1847 / 169 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Es werden alle wesentlichen Rechte, welche durch das Gesetz mögensrechte gehören und auch die vorliegenden Bestimmungen sind dn n,, sich beziehen?“ Es sind viele Redner darüber g ot ; 3165 J 69 3 w e i e B e i J a g e ʒ . ö .

ĩ ĩ öh ö ältni é Nichtjuden. ie Bi Torporationen durch den Staat über⸗

1812 den Jude waren, auf den sehr großen nicht ohne Ehnfluß duf die Vermögens⸗-Verhältnisse der Richtjuden. worden, ob die Bildung solcher Corpora

ö K . eren ö. ohh hat? sich Es kommt nämlich dem Einzelnen, der mit der Judenschaft kontra⸗ haupt wünschenswerth sei oder a, ich glaube aber, daß der Punt,

noch nicht erfreute, und ich finde nicht, daß an jenen Rechten etwas ir wesentlich darauf an, ob sein , 3 . e h . . 6 ga ö , . . —— —— —— ——

Wesentliches genommen oder verschränkt wäre. Wenn die Form der ist, die sich zu verpflichten im Stande ist. Es ist gesagt, man müsse legenheiten der uden ie Bildung solchen onen drin⸗ beobachtet worden ist, daß nämlich durch die erste Abstimmung di ö f . .

, , , , , , , d,, , , , , , , , . , ,

wir eben jetzt spr in der Art organisirt wäre, daß der Versu man dadurch gerade die Juden bene ; . . ö. i , . 3. , . Eine Stimme: erlaube mir nu geni ber ni lbtheilun 56, ,. neuen Einrichtung, sond etwa⸗

ö. ,, ö 4. Fre künftig allgemein zustehen von der Schwierigkeit, eine Corporation zu Stande zu bringen, würde vorkommt. Wenn wir also über 8. 2 in der Art abstimmen, daß wir sehr angemessen wäre, nd die Frage nien ,,, 9 6 ,, r, n, 3, r een Aenderung bereits ringer en ,. . selbststndig betreiben, (Ruf zur Abstimmung.)

, rn oe. ; mn, afts⸗Ver⸗ ich di joritã Ver ie Bi Corporatio⸗ j i. ; . ; ; lte, daß sie dieser Corpo- dann das Verhältniß immer nach den Regeln von Gesellschafts⸗Ver durch die Majorität der Versammlung die Bildung von C Art gestellt würde: „Soll d d ĩ / s ; i,, ee gh 9 ich . Vorwürfen ge⸗ trägen zu beurtheilen sein. Es ist eins besondere Beschwerde der nen ganz und gar verwerfen, so würden wir der Frage wegen der , 4 en jüdischen Gemeinden es anheimgestell . ö ue nl e r, gn . ĩ R ; 1 Lärm il Abgeordn. von Bila: Jeder Zweifel, glaube ich, wird dann also lauten würde: er Paragraph csetent Sperling: Dem ist jedenfalls schon durch bie allge=

ö. K ö . ist aber gar . el. bis her 2 J daß . . . 6 , ,,, r . nage etre ee, irn . ; j ie 8 zelche den Juden dur 4 ferenz auf den Weg der Pro esse verwiesen werden, und sie wün hen räjudiziren. J nume e en tag zurück, daß zuen ö weafallen ; . ee . ; u. ] J J . meine Gesetzgebung, izirt. er i elle an eim, darütb ö —ᷣ 6 a n e, 7 ausgesprochen, daher dringend, 83 sie w Vorzüge theilhaftig werden möchten, abgestimmt werden muß, ob die Corporationen lediglich fir Kultus⸗ pi 6 t , wird: „Sind die Juden Mitglieder der wegzugehen, weil die angegriffenen Worte nie schaden können! 9.

ohne daß etwas davon zurückgenommen ist. Ich finde insofern welche die christlichen Koufessionen im bürgerlichen Leben haben. Diese zwecke gebildet werden sollen, was auch konform mit dem Abthei⸗ Marsch all: Pas ist mit anderen Worten dasselbe gesagt. .. Meer ff! Ich fra . Nor hen ö ernähren u. s. w. ine Stimme: Ich bemerke⸗ wenn im Abtheilungs⸗Gutachten und ich lege auf das Wort ein besonderes Gewicht sch finde einen sollen ihnen hier geboten werden unter Formen, mit denen sich die lungs-Lorschlage ist. . . . Cin Abo'orlueler e cht zr sptechenh gene , . 33 bee deni, a ba; zu s. “m Schluß gesagt ist: „Der zweite Klbschnitt, weichem Fortschritt und einen besonnenen Fortschrift in dem gegenwärtigen Juden selbst einverstanden erklärt haben. Ich glaube also, wenn Graf von Schwerin: Mir scheint, es kann keine andere ich lann mich iht? éterbrechen lassen, ich muß dasselbe Vorrecht; “* . a reg t . itreten, aufzustehen. den Worten anhebt u. s. w. kann unverändert beibehalten werden“, . Der Fortschritt liegt eben darin, daß die Wohlthaten, welche man im Sinne der Juden handeln will, so darf man ihnen das nicht Ordnung der Fragestellung zum Ziele führen, als diejenige, welche der was jeder andere Redner für sich hat, für mich auch in Ansprüch Abgeordu, von Auerswald: Ich muß beda ba und wenn die hohe Versammlung bis zu diesem Punkte das Gut⸗ die Juden in den alten Landestheilen haben, ihnen auch in denjeni⸗ streichen, ich glaube, sie würden darin einen schmerzlichen Verlust er— Herr Marschall vorgeschlagen hat. Es ist doch nothwendig, daß nehmen. Es ist dies ganz dasselbe, was in der Frage liegt, wonach einen früheren Paragraphen zurückkommie . . ich i. achten angenommen hat, daß dann die Diskussion geschlossen sein gen sehr bedeutenden Landesstrecken gewährt werden, welche unter blicken. . jedenfalls zuerst gefragt werden muß, ob überhaupt keine Corpora— die Vildung der Synagogen-Gemeinden lediglich in die Befugniß der Theil des §. 3, über den keine Ern nnerung inn den 6 en dürfte. .

