1847 / 166 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Prinzip über die Einkommensteuer enthält. Ich halte die Versamm⸗ lung nicht für berechtigt, darüber abzustimmen, weil, wenn die . dahin gehen sollte, daß siʒch die Versammlung heute für das Prinzip ausspräche, morgen zwar dem Resultate dieser Abstimmung vielleicht noch nicht rechtliche Wirkung beigelegt wird, dadurch jedoch der künftigen reichsständischen Versammlung vorgegriffen sein würde, wenn dann der Gegenstand, in ihr zur ö. geblacht und jenes Prinzip dabei als feststehend hetrgchtet werden sollte, Ich welß nicht, wer meine Stelle in Zer künftigen reichsständischen Versammlung einnehmen wird, ich weiß auch nicht, durch wen überhaupt die künftige Vertretung statthaben wird, und darf daher der künftigen reicheständischen Versammlung nichts verg; ben! Wenn man laber die Stimme des Landes jetzt erfahren will so bezweifle ich, daß, zumal die in Rede stehende Frage eigentlich nicht hierher gehört, es möglich ist, sie durch diese Abstimmung zu ermitteln. Ich bezweifle, daß die Herten Abgeordneten Veranlassung und Gelegenheit gehabt haben, sich mit ihren Kommittenten über diesen Gegenstand zu! besprechen. Auch schreibt das Gesetz vor, daß die Abgeordneten keine Aufträge und Instructionen annehmen dürfen, ihnen auch keine Instruction ertheilt werden darf. Wenn also, die Abstimmung er⸗ folgt, so ist blos die Stimme der Einzelnen, die sich hier kundgiebt, nicht aber die Stimme des Landes ermittelt. Ich erlaube mir, bei dieser Gelegenheit nochmals darauf zurückzukommen, daß ich mich ge⸗ gen die Aufhebung, der Mahl- und Schlachtsteuer und gegen die Einführung einer Einkommensteuer entschieden aussprechen muß, und zu bemerken, daß die schönen philanthropischen Ansichten, die uns von mehreren Seiten vorgetragen worden, eben so wenig, als die fort⸗ dauernde Behauptung, daß der Arme durch die Mahl- und Schlacht⸗ stener mehr gedrückt sei, als der Wohlhabende, in mir die Ueberzeu⸗ gung hervorgerufen haben, daß die Nothwendigkeit vorliegt, eine to⸗ tale Umwälzung in der Steuer-Einrichtung des Staats und der grö⸗ ßeren Städte vorzunehmen.

Was jene philanthropischen Grundsätze und Ansichten betrifft, denen ich volle Anerkennung zolle, so behaupte ich, daß durch diese an und für sich auch rein gar nichts erreicht wird, und daß, wenn in deren Folge, unter Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer, die Einkommensteuer eingeführt würde, der Arme dadurch gewiß gar keine Erleichterung hätte und er sich nicht glücklicher fühlen würde, als jetzt. Ein unermeßliches Verdienst würde sich aber der hohe Landtag erwor— ben haben, wenn er im Stande gewesen wäre, früher Maßregeln in Vorschlag zu bringen, durch welche es möglich geworden wäre, fort⸗ dauernd dem Armen Arbeit zu geben und ihm Gelegenheit zum Ver— dienste zu verschaffen, d durch ihn aber auch in den Stand zu setzen, seine geringen Steuern zu entrichten. Auch der Arme, ich spreche nicht von dem Müßiggänger, sondern von dem guten Armen, auch dieser trägt das Bedürfniß in sich, zu den allgemeinen Abgaben etwas beitragen zu können; er ringt, gleich dem Wohlhabenden, nach Seibst⸗ ständigkeit, er erlangt sie aber nur, wenn er die allgemeinen Ver— pflichtungen gegen den Staat und seine Gemeinde erfüllt. Das schöne Gefühl, zur Erhaltung des Staats mit beigetragen zu haben, wenn er seine Steuer zu entrichten vermag, ist in ihm eben so lebendig als in uns, es erhebt ihn über die Noth, die ihn um— giebt. Was ferner die Behauptung betrifft, daß der Arme durch die Mahl- und Schlachtsteuer so sehr gedrückt sei, so habe ich schon letzt⸗ hin die Ehre gehabt, auseinanderzusetzen, daß dies nicht der Fall ist, und daß die darüber angestellten Berechnungen und aufgestellten Zah⸗ len nichts beweisen. Man frage nur den Armen selbst, wodurch er sich gedrückt fühlt, und er wird nicht sagen, daß es die Mahl- und Schlachtsteuer sei, die ihn drückt, sondern er klagt darüber, daß er keine Arbeit hat und deshalb in Noth ist. Man schaffe ihm also Arbeit und gebe ihm einen seinen Leistungen und den Zeitverhältnissen angemessenen Lohn. Man ihne dies sowohl auf dem Lande, als in allen Städten. In den größeren Städten geschieht dies schon. Der Arme erhält daselbst einen solchen Lohn, daß er die indirekten, so ge— ringen Steuern zu bezahlen im Stande ist. Man schaffe aber beson—⸗ ders in den Städten und Ortschaften den Armen Arbeit, wo Fabriken sind. Von diesen Orten aus kömmt der größte Nothschrei. Dort muß dafür gesorgt werden, daß dem Armen Arbeit und gehöriger Lohn für diese gegeben wird.

(Bravo! Bravo!)

Die Fabrikherren haben die größte Verpflichtung, für ihre Ar— beiter und Armen zu sorgen, denn sie sind es, welche von deren Hände⸗ Arbeit Vortheile ziehen, sie müssen sich daher ihrer armen Arbeiter in Zeiten der Noth annehmen und ihnen wenigstens Arbeit schaffen.

