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Allgemeine
Preußische Zeitung.
Berlin, Dienstag den 22sten Juni
Das Ab onnemen t beträgt: 2 RKthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Kthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Sei einzelnen ummern wird der gogen mit 23 Sgr. berechnet.
Allgemeiner Anzeiger.
Inserate, deren Aufnahme in den Allgemeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, werden an den Wochentagen von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Expeditions⸗Lokale, Behrenstraße Nr. v2, in Empfang genommen. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum einer Zeile 2 Sgr. Bei der großen Verbreitung unseres Blattes, namentlich auch im Auslande, glauben wir darauf aufmerksam machen zu müssen, daß außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekanntmachungen der respektiven Behörden des In⸗ und Auslandes, alle das Eisenbahnwesen, Literatur und Kunst, Industrie und Handel betreffende Anzeigen, so wie auch Familien⸗Nachrichten jeder Art in dem Anzeiger der Allg. Preuß. Zeitung siets Aufnahme sinden. Auswärtige haben ihre Inserate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden. Zusendun⸗ gen don siterarifchen und artislischen Novitäten, deren Besprechung im Feuilleton der Allg. Preuß. Zeitung gewünscht wird, bitten wir unter der Adresse der Nedaetion
portofrei oder durch Buchhändler⸗Gelegenheit bewirken zu wollen. ö
Aue pe- Angelten dee Au rn , , . anf Dieses Hiati an, für Sersin die ere e, e. Allg. Preuß.
sen ren dM nr. S3.
In ser tions- Gebühr für
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aum einer Zeile 23 — 32 Anzeigers 2 Sgr.
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1847.
An dem an einem der
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Gekanntmachungen lzaol
Auf dem Gute Falkenstein in der Neumark und auf dem . . . der Kurmark Brandenburg hafteten früher zwei von der Marwitz sche Lehnsstämme, welche nach der Subhastation der Güter zum Deposito= rio des Königlichen Ober- Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O. gezahlt sind, und von denen am 31. März 1845 der 2 4000 Thlr. (Viertausend Thaler) Cou⸗ rant, der zweite 4690 Thlr. 22 Sgr. 1 Pf. (Viertau⸗ sendfechshundertneunzig Thaler 2. Sgr. 4 Pf) Cou= ant betrug. Als allein Berechtigte zu diesen Lehns—⸗ stämmen treten: ᷣ . 1) der Major a. D. Heinrich Georg Christian August Friedrich von der Marwitz zu Aschersleben, 2) der Major a. D. Heinrich Leopold von der Mar— witz zu Cöln . auf. In zweien Notariats-Akten vom 13. Juni 1846 und 15. *! 1846 haben sie unter Zustimmung des Sohnes des ersteren, des Lieutenants im 16ten Infan⸗ terie⸗Regimente Herrmann Ferdinand Christian Erdmann von der Marwitz zu Cöln, die Lehnseigenschaft der ge= nannten beiden Lehnsstämme aufgehoben, und sie für freies, dem Lehnsverbande nicht mehr unterworfenes und jedem zur Hälfte auszuzahlendes Allodium erklärt. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 15. Februar 1840 werden alle unbekannten Anwärter zu dem auf den Sechsten Dezember 1847, Vormittags 11 Uhr, im Instructionszimmer des Ober-Landesgerichts hier= selbst vor unserem Deputirten, Ober-Landesgerichts⸗Re⸗ ferendarius Steinhausen, anstehenden Termine mit der Aufforderung vorgeladen, vor oder in demselben ihre Erklärung über diesen Familienschluß abzugeben, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrechte wird prä— kludirt werden. Frankfurt a. O', den 9. April 1847.
Erster Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.
1600] Mortifications⸗Proktlam.