Liner viel beschränkenden Gesetzgebung sich befinden, und daß ferner Abgeordn. von Gottberg: Ich muß mich in mancher Bezie- tionen gebildet werden sollen, dann, ob sie gebildet , ö . Juden gestellt werden 6 und Jeder wird genau wissen, was für mung erfolgt ist. Es wurde das Gutachten . ahl eillun . N 7 (Einige Stimmen: Jah .

die Verheißungen jetzt erfüllt werden, welche bas Gesetz vom Jahre hung der Ansicht des verehrten Redners, der eben diesen Platz ver⸗ und zuletzt erst, ob sie zu dem bestimmten Zwecke ge . Folgen aus der Beantwortung, dieser Frage hervorgehen, n wellhlm' steht, daß bieser heil uns raänder! a a. 9. Marschall: Wenn dirkch dies der Fall gewesen J 1817 in Ansehung der Regulirung der Kultusangelegenheiten den lassen hat, anschließen. Ich bin nämlich vollständig gegen beide sollen, wie die Abtheilung vorschlägt. Wenn wir den Antras der Abgeordn. Stöpel; Mir scheint, daß die Fragestellung dadurch ann, der Theil selbst wurde nicht verlefen, und dio . n wer . 2 hätte ein solches Uebersehen ere nen, so würde es der hohen Juden gemacht hat. Und in dieser Beziehung ist Son ben öotabili. ] Anendements und stimme für das Gutachten der Abtheilung. So viel Abtheilung annehmen, so findet die Verbineung nun fit. ie renn . schwierig wird und verschiedene Meinungen darsiber laut geworden sich nicht darüber erklärt, da sie nicht befragt . ann u hat ersammlung überlassen bleiben, dieses Bersehen durch einen Beschluß fäten der Judenschaft, mit denen ich verhandelt habe, die Bildung ich weiß, ist es bisher den Juden, weil sie nicht in Corporationen Beziehung statt. Ich halte an meinem Antrage noch fest, obgleich sind, weil wir in beiden Fragen das Subjekt geändert haben. Die „In gleicher Weise sind die Regierungen , un e. Er lautet: auszugleichen. Das Amendement ist gestellt, ist von einer hinreichen- Synagogen meinden als eine wahre Wohlthat anerkannt worden. verbunden gewesen sind unmöglich gewesen, ihre äußeren Kultusver—⸗ sch wenig Aussicht habe, die Majorität für ihn zu bekommen; es ist Regierung wird in der ersten und zugleich in der zweiten Frage das bürfniß Abänderungen der Judenschafts- Bezi ö. 3. nach dem Be- den Anzahl unterstüitzt worden, und ich werde daher fragen, ob es an⸗ . 52 . daß das Gouvernement den Juden nicht jetz. gleich) hältnisse zu ordnen. Die Bildung von Gemeinden ist also nothwen= aber die vom Herrn Marschall vorgeschlagene Fragestellung der ein—⸗ Subjekt sein müssen und daher die erste Frage lauten: „Soll die hierauf bezüglichen ec ini f unter n, . . ob also die Worte zeinschließlich der etwa vorhandenen alle und jede Rechte der Christen zu gewähren für angemessen er- dig und wird von den Juden selbst gewünscht. Auch die Christen sind, zige richtige Weg zur Ermittelung der Meinung dei Versammlung, Regierung den Judenschaften Corporationsrechte geben dürfen?“ einschließlich der etwa vorhandenen Hin ien, . 3. zetheiligten, Gläubiger“ aus dem zweiten Satze des 8. 3 gestrichen werden sollen. achtete, namentlich nicht die Theilnahme an der Standschaft und an um ihre Anlegenheiten zu ordnen, in Gemeinden verbunden. Wenn Abgeordn. Möwes:, Es scheint nach dem Gehörten 6 Die n, r. Frage wird sein: „Soll sie ihnen Corporationsrechte Wenn Gläubiger da sind, die Rechte zu ,, egen 5 n ,,,, bitte ich aufzustehen. dem Eintritt in den Staats-Dienst, dazu konnten doch auch sehr gute wir also den Juden sagen, ihr seid blos befugt, ihr könnt es thun, zweifelhaft zu sein, daß die Versammlung ihre Abstimmung nur dar⸗ geben? die Vereine, so gehören ste natürlich zu den Bltheigten . (Die Majorität erklärt sich dagegen.)

Bründe vorliegen, und es ist deshalb noch nicht gerechtfertigt, das „ihr braucht es aber nicht zu thun, so stehen sie besser als die Chri⸗ auf richten will, daß sich die Vereinigung der Juden in Corporatio- Wiederholter stürmischer Ruf zur Abstimmung.) glaube nicht, daß es dem eigentlichen Sinne der Säche, und ich Referent Sperling lest 66 Das Wahlgeschäft wird durch einen Abgeordneten der Regie⸗

