1847 / 164 p. 8 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

n T we ge, in gewinnt, die Mahl- und SchlachstLeer betrafen , . *

) en die aus allen Provinzen des Landes zum Ver⸗ einigten Landtage versammelten Stände sich auszusprechen haben, sie nicht die und M nh fr * Steuer werden geprüft haben, welche. bei Erfüllung des Wunsches wegen a, , , ng der Mahl- und Schlachtstener an *. . ; 6 müßte, um der Staatskasse für den Wegfall ieser Steuer Ersa ewähren.“ ; Gewiß liegt fe nel unbedingtes Verdammungs - Urtheil der Can. und e welches im Widerspruch mit der früheren er e dig ng ieser Steuer stehen würde. Das, was, da ge, agt ist, steht im vollen Einklang mit dem, was schon in einem früheren Vortrage gt ist. Man hat nämlich die rl siegel, welche aus der Mahl- nb Schlachlsteuer erwachsen, nicht verkannt, man. hat 99 nicht verkennen Können, daß bie unteren Klassen, so weit sich die Verzeh⸗ rung berechnen läßt, nicht ohr cri me g zu ihrem Vermögen her⸗ angezogen werden, wobei aber in derselben Denkschrift auch darauf ingewiesen sst, wle vielfach dies. Mehrleistung durch die Freiheit des erkehrs, burch höheren Tagelohn, durch bessere Anwendung der Zeit ir die ärmeren 6 in den großen Städten ausgeglichen wird. Ich glaube also, daß mich hierin der Vorwurf eines Widerspruchs micht trifft. Ich nehme nur noch einen zweiten Punkt. Der geehrte Rebner, der im Ganzen, wenigstens nach dem Anfange sei⸗ ner Rede zu i, , für den Vorschlag des Gouverne⸗ ments gestimmt hat, hält es doch für einen Tadel, der aus⸗ zusprechen wäre, daß nicht die Grundsteuer wie die , e. auch mit in die Einkommensteuer d , . sei, daß men vielmehr diese Steuer noch daneben erheben wolle. Ich bemerke, 7. bisher sowohl die Klassensteuer als die Mahl⸗ und Schlachtsteuer erhoben sind neben der Grundsteuer, neben der Gewerbesteuer, daß also, wenn man jetzt für die ersteren Steuern einen Ersatz suchte, man auch hierbei hat davon ausgehen müssen, daß neben dieser Ersatzsteuer für die beiden weggefallenen Steuern auch die beiden anderen direkten Steuern h. werden forterhoben werden müssen. Der geehrte Redner hat aber bemerkt, es sei eine Unbilligkeit darin, daß die beiden westlichen Provinzen, welche anscheinend eine höhere Grundsteuer gufbrächten, diese höhere Grundsteuer auch noch jetzt aufbringen müßten. Ich erwiedere darauf: ob die westlichen Provinzen höher besteuert sind, als die sämmtlichen anderen Provinzen, ist eine vielfach ventilirte Frage, eine Frage, welche unentschieden geblieben ist, über welche die Regierung nicht hat zu einer deutlichen Erkenntniß kommen können, weil es eben an den hinlänglichen Vergleichungsmaßregeln fehlt. Seße ich den Fall voraus, daß die beiden westlichen Provinzen mehr Steuern geben, als die anderen, so bleibt, wie gesagt, in diesem hypothetischen Falle das Verhältniß dasselbe, wenn die Mahl- und Schlachtsteuer und. die Klassensteuer aufgehoben wirb und die Einkommensteuer an deren Stelle tritt, denn die west⸗ lichen en en haben bisher neben ihrer nach dortiger Meinung hö⸗ . rundsteuer die Mahl⸗ und Schlachtsteuer und die , euer nach demselben Prinzip aufgebracht, wie sie jetzt die Einkom⸗= mensteuer aufbringen werden. Die Ausgleichung, die e n,. muß also auf einer anderen Stelle euch werden, und dazu sind, wie der geehrte Redner ja schon selbst beinerkt hat, auf dem jetzigen Verei⸗ nigten Landtage die Anträge geschehen. Es ist dahin angetragen, die Grundsteuer aus zu . und 66 e . den Ertrag in den östlichen Provinzen 1 eine solche Weise ermitteln zu lassen, daß er in Ausgleichung e lt werden könne gegen die beiden westlichen Provinzen, und daß dann mit Bestimmthest darüber werde erkannt werden können, ob diese Ausgleichung zum Besten der westlichen Pro⸗ vinzen werde erfolgen können. . es die Meinung des geehrten Abgeordneten, daß die Einkommensteuer bis dahin ausgesetzt werden ö. so würde allerdings wenigstens der Termin einer zweiten Ver⸗ sammlung dieses Vereinigten Landtages herankommen, ehe darüber entschieden werden könnte, weil, wie . auch in der Abtheilung der Drei- Stände⸗Kurie, der ich beizuwohnen die Ehre hatte, aufrichtig erklärt habe, fen, die Vorbereitungen zur gründlichen Ermittelung und Feststellung dig er thatsächlichen . von einer Weitschichtigkeit sind, die es nicht gestattet, sie in wenigen Monaten, selbst in dem Laufe eines Jahres un vielleicht auch . Jahre, so zu Stande zu bringen, daß dar⸗ über dem a andtage ein , nn,, vorgelegt werden könnte. Um in 6 auf diese Grund⸗ und Gewerbesteuer nochmals auf das Beispiel, das bei dem Entwurfe unseres Cinkom⸗ mengesetzes uns , , hat, auf England zurückzukommen, be⸗ merke ich, daß in England hinsichtlich der Grundsteuer, der Laudtare, ge so verfahren wirb, wie bei uns, obgleich ich sehr wohl weiß, die Landtare mehr Aehnlichkeit hat mit der Grundsteuer in eini= n unserer . Provinzen, als mit der in den westlichen; sie wird äber in England gerade als eine solche mit dem Ertrage des Grund⸗ stückes inhärirende Last erkannt, wie bei uns. Eine a,,, existirt unter diesem Namen in n n nicht, aber das, was in Form von Taxen und Licenzen und dergleichen dort entrichtet werden muß, bringt der Gewerbtreibende eben so bei dem Ertrage seines Gewerbes in Abzug, wie er es bei uns für seine Einkommensberechnung in Ab⸗ zug bringen wird, sofern die Steuer genehmigt werden wird. Marschall: Graf Renard hat sich zu einer persönlichen Be⸗ merkung gemeldet. Abgꝛtordn. rg Renard: Wenn das . Mitglied der Frafschaft Mark ein anderes Mitglied der Versammlung mit dem Augbruch sercellentes Mitglied“ bezeichnet hat, so glaube ich, aus dem Verfolg der Rebe annehmen zu müssen, wohl Niemand an⸗ 3 en. h . 5 a n . Pflicht der , ist Fnliche Die hohe Versammlung möge mir gestatten, 6. ö zu üben. Ich danke dem . eln. it diese Bezeichnung, ich 3 e ihm namentlich 3 ür, daß er den Umfang iner *r a en Kenntnisse mit eiuem neuen Ausdrucke herei= Hat; i e kate wohl bisher den . J Ausdrücke itg 9 . ereg Mitglicb, sachverständiges Mitglied, aber n excellentes Milglied kannte 9 als parlamenta⸗

