Daß ich jedenfalls vorbehalten müßte, daß zu jeder derartigen Veränderung der Besteuerung die Justimmung der Provinz; Westfalen nur vorbehaltlich einer allgemeinen vorherigen oder gleichzeitigen Steuer⸗Ausgleichung gegeben werden könne. ö
Marschall: * et Reihefolge der Redner, welche sich über e. i ne gemeldet haben, wurde nin der Abgeordnete Dittrich er nächste sein.
ri chen war die Rektisizirung des Protokolls von dem Se= cretair Naumann bewirkt worden, und nachdem auf Anregung der Ab⸗ geordneten Möwes und Schauß eine kleine Berichtigung erfolgt war, ward diese Rektisizirung für genehmigt erklärt.) ;
Abgeordn. Bitt rich: Die hohe Versammlung hat, durch die Entscheidung der gestrigen Frage festzestellt, daß sie die Einkommen- steuer in der propönirten Art nicht amehnien will. Es soll als wei= lere Frage der erste Satz der verehrten Abtheilung Seite 4 des Gut⸗ achten gestellt werden. So weit ich die Diskussin verstanden habe, hat sich alldgemein herausgestellt, daß eine Erleichterung der unteren Steuerstufen der Klassensteuer nothwendig ist; es hat sich ferner her ausgestellt, daß diese Erleichterung erfolgen müsse insbesondere durch höhere Belastung der oberen Stufen und durch Bildung von Zwischen⸗ stufen; es hat sich endlich herausgestellt, daß die Frage über die Mahle und Schlachtsteuer getheilte Meinungen herbeigeführt hat. In Bezug auf die zweite Frage, nämlich auf die Erhöhung der Klas⸗ sensteuerstufen, hat der geehrte Redner, der vor mir hier stand, ge⸗ sagt, daß dies nicht zweckmäßig sei, darum, damit wir nicht, uach Haufe kommend, eine Erhöhung der Steuern mitbrächten. Mir scheint gerade durch das, was er gesagt hat, widerlegt, was er be⸗ haupten wollte, denn er sprach von einer Ausgleichung der Steuer; eine Ausgleichung aber liegt hlerin. Es ist ferner in Bezug auf die Steuersätze gesagt worden, daß die Bildung von Zwischenstufen überall nur zu niederer Besteuerung führen würde. Dagegen erlaube ich mir zu bemerken, es ist der Fall derselbe, wie er bei einem Rich⸗ ter ist, wenn er höhere Strafen erkennen soll, als sie ihm dem Ver⸗ brechen angemessen erscheinen; er fürchtet sie anzuwenden. So ist es auch bei den Steuerstufen, die gegen einander zu hoch springen. Außerdem hat eine derartige Ungleichheit auch bei der Gewerbesteuer stattgefunden, die zweckgemäß ausge⸗ glichen ist. Die dritte Frage in Bezug auf die Mahl- und Schlachtsteuer führt mich zu dem, was darüber gesagt worden ist, daß der Stand der Städte einen Staat im Staate . Ich muß mich in Bezug auf das vorliegende Gesetz dagegen insoweit verwah⸗ ren, als ich nicht glaube, daß der Stand der Städte, wo es sich um allgemeine Lasten handelt, einen Staat im Staate bilde, sondern nur in Bezug auf das Kommunal-Vermögen. Ich glaube, daß wir hier nicht einzeln als Stände dastehen, sondern als Vertreter unseres treuen preußischen, unseres biederen deutschen Volkes, das wir Alle im Herzen halten. In Bezug hierauf erlaube ich mir, die hohe Ver— sammlung um einen Beschluß zu bitten, der zu einer baldigen Erle⸗ digung der Frage führt, denn es scheint mir doch, daß, wenn diese Frage mit der Einkommensteuer vermischt wird, noch Zweifel herbei⸗ geführt werden, weil man eingewendet hat, man wisse nicht, in wel⸗ cher Art die Einkommensteuer eingeführt werden solle. In dieser Beziehung hatte ich ein Amendement gestellt, in der Art:
„Se. Majestät zu bitten, 1) die Mahl⸗ und Schlachtsteuer aufheben,
2) zu deren Ersatze und zum Zwecke der Erleichterung der in den
unteren Klassen der Klassensteuer Steuernden mehrere Klassen an⸗
ordnen zu wollen, und zugleich solche, welche den jetzigen höchsten
Steuersatz übersteigen.“
Ich glaube nicht, daß, wie der geehrte Redner vor mir gesagt hat, Iweifel darüber obwalten können, ob die hohe Versammlung sich über die Verwandlung der niederen Klassensteuerstufen in höhere Steuer⸗ stufen aussprechen könnte, inwieweit diese Stufen zu ändern sein wärden. Das würde sich erst ergeben, wenn die Versammlung der⸗ gleichen Stufen annimmt. Ich kann mich deshalb nicht dem Amen⸗ dement anschließen, was ein verehrtes Mitglied der Herren- Kurie gestern gestellt hat, weil erstens die Entscheidung über die Mahl⸗ und Schlachtsteuer darin nicht enthalten ist und der jetzige Uebel⸗ stand, daß reichere Personen nach den mahl⸗ und schlachtsteuerpflich— tigen Städten ziehen, dann unbedingt ferner auch noch fortbestehen würde und der Zweck desselben also nicht erreicht werden könnte. Zweitens darum nicht, weil ich die Steuerstufen für die höher zu Besteuernden zu gering finde und höhere Sätze angemessen sein dürf⸗ ten, um die so sehr gewünschte Ausgleichung zu bewirken. Deswegen bitte ich den durchlauchtigen Marschall, das Amendement ebenfalls zur Abstimmung zu bringen und darüber entscheiden zu lassen, ob die Mahl- und Schlachtsteuer aufgehoben werden und ob das Prinzip der Erleichterung der in den untersten Klassen Steuernden durch Er— höhung der oberen Klassen in Anwendung gebracht werden soll? Marschall: Der Vorschlag wird eventuell zur Abstimmung ommen.
