Allgemeiner Anzeiger.
Inserate, deren Aufnahme in den . Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, werden an den Wochentagen von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Expeditions⸗Lokale, Behrenstraße Nr. v2, in Empfang genommen. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum einer Zeile 2 Sgr. Bei der großen Verbreitung unseres Blattes, namentlich auch im Auslande, glauben wir darauf aufmerksam machen zu müssen, daß außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekanntmachungen der respektiven Behörden des In— und Auslandes, alle das Eisenbahnwesen, Literatur und Kunst, Industrie und Handel betreffende Anzeigen, so wie auch Familien⸗Nachrichten jeder Art in dem Anzeiger der Allg. Preuß. Zeitung siets Aufnabime sinden. Auswärtige hahen ihre Inferate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden. Zusendun— gen von literarischen und artistischen Novitäten, deren Besprechung im Feuilleton der Allg. Preuß. Zeitung gewünscht wird, bitten wir unter der Adresse der Redaetion
Das Abonnement beträgt:
1
in auer Trelen der Monarchie c2hyne Erhöhung.
gei einzelnen Nummern wird der Sogen mit 23 Sgr. berechnet.
Alle Post-Anslalten des In=
Allgemeine un? Aus landes nehmen
; ; L. 2e. Glatt an 32 rpeditian der Allg. Preuß. Zeitung: ĩ e J 1 U n . e n,, nr. 57. nsertions-Gedbühr sür den J Raum einer Tei . * , D. 7
portofrei oder durch Buchhändler-Gelegenheit bewirken zu wollen.
Gekanntmachungen.
lõdõ Nothwendiger Verkauf. Gad ce u herz den 5. Juni 6. ö
Das dem . Christian Friedrich Müller gehörige, hierselbst in der Nosengasse Nr. 7 belegene, im Hypothekenbuche von der Königsstadt Vol. 34 No. 1815 B. pag. 109 verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 3165 Thlr. — Sgr. 6 Pf. foll am 15. Ottoher r, , e, ,. 11Uuhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Ho= pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.
Zu diefem Termine werden die unbekannten Real⸗ präͤlendenten bei Vermeidung der Präklusion vorgeladen.
Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger lors v Eisenbahn.
Für die Theilnehmer am dritten viessährigen Wassercorso werden wir Montag den 21.
22 33 ; 2 4 28 * d. M., Nachmittags 4 Uhr, einen Extrazug von Berlin nach Potsdam veranstalten.
Da dre rtl or mu m der Berlin-Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn-Gesell⸗ schast.
Anonyme Gesellschaft für Berg⸗ bau und Zinkfabrikation zu . Stolberg.
Wir beehren, uns den Herren Actionairen unserer Gesellschaft hierdurch die Anzeige zu machen, daß in der General⸗Versammlung vom 29. Mai d. J.
die Dividende für das Jahr äsä6 auf 63 Thaler für jede Actie festgestellt worden ist. Diese Dividende ist in Gemäßheit des Art. 18 der Statuten vom 1. Juli d. J. ab in Köln bei den Hrrn. Sal. Oppenheim jun. C Co. in Berlin- — — Mendels sohn C Co. und in Paris — A. Go uin C Co. gegen Vorzeigung der Actien zu erheben.
Aachen, den 1. Juni 1847. Der Verwaltungsrath.
äs! Wildbad im Königreich Württemberg.