̃ s. i ückschri s ß i frichtig geste s wünsche ich ni öwauf die kirchliche thältnisse bezie sl. Das ganze Marschall: Ich stelle die Frage so, wie ich sie vorher vor— 5. , . : vorliegende Gesetz als einen Rückschritt zu bezeichnen. sten, und da muß ich aufrichtig gestehen, das wünsche ich nicht. nen nur auf die kirchlichen Verhältnisse beziehen 5 . ö ge so. w „vorher vor- Kibchte fagen, der Würde des Gesetzes, angemessen ist, daß biese Wor , n . sar: Der geehrte Redner , ö. Nein, es ö . blos die , . ö . 64 k p . , fin nge bi web . ,, o sehe . . r . 3 rung geleitet. Nach Ablauf der ersten 3 Jahre scheidet die Hälfte die Vorlage, welche an die Ober-Präsidenten zur weiteren Verhand⸗ tung ausgesprochen sein, eine religiöse Gemeinde zu bilden, um die das Wort „Synagogen ⸗Gemeinde, ein schohe⸗, lte merelbe Prinz! ö. 16 des . ungs⸗ u ein, denn die allgemeinen Rechts- Prinzipien behalten . z WR 3 *Rirali ge lung mit 1 Judenschaften gelang? fe, sich lediglich auf das Kultus- äußtren religiösen Verhältnisse festzustelli. Ich stunme daher voll⸗ kann kein Zweifel mehr . . 6. ö Prinzip ,, . Diejenigen, welche die sie bedürfen nicht dieser speziellen 2. 6, der , e , ,,,, , nach dem Loose, und Unterrichtswesen beschränkt hnübe, Das ist vollonmmn richtig ständig dem Gutachten der Abtheilung bei; g; sh E . . ö 2. ar g nin einverstanden 3 Nur wenige , sich.) . . , , n, Gutachten zu 8.95. k 3 h K ,, r dies = n,, , mn, nn,, wenn , w, . der scheiỹ n zuerst ab gestimmt würde. Wen Wir kommen also zur dritten Frage: „Soll 9. Vorschlag der diesemn fler ee n i s. . ö. ce nen. n e n . 4 ö. 5 39 meg , nterrichts-Angelegenheiten der Juden vo gen über ihre bin- eser Ruf wieder ange, Zeid , . 696! ,,,, ̃ enom , 6 6 . . wage Wenn er Abtheilung nich geschäft wird durch einen Abgeordneten der Regier itet =Khftufffe vwölli . iiehenen ? . e e l Amendements gestimmt würde und eines derselben Abtheilung angenommen werden?“ Die dafür stimmen, bitte ich auf⸗- monirt worden ist r . ; n 9 gierung geleitet“, gerlichen Verhältnisse völlig getrennt und von verschiedenen Ministe⸗ ] mit der Glocke giebt, aber über eines ö kenden fäl nes i nachste Frag? pri eren n gst? mit großer Majorität angenommen. Es fragt j worden ist, so hat es nur darin seinen Grund gehabt, daß waren die Mitglieder der Abtheilung verschiedener Meinung. Die rien behandelt worden sind, und daß erst, nachdem beide Verhandlun⸗ Marschall: Die Abstimmung kann nicht erzwungen werden. die Majorität erhie te, so würden wir uns für die näch Dia zustehen. . , 9 J frag sich man diese Worte ir maß ig hielt. . , Meinung. ö gen zum Schlusse geführt waren und 6 als w é. die Es ., , J . . . judizirt haben, ö K haben. 4 H f en ,,, gn, zielen e e e , n sohh ga n n en dem Wegfall heit ge le, , ö. is gen e , , Stände Versammlung redigirt werden sollte, eine Zusammen ügung, Abgeordn. enhoven: Ich, kann mich dem vorigen Nedner 6h ä , ,, , ö 4 ; ö , . Worte bestimmt widerseßen, insofern aber muß ich mich der Wahl Garantie gewähre und es 1 n G ö. . r , ,, (hee Entwinsffe stattgefunden nicht anschließen. Ich glaube, wir kämpfen für einen großen Grund⸗ Marschall: Ich . er en r er (ele n g ,, „Synagogen-Gemeinde und Synago- ihrer annehmen, als ich behaupte, daß sie allerdings eine , , ,, 39 einer so 2 ten 1. hat. Bei dieser Veranlassung haben allerdings, wie ich schon bei satz. Wir därfen der Staats-Regierung nicht das Recht einräumen, frage also zuerst . es verste ht . 9 , j 6. . j e. g Abgeordn Jachmann: Ich glaube, daß das Wort S haben. Unter „Betheiligten“ sind nur die Mitglieder der Sy⸗ sich besnden möchten, daß sie eine Wahl selbststant ig aus zuführen einer früheren Gelegenheit bemerkte, die prinzipaliter für das Kultus⸗ auf das religiöse Gebiet einzugreifen. .... der König allerunterths nigst . gebeten werden so er §. 2 94 ö . Hirt i e,. 1 h . * . . yna⸗ nagogen⸗ Hemeinden (wie die hohe Versammlung sie zu nennen beliebt außer Stande wären. Die Anderen Hagegen vermeinten, daß wenn und Unterrichtswesen zu bildenden Verbände einige Beziehungen auf (Viele Stimmen: Oho!) ö des Qsetzes . so J . uz, hitte ich auflustehen. horn; si krauche n nur e Bort 8c n h e brauchen ö, verstanden. Daß, aber diese als moralische Corporationen Schul⸗ ein solcher Fall, wie der eben gedachte, wirklich vorkommen sollte, die bürgerlichen Verhältnisse der Juden erhalten, weil man darin prak. Wir dürfen nicht gestatten, daß sie den Juden anbefiehlt: Ihr sollt Die, welche iht. . ö. . ö. ö. J. h (Lebhafte Heichtn be Uinpillens' in . Versamn lung) en, also auch . haben können, ist eben so gewiß, als daß die Juden wenigstens so gebildet sein würden, einen zur Leitung tische Vortheile zu erkennen glaubte. euch in Corporationen eintheilen. Was heute den Juden geschieht, Nur eine sehr geringe Zah . ö ae. . Marschalf? Ich kann also den Inte 2. Abtt gn ls iese Gläubiger bei A uff der Synagogen- Bezirke und. Sy der Wahl geschickten Mann sich selbst zu ermitteln auf kein Weise Für die Debatte über den vorliegenden Gesetz⸗ Entwurf würde J das geschieht morgen den Deutsch Katholiken und anderen Sekten, Die zweite Frage ß. . die , ö 1 ö . angenommen betrachtẽn. ag en ind nagogen - Gemeinden interessirt ind. Die Vollständigkeit des Gesetzes ein so verelnzelter Ausnahmefall aber hinreiche, eine lästige Bestim⸗ es mesnes Erachtens wesentlich förderlich sein, wenn man bei Berg- die sich bilden wolken, und wir müssen die Freihrit für Jeden er⸗ Maßgabe der Orts-, und Bevölkerungs- Verhältnisse sich ; gen rent Abgeordn Sperling: 1 eigentlich erfordern daß die Worte stehen bleiben. mung, für allt Synagogen Gemeinden im Preufßischen Staate zu thung derjenigen Paragraphen, welche sich über die Corporation, so kämpfen. Daher bleibe ich bei meiner Ansicht stehen. . tionen zu vereinigen? ö . Echließt diese Frage die ; ; 5 35. ul eferent Sperling: Wenn die Juden in Veziehung auf motiviren. Bei keiner ähnlichen Verbindung von Christen finde eine wie liber das Kullus- und Unterrichtswesen verbreiten, zunächst von Abgeordn. Kuschke: Ich wollte nur die ganz kurze Bemerkung Abgeordn. von Puttkammer: Schließ se Frag ; Die Bildung dieser Judenschaften erfolgt durch die Regiern Ku tus⸗Angelegenheiten Corporationen bilden, so setzen diejenigen, die Einmischung der Regierung, wie die in Rede stehende, . und der Voraussetzung ausgehen wollte, daß diese Corporationen aus- machen, daß Jeder, welcher mit den Angelegenheiten der Juden zu letzte aus? , dn, d , enn. Abstimmung! 