1847 / 164 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ehöre; wenn wir nun aber selbst in die Lage lämen, uns liber das

der

Es steht 5. 22 des Reglements: „Auf Grund sämmtlicher Verhandlungen wird von dem Referenten oder demjenigen, welchen der Marschall dazu bestimmt, die Erklä- rung der Stände abgefaßt, welche in einer anderweiten Plenar= Versamnlung Mn 2 en und nach erfolgter Genehmigung in ei- ner in gleicher Weise, wie das Protokoll (6. 21) zu vollziehenden e g. durch den Marschall Unserem Kommissarius zu über= geben ist. 2

Ich nun meinestheils kann keinen von den Gründen, die in den Verhandlungen aufgestellt worden sind, darin wiederfinden, sondern es ist dies eine ganz einfache dürre Erklärung ohne alle Gründe. Da uns nun Se. Majestät der König niemals eine Kundgebung Seines Allerhöchsten Willens, niemals eine Verordnung zugehen läßt, ohne uns in Seiner Weisheit auch die bewegenden Gründe mitzutheilen, aus denen sie beschlossen worden ist, so würden wir alles Ausdruckes der schuldigen Ehrfurcht ermangeln, wenn wir uns in dem vorliegen den, so 53 wichtigen Falle veranlaßt sehen wollten zu einer gar nicht motivirten Erklärung, ohne Angabe von irgend welchen Gründen. 3

(Vielseitiger Bravoruf.)

Wenn der Herr Referent hier gesagt hat, daß man ihm einen persönlichen Vorwurf, wie er glaube, nicht machen werde, so muß ich mich dahin erklären, daß ich auch bei ihm den besten Willen voraus⸗ setzt, daß ich den Fehler nicht in der Person, wohl aber in der Be⸗ handlung der Sache suche; wenn er sich ferner darauf beruft, daß man ihm nicht Schuld geben könne, während der neun Wochen sei⸗ nes Hierseins die der Krone schuldige Ehrfurcht irgendwie verletzt zu haben, so gebe ich ihm darin zwar Recht, vindizire aber dasselbe Jeug⸗ niß für mich und für Jeden in dieser hohen Versammlung; ich kann das aber hier nicht als einen durchgreifenden Grund anerkennen, denn der Referent tritt in diesem Falle nicht für seine eigene Person, son⸗ dern als Vertreter des Vereinigten Landtages auf, und dürfte die Kundgebung der Ehrfurcht gegen Se. Majestät von dem Herrn Re⸗ ferenten um so weniger verabsäumt werden, als er diesmal nicht seine eigene Ansicht, sondern eine derselben eutgegenstehende ausspricht. Da⸗ her wünsche ich, daß der Entwurf der Schrift noch einmal an die Abtheilung zurückgegeben werde.

Reserent von Manteuffel: Ich muß dabei stehen bleiben, daß nach 8. 22 nur eine Erklärung abzugeben und an den Herrn Landtags⸗Kommissar zu richten ist. Will die hohe Versammlung hier= von abgehen, so kann es ganz gut geschehen; wenn aber speziell dar— auf gedrungen wird, Gründe anzuführen, so muß ich darauf aufmerk⸗ sam machen, daß die entgegenstehende Schwierigkeit in der Abthei⸗ lung wenigstens ihrem Gewicht nach nicht verkannt worden ist. Denn welche Gründe sollen hier angegeben werden? Etwa dieser Grund, daß gesagt worden ist, wir —N 3 uns nicht in der Lage, eine An⸗ leihe zu bewilligen, so würden gewiß mehrere Mitglieder, die dagegen gestimmt haben, erklären, sie befänden sich in der 6 sie hätten an⸗ dere Metive. Das Mißliche, was ich bei Entwerfung der Schrift gefühlt habe, liegt darin, daß eine Majorität zu Stande gekommen ist, die bei der Abstimmung nicht von denselben Grundsätzen ausge gangen ist. Sellen also Gründe angegeben werden, so bleibt mir nichts Anderes übrig, als die Ansichten der einzelnen Redner anzu⸗ führen, und dann berufe ich mich auf das Zeugniß der Versammlung, ob nicht vor 2 oder 3 Tagen einem anderen Referenten gesagt wor⸗ den ist, es bedürfe dieser Ansichten nicht, es solle die Meinung eines einzelnen Redners nicht aufgeführt werden.

Es ist aus diesen verschiedenen Motiven ein allgemeiner Beschluß zu Stande gekommen. Ich werde allerdings nach den besten Kräf⸗ len dem, was die hohe Versammlung und der durchlauchtigste Mar⸗ schall mir aufgiebt, nachzukommen suchen; ich muß aber bemerken, daß ich fürchte, es werde mir nach Lage der Sache nicht vollständig gelingen, und ich bitte, daß die hohe Versammlung das bisher beob' achtete Verfahren auch hier eintreten lasse.

Marschall: Ich halte es nicht für wünschenswerth, daß diese Berathung weiter fortgesetzt werde. Es haben sich zwar noch meh⸗ rere Redner gemeldet, ich glaube aber, daß davon Abstand zu nehmen sei, und ich muß dem ganz beistimmen, daß der Gegenstand an die ,. zurückgewiesen werde.

Graf von Arnim: Ich würde noch um das Wort bitten.

Marsch all: Ich habe nichts dagegen, glaube aber, daß der Gegenstand geeignet sel, an die Abtheilung zurückzugelangen.

Graf Arnim: Da der Zweifel ausgesprochen worden ist, ob der Gebranch, der, so viel mir bekannt ist, allen unseren ständischen Verhandlungen bisher eigen gewesen ist, nämlich der Gebrauch, in Schriftstücken, die Sr. Majestät vorzulegen sind, die unmittelbare Ansprache an Se. Majestät den König stattfinden zu lassen, aufzu⸗ geben sei, so glaube ich, daß dieser Gebrauch in keiner Weise auf⸗

gegeben werden dürfe. (Zuruf der Versammlung: Seht wahr!)

Ich halte es für ein kostbares Vorrecht der Stände, ihre Empfin⸗

dungen, Anträge und Wünsche unmittelbar an Se. Majestät richten

zu dürfen. (Sehr wahr!)

