Eisenb ahnen. Berlin- Stettiner Eisenbahn. ... 34,504 Rihlr. - Sgr. 1 Pf.
, — 25 —— .
gandels - und Bõörsen · Nachrichten.
Juni. Galignani's Messenger enthält folgende ueber, Sinn der 5 Märkte in Frankreich in der vorigen Woche: „Während der vorigen Woche sind die Preise in jedem Theile Frankreichs forlwährend gefallen. Das Wetter ist . so günstig, daß die Inhaber von Geäraide es für das Beste halten, Einiges von ihren Vorräthen allmälig zum Verkaufe anzubieten, so daß die Markte, obgleich in Rüchicht ag die Jahreszeit nicht entsprechend mit Vorräthen versehen, doch in bleser Beziehung jetzt besser daran sind, als sie vorher waren, In den Distrikten, wo die Preise früher am höchsten waren, ist das Sinken nun am größten. Dies kann leicht erklärt werden; denn da die Vorräthe von Getraide und Mehl durch die Een Preise nach diesen Gegenden hin= gezogen worden waren, bis es daselbst zu einem gewissen Grade überfluͤssig war, und da nun die Preise gewichen eh so finden sich die Inhaber mit Vorräthen versehen und haben die Aussicht auf weiteres Sinken der Preise. Daher verkaufen sie denn, selbst mit Verlust. Dies ist der Fall gewesen in der Champagne, in Elsaß und in der Touraine. Um Paris herum beträgt das Sinken der 8 2 Fr. bis 2 Fr. 50 Cent. das Hektoliter in der vorigen Woche. In dem Norden etwa eben so viel, aber die Preise sind in diesem Theile des Königreichs am höchsten. In den Ardennen und in den Vogesen war das Sinken weit stärker; vor einem Monat war der Durchschnittspreis 52 Fr. das Heltoliter, jetzt beträgt er nur 38 Fr, Im Elsaß sind die Notirungen 6 bis 7 Fr. geringer, und der Durchschnittspreis ist 37 Fr. 50 Cent. bis 38 Ir. In der Normandie sind die Preise weniger gefallen; auf dem Markte zu Havre wurden sehr wenig Geschäfte 6 n. und zu Preisen, die etwa 2 Fr. geringer waren, als vergangene Woche. In dem Süden, in Loon und Marseille, sind die Preise niedriger, jedoch nicht so viel als an anderen Orten. In Bayonne, Bordeaux und Toulouse sind die Notirungen ö. etwas geringer. Auf dem Markte zu Paris selbst war das Geschäft während der vorigen Woche nicht sehr groß, aber mit einem Sinken von etwa 4 Fr. bis 4 Fr. 40 Cent. für Mehl und Weizen; ersteres wurde zu 106 bis 109 Fr. gute Qualität, letzterer zu 61 Fr. die 120 Kilogramme gute Qualität und 57 bis 58 Fr. mitt-
*
1090
lere Qualität notirt. In Bordeau
Der ahr ien Monat . an 3 gut angesetzt, und Nachtfröste mehr zu fürchten, au ' e he. glaubt man doch, daß. in Beiracht ; usschiagens ber Stöcke die Lese keine frühe sein werde und schwerlich vor Mitte Dltober stattfinden dürfte, wenn wir nicht einen er warmen Sommer haben. Ueber die zu erwartende Qualität augenblidlich selbst laum Muthmaßungen ausstellen, da es noch im Jahre ist und bis zur Lese noch sehr viele Umstände günstig oder , einwirken können. Soilten wir jedoch wirklich eine späte o dürste dies bei unfreundlicher Witterung sich allerdings
spateren
lassen si zu .
Lese haben, nachtheilig für die Dualität erweisen.“
Answiärtige
Amsterdam, 9. Juni.
3 * do. — Fass. 26 3 495 Russ. Ilope 883. Ant wer nen, Sd. Juni.
HE ranlkè furt a. M., 10. Juni. 53h
Ausg. —.
1965. 1962 Raꝝyr. Bauk-Aeuen 660 G. Nlope 88 G. Stiegl. S8 G. ut. 573. 1.
Folu 300 FI. 965. 4. a0. S800 FI. —. iL amburg, 11. Juni. London, S. Juni.
Passive . . Ausg. Sch. 5. 14.
Port. 3). 293. Eugl. Russ. —.
t eru 37. 36.
Haris, 9. Juni.
Neapl. —. 396 Spau. 34.
Wien, 11. Juni. Y mer. 1065.
Actien 1630. Aul. de 18234 l5dꝝ. de 1839 120. Nordb. 165. Gloggu. 1233.
Niederl. wirkl. Sch. 573.
zinsl. — .
TZinsl. —.
Rauk- Actien 1600 Br. KuRl. Rust. 106 Br.
Cons. Zꝰh 883. ' 2196 lUloll. 58.
Kras. 835. 82.
59h Reute fin our. 117. 40.
Au n d die ssichten auf ein gutes sinsbe enn , g. die Bege⸗
auf eine
. Berichtigung. Nr. 161 der Allg. Pr. Ztg., de Beilage, 6 c, and! a kei i
1 und 2 ist in dem Artikel Berlin statt
Loew ell, zu lesen: „Lowell!