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rig uns deren Lage auch von deren Vertretern 6 e

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* . im: Als Vorsitzender in der Abtheilung habe ich es für melne 351 gesehen, t eng, un ng über rn n m n, Gegenstand gerade hier t zunächst Theil zu nehmen, sondern ab⸗ zuwarten, bis diejenigen Mitglieder der ren! ung, die sich über den Gegenstand noch nicht . geäußert haben, wie wir in der Ab⸗ theilung, und die über den Gegenstand ker en wollen, dies gethan haben werden. glaubte die Zahl der Redner ohne Noth nicht vermehren zu dürsen. Ich, habe mich zwar zum Wort gemeldet, aber erst dann, nachdem die öbrigen Redner, die über die Sache das Wort nehmen wollen, werden gehört worden sein. Es wird sich zeigen, ob die hohe Versammlung dann für nöthig findet, noch weiler auf Er= örterungen einzugehen. Als Vorsitzender der Abtheilung halte ich es nur nothwendig, dann das Wort zu nehmen, wenn sich in Beziehung auf das Gutachten der Abtheilung Bemerkungen ergeben sollten. In dieser Weise bitte ich mein bisheriges Schweigen über den Gegen⸗ stand zu deuten.

Abgeordn. Krüger; Ich habe eine gersönliche Bemerkung vor⸗ zutragen. Das geehrte Mitglied, aus der Mark hat meines geringen Vortrags von = in zweierlei Beziehung Erwähnung gethan. 9 3 Beziehung habe ich die Bemerkung nicht , . kann sie also dahingestellt sein lassen; aber in der zweiten Beziehung wurde ich beschuldigt, den Landräthen und Königl. Regierungen einen Vor- wurf gemacht zu haben; das ist mir nicht eingefallen! Im Gegen⸗ theil, ich habe nur gesagt, daß ein Vorwurf des Mißstandes, der die Klassensteuer trifft, auch darin enthalten sei, daß die Landräthe und Königl. Negierungen bei der Prüfung der Einschätzungs Rollen der Steuerpflichtigen die Erhöhung, der Steuerpflichtigen vornehmen dür= fen. Ich weiß wohl, daß sie instructionsmäßig so verfahren müssen, wie sie die Sache vornehmen, aber ich weiß auch, daß sie sich häufig irren; und darum hielte ich für Recht, wenn sie durch eine Kommis⸗ sion bei diesem Geschäft unterstützt würden, damit sie nicht so häufig in Irrthum verfallen, wie es jetzt leider geschieht, dadurch, weil sie eine Erhöhung der Steuer⸗Einschätzung ohne Zuziehung einer solchen Kommission vornehmen.