Wenn aber auch die Bemerkung vielfach wiederholt worden, daß die Mahl und Schlachtsteuer häufig in öffentlichen Blättern ange⸗ griffen worden sei, so kann ich nicht in Abrede stellen, daß auch die hiesigen öffentlichen Blätter sich gegen die Mahl- und Schlachtsteuer ausgesprochen haben. Man gehe aber diesen Beschwerden auf den Gruͤnd, und man wird finden, daß sie größtentheils ausgegangen sind von solchen Gewerbtreibenden, die ein wesentliches Interesse daran haben, daß diese Steuer aufgehoben wird, oder von Literaten, die vielleicht für jene die Feder ergriffen hꝛben. Ich habe nicht glauben können, daß das Gouvernement auf solche Beschwerden von einzelnen bei der Sache betheiligten Personen ein so großes Gewicht legen würde. Ob im übrigen Vaterlande Beschwerden der Art und von gewichtigerer Natur geführt worden sind, weiß ich nicht. Ich kann— auch nicht beurtheilen, ob andere Städte mehr Grund haben, an eine Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer zu denken. Nach diesen meinen Aeußerungen könnte mir heute insbesondere der Vorwurf ge— macht werden, den man gestern im Allgemeinen gegen die Abgeord⸗ neten der Städte durchblicken ließ, welche die än nnz der Mahl⸗ und Schlachtsteuer nicht wünschen, der Vorwurf, daß sie nicht gesonnen zu sein schienen, hier in diesem Saale die Armen zu vertreten. Ich verwahre mich gegen eine solche An— nahme 6 behaupte, daß die wahre Vertretung der Armen nicht in Worten und Reden, sondern ini Handeln besteht, und bitte diejenigen Herren, die darüber noch im Unklaren sein möchten, wie in den Städten die Armen vertreten und die auf sie fallenden Lasten von ihren Mitbürgern übertragen werden, sich in den städtischen Ver— waltungen umzusehen und aus diesen die Ueberzeugung zu schöpfen daß aug r mehr als innerhalb der Ringmauern? den Städte die wahre Fürsorge für die Armen und Leren Vertretung stattfindet

f8 , nr, l Und wenn gestern auf Berlin vielfach exemplisizirt worden i (. es mir gestattet sein, anzuführen, daß im . sHersty die Erhaltung der Armen, und zwar in der städtischen Verwaltun allein, über Z Million Thaler verausgabt hat und darunter 87 ung Rthlr. sich befinden, welche zum Zwecke hatten, 15 16, 000 arme Kinder unterrichten zu 36. Außerdem unterstützten die verschiede⸗ nen Wohlthätigkeits-Anstalten die Armen mit bedeutenden Mitteln, wobei ich noch zu bemerken habe, daß im Laufe des letzten Winters jene Summen bedeutend überstiegen, auch Veranstaltungen getroffen worden sind, seit Mitte des Monats November v. J. bis in die lehte Zeit hinein den Armen täglich gegen 7009 Portionen kräftiger Suppe zu verabreichen. 9 . Fürsorge liegt die wahre Vertretung der Armen, Wenn ich nun auf die Einkommensteuer selbst zurückkomme, so geschieht es, um zu wiederholen, daß ich an eine gute Steuer, namentlich an eine sosche, die eine alte indirekte Steuer ersetzen und eine direkte werden soll, den unbedingten Anspruch mache, daß sie

1132 leichmäßig jeden Verpflichteten treffen und in der Abtragung dersel= n jede mögliche Erleichterung für die Ve flichteten an sich tra⸗ gen muß. Was die Gleichmäßigkeit der Besteuerung betrifft, so bestreite ich, daß diese durch die Einkommensteuer je erreicht werden wird. Es ist schon vielfach hier bemerkt werden, wie schwierig es sei, richtige Anlagebücher zu schaffen und solche richtig zu erhalten. So lange es nicht möglich ist, einen jeden Steuerpflichtigen anzu⸗ halten, daß er offen und ehrlich seine Vermögens⸗-Verhältnisse kund= giebt, ist es auch nicht möglich, eine gleichmäßige Besteuerung her—

beizuführen.

. Bravo.) Ein Jeder, meine Herren, trägt eine gewisse Scheu in sich, seine Vermögens⸗Verhältnisse zu decäuvriren. Der ehrliche Mann, der gewissenhaft und offen das angiebt, was er besitzt, würde am

meisten durch die Einkommensteuer herangezogen werden, während die

Anderen, deren Zahl gewiß die größere sein würde, eine Erleichte⸗ rung erfahren würden; Prägravpationen der redlichen Männer, die ja eben vermieden werden follen, sind hiernach unausbleiblich, ganz ab- gesehen davon, daß auch in den Handels Verhältnissen der Kredit geschwächt werden würde und dadurch Unglück über manche Fami— lien herbeigeführt werden könnte. Die zweite Bedingung, die ich an an eine Steuer mache, ist, daß sie in der Abtragung eine Erleichte⸗ rung gewährt, die in einer direlten Steuer nie in dem Maße statt⸗ finden kann, als sie in der indirekten Steuer liegt. Ein geehrter Redner aus der Rhein-Provinz, der im Finanzwesen und im Steuer⸗ wesen bewanderter, erfahrener und gewiegter ist, als ich, der ich nur wenig davon verstehe, hat gestern erwähnt, daß es nicht gut sei, wenn eine Steuer nicht fühlbar wäre, daß namentlich in den Städten es zweckmäßig sei, dem Städtebewohner die Steuer recht fühlbar zu ier, damit er desto mehr sich bewogen fühle, seine Pflicht zu er⸗

üllen.

(Vielfaches Bravo.)

Ich kann mich dieser Ansicht nicht anschließen und würde wahr— lich alle die Städte bedauern, deren Bewohnerschaft nur dadurch, daß die Steuer ihnen recht fühlbar gemacht wird, zur Theilnahme an den städtischen Angelegenheiten sich geneigt fühlen möchte.

(Vielfaches lautes Bravo.)

