1847 / 168 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

richtigung. Allerdings hat es Se. Excellenz nicht als seine Meinung ausgespröchen, daß der Rechts- Staat ein leerer Begriff wäre, sen⸗ dern als die Meinung einer Partei angeführt. Mir erscheint aber eben das Gesetz von der Art, daß es sich ganz der Partei anschließt, welche eben den Rechts⸗Staat für einen leeren Begriff hält. Eben⸗ sowenig kann ich mich zu einer anderen Erklärung der Worte des S. 27 hinneigen, denn in diesem steht ganz deutlich „So bleibt es der Regierung überlassen, den jüdischen Einwohnern nöthigenfalls nach Maßgabe der Orts-Verhältnisse entweder eine dieser Schulen aus⸗ schließlich zuzuweisen oder sie nach einer bestimmten Bezirks Abgrän⸗ zung zu vertheilen. Die Regierung. kann also die jüdischen Kinder in eine Schule weisen, in welche sie w ,,

Staats Minister Eichhorn Ich will nicht vorgreifen, ich wie⸗ derhole nur, daß ich über den Sinn cine Erklärung abgeben werde, welche wohl den verehrten Redner beruhigen dürfte. Die Negierung will den Juden gegenüber kein anderes Recht sich beilegen, als wel⸗ ches der christlichen Bevõlkerung gegenüber besteht. Wenn an dem⸗ selben Orte mehrere christliche Schulen sich befinden, so kann es auch nicht der Willkür der Einzelnen überlassen werden, welche Schulen sie ihre Kinder besuchen lassen wollen, weil durch Ausübung einer sol— chen Willkür das Bestehen einer Schule, z. B. durch Ueberfüllung oder Entleerung von Kindern, leicht gefährdet werden könnte.

Referent Graf von Itzenplitz: Ich gestatte mir zunächst eine kurze faktische Bemerkung: Mein geehrter Nachbar zur Linken hat bemerkt, daß das napolconische Dekret von 1808 nicht mehr ge ste, während ich vorgetragen habe, daß es am Rhein noch gültig sei. Mein geehrter Nachbar zur Linken hat es wohl so gemeint, daß das Dekret von 1808 in Frankreich nicht mehr gelte, was richtig ist. Auf dem rechten Rheinufer gilt es auch nicht mehr, in den preußi⸗ schen Staaten auf dem linken Rheinufer gilt es noch in Folge der Allerhöchsten Kabinets Ordre von 1818, nämlich das Dekret gilt dort, insofern als es Beschränkungen in Beziehung auf den Handel und Verkehr der Juden enthält. Ich möchte aber den Herrn Minister bitten, zu sagen, ob meine Angabe richtig war.

Minister Eichhorn: Es ist so ganz richtig. Schon vor langer Zeit war die Rede davon, das Dekret von 1808 auch für die Rhein⸗ provinz aufzuheben, es fand darüber eine ausführliche Berathung im Staatsrath statt. Merkwürdiger Weise erklärten sich damals gerade Rheinländer, welche die Zustände ihrer Heimat, namentlich der dor tigen Juden, genau kennen, entschieden gegen die unbedingte Aufhe⸗ bung. Darum wurde damals auch diese Aufhebung ausgesetzt.

Referent Graf von Itzenplitz; Ich glaube, daß der fürstliche Redner mit dem Antrage geschlossen hat, dies Gesetz, da es nicht die vollständige Emancipation enthält, abzulesen und zu bitten, daß Se. Masestät ein anderes möge entwerfen und vorlegen lassen. Habe ich in dieser Beziehung recht verstanden?

(Eine Stimme: Ganz recht!

Im Uebrigen will ich mir nur die Bitte an die Versammlung erlauben, daß sie diesen Weg nicht verfolgen möge; es wird, selbst wenn die Minorität der Abtheilunz hier die Majorität in der Ver⸗ sammlung erlangen sollte, sich doch Gelegenheit finden, die Be⸗ schlüsse der Versammlung in den Text des Gesetzes vorschlagsweise einzuschalten. Die Versammlung ist insofern vollständig frei, und ich möchte ihr dringend ans Herz legen, die Sache hier so weit vorzube⸗ reiten, daß die Gesetzgebung vorschreiten kann, denn es scheint mir wirklich höchst wünschenswerth, der Verschiedenheit der Gesetzgebung in den verschiedenen Provinzen ein Ende zu machen. .

Fürst zu Lynar: Ich will nur ein Faktum berichtigen. Mein Antrag ging dahin, aus den entwickelten Gründen, und da das Ge— setz nicht voͤllig dem Bedürfniß entspricht, dasselbe ehrfurchtsvoll ab— zulehnen, dagegen zu beantragen, ein Gesetz ausarbeiten zu lassen, welches die Emancipation der Juden ausspräche oder sie wenigstens vorbereite.

Marschall: Graf von Sierstorpff verzichtet auf das Wort.

Graf zu Dohna-Lauck: Ich muß mit wenigen Worten ge⸗ gen die Aeußerungen der letzten Redner mich aussprechen. Mit Aus⸗ nahme des Herrn Referenten haben die drei Redner, welche zuletzt gesprochen, sich für die vollständige Emancipation der Juden auch in polltischer Beziehung erklärt. Ich kann nicht dafür stimmen, sondern muß dem Prinzip des vorliegenden Gesetzes dabin beipflichten, daß die' Emancipation, wie man es nennt, nur auf die bürgerlichen Rechte auszudehnen, die politischen Rechte aber von solcher Emancipation