Abgeordn. Milde: Meine Herren! Die uns vorliegenden Amen— dements zerfallen in zwei Kategorieen; das erste Amen ement, wel- ches der Herr Referent gestellt oder vielmehr modisizirt hat nach ei⸗ nem Vorschlage, der gestern gemacht worden ist seitens der Minister- bank, und das Amendement, welches das verehrte Mitglied für Aachen gestellt hat. Diese beiden Amendements ,, von der hohen Versammlung eine Erklärung über ein Prinzip. Das letzte Amende⸗ ment, was seitens eines hochverehrten Mitgliedes auf der Fürsten⸗ bank gemacht worden ist, beschränkt sich darauf, eine Steuer-Ausglei⸗ chung der Klassensteuer dadurch eintreten zu lassen, indem die höhe⸗ ren Klassen sich höher besteuern und mit patriotischem Gefühle vor⸗ angehen sollen, um den beiden letzten Klassen derselben Steuer da⸗ durch eine Erleichterung zu gewähren. Bevor ich indessen auf die Erörterung dieser Frage eingehe, muß ich mir doch erlauben, da ich bei Erörterung der allgemeinen Frage nicht dazu gelangt bin, meine Ansichten über die Gesetzesvorlage auszusprechen, den Standpunkt anzudeuten, von welchem aus ich überhaupt eine Umwandlung der Schlacht⸗ und Mahlsteuer oder, was gleich gilt, eine Umwandlung der indirekten Steuer in eine direkte betrachte.
Ich muß auch den Standpunkt andeuten, um weshalb ich voll⸗ kommen das Gefühl derjenigen theile, die in diesem Saale gesagt haben, daß es allerdings etwas Odiöses habe, daß die ersten Susten= lations⸗Bedürfnisse des menschlichen Körpers, wie Brod, Fleisch und Salz, einer Besteuerung unterworfen sein sollen. Ich gehöre auch zu denen, die diese Art der Besteuerung in der Theorie als etwas sehr Odiöses, sehr Ulebles betrachten; aber bevor ich mich in finanzwissen⸗ schaftlicher Beziehung für den Wegfall einer Steuer aussprechen kann, um eine andere Steuer anzunehmen, scheint es mir, daß man mit größter Sorgfalt prüfen müßte, wie weit eine solche neue Steuer in die ganzen Lebensverhältnisse derjenigen, die sie treffen soll, einwirke. Ich sage, es ist von größter Wichtigkeit, daß man sich vergegenwär⸗ fige, daß die Aufbringung der Steuer, der Mobus derselben von eben.
so großer Wichtigkeit ist, als die Auflage, die Umlage der Steuer
selbst. Das Verlangen nach Aufhebung der Mahl- und Schlacht⸗ steuer ist indessen in neuerer Zeit so viesseitig und so dringend her⸗ vorgetreten, daß ein Zweifel an der Zweckmäßigkeit dieser Maßregel allerdings der Gefahr preisgiebt, daß man von der einen Seile des Undanks gegen die Bereitwilligkeit der Staats⸗RNegierung und auf der anderen Seite der de ge gegen das Volk 6. der soge⸗
nannten Philanthropen beschuldigt wird. Aber, meine Herren, man
regiert nicht durch das Gefühl, sondern von, dem praktischen Gesichts- punkte der Volksbedürfnisse und der Gerechtigkeit aus, und man kann von diesem Standpunkte aus fragen, wie und auf welche Weise soll
die Steuer erhoben werden, die am wenigsteu drückend, am we⸗
nigsten fiskalisch und am wenigsten demoralistrend auf diejenigen ein⸗ wirken soll, die sie zu prästiren haben? Die Haupt-⸗Vorwürfe, die sowohl seitens der Wisfenschaft als seitens des Volkes oder uch ders jenigen gemacht werden, die in öffentlichen Blättern diese Seite des Volks-Interesses vertreten haben, die gewiß aus den allerehrenwerthe⸗ sten Motiven — ich betone das besonders — aus den allerehren⸗ werthesten Motiven sich für die Aufhebung der Mahl- und Schlacht⸗ steuer erklärt haben, sind zweierlei Art. Nämlich, man sagt prin⸗ cipaliter, daß die Mahl- und Schlachtsteuer den Verbrauch der noth⸗ wendigsten, zur eigentlichen Lebens Nothdurft erforderlichen Nahrungs⸗ mittel treffe und diese sonach vertheure. Dieser Vorwurf wird noch durch den Beisatz erschwert, daß sie aus dem angeführten Grunde vorzugsweise die untersten und an den Vortheilen des Staatslebens ohnedies am wenigsten partizipirenden Klassen der Bevölkerung be⸗ drücke und insofern eine Ungleichheit hervorrufe. Ich kann diesem Vorwurse nicht beitreten, und zwar aus Gründen, die Jeder, wenn er die Sache näher ins Auge faßt, als richtig finden wird. Es ist erweislich, daß die unterste Klasse in großen Städten mehr von Kar— toffeln als von Brod und Mehl- Fabrikaten lebt; es ist ferner er⸗ weislich, daß die unterste Klasse ausschließlich von der Erlaubniß Ge— brauch macht, kleinere Quantitäten in schlacht- und mahlsteuerpflich= tige Städte steuerfrei einzubringen, und es ist erweislich, daß bei dem Preise weit mehr die Handels⸗Konjunkturen und die schlechten Aerndten einwirken, als die Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer, und daß namentlich die Einwirkung der letzteren von einem sehr geringen Momente ist. Meine Herren! Nehmen Sie an, daß der . Roggen 30 Sgr. kostet und die Steuer dafür 5 Sgr. beträgt, so würde circa der Aufschlag den 6ten Theil betragen, oder; der Scheffel Roggen zu 85 Pfund Gewicht gerechnet, würde auf das Pfund Brod 1 Pfennig geben. Ist, das Getraide wohlfeil, so ist die Steuerlast gering, ist das Getraide theuer, wie z. B. jetzt, so beträgt der Zuschlag den 26sten Theil auf den Preis des Scheffel Roggen. Es ist also in dieser Steuer etwas gefunden, was bei allen anderen Steuern nicht vorliegt, nämlich daß die Steuer sich vollkommen der Prästations-Befähigung anschließt, während die direkte Steuer zu aller Zeit, in trüber wie guter Zeit, gleichmäßig trifft, gleichviel, ob die Nahrungsmittel wohlfeil sind oder nicht. Meine Herren! Dies vorausgeschickt, habe ich allerdings darauf nur hindeuten wollen, wie man jetzt auf einmal Empfindlichkeit gegen in⸗ direkte Steuern zeigt, während man sie gegen direkte Steuern nicht zeigt. Wer einen Rock an sich trägt, bezahlt auch eine indirekte Steuer in der Gewerbesteuer, welche er dem Fabrikanten mit zahlen hilft; wer aber denkt daran, um deshalb die Gewerbesteuer anzu⸗ greifen? Ich muß ferner bemerken, daß alle Staatslasten, die wir aufbringen, mehr oder weniger diesen Charakter haben; irh weise aber überdies auf alle indirekten Steuern, wie Kaffee, Zucker u. s. w., welche zum Theil auch Bedürfnisse der niederen Stände geworden sind, und daß, wenn wir zuletzt darauf hinausgehen wollten, uns alle diese Steuern als verwerflich bezeichnen zu wollen, bei denen wir diesen oder jenen Nachtheil herausfinden, wir dahin kämen, daß die ganze Staalsmaschine zum Stillstande käme, denn man würde zuletzt keine Steuer mehr zahlen wollen.
