1847 / 168 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

legen gehört, daß sie sich diese spezielle Kenntniß auch nicht zu—

Run kann ich nur annehmen, daß, nachdem Se. Majestät in wei⸗ ser Absicht uns den Finanz Etat zur Information Se. Majestät auch wollen, daß wir daraus eine gri i Wenn nun Mancher von uns indivi nisse sich nicht beimißt, um eine gründliche können, so ist es am klarsten und einfachsten, auch privatim thun könnte, an jene nen wir diese Kenntnisse zutrauen. Geschäfts⸗-Reglements ist mit großer angenommen worden, daß die genaue unserem Herrn Marschalle i daß dies angenommen worden ist, beschlossen haben, daß Alles, was rie der Wahl zu überlassen wäre, der schalls verbleiben soll. J stimmung der hohen Kurt die genaueste Kenntniß Mitglieder der hohr besten eine Kommissio wird, welche genugsam pbes⸗ s vorgelegt worden ist, ein klares und für die weniger befähigten Mitglieder, worunter

vorgelegt haben, dliche Kenntniß duell die Kennt⸗ zuformation schöpfen zu daß wir, wie es Jeder llegen uns wenden, de⸗ Bei Gelegenheit der Revision des Masorität von der hohen Nurie niß der Persönlichkeiten Ich kann nur glauben, ie hohe Kurie nicht nach dem Antrage der anderen Ru Bestimmung des Hern Mar— den Schluß aus dieser Be⸗ daß, nachdem unserem Herrn der Charaktere und Eigenschaften sämmtlicher äurie inhäriren muß, auch der Marschall am nernennen kann, die aus Mitgliedern bestehen sich befähigt halten, aus dem Finauz-Etat, anschauliches Bild auch ich mich zähle, zu

schöpfen sollen.

unserer Ko

nhäriren müsse. sonst würde

zrten Kollegen für den Fürsten zu zerleburg vollständig bei und sehe nicht auf die Ab daß Niemand in dieser hohen Kurie auf die enes Mitglied in der anderen Kurie haben mag, sondern wir sehen nur auf das, was

Wir wünschen und bitten, die Information sondern, statt uns, einer Abtheilung vorzulegen, welches die Abtheilung sich über den Staats Durch diesen Ab— tragen, was in größeren Wir werden Alle,

Ich stimme hierin meinem verel Wittgenstein⸗ sicht, auch glaube ich, Absicht sieht, hierbei geleitet schriftlich uns vorliegt. nicht jedem Einzelnen, und aus dem Bilde, haushalt entwirft, erfolgt ein Abtheilungsbericht. theilungsbericht wird uns das in nuce vorge Konvolnten der Abtheilung vorgelegen hat. ich glaube, nach einem Vortrage von höchstens ein paar Stunden cheres Bild von dem vortrefflich geordneten Finanz wesen, von dem brillanten Zustande des Staatshaushaltes als wenn jeder Einzelne sich durch endlose Ziffern durcharbeitet, ohne dies vielleicht weder zu seiner, noch zu unserer Belehrung dient. daß bei den vielfachen Beschäftigungen, ü Zeit des Vereinigten Mitgliedern beider Kurien Je lajestät gegebenen Rechte Gebrauch machen Informatian sämmtlichen

die dieses oder j

ein viel gründli

Ich glaube auch andererseits, die auf dem Finanz Landtages lasten, wenn von den 50 der von dem durch

Ministerium während der

die sämmtliche Zeit der Ministeriums, di nicht ausreichen dürfte. . Insormation nur einen Nutzen, insofern an das Wort Bericht nicht der Begriff eines Vorschlages angeknüpft wird; deun aus dem Bericht folgt noch nicht, daß die Abtheilung uns vorschlägt, um dieses zu bitten, auf jene Abänderung anzutragen oder irgend etwas bemängeln zu wollen, sondern es wird aus einem großen und bei weitem sür Viele un

. Aktensticke eine engere, für Alle faßliche Uebersicht gezogen. Nun erlaiche ich mir, auf den Jeitpunkt zurückzukommen, und da muß ich namentlich auf den Grund einen Accent legen, den mein verehrter Kollege für den Fürsten zu Wittgenstein⸗Berlebu Se. Majestät hat geruht, im 8.

den einzigen Fall auszusprechen, in dem beide Kurien in vereinigter Der vereinigten Sitzung geht allerdings Arbeit der aus Mitgliedern beider Kurien zusammengesetzten Ausschüsse voraus; ich sehe aber nicht ein, wie §. 11 so genau mit S. 14 gleichlautend sein soll, daß wir Sr. Majestät uns vorgelegtes Anleihe⸗Projekt oder ein neues Steuer-Projekt zu berathen und dazu unsere stän dische Einwilligung zu geben, daß wir, sage ich wendig die Information, wie sie uns S. 11 zugesichert ist, einigter Kurie oder kombinirtem Ausschusse entgegennehmen müssen. daß Se. Majestat Landtag zu berufen, ohne, was bei dem brillanten Zustande der preußischen Finanzen sehr leicht möglich ist, eine Anleihe oder ein uns vorzulegen. vollkommen

Abtheilung

19 sehr richtig ent⸗ wickelt hat. 14 klar und deutlich

Sitzung zu berathen haben.

um in Vereinigter Sitzung irgend ein von

unumgänglich noth⸗

Vereinigten

Steuerprojekt destoweniger Anwendbarkeit beider Kurien fiele weg. 4 19 finden, hohe Kurie ni

d ͤ gemeinsame Es werden sich gewiß Stellen in den s8. mit deren Beweisführung ich die zt aufhalten will, welche es aber möglich machen, daß Se. Majestät uns hierher beruft und den Finanz⸗Etat vorlegt, ohne eine neue Steuer, eine Anleihe zu proponiren; wir würden uns dann informiren und hätten doch keine kombinirten Ausschüsse. Nun komme ich auf den 2ten Theil, den Nützlichkeitspunkt bei einer vereinigten Ich sehe nicht ein, warum aus den

Berathung

wie z. B. §. *

oder getrennten Abtheilung. getrennten Abtheilungen ein Konflikt entstehen könnte. jetzt Jeder einzeln den Finanz⸗Etat durchgehen, so bileet sich eine in⸗ dividuelle Meinung jedes Einzelnen, also hier von 82 Mitgliedern, in der anderen Kurie können sich 50) verschiedene Meinungen bilden. Wenn nun in Folge des Berichtes, der uns vorgelegt wird, ohne daß auf diesen Bericht eine Beschlußnahme von Seiten der Abtheilung be—⸗ antragt wird, wie ich die Ehre hatte zu sagen, wenn also, in Folge dieses Berichtes sich hier zehn oder eine divergirende Meinung und drüben eine oder 10 disvergirende Meinungen bilden, so ist der Konflikt nicht größer, ob der Etat den Vereinigten Kurien oder jedei Dann werde ich mir noch erlauben, Wenn in der vereinigten Ab⸗

