ihre Kriecherei, das Vaterland ihre Feigheit; wenn sie mir a so genügt mir abzusprechen; zumal re Fehler in der Be⸗ deihen lassen, ihren chte des jüdischen s nicht im Blute ere Kämpfer waren, bei der Zerstörung auch, wenn wir ckerbautreibendes chte nicht, wie ein Redner dle Beschäftigung sei; er Ackerbau; der geehrte Red⸗ im Auge gehabt; aber orauf wir sie angewiesen, da
Charakter annimmt, und ich möchte hinzufügen: und (wenn auch viele Juden im vertheidigt haben), so Fehler sichern sie vo noch so unangenehm in sozialen doch dies nicht, um ihnen die po wenn wir uns noch sagen müssen, handlung, die ihne Ursprung haben. Stammes, so finden wir, liegen, daß die Juden der daß sie sich gegen die Römer geschl Jerusalems, wie wenige Völker de ihre frühere Geschichte durchgehen, waren und nicht Handel tri vor mir behaupten, daß der ist wohl eben so edel ner hat aber auch wo dieser Schacher⸗Hande wir ihnen jeden Daß sie neb selbst der Herr S weiteren 3 theil als begrün
Jahre 181 setze ich doch noch hinzu: vor meiner Symp Verhältnissen w litischen Rechte daß diese ih n unsere Gesetzgebung ir zurück auf ; ß diese Fehler wenig Vorzeit nicht n agen haben
Handel kein
hl nur den Sch eben ist es, w Weg versperrt haben. Fehlern auch viele Vorzüge haben, hat und es bedarf also keines Wenn man ein gewisses Vorur⸗ die Gesetzgebung igentlichen historischen so ist es doch nur der igt haben; aber so wie vom Kreuze aus die Worte was sie thun!“
en diesen chatz Minister ane darüber mehr. anerkennen will, so ist es durch fen. Gehen wir aber auf drückten Lage der Juden eine Grund, daß die Juden uns uns der göttliche Stifter unsere zurief: „Vater vergieb ihnen,
so haben wir doch zunächst die spruch zu verwirklichen, und wenn nun entgegengeführt wird, so mu bot des Christenthums ist:
das Beispiel von dem Samariter uns zur
Anlaß der ge eren Herrn gekreuz
denn sie wissen nicht, Verpflichtung, diesen göttliche hier immer der christliche Staat ß ich daran erinnern, daß das erste Ge⸗
„Liebe deinen Nächsten“, und daß wir
die Gründe des Rechtes und unserer heiligen Reli⸗ Recht angedeihen zu lassen, so Aufforderungen in Wir haben aus dem Munde des daß der Gesetz-Entwurf nämlich den, daß die 18 verschiede—= ner zusammengeworfen sind, daß die chen Eide der Juden hergestellt ist, ährigen Dienstes als Unterofsiziere d sie endlich im Gewerbe⸗ er ich glaube, daß zur Emancipation esetz-Entwurfe ein offenba⸗
Wenn also gion dazu auffordern, den Juden ihr habe ich nicht finden k dem Gesetz-Entwurfe realisirt ist. Herrn Königlichen Kommissars einen Fortschritt angebahnt hat, nen Juden-Gesetzgebungen zu ei Glaubwürdigkeit für die gerichtli daß man sie in Folge eines zwölj zu Aemtern niederen Grades befördert un betriebe nicht mehr so beschränkt wie früher; ab von- diesen Schritten aus noch ein se zu machen ist. rer Rückschritt
önnen, daß etwas von diesen
vernommen,
hr weiter bis Es ist überdies in dem E enthalten, insofern man den gesetzlichen punkt, den das Edikt vom Jahre 1812 : statt, wie darin versprochen worden, regeln, sich auf den politischen Stan politische Corporationen vereinigt h Land ausdehnen, einen Staat im S alterlichen Ghettos erinnern.
Kultus- Angelegenheiten zu dpunkt begeben und sie in at, die sich taate bilden und an die mittel⸗ In dieser Bestimmung glaube ich eine
wesentliche Verletzung der Bundes-Akte erblicken zu müsse
n li g Bundes ⸗ z n, ö veñe daß der Herr Königliche Kommissar uns bin Punkt voll—⸗ 6 aufklären wird, da er sich, wenn ich recht gesehen habe, dar⸗ über bereits Notizen gemacht hat. Ich kann mich übrigens nicht ganz mit dem Redner einverstanden erklären, der über die Stellung der
posener Juden sprach; ich bin von ihren Verh lichtet, aber es wäre möglich, daß die posener Juden in nationeller Beziehung noch so weit zurück sind, daß ihnen allerdings noch nicht die vollen politischen Rechte einzuräumen wären, eben so läßt es sich ja auch denken, daß es einzelne Klassen christliche die auch noch auf. einem so niedrigen Standpunkte sich befinden, man ihnen gleichfalls keine politischen Rechte einräumen kann. Juden dieser Provinz mögen sich auf einem so niedrigen Standpunkte befinden, daß man ihnen die Uebersiedelung in andere Provinzen nicht würde, gestatten können, während ihr ganzer Lebens- Erwerb vielleicht auf die besonderen Zustände jener Provinz berechnet und es daher wohl anzunehmen ist, daß sie in anderen Provinzen nicht so fortkom— men werden, als in der, wo sie sich bereits akklimatisirt haben.