auszuschließen seien. Nach meiner Ueberzeugung ist die Entwickelung eines Staates oder das gesammte Staatsleben durch viele wichtige Momente bedingt, und eines der wichtigsten Momente im Staatsle⸗ ben, in der Gefetzgebung und Gesittung der Nation ist die Religion. Ich glaube, man kann namentlich die Gesetzgebung nicht als etwas betrachten, was ohne Einwirkung des religiösen Elements im Staats⸗ leben zu Stande gekommen oder aus demselben hervorgegangen wäre. Im Gegentheil, ich glaube, daß die Gesetzgebung eines Staates nur ais ein Produft des Volksgeistes und Volkslebens in Verbindung mit dem religiösen Prinzip der in diesem Volke herrschenden Religion an— zusehen sei. Faßt man das ganze Staatsleben und seine Entwicke⸗ lung aus diesem Gesichtspunkt auf, so glaube ich nicht, daß man ei⸗ ner' in Beziehung auf ihre Religion ganz gesonderten Klasse von Staatsbewohnern, so hoch man sie auch stellen möge, alle dieselben politischen Rechte, wie denen einräumen könne, welche als Staats⸗ Linwohner den eigentlichen Staat bilden und allen inneren Beziehun⸗ gen nach den eigentlichen Kern des Staats ansmachen. Ich glaube, daß diesen in dieser Beziehung ein Vorrecht zugestanden werden müsse. Es ist von einem der vorhergegangenen Redner erwähnt worden, daß man Kirche und Staat nicht vermischen dürfe; die Kirche müsse be⸗ sonders dastehen und eben so der Staat. In gewisser Beziehung ist das ganz richtig. Kirche und Staat müssen in ihren Organen, worin sie sich bethäligen, möglichst abgesondert neben einander dastehen. Damit ist aber nicht gesagt, daß der Staat bei seiner Gesetzgebung auf die herrschende Neligion des Staats keine Rücksicht nehmen dürfe, aus dem vorher Entwichelten glaube ich vielmehr, daß es Pflicht des Staats sei, auf die Bedingungen, welche die herrschende Staats. Religion erfordere, Rücksicht zi nehmen. Das hebt nicht auf, daß Kirche und Staat in den äußeren Organen, in denen sie leben und wirken, abgesondert dastehen können. Wollte man also einer Zahl der Staatsbewohner, die zu einer anderen Religion sich bekennen, gleiche Rechte mit den übrigen Staatsbürgern einräumen, die den herrschenden Stand des gesammten Volks- und Staatslebens bilden so würden dadurch fremdartige Elemente in das innerste Leben des Staats verwebt werben, man würde einem fremden Elemente einen Einfluß auf die Gesetzgebung des Staats gestatten, welchen es nicht haben soll. Man hat, um der juüdischen Bevölkerung in gleichem Maße die politischen Rechte mit den übrigen Staatsbürgern zuzuge⸗ stehen, gesagt: Gleiche Pflichten bedingen gleiche Rechte. So all⸗ gemein 6 estellt, ist der Satz gewiß . ich glaube aber auch, daß dieser Ausspruch nur gilt, wenn man Individuen anderen Individuen 9. enüberstellt. Hier handelt es sich aber um das ursprüngliche Recht des estehenden Staates, und man kann diesem ursprünglichen Rechte nicht die Rechte einzelner Individuen gegenüberstellen. Daher glaube i auch, daß man dadurch, wenn man einer Klasse der Bevölkerung, welche sich zu einer anderen Religion bekennt, als der christlichen, die gleichen Rechte einräumen wollte, das ursprüngliche Recht des Staats erlegen würde. Allso diefer Ausspruch Gleiche Pflichten, gleiche

Außerdem wurden noch hrten Herren geltend ten Redner aus Schlesien. hums sei die der Erlösung, will er die Juden von der daß mir diese zu sein scheint,

Rechte, kann hier nicht Anwendung sinden. manche andere Ansichten von mehre namentlich von dem verehr für, die Grund⸗Idee des Christent und, um diese Idee geltend zu ma Last erlösen, die auf ihnen ruht. Anwendung der christlichen Erlösung und glaube, daß wenn man solch raum gestatten wollte, sich noch mancherlei Art geltend machen dürften. weisführung nicht beipflichten. einseitiger Richtung zu erscheinen, gl daß nach der Idee des christlichen Staats sondern jeder Einwohner des Staates Religion gehört, als der christlichen, litischen Rechten aus was nicht allein die jüdische Bevö machung des Prinzips würde jede Kl die zu einer anderen Religion gehören, Um es noch deutlicher hervorzuheben, wie i nd wie ich es selbst auffasse, gl können, daß, falls ich als Einwohner einem christlichen wohnte, ich unter allen Umständen meinem Prinzip ich versichern kann, nie darauf Anspruch ma hamedanischen Stände-Vers— Graf Dyh rn: meinem sonst sehr verehrten parl hier von einer von gen ist, erwied kann, als daß der Erlösung ihm ni darstellt, als wäre s er nur dann das Recht dazu, That getroffen haben wird, durch untreu geworden bin. Es giebt Aber davon ist hier nicht die Rede, und recht eft zeigen können, werde untreu werden. sendjähriges Unrecht wieder gut recht endlich aufh die Grundlage die Trägerin der Gottes-Idee in de einer ganz einfachen, menschli Nehmen wir uns auch faum 20 Jahren in Englan langes Unrecht gutgemacht hat. jähriges Unrecht zu sühnen. Mal der Ablösungstheorie untreu; recht, diese in dem Lichte dar Graf zu Tohna-Lauck: geehrter Freund die

Ich muß gestehen, 8 Theorie bedenklich Erlösungs⸗Theorieen freien Spiel⸗ christliche Erlösungs⸗ Ich kann eine ber nicht als ausschließend in aube ich noch bemerken zu müssen, lebens nicht nur der Jude, wenn er zu einer anderen n der Theilnahme an den po⸗ Es würde also dies etwas sein, lkerung träfe, sondern die Geltend⸗ asse von Staats ⸗Einwohnern, in gleicher Weise treffen. ch dies Prinzip aufgefaßt erklären zu ren Staate als nem muhamedanischen Staate, getreu bleiben und, chen würde, in einer mu⸗ ammlung zu sitzen. würde auf den Vorwurf, amentarischen Freunde, der leider verschiedenen Ansicht ausgegan⸗ Anderes antworten meine Theorie einem Lichte

Theorieen von r solchen Be⸗

eschlossen ist.

wissen möchte, u in einem ande

welcher von

der meinigen ganz daß ich ihm allerdings nichts ich es mir gefallen lassen muß, wenn cht gefällt; wenn er sie aber in von mir gemeint, ch irgend einmal auf einer welche ich dieser Erlösungsthegrie allerdings noch sehr viel zue 6 ich werde hoffentlich Erlösungstheorie je einmal n, ein tau⸗ ähriges Un⸗ ne Nation, welche welche lange ist, wieder zu

ie nicht sehr ernsthaft wenn er mi

ob ich dieser er handelt es sich blos darum zu machen, ein ta ören zu lasseu, und eine Rage, ei des Ehristenthums gewesen ist, r Welt gewesen gerlichen Anerkenntniß hierbei ein Beispiel d geschehen ist, d Wir haben hier a