Die diesjährige Kurzeit hat mit dem 15. J. M. be— gonnen. Die von der Königl. Staatsfinanzverwaltung unternommenen Neubauten sind vollendet. Das Badegebäude enthält 9 Gesellschaftsbäder, 22 Ein— zelnbäder und 2 Wannenbäder, in den Temperatur— stufen von 255 bis 30) Reaumur, mit den erforderli— chen Douchen in abgesonderten Räumen, und zweck— mäßiger Einrichtung der Baderäume und der Anhlleide— zimmer. In unmittelbarer Verbindung mit dem Bade gebäude steht das Königl. Badehotel, welches den
urgästen eine allen Anforderungen entsprechende Woh⸗
nung darbietet, und woran sich die beiden Kursäle an— schließen. Die Quellen werden in ihrer natürlichen Temperatur durch die über denselben angelegten Bäder unmittelbar benutzt, und unterscheiden sich, neben der minder hohen Lage von nur 1300 Par. Fuß über der Meeressläche, hauptsächlich hierdurch von den Quellen zu Gastein und Pfäfers. Zum Trinken des Thermal— wassers dienen Brunnen mit fließenden Röhren und kigenen Quellen. — Außer dem Königl. Badehotel ist in dem am Eingange in die Königl. Anlagen gelegenen — Belleyne, in den Gasthöfen zum Baͤren und' zum aldhern (Post) zunächst den Bädern, und vin wohl
Qmnibusfahrten vermitteln die Verbindung von Wild— bad mit den benachbarten Hauptstädten Siuttgart und Karlsruhe und mit der Großherzogl. Badischen Eisen- bahnstation Durlach. — Die hier ansässigen Aerzte sind der Amts- und Badearzt Hofrath Dr. ler und der praktische Arzt Dr. Schweikle; während der Kurzeit 6 sich Dr. Fallati aus Hamburg wieder hier auf— alten. Den 22. Mai 187. Der Königl. Regierungs-Kommissär und Vorstand der Badeaussichts behörde Freiherr v. Linden.
Literarische Anzeigen.
So eben erschien in Aachen bei J. A. Mayer und ist in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin vor—
räthig in der Gropiusschen Buchhdlg., Königl. Bauschule 12, Amelang, Besser, Duncker, Enslin, Jo— nas, Nicolai, Schneider C Co., Schroeder, v. Schroet= ter, Springer: Das Portrait des Landtag s-Abgeordneten 5991 von Aachen David Hansemann, gezeichnet und herausgegeben von L. Hastenrath. Roval⸗Fol. chin. Pap. Preis 223 Sgr. „Es handelt sich darum, ob das lebendige Gefühl des Rechts in Ihnen lebt, oder ob Sie nur von Vertrauen, von Gnade leben wollen. Ich liebe meinen König, aber als freier Mann gestehe ich: Recht, — das ist der Boden der Vaterlandsliebe. (Sitzung des Vereinigten Landtags am 16. April 1817.)
In B. Behrs Buchhandlung, Oberwallstr. 12 u. 13, ist so eben erschienen:
sos 1b Beleuchtung
der von einigen Mitgliedern der kaufmännischen Cor . poration ausgesprochenen „Ernsten Bedenken über die bei dem Vereinigten Land- tage eingebrachte Differenzialzoll⸗Petition“ von Emil Rahm, Mitglied des Vorsteher-Amts der kaufmännischen
ein gerichteten Privathäufern für die Be)guemlichkeit der Kurgäste auss beste gesorgt. Tägliche Postturse und
Corporation zu Stettin. 8. br. 10 Sgr.
1677 b Durch alle Buchhandlungen ist zu haben:
Karte der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn nebst Zweigbahn nach
Görlitz, im Maßstabe von oz. Preis 10 Sgr (Verlag von C. Flemming.)
Vom 1. Juli d. J. an erscheint in Heidelberg täglich, einen Bogen stark, die:
596 832. 3 x
bel Deutsche V.eitung,
herausgegeben von Gervinus, Häuser, Hefken, Math und Mittermeier.
Verantwortlicher Redacteur G ervinus.
Alle Postämter nehmen Bestellungen an. Man abonnirt bei dem nächstgelegenen Postamte.
Der Preis ist jährlich 5 Thlr. 20 Sgr. in Heidel⸗ berg und Mannheim, bei den Großherzogl. badischen Postämtenn 7 Thlr. 3 Sgr. Außerhalb Baden kommt der betreffende Postaufschlag hinzu.
Man bittet die Bestellungen recht zeitig zu machen, damit keine Verspätung oder Unvollständigkeit in der Zusend ung eintrete.
Für Anzeigen wird der Raum der dreispaltigen . . mit 2 Sgr. berechnet.
ie Verlagshandlung von Friedrich Bassermann
in Mannheim.
678 bl
Durch alle Buch- und Kunsthandlungen ist zu
haben: Wegweiser für Reisende 4te verbesserte
durch's Riesengebirge. Auflage von K. A. Müller. Mit 1 Karte und 5. Gebirgsansichten. Cartonnirt 25 Sgt.