Ich komme praktisch gestaltet, und geden pation angeblich entstehen kann. liegenden Denkschrist und von dem Herrn Kultus⸗-Minister ge⸗ sagt worden, daß Umstände vorkommen könnten, wo die Juden über Unterrichts-Verhältnisse würden zu urtheilen haben. meine, daß die Kirche den Unterricht in der Religion als ein ihr zu— stehendes Recht wird reklamiren können, vorbehaltlich der Oberauf⸗ sicht, welche der Staat über dessen Ertheilung aus den übrigen Unterricht betrifft, so weiß ich nicht, Juden aus einem Schulvorstande oder einer Schulbehörde ßen sollte; vielmehr sind sie durch ihre mit Rech tuellen Eigenschaften dazu vollständig geeignet. uden könnten keine Zoll-
ältnissen nicht unter⸗
r Staatsbürger giebt,
ke des Nachtheils, der aus der Emanci⸗ Es ist uns in der uns vor⸗
uüben hat. warum man die
t gerühmten intellek⸗ , . Es ist 6 gesagt 3 d ke oll Einnehmer werden, weil sie . ar, keine Geldgeschäfte treiben dürften; ich glaube . n J Staat Jemanden ein Amt giebt, so giebt er ihm auch eine en i und wenn der Jude verhindert ist, auf irgend eine Art j , , . Pflichten zu erfüllen, so wird er zur Dis—⸗ Untersuchung gezogen und nach Umständen entlassen. So lange l ihrer Amtspflichten auf Sei⸗ „so weiß ich nicht, warum der Staat in niß finden sollte. Es fragt sich nur, ob der enheiten nachkommt oder nicht. estimmungen der jüdischen Gesetze gesprochen daß die Juden nach ihrem Gesetze dürfen; so lange aber der Baron an dem Sitze der hohen deutschen esten Diners veranstaltet, an welchem endigen Antheil nimmt, so kann ich separatistische Bestimmungen ver⸗ 3 d risten zu verkehren. enn der Herr Schatz⸗Minister sagte, daß bei keinem Volke die usammen verwachsen seien, als bei den en Vorzug für die Tuͤrien in Anspruch In Betreff der
worden, di
sich aber kein Hinderni ten der Juden herausstellt ihrer Religion ein Hinderr Jude seinen Amts⸗Obli ner von separatistischen mir zwar bek
diese oder jene Speise n Rothschild in Frankfurt 4. M. Bundes versammlung die brillant bie ganze hohe Diplomatie leb i nsehen, daß die, Juden durch hindert sein sollten, mit den Christer
ß zur Erfüllun
Wenn fer⸗
Religion und Nationalität so m so 1. ich doch die nehmen, von denen er gleichfalls gesprochen hat. Türken ist es zwar richtig, daß sie jetzt keine Christen zu Staatsämtern e über „wenn sie diesen Grundsatz verließen
araus kein Nachtheil für den Muhamedanismus enispringen würde, das Sihl was . n Betre ü
̃ zich bin überzeugt, daß aus ihrer Emancipation eine Gefahr für das Christenthum . n würde. . en! ch mich dem von dem Herrn Schatz Ministe eispiele anschließe, so bin ich überzeugt, daß, Türkei geboren und, obwohl Christ, zu einem türkis⸗ zugelassen wäre, doch Se. Excellen der Sie auszeichnet, nicht viele
lassen; aber ich bin überzeugt, da
und das ist doch der Juden zu
wenn derselbe in der en Staats Amte ristlichen Sinnes,
ungeachtet des ürken zum Christenthum bekehren
1152
Wenn ferner gesagt worden ist, die Juden erblickten nur Zion als ihr Vaterland, so kann ich dies nur von dem idealen Standpunkte der Poesie und Religion als richtig anerkennen, — daß sie vielleicht nach achtzehn Jahrhunderten, nachdem das tausendjährige Jerusalem realisirt sein wird, als Bürger in das neue Land einziehen zu können hoffen. Sie haben jetzt keine Passion für Jerusalem. Ich habe nicht gehört, daß irgend wohlhabende Juden Neigung hätten, sich in Jerusalem niederzulassen, sie haben sich sehr wohl gefühlt in unseren Staaten und denken nicht daran, die unangenehme Reise nach Zion zu unternehmen. — Es ist mit Recht dagegen angeführt worden, daß die Juden Preußen seien und verstehen, * dies Vaterland zu bluten. Wenn sie es aber nicht so vollständig ihr Vaterland nennen, wie wir es mit gerechten Stolze thun, so liegt der Grund eben an der ihnen widerfahrenen Behandlun7. Wenn ich Jemanden die wichtig⸗ sten politischen Verhältnisse entziehe, wenn ich einen Staat im Staate sich bilden, lasse; wie kann ich mir einbilden, daß er Preußen mit demselben Gefühle sein Vaterland nennt, als die Mitglieder dieser hohen Versammlung! Ich kann in diesen Gründen nicht erkennen, was irgendwie hinderte, die Juden zu vollständigen politischen Rechten zuzulassen.
Wenn ich Jemandem das wichtigste politische Recht nicht gewäh⸗ ren will, wie ein Abgeordneter der schlesischen Ritterschaft wollte, nämlich, hier im Saale zu sitzen, so habe ich zwar schon gesagt, daß es mir nicht gerade angenehm sein würde, einen Juden als meinen Nachbar in diesem Saale zu erblicken; aber meine Sympathie kaun mich hier nicht leiten, weil diese Frage rein von dem Standpunkte des Rechts und der Politik beurtheilt werden muß. Wenn es aber
dahin kommen sollte, daß ein Jude zu den Provinzialständen oder
zum Vereinigten Landtage gewählt werden sollte, so glaube ich, daß vir alle Veranlassung hätten, den Hut vor ihm abzunehmen, weil er nur ein eminenter und ausgezeichneter Mann sein kann.
Es ist zum Schlusse von einem Mitgliede aus der Niederlau sitz gesagt worden, daß gerade der Fortschritt, das Vorwärts, was wir in Bezug auf die Frage einschlügen, das wichtigste Vorwärts dieses Landtages sein würde. Zu dieser Ansicht kann ich mich zwar nicht bekennen, sondern so viel Egoist bin ich noch, daß ich das Vorwärts, was wir mit redlichem Bemühen im Allgemeinen für unsere verfassungs mäßigen Rechte haben vereinigen wollen, höher stelle, als in Bezug auf diese einzelne Proposition. Aber ich glaube, daß wir bisher immer und allesammk, wenn wir auch verschiedenen Ansichten gefolgt sind und verschiedene Standpunkte eingenommen haben, daß wir sämmtlich beseelt gewesen sind von dem Bestreben, den Standpunkt des Rechts nach allen Seiten zu wahren, zu konserviren und zu befestigen und getreu dem Wahlspruch sunm cuiquèe Jedem sein gutes Recht, haben angedeihen lassen. Und von diesem Standpunkte aus möchte ich mir das Recht vindiziren, einen Ausspruch wo möglich für alle Folgezeit realisirt zu sehen, zu dem sich der größte Monarch belannt hat, der bis 1846 auf dem preußischen Thron saß, nämlich Friedrich der Große. Wenn er auch von späteren Ministern veidunkelt worden
ist, von Ministern wie Wöllner, und verdunkelt werden wird, von Anderen, die ihm gefolgt sind oder folgen werden — so soll doch mmer der erhabene Spruch als das wurdigste Exempel preußischer Regentenweisheit in Wirksamkeit bleiben: „In meinen Staaten kann Jeder nach seiner Fagon seelig werden!“ . .
