1847 / 164 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

mungen das Lästige hauptsächlich nur in dem Falle hervörtritt, wo die Angaben der Steuerpflichtigen unrichtig sind oder doch ar, gehalten werden, daß im S8. 18 überall da, wo das Gesammt⸗ Einkommen des Della- ranten nach den von diesen. angeführten und den sonst bekannten Verhältnissen als richtig anzunehmen, ein spezielles Eindringen in die BVermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen ausdrücklich untersagt ist, daß eine genauere Untersuchung der Verhältnisse nur eventuell ein- treten und daß über eine soiche Eventualität durch Männer ent= schieden werden soll, die ebenfalls von der Einlommensteuer betroffen werden und die durch das Vertrauen ihrer Mitbürger zu dem eben so beschwerlichen als ehrenvollen Berufe auserwählt werden. Nach diesen allgemeineren Andeutungen wind es zu den einzelnen Paragraphen nur noch weniger erläuternder Bemerkungen bedürfen. ie S5. 5 bis 7 stellen' das Wahlverfahren bei Bildung der Bezirks‘, Kreis- und Gemeine⸗-Kommisssonen sest. Zu den Bezirke⸗Kom⸗ misstonen sollen 3 Mitglieder und eben so viele Stellvertreter erwählt werden; es könnte sich fragen, ob diese Zahl in allen Bezirken für hinlänglich groß zu erachten, wobei jedoch zu bedenken bleibt, daß die mit diesem Ehrenamte verbundene unentgeltliche Mühewaltung unter Umständen recht bedeutend werden kann und daß daher die Zahl der Kommissions-Mitglieder nicht über Bedürfniß zu erhöhen ist. Bei den Kreiskommissionen werden nur in den größeren landräthlichen Kreisen 5 Mitglieder zu erwählen sein, in den übrigen Kreisen dürften 3 Mitglieder genügen. In den großen Städten wie Berlin, Breslau, Köln u. s. w. werden sür einzelne Sectionen Gemeine⸗Kommissionen zu bilden, die nähere Bestimmung hierüber aber lediglich der Ausführung vorzubehalten sein.

Nachdem gemäß den s§. 9 und 10 an die Steuerpflichtigen die Aufforderungen zur Aufstellung der Declarationen über ihr jährliches Einkommen ergangen sind, soll in letzteren

A. das Einkommen aus dem im Lande befindlichen Grundser— mögen aller Art, B. das Einkommen aus Kapitalvermögen und C. das Einkommen aus dem Ertrage eines Gewerbes oder irgend einer Art von Gewinn bringender Beschäftigung je unter drei Rubriken verzeichnet werden (§. 11). Durch den §. 12 wird alsdann den Steuerpflichtigen gestattet, die Angaben über ihre Einkommensverhältnisse in doppelter Weise aufzustellen, und zwar a) in Nachweisungen, die für jede der eben erwähnten Rubriken nur das Gesammtresultat angeben, mit Ausnahme etwaiger Schulden des Deklaranten, sofern die Zinsen für diese Schulden in Abzug gebracht werden sollen, und b) in Deelarationen mit detaillirten, in den S§. 13 135 näher vorgeschriebenen Angaben.

Die Declarationen sind allemal aufzustellen, sie dürfen aber, wenn die sub a. gedachten Nachweisungen beigesügt sind, versiegelt eingereicht, und es darf dieses Siegel nur auf vorhergegangenen Beschluß und mit Zustimmung der Kreis⸗ und Gemeine⸗ oder aber der Bezirkskommissionen gelöst werden (8. 18). Daß in den Nach⸗ weisungen die Schulden, deren Verzinsung in Abzug gebracht wird, spezielQl angeführt werden sollen, erscheint deshalb nothwendig, weil dadurch nicht allein ein Mittel zur Kontrole anderer Deklaranten gewonnen, sondern auch die nachträgliche Abschließung von simulirten Darlehnsverträgen erschwert wird.

In allen Fällen, wo die Nachweisungen glaubwürdig aufgestellt sind, wird sonach das Detail der Einkommensverhältnisse der Steuer pflichtigen gar nicht zur Kenniniß der Koramissionen und Behörden gelangen. Außerdem darf aber der aus kaufmännischem oder geweib— lichem Verkehre herrührende Gewerbsgewinn lediglich den Bezirks⸗ Kommissionen (also mit Ausschluß der Kreis⸗ und Gemeine⸗Kom⸗ missionen) nach §. 16 mitgetheilt werden, indem gerade bei dieser Art von Einkommen vorzüglicher Werth darauf gelegt zu werden pflegt, daß nur möglichst wenige Personen über den Umfang des durchschnittlichen Gewinnes unterrichtet seien.

Die §§5. 13 bis 15 enthlten die näheren Vorschriften, nach welchen die von den Steuerpflichtigen, wenn auch nur verstegelt, abzugebenden Declarationen über ihr Einkommen aufzustellen und die Einksmmens⸗-Angaben von den zuständigen Kommissionen zu prüfen sind. Für die Schätzung des Einkommens waren hier nur die leitenden Grundsätze zu verzeichnen, nach denen zu verfahren ist. Ohne Zweifel wird die Anwendung dieser Grundsätze auf den ein— zelnen Fall mannigfacher Erläuterungen bedürfen, die aber nicht in das Gesetz gehören, sondern in die auf Grundlage der gesetzlich festgestellten Prinzipien von dem Finanz ⸗Minister zu erlassenden Instructionen zu verweisen sind.

Die §§. 18 bis 22 zeichnen näher den Gang vor, welchen die Prüfung, Berichtigung und Festsetzung der Einkommens Angaben, die Untersuchung unrichtiger Deciarationen, die Be— strafung gewissenloser Deflaranten u. s. w. zu nehmen hat. Die wichtigeren Maßnahmen sind überall von dem Urtheile der ge⸗ wählten Mitglieder der Kommissionen abhängig, welche lediglich nach ihrer Ueberzeugung zu erkennen haben. In der Regel werden die Deklaranten wegen der wider ihre Declarationen erhobenen Ausstel— lungen zu hören sein, das Gesetz enthält jedoch über die Form des Verfahrens keine Detailvorschriften, weil die Wahl der Kommissions⸗ mitglieder am wenigsten befürchten läßt, daß mit allzu großer Strenge gegen die Steuerpflichtigen werde verfahren werden, und weil anderer- seits die Ausübung der den Kommissionen anzuvertrauenden discre⸗ tiongiren Gewalt möglichst dem freien Ermessen derselben überlassen werden muß.

