1847 / 169 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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dafür sind, daß eine Einmischung der Regierung stattfinden müsse. in äußeren Angelegenheiten der Gemeinde, bei denen ler die Re⸗ dene Amendements. Das erste geht dahin, denselben ganz zu streichen, Es ist von den Gegnern angeführt worden, bei kesncr ähnlichen Ver⸗ präsentanten zuziehen muß, die Legitimation derselben zu führen ein anderes dahin, mir den ersten Satz stehen zu lassen, der da E lt S. 13 des Gutachtens; . dauern können, von der Person des verehrten Mitgliedes des Sekre= religiösen Verhältnisse der Juden ord bindung von Christen finde eine Einmischung der Regierung statt; hätte, so fand Lie Abtheilung es zweckmäßig, daß deren Wahl ber heißt: „Die Wahlen der Vorstände unterliegen der Genehmigung der Re⸗ . 6 an elner ausdrüiclicen Vestimmung darüber, wer fariats reben zu müssens, leähf'nd zasselbe, lch rech nich im Saglt ker äußeren Verhältnisse ihnen 3 2 es handelt sich aber hier von Kirchengemeinden, nicht von bürgerli⸗ Genehmigung der Regierung ebenfalls unterworfen werde, und gierung / das dritte schlägt eine Einschaltung der Worte; „Nach voran= . das f atut zu, berathen hat. Der ganzen Gemeinde kann befand, weil der Herr, Marschall mich aufrief. Ich bin übrigens be- weitet zu entwickeln, während 36 be g chen Gemeinden, und bei Kirchengemeinden leitet, so weit mir be—⸗ schlägt dleselbe vor, in' der ersten Zeile hinter „Vorsteher“ einzu⸗ zee Ermittelung der Verhältnisse ünd gutachticher Anhörung so ö fis n ü. überlassen werden, da sie zazu wegen der re reit, dem geehrten Mitgliede das, was ich gesagt habe, privatim zu Christenthums dieses Voll in feiner *. be, n. kannt, dergleichen Verhandlungen der ö. 9 schalken: „und der Repräsentanten. er giepräsentanten. vör. Der Antrag der Abtheilung ist darauf . gen. ah 1. zum Theil mangelhaften Qualification ihrer Rit- wieberholen, ünd werde dazu gleich jetzt übergehen. ; n,, , 3 Zahne der (Einige Stimmen: Nein!) Marschall: Der Antrag der Abtheilung geht dahin, in der gerichtet, der Nepräsentanten hier mit zu erwähnen, so daß die Wahl ö . geriet erscheint. Die Abtheilung hält es für zweck Marfchall: Wir gehen nunmehr zur Fortsetzung der gestern Rechts egriffe des Staates, als dem . rde ger enen, Allerdings leitet bei den Presbyterien in der Provinz Sachsen ersten Zeile noch einzuschalten: „und der Repräsentanten.“ kerselben der Bestätigung der Negierung auch unterliegen solle. Zu⸗ fi g, . . Berathung des. Statuts durch ben Vorstand und abgebrochenen Berathung über, und ich ersuche den Herrn Referen- christlichen Prinzip wibersprechen. Das ö nn , . der Pastor die diesfälligen Verhandlungen. Abgeordn. Möw es:, Ich erkläre mich gegen den Vorschlag der erst wird man wohl wissen müssen, ob der ganze Paragraph wegfal⸗ mn ,, erfolge ten, den Vortrag wieder außunehmen. anderer als christlicher rellgibser Ueberzeugung S i ert ng (Mehrere Stimmen durch einander; Ren gl Abtheilung, daß die Repräsentanten der Genchmigung der Regierung len soll, weil es das am weitesten gehende Amendement ist. Dieje ehe a J 9 ö. Findet an dagegen etwas zu erinnern? Es Referent: ö Gewissensfreiheit sicherstellt, das christliche g , Was ich gesagt, kann ich von meiner Provinz mit Bestimmtheit be⸗ bedürfen. Nach meiner Ansicht ist die Stellung und Wirksamkeit der nigen, welche den ganzen Paragraphen gestrichen wissen wollen, bitte 1 . ; erinnert, und wird also der Paragraph als angenommen S. 15. Der christlichs Stagt glaubt nicht durch Verletzung * 8 haupten; wenn in anderen Provinzen der Pastor die Verhandlungen Reprãäsentanten eine ganz andere, als die der Vorstände. Die Vor- ich aufzustehen. 2 zu eee, sein. (li i . ; Vertretung . in Stadtgemeinden. der Liebe der Vorsehung in der Ausführung ihrer ge n, . il nicht leitet, sondern der Patron, so kann ich dem nicht widersprechen; steher sind die Beamten der Geineinde, ihnen liegt die Verwaltung (Es hat keine Majorität erlangt.) eferent Sperling (ieest 3 . Wenn 2 tadt. 1 welcher eine der beiden Städte- kommen zu müssen; wenn er seine Pflicht erfüllt hat e n, 26 aber ich glaube dann, daß dieses im vorliegenden Falle 85 gleich‘ bes Gemeinde⸗Vermögens wie aller inneren und äußeren Gemeinde⸗ Der zweite Antrag geht dahin, den zwellen Satz des Para⸗ He nn,, 2 ö ,, . ö . . so viele ,,,. Bürger jüdischen ner höheren Hand, welche über den Schickfalen der Men che La. hi li ei den Synagogen⸗Gemeinden giebt es keinen Pastor, auch Angelegenheiten ob. Sie sind der Gemeinde dafür verantwortlich, graphen zu streichen, so daß nur die Worte stehen blieben: „Die . ,, . . ö. e, durch welches Anträge . au e, . 