Staats. Minister von Thile: Das geehrte Mitglied aus West⸗ falen hat uns auf ein sehr theologisches Feld geführt, und ich will bie Versammlung nicht ermüden durch ausführliches Eingehen auf diesen Standpunkt. Was ich über den christlichen Staat gesagt habe, glaube ich, so weit erklärt zu haben, daß die Versammlung verstan⸗ den haben wird, was ich darunter meine! Wenn das geehrte Mit- glied uns in das neue Testament geführt und eine Menge einzelne Stellen angeführt hat, mit welchen sich unsere Gesetzgebung nicht vertrage, so kann ich nur darauf aufmerksam machen, daß die Diffe renz dabei aus dem Auge verloren worden ist, zwischen individuellen und idealen Vorschriften, die dem einzelnen Ehristen gegeben sind, und zwischen der Pflicht, die der Staat hat, eben dem Mißbrauche dieser Vorschriften von Seiten Anderer entgegenzutreten. Wenn unsere Gesetzgebung hätte sagen wollen: „Wer dir den Rock nimmt, dem gieb auch den Mantel dazu“; — ich glaube doch, es würde anerkannt werden, daß sie den Standpunkt, auf dem sie stehen soll, aus den Augen verloren hätte. Die Stellen des neuen Testaments, die der geehrte Redner uns vorgeführt hat, schreiben dem Christen seine pflichten vor; der Staat hat aber die ganz andere pflicht, dafür zu sorgen, daß mit diesen Vorschriften kein. Mißbrauch getrieben wird. Ich glaube, endlich noch bemerken zu müssen, daß die christliche Mo⸗ al mit der Moral des alten Bundesvolkes nicht überall so zusammen—« fällt, daß man gar kein Bedenken dabei sinden könnte, sie mit einander verschmelzen zu wollen; sch möchte nur hinweisen auf eines der Bei⸗ spiele, die der geehrte Redner selbst angeführt hat. In dem neuen Testamente ist uns vorgeschrieben:; Du sollst deinen Feind lieben. Aber unmittelbar bei dieser Vorschrift wird auf den alten Gegensatz hingewiesen: Aug' um, Auge, Zahn um Zahn. Db beide Prin⸗ zipien sich wohl mit einander vertragen möchten, überlasse ich der Erwägung. —
Lanbtags-Kommissar: Der geehrte Redner, welcher so eben die Tribüne verläßt, hat in früheren Fällen mancherlei Veran⸗ lassungen genommen, meine Aeußckungen zu provoziren; die heutige ist neu; er glaubt bemerkt zu haben, daß ich mir gewisse⸗ Notizen zu gewissen Zwecken gemacht hätte. Ven geistigen Scharfblick des
JNedners habe ich längst bewundert, jetzt müßte ich auch seinen kör⸗ perlichen Scharfblick bewundern, wenn es nicht möglich wäre, daß er sich dennoch versehen hätte. Indessen will ich nicht Anstand nehmen, ber Aufforderung folgend, die Behauptung zu vertheidigen, daß der Gesetz⸗ Entwurf keinen Rückschritt gegen den jetzigen rechtlichen Zu⸗ stand der Juden herbeizuführen geeignet sein wird, noch darin eine Rechtsverletzung liege. Der geehrte Redner hat selbst die Fortschritte gegen den jetzigen Zustand einzeln aufgeführt, welche durch den Ge⸗ setz⸗ Entwurf angebahnt sind, und mich dadurch der Mühe überho⸗ ben, diese Aufzählung zu wiederholen; er hat dem Entwurf nur den einzigen Vorwurf gemacht, daß er eine dem jetzigen Zustande fremde Einpferchung der Juden in Corporationen anordne und dadurch den Weg zu einem Ghetto einschlage. Das Gesetz von 1812 hatte in seinem letzten Paragraphen vorgeschrieben, daß die Kulfus-Verhältnisse der Juden besonders geordnet werden sollten; in Erfüllung dieses Vorbehaltes ist derjenige Theil des Gesetzes, welcher sich auf, die Kultus ⸗Verhältnisse bezieht, gegeben. Diese Kultus⸗Verhältnisse setzen, wie schon vorhin erwähnt, nothwendig jüdische Corporationen voraus, wie sich diese auch seither überall von selbft gestaltet haben. Ihre Synagogen beruhen überall auf Ver⸗ einen, obgleich solche vom Gesetz nicht überall als zu Recht stehend, als rechtliche Corporationen anerkannt sind. Wenn nun der Gesetz⸗ Entwurf, indem er in dieser Beziehung den faktischen Zustand zum großen Vortheil der Juden in einen rechtlich begründeten umschaffen will, in einigen wenigen Punkten diesen Corporationen bürgerliche Beziehungen giebt, so verwahre ich den Entwurf vor der Äbsicht, daß dadurch eine solche Absperrung habe herbeigeführt oder, wie ein anberer Redner sich geäußert, ein Staat im Staate gebildet werden sollen. Fragen wir: welches denn sene Beziehungen sind? so finden vir in nem Paragraphen die Vorschrift, daß dis Corporations- Vorsteher Zeugniß lber das Berhalten der Mitglieder dleser Cor⸗
nicht auch in der sse ablegt über seine ⸗Verband ein Staat hetto? Der zweite nkt ist die rein fakultative wo die Juden so zahlrei chen Bevölkerung auf eine be⸗ IAUnspruch machen könnten, mit ertreter in den Gemeinde⸗ s eine Vorschrift, die st, wie erwähnt, rein che enorme Gefahr sollte, wie man daraus zu r keinen Fortschritt, sondern auf das Votum der
Finden wir aber r Sittenzeugni christliche Pfar er deshalb ein Pferch,
eben sollen. christlichen Kirche, daß der Pfarre und ist deshalb der
eine Garantie fgehoben wird, indem beim Verbesserung verheißt, erwartet werden besserung, in den neueren aber Was endlich das von mir an⸗ arauf an, wie groß die gefallen sind; gewiß, nicht klein. vergebens geflossen wäre, Theil der Bevölkerung, dem würde dies allerdings mit den die der Königliche Kommissar
efundenen Verhältnisse diese dadurch nicht au alten sind,
ür die Fortdauer der dort vor und es scheint mir, daß Bestimmungen vorbeh Bundesakte,
farrglieder, im Staate? Ist und vorzüglich hervorgehobene Vorschrift, wonach in denjenigen sind, daß sie im Verhältniß zur Vertretung im Gemeinderathe allseitigem Zugeständniß rath sollen senden dür man für nützlich und fakultativ hingestellt; w in dieser Bestimmung deduciren vermeint, daß der nur Rückschritt gewollt h hohen Versammlung ankommen, sen, ob davon zu abstrahiren sei. Von einem geehrten Redner aus mit tragischem Effekte hervo freiungskriegen n
daß weitere Rückblick auf die augenscheinlich nur für die älteren P einen Rückschritt h geführte Faktum betrifft, Zahl der Juden ist, sie ist mir nicht bekannt, je aber das Blut auch nur eines Einzig wenn er sich getäuscht hätte, wenn d er angehörte, sich getäuscht sähe, so Worten bezeichnet z werden verdienen, Es würde tragisch sein.