Die §§. 23 bis 25 werden einer näheren Erläuterung nicht bedürfen.

Bei dem Rüqblick auf die Bestimmungen, welche ersordeilich erscheinen, um die Abgabe von unrichtigen Erklärungen über die Einkommens, Verhältnisse zu verhindern oder doch zu erschweren und die richtige Ermittelung des Einkommens zu sichern, damit nicht die Last der Steuer überwiegend auf die gewissenhaften Deklaranten, so wie auf diejenigen falle, die nicht im Stande sind, ihr Einkom⸗ men zu verheimlichen, wird sich wiederholt die Üeberzeugung auf— drängen, daß die Erfüllung des Wunsches wegen völliger Rufbebung der Mahl- und Schlachisteuer, die Beseitigung der mit der bisheri⸗ en Besteuerungeart verbundenen Mißstände nicht ohne manche neue Fern, ersolgen fann, daß aber letztere desto geringer sein werden, je mehr auf das bereitwillige Entgegenkommen der wohl⸗ habenderen Einwohnerklassen gerechnet werden kann, se mehr Alle die Ueberzeugung durchdringt, daß das erstrebte Ziel, die Beseitigung der bisherigen Verschiedenheit in der Besteuerung der Städte und des platten Landes, die Entlastung der ärmeren, die slärkere Be—⸗ lastung der reicheren Einwohner, am besten vermittelst Einführung einer Hin nne f, er zu erreichen sei.

Berlin, im März 1847. Der Finanz ⸗Minister. von Düesberg.

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Anlage JI.

Berechnung des durch die neue Klassensteuer und des durch die Einkommen stener zu beschaffenden Betrages.

sh Nach der Veranlagung der Klassensteuer für das Jahr 1846 ollen assen⸗ ͤ .. 1,469, 6 10 Rthlrn.,

b. die beiden unteren Hauptkla assen⸗ stener die Summe von ... b, 191,013 .

; zusammen ..... 7, bb], 623 Rthir. aufbringen. Die gesammte, zur Zeit der Veranlagung in den klassen⸗ steuerpflichtigen Ortschaften vorhandene Einwohnerzahl beläuft sich auf 13. 668,634 Köpfe, wogegen in den pro 1846 noch mahl und schlachtsteuerpflichtigen Städten nach der Bevölkerungs— Aufnahme von 1843 die Bevölkerung 1,833,065 Köpfe beträgt. Es ist daher das Verhältniß der klassensteuerpflichtigen zur mahl⸗ und schlacht⸗ steuerpflichtigen Bevölkerung wie , ooo zu (, 1107, und würde sich nach diesem Verhältniß allein die auf mahl⸗ und schlachtsteuer⸗ pflichtige Städte in den beiden unteren Hauptklassen treffende Klassensteuer auf 830, 260 Rthlr. berechnen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen:

1. der Bevölferungszuwachs der mahl⸗ und schlachisteuerpflichtigen Städte, welcher in Ermangelung spezieller Bevölkerungs⸗-Auf— nahmen seit 1843 auf 2 Prozent zu veranschlagen ist;

2. die durchschnittlich höhere Leistungsfähigkeit der größeren Städte gegen das platte Land und die kleineren Städte, wonach auch in den beiden unteren Hauptklassen eine größere Anzahl von Haushaltungen in die höheren Stufen dieser Klassen einzu— schätzen stin wid in den Städten als auf dem platten Lande.

In Ermangelung eines sicheren Anhaltspunktes für die hiernach anzunehmende Ertragserhöhung und zugleich unter Berücksichtigung, daß die ebenerwähnte höhere Leistungsfähigkeit es mit fich bringt, daß in den mabl- und schlachtsteuerpflichtigen Städten eine verhält⸗ nißmäßig größere Anzahl von Haushaltungen durch Heranziehung zur Einkommensteuer der Klassensteuer entfällt, würde es gewagt sein, diesen verhältnißmäßig höheren Ertrag der Klassensteuer auf mehr als 5 Prozent anzunehmen. Dem vorberechneten Ertrage von 830,260 Rihlrn. würden daher zuwachsen

nach 1. 2 Prozent,

2

58,118

7 Prozent mit....

also muthmaßlicher Klassensteuer - Ertrag der mahl⸗ und schlachtsteuen pflichtigen Städte...... Hierzu der oben ad b. angegebene Ertrag / der beiden unteren Hauptklassen. .. 6.191913 also Gesammtertrag der neuen Klassensteuer. . . 7, 79,391 Rihlr. Um nun die noch durch die Einkommensteuer zu beschaffende Summe zu bestimmen, wird folgende Berechnung genügen. In den bei Veranlagung der Klassensteuer sür das Jahr 1846 noch mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten hat die Mahl- und Schlachtsteuer nach dem dreijährigen Durchschnitte von 184 ein Brutto⸗-Auffommen von . . . ... . 3,221,889 Rthlrn. ergeben. Hiervon sind die Erhebungefosten mit 356,597 ö Dann bleiben . . . 2, 865,292 Rthlr. Setzt man ferner die Mahlsteuer sür den Consumtionsébedarf des Militairs in den mahl⸗ und schlachlsteuerpflichtigen Städten

88,3783 Rihlr.

abzusetzen.

r, at,

so bleibt ein Netto-⸗Aufkommen von 2,786, 576 Rthhrn., und mit Hinzurechnung der bei der Klassensteuer üblichen 6 Pro⸗ zent für die Kosten der Hebung und für Ausfälle mit ..... 167,195 Betrag von .. . . . 2,953,771 Rtölrn. zu gewähren sein, um sür das seitherige Aufkommen der Mahl- und Schlachts Cuer Ersatz zu leisten. Da ferner der gesammte Ertrag der Klassensteuer beschafft, auf diese Beträge aber der muthmaßliche Ertrag In neuen Klassensteuer mit 7,079,391 Rihlin. in Anrech— nung zu bringen ist, so würden also I) der eben berechnete Mahl- und Schlacht- steuer⸗Ertrag mit 2) der Ertrag der Klissensteuer nach der Ver⸗ anlagung pro 1846 mit zusan men .... und nach Abzug des Ertrages der neuen Klassensteuer mit ... 7, 079, 391. noch.... 3,535,003 Rthlr., oder in runder Summe 34 Millionen Thaler durch die Ein⸗ kommensteuer zu beschaffen sein.

würde der

2, 953,771 Rthlrn.,

7, 660, 623 10,614,394 Rthlr,

Sitzung der Kurie der drei Stände am 9. Juni.