Der Gemeinsinn hat einen tieferen Grund, er wurzelt in der inneren und festen Ueberzeugung des Einzelnen, für das Wohl der Stadt und gleichzeitig damit für die Wohlfahrt des Va⸗ terlandes mitwirken zu müssen, er wurzelt in der ihn befriedigenden Genugthuung, für diese Wohlfahrt mitgewirkt und dem allgemeinen Besten genützt zu haben, es wird Genugthunng aber nie durch die Fühlbarkeit der Steuer erregt werden. Außerdem ist von demselben geehrten Redner denjenigen Städten, welche eine Mahl- und Schlacht⸗ steuer haben, der Vorwurf gemacht werden, daß sie Unrecht daran thun, durch dieselbe und in diesem indirekten Wege sich die Mittel zur Deckung ihrer Kommunalbedürfnisse zu verschaffen. Ich weiß nicht, ob dieser Vorwurf durchgreifend ist für alle Städte, in welchen die Mahl⸗ und Schlachisteuer besteht; jedenfalls aber ist es zu ge— wagt, auf diese Weise über die Verhältnisse fremder Städte abzu⸗ sprechen. Dazu gehört, daß man die Erwerbsverhältnisse der ein⸗ zelnen Städte und die Vermögenslage, in welcher die Bewohner der⸗ selben sich befinden, genau kennt. In dieser Hinsicht erlaube ich mir, auch auf die Stadt Berlin zurückzukommen und zu bemerken, daß das gegenwärtige Budget der Stadt sich auf über 13 Millionen Thaler beläuft, und daß auf in⸗ direktem Wege gegenwärtig nur diejenigen 379, 000 Rthlr. erhoben werden, die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Amortisation und Verzinsung der alten Kriegs-Schuld möglich zu machen. Der geehrte Redner, ich bin es überzeugt, wird aber gewiß mit mir darin übereinstimmen, daß dieser Weg, mittelst der Mahl- und Schlachtsteuer die Mittel zur Bestreitung der Kommunal- Bedürfnisse aufzubringen, angemessener, gerechter und gerechtfertigter ist, als die Wege sind, die andere Städte einschlagen, namentlich durch Institute, die ich unmoralische nennen muß, wie z. B. durch Spielbanken, die Mittel zur Befriedigung jener Bedürfnisse zu sinden. *

(Stürmisches Bravo!)

Bei dieser Ueberzeugung von der Lage der Sache entscheide ich mich gegen jedes Amendement, welches darauf gerichtet ist, die Auf⸗— hebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer und statt ihrer die Einkommen steuer zu befürworten.

(Vielfaches lautes Bravo!)

Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich wollte mich nur gegen die Behauptung verwahren, die der vorige Redner aufgestellt hat, daß der Landtag nicht das Land in dieser Frage zu vertreten ver— möge, weil die Abgeordneten darüber nicht hätten Justructionen erhal⸗ ten können. Das ist eine Behauptung, die in ihren Konsequenzen sehr weit führen dürfte und niemals zugegeben werden kann. Der Herr Abgeordnete hat sie auch wohl selbst nicht so ernstlich gemeint; dessenungenchtet darf man sie nicht ohne Widerspruch hingehen lassen, damit nicht aus dem Stillschweigen Folgerungen gezogen werden, die nicht im Interesse des Landes liegen möchten.

; Gustimmung.)

Graf von Arnim: Als in der Abtheilung der vorliegende Gesetz⸗Entwurf berathen wurde, sprach sich fast von der ersten bis zu der letzten Sitzung in überwiegender Majorität die Ansicht aus, daß die Einführung einer Einkommensteuer in keiner Weise genügend mo⸗ tivirt scheine durch den Zweck, den das Gesetz dabei erreichen will, nämlich die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer und der Weg— fall der Klassenstener für die dritte Person in der kopfsteuerpflichtigen Haushaltung. Dieses Beides sind die einzigen Aenderungen, welche durch die Einkommensteuer herbeigeführt werden sollten, und das er⸗ kannte die Abtheilung als keinen genügenden Grund, um die Ein⸗ kommensteuer zu acceptiren. Fast in demselben Maße aber, und ich beziehe mich auf das Zeugniß aller Mitglieder der Abtheilung sprach sich der Wunsch aus, es möge eine Erleichterung der ärmeren Klassen sowohl in den Städten als auf dem platten Lande durch eine modifizirte Klassenstener, d. h. durch höhere Stufen über 144 Rthlr. und Zwischenstüfen, erreicht werden. Dieser Gedanke hat sich also bei mir durch die Berathungen der Abtheilung als ein solcher hinge— stellt, von dem ich annehmen mußte, daß er in einem ziemlich bedeu⸗ tenden Theile der Versammlung Anklang finden werde, indem ja eben

aus den , Theilen der Versammlung die Mitglieder der

Abtheilung hervorgegangen sind. Wenn nun nach den bisherigen De— batten ich, wie ich glaube, im Einverständnisse mit dem größten Theile der Versammlung, die Ueberzeugung gewinnen muß, daß für den ge—⸗ genwärtigen Landtag das gewünschte Ziel durch eine Umgestaltung unserer Steuergesetzgebung nicht zu erreichen ist, weil wir mit bloßen Prinzipien dies wahrlich nicht erreichen, und weil die Zeit für die Verwaltung und für den Landtag zur Aufstellung und Prüfung eines neuen Gesetz⸗Entwurfs gewiß nicht ausreicht, da bei diesem jedenfalls die leitenden Grundsätze vorher sehr reiflich eiwogen und eben so ründlich ausgeführt werden inüßten, gerade wie der im vorgelegten

esetze liegende Grundsatz von der Regierung gründlich erwogen und ausgearbeitet worden ist, weil wir also hiermit während des jetzi= gen Landtags nicht zu Stande kommen können, gig mein in der ei. en Sitzung gemachter Vorschlag lediglich dahin, der hohen Ver ammlung anheimzĩugeben, inwieweit es rathsam sei, durch eine pro⸗ visorische Maßregel bis zum Wiederzusammentritt des Landtags das zum Theil und einstweslen zu erreichen, was die Mitglieder