Meine Herren! Ich habe ganz im Allgemeinen dies ausgespro— chen, ich habe nur von dem Standpunkte aus, auf dem ich mich be⸗ finde, andeuten wollen, wie ich die Sache ansehe. Denn S. 12 des vorliegenden Gesetzes sagt:
„Wenn größere Städte, mit einer Bevölkerung von mindestens
I0, 000 Einwohnern, die zur Bestreitung ihrer Gemeinde⸗-Bedürf⸗
nisse erforderlichen Geldmittel lediglich durch Zuschläge zu den di⸗
retten Staatssteuern nicht füglich beschaffen können und die mit
der Einziehung der Klassensteuer in großen Städten verbundenen
Schwierigkeiten zu vermeiden wünschen, so können auf ihren An⸗
trag nach den örtlichen Verhältnissen, besondere Steuern und na⸗
mentlich auch auf Verbrauchsgegenstände durch ein mit Unserer
Genehmigung von dem Finanz-Minister und dem Minister des
Innern zu erlassendes Regulativ angeordnet werden, sofern diese
Steuern nicht eine unverhältnißmäßige Belastung der ärmeren
Volksklassen zur Folge haben und nicht den Bestimmungen der all⸗
gemeinen Steuer-Gesetze entgegen oder der Freiheit des inneren
erkehrs hinderlich sind.“
Ich sage, dieser Paragraph, den der Gesetzgeber in dem proponirten Gesetze aufgendmmen hat, zeigt ganz deutlich, daß demselben schon bei dem Entwurfe des Gesetzes klar gewesen ist, daß es eine Kategorie von Städten geben muß, wo die prästationsfähigen Personen durchaus nicht in der direkten Steuer zu treffen sind, und wo die große Menge nicht zu überkommender Schwierigkeiten, die vorhanden sind, vollkom= men eine direkte Besteuerung ausschließen, wo sogar man zuletzt mit dem direkten Steuerfystem bei gewissen Klassen der Einwohnerschaft „is A- vis von nichts kommt. Dieses also vorausgeschickt, schweben mir in diesem Momente und natürlicher Weise die größeren Städte, wie Berlin, Breslau und Köln, vor, und der Gesetzgeber hat offen⸗ bar diese Städte gemeint und im Auge gehabt. Es wird also von meinem Standpunlte und von dem Standpunkte meiner Kommitten⸗ ten ans gar nichts dagegen zu erinnern sein, wenn man in irgend reine Art und Weise ein Prinzip, wie es in dem Amendement des geehrten Mitgliedes für Aachen und in dem Amendement, welches der Herr Referent aufgestellt hat, annehme und befürworten sollte, indem diese Städte vorläufig gar nicht von einem solchen Beschlusse tangirt werden würden. Dies vorqusgeschickt, werde ich mich jetzt näher darauf einlaffen, meine Bedenken gegen diese beiden Amendements, welche ich hier kollektiv zusammennehme, auszusprechen. Man hat, meine Herren, auf das Beispiel von England verwiesen, man hat gestern ge⸗ sagt, und ein hochverehrtes Mitglied der preußischen Ritterschaft hat gesagt, während die Klassensteuer auf die Kopfzahl abgenommen habe die Einnahme aus der Schlacht⸗ und Mahlsteuer zugenommen. Ich kann aus dieser Erscheinung und somit aus den, Konsequenzen, die das hochverehrte Mitglied hieraus gezogen hat, nicht zu dem Schlusse kommen, den er daraus genommen hat, und zwar um so weniger, als nicht zu verkennen ist, daß der Verkehr, der sich durch die Eisen⸗ bahnen' und durch das in Folge derselben häufigere Reisen, in der letzten Zeit namentlich in den größeren Städten, sich vermehrt, auch wesentlich dazu beigetragen hat, die Einnahme aus dieser Stener zu vergrößern. Doch ich werde keinesweges den gezogenen Nonsequenzen weiler folgen. Man hat ferner mit England eremplifizirt und ge⸗ sagt und darauf ein besonderes Gewicht gelegt, daß das freieste Volt der Erde sich selbst eine Steuer nach den Prinzipien des uns vorge⸗ legten Entwurfs auferlegt habe. Meine Herren! Ich erinnere darän, und ich will gar nicht provoziren, auf die Geschichte der englischen Gesetzgebung tiefer einzugehen, sondern ich will blos auf die gelt ge. na 6 referiren, ich erinnere also die geehrten Mitglieder, welche zur Zeit der Debatten über die Einführung der Einkommensteuer die öffentlichen Blätter , haben, daran, mit welchem schweren Her⸗ en die englischen Minister an die Einkommensteuer hegangen 9. ich erinnere daran, wie die ausgezeichnetsten Schriftsteller, die aller⸗ eminentesten Leute heider Partelen, sowohl Whigs wie Torge, sich mit der größten Energie gegen bie Einkommensteuer verwahrt ha⸗
sich solchen inquisitorischen Steuern zu entziehen.