Die Sitzung beginnt Nachmittags 2 Uhr unter Vorsitz des Marschalls von Rochow.

Der Secretair Gerliest das Protokoll der vorigen Sitzung).

a, n . Findet sich etwas gegen das Protokoll zu be⸗ merken?

Abgeordn. Flemming: Ich muß um Berichtigung einer Stelle des Protokolls bitten. Es heißt in dem verlesenen Protokoll dort, wo von dem Gutachten über das Steuerbewilligungs-Recht die Rede ist, daß sich die Abtheilung nicht zu einem Beschlusse habe ver⸗ einbaren können. Ich muß aber bemerken, daß in der Abtheilung eine Abstimmung darüber stattgefunden hat, ob ein Rechts-Anspruch auf das Steuerbewilligungs Recht bestehe, und sich 8 Mitglieder da⸗ für und 8 dagegen erklärt haben.

Secretair (verliest hierauf das Protokoll quoad passum concernentem nochmals und bemerkt): ;

Der Referent hat erklärt, die Abtheilung habe keinen bestimmten Antrag gemacht, weil keine Majorität vorhanden gewesen sei. Ich habe gig. es sei kein bestimmter Antrag gemacht worden.

arschall; Ich will die Versammlung fragen, ob sie der Meinung ist, daß der vorgeschlagene Zusatz im Protokoll gemacht ter nn fol r

Die rern, , mit einem allgemeinen Nein!)

Abgeordn. von Manteuffel J.:

im Protokoll gesagt, der Antrag des Abgeordneten von Auerswald

sei 4 r * . bephh eretair: gesagt: „einstimmig bejaht.“ geordn. von Rr rf 6 i. J

sagen, denn es haben Mehrere nicht mitgestimmt.

Wenn ich nicht irre, so ist

sinstimmig lann man nicht

Marschall: Nun so wollen wir setzen: „fast einstimmig.“ Findet sich sonst gegen das Protokoll nichts mehr zu 2 so 3 kläre ich es für genehmigt.

Eine Stimme: Ich bitte um das Wort in einer allgemeinen ae, , ;

Marschall: Es sind noch mehrere andere Redner, welche vor= her das Wort verlangt haben.

Nach einer Benachrichtigung Sr. Excellenz des Herrn Landtage⸗ Kommissars wird auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Könsgs bei der Berathung über das rheinische Recht der Wirkliche Geheime Rath Ruppenthal das Justiz⸗Ministerium vertreten. Aus der so eben geschlossenen Berathung der vereinigten Kurien ist hervorgegangen, daß mehrere Petitionen von dem Herrn Marschall derselben zurückgegeben worden sind; ich ersuche die sechste Abtheilung, die Vorberathung über dieselben zu übernehmen. Es wird sich dabei fragen, ob die Abthei⸗ lung mit der der vereinigten Kurien einverstanden sei. Die Petitio—⸗ nen selbst sind mir noch nicht zugekommen. Sobald das geschieht, werde ich sie mittheilen. .

Abgeordn. Milde: Meine Herren! Es könnte scheinen nach

dem so eben gehörten Protokoll, daß unter Beziehung auf eine Ver⸗ handlung, die am letzten Sonnabend Platz gegriffen hat, es vielleicht aufzuschieben gewesen wäre, hinsichtlich der über die Banknoten damals gegebenen Erklärungen die Sache auf sich beruhen zu lassen sei, bis, wie das geehrte Mitglied von Köln bemerkt hat, bei später zur Be— rathung kommenden Petitionen, welche den beregten Gegenstand be—= handeln, auf die Sache in umfassender Weise zurüchukommen sei. Der Kredit ist jedoch das Fundament aller Transactionen der Pri— vaten unter einander, so wie des Staats und der Privaten. Der Kredit der Privaten indessen, so zarter Natur er auch ist, ist doch viel weniger zu tangiren, als der des Staates. Dem Privaten stehen hundert Mittel zu Gebote, sich mit seinen Kreditgebenden zu verstän— digen, während der Staat Millionen von Kreditoren hat, deren bür⸗ gerliche Existenz allein auf dem Vertrauen begründet ist, welches sie dem Staat auf den Grund rechtsbeständig emanirter Gesetze hin ge— währen. Nach den Erklärungen, die wir am vorigen Sonnabend ge— hört und die einen höchst peinlichen und unerwünschten Eindruck im Publikum hervorgebracht haben, scheint es mir Bedtrfniß geworden zu sein, diese Frage so bald wie möglich zu erledigen, und, zwar in der Weise, daß der Herr Landtags-Kommissar die Befehle des höch— sten Gesetzgebers in dieser Beziehung einholen möge und ohne schon heute eine Erklärung zu geben, dies in ganz offizieller Weise gesche⸗ hen möge, um so die Beruhigung zu gewähren, die das Volk im All—⸗ gemeinen, namentlich aber die Theilhaber der Bank zu erwarten das vollkommene Recht haben. Ich glaube jedoch, es wird um so mehr nöthig sein, daß diese Erklärung so bald wie möglich erfolge, als, wie aus den Debatten des vorigen Sonnabend hervorgegangen ist, der Charakter der legalen , ng welcher bis jetzt den Bank⸗ noten von dem Publikum bona sfide beigelegt, wenn auch nur mo⸗ mentan, aber doch gebrochen worden ist. Ohne weiter in die Sache einzugehen, deren Wichtigkeit der hohe Landtag gewiß anerkennt, hoffe ich, daß diese Interpellation den Herrn Landtags⸗-Kommissar veran⸗ lassen möge, im Interesse der Krone wie des Allgemeinen baldmög⸗ lichst eine genügende Lösung dieser höchst unerwünschten Angelegen—= heit im angedeuteten Wege, als dem allein genügenden, herbeizu— ühren. ö Landtags-Kommissar: Ich bin überzeugt, daß der preu— ßische Staats Kredit auf zu festen Basen beruht, als daß er durch ein Mißverständniß, selbst wenn solches die hohe Versammlung beschäftigt hat, irgendwie erschüttert werden könnte. Nicht um einer solchen an— geblichen Gefährdung des Staats- Kredits vorzubeugen, sondern ledig⸗ lich um diejenigen Zweifel authentisch zu beseitigen, die in Bezie⸗ hung auf die unbedingte Annahme der Noten der preußischen Bank in den öffentlichen Kassen hier erhoben wurden, sind Vorkehrungen getroffen, von denen ich hoffe, daß sie mich noch während der heu— tigen Sitzung in den Stand setzen werden, die hohe Versammlung auf das vollständigste zu beruhigen. Deshalb bitte ich, den Gegen⸗ stand so lange ruhen zu lassen, bis ich im Stande bin, dieses Ver⸗ sprechen zu erfüllen.