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Revmann's Karte des Riesengebirges. 2 Blätter. 1 Thlr.
Handtke, Karte 10 Sgr.
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Reymann's Karte der Grafschaft Glatz. 2 Blätter 1 Thlr.
Dessen Karte der Umgegend von Teplitz. 15 Sgr.
des Riesengebirges.
6826
Die Kunsthandlung von
Dotti C Sala,
Unter den Linden No- 57 (neben British Hotel), empfiehlt den geehrten Kunsifreunden ihr reichi— haltiges Lager der neuesten Englischen, Eranzösi- schen und Deutschen Kupserstiche, Lithographien ete.
Einrahmungen jeder Art scl inell und billig.
os b
Oelsaat-⸗Börse in Prenzlau. Dem allgemeinen Wunsche der Herren Produzenten und Käufer zufolge, wird am 9. Juli c., Vormittags 11 Uhr, eine Börse behufs des Verkaufes von Oelgewächsen im Lokale des
Herrn Denk in Prenzlau statt—
finden.
Der Vorstand der Produkten— Börse in Prenzlau.
598 . .
Da der in den Jahren 1827 — 30 nach Amerika und namentlich nach Rio Janeiro gegangene Goldarbeiter Johann Theodor Eduard Giraud,
ö geboren in Thorn den 22. April 1807, jüngster Sohn des hier im Jahre 1813 verstorbenen Uhrmachers und Magistrats-Assessors George David Giraud und der ebenfalls verstorbenen Caroline Giraud, , Kaatsch, seit jener Zeit von seinem Leben und lufenthalt keine Nachricht gegeben hat, so wird der— selbe, einer testamentarischen Bestimmung seiner Tante, der in Berlin verstorbenen Jungfrau Jeanette Giraud, gemäß, hiermit aufgefordert, bis zum Ablauf des Jah⸗ res 1848 von seinem Leben und Aufenthalt Anzeige zu machen. Thorn, den 26. Mai 1847. Caroline verwittw. Giraud, geb. Knorr.
löSo b ; . Removed — Frederick Lowe, English teacher and translator, io 16. Kommandanten-Str., 24. floor.
676 b] Zur Beachtung.
Die unterzeichnete Gewehr⸗Fabrik findet sich, um Irrthümer zu vermeiden, veranlaßt, zu erklären, daß das von ihr schon seit 45 Jahren betriebene Ge— wehr⸗Geschäft in allen dahin einschlagenden Artikeln nach wie vor unter der Firma Johann Valen⸗
tin Funk Söhne besteht. Wir bitten jedoch alle geehrten Geschäftsfreunde ergebenst, bei Korre—= spondenzen die Firma genau anzugeben.
Zugleich erlauben wir uns, die Solidität unseres Fabrikats durch nachstehendes Zeugniß des Präses r, nc. Gewehr⸗Revisions⸗Kommission hier dar⸗ zuthun.
Suhl in der Grasschaft Henneberg, im Mai 1817.
Johann Valentin Funk Söhne, an der oberen Straße Nr. 187. Die ö ö 2 Gewehr-Fabrik von Johann Valentin Funk C Sölllne in Suhl, „an der oberen Stralsé No. 187,“ versertigt Jagd- und Scchheiben-Gewehre von aus- gezeichneter Qunlität; ich kiabe mich hiervon äberzeusßt und kann sie ihrer Preiswürditkeit wegen Jedermann empsehlen. Suhl, den 1. Januar 1840. von Rsoggenbucke, aggregirter Major und Präses der Röniglichen, Gewehr-Revisions- Commission *11 Suhl.
löst hl Agentur - Gesu ch. .
Ein routinirfer cautionsfähiger Kaufmann, der Lie achtbarsten Zeugnisse verschiedener Häuser besitzt, erbie= tet sich zur ÜUebeinahme von Agenturen und Kommis— sionslägern für Leipzig und die Umgegend. Frankirte Anträge sub U. 138. wird das Königl. Intelligenz— Comtoir befördern.