ben, und ich erinnere daran, daß man nie darauf eingegangen wäre, eine Einkommensteuer, deren Aufbringung man übrigens nur auf drei Jahre bei Einbringung der Bi unn. einzuführen, wenn nicht der Krieg von Kabul die Staatsmittel in hohem Grade beansprucht hätte, und weil man mehrere Consumtionssteuern, die unter der nnmittelbar vorhergehenden Verwaltung des Lord Mel⸗ bourne revozirt worden waren, nicht wiederum 2 konnte, in⸗ dem man die Unzufriedenheit befürchtete, die daraus hervorgehen würde. Da nun also ein Defizit von nahe an 4 Millionen Pfd. St. vorlag und keine Aussicht vorhanden war, dasselbe durch die lau⸗ fenden Staatseinnahmen zu decken, so führte man die Einkommen⸗ steuer ein, und zwar mit schwerem Herzen. Wenn es sich ferner darum handelt, hier auf andere Beispiele zu provoziren, so erlaube ich mir auf das Beispiel der Vereinigten Staaten zu provoziren, eines Landes, über dessen außerordentliche Entwickelung und praktisch gesunde Verwaltungs- und Regierungs⸗Maßregeln kein Mensch einen Zweifel haben wird. Dort regiert der positive Grundsatz, daß alle Staatslasten — mögen sie Namen haben, welche sie wollen — im in⸗ direkten Wege aufgebracht werden, während alle direkten Steuern nur für den engeren Kreis, sür Kommunal- oder Staaten⸗Bedürf⸗ nisse gebraucht werden. Man hat in Amerika vollkommen eingesehen, und es haben dies namentlich die in den Vereinigten Staaten publi— zirten bebentenderen Zeitschriften zur Zeit der Einführung, der, Ein⸗ kommensteuer in England sehr klar hervorgehoben, daß die Einfüh⸗ rung einer Einkommensteuer, sobald es sich darum handelt, für das Allgemeine, für die res publica zu sorgen, von den außerordentlich⸗ sten Schwierigkeiten begleitet sein muß, weil von jeder Seite, in je bem einzelnen Kreise man mehr oder weniger darnach trachten wird, Man ist daher von der Idee ausgegangen, daß das, was im Mikrokosmus, wenn ich mich dieses Ausdruckes bedienen darf, gut ist, im Makrokosmus kei⸗ kesweges anzuwenden ist, und das ist das, worauf ich ein besonderes Gewicht lege. Die Einkommensteuer ist im Theorem eine vortreff⸗ liche Steuer, sie ist das uralte deutsche Geschoß, das . und ich würde der Erste sein, der zu einem solchen Erbgeschosse wie⸗ derum ' seine Hand gebe, wenn ich zu gleicher Zeit aber auch diesel⸗ ben Rechte hätte, dieselben Pflichten erfüllen könnte, die mit der Aufbringung eines solchen Erbgeschosses vereinigt sein müssen. Der jetzt gegliederte Staat, der Staat, wie er sich bei uns herausgebil⸗ det, sst aber keinesweges ein solcher, bei dem wir uns in jene vor⸗ treffliche Idee, in das vortreffliche Theorem jenes alten, deutschen Erbgeschosses benken können, und ich muß mich meinerseits deshalb ganz positid gegen beide Amendements verwahren, weil sie ein sol— ches deutsches Erbgeschoß einführen möchten, ohne die ganzen Konse⸗ quenzen, ohne die Kontrolle über die Ausgaben, welche das Gemein⸗ wesen damals hatte, zu gleicher Zeit mit zur Annahme bringen zu können.
Ich muß mich meinerseits ferner um deshalb gegen beide Amen⸗ dements erklären, weil es mir höchst bedenklich scheint, daß in volls⸗ wirthschaftlicher Beziehung eine so große Versammlung, wie diese, zu Prinzipienfragen hingerissen werden soll; ich sage hingerissen wer den soll, deun wenn es sich darum handelt, die Prinzipienfrage auf⸗ zustellen und zu beantworten: ist eine direkte oder eine indirekte Be⸗ steuerung in der Totalität für das Volk besser? so könnten wir bei der Wichtigkeit der Frage 6 Monate hier sitzen, und wir würden sie nicht erledigen können.
Bravo.) .
Bedenken Sie, daß Alles dies tief in die Verhãltnisse unseres ganzen staatlichen Lebens eingreift; wir müßten nicht allein historisch entwickeln, wie diese oder jene Last entstanden sei, sondern wir müß⸗ ten uns auch in die Idee hineinversetzen, wie in den einzelnen Lan⸗ destheilen die Steuerleistungen gegründet auf alte und noch bestehende Rechte und alle etwaige Reelamationen erörtern und erwägen. Es sist nichts schwieriger, nichts unheilvoller für eine solche Versammlung wie dlese, als sie auf das Feld der Theoremen zu führen und sie zu Prinzipienfragen hinzureißen. Ich komme nun, meine Herren, noch mit zwei Worten die Gründe anzuführen, weshalb ich dieses Feld der Theoremen nicht beitreten will, weil nichts schlimmer ist in einer praktischen Staats⸗Verwaltung, als die Konsequenzenmacherei. (Viele Stimmen: Geradeaus sprechen, noch einmal den Satz.)
Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich um deshalb das Feld der Theoremen nicht betreten möchte, weil ich allerdings Gefahr darin sehe, wenn theoretische Grundsätze ausgesprochen würden, daß man nachher aus bloßer Konsequenzenmacherei dahin geführt werden möchte, zu falschen Maßregeln zu schreiten. Man weiß niemals, wo⸗ hin ein solches Theoristren führen wird, und um deshalb möchte ich mich energisch gegen beide Amendements verwahren. .
Es bleibt mir noch übrig, das Amendement zu besprechen, welches das verehrte Mitglied zu meiner Linken am gestrigen Tage gestellt hat, und welches dahin geht, so viel ich mich erinnere, daß in den ersten zwei Hauptklassen der Klassensteuerpflichtigen sich die Steuer verdoppele oder zu 334 oder 25 Prozent erhöht werde, (ich kenne es im Augenblick nicht genau), um nachher den beiden untersten Klassen eine Erleichterung gewähren zu können. Ich kann nur ge⸗ stehen, daß ich einen solchen Vorschlag mit wahrhaft freudigem Ge⸗ fühl n,, ,, habe; ich lasse dem verehrten Antrag⸗ steller alle Gerechtigkeit widerfahren, daß dieser Vorschlag aus den lautersten vortrefflichsten Motiven hervorgegangen ist. Ich muß aber bitten, in finanzieller Fragen sich nicht vom Gefühl, nicht vom Augenblick hinreißen zu lassen, sondern genau zu erwägen, welche Folgen aus einem solchen Amendement kommen können, welche Fol⸗ gen es haben und wohin eine solche Erleichterung führen kann, welche der geehrte Antragsteller den ärmeren Klassen geben will. Wenn nun durch die Steuer⸗-Gesetzgebung vom Jahre 1820, mit welcher die jetzige Klassen⸗ und Mahl und Schlachtsteuer eingeführt wurde, es keinesweges in der Idee des Gesetzgebers lag, die Städte höher zu belasten durch die Mahl⸗ und Schlachtsteuer, als das flache Land durch die Klassen⸗ steuer und dessenungeachtet, wie die Praxis dahin geführt hat, daß auf der einen Seite eine Aufbringung von 52 Silbergroschen erfolgt, während auf der anderen Seite nur 18 Groschen auf den Kopf gehen so glaube ich, ist allerdings eine Bevölkerung da, welche in noch hö⸗ heren Grade die Berücksichtigung des verehrten Mitglieds auf der Fürstenbank für sich in i nehmen könnte, als die letzte Klasse der klassensteuerpflichtigen Bevölkerung, ich meine die arme Bevölke⸗ rung in den mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten. Wenn wir also dahin kommen wollen oder darauf eingehen wollen, den ärme⸗ ren Klassen eine Erleichterung zu geben, so möge man darauf r. daß, wenn die Erleichterung eintritt, sie eine gerechte, eine gleichmäßi