Jahrhundert ber ein tausend⸗ erst dann hat das edle Mitglied ie es geschehen ist.

eifle nicht einen Augenblick ernstlich gemeint sonsequenzen aufmerksam machen, die

zustellen, w daran, daß mein se Ansicht ganz ich wollte nur auf die ohne Zwang daraus

Graf Dyhrn:

Graf Sierstorpff: Körperschaft geworden. W kein anderes Mittel, als die Em sondern auch recht, tes anzuerke len zwar un

gezogen werde Und ich habe die Ko Die Juden sind uns zir wollen ihrer los sein. Es ist nicht bürger im vollen Sinne Umstände ein. e eranz in Be⸗ irden sie ein Abgeschlos⸗ leiche Verträge. blick bereit sein daß sie diese Jntole⸗ auf den Sonn⸗

nsequenzen angenommen.

eine unangenehme Wir haben dazu

allein billig,

sie als Staats Aber hier treten andere sere Rechte mit uns theilen, treff ihrer Sitten gegen uns bewah Vaterland bei uns sinden und eine an senheit ihrer Sitten und Gebräuche.

Ich bin daher der Ansicht, daß der Staat jeden zu emanzipiren, sobald sie erklären, d namentlich, wenn sie den Sabbath her die stagtliche und geschäftliche Ordt eine volle Emancipation!

Warum wollen wir Weil wir ihnen nicht immer Selbstständigkeit zutr etzt aber nicht,

aber ihre Intol

Dadurch wi dere Heimat in der Dies wären ung

ranz aufgeben, un tag verlegen, weil er bis Dann aber eine freie,

Wall, der leicht durchb t nicht emanzipiren?

ehrenhaften ichgültig sein, j aterlands⸗

halbe ist ein rochen wird. sie überhaup Bewußtsein der freien, konnte uns dies ganz gle nachdem sie in di worden sind. Ich sehe in dieser ine Conglomeration. gleich einem Bünde

auen. Früher namentlich, Vertheidiger auf⸗ n daher jenen Begriff bei⸗ sition nicht eine Eman⸗ lbe wird ein Kör⸗ Pfeile, um so stärker dasteht, wird ihnen nicht ein größeres Bollwerk, in welchem die Ab— Somit würde sich nicht ch umgekehrt, die und sollte später der Fall ein⸗ so wäre es schwieri⸗ lne Individuen, wie Ich muß mich nach allen n Proposition erklären.

Antrag, den ich jetzt machen ob die hohe Ver⸗ daß das Gesetz gar nicht daß ein neues vorgelegt werden eifel obwaltet, sondern entschie⸗ Paragraphen zur Dis⸗ orzuschlagen erlauben, e mich der allgemei⸗ weil bei den einzelnen Paragra⸗ nden wird, meine Ansichten gel⸗ ber das Praktische der einzelnen Ich kann nicht zugeben, daß e Zerstreunng der Juden en Speculatlon aus be⸗ welches dieses Volk auf sich und

e Reihen der V Wir müssen ihne niglichen Propositi. eipation, sondern e Durch diese per gebildet, der, je enger er geschnürt Feld der Freiheit gew geschlossenheit ihrer allein ihre Intoleranz der Christen gegen die treten, wo die Emanecip diesen befestiglen Körper unter die Staatsbürger dem gegen die Te Fürst Radziwill: zurückbehalten, so lange ich darüber entscheiden eträcht zu ziehen sei, sondern Da über diesen Punkt kein Zw etz mit seinen einzelnen so wollte ich mir v Ich enthalt

ährt, sondern ein n sich befestigt. gegen die E Juden steigern, . ation stattfinden müßte, aufzulösen, als aufzunehmen.

hristen, sondern au

ndenz der Königliche Ich habe den unentschieden war, sanimlung s

den ist, daß das Ges— kussion kommen wird, auf diese Paragrap nen Bemerlungen i phen sich vo

tend zu ma

hen einzugehen. iber das Gesetz, Gelegenheit fi chen und mich zug aragraphen auszusprechen. iefbedeutende Thatsache, von dem Gesichtspunkte einer trachtet werden könne. vor 19 Jahrhunderten an den seine Kinder herabgerufen hat.

icht den Christen das R chten Behandlung; an, daß die christliche Leh chreibe, und

Feinde betrachten können, ande mit uns lebend, dürfen indessen diese Gerechtig Emancipation verwechseln.

hüren alle Tage geöffi zum christlichen Glauben übertreten, Allem und nehmen Theil sowohl

politischen Rechten.

Von diesem Gesichtspunkte bin i genden Gesetzes ausgegangen, auch d tät befunden habe. graphen des Gesetzes werde auszusp

die 1800jähri philosophis t ein Gottesgericht Stufen des Lithostrotos Ich will nicht sagen, daß dieses zur Verfolgung, zur Lieb⸗ im Gegentheil, ich erkenne Gerechtigkeit, Milde um so viel mehr gegen Leute, im gemeinschaft⸗ Nächsten ge⸗ keit, diese Billigkeit nicht Zur völligen Emancipa⸗ Mögen sie sich bekehre so sind sie unsere an den bürgerlichen

ch bei Beurtheilu

zur ungere vollkommen gegen unsere Feinde vors die wir nicht als uns schaftlichen S zu unseren mit der völliger tion sind die T

als an den

ng des vorlie- ch in der Minori⸗ den einzelnen Para⸗

die ich bei 66 werden sich bei

Die Gründe, rechen haben,

diesen Paragraphen am zwedmäßigsten aussprechen lassen. Ich wie⸗ derhole also meinen Antrag, auf die Diskufsion der GesetzesPara= graphen übergehen zu wollen, da bei dieser Diskussion den verschie⸗ denen Ansichten die Gelegenheit sich darbieten wird, näher und prak⸗ tischer auf das vorliegende Gesetz eingehen zu können.