Nachdem in Sachen des Hufners Jochim Hinrich Rath in Liensfeld, Klägers, wider den Proprietair Jo⸗ hann Georg Friedrich Stange, früher in Travemünde, dann in Schwartau, gegenwärtig in Berlin, Beklagten, betreffend Tilgung eines Protokollats, der Beklagte dem unbedingten Befehle von 17. / 26. Mai, die in der Hufenstelle des Klägers zu Liensfeld protokollirte, am 7. April 1830 von Johann Hinrich Tamm in Liens— feld an des Jacob Ludwig Bruhns Wittwe in Lübeck über 6000 Thlr. Courant ö am 26. April 1832 von dieser an Hartwig August Stange in Teu— tendorf cedirte und am 17. August 1834 von dem der⸗ zeitigen Stellbesitzer Knaack agnoscirte Obligation ein— zuliefern, seine Einwilligung in die Tilgung derselben u erklären und die Kosten zu bezahlen, keine Folge ge— . hat, ist nunmehr auf ferneren Antrag des Klä— gers, der geschehenen Androhung gemäß, der Beklagte als in die Tilgung willigend anzusehen, und werden Alle, welche an die bezeichnete Schuldverschreibung oder deren gerichtlich deponirten Werth Ansprüche irgend einer Art machen zu können glauben, aufgefordert, die⸗ selben innerhalb 2 Wochen nach der letzten Bekannt⸗ machung dieses Proklams — Auswärtige unter Be— stellung hiesiger Aktenprokuratoren — bei dem unter⸗ de,. Amte anzumelden, widrigenfalls sie nach blauf dieser Frist von selbst, unter Auflegung ewigen Stillschweigens, mit demselben ausgeschlossen sein sollen und zu gewärtigen haben, daß jene Obligation durch Tilgung des Protokollats ohne Weiteres ö ungültig erklärt werden wird.
Großherzogl. Oldenburgisches 14. Juni 1847.
(L. S.)
Amt Eutin, den
Mölling.
Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger loss y Eisenbahn.
Billets zur Fahrt von Berlin nu Potsdam,
*.
Nwelche zur Rückfahrt mit den Ab end-
—— — zügen desselben Tages zu be— nutz en sind, weiden zu den ermäßigten Preisen von 125 Sgr. für die dritte, 25 Sgi. für die zweite Klasse
täglich Abends 5 und ?7 uhr,
Donnerstags von 12 Uhr Mittags an,
Sonntags zu allen Zügen, ausgegeben. h s
onntags gehen sämmtliche Zü
Berlin bis zur Wiiblareer e, Kr ersts! 12, 2 und 5 Uhr, an den übrigen Tagen 2 und? 5 Uhr. Vom Wildpark zurück 9. täglich Züge 6 und 9 Uhr Abends. z
Donnerstags und Sonntags werden während des Sommers Abends 8; Uhr Extrazüge von Potsdam nach Berlin eingerichtet, Abends 8 Uhr wird an diesen Tagen der ug vom Wildpark nach Potsdam gehen.
. in erlin für Potsdam gesösten Billets gelten für obige Züge Fahrt nach dem Widpark.
Bom nächsten Mittwoch, den 23. 2.
an, werden Mittwochs und Sonntags Extra— fahrten von Berlin resp. Potsdam nach
Werder (nit Billets zut Hin. und Rückfahrt, im Anschluß an die von Berlin 55, 9 und 2 Uhr ab⸗
anch zur
ehenden Züge) veranstaltet. N Punkte der Havel gelegenen Anhaltepunkte ist für Erfrischungen, namentlich Kirschen, und für Gelegenheit zur neberfahrt nach Werder, Baumgartenbrück und Petzow gesorgt. Zur Rück⸗ fahrt sind die Magdeburger Züge bis Abends 9 Uhr und ein Ertrazug Abends 6 Uhr zu benutzen.
Das Billet zur Hin- und Rückfahrt kostet von Berlin für die dritte Klasse 135 Sgr., für die zweite Klasse 25 Sgr.
* . Sonntags werden bis auf Weiteres auch in Berlin und Potsdam Billets zur
Hin- und Rückfahrt nach Branden—
hurg verkauft, welche von Berlin aus fürdie dritte Klasse 20 Sgr. für die zweite Klasse 1è Thlr., von Potsdam aus für die dritte Klasse 15 Sgr., für die zweite Klasse 22 Sgr. 6 Pf. kosten.
Große Gesellschaften, welche Preisermäßigun-⸗ gen zu haben wünschen, ersuchen wir, sich durch die Bahnhofs-Beamten schristlich an uns zu wenden.
8 di elt ow rn n der Berlin-Potsdam⸗-Magdeburger Eisenbahn⸗ Gesellschast.
(6756
Die halbjährigen Zinsen der Prioritäts⸗
Obligationen ark Lit. A. und B., sür die Zeit vom 1. Januar bis
ult. Juni er. können vom ittagsstunden von 9 bis
sische Zweigbahn.