Ich glaube allerbinge, daß es schwierig sein mag, die Gründe der Majorität und der Minorität ber Versammlung zusammenzu⸗ assen, weil sie eben sehr verschieden gewesen sind; aber ich glaube ennoch, daß es sehr . und gar nicht schwer sein wird, dieje⸗ nigen Punlie in dieser begleitenden Schrift oder in dieser Adresse meh . Najestät den König aufzunehmen, in denen wir Alle einig i fr Ich habe nicht zur Majorität gehört, sondern zur ji ort? . ich bin überzeugt, und ich glaube im Sinne der . n, n daß in allen ihren Motiven der Grundgedanke 78 , Gn s 's jedem Mitgliede derselben schmerzlich gewesen sei, für die Königl. Vorlage nicht zu können,

a, ja!)

age aufs neue bethätigte landes väter⸗

im Allgemeinen und besonders für and vorzugsweise betraf, mit innigem

(ja, ja!)

Und wenn nichts weiter in der Adresse stä ö Momente, so halte ich sie vollkommen . 9 22 und 3 gane, .. n, er H ing den Wunsch aussprechen müssen, da ie vorgetragene Fassun ö die e. eilung zurücgegeben r, . ; ing zr dem Ende an

(Mit dem lebhaften Bravoruf verbindet sich der Ruf nach Ab⸗ hee Gngrltag;. Dayf c woch due geor perling: Darf ich noch eine kurze Beme in Bezug auf das . machen? ! in (Wiederholter Ruf nach Abstimmung. )

Marschall: ....

(Ubermaliger und immer stärkerer Ruf nach Abstimmung, während noch von anderer Seite um das Wort gebeten wird.)

Unter ben Rednern, die sich noch um das Wort gemeldet haben, ist der erste der Abgeorbnete S 46

Abgeorbn. Sperling: Ich finbe es reglementsmäßig, baß bie

rk erkannt haben.

.

1009

„auf Grund sämmtlicher Verhandlungen wird von dem Referenten

oder „welchen der Marschall dazu bestimmt, die Erklä⸗

rung der Stände abgefaßt“, und n eidg. Verhandlungen enthalten eben die Gründe, welche für und wider in der Versammlung geäußert sind. Hätte der Gesetz= geber nicht die Gründe wissen wollen, so würde er gesagt haben: „auf Grund des gefaßten Beschlusses“, oder der Verhandlung, welche den Beschluß enthält, ist die Erklärung abzufassen. f bgeorbn. Zimmermann aus 6, Der vorhin geäu⸗ ßerten Ansicht, daß die Sache an die Abtheilung zurü(gelange, trete ich bei und bemerke nur, daß die Auslegung des 8§. 22 des Geschäsfts⸗Reglements, wie sie der Abgeordnete aus Preußen ge⸗ geben hat, mir die allein richtige zu sein n.

Fürst Lich nowsky: 35 habe von der hohen Versammlung bisher nur eine Meinung gehört, und ich kann dieser Meinung nur vollkommen dadurch beistimmen, daß ich das Referat, wie wir es ge⸗ hört haben, vom Anfang bis zum Ende zurückweise.

(Bravo!)

Ich glaube, wir befinden uns namentlich hier in dem Falle, die

Gründe anführen zu müssen. (Ruf aus der Versammlung: Sehr wahr!)

Zwei Punkte sinde ich an dem zien zu tadeln. Der erste ist, daß, wie schon von einem geehrten Redner aus Preußen bemerkt worden, es in diesem Falle besonders nothwendig ist, unsere Gefühle der Ehrfurcht und Treue auszudrücken.

(Stürmischer Beifall.)

Der zweite Punkt sind die Gründe. Ich kann dem Herrn Re— ferenten nicht Recht geben, wenn er von verschiedenen Gründen spricht. Sie lassen sich auf einen oder zwei Gründe reduziren, und diese ha— ben die entschiedene Mehrheit gefunden.

(Bravo!)

Ich habe auch die Ehre gehabt, ein Referat zu erstatten, und bin dabei in vielen Punkten in der Minorität gewesen. Ich habe aber geglaubt, daß es meine Pflicht sei, die Gründe der Majorität anzugeben,

(Bravo!) und ich habe dies auf die unzweideutigste Weise möglich gemacht. Die Meinung hindert uns nicht, vor Sr. Majestät die Gefühle der Ehrfurcht und Treue auezusprechen, und wenn Beides angegeben wird, erstens die Trauer, in der wir uns befinden, nicht dem Willen Sr. Majestät entsprechen zu können, und zweitens der Grund, warum wir nicht in der Lage gewesen sind, dieses zu thun, so wird die Ver⸗ sammlung mit dem Referate gewiß einverstanden sein. (Stürniischer Beifall und eben so lebhafter Ruf nach Abstimmung.)

Referent von Manteuffel l.: Ich bitte, als Referent noch ein paar Worte sagen zu dürfen. Zunäͤchst glaube ich voraussetzen zu dürfen, daß das, was heute hier gesprochen worden ist, wohl eine Belehrung für die Zukunft sei, aber nicht in die Gründe mit aufge⸗ nommen werden soll. Ich bin dem fürstlichen Herrn Redner, der

sammenfassen der Gründe; aber ich wellte doch zu meiner Entschul⸗ digung blos darauf aufmerksam machen, daß sehr verschiedene Gründe im Laufe der Debatte ansgesprochen worden sind, und daß diese Gründe in dem Protokoll niedergelegt zu sein scheinen, an das bei Ausarbeitung meines ergebensten Vortrags zu halten ich mich ver⸗

pflichtet finden werde. ö (Mehrere Stimmen verlangen die Tagesordnung, während andere heftig die Fortsetzung ver jetzigen Diskusslon fordern.)

Abgeordn. Brämer (vom Plaß): Ich wollte nur fragen, wie es zu hälten sei, wenn der Referent am Ende sich nicht dem Wunsche der Mehrheit fügt.

(Unruhe in der Versammlung.) ‚.

Marschall: Ich glaube nicht, daß der Referent es für er forder ich halten wird, hierauf zu antworten.

Abgeordn. Zachau (vom Platz: Ich muß bemerken, daß der Referent auf den in der Abtheilung gegen seinen Vortrag erhobenen Widerspruch erklärt hat, daß er allein derjenige sei, der das Referat aufzusetzen und vorzutragen habe. Die Abtheilung hat in pleno gegen ihn gestimmt.

Vielseitiger Bravoruf )

Referent von Manteuffel II.: Meine Herren! Ich wollte sehr wünschen, daß diese Berathung aufhörte.

(Eine Stimme: Das glaube ich gern!)

Denn, wenn derartige Behauptungen hier ausgesprochen werden, daß die Abtheilung in pleno gegen mich gestimmt hätte, so hoffe ich, daß die Herren, welche in der Abtheilung sind, der Wahrheit die Ehre geben, daß ich dieselbe nicht verlassen, bestätigen und dies durch Aufstehen zu erkennen geben werden.