Marsch all: Wir haben einen Antrag auf Schluß der Bera— thung über die Bedürfnißfrage vernommen. Ich habe geglaubt, dem nicht entgegen sein zu dürfen, daß die Berathung über die Bedürf⸗ nißfrage den Fortgang nehme, den sie in der That genommen hat. Ich würde mich aber auch der Meinung anschließen, daß die Frage über das Bedürfniß einer gesetzlichen Regulirung des Ge venstandes hinreichend erörtert worden ist, und zwar besonders aus den. Grunde, weil wir keinen Vorschlag vernommen haben, der sich gegen das Be—⸗ dürfniß dieser gesetzlichen Negulirung erklärt hätte. Man ist von allen Seiten mit dieser Ansicht einverstanden; von keiner Seite ist eine entgegenstehende Ansicht ausgesprochen worden, und aus diesem Grunde kann ich der Ansicht beitreten, daß der Gegenstand hinlänglich bera⸗ then ist. Ist die Versammlung nicht dieser Meinung, so würden wi den weiteren Fortgang der Berathung vornehmen, und ich würde die Redner in der Ordnung aufrufen, wie sie sich gemeldet haben. Fürst Lichnowsky ist noch nicht an der Neihe. .

Fürst Lichnowsky: Ich würde Ew. Durchlaucht bitten, mir jedenfalls das Wort zu gestatten, weil ich auf eine Stelle in der Rede meines verehrten Kollegen aus Schlesien etwas zu erwiedern habe.

Marschall: Der nächste Redner, welcher sich gemeldet hat. ist der Graf zu Solms- Baruth. Ich weiß nicht, ob er auf das Wort verzichten will. ; .

Graf Solms⸗Baruth: Ich will sehr gern auf das Wort verzichten, ioso ern die Versammlung es für wünschenswerth hält, auf die einzelnen Paragraphen des Gesetz Entwurfs einzugehen. Sollten aber noch mehrere Redner über das Gesetz zu sprechen wünschen, so kann ich dem Worte nicht entsagen. .

Marschall: Wir werden also die Bemerkung des Fürsten Lichnoweky und dann die des Grafen Ziethen zu vernehmen haben. Das sind die Redner, welche sich noch gemeldet haben.

Fürst Lynar: Auch ich habe um das Wort gebeten, will aber darauf verzichten. .

Marfch all: Wir werden zu vernehmen haben, was die genann⸗ ten Redner über die Bedürfnißfrage beizubringen haben und dann die Berathung als geschlossen ansehen können und zu den einzelnen Paragraphen übergehen. .

Graf Solms-Baruth: Der Grundgedanke des Gesetzes ist, ein altes Unrecht, welches den Juden zugefügt, und eine lange Be⸗ schränkung, welcher sie unterworfen, aufzuheben oder wenigstens theil⸗ weise aufzuheben. Der Ausschuß hat nicht geglaubt, daß diese Ab⸗ sicht durch den Gesetz⸗- Entwurf erreicht werden möchte, er hat aber auch eben so wenig geglaubt, daß eine vollständige Gleichstellung. mit den christlichen Einwohnern des Staats in bürgerlichen und politischen Rechten den Juden für den Augenblick schon zu Theil werden müßte. Der Ausschuß hat deshalb verschiedene Abänderungen im Gesetz der hohen Verfammlung vorgeschlagen, es ist der Grundsatz der christ= lichen Liebe auch in der Abtheilung besprochen worden, und es hat dieselbe in vielen Punkten diesem Grundsatze sich angeschlossen. Die Rechte, welche den Juden ertheilt werden sollen, sind in Manchem ganz dem Gesetze von 1812 entnommen, in anderer Beziehung aber nicht, und besonders aus dem Gesichtspunkte nicht, weil darin die Ju⸗ den für vollständig reif erklärt worden sind. Ein geehrter Redner hat vorhin erwähnt, sie würden reif werden. Jede Frucht. reift aber allmälig und wir haben geglaubt, daß gerade dieser allmälige Fort schritt, die Juden zur allmäligen Reife führen und gewiß nur vortheil⸗ haft und güůnstig kinwirken würde, und daß es besser ist, sie nach und nach, je weiter sie befähigt werden an den Rechten, die in, der bür⸗ gerlichen Gesellschaft ihnen bis jetzt vorenthalten sind, Theil nehmen zu lassen. Deshalb ist der Ausschuß von dem Gesichtspunkte ausge⸗ gangen, eine plötzliche, vollstãndige Emancipation noch nicht vorzu⸗ schlagen, sondern nur allmälig darauf überzugehen.

Fürst Lynar; Ich wollte nur einige Worte auf eine vorhin gehörte Rede erwiedern.

Wenn ich meinen sehr verehrten Freund und Kollegen aus Preu⸗ ßen richtig verstanden habe, so ist er der Meinung, daß die christliche Religion ein unerläßliches Erforderniß sei, um an dem politischen Leben in einem christlichen Staate Antheil zu nehmen. Ich kann mich dieser Ansicht nicht anschließen,

Jede Religion und so auch die christliche, hat eine doppelte Seite: subjektiv, als religiöse Anlage, die den Kern bildet, ist sie das Gott⸗ bewußtsein, und das tiefe Abhängigkeits Gefühl von ihm; objektiv wird sie aber eine Wissenschaft und beziehungsweise die äußere Dar⸗ legung des religiösen Glaubens. Das Innere, als das eigentliche Wesen der Religion, ist unerkennbar, und man könnte daher höchstens chriftliche Aeußerlichkeiten zur Bedingung politischer Rechte machen. Aeußerlichkeiten aber haben wenig sittlichen Werth, und da es im staatlichen Leben doch nur auf die praktische Sittlichkeit ankommt, so kann es bei politischen Rechten wohl wenig auf jene Aeußerlichkeiten ankommen.

Wollte man aber irgend eine festbestehende dogmatische Doktrin zur Bedingung stellen, so würden wohl wenige Staatsbeamte und Landtags- Abgeordnete die strenge Probe halten, da ein jeder Mensch, se nachdem das Gefühl oder das kritische Vermögen in ihm vorherrschend ist, eine ihm eigenthümliche Auffassung der christlichen Wahrheit gewinnt und zu ihr berechtigt ist. J

Fürst Lichnowsky: Ich werde sehr kurz sein und habe mich nur auf eine Aeußerung zu beschränken, die von meinem verehrten Landsmanne vorhin ausgesprochen worden ist. Ich gehe auf den eigentlichen Tenor der Rede gar nicht ein, sondern erlaube mir unt zu fragen, ob mit dem Vergleich zwischen jahrtausendjährigem und zwischen mehrhundertjährigem, Unrecht, wie ich ihn verstanden habe, die Emancipation der Katholiken in England gemeint war.

(Eine Stimme: Ja wohl!)