Kurie getrennt orgelegt wird. eine technische Frage hinzuzufügen. theilung der betreffende Gegenstand durchforscht und in Folge dessen der Bericht gemacht worden ist, wo soll der Bericht vorgelegt werten? Wer soll uns den Bericht hier vorlegen, und wer in der anderen Kurie? Dann müßten also zu der 8. 1 zugesagten Juformation die Verei— nigten Kurien zusammentreten, um den Bericht darüber zu hören oder die Abtheilung müßte sich in zwei Theile spalten n ö Theil der Abtheilung, welcher der Herren Kurie angehört würde den Bericht hier vorlegen, und der andere Theil der Abtheilung, welcher der Frei⸗Stände⸗Kurie angehört, würde ihn dort vortra 2. Wenn wir in den Vereinigten Kurien sitzen, so haben wir uns 2 le⸗ diglich nach s. 14 zu verhalten. Dieser Paragraph sagt, daß wir nur bel Steuer und Anleihefragen in den Vereinigten Kurien zu sitzen haben, nicht um eine Juformation entgegenzunehmen. ; Se. Majestät in der Allerhöchsten Botschaft vom ist dies ein Gegenstand, den ich nur sehr zart berühren darf ge⸗ ruht, die gegenwärtige Gesetzgebung, : dungsfähig zu nennen. Es ist wohl möglich, daß dieses neue In⸗ stitut, die Herren-Kurie, die durchaus nichk historisch im Lande fußt, sondern nur eine Emanation des Allerhöchsten Willens Sr. Majestät ist, daß diese Herren⸗Kurie, sage ich, einer sehr großen Bildung und also aüch einer größeren Trennung entgegengehe, als es gegenwärtig der Fall ist, und als wir jetzt vorauszusehen vermögen.

daß es an uns ist, einen

Endlich hat

die uns hier vereinigt, baly

daher nicht, nknüpfungspunkt zu suchen,

der einer solchen Trennung, ich will es nicht Zwei⸗Kammer-System

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nennen, irgendwie hindernd in den Weg treten könnte. Die hohe Kurie wird wohl einsehen, was mich verhindert, weiter diesen Ge⸗ genstand zu berühren.

Graf Burghauß: Ich meinerseits kann mich nur dem au— schließen, was mein verehrter Kollege aus Schlesien vor diesem durch⸗ lauchtigen Redner, der eben gesprochen, gesagt hat, daß ich es näm⸗ lich unendlich zweckmäßiger und einfacher finde, wenn eine solche In⸗ formation von einer Vereinigten Abtheilung genommen und den Ver⸗ einigten Kurien vorgetragen wird. Ich glaube, daß in Bezug auf die Zeit ein wesentlicher Grund zu sinden ist, um diesen Weg zweck⸗ mäßiger zu erachten. Denn ich sehe nicht ein, wie viel Zeit, wenn ein solcher Gegenstand in getrennten Abtheilungen und Nurien bera⸗ then werden sollte und diese Abtheilungen nun verschiedener Ansicht wären, wieviel Zeit, sage ich, dann vergehen müßte, ehe diejenigen Abtheilungen nur zu irgend einer Berathung und Beschlußnahme kommen könnten, die außerdem berufen sind, über die Finanz Augelegen⸗ heiten ihr Gutachten an die Kurien abzugeben. Ich sehe darin eine große Verzögerung und Verweitläuftigung des Geschäftes. Endlich kann ich mit auch nicht erklären, wie die verschiedenen Meinungen, die sich etwa lundgeben sollten, dann eigentlich zu einem Ganzen zu— sammenzubtingen sind. Es würde doch jedenfalls eine sehr unan— genehme Erscheinlung sein, wenn die eine Kurie sagte: wir finden an der ganzen Finanz Verwaltung durchaus nichts zu erinnern, wir ha⸗ ben keine Wünsche, wir sind vollkommen damit einverstanden, während die andere Kurie sagte, wir haben dies und dies Bedenken. Nun sehe ich durch den Vorschlag noch kein Mittel, um die verschiedenen Meinungen auszugleichen und sich zu verständigen, und demnach kann ich nicht auders glauben, als daß es zweckmäßig ist, in einer Ver— einigten Abtheilung und in den Vereinigten Kurien diesen Gegen— stand auszufassen.

Senfft von Pilsach: Ich muß dem, was von dem letzten ge= ehrten Redner und von einem anderen Herrn aus Schlesien entwickelt worden ist, darin beitreten, daß die in Rede stehende Prüfung in einer aus Mitgliedern beider Kurien bestehenden Abtheilung zweckmäßiger sei, als wenn sie in gesonderten Abtheilungen beider Kurien ersolge. Gleichwohl muß ich mich gegen einen solchen Vorschlag erklären und insofern mich ganz dem vorletzten verehrten Redner anschließen, als vielleicht Rücksichten der Politik, jedenfalls aber die Bestimmungen des S. 11 des Gesetzes vom 3. Februar, dem entgegenstehen. Ich glaube, wir befinden uns hier aber in einer Kollision, der wir entgehen kön⸗ nen, wenn wir der Hauptsache nach ganz bei der bisherigen Verfah— rungsweise bleiben, und ich gestehe, daß ich davon mich eigentlich nicht überzeugen kann, daß diese Veifahrungsweise wesentlichen Bedenken unterliege. Ich bin dem verehrten Redner, der in der vorigen Sitzung so ausflihrlich über diese Sache gesprochen hat, wie ich glaube, auf merksam gefolgt und habe die Gründe, die von ihm für die beantragte Petition angeführt sind, sorgfältig erwogen. Einverstanden bin ich darin, daß ein gründliches Eingehen in den Staatshaushalt unerläß⸗ lich ist. Auch darin stimme ich mit jenem Redner überein, daß die Mitglieder, welche mit einer solchen Prüsung beauftragt werden, mog⸗ lichst sachkundige Männer sein müssen. Ich erkenne es ferner für richlig an, daß nicht eine Abtheilung in Beziehung auf ein Steuer— gesetz oder eine Anleihe die fragliche Prüfung vornehme und eine andere Abtheilung in einer ähnlichen Angelegenheit sich wiederum der selben Prüfung unterziehe, halte es vielniehr für höchst wünschens werth, daß diese Prüfung nur von einer und derselben Abtheilung er folge. Allein ich kann mich nicht überzeugen, daß das nicht Alles zu