Auch berufe ich mich auf das Zeugniß der Herren von Lilien—⸗ Borg, von Olfers und Kuschke und bitte, daß mir diese Herren dies durch Aufstehen bezeugen.

(Diese Herren stehen auf.)

Eine Stimme: Sie haben gebeten, es möchte ein Anderer dann das Referat übernehmen.

Abgeordn. Brämer: Ich habe vom Plenum gesprochen.

Referent von Manteuffel Il. Der eine Herr hat von der Mehrheit, der andere Herr von der ganzen Abtheilung gesprochen. Ich habe hinzuzufügen, was mir die Mitglieder der Abtheilung be⸗ zeugen werden, daß ich gebeten habe, man möge mir das Referat ab⸗ nehmen. Ich hänge nicht an meiner Meinung, sondern ich habe ge⸗ beten, das Referat einem anderen der Sache mit größerer Fähigkeit und Liebe zugethanen Mitgliede zu übergeben. Ich bin augen⸗ blicklich bereit, das Referat abzugeben, bin aber auch bereit, das Re⸗ ferat zu behalten und auszuarbeiten. wie es meine Pflicht im Allge— meinen gebietet. e

Marschall: Meine Herren! Wir müssen nothwendig zum Ende kommen. Es haben sich noch um das Worl gemeldet die Abgeordne⸗ ten von der Heydt, von Heyden und von Vincke; es erscheint aber der Gegenstand so vollständig aufgeklärt, daß wir ihn verlassen kön= nen. Biejenigen also, welche der Meinung sind, daß der Gegenstand an die Abtheilung zurückzuweisen sei, werden dies durch Aufstehen zu

erkennen geben. Die Abstimmung ist erfolgt, und die Rückverweisung erfolgen. Wir kommen nun zur

an die Abtheilung wird demgemäß Fortsetzung der gestern abgebrochenen Berathung, und ich ersuche den Referenten von der Marwitz, seinen Platz wieder einzunehmen. Der nächste Abgeordnete, der sich um das Wort gemeldet hat, ist der Abgeordnete von Gudenau. ʒ Abgeordn. von Gu denau: Hohe Versammlung! Ich habe die Ehre, Mitglied der Abtheilung zur Vorberathung der uns vorliegenden Königl. Proposition zu sein. 7 habe als solches aus Gründen, welche bereits gestern für und gegen weitläuftig erörtert worden sind, zu denjenigen gehört, welche der n waren, daß die Schlacht⸗ und Mahlsteuer nicht überall durchaus sogleich abzuschaffen, und daß die unführung einer auf Selbstschätzung beruhenden Einkommensteuer für die Zeit einer wirklichen Nolh aufzusparen sei. Wenn die hohe Ver= sammlung beschließen sollte, daß dennoch die Schlacht- und Mahlsteuer überall durchaus und sofort abgeschafft werden sollte, . würde 3 nichts zu sagen haben, für den entgegengesehten Fall aber beehre i

de angegeben werden; denn es heißt im 8. 22 des Geschäfts⸗ ements: = ĩ

2 m e n d über das rat zu —— en, so trage ich en . . * es der Abtheilung zu=

eben die Tribüne verlassen hat, außerordentlich dankbar für das Zu⸗

. ö d .

. meine , n,, vorzulegen. Ich kann meine Vor-

schläge kein neues ndement nennen, denn wenn ich nicht irre, so

ist dies nur eine Zusammenfassung der einzelnen Anträge, welche ge⸗

stern schon von einzelnen Mitgliedern, nur nicht in diesem Zusammen⸗

hange, zur Berathung anheimgegeben worden sind. Meine Vorschläge ehen dahin: „Der hohe Vereinigte Landtag wolle beschließen, Se. ajestät den König allerunterthänigst zu bitten:

1. Die Aufhebung der Schlacht- und Mahlsteuer und die Einfüh⸗ rung der m snfene in allen Städten unter 15,900 Einwoh⸗ ner auf deren Antrag und zwar, wenn es die Billigkeit erfor⸗ dern sollte, auch ohne genaue Erfüllung der im §. ö des Ge⸗ sezis vom 30. Mai 1820 gesteliten Bedingung, nämlich der Aufbringung eines gleich hohen Steuer⸗Quankums, zu gestatten;

„In den mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städten eine solche

Veränderung in der Besteuerung einireken zu lassen, daß einige

zu den Luxus⸗Artikeln gehörige Gegenstände, als zum Beispiele:

Wildpret, Geflügel, frische Fische und dergleichen, besteuert, da⸗

gegen die Abgaben von Roggen und Schweinefleisch möglichst

herabgesetzt oder wenigstens von Kommunal -Zuschlägen be—⸗ freit werden;

3. In gründliche Erwägung ziehen zu lassen, ob der beabsichtigte Zweck der gleichmäßigen Vertheilung der Steuerlast nicht da⸗ durch annäherungsweise zu erzielen sei, daß:

Die in der Rheinprovinz bestehenden 20 Klassensteuer⸗ Stufen in der ganzen Monarchie eingeführt und noch einige höhere Stufen bin ue werden,

b. daß die bort bewilligte Kontingentirung der Klassensteuer eben—

falls auf das ganze Königreich ausgedehnt werde;

4. Das Resultat der diesfälligen Ermittelungen eventualiter nebst den betreffenden Allerhöchsten Propositionen dem nächsten Ver— einigten Landtage mittheilen lassen zu wollen.

