väter ** die im Interesse ihrer Familien diese Verbrechen begehen, daß sie also dadurch ihre Kinder selb 6 anlernen. Nun frage ich, was haben wir von einer Generation zu erwarten, die, weil ihr das Kornmehl, weil ihr die wohlfeilsten gl chene agen ver⸗ theuert werden, in größeren Städten genöthigt ist, von Kartoffeln, 2 und Cichorien⸗ Kaffee sich zu nähren, und deren 9 Gym⸗ nastik sich früh und fast nur auf, dem Felde der un etzlichkeit be⸗ wegt, auf einem Felde, wo nicht blos ungesetzliche Handlungen be⸗ gangen, sondern sogar, weil sie zur Lebensfristung nothwendig 2 nen n rer en, für erlaubt gehalten werden. Ich glaube, daß das ein Moment ist, der das uns inmer mehr und mehr nabhetretende Ge⸗ spenst des Proletariats in einem noch dunkleren und größeren Schat⸗ ten . läßt.
ist ferner behauptet worden, daß die Mahl- und Schlacht- Steuer nicht die ärmeren Klassen treffe; man hat in Pfennigen be⸗ rechnet, wie gering die Last i, die jährlich und monatlich den Ar= men dabei trifft. Ich erlaube mir ein Faktum dagegen anzuführen, welches ich, wenn es mir gestattet wird, mit en Worten aus der bereits von mir erwähnten Denkschrift des preußischen Provinzial Landtages an Se. Majestät verlesen will. „Unzertrennlich von der Mahl- und Schlacht Steuer ist deren ungleichmäßige Vertheilung, und daß sie einen vorzugsweisen Druck auf die ärmeren Klassen der Bevölkerung libt, während die Reichen unverhältnißmäßig gering von ihr getrof⸗ fen werden. Bei der Einführung der Mahl- und Schlacht⸗Steuer hatte der Gesetzgeber wohl gefühlt, daß sie hart auf der ärmsten Klasse der Städtebewohner ak würde; es war deshalb die steuer⸗ freie Einbringung von . 26 Mehl gestattet. Die Beschwerde der GHewerbtreibenden innerhalb! der Städte veranlaßte im Jahre 1836 die Anordnung, daß von da ab nur 2 Pfund Mehl, Backwaaren, Fleisch ꝛc. d,, ,, . werden dürften.“ Ich setze voraus, daß die hohe Versammlung mit mir darüber einig ist, daß diese Einbringung in kleineren Portionen hauptsächlich von den ärmeren Klassen bewirkt wird. „Wie viel härter die Armen, die allein vom Lande sich das Mehl zu holen pflegten, getroffen werden, davon liefert der Umstand den Beweis, daß z. B. in Danzig, — wo, als in einer Festung, wie ich beiläufig bemerke, die Sache viel schärfer kontrollirt werden kann, als irgendwo —, die Steuer sich plötzlich um 24,000 Rthlr. erhöhte und seitdem auf ungefähr gleicher Höhe geblieben ist.“
Ich erlaube mir die Frage, wie, wenn heute nach Danzig, einer Stadt von 60,000 Einwohnern, die Allerhöchste Botschast käme, daß die bemittelten Bewohner der Stadt circa 20,000 Thaler jährlich mehr aufzubringen hätten, welchen Eindruck dies machen würde? und in jene einfache Aenderung, in der es liegt, daß die unbemit⸗ telten Bewohner von Danzig über 20,000 Rthlr. jährlich mehr auf⸗— zubringen haben, hat man sich ohne erhebliches Bedenken gefügt! Will man sich damit trösten, daß die Bedürftigen diese Last nicht merken, während sie unter dem Einflusse dieser Besteuerung doch schließlich füh⸗ len müssen, daß sie leiden und darben? So lange ein solches Faktum nicht widerlegt ist, muß ich dabei bleiben, daß die Mahl⸗ und Schlacht steuer in einer gar nicht zu rechtfertigenden Weise auf den ärmeren Älassen laste. — Es sind nächstdem in Beziehung darauf singulaire Verhältnisse, namentlich von dem Herrn Abgeordneten der Stadt Kö- nigsberg, angeführt worden, und es ist nicht zu verkennen, daß die größeren Städte durch die Abschaffung der Mahl- und Schlachtsteuer wahrscheinlich in Verlegenheiten gerathen würden, die möglicher Weise nicht gering sein werden. Ich glaube aber doch, daß diefe Verlegen⸗ . nicht so tief sitzen, als andere Verlegenheiten, durch welche jene
ervorgerufen werden, und die man gewöhnlich zu verkennen nur zu geneigt ist. Es handelt sich allerdings auch darum, einen Maßstab zu haben, um die Steuern, auch die Kommunal-Steuern, bequem und sicher so zu erheben, daß wo möglich Niemand darüber klagt; aber die Hauptaufgabe ist doch nicht, dergleichen Steuern zu erheben und eine richtige Form für sie zu finden, sondern die Hauptaufgabe ist, ihnen ein Fundament zu geben, welches die Einnahmen und Erwerbs-⸗— e. sichert, aus denen sie fließen, und Alles beseitigt, was diesen
adet.
Wenn ich nun aber bemerke, daß, während die Klassensteuer seit ihrer Einführung pro Kopf sich wesentlich vermindert hat, der Betrag, der für den Kopf in den mahl und schlachtsteuerpflichtigen Städten in dieser Steuer bezahlt wird, sich nicht nur erhöht, sondern sehr be⸗ deutend, doppelt erhöht hat, worüber der Herr General⸗Steuer-Di⸗ rektor vielleicht Auskunft zu geben geneigt ist
General⸗Steuer⸗Direktor Kühne: Der Betrag hat allerdings zugenommen, aber in den letzten Jahren wenigstens nicht über das Verhältniß der Bevölkerung.