der Abtheilung in ihrer großen Majorität als wünschent⸗ werth auch flir die Zukunft betrachtet haben. Ich über- zeuge mich aber vollkommen, daß, was die Form betrifft, der Herr Landtags⸗Kommissar Recht hat, daß dieser Gegenstand, weil er nicht in so unmittelbarer Verbindung mit der Proposition steht, im Wege der Petition zu behandeln sein würde, und ich stelle anheim, dar⸗ über zu entscheiden, ob die schon vorliegenden Petitionen, die sich in dieser Richtung bewegen, in Verbindung mit dem von mir gemachten Vorschlage den Abtheilungen der einzelnen Kurien zur Behandlung im gesetzlichen Wege als Petition überwiesen werden sollen. Auf diese Weise würde sich immer noch herausstellen lassen, inwieweit die hohe Versammlung für eine provisorische Maßregel der Art ist, und ob sie dieselbe für praktisch ausführbar hält. Es würde dabei auch die Regierung Gelegenheit haben, ihrerseits zu erklären, ob sie mit den eingebrachten Vorschlägen einen erheblichen und nützlichen Zweck erreichen zu können glaubt. Ich wollte mir aber doch erlauben, im voraus nur auf zwei Punkte hinzuweisen, die heute gegen diesen Vorschlag hervorgehoben worden sind. Es hat nämlich ein geehrter Redner aus Westfalen darauf hingewiesen, daß unsere Rückkehr mit dem Geschenk einer höheren Besteuerung der wohlhabenden Klassen keine befriedigende sein werde. Ich theile dessen Ansicht in dieser Beziehung nicht ganz. Ich glaube vielmehr, alle n die hier⸗ mit zurückkehren, werden zunächst sagen können, eben so wie ich es vermöchte, daß wir auch in klassensteuerpflichtigen Orten wohnen oder doch den größten Theil des Jahres dort zubringen, mithin Klassen⸗ steuer entrichten, weshalb wir den Klagenden sagen könnten; wir zah⸗ len, wie ihr, ebenfalls die höhere Stener, und zwar zur Erleichterung der Aermeren. In dieser Beziehung würde man also als Mitglied die ser Versammlung gerechtfertigt sein. Ich kann aber auch die Ansicht nicht theilen und beziehe mich auf die Erfahrung der Herren Land— räthe in dieser Versammlung, in denen ich meine früheren Kollegen verehre, daß nämlich die Klassensteuer in den unteren Klassen überall so leicht beizutreiben sei in allen Kreisen, als man es vielleicht hier und da vermag; auch dort fehlen die unbeitreiblichen Rückstände nicht.

Indessen gehört dies zunächst zur Erörterung, wenn der Vorschlag in der Petitions-Kommission näher berathen werden wird.

In Bezug auf die Frage nun, ob die übrigen Amendements nicht der Abtheilung überwiesen werden sollen, bemerke ich, daß ich aus allen diesen nichts Weiteres entnehmen kann und nicht glaube, daß es zu etwas Mehrerem kommen kann, als Se. Majestät zu bitten, dem nächsten Landtage die Ergebnisse vorlegen zu lassen, die sich bei weiterer Erwägung dieses wichtigen Gegenstandes herausgestellt haben werden. In der Tendenz, im Prinzip sind wir Alle einig, einmal, die Abgaben der ärmeren Klassen, nicht allein bei der, Mahl⸗ und Schlachtsteuer, sondern auch die der Klassensteuerpflichtigen, zu er leichtern und den Ausfall, so weit nothwendig, durch anderweitige Regulirung des Steuersystems zu decken. Etwas Weiteres hier aus- zusprechen, scheint in keiner Weise möglich; über die Prinzipien und über die spezielle Richtung der Gesetzgebung, ob eine Vermögens⸗ ob eine Einkommen-, ob eine modifizirte Klassensteuer eingeführt wer⸗ den soll, zu streiten und zu beschließen, das führt uns zu einem Ausspruche, dessen Tragweite wir gegenwärtig gar nicht übersehen können. 2

Ich muß, ehe ich mich aussprechen soll, ob eine solche gänzliche Reform des Steuerwesens in Stadt und Land durch diese oder jene Art der Steuer erreicht werden soll, diese Steuer speziell kennen; ich glaube, wir hätten, wenn das Gouvernement uns eine Frage vorge⸗ legt hätte, dahin lautend: „Soll die Mahl- und Schlachtsteuer auf⸗ gehoben und an ihre Stelle eine Einkommensteuer gesetzt werden?“ eher uns einen vollkommen ausgearbeiteten Steuergesetz Entwurf mit allen Modalitäten und Spezialbestimmungen beizulegen, ich sage, wir hätten erklärt, daß wir darauf nicht antworten könnten, sondern bäten, uns den Gesetz⸗Entwurf mit allen seinen Bestimmungen vorzulegen, Des⸗ halb glaube ich ich will keinesweges die Fragestellung verhindern, wenn sie gewünscht wird, worüber ich ja ohnedies nicht zu bestimmen habe aber dennoch glaube ich, von derselben abrathen zu müssen, weil jede Beantwortung des Prinzips weiter keinen Erfolg hahen kann, als zu binden, in einer Weise zu binden, die auf der Seite des Landtags höchst nachtheilig ist, und die dennoch keine Sicherheit für die Regierung giebt. Sie kann mit solcher Erklärung nichts beginnen; sie muß selbst eine neue Grundlage bilden, sie muß sie mit dem reichen Material gründ— lich prüfen, was ihr zu Gebote steht; wenn wir ihr ein Prinzip hin⸗ geben, so ist sehr die Frage, ob es sich bei dieser Prüfung als an⸗ wendbar ergiebt, und ist es dann nicht anwendbar, so steht die Re⸗ gierung im Widerspruche mit dem Beschlusse des Landtags und ist viel schlimmer daran, als wenn sie in der freien Lage sich besindet, dasjenige uns zur Prüfung vorzulegen, was sie für heilsam erkennt.