Zur Vegründung meiner Vorschläge beehre ich mich, Folgendes gehorsamst vorzutragen: Die Vor- und Nachtheile der Schlacht⸗ und Mahlsteuer überhaupt sind, wie schon erwähnt, theils in der Denk⸗ schrift enthalten, theils in der bisherigen Erörterung gründlich be⸗ leuchtet. So viel scheint mir als unzweifelhaft hervorzugehen, daß alle Vortheile in den kleinen, minder gewerblichen und, von außen weniger besuchten Städten mehr schwinden, dagegen die Nachtheile in denselben greller hervortreten; insonderheit verdient Erwägung, daß in kleineren Städten und namentlich, nach dem Juhalt der Denk— schrift, in denjenigen bis zur Einwohnerzahl von, 15,000, allein die Erhebungskosten circa 18 Prozent, also nicht viel weniger als ein volles Fünftheil der Einnahme, absorbiren. Dies ist doch ein zu großer Uebelstand, dessen Beseitigung vor Allem wünschenswerth ist; und wenn ich nach den eingezogenen Erkundigungen und nach den bisherigen Erfahrungen es richtig beurtheile, so ist die Beseitigung dieses lebelstandes ausführbar, ohne daß dabei ein allzu großer Aus⸗ fall für die Staats- Einnahmen zu besorgen wäre. Mein Antrag auf Bestenerung von Luxus-Verbrauchsgegenständen ist rein in der Absicht gestellt, die ärmeren Klassen zu erleichtern, die wohlhabende⸗ ren höher heranzuziehen; die Billigkeit dieser Absicht, wenn nur der Zweck dadurch erreicht werden kann, unterliegt, glaube ich, keinem Zweifel. Allerdings würde bei dieser Maßregel auf Lokalverhältnisse und auf die Auswahl der zu besteuernden Gegenstände Rück⸗ sicht zu nehmen sein. Wenn ich recht berichtet bin, so ist hier in Berlin schon seit kurzem ein Versuch gemacht worden; die Resultate werden erst die Erfahrungen lehren müssen. Ich hoffe, daß sie befriedigend ausfallen und zur Nacheiferung anregen werden. Aus ähnlichen Gründen, und namentlich wegen der Besteuerung je⸗ des Einzelnen nach seinen Kräften und der höheren Heranziehung der Wohlhabenderen, habe ich die Vermehrung der Klassensteuer- Stufen innerhalb der jetzigen Gränzen von 15 Sgr. bis 144 Rthlr. und die Zusetzung noch einiger höheren Stufen, deren Beträge einer genaue⸗ ren Erörterung vorbehalten bleiben müssen, vorgeschlagen. Ich glaube, daß als feststehend zu betrachten ist, daß die durch das Gesetz bestimmte höchste Steuerstufe von 144 Rthlrn. als eine auch für die reichsten Einwohner gezogene Gränze viel zu eng ist und der Leistungsfähigkeit Vieler nicht entspricht. Die Vermehrung der Klassensteuer⸗Stufen innerhalb der jetzigen Gränzen scheint mir ebenfalls sehr zweckmäßig und dadurch das Ziel erreichbar, die Be⸗ steuerung mehr nach der Leistungsfähigkeit zu richten, mag auch die Veranlagung schwerer, um so nützlicher und besser wird sie sein.

Mein letzter Antrag auf Kontingentirung in allen Provinzen ist allerdings eine sehr wichtige Maßregel; zu diesem Vorschlage ha⸗ ben mich zwei Gründe bestimmt. Ich fand mich um so mehr dazu bewogen, als die Kontingentirung in der Rhein-Provinz sich als sehr zweckmäßig bewährt hat. ö.

Wenn ich nicht irre, hat in der gestrigen Berathung ein geehr— tes Mitglied, wie ich glaube aus Köln, mit sehr beredten Worten den guten Einfluß der, Mitwirkung an der Besteuerung und der Selbstbesteuerung auf die Bildung und Gesinnung des Volkes her— vorgehoben, dagegen aber auch auf die Nachtheile hingewiesen, welche das sogenannte Entgegenstehen der Steuerpflichtigen einer- und der fiskalischen Behörden andererseits mit sich bringen.

Ich theile diese Ansicht, und eben deshalb möchte ich bei der Klassensteuer auch den Steuerpflichtigen selbst eine größere Mitwir⸗ kung einräumen, als sie bisher, namentlich in den übrigen Provinzen, mit Ausnahme der Rhein-Provinz, gehabt haben und noch haben. Ein zweiter Grund, der fuͤr die Kontingentirung zu sprechen scheint, ist die oft erwähne und als nothwendig hervorgehobene Erleichte⸗ rung der armen Klassen. Zur Erreichung dieses Ziels hat man ver⸗ schiedenartige Maßregeln in Vorschlag gebracht. Der Gesetz⸗Vorschlag will in den untersten Stufen nur zwei Personen anstatt drei besteuert wissen, nach einigen Mitgliedern sollte die unterste Stufe ganz frei bleiben, Andere wollten die Befreiung mit dem 50sten, noch Andere selbe mit dem 55sten Lebensjahre beginnen lassen. Ich glaube da⸗ gegen, daß solche allgemeine Maßregeln bei der vorliegenden Frage nicht genügen können, wo es auf spezielle Umstände, auf Lokal- und Personal⸗Verhältnisse ankommt. Keine allgemeine Maßregeln können für alle Fälle passen. Mehrere Personen, welche äußerlich in gleichen Verhältnissen stehen, sind dennoch, wenn man es näher betrachtet, in ungleichen Verhältnissen, und die Besteuerung des Einen würde eine . die Befreiung des Anderen eine noch größere Unbillig⸗ keit in sich schließen. Dem wahrhaft Bedürftigen will ich helfen, ich will aber Keinen von der Steuer befreit wissen, der nicht anders befreit werden kann, als durch eine Unbilligkeit gegen andere Steuer⸗ pflichtige, die mit ihm in gleichen, vielleicht in noch bedrängteren Verhältnissen sich besinden. Will ich diesen Uebelständen steuern, so sind zwei Erfordernisse nöthig, eine gründliche Lokal- und Personal- Kenntniß und ehrenhafte Männer, welche diese Kenntnisse zu benutzen und anzuwenden wissen. Diese Obsorge könnte meines Erachtens der zu wählenden Lokal Kommission überlassen bleiben, wie dies in der Khein-Previnz geschieht. Jedermann sollte wissen können, was sein Bezirk, sein Kreis, seine Gemeinde an Klassensteuer aufzubringen at, und danach seinen eigenen Steuerbetrag als das Resultat der

othwendigkeit und Billigkeit betrachten. In der Rhein- Provinz wird nun das Kontingent des Regierungsbezirks auf Kreise, das der . auf Gemeinden und das der Gemeinden auf die ein: elnen Personen vertheilt und zwar überall unter ständischer Mitwirkung von Kommissionen, deren Mitglieder entweder alle ober theilweise ihre