Abgeordn. von Auerswald: Ich bin auch nicht der Mei⸗ nung, daß er direkt nach dem Maßstabe der Bevölkerung zugenom⸗ men habe, er hat aber jedenfalls zugenommen, und zwär in einem Maße, daß sich bei den Städten, gegenüber dem Lande, ein ungün-— stiges Verhältniß herausstellt. Wenn nun auf diese Weise die Be— steuerung in den großen Städten ohne Verhältniß gegen die kleinen und das platte Land anwächst und, nach den von mir angegebenen Thatsachen, diese Mehrzahlung zumeist auf die Aermeren fällt, dann ist nach meiner Ueberzeugung die Steuer ein Beförderungsmittel des Prole— tariats auch physisch und materiell ganz in demselben Grade, in wel⸗ chem ich mir es erst erlaubte von der moralischen Seite aufzuführen. Bin ich nach dem von mir Vorangeschickten ganz entschieden für die Abschaffung der Mahl- und Schlachtsteuer, so handelt es sich ferner darum, wodurch dieselbe ersetzt werden soll? Ich bin in dieser Be⸗ ziehung für den Vorschlag des Gouvernements, durch eine Einkom— mensteuer den Ersatz herbeizuführen, und bedaure nur, daß, wenn die Vorlage, die uns gemacht worden ist, in vielen Einzelhei⸗ ten von der Art ist, daß sie von einem Theile der Versamm— lung, welcher dem Prinzip beistimmt, nicht wird angenom⸗ men werden können, diese Einzelheiten aber sich dennoch“ wohl, besonders wenn sie nicht zu streng ' seitens der Rälhe der Krone fest⸗
Ehalten werden, ohne das Prinzip zu verletzen, in Folge gründlicher Diskussion befriedigend hätten modisiziren lassen — so bedaure ich nur, daß die Abtheilung nicht den Inhalt der Denkschrift und der r . in den Vordergrund, nicht vorn zur FPiekussion und
rage gestellt hat „damit wir erst darliber berathen und uns durch f. eine Ee , d nn, das Ganze hätten erklären
nnen. nicht befolgt ĩ P ell wrden i. . 4 folgt worden, es ist vorange
„ob die hohe Versammlung eine auf den Angaben der Steuer⸗
pflichtigen über ihr Einkommen zu gründende Einkommensteuer be für⸗ worten wolle.
Der Herr Marschall hat bereits ausgesprochen, da zuerst zur Abstimmung kommen solle, und wenn das geschieht, fo er laube ich mir nur, darauf aufmerksam zu machen, daß meiner Ueber- zeugung nach in diesen Worten:
geiner Steuer, bei welcher zur Ermittelung, Prüfung und Fest=
siellung des derselben unterworfenen Einkommens zunächst die An= gaben der Steuerpflichtige dienen“, keinesweges alle, diejenigen speziellen Maßnahmen der Ausfüh— rung nothwendig liegen, die im Geseßzentwurf einzeln ausge⸗ e. sind. Ich glaube, daß man dem Prinzip vollkommen stimmen kann, ohne jeder einzelnen Ausführungs-Maßregel gerabe beizustimmen. Wenn . B. im Gesetz gesagt ist, daß feder Steuer⸗ pflichtige zunächst sein Cinkommen angeben müsse, und daß, falls seine
diese Frage
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Stanbesgenossen und die Kommission an der Richtigkeit dieser An- gabe zweiseln, derselbe verpflichtet wäre, sich volllommen zu decou⸗ vriren, so könnte ohne Verleßung des Prinzips statt dessen gesagt werden, daß nur in dem Falle, daß der Eingeschätzte gegen die Ein⸗ schäßzung der Standesgenossen remonstriren will, er verpflichtet sei, vollständige Angaben zu machen. Ich glaube, daß bei diesem Vor⸗ schlage immer 2 das Prinzip bestehen bleibt, welches nur darin ne. daß die Angaben der Steuerpflichtigen das letzte und ent⸗ scheidende Fundament der Besteuerung bilden, was aber von keiner zu bestimmten Form abhängt. Ich schließe mit dem Wunsche, daß, wenn, was ich allerdings befürchte, die erste Frage von der Versamm⸗ lung mit Nein beantwortet würde, dann noch gestattet wäre, den Antrag zur Sprache zu bringen, daß in Beziehung auf die vorge⸗ schlagenen Modificationen die Proposition nochmals an die Abtheilung zurückgewiesen werde. Murren.)
Ich bitte zu beachten, daß es sich hier um einen Gegenstand handelt, wegen dessen Wichtigkeit ich mich auf die Worte eines Ab⸗ , aus der Rheinprovinz beziehe, und daß wir in diesem
alle hier diejenigen vertreten, die niemals selbst in die Lage kommen werden, ihre Stimme persönlich hier zu erheben. Ich bitte, das wohl zu erwägen und den Weg nicht abzulehnen, der von der Re⸗ ierung zur Erleichterung der ärmeren Klassen angedeuter worden ist. ga rechne dabei auf das Entgegenkommen der Räthe der Krone, so weit es sich um Modification des Entwurfes handelt. Wenn von dem verehrten Herrn Landtags⸗-Kommissar in der letzten Sitzung gesagt worden ist: in magnis voluisse sat est, so ist dies gewiß eine Wahrheit, und ich freue mich für ihn darüber, wenn er Beruhigung in derselben gefunden hat, erinnere aber daran, daß, wenn man ir⸗ gendwo geneigt ist und berechtigt sein darf, die Stärke des Willens nach dem Vollbringen zu bemessen, dies bei einem Staatsmann der Fall ist, dessen Stärke aber auch darin besteht, einer solchen Ver— sammlung den von ihr einzuschlagenden Weg anzubahnen und zu er— leichtern. Ich bitte daher auch den Herrn General-Steuerdirektor, daß er seine gestrigen Aeußerungen in Bezug auf das Festhalten an dem Prinzip des Gesetzentwurfs nicht allzu streng in der Anwen⸗ dung auslegen möge.
Abgeordn. von der Heydt (vom Platz: Nach dem vortreff⸗ lichen Vortrage des letzteren Redners beschränke ich mich darauf, mich demselben in allen Theilen anzuschließen. Ich erkenne in dem Ge⸗ setz- Entwurf einen dankenswerthen Fortschritt und stimme für die in der Tiskussion gestellte allgemeine Frage.
Abgeordn. von Waldbott: Dem letzten geehrten Redner würde ich beistimmen, wenn ich überhaupt die Ueberzeugung hätte, daß durch Abschaffung der Mahl- und Schlachtsteuer irgendwie dem Armen geholfen würde. Der Arme an und für sich, d. h. derjenige, dessen Vermögen blos in seiner Hände - Arbeit besteht, zahlt an und für sich keine Mahl⸗ und Schlachtsteuer, sondern legt sie blos vor; der aber, der seine Arbeit braucht, bezahlt sie.
(Murren in der Versammlung.)