12 Uhr entweder bei d. Herren Gebr. Veit C Co. in Berlin, Neue Promenade Nr. 10, Re bei unserer Haupt-Kasse hierselbst
gegen Uebergabe der Coupons, welche nach Litir. und Nummern geordnet und mit einem Verzeichnisse beglei⸗ tet sein müssen, erhoben werden. ö ö
Gleichzeitig kommen die noch nicht präsentirten Cou— pons der Stamm-⸗Actien pro 1. Juli bis ult. Dezem— ber v. J. zur Zahlung.
Glogau, den 12. Juni 1847.
, 60 n der Niederschlesischen Zweigbahn-Gesellschaft.
4256 Bekanntmachung.
5. — * — * ** ag
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf
die in ö Gesell⸗
schafts-Statute §5§. 11
bis 15 enthaltenen Be⸗
stimmungen fordern wir
die Actionaire hierdurch
ö WMI. auf, die si ch ste Ra⸗ , . tenzahlung von
32 n X Aar X H 63 ö zehn Prozent
auf die resp. Actien bis zum 1. Juli c. nach Wahl der Actionaire bei folgenden Bankhäusern, welche die Zah—⸗ lungen vom 1. Mai c, ab in den Vormittagsstunden in Empfang nehmen werden, zu leisten,
in Berlin bei Herren Hebrüder Schickler,
in Elberfeld bei Herren von der Hevdt-Kersten
u. Söhne, in Elberfeld bei Herren Joh. Wichelhaus Pet. Sohn und
in Barmen bei Herren Gebr. Fischer. ö
Es sind bei dieser Einzahlung die über die früheren Einzahlungen von funszig Prozent sprechenden Quit⸗ tungsbogen mit einem doppelten Verzeichnisse, auf wel⸗ chem außer den Nummern der Quittungsbogen auch der gesammte Betrag der mit denselben eingehenden Zah⸗ lungen zu vermerken ist, bei einem der vorbenannten Bankhäuser einzureichen. Eines von diesen Verzeich⸗ nissen wird, mit der Empfangs ⸗Bescheinigung des Bank⸗ hauses verfehen, als Interims⸗-Quittung dem Actionair fosort zurückgegeben. Die Rückgabe der Ouittungsbo⸗ gen selbst erfolgt, nachdem auf jedem derselben über die
nene Einzahlung quitlirt sein wird, gegen Retradition
der Interims⸗Quittung. Die auf die bisher gezahlten 80 Prozent fallenden Zinsen seit dem letzten Einzahlungstage, 1. März c,
werden gemäß S. 18 des Siatuts zu vier Prozent mit zwanzig Silbergroschen bei jedem Quittungsbo⸗-
gen in Aufrechnung gebracht. Die Verzinsung der ge— genwärtigen . beginnt vom 1. Juli e. ab.
Elberseld, den 21. April 1847.
Die Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn- .
— —
Ludwigshafen -Bexbacher söoꝛ n Eisenbahn.
Laut Bekanntmachung des Direltoriums der Königl. Bayerischen kon- zessionirten Phfälzischen Ludwigsbahn d. . Speyer
é den 26. Mai d. J. ist ltr es den Actienairen af ngestattet, die noch
fehlenden 30 39 auf ihre Quittungsbogen mit einem Male einzuzahlen, wogegen volle Ac—
tien mit halbjährlichen 4 75 Zins- Coupons, vom 1. Juli c. angehend, ausgegeben werden.
Wir sind bevollmächtigt, die Einzahlung anzunehmen, ersuchen daher die Herren Actien-Besitzer, welche von diesem Rechte Gebrauch machen wollen, ihre Quittungs= bogen vom 15ten d. Mts. ab bei uns einzureichen und f jeden derselben Fl. 150 einzuzahlen, wogegen die bereits aufgelaufenen Zinsen der letzten Ratenzahlung in Anrechnung gebracht werden. — Die neuen Actien werden wir in kürzester Zeit wieder zurückgeben.
Berlin, den 1. Juni 1847.
Hirschfeld C Wolff, Linden Nr. 727.
Sach siseh⸗Schlesische 36e EGisenbahn.