ehrenhafte Wahl dem Zutrauen ihrer Mit bürger verdanken. Ich glaube, daß auf diese Art das Ziel erreicht werden kann, daß aber mehr Zwischenstufen gebildet, und daß noch einige höhere Stufen dem jeßigen Steuermaß beigefügt werden müssen, dadurch werden diese Lokal⸗Kommissionen einen weiten Spielraum erhalten, sie können die Wohlhabenden höher heranziehen und diejenigen, welche nach ihren individuellen Verhältnissen einen Anspruch auf Befreiung haben, auch wirklich befreien; sie müssen dann aber ausgedehntere Vollmachten und Befugnisse erhalten, als dies bisher in den alten Provinzen der Fall war, wobei die Bevormundung von Seiten der Staats Behörde ausgeschlossen werden könnte, wie in der Rhein-Provinz, wo zwar die Königliche Regierung das Recht hat, auf Grund eingehender Beschwerden herabzusetzen, 646 aber den Steuersatz irgend eines Steuerpflichtigen zu erhöhen. . . ; Unter 9 Vr schůg ist eine wesentliche Verschiedenheit; die Abschaffung der Mahl und Schlachtsteuer in kleineren Städten und ferner die Einführung einer Steuer auf Luxus- Artikel . . ren Städten kann, meines Erachtens, nach Prüfung der Ver Jr. sofort, d. h. in der Zwischenzeit von diesem und, dem folgenden Lan tage, erfolgen, indeß die beiden anderen, nämlich die Erhöhung un Vermehrung der Klassensteuer⸗ Stufen und Einführung der Kontingen⸗ tirung, ein Feld berühren, welches nicht allein genaue Erwägung, son⸗ dern auch vollkommene Hülfs mittel, bedeutende statistische Notizen er⸗ forderlich macht. Die Entwürfe zu einem solchen Gesetz können weder in der kurzen Frist unserer Versammlung gemacht werden, noch ist solches nöthig. Deshalb geht mein Antrag nur dahin, dies in Er⸗ wägung zu ziehen und Se. Majestät zu bitten, dem nächsten Land⸗ tage eine Allerhöchste Proposition darüber vorzulegen; und ich glaube, daß es bis dahin auf sich beruhen kann, weil eine dringende Noth⸗ wendigkeit zur Beschleunigung der Abänderung nicht vorliegt. Soll⸗

ten aber in der Zukunft auch noch andere Abänderungen im Steuer⸗

System beschlossen werden, so scheint es mir, daß durch meine Vor⸗ schläge der Weg dazu keinesweges erschwert, sondern angebahnt ist, und ich bitte also Ew. Durchlaucht, den Beschluß der hohen Ver⸗ sammlung einzuholen, ob meine Vorschläge ganz oder theilweis Unterstützung erhalten. .

Marschall: Ich erkenne an, daß in dem verlesenen Vorschlag ein Theil der gestern gemachten Vorschläge zusammengefaßt ist, und ich vermisse dabei nur denjenigen Vorschlag, der gestern von mehreren Seiten gemacht worden ist, daß in größeren Städten, welche um die Beibehaltung der Mahl- und Schlachtsteuer bitten sollten, die Steuer belassen werde. Ein ganz besonders neuer Vorschlag ist aber der der Einführung der Kontingentirung der Klassenstener für alle Pro⸗ vinzen, und dieser scheint mir ein solcher zu sein, dessen Beantragung und Berathung in dieser Versammlung großen Bedenken unterliegen müßte; es ist ein Vorschlag, der ganz füglich der Gegenstand eines besonderen Antrages in irgend einer der beiden Kurien hätte sein können. Dasselbe gilt auch, wie ich gestern bei einer anderen Gele⸗ genheit erwähnt habe, sür den Vorschlag wegen Einführung mehrerer Stufen der Klassensteuer, worüber schön ein besonderer Antrag ge⸗ stellt ist, welcher der betreffenden Abtheilung der Kurie der Lrei Stände vorliegt. Es fragt sich, ob die übrigen Vorschläge des Ab⸗ geordneten von Gudenau die gesetzliche Unterstützung finden.

(Findet die gehörige Unterstützung.)

Der Herr General-Steuer⸗Direktor Kühne hat das Wort.

General-Steuer-Direktor Kühne: Es ist von dem, was ich zu sagen beabsichtige, von dem Herrn Landtags⸗Marschall das We⸗ fentlichste schon bemerkt worden, daß nämlich mehrere dieser Anträge, bie gemacht worden sind, keine Anträge zu der Königlichen Proposi⸗ tion sind, sondern ganz abgesondert von dieser dastehen. Ich glaube aber noch weiter gehen zu müssen, indem ich bemerke, daß der ganze Vortrag, den wir von dem geehrten Redner gehört haben, der so eben die Tribüne verlassen hat, nicht angesehen werden kann als Amendement zur Proposition, die Se. Königl. Majestät geruht ha⸗ ben, den Ständen vorlegen zu lassen, sondern daß er betrachtet wer⸗ den muß als ein für sich stehender Antrag; als ein Vorschlag zu einer ganz anderen, als der von dem Gouvernement beabsichtigten Einrichtung. Diese Einrichtung geht dahin, die Schlacht- und Mahl⸗ steuer durchweg aufzuheben und an deren Stelle eine Einkommen- steuer für die wohlhabenden Klassen und eine Klassensteuer für die weniger bemittelten Klassen zu setzen. Jeder Antrag, der auch nur dahin ginge, die Schlacht- und Mahlsteuer in einer Anzahl größeren Städten beizubehalten, würde das ganze Gesetz vollständig abändern. Worin liegt denn der Grund, durch den die Regierung bewogen worden ist, diesen Antrag anzunehmen? Was ist der innere Grund des Antrages? Es ist ein Grund, der die Schlacht- und Mahlsteuer so gut als die Klassensteuer gemeinschaftlich in gleich hohem oder ge⸗ ringerem Grade trifft; nämlich der vielfach gehörte Vorwurf, daß der Reiche, der Bemittelte nicht hoch genug, der Arme, Unbemittelte dagegen zu hoch besteuert sei. Ich will nicht untersuchen, wie hoch und wie niedrig der Eine und der Andere besteuert werden soll, oder in welchem Maße dieser Vorwurf begründet ist. Aber so viel ist richtig, der Vorwurf trifft beide Besteuerungsarten in gleichem Maße. Wollen Sie dies aufheben für eine Steuer, so gerathen Sie in den Uebelstand, daß Sie denselben Uebelstand für die andere Steuer dadurch vermehren. Wenn Sie sagen, wir wollen die Schlacht- und Mahlsteuer in 20 Städten beibehalten, wir wollen keine Einkommensteuer, sondern nur eine Klassensteuer, aber mit er⸗ höhten Sätzen, resp. ohne Maximum, was aber einer Einkommen— steuer ziemlich ähnlich wird, so haben Sie den Mißstand, daß in dem Maße der Vorwurf hierdurch für die Städte, nur noch erhöht wird. Dann haben Sie den großen Mißstaud, daß alle die wohl⸗ habenden Leute eigentlich ein Asyl sinden, worin der frühere Mißbrauch sanctionirt ist. Sie werden dadurch erreichen, daß die reichen Leute künftig nach diesen Städten sich hinziehen. Das ist etwas, worüber längst geklagt wird, und zwar nicht ohne Grund, und diese Klagen werden sich dann vermehren, indem die reichen Guts— besitzer dann die größeren Städte aufsuchen werden, theils des Ver— gnügens wegen, theils aber auch, ich muß dieses bekennen, um der Klassensteuer zu entgehen, eine Neigung, die jetzt schon vorwaltet. Ich will mich darüber nicht weiter verbreiten, obgleich ich in der Lage bin, dies belegen zu können. Ich halte es nicht für angemessen, in die speziellen Details einzugehen. ;