Die Mahl- und Schlachtsteuer findet sich daher in dem Preise eines jeden Rockes, in jedem Paar Stiefeln, welches in der Stadt gear— beitet wurde, und der Konsument oder Abnehmer erstattet beim An⸗ kauf seinen, wenn auch noch so kleinen Antheil an der vorgelegten Steuer. Eine Steuer, die seit 27 Jahren besteht und auf der arbei⸗ tenden Klasse zum Theile ruht, hat in der Länge der Zeit durch den Preis der Arbeit sich vollkommen ausgeglichen, und alle Arbeit, die in der Stadt geleistet wird, wird in dieser Ausgleichung vem Aer— meren und Vermögensloseren bezahlt. Ich gehe aber weiter. Wenn ich fragen soll, wer eigentlich die Mahl- und Schlachtsteuer bezahlt, so ist dies für sich eine Frage, die sich dreimal beantwortet. Einmal der Arbeiter, wie ich gesagt habe, und durch und mit ihm die Kon⸗ sumenten der Stadt selbst, dann die bedeutende Anzahl Fremden, welche die Städte besuchen. In der Rhein⸗Provinz zahlen sogar sämmtliche Rei⸗ sende, die auf den Dampfschiffen schwimmen, die Mahl⸗ und Schlacht- steuer der Städte, aus welchen die Dampfschiffe ihren Bedarf an Brod und Fleisch nehmen. Noch mehr. Ich finde, daß es nicht allein die Kon⸗ sumenten sind, welche die Mahl⸗ und Schlachtsteuer zahlen, sondern in ge⸗ wisser Beziehung sogar die Produzenten, was viele der Herren, die eigene Oekonomie haben, erlebt haben werden. Wenn der Schlächter ein Stück Vieh kaufen will, so fängt er an, zu erzählen, wie viel Abga⸗ ben er an dem Thore zu bezahlen habe, sagt, daß das Vieh nicht fett genug sei, und was er sonst noch vorbringt. Gelingt es ihm auf diese Weise, seinen Handel wohlfeiler abzuschließen, so liegt darin ein Theil der Schlachtsteuer. Die Konkurrenz mit den anderen Mit Schlächtern in der Stadt gleicht daher einen Theil der Schlachtsteuer schon aus, sie wird also von auswärtigen, selbst dem Auslande an⸗ gehörigen Produzenten daher theilweise mitgetragen. Es ist gestern erwähnt worden, daß die Anwohner der Städte doppelt besteuert würden. Ich für meinen Theil und, ich glaube, alle Landgutsbesitzer mit mir würden hezzlich gern diese doppelte Steuer bezahlen, wenn sie nur ihre Güter so nahe an eine Stadt legen könnten, wo sie na⸗ türlicherweise ihre Produkte auf eine ganz andere Weise verwerthen können, als diejenigen, welche einer Stadt weiter entrückt sind. Die Leistungsfähigkeit, welche da größer, sindet in diesem Umstande sogar eine billige Ausgleichung. Es ist gestern von dem verehrten Depu⸗ tirten aus Köln gesagt worden, daß im Jahre 1846 auf einmal ei⸗ nige Tausend Bauhandwerker aus Köln abgezogen seien. Die Mahl⸗ und Schlachtsteuer kann ich deshalb nicht anklagen. Vor dieser Zeit wuchsen die Häuser in Köln förmlich wie Pilze aus der Erde. Daß deshalb eine Masse von fremden Bauhandwerkern hinging, ist gewiß natürlich, aber eben so natürlich ist es, daß, als im Jahre 1816 diese Bauwuth (so durfte man sie damals nennen) aufhörte, sie wie⸗ der abzogen, weil sich in Köln ferner kein Erwerb für sie mehr vorfand. Von einem anderen ehrenwerthen Deputirten der Rhein⸗Provinz wurde ge⸗ sagt, daß durch die Verbesserung unseres Steuersystems dem Proletariat ent⸗ gegengewirkt, daß die Auswanderungssucht dadurch verhindert werden müsse. Auf dem Hundsrück, in der Eifel, wo die meisten Auswanderungen vorkommen, wenigstens in der Rhein⸗Provinz, ist keine Mahl- und Schlachtsteuer. Bei Einführung einer Vermögenssteuer würden aber diese Leute eben so gut durch die Klassensteuer getroffen werden, wie jetzt. Ich würde von der Frage bedeutend abschweifen müssen, wenn ich die Gründe verfolgen wollte, welche eigentich biesen Auswande— rungen zum Grunde liegen; in der Aenderung des Steuersystems aber kann ich unmöglich allein den Grund erkennen. w ; nun so für die Mahl- und Schlachtsteuer erklärt habe, so komme ich jetzt barauf, daß statt ihrer eine Einkommensteuer eingeführt werden soll. Es ist uns gestern von der Staatsbehörde gesagt worden, der Grund, weshalb das Gesetz vorgelegt, sei die Menge von Schriften ewesen, die sich gegen die Mahl und Schlachtsteuer erhoben i. Gewiß, ein 9 hr anerkennenswerther Grund, Grund der Be⸗ rathung, aber ein Gründ zur Verwerfung der Mahl- und Schlacht⸗ steuer für mich wahrlich nicht. Ich glaube im Gegentheil, daß, wenn jezt Einzelne gegen die Mahl- und Schlachtsteuer geschrieben ha⸗ ben, dann, wenn wir eine Einkommensteuer ang s hn hätten, das ganze Publikum dagegen schreien würde. Wird endlich die Mahl. und Schlachtstener abgeschafft, so ist uns gesagt worden, daß dadurch ein Ausfall entsteht. Diesen Ausfall können die Städte nicht tragen, es 1 also nothwendig, daß das Land von der Klassensteuer, resp. Einlommensteuer mehr gedrückt wirb, als jetzt, sobald die Mahl- und
Nachdem ich mich
Schlachtsteuer abgeschafft würde. Bei Einführung der Einkommen⸗ steüer würde aber meiner innigsten Ueberz * 9 das Gewerbe vollkommen untergraben werden, also die Abschaffung der einen und die Einführung der anderen Steuer hindert das ien des Ge⸗ werbes und hemmt den Wohlstand des Landes.
