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des Volkes nicht entgegentreten müßten, daß es gegen uns, einen üblen Eindruck hervorbringen würde, wenn wir für die Emancipation
der Jaden in Bezug auf die Zulassung zu Staats-Aemtern stimmen ; ich Jabe mir aber schon früher erlaubt, dagegen zu erwiedern, da Vorurtheile von uns nicht begünstigt werden dürfen, was selbst vom Gouvernement in der Denkschrift in Bezug auf Zulassung der Juden zum Eide anerkannt worden ist. Wenn also Vorurtheile in dieser Beziehung herrschen, so können und müssen sie gerade durch die Heranziehung des Juden zum Edleren widerlegt werden, wozu es setzt an der Zeit ist, nachdem solche Vorurtheile in Bezug auf die halasunz der Juden zu Aemtern seit so langer Zeit bestanden aben. ) Abgeordn. Knoblauch: Da ich als Mitabgeyrdneter von Ber⸗ lin die Khre hade, zugleich einc zahlreiche siltische Gemeine zu rn treten, die sowohl in diefer Hauptstadt als int Jar h Lande zu den gebildetsten gehört, halte ich mich für verpflichtet, in dieser Beziehung cbenfalls melne Meinung zu äußern. Wie wenig ich auch geneigt bin, auf Spezialien einzugehen, so kann ich doch nicht umhin, mit ein oder zwei Beispielen anzüführrn, pon weicher Bedeutung die hiesige jüdische Gemeinde überhaupt ist, abgesehen von der allbelannten gro⸗ hen Bereitwilligkeit, welche sie bei jeder Gelegenheit zeigt, wo es gilt, Wohlthätigkeit zu üben. Wir brauchen eigentlich nur einen Blick in ihre Hospitaler und Armenhäuser zu thun, um uns zu überzeugen, mit welchem Geist wahrer Liebe sie verwaltet sind. Ich schicke nun ausdrüclich voran, daß ich mir die 6 Mittheilung zu einem ganz anderen, als dem vorliegenden Zwecke, nämlich zur Berathung bes Steuergesetzes, erbeten und lediglich dazu die betreffenden Noti⸗ zen erhalten habe. Außer allen anderen Abgaben giebt nämlich die hiesige jüdische Gemeinde zu Bestreitung ihrer besonderen Bedürfnisse so namhafte Beiträge, daß diese klassenweise von 2 Thalern an und bei einer Familie sogar bis zu 750 Thalern jährlich steigen. Wie sorgfältig und zweckmäßig dieselben aufgebracht werden, das zeigen etwa 10 Beitrags-Stufen von 2 bis 2)) Thalern, über welche hin⸗ aus das höhere Maß ganz unbeschränkt ist und bis auf die ebenge⸗ dachte beträchtliche Summe steigt. Noch ein anderes, an sich gering⸗ fügigeres Beispiel ist ein Beweis dafür, welcher Geist in der hiesigen jüdischen Gemeinde waltet. Ich will nur des bekannten berliner Ver⸗ eins zur Unterstützung des kölner Dombaues gedenken, dessen hiesige. Mitglieder, wie mir genau bekannt ist, etwa zum vierten Theile der hiesigen Judenschaft angehören. Es ist dies insofern ein charakteri⸗ stisches Beispiel, als sich darin nicht nur Kunstsinn und Theilnahme an gemeinnützigen Zwecken, sondern auch ein lebhafter Sinn für groß⸗ artige, geschichtliche Werke deutscher Baukunst und Nationalität ausspricht. Wenn der Gesetz-Entwurf sich besonders bemüht, in pri⸗ vatrechtlichen und gewerblichen Verhältnissen den Juden volle Freiheit zu gewähren, so muß man doch eingestehen, daß damit im Wesent⸗ lichen nur dem Bedürfniß der unteren Klassen der Judenschaft Ge⸗ nüge geleistet, keinesweges aber dem gebildeten und höheren Theile derfelben ihr Recht und ein Ersatz für die Anforderungen, welche an sie gemacht werden, dargeboten wird. Dies ist nur dadurch möglich, daß der Staat ihnen den Zutritt zu den höheren Ehren des öffent⸗ lichen Lebens eröffnet. Denn wie soll sich Jemand aus den höheren Klassen der jüdischen Gesellschaft entschließen, in andere als gewerbliche Verhältnisse zu treten, wenn er einen höheren Beruf im Staatsleben entweder gar nicht . kann, oder in seiner Laufbahn auf hal⸗ vem Wege siehen blelben muß. In welcher beschränkten Art man
ihnen überhaupt Besugnäisse einzuräumen geneigt scheint, dürfte aus der Gesetzgebung der züngsten Zeit in 2 Bei⸗ spiele hervorgehen, indem sie von der Mitgliedschaft an den erst kürz-⸗ lich begründeten Handelsgerichten ausgeschlossen worden sind, ungeach⸗ tet sich jüdische Handeltreibende, als Aelteste der Kaufmanunschaft, für solche Geschäfte als vorzüglich geeignet bewährt haben. Auf dem Wege des Gesetz⸗Entwurfs kann ich mir nicht denken, daß der große Zweck, den wir berathen, wirklich erreicht wird. Meine Ueberzeugung ist vielmehr, daß man zur Erreichung großartiger Zweche auch durch⸗ greifende Maßregeln einführen muß. Wie sehr ich mich indessen be⸗ müht habe, in dieser Beziehung gewisse Gränzen zu finden, so ist mir dies doch nicht gelungen, und deshalb erkläre ich mich mit voller Ueberzeugung für den Vorschlag des Ausschusses, die Juden zu allen Staats⸗Aemtern ö, welche nicht, ihrer Natur nach, ein christliches Glaubensbekenntniß voraussetzen. Auch von meinem Privat⸗ Standpunkte habe ich wohl erwogen, ob solche neue und ausgedehnte Maßregeln nicht die höheren geistigen Interessen des christlichen Vol⸗ kes selbst beeinträchtigen konnten; indessen bin ich gerade bei der Be— trachtung, vom christlichen Standpunkte aus, darin bestärkt worden, daß auf solche Weise, das Christenthum, bei seiner inneren Wahrheit und seiner weltüberwindenden Kraft, unmöglich gehemmt werden kann und man sich vielmehr auf den größten Abweg begeben würde, wenn man glaubte, durch Akte der Üinduldsamkeit und Rechtsbeschränkung das Christenthum zu fördern. Vielseitiger Bravoruf.)