16 Inhbtung . ethen ,,, eh 35 en ö 6. . Vereine bleiben, die juristische Person fort, und an das Ver⸗ wenn überhaupt von Gleichstellung der Juden mit den Christen in schließlich für daͤs Kultus- und Unterrichtswesen der Juden gebildet thun gehabt hat, wünschen muß daß iiberall solche Corporationen Viele Stimmen dien nein! . ö J . . n n, ,,, 94 ill! noch , ssj J magen dieser Person werden sich die Gläubiger halten. Ist ein Mit⸗ ihren Rechten die Rede sein solle, so müsss vor Allem eine Be- werten, daß man dann bei denjenigen Paragraphen, welche Beziehun-] gebildet werden. Die Juden wünschen es selbst, und wenigstens wird während Abgeordu gte von J ing sich , . , , sübischen ö . a Gr t . . dein Gläubiger persönlich verhaftet, so wird er ihm per schränkung der ersteren in weniger erheblichen Punkten, wie der gen auf die bürgerlichen Verhältnisse haben, sich darüber aussprechen ] das Bedürfniß in den alten Provinzen in jeder Stadt sich zeigen, Wort meldet, der Ruf nach Abstimmung aber i ? ö . kl hier . . !. ädte ö h verhaftet bleiben, auch wenn er aus der Gemeinde aus— vorliegende, nicht vorkommen. Die Abstimmung ergab für eine jede möge, ob man diese für wünschenswerth halte, oder nicht, und daß ] wo sich Juden befinden. dender und lauter wird.) . . n ,. Wweisẽ ar wie g gt gr ; dent ö en. d scheidet. . . dieser beiden Ansichten eine gleiche Zahl von Stimmen. Es er— man endlich, wenn der ganze Abschuitt berathen ist, sich darüber er— Regierungs- Kommissar Brüggemann: Es ist die Behaup⸗ Abgeordn. von Meding: Ich muß mir ö . ; 8 did ß . ö 1 h ö . htigt, . em Landtags-Kommissar: Ich bedaure nochmals, wegen eines klärten sich acht Mitglieder fuͤr ünd eben so viele gegen die Bei— kläre, ob man die Combination der bürgerlichen und Kultus Verhält- J tung des letzten Redners wohl nur deswegen auf die alten Provin- darauf aufmerksam zu machen „daß, wenn . e . geste ö 3. s. ? ö n . . er Juden haft 8 ezirke vorzunehmen und so unbedeutenden Gegenstandes das Wort ergreifen zu müssen, aber behaltung des qu. Satzes. nisse in Einem Gesetz wünschenswerth oder die völlige Trennung ] zen beschränkt worden, weil ein auderen Redner der Konsistorial⸗-Ver= von der Versammlung bejaht wird, dann über einen. Punkt, und . ö hierauf ezüglichen erhãltnisse unter Zuziehung der Betheilig⸗ ich kann die Richtigkeit der aufgestellten Behauptung nicht anerkennen. Marschall: Es liegt hier also kein Vorschlag der Abthei⸗ fur dienlicher erachte. Ich glaube, daß, wenn die hohe Versammlung fassung in der Rhein- Provinz gedacht bat. Eins soiche hat unter einen höchst wichtigen Punkt, für die Inden Abgestimmt wird, über en, einschließlich der etwa vorhandenen Gläubiger, zu ordnen. Wenn eine juristische Person Son dem Staate anerkannt ist, so erhält lung vor. . biesen Gang der Debatte annimmt, dann, die vielen Ünsicherheiten ] dem Kaiserreiche bestanden und besteht zum Theil noch, so weit sie den wir noch nicht diskutirt haben, nmlich über den lassen Sie ö ö. Gutachten der Abtheilung; sie als solche eine bestimmte Umgränzung, und sie kann sowohl Gläu⸗— Abgeordn. Han semann: Welchen Antrag macht denn der schwinden und Niemand in seinem Voto präjudizirt oder unsicher wer— nämlich fortbestehen konnte. Sie bezieht sich auf die frühere geogra⸗ ihn mit einem unverfänglichen Worte, mich bezeichnen ob Sie für Bei der Bildung von Synagogengemeinden nach anderen Grund⸗ bigerin als Schuldnerin sein. Wenn nun im gesetzlichen Wege die Herr Referent? . den kann. phische Departements Abgränzung, und es bestand ein solches Konsisto⸗ die externen Angelegenheiten des jüdischen Kultus eine zwangsweise sätzen zu verfahren als bei der Bildung christlicher Kirchenge⸗ Circumscription dieser juristischen Person verändert wird, so bezieht Marschall: Es kommt hier nicht auf den Antrag des Herrn Marschall: In Beziehung auf die vorstehende Debatte habe rium in dem Departement der Saar zu Trier, in Departement der Vereinigung oder nür eine freiwillige haben wollen. Ich, muß es meinden, ist keine Veranlassung vorhanden. In dem einen Falle sich das Recht der Gläubiger auf die neue Circumscription. Deshalb Referenten, sondern auf den der Abtheilung an. ich noch die Bitte an die folgenden Herren Redner zu richten, sich zu⸗ Sieg zu Bonn und im Departement der Aar zu, Krefeld. Diese wiederholen, ich habe mit angesehenen Juden, mit Notabilitãten der⸗ wird es die Juden der umliegenden Dörfer der Synagoge einer erscheint es keinesweges überflüssig, zu bestimmen, daß dergleichen . Abgeordn. Graf von Schwerin: ; ch trete der Ansicht der⸗ vörderst möglichst an die vorliegende Frage zu halten, welche darin Konsistorien hatten einen doppelten Zweck: einmal in Betreff der Lei⸗ selben mehrere Konferenzen gehabt; die Frage ist weitläuftig bespro= Stadt zuzuweisen zweckmäßig, in dem ö die Gestattung Veränderungen nur unter Zuziehung der Gläubiger stattfinden können. jenigen Mitglieder der Abtheilung bei, die es nicht für angemessen besteht, ob der Vorschlag der Abtheilung angenommen werden soll tung der inneren jüůdischen Kultus- Angelegenheiten, und darin waren chen worden, und diese Herren waren einstimmig der Meinung, daß , . Synagogen an einem und demselben Orte, wie z. B. in Berlin, Abgeordn. von Auerswald: Ich muß doch glauben, daß die erachten, den Grundsatz beizubehalten, daß das Wahigeschäst unter oder beziehungsweise eines der beiden gestellten Amendements, und sie verbunden mit dem großen Sanhedrin in Paris. Dieses Band die zwangsweise Bildung solcher Synagogen-Gemeinden nothwendig Breslau zc., nothwendig sein. In Betracht dessen schlägt die Ab- Worte uͤberflüssig sind. . ö der Leitung der Regierung geschähe, und ich mache von diesem Stand⸗ wo möglich nicht wieder in die allgemeine Debatte überzugehen, welche ist zerrissen, und seitdem hat eine übereinstimmende Leitung der inne- sei. Ich möchte bitten, daß nicht über eine so wichtige Frage abge⸗ theilung vor, den ersten Absatz des 8. 3 auf die Worte zu redu⸗ . Murren in der Versammlung.) . punkte aus den Voꝛschlag, den ersten Satz dieses Paragraphen, wel⸗ geschlossen ist. ren jüdischen Kultus- Angelegenheiten aufgehört. Dann aber bezog stimmt wird, ehe sie nicht von allen Seiten beleuchtet ist. ; ziren: „die Bildung dieser n ,, erfolgt durch die Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich denselben Werth darauf cher die Worte enthält: , Abgeordn. Graf von Schwerin: In vollständiger Anerkennung sich diese Konsistorial-Verfassung auch auf die Regulirung der äußeren Marschall: Um die Sache recht deutlich zu machen, würde Regierungen nach Anhörung der etheiligten. lege, wie der Herr Landtags- Kommissar gethan hat, und des halb „Das Wahlgeschäft wird durch einen Abgeordneten der Regierung