(Ruf zur Abstimmung.)
von Landsberg-Steinfurtz Redner der
Angriffspu rovinzen eine Ver ervorrufen würde.
so kommt es nicht d em Befreiungs-Kriege doch, deß bin ich
einen besonderen V Es ist dies allerding chädlich halten enn aber wirklich eine sol gefunden werden
abe, dann würde es nur gebraucht hat: um die Regierung erwägen zu z . Nachdem so Ritterschaft West⸗ llige Emancipation um hier die gründe meine Hoff⸗ Versammlung noch amkeit, sondern auf die Be⸗ zerhandlungen gemacht habe, aussprechen, desto mehr bei
Abgeordn. Frhr. viele Redner vor mi alens mit so hoher Beredts ausgesprochen haben, entgegengesetzte A nung, daß meine
der Rhein- Provinz ist, ich rgehoben, daß, ungeachtet nitgefochten und un⸗ cht von Lützen wirk⸗ als Preis des
r und namenlich ein amkeit sich für die vö ergreife ich nur ungern da auszusprechen, und ich Ansicht bei der hohen weges auf die Beredts die ich schon bei mehreren r Redner sich für die Sache der Abstimmung dagegen sind. (Gelächter. )
habe mich als Mitglied der ersten Abtheilu mancipation der Juden ausgesprochen, alle Gründe für die entgegengesetzte fann ich doch nicht von meiner Ansicht abtreten.
kann meine Ansicht eine Veränderung e verehrte Mitglied ans Posen vor⸗
möchte sagen, die Juden in unseren großen Be slichermaßen ein Jude in, der dennoch ihnen ni
geachtet erwei lich geblieben, großen Kampfes gelassen sei, hierauf muß ich welche 58. 8 und hochseligen Kö als Interpreta mungen dieser Par ich, abgesehen von Gesetzes von 1812 sind, daß vielmehr diese Ir die Anstellungsf habe und der E erkennt, noch günstigere geehrte Redner darauf Gesetz von 1812 erfüllt Zustand der erhalten hätten, stattfinden dürf Artikel 16 der Die Bundes- glichst übere der Bekenner
cht einmal dasjenige ie früher gehab daß, abgesehen von den Interpretationen, 9 des Gesetzes von 1812 im alten haben, und die ß, weil die ganz na
irkli daß, je meh man wirklich 6, .
nigs Majestät erh *. 9 ; ckten Bestim⸗
tionen bezeichnen muß, hen einer Auslegung bedr diesen Interpretationen, „keine den Juden ungünstige iterpretation sch. ähigkeit der Juder zesetzentwurf, wie
ug immer gegen ĩ und nachdem ich Ansicht habe entwickeln
Bestimmungen des en eingetreten zeziehung auf unstige Aenderung erfahren Redner selbst an⸗ Wenn aber derselbe daß nicht allein das daß auch gegen den die fremdherrische Gesetzgebung Benachtheiligung Es heißt im
ö eine völlige E Veränderung
Am wenigsten durch die Aeußerungen, welche das at, daß wir nämlich die Emancipation aussp daß sie nie im vollen Umfange zur heil, daß, wenn ein Gesetz er⸗ d müssen, daß es zur Aus⸗ und daß wir diese Loyalität auch Wenn ein Mitglied aus der welche von dem Herrn Kabinets⸗-Mi Juden entwickelt sind, keinen Anklang
daß dieses kategorische Ansichten haben bei mir bel vielen Mitgliedern den vollsten An—
auch der geehrte ungen anbahnt. Bezug genommen hat, werden müsse, sondern hen sie durch Bundesbeschlüssen keine e Behauptung nicht richtig. chen Bundesakte: zersammlung wird instinmende des jüdischen Glaubens und wie insonderheit derselben Uebernahme aller
getragen h rechen können, weil wir erwarten dürfen, führung käme. Ich glaube im Gegent lassen wird, wir auch erwarten k führung kommen kann und den Juden schuldig sind. gesagt hat, daß die Ansichten, nister über die Emancipation der bei uus finden können, Urtheil gänzlich unrichtig we und, wie ich überzeugt bin, klang gefunden.
Juden, wele Rheinprovinz
in Berathung ziehen, wie auf Weise die bürgerliche Verbesserung in Deutschland zu bewirken Genuß der bürgerlichen Bürgeipflichten, in den Bun⸗ Jedoch werden dahin die denselben von den Rechte erhalten.“
nicht in einzelnen nicht zufällig, son⸗ agen sollte, in inglichen Entwurfe stand: Reclamation Fremdherrschaft fremde Gesetze
so muß ich bemerken,
Rechte, gegen die desstaaten verschafft und gesichert den Bekennern dieses Glaubens bis einzelnen Bundesstaaten Es heißt also: von ei Bundesstaaten, und zwar dern mit reiflichster Erwägung das Gesetz aufgenommen. „In den verschiedenen einiger deutscher Staaten, unterworfen gewesen waren ihnen für immer aufgezwungen we in „von“ verw Es ist dies, geschehen, w Maße bediente,
werden könne. (Mehrere Stimmen: Ja wohl!) e Gründe, die mich bestimmen, mich gegen der Juden auszusprechen, würde ich nicht weiter nicht gestern ein Amendement eingereicht Motive anführen wollte. ; sich für die völlige Emancipation der Juden dure ben kann, ohne das Christenthum gänzlich aufzugeben. (Gemurmel.)