Abgeordn. von Wedell; Ich ehre die Juden, die festhalten an ihrem Glauben, den sie von ihren Vätern ererbt haben; dennoch kann ich mich nicht dafür aussprechen, daß die Juden in Bezug auf die Staats- Aemter den Christen völlig gleichgestellt werden. Das würde wohl zeitgemäß sein, wenn kein Vorurtheil gegen die Juden mehr existirte, und wenn der größte Theil des pile gha Volkes wünschte, daß die Juden den Christen in dieser Beziehung gleich . würden. Ich glaube aber, das ist nicht anzunehmen. Bei 6. letzten sächsischen e, ner, ,. kam die Sache zur Erör—
ih aber von 58 Heputirten erklärten sich nur 4 für die Gleich-
. der Juden mit den Christen. Das ist erst vor anderthalb 99 n ge n und ich glaube annehmen zu müssen, daß noch jetzt ideen , tile der Bevölkerung der Provinz Sachsen und, . oi iche . le Theil der Unterthanen des preußischen Staats r r ,. Schulzen, . Landräthe, jüdische Richter und nb otheile rr, estelll zu sehen. Ich glaube aber auch, daß in dem
ö is seit 112 eine freiere Judenverfassung besteht, noch
Vorurtheile gegen die Juden existiren. Ich weiß, daß sogar in einer
der ersten Hauptstähte des Landes wenigsteng nöch vor el h Vin ö or einem Ja eine kaufmännische Corporation bestand, . — 3 fe daß nur solche Kaufleute als Miigiüeder aufgenommen werden, die sich zum christlichen Glauben bekennen, die bei hristlichen gkaufleuten elernt und das Bürgerrecht erlangt haben. Ich weiß, daß dies vrporation sih enkshhtde gen igen hat, wohl bene lind aübikeel . in ihre Gemeinschaft aufzunehmen, ja daß sie ungeachlet viel⸗ acher Bemühungen der Regierung bis voriges Johr nicht' dazu ö bewegen war. Was seit ber neuen Denen! Ordnung ein 6 ist, ist noch zu neu und mir unbekannt. Wenn noch solche done e eibst unter den ebildeten Klassen des Volkes bestehen, so kann i es nicht an der Zeit halten, jÜdische Beamte anzustellen, die mit dem Volle nothwendig in unmittelbare Berührung kommen. Man wirb mir einwenden, das Vorurtheil sei nur gerichtet ge⸗
gen die ungebildeten Juden; dies kann ich aber nicht . Das
nze jüdische Voll hat dieses Vorurtheil noch gegen Die Ju⸗ 64 in der Regel klug, aber auch meist 9 Wird nun * uden der Weg zu den Siaats⸗Aemtern eröffnet, so werden viele
en die Bedingungen, welche dazu gehören, rasch und leicht erfüll⸗
len, viel leichter gew
iß, wie ĩ I. e die lr e sr, h ie mancher * und fo werben viele Ju⸗
eamten⸗Kandidaten kommen; stehen sie einmal
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in dieser Liste, so müssen sie auch, wenn nicht ungerecht verfahren werden soll, wie die christlichen Kandidaten, der Anciennetät nach an⸗ estellt werden, und da kann es leicht kommen, daß wir statt der ichn eine jüdische Büreaukratie erhalten. Ich stimme deshalb für den Gesetz⸗ Entwurf. ;
Abgeorbn. Lucanus: Ich bitte ums Wort wegen einer per⸗ sönlichen Bemerkung. Ich moͤchte mich nämlich Namens der Provinz Sachfen verwahren gegen das, was heute von einem ritterschaftlichen Abgeordneten und gestern von einem Abgeordneten für mehrere klei⸗ nere Städte gesagt worden ist, da das BVorurtheil gegen die Juden bei weitem nicht so groß ist, als es von den Rebnern dargestellt worden ist. Es ist namentlich auch schon auf dem vorigen Landtage für die Emancipation der Juden petitionirt. In vielen größeren Städten befinden sich Juden unter den Mitgliedern der Stadtverord⸗ neten, und die größte Stadt der Provinz, nämlich Magdeburg, hat einen Juden bereits in den Magistrat aufgenommen. Ich glaube auch, daß sich eine große Zahl sindet, die, wie ich, für die Emanci⸗ pation der Juden, so wie auch für deren Anstellungsfähigkeit in allen Staatsämtern, stimmen würde.