3 ö 9. sie . ö. diejenige Zahl der städti⸗ in welcher Weise sie ihre Rathschlüsse zur endlichen Erfüllung brin⸗ einen Patron, wer tritt alfo dann ein? die Regierung. sie müssen dafür Rechenschaft geben. Auch werden sie nach dem vor⸗ Wahlen der Vorstände unterliegen der Genehmigung der Re— l h, ö Ir ej n. , , n, ,, ,, . z ien en, n ö welche eine Theilung gen will. . . E err Git um me: Ber Rabbiner. hergehünden Paragraphen nur von den Jüeprasentanken geiwählt, und gierung.“ t hat über alle di, Jud enschaft betreffenden Angelegenheiten und . , , ; er letz 3 . die Zahl der Stadtoerord (Von einigen Seiten Bravoruf! Abgeordn. von Mebing: Ich glaube daß auch selbst für sind, wie gesagt, beauftragt, nicht nur die Angelegenheiten im Innern Kandtags-Kommissar; Wenn einmal die Regierung die iiber n,, ihr Che g. . den . und . , r ,. 8 . einer zwischen den städtischen Abgeordn. von Auerswald: Ich erlaube mir, den Gründen die gebildeten Judenschaften in größeren Städten, die nach ihrer der, Gemeinde zu verwalten, sondern auch nach außen hin de Ge⸗ Wahl genehmigen soll, so muß sie auch das Recht der Enllassung ,, . , und unter eigener Ver⸗ . . . er . unter Zustimmung welche bereits gegen die Beibehaltung des 8. 2 entwickelt sind unt eistigen Intelligen; wohl im Stande wären, unter sich Personen zu meinde zu vertreten. Um dies mit gehöriger Autorität thun zu kön haben. Wenn bemerkt wurde, daß der eine Entlassung festsetzende ummmer n gr,, 6 nn tens: berechtigten Bürgern n e, wann 6 den jüdischen wahl- welche in der Hauptsache mir dieselben scheinen, welche jetzt auf 5. 15 2 die dem Wahlgeschäft mit Erfolg vorstehen könnten, es von uen, bedürfen sie, auch selbst der Gemeinde gegenüber, wohl der Ge⸗ Beschluß kein willkürlicher sein dürfe, sondern sich auf eine vorange⸗ a, n, . ö. und . einzelne zu ihr gehörige ebenen Verß ai e, 9 . . . J, . oder nach dem ange⸗ Anwendung sinden müssen, wenige Worte hinzuzufügen. Der 5. 15 Uäesen Judenschaften seibst gewiünscht werden wird, daß die Wahl nehmigung und Bestätigung der Regierung; Ganz' anders verhält es gangenk Untersuchung gründen müss, so sist dies vollkommen richtig; . , er fdr, g könnten bees⸗ waer , ö. . ihrer r *r, ., zerordnete uebst Stellvertretern enthält mesner Uecberzeügung nach ein gefährliches Geschenk für die dulch chien Kommissat der Negierung geleitet werde, und zwar des. sich mit den Nepräsentanten; Liese sind nicht Beamte, sondern nur Es hat aber auch die Jaffung des Paragraphen keinen ankderf Sinn , al e nge Verhältniß des Vorstmndes ul den ann, e e, e, las inn D Iuten, eint, Bestimünnng, weiche chen kleinen Staat im Staate, wegen, weil anerkannter und notorischerweise gerade in der jetzigen Vertteter der Gemeinde, sie sind die Vertraäuensmänner, welche ge haben sollen. Wenn nun der geehrte Redner, der den letzten Saß . Iemeinde Mit liedern gedeutet 6 Cin argh. lie a ,, zn ö. . Rn iche Airchen⸗- und Schulwesen mindestens eine kleine Stadt in der Stadt bildet und, wie schon von Zest in den Kultus Angelegenheiten unter den Juden verschiedene Par⸗ wählt werden, um die Verwaltung der Vorsteher zu überwachen, diese des Paragraphen zu streichen vorgeschlagen hat, dessen Wegfall . außer seiner n, n, . Behůrden ne , ie sc ä 1d , 3 2 u Stimme haben; dagegen der Abtheilung richtig bemerkt ist, der Stãd teordnung widerspricht, seien stattfinden, die sich unter einander bekämpfen und sehr von ein- durch ihre Beschlüsse zu leiten und der Gemeinde von der richtigen wünscht, weil er, sich von selbst verstehe, so muß ich doch zur Besei⸗ ö Syn ago , . ng. mer Ii kun ft hen ö. , , , ee ee ö ahb! 9 21 . der ührigen Stadtoer⸗ ber auch den Juden theilweise die Staatsbürgerrechte nimmt, die sie ander abweichen. Das ist namentlich, wie die Herren Deputirten und ordnungsmäßigen Verwaltung Kenntniß zu geben. Wenn in dem tigung der Zweifel auf die Beibehaltung antragen, während es un⸗ . n n ö so kann splche 6 y der Sch ze j 9 h an. Jah ö der eintretenden jüdi- bereits haben, fheilweise die beschränkt, aus die sie Anspruch machen von Berlin bestätigen werden, auch hier in Berlin der Fall, und ich Gutachten gesagt ist, daß die Vorstände in äußeren Angelegenheiten bedenklich ist, die Worte „nach vorangegangener Uintersuchung“ ein- urn hie es bei den Pres terien der hr ii Ten g ö ö , Wahl, Kandidaten ans, kürfen, Ich glaube, daß dieses Geschenk nur nachtheilig für sie sein glaube gerade, daß der hiesigen Judenschaft, so wenig ich ihr die auch die Repräsentanten zuzuziehen und deshalb sie ihre Legitimatio— zuschalten oder die Bestimmung zuzusetzen, daß die Vorfteher in ähn Fall ift, nur Beziehungen des Einzelnen ur Gemeinde . stiti a, ne. . ; p ist ö. rung unterliegt der Be- kaun und daß sie wohl ein Recht hätten, auszurufen; Timeo Da- Fähigkeit absprechen will, einen Kommissar unter sich zu stellen, ein nen zu führen hätten, so scheint mir der 8, 11 des Gesetz Entwurfs licher Weise, wie andere