Es ist, glaube ich, unmöglich, daß dieses Beispiel irgendwo, und am wenigsten hier, ausgesprochen werden kann; ich begreife nicht, wie hier, in einer christlichen Versammlung, in einer Kurie, in der sich 20 katholische Mitglieder befinden, als Vergleich zur Juden⸗-Gesetz⸗ gebung, die Emancipation der Katholiken angeführt werden kann; Ich will hier nicht theologische Vorträge halten, auch mich weder auf den religiösen Standpunkt versetzen, noch auf den rechtlichen; ich will mich nur an das historische Faktum halten. Irland ist ein katholisches Reich; England hat die ses katholische Reich erobert und die Bewoh—⸗ ner diescs katholischen Landes in ihrem eigenen Lande zuerst lange unterdrückt, dann endlich, emanzipirt. Wenn Preußen einmal wird Palãästina erobert und die dortigen Juden unterdrückt haben, dann werde ich die Parallele richtig sinden. Die Juden sind Fremdlinge hier, wenigstens nicht die unterdrückten Ureinwohner; die Irländer waren Herren und zu Hause in dem Lande, in dem sie Knechte wur⸗ ben. Ich begreife nicht, wie irgend dies hat verglichen werden können.

Graf Dy hrn: Ich habe mich noch nie mit einer größeren Verwunderung in dieser Versammlung erhoben, als jetzt, well ich noch viel weniger begreife, wie das verehrte Miiglied, welches so eben

Zweite Beilage

* 168. Sonnabend den 191m Juni.

Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

gesprochen hat, und mit dem bis jetzt ehabt habe, meine Parallele hat so mißverstehen können. Ich habe cht die Juden und Katholiken, sondern überhaupt zwei geschichtliche Unrechte zusammengestellt; auch ich glaube nicht, den so viel Geschichte kenne ich auch, daß das Verhältniß von Irland mit dem unserer Ju— den Msammengjestellt werden kann; aber ich habe nur überhaupt hier die Silbng eines historischen Unrechtes zusammenstellen wollen, mit j Ob der verehrte Redner dies für Unrecht hält oder nicht, schmerzt mich zwar, aber bekehrt mich nicht; ich habe es ja blos für mich angeführt und protestire hier feierlichst gegen die Erklärung, welche der verehrte Redner eben gegeben hat. ö (Fürst Lichnowsky bittet um das Wort.)

e nicht, wie er bei der Anschauung, die ich bis jetzt Vergleich gekommen ist, wenn es nicht viel⸗

ch erkennbare und zu Re ten zu vereinigen, und glaubt auch, daß, die Gründung besenderer Schulen von diesen C Schaden ausgehen kann. dem Gesetze 5. 5. 1 und Glaubens am besten auch der Ansicht, daß die ten sich nur auf religiö und ist daher, auch auf politisch der Judengenossenschaften, nung „Judenschaft“ für die zu statt deffen der Ausdruck:

zu stimmen ich immer die Freude Graf von Mork: Zu dieser Minorität, die den Zusatz „voli- habe ich gehört, und es ist richtig, was der at, daß aus dem Gesichtspunkte, der von rd, die Emancipation erreicht werden soll, und ohl zur Entscheidung der hohen Kurie kommen weitere Berathung des Gesetzes von dem we⸗ ob eine Gleichstellung in bürgerlichen und po⸗ Juden gewährt werden soll oder nicht. Die erlaubt anzuführen; ich glaube wiederholen; nur eines einzigen Um⸗ Es ist von einem mir sehr wer—

haltnisse in außerli cht beständige Körperschaf⸗

zerlich thunlich ist, ECorporationen ohne inserstanden, daß in

ti sche Rechte“ wünschte, Herr Referent ange mir angenommen wi hierbei möchte es w müssen, weil es auf die sentlichsten Einflusse ist, litischen Rechten den

Gründe dafür habe ich mir vorhin also nicht nöthig zu haben, sie zun standes möchte ich noch erwähnen. then Freunde, dessen Erlösungstheorie ich übrigens nicht theile, das Wort „Nation“ und „national“ von den Juden gebraucht worden. Insofern dieses Wort noch von den Juden gebraucht werden s muß ich es zurückweisen. Es giebt keine jüdische Nation mehr. Das Strafgericht, welches über sie ergangen, und welches ich in seiner gan⸗ zen Fülle anerkenne, hat ihre staatliche Existenz allerdings für ewig vernichtet; aber weil sie vernichtet worden ist, weil die Juden als Einzelne zerstreut leben, sind sie eben keine Nation mehr, sondern ge— hören den einzelnen Nationen an, die Juden sind Preußen geworden, wie sie Franzosen oder Engländer geworden sind; es giebt aber keine Juden mehr, die jüdisch sind, sofern durch dieses Wort etwas Natina⸗ les, Volksthümlich-Gesondertes bezeichnet werden soll; das ist das Ein—⸗ zige, was ich mir noch anzuführen erlauben wollte. Im Uebrigen aber bin ich aus den angeführten Gründen dafür, daß die Juden alle bür⸗ gerlichen und politischen Rechte mit den übrigen Staats-Unterthanen

Sie ist auch damit e und ferner die Bekenner des mosaischen „Juden“ zu nennen sein werden; sie ist aber

Wirksamkeit der vorgenannten Körperschaf⸗ d Schulzwecke zu beschränken haben werde l der landübliche Ausdruck „Judenschaft“ ort e Vereine und Rechte oder Pflichten, z. B. Schulden bezogen wird, der Meinung, daß die Benen= bildenden Vereine zu vermeiden und

der, welche ich begehre.

Ich begreif an ihm immer habe kennen lernen, auf diesen wie er meine Worte so verstanden haben kann, leicht darum geschehen ist, damit ich die Freude haben kann, Zwiegespräch mit ihm

Marschall: Fa Bemerkung zu ma

Fürst Lichnowsky: ein Ende machen.

nagogen⸗Verein“ zu wählen sein möchte.

Die Abtheilung hält dafür, wickelung der Juden ni Verhältnissen gesetzlich ab zudrängen, sondern glaubt, Christen am besten dazu gemein verbreiteten Bildung und Gesittur

Das System der Absonderung und kung der Juden ist seit der Zerstreuung der 17090 Jahre befolgt worden, hat ab win Sitte und Gesinnung den Christen gleich zu machen.