dessen, was der Herr Marschall eben gesagt hat, daß ein Zurückge⸗ Angelegenheiten, und in dieser Beziehung ist ihr Zweck mit den eben ich mit Bewilligung des Herru Antragstellers noch etwas ändern Der weite Abschnitt, welcher mit den Worten anhebt: „In gleicher das Wort ergreife. Ich glaube den Gründen des Herrn Referenten geleitet /, . , hen in die allgemeine Diskussion nicht wüuͤnschenswerth sei, verzichte jetzt allgemein zu bildenden korpörativen Verbänden übereinstimmend, und sagen; „Soll den Juden lediglich die Befugniß gegeben wer Weise zr. kann unverandert beibehalten werden. ͤ nur den praktischen hinzufügen zu dürfen, Daß. in Beziehung auf wegzustreichen. Ich enthalte mich einer weiteren Entwickelung der sch darauf, dein Mitgliede aus der Mark Brandenburg, das vor mir ] Unt mit dem Unterschiede, daß diese Verbände sich nicht über eine den, nach Lage der Orts- und Bevölkerungs- Verhältnisse sich in Cor- Marschall: Verlangt Jemand das Wort? Wenn es nicht ver⸗ christlich, Corhotationen der Art ein solchet Passus nicht im Gesetze Gründe; sie sind im Abtheilungs⸗-Gutachteu hinreichend entwickelt, sie