erzielen wäre, wenn sämmtliche auf Staats-Anleihen und Steuer⸗ Veränderungen sich beziehenden Geschäfte, nebst der Prüfung des Stagtshaushalts, einer und derselben Abtheilung übergeben würden. Meines Erachtens würde dann der Unterschied mit der be— antragten Maßregel darin bestehen, daß die Prüfung des Staats— haushalts sich auf bestimmte Richtungen beschränkte, und das, glaube ich, ist durchaus genügend und enthebt uns einer vielleicht in man— cher Beziehung nicht angemessenen Bitte. First Lynar: Ich kann mich nur der Ansicht meines verehrten Freundes aus Ober Schlesien in dem Wunsche anschließen, daß der Haupt- Finanz- Etat in Abtheilungen beider Kurien geprüft werden möge, und kann nicht glauben, daß hierdurch Veranlassung zu bedenk⸗ lichen Konflikten gegeben werden würde; aber selbst wenn eine jede Rurie eine gesonderte Ansicht über den Finanz-Etat gewinnen sollte, so wäre dies prinzipiell noch kein Uebelstand; denn es liegt ganz in der Natur eines Zweikurien⸗Systems, daß sich in jeder Kurie eine ihr eigenthümliche Staats-Anschauung bilde, in welcher auch die An— sicht Über den Staatshaushalt mitbegriffen sein müßte. Von der ei⸗ nen Seite würde man den Gegenstand mehr aus dem Standpunkte der Fortbildung betrachten, während von der anderen, das Prinzip der Stabilität leitender bleiben dürfte. Bei berathenden Körperschaften könnte daraus, nach meiner Ansicht, kein Uebelstand entstehen.

Graf York: Ich kann der Meinung des Fürsten, der so eben gesprochen hat, nicht beitreten, ich kann mich auch nicht überzeugt er— ächten durch die Rede des sehr beredten fürstlichen Mitgliedes aus Schlesien, welches früher sprach. Es handelt sich immer nur! um eine Vorberathung, um eine Information, also um Notizen, Nachrichten, die erst eingesammelt werden sollen, um daun die Be thung in der ganzen Kurie vorzunehmen, und da muß ich sagen, daß, wenn von verschiedenen Gesichtspunkten aus der Finanz Etat angese⸗ hen wird und sich möglicherweise ein widersprechendes Bild für beide Abtheilungen herausstellt, dann für mich bei der Berathung und der darauf folgenden Beschlußnahme sich allerdings leicht eine Kellision zwischen den beiden Kurien herausstellen kann, sofern sie getrennt be⸗ rathen, und ich habe schon vorher ausgesprochen, daß es mein leb— hafter Wunsch sei, daß es je mehr und mehr möglich werde, daß sede einzelne Kurie selbstständig berathe. Wenn das aber der Fall sein sollte, so halte ich dann gerade es um so wünschenswerther, daß eine einzige Kommission, deren Mitglieder aus beiden Kurien zu ge⸗ meinschaftlicher Information zusammengesetzt sind, bestehe. Da ich sehe, daß das verehrte Mitglied für die Mark Brandenburg, welches das vorigemal einen so ausführlichen und klaren Vortrag über diesen Gegenstand gehalten hat, jetzt anwesend ist, so würde ich mir nun die Frage erlauben, wie denn aus der Inkonsequenz, die ich in dem Vor—⸗ trage zu finden geglaubt habe, glücklich herauszukommen wäre. In⸗ dem ich allen Gründen beitrete, daß eine Kommission besser ist, als drei, die, wie mir scheint, ganz unwiderleglich sind, so kann ich nun nicht einsehen, wie dieser Uebelstand für zwei getrennte Abtheilungen beü beiden Kurien nicht stattsinden solle, die auch nicht zusammen die Information sich erwerben können, sonst würde es nur eine Kommis⸗ sion sein, sondern auch nach einander, wobei dann auch ein großer Zeitraum dazwischtn liegen kann, und so würde dieser Uebelstand dann nur für jede einzelne Kurie oder für den Vereinigten Landtag eintre— ten können, der jetzt bei drei Abtheilungen sattsinden würde. Ich muß gestehen, daß ich die Konsequenz da nicht habe heraussinden können, und ich würde sehr gern mich darüber belehren lassen.

Graf von Zieten: Um mich kurz zu fassen, deduzire ich so: Nach dem Allerhöchsten Patente haben wir weder das Recht, noch die Befugniß, den Finanz Etat zu begutachten und noch weniger ihn zu berathen, und nach meinem Wunsche wird kieses Recht uns von der Krone hoffentlich nie eingeräumt werben. Die vorliegende Frage be⸗

legten Materialien, und da kann ich mich lediglich der Ansicht meiner beiden verehrten Gönner aus Schlesien anschließen, daß hierzu eine aus beiden Kurien zusammengesetzt und vielleicht nach Verhältniß der Stärke der Kurien an sich. dadurch, wie schon vorhin erwähnt wurde, niß bedungen und ist dem Zwecke vollkommen genügend. Ich sehe also nicht ein, warum diese Information nur partiell und nicht sum—⸗ marisch gefaßt werden soll. Graf von Arnim: führlichen Antheil nehmen zu

Kommission ernannt werde,

eine unendliche Zeiterspar⸗

Ich bedaure, an der Debatte keinen aus— nnen, weil ich mich wegen Heiser⸗ keit kaum verständlich machen kann; ich erlaube mir aber doch, mit wenigen Worten auf die Frage zu antworten, glied aus Schlesien an mich gerichtet hat. eine große Verschiedenheit, ob von zwei an sich getrennten Körper schaften sich eine jede durch eine Abt miren läßt, sei es zu gleicher Zeit, sei es oder ob eine und dieselbe Körperschaft, die durch zwei oder drei verschiedene Abtheilungen über denselben Gegen⸗ linvereinbarkeit des Verfahrens, wonach zwei getrennte Körperschasten sich über den Staatshaushalt lassen, mit der Praxis kann ich schon deshalb Ländern stattsindet, wo das keinem derselben

die ein geehrtes Mit Ich glaube, es ist doch

aus ihrer Mitte infor- zu verschicdenen Zeiten, Vereinigten Kurien, sich

stand Vortrag halten läßt.

ein Gutachten geben nicht anerkennen, weil sie in den meisten Zweikammersystem besteht. auseinandergehen, gemacht zu Vereinigung

Staatshaus halts und in keinem derselben findet

Zur Sache aber, beschränke Voischlag, diese Frage, die in

zweckmäßigkeit als nach der verschiedenen Seiten ver— nachdem das Gesetz so oder so die Auslegung Majestät anheimzustellen. ie das Gesetz in dieser Be

meines geehrten Kollegen aus Schlesien. ich mich heüte auf den unmaßgeblichen der Abtheilung, nicht sowohl nach ihrer Lage des Gesetzes und die auch schieden beantwortet worden , fe ausgelegt wird, diese Frage dieser Beziehung lediglich Si. jestät werden am besten wissen, wie ziehung gede

des Gesetzes

utet haben. .