Konmunal-Beamte, entlassen werden . dlese sind zugleich Angele n ,. der , ,. aöste . ö. i g der Regierung und ist in das städtische Ortsstatut auf- naos et ua ferentes! Vom Gesichtspunkte des Staats betrach⸗ wesentlicher Dienst damit geleistet wird, wenn ein Kommissar des dem entgegenzustehen, indem die Wirksamkeit der Vorsteher ausdrück⸗ können. also schin außerdem 6. , , daß d ö 5 . ö ö seitens der Juden stattfindem . tet, kann ich aber auch für diese Bestimmung keine anderen Gründe Gouvernements für ihre Wahlen bestellt wird. lich darauf gerichtet ist, daß diese allein nur die Beschlüsse der Ne⸗ Abgeordn. Graf Sch werin: Ich habe gesagt, es verstehe sich, alle die Judenschaft enn. e , . . . . ,,,, far e ih ne, , don Ver- erkennen als diejenigen, welche hier bereits angeführt sinb, die ich Referent Sperling: Zur Berichtigung bemerke ich, daß mir präsentanten zur Ausführung zu bringen haben, allein auch die Ge- was der Paragraph wollte, von selbst, unter der Voraussetzung, daß euhesten gen Sthatns in grommnnal⸗ Behörden auf ö n , i. i ö. 2 ( . und Bedingungen aber allerdings nicht theilen kann, daß nämlich die Vereinigung von mehreren Vorstehern der Judenschaft gerade das Gegentheil er meinde nach außen hin und gegen dritte vertreten sollen. Aus die- nicht Beschluß der Regierung etwas Anderrs heißen sollte, als nach n n un e Am fn ft u ertheilen habe d . soces der ie. 3 ö. , . . . ö. neten-Wahlen überhaupt an der Juden und Christen in bürgerlicher und politischer Beziehung für klärt worden ist, daß sie gerade eine Zurücksetzung darin finden, was J sem Grunde erkläre ich mich gegen den Vorschlag und würde die Re⸗ vorangegangener Untersuchung. Insofern dies nicht darunter verstan⸗ e e auh , e, sie fir ,, . ,. . 13 4 . . die Ehristen nur nachtheilig, ja gefährlich sei. Ich muß bekennen, eben als von ihnen gewünscht angegeben wird. präsentanten nicht der Genehmigung der Regierung unterwerfen, selbst) den sein sollte und die Einschallung, wie sie der Herr Negierungs Worte . . n, Wenngleich ö. 1 id ichen J 8 ö daß mir vom Standpunkte gerade derjenigen, welchẽ eben das Prinz ix (Ruf zur Abstimmung.) auch um deswillen nicht, um ihre Stellung als eine ganz unabhän- Kommissar vorgeschlagen hat, gemächt wird, so kann ich mein Amen zl ü dlusse s wid auch h;ierin Cinverständniß herrschen. Juden nnn anheim gegeben unb in . een el , 9 1. ,,, 2 e,.

Abgeordn. von Auerswald: Ich kann mir auf keine Weise gige bestehen zu lassen. In Bez .

rdn. von A . . sehung auf den letzten Absatz des dement zurücknehmen. . ö Wir komme „nent Geagenstande, über den eine länger Vereinbarungen zu treff , , , , t der * 2 denken, daß in. Körperschaften, die auf zweckmäßige und angemessene 8; 10, daß die Regierung auch befugt sci, einzelne Mitglieder des Märschali? Die Sache ist also damit als erledigt auzuschen, JJ k . ö auf , . . Christenthums die alleinige Erkenntniß der Wahrheit snten,. Weise in gehörigem Umfange von den Königlichen Regierungen ge— Vorstandes wegen vorsätzlicher Pflichtwidrigkeiten oder wiederholter daß der zweite Satz des Paragraphen stehen bliebe mit der Win— Sitzung und bitte, sich morgen 10 Uhr hier wieder versammeln zu Mitbürgern gegenüber eine besondere . . ö , denselben, ich gehöre ferner zu denen, die einen sehr we= bildet sind, unter einer Klasse von Leuten, die, wie die Juden im Dienstvernachlässigungen zu entlassen, bemerke ich, daß die Fassung schaltung, die der Herr Regierungs- Kommissar selbst hinzuzufügen wollen. . . ö . so ist doch auͤch dem Gedanken an die i r e . , . sent ichen. Unt erschied zwischen dem Sittengejeß de. . und dem Allgemeinen, gescheidt und praktisch sind, nicht ein einziges Zeeignetes] dieser Stelle leicht die Deutung zulgssen könnte, daß die Regierung ohne vorgeschlagen hat, é, . . Schluß der Sitzung nach 54 Uhr.) Königlicher Behörden auf die Bildung solcher . . en 6. n , n, . schließe mich in dieser Beꝛie n ang e . Individuum finden sollte, um eine Wahl zu leiten; sollte dies aber, Weiteres die Vorsteher entlassen dürfte. Ich glaube nicht, daß es Referent Sperling: Das geht noch über die Wünsche eines . 2 uler iaum abgeschnitten nu li enn , nicht Worten des Redners aus Sachsen an, welcher sagte: Wenn dies die wirklich in seltenen Fällen eintreten, so glaube ich, daß die Unan- die Absicht der Regierung gewesen ist, auf diese Weise zu Werke zu Jeden, der ein Amendement hier gestellt hat, hinaus, und ich bin ganz und bei §. 