Vorstellung:
Vorstellung:
EBörsen. ö Xx Span. 181.
Polu. — Preuss. Pr. Seb. —. Neue Aul. 186.
Met. 1081. 1073. Rauk-Aetien p. ult. 6 Uhr.
hel. 94. 936. Neue Aul. 214. . z. A495 40. 90. 893. Cluli = Mex. 203. .
1.
39h a. su our. 77. 50.
Baulk-
4965 40. 973. 336 do. 69.
Meteorologische Beobachtungen.
sann.
1847. 12. Juni.
Morgens 6 Uhr.
Nachmittags 2 Uhr.
Ahlends Nach einuialißemr
10 Ubr.
*
Königliche Schauspiele.
Montag, 14. Juni. Im Schauspielhause. 8ste Abonnements⸗ Die junge Pathe. Die Schleichhändler. Dienstag, 36 e, 2d in Arzt, Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Französi— schen, von J. Ch. Wages. ; z enn Aufzügen, von Bauernfeld. ittwoch, 16. Juni. Im Opernhause. T2ste Abonnements-Vor— stellung: Die Vestalin, lyrisches Drama in 3 Abth. Musik von Spontini. Ballets von Hoguet. (Mad. Louise Köster⸗Schlegel: Julia. Dlle, Guürinot wird hierin zum letztenmale auftreten.)
(Herr Richter: Eduard.) Hierauf: Im Schauspielhause. 99ste Abonnements⸗ Hierauf: Großjährig, Lustspiel in 2
Anfang
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗Preisen veilauft:
Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sg, in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei— ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden⸗Logen 2 Rthlr. .
Im Schauspielhause. 6böste französische Abonnements-Vorstellung. La première représentation de: Ce que femme vent, comädie nouvelle en 2 actes, mêlée de chant, par MM. Duvert et Lauw Frisette.
Anfang halb 7 Uhr.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Izeolinchtuug.
Lusidrucłk Lustwärme .... Thaupunkt .... Duusts R tigung. Wetter
Wiud .. ..... Wolkenzug ...
Lagesmittel:
7,2) R. 4 12, s? R. 5,8? R. 4 3,72 n. 87 pCt. 49 pet Regen. bezogen NW. NW.
NW.
334, 39“ Par. 334. 8 3“ Par. 335,34“ Par. Quell wärme
334, 75 Par... 9.97 R. .. 2 4,37 R.. 65 C.
Im Selbstverlage der Expedition.
4 106,22 R. Fluss wärme 4 387 R. Bodenärme 59 pCt. Aus dus tung bezogen. NKiederseblag
KW. Wuͤrme wechsel 13, 85
— 7, 1*
Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofsbuchdruckerei.
Allgemeiner
Bekanntmachungen.
223 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 27. Februar 1846.
Das dem Schulvorsteher Carl Ladwig Bade gehörige, hier in der Schäsergasse Nr. 21 belegene und im Hy⸗ pothelenbuche von der Louisenstadt Vol. 5. No. 314. ver- e, Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 19596
hlr. 3 Sgr. 6 Pf., soll
am 8. Oktober 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die dem Aufenthalt nach unbekannte Real⸗Gläubi⸗ gerin dieses Grundstücks, verwittwete Geheime Rech⸗ nungs- Revisor Harnecker, Sophie Charlotte, geborene Szameitzke, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.
1513 Edittalladung.
Nachdem zu dem Vermögen des hiesigen Bürgers und e, ,. Carl Heinrich Helfer, auf beschehene Anzeige seiner Insolvenz, von uns der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannte und unbe⸗ kannte Gläubiger des genannten Gemeinschuldners hiermit, resp. bei Verlust der Rechtswohlthat der Wie⸗ dereinsetzung in den vorigen Stand, öffentlich und peremtorisch geladen, daß f
den dreißigsten Oktober 1847, Vormittags 11 Uhr, auf hiesigem Rathhause in der Richterstube in Person oder, durch Bevollmächtigte, welche zum Vergleiche berechtigt und von Ausländern mit gerichtlicher Vollmacht versehen sein müssen, erschei⸗ nen, mit dem Curator litis oder dem verpflichteten Anwalte des Gemeinschuldners die Güte pflegen und wo möglich einen Akkord treffen, in dessen Entstehung binnen 5 Tagen, vom Termine an gerechnet, ihre For⸗ derungen mit Beibringung des erforderlichen Beweises und der darauf Bezug habenden Urkunden in der Ur⸗ schrift, auch Deduction der Priorität, liquidiren, mit dem Curatar litis oder dem verpflichteten Anwalte des Gemeinschuldners, deren Jeder binnen anderweiten
Tagen auf ihr Verbringen bei Strafe des Einge= ständnisseg und der Ueberfüͤhrung sich einzulassen und zu antworten, auch die produzirten Urkunden bei Strafe
Es Anerlennmmisses zu rekognosziren hat, so wie der
Priorität halber unter sich von 6 zu 6 Tagen rechtlich ee m, 9 3. Quadruplit . ,,, wanzi der n 1 arten ö J n eines Prätlu ĩ ewär⸗ l fer fue . Prãätlusialbescheides gew
Diejeni sen, welche in dem vorgedachten ersten Ter⸗ mine nicht erscheinen oder nicht gehörig llquidiren, sollen pro praeclusis, diejenigen, s war erscheinen,
edoch, ob sie den vorseienden Ver . annehmen wollen, nicht oder nicht deutlich sich erklären, pro con- sentientibus geachtet werben, nicht minder soll die
ublication des Prätlusivbescheides in dem betreffenden rmine, Mittags 12 Uhr, in coutumaciam der Nichi⸗ erschienenen erfolgen. . r 2 auswärti ünftiger Zufertigungen einen ri ehen, (!