(Fast allgemeiner Beifall, Bravorufen, zugleich aber auch Ruf nach Abstimmung.) Wenn die hohe Versammlung, wie ich zu vernehmen glaube, mit die⸗ ser Ansicht einverstanden ist, so bemerke ich, daß ich schon gestern einen Beschluß entworfen hatte, den ich gestern noch zurückhielt, weil die Diskussion noch offen war, der aber, wie ich glaube, das aus⸗ drücken würde, was ich eben ausgesprochen habe, und ich stelle an⸗ heim, ob derselbe nicht auch die Frage in sich schließen würde, deren Stellung von einer Seite gewünscht wird. Dieser Beschluß würde lauten: „Indem der Vereinigte Landtag Bedenken trägt, schon jetzt seine Zustimmung zu einem Gesetze zu ertheilen, welches durch die Ein⸗ führung einer Einkommenstener nur die Abschaffung der Mahl- und Schlacht-Steuer erreichen würde, erkennt derselbe an, daß im Wege der Gesetzgebung zur Verwirklichung des Grundsatzes einer der Steuerfählgkeit verhältnißmäßig entsprechenden Besteuerung der verschiedenen Klassen der Einwohner auf eine Erleichterung der Abgaben der ärmsten Klassen nicht allein in den,mahl- und schlachtsteuer-, sondern in gleicher Weise in den klas⸗ sensteuerpflichtigen Orten hinzuwirken sein wird, und daß die wohlhabenden Klassen den hierdurch entstehenden Ausfall, so weit es nöthig zu decken im Stande sein dürften. Derselbe bittet daher Se. Majestät, die Erreichung dieses Zwe ges huldreichst in anderweite Erwägung nehmen und dem nächsten Vereinigten Land— tage deren Ergebnisse vorlegen lassen zu wollen. .

Marschall: Ich möchte vernehmen, ob diejenigen Mitglieder, von welchen gestern der Antrag ausging, daß die nächste Frage cuf die Hälfte der Frage gerichtet werde, über welche gestern abgestimmt worden ist, sich mit der Fassung einverstanden erklären, die gestern von dem Herrn Referenten vorgelesen worden ist, oder ob sie auf ihrem Antrage behgrren, daß die Frage wörtlich auf den ersten Theil der gestern zur Abstimmung gekommenen Frage gestellt werde?

Abgeordn. von Auerswald; Ich muß dabei bleiben, daß die Frage, die ich gestern beantragt habe, zuerst zur Abstimmung ge— bracht werde. Ich kann mich dem Vorschlage des Herrn Referenten nicht anschließen.

Marschall: Dann werde ich in der Reihefolge aufzurufen fortfahren, wie sich um das Wort gemeldet worden ist.

(Lärm und dringender Ruf zur Abstimmung.)

Erste Beilage

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Erste Beilage zur Allgemein en Preufischen

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Abgeordn. von Auerswald: Ich müßte unter allen Umstän⸗ den bitten, die Frage nochmals vorlesen zu lassen und mir außerdem zu gestatten, meine Gründe mit wenigen Worten zu entwickeln; außer⸗ dem' müßte ich bei einer so hochwichtigen Frage dem sofortigen Schlusse der Debatte widersprechen. ?

(Abermaliger Lärm.)

Marschall: Ich erkläre, daß ich mich über die Stellung der Frage für hinreichend aufgeklärt halte und nichts dagegen habe, daß die . welche gestern nach dem Vorschlage des Abgeordneten von Auerswäld offen gehalten wurde, und bei welcher von der Versamm⸗ lung und mir angenommen worden ist, daß sie die zunächst zu stellende sei, auch zunächst gestellt werde, und sie mag bejaht oder verneint werden, so schließt sie die Fragen, die auf die anderen Vorschläge ge⸗ richtet werden sollen, nicht aus. Sie kann also die erste Frage sein.

Abgeordn. Jachm nn ,om Platze): Wird denn später die Frage gestellt werde n, in welcher statt des Wortes „Einkommen⸗ stewer?“ das Wort „direkte Steuer. steht? Wir haben gehört, baß das Gouvernenient sich veranlaßt gefühlt hat, von der Mahl⸗ und Schlachtsteuer abzustehen, weil die Provinzial⸗Landtage und auch die öffentliche Meinung sich dagegen ausgesprochen habe. Es sind, meines Wissens, keine Anträge von Provinzial⸗Landtagen auf Abschaf⸗ fung der Klassensteuer und deren Ersetzung durch eine andere Steuer ausgegangen, noch hat sich die öffentliche Meinung für eine solche Maßregel ausgesprochen, auch liegt, so viel mir bekannt, keine dahin zielende Petition dem Vereinigten Landtage vor, also fehlt jeder Grund, diese Steuer abzuschaffen. Ich erbitte mir also darüber Aus⸗ kunft, ob nachher noch eine Frage darauf gestellt werden soll: der Vereinigte Landtag wäre der Meinung, daß die Mahl- und Schlacht⸗ steuer beseitigt und durch eine veränderte Klassensteuer ersetzt wer⸗ den möge.

Marsch all: Vorschläge beziehen, den sind. .

Graf York: Ich erlaube mir, zu bemerken, daß das letzte Amendement noch nicht zur Unterstützung gebracht worden ist.

Graf Arnim: Nämlich der Vorschlag, den ich zuletzt verle⸗ sen habe.

Marschall.

Graf Arnim:

Marschall:

Graf Arnim: lesen.

Die nächsten Fragen würden sich nur auf die welche während der Berathung gemacht wor—

In dieser Fassung? Ja! Er wird hinreichend verstanden sein. Ich würde doch bitten, ihn nochmals zu ver—

(Secretair von Waldbott verliest ihn nochmals.)

Marschall: Es fragt sich, ob der Antrag, der gestellt worden st, die gesetzliche Unterstützung findet?

(Wird sehr zahlreich unterstützt.)