* hier stand, den näheren N

achweis zu führen, daß das, was ich vor⸗ Menge von Synagogen erstrecken, sondern jede Synagoge ihren eige⸗ porationen zu vereinigen?̃‘ . ö . langt wird, so frage ich, ob di er Vorschlag der Abtheilung ange⸗ steht. Alle diejenigen, namentlich die Herren Landräthe, deren Kol- beruhen auf dem Prinzipe, daß im Allgemeinen die Einmischung der hin bemerkte, richtig ist und allerdings ein Rückschritt von dem Prin nen Verband bildet. . Landtags, Kom missar: Schließt das Wort „lediglich“ nommen werden n Die den Vorschlag annehmen wollen, bitte ich lege ich früher war, die in der Lage gewesen sind, Aenderungen von Regierung in allen solchen Fallen nicht erwünscht ist. .

zip des Staatsbürgerthums in diesem Gesetze liege; ich verweise le= Marschall: Es haben noch die Herren Abgeordneten von Bila den Zwang. aus? ö . . . V aufzustehen. . ö Kirchen-Gemeinden einleiten zu, müssen, werden mir zugeben müssen, Referent Sperling: 5 bekenne, daß ich noch etwas nach⸗ diglich auf den 8. 15 des Gesetzes der eben die Juden nur als Ju und Graf, von Merveldt, um das, Wort gebeten. Wenn wir diese Marschall: Das würde dann jeden Zwang ausschließen. Referent Sperling: ö. daß man einen diesfälligen Mangel im Gesetz nicht bemerkt hat. holen und meine persönliche Ansicht aussprechen muß. Ich war der den und als Vertreter der Judenschaft in die Stadtverordneten-Ver- gehört haben, werden wir zur Abstimmung übergehen können. . Abgeordn. von Auersw ald: Das würde die Frage meines . . „8. . . . Ich trage daher wiederholt darauf an, daß diese Worte gestrichen Ansicht derer, welche gegen die Fassung des Paragraphen stimmten sammlung treten lassen will, während sie bisher als Bürger hinein— Abgeordn. von Bila: Meine Herren, ich glaube, wir dürfen geehrten Nachbars sein, welche dahin ging, ob diese Fassung im Fall , , ,, , , h Bezug auf , werden, und ich bitte den Herrn Marschall, darauf die Frage zu und din ersten Satz weggestrichen wissen 4 . ĩ ; traten. Ich will nur auf den 8. 2 zurückkommen, der diesen Augen- uns in dem vorliegenden Falle nicht allein von dem Prinzip der der Bejahung die zweite Frage ausschließe? mögens⸗Verhältnisse die Rechte jurm ischer Pxrsonen. Der Verband stellen. Marschall: Der Antrag ist von 8 Mitgliedern der Abthei⸗

2

ick in F ist kläre i ß i endement, das meinen Freihelt leiten lassen; es handelt sich hier um die Frage: Marschall: Darum schlage ich diese Fassung vor, weil man der Judenschaften bezieht sich, lediglich auf die ihnen durch diese Marschall: Ich werde fragen, ob die Worte „einschließlich der lung gemacht und von einem Mitgliede in der Versammlung unter⸗ . . V . . . y, vor, ,, 9 Seiten des ö darauf . antworten . ö Fa . Verordnung ausdrücklich äber we senen Angelegenheiten. etwa vorhandenen Gläubiger gestrichen werden sollen? Die diesen stützt worden, es müsseen sich also noch mehrere Unterstützende finden, weil es eben den Grundsatz ausspricht, den ich zuvor entwickelt habe, eintreten zu lassen? Ich sage, es liegt ein doppeltes Bedürfniß vor. Abgeordn. von A ners w ald: Ich bitte, daß dies nicht ge⸗ ö zweite Satz „der . 26 Judenschaften i se Vorschlag. unterstützen, bitte ich aufzustehen. . bamit er zur Berathung komme. ö. J

den Grundsatz, daß der Staat diese Angelegenheit nicht zu regeln, son— Einmal erfordert es das allgemeine Staats-⸗Interesse, daun aber auch schehe. Ich würde dafür stimmen, daß zunächst über das Abthei— muß n se mehr wegfallen, da Solches schon der Beschluß zu 8. 2 Mehrere Stimmen: Es ist, schon darüber h gest mt ,, ; ö 9 Unterstützung erfolgt , . .

Lern nur zu Herbieten habe, was gegen seine Zwecke ist. das spezielle Interesse der Juden. Daß das allgemeine Staats⸗In⸗ lungs-Gutachten abgestimmt werden. mit h . ö a hemer it win ö. ö. Ich muß bestreiten, daß dieser Abschnitt des Paragraphen 64 : te n. ö , Nach meinen Erfahrungen

Abgeordn. Han semann: Ich verzichte auf das Wort, da der teresse dies erfordere, ist schon genügend dargethan, und eben so ha— Viele Stimmen:; Abtheilungs- Gutachten!) . . ars all: enn nichts dagegen bemerkt wird, so ist er an⸗ drücklich angenommen worden ist; 4 ist nicht darüber gesprochen muß ich ge schie en . 3 ö en, daß sich doch hin und Herr Abgeordnete Graf von Schwerin vollständig das gesagt hat, ben es diejenigen jüdischen Lehrer und Rabbiner, welche darüber von Abgeordn. Graf von Schwerin: Meiner Meinung nach kann, gene,, . . sondern dar liber hinweggegangen worden. lleberhaupt ist. aber noch ,, unter den 366 6. . Männer finden können, denen es was ich bemerken wollte. ; den Staats-Behörden befragt worden, als ein dringendes Bedürfniß das Amendement nur den Sinn haben, daß es, insofsern die Frage Referent Sperling: . nicht ermittelt, ob der Antrag die nöthige Unterstützung ge⸗ eg 1. eine 1 zu 1 .