bestellen. nn. 33 e . iu Leipzi as Stadtger u Leipzig. Dr. Winter, 868 R., gl! d. 5 S. C. V. O.
Liquidanten zur Annahme nwalt unter der Ge-
der Stadt Leipzig bei 5 Thlr. Strafe zu
pitale gekürzt.
6 vj
Berlin-Anhaltische Eisenbahn.
Kan In . (fünfter) Verloosung von
; n,. ctien unserer g e n f olgende Nummern gezogen worden:
n G. Prioritäls - Atien — 2500 Thlr. (6 Stich⸗
Nr. 125. 191. 362. 438. 472. 647. 661. 702. 746. 783. 837. 1008. 1034. 1213 und 1224.
B. Prioritäts⸗-Actien à 100
Thlr. (iol Stüch: ;
Nr. 65. 192. 204. 226. 271. 402. 482. 525. 553.
629. 672. 741. 1095. 1096. 1412. 1500. 16553.
1559. 1598. 1616. 1865. 1938. 2066. 2249.
2415. 2439. 2462. 2648. 2786. 2839. 2935.
2980. 3122. 3253. 3261. 3342. 3375. 3446.
3885. 4074. 4142. 4306. 4416. 4425. 4476.
4479. 4482. 4580. 4583. 4743. 4766. 4781.
A829. 4910. 5057. 5060. 5137. 5207. 5260.
5313. 5364. 5376. 5466. 5167. 5573. 5644.
5700. 5916. 6093. 6013. 6425. 6499. 6536.
6544. 6562. 6660. 6667. 6684. 6871. 6960.
7022. 7025. 7085. 7137. 7141. 7147. 7233.
7555. 7621. 7649. 7670. 7692. 7762. 7947.
7989. 8057. 8208. 8227. 8332. 8400 u. 8171.
Nach Vorschrist des betreffenden Statuten⸗-Nachtrags
fordern wir die In haber dieser ausgeloosten Actien auf,
dieselben mit den noch vom 1. Juli e. ab laufenden Zins- Coupons
j * am J. Juli d. J. bei der Gesellschafts-Hauptkasse (am Aslanischen Platz Nr. 6) gegen Zahlung des Nominalwerths der Aetien einzuliefern. er Betrag etwa fehlender Coupons wird vom Ka⸗
Die Verzinsung dieser Actien hört mit dem 1. Juli er auf, und rücksichtlich derjenigen, welche bis 31. De⸗ zember d. J. nicht zur Einlösung vorgelegt werden soll⸗ ten, tritt gerichtliches Dehn een, Be ge, ein.
Folgende schon früher ausgelooste Actien sind noch nicht zur , uz vorgekommen:
ctien à 500 Thlr. Nr. 967. 988. 1086.
Actien à 100 Thlr. Nr. 66. 148. 300. 549. 795. S803. 903. 3848. 3953. 4850. 5224. 5401. 5776. 6214. 6310. 6534. 6805. 8162. 8329 u. 8108.
Berlin, den 1. April 1817.
Direetion. v. Cron st ein, Vorsitzender.
Seeländische Ei sen⸗ sas bahn. Bericht
von
der ordentlichen jährlichen General⸗Versammlung in 1847.
Am Montag den 31. Mai 18417 wurde die ordent⸗
liche jährliche General Verfammlung der Seeländischen
An zeiger.
