1847 / 168 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

teresse der Judenschaften selbst, als im Juteresse der öffentlichen

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Ich will mich über die Idee, bei der Corporation des Gesetz⸗En sollen keine neuen Corporation das Gesetz nimmt gegebene, roßen Städten, 3. B. von Juden, die in seinen Eingaben an Angelegenheiten sich so „Vorstand und Ae

Diese Judenschaften, Thätigkeit zunächst und hau also zunächst und Vereine üben zug ich muß rühmend an, nde sehr viel f mit großem

welche die Königliche Regierun

näher auslasse E werden, sondern ustände auf. ne Gemein⸗ t, deren Vorstand mern und der geistlichen

twurfs hat, en erst ges irklich sich vo hier in Berlin, h selbst Judenscha die Ministerien des Im aterzeichnet: ; lteste der Judensc welche eristiren,

rfindende 3 aben wir ei

haft in Berlin.“

ziehen in den Kreis ihrer tus -Verhältnisse; sie sind Diese Synagogen⸗ sche Schulen aus; und der berliner jüdischen der jüdischen Jugend geringem Erfolge.

h die Thätigkeit dieser Jud arme Juden aus. von selbst aus der sften gebildet haben. zu können, sollen Existirt einmal eine

ir sorge für die südi

leich eine F daß gerade von

anerkennen, ür die Erziehung d mit nicht aft auch auf die auf die Fürsorge für Das sind Ge⸗ Zuthun des Staates, als Geschäfte der Judensch äfte mit größerem Erfolg chte erhalten. hrt ist, diese eben von n Kreis ihrer Thätigkeit zu ziehen, so schließen sich sehr Als man die Posen im Jahre 1833 gab, bezeichneten drei Gegenstände in die die jüdische Corporation e Aufgabe hinzuge⸗ die deshalb noch Es ist wichtig, die Schule verlassen, gesorgt Lebensberuf zuzuführen, um sie so Es wurde daher in ge als eine Aufgabe der ange dieser Verordnung Gesetz Entwurf Anderes hinzugenommen. Juden im Allgemeinen An⸗ auf Gemeinde⸗Aem er. zuwendet, können sie ber das Vertrauen sich ßere jüdische Bevölkerung cht vertreten sein. Juden festzusetzen, daß im auch wirklich Juden

Armenpflege, enstände, die ohne der Verhältnisse si Um nun diese Gesch diese Judensch solche Corpora neten Gegenstände wobei immer die leicht noch Verordnung hat man s die Summe der dort zu lösen hat. Dort giebt es nicht in der Lage sind, daß ! daß für die Kinder dieser Juden, werde, um sie einem angemessenen viel als möglich dem Sche der Verordnung für Posen Corporation aufgenommen, ähnliche Bestimmung auch i Man hat sod

Corporationsre tion, der nicht verwe zusammen in den Synagoge der Kern bleibt, gemeinnltzige Veranst für das Großherzogthr chon diese eben von mir Aufgaben aufgenommen, Man hat aber noch eine neu

altungen an.

nämlich viele verwahrloste Juden,

nan sie naturalisiren kann.

acher zu ent auch diese Fürsor und nach dem Vorg n dem jetzigen ann noch etwas a Verfassung haben die tadtverordneten und Gemeinde sich ihner

Nach der jetziger spruch auf Stellen von S Wenn das Vertrauen der tverordneten gewählt werden; wenn ann auch eine grö tverordneten gar ni

ihnen nicht zuwendet, so ( in der Versammlung der Stad Es schien angemessen Verhältniß der Zahl

die Versammlung der Sind diese von der Judenschaft sie aber nicht die Bevölkerung

sondern sie sind Repräsentanten der ; Mitglieder, rufung ihrer jüdischen Glaube von ihrer jüdischen Anschauung und Auffass. die Dinge beurtheilen, prüfen Glaubensgenossen wa dennoch nichts meinde zu sorgen. schaft oder aus dem lung berufen werden. Gesetz⸗Entwurfe die sten Regel auf

im Interesse der der Juden in der Gemeinde Stadtverordneten aufgenommen werden. gewählten Mitglieder spe ziellen Interessen der Juden⸗ gegenüber, Gemeinde im Ganzen, wie

aufgenommen,

asgenossen ein und werden allerdings ung der Verhältnisse aus eit das Interesse aber als Stadtverordnete zu Wohl der ganzen Ge— 3 h eder der Ritter⸗ Stande der Städte in die ständische Versamm⸗—

In keinem anderen Sinne sollten nach dem Juden als Stadtverordnete nach einer fe⸗ Es ist noch hinzugefügt, daß hin⸗ eise ein Zwang stattfinden soll. onderen Wahl von Stadtverordneten angehalten werden; eben so wenig wungen werden, eine solche beson⸗ zuzuͤlassen, sondern die Einrichtung freier Vereinbarung getroffen werden; wo eine freie stattfindet, fällt die Sache von selbst weg. Dennoch hat der Juden und der öffentlichen Ordnung ; a, wenn auch nicht absichtlich das Ge⸗ absondern und getrennt halten wolle, Ende die Einrichtung dahin, mehr Alles anwenden, daß sie mit der christlichen Bevölkerr doch Zwang angewendet Darauf läuft die der vorgeschl sicht hinaus.

und insow hrnehmen; sie sind flichtet, als für das Es ist dem ganz ähnlich, wenn Gli

Anderem verp

genommen werden. Einrichtung in keiner W Die Juden sollen nicht zur bes nach Maßgabe ihrer Bevölkerung

sollen die bestehenden Kommunen gez dere Wahl jüdischer soll auf dem Wege Vereinbarung nicht man Einwendungen im Interesse dagegen gemacht. setz die Juden

Stadtverordneten

r

Man sagt: J ha so führe doch das sei nicht gut, man müsse viel—⸗ damit die Juden sich nicht absondern, sondern ing vermischt werden. und zwar für die Vermischung! ng widersprechende An⸗ bei den Juden zu einer 1 Seiten einer städtischen ttfindet, soll sie dennoch nicht zugelassen Ist das nicht eher eine Beschrän⸗ rmehrung derselben, ist es andes der Juden, als eine Verbesserung

. * 2 2 e e m/ 2 * *.