Ich frage zur Begründung meiner Ansicht, o eren Nachkommen das Christenthum zu er Juden überlassen wollen, w
die Emancipation veiter entwickeln, jätte und dazu noch einige ach die, daß man haus nicht entschei⸗
ereits eingeräumten nzelnen Bundesstaaten, i,, Meine Gründe sind einf dem urspri Bundesstaaten“; welche eine zeitlang der und nicht wollten, daß rden sollten, ist das Wort
b wir erwarten dür⸗ halten, wenn wir enn wir die Erzie— Hinsichtlich der an den Beschluß, den die hohe Ausübung derselben an das ein soll. Ich theile ganz estfalen, welches sich da⸗ d, welche einmal zwischen Ju⸗ die Juden von unserem gött⸗ Gefetz, und nach diesem muß Gesetze nie mit den Ich wüßte auch nicht, ation nicht entgegenstehen, esen, mit Gewißheit vernommen und Rabbinate ihre Entscheidung Juden und Christen nicht allein und in Folge dieser Erklärun⸗ ammergerichte getrennt wor⸗ abe, die mich bestimmen, so will ich zugleich icht es billig halte, wenn den
Staatsämter den hung unserer Kinder den Juden übe ständischen Rechte Versammlung selbst gef Bekenntniß der christlichen Religion die Ansicht des verehrlichen Mitgliedes ar für ausgesprochen hat, daß d ben und Christen besteht, da lichen Stifter gesagt habe
andelt worden. rtragen wollen.
wenn ich nicht irre, der ihm dadurch gegebe tzt gar keine Juden
erinnere ich nur
auf den Antrag eines Staats aßt hat, daß die
nen Freiheit in dem in seinem Gebiet
daß er noch je
ie Scheidewan her rührt, daß vir haben ein auch begründet, daß ihre ang kommen können. benslehren der Emancip st es mir auffallend gew daß mehrere Rabbiner
daß Ehen zwischen gar verwerflich sind, bst beim hiesigen K e Gründe angeführt h der Juden zu er übrigen Hins Rechte eingeräum einräumen zu können,
und ohne die bürgerliche Welches nun s
Landestheile, Rechte erlangt haben, sche ganz unverändert
Einen Rechtsanspruch für die welche durch die fremdherrische kann ich dahin nicht anerkem werden müßten. Erheblichkeit ist, heilen nicht best
daß ihnen so Ich glaube aber auch nicht, weil ein wesentlich besserer Zustand in anden hat als der, den das Gesetz von
unsrigen in Einkl hre übrigen
jenen Landest . wenigstens i
1812 vorschreibt
Wenn es a Entwurf wirklichen ießlich, nech i den in einzelnen Gebiet ehung nur an Jude erst eine
ber darauf ankommt, zu beweisen, Fortschritt zum Besten der Juden n Erwägung zu ziehen, in welchem Zustande sich Ich erinnere in die⸗ nassauischen Landestheile, wo jeder n Schutzbrief erhalten muß, um heirathen zu ind wo dieser Schutzbrief in der Regel dem rd und gegeben werden soll, während die an dein Cölibat verfallen. Ich bitte auch an diese zu denken, wenn
heilen, ob die neue Gesetzgebung ein Fo
daß der Gesetz⸗ — will, so bitte abgegeben haben, nichtig, sondern so gen sind die Ehen sel Wenn ich nun di gegen die Emancipation bemerken, daß ich in all Juden alle dieje glaubt, sie ihnen nahe zu treten,
Unterthanen zu gefä— gewiß einer näheren Ich muß bekennen, daß ich Verhältnissen befaßt habe, und welche die Rechte der Juden ver damit bekannt sind. ihren Anlagen ein reichhaltiges Ma diese Verhältnisse zu unterrichten, schwer geworden ist, ch mich im praktisch der Gesetz⸗Entwurf,
stheilen befinden. die vormals
ältesten Sohne gegeben wi deren Brüder ohne dem Christenthume zu Wohlfahrt der christlichen olche Rechte sind, bedarf seler Umsicht zu vereinigenden Prü⸗— mich bisher niemals mit jüdischen aß ich daher den vorigen Rednern, theidigt haben, gern einräumen will, Wenn in' der Denkschrift und terial dargeboten ist, um sich über oO muß ich bekennen, daß es mir in manchen Punkten eine Entscheidung ab en Leben niemals befaßt habe. wenn ich mich auch nicht in allen in Hinsicht der Bildung erklären kann, die mir entsprechend und daß ich der Meinung war, Abänderungen eine Gleichstellung der Ich habe indeß von der setzte Ansicht vielfach aus⸗
es sich darum handelt, rtschritt oder ein Rück⸗
Nachträglich muß ich no welcher die Behauptung aufgestel setzzebung in Beziehu hervorgehoben hat, daß diese Kabincts- Ordre bekräftigt sei. Hiermit kann n August 1830 gemeint sein, Jahre 1812 keine Anw sinden soll, und hinzufügt, daß bis zur weiteren gesetzlich Eine Garantie über den Zeit anze Monarchie allgemein geordnet werde rdre nicht ertheilt.
Der geehrte Redner aus mmen, daß ich den Handel nicht meine Rede hierzu wirklich offen, daß ich mich eil den Juden hätten sie sich ber durchaus nicht ir eine nicht edle Berufsart zu
ch bemerken, daß derselbe veehrte Redner, lt, daß auch die fremdherrliche Ge⸗ nicht verletzt werden dürfe, eine Allerhöchste ur die Ordre vom 8. daß das Edikt vom benen Provinzen assung daselbst,
ng auf die Juden lche Bestimmung durch daß sie genauer welche bestimmt, endung auf die neu erwor die bestehende Juden⸗Verf en Bestimmung, beibehalten wer— wo das Juden⸗ n soll, ist
geglaubt, daß punkt hinaus, einer Cor⸗ mit ihm einverstanden manche Begünstigungen einre mäßig erschienen sind, Gesetz⸗Entwurf mit einigen Gefetze herbeizuführen im Stande sei. Abtheilung die entgegenge auch von vielen Juden Druckschriften erhalten, kommen sein werden, gründlichste und entschiedenste ent⸗ r anderen sich ein Gutachten eines Herin welchem ich geglaubt habe, a es paragraphenweise de unkte aus, durchgeht.
wesen für die g danach durch diese O
Abgeordn. von Gottberg: aus meinem Vortrage entno dle Berufsart hielt. ben hat, so erkläre ich gan; aben muß; ich habe sagen wollen, w abgeschnitten wär
für eine e Veranlassung gege usgedrückt h deren edlen Berufsarten b auf den Handel w Absicht gewesen, den Handel fi
Majorität der sprechen gehört, auch den übrigen Mitgliedern zuge Gegentheil dieser wickelt wird, und worin unte Dr. Stern befindet, samkeit widmen zu! vom jüdischen Standp achtens sind Begünstigungen Gesetz⸗ Entwurf den Juden einger daß sie darauf verzichten.