Die Abtheilung hat daher mit 5 geger das Wort „Juden schaf zulehnen und mit 7 gegen 1 Stimme beliebt : statt dessen das Wort: „Synagogen⸗ ert des Gesetzes, wie es paßt, ebenfalls die Worte: nagogen⸗Verein“ gebraucht werden Daß alle Juden verpflich Verein zu halten und die Bezir gränzt werden müssen, wird von der wendig anerkannt.

daß es der ferneren sittlichen Ent⸗ cht förderlich sein kann, sie in bürgerlichen zusondern und alle in eine Kaste zusammen⸗ daß die Vermischung der Juden mit den hren werde, jene von der in Europa all⸗ ig zu durchdringen.

mehr oder weniger Bedrük⸗ selben über die Erde nun er nicht dahin geführt,

lls von dem Füsten Lichnowsky eine persönliche chen ist, werde ich ihm das Wort ertheilen. Auch ich werde diesem Zwiegespräch bald ; Ich kann nur Eins nicht begreifen: Der verehrte Redner sagt, er habe diese Bemerkungen nur für sich gemacht. muß aufrichtig gestehen, daß, wenn von unserem durchlauchtigen ' rt begehrt und erhalten worden ist, ich dafür halte, daß alle Bemerkungen, die laut ausgesprochen werden, für die hohe Kurie und nicht für den Redner gemacht werden. ni meinem verehrten Kollegen für seine Erklärung sehr dankbar, da er selbst einzusehen scheint, daß sein Vergleich nicht paßt, so bin ich voll— kommen zufriedengestellt. Graf Dyhrn:

Marschall das Ferner bin ich 13 Stimmen beschlossen, ten“ als Bezeichnung der Corp vorzuschlagen, daß im Verein“, und weiter im Verein“ oder

. oration ab⸗ Referent Graf von Itzenplitz: ten Nachbars zur Linken, jetzt über die Frage vollständig zu entschei⸗ den, ob den Juden durchweg eine Emancipation gewährt werden soll, kann ich mich nicht anschließen, indessen würde eine Erörterung hier über der Hälfte, wo nicht in zwei Dritteln der folgenden Debatte vorgrei⸗ fen, und ich finde dazu um so weniger Veranlassung, als eben 8. 1 als Grundsatz hinstellt, daß die Juden im preußischen Staate gleiche Rechte mit den Christen genießen sollen, und die Ausnahme von die— sem Grundsatze sich in diesem Gesetze ausdrücklich ausgesprochen fin⸗ den sollen, das also, was einer vollständigen Emancipation abgeht, sind nach dem Gesetzvorschlage die Ausnahmefälle, die sich in den weit Sollte also die Kurie sich dahin ent⸗ scheiden, den einen oder den anderen oder alle Ausnahmefälle zu strei⸗ chen, so steht dem nichts entgegen, und es wird die Sache auf diesem Wege ihre vollständige geschäftliche Erledigung finden können. Ich glaube, daß die Ansichten der Kurie darüber, ob man die Inden gänzlich emanzipiren will, oder ob man sie vielleicht blos zu Kommu⸗ ntern nigen Staatsämtern zulassen will u. s. w., wahrscheinlich auseinandergehen werden, und deshalb halte ich es für praktischer, für jetzt nur den Grundsatz festzustellen: sie haben gleiche Rechte mit den christlichen Unterthanen, das Uebrige aber der weite— ren Debatte bei den einzelnen Paragraphen vorzubehalten. Ich habe auch die Aeußerung des Grafen Nork nicht so verstanden, als habe er darauf angetragen, eine andere Frage zu stellen, als die, ob die Versammlung dem Antrage der Abtheilung

Dem Antrage meines geehr⸗—

Graf, Dies kann ich keinesweges zugeben, und ich weiß wirklich ebenfalls nicht, was ich antworten soll, weil der ver— ehrte Redner hier in die deutsche Grammatik eingeht. kungen, die her gemacht werden, werden allerdings vor der Kurie gemacht, aber der Redner hat wohl das Recht, sie für sich anzu⸗ führen, und so habe auch ich hier nur behauptet, daß ich dies histo—⸗ rische Beispiel für sich und für meine Meinung angeführt habe. Denn überhaupt für die Mitglieder, die nicht meiner Meinung sind, kann ich nie ein Beispiel anführen.

Graf von Zieten:

9 M Er⸗ . * . 86 Alle Bemer tet sind, sich zu einem Synagogen⸗= ke angemessen von der Behörde abge⸗

Abtheilung einstimmig als noth—⸗

Ich habe mich gegen diese Benennung cht rechtfertigen. llen Zeiten her das Wort „Ju⸗ daß die Juden nicht mehr nur sondern die sogenannten chen, und drit⸗ s Wort „S

Graf von Zieten: erklärt und muß meine damalige Ansi namentlich darauf, erstlich, daß von a denschaft“ herkömmlich ist; zweitens, in Synagogen ihren Gottesdienst abhalten, Juden die Synagoge gar nicht mehr besu Juden Anstand gegen da ird, welches mit vielfach kund geworden. Ich erlaube mir, zu fragen, ob statt Bezirk gesagt werden dürfte. willigen Beitritt der Mitglieder aus, was Synagoge nicht den Mittel- welches die Juden als

Ich stütze mich Ich kehre zur Sache zurück. g. 9 ( ; eiterkeit.)

Liebe Gott über Alles und deinen Nächsten wie dich selbst, ist die erste Stütze unserer gemeinschaftlichen christlichen Religion; wie kann ich aber meinen Nebenmenschen lieben, wenn ich ihn von mir stoße und, dem Paria gleich, ihn in engere Banden und Schranken versetze und einzwinge, als die, in denen ich lebe und er selbst schon gl, Ich glaube daher, daß der beste Beweis, den ich meinem : lebenmenschen von der Liebe geben kann, der ist, daß er gleiche huge Rechte mit mir genießt, und darum stimme ich für die volle Emancipation der Juden; d. h. insofern für, volle Emancipation, als es die Modalitäten der einzelnen zu debattirenden Paragraphen lich Vom praktischen Gesichtspunkte aber ausgegangen, muß ich mich entschieden gegen eine Aeußerung meines geehrten Nachbars zur Rechten aussprechen. ᷣ. nicht für eine unangenehme Körperschaft, . in (Große Heiterkeit.) ich halte sie im Gegentheil für eine in unendlich vielen Momenten des Lebens sehr erwünschte, also höchst angenehme.