e ist. Nicht ö. eine Prämürung den ärmeren Klassen, welche an 3
ler hr , gen Ortschaften, im Gegensatz zu denen, welche in mahl⸗ und schlachtstenerpflichtigen wohnen, gegeben wird. Jeder von uns wird mit mir ein verstanden sein, daß in einem wohlgeordneten Abgaben⸗ Systeme die Prästations Fähigkeit der Grundsatz sein muß, nach welchem der Staat das Einkommen, seine Bedürf⸗ nisse durch seine Staats ⸗ Angehörigen , . soll; und bin ich ferner überzeugt, daß der oft in dieser Debatte ausge⸗ sprochene i,, , daß die wohlhabenderen Staatshürger mehr zu den Staatslasten beitragen wollen, im Sinne der Masorität liegt, nur werben wir doch darauf sehen müssen, daß, wenn wir dies er=
klären, die Abbürdung auch gleichmäßig allen gebrückten Staatsbür⸗ gern und den ärmeren Klassen im Allgemeinen zu gute kommt. Hüten wir uns um deshalb, auf das Amendement einzugehen, hüten wir uns, darauf einzugehen, wie es gestellt ist. Ich würde mich sehr gern einem Vorschlage anschließen, der dahin ginge, dieses Amende⸗ ment der Abtheilung zurückzuweisen, um es dort gründlich zu erörtern, damit die Last, welche den ersten beiden Klassen der Klassensteuer⸗ pflichtigen auferlegt werden soll, der Allgemeinheit der ärmeren zu gute kme. Was aber jetzt vorgeschlagen ist, kann ich nicht, als zu diesem Zweck führend, erklären. Zum Schluß wollte ich mir noch eine peisönliche Bemerkung erlauben. Es hat, ich gestehe es ehrlich, mir in der vorliegenden Frage Mühe gemacht, ja schmerzlich berührt, daß ich mit denen, mit welchen ich sonst immer politisch, prinzipiell übereingestimmt habe, die meine politischen Freunde sind, diesmal diver⸗ gire. Auch mein Herz schlägt wie das Ihre bei jedem Gedanken, welcher die höheren Interessen der Menschheit oder deren sittliche und mora⸗ lische Verbesserung im Auge hat oder solche Mängel in den staatlichen Einrichtungen aus dem Wege räumt, die zur Hebung der Lage der unteren Volksklassen beitragen. Aber ich habe geglaubt, meine An⸗ sichten um so mehr aussprechen zu müssen, weil in keinem der vorge⸗ schlagenen Amendements ich eine wahre materielle Verbesserung für die Gesammtheit unserer Arbeits- und Erwerbs ⸗Bevölkerung erblicke, und weil keines dieser Amendements nämlich die Steuer nach der Prästations- Fähigkeit aufzulegen ausspricht und ich dies für die ein—⸗ zige Art und Weise, wie jede Steuer aufgelegt werden sollte, wie sie am wenigsten drückt und am wenigsten demoralisirt, erklären kann.
Zu diesem Behufe werde ich mir erlauben, ein Amendement ab⸗ zugeben.
(Der Abgeordnete Hansemann meldet sich um das Wort.)
Marschall: Ich habe den Abgeordneten Hansemann notirt und werde fortfahren, die Redner in der Reihe aufzurufen, in welcher sie sich gemeldet haben ich muß aber bemerken, daß die letzten bei⸗ den Redner zum Theil in Einzelnheiten zurückgegangen sind, so daß es mir jetzt um so mehr nöthig scheint, daß die Diskussion sowohl über die Hauptfrage, als auch über alle vorliegenden Vorschläge, auch den des Abgeordneten Hansemann, fortgeführt werde, bis sie in bei⸗ derlei Beziehung für geschlossen erklärt werden kann. Es ist kein Vorschlag da, auf den sich die Diskussion gestern und heute nicht schon bezogen hätte. Mir scheint dies das nothwendige Verfahren zu sein.
Referent von Manteuffel II.: Wie ich äußerlich vernommen habe, soll das Amendement, welches gestern von einem Mitgliede der Herrenbank gestellt worden ist, eine Aenderung erlitten haben. Dasselbe ist aber in der veränderten Form noch nicht vorgelesen worden; ich glaube aber, daß dies nöthig ist.
Marschall; Dies wird geschehen, sobald der Graf von Ar⸗ nim in der Reihe der notirten Redner aufzurufen ist.
Abgeordn. Hansemann: Ich habe über den Gang der De⸗ batte einige Worte zu sagen. Es scheint mir, daß diejenigen Amen⸗ dements, die darauf hinausgehen, was geschehen soll, wenn das Ge⸗ setz völlig abgelehnt wird, auf jeden Fall zuletzt vorkommen müssen. Es ist, wenn das Amendement, welches der Abgeordnete aus der Ritterschaft der Provinz Preußen gestellt hat, angenommen würde, das Gesetz nicht ganz abgelehnt; es würde dadurch nur ein Grund— satz anders, als im Gesetze vorgeschlagen ist, angenommen. Man kann dann mit dem Gesetz weiter vorgehen, und es bleibt Sache des Gouvernements, ob es das Gesetz, wie es hier amendirt wird, gut⸗ heißen will oder nicht.
Marschall: Was eben gesagt worden, ist dem nicht entgegen, daß die Diskussion fortgeführt werde, und zwar über alle Vorschläge, welche gemacht worden sind. Der Vorschlag des Abgeordneten von Auerswald steht insofern nicht im Widerspruch mit den weiteren Amendements, als dieselben zur Abstimmung gebracht werden können, auch wenn der Vorschlag des Abgeordneten von Auerswald angenom⸗ men werden sollte. Der Abgeordnete von Vincke hatte sich bereits gesternn um das Wort gemeldet, er hat aber heute darauf ver⸗ zichtet. 6. Abgeordn. von Vincke: Ich wollte mir nur erlauben, die Bitte an Ew. Durchlaucht zu richten, bei der großen Divergenz der Ansich⸗ ten und Meinungen über die einzelnen Amendements, die zwar in einzelnen Beziehungen verwandt sind, aber anderentheils wieder aus⸗ einandergehen, und theils sich auf die Mahl und Schlachtsteuer, theils die Klassensteuer erstrecken, zuerst die verschiedenen Amendements, um bestimmte Vorschläge zu Wege zu bringen, an die Abtheilung zu⸗ rückwiesen. Die Abtheilung hat sich zudem vorbehalten, die verschie⸗ denen Anträge in Bezug auf Zwischenstufen oder höhere Stufen der Klassensteuer, oder überhaupt auf Alles, was nicht direkt in Ver⸗ bindung steht mit der Allerhöchsten Proposition, für den Fall, daß die allgemeine Frage verneint würde, besonders zu erörtern; also hat die Abtheilung das Recht, da die Frage verneint ist, darauf zu be— stehen, daß dieser Weg eingeschlagen wird, und daß alle Amende⸗ ments, die so zu sagen das Gerippe für alle folgende Beschlüsse bilden, der Abtheilung zurückgegeben werden.