Der geehrte Redner hat mehrere Veränderungen vorgeschlagen, die bei der Klassensteuer angewendet werden sollten. Ich muß aber hierauf bemerken, daß, wie der Herr Marschall richtig bemerkt hat, dies ein für sich bestehender Antrag ist. Man beantragt die allge⸗ meine Kontingentirung der Steuern. Ich bemerke, daß die Kontin⸗ gentirung in der Rhein⸗Provinz, nachdem dort die Klassensteuer acht Jahre lang bestanden hatte, auf den dringenden Wunsch des Provin⸗ kee n ge. nachgelassen wurde. Es waren allerdings dabei ge⸗ wisse Modi cationen angenommen, wonach die Steuer Kontingente bei steigender Bevölkerung auch steigen sollten. Sie sind auch gestie=

en, aber nicht in dem , wie in anderen Provinzen, wo die

ontingentzrung nicht besteht. Nachdem diese Kontingentirung vom Jahre 1828 oder 1tza9 an bestanden hatte, sind im 6 1843 drin⸗ gende Anträge eingekommen, die Kontingente zu ändern, ste für den Regierungsbezirk anders festzusetzen, weil sie im Laufe der verflossenen vierzehn Jahre in fünf Negierungsbezirken ungleich geworden sind. Es ist diese Angelegenheit im Jahre 1815 uu dem Landtage der

1101 Nhein⸗ Provinz vorgekommen, und ich beziehe mich auf die Abgeorb= —— = * er, Sie werden mir el gen daß die Land⸗ tags ⸗Abtheiluag, die die sen Gegenstand zu untersuchen hatte, damals feinen anderen Vorschlag zu machen wußte, als baß, um die Gleich= heit wieder herzustellen, die Kontingentirung aufgehoben werden sollte. Es ist aber der Antrag beim. rheinischen Landtag nicht durchgegangen, und man hat die der, , weil man nicht wußte, wie sie geändert werden könnte, Ich bemerke weiter, und der geehrte Redner wird mir dies nicht als Persðönlichkeit auslegen, daß gerade der Regierungsbezirk, aus welchem er hierher gesendet worden, als solcher bezeichnet wurde, wo das Kontingent erhöht werden müsse, wogegen für Koblenz und Trier eine Herabsetzung erforderlich sei.

Ich bemerke ferner, daß über zu hohe Kontingente von einzelnen Bürgermeistern und Städten sehr dringende Beschwerde, und nament⸗ lich darüber geführt wurde, daß auch die Versammlungen in den Regierungs- Bezirken, welche alljährlich die Kontingente neu zu ver⸗ theilen häben, sehr sparsam mit den Nachlässen sind, eben weil diese Rachlässe nicht bewilligt werden können, ohne von einer anderen Seite wieder eingebracht zu werden. Ich beziehe mich da auf das Beispiel der Stadt Bacharach, welche wiederholt sich hierher beschwerend ge— wandt und dringende Klage geführt, daß sie, trotz ihrer zunehmenden Verarmung, die ihren Grund in der Abnahme des Weinbaues hat, durchaus nicht entsprechend im Kontingent herabgesetzt wurde. Die Regierung hat, wie die Sache liegt, ihre Unfähigkeit erklären müssen, hier zu helfen, weil es nur Sache der Provinzial-Vertreter gewesen sei, zu helfen, und weil die Regierung keine Mittel hat, genauer zu untersuchen, wie verhältnißmäßig oder unverhältnißmäßig das Kon⸗ tingent der Stadt Bacharach ist. Es ist dann weiter vorgeschlagen, man solle mehrere Zwischenstufen einführen, man solle ferner den Behörden, den Kreis-Kommissionen mehr Spielraum lassen. Ich bemerke zuerst, wenn man glaubt, Zwischenstufen, welche eingeführt werden, würden den Ertrag der Steuer vermehren, so kann ich diese Hoffnung durchweg nicht theilen. Die Zwischenstufen werden ver⸗ langt, nicht damit Jemand, der in der geringeren Klasse zu niedrig steht und in der nächst höheren zu hoch stehen würde, in diese Zwi—= schenstufe heraufkomme, sondern deshalb, damit der, welcher glaubt, daß er in der höheren Klasse zu hoch stehe, und den man doch in die geringere Klasse nicht heruntersetzen will, wenigstens in die Zwi⸗ schenstufe heruntergesetzt wird. Das ist der ganze Zweck, weshalb man die Zwischenklassen will. Ich will nicht sagen, daß nicht der Eine oder Andere seinen Kräften angemessener besteuert werden könnte, wenn mehr Zwischenklassen da wären; eine erhebliche Verbesserung kann ich aber selbst bei der richtigen Anwendung dieser Zwischenstu= fen nicht davon erwarten. Denn die Stufen sind nicht so weit von einander, daß irgend durch die mangelnden Zwischenstufen eine abso— lute Ueberbürdung erwachsen sollte. Ich gebe ferner zu beden— ken, daß diese Stufen nun seit dem Jahre 1822 bestehen; es hat sich also Jeder hineingefunden, es weiß Jeder, wo er hingehört; wenn aber jetzt neue Zwischenstufen kommen sollten, so würde ganz gewiß der Erfolg kein anderer sein, als daß mit großer Mühewaltung und mit vielen Reclamationen im Ganzen ein etwas geringerer Klas⸗ sensteuer⸗Ertrag herauskommen würde.