Eisenbahn⸗Gesellschaft abgehalten. Der Dirigent war der höchste Gerichts-Advokat Büntzen. Auf dieser Ge⸗ neral · Versammlung waren 1528 Actien mit 223 Stim⸗ men durch 97 Aetlonaire repräsentirt. Der Königliche Kommissarius wohnte der General⸗Versammlung bei.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Professor David, las den Bericht des Ausschusses vor, wodurch die Ge⸗ neral-Versammlung damit bekannt gemacht wurde, wie der Ausschuß die ihm nach den Statuten obliegenden Geschäfte ausgeführt hatte und wodurch sowohl das jenige, was, um die Fortsetzung der Bahn nach Korsör u befördern, gethan war, als das, was für die Her⸗ elne der Anleihe von 300, 000 Rihlr, welche zufolge der dem Ausschusse von der am 17. Februar und 3. März d. J. abgehaltenen extrgordinairen General⸗Ver⸗ sammlung ertheilten Vollmacht, zur Vollendung der Bahn zwischen Kopenhagen und Roeskilde gemacht war, der Versammlung mitgetheilt wurde. Es ging ferner aus dem Berichte hervor, wie es zufolge eines von dem Oberingenieur der Gesellschaft gemachten neuen Kalküls sich gezeigt hatte, daß außer dem obenerwähn— ten von der Staats-Kasse erhaltenen Belauf von 300,009 Rthlr., welcher nach dem beim Schlusse des vorigen Jahres von dem Ingenieur gemachten Kalküle für mehr als hinlänglich angesehen werden mußte, zur gänzlichen Vollendung der Bahn noch eine Summe von 100, 000 Rthlr. erforderlich wäre. Darauf las der administrirende Direktor Herr Schram den Bericht der Direction über dasjenige vor, was seit der letzt abge⸗ haltenen hen en r fem n zur Vollendung der Bahn ausgeführt war, woraus hervorging, daß die Arbeiten so weit vorgerückt waren, daß die Bahn, wenn dazu allerhöchste Erlaubniß erhalten werden könnte, für den Personentransport binnen der statutenmäßig vor⸗— geschriebenen Zeit, dem 1. Juli d. J., werde eröffnet werden können, und daß sie, wenn man dazu hinläng- liche Mittel erhielte, zum 1. Oltober d. J. werde ganz vollendet werden können. Schließlich theilt der Bericht einige Erläuterungen mit, um darzuthun, daß die Ar⸗ beiten auf dieser Bahnstrecke in einer nicht unverhält⸗ nißmäßig langen Zeit ausgeführt waren.
Nachdem einer von den anwesenden Actionairen in Veranlassung der vorgetragenen Berichte den Vorschlag gemacht hatte, daß eine Comité zur Untersuchung der ärsachen des neuen Defizits erwählt werde, ging man zur Verhandlung der von dem Ausschusse gemachten Einstellungspunkte über, auf welche folgende Beschlüsse genommen wurden: ̃
a) die Gesammtverwaltung (Ausschuß und Direction), wurde dazu bevollmächtigt, ünter den besten und billig⸗
sten Bedingungen eine Summe von 100,990 Rthir.
zur vollkommenen Vollendung der Bahn herbeizuschaffen; b) daß an die Stelle des technischen Direktors, dessen Functionszeit ausgelaufen, ein solcher nur für ein halbes Jahr oder fi. den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 1. Dezember 1847 eonstituirt werde, anstatt daß er nach dem Statute auf 5 Jahre erwählt werden ollte; s e) es wurde dem Ausschusse auferlegt, in vorstehen⸗ dem November Monat eine ertraordinaire General⸗ Versammlung einzurufen, um derselben einen vollstän⸗ digen und motivirten Plan zu einer veränderten Or= ganisation der Veiwaltung vorzulegen.
Durch die 2 vorgenommenen Wahlen eines zu constituirenden technischen Direktors, eines Mitglie= des des Ausschusses und 5 Suppleanten zum Ausschusse wurden der Herr Secretair Hjorth fh den obenerwähn⸗ ten Zeitraum als Direttor gonstituirt, der Herr Ober. audileur Steenstrip zum Müigliede und die Herren Bandireltor H. P. Gan fen, Eiatorath Salleath, Grossirer Owen, Capitain und Buchhalter Clausen ünd Eisen⸗ gießer Lunde zu Suppleanten des Ausschusses erwählt.
—
Sowohl Serretair Hiorth, als Oberauditeur Steen- strüp haben die Wahl respektive als Direktor und Mit⸗ glied des Ausschusses angenommen. Bon den Supplegn= ien dagegen haben bis jetzt nur Banldirekltor Hansen, Etatsräth Salicath und Grossirer Owen ihre Antwort eingesandt, wonach sie die auf sie gefallene Wahl als Suppleanten zum Ausschusse nicht haben annehmen können.
Kopenhagen, den 7. Juni 1847.
Der Ausschuß der Seeländischen Eisenbahn-Gesellschast.
[56s] : ** Zufolge der günstigen Jahreszeit ist die Eröff⸗ nung der Bade-Saison sür die Seebäder in der großen städlischen Seebade⸗Anstalt zu Scheveningen, auf den 1. Juni bestimmt. Von Seiten des Magistrats von Haag, wie auch von der des neuen Pächters des Bade⸗— hotels, Herrn de Witt, ist alle mögliche Mühe ange⸗ wendet, um sowohl durch Vermehrung der Zahl der Badewagen, Verschönerung und neües Ämeublement des Hotels, als durch Verminderung der Preise den alten i dieser Bade⸗Anstalt zu erhalten und zu erhöhen. Auf Anfrage giebt nähere Auskunft besagter Herr de Witt, wie auch Dr. d'Aumerie, Badearzt und Secretair der Bade-⸗Kommission, der sich auch erbietet, wegen Wohnungen in Privathäusern in Scheveningen Nach— richt zu geben. Haag in Holland, den 31. Mai 1847.
Die Bade⸗Kommission. G. L. H. Hoost, Präsident. J. T. d' Au merise, Seeretair.