Viele Stimmen: Das ist keine persönliche Bemerkung)
(Eine Stimme bittet ums Wort wegen einer persönlichen Be⸗ merkung.) .
Marschall: Ich möchte jedoch bitten, daß sie etwas persön⸗ licher sei, als die, welche wir so eben gehört haben.
(Gelãächter.)
Abgeordn. von Wedell: Zur Rechtfertigung meiner Behaup⸗ tung, daß die Stimmung in Sachsen nicht für die Juden ist, kann ich, wenn die Versammlung es wünschen sollte, den ganz kurzen Be⸗ schluß des letzten sächsischen Provinzial-Landtags vorlesen.
(Viele Stimmen: Nein, nein! Er ist in der Denkschrift schon abgedruckt.)
Dann habe ich nicht nöthig, ihn vorzulesen.
Abgeordn. von Puttkammer qus Stettin: Ich wollte mir vor Allein erlauben, eine Frage, worüber ich noch nicht klar gewor— den bin, an den Herin Vertreter des Kriegs⸗ Ministers zu richten. Dürfen die Juden Offiziere werden?
Generat von Reyher: Nein, es ist bis jetzt nicht erlaubt, Juden zur Beförderung zum Offizier in Vorschlag zu bringen.
Abgeordn. von Puttkammer aus Stettin: Wenn also die Juden in dem Freiheits Kriege, den sie mit uns durchgemacht haben, haben Offiziere werden können und jetzt nicht mehr, so würde dies ein Rückschritt sein. Wenn der Jude Unteroffizier werden kann, so steht er zum gemeinen Soldaten in demselben Disziplinar⸗-Verhält= niß, wie der Sffizier zum Unteroffizier, denn der Soldat ist diesem Subordination schuldig. Wenn der Jude also Unteroffizier werden kann, so verstehe ich nicht, warum hier die Gränze gezogen werden soll, daß er nicht Offizier werden kann. Könnte er aber Subaltern⸗ Offizier werden, so köunte er auch noch höher steigen; da, muß ich sagen, kann ich mir gar keine rechte Idee machen, was das Gouver⸗ nement will; wenn es aber der Fall ist, daß ein Jude nicht Offizier werden kann, so würde allerdings ein Theil dessen, was ich sagen wollte, beseitigt sein. Denn wenn er Offizier werden könnte, so würde ich nicht den Unterschied absehen können, welcher zwischen den Stellungen im Militair- und Civildienst gemacht wird. Jetzt freilich bin ich eines Anderen belehrt worden. Ich will auf die Sache selbst eingehen und mit Bezug auf das, was das Mitglied der anklam—= schen Ritterschaft und der Abgeordnete von Berlin gesagt haben, mich dahin erklären, daß ich mich der Ansicht anschließe, welche die Juden zu allen Staats⸗Aemtern zulassen will, mit Ausschluß derer, die, wie
in dem Amendement gesagt worden ist, Bezug auf Kultus- und Un⸗ terrichts⸗-Angelegenheiten haben, denn das versteht sich von selbst, daß von letzteren keine Rede sein kann.
Marschall: Der Herr Abgeordnete Milde wollte eine persön⸗ liche Bemerkung machen.
(Gelächter. )
Abgeordn. Milde: Ich wollte mir eine ganz kurze Bemerkung erlauben auf das, was das geehrte Mitglied ausgesprochen, welches als vorletzter Rebner hier gestanden. Derselbe hat in seiner Rede Bezug genommen auf die raufmannschaft einer großen Stadt, in welcher ich eine Corporation nach den von ihm gegebenen Andeutun⸗ gen erblicken mußte, der ich die Ehre habe anzugehören. Diese Cor⸗ poration als solche besteht seit dem Ende des 14ten oder Anfang des 15ten Jahrhunderts und hat ein sehr bedeutendes Vermögen zu ver⸗ walten, welches, legirt von christlichen Erblassern zur Unterstützung verarmter christlicher Kaufleute, in den Händen der Vorstehei dieser Corporation sich befindet und unter Kontrolle der Gesammtheit ihrer Mitglieder zu den bestimmten Zwecken verwendet wird. Diese Kauf⸗ mannschaft ist indessen keine geschlossene Corporation, sondern nimmt Jeden auf, der in Bezug auf jene den Mitgliedern zu gewährenden Vortheile befähigt ist, dieselben entgegenzunehmen. Die früheren Verhältnisse der Stadt waren der Ark, daß keine Juden geduldet wurden, und die Aeltesten der Corporation, welche die Kaufmann schaft nach außen hin zu vertreten hatten während der österreichischen Zeit, fuhren fort, seit der preußischen Occupation basselbe zu thun, ünd die Behörden korrespondirten mit diesen Vorstehern in allen die Kaufmannschaft betreffenden Angelegenheiten, wie früher. Seit den emanzipirenden Gesetzen für die Freizügigkeit und das Ansässigmachen der, Juden und nachdem ein großer Theil der in Breslau Handel treibenden Kauf leute biese Religion bekannten, hat die christliche Kauf⸗ mannschaft einen solchen Zustand für ferner als nicht angemessen ge⸗ halten, und sie hat sich deshalb wiederholt an die Behörden gewendet, nicht, daß ihre christliche Corporation aufgelöst, wohl aber, daß das Gesetz über die Handels-Kammern baldmöglichst emanirt werde, damit auch denjenigen Theilen der Handelstreibenden, welche noch keine Riepräfentation näch außen