umire' also kurz folgende Fakta: von dem Staatshaushalte informiren, und sch wenn ich behaupte, daß diesmal, wo keine Ab Landtag, nur in sehr wenigen Lage des Staatshaushaltes ibereinstimmenden Erklärung arien soll ferner die Juformation durch

Der Landtag soll sich nach dem Gesetze glaube nicht zi theilung sich d Mitgliedern mirt, sich trennen werde. der Herten Landtags-Kommiss. die Vorbereitung in den Abtheilungen stattsinden. Landtags- Kommissar hat endlich ausdrücklich Folgend halt einer besonderen Abtheilung zur Berathung ode de, oder der Abtheilung, welcher die hulden oder Steuern konsentirt werden Wenn nun diese Kommissars von die Kurie der Versammlung wünschen, lbtheilung geschehe, des⸗ eine statthaste erscheint. Wunsche, wie er uns pure anschließen, in e Abtheilung, die ernannt getrennt bestehen selle, Se. bei dem man zweifelhaft sei, elbst zu entscheiden.

dem sehr verehrten Redner, ß ich auf. die Auführung, daß landständischen Versammlungen, System besteht, jede Kammer sich getrennt nur eiwiedern muß: daß in den sich selbst entscheidet, wir aber 3. Februar in Finanzfragen mit der anderen Ich halte es daher wohl für das Nützlichste und Kürzeste, wie hier schon hinlänglich er in welche die Angelegenheiten lenntnißreichsten Mitglie⸗ Darin muß ich aber mit dem

amit beschäftigt hat, der von der eigentlicher Nach der i

es erklärt: „Ob der Staatshaus Begutachtung vorgelegt wer Frage vorliegt, ob neue ollen, ist eine Frage von geringer Bedeutung.“

Alternative nach der Ansicht des Herrn Landtags geringer Bedeutung ist, so solgere ich, drei Stände und mehrere Mitglieder dieser Information durch eine besondere Se. Majestät gewiß als Man kann sich also nach meiner Meinung dem von der Kurie der drei Stände vorgelegt ist, Bezug auf die Frage aber, ob di aus beiden Kurien vereinigt oder sie als einen Punkt, wie das Gesetz zu verstehen, Allerhöchsts Ich erlaube mir, der eben geendet hat, zu bemerken, in allen anderen constitution bei denen das Zweikamnier-Syht. den Staatshaushalt vorlegen läßt, Finanzfragen auch j nach dem Gesetze vom Kurie zusammentreten müssen.

daß, wenn

halb die Bitte an

Majestät bitten,

ede Kammer für

Natürlichste, N ; örtert worden ist, wenn wir von einer talentvollsten und in Finan der gewählt werden, instruirt werden. verehrten Redner vollkommen übereinstimmen, namentlich was meine daß ich durchaus uninsormirt über den jetzigen denn ich kann mir weder

Abtheilung,

Person anbetrifft, Staatshaushalt von hier scheiden werde; die Kenntnisse noch das Rechnungstalent zutrauen, um über die vor- gelegten Etats klar geworden zu sein, und ich inscht, von den großen Finanz Talenten, welche sow jener Kurie gewiß zu finden sind, belehrt worden; nit dem letzten Theile dessen, was der Ich glaube, es ist überlassen, ob getrennte oder vereinigte

hätte wohl ge⸗ ohl in dieser als

geehrte Redner sagte, stimme Sr. Majestät dem Könige zu Abtheilungen statthaben sollen. meinen Theil würde sür eine einzige Abtheilung stimmen; e Berathung über den Finanz-Etat selbst für so daß es mich sehr schmerzlich berühren ganz untergeordnete Punkt halbe Stunde verzö—

ich ganz überein.

aber ich halte di zweckmäßig und so nützlich, würde, wenn dieser, nach meiner Ansicht, die Bitte an Se. Majestät auch nur eine gern sollte.

Fürst Lich mo wsky: mein verehrter Kollege aus der Mark und dem ich nur vollkommen beistimmen kann. Durchlaucht fragen, ob dies

Marschall: worden ist, die ge

Das ist also das Amendement, Brandenburg vorgeschlagen hat, Würden nicht Ew. es Amendement Unterstützung findet? ob der Vorschlag, setzliche Unterstützung von 6 Mitgliedern sindet. (Wird ausreichend unterstützt.) Ich muß nur sagen, daß, wenn wir aussprechen anheimgegeben

Es fragt sich, der gemacht

Graf Nork: wollen, daß Sr. Masestät die Bestimmung darüber aube, daß dazu kein Beschluß der Kurie nöthig sein w daß Se. Majestät befehlen wird, wie s handelt sich vielmehr nur welche Ansicht wir dar—⸗ darüber aus⸗ Äbtheilungen für ersprießlicher mmer kommen müssen, prechendste erscheint. Wenn ich allen gemachten r Information gesolgt bin, die aus dem über den Zustand des Staats- so ist bei allen diesen Vorschlägen eine theil stehen geblieben, der des gro min Abtheilungen des Vereinigten Landta⸗ daß eine genaue Juformation über den Staats—⸗ daß ich gar nicht in Tagen

werde, ich gl Das erfolgt ganz von selbst, die Kommission zusammengesetzt sein soll; e darum, daß wir Sr. Majestät aussprechen, über hegen, und es ist wohl unerläßlich sprechen müssen, ob wir eine oder, zwei Es wird also zur Abstimmung i zwei oder eine Abtheilung uns als, d

Fürst Wilhelm von? n zur Erlangung de §. 11 des Gesetzes vom 3. uns zustehen,

daß wir uns

adziwill:

Haushaltes rigkeit, ein Nach lustes bei den Berat Ich glaube,

hält eine so umfassende Arbeit ist, en das Zeitmaß aussprechen möchte, das nöthig sein würde, um diese Jusormation sich vollständig zu verschaffen, so daß man in pleuo den vorkommenden Fragen genügend begegnen

ßen Zeitver⸗

zu verschaffen,

Es würde mir deshalb für den ganzen G

ang der Berathung in den Vereinigten Kurien zweckmäßig erscheinen,

wenn die Information

trifft nur eine, Informatlon, die wir nehmen sollenz wir sollen uns überzeugen, wie der Finanz-Etat beschaffen ist, durch die uns vorge⸗

von Hause aus durch ständische Mitwirkung erfolgen könnte.

wäre nach meiner Ansicht nöthig, daß eine solche Information eine vollständigere Uebersicht enthielte, als sie diesesmal den Ständen ge⸗ geben worden ist. Wenn ich mich frage, auf welche Weise dieser Zweck erreicht werden könnte, so finde ich ein Mittel dazu in den Gesetzen vom 3. Februar. Die Corporgtion, die hier zweckmäßig ein treten könnte, wärs der ständische Ausschuß. Wenn diese Corporation, mit dem Finanz⸗Ministerium vereint, die Uebersicht abfaßte, die den Ständen vorzulegen wäre, so würde die Information vollständig vor— handen sein. Der Vereinigte Landtag würde sich dann nicht speziell in Abtheilungen damit zu beschäftigen haben, und somit sogleich an die Berathung der Finanzgesetze schreiten können.