Abgeordn. Offermann: Ich habe das Wort verlangt, um mich für den Gesetz⸗Entwurf zu erklären, indem zwar mehrere Red⸗ ner das Geseß vertheidigten, aber es hinterher in der Hauptsache wieber verworfen haben. Ich bin kein Verehrer der direkten Steuern und würde es für ein großes Glück halten, wenn es möglich wäre, nur eine indirekte Steuer einführen zu können, durch welche die är⸗ mere H nicht berührt wird. Ba aber aus vielfachen Gründen diese Besteuerungsart nicht allgemein eingeführt werden kann, so wünsche ich ein weg, wodurch àl le Stadt- und Landbewohner gleich= förmig nach einem System besteuert werden. Ich stimme daher für das Finn des uns vorgelegten Gesetzes, welches ich allerdings nicht für vollkommen halte, aber doch wähle, weil von dem Herrn Finanz⸗ Minister die Alternative gestellt ist, entweder dieses Gesetz oder keine Erleichterung der ärmeren Klassen und Fortbestehen der jetzigen ver⸗ schiedenen Besteuerunggart, wodurch die größeren Städte in der Re⸗ gel indirekte, die kleineren direkte Steuern zu zahlen haben. Durch diese bestehende Verschiedenheit leiden die direkt Besteuerten, wie auch in der Denkschrift nachgewiesen worden ist, vielfältig und nament- lich die kleinen Städte, deren ich neun vertrete. Aus diesen direkt besteuerten Städten ziehen sich fast alle Rentiers und Pensionaire, um der Klassensteuer zu entgehen, nach den größeren Städten zum Nachtheile der kleinen, die auch von der Gewerbefreiheit nur Nach⸗ theil haben, da jetzt fast alle Gewerbe auch auf dem Lande betrieben werden und sie somit nicht mehr ven früheren Absatz haben, daher auch der Werth des Grundbesitzes in den kleinen Städten fällt oder doch nicht steigt, während derselbe in größeren Städten sich bedeu⸗ tend hebt. Rücksicht für die Städte Königsberg, Breslau, Pots—⸗ dam und Berlin zu nehmen, fühle ich mich uicht gedrungen, so trau⸗

. fein worden ist; denn diese Städte e. unzählige Hülfsquellen, um den 26 des Mahl- und Schlachtsteuer⸗Zuschlags zu den Kommunal⸗Ausgaben anderweit aufzubringen. Am allerwenigsten würde sich Berlin zu be⸗ klagen haben, indem es der große Magnet ist, der alles Geld durch die verschiedenartigsten Kanäle an sich zieht. Was werden nicht un⸗ ter Anderem für Staatsbauten in Berlin ausgeführt, und welche Masse von Civil⸗ und Militair⸗Beamten, so wie Rentiers, verzehren nicht ihre bedeutenden Einkünfte daselbst. Durch die vielen Eisen⸗ bahnen gewinnen auch nur die größeren Städte zum , d. der klei⸗ neren, denn nun werden fast alle Lurug-⸗Artikel, der größeren Auswahl we⸗ en, nur in den ersteren gekauft, da die Reise dahin schnell, billig und ohne eschwerde ist. Mag man aber auch das in der Aon h hen Denk⸗ schrift, so wie das von einigen anderen Rednern, und namentlich das von dem Redner aus Köln, dem ich vollkommen beipflichte, und von mir Gesagte bestreiten, so läßt es sich doch nicht leugnen, daß, wenn die ärmere 1 e erleichtert werden soll, namentlich die wohlhabende und reiche Klasse mehr belästigt werden muß. Die hohe Versamm- lung hier besteht nur aus solchen Mitgliedern, denen es leicht wird, sich den Lebensunterhalt zu beschaffen und ihre Abgaben seien sie auch noch so hoch zu bezahlen; sie kann sich also auch nicht so recht in die Lage der ärmeren Klasse versetzen. Diese ärmere Be⸗ völkerung, die wir besonders mit zu vertreten haben, sieht mit Ver⸗ trauen bei dieser Veranlassung auf ihre Vertreter und hofft, daß diese für sich und ihre in gleichen günstigen Verhältnissen lebenden Kom- mittenten bereit sind, zu Gunsten ihrer Opfer zu bringen.

Ich erschrecke vor keinem Mittel, wenn es gilt vorwärts zu

schreiten, wenn es nur auf geseßlichem Wege geschieht; daß dieses

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die Klassensteuer in den lezten Stufen zu ermäßi

e. daß auch die 84 nicht fern sein wird, wo dach .

inkommensteuer alle anderen Steuern aufhören können ich stimmt demnach für das vorliegende Gesetz.

(Mehrere Stimmen: Bravo! Vielfacher Ruf zur Abstimmung. )

Marscha ll: Qa das Verlangen nach Abstimmung sich erneuert, so können wir zur Abstimmung kommen.

Graf von Arnim: Ich erlaubt mir eine Frage vor der Ab

Wird demnã t ' iese Abstimm ker, Vor * ö. a m e,

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21 zur Abstimmnmung und, wenn es noh wendig se 123

Dann würde noch andere Vorschläge anzuknüpfen. ch verstehe dies also so, da

inzipfrage, die sich

vorher zu einer weiteren Erörterung kommen würbe. es also Zeit sein, auch

Graf von Arnim: stimmung gerichtet sein soll auf dit Abtheilungs⸗ Gutachten als diejenige sindet, die als allgemeine Vor⸗ frage hingestellt worden ist.

Marschall: Jal

. Graf von Arnim: Wenn nun aber dirjenigen Vorschläge, die Einige an die Beantwortung dieser Frage knüpfen möchten, dann zur Abstimmung kommen sollten, würde ich bitten, daß es verstattet wäre, auch noch andere Vorschläge, alg den des Herrn Abgeordneten aus Aachen, vorbringen zu dürfen, und dieselben zu präzisiren, da mehrere dergleichen in der Versammlung sich kundgegeben haben, und ich glaube, daß es nicht unmöglich wäre, über den einen oder den anderen eine Vereinigung herbeizuführen.

