wird, auch wenn die Einberufung nicht zu

einer der in den S5. 410 verzeichneten Angelegenheiten, nämlich

wegen Aufnahme neuer Staats- Anleihen, wegen Einführung neuer

Steuern oder Erhöhung der bestehenden Steuersäßze e , der

Haupt- Finanz⸗Etat und eine Uebersicht über die Finanz ⸗Verwal⸗

tung vorgelegt werden möge.

Allein da in der Bitte selbst auf den §. 11 Bezug genommen wird

und, auch in den Motiven nichts auf die Bitte um ibänderung des

S. 41 hindeutet, darf man annehmen, daß die Bitte in der That

dahin weder gerichtet, noch hat gerichtet werden sollen, sondern daß

sie sich auf dem Boden der Be timmung des §. 11 bewegt.

; . dürfte nun unzweifelhaft sein, daß die Bestimmung des Wird der Vereinigte Landtag zu einer der in den 88. 4 10 be- zeichneten Angelegenheiten einberufen, so sollen demselben jederzeit der Haupt- Finanz- Etat und eine Uebersicht des Staatshaushaltes für die Zeit von einer Versammlung zur anderen zur Information

; vorgelegt ner f

einesweges beabsichtigt, daß der Vereinigte Landtag nur Einsicht

von beiden Schriftstücken nehme, sondern eg nl derselbe o

die erforderliche Uüeberzeugung verschaffen solle, ob nach der Lage, in

der sich gerade der Staatshaushalt befindet, die proponirten neuen

Anleihen, neuen Steuer Auf legungen oder Steuer ⸗Erhöhungen

nothwendig erscheinen; außerdem aber gewiß auch, daß der Verei⸗

nigte Landtag, dem nach §. 13 von Sr. Majestät ausdrücklich und allgemein das Recht beigelegt ist:

Sr. Majestät Bitten und Beschwerden in inneren Angelegenheiten

des ganzen Staates und mehrerer Provinzen vorzutragen,

dadurch Gelegenheit erhalten soll, Bitten, die sich auf den Staats⸗

Haushalt und die Finanz⸗Verwaltung beziehen, Sr. Majestät zur

huldvollen , bei der Feststellung des 3, .

Etats, so wie bei der Bestimmung über die Verwendung der Staats⸗

Cinnahmen und der dabei sich ergebenden Ueberschüsse zu den Be⸗

dürfnissen und zur Wohlfahrt des Landes, welche nach §. 11 mit

klaren Worten für ein Recht der Krone erklärt sind, vorzulegen; und daß dadurch der Gedanke von selbst ausgeschlossen wird, als könne

eine auf diese Gegenstände gerichtete Bifte irgendwie auch nur im

. Etwas, wie einen Eingriff in das Recht der Krone in⸗

endiren.

Hiernach wird man also die Petition der Kurie der drei

Stände, dahin aufzufassen haben, daß sie innerhalb der durch das

Geschäfts Reglement bestimmten Formen, für die Berathungen und

Verhandlungen des Vereinigten Landtages, den Weg durch Se. Ma⸗

jestät erbitten will, auf dem sich der Landtag die hne a le; über

die Lage des Staats- Haushaltes und über die Finanz⸗Verwaltung ewinnen soll, zum Zweck deren die Vorlegung des Haupt⸗Finanz⸗ ug und die Uebersicht der Finanz⸗Verwaltung im §. 11 angeord⸗ net ist.

Wãre man also über die Tendenz der Bitte im Klaren, so bleibt

noch zweifelhaft, ob die Absicht dahin geht, daß die oft gedachten

Schriftstücke einer aus dem Herrenstande und den übrigen Ständen

gemeinschaftlich zusammengesetzten Abtheilung zur Bericht⸗Erstattung

an das Plenum der Vereinigten Kurien oder zweien, aus jeder Kurie besonders gebildeten Abtheilungen zur Bericht-Erstattung an das

Plenum jeder einzelnen Kurie behufs Informirung derselben im Sinne

des §. 11 überwiesen werden solle.

Schon nach gewöhnlichen grammatischen und logischen Auslegungs⸗

Regeln wird man aber annehmen müssen, daß die Verweisung an eine

Abtheilung der einzelnen Kurien und Berichterstattung der .

an das Plenum der betreffenden Kurie gemeint ist, ünd daß folgli

die Kurie der drei Stände wohl nicht der Ansicht gewesen ist, die von beiden Kurien gemeinsam vorzunehmende Berathung über die deutliche Bestimmung des §. 14 der Verordnung vom 3. Februar

a. c. hinaus noch auf Gegenstände ausdehnen zu wollen, dle nicht

dahin gewiesen sind. ;

Nachdem so der eigentliche Sinn der Bitte der Drei- Stände⸗= Kurie ins Klare gesetzt worden, glaubt die Majorität der Abtheilung derselben beitreten und die hohe Kurie auffordern zu müssen, ein Gleiches zu thun. .

Die Minorität der Abtheilung setzte folgende Punkte diesem Antrage entgegen.

I) daß in der Art, wie sie rt etition auffassen zu müssen glaube, darin nicht allein die Abssicht, sich die nöthigen Erklä⸗ rungen im Sinne des 8. 11 zu verschaffen, sondern auch die eines bestimmten, ihr nicht gesetzlich scheinenden Einflusses bei Feststellung des Haupt⸗Finanz⸗Etats zu liegen scheine; die Einseßung einer besonderen Abtheilung für die Prüfung des Haupt- Finanz⸗Etats und die Uebersicht der Finanz-Ver⸗ waltung halte sie deswegen nicht fir nothwendig, weil bie In- formation, auf die es nach §. 11 der Verordnung vom 3. Fe⸗ bruar a. e. bei erforderter ständischer Justimmung zu neuen Steuern oder neuen Anleihen ankomme, durch die zur Berathung der einzelnen proponirten Finanz- Maßregeln niedergesetzten Abtheilungen zu erlangen sei; daß aber auch Bitten und Wünsche einzelner Mitglieber des Vereinigten Landtages in

De f die Finanz⸗Lerwaltung auf hem Wege der Petition

eingebracht und dann, ber Natur der Sache nach, an eine

Abtheilung gewiesen werden könnten, welche dadurch wie

darauf hüngewiesen sein würde, zur 83. chtung ;

tionen den Haupt-Finanz Etat und die Uebersicht d Haushaltes einer genaueren Prlifu an un terwerfer 5 2 es als eine Anomalie zu betra in dürfte, Abtheilung ernannt würde, welche jn Folge ihr Benttions - Anträge in Bezug auf die F de