Freiherr Senfft von Pilsach: Ich will auf dasjenige, was ich bereits erklärt habe, nur kurz zurückkommen. Es ist dargethan worden, wie wünschenswerth es sei, daß die Prüfung des Staats⸗ Haushaltes von einer aus beiden Kurien zusammengesetzten Abthei⸗ lung erfolge. Es ist auf der anderen Seite aber auf das obwaltende gesetzliche Hinderniß hingewiesen worden, und ich glaube kaum, daß dieses Hinderniß zu beseitigen sein wird. Es heißt in dem 8. 14 des Gesetzes vom 3. Februar d. Jr; .

„Wenn der Vereinigte Landtag, über eine Proposition wegen Auf—

nahme neuer Staats- Anteihen (8. 5) oder wegen Einführung neuer

Steuern oder Erhöhung der bestehenden Steuersätze (5. 9) zu be⸗

schließen hat, so tritt der Herrenstand mit den übrigen Ständen

zu gemeinschastlicher Berathung und Beschlußnahme zusammen. In

Allen anderen Fällen erfolgt auf dem Vereinigten Landtage die Be⸗

rathung und die Abstimmung des Herrenstandes in abgesonderter

Versammlung.“

Es scheint mir also nicht möglich, daß wir dem Gesetze genügen und doch eine ausschließlich zur Prüfung des Staatshaushaltes be⸗ stimmte Abtheilung aus beiden Kurien zusammensetzen. Ich glaube aber, wir kommen aus dieser Kollision heraus, wenn wir derjenigen Abtheilung, welche den Staatshaushalt prüft, alle auf die Verände⸗ rung in der Steuergesetzgebung oder auf Anleihen Bezug habenden Gefetze zuweisen. Wenigstens möchte ich wünschen, daß vorläusig und bis mehr Erfahrungen gesammelt worden sind, es so gehalten werde. Uebrigens muß ich noch erwähnen, daß in dem Gutachten der Ab theilung gesagt ist: es solle der Vereinigte Landtag „Gelegenheit er— halten, Bitten, die sich auf den Staatshaushalt und die Finanz-Ver— waltung beziehen, Sr. Majestät vorzulegen.“

Hiernach glaube ich, handelt es sich um die Frage, ob wir Sr. Majestät eine Bitte vortragen wollen, die zur Folge hat, daß wir eine ganz allgemeine, zur Begutachtung des Staatshanehalts füh rende Prüfung desselben vornehmen, oder ob wir nach wie vor diese Prüfung auf die Juformation beschräunken wollen, die in Betieff et. waiger Anleihen oder Veränderungen in der Besteuernng ersorder— lich ist. Ich bin dagegen, jene Bitte auszusprechen, aus der gefol⸗ gert werden könnte, daß wir den ganzen Staatshaushalt zu begut achten begehren. Will Se. Majestät den Ständen die Pflicht einer solchen Begutachtung übertragen, so ist das etwas Anderes; aber darum bitten möchte ich nicht, am wenigsten jedoch eine Bitte aus sprechen, welche indirekt zu einer solchen Begutachtung führen möchte.

Graf von Sierstorpfs: Ich erlaube, mir den zweifel auf⸗ zustellen, daß, wenn in Folge der Jnsormation die Abtheilung der einen Kurie ein Darlehn oder eine Steuerbewilligung für zulassig und die Abtheilung der anderen Kurie dasselbe für nicht zulässig erachten sollte, wie alsdann die zwei Abtheilungen sich einigen sollen? Die Beschlußnahme der Steuerbewilligung ist eine gemeinschaftliche. Mithin muß auch der Grund, auf welchem diese Beschlußnahme be ruht, das heißt: die Information, gemeinschastlich sein.

Graf von Kielmannsegge: Wenn ich den Berathungen rich⸗ tig gefolgt bin, so dreht es sich darum, ob in den Fällen, wo nach den' s§S§. 4 bis 19 der Allerhöchsten Verordnung vom 3. Februar d. J. die ständische Mitwirkung eintritt, die Abtheilungen der beiden Kurlen getrennt oder vereinigt arbeiten sollen; da aber die Ansichten ber beiden Kurien gerade für diese Gegenstände sehr verschieden sein können, erlaube ich mir vorzuschlagen, daß statt der beantragten Fassung folgende gewählt würde: „daß Se. Majestät allerunterthänigst gebeten werde, Allergnädigst zu gestatten, daß der Haupt Finanz- Etat und die Uebersicht der Finanz-Verwaltung einer Abtheilung jeder Kurie zur Vorberathung, dann aber den aus beiden Kurien vereinig— ten Abtheilungen zur gemeinschaftlichen Berathung vor Be— richterstattung im Plenum überwiesen würde.“

Ich glaube nämlich, es könnten die Ansichten über die Noth— wendigkeit einer Anleihe, einer neuen Steuer oder einer Garantie für die beiden Kurien sehr verschieden sein, und es scheint darum zu— nächst die getrennte Berathung in den Abtheilungen aus beiden Kurien räthlich und sast nothwendig; ich erlaube mir deshalb, diese veränderte Fassung zu beantragen, daß also der Finanz-Etat und die Uebersicht der Finanz- Verwaltung einer Abtheilung jeder Kurie zur Vorberathung, dann aber den Abtheilungen beider Kurien zur ge— meinschaftlichen Berathung überwiesen werden, da die Diskussion über die betreffenden Angelegenheiten nach der Verordnung vom 3. Februar in den Vereinigten Kurien staltfindet.

Marschall: Das ist ein neuer Antrag, und ich muß darum sragen, ob er die gesetzliche Unterstützung von 6 Mitgliedern findet. Er hat sie gefunden.