Marsch all: Das erkenne ich auch als nothwendig anz es wird nicht zu vermeiden, ja sogar wünschenswerth sein, daß die Vorschläge, die schon gemacht worden sind, darauf angesehen werden, ob sie sich vereinigen lassen mit solchen, die etwa no

Finanz⸗Minister von Düesberg: position ist so vielseitig erörtert worden, daß ich nicht nöthig habe, noch weiter auf das Detail einzugehen. aus der Debatte geschöpft habe, geht nun dahin, tion hinsichtlich des Prinzips, runde gelegt ist, sestzuhalten sich veranlaßt sehen asselbe besteht darin, daß bei der Veranlagung dieser Steuer zunächst von der eigenen Angabe des Steuerpflichtigen auszugehen ist; eine Veranlagung, die mit Beseitigung aller eigenen Angaben von teuerpflichtigen zu bewirken wäre, würde eine so we⸗ sentliche Abweichung von der Proposition enthalten, da nicht ermächtigt halten könnte, derselben beizustimmen. Angabe so, wie in dem Gesetz⸗Entwurfe vorgeschla anders einzurichten sei, ob sie mehr oder minder marisch sein soll, das ist ein Gegenstand etwaniger Amendements, welche, wenn über das Prinzip in diesem Sinne Beschluß gefaßt erörtern sein werden. gestern bemerkt, daß die in dem Entwurfe vorgeschlagene Form eine viel mildere ist, als die, welche von anderen namentlich Englands angenommen ist. Obwohl dort die Formen hat doch nach dem, was man hierüber in Er⸗ die Ausführung der Einkommensteuer keine Schwierigkeiten gefunden, diese Art der Besteuerung vielmehr in ei⸗ ner volllommen befriedigenden Weise sich gestaltet. Ich habe weiter geäußert und wiederhole es hierdurch, daß, sofern das gedachte Prinzip angenommen werden sollte, es Gegenstand einer näheren De⸗ batte fein werde, ob es thunlich sei, doch noch vielleicht größere Er⸗ leichterungen eintreten zu lassen.

Von mehreren Seiten sind für den Fall, daß das Gesetz auf seiner jetzigen Grundlage nicht angenommen, werden sollte, mannig⸗ fache Vorschläge gemacht worden. theilweis eine Mobification der Klassensteuer,

gemacht werden können. er Gegenstand der Pro⸗

Die Ueberzeugung, die ich daß das Ministe⸗

rium an der Prop welches der Ein⸗

nsteuer zum

Seiten des

en worden, oder peziell oder sum⸗

sein wird,

esetzgebungen

viel strenger sind, fahrung gebracht

Diese Vorschläge bezwecken theilweis eine Modisi⸗ egenwärtigen Verfassung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer. anz verschiedener Art; inwiefern, wenn der hehe Vereinigte deren derselben aussprechen Staats Regierung wird

wird eine sehr gründliche Prüfung e den müssen, einestheils, welchen Ein jener V auf die Finanz⸗Verwaltung haben, und anderentheils, inwiefern er sich mit den Grundsätzen der übrigen Steuergesetzge nen einer gerechten Besteuerung vertragen werde. Ich b ich den Vorschlägen im Allgemeinen folgen konnte, nicht in der Lage, mich über die einzelnen Vorschläge jetzt schon materiell näher äußern zu können, dieselben werden vielmehr, wenn sie angenommen werden sollten, demnächst noch der reiflichsten Erwägung unterliegen müssen, welche ich der Regierung ausdrücklich vorbehalten muß.

Abgeordn. Prüfer: Ich wollte den durchlauchtigsten Herrn Marschall unterthänigst um die Erlaubniß bitten, einige Worte auf die Acußerung des Herrn General-⸗Steuer⸗-Direktors, die sich auf die Stadt Görlißz bezog, erwiedern zu dürfen. ö

Marschall: Ich kann das Wort außer der Reihe nicht ge⸗ persönliche Bemerkung ist.

Es ist gerade eine persönliche Bemer⸗

kung, eine Bemerkung, die wenigstens meine eigene Person nicht be⸗

demnächst von angenommen werden können,

Es wird erwogen wer⸗ dieser oder jener

bung und mit de⸗ Ich bin, so weit

gestatten, wenn es keine Abgeordn. Prüfer;

(Heftiges Getümmel in der Versammlung.) Da die Verfammlung immer bisher persönliche Bemerkungen zu⸗ elassen hat, so kann auch ich mit Recht beanspruchen, daß mir jetzt

staltet wird, eine Bemerkung, die meine Person betrifft, zu äußern,

Ich habe gestern zu

egen die Stadt Görlitz nämlich gesagt worden:

euerpflichtige Drittel der nen gezwungen wurde, sei aus der inneren Stadt zu entne sensteuer und dann wieder die

immung. Verlangt

nwocharaig di . keen, umd ö 232 ie . y m * wir bem Secretair verlesen werden. a. ef

Der Secretair Naum ann verliest die Fra

„Beschließt die Versammlung, einer auf den keigaben der Steuer

pflichtigen über ihr Einkommen zu gründenden Einkommensteuer ihre Zustimmung zu ertheilen?“ . 6 ;

Abgeordn. Milde: Ich würde den Herrn Seertair bitten, die Frage nochmals zu verlesen. ; . n

(Diesem Wunsche wird gewillfahrt.) . ;

Marschall: Der Herr von Wa hat bas Wort über die Fragestellung.