agenen Einrichtu Selbst da, wo eine Neigung solchen Vereinigung vorhanden I Kommune kein Widerspruch sta Da könnte man fragen: kung der Freiheit, als eine Ve eine Verschlimmerung des Zust Eben so wenig ers Interesse des Staates gegen wird, an sich motivirt. 6 . , . der ohne Genehmigung der Regie besendere steht auch 63 jn 6 gründen, auf 19 und 29 Jahre, zu befragen. In einem Staate, ungen hat zu Theil werden iassen, die in Deuts— Käͤhrt sind ob sie auch ins Leben getreten, wei nicht in Württemberg, ist man so weit politische Gemeinden in eigenen Der betreffende Gere een hiag ist also ,. aus wohl⸗ . gierung, die den Zustand der Juden will⸗ und andererseits cine Besorgniß * . für iche Ordnung geschehen. Bei Gelegenheit der beabsichtigten orporativer Verhältnisse unter den Juden giebt sich etwas sverwaltung hindernd entgegentritt, nämlich 0 rl. gesell⸗ 23. eichthum organi größtentheils aus unseren e n e, glaubt man, aus Furcht der Wiederkehr sich überlebt hatten, überall bei Zeiten wo neues korporatives Leben sich ent⸗

ist, wo von

cheint der Einwand, welcher aus dem die beabsichtigte Einrichtung abgeleitet freiwillig zwischen der Juden⸗ Stadtgemeinde vereinbarte rung ins Leben treten. eine Vereinigung auf Zeit zu „um die Erfahrung der den Juden die größten Begün⸗ chland bis jetzt ge⸗ ß ich allerdings gangen, daß man sogar Tarkungen sich etabliren

Es soll ja die

nicht permanent

wollender Tendenz der Re

die öffentl Bildung k fund, was oft der Staat eine Scheu vor jeder neuen orga Zuständen überh früheren Zeiten schwunden ist, ähnlicher Einrichtungen, die dagegen eintreten zu müssen, wickeln und bilden will.

Ich erinnere dabei auf das Gewerbe.

nischen Bildun schaftlichen Nachdem der Bildung in

Zuständen ver

an die korporativen Verbände in Beziehung ch beziehenden organischen Worte Zunftver⸗ flihlt man jeßt gleichwohl das den werden müsse, um die unge⸗ zu allen Thätigkeiten im Gebiete der d die mit jener Vermischung für die Für diesen Zweck Gewerbe⸗Ordnung Andeutungen nieder⸗

chdem die hierauf si die man unter dem allgemeinen egreift, aufgehört haben e daß wieder eiwas gef mischte massenhafte Anhäufung Gewerbe wieder zu gliedern un Gesellschaft entstandenen Na sind bekanntlich in der neuen

Bedürfniß,

chtheile abzuwenden.

1160 gelegt, deren Wichtigkeit jetzt schon anfängt, anerkannt zu werden; aber man scheut sich doch noch, recht Hand anzulegen. Wie noth⸗ nothwendig es gleichwohl sei, daß eholfen werde, das beweist der große Trieb nach Associationen, nach ee lien. Dennoch scheitern die meisten Versuche, die gemacht werden, und warum? Sie finden kei⸗ nen recht festen Mittelpunkt, keinen Kern, woran sie sich anschließen könnten und so bleiben sie nur Conceptionen, sie zerrinnen und lassen nichts hinter sich zurück. Aber daß dieser Trieb so mächtig ist, das beweist zu gleicher Zeit das Bedürfniß organischer Gestaltungen in der Ge⸗ sellschaft. Wenn also irgendwo eiwas von felb st auftaucht, ohne Zuthun des Staates, was ein organisches Leben gewinnen will, wo man sich überzeugt, daß dieses Leben, was sich zu bilden begiunt, nicht die bestehende öffentliche Ordnung stört, wobei man es in der Hand hat und behält, die Modalität des Fortschreitens zu bestimmen, da ist die Gelegenheit nicht zu versäumen, den leeren Raum wieder mit neuen Lebensformen anzufüllen. Wenn ein Streben dieser Art sich kundgiebt, ist es da nicht Pflicht einer aufmerksamen Regierung, einer Regierung, die sich die Mühe giebt, so viel sie es vermag, sich in⸗ mitten der Thatsachen hineinzustellen, in welchen eine bewegende Kraft sich kundgiebt, ist es nicht Pflicht derselben, statt zu hemmen, statt zu zerstören, vielmehr das feinende neue Leben sich bilden zu lassen, lang⸗ fam, angemessen, immer die Erfahrung zu Rathe ziehend? Das ist die Auffaͤssung, woraus der Vorschlag wegen dieser judenschaftlichen Corporationen hervorgegangen ist. Stößt man sich an dem Namen Judenschaft? Ich habe schon die Ehre gehabt, zu bemerken, daß eine der geachtetsten und größten Gemeinden, die Gemeinde von Ber— lin, sich Judenschaft nennt. Also daran kann es nicht liegen. Ich

bitte, sich immer zu vergegenwärtigen, daß der Rein der Verbindung die Synagoge bleibt, um die sich das andere anschließt.

Der zweite Punkt, den ich noch besonders berühren möchte, ist der: Man wird wohl die Frage aufwerfen, warum, nachdem man durch das vorgeschlagene Gesetz die Bestimmungen des Edikts von 1812 habe erweitern wollen und auch wirklich erweitert habe, man nicht noch weiter gegangen sei, warum man nicht völlige Gleichheit, namentlich auch hinsichtlich der politischen Rechte, zugelassen habe? Auch über diesen Punkt hat die Königliche Regierung eine sorn fältige Prüfung angestellt und Stimmen aller Art vernommen. Sie hat zuerst die Wünsche und Anträge der Juden selbst gehört, sie hat die Behörden in der ganzen Monarchie zur Begutachtung aufgefordert, sie hat die Anträge der Stände vernommen, sie hat endlich auch die Presse in Bezug auf das Für und Gegen nicht unbeachtet gelassen.

Sehr beachtungswerthe Stimmen in allen diesen Gebieten, welche ich eben berührt habe, sprachen sich für die vollständige Gleichstellung aus, während andere eben so beachtungswerthe Stimmen auf das ent⸗ schiedenste sich dagegen erklärten. : .