und nach oben hin gegenwärtig haben, Gelegenheit gegeben würde, eine solche zu erlangen. Es liegt, wie ich äußerlich vernommen habe, auch . Gesetz in den letzten Sta⸗ dien der Berathung vor, so daß wir hoffen können, binnen kurzem dasselbe emanirt zu sehen. Gegen den Vorwurf aber, daß diese Cor⸗ poration einen Mangel an Toleranz als Corporation bekundet habe, wollte ich mich verwahren und will mir nur erlauben, das Faktum anzuführen, daß, entgegen dem, was der verehrte Redner zu glauben schien, die Börsen⸗Versammlung von Bekennern der dhe Reli⸗ son allerdings besucht werde, ja daß in neuester Zeit als einer der ewegenden Gründe, um weshalb die breslauer Kaufmannschaft die Handels⸗Gerichte nicht annehmen könne, der sei, weil ein großer Theil achtbarer Kaufleute durch das vorliegende Gesetz von dem Richter⸗ * der Handels-Gerlchte ausgeschlossen würden, indem dasselbe age: daß nur solche Personen zu Richtern bei den Handels⸗Gerich⸗ len gewählt werden können, welche auch zu anderen obrigkeitlichen Aemtern gesetzlich qualifizirt seien. Der Eorporation der breslauer . schien dies allerdings nicht allein ein Uebelstand zu hi daß man einen ehrenwerthen ghei der Kaufmannschaft von dem
lichterstanbe gesetzlich ausschließt, sondern man glaubte darin quch eine mit den He, der Zeit nicht zu vereinbarende Härte in einer i n enn zu ö . nig. zur nr n, einer it, welche vielfach nach gußen hin unrichtig aufgefaßt weil man die Natur und die e fil e der ua e den . ration nicht anerkannte oder anerkennen wollte. Referent Sperling: Ein paar Rebner haben sich für den zwei⸗
ten Antrag der Abtheilung ausgesprochen; ich erlaube mir die Be⸗ merkung zu machen, daß dieser Antrag zu weit gehend ist. Er be⸗ trifft zugleich die Unterrichts⸗Angelegenheiten, und insofern greift der⸗ selbe unserer Berathung vor, welche hierüber erst bei dem letzten Ab⸗ schnitt, bei 8. 35, stattsinden wird, nämlich darüber, inwieweit die Juden zu Schul-Aemtern zuzulassen seien. Es wird also jedenfalls der Antrag eine andere Fassung erhalten müssen. Auch erlaube ich mir noch eine Bemerkung auf das, was von dem Herrn Vertreter des Kriegs Ministers gesagt ist. Ich habe kein Gesetz gefunden, durch welches der Jude vom Offizierstande zus ae plosen sei. Es ist natür- lich, daß es Sr. Majestät vorbehalten bleibt, sie avanciren zu lassen oder nicht. Mir ist jedoch keine gesetzliche Bestimmung erinnerlich, welche jene Ausschließung festsetzz. Ich kenne nur die Verordnung vom Dezember v. J., welche nichts Anderes ausspricht, als daß die Juden zu Unterofsizieren befördert werden können. Durch Auslegung ann man freilich dazu gelangen, anzunehmen, daß eine Verneinung für die Frage, ob sie zu Offizieren befördert werden können, darin enthalten sei. Indeß glaube ich andererseits auch, daß, wenn Solches die Ansicht des Gouvernements gewesen, letzteres bestimmt ausge sprochen wäre.
General v. Re yher: Se. Majestät der König hahen bis jetzt nicht gestattet, Juden zur Beförderung zum Offizier in Vorschlag zu bringen, und da dies feststeht, so, sind auch keine dergleichen Vor⸗ schläge gemacht worden. Durch die Kabineis-Ordre vom 31; De= zember 1845 ist nach egeben worden, daß die Juden zu Unteroffizieren befördert werden dürfen; es war auch dies bis dahin nicht zulässig˖ Jetzt wird in jedem Fall an das Ministerium berichtet und ein Dua⸗ sifications-Zeugniß eingereicht. Alsdann kann das betreffende Indi⸗ vidunm zum Unteroffizier befördert werden. ; —
Referent Sperling; Es ist also keine gesetzliche Bestimmung, sondern nur eine Instruckion für die vorschlagende Behörde?
Landtags-Kommissar: In Bezug auf die letztere Bemer⸗ kung muß ich entgegnen, daß es eines Gesetzes darüber, wen 6 Masestät zum Offizier befördern wollen, gar nicht bedarf; diese Be⸗ sörderungen gehen allein von Seiner Majestät Allerhöchstselbst aus, und Seine Majestät brauchen sich darüber keine Gesetze vorzuschreiben.
Referent Sperling: In diesem Sinne habe ich es nur ver- stehen können, Seine Niasestät haben Sich auch vorbehalten, Ihre Räthe zu ernennen, dennoch haben Seine Majestät allgemein Ge⸗ setz Bestimmungen aufgestellt, unter denen überhaupt ein Anspruch auf Rathsstellen erhoben werden kann, und in dieser Beziehung glaube ich, daß es auch in Form eines Gesetzes ausgesprochen werden könnte, ob die Juden Hoffnung auf Beförderung zum Ofstzierstande haben.
Abgeordn. v. Meding: Ich glaube, die Gesetz⸗ Bestimmung liegt in der Bestimmung des Edikts vom Jahre 1812, worin gesagt ist, daß sie zum Staatsdienste nicht zuzulassen sind, und dazu gehört doch auch, daß sie nicht Offizier werden können.