Fürst von Hohenlohe: Es ist schon früher hervorgehoben worden, was für die Verweisung der Juformation an eine Abtheilung der Vereinigten Kurien gesprochen hat, und was für die Zutheilung der Sache an die verschiedenen Kurien spricht. Eines habe ich aber noch vermißt. Es ist das, wenn Petitionen vorgelegt werden, welche eine solche Information erfordern, so ist es wünschenswerth, daß die Abtheilungen, welche Auskunft geben können, aus der Kurie zusam⸗ niengesetzt sind, in welcher die Petitionen bergthen werden, Ich muß jetzt darauf aufmerksam machen, daß in der Abtheilung selbst, wo wir darüber berathen haben, sich die Debatte sehr lang ausgesponnen hat. Es waren Viele dafür, den Gegenstand einer gemeinschaftlichen Ab— heilung zu übergeben, und eben so Viele erklärten sich dafür, ihn ver⸗ schiedenen Abtheilungen aus den Vereinigten Kurien zu überlassen. Ich glaube, daß wir dem Antrage des geehrten Mitgliedes aus der Mark beitreten körnten, es der Bestimmung Sr. Majestät zu überlassen. Was den Antrag des geehrten Mitgliedes an meiner Seite betrisst, bei Zusammenstellung des Finanz Etats die Kommission der 8 zuzu⸗ ziehen, so muß ich mich dagegen erklären. Es würde dies weiter ge⸗ hen, als das Gesetz uns gestattet. Ver Antrag der Kurie der drei Stände geht darauf hin, uns nach dem Gesetz Som 3. Februar eine Juformatlion zu verschaffen, weiter nichls. Insofern das Gesetz es gestattet, hat. die Abtheilung sich demselben angeschlossen.

Ein Mitglied: Es ist die Vermuthung meines verehrten Kollegen dahin ausgesprochen worden, als wenn ich weiter gehen wolle, als 8. 8 gestattet. Ich habe in meinem Antrag hingestellt, daß die 3 Mitglieder zugezogen werden möchten zur Feststellung der Ueber⸗ sicht, die gegeben werden soll. Es versteht sich von selbst, meine Ab⸗= sicht ging nicht weiter, als an die Stelle der Abtheilung zu setzen tine Komimission nach den verschiedenen Ansichten der Kurien, die ent— weder aus den Vereinigten Kurien oder aus jeder Kurie besonders ge⸗ bildet werden soll. Mein Antrag war nur im Interesse der Zeit—⸗ Ersparniß.

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Marsch all: Es ist zu ermitteln, ob dieser Antrag die gesetz⸗ liche Unterstützung von 6 Mitgliedern sindet.

(Nach einer Pause.) Er hat sie nicht gefunden. 3 Referent Graf Eberhard zu Stolberg: Wenn ich vorhin richtig verstanden habe, so hat ein Mitglied, das in der Abtheilung anwesend war, ein Amendement in Vorschlag, gebracht. Ist es nun erlaubt, daß ein Mitglied, das in der Abtheilung anwesend war, ein Amendement zu dem Gutachten der Abtheilung in Vorschlag bringt, so glaube ich, daß es vielleicht auch dem Referenten erlaubt sein dürfte, in Beziehung auf das, was vorhin gesprochen wurde, und namentlich in Beziehung auf die so sehr veischiedenen Meinungen, ob überhaupt eine Abtheilung gebildet merten soll, welcher der Finanz- Etat vor⸗ gelegt werden soll, ob diese Abtheilung in jeder Kurie besonders ge⸗ wählt oder eine gemeinschaftliche sein soll, ob es Sr. Majestät zu überlassen sei, zu bestimmen, ob zwei oder eine Abtheilung gebildet werden. Wenn ich ferner noch das aufnehme, was Se. Turchlaucht der Fürst von Radziwill gesprochen hat in Beziehung auf das Zu ziehen dieser besonderen Abtheilung der acht gewählten Herren, so werde ich in Beziehung auf diese verschiedenen Meinungen mir er⸗ lauben, eine Fassung vorzuschlagen, welche vielleicht genügen könnte. Sie geht nämlich dahin, Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, dem Vereinigten Landtag den Weg anzuweisen, auf welchem sich derselbe die nöthige Informirung über den Haupt- Finan; Etat und die Uebersicht der Finanz Verwaltung im Sinne des s. 11 des Patents vom 3. Februar zu verschaffen habe. Ich weiß nicht, ob diese Fassung unterstützt werden wird, ich glaube aber, es hat sich hier eine Ansicht dahin ausgesprochen, daß, wie die Sache jetzt liegt, die Information, die doch durch das Gesetz beabsichtigt worden ist, nicht erreicht wird, und ich glaubte daher, daß sich die Gesinnungen dahin vereinigen könnten, auszusprechen, was ich vorzuschlagen mir erlaubt habe.

Marschall: Es fragt sich, ob dieser Vorschlag die gesetzliche Unterstützung von 6 Mitgliedern sindet.

(Es erheben sich mehr als 6 Mitglieder.)

Prinz von Hohenlohe: Ich mache darauf aufmerksam, daß das Amendement, das von dem verehrten Mitgliede aus der Mark gestellt ist, einem Zweifel begegnen will, der in der Petition der Drei- Stände-Kurie liegt. Das Amendement, das der geehrte Herr Referent aber gestellt hat, hebt, so zu sagen, die Petition auf; wir müssen also entweder eine Aenderung der Petition kreiren, oder wir müsfen uns der Petition anschließen. Das ist der Unterschied zwischen den beiden Amendements.

Graf zu Solms-⸗Baruth: Ich glaube, die Ueberzeugung hat sich bei der hohen Versammlung herausgestellt, daß eine Abthei ung jedenfalls nothwendig ist, um die Juformation über den Staats haushalt zu erlangen; es ist nur zweifelhaft, ob diese Abtheilung aus den Vereinigten Kurien oder ob von jeder der Kurien eine ernannt werde. Der Vorschlag, den das geehrte Mitglied aus der Mark Brandenburg gemacht hat, scheint mir ein ganz angemessener zu sein, nämlich daß man Se. Majestät den König bittet, Allergnädigst zu bestimmen, daß eine Deputation oder Abtheilung in Zukunst aus je— der der beiden Kurien oder daß eine aus den Vereinigten Kurien er⸗ nannt werden soll. In dieser Art war das Amendement gestellt, und ich

als ob es sich der Zustimmung einer großen Zahl der geehrten Her

Amendements. . . Graf Aork: Ich stimme dem vollständig bei, was so eben ge

sestät die Bitte aussprechen, einer Abtheilung die Prüfung des Staats

Sache.

die gehörige Insormation für die Stände zu bewirken. Auf der an

o liegt es zu sehr duf der Hand, daß s

zu prüfen, s erkläre ich mich entschieden dagegen.