Abgeordn. von Beckerath: Die Abtheilung hat vorgeschla⸗ anerkannt. Ich glaube nicht, daß die hohe Versammlung diesen An= bejaht wird, das Abtheilungs- Gutachten ausschließt. Es handelt sich . ö 5. 69 ö . hat. . i, K ö bgeordn. . ö Ih 6. dem aus meiner Erfahrung gen, den §. 2 so zu amendiren, daß die nach demselben zu bilden sichten widersprechen wird, und es wäre gerade gegen das Interesse nur zarum; ob man den Grundsatz adoptiren will, daß der. Stau 3 2 enschaft erhält einen zorstand und eine angemessene Mehrere Stimmen: Wir ha 9. ö. . en, 3 . e. ,, . glaube, mn, * nothwendig ist, den Para den Judenschaften ausschließlich nur zu Kultuszwecken bestimmt sein der Juden gehandelt, wenn man die Regulirung von Seiten des berechtigt sei, zwangsweise religiöse Gemeinschaften zu organisiren, Zahl von Repräsentanten. . Ich habe gefragt: Ob das i 44 Unters . sin g. ? Hen nn. stehen 6, assen, wie k im Entwurfe ist, indem dann viele sollen; von! mehreren! Selten ist es aber mit Recht als bedenkt. Staates nicht gestatten wollte. eder ob man den Juden überlasen will, nach Gutdünken solch Ge⸗ . S. 6. . J ich wiederhole jetzt diese Frage und 66. n welche es unter⸗ an e. ei * den ö ö e, ü lich bezeichnet worden, daß die Kultus⸗-Angelegenheiten irgend Abgeordn. Graf von Merveldt: Was die Verhältnisse in meinschaften zu organisiren, wobei dem Staate, nnr vorbehalten bliebe, Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 7 Mitgliedern, stützen wollen, aufzustehen, Es ist hinrei 9. unterstützt. . Abgeor n. . 339 muß mich auch dafür aussprechen. einer Konfession von Ten Ständen berathen werden. Diesem Beden- meiner Hegend betrifft, so muß ich bemerken, daß die Juden dringend das z verbieten, was seinen Zwecken widerspricht, : welche ihr Amt unentgeltlich verwalten. Abgeorkn, von Meding: Ha das Amendement Unterstützung daß die Bestimmung des C eseß Entwurfs nicht geändert werde. Ich ken gegenüber, scheint mir das Amendement des Abgeordneten aus wünschen, der Staat möge die Ordnung ihrer Synagogen-Verhält⸗ Abgeordn. Möwes: Ich glaube, wir befinden uns noch im⸗ . (. ö . fand, so muß .. mir erlauben, noch auf einen . aufmerksam zu 3 daß wir . lar, n. sind, über den Gegenstand ohne der Rheinprovinz sehr zweckmäßig, und zwar aus einem weiteren, nisse und ihrer übrigen äußeren Kultus Angelegenheiten in die Hand mer in einem Mißverständnisse, wenn wir, davon sprechen hören, ob Die Zahl. der Repräsentanten der Judenschaft soll mindestens 9 machen, zur Widerlegung dessh, was von em , Weiteres 6 nn,, Es kommt hierbei sehr auf die Verhaltnisse den Verhältnissen der Rheinprovinz entlehnten Grunde. In der nehmen, und zwar die Leitung derselben durch die Staats-Behörden es gut gethan sei, die religissen Verhältnisse der Juden zu organi⸗ und höchstens 21 betragen. Posen angeführt worden ist. Es laßt, sich ö hier vorliegende Ver 6. einzelnen , , in den verschiedenen Propinzen an. Rheinprovinz besteht zur Zeit noch die von der Fremdherrschaft her- übernehmen, natürlich nach Vernehmung der Ansichten der Juden siren. Davon scheint gar nicht mehr die Rede zu sein, sondern, wie Diese Paragraphen geben zu keiner Erinnerung Veranlassung. hältniß mit ähnlichen unter den christlichen Gemeinden des halb nicht Wenn ich an das Ver hältniß und die Qualification der hiesigen Ju⸗ rührende jüdische Konsistorial⸗Verfassung, es bestehen een, verschie⸗ durch geeignete Vertreter, wie es auch im Gesetze beabsichtigt ist. der geehrte ritterschaftliche Abgeordnete aus der Probinz Branden- Marschall: Ist in der hohen Versammlung etwas dagegen vergleichen, weil die jüdischen Corporationen bisher im Staate allge⸗ denschaft denke, so muß ich allerdings bekennen, daß hier die Leitung denen Städten Konsistorien, welche bisher auf die sittlichen Verhält⸗ Marschall: Von den vorliegenden Vorschlägen geht einer da⸗- burg ganz richtig Ken erte, s Mandel sich um die? *erüa der südi⸗ zu erinnern? Wenn nichts erinnert wird, so sind die Paragraphen mein nur als Privat⸗Gesellschaften anerkannt wurden, und weil es der Wahl durch einen Negien g, dn far nicht a n . nisse der Juden einen sehr günstigen Einfluß ausgeübt haben, und hin, den s. 2 ganz zu streichen, also von jeder Bildung von Corpo⸗ schen Gemeinden als religiöse Gesellschaften, und so wie die evange⸗= angenommen. . ; gerade ein so außerordentlich wichtiger Fortschritt ist, den dies vorlie⸗ Sehe ich aber nach anderen Provinzen hin, wo sich me . e. auf deren Erhaltung auch, so iel mir bekannt 'ist. die Juden in Jrationen ganz zu abstrahiren; ein anderer dahin, lerialsh den Juden lischen und katholischen Gemeinden eine äußeres Fah haben, in wel⸗ Referent Abgeordn. Sperling. zende Geseä, zu Gunsten Ber Juden macht, indem es . 8 der Juden in geistiger Beziehung nicht iiberall se 6 6 5 der Rheinprovinz großen Werth legen. Wenn wir uuns nun in die anheim zu stellen, ob sie Cor porationen bilden wollen, und der dritte cher sie ihr Recht ausüben, ihre Vermögens -⸗-Verhältnisse verwalten, ö . ö §. 8. . . Privat Gesellschaften offentlich nnerlannte ,, ma zz . dürfte es dert vielleicht gewiß nothwendig sein, die Wahl durch eingh Lage versetzen, daß unsere eigenen konfessionellen Einrichtungen, sei ist der der Abtheilung, welche nur für Kultus-Zwecke Corporationen so ist es auch für die jüdischen Gemeinden nöthig, daß sie so orga⸗ Smmtliche männliche, volljährige, unbescholtene Mitglieder in der Provinz, so viel ich weiß⸗/ , die Verhä 6 . Kommissar leiten zu lassen. . es auch nur insofern sie mit dem Staate zusammenhingen, ohne haben will. 3. nisirt werden. Denn sie können gewählte Rechte nicht ausüben, ohne der Judenschaft, welche entweder ein Grundstück besitzen, oder ein Judenschaft mit bedeutenden ,. 3. astet 1 . vor; 1 9 (Ruf zur , , an, ,,, unser Zuthun zwangsweise abgeändert werden sollten, so liegt darin! Abgeordn. Graf von Schwerin: Was meinen Antrag betrifft, Corporatiousrechte zu haben, und ich muß aus eigener Erfahrung dem Gewerbe selbstständig betreiben, oder sich sonst ohne fremde Unter- den westlichen Provinzen aber, so 9 69 b, . . J in Pa⸗ Abgeordn. Graf von Sc w gin 3 . . ö. für mich ein Grund, diese ganze Bestimmung nur fakultativ zu s so würde davon jetzt abzusehen sein. geehrten Abgeordneten aus der Provinz Brandenburg auch darin bei⸗ eerstitzung selbststandig ernähren und mit Entrichtung der Abgaben berbem hae * Iden ga en 6. ) 6 ; 363 6 2 1. . 45 . der sich auf die uten mit wünschen, und ich schließe mich daher dem Amendement des Abgeord— Marsch all': Der Herr Abgeordnete von der Heydt, hat Len stimmen, daß in Berlin die jüdische Gemeinde mit vielen Schwierig- für die Judenschaft während der letzten 3 Jahre nicht in Rück- teresse der Gläubiger der an . . also dort e ß * än. f hei 3. esetzss bera e = neten aus der Rheinprovinz an. Antrag gestellt, den Paragraph zan zu streichen. Auf biesen An keiten zi kämpfen gehabt hat, um ihre Vermögens- Verhältnisse und stand geblieben sind, wählen die Repräsentanten und diese den Vor⸗ auch dort sind die Duden e, schaf H 1 , ,,. chaf * u clic bung 2 ,, zieht.