Justizminister Uhden: Ich muß noch Folgendes hinzufügen, daß ich nichts dagegen habe, wenn die Deposital-Kassen zu den öf⸗ fentlichen Kassen gezählt werden, und um so weniger, als überall die nöthigen Mittel vorhanden sind, um jede Summe, welche zu den Depositorien genommen wird, jeden Augenblick realisiren zu können, und eine Unsicherheit sonst gar nicht zu befürchten ist. Ich habe mich deshalb auch dem Antrage angeschlossen, zu bitten, daß eine Dercla— ration dahin erlassen werde, daß die Deposital-Kassen in dieser Be⸗ ziehung zu den öffentlichen Kassen gezählt werden. ;

Ich muß aber noch folgende Berichtigung meiner früheren Er— klärung geben. Diese Angelegenheit kam nämlich in der Sitzung vom 5. d. ganz unvorbereitet zur Sprache, und ich scheue mich nicht, zu sagen, daß ich mich rüchsichtlich des Thatsächlichen im Irrthum be funden habe. Es waren von einem Obergerichte Zweifel in dieser Beziehung geltend gemacht worden, und theoretisch konnte ich diese Zweifel nicht als unrichtig erachten. Ich habe dem Ober-Landesge⸗ richte aber Folgendes erwiedert: daß, wenn ich auch theoretisch die Zweifel als richtig anerkennen wollte, doch vom praktischen Stand— punkte aus diese Zweifel unerheblich wären, da die Banknoten nur als durchlaufende Posten vereinnahmt würden und deren Realisirung hauptsächlich bei dem steten Verkehr der Gerichte mit der Bank leicht zu bewerkstelligen wäre, selbst bei bedeutenden Summen. Eine authen⸗ fische Interpretation konnte ich aber nicht geben, da eine solche nur von Sr. Majestät dem Könige ergehen kann, und ich mußte es des⸗ halb dem Ermessen des Gerichtshofes überlassen, was derselbe zu thun für gut fände.

Ich halte mich verpflichtet, diese Erklärung nach genommener Einsicht der Akten , und bekenne, daß allerdings dieser Irr⸗ thum meiner früheren Erklärung unterlaufen ist.

Abgeordn. Milde: Ich erlaube mir auf das eben Gehörte so⸗ wohl dem Königlichen Herm Kommissar als dem Herrn Minister der Justiz meinen Dank auszusprechen, indem ich jetzt glaube, daß nach den gehörten Erklärungen und nach dem, was wir zu erwarten ha⸗ ben, die Zweifel, welche im Publikum Platz gegriffen haben, besei⸗ tigt werden dürften.

Abgeordn. Graf von Merveldt: Ich erlaube mir an den Herrn Landtags⸗Marschall eine Frage zu richten, welche den formellen Gang unserer Verhandlungen betrifft, nach Umständen un Belehrung oder Feststellung neuer Grundsätze zu bitten. .

Es ist nämlich in der letzten Sitzung der Drei⸗Stände⸗ Kurie eine Frage zur Abstimmung gebracht worden, welche ich zu den wich- tigsten rechne, die bis jetzt in diesen Saale verhandelt worden sind. Es betrifft dies die Frage, ob Se, Majestät der König gebeten wer⸗ den solle, sich des Rechts zu begeben, aus freier Enischließung das Gesetz vom 3. Februar abzuändern, ohne dabei an die Zustimmung oder Bewilligung des Vereinigten Landtags gebunden zu sein. Meh⸗ rere Mitstäude haben mit mir die Ansicht geiheilt, daß hierdurch das monarchische Prinzip in einer Weise geändert werden würde, die wir zum Heile von Preußen und von he Deutschland durchaus verderb⸗ lich halten müßten, weil wir für . die strengste Aufrechterhal⸗ tung des monarchischen Prinzips unentbehrlich halten. Es sagt nun der 5. 7 der Geschäftsordnung:

„Jeder Plenarberathung muß eine Vorberathung durch eine Ab- theilung vorausgehen.“ * ;

Die erwähnte wichtige Frage war aber so wenig vorbereitet, daß sie nicht einmal in der . Anträge und Gegen⸗ stände aufgenommen war, welche in dem Gutachten der Abtheilung vorbemerkt sind. Es war vielmehr in dem Gutachten 2 angeführt, daß der geehrte Herr Abgeordnete Hirsch den betres⸗ fenden Antrag zurückgenommen habe. Ich halte also dafür, daß hierbei nicht den Vorschriften des Reglements genügt worden ist. Aus diesem Grunde wollte ich mir erlauben, ohne auf die ge⸗ schehene Abstimmung wieder zurückzukommen, welche natürlich eine vollendete Thatsache ist, nur die Bitte zu stellen, daß in künftigen ähn- lichen Fällen, wo nämlich auf diese Weise Jeder außer Stand gesetzt ist, sich auf eine so wichtige Angelegenheit vorzubereiten, dann, wenn ein anderes Mitglied einen zuriickgenommenen Antrag wieder auf⸗ nimmt, derselbe an die Abtheilung entweder zurückgewiesen werde, oder daß in solchen wichtigen Angelegenheiten die Abtheilung jedes. mal eventualiter den igen seann, . , auch der