6 (Gelächter. ) Der Lauf meines Lebens hat mich oft mit Juden zusammen—

weiteren Paragraphen finden.

reformirten tens, daß auch von manchen nagogen-Verein“ genommen w

Graf von Sierstorpff: Synagogen Verein ni Verein drückt stets den frei hier nicht der Fall ist. punkt bilden,

nalämtern oder nur zu ei ; cht Juden⸗

Auch soll die sondern das Staats solche in Körperschaften theilt. Graf von York: ich gehört habe, hat keinen W gogen⸗ Verein“ zu gebrauchen. das Wort „Judenschaft“ zu beseitigen. sammlung irgend ein anderer Ausdruck beliebt, welcher genau bezeich⸗ dieser Verein rein religiöser Natur ist und ohne politische so wird die Abtheilung kein Bedenken tragen, ihn zu Der Tempel der Juden heißt vielleicht „Synagogen⸗ Gemeinde“ sagen. t“ soll vermieden werden. der Ausdruck „Judenschaft“ den Juden ein beh sei, so habe ich davon nichts erfahren, Zeit viele Juden gesproc von Hochberg: Juden wohnen, und nach meinen Erfahrungen ist de ein solcher, worin sie etwas Beschämendes finden. Ich glaube, jeder Ausdruck ist ihnen lieber, als Judenschaft. Fürst zu Lynar: vorzuschlagen; nämlich de Eine Stimme: sondern nur ein religiös meinde“ der passendste sei. jüdische Gemeinde genannt. Gemeinden nennen, druck „jüdische Gemeinde“ gebrauchen. JRieferent Graf von Itzenplitz; meinde“ finde ich weniger geeignet als „Jude noch viel deutlicher aus, Das Wort Gemeinde wird sehr Wenn man sagt „Gemeinde“, s den politischen Verband derselben. Synagogen⸗-Vere Mehrere Juden ha als Benennung der Bekenner des mos innern; allein 'das Wort Judenschaft in diesem Paragraphen Denn in Berlin z. B. hätte diese se Angelegenheiten, sondern auch vielerlei Der Hauptzweck der Benennung

. ah Marschall:

des Gesetzes mit sich bringen. 31 66 heil der Abtheilung, zu welchem gelegt, das Wort „Syna⸗ Sie legt aber einen Werth darauf,

Wenn also der hohen Ver⸗

Derjenige T erth darauf Ich halte die Juden Die Frage wäre also nur dahin zu richten, nach dem Antrage der Abtheilung angenommen wird. Ganz richtig, Durchlaucht! oder vielmehr auf die Ablehnung des Paragraphen; denn die Abtheilung will die Ertheilung der politischen Rechte nicht ausgesprochen habe ̃ Die Ablehnung würde von selbst erfolgen, wenn die auf die Annahme des Paragraphen gerichtete Frage verneint

ob der Paragraph

Graf von York: Bedeutung edeutung, Man könnte Nur das Wort „Juden⸗ mein verehrter Freund sagt, aglicher Ausdruck und ich habe doch in der letzten

Synagoge. Marsch all:

(Erneuertes Gelächter.) ich habe sie stets als erfahrene, betriebsame, indulgente, mit einem Worte, als gute, edle Menschen angetroffen.

(Anhaltendes, schallendes Gelächter.)

Man wird mir einwersen, daß der Jude sich auszeichnet durch einen Hang zum Finanziellen; gut, ich räume es vollkommen ein, und ällt mir auch nicht im Geringsten das Gegentheil zu behaupten lin, unerreichlichste Financier der Welt ist ja ein g die Bande, die den Juden, den Son den Christen zurückdrängt, und esen zu legen, und gleich

Graf von Nork: Es würde sich dann nur darum handeln, ob wir die politischen Rechte aussprechen oder blos allgemein „Rechte“ sagen wollen.

Freiherr von Massenbach:

Ich bin aus einer Gegend, wo zufällig viele

Ich bin überhaupt gegen die W Ausdruck Jude

Emancipation der Juden; ich wollte aber, wenn von Rechten, die den Juden verliehen werden sollen, die Rede ist, mich etwas der Juden im Posenschen annehmen; ich glaube aber, daß es passender ist, dies bis zuletzt zu lassen. Graf von Dyhrn:

Ich erlaube mir, einen anderen Ausdruck

en: „jüdischen Kultus⸗Verein.“

Ich bin der Meinung, daß es kein politischer,

ser Verein ist, daß der Ausdruck „jüdische Ge⸗ Sie haben sich in meiner Gegend immer So gut als die Christen sich christliche

o gut können sie auch für sich den Aus-

denn der größte, Jude; allein man nehme hinwe niedergedrückten Stamm Moses, er wird aufhören, sich nur auf das Finanzw uns wird er die Mühseligkeiten des Lebens tragen und gleich seinen armen Mithrüdern unseres Glaubens wird er den Spaten ergreifen, um mit diesem die oft harte, undankbare Erde zu durchwühlen um sich und seinen Angehörigen im Schweiße seines Angesichts Brod und Nahrung zu verdienen. . Marschall: Wir kommen also jetzt zur Berathung der einzel⸗ nen Paragraphen, da es kaum nöthig sein wird eine Frage dahin zu richten, ob das Bedürfniß einer gesetzlichen Regulirung des Ge— genstandes anerkannt wird, indem die Abtheilung darauf anträgt und im Laufe der Berathung von keiner Seite eine entgegenstehende Be⸗ merkung gemacht worden ist. ö Referent Graf von Itzenplitz Ciest vor):

Nach §. 17 des Geschästs Reglements für den Vereinigten Landtag ist zwar

„die Fassung der vorgelegten Gesetze ausgeschlossen“, und die Abtheilung ist gewiß bereit, sich dieser Anordnung zu unter⸗

.. raf Daß ich mit meinem edlen Freunde, trotz seiner Erklärung gegen mich, hier übereinstimme, daß das Wort „po- litisch“ in den Paragraphen einzufügen sei, darf ich wohl nicht wieder⸗ holen nach dem, was ich hier schon gesagt habe. Ich wollte mir blos eine persönliche Berichtigung erlauben. ich ich das Wort „Nation“ von den Juden nur da gebraucht, wo, wie ich von den Juden sprach, die eben noch eine Nation waren; das Wort „national“ besinne ich mich aber nicht, von ihnen gebraucht zu haben. Ich bin selbst auch der Meinung, daß es jetzt keine jüdische Nation mehr giebt; aber ich habe von einer Nation gesprochen, als ich von den vorchristlichen Juden sprach und dem geehr hier zu meiner Rechten geantwortet habe. das anbetrifft, so werde ich das gewiß nie leugnen und habe es nie ge⸗ leugnet; ich erinnere aber da an die schöne Legende, daß selbst Ahas⸗ verns zuletzt noch Ruhe verheißen wird.