683 b
4 —— Beachtungswerth für sich selbst rasirende Herren. — *
Da ich vor Kurzem neue Abziehsteine seltener Güte erhalten, empfehle ich mich vorzüglich im Schönschärfen stumpfer Rasirmesser, und bemerke, daß auch Messer geringer Güte einen sanften und dauernden Schnitt erhalten. Auch empfehle engli— sche Rasirmesser unter Garantie des Austausches, so wie meine neuerdings sehr verbesserten rühmlichst bekannten Mineral-Streichrieme. Alte Rieme jeder Art werden mit dieser neu erfundenen Masse belegt pro Seite 27 Sgr. Eben so schleife und führe zum Verkauf jedes schneidende Instrument.
C. G. Rudolph Füller, go
Instrumentenschleifer Sr. Königl. Hoheit des
Prinzen Wilhelm von Preußen, Heiligegeiststraße Nr. 25, nahe der Königsstraße, und Kronen- straße Nr. 10, nahe der Friedrichsstr., früher
Heilige geiststraße Nr. 47.
Mein neu eingerichtetes ö or 1 b
5 * 96 * v 8 Café. 4e, quatre Nations, Friedrichsstr. Nr. S3, zw. d. Behrenstr. u. den Linden, empfehle ich einem hochgeehrten Publikum hiermit
ganz ergebenst.
)* . X
Tie glich Table d hGte ; Cu vert 10 Sgr. beginnen um 1 Uhr, 12, 2 u. 3 Uhr, la Carte zu jeder Tageszeit.
Für die geehrten Herren Landstäude bleibt die Einrichtung, daß nach deren Sitzung noch ein be— sonderes Fable d'hòteé stattfindet.
F. W. Buchow, Traiteurn.
*
6796] Dr. Keller's Kartoffel ⸗Biere
von vorzüglicher Qualität sind vorräthig Adlerstr. Nr. 5. Einfach Weißbier 3 Quart 1 Sgr., Engl. Ale u. Engl. Doppelbier in z Flaschen, Magenbier in Quart und -Quartgefäßen. Der Verkauf in Fässern findet ohne
Unterbrechung statt.
Berlin, Montag den 2lsen Juni
An die Leser.
Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen, leider in die Nothwendigkeit versetzt
un vollständige Exemplare der Allgemeinen Preußischen Zeitun
1847.
l ; die ) r sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wol⸗
len, daß wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange desselben danach bemessen können. Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene⸗
nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.
Der vierteljährliche Pränumerations⸗-Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Inland. — (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt Durch dir Stadtpost ins Haus gesandt. — Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. P . ĩ
berechnet. ᷣ
nhalt.
Amtlicher Theil. ;
Landtags-Angelegenheiten. Schluß der Sitzung der Kurie der drei Stände vom 16. Juni: Fortsetzung der e,. über die Allerhöchste Proposition in Betreff der Verhältnisse der Juden; Berathung der einzelnen Paragraphen des betreffenden Gesetz-Enswurfs; Allerhöchster Erlaß wegen einer Verlängerungs-Frist der Verhandlungen des Vereinigten Landtags. — Sitzung der Herren-Kurie vom 15. Juni: Schreiben des Landtags⸗Kommissars in Betreff der Rech— nungs- Ablegung über die Staatsschulden⸗Verwaltung; Fortsetzung der Verhandlungen über die Allerhöchste Proposition hinsichtlich der Verhält- nisse der Inden; Berathung der einzelnen Paragraphen des betreffenden Gesetz ⸗ Entwurfes.
Beilagen.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Pfarrer Karthaus zu Schlichtingsheim, im Regierungs⸗ Bezirk Posen, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem bei dem Hofstaate des Prinzen Friedrich von Preußen Königl. Hoheit 6 Bereiter Hohaus das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ eihen.
Der bisherige Ober-Landesgerichts⸗Assessor Petrillo ist zum Justiz⸗Kommissarius bei den Gerichten des habelschwerdter Kreises, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Habelschwerdt, und zum Notarius im Departement des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Breslau er⸗ nannt worden.
—
Das 24ste Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält: unter Nr. 2851. Die Allerhöchste Kabinets Ordre vom 3. Mai d. J., be⸗ treffend die Ermäßigung des Eingangs-Zolls für Oel in Fässern; desgleichen „2855. vom 28sten desselben Monats, betreffend die dem ankla⸗ mer und ückermünder Kreisständen in Bezug auf die dortigen Chaussee⸗Bauten bewilligten Rechte. Berlin, den 21. Juni 1847. Gesetz⸗Sammlungs-Debits-Comtoir.