Abgeordn. Frhr. von Manteuffel J. Ich muß gestehen, trag werde ich die erste Frage richten, auf den Antrag, daß man ben Rechte überall nach außen hin und gegen. dritte Personen zu vertre— stand der Judenschaft auf 5 Jahre. Die Wahl ist überall zugleich gewesen. Sie sollen ünftig öffentliche Corporationen werden, un eferent Sperling:

Sonte künftig an irgend einem Orte

ö 36 . . * . ĩ t ! * it ihnen nicht ganz so verfahren kann dieses Bedürfniß eintreten, so würde die Regierung schon selbst einen

rere, tts. dels 1] vin hies etwas vor cker? gen dme ern, ; t ten. Um dies allein kann es sich aber hier handeln. auf eine entsprechende Zahl von Stellvertretern zu richten. da ist es natürlich, daß man mit ih n t ; ü : ;

. . den , erkenne. Diese st de n id 46 22 Ie rer rg se , n e. n, . Vielfacher . zur Abstimmung.) Bei d Gutachten der Abtheilung. . 6 , e gh , ,. ᷣ. 6 . . go i sgz een frre ,. . en Paragraphen scheinen mir Verhältnisse zu gegulfrenz, die, in ter Abgeordn. von Meding: Ich erlgube mir, auf, das zurückzu— Abgeordn. von Auerswald: Ich wollte mir erlauben, darauf eigen ser, . des Wahirechis dirsse es wohl. wie in CotporationssN;gchte gehab: 9. n . . 1 ** mum nn 3. Gref von Merveidt: Ich wiederhsie, daß es im ristlichen Kirche mit dem Ausdrucke Parochial⸗Verhältnisse bezeichnet kommen, was ich eben bemerkt hatte. Ich bin zweifelhaft, ob wir aufmerkfam zu machen, daß, wenn zuerst eine Frage auf das Gutach- anderen Fällen, nur darauf ankommen, daß das Mitglied männ⸗ gender Grund ist, daß man bei dem stehen bleiben muß, was das geordn. h

al- I. J 3 h . 318 e ,,. ? . z ; J . ; lichen Ge chlechts, volljährig, unbe olten, lbstständi i und sei ouvernement pro onirt hat, nämlich dabei, daß die Möglichkeit bleibt, Wunsche der Juden selbst liegt, und daß sie es vermissen würden, werken. Parochiai. Berkäütnisfe kezeichützn dies äußere Seit. der Kirch, Kies rageste lung diesenisfn Punkte hreffen, anf Lie ss bei der tengde Albtheilung gefellt wird, dann, bes Prin ih e rn dhe i , en die ban efs bis . . en 9 einer er. n, . von Corporationen auch die Gläubiger wenn man ihnen die Gelegenheit abschneiden wollte, einen solchen

. 2. j h 21 h j ' ö 2 s . . z 2. 2 ge . ; ker e nat ben birgerlchen Leben in Berührung fit. Cc wird der Entscheizunz ker Frage wesenlich anommt, C Mäch änkt, bie rage was bisher namenzlich von dem geehrten Hern Lindltags - Marschalt Grundbesitß und 1 erscheint . zu hören und ihr Juteresse mit wahrzunehmen, Remmissar die Wahl leiten zu sehen.

hohen Versammlung wohl erinnerlich sein, daß über die Parochial⸗ zerfalle in verschiedene Punkte, einmal: „Soll überhaupt eine Corpo⸗ ) h ; F ĩ i ĩ . la: ö ĩ ĩ Verhältnisse vielfach auf den Provinzial Landtagen berathen worden ration unter den 6 durch den Staat gebildet werden* 2 l da weber das Eine, noch das Andere die Aluctbung des Wah Abgeordn. von Auerswald; Davon ist aber hier gar nicht n, Sym Sh nn, ,,,,

sst. Dies ward nothwendig, weil dahin auch zum großen Theil Ver⸗ dann: „Sollen diese Corporationen zugleich auf die bürgerlichen und Zweite Beilage