1. zur , . ein . Sin eitung Ueberzeugung des, großen Haufens ist, so gehöre ich gern zu dem nehmlichkeit, die Schwierigkeit, der. Nachkheil, der dance entstehen gehen, und daß sie dieselben nicht cher entlassen ann, als bis sie sich damit einverstanden. sie der in Rede stehenbe Parägraph ö , . wie großen Haufen; ich bin aber weit eutsern, ihm beinnstinmen. n könnte, in gar keinem Verhältniß stände mit dem nachtheiligen und Über die Richtigkeit der den Vorstehern gemachten Beschuldigungen Marschall: Dann früge es sich, ob das Wort „Repräsentan Sitzung der Kurie der drei Stände am 16. Juni. *) kränkungen der einzelnen ö ö 3 . ien lechts⸗ er eine solche Ueberzeugung möglicherweise für ein Verunrtheil. Kalt. mit Recht nachtheiligen Eindrucke, den eine solche allgemeine Maß- vergewissert hat. Um diese Mißdeutung zu beseitigen, erlaube ich mir ten“ in den zweiten Satz mit eingeschaltet werden soll. Dies ist ein k ; . esse entgegen seind würden so mußte sich ,, . w Richtige .. ere e n oer , e ue. regel machen müßte, die eine ganze Klasse von Staatsbürgern in ein vorzuschlagen, daß hinzugefügt werde, „nach vorangegangener Ermit. Vorschlag der, Abtheilung, ich muß also darüber abstimmen lassen und Die Sitzung beginnt um 10 Uhr unter Vorsitz des Maschalls besonders vergegenwärtigen daß in dem . n! , n. . daß die Wabrheit jederzeit siegen wird ;, ich kann so erceptionelles Verhältniß verweist. Wenn von einem Abgeordnue— telung der Verhaltnisse ! ; ; bitte, daß diejenigen, welche für die Einschaltung des Wortes „Re— von Rochow mit Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung, rungen in der ürgerschaft gr Judenschaft 1 cher , . aber den Kleinmuth derer nicht erklãren we , 6 ö. Sachsen geht i . daß der Pastor immer in den Ver⸗ Dann bezieht sich ein anderer Antrag meinerseits darauf, daß präsentanten“ in dem ersten Satze sind, die Güte haben, aufzu⸗ ,, , 9 . . verordneten⸗Versammlung nicht blos ,, a n e n e , , n , ammlungen der Kirchenvorsteher den Vorsitz führ ö be ich, ist zeckmäßia fein wir ie Vorsteher ni entlass ohne die ) stehen. Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich befand mich gestern in der ñ 2 . e sittliche Tendenz der ß gernnß de, e ,. agg das . der Beziehüng . als , an ee gh n,, e . . diese ö ist nicht angenommen. unangenehmen. Nothwendigkeit sͤie ehe Versammlüng mit einige kerle eg n , e, i ö ,,,, . 1 dee e ie, ,, 1 chenvorstandes ist, also als erster Kirchenvorsteher und nicht in der Weise die Repräsentanten welche ihrerseits die Vorsteher wählen sol—⸗ Referent Sperling liest den 5. 11 des Gesetz- Entwurfes vor: Bemerkungen behelligen zu müssen, die sich auf das Verfahren eines sein würde. Dlese Betrachtun . 2 . . , e, ,,,. gan, ,,, be e , Eigenschaft als Geistlicher, in welcher ihm der geehrte Herr gewisser⸗ len, in ihren hiehten nicht zu kräönken. Es können Mißzerhältnisse ö. geehrten Mitgliedes des Sekretariats bezogen. Die hohe Versammlung hat schlusse: 5 ichtuig führte zu beim einstimmigen Be- ni ungeteb te e renne eme? ,, , ö . maßen das Amt eines Regierungs-Kommissars für diese Fälle vindi⸗ entstehen, wenn die Regierung ohne Weiteres einen Vorsteher ent⸗ „Der Vorstand hat die gemieinsanen Angelegenheiten der Juden⸗ in nn . mit Ungunst aufgenommen; 6 habe, mich, . imm. daß der §. 15 ganz und gar zu streichen sei. , n, 2. fen den Her , T r. ziren wollte. . e. läßt, ohne die Repräsentanten gehört zu haben, während die Reprä⸗ schast zu leiten und, die Beschlüsse der Riebräsentanten zur Ausfiih 6 . el gh ne, del h h e lg e. Die Disposstion dleses 8. ist zwar un als eine fakultgtide hin- ns wehen müßte.. Daß ich von solchem Stand untte 3. eine

n n , g 7 Ruf zur Abstimmung. sentanten inmer diejenigen sein werden, welche am besten beurtheilen ang ü bringen. Er dertritt die . n , ,. , , . . , Waz gestellt, indessen kann dieselbe Lurh Interpretation auch bald einen ere Beschränkung der Juden, ja jede Gestattung einer Abfend erung, ; 9 ö. , . ö Ich Pollte mir erlauben, zu können, ob die vorgebrachten Beschuldigungen Grund haben oder nicht. Personen, insbesondere in allen Nechtsgeschftenz in mögen, dir Er unächst bie Thätsacht anbetrifft, welche bon! Lem betreffenden Herrn verpflichtenden Charakter annehmen. Was das Gouvernement hier die sich über die Vorhalle des Tempels binaus erstreckt unnethig balte, S. noch den Anhang vorzuschlagen, daß diejenigen Vorstands-Mit- ] Aus diesen Gründen würde ich das Aniendement dahin zusammen⸗ werbung von Rechten oder die Eingehung von Verbindlichkeiten be , , , n, 8 ; . als zulässig ausgesprochen, hat dassele auch für zweckmäßig erachtet, wird tlar sein. Ich muß sie aber auch zurückweisen und mich jeder glieder, welche nach dem Loose ausgeschieden sind, auch wieder ge- fassen, „daß die Regierung nur erst nach vorangegangener Ermitte⸗ treffen. Das Verhältniß der Vorsteher und Repräsentanten gegen 8 h. den ich 1 . Augenblicke u meinem Bedauern nicht und was von ihm als zweckmäßig erachtet ist, darauf könnten die Entscheidung widersetzen, welche der Grundregel alles Staats lebens wählt werden dürfen. lung der Verhältnisse und gutachtlichen Anhörung der Repräsentanten einander und gegen die Judenschaft ist, so lange und so weit nicht 1 se 1. A 26 . wurde, so habe , n, je WUnterbehörden sich lange verpflichtet füblen bin zu wirken. Immer- und alles Gesellschaftslebens „gleiche Pflichten gleiche Rechte,“ wi⸗ 5 Marsch all. Wir. sprechen aber jetzt über einen ganz anderen einen Vorsteher zu entlassen befugt sei ; . das Statut (9. 