Abgeordn. Dittrich: Ich habe es mir auch erbeten.

Marschall: Ich werde es Ihnen nachher geben.

Finanz⸗Minister: Die Frage scheint mir etwas scharf ge⸗ stellt zu sein und nicht ganz der Absicht der Proposition entsprechend. Es ist nämlich die Absicht die, es soll eine Einkommensteuer einge= führt werden, bei deren Veranlassnng man von der Angabe des Steu- erpflichtigen ausgeht. Sie soll also nicht blos auf dis Angabe ge⸗= günd er werden, sondern nur von derselben gu sgehen.

Abgeordn. von Quast: Ich habe das Wort erbeten, und es ist mir don Sr. Durchlaucht ertheilt worden, um in Bezug auf die Fragestellung zu reden .

(Stürmischer Ruf zur Abstimmung.) in Bezug auf die Fragestellung. . .

(Ber Ruf zur Abstimmung wiederholt und verstärkt sich.) Marschall: Der Redner muß jetzt vernommen werden. Abgeordn. von Quast: Es ist die Frage . worden, ob

wir die Königliche Proposition mit Ja oder Nein beantworten wollen. Ich habe vor einigen Tagen bei einer anderen Gelegenheit von dieser Stelle aus geäußert, daß, wenn wir eine Königliche Proposition mit Nein beantwortet haben, nämlich eine J Proposition, auf deren Grund wir hier in den Vereinigten Kurien zusammenberufen sind, daß dann jedes Amendement nur eine Petition i (Nein! Nein!) Ich bitte, mich anzuhören. (Vermehrter Lärm.)

Ich glaube, wir sind in einem ähnlichen Falle; die Amende⸗ ments, welche heute und gestern gestellt sind, haben einen ähnlichen Laut: daß nämlich Se. Majestät der König gebeten werden solle. ..

(immer mehr steigender Lärm). ; dem künftigen Landtage eine andere Proposition vorzulegen. Wir haben gestern und heute eine Menge Amendements gehört, ich glaube aber, wir dürfen überhaupt nicht mehr auf die einzelnen . graphen der Proposition eingehen, noch über die Amendements ab⸗ stimmen, nachdem wir bei der Haupt⸗Abstimmung über die Königliche Proposition mit Nein geantwortet haben.

Graf von Arnim: Ich glaube, daß die Bemerkung des ge⸗ ehrten Redners nur, dann zutreffen würde, wenn wir die Amenbe⸗ ments, die zur Abstimmung gestellt werden, schon genan kennten und also wüßten, ob dieses oder senes Amendement sich an die Königliche Proposition anschließt oder nicht. Ich glaube, wir können also füg⸗ lich über die gestellte Frage abstimmen und dann erst prüfen: Sb die Amendements, welche sich daran anknüpfen, auch wirklich solche sind, welche mit dem Antrage in Verbindung stehen, oder nicht.

Abgeordn. Sperling: Die Umwandlung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer in eine direkte Steuer ist für viele Städte nicht blos eine schwierige Frage, sondern auch eine Lebensfrage. Darum wer⸗ den sich viele Abgeordnete gegen die Einkommensteuer erklären. Sie würden sich aber für die eine oder die andere direkte Steuer eher er⸗— klären, wenn zuerst die Hauptfrage feststände. Ich erlaube mir daher den Antrag, daß zuerst über mein Amendement abgestimmt werde, und trage zugleich auf Namens⸗Aufruf an.

Marschall: Der Namens- Aufruf wird erfolgen; es ist darauf angetragen worden, und ich schließe mich dem an. Was den Antrag betrifft, daß der Vorschlag des Abgeordneten Sperling zuerst zur Ab⸗ stimmung komme, so kann ich mich dem nicht anschließen, weil ich nach den Gründen, die ich schon erörtert habe, daran fest halte, daß der Antrag der Abtheilung zuerst zur Abstimmung kommen muß. Even⸗ tuell wird das Amendement des Abgeordneten zur Abstimmung kommen.

; R Sperling: Wir sind aber auf diese Weise kap⸗ ivirt.

Abgeordn. Dittrich: Die Frage, die Se. Durchlaucht gestellt haben, scheint mir das nicht zu beantworten, was die er , Königliche Proposition verlangt. Es ist der Gesetz- Entwurf we⸗ gen Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer und wegen Einführung einer Einkommensteuer vorgelegt worden. Wird die Frage so gestellt, wie sie gestellt worden ist, dann dürften die Prinzipien nicht festste⸗ hen; denn es ist die Frage zugleich darauf gestellt, ob die Einkom⸗ mensteuer auf die Angabe der Steuerpflichtigen stattfinden soll. Es muß aber meines Erachtens die Frage gestellt werden:

1) soll die Mahl- und Schlachtstener u g! werden? 2) soll eine Einkommensteuer eingeführt werden? (Viele Stimmen: Ja!)