Durchgereist: Ihre Durchlauchten die Prinzen Friedrich und Nikolaus zu Schleswig- Holstein- Sonderburg ? Glücksburg, von Ballenstädt kommend, nach Hamburg. .
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗-Schloßhauptmann, Graf von Arnim, nach Blumberg.
Se. Excellenz der Kaiserlich russische General der Kavallerie und Kriegs-Minister, Fürst Tschernyscheff, nach Kissingen.
Landtags Angelegenheiten.
Sitzung der Kurie der drei Stände am 16. Juni. (Schluß.)
Referent Sperling (trägt vom §. 25 bis 27 des Gesetz⸗Ent⸗ nurfs vor): 7
X20. . In. Bezug auf den öffentlichen Unterricht gehören die schulpflich— tigen Kinder der jüdischen Glaubensgenossen den ordentlichen E)lemen- tarschulen ihres Wohnorts an. z J S. 26.
Die jüdischen Glaubensgenossen sind schuldig, ihre Kinder zur regelmäßigen Theilnahme an dem Unterrichte in der Srtsschule waͤh= rend des gesetzlich vorgeschriebenen Alters anzuhalten, sofern sie nicht vor der Schulbehörde sich ausweisen, daß ihre Kinder anderweitig durch häusliche Unterweisung oder durch ordentlichen Besuch einer an deren vorschriftsmäßig eingerichteten öffentlichen oder Privat-Lehr— anstalt einen regelmäßigen und genügenden Unterricht in den Elemen— tarkenntnissen erhalten. .
se ; §. 27.
Befinden sich an einem Orte mehrere christliche Elementarschulen, so . den Negierungen überlassen, die jüdischen Einwohner nöthi— fg 8 . gehe. der Ortsverhältnisse eniweder einer von die en Schulen ausschließlich zuzuweisen' ober unter dieselben nach einer bestimmtten Bezirks- Abgrän zung zu vertheilen.
* .,. heißt es *. 13:
„In Beziehung auf den nächsten Abschnitt machte ein Mitglied darauf aufmerlsam, daß das e n in gn des lin re wesens der Juden in neuerer Zeit offenbar eine andere Ansicht ge⸗ wonnen hahe, als ihm solche früher eigen gewesen. Dies fei schon aus einer Zusammenhaltung ber in dein zweiten Hefte der Beilagen
zur Denkschrist S. 60 und 66 enthaltenen Ministerial-Restripte zu entnehmen. Während in dem ersteren Reskripte die allgemeinen ge⸗ setzlichen Bestimmungen über den Unterricht auch für die Juden als maßgebend erklärt und die Behörden zu deren Beobachtung und Aus führung angewiesen seien, gehe die Tendenz des letzteren Reskriptes dahin, Glaubensschulen ins Leben zu rufen und die jüdischen Kinder aus den Schulen, welche von Kindern christlicher Aeltern besucht wer= den, zu verbannen. Der Geist dieses Restriptes finde sich in dem Gesetz-Entwurfe und dessen Motiven wieder. Es sei in den letzteren, namentlich S. 30 der Denkschrift, die Zuweisung der jüdischen Kin⸗ der zur christlichen Schule nur als Ausweg bezeichnet und die Er— richtung eigener Schul-Anstalten für die südischen Kinder geradehin für zweckmäßig erklärt. Diese Bemerkungen riefen gegen das Gon⸗ vernement lebhafte Reclamationen hervor. Die Abtheilung bekannte 6 zu einem entgegengesetzten Prinzipe, weil die Trennung der jüdi⸗ chen von der christlichen Schuljugend ebenfalls zu einer schärferen Absonderung der Juden von den Christen überhaupt führen würde und die Erfahrung eine solche Trennung nicht gebiete, vielmehr lehre, daß die Theilnahme der jüdischen Kinder an dem Unterrichte der christlichen diesen nirgends geschadet, auf jene dagegen nur vortheil⸗= haft eingewirkt habe. .