Graf zu Dohna-Lauch: verehrten Mitgliede aus der Mark Brandenburg vorgeschlagen ist, ob diese Information in einer Abtheilung der gemeinschastlichen Rn Mitwirkung der Stände in Beziehung auf den Staatshaushalt und die Finanz Angelegenheiten des Staates eine geordnete und zweck⸗

so Vieles beigebracht, daß ich mich enthalten kaun, darüber eine wei⸗ tere Ausführung zu geben; nur aus eme. Bemerkung mehrerer verehr

eine solche Befürchtung hege ich nicht. Se. Majestät der König ha ben im §. 11 des Patents vom 3. Februar ganz bestimmt ausge— sprochen, daß die Feststellung des Haupt-Finanz-Etats, so wie die Be

meines Orts würde mich diesem vollkommen anschließen, und es schien,

ren erfreuen würde. Die beiden anderen Vorschläge sind ganz neue

sagt wurde; nur scheint es mir erforderlich, daß, wenn wir Sr. Ma⸗

haushalts zu übertragen, wir diese Bitte so motivirt vortragen müs⸗ sen, daß wir aussprechen, ob wir eine Abtheilung oder zwei für wün⸗ schenswerth erachten; denn das Sr. Majestät Entscheidung und Be—⸗ fehl überlassen bleibt, wie das ausgeführt werde, brauchen wir nicht burch das Amendement auszusprechen, es liegt in der Natur der

Ein Mitglied: Ich möchte mich gegen diese Bitte überhaupt erklären; ich halte die Ernennung einer solchen Abtheilung nicht für nöthig. Neulich hat schon Se. Ercellenz der Herr Finanz-Minister gesagt, daß in diesem Jahre die Zeit eigentlich zu kurz gewesen sei, um eissen recht übersichtlichen Finanz- Elat den Ständen vorzulegen; wenn also bei den späteren Landtagen länger wird daran gearbeitet werden können, so glaube ich, daß daun die Uebersicht so deutlich sein wird, daß gar nicht eine besondere Abtheilung nöthig sein wird, um

deren Scite scheint mir aber immer etwas Gefährliches darin zu lie⸗ gen, denn wenn eine Abtheilung dazu autorisirt ist, den Finanz- Etat ie auch ihr Urtheil darüber abgiebt, wodurch das Recht, das sich nach 8. II die Krone unbedingt vorbehalten hat, geschmälert wurde, und aus diesem Grunde

Ich erkläre mich ganz entschieden für die vorliegende Petition mit dem Amendement, welches von dem

nämlich daß Se. Majestät gebeten werde, Allergnädigst zu bestimmen, rien oder in zwei verschiedenen Abtheilungen beider Kurien stattfinden soll. Ich glaube, daß eine solche Juformation nöthig ist, wenn die

mäßige sein soll. Es ist darüber von den vorhergehenden Rednern

ten Herren Redner glaube ich zurückkommen zu müissen, namentlich auf eine Bemerkung des Herrn, der eben vor mir gesprochen hat. Er erllärte, eine solche Befugniß der Stände wäre gefährlich, indem dar⸗ aus möglicher Weise ein Recht abgeleitet werden könnte, sich in die

tet über alle Staate Einnahmen zu disponiren, wird ungehindert fest⸗ stehen. Das sind also zwei Dinge. welche nach meiner Ansicht gar nicht vermischt werden können und dürfen. Dieses Recht der Krene steht so unzweifelhaft fest, und von der Befugniß der Stände, petitio⸗ niren zu dürfen, bis zu dem Rechte, sich die Feststellung des Finanz⸗ Etats anzumaßen, ist ein so gewaltiger Sprung, daß ich gar nicht begreise, wie man ihn bei richtiger Schlußfolge machen kann. Ich

halte den vorhin gemachten Einwand daher für einen Irrthum und

für gänzlich unstatthaft. Ich muß mich also für den Antrag erklären,

und zwar um so mehr, als das im Patent vom 3. Februar ausge⸗

sprochene Recht der Krone dabei unter allen Umständen ungeschmä—⸗

lert bleibt.

Graf Arnim: Der Wunsch, den das geehrte Mitglied aus Schlesien ausgesprochen hat, daß sich die Kurien darüber selbst ent⸗ scheiden möchten, ob die Bitte an. Se. Majestät den König dahin zu richten sei, daß die Information in den Vereinigten Kurien oder daß sie in getrennten Kurien vorgenommen werde, betrifft eine Inter⸗ pretation des Gesetzes, ob nämlich Se. Majestät diese Information zu den Gegenständen des 8. 14 habe gerechnet wissen wollen oder nicht. Eine Interpretation des Gesetzes kann nur von Sr. Majestät dem Konig ausgehen, und wir können nicht füglich bitten, das Gesetz so eder so zu interpretiren, wenigstens sinde ich dazu keine Veranlas⸗ sung, sondern es kommt nur darauf an, daß Se. Majestät aussprechen, wie Allerhöchsidieselben das Gesetz aufgefaßt haben, ob die Informa⸗ lion ein Gegenstand des §. 14 ist oder ein Gegenstand, der nicht unter diesen Paragraphen gehört. Was die Bemerkung des geehrten Mitgliedes aus Posen betrifft, so ehre ich jede Ansicht; ich kann aber feine Ansicht theilen, welche es als etwas Bedenkliches und als etwas den Ansichten Sr. Majestät Widersprechendes erachtet, daß der Land⸗ tag, indem ihm der Finanz-Etat und der Staatshaushalt zur Infor⸗ mation vorgelegt werden, sich ein Urtheil über dieselben bilde. Eines ohne das Andere erscheint in meinen Augen nicht wohl möglich, noch würdig für eine Versammlung, die Se. Majestät der König als diesenige ausersehen hat, der Er so wichtige Rechte beilegte.

Graf Lynar: Der Graf von Arnim hat sich noch vorbehalten, das Amendemeunt zu formuliren; ich verzichte auf das Wort, bis es vorgetragen ist. Ich stimme im Wesentlichen dem Herrn Grafen von zünsm bi und behalte mir einen Verbesserungs Porschlag vor, bis ich weiß, ob dessen Amendement angenommen ist oder nicht.