[647 6 6 Eine Herrschast, auf dem Lande wohnend, such Engländerin, welche die physische Pflege zweier Kĺ=** von 9 — 12 Jahren beaufsichtigt, ihnen die eugan n Sprache grammatikalisch lehrt und der Hausfrau in der Führung des Hauswesens behülflich ist. Es wird ihr dagegen eine anständige, freundliche Behand⸗ lung und ein jährliches Gehalt von 150 Nthlr. zuge⸗ sichert. Anmeldungen werden in englischer Sprache er— beten bis zum 20sten d. M. Friedrichsstraße N). zwei Treppe hoch, später unter der Chiffre B. R. .
paste restante nach Haynau in Schlesien.
— —
646 h] 5
Mein au heute Abend 7 Uhr im Saale des Englischen H'auses, Mahrenstr; No. 49, unter gefälliger Mitwirkung des, Fräulein Pau- line Tschiesche und der Königl. kKapelvẽ bereits angezeigte Konzert sindet bestimmt statt. Program ine besagen das Nähere. Billet s- 20 Sgr. sind in der Musikhandlung der lerren E. Bote G. Bock, Jägerstr. 42, so wie Abends an der Kasse à 1 Thlr,, zu haben. ;
J. F. Hobrzynski.
i.
Das Abo nn em en i betragt:
2 Kthir. si 666. s ö 3 S kibir. . 1 345 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis · Erhöhung. Bei ein jelnen Nummern wird der Gogen mit 25 Sgr. berechnet.
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Aue be ere alten , und Aus lande⸗ a6. 6 aus dieses ien n
die Eryedinion der alt 231 Zeitung: Sehren - Straße Mr. 6.
An sertions - Gebüůü Naum e in er ,,. Anjeigers 2 Sgr.
M 164.
Da wir uns i
. n,, immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.
Be vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 Rthlt. Preuß. Eour. für das (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt durch dir
ins Saus gesandt. — Ausivärtige, des In⸗ oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post⸗-Aemtern.
berechnet.
. ber Augemeinen Preußischen Jei I un vo lißt an 316 e mr slan, gleich zu Anfange deffelben danach beimesfen können.
Berlin, Dienstag den 15ten Funi
Andie geser.
Inland.
1847.
m laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen z leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer großen Anzahl unserer respettiven Abonnenten nur ng zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wol⸗ Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene⸗
— Bestellungen für Berlin werden in der Expedition Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 23 Sgr.
nhalt.
Zandtags⸗Angelegenheiten. Denkschrift, betreffend die Auf⸗ hebung der Mahl- und Schlachtsteuer, die Beschränkung der Klassensteuer und die Erhebung einer Einkominensteuer. Sitzung der Kurie der drei Stände vom 9. Juni: Bemerkungen zum . der vorher⸗
ehenden Sitzung; Erklärungen in Betreff der neulich angeregten Zweifel
kin lch der Banknoten; Interpellation wegen des Geschäftsganges; Entwurf der Bitte an Se. Majestät den König, betreffend die Einrich= tung eines Handels⸗Ministeriums; Bemerkungen darüber; Beitragspflich= tigkeit der Dominien zur Unterhaltung der Schulhäuser; Petitionen in Betreff verschiedener strafrechtlicher Bestimmungen wegen Holzdiebstahls und Waldfrevels; Allerhöchste Kabinets-Ordre wegen Annahme der Noten der preußischen Bank bei den öffentlichen Kassen. — Sitzung der Kurie der drei Stände vom 11. Juni: Verlesung der an Se. Majestät den König gerichteten Bitte, betreffend die Verordnungen vom 3. Februar. — Sitzung der Vereinigten Kurien am 11. Juni: Verlesung der an Se. Majestät den König gerichteten Adresse wegen Errichtung der Provinzial-Hülfskassen; Bemerkung darüber; desgleichen eines Entwurfs der Erklärung über die Allerhöchste Proposition wegen Vollendung der Preußischen Sstbahn; der Entwurf wird an die betref⸗= fende Abtheilung zurückverwiesen; Fortsetzung der Verhandlungen über die Königlichen Propositionen, die Aufhebung der Mahl- und ia err. und die Einführung einer Einkommensteuer betreffend; durch namentliche Abstimmung entscheidet sich die Versammlung dahin, daß die Aufhebung der Mahl und Schlachisteuer unter a m, der Einführung einer Einkommensteuer nicht befürwortet werde.
Beilagen.
Landtags - Angelegenheiten. . Denkschrift, betreffend
die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer, die Be⸗ schränkung der Klassensteuer und die Erhebung einer Einkommensteuer.