Marsch all: Ich habe die Frage, wie sie gestellt worben ist, genau nach dem Antrage formulirt, der von der Abtheilung selbst a e gen ist, und zwar nach dem ersten Antrage, den die fe lung selbst S. 4 des Gutachtens gestellt hat. Mit denselben Wor⸗ ten, welche die Abtheilung gewählt hat, habe ich die Frage gestellt.

Graf, von Arnim: 8 bemerke in Bezug auf das Gutachten der Abtheilung, daß die Frage, die sie sich selbst, und zwar anz be⸗ sonders auf den Antrag und Wunsch des Herrn hene g ne, gestellt hat, der bei dieser Verhandlung gegenwärtig war, diejenige ist, die Sie S. 4 des Gutachtens finden. Sie lauket:

„Soll die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer unter der Voraussetzung befürwortet, werden, daß an Stelle derselben eine Einkommensteuer trete, bei welcher zur Ermittelung, Prüfung und eststellung des derselben unterworfenen Einkommens zunächst bie Angaben der Steuerpflichtigen dienen?“ Dies ist die Frage, die, theils getrennt, theils vereinigt, in der Ab⸗ theilung diskutirt worden ist. Seitens der Verwaltung hat man aber ausdrücklich sewün gt daß diese Theile der Frage in eine vereinigt würden, und es ist deshalb in dieser Weise die Abstimmung in der Abtheilung erfolgt. Die Abtheilung hat natürlich an die Beantwor⸗ tung dieser Frage, die verneinend ausfiel, die Voraussetzung geknüpst, daß, indem der Vereinigte Landtag den positiven Theil des Gesetz⸗ Entwurfs ablehne, der negative Theil, die e n der Mahl⸗ und Schlachtsteuee, sich hierdurch von felbst eriedigr.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Nach dam, was von bem verehrten Mit ; ö in ren . rer der Herten⸗Kurie gesagt worben ist, habe ich

hinzuzufügen, in der Vorausfetzung, daß Ew. Durchlaucht die

Frage in dieser Weise zur e i . . 2 r / ö. das 56

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Kurie erwähnt hat; denn sie is bien Marsch all: Das 6 Mien ige, stellung ,, en, , n

weiter nun. sondern uber di rage 8 * d formulirt worden ist. von mir

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ausgegangen, daß dieselbe Frage, die sie Principaliter gestellt und die ö u 15 gegen 4 Stimmen verneint hat, in der ammlung des Vereinigten Landtages 9g ellt werden würde; als Resultat . Verneinung hat sie das positibe Ergebniß nur als einen Vorschla nicht als cine Frage hingestellt, nämlich die Ablehnung der l, . rung einer auf den Angaben der Steuerpflichtigen über ihr Einkom⸗ men zu gründenden Einkommensteuer. Ich glaube also, daß ein q; en er Han der sein würde, die Frage auch so zu stellen, wie sie die Abtheilung gestellt hat, und nach deren Beantwortung den postti⸗ ven Theil folgen zu lassen. Es kann ja sein, daß an die . Frage sich auch posttide Anträge knüpfen, die in wesentlichem Jusam= menhange mit- der Königlichen Proposttion stehen. Das würde bie Stelle für bie gesteilten Aniendemente sein. Da würde es sich fra= gen, ob der Vereinigte Landtag lediglich dahin gehe, die Einführung einer auf den Angaben der Steuerpflichtigen über ihr Einkommen zu gründenden Einkommensteuer abzulehnen, oder ob er einen anderen An⸗ trag vorlegen wollte. 1

; Marfchall: Ich bin der Meinung, daß die Frage ganz dasselbe enthält, wenn sie so gestellt wird, wie sie in der Abtheilung gestellt war, oder so, wie sie aus dem Antrage der Abtheilung , . Darum habe ich nichts dagegen, daß sie so rn werde, wie ste in dem ersten 563 der Seite 1 vorliegt, daß ste also 3

„Soll die Auf hebung der Mahl- und Schlachtstener unter der

Voraussetzung befürwortet werden, daß an Stelle derselben eine

Einkommensteuer trete, bei welcher 6 Ermittelung, Prüfung und

Feststellung des derselben unterworfenen Einkommens zuuächst die

Angaben ber Steuerpflichtigen dienen!“?!

. diese Fassung habe ich gar nichts einzuwenden.

Abgeordn. von Auerswald: Ich habe bereits mir zu bemer⸗ ken erlaubt, als ich auf der Tribüne war, wie ich bedaure, daß die Berathung des ganzen Gesetz⸗Entwurfs nicht vorgenommen ist; denn wenn wir über seden Paragraphen berathen und abgestimmt hätten, so würde Jeder wissen, was unter den Ausdrücken an Angabe her Steuerpflichtigen n. s. w.“ speziell verstanden werden kann; so aber besinden wir uns darüber in Ungewißheit. Wir wissen zwar, was im Gesetze steht, aber keinesweges, inwieweit der Landtag sich für jeden einzelnen Passus entschieden haben würde, So wie wir also nicht possltiv . was mit einer solchen speziell formirten Abstim⸗ mung gesagt wird, kann ich nur dabei hel bleiben, daß die allge⸗ meinste Abstimmung in der Art, wie . das geehrte Mitglied aus Schlesten eben vorgeschlagen hat, stattsinde und der Landtag sich er⸗ kläre, ob er für eine Einkommensteuer stimmt. Denn jede andere Fassung kumulirt in einer solchen Art, daß Einer oder der Andere kaptivirt werden muß. Es n sehr Viele, welche für eine Einkom⸗ mensteuer unter gewissen Maßgaben stimmen würden, aber nicht unter der , mn der eigenen Einschätzung in schroffster Form.