Wenn daher auch die 88. 25 und 25 als den allgemeinen ge— setzlichen Bestimmungen entsprechend, zu keiner Erinnerung Veraͤn— lassung gaben, so fand doch die Bestimmung des §. 27 keinen An—Q klang, indem dagegen Folgendes hervorgeheben wurde:“
Marschall: Ich frage, ob gegen ben 8. 25 und 26 etwas zu bemerken ist?
Regierungs-Kommissar Brüggemann: Nach dem eben ver⸗ lesenen Gutachten hat ein Mitglied der Abtheilung darauf aufmerk= am gemacht, daß das Gouvernement in neuerer Zeit offenbar hin⸗ ichtlich des Unterrichtswesens der Juden eine andere Ansicht gewon⸗ nen habe, als ihm früher eigen gewesen sei. Ich würde auf diese Ansicht eines einzelnen Mitgliedes der Abtheilung nicht zurückkommen, wenn nicht Folgerungen daraus abgeleitet würden, und weiter der Vorwurf gegen das Gouvernement dadurch begründet werden sollte, als gehe dessen Tendenz dahin, besondere jüdische Glaubensschulen ins Leben zu rufen und die jüdischen Kinder aus den Schulen, welche von Kin— dern christlicher Aeltern besucht werden, zu verbannen, eine Tendenz der Absonderung, die sich überhaupt in dem Gesetz Entwurf und den Motiven wiedersinde. Ich finde hinreichende Veranlassung, der Ver—⸗ sammlung Einiges über den Gang mitzutheilen, den das Gouverne— ment in seinen Bestimmungen über das jüdische Unterrichtswesen be⸗ folgt hat. Vielfach und andauernd wurde die Erfahrung gemacht, daß die Juden nicht geneigt waren, ihre Kinder in den öffentiichen Schulen unterrichten zu lassen. Es kann dazu die Besorgniß Veran⸗ lassung gegeben haben, die Kinder möchten durch den Besuch christ⸗ licher Schulen dem Christenthum zugeführt werden. Eine eben so wirksame Veranlassung scheint aber darin gelegen zu haben, daß die Privatschulen nicht leicht mit der Strenge, mit der fortdauernden Wachsamkeit beaufsichtigt werden können, wie öffentliche Schulen. Diese in der Natur der Sache begründete geringere Strenge der Beaufsichtigung der Privatschulen machte es den Inden leichter, die Kinder dem Schulunterricht zu entziehen und sie für ihre beson—⸗ deren Interessen, für den Handel, zu benutzen und überhaupt die Vorschriften hinsichtlich des Schulzwanges zu umgehen. Ein dritter Grund lag darin, daß sie eine Privatschule, den wohlfeilsten Lehrer und einen solchen annehmen konnten, welcher in seinem abhängigen Verhältnisse minder streng auf regelmäßigen Schulbesuch halten würde. Diese Wahrnehmungen veranlaßten das Gouvernement, darauf hin— zuwirken, die jüdischen Kinder, den allgemeinen Bestimmungen gemäß, den öffentlichen Schulen zuzuführen, zugleich aber auch die Privat- schulen und insbesondere die Annahme der Lehrer an denselben schär⸗ fer zu kontrolliren. Die Aufnahme der jüdischen Kinder in die christ⸗ lichen Schulen konnte aber auch von Seiten der christlichen Aeltern Schwierigkeiten finden und deshalb die Fortdauer des Privat-Schul⸗ wesens der Juden Begünstigung sinden. Wir haben von einem Red— ner aus der Mitte der hohen Versammlung gehört, daß eine nähere Berührung mit Juden, ein näherer Umgang mit denselben unange— nehm sein könne; auch christlichen Neltern mag der nähere Verkehr ihrer Kinder mit den in die Elementarschulen eintretenden jüdischen Kindern nicht angenehm gewesen