x ö! sei ntrag vorläufig zurückgenommen hat. 4 ih . * die 5 des verehrten Redners nicht theilen, daß dieser Gegenstand in der Abtheilung nicht gehörig vor⸗ bereitet gewesen sei. Diese hat darüber berathen und ihr Votum abgegeben. Sie hat auch dasselbe mit Gründen belegt. Sie hat den Antrag zwar nicht befürwortet, dieser ist aber von der hohen Versammlung wieder aufgenommen worden. Die hohe Versammlung ist darin vollkommen in ihrem Rechte gewesen, und ich bin in dem meinigen gewesen, indem ich diese Berathung zugelassen habe. In jedem ähnlichen Falle werde ich auf keine andere Art verfahren können.

Abgeordn. von Vincke: Ich wollte dasselbe sagen, was der Herr Marschall gesagt hat, wollte übrigens zusätzlich dem verehrten Mitgliede bemerken, daß, wenn es damals so bedenklich war, über die Sache in eine Diskussion einzugehen, es wohl angemessen gewesen wäre, den heutigen Antrag, die Sache an die Abtheilung zurückzuweisen, damals zu formuliren, wo es an der Zeit war. Im Uebrigen wollte ich aber, was ich heute bei einer anderen Gelegenheit in den verei⸗ nigten Kurien schon gesagt habe, mir zu wiederholen erlauben, daß es doch das Allerunparlamentarischste ist, was geschehen kann, wenn Jemand die Beschlüsse der Versammlung tadelt und namentlich einer solchen Kritik unterwirft, wie hier geschehen, wo gesagt wurde, in dem Beschlusse der Versammlung liege eine Verletzung des monarchischen Prinzips. Wenn ein ch ie gefaßt ist mit gesetzlicher Majorität in der Weise, wie es die Geschäftsordnung vorschreibt, dann kann kein Mitglied mehr berechtigt sein, auf die Tribüne zu kommen und zu sagen, es wäre eine Verletzung der Grundsätze gewesen, zu denen unser Staat sich bekennt. Das halte ich für unparlamentarisch und erlaube mir, den Herrn Marschall zu bitten, daß, wenn künftig wieder solche unparlamentarische Aeußerungen vorkommen, er dann die Güte haben möge, ein solches Mitglied in die gesetzlichen Schran⸗— ken zurückzuweisen.

Marschall: Der Tadel, den das verehrte Miiglied ausge⸗ sprochen hat, war hauptsächlich gegen den Marschall gerichtet und ging dahin, daß dieser den §. 7 der Geschäftsordnung nicht richtig angewandt hätte. Was er über den Beschluß der Versammlung sagte, schien mir nur zur Begründung dieses Tadels dienen zu sollen, und deshalb habe ich es zulassen zu müssen geglaubt.

Abgeordn. Graf von Merveldt: Es ist mir nicht eingefallen, einen Tadel auszusprechen, sondern ich habe das Gesagte, was hier angefochten worden, nur zur Begründung anführen milssen, um die Wichtigkeit des gefaßten Bech hervorzuheben und dadurch eben meinen Antrag für eine künftige Veränderung des formellen Ganges unserer Verhandlungen zu unterstützen.

Marschall: Der Herr Abgeordnete Mevissen hat einen Ent⸗ wurf der allerunterthänigsten Bitte, betreffend die Errichtung eines Handels⸗Ministeriums, vorzutragen.

Abgeordn. Mevissen: (Liest diesen Entwurf vor.)

Abgeord. Zimmermann aus Spandan: Ich muß um die Erlaubniß bitten, die Rednerbühne einnehmen zu dürfen.

Eine Stimme: Ich will inzwischen eine kurze Bemerkung machen. Wenn ich richtig verstanden habe, so ist im Anfange von einem früheren selbstständig bestandenen Ministerium für Handel, Ackerbau und Gewerbe die Rede; ein solches hat aber nicht be⸗ tanden.

f Abgeordn. Zimmermann: Eine hohe Versammlung beschließt eine Petition an Se. Majestät den König um Abänderung der Or⸗ ganisation einer bestimmten Behörde; das ist das bisherige Handels⸗ amt, welches in ein Handelsministerium verwandelt werden soll, das im Gegensatz einer lediglich begutachtenden Behörde definitive Anord⸗ nungen zu erlassen befugt sein soll. Zur Motivirung dieses Antra— ges scheint der Bericht nur die unvollkommenen Seiten der bis⸗ herigen Behandlung des Gegenstandes in unserem Vaterlande in einer Reihefolge von Urtheilen hervorzuheben. Wenn wir uns aber mit einer Petition an Se. Majestät den König wenden, so, glaube ich, können wir in der vorliegenden Beziehung unseres Vaterlandes nicht blos Urtheile aussprechen, sondern dürfen auch nicht, neben Hervorhebung thatsächlicher Mängel, unterlassen, den guten Seiten eine Anerkennung zu Theil werden zu lassen. Es ist namentlich im Eingange gesagt: in allen Staaten seien Ackerbau, Handel und Ge—⸗ werbe als Haupthebel der Nationalwohlfahrt anerkannt. Dieser Vordersatz macht eine Mißdeutung möglich. Wenn ich daher diese mögliche Mißdeutung zur Sprache hringe, so geschieht dies besonders mit Rücksicht auf den Umstand, daß unsere Verhandlungen durch die stenographischen Aufzeichnungen Veröffentlichung in der ganzen Welt erlangen. Ist also nun gesagt worden, in allen Staaten sind Acker⸗ bau, Handel, Gewerbe als Haupthebel anerkannt, so möchte das zu dem Schlusse berechtigen, als ob das in unserem Vaterlande nicht der Fall sei. In dieser Beziehung muß ich bemerken, daß in An- sehung des Ackerbaues unsere agrarische Gesetzgebung uns vielen an⸗ deren Staaten vorausgeführt hat, ja selbst anderen Staaten des deutschen Vaterlandes. Was den Handel anlangt, so sind auch die Handelsverhältnisse, von Seiten des Staates keinesweges vernachlässigt worden; ich erinnere nur an die Bestrebungen bezüglich des Zollver⸗ eins. Was endlich die Gewerbe betrifft, so hat Preußen schon längst das System der Gewerbefreiheit anerkannt. Ich muß daher ganz n,, ,, ö. . einer Mißdeutung dem Kö⸗ nige gegenüber bei den obigen Wort :, 22 wie in allen tenen, ,,,

geordn. Mevissen: Ich glaube, daß in den Worten „in allen Staaten“ auch unser Staat mit inbegriffen ist. Ich weiß dem . e 6. anderen Sinn zu geben.