13) ein Anderes sestsetzt, nach den Bestimmungen , . wog . . , n,, z n,, . hin mag bei dem Entwurf dieses F. die beste Absicht obgewaltet ha- derspricht, einer Entscheidung, welche sich auf Besorgnisse gründet, die ,,,, nämlich darüber, ob ein Regierungs-Kommissar der Wahl Marschall: Es fragt sich, ob der Vorschlag Unterstützung der revidirten Städteordnung vom 17. März 1831 über die Rechte n . 6 . J . ich 36 . h . . ne- ben, sowohl in Bezug auf die Juden, als auch in Beziehung auf dem Prinzip des Ehristent hums nicht entsprechen, für die Cbristen 3 w 6 sindet. K . . un Yfiichten des Magistraks und der Stadtverordneten zu be . ö ,, . das allgemeine Staatswohl. Aber das Mittel, welches zu deren Er⸗ meiner Ueberzeugung nach nicht geziement sind. 63 liegt mir fern. neten aus ker Mark Brandenbur , , Es erheben sich mehr als 26 Mitgliedern uin e,, ; . ebend so gehört habe, wie ich sie gesprochen, Um aber auch aus en, n, gewählt worden, ist, solchem Iwecke nicht entsprechend, denn mich in den zmnsteris ßen = e über den Begriff des ristlichen =taate

. er Mart Yran euburg, der zugleich dieser Provinz vor Ja! Das Gutachten dazu lautet: ,, ,., Theile des Saales ein 3 6 dafür h . ö es führt zu einer Separation der Inden von den Christen, über zu mischen, aber die Bemerkung muß ich mir erlau steht, gegenüber bemerken, daß er mir für den Paragraphen zu spre⸗ Abgeordn. Dittrich; Was der geehrte Redner vor, mir in . e S. 11. ,, . . , , n n, welche oft geklagt worden und gewöhnlich den Juden Schuld gegeben ist. von 16 Millionen Menschen, der sich im Prinzip und chen schien während er sich dagegen erklärt hat, eben weil in Mitt⸗ Beziehung auf die Repräsentanten gesagt hat, unterstütze ich. Es „Die revidirte Städte-Ordnung vom 17. März 1831 gilt zur Zeit . hen ö . ö 93 doch auh, . Zweifel , 66. Im Laufe unserer Debatte sind wir zu der Ueberzeugung gekommen, daß ner Gesetzgebung durch 266000 Juden gefährdet glau des Judenthums große Meinungs Verschiedenheit herrscht, weil das sindet hier zwischen den Vorständen und den Repräsentanten dasselbe ur in einer verhältnißmäßig geringen Zahl von Städten der yrs . en nn 6. zon diesem ebenfalls die volle 8 fal nes Se- ein Theil dieser Schuld uns selbst trifft und den bisherigen Stand unserer Beziehung nicht fester stände, als die Saaten der Inkas selbe sich in einer Entwickelung befindet welche die Gegensätze scharf Verhältniß statt, wie zwischen dem Magistrat und den Stadtverord⸗ preußischen Monarchie. Sie da, wo sie nicht gilt, in Beziehung . vat, , . (. . aß, , ,, meiner Verfassung und Gesetzgebung. Sind wir zu diesem Schlusse bisher und Merlko den gebrechlichen Crꝛravelen eines Pizar gegenüberstellt, darum meine ich, daß es nicht im Interesse der Re- neten, also bedürfen die Repräsentanten der Bestätigung der Regie⸗ auf die Verhältnisse der Juden einzuführen, scheint nicht nothwen⸗ 3 . . . , , ne . nur indirekt gekommen, so sinden wir in dem vorliegenden Gesetz⸗ gegenüber. Ich glaube nicht, daß unser gierung liegt, Partei zu nehmen, darum wünsche ich, daß kein Kom. rung nicht. In Beziehung auf das, was der geehrte Redner vor mir dig zu sein. Es würde, wo solches geschähe, die Zahl der schon w in den bei , gegen get an 9 , ser. e . 5 Paragraphen die so oft beklagte Separation direkt ausgesprochen und Füßen steht; ich glaube mich daber gegen eine ĩ itzreg missar der Regierung Theil daran nehme. in Betreff des Schlußsatzes gesagt hat, glaube ich, versteht es sich bestehenden Gesetzbücher und Gesetzsammlungen dem allgemeinen ,. , . re i, . ö. . sanctionirt. Abgesehen hiervon ist noch ein Umstand ins Auge zu ren zu müssen, welche aus einer so wahrbaft unchristlichen GSesergniß

. (Von allen Seiten wird „Abstimmung“ gerufen.) von selbst, daß ohne vorangegangene Untersuchung die Entlassung Interesse zuwider vermehrt werden und den Wünschen der Städte, 9 . . ö. . (: n e n nn nn e el m, poll . . fassen. Nach der bisherigen Verfassung der Städte hatten die In fließt, und schließe ich mich enschieden dem Abtheilun gs8⸗ Gutachten an. . Abgeordn. von der Heydt: Es ist von mehreren Rednern ge⸗ nicht stattfinden kann. welche sich der Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808 erfreuen, nen n u , . . gen ic ; j . 