Graf von Zieten: schlag erlauben, das Wort, es der Lauf de Juden weder k werden werden.

So viel ich weiß, habe

Den Ausdruck „Jüdische Ge⸗ nschaft“, denn er spricht was die Abtheilung hat vermeiden wollen.

oft in politischem Sinne gebraucht. o versteht man darunter in der Regel Ich glaube, daß der Ausdruck in“ der Intention der Juden ben mir gesagt, sie hätten gegen das Wort „Jude!“ aischen Glaubens nichts zu er⸗

ten Redner Was das Weltgericht

Ich würde mir in größter Kürze den Vor⸗ bürgerliche“ durchaus stehen zu lassen, da Debatte mit sich bringen wird, daß den irchliche noch politische Rechte gleich uns zuerkannt Mein Vorschlag geht also darauf hin, die Fassung des ssen, wie sie der Entwurf enthält.

Solms-Baruth: Ich wollte darauf aufmerksam ma⸗

g Zweideutigkeiten Anlaß. nicht allein religiö zu besorgen. war der, recht deutlich

von der Berathung des Land⸗

Synagogen⸗Verein“ hervortreten zu lassen, daß die Wirksamkeit des Synagogen-Vereins sich nur auf religis beschränken habe. Eine Stimme: religiöse Verband „die auch sagt: „christliche Gemeinde“, so ist eine Beibehaltung des Alten, und wenn etwas anordnen wollen, so müssen wir diesen Aus daß dem etwas entgegenstehen kann, weil wechselung vorkommen wird mit politische Referent Graf vo Vorwurf zu machen, daß Ich muß bemerken, e Judenschaften, welche vollständige Sie haben öfter

aber ihre Vorschläge deutlich und präcis zu fassen, hat die⸗ se und Schuliwecke zu erlaubt, jene in eventuellen Gesetzes⸗Wor⸗ n, da sonst oft die nöthige Klarheit nicht zu erreichen gewesen wäre; sie hat aber selbstredend dadurch in keiner Fassung des künftigen Gesetzes antizipiren oder unbefugt in dieselbe eingreifen wollen.

§. 1 so zu las

Graf zu S chen, daß, wenn nach dem Vorschlage des Grafen Nork das Wort Rechte hineinkommt, die hohe Versammlung sich klar machen hl der übrigen Paragraphen vollstän⸗ und daß das eigentlich darauf hin⸗ läuft, den ganzen Gesetz-Entwurf, wie ihn die Abtheilung begut⸗ achtet hat, volsständig umzwändern; er würde wenigstens etwas ganz Anderes werden. ö Marschall: ragraphen übergehen. den müssen, weil der Antra worden ist. Paragraphen, wi Aufstehen zu erkennen geben.

(Der Paragraph wird angenommen.) Referent Graf von Itzenplitz diest vor): 6

selbe sich mehrfach ten auszusprechen, Wenn in vielen Theilen der Monarchie der Judengemeinde“ genannt, wird, so wie darin nichts Neues. wir im Interesse der Juden druck wählen. J keine Ver⸗

möchte, daß dann eine große Za danach modifizirt werden muß,

Abschnitt J. glaube nicht, und dessen ersten Paragraphen, Gesetzes enthält, wurde zwar einerseits beantragt,

außer gleichen bürgerlichen den Juden auch gleiche p zugesichert werden möchten, und von einer anderen „bürgerlich“ wiegende Majorität de

§. J unverändert zur Annahme zu empfehlen.

r Gemeinde. Ich habe mir genug ausges Gegenden der Mo⸗ nen sind, auch in ch Corporations⸗-Vermögen. darauf an, ganz scharf hinzu⸗ stattgehabt haben, wo die J gewesen sind, les zu sein, indem sie künstig nur Zwecke als besondere Corporation

welcher das Grundprinzip des daß grundsätzlich olitische Rechte Seite, daß das aus dem 8§. 1 weggelassen werden möchte. Die über⸗ r Abtheilung entschied sich aber dahin, den

n Itzenplitz: gewiß den ich mich nicht dentlich

es sind in mehreren

Wir können also zur Abstimmung über den Pa⸗

Es wird eine förmliche Abstimmung stattfin⸗ den Paragraphen zu ändern, gestellt Es würden also diejenlgen, die für die Annahme des

e er im Entwurfe vorliegt, stimmen wollen, dies durch bürgerlicher Hinsicht.

Es kam aber mir und der Abtheilung daß, wo derartige Verhältnisse und religiö aufhören soll, die religiösen

aruth: Ich wollte dasselbe anführen, was

Es kömmt bei der Wahl des Aus—= chen, daß ein anderer Verein, als ein stattfinden soll.

ch habe mich in der Minoritq ß der Ausdruck gewählt werde, wie er im

denschaften p dem neueren Gesetz für die Schulen und fortbestehen.

Ich erlaube mir noch, hinzuzusetzen, daß diese unveränderte Bei⸗ der Fassung sich auch dadurch noch rechtfertigen möchte, trag, das Wort bür erliche“ zu streichen oder, das Wort Wort „politische“ hinzuzusetzen, die Ansicht derer ist, die auf eine ollstän= dige Emancipätion dringen. Sollte nun späterhin sich herausstellen, ; nsicht die Majorität der Kurie gewinnt, so möchte daraus die Veranlassung folgen, auch diesen Paragraphen zu ändern. Da ch aber nicht glaube, daß dies der Fall sein wird, so bin ich der Ansicht, daß es bei dem Paragraphen, wie er jetzt gefaßt ist, bleiben

Bildung von Judenschaften. Die Juden sollen nach Maßgabe der Orts- und Bevölkerungs⸗ dergestalt in Judenschaften vereinigt werden, daß alle afts⸗-Bezirks wohnenden Juden demselben

Solms⸗B der Herr Referent ben drucks nur darauf an, r religiöser, bei den Juden ni

Fürst Radziwill: und dafür gestimmt, da

Verhältnisse innerhalb eines Judensch angehören.“

Zu g. Die Abtheilung theilt ganz die es gut und heilsam ist, die Juden rücksichtlich ihrer religiö

daß diese A

Absicht des Gesetzes da t befunden