eordn. Zimmer 264 3 1 kann de bitten, daß 63 . e, yer n soll, so

Abgeortn. Merifsen: Ich dg . keinen Unterschied, ob gesagt wird: * e ich sehe darin gar ten sind Aertßan, Hant' lan. Bilde be. n allen europäischen Staa ver ab noch Kan ren, e, ,. e . Haupt⸗ Hebel anerkannt!, Staate sind sie anerkannt.“ Der mae , isi mir ö. n

Ih, er ; meisten übrigen Staaten selbstständige Organe für diese Angelegen⸗

hei ĩ . ,. p ven sind, und daß in unserem Staale zur Jlit ein solches

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eordn. Zimmerm ann: Dann hat es um so weniger Be⸗ denken, hinzuzuschßen: „In unseren und allen Staaten.“ Eine Stimme: Ich bin der Ansicht, wir gehören auch zu

llen Staaten. . * Abgeorbn. Zimmerm ann Allerdings, aber es ist als Mo⸗

tiv des Antragé hingestellt: „In allen Staaten ist es anerkannt“, und es en 6 Worten immer die Nebenbepeutung beige legt werden, als ob der Satz hier nicht Anerkennung gefunden hätte.

Abgeordn. Graf Renard Wenn der sechsten Abtheilung und dem geehrten Referenten der . geworden ist, zu begründen, warum wir ein eigenes Ministerinm für Handel, Gewerbe und Acker= bau wünschen, so muß ihm natürlich auch gestattet sein, diejenigen Gründe, welche sowohl im Gutachten, als im Protokolle enthalten sind, aufzuführen. Der geehrte Referent hat das erstemal dieses Gutachten hier zum Vortrage gebracht, ehe es durch die Abtheilung gegangen. Es ist jetzt von der Abtheilnng eingesehen worden, und alle Mitglieder haben sich sorgfältig bemüht, Alles wegzulassen, wenn es nur irgend auf eine Bevorzugung der Gewerbe oder der soge— nannten k. ich halte meinerseits Handel und Ackerbau auch für eine Industrie, ein Gewerbe hindeutete. Wenn dem ge— ehrten Mitgliede der Vorwurf gemacht worden ist, es hätte zu viel gesagt, so könnte ihm von einer anderen Seite wieder der Vorwurf gemacht werden, es hätte zu wenig gesagt. Ich meinerseits kann nichts in dem Gutachten bemerken, was nicht vollkommen mit dem Protokoll und dem früheren Referate übereinstimmt.

Abgeordn. von der Heydt: So weit ich habe vernehmen können, stimmt das Konklusum ganz mit dem Beschlusse der Versamm— lung überein. Aber ich frage Sie, meine Herren, wenn einzelne Worte zum Gegenstande einer besonderen Diskussion gemacht werden, nachdem das Konklusum in der Abtheilung als richtig angenommen worden ist, ob wir nicht gewiß die Zeit kostbarer verwenden können, als blos mit der Korreftur einzelner Worte. Ich glaube nicht, daß mit den Worten:

„In allen Staaten ist es anerkannt“, hat gesagt werden sollen: „Aber in Preußen nicht.“

Ich glaube, daß das Konklusum ganz richtig abgefaßt ist.

Abgeordn. Zimmermann: Durch die hier gegebene Erläute— rung verschwindet jeder Zweifel über den Ausdruck: „in allen Staa— ten“, indem hier versichert ist, daß man an den möglicherweise an— zunehmenden Gegensatz, als ob dies in unserem Vaterlande nicht der . nicht gedacht hat. Damit halte ich meinen Antrag für erledigt.

Abgeordn. Camphausen: Es ist von mir vor der Abstim— mung in die ser Angelegenheit der Vorbehalt gestellt worden, daß, insofern das Referat das Prinzip, welches bisher das Ministerium geleitet hat, verwerfe, ich demselben nicht beitrete. Ich kann nicht ermessen, wie viele Mitglieder der Versammlung denselben Vorbehalt für sich angenommen haben, und ich fühle mich nicht berechtigt, jetzt auf eine Erklärung anzutragen, inwieweit die Versammlung mehr oder weniger diesen Vorbehalt sich angeeignet hat. Nur ein Wort wünsche ich noch aus der vernommenen Erklärung anzuführen, es ist das, daß ein Konflikt zwischen den kommerziellen und finanziellen Interessen in unserem Staate stattgefunden habe. Ich habe im Allgemeinen die— sen Konflikt seither nicht wahrgenommen.

Eine Stimme: Trotz der Warnung vor Wortstechereien will ich mir eine Bemerkung erlauben. Es ist gesagt worden: „Umwand⸗ lung des Handelsamtes in ein Ministerium.“ Ich weiß nicht, ob das der eigentliche Sinn unserer Berathung gewesen ist. Es ist, glaube ich, die Kreirung eines neuen Ministeriums gewünscht worden, nicht das, daß das Handelsamt die Behörde sein soll, die in ein Ministe— rium umgewandelt werden soll. Ich glaube, das ist der Sinn un— serer Berathung nicht gewesen.

Abgeordn. von Auerswald: Ich wollte mir die Frage er⸗ lauben, ob in dem Beschlusse die Worte gebraucht sind: „und das zur Zeit bestehende Handelsamt“., So viel ich entnommen habe, heißt es: „das Handelsamt“ oder das „bestehende Handels- amt.“ In den Worten: „das zur Zeit bestehende Handelsamt“ könnte ein Nebenbegriff liegen, den die hohe Versammlung nicht gemeint hat, der aber doch vielleicht nicht darin gefunden werden könnte.