5 . ö den, und zwar von allen in dem preußischen Staate lebenden mehr Abgeordn. Krüger: Weil ich der vollständigen Emanchwatien äußert worden, daß der Wunsch der Juden sei, daß eine Regierungs⸗ Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich würde nach den Grund— geradezu entgegen sein. Die Abtheilung hat nichts dagegen zu er— deshalb, fin nöthig geha n . , ö z als die Hälfte derselben, das Recht, einzeln für ihre individuelle Pier der Juden hold bin, kann ich nicht zugeben, daß wieder eine Absen⸗ Kommissson zur Berathung bei den Synagogen- Vereinen abgeordnet. sätzen, welche ich mir vorhin bereits zu entwickeln erlaubt habe, der innern, daß die Beziehungen des Vorstandes zu den Repräsentan⸗ höhen ,, a n 4 . , 51 wan . son an der städtischen Verwaltung Theil zu nehmen. Dieses ihr in— derung eintrete; ich kann es in Betreff des §. 15 werde. Ich glaube, daß Niemand in dieser Versammlung das Man- Meinung sein müssen, daß der ganze 8. 10 zu streichen sein würde; ten und der Letzteren zur Synagogen Gemeinde nach den bezoge— . . . . . 4 d urch konkludente Thatsachen meine dividuelles Recht, an der Verwaltung der städtischen und ihrer eige⸗ als verschiedene Gründe dagegen sprechen, dat hat, als Organ der Juden deren Wünsche vorzutragen. Es scheint ich glaube aber, daß, nachdem wir die s§. 2 und 3 angenommen nen Bestimmungen der revidirten Städte⸗Ordnung normirt werden, Ythe nn ng ,. , ö festgestelt worde daß es nen Angelegenheiten theilzunehmen, soll ihnen künftig durch einsei kommen mit dem Antrage der Abtheilung mir, daß wir uns nur an das Prinzip zu halten haben, von dem der haben, wonach bem Staat das Recht vorbehalten ist, zwangsweise schlägt aber vor, diese Bestimmungen einfach in dieses Gesetz auf⸗ n ,,, . ung 6 339 . enn, h fg tigen Beschluß ihrer Vorstände und Repräsentanten, durch deren Ver schon §. 73 der Städte Ordnung

. ü —ͤ keine Pflicht der Secretanme sei, sich mit den Mitgliedern in . einbarung mit dem Magistrat entzogen werden können. Dies wider verordneten-Wahlen alle Stimmfaähigen

Entwurf ausgeht. folche Genossenschaften zu ordnen, wir ihm auch das Recht der nehmen, so daß das Statut nur noch über solche Gegenstände sich ,, , (n,, , er e der . Marschall: So wollen wir denn zur Abstimmung kommen. Bestätigung der gewählten Vorstände nicht werden streitig machen verbreiten dürfte, über welche in diesem Gesetze ö. 3 ö. ö , , . streitet dem Rechtsprinzipe, und die eben gemachten Bemerkungen Stadtgemeinde, ohne Beziehung auf or Die Frage ist die: „Sollen die Worte: „Das Wahlgeschäft wird können, und ich werde daher für den ersten Satz dieses Paragraphen wäre.“ . rn un igung zwischen. n ö 9 un 6. 3. li Ver . . werden hinreichen, um die hohe Versammlung für die Annahme des zunehmen haben; zweitens weil schon : durch einen Abgeordneten der Regierung geleitet“, wegfallen?“ Wer sein. Dagegen scheint mir für den letzten Satz durchaus keine Ver⸗ Marschall: Findet sich dagegen etwas zu erinnern? Wo . ö. lag also ö . . legen en. a , ,, Vorschlages zu stimmen, der von der Abtheilung gemacht wor— stimmfähig sein kann, und weil man nicht wollen kann, für den Wegfall ist, beliebe aufzustehen. ; anlassung Vorzuliegen, und, wenn Tie verehrten Mitglieder, welche nicht, so kann ich annnehmen, daß ber Vorschlag der Abtheilung an 39 , rage e 3. . n ,, , . z. kg n. den ist. . arößere Rechte bei den Stadtzcrordneten - Wabdlen eingerãumt werden . Dies geschieht.) vor mir gespröͤchen, namentlich der Herr Referent, de' Meinung ge- genommen wird. . ; 1. . worden . , ö e e r iht . Abgeordn. Merkens: Der gestern von der Ministerbank ge. fbollen, als den Christen. Tas winde aber unbedingt gescheden, Mir scheint der Antrag die Mehrheit nicht zu haben. wesen sind, der Satz, die Dienstentlassung durch Beschluß festzu⸗ Referent Sperling ä (iest vor): . . len. nn be, a r nn, . n ting, hörten frefflichen Niede ward, ohe Zweifel verdaut, daß es s. 2 welt? man den Juden gestattEn, als Sekte Sten, (Mehrere Stimmen: „Ja wohl! Ja wohl!“) setzen, hieße dasselbe, als nach vorangegangener Untersuchung, so ; zug gr ö , . . . ö , e , bis 14 des vorliegenden Gesetzes mit so großer Majorität von zins wählen, und es würde dann dabin kommen, daß auch die christlichen Nun so will ich die Herren Srdner bitten, zu zählen. glaube ich eben das nicht. Wenn die Festsetzung der Entlassung durch Ueber die Verwaltung des Vermögens der Judenschaften n ,, . zwei . err * h ud ,,. , angenommen worden sind. Wir haben dadurch unser Bestes gethan, Religions Parteien das Anverlangen stellen würden, kenfesstonelle . Geschieht.) Beschluß der Regierung einen Sinn hat, dann kann sie keinen ande⸗ steht den Regierungen das Recht der Ober- Aufsicht in demselben ö . . erh hr ., nude rt 6 . um mit echt christlicher Liebe dem Judenthum in kirchlicher Hinsicht Vertreter in die Stadtverordneten Versammlung zu schicken. Tas Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: fen haben, als daß in Beziehung auf die Entlassung der Vorstände Maße zu, wie nach der revidirten Städte-Ordnung vom 17. eden ,,, , , . va e. r id Form und Gestalt zu Jeben und auf diese. Weise die Verheißung der darf aber nicht stattfinden und darf es um so wemger, da den Juden Für ja haben sich erklärt 27 Uer Judenschaft ein anderes Verfahren maßgebend sein soll, als das, Piät; (szt über die Vermögens- Verwaltung der Stadtgemein⸗ . ,,, . ad, ern, ret d . 