Abgeordn. Freiherr v. Vincke: Ich muß mir eine Anmerkung in Betreff der Anwendung der Geschäfts⸗Srdunng erlauben. Dem Mitgliede für die jüterbogler Ritterschaft ist das Wort zugestanden worden, ohne daß er an der Reihe gewesen wäre oder ein persön⸗ liches zaktum zu berichtigen hatte, .
Marschall: Es ist bis jetzt damit, so gengu nicht genommen worden, denn wenn die vorherigen persönlichen Fakta als solche zuge⸗ lassen worden sind, so wird auch gegen diese kurze Bemerkung nichts zu erinnern sein. Wenn die Versammlung jedoch wünscht, daß ich in dieser Hinsicht strenger sein soll, so will ich das gewiß thun.
(Viele Stimmen: Nein, Nein!) . .
Abgeordn. Freiherr von Vincke: Ich wollte mir zu melner Rechtferligung die Bemerkung erlauben, „daß es sich in dem einen Fall um etwas handelte, was die Prioginz Sachsen betraf und don einem Mitglied bieser Provinz widerlegt wurde.. Den, autere Jall betraf die hreslauer Kaufmannschaft, welcher der betreffende Abgeord= nete als Mitglied angehörte, Hier aber handelt es sich um ein Prinzip für den ganzen Staat, und ich kann doch nicht recht ein- sehen, wie das Mitglied der jüterbogker Nitterschast die Vertretung bes Gouvernements als ein perfönliches Faktum betrachen kann.
(Gelächter. Bravo!)
Abgeordn. von Byla: Schon bei der allgemeinen Berathung des vorliegenden Entwurfs habe ich mich dahin ausgesprochen,; daß ich es keinesweges für rathsam erachte, sofort eine gänzliche Gleich⸗ stellung der Juden mit den Christen herbeizuführen, und am allerwe—⸗ nigsten kann ich von dieser Ansicht in dem vorliegenden Falle ahlas⸗ sen, wo es sich von der Zulassung der Juden zu Stagtsämtern han⸗ belt. Das größte Glück, die größte Ehre, die größte Macht, die der Beamte besitzt, ist offenbar das Vertrauen der Einsassen seines Bezirks; dadurch allein fann er nützlich für seinen Bezirk, nützlich für den ganzen Staat werden. .
Run, meine Herren, so viel steht fest, daß in manchen Theilen der Monarchie noch große, Vorurtheile gegen die Juden existiren, welche auch schwer zu beseitigen sein würden; dies wird gewiß nicht in Abrede gestellt werden können. Wie schwer dürfte es also einem Juden, welchem ein Stgatsamt übertragen wird, fallen, das allge⸗ meine Zutrauen seiner Bezirks-Einsassen sich zu verschaffen. Mit Rücksicht hierauf war ich in der Abtheilung der Meinung, daß eine sofortige unbedingte Gleichstellung der Juden mit den Christen in biefer Hinsicht durchaus nicht rathsam erschiene. Ich erkannte aber auch wohl an, wie schwer es auf der anderen Seite, bestimmte Aus nahmen im vorliegenden Falle geltend zu machen. Es ist mir indeß gelungen, dedAbtheilung einen Vorschlag zu machen, welcher nach dem Gutachten von fünf Mitgliedern unterstützt ist, nämlich:
daß die Juden zu allen Staatsämtern zuzulassen seien, mit Aus— nahme der Aemter, welche mit den Kultus“ und Unterrichts- An⸗— gelegenheiten der Christen in Verbindung stehen, des Richter-Amtes und der Dirigentenstellen der Verwaltungsbehörden.
Marschall: Ich muß bemerken, daß noch eine große Anzahl von Rednern, namentlich solche, die zu den beliebtesten gehören, sich gemeldet haben; ich stelle daher anheim, ob dieselben angehört wer— den sollen.
(Wiederholter Ruf zur Abstimmung.)
Abgeordn. Werner: Insofern alle übrigen Redner auf das
Wort verzichten, verzichte ich auch
(Mehrere Stimmen: Ja! Ja!)
entgegengesetztenfalls würde ich das Wort nehmen. Ich glaube übri⸗ gens, daß dies der wichtigste Theil des Gesetzes ist, und daß wir nicht so schnell darüber hinwe gehen dürfen. Ich bin, wie auch meine Petition bereits gezeigt 6 für die vollständige Emancipation der Juden und kann mich po nur mit dem Sinne derer einver— standen erklären, nämlich der vier, welche für die Bestimmung waren, daß die Juden zu allen Aemtern zugelassen werden, welche nicht mit den Kultus- und Unterrichts Angelegenheiten der Christen in Verbin- dung stehen. Ich muß sagen, ich stimme mit dem Sinne dieser Bestinmung überein, allein ich glaube, daß für die Juden aus der im Gutachten vorgeschlagenen Art der Fragestellung: gob sie zu allen Staaesämtern zuzulassen seien, welche nicht ihrer Natur nach ein christliches Glaubensbekenntniß voraussetzen? etwas Gefährliches er= wachsen würde und schließe mich daher dem Vorschlage des geehrten Mitgliedes aus Pommern an, welches den zweiten Vorschlag bean⸗ tragk hat, jedoch mit Weglaffung des zweiten Theils desselben: „des Richteranites und der Dirigentenstellen der Verwaltungs-⸗Behörden.“
Ich glaube, daß hierauf die Abstimmung wird erfolgen können, und frage den Herrn Marschall, ob dieser Vorschlag als ein Amendement anzusehen fein dürfte. In diesem Falle würde ich glauben, daß die 1 Mitglieder, welche dem dritten Antrage beigetreten sind, sich hier⸗ mil vereinigen würben. Was die Einzelnheiten anbetrifft, so will ich nur etwas noch widerlegen, was gegen bie Emancipation angeführt ist. Es ist gesagt worden, daß noch Vorurtheile gegen die Juden herrschen. Ich begreife nicht, wie man Vorurtheile, und selbst wenn sie in der gebildeten Klasse stattsinden, das Wort reden kann, und wenn sie auch in der Kaufmannschaft sich sinden, so würde ich dafür sein, daß wir sie bekämpfen, aber nicht ihnen das Wort reden, Wir wollen Vorurtheile, wo sie vorkommen, bei Seite setzen, und darum glaube ich, daß es nöthig ist, Alles zu thun, daß derlei Vorurtheile beseitigt werden, und ich bitie daher, daß die Versammlung in ihrer Majorität. für den zweiten veränderten Satz des Gutachtens
stimme. (Ruf zur Abstimmung.)