Abgeordn. Schauß: Ich muß mich dieser letzten Ansicht auch anschließen. Wenigstens gingen die Petitionen großentheils und auch die meine nur dahin, zu beweisen, daß die jetzige Abtheilung des hohen Finanz⸗Ministeriums, dessen Aufgabe es ist, die Handels— Interessen zu bearbeiten, nicht ausreichend sei, um alle diese vielsei— tigen Interessen gehörig zu wahren. In Rücksicht dessen und da auch das außerdem bestehende Handels-Amt nicht den Bedürfnissen genüge, ist in den Bittschrifsen hervorgehoben worden, daß statt beiber, eigent⸗ lich unselbstständiger Behörden ein eigenes, selbstständiges Handels⸗ Ministerium errichtet werde. Aber davon, das jetzt bestehende Han— dels Amt in ein Handels⸗Ministerium umzuwandeln, ist, meines Be— dünkens, keine Rede gewesen.

. Abgeordn. von Gaffron: Ich wollte nur zu Einem Worte eine Bemerkung machen. Es ist ziemlich am Schlusse gesagt: „Preußen muß die Erfahrungen anderer Länder benutzen.“ Einmal scheint es in diesem Ausdruck zu liegen, als wenn Preußen diese Er⸗ fahrung noch nicht benutzt hätte, und zweitens weiß ich nicht, ob in einer Petition an Se. Majestät gerade das Wort muß passend sein dürfte und nicht ein anderes Work gewählt sein könnte.

. Abgeordn. Mevissen: Das Nonklusum lautet, an Se. Ma— jestüt den König die ehrfurchtsvolle Bitte zu richten, die Umwandlung des zur Zeit bestehenden Handels- Amts in ein selbstständiges Mini— sterium für Handel, Ackerbau und Gewerbe anordnen zu wollen. So steht es in dem stenographischen Protokoll gedruckt.

. Abgeordn. 3 mmermann: Ich muß nochmals um die Nach⸗ sicht bitten, mir einiges Gehör zu schenken. Gerade in der Aeuße—⸗ rung am Schlusse, wo gesagt wird: „Preußen muß die Erfahrungen anderer Länder benutzen“, finde ich ein neues Motiv, an die hohe Versammlung die Bitte zu stellen, die bereits zur Beseitigung eines möglichen Irrthums beantragte Fassung zu genehmigen: „In unserem, wie 9 al . .

lbgeordn. Mevissen: Ich habe nichts dagegen einzuwenden.

Abgeordn. von Gaffron: 3 will . egen, n. des früher Gesagten anführen, ob über dirse Fassung nicht wegzukommen wäre, wenn man sagte: „Es ist die Pflicht jedes Staates“ statt „Preußen muß die Erfahrungen anderer Länder benutzen.“ ;

Abgeorbn. von Uechtritz: Ich wollte nur erklären, daß ich der Ansicht des geehrten Mitgliedes aus Brandenburg vollstäöndig bei= trete und dringend wünschen muß, daß es im Eingange des Gut⸗ achtens heißt: „In unserem, wie in allen Staaten.“

Abgeordn. von Werdeck: Ich möchte mir zuerst zur Beleh⸗ rung eine formelle Frage erlauben. Es ist nämlich die: Es ist gesa worden: „Die anliegenden Petitionen.“ Ich werde wahr 3 auch ein Referat über Petitionen zu machen haben, und es würde mir zur Belehrung dienen, wenn ich erführe, ob wir in der Lage sind, Sr. Majestät Petitionen, die uns vorgelegen haben, zu überreichen.

Marschall; Ich habe das übersehen. Es ist eigentlich ni 9 Petitionen mit zu überreichen, und ist auch bisher ni geschehen. .

Abgeordn. von der Heydt: In dem Konklusum, welches ich

*

wegen deg Petitionerechtes verfaßt habe, alle . tionen als anliegend bezei ,, r , , ,,

2. t worden. W erdes Ich n. von erdeck: rachte dies deshalb ö .

eren. weil ich glaube, daß der Usus

ben muß.

Marschall: Ich kann nur versichern, daß bei deujeni unterthänigsten Bitten, welche von ke U 1 * die ich r, , . und wo ich es also wissen in . stio⸗ nen nicht beigelegt worden sind. Es ist Bezug auf dieselben Petitio⸗ nen genommen, 6 sind aber nicht beigefügt worden.