Ich möchte nun noch einige Beispiele anführen. Es sind näm⸗ lich gestern deren mehrere im entgegenstehenden Sinne angeführt worden, und so erlaube ich mir auch in Bezug auf die Mahl⸗ und Schlachtsteuer einige anzuführen, woraus sich ergiebt, ob in den mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Orten die Produkte theurer oder in den nicht mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Orten bie Lebensprodukte be⸗ sonders wohlfeil sind. In der Gegend von Koblenz weiß ich mit Bestimmtheit, daß von den Bewohnern der nicht mahl und steuerpflich⸗ tigen Städte, in der Ungegend von Koblenz, das Fleisch aus Koblenz genommen wird, weil es besser ist. Viel schlagender ist noch der Beweis, daß die Leute aus der Umgegend von Bonn, wenn sie zu Markte ge⸗ u gen sind, aus der mahl und schlachtsteuerpflichtigen Stadt Bonn ihr Brod mit nach Hause nehmen. Das scheinen mir schlagende Be—⸗ weise. Eben so schlagend scheinen mir die Beweise gegen die Ein⸗ kommensteuer in dem zu sein, was wir in England erlebt haben, wo sich das Parlament fast ein ganzes Jahr damit beschäftigt hat, bis die Einkommensteuer endlich eingeführt wurde. In Holland aber stürzten zwei Ministerien über dem Vorschlage der Einführung der Einkommensteuer,
(Heiterkeit in der Versammlung) das dritte Ministerium wagte es nicht, ihn wieder vorzulegen, und eine Bevölkerung von nur zwei Millionen zog vor, ein freiwilliges baares Darlehn von 128 Millionen in wenigen Tagen außdubringen, ehe sie sich zur Einkommensteuer entschließen wollte. Befürchtetze De⸗= moralisatioön und gänzliche Uintergrabung des Kredits waren die Gründe des Widerwillens. Für mich hat die Berathung über den dorlie gen⸗ den Gesetz⸗Entwurf die Beruhigung, daß, wenn wir, nicht etwas Bes⸗ seres sinden, wir sagen müssen, daß das, was wir seit 27 Jahren gehabt haben, das Beste war. (Lebhaftes Bravornfen h U
Abgeordn. Freiherr von Vincke: Im Allgemeinen kann ich nur dem beistimmen, was . . 6. ö Rhein⸗Provinz, die gestern gesprochen haben, keinesweges aber dem, . hen 6 le . der rheinischen Ritterschaft heute gesprochen haben, und am wenigsten dem verehrten Redner, der vor mir auf der Tribüne stand. Das verehrte Mitglied von Köln hat mit scharsem Verstande und warmen Herzen die Einkommensteuer ver⸗ theidigt, und ich glaube nicht zu irren, wenn ich sage, daß das, was er gesprochen hat, dem Besten zuzuzählen ist, was in diesem Saale gesprochen worden ist. Ich bin seiner Rede mit dem lebhaftesten Interesse gefolgt, und ich schließe mich seinen Worten im Prinzipe äus vollem Herzen an. Vor allen politischen Gründen, die von ihm angeführt worden sind, vor allen Gründen, wenn ich mich eines tech⸗ nisch gewordenen Ausdrucks bedienen soll, der Nützlichkeit und inneren Nothwendigkeit, stehen mir auch hier, wie bei den allgemeinen politi⸗ schen Fragen, die Gründe des Rechts — und da hat jedes Mitglied des Staatsverbandes, wie es Anspruch hat auf gleiche Gerechtigkeit von Seiten des Staates, so auch Anspruch auf verhältnißmäßige Be⸗ steuerung nach den Steuerkräften, nach dem Vermögen, und das scheint mir das Ideal zu sein, was überhaupt erstrebt werden muß. Ich glaube aber, 1j diejenigen, welche mit irdischen Glücksgütern geseg⸗ net sind, namentlich also die verehrte Versammlung, das nohile ol ficktum haben, sich derjenigen anzunehmen, die nicht in dieser glückli⸗ chen Lage sich befinden. F möchte, wie von einem Mitgliede der preußischen Ritterschaft und einem Mitgliede der rheinischen Ritter⸗ schaft, das außerdem der Industrie angehört, geschehen ist, nament- lich für den Stand der Rlstterschaft, dem ich die Ehre habe, anzuge⸗ hören, das nohile oflicium vindiziren, diejenigen zu vertreten, welche hier in diesem Saale keine Vertretung genießen. Es könnte sein, daß ich darin den verehrten Mitgliedern der Herren-Kurie vorgriffe, in= dem ich glaube, daß diese dieses nobile oftigium mit der Ritterschaft theilen wollen, und ich möchte wünschen, daß, da bis jetzt nur Mit⸗ glieder der Kurie der drei Stände über die Frage gesprochen haben, auch einige Mitglieder der Herren-Kurie geneigt sein möchten, dar- über zu reden. Wenn ich Jemand persönlich bezeichnen soll so würde ich zunächst das hochverehrte Mitglied meinen, welches früher in dem Rathe Sr. Majestät des Königs sich befand und jetzt der Abtheilung präsidirt hat, und dann das tapfere und geniale Mitglied, welches bald auf den Sesseln der Herren-Knrie, bald auf den Bänken der schlesischen Ritterschaft sich befindet.
ö. i ef g , und allgemeines Lachen.) .
Wenn ich demnach bei der Anwendung des Prinzips des Gesetz⸗ Entwurfs noch eine Ausstellung zu machen hätte, so wäre es die, daß gleiche Prozentsätze für alle Vermögens Verhältnisse angewandt worden sind, während nach meiner Ansicht die höheren Klassen auch nach einem höheren Prozentsatze heranzuziehen wären. Es ist das ein Prinzip, was nicht neu ist, was zwar nicht in Gesetzen, aber in ministeriellen Reskripten ausgesprochen worden ist. Ich muß aller⸗ dings besorgen, daß ich wegen der allgemeinen Prinzipien, zu denen ich mich bekenne, von dem verehrten Mitgliede für Potsdam der Schwärmerei werde bezüchtigt werden; ich tröste mich aber damit, daß ich mich in der besten Gesellschaft befinde, in der Gesellschaft des Herrn General-Steuer⸗Direktors.
(Großes Gelächter.) . ,
Ich will dem verehrten Mitgliede von Potsdam in die anmuthi— gen Irrgänge seiner Betrachtungen über die Mahl- und Schlacht⸗ steuer nicht folgen, womit er uns unterhalten hat, ich kann auf die⸗ sem Felde mit ihm nicht rivalisiren; aber im Allgemeinen, glaube ich, hat ihn, was die behauptete Moralität dieser Steuer betrifft, der Herr General⸗Steuer⸗-Direktor mit den Mehl-Kürassen gestern glän— zend aus dem Felde geschlagen.