Die Aufforderung zur Unterstützung ist geschehen, und die Unter— stützung ist erfolgt. Meine Herren! Ich habe vorhin erklärt, daß es mir nothwendig erscheint, daß die Berathung bis dahin fortgeführt werde, wo sie überhaupt zu schließen sei, nämlich die Berathung über sämmtliche Vorschläge, welche gemacht worden sind. Ich würde also fortfahren, in der Ordnung aufzurufen, in welcher heute von neuem

Notate gemacht worden sind, weil die Notate, die sich auf die letzte Abstimmung bezogen haben, natürlicherweise nicht mehr gelten können. Ich habe diese Rotate heute gemacht und werde den Abgeordneten Fansemann an der Stelle, wo ich ihn notirt habe, aufrufen. Abgeordn. Hansemannz Ich habe gestern schon um das Wort gebeten, die anderen Herren sind aufgerufen worden, ich aber nicht. Marsch all: Es haben nur die gesprochen, die in Bezug auf die Fragestellung notirt waren; die, sämmtlichen anderen Abgeordne⸗ ten eine sehr große Zahl die vor der letzten Abstimmung no⸗ tirt waren, konnten natürlicherweise nach dieser Abstimmung nicht mehr aufgerufen werden, und das gilt von Ihnen, wie von den Uebrigen. Ich habe Sie heute Lon neuem notirt. 4

Abgeordn. Hansemann: Es haben diese fünf Herren nicht allein über die Fragestellung, sondern über die Sache selbst gespro⸗ chen, und ich finde es sehr gut, daß sie es gethan haben. Allein um so mehr bin ich berechtigt, nochmals das Wort zu erhalten, und ich würde mich im Innersten gekränkt fühlen, wenn die Berathung über eine Frage von der höchsten Wichtigkeit für das ganze Land auf diese Weise abgeschnitten würde, ,

Marschall: Ich schneide die Berathung nicht ab. Ich habe vorhin schon erklärt, daß ich nicht gemeint, auch nicht ö sei, sie abzuschließen. Ich habe nichts Anderes erklärt, als daß es nothwen⸗ dig sei, die Berathung in Beziehung auf sämmtliche Vorschläge, welche gemacht worden ind, fortzuführen, und ich bin bereit, die Be⸗ rathung bis zu dem Augenblicke fortzuführen, wo der Abgeordnete Hansemann gesprochen haben wird.

(Viele Stimmen:; Nein, Nein. Auf eine wegen des in der Ver⸗ sammlung entstandenen bedeutenden Lärmens unverständliche Bemer⸗ kung des Abgeordneten Hansemann.)

Es ist Niemand eingeschrieben, der sich nicht gemeldet hat.

Fürst Lichnowsky: Wollen Ew. Durchlaucht nicht die Ver⸗ sammlung fragen, ob sie über den Gegenstand abzustimmen wünscht? Ich kann nicht glauben, daß der Gegenstand leicht behandelt worden sst, nachdem wir, genau gezählt, 83 Reden darüber gehört haben.

Abgeordn. Sn Auerswald: Ich muß um die Erlaubniß bitten, mein Amendement nochmals verlesen und die Gründe dafür entwickeln zu dürfen. Nach dein Protokoll, welches heute genehmigt worden ist, ist dem Theile der Versammlung, welcher sich darauf ver⸗ läßt, das Recht, das Wort zu nehmen, vorbehalten, und sie können

nicht präkludirt werden.

Abgeordn. Hansemannz Mir ist das Recht auch vorbehalten, über mein Amendement zu sprechen; nachdem wir heute mehrere Redner für die Mahl- und Schlaächtsteuer gehört haben, soll es da nicht gestattet sein, darauf zu antworten? 1

Rarschall: Es ist noch eine dritte Möglichkeit, welche, wenn die Versammlung sich dem anschließt, ich meines Ortes in der Billig⸗ feit begründet sinde. Das ist nämlich die, daß beide Antragsteller, die Abgeordneten von Auerswald und Hansemann, die über die Haupt⸗ sache sich theils gleich anfangs, theils später das Wort vorbehalten, als Vertreter ihrer Vorschläge allein das Wort nehmen, mit Aus⸗ nahme derjenigen Redner, welche sich vorher gemeldet haben.

(Viele Stimmen:; Nein! Nein!) f =

Abgeordn. Sch auß lvom Platz!: Ich muß dafür halten, daß, wenn diese Frage zur Abstimmung gebracht werden soll, nichts weiter geschehen kann, als daß die Frage einfach vorgelesen werde; die Gründe, die dafür sprechen, sind von dem Herrn Antragsteller schon gestern so vielfach und so gründlich entwickelt worden, daß ich glaube, ein jedes Mitglied der Versammlung wird genugsam in sich auf⸗ genommen haben, was dafür zu sagen ist und was dagegen spricht.

(Viele Stimmen: Ja! Ja!)

Wenn ein jeder Antragsteller immer zuletzt nochmals anfangen Gründe für die Sache zu entwickeln, so weiß ich nicht, wie wir eigentlich zu einem rechten Resultat kommen sollen.

Abgeordn. Milde (vom Platz:. Ich nehme auch das Recht für mich in Anspruch, mein Amendement zu entwickeln. (Die Unruhe in der Versammlung hat sich zu einem so bedeutenden Grade gesteigert, daß selbst der Marschall den Redner nicht ver⸗

stehen konnte.) Marschall: Der Herr Abgeordnete Milde wollte eine Be⸗ merkung machen.

Abgeordn. Milde (vom Platz; Nachdem von dem geehrten Mitgliede der preußischen Ritterschaft und von dem geehrten Mit⸗ gliede der Stadt Aachen das Recht in Anspruch genommen ist, ihre Amendements nochmals zu entwickeln, so kann ich mich nicht des Rechts begeben, auch das meine zu entwickeln. Es scheint mir in der Parität begründet, daß der Marschall die Versammlung konsul⸗ tire, ob vielleicht mit Ausschluß der übrigen Redner die Antragsteller in kurzen Worten ihre Amendements entwickeln sollen.

(Große Unruhe in der Versammlung. Viele Stimmen: Nein! Nein!)

Ich bitte den Marschall, die Gewogenheit zu haben, darüber sich auszusprechen, ob diesem Vorschlage könne genügt werden.

Abgeordn. Tschocke: (Macht eine Bemerkung vom Platz, die aber der großen Unruhe in der Versammlung wegen nicht verstanden werden kann.)

Marschall: Der Abgeordnete Tschocke hat kein Amendement gestellt. In demselben Fall, wie der Abgeordnete Milde, würde sich wahrscheinlich auch der Abgeordnete Dittrich befinden.