6 h. heiligen. Schrift zu erflülen, Lie uns die Unzerstsäibarte diese del. die Vertretung in den Stadts erer du gten Dersanm nn gen er , für nein . was überhaupt für die Entlassung der Beamten maßgebend den. ö , . . sich 6 , . 36 sein Am ar ö. iebe⸗ fes Gottes verkündet hat. Vom Standpunkte des christlichen Staats eingeräumt ist, indem jetzt schon fast in allen größeren Städten Juden Die Worte bleiben asso ehen. Däwesen is. B. h. die emen srall'cd Untersuchung, Ich giaube, 8. 12 des Gutachtens: nen . 3 . ö . 8 gt zugegen ha . —ᷣ. aus betrachtet, mag dies recht fromm, aber mehr noch inkonsequent zu Stadtverordneten gewahlt werden. Derselde Fall wird aber, wenn Abgeordn. Graf von Saurma: Ich trage darauf an, daß wenn wir die S8, 2Wund 3 annehmen, wonach diese Corporationen „Hier gilt das bei dem unmittelbar vorhergehenden Para 1 , , n 6 9 6 K sein. Denn wenn beim S. 15, diesem allzu gutmüthigen Wirken nun ihre. Zabl diesenige Höhe erreicht, welche 8. 15 der gegenwartigen 6 Ausschei⸗ unter der Kontrolle des Staats gebildete Corporationen sind, wenn graphen Gesagte, und würde die Bezugnahme auf die revidirte ö. * ö die eh e f en ff. ee deere h irn. auch eine politische Richtung gegeben werden wollte, so würde der Verordnung voraussetzt, um so mebr eintreten, und sie werden Lell wir dem Staat oder der Regierung das Recht vorbehalten, die An⸗ Städte-Ordnung ebenfalls zu vermeiden sein.“ ,, . , . . 9 9. un j n n politische Staat im Gegentheil so, unchristlich staatsklug sein und dem ständig in den Stadtserorducten; BVersammlungen vertreten * Ich will hierauf nur bemerken, stellung zu genehmigen, dann werden auch die Verstände in Beziehung Marschall: Aus dem vorigen Beschlusse würde wohl folgen, f er befunden hat die 2 e 9 6 j ö g zi . christlichen Staat gegen seinen 281ssen den guten Dienst erweisen, das Weil nun S. 135 eine Aendernng der bestehenden Paragrarden der . seiner Pflich den hät, die Instruction zu ertheilen, sich künftig Judenthum Als, solches nücht, kirchlich zu otganistren, auc Repara. ] Städte Ordnung voraussetzt und verlangt, muh ich jedenfalls gegen

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dem 8. ein Auhang zugefügt werde, des Inhalts: denden sind wieder wählbar.“ Landtag s⸗Kom missar;

daß, wenn nicht das Gegentheil im Gesetz angeordnet ist, sich diese auf die, Entlassung in keiner s Befugniß von selbst versteht. die ubrigen Staatsbeamten, d. h, sie können nur, im Wege der gegen Referent Sperling (liest vor): bes Regulatios des Herrn Marschalls zu richten

Weise anders zu behandeln sein, wie daß auch hier der Abtheilung beigetreten wird en Besti e Re zesti e ; 6 ng ng ach den! Bestimmungen des Reglements und nach den Bestimmungen in sein es hinfälligen Tempels nicht mitzuarbeiten, sondern an demselben den denselben stimmen und ihn verwerfen. ö s. h it

Zahn der Zeit ungestört fortnagen zu lassen. Der politische Staat Abgeordn. Som merbrodt (vom Platze): Obgleich

ich in idr nur einer

Marschall-: Der Zweifel wird also hiernach als erledigt zu sie eingeleiteten administrativen Untersuchung, keinesweges aber durch 46 u,, w 2 . . : t. rtnagen zu betrachten sein. . . nfachkn Beschluß der Regierung des Dienstes entlassen werden, und Ueber die Wahl des Borsshen in dem Vorstande und des send , , nw würde ferner die große Beifälligkeit seitens der Judenschast, welche) für die Emancipatien der Juden erkläre, da 4 * Referent Sperling liest): sch wäre darum der Meinung, diesen ganzen letzten Satz zu streichen Vorstehers der Nepräsentanten Versammlung, so wie über deren lch min für h an fithren daß er geantwortet hal, erd habe 0 bestem der Derr Ober- Präsident von Potsdam uns so gerühmt hat, bedenk Akt der Gerechtigkeit erblicke, den wir denjenigen 4 uld in r . . und nur die Genehmigung der Regierung beizubehalten. Befuͤgnisse, ferner über die Zahl der Mitglieber des Vorstandes Wissen und Gewissen di Gireichung des angerer ten Wortes vorge⸗ lich und für eine Aufforderung gehalten haben, schärfer über die Kon— mit uns gleiche Pflichten und Lasten tragen, e lamn * Die Wahlen der Veisteher unterliegen der Genehmigung der Abgeordn. Aldenhoven: Aus denselben Gründen, aus wel⸗ und der Repräsentanten-Versammlung, der Stellvertreter dersel⸗ 1 daß er aber, wenn er geirrt haben ed se eventuallter sequenzen nachzudenken; . nicht mit dem vorliegenden Paragraphen sere, 2 . Regierung, welche tie gar, Wirksamkeit des Vorstand es zu kauf. chen der Ret ner die Beibehaltung des