Marschall: Ich muß die hohe Versammlung erst fragen, ob sie den Schluß der Debatte wünscht, und bitte diejenigen, welche dies wünschen, aufzustehen.
(Masorität für den Schluß der Debatte.)
Wir kommen“ also zur Fragestellung. Ich werde wieder den Grundsatz befolgen, daß zuerst diejenigen Vorschläge zur Abstimmung kommen, welche sich am weitesten von dem Entwurf entfernen, und daß dann erst zum Entwurfe selbst übergegangen werde. Der zunächst zur Abstimmung kommende Vorschlag der Abtheilung ist so formulirt: Sollen die Juden zu allen Staats-Aemtern zugelassen werden, welche nicht ihrer Natur nach ein christliches Glaubens ⸗-Vekenntniß vor⸗ aussetzen.
Es ist bemerkt worden, daß dies eine zu weite Fassung sei, und es ist daher eine andere vorgeschlagen worden, ich stelle daher anheim, ob Über diese Fassung oder über die vorgeschlagene abgeänderte ab— gestimmt werden soll?
Abgeordn. Graf Schwerin (vom Platz): Ich bitte ums Wort wegen eines Versehens, welches ich in meinem Vorschlage gemacht habe.
Referent: Um die Sache so bald wie möglich zu Ende zu bringen, bin ich geneigt, mich mit dem letzteren Vorschlage einver—⸗ standen zu erklären, wonach der Paragraph so zu fassen sein würde, daß die Juden zu allen Staats-Aemtern zugelassen werden sollen, mit Ausnahme derjenigen, mit welchen eine Aufsicht oder Leitung der christlichen Kultus- Angelegenheiten verbunden sind.
Abgeordn. von Ma nteuffel 1II Diese Frage schließt aber . . Kommunal-Aemter aus, und darüber ist noch nicht abge— stimmt. j
Neferent: Ich habe nur Staats-Aemter gemeint.
Ma rschall: Wenn die Versammlung damit einverstanden ist, so würde die erwähnte Frage zuerst zur Abstimmung kommen; sodann die Frage, ob Juden zu allen Staats- Aemtern zuzulassen sind, mit Ausnahme der Aemter, welche mit den Kultus⸗ und Unterrichts⸗Ange⸗ legenheiten- der Christen in Verbindung stehen, des Richteramts, der Landräthe ꝛc., und wenn diese beiden Fragen verworfen werden, so bleibt nur der Gesetz-Entwurf übrig.
Abgeordn. von Platen: Ich trage auf die Abstimmung durch namentlichen Aufruf an. ;
(Mehrere Stimmen: O ho!) ö. arschall: Es ist auf namentliche Abstimmung angetragen worden.
. Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ueber die Fragestellung wollte ich mir noch ein paar Worte erlauben. Es scheint mir, als ob die weiteste und zugleich die befriedigendste Fassung der Frage die wäre, welche von dem Mitgliede für die anklamsche Ritterschaft vorgeschla⸗ gen ist, ich glaube aber veistanden zu haben, daß eine andere Frage zuerst zur Abstimmung kommen soll.
Marschall: Es wird dies die zweite Frage bilden.
Abgeordn. Graf von Schwerin: Ueber den Unterschied der Frage wollte ich mir noch das Wort erlauben. Es war allerdings ein Versehen von mir; wenn man den Satz ganz stehen läßt, wie er steht, so könnte man vielleicht annehmen, es sollten die Juden von afademischen Lehrämtern ausgeschlossen sein. Dies ist jedoch nicht meine, Meinung, sondern sie sollen nicht Elementar⸗-Lehrer an christlichen Elementar⸗-Schulen sein, und dies mag in dem Vorschlage des Herrn Referenten noch mehr ausgedrückt sein, weshalb ich dem⸗ selben beigetreten bin.
Secrrtair Naumann: Eiest den Vorschlag noch einmal vor): Sollen die Juden zu allen Staatsämtern zugelassen werden, mit Ausnahme derjenigen, mit welchen eine Leitung oder Beaufsichti— gung der christlichen Kultus- und Unterrichts-Angelegnheiten ver⸗ bunden ist?
Marschall: Es wird nunmehr bei dieser Fragestellung verblei⸗ , . Es ist auf die namentliche Abstimmung angetragen worden.
. (Mehrere Stimmen: Nein! Nein!)