Dies ist mir auffallend gewesen, den Vorrechten, die den Juden eingeräumt dem Gesetz-Entwurfe nicht gefunden habe, z ßere Begünstigungen einr zügigkeit und die Befugniß, on Beschränkungen Denkschrift, welche mißbilligend über den Gesetz⸗ daß die Versammlung eben so das für dauernde Zeiten sowohl für die jüdische flusse ist, das olche Gutach⸗
t worin das ersen müssen; Ansicht auf das besondere Aufmerk⸗ n Gesetz⸗ Entwurf, Am Schlusse des Gut— die durch den vorliegenden äumt werden sollen, und gesagt,
von dem Königlichen ich es wünschte. ch mich nicht auf Juden in den neu erwor⸗ Rheinprovinz und in einem in der Bundesakte, währ dafür zu finden, daß and in den alten P
Dies Gesetz ist aber welcher die Juden zu gewissen die Verordnung vom Jahr blick nicht vor, beschränkt worden, s jetzt zur Berathung vorliegt, 1812 begründete Rechtszustand we⸗ kt vom Jahre 1812 den Ju⸗ vorliegende Entwurf dere Corporationen verweist. Was habe ich allein die Ve
Abgeordn. von Beckerathz ar nicht ganz so verstande on der Bundesakte sprach, n welchem sich die
Herrn Kommiss n worden, wie Wenn ich nämlich tand beziehen, i benen Landestheilen, e Westfalens, besinden, ch glaube es auch jetzt n das Edikt von 1812,
ich gründet, nich That in denjeni Lehrämtern zuläßt, sie liegt mir in ch dem Gesetz⸗En würde der durch das Ge rt werden, indem das Edi das Staatsbürgerthum sichert, t und in beson theile betrifft,
namentlich in der ich glaubte och, die Ge f der Rechtszust t alterirt werden kann. gen Theilen,
und ich muß bekennen, daß bei sind, ich einige Rechte in und von denen ich glaube, äumen, als ihnen bis⸗ ländliche Grund⸗ im Gewerbe⸗
daß sie den Ir her zustanden, als die Frei ücke zu besitzen, die Aufhebung v Es befindet sich darunter eine bis 300 Juden unterschrieben und sich Entwurf ausspricht, und ich glaube,
wenig bei der Beurtheilung eines Gesetzes, flichten der Juden feststellen soll, und für die christliche Bevölkerung von gleichem audealur et altera pars verletzen mö te, und wenn
e 1822 oder dem Augen
während de sie davon ausschlie die neuen Landes
1153
gend erscheinen, um ein ründliches Urtheil über den Gesetz⸗ Entwurf abzugeben, so bin ich do der Meinung, daß es wünschenswerth er⸗ scheinen möchte, daß von mehreren sachkundigen Juden wo möglich aus allen Provinzen ein Gutachten eingeholt, und solches mit einem Gesetz⸗ Entwurf dem künftigen Vereinigten Landtage vorgelegt wer⸗ den möchte. Ich muß noch bemerken, daß alle diese jüdischen Zu⸗ schriften sich auf die rtikel der Bundes-Akte beziehen. Ich habe geglaubt, daß es wünschenswerth erscheinen möchte, wenn, bevor ein Gesetz über die jüdischen Verhältnisse erlassen würde, erst die Berathung mit dem hohen Bundestage stattgefunden hätte; da aber der Herr Königl. Kommissar erklärt haben, daß Sle hier nicht die Hindernisse zu untersuchen hätten, welche einer solchen Berathung entgegengestanden haben müß⸗ ten, so muß ich in dieser Beziehung mein Amendement zurücknehmen, obgleich es mir wünschenswerth erscheint, daß dem nächsten Vereinig⸗ ten Landtage der Gesetz⸗ Entwurf vorgelegt würde, mit dem Gutachten der Juden darüber, und die Bitte hinzugefügt werde, daß Se. Mnjestat bis dahin es in allen Landestheilen beim Alten bleiben lasse. Nun noch eine kurze Bemerkung in Betreff des Gut⸗ achtens; es ist darin von der Ansicht der Abtheilung gesprochen, und hierunter kann doch nur die Masorität der Abtheilung verstanden fein, denn es kommen unter dieser Rubrik mehrere Ansichten vor, denen ich mich nicht anschließen kann.
Abgeordn. Freiherr von Vincke; Der Redner, der so eben gesprochen hat, veranlaßt mich, zwei Berichtigungen zu machen, eine, die mich speziell betrifft, und die andere, die ich noch mit mehreren Rednern zu theilen habe. Zuerst sind mir die Worte in den Mund gelegt worden, daß die Veranlassung der Bedrückung der Juden ein Gesetz gewesen sei, die Worte: „wir haben ein Gesetz, und danach muß er sterben.“ Ich habe nur gesagt, daß die Kreuzigung Christi die Veranlassung gewesen wäre; wenn die Juden ein solches Gesetz früher besaßen, so ist dasselbe wenigstens längst unpraktisch geworden. Was die allgemeine Bemerkung belrifft, so hat der Redner gesagt, viele Redner vor ihm wären von den jüdischen Verhältnissen sehr un⸗ terrichtet gewesen, er könne sich aber das nicht beimessen. Ich glaube, der Redner ist hier durch seine Bescheidenheit zu weit geführt; er hat uns viel von einer Schrift eines gewissen Stern und überhaupt don seinen Judenakten mitgetheilt. Ich muß gestehen, daß mir dergleichen Schriften auch in Menge zugekommen sind; ich habe sie aber nicht gelesen. Ich muß also den geehrten Redner in jüdischen Angelegen heiten für weit unterrichteter halten, als mich.
Abgeordn. Frhr. von Landsberg-Steinfurth: Ich muß mir die Bemerkung erlauben, daß ich mich des Ausdrucks Juden⸗ Akten nicht bedient; was aber die Bemerkung betrifft, so bin ich von
dem Herrn Redner mißverstanden worden; ich habe nicht gesagt, daß sich der Redner der Worte: „wir haben ein Gesetz, und nach diesem muß er sterben“, bedient habe, sondern ich habe nur diese Worte an⸗ geführt.
Marschall: Es ist Zeit, die heutige Sitzung zu schließen, in⸗
dem ich die geehrten Herren bitte, sich morgen früh um, 10 Uhr zur Fortsetzung der Debatte versammeln zu wollen. Die Sitzung ist ge⸗ schlossen.