(Gelächter. )
Uebrigens beziehe ich mich zur Widerlegung auf das, was in der Denkschrift enthalten ist, und was uns das geehrte Mitglied der preu⸗ ßischen Ritterschaft vorgetragen hat. Einen neuen Grund, der in der Denkschrift sich nicht befand, hat der, Herr General⸗Steuer⸗Direltor angeführt, nämlich, daß eine prinzipielle Veranlagung der Klassen⸗ steüer nicht ausführbar ist, weil es leicht möglich ist, durch ö. lung in mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtige Städte sich der Klassensteuer u entziehen. . . .
z 6 i von einem der geehrten Redner der rheinischen Ritter⸗ schaft zwar Gründe gegen Lief Prinzipien angeführt (ich habe mir kurze Notizen darüber gemacht), aber ich glaube nicht, daß irgend ein Grund schlagend gewesen ist. Es ist gesagt worden, der Tagelohn würde wesentlich von demjenigen bezahlt, der den Tagelöhner beschäf⸗ tigt; dieser würde ihm einen höheren Tagelohn bezahlen, und die Schiacht⸗ und Mahlsteuer würde dadurch wieder kompensirt werden. Das ist eine Ansicht, die ich nicht theilen kann. Der Tagelohn rich- tet sich, wie die Preise aller Dinge, nach dem Angebote und nach der Nachfrage, und die Preise der Lebensmittel haben darauf nur einen untergeordneten Einfluß. Ich will ferner sehr gern zugeben, daß für jeden Gutsbesitzer es angenehm ist, seinen Besitz in der Nähe der Stadt zu haben, und daß er dies gern auch mit
Dritte Beilage
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einer doppelten Besteuerung erkaufen wird. Wenn sein Grundbesitz aber bereits in der Nähe der Stadt liegt, so wird er die . Besteuerung nicht übernehmen wollen; dazu liegt durchaus kein Grund vor. Eben so wenig kann ich anerkennen, daß die Konkurrenz der Schlächter dazu beiträgt, den Preis des Fleisches um den Betrag der Mahl und Schlachtsteuer zu ermäßigen. Ich bin der Ansicht, daß die Konkurrenz auch ihre Gränzen hat. Die Mahl und Schlacht⸗ steuer gehört mit zu den Selbstkosten, und die Konkurrenz, die dazu beitragen soll, die Preisr niedriger zu halten, wird keinen so großen Einfluß haben können, die Selbstkosten zu absorbiren. Die Mahl⸗ und Schlachtsteuer wird immer einen integrirenden Theil dieser Kosten bilden. Es ist ferner angeführt worden, daß in der Rheinprovinz die in der Nähe von mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten, nament⸗ lich bei Bonn wohnenden Landbewohner ihr Brod häufig aus der Stadt nehmen und daher gern die höheren Preise bezahlen wollen. Dies Beispiel im Allgemeinen beweist eigentlich gar nichts. Es müßte erst untersucht werden, wie die Verhältnisse der Umgegend sind, man müßte erst wissen, wo der Bäcker wohnt, wie groß die Entfer⸗ nung ist und wie viel Geschäfte der Landmann in der Stadt hat, und namentlich würde zu berücksichtigen sein die Verbindung, die viele Orte durch die Eisenbahn mit Bonn haben, so daß vielleicht die Zeit⸗ ersparniß den höheren Preis wesentlich aufwiegt. Ich glaube hier⸗ nach nicht, daß aus diesen Gründen eine Widerlegung des für die
Aufhebung der Mahl- und Schlachtstener Angeführten geschlossen wer=
den kann.
Diese prinzipiellen Gründe haben auch mehrere Landtage, namentlich die der Provinzen Westfalen und Preußen, bewogen, auf die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer anzutragen, und ich freue mich, daß unsere Pro⸗ vinz mit der Provinz Preußen auch hierin sich in einem Bestreben begeg⸗ net ist. Es sind diese Anträge allerdings abgelehnt worden, und es müssen sich wenigstens die Ansichten des Ministeriums wesentlich ge— ändert haben; denn es sind damals diejenigen Gründe gegen uns a n, die jetzt sür Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer angeführt sind. Ein Grund, der allerdings auch jetzt noch nicht zugegeben wird, ist vom Tagelohn entlehnt, in welcher Beziehung der Provinz Preußen, so wie der unsrigen, der Vorwurf des Widerspruchs gemacht wurde. Der Landtag hatte behauptet, daß durch Erhöhung des Tagelohns die Industrie benachtheiligt würde, und hatte zugleich eine Benachtheiligung der ärmeren Klassen in der Mahl- und
Schlachtsteuer gefunden.
Es wurde auf den Widerspruch aufmerksam gemacht, daß eben durch den hohen Tagelohn die Mahl und Schlachtsteuer kompensirt würde. Das geehrte Mitglied für Köln hat diesen Grund bereits r widerlegt, in Bezug auf alle diejenigen aus den ärmeren Älassen, die zeitweise arbeitsunfähig sind, und die bei der Mahl- und Schlachtsteuer eine viel größere Ausgabe zu leisten haben. Wie ich vorhin bemerkt habe, tritt überdies die Erhöhung des Tagelohns in Bezug auf die höheren Preise der Lebensmittel nur in geringerem Maße ein, und dann doch auch nur für die eigentlichen Arbeiter, während alle Klassen der Handwerker die höhere Besteuerung durch die Mahl- und Schlachtstener zu tragen haben, ohne daß sie in einem höheren Preise ihrer Fabrikate elne Compensation fänden.
Namentlich hat sich in der Provinz Westfalen, um darauf zu⸗ rückzukommen, der Vortheil der Aufhebung der Mahl- und Schlacht⸗ steuer, im Gegensatz zu dem, was das geehrte Mitglied aus Grüne⸗ berg auseinandergesetzt hat, schlagend herausgestellt, insbesondere ist dies in Arnsberg und Hamm geschehen. Ein geehrtes Mitglied, für des Herrn Fürsten zu Wittgenstein⸗-Berleburg Durchlaucht, welches sich hier befindet und dem Fieglerungs - Bezirk Arnsberg vorsteht, hat den Anfang seiner Amtsthätigkeit in der Provinz durch jene verdienst= volle Handlung bezeichnet, nämlich durch die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer in Arnsberg. Ich berufe mich auf sein erleuch⸗ tetes Zeugniß, ob sich diese Maßregel nicht glänzend bewährt hat.
Es handelt sich hier indeß nicht blos um die Nachtheile der Mahl- und Schlachtsteuer, die beseitigt werden sollen, sondern na⸗ mentlich auch um die Nachtheile, die aus der Klassensteuer bei der jetzigen Vertheilung entstehen. Da ist nicht blos der Grund, daß man sich durch Uebersiedelung der Steuer entziehen kann, und also eine prinzipielle Veranlagung unmöglich gemacht werden kann, sondern ich finde auch einen hauptsächlichen Grund darin, welchen schon meh rere Redner angeführt haben, und auf den ich mich beziehe, daß die Klassenstener nur ein Maximum von 144 Thalern hat, also alle Ver⸗ mögenderen nicht richtig herangezogen würden. Dann sinde ich auch im Gegensatze zu dem, was der Herr General-Steuer-Direktor ge—⸗ sagt hat, ein großes Bedenken in dem Mangel an Zwischenstufen. Mein Amt legt mir die Pflicht ob, die Veranlagung der Klassen⸗ Steuer zu kontrolliren, und ich habe seit 10 Jahren durch eigene Erfahrung vielfach Gelegenheit gehabt, mich zu überzeugen, daß der Mangel an Zwischenstufen in der Klassensteuer eine richtige Veran⸗ lagung und Repartition fast unmöglich macht.