Palagraphen beansprucht, er⸗ ben, so. wie darüber, ob, die Wahl in den Tarstand auf jüdische alrkannt hat, dies bebauere. Ich halte also diefe Sache für erledigt . Stimmen; Nicht Rbgelesenn dem derselze den. Juden mehr Mächte va, , sichti en hat und befugt s, einzelne Mitglieder wegen vorsãtzlicher fläre ich mich für den Strich desselben. Gerade weil die Regierung Einwohner der zum Mittelpunkt der Judenschaft bestimmten Stabt 363 . for . ba 1 'i. Jiegel blide eren re 1 rergle⸗ Der politische Staat würde vielmehr alsbald erannt haben, daß sitzen, ja selbst in die Prinzipien der Stan 2 . Pflichtwidrigkeit oder wiederholter Tienstzernachlässigungen durch Be⸗ die Wahl leitet, scheinen mir die Gründe nicht mehr obzuwalten, beschränkt bleiben, und welche Reisekosten Entschädigung im an⸗ chen Fällen sich her all en müssen nm dergleichen Aenderungen dor⸗ auf diesem Wege die unerwünschte Absonderung und isolirte Nationa⸗ Die Gründe dafür sind von dem veredr ten r ; . 2860 fall de schuß gn 4 daß nun noch die Vorstände und Repräsentanten genehmigt werden. deren Falle den ,, . 6 . ö soll, endlich über das au nehnnen g sen, gleich 46 der 6 K ,, ö 6. e h * 89 entwickelt, dieselben lerten auch mich, für den Wegfall d Es versteht sich wohl von selbst, daß diese Entlassung nur nach Ich beanspruche für die südische Gemeinde, die wir nun doch einmal Verhältniß der Vorsteher und? epräsentanten gegen einander und Abgeordn. Frhr K fla ; 6 ange; ja, daß au die lem Wege das Christenthum ie Amme werde, Paragraphen zu stimmen. Gelcaenbeit der Besyrt vorgängiger Untersuchung und unter Sem e! de? Wan se⸗ statt⸗ als Synagogen für rein kirchliche Verhältnisse bilden wollen, eine ge 9 bib ee sind die erforderlichen gern, in ein . ad hier , B in de ed ble h löse n ,, ö an der das neue Judenthum sich nähre und so zu erneutem Leben Abgeordn. Moöwes; Schon bei rr, , ,. 8 —— sinden kann. Taher wirt es auch wohl kein Bedenken haben, dieses Autonomie. Ich wohne in der Rheinprovinz, dort bestehen katho⸗ kbekonberes, der Bestätigung des Ober-Präsidenten unterliegendes 1 ö . . groß gezogen werde. Der politische Staat wärde, die Juden als des efeß. Entwurfes im l mee. . * tach ich noch ausdrücklich hinzuzufügen. lische Kirchen Vorstände, welche mit der Staats-Regierung in gar Statut aufzunehmen,. ; 3 Mamnstript, 256 Foli ö . selche ignoriren und ihnen eben als bezahlende Mitglieder des Staats sonderungs Prinzip ausgelasse n das * diesem S. 15 . 8 1 utachten zu 5. 10. ener Communication stehen. In der vollsten Autondmie stehen sie Die erste Wahl des Vorstandes und der Repräsentanten er⸗ Abends 6 ihr ö ö nnn. 18. ir alle politischen Rechte ungekränkt einräumen. Ich muß daher gegen hervortritt. Es mir unerklarlich d . ber,. 8a ; 8 Da die Repräsentanten gegen die Spynage— en- Gemeinde eine da, sobald sie nicht von der welllichen Behörde Geld -Beihülfe ver folgt nach Vorschrift der Regierungen. Tiese haben auch nach gens 3 Uhr 5 Minuten? fam . . 1. Frag in,, . . den 15ten Paragraphen stimmen, weil er auf diesem Wege fortfährt, solche Prinziphien gerath, wahrend . er ' ö 6 n bedeutungsvolie Stelle einnehmen, int em sie . ohne Rücksprache langen, und wenn die jüdischen Gemeinden nicht weltlicher 2 ,, , Wahl wegen Abfassung der Statuten binnen, einer Eitzung der Herren- Kurie vom 156. Juni, 206 * n binhlen m poliüisch zu ihun, was kirchliöh son gethan ist: absond: zn. lau zue. nf abe nen fe, Zu ** 46. ö . mit ihr in allen, auch den wichtigsten Angelegenheiten, dem Vor- bedürfen, so müssen sie ebenfalls ganz in ihrem autonomischen Recht estzusetzenden Frist das Erforderliche anzuordnen. Sofern die Ab⸗ Wir' sind mithin, mit, Einschluß des heute RAasgenommienen e Besi⸗ e. Reg. Nommissar Brüggemann: Es ist mir zwar nicht völlig und zu verschmelzen, die zwischen Juden und Cdristen in bürgerkie stande gegenüber vertreten, es also In Intteresse ber Gemeinde tdastehen. Darum erklaͤre ich mich für den Strich des ganzen Para⸗ fassung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt, ist von den Re— . 719 Blättern Manustript, welche in dem morgen, Sonntag, Abends er-] gelungen, die Ansicht des geehrten Redner, der so eben die Tribüne Beziehung bestehen. e, liegt, daß dazu nur vorwursefreie Männer gewählt werden, außer⸗ graphen. gierungen über die dem Statute vorbehaltenen Bestimmungen ein scheinenden Blatte, wo möglich, vollstendig gr sein werden. verlassen hat, aufzufassen; wenn ich mich jedoch nicht irre, so hat er ö Canter! dem es aber auch nicht felten vorkommen dürfte, daß der Vorstand Marschall: Wir haben über den Paragraphen sehr verschie⸗ die Judenschaft bindendes Reglement zu erlassen. ; . D. Red. d. Allg. Pr. Ztg. eine Inkonsequenz darin finden wollen, daß der christliche Staat die Mir ist nicht bekannt, daß darau

S schon ein Nachtdeil derver⸗