Ich glaube am besten zu thun, wenn ich diejenigen, die dafür sind, gleichsam selbst sprechen lasse und eben so auch diejenigen, welche dagegen sind. Sie sind gleichsam wie zwei Parteien vor die Regierung hingẽtreten, ehe diese einen Entschluß gefaßt hat, Es versteht sich von selbst, daß die Regierung überhaupt keiner Stimme ihr Ohr ge⸗ liehen, die von Haß, Antipathie oder von irgend einer anderen un= edlen Regung eingenommen war, sondern nur solchen Stimmen, die in besonnener Auffassung reale Momente für ihre Ansicht geltend machten und darauf das Recht ihres Verlangens gründeten. Die Einen, die eine vollkommene Gleichstellung fordern, sprechen sich also aus: Habt Ihr nicht den Juden alle Pflichten auferlegt? Folgt nicht daraus, daß sie auch alle Rechte haben müssen? Was ist der Staat anders als ein Rechts-Staat, eine große Gemeinschaft von Rechten und Pflichten; wo irgend ein Glied, ist, dem alle Pflichten angemu⸗

thet werden, dem darf man auch keine Rechte verweigern. Es ver⸗ steht sich freilich, daß zu jedem Rechte eine gewisse Fähigkeit, theils eine individuelle, theils eine soziale gehört, das wollen wir nicht be⸗ streiten. Aber wir meinen besonders, wenn wir hier von der Gleich⸗ heit der Rechte sprechen, daß die nationale Abstimmung und der reli⸗ giöse Glaube nie einen Unterschied machen, daß sie kein Moment für die Ungleichheit der Rechte abgeben sollen. Sind ferner die Juden nicht auch würdig der Gleichstellung mit den Christen? Seht an, welche Intelligenz die Juden beweisen! Alle Zweige der Wissen⸗ schaft werden mit dem größten Erfolge von ihnen kultigirt, es giebt fast kein Gebiet der Kunst, wo sie nicht Meisterwerke liefern. Ferner ihre Sittlichkeit, da werdet Ihr doch nicht die Listen vorhalten, die Ihr habt aufnehmen lassen. Wir kennen eine Masse edler Menschen, die Juden sind. Freilich müssen wir zugeben, daß auch in Beziehung auf Sittlichkeit unter einem anderen Theil hin und wieder noch große Unvollkommenheit sich findet, daran seid aber Ihr schuld. Warum habt Ihr den Druck so lange geduldet? Hebt den Druck auf, so wird sich auch hier das Bessere bald sinden. Also Gleichheit der Rechte und der Pflichten ohne Rücksicht auf Abstammung und Konfession. Sollte auch endlich ein Unterschied da sein, so riskirt Ihr durch die Gleichstellung gar nichts. Es kommt kein Jude in die Stände Ver—⸗ sammlung, er sei denn gewählt; er gelangt nicht zu einem Staats⸗ Beamten, er sei denn von dem Staate selbst berufen. Gefallen Euch die Leute nicht, so stellt sie zurück, das habt Ihr Alles in Eurer Hand, es ist also keine Gefahr vorhanden. So sprechen die Einen zu der Regierung.

Nun erlaube ich mir die Reben der Anderen anzuführen, welche dagegen sind. Die sagen: Ihr sprecht von einem Rechtsstaat. Auf diefes Gebiet wollen wir uns nicht einlassen, das ist ein Staat, aus Begriffen erbaut, und wir hüten uns, die logischen Konsequenzen eines nur auf Begriffe gebauten Staates auf das Leben anzuwenden. Unser Staat ist unzertrennlich von einem wirklichen Volke, wir kennen kein Staatsleben, als in der innigsten Gemeinschaft mit dem Volks⸗ leben. Wer nicht fähig ist, völlig in die Volksgemeinschaft aufge⸗ nommen zu werden, kann auch nicht vollkommen in die Staatsge⸗ meinschaft aufgenommen werden, um alle Rechte genicßen zu können. Wenn es die Nationalität allein wäre, die die Schranke setzte, so ginge es bald; denn es giebt in dem preußischen Staate neben einandenmehrere Nationalitäten; die Schranken aber, welche die Nationalität in Beziehung auf das politische Leben aufstellt, sind aus⸗ geglichen und aufgehoben durch die Gemeinschaft in dem Christen⸗ thnme. Wo das christliche Prinzip waltet, da werden die Schranken aufgehoben, welche die Nationalität bildet, da baut die Religions⸗ Gemeinschast Wege und Brücken zu einer Volks- Gemeinschaft. Bei den Juden ist es aber nicht die Abstammung allein, die sie von uns trennt, denn wir nehmen die Juden, so wie sie Christen werden, gleich in die Volkegemeinschaft auf, dann erhalten sie zu gleicher Zeit an allen bürgerlichen und politischen Rechten ohne Unterschied An⸗ theil. Es ist also nicht die Nationalität für sich, eben so wenig auch der Glaube für sich, die bestimmte Art des Gottbewußtseins bei den Juden, welche die Schranke zwischen ihnen und uns setzt. Wir sind weit entfernt, ihnen nachzutragen, was fanatische, ungebildete Men⸗ schen, die sich vielleicht auch Christen, nennen, aussprechen: „Mit . haben wir keine Gemeinschaft, sie haben Christum gekreuzigt.

enn uns ist gegenwärtig das Wort, was auch vom Kreuze gespre⸗ chen wurde: „Vater, vergieb ihnen, denn sie wissen nicht, was sie thun.“ Also das Dogma an und für sich ist nicht bas, was uns von der völligen politischen Gemeinschaft mit den Juden abhält; wir wis⸗ sen ja, wir haben heilige Bücher mit den Juden gemeinschaftlich, auch wir schöpfen fromme Begeisterung aus ihren Psalmen und Pro⸗ pheien. Wir wollen selbst nicht in Abrede siellen, daß viele Juden

Gottbewu Christen, die

tsein eine tiefere,

lebendigere Auf⸗ wir kennen,

in denen das Gott⸗ Das erkennen wir Alle an; aber Meinung nicht anschließen, weil nd religiöse Auffassung mit Lebensweise der Juden im durchdringen t bildet, daß, so meinschaft bei dem besten Wir wollen sprechen den Juden die heiten unter sich zu ord⸗ sie sollen alle Institute, Bildung benutzen, wir ivilisation bei uns serer christlichen Civilisa⸗ lt, von Staats wegen über Jugend jüdischen

in Beziehung au ng haben als viele ßtsein sehr abgeschwãch dennoch können wir uns Eurer bei den Juden Abstammung u sich daran anschließenden, die Ritualgesetz in diesem Durchdringe lange diese Trennung Willen, den wir haben, nicht aus weiter die, welche zu der zweiten P vollständigst

als ganz ungerechtfertigt erscheint und sie endlich erbittern kann. welche gegenwärtig

langen Erfahrung gegen den Staat

Die Juden, bilden, müssen als ein Tausendjähriger Haß auslöschen können au

eine Art von Staat im Staate es Element beseitigt tausend jährige Verfolgung haben s der Reihe der Völker.

gegenseitig lassen Sie uns

n ein so isolirendes stattsindet, eine Vollsge führbar ist. artei gehören e Freiheit geben, ihre Angelegen llen bei uns durchaus frei leben, die wir für uns eingerichtet h wollen sie zulassen zu Allem, hervorgebracht hat, an allen tion sollen sie theilnehmen; Christen zu regieren, oder Lehrern anzuvertrauen, sondern um die g e Gemeinschaft nicht eingehen. in Beziehung auf die Th ftlichen Instituten die Juden daß jetzt schon Juden in in die Akademie, zugelassen werden, lediglich um die Bildur handelt, nicht um geistig Das waren die verschiedenen geführt wurden, ber sich entsch

anderen Weg

und Versöhnung önen Grundsatz des Anwendung bringen: gleiche Pflichten,

einschlagen, zu den Unsrigen zu machen, Gesetzes durchgreifend in gleiche Rechte!