Fast bei jeder Veranlagung wird bei der Begutachtung der Re⸗ elamationen bemerkt, daß ein Kontribuent, auf den exempliftzirt wird, sich eigentlich beinahe zu einem höheren Steuersatz geeignet hätte, daß er aber zu dem geringeren Steuersatz veranlagt werde, weil kein Zwischensatz bestehe. Es liegt sattsam auf der Hand, daß, wenn Jemand sich nach seinem Vermögen zu einem Steuersatz von 36 Rthlr. eignet, er doch nicht wohl zu dem Satz von 48 Rthlr. her⸗ angezogen werden kaun und deshalb, da keine Zwischenstufen beste⸗ hen, auf dem Steuersatz von 24 Nthir. bleiben muß, so daß er also 50 pCt. zu wenig zahlt. Dies scheint mir so evident zu sein, daß ich nicht weiß, wie es bestritten werden kann. Ich möchte hierbei auf den Herrn General-Steuer-Direktor und auf die Denkschrift provo⸗ ziren. Es ist darin auseinandergesetzt, daß die Veranlagung der Klassensteuer in den geringeren Klassen die Schwierigkeit hat, daß man sich an äußere Merkmale halten muß, daß aber in den höheren Klassen diese Schwierigkeit wegfällt, und diese Bemerkung hat ja eben ben Vorschlag motivirt, eine Einkommensteuer für diese höheren Klassen einzuführen und dabei alle Zwischenstufen zu berücksichtigen.
Wenn bei der Einkommensteuer Jeder nach Verhältniß seines Einkommens herangezogen werden soll, warum soll es dann nicht viel eher möglich sein, Zwischenstufen in der Klassensteuer einzuführen? Das ist ein Zweifel, den ich mir, bei allem Nachdenken darüber, nicht habe ö. können.
Diese Bedenken, welche über die Klassensteuer erhoben worden sind, und noch eine Menge Schwierigkeiten in der Veranlagung würben sich beseitigen lassei. Von einem Mitgliede aus Grüneberz sind in dieser Beziehung den Landräthen und Regierungen Vorwürfe gemacht worden, und der Herr General- Steuer? Direktor hat diese in Bezug auf die Regierungen bereits beleuchtet. Ich wollte mich aber nur noch dagegen verwahren, daß die Landräthe mit den Re gierungen in eine Kategorie . werden. Die Landräthe haben nicht blos die allgemeinen Geseße im Kreise in Ausführung zu brin⸗ gen, sie haben auch die ehrenvolle Anf abe, die Interessen ihres Kreises näch allen Nichtungen zu ver n en, und ihre Aufgabe ist daher verschieden von der der diegiernng. Ich glaube, daß meine
an England, daß sie doch auch in Friedenszeiten besteht.
Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Kollegen, deren sich so viele in dieser Versammlung befinden, mir darin) beipflichten werden, und ich glaube auch, daß die Landräthe, die sich durch eine eifrige Wahrnehmung der Interessen ihrer Kreise nach oben hin unbeliebt machen, nicht gerade die schlechtesten Land⸗ räthe und die schlechtesten Vertreter ihrer Kreise sind.
Um auf elwas zurückzukommen, was ich vorhin übersehen habe, so kann ich dem verehrten und excellenten Mitgliede der schlesischen Nitterschaft nicht beistimmen, daß man den Städten, weil sie beson⸗ dere Eorporatiönen bilden, nicht vorgreifen dürfe in Bezug auf die Abschaffung der Mahl- und Schlachtstener. Ich bin der Ansicht, daß es die Aufgabe der Staats⸗Regierung und dieser Versammlung ist, die Prinzipien einer gerechten Steuer Veranlagung für den ganzen Staat hinauszuführen, und daß sie dieselbe nicht abhängig machen kann von dem Belieben einer Stadt. Wir kennen nicht das Prinzip der Selbstbestenerung einzelner Corporationen, sondern es besteht das Prinzip der allgemeinen Steuervertheilung für den ganzen Staat; es kann daher auch nicht von der Verletzung einer Corporation die Rede sein, weil diese jenes Recht nicht besessen hat. Es ist zudem bei dieser Frage das ganze Land betheiligt, weil die Barrieren, die die Einbringung von Brod, Fleisch u. s. w. in die Städte hindern, beseitigt werden sollen, und es kann dem Lande nicht gleichgültig sein, das Prinzip des freien Verkehrs im Innern fortdauernd beeinträchtigt zu sehen, nachdem es an den Gränzen des Staates durch den Zoll⸗ Verein hergestellt ist; es kann auch feinem Landbewohner gleichgültig sein, ob seine Nachbarn zu Mehl-Kürassieren ausgebildet werden.
Ich glaube, wenn man gegen das Prinzip der Einkommensteuer erwähnt hat, daß es eine exceptionelle Maßregel ist, die nur für Kriegszeiten zu empfehlen wäre, wie das verehrte Mitglied der Ritter schaft aus Pommern gestern gesagt hat, dieser Gründ nicht paßt. Wir haben sie in Kriegszeiten allerdings nur erlebt, aber wir sehen Ich be⸗ haupte, daß die Klassensteuer auch eine Art von Einkommensteuer ist, sie soll zwar die Mitte halten zwischen Kopf- und Vermögenssteuer; es ist aber noch keinem Beamten möglich gewesen, dieses Räthsel zu lösen und diese rechte Mitte zu finden, sie hat in der Ausführung die Natur der Vermögenssteuer angenommen. Ich berufe mich auf das vorhin erwähnte Ministerial-Reffript, worin gesagt wird, daß in der Regel die untere Stufe 2, die höhere Stufe 4 p. Ct. des Einkommens bezahlen soll. Ich wage nicht zu entscheiden, ob dies beachtet wird, da der Herr General⸗Steuer-Direktor selbst in der Versammlung ist und darüber vollständigere Notizen besitzen wird. Wenn ich also das Prinzip will, so schrecke ich auch nicht vor den Mitteln zurück, wenn ich auch nicht zugeben kann, daß die Mittel, welche die Regierung vorgeschlagen hat, die richtigen sind. Um kurz meine Bedenken an⸗— zuführen, muß ich mir erlauben, darauf zurückzukommen, was die Ab— theilung schon erwähnt hat, daß die Vervielfachung der Eide, ferner die spezielle Angabe des Vermögens nicht rathsam ist, und daß eine summarische Angabe genügt, und daß die Veranlagung zu sehr die
Gestalt einer büreaukratischen Einrichtung hat. Es wäre angemesse.
ner, wenn die Veranlagung nur den Lokal-Behörden übertragen, die Bezirks⸗Konimission nur als eine höhere Instanz betrachtet wäre. Ich e, duher immer die Lokal Veranlagung als Regel aufgestellt aben.