(Ende der Sitzung kurz vor 4 Uhr.)
Berichtigung. In der Allg. P reuß. Ztg. Nr. 158, erste Beilage, Seite 1006, Spalte 3, Zeile 33 ist unrichtig der Abgeordnete Kraszeewski als sprechend aufgeführt. —
In Nr. 164, zweite Beilage, Seite 1102, Spalte 3, Zeile 24 von unten ist statt: „Mehl-Kürassen“ zu lesen ;: Mehl⸗Kürassie⸗ ren, und in der dritten Beilage, Seite 1103, Spalte 2, Zeile 3. von unten ist statt: „dieses“ zu lesen: diese.
Berlin, den 17. Juni 1847.
Das Tirektoriat des Vereinigten Landtags (Stände⸗ Kurie).
von Bockum-Dolffs. Naumann.
lichtamtlicher Theil.
K Inland. Berlin. Zur Charakteristik der Entstellung unserer Landtags⸗ Verhandlungen. — Frankfurt a. d. SD. Bekanntmachung. — Pro- vinz Schlesien. Ueberschwemmung. Denutfche Bundesstaaten. Könkgreich Bapenn. Ernennung des Kronprinzen zum General-Inspektor des Heeres. Schreiben aus Frankfurt. (Der Großfürst und die Großfürstin Thronfolger von Ruß⸗
land. — Befinden des Landgrafen von Hessen⸗-Homburg. — Der Bun⸗ destag. — Vermischtes.)
Frankreich. Paris. Vermischtes. — Ankunft der Königin Christine.
Großbritanien und Irlgud. London. Hofnachricht. — Palla ments Verhandlungen. — Vertagung der Debatte über die portugiesische Intervention. — Vermischtes.
Handels- und Boörsen⸗RNachrichten. Berlin. Boörsen⸗ und Markt bericht. — Schreiben aus Stettin. (Wollmarkt.)
Jun lan nh
Berlin, 17. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht, dem Rommissar für die Thüringische Eisenbahn, Kam⸗ merherrn Grafen von Keller, so wie dem Ober-Ingenieur Mons und den Abtheilungs⸗Ingenieuren Streichhan und Roeder, die Anlegung der von den Herzogen von Sachsen-Koburg-⸗Gotha und von Altenburg Hoheiten ihnen verliehenen Decorationen, resp. des Kom⸗ thurkreuzes zweiter Klasse, des Ritterkreuzes und des Verdienstkreuzes vom Exrnestinischen Haus-Orden zu gestatten.
Berlin, 17. Juni. In welchem Grade die Freiheit der nicht authentischen Berichterstattung, welche manche deutsche Blätter sich, im Widerspruch mit den Gestetzen des deutschen Bundes, hinsichtlich der Verhandlungen des Vereinigten Landtags herausnehmen, mög⸗ licherweise gemißbraucht werden kann, davon liefert die Mannhei⸗ mer Abend-Zeitung vom 11ten d. M. ein abermaliges augen— fälliges Beispiel. Es heißt nämlich daselbst: .
„Berlin, 6. Juni. Als wir in der Thronrede die Versicherung erhielten, daß die Finanzen des Staats sich im blühendsten Zustande befän⸗ den, gab es viele Leute bei uns, die dazu bedenklich ihre Köpse schüttelten und meinten, daß die Sache noch irgend wo einen Haken haben müsse. Jetzt sind die Nebel, welche unsere Büreaukratie um den Finanz ⸗ Etat gebreitet hatte, zerrissen, und die Sonne bescheint ein leeres Feld. In der gestrigen Landtags-Sitzung hat der Justiz⸗Minister Uhden eiflärt, daß er die Ober-Landesgerichte auf Anfrage habe dahin be⸗ scheiden müssen, daß sie nicht zu große Summen von den letzthin ausgegebenen 25 ⸗Thalerscheinen bei Pupillen-Depositorien und der⸗ gleichen Gelegenheiten annehmen möchten, weil in der Staats kasse nicht Fonds genug zur Deckung vorhanden wären (7). Hierbei hat denn noch der Finanz- Minister erklärt, daß diese Scheine nicht, wie man bisher geglaubt hatte, durch die Domainen garantirt, sondern allein auf hoͤheren Befehl emanirt seien.“
Wir brauchen nicht erst an die amtlichen Veröffentlichungen über die Finanzlage Preußens noch an die in unserem Blatte vom 19ten
fen, wie diejenigen, welche uns zugeschickt wurden, nicht völlig genü—
vom 8. August 1830 im Sinn gehabt, wenn ich anführte, daß auch
vom öten ejusd. zu erinnern,
im diest Angaben des Berichtet t lters Abend⸗Ztg. gaben des Berichterste
8. mn ihrer ganzen Lächerlichkeit bloß zu rholt möchten wir bel dieser Veranlassung fragen, chichte deutscher Landtage werden würde, ohne die zur möglichsten Verhütung solcher und ähn-
der Mannh. aber wieder was aus der Ges en Vorkehrungen dißbräuche, wie der obige?
Frankfurt a Königl. Regierung „Durch meir Frankfurter
Db. O., thält die folge Bekanntmachung v Zblatt de 18460 pat. die von ihnen se ls solche bezeich wmüber den Verkauf — dlung zu verkaufe ner Kommissi rs erschienenen t werden soll.
sionirte Zeits 1813 Gesetz
Das Amteblatt der nde Bekanntmachung: om 13. Dezember v. J. 2nb No. 1 331) ist das Recht der Schriftsteller und in ihrem Selbstverlage er⸗ ter Beobachtung der son= von Druckschriften im Privaiwege ohne n, dergestalt, daß es nur in Buchhandlung auf einer im Schrist bedarf, wenn solche auch
lbst verfaßten
schienenen und a neten Schriften unter
stigen Vorschrister Vermittelung eine der Benennung age des Verfasse handel gebrach Eben so dürfen ar der Verordnung vom 3 von dem Konzessions⸗J sehen von dem Blatt benannte Auch kommt es bei derarti an, ob der Herausgeber den In eben durch die Konzession geger lich der persönlichen Ver fremder Aufsätze in sein Bei allen anderen wöchentlichen Fristen e schriften, oder mögen s schlossenes Ganze bilden, verlags Recht nur die B verfaßten Schriften selbst Abgesehen von den nur seine eigenen schriftstellerisc vertreiben befugt und muß, den Druck zu Verlagsrecht auszuüben, s uchhandlung b Zeit mehrfach, welche als im Selb Aufsätze verstoßen ist, so Publikum auf die obigen, Bestimmungen mit der Einleitung einer en Gewerbe- oder Censur⸗ lge haben würden.
in den Buch Sinne des §. 20 Sir .