(Mehrere Stimmen: Ich auch!) 11 der Abgeordnete von Vincke eben so und auch der Abgeordnete krüger.

Abgeordn. von Olfers: Ich besinde mich in der nämlichen Lage; ich muß alsdann auch mir das Recht vindiziren, daß das von mir gestellte Amendement vorgebracht werde.

Großer Tumult.)

Marschall: Es scheint mir also darum erforderlich, daß die Versammlung zum Beschluß darüber komme, ob sie die Berathung für n hält.

(Viele Stimmen durch einander: Nein! Ja!)

Abgeordn. von Auerswald: Ueber diese Frage muß ich mir ein Wort erlauben, so sehr ich auch dabei vielleicht mit der Ungunst eines Theils der Versammlung zu kämpfen haben werde. Ich muß wiederholt darauf aufmerksam machen, daß es gewiß weder der Sache noch dem Reglement entsprechend ist, wenn ein Antrag, der bereits in das Protokoll aufgenommen und jetzt von neuem zur Sprache ge⸗ bracht ist, durch eine anderweitige Abstimmung zurückgewiesen werden darf, ohne daß er vorgetragen wird, und muß mich einem solchen Verfahren widersetzen. Ich halte außerdem es nicht für angemessen, daß in einer so wichtigen Diskussion der Schluß gegen die Meinung eines großen Theils der Versammlung herbeigeführt und auch nur ein Einziger zurückgewiesen werde, der das Recht in Anspruch nimmt, darüber zu sprechen. Ich glaube, meine Herren, wir haben viel zahl⸗ reichere Redner in Sachen, die viel weniger wichtig waren, mit Ruhe angehört, in Sachen überdies, die uns ion zunächst betrafen, und nicht so unmittelbar diejenigen, welche nicht hier sind, nicht hier sein können, und die wir vertreten sollen. Ich bitte deshalb, daß die Be⸗ rathung über diesen so wichtigen Gegenstand nicht in der Art abge⸗ kürzt werde, wie sie der Herr Marschall abzukürzen die Absicht zu haben scheint, und worin er vielleicht von der Majorität, doch sicher einem großen Theil der Versammlung gegenüber, unterstützt wird. Ich protestire auf das entschiedenste dagegen und bitte, unter allen Um⸗ ständen diese meine Erklärung zu Protokoll zu nehmen.

Abgeordn. Hansemann: Ich schließe mich dem vollkommen an.

Maͤrschall: Ich habe schon erklärt, daß die Frage, auf welche der Abgeordnete von Auerswald angetragen hat, die erste sein wird. Es ist dies, nach meiner Ansicht, die zuerst zu stellende, und weil sie die zuerst zu stellende ist, so scheint mir um so weniger ein Grund vorhanden, den Gegenstand noch einmal auszuführen, und wenn da— von die Rede war, was ich zu beabsichtigen scheine oder wirklich be⸗ absichtige, so muß ich doch auch sagen, daß ich in Bezug auf den Schluß der Berathung nichts Anderes zu wollen erklärt habe, als wozu die Versammlung in ihrer großen Majorität geneigt ist. Wird also zur Abstimmung geschritten, so habe ich im voraus zu erklären, daß die Frage, ö. welche der Abgeordnete von Auerswald gestern angetragen hat, zunächst zur Abstimmung kommen muß, nämlich die erste Hälfte der gestern zur Abstimmung gekommenen Frage. Wenn es jedoch nicht zur Abstimmung kommt, so wird in der Reihe fort⸗

efahren, wie die Redner notirt sind. Doch bin ich bereit, die erste Frage zu stellen, und damit Niemand sagen kann, er sei in seinem Rechte beeinträchtigt, so halte ich es für erforderlich, die Frage vor⸗ ausgehen zu lassen, ob die Versammlung die Berathung für schluß= reif hält. Diejenigen, welche sie für schlußreif halten, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Dies geschieht . . ; Das Resultat der Abstimmung ist mir zwar nicht zweifelhaft, es wird aber, der Sicherheit wegen, die Zählung durch die Ordner vorgenom— men werden.

(Dies geschieht.) Das Ergebniß der Abstimmung ist folgendes: für den Schluß der Berathung haben 286, dagegen 216 gestimmt. Wir kommen also zur Abstimmung. Die erste Frage, wie ich vorhin schon erwähnte, wird auf den Lon ih des Abgeordneten von Auerswald gerichtet sein, welcher eine Frage folgenden Inhalts veranlaßt hat... J

Abgeordn. Hon Auerswasd (unterbrechend): Ist es mir er⸗ laubt, die Frage selbst vorzulesen? .

Marschall: Ich werde die Frage erst verlesen, und wenn Sie es dann noch nöthig finden, sie noch einmal vorzutragen, so wird es Ihnen gestaltet sein. Sie haben beantragt, daß die Frage gestellt werde wörtlich auf die Hälfte der Frage, über welche gestern abge⸗ stimmt worden ist; die Frage lautet . „Beschließt die Versamm⸗ lung die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer unter der Voraus⸗ setzung zu befürworten, daß an Stelle derselben eine Einkommenstenuer trete?“

Abgeordn. von Auerswald: Das war der ursprüngliche An⸗ trag. Als in Folge des Vorschlages des Referenten sowohl der Herr Marschall als die Versammlung auf diese Aenderung einzugehen be⸗ reit schienen, habe ich mir jedoch erlaubt, denselben, wie ö. glaube, im Sinne eines großen Theils der Versammlung zu ändern und demzufolge einige Worte . Ich bitte um die Erlaubniß, den jetzt formulirten Antrag vorlesen zu dürfen.

(Mehrere Stimmen: Das geht nicht!) Die Frage, die ich mit Rüchsicht aud den 6 des Gesetz⸗ Entwurfs und in en n auf das, was wir gestern darüber ge⸗ sagt haben, formulirt, ist folgende: „Soll zur Erleichterung der ärmeren 5 die Auf hebung ber Mahl- und Schlachtsteuer und eine Modification der Klassen⸗ steuer unter der Voraussetzung befürwortet werden, daß an Stelle derselben eine ,. trete?“

Ich habe die Worte: Modification der Klassensteuer, weil von

vielen Seiten bemerkt wurde, daß dadurch der Si . vollständig erfüllt wird, aufgenommen. inn des Gesetzes Marschall: Ich nehme an, daß die Frage im Wesentlichen dasselbe enthält. . . (Nein, nein!)