Ich will noch a Emancipation der Juden zi einem christlichen Staate die Juden unmögli Ich glaube nicht, Hinderniß betrachtet werden könne, menschlichen Natur, und mithin Juden, recht eigentlich die

Ich halte nämlich den chri Anstalt, um gewissen do zu verschaffen, um gewi gens die innigste Vere gesetzlichen Schutz zu siche Staat hat haupts immer mehr und mehr zu verwirklichen. Idee aber ist die Liebe, ihrer praktischer Anwendr dieses große Wort des nach allen Richtungen verwirklicht, das

Die christliche Staats-Idee jedes Einzelnen mit der Gesellsch muß in einem christlichen Staate aber au denen die christliche Liebe noch nicht den ganzen Inh bildet, damit sie immer mehr und me Annahme unseres christlichen Staats= immer mehr und mehr eine wahrhafte

Von diesen Ansichten gel Entwurf für nicht geeignet, wage daher den Antrag: d furchtsvoll ablehnen und d sten König und Herrn eben so e Gesetz Entwurf vorbereiten zu lassen, der Juden ausgesprochen oder doch vorbereit Marsch Dies würde involviren, weiter fortzusetzen sei, und ich frage setzliche Unterstützung von 6 Mitgliedern findet?

. (Wird nicht ausreichend unterstützt.)

Er hat sie nicht gefunden.

Graf York: Excellenz des Herrn Mir gierung gewillt ist, die gestehen, daß mir bei ken im entgegenge so mehr, daß ich nächst es auss

indem wir den sch

uf einen Einw den man gegen die .es ist der: Rechte aus⸗ taat als ein Anerkennung jeder

der Rechte der

and eingehen, machen gewohnt ist

aben, zu ihrer ch politische

üben könnten. christliche S

Fohlthaten un indem die volle die Anerkennun christlichen Staates ist. stlichen Staat keineswege ehrbegriffen immer mehr Geltung Aeußerlichkeiten (denen ich übri⸗ zu rufen und i Nein, meine Herren, der christ⸗ abe, die christliche Grund⸗Idee Diese christliche Lebens⸗ e wird in ihrer Fortbildung, in Ich spreche aus

wo eine christliche es sich nicht um bloßen U Bildung, so weit können wir Daß wir übrigens eilnahme an unseren wird dadurch be⸗ chaftliche An⸗ hier es sich

scha ft selbst

9. s nur für eine anze geistige amatischen V sse religiöse lle) in das Leben verschaffen. ächlich die Aufg

zurückzusetzen, die höchste wissens

der Wissen

ig und Förderung Bildung unserer

e Erziehung und ing die Versöhnung. Christenthums die Versöhnung, welche ganze Christenthum bildet. ist mithin die Versöhnung Diese allgemeine Versöhnung ch denen zugute kommen, bei alt ihrer Religion gen werden zur das auch unter uns Heltung finden möge. den vorliegenden Gesetz⸗ dem Bedürfnisse zu genügen, ie hohe Kurie wolle diesen Entwurf ehr— Majestät unseren Allergnädig⸗ hrfurchtsvoll bitten,

sollte sie dieser Verschie⸗ ie das Bestehende bis bis zu der Gränze aufheben, artei geltend gemacht hatte, nicht nothwendig, hier

gierung ge denheit gegenü zu dem Maße änder daß die Momente,

unberücksichtigt b des Weitergehens sich zu enthalten? nicht 20 Jahre abgela solle zum 12 ihnen verliehen.

welche die z! lieben? Oder ie Vorschläge des Gesetz⸗ Entwurfes hinaus vorhin erwähnt habe, sind noch Stände verlangt haben, was das Edikt vom Regierung den Rechte zugestehen wollte, timmen sich wieder erheben ang in Frankreich. apoleon hat sich gedrun—⸗ kret zu erlassen. ben wollte, der begin

P hr hinüber gezo Wie ich schon hr h gez

wo Provinzial Theil genommen werden, Wer weiß, wenn die g völlige Gleichheit der h 20 Jahren ganz a ere an den Vorg leichheit gegeben, und N zuden so schmachvolles De die ich mir erlau

eitet, halte ich

Juden gegen ob nicht na agegen Se. einen anderen in welchem die Emancipation et werden möge.

daß die Berathung nicht also, ob dieser Vorschlag die ge⸗

ihnen völlige Rechtsg gen gefühlt, sein für die J Das sind die Bemerkungen,

h Marschall: nenden Berathung vorauszuschicken.

auben, über den vor— anzustellen, Von einem

Auch ich werde mir erl Entwurf eine allgemeine Betrachtung Antrag zu knüpfen beabsichtie erlaube ich mir aber die wo Anspruch zu nehmen.

n Standpunkte des Worten besprechen. ist der hohen Versammlung be⸗ ungen noch heute in e aus dem Edikte

Fürst zu Lyn liegenden Gesetz⸗ an welche ich meinen Unwohlsein niedergedrückt, Nachsicht der ho

Ich werde das aus dem der Nätzlichk

In Absicht kannt, daß viele ver Staate Geltung vom 11. März 1812, preußischen Scepter Rechte wurden den Juden dadur und die Juden dur

als der 16e Arti

h aus dem ausführlichen Vortrage Sr. isters mit Freuden entnommen, daß Zustände der Juden zu verbessern. Durchlesung der Denkschrift mancherlei Beden⸗ etzten Sinne aufgestoßen sind. Gegentheil erfahren habe. prechen, daß ich der Majorität rere Bestimmungen, welche den Zustän erweitert und verbessert wün ber Minorität angehö größere Freiheit für hierin vielleicht der glaube ich nicht, sst ein durchlauchtigste nicht gegenwärtig ist, meiner bin noch der Ueberzeugung, gerlichen Rechte gegeben Rechts⸗Gewährun Wunsch, dessen

hen Kurie in Gesetz aus der eit mit wenig

auf das Recht schiedene Juder

Rechtes und

Ich freue mich um Ich muß zu angehört habe, Juden nicht entsprechend schte; ich habe aber auch ferner rt, welcher dieses noch nicht genug war, die Juden wünschte. Einzige in der

Gesetzgeb auptsächlich di andestheilen, die dama Anwendung findet. noch andere in Aus-= orbenen Rechte um so Akte solche

ches in allen unterworfen waren, ich eingeräumt, ten dieser erw kel der deutschen Bundes⸗

Ich weiß nicht,

Versammlung gewesen bin; viel ich aus Gesprächen entnommen Abtheilung, welches leider heute Ich für meinen Theil

sicht gestellt, sicherer sein, sSdrücklich garantirte.