Von allen Steuern, die seit der Umgestaltung des Abgabenwe⸗ sens, seit dem Jahre 1829., im preußischen Staate erhoben werden, ist schon geraume Zeit hindurch keine Steuer der Gegenstand so häufiger und so lebhafter Angriffe gewesen, als die Mahl und Schlachtsteuer, und insbesondere haben auf den letzten Provinzial⸗ Landtagen zahlreiche Petitionen die provinzialständischen Versamm⸗ lungen veranlaßt, diesen Gegenstand einer Erörterung zu unterwerfen. Faßt man die von verschiedenen Seiten, bald mehr bald weniger übereinstimmend, der Mahl- und Schlachtsteuer zur Last gelegten Uebelstände zusammen, so werden diese theils darin gefunden, daß durch die Verschiedenheit der Besteuerung gewisser Städte vermittelst der Mahl⸗ und Schlachtsteuer und des übrigen Theiles der Monar-— chie vermittelst der Klassensteuer eine den Grundsätzen der Gerechtig⸗ keit widerstreitende ungleichmäßige Belastung der städtischen und der ländlichen Bevölkerung herbeigeführt werde, theils aber darin, daß Mahl- und Schlachtsteuer durch Belastung der ersten Lebensbe⸗ dire den weniger wohlhabenden Theil der städtischen Bevölkerung ape ghältnißmäßig treffe, daß durch die Vertheuerung des Arbeits= 3 der Aufschwung der Städte gehemmt, daß der in die Staats⸗ laͤssen gelangende Ertrag der Steuer durch die Äufsichts⸗ und Erhe⸗ bungskosten bedeutend verringert, die Verkehrfreiheit im Innern des Landes gestört und durch den Anreiz zu Defraudationen ein Theil der städtischen Bevölkerung demoralisirt werde, endlich, daß diese Steuer als nothwendiges Mittel zu ihrer Aufrechterhaltung Dop⸗ belastungen der in den Umgebungen der mahl und schlachtsteuer⸗ pflichtigen Städte wohnenden Bevolterung veranlasse. In Folge der in den provinzialständischen Versammlungen stattgehabten Beraͤthun⸗ gen sind zwar nur von den Ständen zweier Provinzen, von Preußen und von Westphalen, Anträge wegen völliger Aushebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer und Ersetzung derselben durch' die KRlassensteuer gestellt, von mehreren Seiten sind aber Aenderungen in der beste⸗ henden Gesetzgebung entweder in Vorschlag gebracht oder zur näheren Erwägung empfohlen worden. Es ist daher nothwendig erschienen, e Klagen über die Mahl- und Schlachtsteuer einer sorgfältigen Prü⸗ fung zu unterwerfen und in ernstliche Erwägung zu ziehen, ob dem äaehrfach geäußerten Verlangen nach völliger Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer nachgegeben werden könne, und auf welche Weise alsdann die durch das Gesetz über die Einrichtung des Abgabenwe⸗ sens vom 30sten Mai 1820. festgestellte Steuergesetzgebung umge⸗ n,, müsse. ;
aß zu einer durchgreifenden Umgestaltung der bestehenden Steuergesetzgebung Rücksichten für die une J, e. , , haushaltebedarss nicht bestimmen können, mag hier vorab bemerkt werden. Der Ertrag der durch das aligemeinz Abgabengesetz festge⸗ stelten Stewern Lat nicht nur zur Wessnkitzung der nothwendigen Aäs= gaben für den Staatshaushalt hing reicht, fondern auch die Mutel zu mehrfachen und bedeutenden Ausgaben sür allgemein nützliche od im Interesst der äußeren Sicherheit des Staal ersortens; 2 er aben gewährt, und hat ferner gestat ; Miche Auo= gaben g gestattet, gemäß der üllerhochste Drdre vom 22sten November 1842., sowohl einen Erlaß von an
lich zwei Millionen Thalern zu bewilligen, als auch außerdem eine jährliche Ausgabe bis zum Betrage von zwei Millionen Thalern zur Sicherstellung der auf den Bau von Eisenbahnen verwendeten Kapi⸗ talien und zur anderweiten Unterstütßzung derartiger Unternehmungen auf die Staatskassen zu übernehmen. Andererseits darf in dem gegen⸗ wärtigen Zeitpunkte, wo so bedeutende Anforderungen an die Staats⸗ Kasse gemacht werden, die Absicht eben so wenig auf eine bedeutende Ermäßigung der Steuern gerichtet sein, zumal die Erfahrung Zeug⸗ niß dafür gewährt, daß die bestehenden Abgaben bei einer sorgfäl⸗ tigen und umsichtigen Verwaltung auch in minder günstigen Jahren ohne Druck und Ueberlastung einzelner Einwohnerklassen erhoben werden. Es wird sonach bei der in Frage gestellten Aenderung der Steuer-Gesetzgebung auf die unbesangene AÄbwägung der relativen Vorzüge und Nachtheile der verschiedenen Besteuerungs-Arten haupt— sächlich ankommen.
Die der Mahl- und Schlachtsteuer zur Last gelegten Uebelstände lassen sich, wenn einstweilen von der unverhältnißmäßigen Belastung der städtischen Bevölkerung und insbesondere der weniger wohlhaben⸗ den Einwohnerklasse abgesehen wird, hauptsächlich auf solgende vier Punkte zurückführen:
1) Die Nothwendigkeit, Behufs Erhebung der Mahl- und Schlacht- Steuer im Innern des Landes Stenerlinien zu errichten und dadurch den Verkehr zwischen Stadt und Land einer Beschrän— kung zu unterwerfen.
2) Die bei der Erhebungsweise der Steuer niemals völlig zu ver⸗ hindernden Defraudanlonen und die dadurch veranlaßte Demo⸗ ralisation eines Theiles der Bevölkerung.
3) Die Höhe der Hebungekosten.