bgeordn. von Werdeck Sodann aber möchte ich noch die

Sache aus dem generellen Gesichtspunfte auffassen. Ich muß um Entschuldigung bitten, wenn ich mir hier eine Kritik der Sache er= laube. Wenn ich den allgemeinen Eindruck, den diese Petition mir macht, schildern soll, so macht sie mehr den Eindruck von einer Ab⸗ handlung in einem Lehrbuche, als eigentlich den einer auf a Bedürfnisse gestützten Petition. Sobann muß ich mich dem anschlie⸗ ßen, was eben angedentet worden ist von einem Mitgliede von Köln, wenn ich nicht irre, daß nämlich das Print, aus dem bisher unsere Ministerien die Handelssachen behandelt haben, wie mir scheint, indi⸗ rekt oder direkt getadelt worden ist. Aber ich stimme ganz mit dem verehrten Mitgliede überein und glaube, daß die Versammlung im Augenblicke außer Stande ist, eine bestimmte Erklärung gegen das bei uns in Handelssachen obwaltende Prinzip darzulegen, sonbern ich glaube, , , ,, . in Be iehu auf die Handelsfreiheit, vollkommen mit den Ansichten ,. . einverstanden ist. Ich möchte bitten, daß aus diesem Gesichtapunkte die Sache nochmals einer Prüfung unterworfen werde, und an⸗ heim, ob der Herr Referent gebeten werden dürfte, die Petition noch⸗ mals zu verlesen. Abgeordn. von Beckerath: Meine Herren! Erlauben Sie mir, im Interesse der Abkürzung der Verhandlungen darauf aufmerksam zu machen, daß eine tief eingehende Kritik der Adressen, die an Se. Majestät gerichtet werben, uns zu weit führen würde, namentlich, wenn wir auf. Vergleiche dabei eingehen. Wenn hier gesagt worden ist, daß die Petition, die beigelegt wird, mehr einer Abhandlung aus einem Lehrbuche als einer faftischen Darstellung vergleichbar sei, so glaube ich, daß uns das zu weit von dem Ziele, das wir zu ver fol- gen haben, abführt, und wenn mit Recht die Umarbeitung des Re⸗ ferats zum Zwecke hatte, daß dasselbe nicht im mindesten unter dem Einflusse eines Theiles der Versammlung abgefaßt werden sollte, so ist arch von der anderen Seite dem hefe. der entgeg ngesetter Meinung ist, kein Einfluß darauf zu gestatten. Die , , sich gewissenhaft bemüht, nur die Thatsachen anzuführen, die zur Be⸗ gründung des Gesuches dienen, die auch in der Versammlung ange= führt worden sind, und auf deren Grund von derselben der . gefaßt worden ist. Sie glaubt diesen Zweck erreicht zu haben; sollen aber einzelne Worte abgewogen und ganz unbefangene Ausdrücke, wie ich nachher einen anführen werde, vermieden werden, so ist es kaum möglich, eine Adresse an Se. Majestät zur Genehmigung zu bringen. Der Ausdruck, welchen ich anführen wollte, ist der, daß Preußen die Erfahrungen anderer Länder benutzen müsse. Ich glaube, daß man in Beziehung auf den Handel dies vollkommen aussprechen kann, ohne der Ehre des Landes zu 94 zu treten. Niemand, der die Lage der europäischen Länder in Bezug auf den Handel kennt, wird behaupten wollen, daß Preußen auf derselben Höhe stehe, wie England und Frankreich.

Abgeordn. Freiherr von Lilien-Echthausen: Ich glaube, daß es, wenn hier eine Petition, die an Se. Majestät gerichtet wer⸗ den soll, zur Prüfung vorgelegt wird, nicht darauf ankommen kann welchen Eindruck ihre Fassung im Allgemeinen macht, sondern darauf ob sie im Einzelnen genau und richtig gefaßt ist. Dabei bin ich aller= dings der Ansicht, daß in einer Petition, die an des Königs Maje⸗ stät gerichtet werden soll, jedes Wort genau abzuwägen ö. ie Aufgabe der Versammlung ist es, dem Verlesen der Fun ln genau zu folgen und, wenn sie sindet, daß ein Ausdruck oder eine Wendung nicht angemessen erscheint, dies zur Sprache zu bringen. Wenn dar⸗ auf die nöthigen Emendationen vorgenommen sind, so ist zu fragen, ob sich noch irgend etwas gegen die Genehmigung der Petition zu erinnern findet. Nur so wird man dahin gelangen, eine in allen Be⸗ ziehungen entsprechende Form zu finden, in welcher eine Sache Sr. Majestät vorzutragen ist.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich wollte mir nur im All⸗ gemeinen zu bemerken erlauben, daß es sich hier nicht um eine Peti- tion an des Königs Majestät handelt, sondern nur um ein Konklusum, wodurch wir der ersten Kurie unsere Meinung klar machen. glaube daher, daß es genügt haben würde, wenn das Konklusum so viel Zeilen enthalten hätte, als es Seiten enthält. Trotzdem aber bin ich der Meinung, daß, da die Abtheilung das Konklusum bereits geprüft hat und nichts Verfängliches darin ist, wir im Interesse der Zeitersparniß es wohl so stehen lassen können, wie es jetzt steht.

Abgeordn. Camphausen: Ich habe auch im Interesse der Zeit⸗-Ersparniß darauf antragen wollen, daß wir über den Gegenstand hiuausgehen mögen; aber ich habe gewünscht, daran die Bemerkung zu knüpfen, daß hier die Thatsache vorliegt, daß wir durch Ver= mischung verschledener Gegenstände in den Zustand gekommen sind, nicht genau zu wissen, ob eigentlich die Meinung der Majorität der Versammlung genau ausgedrlickt ist. Und worin liegt das? Es liegt darin, daß uns über einen sehr nahe verwandten Gegenstand eine Debatte noch bevorsteht, die wir nicht haben präjudiziren wollen. Dies veranlaßt mich, im Interesse der ganzen Verhandlung, damit über diese Frage, die das Land so lange bewegt hat, Klarheit herrsche, die Bitte auszusprechen, daß der verehrte Vorsitzende des sechsten Ausschusses Sorge trage, daß das so lange erwartete Referat Über die Handels- Angelegenheiten recht bald erstattet werde, damit der Kampf, der darüber besteht, endlich ausgekämpft und zu einem Re- sultate geführt werde. 6

Abgeordn. Graf Renard: Der sechsten Abtheilung liegen um- fassende Petitionen vor. welche betreffen die Differenzialzblle, sowohl die Schifffahrtezölle als die Differenzialzölle, die den fransatlantischen Handel angehen, ferner, welche betreffen die Rüchzölle und die Schutz- zölle. Es sind theilweise gain verschledenartige Hegenstände, die eine reife Erwägung erfordern. Die Erwägung bieser 9 . wird dadurch noch erschwert, daß die Petitionen in ihren Nichtungen und Bestrebungen sich' durchweg kreuzen wirt dadurch erschwẽert, daß selbst Petitionen, die von demselben Orte und von derselben e aus- ehen, sich wechselseitig widersprechen. Der sechste Ausschuß hatte

ĩ in fünf hinter einander folgenden Sitznn ch angelegen sein lassen, in fünf hinte ; nde. . don 7 1 f Uhr diese Fragen zu ventiliren. Wir erst eine . ; h g gelangt, weil auch die Herren An- einzigen Punkt zur Abstimmung g ae. trag telle! weil auch bie Herren em inisterium gehört werden muß⸗

ö laube nicht, daß es mt lich ist, der sechsten ung, 6. se reg über eine . gehalten hat, eine

sigkeit vorzuwerfen. (Einzelne Stimmen: Bravo!

Abgeorn. Camphgausen: Einen Vorwurf habe ich nicht me.

sondern eine ̃ . ge 21 *. Auerswald: Ich schließe mich ganz den An-