Dessenungeachtet gen jener Rechte beliebt letzung für die Juden hreren der letzten verletzung anerkannt worden, so viele Jahre auch f auch sie im Allgemei in der Befähigung zi schritten wären, den: eine neue

. . s Mitglied der ätere Verordnungen Schmälerun— 3

sind durch sp . glaube, daß hierdurch eine

worden, und ich begründet ist.

Provinzial ⸗Landtage ist diese Rechts⸗ Rücksicht darauf, daß seit 1812 s vergangen, und daß in der Sittlichkeit und litischen Leben fortge⸗ olle Bitte an den Thron gebracht wor⸗ im Sinne des Fortschritts Aller⸗ Mit Sehnsucht sehen die Juden daß sie sich durch treue Zustandes nicht iger der Zeit auf der ahrhunderts stehen nte Gesetz⸗ Entwurf Mit der innigste mlich den: Aber leider b

Ansicht gewesen. daß den Juden alle politischen und den müssen, und daß dieses nur eine Seiten des Staats wäre, und diesen meinen hoffe, bastre ich darauf, daß Staatsrecht

recht erfaßt hat und

3 ; baldige Erfüllung ich Juden nicht nutzlo it endlich das nen in der Intelligenz, ir Theilnahme an dem po die ehrfurchtsv Juden Gesetzgebung gnädigst vorbereiten zu lassen.

em Gesetze entgegen, in dem Pflichterfüllung unwerth gezeig

Besinnung sich den Staat und diese Sonderung for⸗ Institutionen des Staates edener muß ich die Tren— glich ist, verlangen. unglückliche und ehen, wo irgend die Kirche mit Staat entweder seine Ge⸗ Kirche oder eine spezielle Konfes— ne Staatskirche zu ihrem eigenen Wohle Je mehr ich also diese Reichs von dem ne, um so mehr verlange Es scheint mir aber auch, als e von jeher im Sinne einer edlen ne Ansicht von jeher hat as, wenn ich nicht

gekommen ist, sich selbst erst als von der Kirche gesondert ge dert, und je höher die beid und der Kirche mir ste nung derselben, so weit s Ich habe bi traurige Ver dem Staate vermengt wo walt gebraucht hat, um die recht zu erhalten, gestrebt hat, den Sonderung wünsche und den Bürger des himmlischen Reichs tren Gleichstellung aller dieser Bürger. wenn die preußische Freiheit gewaltet hat, dies Unser Gesetzbuch, d Titel 11 des Landrechts einem will offenbar damit kein bürgerli wäre dieses schon ein äußerliches was der Staat nicht will. Th. II. Tit. 11 des A. E. R.: ede Kirchengesellschaft ist verp gegen die Gottheit, den Staat und sittlich gut einzuflößen.“

st also die Forderung, die der Staat stellt, und alles Uebrige, hat er bei Seite gelassen, Es ist auch fernerhin das n anzuführen, gerechtes gew

en göttlichen um so entschi ie irgend zulässig und die ganze Geschichte nur hältnisse sich entwickeln si rden ist, wo der

Bewußtsein, gegen den Staat eines ve t hätten, daß auch für sie der Ze erleuchteten Ziffer des 19ten 8

Endlich erscheint der erseh zur Begutach leitenden Grunds

s jetzt durch

und liegt uns hier n Freude begrüße ich den daß gleiche Pflichten auch emerke ich bei Durchle⸗ daß das an die Spitze gestellte gefunden habe. Die mosai⸗ nur wenig neue Rechte und dagegen beabsichtigt das Ge⸗ swesen hineinzuzwängen, Wenn nun

oder wo ei 7 Staat sich unterzuordnen. atz desselben, chte bedingen sollen. folgenden Paragraphen, Prinzip keine di schen Glaub gar keine politis setz, sie wie welches ein Se. Excellenz porationen den seine Ansicht nicht th sten mosaischen Gl diese Einrichtung, ausgesprochen.

Bürger des irdischen

irchgreifende Anwendung ensgenossen sollen d chen Rechte erwerben; n politisches Corporation moralisches Ghetto für sie der Herr Kultus⸗Minister Wünschen der Jud

Regierung, di verwirklichen irre, im 8. 2 Theil I. zlaubensfreiheit verhei werden würde. W n ikt wissen, sonst auch die Ansicht äußert, daß en entsprechend seien, so le der geistvollsten und er Stadt haben ihre olitischer Natur sein

ches Recht beschrä— h Beschränken der Glaubensfreiheit, Der Staat sagt sagt aber ferner im S. 13 aubensgenossen dies

ausgezeichnet ; insofern sie p

Abneigung gegen soll, gegen mich Auch ich kann mich einverstanden erkl bilden, welches in einrichtungen nicht p en den Staatsbürgern, d mehr alle Hindern aatslebens und des St

flichtet, ihren Mitgliedern Ehrfurcht gen die Gesetze, Tr e Gesinnungen gegen ihre

Gehorsam ge

mit diesem Corporation Es würde wieder ein mi den immer großartiger werdenden assen dürfte; es würde eine während wir doch isse hinweg zu räumen, aats zu gelangen, desselben bedingt wird. es auch für sehr b len und isol

s⸗-Plan durchaus nicht ttelalterliches Institut Bau unserer Staats⸗ Scheidewand ziehen bemüht sind, immer um zu einer Ein⸗ durch welche die

an die Mitbürger was den Glauben, was die Religion angeht, und wie mir scheint aus hoher Weisheit. och für meinen Wunsch und meine An— ßische Gouvernement von jeher ein auch mit Freuden aus dem Munde des gehört habe, indem es die das Gesetz von 1812 festzu⸗ iheit fortzubauen.

daß das preu esen ist, wie ich sinisters die Absicht der halten und auf ihm w Gesetz von 1812 k— der strengsten Gere bis dahin weniger die mehr Rechte genossen kung nicht gerechtfertigt. vollkommen bestehen, da

heit des St politische Macht und Aus diesem Grunde halte ich gen exceptionel sie nur ihre, mater ch ihre geistig