1843 pag. 264) ben und, abge⸗ eine auf dem
chriften im ammlung de lbstverlage herausgege riebe, der nur durch lt werden darf, verbreite irten Zeitschristen nich erfaßt hat oder nicht, timmter Pflichten, lles Recht zur 2
nhaber im Se dlerischen Vert Buchhandlung vermitte gen konzession halt selbst v Uebernahme bes lichkeit, ein spezie Blatt erlangt hat.
Schriften, möge rscheinen, wie z. ie gar nicht periodis bleibt dagegen die efugniß eines Verfassers, zu verbreiten, konzessionirten
längeren als vier⸗ Viertel jahrs⸗ dern ein abge⸗ das Selbst⸗ hm selbst
B. Monatsschriften, ch erscheinen, son Regel bestehen, da die von i
t daher Jedermann st Verlag zu bezeich- nicht von ihm selbst zu verbreiten, ich einer auf der S
Zeitschriften i hen Produkte als Selbs um fremde,
nen und zu fremt vervielfältigen und
verfaßte Schriften durch also ein buchhändlerisches zu benennenden Verlags— Da hiergegen ir solcher Monatsschriften, durch Aufnahme fremder erische und buchhändlerische Selbstverlages folgenden aufmerksam, daß Abweichungen da? nach Bewandtniß der Umstände weg oder wegen beider Vergehen zun Fo den 10. Juni 1847. Der Sber-Präsident der Provinz
namentlich von Herausgebern stverlage erschienen bezeichnet mache ich das Begriffe des e. ; Untersuchung Contravention
Brandenburg. (gez.) v. Medin 8.
Die Bewohner von Desterreichisch st drei Tagen von großer Oppa, Dstrawitza und gen begriffen unter Wasser. en 2c. ist seit dem Die Königl. andes auf ein nahe Posten sind ebenf nach dem Ratiborer n nach Desterreich per ange Zeit, als assage dadurch gehemmt pigsten Saaten geziert,
Provinz Schlesien. Oderberg wie Preußisch Ueberschwemmung hei Oelsa ausgetreten und das W ist. Die Besitzungen stehen bi an die Bahnzüge na mit der Wilhelmsbahn ganz
mußte in Folge des elegenes Vorwerk Postexvpiditon woselbst die Abfertigungen verlegt worden und; anhält und die P welche mit den üp Oderbrücke ist ganz weggerissen.
Deutsche Bundesstaaten.
Se. Majestät der König hat Se zum General-Inspektor des ge⸗ ächtigt, die Inspizirung der ein⸗ ählendem und zu bemessen⸗
Oderberg ꝛe. da die Oder, ser noch täglich im Stei s an die Fenster ch Oesterreich, Wi unterbrochen.
großen W
osthalterei ? flüchten; die
auf dem Berge gelege und ist die
Estaffette stattfinden, war auf sol der große Wasserstand Die schönen Felder, sind einem See ähnlich. Die
Königreich Bayern. e Hoheit den Kronprinzen ammten Heeres ernann zelnen Heeres⸗? dem Zeitraum vorzunehmen.
*** Frankfurt a. M., 165 armstadt sind sür den Empf r von Rußland
t und ihn erm lbtheilungen in selbst zu w
Großherzogl. ang des Großfürsten und der alle Vorbereitungen getroffen. rd die Frau Großfürstin einen mehrmo
Hofe zu D Großfürstin Thronfolge Wie man vernimmt, wi Aufenthalt in Darmstadt nehmen.
Aus Homburg erfährt man, von seinem Unwohls Prinz Ferdinand seine Homburg zurückgek
Der Bundes⸗ präsidirt nächsten den Bundestagsgesan v. Gassner, und der Mit großer lungen der hohen
daß Se. Durchleucht der Landgraf hergestellt ist, und daß der
ein noch nicht wieder aufgegeben hat und nach
Reise nach Hamburg
Graf v. Münch⸗Bellinghausen, Versammlung wieder. Von der Königl. bayerische, Herr Syndikus Sieveking, ab⸗ ächsten Verhand⸗
die Zahl der ist es in allen
Präsidial⸗Gesandte, onnerstag der Bundes dten sind nur noch freien Städte, Hr. Spannung sieht man den n Versammlung Bei dem Vorrücken der S
hier durchkommenden Frem Bädern jmmer noch einigerm des schweren W Den großen Fruchtpreise wenig helfen, künstliches Mittel ist. gel an Schlachtvieh, un
aison mehrt sich nun m Tage, doch was unstreitig als Nachwehe tet werden darf. Anstrengungen der Spekulanten i etwas in die Höhe zu treiben; g vorhanden ist, Viehmarkt hatte ke ellten sich deshalb niedriger.
den mit jede
inters betrach st es gelungen, die
allein das wird daß dies nur ein
da die Ueberztugun inen Man⸗
Unser gestriger d die Preise st Fran ⸗e⸗ Juni. Der französ al, hat vorgestern se Er wird sich in Tou
ische Gesandte in ine Abschieds⸗ lon nach seiner Bestimmung
Rio Janeiro,
Paris, 13. ĩ Audienz beim
Herr von Butenv Könige gehabt. Abend ist der Minister des Innern, Graf Duchatel, wieder in Paris eing Aus Haiti wir Kriegsschiff „Präsident“, lenruͤhe des verstorbenen in die Luft geflogen ist, die sich am Bord dieses ken in ein Pulverfaß
23. April das haitische für die See⸗ nen Salutsch nze Mannsch
d berichtet, daß am als es während einer Präsidenten Guerr
aft nebst 80 befanden, kamen um;
Sträflingen Sträflingen, das zum Trocknen auf
Es waren Fun dem Verdeck stand.
Paris, 14. Juni. Marie Christine ist he Großbrita
London, im Buckingham
aph. Wege.) Die Königin
er angekommen.
nien und Irland. Ihre Majestät den zweiten hatten Einladunge überaus glänzend. der Königli as ganze dip
(Auf Telegr
die Königin gab gestern ts⸗-Ball dieser Saison. n dazu erhalten, und das Gästen befanden sich die r anwesenden von Auszeich⸗ Königin, des
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(Nr 1593 abgedruckten Verhandlungen der Kurie der drei Stände nung, d Herren des Haushalts der