) Ich wollte mir ferner erlauben zu bemerken, daß es mir nicht nothwendig geschienen hat, daß man jetzt einen solchen ertremen Schritt der Einsührung einer Einkommensteuer sofort thut; dazu ha— ben die vielen Anträge auf Aufhebung der Mahl⸗= und Schlacht Steuer keine Veranlassung gegeben, und ich bin mit dem Mitgliede aus der Niederlausitz darin einverstanden, daß man nicht gern den alten Rock auszieht, um einen neuen anzuschaffen, und ich würde dem nur noch hinzuzusetzen haben, daß ich in solchen Fällen den alten Nock erst etwas flicken lassen würde. Ich kann mich einer gewissen Besorgniß nicht erwehren, muß mich aber dagegen im woraus ver— wahren, als ob ich dem Herrn General-Direktor der Steuern dadurch einen Vorwurf machen wollte. Wir haben in allen Landtags—⸗ Abschieden und in allen Bescheiden auf die Anträge der einzelnen Städte, selbst in halboffiziellen Artikeln der Zeitungen, die Gründe auseinandersetzen gehört, warum die Mahl und Schlacht Steuer keine Anfechtungen erleiden dürfe. Jetzt bekommen wir eine Denk— schrift, worin das Gegentheil gesagt wird, und wir hören, daß die Maßregel durch das Geschrei der Presse hervorgerufen sei. Das Geschrei der Presse hat das Gouvernement nicht zu kümmern, so lange es geborne Räthe der Krone giebt, als Vertreter ständischer Interessen des Landes. Wenn es sich darum handelt, einen solchen Schritt zu thun, so muß es meines Erachtens durch allmälige üeber⸗ gänge vorbereitet werden. Meine jetzige Besorgniß ist die, daß man vielleicht von früheren Meinungen, die man immer als vortrefflich ausgab, sich hat leiten lassen, wenn man neue Schwierigkeiten in der Aufstellung eines neuen Systems gefunden hat, und daß man dieses weit mehr hat hervortreten lassen, als es der Natur der Sache nach nöthig gewesen wäre.
Ich glaube hiernach, was die Einkommensteuer betrifft, so würde ich vor ihren Schwierigkeiten nicht zurückschrecken, und es würde auch möglich sein, wenn dazu vielleicht auch größere Vorbereitungen nöthig wären, durch geeignete Aenderungen im Gesetz⸗Entwurf die Bedenken zu beseitigen. Ich habe aber einen Grund, der mich bestimmen muß, gegen den Entwurf zu stimmen. Das Mitglied von Köln hat nur mit eini= gen flüchtigen Worten dieses Bedenkens erwähnt, dasselbe aber keines⸗ weges beseitigt. Wenn ich eine Einkommensteuer einführen will, so muß es mindestens die einzige direkte Stener sein, und es soll dann das gesammte Einkommen dadurch betroffen werden; aber eine Einkommensteier neben der Grundsteuer und Gewerbestener, welche schon besondere Theile des Einkommens treffen, ist ein prinzipieller Unsinn. Namentlich als Mit⸗ vertreter einer westlichen Provinz, die vorläufig die Meinung hat, in ihrer Grundsteuer überbürbet zu sein, kann ich mich der Anwendung der Einkommensteuer, so lange die Grundsteuer nicht mit hineingezo⸗ gen wird, nicht anschließen. Ich will mich nicht auf Deductionen der lleberbůürbung einlassen, denn das Thema ist zu weitschichtig, es ist auch äußerst gründlich von meinem verehrten Freunde aus meiner Provinz bearbeitet, und es hat seine Arbeit wenigstens der großen Mehrheit der Abtheilung die lleberzeugung gewährt, daß unsere Kla⸗ gen gegründet sind. Ich will nur ein Faktum anführen in Betreff der Grafschaft Mark, die seit Jahrhunderten das Glüg hat, unter dem Scepter des Hauses Hohenzollern zu stehen, und in Bezug auf die Grundsteuer früher mit den anderen älteren Provinzen in das Gleichgewicht gestellt war. Die Grafschaft Mark hat 1806 176,000 k. an Grundsteuer bezahlt und zahlte im Jahre 1820 386,000 Rthlr. Dies schlagende Beispiel wird genügen, um die Ueberbürbung dieses Landestheils darzuthun. Wenn also der Gesetz⸗Entwurf nur gesagt hat, die Grundsteuer soll abgezogen werden von dem Betrage des Grind⸗ Einkommens und der überbleibende Theil mit der Ein⸗= lommenstener belastet werden, so dies offenbar eine ungerechte Be⸗ steuerung. Denn angenomnien, ich habe 100 Rthlr. Einkomnien aus Grund⸗Eigenthum ünd zahle in einer Gegend 5, in der anderen t0 Rthlr. Grundsteuer, so würde die hoch gestellte Gegend mit 90
Dienstag den 5 ten Juni.
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und die andere mit 95 Rthlr. zur Einkommensteuer ge
Die Einkommensteuer ist aber ein sehr gerin 2 . Grundstener (denn die letztere beträgt n ng 12 pCt.), 8 schon daraus die unbillige Behandlung sattsam erwiesen ist.
So lange, die Grund-, Gewerbe- und Klassen-Steuer nicht, so zu sagen, in einen Topf geworsen wörzken, glaube ich, dem Prinzip der Einkommen- Steuer nicht huldigen zu können.