Bestätigung davon

edenklich, die Juden Räthe der Krone selbst ist,

Stellung zu be⸗ Bedürfnisse befriedigen ebildeten Men⸗

eiter im Sinne der Fre aber nur festgehalten werden, wenn man nach alle diejenigen Juden, die und nicht für diejenigen, solche Beschrän⸗

in ihrer gegenwärti lassen; denn so lange können, nicht aber au so wichtig leben Antheil h

und mit i

chtigkeit gehen will, für

welche bem Rechte genossen haben,

sie nicht an un

den sie dem Staate nur Es scheint mir eine

Wenn wir uns denken, daß der so kann diese Gerechtigkeit nur darin stigten den Begünstigteren gleich⸗

zur Hälfte en Wesen zu einer Isolirung ge— fährlich werden kann; denn alle nicht gestattet wird, können zu

aben, wer hren geistig die dem Staate setzlicher Gebrau

recht sein will, er die minder Begin stellt, und wir haben allerdings in unserem Staate solche mehrbe⸗ worden ist, wel⸗ ist nur tem⸗ ben und nach Ablauf die⸗

as Gleiche hat nachdem wir den Entwurf vom rs dem neuen Gesetz⸗Vorschlage J eine Beschränkung der Rechte der, Juden. solche Beschränkung rechtfertigt sich in keiner

zwungen sein, Kräfte, deren ge

Mißbrauch rechtigte Juden. Das Gesetz, dessen hier erwähnt

ches Napoleon für die jetzige Rheinprovinz

porair gewesen, ist nur auf 10 Jahre gege . 33 . e, worden.

ie sind vollberechtigte Staatsbür zesen. D

in Westfalen bestanden. * ist also, e r g,

Jahre 1812, der besonde einführen wollen,

bedenklicher ersch Juden, als man wenigstens zi ch seltene Intelligenz,

nichts ermüdet, er berichtet, daß di len Mitteln sind, so er volllommen mit dem Staate willig mit allen ihren Kräfte länger mit einem Mißtrauen

eint aber diese eben wird, daß di Beharrlichkeit, d so glänzend auszei nin dem Besitze

isolirte Stellung der eser Volksstamm sich urch einen passiven chnet, und wenn man von großen uiateriel= ein Akt der Staatsklugheit ziren und sie, die taate ange zurückzuweisen, we

gegeben hat

Muth, den scheint es als zum Grunde

ören wollen, ni ches aus einer

Weise. Sie haben

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sich im Gegentheil als gute Staatsbürger erwiesen, sie haben mit gleicher Gesinnung wie die Christen die Staatelasten getragen und, so viel mir bekannt ist, ist keine Beschuldigung gegen sie erhoben wor⸗ den, daß sie ihren Staatsbürgerpflichten nicht nachkommen. Ich für meinen Theil möchte daher auf vollständige Gleichstellung der Juden mit den Christen antragen. Ich halte dies aber noch aus anderen Gründen für wünschenswerth, denn allerdings hege ich den Wunsch, daß der jüdische Glauben als solcher allmãlig verschwinde. Ich wün⸗ sche, daß die Juden Christen würden. Die Erfahrung lehrt, daß dazu bas beste Mittel die Emancipation ist. Wir haben gesehen, daß die Juden, wo der Glaubensdruch gegen sie bestand, ihm nur desto zäher widerstanden haben. Es ist gleichfalls durch Nachweise erhärtet, daß in den Ländern, wo die Juden den Vollgenuß der politischen Rechte haben, der Uebertritt derselben zum Christenthum in bedeutendem Maße zugenommen hat, Ich bin der Ansicht, daß ein konsequentes Verfahren die völlige Gleichstellung der Juden aussprechen muß, und will die hohe Kurie bitten, dieser Ansicht beizutreten. Ich erlaube mir nun noch einige Data anzuführen, die sich auf, den Vortrag des Herrn Referenten beziehen. Unter den mitgetheilten Angaben der Bevölkerungs- Verhältnisse in den verschiedenen Staaten finden wir, daß sich einige noch, wenn wir es so nennen wollen, ungünstiger stel⸗= len, als bei üns; ich führe die Niederlande an. Das Verhältniß, in welchem die Juden zur Christenbevölkerung stehen, ist allerdings der Zahl nach für die christliche Bevölkerung ungünstig; wenn wir aber Posen abrechnen, so ist diese Erscheinung minder bedenklich. Insofern es bedenklich ist, wie Manche glauben möchten, zu denen ich aber durch⸗ aus nicht gehöre . . . Es würde in der Monarchie dann nur unter 113 Einwohnern ein Jude sein, während in Posen allerdings die Be⸗ völkerung verhältnißmäßig groß ist. Es ist aber auch, und wie ich glaube, mit Recht, Posen nicht mit in Betracht gejogen, und ich selbst würde, wenn ich noch den Wunsch völliger Gleichstellung der Juden mit der übrigen Bevölkerung hege, Posen zum Theil ausnehmen, weil dort ein Theil derselben noch auf einer Kulturstufe steht, daß man, ohne eine neue Ungerechtigkeit zu begehen, den dort bestehenden Zustand nicht auf einmal aufheben könnte. Ich muß mich der An⸗ sicht anschließen, daß es räthlich ist, die Juden nach und nach zur vollen Freiheit zu erziehen, Wenn nun, um auf einen zweiten Punkt überzugehen, behauptet wird, daß in Preußen seit dem Edikt vom Jahre 1812 der moralische sittliche Zustand der Juden sich gebessert habe, so wird es auffallend erscheinen, daß nach den auf Seite 3 des Gutachtens mitgetheilten Notizen das Verhältniß der Juden in Be⸗ ziehung auf die Verbrechen ein ungünstiges ist. Ich freue mich, hier aussprechen zu können, daß diese Notizen, jedoch ohne Verschulden des Referenten, falsch sind. Ich berufe mich in diefer Beziehung auf ein mir vorliegendes Zeitungsblatt, worin erklärt wird, daß diese Notizen falsch sind. Nach dieser Mittheilung des Ministers Mühler Excellenz ist das Verhältniß der Juden um mehr als das Doppelte zu Gun⸗ sten der Juden zu ändern. Wenn ich für nöthig gehalten habe, daß den Juden wie den Christen vollkommene Freiheit ertheilt werde, so ist nicht allein die Nothwendigkeit eines neuen Gesetzes, sondern die Nützlichkeit eines solchen damit schon ausgesprochen, und ich brauche aum zu erwähnen, daß die Aufhebung der verschiedenen Gesetzgebungen in einem und demselben Staat an und für sich unerläßlich zur Be⸗ seitigung der bedeutendsten Schwierigkeiten und Hemmnisse ist. Ich kann darum nur befürworten, daß durch ein spezielles Gesetz, das als allgemeines gelten soll, dieser Uebelstand beseitigt werde. Ich werde mir erlauben, bei Berathung der einzelnen Paragraphen meine An⸗ sichten speziell zu entwickeln und in mehreren Punkten der Erklärung bes Herrn Ministers des Kultus entgegenzutreten. Ich unterlasse es jetzt, weil ich glaube, daß es besser ist, da wir noch nicht zu den ein⸗ zelnen Paragraphen gekommen sind, mir das Wort vorzubehalten.