Auf diese Weise kann die Frage nicht entschieden werden, ich muß vielmehr ermitteln, ob der Vorschlag auf namentliche Abstimmung un⸗ terstützt wird?
(Die hinreichende Unterstützung durch Aufstehen findet statt.)
Secretair Naumann: (Äiest noch einmal die vorige Frage vor, und der namentliche Aufruf findet statt.) J
Marschall muß sich wiederholt der Glocke bedienen, um die zur namentlichen Abstimmung erforderliche Ruhe hervorzubringen):
Der Herr Secretair wird die Frage noch einmal vorlesen.
2 Secretair Naumann (verliest die Frage):
Sollen die Juden zu allen Staats⸗-Aemtern zugelassen werden, mit
Ausnahme derer, mit welchen eine Leitung oder Beaufsichtigung der
christlichen oder Kultus-Angelegenheiten verbunden ist? ö
Es wird mit dem Buchstaben M. angefangen.
Namen. Abegg, Kommerzien-Rath Aldenhoven, Gutsbesitzer Allnoch, Erbscholtisei⸗Besitzer Anwandter, Apotheker Appelbaum, Kaufmann Arndt, Raths⸗Maurermeister von Arnim, Landschafts⸗Rath von Arnim, Oberst = Lieutenant und Kreis Deputirter von Arnim, Rittergutsbesitzer Asch, Rittmeister 4. D. ünd Kreis-Deputirter Graf von der Asseburg, Kammerherr von Auerswald, General- Landschaftsrath
fehlt. 1
Baensch, Kaufmann
von Bardeleben, Landrath
Barre, Kaufmann
Bauch, Blr germeister .... ..... ... ...... ...... ......
Bauck, Rittergutsbesitzer
Baum, Kommerzien-Rath und Präsident der Handels- Kammer
Becker, Ortsrichter ....
von Beckerath, Banquier
Beemelmanns, Bürgermeister
Behling, Schulze..
von Bennigsen⸗Förder, Bürgermeister Berein, Erbzins guts⸗Besitzer
Bergenthal, Landwirth
Berger, Gutsbesitzer
von Beringe, , , .
Berndt, Erb⸗ und erichts⸗ Schulz . Bertram, Geh. Reg. Rath und Dber⸗Bürgerm Beuster, Braueigen und Rathmann Biesing, Gutsbesitzer
Ja. 1
eister ..
Graf don Bismark-Bohlen, Oberst a. D. und Land—⸗
tags⸗Marschall der Provinz Pommern von Bismark⸗Schönhausen von Bismark, Deichhauptmann ...... ... ...... von Bismark, Landrath Bleyer, Eibscholtisei⸗Besitzer Blindow, Landrath
Graf Adolph Bninski, Provinzial-Landschaftsrath
Boch, Sohn, Gutebesitzer Graf von Bochholz, Rittergutsbesitzer von Bockum⸗Dolffs, Landrath.. ...... ....
Freiherr von Bodelschwingh, Regierungs-Vice-Präsi-
dent von Bodenhausen, Kammerherr von Bodungen, Rittmeister Bölting, Goldarbeiter. ...... Böning, Lehnschulze. du Bois, Rittergutsbesitzer ..... von Bonin, Ober⸗Präsident
Graf von Boos-Waldeck, Landratht;.. .
Born, Amtmann Bornemann, Medizinal-Assessor und Rathsherr. von Borries, Landrath
w
Bracht, Landwirth, vormals Regierungs-Rath..=—
Braemer, Landschafts⸗Rath
von Brandt, Kammerherr. ..... .. ..... ...... .... Brassert, Geheimer Bergrath und Magistrats⸗Mit⸗
glied
vol Bredow, Ritterschafts⸗Rath und Kreis-Teputirter
Bredow, Kreis-Justizrath von Brodoweki, General-Landschafts⸗Direktor.. Brown, Bürgermeister
Baron von Brucken, genannt von Fock, Ober—
rungs⸗Rath Brüninghaus, Gutsbesitzer und Fabrikant
2
Regie⸗
von Brünneck, Excellenz, Ober⸗Burggraf und Provinzial⸗
Landtags ⸗Marschall Brust, Kaufmann Budde, Bürgermeister
Büning, Landwirth ...... ...... .. ..... ......
von Byla, Landrath.... ...... ... .... von Burkersrode, Kammerherr
Camphausen, Präsident der Handels⸗Kammer..«.
von Carlsburg, Regierungs- und Landrath Freiherr von Carnap, Rittergutsbesitzer Cleemann, Kaufmann
Cochlovius, Erbscholtiseibesitzer
von Coels, Landrath
Conze, Kaufmann
Coqui, Kaufmann
Freiherr von Czettritz, Landrath
Dahlström, Rathmann
Dahmen, Gutsbesitzer
Dansmann, Erbschulzengutsbesitzer, Kreisschulze Deimel, Oekonom und Hammerbesitzer
Delius, Kaufmann
Dembowski, Rathmann
Denck, Bürgermeister
Denzin, Kaüfmann und Mühlenbesitzer Derenthal, Gemeinde⸗Vorsteher
von Diebitsch, Landes- Aeltester
—
2
Diergardt, Geheimer Kommerzien⸗Rath. ..... ......