4) Die Nothwendigkeit, die in der Rähe der mahl- und schlacht⸗ steuerpflichtigen Städte gelegenen Ortschaften, den sogenannten äußeren Stadtbezirk, gewissen Beschränkungen zu unterwerfen, wonach die Einwohner saktisch neben der Klassensteuer auch durch die Mahl⸗ und Schlachtsteuer betroffen werden.
In allen diesen Beziehungen findet zwischen den mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten, je nach dem Umfange ihrer Bevöl⸗ kerung, ein bemerkenswerther Unterschied statt. Bringt man, gemäß einer im Jahre 1845. veranlaßten Ermittelung, die am Schlusse des Jahres 1844. in unserem Staate vorhandenen mahl-⸗ und schlacht⸗ steuerpflichtigen Städte, je nach ihrer Bevölkerung, in drei Klassen, in kleinere Städte mit einer Bevölkerung bis zu 10, 000 Seelen, in mittlere Städte mit einer Bevölkerung von 10. bis 15,000 Seelen, und in größere Städte mit einer Bevölkerung von mehr als 15,006 Seelen, so fallen in die
J. Kategorie 72 Städte unter 10,000 Einwohner mit einer Gesammtbevölterung von
II. Kategorie 17 Städte von 10 — 15,000 Ein⸗ wohner mit einer Gesammtbevölkerung von
III. Kategorie 25 Städte über 15, 000 Einwohner mit einer Gesammtbevölkerung von .....
459,779 Köpfen. 204, 918 1, 179,363 —
zusammen 114 Städte mit einer Gesammtbevol-
kerung von... ..... ... . .. . . 1,844,060 Köpfen. In der höchsten Klasse sind Köln und Deutz, Aachen und Burtscheid, Koblenz und Ehrenbreitstein, je zwei nur für eine Stadt gerechnet; werden sie gesondert in Ansatz gebracht, so würden der ersten Kate⸗ gorie noch drei Städte hinzutreten.
Der durchschnittliche Ertrag der Mahl- und Schlachtsteuer wäh⸗ rend der drei Jahre von 1844. hat in den Städten ad I. pro Jahr 655,479 Rthlr. oder auf
den Kopf der Bevölkerung 1 Rthlr. 12 sgr. ad II. pro Jahr 308, 59 Rthlr. oder auf
den Kopf der Bevölkerung . ad III. pro Jahr 2, 171, 645 Rthlr. oder auf
den Kopf der Bevölkerung ...... zusammen 3, 135,573 Rthlr. oder auf den Kopf der Bevölkerung 1 Rthlr. 21 sgr. — pf. betragen. Es reichten demnach zur Erhebung eines Betrages von mehr als zwei Millionen Thalern 25 Steuerlinien aus, während in DQ anderen, von dem Lande gesonderten Städten noch nicht ein Diittel jener Summe aufkam.
Was den oben unter 2. berührten Uebelstand betrifft, so hat die Zahl der im Laufe des Jahres 1844. zur Entdeckung gekommenen Mahl⸗ und Schlachtsteuer⸗Contraventionen in allen mahl⸗ und schlacht⸗ steuerpflichtigen Städten zusammengenommen 9g, 210 betragen, so daß auf je 200 Einwohner der im engeren Stadtbezirke wohnenden Be⸗ völkerung eine Contravention fällt. Von diesen Contraventionen (die übrigens nur zum Theil in eigentlichen Defrauden, zum anderen Theil in Ordnungswidrigkeiten der Gewerbtreibenden bestehen) ver⸗ theilen sich auf die Städte :
ad I. 3,55 oder je eine Contravention auf 119 Einwohner. ad II. 1,5338 . 133 ö. ö. 3. 2 ka 33 —è och größer stellt sich der Unterschied heraus, wenn das Ver⸗ hältniß der Contraventionen nicht nach der Zahl der Einwohner, son⸗ dern nach dem Ertrage der Steuer berechnet wird; es sällt dann je eine Contravention in den Städten ad. I. auf 170 Rthlr. Steuerertrag, ad II. 202 3. . ad III. 569 - . Die Kosten, welche die Hebung der Mahl- und Schlachtsteuer
9 pf.
1 * 2
verursacht, lassen sich nicht ganz genau angeben, weil die zur Erhe⸗
bung dieser Steuer erforderlichen Beamten und Lokalien theilweise auch zu anderen Geschäften der indirekten Steuerverwaltung t werden. Nach einem ungefähren, im Ganzen als richtig anzuneh⸗ menden Ueberschlage belaufen sich dieselben in den Städten , ad I. auf 121,498 Rthlr. und nehmen von dem Ertrage von ad II. auf 48,341 Rihlr. und nehmen von dem Ertrage von.... . 308,549 15,86 ad III. auf 189, 402 Rthlr. = und nehmen von dem Ertrage von ..... zusammen auf 3659, 241 Rtl. und nehmen von dem Er⸗ z trage von. 3, 135,673 Rthlr. in Anspruch 11,16 Proz. Zieht man von dem früher angegebenen Bruttoertrage der Mahl- und Schlachtsteuer für den Kopf der in dem engeren Bezirke der mahl und schlachtsteuerpflichtigen Städte wohnenden Bevölkerung die Aufsichts- und Erhebungskosten ab, so bleibt für die Städte ad J. von dem Brutto⸗ — Ertrage — 412 Sgr. 9 Pf. netto 34 Sgr. 10 Pf. ad II. von dem Brutto⸗ Eitrage ..... — 46 — 1— 5 ⸗
bõõ 479 Thlr. in Anspruch 18.63 Proz.