Geheimer Regierungs- Rath Schröner: Ich wollte mir nur die Bitte erlauben um Mittheilung des Reskripts, worauf Herr Graf von Nork aufmerksam gemacht hat.

Graf von Mork: Es ist kein Reskript, sondern es liegt mir nur ein Zeitungsblatt, außerordentliche Beilage zu der Spenerschen Zeitung vom. Mai 1847, vor, welches einen Aufsatz enthält, die preußischen Prozeß- Tabellen und die Juden betreffend, und wo sich am Schluß eine Erklärung des Herrn Justiz-Ministers Mühler fin⸗ det. Auf den Aufsatz und diese Erklärung nehme ich Bezug.

Geheimer Regierungs- Rath Schröner; Aus dem Restript des Herrn Justiz-Ministers Mühlen ist durchaus nicht zu entnehmen, daß seine früheren Angaben, wie solche in den Beilagen der Denk⸗ schrift zum Gesetz-Entwurfe abgedruckt sind, unrichtig seien. Dies ist nirgends nachgewiesen.

Graf von Jork: Der Aufsatz weist dies nach.

Geheimer Regierungs- Rath Schröner: Der jetzige Herr Ju⸗ stiz-Minister hat sich darüber geäußert und nachgewiesen, daß es nur

Vermuthungen sind, wodurch das Resultat der Ermittelung, wie sie in den Beilagen des Entwurfs zur Denkschrift aufgestellt sind, in Zweifel gezogen wird. Ich glaube nicht, daß die Angaben in diesem Zeitungs- Aufsatze die Richtigkeit des Ergebnisses jener Ermittelun—⸗ gen alteriren können; jedenfalls würde ein näheres Eingehen auf die⸗ sen Gegenstand nothwendig sein. In dem vorgelesenen Reskripte des Herrn Justiz⸗-Ministers Mühler ist nur ausgesprochen, daß der Herr Mi⸗ nister keinen Urterschied finde zwischen dem, was in der jüdischen Denkschrift hervorgehoben ist, und was die von ihm mitgetheilten Rotizen enthalten; aber es ist darin nicht zugestanden, daß die Er⸗ gebnisse seiner Ermittelung unrichtig seien. 6

Graf von York: Das wird aber doch, wenn der Aufsatz zur Notiz genommen werden sollte, daraus hervorgehen.

Referent Graf von Itzenplitz: Ich glaube, daß eine Unrich⸗ tigkeit der Thatsachen, wie sie von dem Herrn Minister ermittelt worden sind, nicht behauptet werden kann, sondern daß nur in dem Zeitungsartikel deduzirt worden ist, daß aus den Zahlenverhältnissen nicht die ungünstigen Schlüsse auf die Verhältnisse der Juden zu zie= hen sein möchten. Mir ist dieser Artikel wohl bekannt gewesen, als ich das Gutachten verfaßt habe, und ich habe wahrgenommen, daß man den Juden Unrecht thue, indem man sie nur, mit der Bevölkerung im Allgemeinen und nicht mit der städtischen verglichen hat. Dies ist auch im Gutachten der Abtheilung bemerkt. .

Graf von Nork: Unrichtigkeit der Zahlen habe ich auch nicht gesagt, sondern von der Unrichtigkeit der Behauptung im Allgemeinen habe ich gesprochen. Es sind 77,009 Verbrechen, auf die Konfessio⸗ nen vertheilt, berechnet worden. Man hat aber ausgelassen, daß we⸗ gen Holzdiebstahls allein 161,100 Kriminalfälle vorgekommen sind und wegen Forstfrevels über 30 000, und daß also nicht die jüdische Be⸗ völkerung zu den 77,000 Verbrechen, die untersucht worden sind, im Verhältniß zu stellen ist, sondern zu den 240,000. Das ist mehr als noch einmal so viel.

Graf von Dyhrn: Wenn ich mich vorhin erhoben habe, um den Antrag des fürstlichen Mitgliedes aus der Lausitz zu unterstützen, so habe ich dies nicht in dem Sinne gethan, wie die Frage von Ew. Durchlaucht gestellt wurde, nämlich die Diskussion über die vorlie⸗ gende Angelegenheit abzuschneiden, sondern vielmehr in dem Sinne, jn welchem mir der fürstliche Antragsteller das Amendement zu stellen schien, nämlich in dem, daß in dem Gesetze zu wenig Rechte und Freiheiten gegeben wären, ehe es als ein auch nur kleiner Fortschritt mnerkannt werden könnte. In diesem Sinne habe ich den Antrag des fürstlichen Mitgliedes unterstützt. Es folgt daraus, daß ich die

eben ausgespro theile, auch i liche Rechte zu ge auf eine Weise herv darüber sprechen wo

chene Ansicht meines Freundes aus Schlesien ganz den Juden volle politische und bürger⸗

des Rechts ist von meinem Freunde orgehoben worden, daß, wenn ich noch llte, ich mich nur Wiederholungen schuldig ma ich aber gegen einen Ausdruck, der von Minister gebraucht wurde, verwahren. Es wird das Gesetz noch eine Stelle ngehen kann; Der Her Minister hat ge= rer Begriff sei. Der Rechtsstaat ist st der geschichtliche Staat, der in ihr Er ist für mich eine konkrete Wahr⸗ endig in der Weltgeschichte und cht diese konkrete Wahrheit in Parenthese. diese Rechtese einen ande aller politisch timme als Christ schon hingedeutet h ann ich mich dem a Liebe des Christenthums n Lastern und di nz innerhalb d

ch dafür stimme, ben. Die Seite

Excellenz dem Herrn sich vielleicht im finden, wo

fe der Debatte über her auf dieses Thema ei

für jetzt be⸗ er Verwahrung. je

mich mit einer V der Rechtsstaat ein lee

ite schon hervorgehoben hat, Grund anführe, weshalb ich en und bürgerlichen Rechte an dafür, und wenn der fürst⸗ abe, die Liebe als seinen llerdings nur anschließen,

die Juden stimme. Redner, auf den ich Beweggrund darste und für mich ist die e Juden von es christlichen die Juden wä⸗ men, sie wären Welt, dem man Du bist nicht reif! und zeigte derselbe Mann b nicht viele Stimmen, en wurde, laut sagten, e im echtchristlichen das Gesetz der das Gesetz wurde eute noch den