Abgeordn. Dittrich (vom Platz Es scheint unzweifelhaft, daß das, was des Königs Masestät in der Allerhöchsten Proposition erfordern, dem, was die Abtheilung votirt hat, vorgehen muß.

Marschall: Welchen Vorschlag würde also der Abgeordnete Dittrich machen?

Abgeordn. Dittrich: 4) Soll die Mahl und Schlachtsteuer aufgehoben? und 2) Soll eine Einkommensteuer eingeführt werden?

Graf von Arnim: Als Vorsitzender der Abtheilung bitte ich ums Wort. Die Fragestellung, wie sie von der Abtheilun Seite 4 des Gutachtens mdf fr und beantwortet ist, schließt st 9 meines Erachtens, vollkommen an die Allerhöchste Proposition an. Die Aller⸗ höchste Propositivn zerfällt zwar in zwei Gesetz⸗Entwürfe, von denen aber die 88. 1 und 2 des Gesetz⸗Entwurfes A. den vollständigen Te⸗ nor der Propositivn enthalten, nämlich 8. 1 sagtt Die Mahl und Schlachtsteuer foll abgeschafft werden; der 8. 2 sagt: An ihre Stelle . die Einkommensteuer treten. Wenn darüber noch Zweifel beste⸗

en, so muß ich glauben, daß über die Intention des Entwurfs der Herr Finanz⸗Minister am besten unterrichtet ist; derselbe hat aber in der Abtheilung, nachdem wir über die Fragen abgesondert disku⸗ tirt haben, auf die Frage, ob das Gesetz wünschenswerth sei oder nicht, und ob der Wunsch durch die Einkommensteuer zu erreichen sei vder nicht, ausdrücklich begehrt, daß die Frage, im Sinne der Pro⸗ posttion, mit ben Worten gestellt werde, wie sie sich Seite 4 vor⸗ findet; also muß ich glauben, daß die Abtheilung diese Frage ganz im Sinne der Allerhöchsten Proposition gestellt hat. Ich . auch, daß die Fragestellung in der Art: zuerst, soll die Mahl- und Schlacht⸗ steuer abgeschafft? und dann: soll die Einkommensteuer eingeführt werden? zu dem Resultate führen könnte, welches gestern von dieser Tribüne keinen sonderlichen Anklang gefunden hat, indem man näm⸗ lich sagte: wir wollen zwar die Mahl- und Schlachtsteuer abschaffen, aber eine andere an ihre Stelle zu setzen, naß wir doch Beden⸗ ken tragen.

( Gelächter.)

Finanz⸗Minister von Düesberg: Ich kann in Bezug auf die Fragestellung nur bestätigen, was der Vorsitzende der Abtheilung so eben geäußert hat, es bildet die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer ein unzertrennliches Ganze mit der Einkommensteuer, und bei der Einkommensteuer ist es ein wesentliches Prinzip, daß bei ihrer Veranlagung von den Angaben der Steuerpflichtigen selbst ausge⸗ gangen werbe. Diese verschiedenen Elemente bilden ein Ganzes, und es muß über dieses Ganze abgestimmt werden, wenn die Proposition erledigt werden soll. Dadurch wird aber nicht ausgeschlossen, daß, wenn die Proposition nicht in dieser Weise angenommen wird, der Gegenstand noch in anderer Beziehung zur Diskussion kommt.

(Ruf zur Abstimmung.) 3

Abgeordn. von Auerswald: Ich erlaube mir in Bezug auf das, was der verehrte Vorstzzende der Abtheilung und was früher von dem Abgeordneten aus Schlesien und mir bemerkt worden ist, daß, wenn die Frage nicht durchgehen sollte, zu bitten, daß dann die Frage gestellt werde: Soll die Aufhebung der Mahl- unt Schlacht⸗ . u. f. w. (liest vor), und ich glaube, daß durch diese Abstinimung

iemand kaptivirt unb zu gleicher Zeit der Zweck erreicht werden würde. 2

Graf von Arnim: Ich glaube, daß bei Beantwortung dieser Frage man sich klar darüber sein muß, was die e,. . sein und wie sie eintreten soll; denn wenn der Landtag diese Frage mit Ja beantwortet, so dürften dann diejenigen, die eine Einkommensteuer auf Grund der eigenen Angabe der Steuerpflichtigen nicht wollen, burch die bejahendẽ Beantwörtung jener Frage, wie mir scheint, ge⸗ bunden werden. . ;

Marschall: Wir milssen zur Fragestellung kommen. 2341 erg auf den Vorschlag' ber Abtheilung, wir er sich auf

te IV. findet. ee, . 1 ( je ie Frage. „Soll die Aufhebung der Mahl⸗ 2 Schlachtsteuer unter der Boraussetzung befürwortet werden, baß an Stelle derselben eine Eintmmensteuer trele, bei welcher zur Ermittelung, Prüsung und e uns 2 1 er- zun die mngaben der er a . J

an dt age Komm is sar: Wenn die erste Frage abgestimmt und solche mil Jiein beantwortet werden sollte, so liegt es m In-

. z een liebe aus ber 1 . gestell wor . von dem ebe aus der 1 E träglich zur Abst g Homme, ai damit uf betta Omnudlag

.

sofort ein Gesetz erlassen werden könne, sondern bamit das Gouver⸗ Lesez.

nement erfahre, ob die des

darin allgemein ausgedrüct ist, bei dem Bere mnigten 1 Anklang gefunden. Ich schlage daher vor, daß ie

zur Direction für das Gouvernement für die fünft

dieses Gegenstandes der erste allgemeinere Theil der e

immung kommen möge, also die Frage: Soll die Au ben und Schlachtsteuer in der r gen die Stelle derselben eine Einkommensteuer trete?