und deshalb die Aufnahme derselben eben nicht erleichtert worden sein. Unter diesen Verhältnissen war eine Hinweisung der jüdischen Kinder in die christlichen Schulen, welche häufig auch nicht einmal den erforderlichen Raum darboten, nicht von dem gewünschten Erfolge, und da in jener Zeit den jidischen Glau⸗ bensgenossen das Recht zur Errichtung öffentlicher Schulen nicht zu⸗ stand, so blieb nur übrig, das Privat-Schulwesen derselben möglichst zu verbessern. Mehrere Verordnungen sollten darauf hinwirken, ins⸗ besondere die Bestimmungen, daß die mit den Privatlehrern abzu⸗ schließenden Kontrakte der Aufsicht der Regierung unterworfen wür⸗ den, um dem willkürlichen Entlassen derselben wenigstens einigermaßen vorzubeugen. Dieser Zustand hat fortgedauert bis in die neuesten Zeiten, und immer von neuem bestätigt, daß, so lange den christ⸗ lichen Schulen gegenüber jüdische Privatschulen bestehen, es nicht möglich sein werde, genügenden Erfolg des Unterrichts für die jüdi⸗ schen Kinder zu sichern. Es würde dadurch von selbst der Weg zur Erreichung besserer Erfolge angedeutet, nämlich neben der Förderung der Aufnahme jüdischer Kinder in die allgemeinen öffentlichen Schu⸗ len das Privatschulwesen durch Gestattung öffentlicher jüdischer Schu⸗ len zu beschränken, zumal viele jüdische Gemeinden dies selbst als das Bessere anerkannten und wegen der in den Privatschulen fortdauern⸗
Bestellungen für Berlin werden in der Expedition schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei
ost-Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 23 Sgr.
den Unordnung wiederholt die Bitte aussprachen, öffentliche Schulen errichten zu dürfen, wie dies in der Provinz Posen seit der Verord⸗ nung vom Jahre 1833 schon gestattet war, der Gestattung solcher Schulen mithin nicht eine erst in neuerer Zeit hervorgetretene Tendenz untergeschoben werden kann. Bei den , g. jüdischen Schulen konnte die Anstellung und Entlassung der Lehrer, die Erhebung des Lehrer⸗Gehalts, die Regelmäßigkeit des Schulbesuches vollkommen ge⸗ sichert werden.
Aus diesem Grunde und weil die jüdischen Gemeinden selbst dar⸗ auf antrugen, erstattete der Minister Eichhorn im Jahre 1842 über das jüdische Schulwesen an des Königs Majestät Bericht und bat um die Erlaubniß, an denjenigen Orten, wo die Verhältnisse es wün- schenswerth erscheinen ließen, unter besonderen Bedingungen vorläufig im Wege der Dispensation, bis der Gegenstand im Wege, der Gesetzgevung regulirt sein würde, die Errichtung öffentlicher jüdischer Schulen zu gestatten. Dadurch sollte der allgemeine Grundsatz, die jüdischen Kinder den christlichen Schulen zuzuführen, nicht be- schränkt werden, nur dem ungeordneten Privat⸗Schulwesen wollte man steuern, und die besondere jüdische öffentliche Schule sollte nur da eintreten, wo der jüdische Schulunterricht in anderer Weise nicht gehoben werden könne, wie die Verfügung vom 14. März 1842 ausdrücklich vorschreibt. Und wie ist die dem Gou⸗ vernement von dem Abtheilungs⸗Mitgliede untergeschobene Tendenz verfolgt worden? Die hohe n,, mag sich selbst hiervon durch die Angabe überzeugen, daß seit 1842 bis heute in der ganzen Monarchie 3 — 4 solche Schulen entstanden sind.