Ich glaube, so würde wit hier erlösen wollen. und wir werden sehen, o

daß die Christen vo d glaube dabei ga

Es ist nun gesagt worden, Erlösung Theil zu neh Meine Herren! Jed ist gesagt worden: gewährt wurde Ich frage Sie, o denkwürdige Gesetz gegeb der Erlösung, die si Das Gesetz wurde christlichen Tapferkeit, meine Herren, wer h

Lasten erlöst werden, un Standpunktes z ren nicht würdig, an noch nicht reif dazu. etwas verweigern wollte, wenn das Verweigerte nachher sich keinesweges als unr if S0s, als das ewig Bauern nicht reif wären zu Sinne damals erfuhren. christlichen Liebe durchgeführt, und ich Muth hat, zu sagen: gerade mit diesen Geben wir ihne sind oder nicht. meine Herren, Wenn ich ein Fein von irgend einer ) nicht sein kann, de ich recht auf Eman beste Mittel, die mein edler Freund en Nachweis auf Seite Rechte haben, besinden sich ob ich das aber nicht, denn im lich zu gleich ändern haben ssich

frage Sie, Sie wären nicht reif. Klassen gehen, die die Erlösung,

daß ich noch auf etwas ner Religions⸗

erlauben Sie, d von irgend ei aft wäre, was i Feind der Juden wäre, denn ich glaube, en verschwinden zu

Sehen Sie den Staaten, vollkommen gleichgestellt die allerwenigsten Juden. J historische En Mittelalter waren die Jude: und gerade in den den befunden, als zu Hause sind. daß in den Ländern d funden worden ist, sie zuden, welche in jenen zt das Verhältniß geringer, ̃ hen, sind schon Christen geworden. hier eine Nebenbeme nit Fug und

Genossensch wenn ich also ation bestehen; als die Jud schon angeführt hat.

Anschauung, Prinzipien nach dann eben wür sie ist das machen, wie hier im Gutachten d wo die Juden große sind mit den Chri weiß nun nicht, soll; ich gl Europa ziem romanischen X

twickelung an

ausgetheilt, l3 mehr Ju am allermeisten glaube ich nicht, rgend ein J

en Theilen

er damaligen Zeit, r 1090 Ja st später hingezogen in denen wir je

Slaven vo haben sich er Ländern lebten, den östlichen Ländern se Sie mir, meine Herren, einzige Mann, der sich ei cipation aus einzig und

rkung zu machen. Recht gegen die Eman⸗ nach meiner aufrichtigen Meinung

daß die exceptionelle at, nicht wenig dazu die er jetzt einnimmt. ber den Gesetz-Entwurf, der Sie werden sich allerdings auch n anschließen, Ich stimme ganz

sprechen müßte, Rothschild, welche ihm sein Gl beigetragen hat, die r noch einige uns eben vorgeleg

denn ich glaube, aube gegeben h Stellung einzune Bemerkungen t worden ist. Paragraphe daher nur kurz anzude mit dem schon oft Corporation, zu sehr nach dem Ghetto verstehen, wenn ich es die Pflicht des die Corporationen zu unter- lbst zusam⸗ den Staat

beliebt wird, zu wird mich besser vorden ist, daß

wie sie hier im Gesetz Wenn gesagt en und alle che sich freiwillig und von se meine Herren, aus allen unseren Kräften anisch sich selbst ent⸗ deihen lassen. Die se anz freiwillig zu sein, denn Gesetz sagt nicht: wo die u; sondern das Gesetz hat, nach meiner Ansicht, sehr richtigem Gefühle ge⸗ um anzudeuten, daß der

sage, riecht. Staats ist, das orgam stützen und zu beförder menfinden, so wird gew daran hindern wollen, diese Unterstützung von wickelnden Thatsache der Corporationen scheine sie sind durch das thun wollen, gt: die Juden müssen e die Abtheilung strichen und blos Synag Verein kein politischer, auch diese Corporation schränkungern nach welcher die Juden i Polizei ihnen Juden nur Orte, der vielleicht, nicht ganz bebaut ist, dort wieder eine Judenst Darum halte ich d wie sie geschildert worden ist. um dies im voraus kungen bis dahi

ziß keiner von uns, wir werden gewiß unserer Seite jeder org Geschichte sehr g ber nicht g setz geboten. können sie das thu

Judenschaft in ogen⸗Vereine gesetzt, sondern nur ein r scheint mir mit der zu müssen, e der Herr Minist ristliche Schulen auweisen kann. eine Schule in einem großen Or wie wir das in jeder gro so kann es sich in 29 Ja adt haben. ie Corporatio

Zeit doch wieder auf Be⸗ den 5. 27 ansehe, er schon angeführt hat, chicken dürfen, aber die n darf eine Polizei den te anweisen, in einem Stadt sinden, noch hren finden, daß wir

hinführen m allerdings, wi hre Kinder in die Schule

n nicht als eine so freiwillige, e Bemerkung nur lte mir alle übri⸗ nen Paragraphen

brigens dies darzustellen und be n vor, wo über

gen Bemer diskutirt werden wird.

Marschall: Paragraphen, auf

ie sind vorläusig bei einem Abtheilung angetragen hat Minister Eichhorn:

hrte Redner, der eben lechtsstaat für einen verstanden worden, gen die Bewilligung Parteien vorzufüh⸗ tei gehe von dem Rechts⸗= aat unverträglich mit ei⸗ nalitäten gegründet

nimmt an, daß ich erklärt hätte. cht, die Ansichten, Rechte sich kundgegeben on mir gesagt wor

laube namentlich, dak. 5 Konfessionen un

gesprochen hat, bloßen Begri

die für und haben, in spreche

ren, und da ist v den, die eine Par

staate aus und glan nem Unterschiede s Dem hat nu dersprochen.

jetzi noch eine

darüber habe ich bis odann erlaube ich mir des Gesetzes ist, und d, wird er mißverstanden, d ß chulen soll auweisen können. t, werde ich mich ausführ⸗

ig mich ent

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die Absicht

hhristlichen S

den Juden die Sprache komm

se Materie zur iber äußern. Graf Dyhrn:

Ich danke Sr. Excellenz sehr für diese ve