Abgeordn. Milde: Wenn über die erste Frage abgestimmt ist, so bleibt doch die Diskusston über die zweite Frage offen.

(Stimmen durch einander.) Marschall: Die Frage heißt:

Beschließt die Versammlung die Aufhebung der Mahl- und SBeschließ s g fh bender. 26 Stelle derselben eine Einkommensteuer trete, bei welcher zur Er- mittelung, Prüfung und Feststellung des derselben unterworfenen Einkommens zunächst die Angaben der Steuerpflichtigen dienen.“

Schlachtsteuer unter der Voraussetzung zu

Ist die Frage verstanden?

Sah Wir kommen zum namentlichen Aufruf.

, . Hepeie

Prinz von Preußen, Königl. Hohei

rinz Albrecht von Preußen, Königl. Hoheit 6a Friedrich von Preußen, Königl. Hoheit

Prinz Georg von Preußen, Königl. Hoheit;

Prinz Wilhelm von Preußen, Königl. Hoheit. Prinz Adalbert von Preußen, Königl. Hoheit,. Prinz Waldemar von Preußen, Königl. Hoheit

Abegg, Kommerzienrath .....

Aldenhoven, Gutsbesitzer

Allnoch, Erbscholtiseibesitzer

Fürst von Hohenlohe⸗Ingelsingen, General-⸗Major und Provinzial ⸗Landtags⸗Marschall

Herzog von Anhalt-Cöthen. (von Hochberg, Ritter⸗ gutsbesitzer) J

Herzog von Anhalt⸗Deßau. (Graf zu Solms, Hof-Jä⸗ germeister und Kammerherr)

Anwandter, Apotheker

Appelbaum, Kaufmann

Arndt, Rathsmaurermeister

Graf von Arnim, Geh. Staats⸗Minister

von Arnim, Landschaftsrath

von Arnim, Oberst⸗-Lientenant und Landtags⸗Depu⸗ tirter

von Arnim, Rittergutsbesitzer

Asch, Rittmeister a. D. und Kreis⸗Deputirter.

Graf von der Asseburg⸗Falkenstein, Vice⸗Ober⸗Jäger⸗ meister

Graf 3. der Asseburg, Kammerherr

von Auerswald, General⸗Landschastsrath.. ...... ....

Baensch, Kaufmann. .

k Rittergutabesitzer

von Bardeleben, Landrath ...... ......... ......

Barre, Kaufmann.... .... ö

Bauch, Bürgermeister ö

Bauck, Rittergutsbesitzer .. w

Baum, Kommerzienrath und Präsident der Handels⸗ kammer

Becker, Ortsrichter

von Beckerath, Banquier.

Beemelmanns, Bürgermeister.

Behling, Schulze

von Bennigsen⸗Förder, Bürgermeister

Fürst Julius von Bentheim⸗Steinfurth

Berein, Erbzinsgutsbesitzer

Bergenthal, Landwirth

Berger, Gutsbesitzer

von Beringe, Rittergutsbesitzer

Berndt, Erb und Gerichtsschulz

Bertram, Geheimer Regierungs⸗Rath und Ober⸗Bür⸗ germeister

Beuster, , und Rathmann ......

Biesing, Gutsbesitzer

. . Bismark⸗Bohlen, Oberst a. D. und Land⸗ tags⸗Marschall der Provinz Pommern

von Bismark⸗Schönhausen

von Bodungen. ..

Bölting, Goldarbeiter

Böning, Lehnschulze. ...... du Bois, Rittergutsbesitzer ö

von Bonin, Ober⸗Präsident

Graf von Boos⸗Waldeck, Landrath

Born, Amtmann...

Bornemann, Medizingl⸗Assessor und Rathsherr. von Borrieg, Landrath

Bracht, Landwirth, vormaliger Regierungs⸗Rath

Braemer, Landschafts⸗Rath

erherr und Dom-⸗Kapitular

von Brandt, Kammerhert =/, ,,. Brassert, Geheimer Bergrath nt T ge m . Herzog von Braunschweig. (von Keltsch, Kammer

Direktor) ..... 2 3 von Bredow, Ritterscha Bredow, ore wr, von Brodowaki, Genera Brown, Bürgermeist . rucken, r;

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v e. Gutabesiß er und ab rikant 2 4 ö von Brünneck, Excellenz. Qber · Burggraf und Provin·-

zial · Landtags · Ma E61. , 4 .

Brust, Kaufmann .. * 1

rage ganz so gestellt werde, wie, die Abtheilung ssi = hat, indem solche allerdings das Prinzip der n fe, . seinen Grundzügen ausbrückt, daß aber, wenn diese Frage verneint würde,

rwortet werden,