Referent von der Marwitz: Wenn alle Amendements an die Abtheilung zurückgehen sollten, um näher erörtert zu werden, dann würde die Abtheilung allerdings dazu das Recht haben, aber ob sie den Wunsch hat, das ist eine andere Frage, und den möchte sie wohl nicht haben; indeß, wenn ein Amendement zurückgegeben wird, so müßte dessen Erörterung freilich geschehen, wobei ich indessen bemerke, daß es der Abtheilung an Zeit gebrechen würde, die Sache möglicher Weise zu einem angemessenen Schluß zu bringen, denn wenn wir auch auf die Verhältnisse der Klassensteuer eingehen wollten, um sie in den verschiedenen Stufen zu verbessern, so würde uns manche Vor⸗ lage dazu fehlen. Wir würden allerdings wissen, was von den un— tersten Stufen bei einer Entlastung derselben verloren ginge, aber nicht, wie viel durch eine Erhöhung der oberen Klassen wieder auf⸗ , n. . .
geordn. von der ulenburg (vom Platz): Ich glaube aus dem, was der Referent sagte, geht , über⸗ nehmen, wenn wir auf die bestimmten Propositionen eingehen, die im Amendement enthalten sind. Ich glaube, es ist unmöglich, und ich mag mein Gewissen nicht damit belasten, daß man die Steuer— stufen erhöht, ohne zu wissen, wohin es führt. Wenn der Herr Re⸗— ferent selbst sagt, daß es der Abtheilung an Zeit gebricht, so glaube ich, ö. es der Versammlung jetzt im Augenblick noch mehr daran ebricht. . Marschall: Es bleibt immer vorausgesetzt, daß die Versamm⸗ lung, wenn sie sich nicht vorbereitet fühlt, in ihrer Abstimmung auf das Nähere einzugehen, nicht darauf eingeht, sondern solche Vor⸗ schläge ablehnt und darauf iwartet, daß solche Amendements zur Ab⸗ stimmung gebracht werden, welche sich allgemein halten, unter welche besonders der Vorschlag des Abgeordneten Dittrich gehört, welcher ß noch auf Abstimmung über seinen Vorschlag angetra⸗ gen hat.
Landtags-Kommissar: Die Allerhöchste Proposition ist da⸗ hin gerichtet, die Mahl= und Schlachtsteuer abzust ft. und den dadurch in den Staats⸗Einnahmen entstehenden Ausfall durch theil⸗ weise Einführung einer Einkommensteuer zu ersetzen, und zwar einer Einkommensteuer, welche zunächst auf die eigene Declaration der zu Besteuernden basirt werden soll. Die hohe Versammlung hat sich gegen die Proposition ausgesprochen. Es ist nun in Antrag gebracht
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und von mir unterstützt, auch noch die Meinung der hohen Versamm—
lung darüber zu hören, ob sie diesem f ir sich anschließen wolle,
wenn von der en e n abgesehen wird, inbem hierdurch zwar die Proposition eine we entliche Aenderung erleiden, deren
Hauptprinziüp aber bestehen bleiben würde. Pon dem Herrn Refe⸗
renten ist, noch etwas weiter gehend, vorgeschlagen, daß man nicht
fragen möge: soll der Ausfall in der Eier ef; durch eine Vermöͤ⸗
. allgemeiner: soll er durch eine direkte Steuer ersetzt wer⸗
den? Auch eine solche Frage kann noch allenfalls als innerhalb der Gränzen
der Allerhöchsten Proposition liegend angesehen werden. Sollte sich aber die Diskusston über die Amendements hinaus von dem Prinzip der
Propositionen ganz entfernen, wie dies namentlich in dem Amende⸗
ment eines geehrten Mitgliedes der Herren-Kurie geschehen ist;
sollte sie namentlich dahin gerichtet werden, die Mahl- und Schlacht⸗
steuer unberührt zu lassen ünd nur Aenderungen an der Klassensteuer
vorzunehmen, oder sollte sie sich in ähnlichen Sphären bewegen, dann
würde es sich nicht mehr um eine Berathung der Allerhöchsten Pro⸗
position handeln, vielmehr das Feld der Petitionen betreten sein. ustimmung.)
Liegen Petitionen dieser Art vor, deren Erörterung ausgesetzt wurde, weil sie durch Annahme der Königl. Propositisn erledigt,
leichsam absorbirt sein werden, und sollen diese nach Ablehnung der
Allerhöchsten Propositionen weiter verfolgt werden, so müssen sie nun
wie alle anderen Petitionen behandelt werden, d. h. sie müssen zu⸗
nächst einer Abtheilung derjenigen Kurie zugehen, in welcher sie ur⸗ sprünglich eingebracht sind.
Sb die hohe Versammlung, nachdem sie dem Vortrage eines ge⸗ ehrten Redners der schlesischen Städte gegen die von mir angedeu⸗ tete und von einem verehrten Mitgliede aus der Provinz Preußen gestellte Frage lebhafte Acclamationen gezollt, noch eingehen will oder nicht, bleibt derselben natürlich überlassen; doch aber halte ich mich verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, daß die von jenem Redner allgemein hingestellte Warnung vor dem Ausspruch eines Prinzips auf den vorliegenden Fall keine volle Anwendung finden dürfte. Es handelt sich nicht davon, ein absolutes Prinzip auszu— sprechen, sondern nur von der einfachen Frage: ob man die Mahl⸗ und Schlachtsteuer durch eine Einkommensteuer, oder, was freilich all⸗ gemeiner ist und sich von der Proposition mehr entfernt, durch eine direkte Steuer ersetzen wolle? Eine solche Frage kann nicht als eine rein theoretische, prinzipelle bezeichnet werden, sondern sie hat einen bestimmten Gegenstand, und es fehlt nur das Detail der Ausfüh⸗ rung.
Wenn ich gestern gesagt habe, es würde dem Gouvernement von Interesse sein, über lief Frage die Ansicht der hohen Versammlung zu vernehmen, so kann ich dabei auch jetzt nur stehen bleiben. Es werden im Laufe der Zeit, die heutige Entscheidung mag fallen, wie sie will, wesentliche Veränderungen in der Besteuerung schon deshalb eintreten müssen, weil in Folge des langen Friedens das Vermögen sich immer mehr konzentrirt und die jetzige Besteuerung nicht ausreicht, den Reichthum verhältnißmäßig zu den Staatslasten heranzuziehen.
ustimmung.)