Diethold, Bürgermeister
Dittrich, Bürgermeister
Doering, Kaufmann
Graf zu Dohna, Landschafts-Direktor Doltz, Kruggutsbesitzer. . Donalitius, Rittergutsbesitzer
von Donimierski, Landschafts⸗Deputirter Dorenberg, Ackergutsbesitzer
Douglas, Bürgermeister
Dräger II, Ackerwirth
Dulck, Professor
Baron von Durant, Landrath
von Dycke, Regierungsrath a. D
Freiherr von Eltz-Rübenach, Rittergutsbesitzer. Engau, Bürgermeister
Epping, Kaufmann
Essewich, Rathsherr
Eule, Erblehnrichter.
Graf zu Eulenburg, Kammerherr und. Tandrath
von Eynern, Kaufmann
von Fabeck, Major und Landrath
Fabricius, zweiter Bürgermeister. =.
Facilides, Bürgermeister
Farthöfer, Bürgermeister
Faßbinder, Gutsbesitzer
Fellmann, Rittergutsbesitzer
Fiebig, Bürgermeister
Graf von Finkenstein, Ober⸗Marschall von Flemming, Rittergutsbesitzer Flemming, Kaufmann
Forstreuter
Franzius, Stadtrath
Freitag, Erb- und Gerichtsschulz Frentzel⸗Beyme, Kommerzienrath Freiherr von Friesen, Landrath. ..... .... Fritze, Apotheker
Graf von Fürstenberg, Rittergutsbesitzer Funk, Gutsbesitzer . J
1
ö =
6 —
Nein.
*) Der Abgeordnete 3 hat in der Sitzung am 17. Juni be-
merkt, daß er nicht mit Nein,
ondern mit Ja gestimmi habe.
*
Namen. — 2 — Bürger meister von Gadow, Großherzoglich mecklenburg ⸗ schwerinscher Kammerh
Gormanns, Notar 66
von Gottberg, Rittergutsbesitzer Graach, Gutsbesitzer
Grabow, Kriminal- Rath und Oberbürgermeister von Graevenitz, Erbtruchseß
Graetz, Kaufmann
von Gralath, Landschafts⸗Direktor Greger
Gries, Kaufmann
Gruhn jun., Gutsbesitzer
Grunau, Kommerzien⸗-Rath, zu Elbing Grunau, Kommerzien-Rath, zu Stolp Grunwald
Freiherr von Gudenau, Landrath
von Gustedt, Landrath
Haasenwinkel
Haeger, Gutebesitzer
Graf von Haeseler, Ritterschafts⸗Rath
von Hagen, Landschafts⸗Rath
von Hagenow, Rittergutsbesitzer
Hammer, Kaufmann und Stadtrath
Haniel, Kommerzien-Rath
Hanisch, Ortsrichter
Hansemann, Kaufmann
von Hanstein, Landrath
Harder
Hartmann, Ortsschulze
Haugwitz, Kreis⸗Deputirter
Hausleutner, Apotheker...
Baron von Harthausen
Hayn, Kaufmann
Hein, Erbscholtisei⸗Besitzer
Hein
Heinrich, Kaufmann
Graf von Helldorff, Kammerherr
von Helldorff, Kammerherr und Landrath
Hensche, Rittergutsbesitzer
Herbertz, Rittergutsbesitzer und Kaufmann
Heuer, Kreisschulze
von Heyden, Ritter gutsbesitzer
von der Heydt, Handelsgerichts Präsident
Freiherr von Hilgers, Landrath
von Hiller, Rittergutshesitzer
Freiherr Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Pro⸗ vinzial⸗ Landtags Marschall
Hirsch, Bürgermeister und Justitiar
Graf von Hoensbroech, Rittergutsbesitzer-⸗-⸗«= ]
von Holzbrink, Landrat h;.
Holzklau, Lederfabrikant und Rathsherr
Graf von Hompesch⸗Rurig, Rittergutsbesitzer
Hoof, Rittergutsbesitzer
Graf von Hoverden, Kammerherr
Hübler, Rathsherr
Hüffer, Kommerzien⸗Rath ...... ...... ;
Hustedt, Ackersnmignn ;? , ;
von Hhmmen, Geheimer Regierungs- und Landrath.
Jachmann, Kommerzien⸗ ,, Jahnke, Kaufmann und Rathsherr
don Jaraczewski, Rittergutsbesitzer
Jebens, Kaufmann, , von Jena, Kammerherr. . .. .«
Illigens, Kaufmann
Jörrissen, Steuer⸗Einnehmer
Jordahn, Landschafts⸗Rath
Jordan, Freigutsbesitzer . Jungbluth, beigeordneter Bürgermeister Junker, Bürgermeister und Hauptmann a. D
Kaesewurm, Rittergutsbesizer = von Kalckstein, Rittergutsbesitzer
von Kall, Rittmeister a. D..
Kamp, Landwirth und Gemeinde⸗
von Kannewurf, Rittergutsbesitzer
Karker, Kaufmann . Raspers, Kaufmann,. ; von Katte, Ritterschafts Rath
Kayser, Kommerzien⸗Rath, :
Keferstein, Kaufmann und Fabrikant... ...... ; Kerl, Oekonom und Brauherr
von Kerssenbrock, Landrath
Kersten, Bürgermeister. ..... . von Kessel, Landes- Aeltester
Kirberg, Handelskammer Präsident
von Kleist, Landrath auf Nemitz
von Kleist, Landrath auf Reinfeld
Kluge, Seifensieder
von e,, Landrath a. D.
Knoblauch, Geheimer Finanzrath,
cbesitzer und Dr. phil..
Krauthausen, Rrohn, Gutsbesißer 1 *
l Krüger, Kaufmann . 2 *
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