Fürst von Lichnowsky: Ter zweite der vorigen geehrten Redner hat im Wesentlichen das gesagt, was ich mir bereits erlaubte vorzutragen. Es war züerst eine Erwiederung auf das geehrte Mit- glied, den Vertreter des Fürsten von Thurn und Taxis. Ich sehe in den Propositionen, die aus der Kurie der drei Stände an uns kommen, nur das, was in ihnen liegt, und glaube nicht,; daß es möglich wäre, daß in einem Antrage der Kurie der drei Stände eine diesfallsige verworrene Idee liegt. Ich kann die Worte, die von meinem verehrten Freunde hierauf gebraucht worden sind, nur als sohale bezeichnen, und ich glaube nicht, daß wir uns damit abgeben können, zu untersuchen, was aus einer Petition entstehen kann, oder hineingelegt werden mag, sondern nur damit, was darin liegt, und ich sehe in dem, was in der Petition liegt, nur das, daß der finan⸗ ziellen Unlenntniß Vieler unter uns dadurch abgeholfen werde, daß diejenigen unter uns, welche die Befähigteren sind, und die von dem Herrn Marschall als die Befähigteren dazu bezeichnet werden, den Gegenstand in Erwägung ziehen und uns ein Bild von demselben entwerfen. Nun sei mir gestattet, auf das Amendement des Herrn Referenten zu kommen, um es seiner Natur nach ven dem Amende⸗ ment meines verehrten Kollegen aus der Mark Branden⸗ burg zu scheiden. Ich muß hierbei gewissermaßen eine hi⸗ storische Scheidung vornehmen. Es ist uns eine Petition ber Kurie der drei Stände zugekommen. An dieser Petition hat die Abtheilung nichts geändeit, sondern nur hinzugefügt, es erscheine ihr augemessen, daß diese Information in getrennten Abtheilungen, in einer Abtheilung“ der Herren -Kurie und in einer Abtheilung der Drei⸗ Stände-Kurie, vorgenommen werde. Dieser Satz oder diese Zuthat Fubert nichts an der Petition oder an dem Antrage der Kurie der brei Stände. Nun hat in Folge eines Zweifels über die Interpre⸗ ation der §s§. 11 und 14 meim verehrter Kollege aus der Mark Brandenburg es in Eiwägung gestellt, ob nicht dieser Zusatz der Ab⸗ theilung nicht die Petition der Kurie der drei Stände, sondern der Zusatz der Abtheilung in der hohen Kurie dadurch amendirt werden könnte, daß wir der Weisheit Sr. Majestät zu entscheiden anheiẽmgeben, ob die Anwendung des 8. 11 oder 14 diese Informa⸗ ion in getrennten oder lombinirten Abtheilungen bedinge. Das hat aber an dem Tenor, an dem Grundsatze, welcher die Kurie der drei Stände und die Abtheilung geleitet hat, gar nichts geändert. Ich glaube also, daß, wenn der Herr Referent ein Recht vindizirt auf den Grund eines Rechts, welches der geehrte Redner der Mark Branden⸗ burg in Anspruch genommen hat, er ein ganz anderes Recht vindizirt hat. Mein verehrter Freund, das Mitglied aus der Mark Branden⸗ burg, hat das Recht vindizirt, den Zusatz verändern zu dürfen, der Herr Referent aber schlägt uns vor, die Petition von Grund aus umzuändern. . .

Referent Graf Eberhard zu Stolberg: Die Scheidung, von der das verehrte Mitglied spricht, die zwischen dem Amendement, was das geehrte Mitglied aus der Mark gestellt, und dem, was ich mir erlaubt habe auszusprechen, besteht, habe ich sofort eingesehen, auch ist dieselbe bereits von dem fürstlichen Vorsitzer der Abtheilung ausgesprochen. Diese Scheidung finde ich also natürlich; ich habe nur geglaubt, das Re cht, ein Amendement zu stellen, eben so in An= spruch nehmen zu können, wie es ein sehr geehrter Redner aus der Mark in Anspruch genommen hat. Im Uebrigen bescheide ich mich vollkommen. .

Marschall: Ich habe zu bemerken, daß überhaupt kein Grund mehr vorliegt, die nächste Frage auf den Antrag der Abtheilung zu richten, da er sowohl nach dem Vorschlag des Referenten, als des Grafen von Arnim eine Abänderung erfahren hat. Nach dem 82. schlage des Grafen von Arnim würde die erste Frage dalau gestellt

Feststellung des Haupt Finanz Etats zu mischen. Ich muß gestehen,

stimmung über die Verwendung der übrigen Staats - Einnahmen, ein ausschließliches Recht der Krone bleiben soll. Viese Bestimmung ist ganz unzweifelhaft; nach meiner Ueberzeugung gehört sie auch zu den wesentlichen Befügnissen der Krone in einem Staate mit einer stän⸗ dischen Verfassung unter der Herrschaft des monarchischen Prinzips. Diese Befugniß darf, unter keinen Umständen geschmälert werden; aber es liegt nach meiner Ueberzeugung auch gar nicht im Entfern⸗ testen weder in der Intention der Petition noch in der Möglichkeit, daß durch den vorliegenden Antrag jene Befugniß der Krone geschmä⸗ lert werden soll. Selbst wenn man annimmt, daß den Ständen das Recht eingeräumt würde, sich über die Lage des Staatshaushalts in der erbetenen Art zu informiren, selbst wenn man annimmt, daß auf Grund dieser Information Petitionen an Se. Majestät gerichtet wer⸗ den sollten, so ist Se. Majestät doch ganz selbstständig und unbe⸗ schränkt in seinem Rechte und kann diese Petitionen gewähren oder nicht, und die Stände haben für die Mitwirkung in Beziehung auf, den Staate haushalt nur das Recht, informirt zu werden und zu petitio⸗ miren, und die ganz unbeschränkte Befugniß der Krone, dessenungeach⸗

werden müssen, ob man dem Antrage der Kurie der drei Stande bei⸗

trete. Dann würde, wenn diese bejaht wäre, der Verschlag des Gra⸗

fen von Arnim zu folgender Frage Veranlassung geben, Graf von Arnim: Ich habe ihn schon formulirt un

ihn so vor zulesen. . ö. ö . Marschall: Der Vorschlag, wie er gehe ist 23 ich ihn

aufgefaßt habe, führt zu folgender Frage: de ließt 2

lung, von Sr. Majestät dem Arnige eine Anweisung darn er sich zu

erbitten, ob die durch eine Abtheilung zu bewirkende Insormatien durch eine Abtheilung der Vereinigten Kurien eder imn 2 KAurien durch eine Abtheilung einer jeden derselben erfelgen solle⸗ Wünschen Sie, daß die Fassung verlesen werde, wie sie von zorgelegt worden ist?

Ihnen e ie des Grafen von Arnim wird dem Marschall 2 übergeben)/ .. ; Graf von Arnim: Ich glaube, daß meine Fassung vollstän⸗

r solechen dürfte be zu bemerken.... entsprechen dürfte, und habe zu ben .

* 74 un Mäsfenbach:; Ich hatte, bereits um das Wort

gebeten, weil ich für nöthig halte, einige mir gemachte Cinwendun⸗

zen zu beleuchten. ;

; Marf chall: Ich werde Ihnen sogleich das Wort ertheilen.

d bitte,