Weil ich also glaube, daß das Augenmerk der Regierung ferner darauf gerichtet sein muß, in dieser Beziehung eine Aenderung vor⸗ zubereiten, so würde es ihr von Interesse sein, die Meinung der ho⸗ hen Versammlung darüber zu vernehmen, ob der Weg, den sie in der Proposition eingeschlagen hat, und der vielleicht wegen eines wenn⸗ gleich wichtigen Nebenpunktes die Zustimmung der hohen Versamm⸗ kung nicht erhalten hal, doch im Allgemeinen als der richtige aner⸗ kannt werde oder nicht. In dieser Beziehung allein habe ich den Wunsch angedeutet, daß sich die Versammlung auch über die allge⸗ meiner gestellte Frage äußern möge.
Eine Stimme (vom Platz aus): merkung zu machen.
Marschall: Diese kurzen Bemerkungen müssen in der Reihe der Notirungen vorgetragen werden, denn der nächste Redner konnte vielleicht auch eine kurze Bemerkung machen wollen. Der Abgeord⸗ nete Küpfer hat das Wort.
Abgeordn. Küpfer: Meine Herren! rung vor, daß die hohe Versammlung
(Es wird allgemein gerufen: Lauter! Lauter!)
Marschall (giebt mit der Glocke das Zeichen zur Ruhe und bemerkt):
Je größer die Ruhe in der Versammlung ist, desto besser wird der Redner verstanden werden.
Abgeordn. Küp fer: Das uns vorliegende Amendement fordert die Versammlung auf, sich, dem Lande und der Krone gegenüber, in Betreff des Prinzips der Einführung der Einkommensteuer auszuspre⸗ chen. Bei der Beurtheilung von Steuerfragen können aber nicht Gefühle und Theorieen, sondern nur die Erfahrung maßgebend sein. Nun hat von den großen Staaten Europa's bis jetzt nur in Eng- land, und zwar blos zeit- und versuchsweise, die Einkommensteuer be⸗ standen. Dort also haben wir die Materialien zu deren Beurthei⸗ lung zu suchen. Es giebt in England einen Mann, der dort in Steuerfragen als eine Art Orakel betrachtet wird, dessen Name als eine Autorität im Parlamente genaunt wird, den selbst Lord John Russell und Sir Robert Peel anführen. Dieser Mann heißt Mul⸗ loch. Ich glaube, kein Mitglied dieser Versammlung wird darauf An⸗ spruch machen, kompetenter über Steuerfragen zu sein. M' Culloch nun hat vor etwa 2 Jahren, nachdem die Einkommensteuer Sir Ro⸗ bert Peel's bereits seit fast 3 Jahren bestanden hatte, sehr ausführlich seine Meinung über diese Steuer entwickelt. Die Schrift M'Culloch's ist mir erst gestern Abend zu Händen gekommen, und ich habe so nur die Zeit gehabt, die Hauptfolgerungen des Verfassers zu übersetzen. Ich glaube, daß in diesem Augenblicke, wo der Vereinigte Landtag gewisffermaßen ein Gutachten über eine Steuer abgeben soll, die wir felbst praktisch gar nicht kennen, sondern England, wo man selbst noch im Versuche damit begriffen ist, entlehnen wollen, um daraus eine der künftigen Grundlagen unserer Steuerverfassung zu machen, es für die Versammlung nicht ohne Interesse sein kann, über eben diese Steuer die Meinung einer der national- ökonomischen Autoritä⸗ ten Englands kennen zu lernen. Es wird bazu kaum zehn Minuten bedürfen. Bei dem geringen Umfange meiner Stimme erlaubt die Versammlung wohl, daß einer der Herren Secretaire die Vorlesung bewerkstelligt. 7 (Der Abgeordnete Küpfer reicht das Manuskript dem Se⸗
cretair zum Vorlesen hin.)
Secretair Freiherr von Waldbott (verliest die Uebersetzung dieses Konklusums):
Wörtliche Uebersetzung aus M'Culloch's Abhandlung über die Grund⸗ 6 und den praktischen Einfluß von Steuer-Systemen. London, 1845.
Seite 124. Eine Einkommensteuer ist in den meisten Rück⸗ sichten eben so großen Einwürfen als eine Vermögenssteuer ausgesetzt. Zwar erschüint sie beim ersten Anblicke als die wichtigste von allen Taxen. Sie scheint einem Jeden zu den Bedürfnissen des Staats im Verhältnisse des Einkommens, welches er unter dessen Schutze genießt, beitragen zu machen; während, indem sie gleichmäßeig auf Alle fällt, sie keine Veränderung in der Vertheilung von Kapital be⸗= wirkt, noch in der natürlichen Richtung der Industrije und keinen Ein fluß auf die Preise ausübt. Es wäre sehr zu wünschen, daß man
Ich habe eine kurze Be⸗
Es liegt eine Aufforde—⸗
sucht worden und erschöpft sind;
eine Tare auflegen könnte, die diese Wirkun ; ! dauern, sagen zu müssen, daß diejenigen, 29 — * Einkommensteuer, wie sie auch umgelegi würde, in deim e⸗ benen Sinne wirken würde, sich 2 sehr täuschen. kin e. kommensteuer würde allerdings die vorausgesetzten Wi haden, wäre es möglich, selbige richtig umzulegen. Aber die prall Schwierigkeilen, die dieser richtigen Umlegung entgegentreten
nicht zu überwinden. Und die Wahrheit * daß ECinkommensl m, obgleich in der Theorie gleichmäßig, in ihrer praktischen 283 höchst ungleichmäßig und vexatorisch sind.
(Hier folgt nun auf zehn enggedruckten Seiten die Beweiefüh⸗ rung, daß es, eine Einkommensteuer einigermaßen gleichmäßig und billig umzulegen, durchaus unmöglich ist.)
Selte 134. Einkommensteuern unterliegen auch noch in ande ren Beziehungen außerordentlichen Einwürfen. Sie erheischen eine beständige Einmischung und Inquisition in die Privat- Angelegenheiten von Individuen und halten auf diese Weise, ganz abgesehen von ihrer Ungleichheit, eine beständige Aufregung aufrecht. — Warum diejenigen, die durch strenge Oekonomie dahin streben, eine anständigt äußere Erscheinung zu bewahren, zwingen, ihre Umstände offen dar= zulegen? Warum fie aussetzen, sich dem magnum pauperies oppre- hrinm Preis zu geben? Sbgleich wir also die Ungleichheit und viel= leicht in einigen Fällen selbst die Ungerechtigkeit von Verbrauchssteuern einräumen, so behaupten wir doch, daß, selbst in dieser Dei n, die schlechteste von ihnen weniger Einwürfen als die bestvertheilte Einkommensteuer unterliegt; und ihre größere Leichtigkeit in der Um—⸗ lage, so wie die größere Bereitwilligleit, womit sie gezahlt werden, müssen in allen gewöhnlichen Fällen ihnen den Vorzug sichern.