S, 2 =
ad III. von dem Brutto-
Ertrage ...... — 55 ? 59 —
von dem durchschnittlichen Brutto⸗Ertrage ... — 51 Sgr. — Pf. neito 45 Sgr. 2 Pf.
Was endlich den vierten der oben erwähnten Uebelstände betrifft, so verhält sich bei den mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städten die im halbmeiligen Umkreise derselben, dem sogenannten äußeren, der Klassensteuer unterworfenen Bezirke wohnende Bevölkerung zu der in dem engeren Stadtbezirke vorhandenen 1, bei den Städten der J. Klasse (kleinere Städte) wie 216,912: 459,779 oder wie 1: 2,12 Il. - (wmittler -) — 656,129: 204,918 — — 1: 3,1. III. - (größere ⸗ ) — 142, 905: 1, 179,363 1: 8,20
zusammen wie TT ils - TG oder wie T. Tos Es besteht also auch hier ein großer Unterschied zwischen den kleine- ren und den größeren Städten.
Daß außer der Zahl der Einwohnerschaft noch viele andere Um—⸗ stände, Geschlossenheit der Städte, geringere oder größere Wohl- habenheit der Bevölkerung, Garnisonen u. s. w. auf den Ertrag der Steuer, die Zahl der Contraventionen u. s. w. einwirken, daß ein⸗ zelne der kleineren Städte für sich genommen bessere Resultate geben als manche stärker bevölkerte, bedarf wohl kaum der Erwähnung. Das aber geht aus den vorstehend zusammengestellten Thatsachen klar hervor, daß die vortheilhaften finanziellen Resultate der Mahl- und Schlachisteuer vorzüglich bei den größeren Städten sich ergeben, und daß außerdem die mit jener Steuer verbundenen Mißstände in über- wiegendem Maaße bei den kleineren Städten hervortreten, daß also bei den letztgedachten Städten aus einem doppelten Grunde auf die Beibehaltung der Mahl- und Schlachtsteuer weniger Gewicht zu legen ist. Während bei den größeren Städten die in dem äußeren Stadt- bezirke wohnende Bevölkerung noch nicht ; der in dem engeren Stadt⸗ bezirke wohnenden Bevölkerung beträgt, größere Städte auch ihrer nächsten Umgebung mannigfache Vortheile gewähren, welche einen reichlichen Erfatz für die Ungleichheit der Besteuerung bieten, erreicht bei den kleineren Städten ohne einen solchen Ersatz die Einwohner- schaft des äußeren Stadtbezirkes beinahe die Hälfte von der des inneren Bezirkes. Während bei den kleineren Städten die Hebungs⸗ kosten 18533 Prozent der Einnahme in Anspruch nehmen, reichen bei den größeren Städten 8. m Prozent hin, welche wegen der von den Städten sür die miterhobenen Kommunalzuschläge zu leistenden Bei- träge sich für die Staatskasse noch vermindern und die Hebungskosten der direften Steuern, wenn bei letzteren noch ein Betrag für Aus- fälle und Remissionen in Ansatz gebracht wird, kaum übersteigen. Während endlich die Zahl der Zuwiderhandlungen gegen die Bestim- mungen des Mahl⸗ und Schlachtsteuergesetzes, sowohl im Verhältniß zur Bevölkerung der mahl und schlachtsteuerpflichtigen Städte, als noch mehr im Verhältniß zum Geldertrage der Steuer, ebenfalls bei den größtren Städten geringer, als bei den kleineren ist, gestalten sich die finanziellen Refultate ganz überwiegend zu Gunsten der größeren Städte. ö
Im Jahre 1829. waren es hauptsächlich finanzielle Rücsichten, welche es nothwendig machten, die Mahl und Schlachtsteuer so ziemlich in allen Städten einzuführen, in welchen deren Erhebung nicht auf ungewöhnliche Schwierigkeiten stieß. Seitdem sind mehrere dieser Städte zur Klassenstener übergegangen; insbesondere ist seit dem Jahre 1844., wo bereits die Städte Grünberg, Goldberg und Herford ausgeschieden sind, noch für die Städte Zduny, Rügenwalde, Swinemünde, Lauban, Arnoberg, Bielefeld, Hamm und Jülich die Einführung der Klassensteuer , t worden, so daß von den oben erwähnten 72 kleineren mahl und schlachtsteuerpflichtigen Städten nur noch in 6a Städten die Mahl und Schla er beibehalten worden ist. Auf diesem Wege würde . auch wenn für die größeren Städte die Mahl- und Schlachtsteuer beibehalten würde, noch erbebüich weiter fortzuschreiten sein, allerdings aber würde diesem Wege für die übrig bleibenden Städte die Beschwerde, d die städtische Bevöllerung durch die Mahl- und Schlachtstener un-