. (Stimmen: Nein!) 39 . Ich muß also, nach meiner vollen Ueberzeugung, bitten, daß man die Einführung von Zwischenstufen wenigstens nicht der Regierung als ein Deckungsmittel für Ausfälle anrechnet. ö

Man hat ferner von der Einführung von Luxussteuern in den Städten gesprochen. Wir haben bis jetzt dergleichen Luxussteuern, und zwar in der Beschränkung auf Wildpret, nur hier in Berlin ein⸗ geführt, aber nicht zum . des Staats, sondern der Kommune. J Steuer hat bisher ich habe mich noch heute Morgen danach erkundigt 7 800 Rthlr. eingetragen. Nach einem ungefähren Ueberschlag würde sie für dis Stadt Berlin etwa 10 12,000 Rthlr. einbringen es soll mir lieb sein, wenn sie mehr einbringt das macht etwa 9 bis 10 Pfennige auf den Kopf. Sollte nun wirklich die Meinung sein, eine Luxussteuer von Seiten des Staats zu erheben, so möchte ich bezweifeln, ob das ir⸗ gend ein erkleckliches Mittel ist, um einen Ausfall zu decken, der schon von erheblichem Betrage sein würde, wenn man auch nur die mittle⸗ ren Städte von der Mahl- und Schlachtstener in die Klassensteuer übergehen ließe. Es ist übrigens schon jetzt diesen kleineren mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten, besonders so weit sie nach ihrem ganzen Nahrungsstande sich nicht für die Mahl⸗ und Schlachtsteuer eignen, der Uebergang zur Klassensteuer gern nachgegeben worden, und es sind, wie ich schon glaube früher bemerkt zu haben, in den letzteren Jahren bereits über 19 bis 12 Städte der Art zur Klassen⸗ steuer übergegangen, und daß mehrere andere nicht übergegangen sind, liegt in dem ausdrücklichen Widerstreben dieser Städte. Wir haben mehrere Städte, ich führe Ratibor und Görlitz an, wo es uns we— gen der Eisenbahn ganz erwünscht wäre, wenn sie klassensteuerpflich— tig würden; wir haben aber zu kämpfen mit dem Widerspruch dieser Städte, die hin und wieder davon ausgehen, daß sie nöthigenfalls zwar die Mahl- und Schlachtsteuer los sein wollen, aber auch die Klassensteuer gefällt ihnen nicht.

(GHeiterkeit.)

Sie wollen eine ganz neue Steuer haben.

Man hat ferner von Seiten des geehrten Herrn Abgeordneten aus der Rhein⸗Provinz vorgeschlagen, man möge dort . Bevor⸗ mundung von Seiten der Regierung aufheben und den Kommunen und ihren Vertretern mehr Befugnisse einräumen.

Ich glaube, es ist nicht räthlich, ein Gewicht hinzuzufügen ohne Gegengewicht. Dies Gegengewicht findet sich in der Rhein⸗-Provinz; wenn man dort den Gemeinden mehr Freiheit einzuräumen kein Be⸗ denken gefunden hat, so findet sich die natürliche und nothwendige Beschränkung dieser Freiheit in dem Kontingent. Innerhalb des Kontingentes können sich die Vertreter der Gemeinden wohl bewegen. Sie können bestimmen, der soll mehr, der weniger geben, sobald nur andererseits feststeht, daß die Interessen des Göuvernements, wie sie nach der Vertheilung des Kontingents feststehen, gesichert sind. Sollte man aber, ohne ein Kontingent festzusetzen, auf die Aufsicht, die den Landräthen eingeräumt ist, auf die Einwirkung der Regierung ver⸗ zichten, dann muß ich bemerken, daß, so sehr ich auch im Allgemei⸗ nen überzeugt bin, daß Jeder die Meinung hat, das Seinige zu den Staatslasten beizutragen, doch die eigene Ansicht über den Umfang dieses Seinigen“ zu vielen persönlichen Deutungen unterliegt, als daß man darauf könnte einen Staatshaushalt bauen. Ueber die Ein⸗ wirkung der Regierung habe ich mich in den Abtheilungen, wo die Sachen vorbereitet wurden, mehrmals geäußert. Die Einwirkung der Regierung soll sich jeder eigenmächtigen Aenderung möglichst enthal⸗ ten; sie soll nicht die Steuer⸗AUnsätze der Gemeinde- Behörden, die von den Landräthen richtig befunden worden sind, ohne Weiteres abän⸗ dern. Sie soll alsdann Nachfrage halten bei dem Landrath über die thatsächlichen Verhãltnisse; aber wenn sich dann Gründe zur Erhö⸗ hung finden, so hat die Regierung diese 23 Denn die Re⸗ gierungen, heißt es im Gesetz, sind für die vorschriftsmä⸗ ßige Vertheilung der Steuern verantwortlich; sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wenn sie

können aber nicht die

Befugniß haben, das Unrichtige zu berichtigen, aber, wie gesagt, nur

nach gründlicher Prüfung. Etwas Weiteres wird von den Regierun⸗ gen nicht verlangt, und wenn sie weiter gehen, würden sie über die

Befugniß und über die Stellung hinausgehen, bi in aufres uu erhalten haben. Diese B . 1 3 , Has den Regierungen verbleiben, wo und so lange eine Kontingen- tirung der Steuer nicht besteht. Diese Frage wegen der Rontin en- tirung ist bereits auf fast allen Provinzsal⸗ Landtagen vorgekon aber noch von keiner Provinz so begutachtet und befürworte worden daß die Regierung hätte darauf eingehen können. Die nzig⸗ Provinz, von welcher ein desfallsiger bestimmter Vorschlag ausgegan⸗ en ist, war, wenn ich mich recht erinnere, Sachsen, wo au einem andtage die Regierung gebeten wurde, dem nächsten Landtage eine Proposttion zu einer Kontingentirung vorzulegen. Es wurde darauf das ganze Regulativ für die Rhein- Provinz mitgetheilt, und eg wur= den der Provinz auch dieselben Bedingungen e gen Zugleich aber wurden die Schwierigkeiten näher dargelegt, die sich dort wegen der noch nicht gleichmäßigen Landgemeinde⸗Verhältnisse finden würden, und die Provinz hat alsdann den Antrag auf Kontingentirung zurück- genommen. Darauf also hier einzugehen, würde eine Sache sein, zu der sich der Vereinigte Landtag den Provinzen gegenüber vielleicht weniger geneigt finden könnte. Der Schlußantrag des geehrten De⸗ putirten ging dann dahin, die Resultate der Vorschläge, die er hier gestellt hatte, und die nun das Gouvernement näher erörtern möge, dem nächsten Landtage vorzulegen. Ob dies auf sämmtliche Vorschläge sich beziehen solle oder welche davon sofort auszuführen sein sollten, ist mir nicht ganz deutlich geworden. Ich glaube aber, daß keiner dieser Vorschläge für jetzt sich zur Ausführung eignet, und insofern also würde ich am Schlusse nur darauf zurückkommen können, womit ich angefangen habe. Es würde zunächst erforderlich sein, daß die hohe Versammlung sich darüber entschlösse, ob die beiden Gesetz⸗ Entwürfe, wie sie die Regierung vorgelegt hat, der Entwurf über die Veränderung der Klassensteuer und der Entwurf über die Ein⸗ führung der Einkommensteuer, die Zustimmung der Versammlung fin- den oder nicht. Es werden dann noch einige , übrig bleiben für den Fall der Zustimmung, die sich auf Spezial- Borschriften, na⸗ mentlich des Gesetz-Entwurfes über die Einkommensteuer, beziehen, worüber ich aber für jetzt glaube mich der Aeußerung enthalten zu müssen bis zu dem Zeitpunkte, wo diese Spezialbestimmungen an die Reihe kommen werden. Abgeordn. von Gudenau (zu einer persönlichen Bemerkung): Ich glaube, daß die hohe Versammlung in meinen früheren Worten gewiß nichts gefunden hat, was darauf hindeuten könnte, als wäre unter meinen Gründen die behauptete, unverhältnißmäßige, geringe Belastung des Regierungsbezirks, dem ich angehöre. Dieses machte wahrhaftig keinen Grund meines Vortrages. Die Gründe, die mich bestimmten, habe ich gesagt. Mir war es hauptsächlich um Erleich⸗ terung der Armen und zweckmäßige Vertheilung der Steuer zu thun. Eben so wenig glaube ich gesagt zu haben, daß ich die Ueberwachung oder, wenn man es so nennen will, die Bevormundung der Regierung ausschließen wollte. Dies ist mir nicht eingefallen. Ich habe nur