Ein anderes Motiv, die Errichtung öffentlicher jüdischer Schulen zu tten, lag noch in dem besonderen Verhältniß des jüdischen Religions- Unterrichtes, dessen Ertheilung man erleichtern wollte. Die sidischen Kinder, bie in , wurden, erhielten in diesen keinen Religions-Unterricht; die Juden waren mithin in der Lage, neben den Kosten des gewöhnlichen Ele⸗ mentar- Unterrichts noch die Besoldung eines besonderen Religions⸗ lehrers aufzubringen. Den Religionslehrer als ssolchen konnte der Staat nicht prüfen; er verlangt aber, damit der Unterricht nicht un⸗ gebildeten Männern übertragen werde, von dem jüdischen Religions⸗ lehrer den Standpunkt der Bildung, der von jedem Elementarlehrer verlangt wird. Wurde ein solcher jüdischer Religionslehrer gewählt, so lag es nahe, daß die jüdischen Gemeinden den Wunsch hegten, demselben den Elementar⸗Unterricht auch anvertrauen zu dürfen, wogegen bei der nachgewiesenen Qualification auch gewiß nichts zu erinnern ist. Wenn nun der Gesetz-Entwurf positiv ausspricht, daß alle jüdischen Kinder den öffentlichen Ortsschulen angehören, und negativ feststellt, daß die jüdischen Glaubensgenossen in der Regel eine Absonderung von den ordentlichen Ortsschulen nicht verlangen können, die öffent⸗ lichen jüdischen Schulen mithin nur als besondere einzelne Ausnahmen gestattet sind, dies Recht dazu aber den Juden nicht verweigert werden darf, wenn sie den Christen soweit als möglich gleichgestellt werden sollen, so überlasse ich es vertrauungsvoll der Entscheidung einer hohen Versammlung, ob das Gesetz den Vorwurf verdient, daß es die jüdi—⸗ schen Kinder aus den öffentlichen Schulen habe aussondern und jüdische Glaubensschulen habe befördern wollen.
Referent Sperling: Was der Redner eben gesprochen hat, kann ich nicht für richtig erkennen. In Beziehung auf das, was er über Privatschulen geäußert hat, gebe ich zu bedenken, daß dasselbe auf alle, auch die Privatschulen der Bekenner christlich er Konfession Anwendungen, finden könnte und man dergleichen Pri⸗ vatschulen überhaupt nicht bestehen lassen würde, wenn sie dem Zwecke nicht entsprechen könnten. Wenn einzelne Schulen ihre Zwecke nicht vollständig lerfüllen, so liegt es gewiß oft auch an einem Man⸗ gel der Beaufsichtigung seitens der Behörde. Dieses ist es aber auch nicht, worauf es hier ankommt. Es ist das Gutachten der Ab⸗ theilung angegriffen worden, insofern als es auf zwei verschiedene Reskripte Bezug nimmt. In dem älteren Reskripte sind die Juden⸗ Kinder den gewöhnlichen Srtsschulen zugewiesen. In dem neueren Restripte geht man davon ab, und leitet die Sache dahin ein, daß für sie besondere Konfessionsschulen eingerichtet werden. Die. Tendenz des letzteren Resfripts ist offenbar, wenn auch die ganze Disposstion desselben nur fakultativ hingestellt ist. Das Königl. Mi⸗ nisterium der geistlichen Angelegenheiten hat wirklich die Absicht, für jede Konfession besondere Schulen ins Leben zu rufen. Es hat solche bereits in mehreren Fällen durch Aufhebung der Simultanschulen bethätigt. Es hat der Ministerial⸗-Kommissar, welcher eben das Wort hatte, in der Abtheilung erklärt, daß fortan nie⸗ mals der Fall vorkommen soll, daß bei einer katholischen Schule ein evangelischer Lehrer und umgekehrt angestellt werden soll. Diese Richtung des Königl. Ministeriums beklage ich auf's lebhafteste, denn die Stärke des Staates beruht auf der innigsten Verbindung seiner Mitglieder, und nirgends wird das Band zwischen ihnen inniger geknüpft, als in der Schule. Stimme ich nun auch von Herzen für die Parität der Konfessionen, so finde ich doch anderer⸗ seits wahre Parität nur darin, daß die Schulen so eingerichtet wer⸗ den, daß jeder Lehrer, ohne Unterschied seiner Relig on, nach Maß⸗ gabe seiner wissenschaftlichen Bildung an derselben Anstellung finde, ein jeder Schüler, ohne Unterschied der Konfession, darin seinen wis⸗ senschaftlichen Unterricht erhalten kann und nur in Beziehung auf die Religion das besondere Bedürfniß jedes Einzelnen berücksichtigt wird. In diesem Sinne will ich Parität gelten lassen, und so wird sie ge⸗ wiß auch von Anderen gebilligt werden. Werden dagegen für die einzelnen Konfessionen besondere Schulen eingerichtet, so wird jene innige Vereinigung der Staatsbürger nicht nur gehindert, sondern auch eine
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