Seite 136. Wenn man also auch einräumte, daß Einkommen⸗ steuern im Prinzipe die richtigsten wären, so würden doch die obigen Ausführungen beweisen, daß dieser Umstand wenig nützen würde, um sie zu empfehlen. Es liegt sehr wenig daran, ob eine Steuer theo⸗ retisch gut oder schlecht ist. Wir haben nur in praktischer Beziehung damit zu thun; und wie schön sie sich auch auf dem Papiere aus- nimmt, so muß sie, wenn sie nicht richtig umgelegt werden kann, außer für Ausnahme⸗Fälle, verworfen werden. . .
Seite 137. Die Gesetzgebung mag machen, was sie will, die Einkommensteuer wird stets höchst ungleichmäßig treffen. Sie blos auf gewisse Klassen von Einkommen legen oder sie auf jegliches Ein⸗ kommen ohne Rücksicht auf dessen Ursprung legen, verstößt in gleicher Weise gegen alle gesunden Grundsätze. Es bleibt also nichts übri als sie zu verwerfen oder nur dann dazu zu greifen, wenn man Geld um jeden Preis sich verschaffen muß; wenn die , . und weniger ausnahmsweisen Mittel, die öffentlichen Haff zu füllen, ver⸗ wenn, wie im letzten Kriege, Han⸗ nibal vor den Thoren ist und die National- Unabhängigkeit um jeden Preis gesichert werden muß. ;
Seite 141. Wir müssen gegen den Vorschlag protestiren, bei einer Einkommensteuer die Steuersätze nach dem größeren Einkommen im Verhältnisse zu erhöhen. Dieser , ist eben so ungerecht als gefährlich. Die Einkommensteuer muß auf Jeden genau na Ver⸗ hältüiß des Einkommens fallen, welches er unter dem Schutze des Staats genießt. Wenn sie ganze Klassen unberührt läßt oder auf einigen schwerer als auf anderen lastet, so ist sie ungerecht aufgelegt. Die Regierung hat, in einem solchen Falle, offenbar ihr Gebiet über⸗ schritten und die Steuer vertheilt, nicht für den rechtmäßigen Zweck einen gewissen Antheil des Einkommens der Unterthanen für den Staatszweck zu verwenden, sondern um zu gleicher Zeit das Ein⸗
kommen der Kontribuenten zu reguliren: das heißt, der einen Klasse zu nehmen und der anderen zu geben.
Seite 113. Selbst angenommen, Einkommensteuern wären überhaupt zweckmäßig, so würde selbst dann die Annahme des Gra— dations- Prinzips sie zu den schlechtesten, die ersonnen werden können, machen. Von dem Augenblicke ab, wo bei der Umlage solcher Taxen man das Kardinal Prinzip, von allen Individuen das nämliche Ver—= hältniß ihres Einkommens oder Vermögens zu verlangen, verläßt, so ist man auf dem Meere ohne n. und Steuerruder; und es ist nicht mehr zu berechnen, welchen Betrag von Ungerechtigkeit und Thorheit man nicht erreichen möchte.
Seite 157. Welches aber auch die Meinung über Taxen, die auf Löhnne oder den ersten Lebensbedürfnissen lasten, sein mögen, so ist, glauben wir, doch wenig Grund anzunehmen vorhanden, daß die Lage der arbeitenden Klassen wesentlich durch die Aufhebung jener Taxen und durch ihre Ersetzung vermittelst einer entsprechenden Steuer auf Vermögen oder Einkommen verbessert werden würde.
(Hier folgt eine ausführliche Begründung dieser Behauptung.)
Im Verfolge des weiteren Vortrages dieses Schriftstückes er= hebt sich, den Secretair unterbrechend
Abgeordn. Lensing mit den Worten:
Das Reglement verbietet den Rednern das Ablesen ihrer
Reden. Marschall: Es wird keine Rede verlesen. (Ruf: weiter! weiter!) Dann unterbricht ferner diesen Vortrag der Abgeordn. Han semann: Ich habe eine sehr große Abhand⸗ lung im entgegengesetzten Sinne; soll ich diese auch vorlesen? (Murren in der Versammlung.) . Der Abgeordnete Küpfer fährt fort: Dies, meine Herren, ist die Meinung M'Culloch's über die Einkommensteuer, Sie werden das Gewicht dieser Meinung beurtheilen. Es giebt ein großes Reich, es ist unser westlicher Nachbar, dessen Gesetzgebung glaube ich, mehr wie die irgend eines anderen großen Reiches der Vor- und Jetztzeit vom demokratischen Geiste durchdrungen ist. Vor ungefähr sechzig Jahren löste sich die ganze bisherige Steuerverfassung dieses Reiches gewissermaßen in Staub auf; und aus dieser allgemeinen Auflösung hat seitdem ein neues und starkes Steuersystem sich gewissermaßen wieder herauskrystallisirt. Sie werden, meine Herren, glauben, daß unter den Versuchen für diesen Zweck die Einführung einer Einkom⸗ mensteuer einer der ersten gewesen sei. Aber gerade an diese Steuer hat man nie ernstlich gedacht, weil man sie für zu vexatorisch und für im Frieden unhaltbar hielt. Dagegen haben sich in Frankreich in allen größeren Städten seit den letzten sunfzig Jahren Sctrois aus- gebildet, das heißt eine Steuer auf die ersten Tebensbedürfnisse, das Mehl ausgenommen, und lastender, als unsere Mahl- und Schlacht= steuer. Und nie hat in der französischen Deputirten Kammer ein Vorschlag auf Abschaffung oder Umwandlung dieser DOetrois auch nur bis zur ben hang gelangen können. Erwägen Sie, meine Herren, a ; ö 6. w Möwes: Meine Herren! Ich habe mir das Wort erbeten, um mich entschieden gegen jede ,. aus zusprechen, dit jene Frage berührt, welche . von dem Königlichen Herrn Kommissar wiedtrum erwähnt worden ist, welche allgemein das rinzip: ob von der hohen Versamm 2 wünscht wird, fe werden sollt weder für 83 für berechtigt, darüber verpflichtet i r. Pr Richtung ange werden r egen
diesem