geschildert, wie sie in der Rheinprovinz besteht, und daß die Ober⸗

aufsicht sich darauf beschränken könne, worauf sie sich in der Rhein⸗

provinz beschränkt. Wenn aber der verehrte General⸗Steuer⸗Direl⸗

tor sich auf Beispiele bezogen hat, so sei es mir auch erlaubt, kurz eines anzuführen, was für die Sache spricht. In einer kleinen Ge⸗

meinde in dem Kreise meiner Verwaltung war das Steuer⸗Kontingent

zu hoch und wurde durch Beschluß der Kreis⸗Kommission ern.

wenn ich nicht irre, um 90 Rthlr. Nun kam es an die Lokal⸗Steuer⸗ Vertheiler zur Berathung. Diese sagten: Wir stehen zwar zu hoch gegen unsere Nachbarn, wir wollen aber auf unseren Stufen stehen bleiben; der ganze Gewinn soll den Armen zu Gute kommen.

Es ist auch ausschließlich der untersten und vorletzten Klasse zu Gute gekommen. Dieses gereicht den Steuervertheilern zur Ehre, und es spricht auch für die Einrichtung selbst. Die Gemeinde, wo dies geschah, heißt Gustorf, und dieses Namens sei hiermit in Ehren Ifen. Wenn mir etwas vorgeschwebt hat, so war es dieses

eispiel.

Eine Stimme: Ich bitte, noch ein paar Worte zur Erläu⸗ terung des Gegenstandes hinzufügen zu dürfen.

Marschall: Dann müßte ich Sie in der Ordnung der übrigen Redner notiren, es ist aber nicht wahrscheinlich, daß dieser Gegen⸗ stand wieder zur Sprache kommt.

Abgeordn. von Auerswald: Ich glaube, daß wohl große und hinreichende Veranlassung für die hohe Versammlung vorhanden ist, die Vorlage des Gesetz-Entwurfes, der zur Diskussion steht, seitens der Regierung mit Dank zu erkennen. Es ist an sich nichts Geringes für ein Gouvernement, eine wohlgeordnete und ihrem nächstliegenden Zwecke entsprechende Steuer überhaupt zu ändern, eine Steuer, die den Ertrag gewährt, den sie gewähren soll, bei deren Erhebung sich erhebliche Schwierigkeiten nicht vorfinden. Es ist, wenn dieses geschieht, um so mehr anzuerkennen, wenn es aus den Gründen geschieht, aus denen diese Vorlage nach dem Inhalte der Denkschrift und nach den mündlichen Aeußerungen der Räthe der Krone erfolgte. Es ist darin der Wunsch oder die Absicht zu er⸗ kennen, einmal eine Steuer, welche vorzugsweise den Aermeren die nothwendigsten Lebensbedürfnisse vertheuert und sie dadurch zu Ver⸗ brechen anreizt, ja zur Verkennung des Begriffes des Verbre⸗ chens führt, zu beseitigen, andererseits die Deckung des Aus⸗ falles, der aus der Beseitigung einer solchen Steuer nothwen⸗ dig sich ergeben muß, den Vermögenderen aufzuerlegen. Das Prinzip, welches in dieser Art dem Vorschlage zum Grunde liegt, kann unmöglich verkannt werden, und ich glaube kaum, daß etwas dagegen an, werden kann, wie ich mich auch nicht entsinne, im Allgemeinen etwas dagegen gehört zu haben. Im Einzelnen ist allerdings dagegen Manches angeführt, was ich näher zu beleuchten mich verpflichtet halte. Es ist einerseits behauptet worden, daß keinesweges eine Veranlassung zu einer Abänderung in der Natur der Mahl⸗ und Schlachtsteuer selbst liege. Dieselbe 9 vertheidigt wor⸗ deu; man hat gesagt, sie wäre weder entsittlichend, noch drücke sie auf die unteren fn. Hierüber zwei Worte. Der geehrte Ab⸗ geordnete der Stadt Potsdam hat als einen Beweis, die Mahl⸗ ünd Schlachtsteuer nicht demoralisire, ja er ging bis zu der Ver= muthung, daß sie zu einer Verbesserung des moralischen Zustandes beitragen könne, angeführt, daß, wenn ich mich recht entsinne, nur die 109te Person wegen Steuer- Defraudationen, ich weiß nicht, ob hier oder in Potsdam,

(Eine Stimine Ider erwähnte Abgeordnete von Potsdaml:

Das Verhältniß war 1: 309.) . . also die 309te Person zur Untersuchung gezogen worden wäre. Ich lasse dahingestellt, ob es als ein günstiges Verhältniß zu betrachten ist, wenn von 300 Personen jedesmal Einer bei einem im Ganzen schwer zu verhütenden Verbrechen ertappt wird. Ich bemerke, daß es sich bei'dieser Angabe des geehrten Mitgliedes nicht von denen han= delt, die das Verbrechen begangen haben, sondern von denen, die da—⸗ bei ertappt werden. Der neunte preußische Provinzial- Landtag hat aber in iner Sr. Majestät eingereichten Denkschrift nach vorliegenden Ermittelungen herausstelien können, daß es Orte giebt, in denen jähr⸗ lich von 00 Individuen . zur Untersuchung und Strafe wegen Steuer-Defraudätionen gestellt wird, und hat dies als ein, wie mir scheint, sehr beklagenswerthes Verhältniß hervorgehoben. Diese

ift hat darauf hingewiesen, daß es icht um die⸗ e , e, we. ,,,