(Viele Mitglieder erbitten sich das Wort.) Abgeordn. von Vincke: Die Versammlung hatte den Schluß der Debatte mit 286 gegen 216 Stimmen beschlossen, und es durfte also meines Erachtens Niemanden mehr das Wort gestattet werden. Ich bedaure, mit dem verehrten Mitgliede aus der Provinz Preußen hierüber in Meinungsverschiedenheit zu sein; aber nach meinem Dafürhalten dürfen keine neue Fragen mehr angekündigt werden, nach⸗ dem der Herr Marschall eine bestimmte Frage gestellt hat, und es darf kein Wort mehr darüber gesprochen werden. . Marschall: Es kommt nur darauf an, ob ein wirklicher Un⸗

terschied darin ist. (Die Frage wird dem Marschall übergeben.) 6.

Das ändert die Sache. Da in dieser Fassung einer Modifica⸗ tion der Klassensteuer erwähnt ist, so sehe ich keine Möglichkeit, diese Frage ohne Diskussion zur Abstimmung zu bringen, und wir müssen bei der zuerst formulirten Fragestellung bleiben.

Die Frage heißt also: Beschließt die Versammlung die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer unter der Voraussetzung zu befürwor⸗ ten, daß an Stelle derselben eine Einkommensteuer trete?

(Die namentliche Abstimmung wird gewünscht und erfolgt, indem mit dem Buchstaben L angefangen wird.)

Namen. Nein.

von Preußen, Königl. Hoheit

Albrecht von Preußen, Königl. Hoheit... Friedrich von Preußen, Königl. Hoheit

Georg von Preußen, Königl. Hoheit

Wilhelm von Preußen, Königl. Hoheit,... Adalbert von Preußen, Königl. Hoheit. ..... Waldemar von Preußen, Königl. Hoheit ......

Prinz Prinz Prinz Prinz Prinz Prinz Prinz

Abegg, Kommerzienrath. Aldenhoven, Gutsbesitzer Allnoch, Erbscholtiseibesitzer ; Fürst von Hohenlohe⸗-Ingelfingen, General⸗Major und Provinzial Landtags⸗Marschall, mit ö. Graf Nork von Wartenburg ) Herzog von Anhalt-Cöthen. (von Hochberg, Ritter⸗ gutsbesitzer) . 0 Herzog von Anhalt-Deßau. (Graf zu Solms, Hof⸗Jä— gerineister und Kammerherr) fehlt. Anwandter, Apotheker 1 Appelbaum, Kaufmann Arndt, Rathsmaurermeister Graf von AÄrnim, Geh. Staats-Ministerr= von Arnim, Landschaftsrath von Arnim, Oberst - Lieutenant und Landtags⸗-Depu⸗

von Arnim, Rittergutsbesitzer

Asch, Rittmeister a. D. und Kreis⸗Deputirter.

Graf von der Asseburg⸗Falkenstein, Vice⸗Ober⸗Jäger⸗ meister

Graf von der Asseburg, Kammerherr

von Auerswald, General⸗Landschaftsrath;.. .. 1

Baensch, Kaufmann... ...... ...... 0

Bannasch, Rittergutsbesitzer fehlt.

von Bardeleben, Landrath . ...... ...... .... ...... ... 1

Barre, Kaufmann —;

Bauch, Bürgermeister

Bauck, Rittergutsbesitzer. .

Baum, Kommerzienrath und Präsident der Handels d

Becker, Ortsrichter.

von Beckerath, Banquier..

Beemelmanns, Bürgermeister

Behling, Schulze

von Bennigsen-Förder, Bürgermeister

Prinz Julius von Bentheim-Steinfurth;«— .

Berein, Erbzinsgutsbesitzer

Bergenthal, Landwirth

Berger, Gutsbesitzer

von Beringe, Rittergutsbesitzer

Berndt, Erb⸗ und Gerichtsschulz

Bertram, Geheimer Regierungs⸗Rath und Ober⸗Bür— germeister

Beuster, Braueigen und Rathmaun . ...... ...... ....

Biesing, Gutsbesitzer

Graf von Bismark⸗Bohlen, Oberst a. D. und Land⸗ tags -Marschall der Provinz Pommern

von Bismark⸗Schönhausen

von Bismark, Deichhauptmann

von Bismark, Landrath

Bleyer, Erbscholtisei⸗Besitzer

Blindow, Landrath

Graf Adolph Bninski, Provinzial⸗Landschaftsrath.

Boch, Sohn, Gutsbesitzer .. ...... ..... ...... ..... ..

Graf von Bocholz, Rittergutsbesitzer ......

von Bockum⸗Dolffs, Landrath

Frhr. von Bodelschwingh, Regierungs⸗-Vice⸗-Präsident

von Bodenhausen, Kammerherr

von Bodungen. ..... .

Bölting, Goldarbeiter. ...... ..... ......

Böning, Lehnschulze ...

du Bois, Rittergutsbesitzer

von Bonin, Ober⸗Präsident

Graf von Boos⸗Waldeck, Landrath

Born, Amtmann ...... ....

Bornemann, Medizinal⸗-Assessor und Rathsherr

von Borries, Landrath ..... .

Bracht, Landwirth, vormaliger Regierungs⸗Rath

Braemer, Landschafts⸗Rath ;

von Brandt, Kammerherr und Dom-⸗Kapitular

von Brandt, Kammerherr... ,

Brassert, Geheimer Bergrath und Magistrats⸗ Mitglied

Herzog von Braunschweig. (von Keltsch, Kammer⸗ Direktor) ..... .... , 2 6 1

von Bredow, Ritterschafts⸗Rath und Kreis⸗Deputirter

fehlt.

888880 88

lt. . ö

Bredow, Kreis⸗Justizrath .....