Ich glaube übrigens, daß es sehr wünschenswerth sein würde, wenn in dieser wichtigen Sache der Vereinigte Landtag zu irgend einem Beschlusse käme, aber nicht blos zu dem Beschluß, 6 der Ab⸗ geordnete der Stadt Aachen vorschlug, daß wir bitten, eine Propo⸗ sition dem nächsten Vereinigten Landtage vorzulegen, sondern ich glaube, daß wir weiter gehen müssen, und daß wir die Bedenken, die sich uns bei der Mahl- und Schlachtsteuer aufdrängen, so weit beseitigen können, als es in dem Augenblicke möglich ist. Wir haben aus der Denkschrift ersehen, daß die Steuer von 74 kleineren Städten, na⸗ mentlich in Bezug auf Defraudationen, zu den meisten Bedenken Ver⸗ aulassung gegeben hat, und ich möchte es der Erwägung des Herrn General Steuer-Tirektors anheimgeben, ob es nicht möglich wäre, sie für jetzt, wenigstens in den kleineren Städten, zu beseiligen. Es würde den größeren Städten dann zu überlassen sein, ob sie die Auf⸗ hebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer beantragen wollen; wir haben zwar gehört, daß viele der größeren Städte dagegen sind, andere aber sind dafür, zu denen namentlich Magdeburg gehört. Es müßte also den Städten die Möglichkeit gelassen sein, die Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer zu beseitigen, für den Fall, daß sie durch eine Einkommens- Classisication den Ausfall aufbringen wollten; dies scheint mir durch die Denkschrift begründet zu sein. Ich glaube ferner, daß ein etwai=
ger Ausfall in den kleineren Städten gedeckt werden könnte, wenn
man sich entschlösse, auf Grund der Motive, die ich mir anzuführen erlaubte, geeignete Zwischenstufen in der Klassensteuer einzuschieben und die Klassensteuer nach oben hin zu erhöhen. Der Herr General⸗ Steuer⸗-Dire tor hat zwarigesagt, daß es unmöglich wäre, diese höheren NAlassen einzuführen, wenn man nicht ein Maximüm festsetzen könnte. Das scheint mir nicht der Fall zu sein; denn, wenn ich an die ministeriellen In⸗ structionen zu der Veranlagung der Einkommenstener für Kommu— nal⸗Bedürfnisse erinnern . so ist der ganz richtige Weg darin ge⸗ funden. Es sind darin die Abstufungen bezeichnet worden, die , von der Steuer getroffen werden sollen. Ich habe ein desfallsiges Amendement eingebracht, enthalte mich aber sedes Vortrages desselben, da es mir vorkommt, als ob jedes Amendement, das bei dieser Frage eingebracht wird, einen gewissen Sturm in der Versammlung erregt, und ich möchte nicht eher dazu übergehen, bis der Herr General— Steuer-Direktor sich über das Prinziß und die Ausführbarkeit mei⸗ ner Vorschläge näher geäußert hätten.
Ich komme i l zurück, daß, nachdem wir uns redlich bemüht haben, uns alle unsere verfassungsmäßigen Rechte zu ce, wir auch dringende 3 haben, demjenigen Theile des Volkes zu hel⸗ fen, der von politischen Rechten nicht viel weiß, wohl aber von ma⸗ teriellen Interessen. Ich schließe mich in die ser Beziehung dem Antrage des Abgeordneten der märkischen Ritterschaft, welcher vor einiger Zeit in beredten Worten die Beachtung auch der materiellen Interessen uns empfohlen , an.
. General⸗Stener⸗Direktor Kühne: Ich muß um die Erlaub⸗ niß bitten, dem geehrten Redner, der so eben diesen Platz verlassen, nicht in allen Theilen seiner sehr ausführlichen und viele Punkte be⸗ rührenden Rede folgen zu dürfen, das würde mir nicht möglich sein. Zunächst aber ist es mir nicht möglich, mich, wie der Rebner am Schlusse seines Vortrages gewünscht hat, über ein Amendement zu äußern, welches wegen bedrohlichen Gemurmels nicht vorgebracht wor⸗ den ist, da auch ich es nicht kenne. Ich nehme also einzelne Punkte heraus, die gewissermaßen, ich sage gewissermaßen, persönlich scheinen könnten. Es ist mir, namentlich sofern man mir die Ehre erweist, mich öfters persönlich zu erwähnen, nachgesagt, daß frühere Bescheide, die ertheilt seien, auf den Antrag, die Mahl und Schlacht- Steuer abzuschaffen, nicht im Einklang ständen mit dem, was gegen die Mahl und Schlacht- Steuer jetzt in der Denkschrift der 3 ierun angeführt sei. Ich bemerke, daß bis vor noch nicht langer 841 i selber nicht geglaubt habe, daß die Regierung sich in der Möglichkeit befinden würde, die Abschaffung dieser Steuer vorzuschlagen. Es sind erst seit einigen Jahren, und sogar erst seit wenigen Monaten Umständer eingetreten, die meine Ueberzeugung in dieser Ansicht ver⸗ ändert haben. Als das erste vor einigen dihen eingetretene Ereig⸗ niß nenne ich die Einführung der Einkommensteuer in England. 6. ist dies das erste mir bekannte Beispiel, daß in Friedenszeiten und in einer Zeit, wo durch den äußeren Nothstand eine außergewöhnliche Anstrengung der Nation nicht motivirt war, eine Einkommen⸗ Steuer eingeführt ist, ein großes Beispiel für uns, das eine freie Nation uns gegeben hat, um den sozialen Zustand des Landes gründlich zu verbessern, und ich glaube weder, daß unsere Regierung einen Tadel verdient, wenn sie früher gezögert hat, den Anfang damit zu machen, noch darüber, daß sie, nachdem das Beispiel von einem anderen Lande gegeben war und sich hier dieselben Wünsche zu stellen schienen, dies Beispiel benutzt hat. as zweite Ereigniß, welches sich vor wenigen Monaten zugetragen hat, das ist die Ein= berufung des Vereinigten Landtages. Ich erkläre unumwunden, daß uach meinem Dafürhalten die Regierung sich niemals im Stande ge⸗ fühlt haben würde, ein solches Gesetz anders als mit der Zustimmung, mit der lebhaften und herzlichen Zustimmung der Vertreter des gan- zen prenßischen Volkes zur Ausführung . bringen. Das sind die beiden Ereignisse, die diese anscheinende Aenderung, die aber in der That nur anscheinend ist, motivirt haben. Will man nun aber den Beamten des Gouvernements darum tadeln, daß, so lange er nicht die Möglichkeit gesehen hat, diese Steuer 24 er nicht voran⸗ gegangen ist und seine Stimme gewissermaßen mit dazu hergegeben hat, eine bestehende Steuer zu ber hre ln Ich glaube nicht. Aber ich glaube, derselbe Beamte verdient den Vorwur 6 nicht in Be⸗ zug auf die vorliegende Denkschrift. Es ist in dieser Denfschrift, die jedem Deputirten vorliegt, mit Bestimmtheit anerkannt, daß sehr viele Vorwürfe, die der Mahl⸗ und Schlachtsteuer gemacht werden, gehässig und libertrieben feien, und daß die Steuer diese Vorwürfe nicht 2 Ich ö. um die Erlalibniß, eine ganz kurze Stelle daraus vorlesen zu dürfen: . r „Mag man indessen die Unverhältnißmäßigkeit in der Belastung der fab i hen Bevölkerung und insbesondere der weniger wohl- habenden Einwohnerklassen mehr oder, weniger hoch gnschlagen,
man glauben, daß die, mit Beibehaltung der Mahl=
nde yer. durch die prakti⸗ ö n werden, so wird immer= s daß eine Steer, oighefhen a en, unter Umständen nich
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