Bestimmungen über ludirte Actien. In der am w 36. Mai d. J. i ; hierselbst abge⸗ haltenen 5ten Ge⸗ neral⸗Versamm⸗ lung ist beschlos⸗ sen worden: den Inhabern von Actien der Sächsisch⸗ rn, Schlesischen nm, Eisenbahn⸗ Gesellschaft, welche wegen nicht geleisteten Einzah⸗ lungen nach §. 18 der Statuten prälludirt worden sind, die auf eine jede Interims-AUctie bisher ge⸗ leistete Einzahlung ohne Zinsvergütung und nach Abzug der erwirken Conventionglstrafe von 6 Thlr. pr? Interims-Alctie zumickzugewähren, in sefern sic bieselden bis zum 31. Dezember d., J. melden und durch Abgabe der Interims-⸗Actie genügend legitimiren. Solches wird hierdurch zufolge Hoher Genehmigung mit der Bemerkung bekannt gemacht, daß die Erhebung der betreffenden Beträge von jetzt an QAntonstr aße Ir, erfolgen kann. Diejenigen bräkludirten Interim alclien aber? welche bis zum 31. Dezember 8. J. hicht prodä⸗ zirt worden, werden hierdurch aller ihrer Nechte und Ansprüche unwiderruflich als verlustig erklärt. Bresben, den 9. Juni 1847. I n , der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Anton Freiherr von Gablenz. v. Burgsdorff.
Säch si seh⸗Schlesische Eisenbahn.
Hiermit wird die 2 zu leistende zehnte 3 Einzahlung der Sächsisch⸗Schlesi⸗ schen Eisenbahn und zwar von 10 Thaler auf jede Actie ausgeschrie⸗ ben. Dieselbe ist zu ⸗ gewähren, ent= ** /r r, weder. den 26., 27. oder 28. Juli a. «. bei der Bank zu Leipzig, oder den 29, 36. oder 31. Juli a. «. von früh 9 Uhr bis Mittag 12 Uhr, und von Nach⸗ mittag Uhr bis Abend 5 Uhr in Dresden im Bureau der Säch sisch-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft⸗ Anton⸗ straße Nr. 7 — unter Rückgabe der vom 145. November v. J. datirten Interims⸗A1Actien der neunten Einzah⸗ lung mit za, 3 pf. 4 7 Thlr. 22 Ngr. 5 Pf. baar un 2 7 ö. ; 5 - durch Zurechnung der Zin— sen vom 15. November 1816 bis 30. Juni 16847,
wogegen sodann volleingezahlte Actien, auf 100 Thlr.
lautend, mit Talon und Dividenden- Coupons vom 1. Juli a. c. versehen, ausgehändigt werden. . Biejenigen Actionaire, welche zie, n n n, bis zum obigen Schlußtermin (den 31. Juli Nachmittags 5 Uhr) nicht geleistet haben, verfallen der §. 17 der Staiuten fest ., Strafe von 10 36 der Einzah⸗ lungssumme 9. hlr. für die Actie). resden, den 15. Juni 1847. ; as Direktor i u m der Sächsisch Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Anton Freiherr von Gablenz. Franz Netcke.
* Zusolge der günstigen Jahreszeit ist die Eröff⸗ nung der Bade⸗Saison für die Seebäder in der großen städiischen Seebade - Anstalt zu Scheveningen, auf den 1. Juni bestimmt. Von Suteñ des Magistrats von Haag, wie auch von der des neuen Pächters des Bade— hotels, Herrn de Witt, ist alle mögliche Mühe ange— wendet, um sowohl durch Vermehrung der Zahl der Badewagen, Verschönerung und neues Amenblement des Hotels, als durch Verminderung der Preise den alten Ruf dieser Bade⸗Anstalt zu erhalten und zu erhöhen. Auf Anfrage giebt nähere Auskunft besagter Hen de Witt, wie auch Dr. d'Aumerie, Badearzt und Se retair der Bade- Kommission, der sich auch erbietet, wegen Wohnungen in Privathäusern in Scheveningen Nach⸗ richt zu geben. .
Haag in Holland, den 31. Mai 1847.
Die Bade-Kommission. G. L. H. Ho oft, Präsident. J. T. d' Au merie, Secretair.
Literarische Anzeigen. 1601
Von der in meinem Verlage erscheinenden vollstän⸗— digen und korrekten Ausgabe der
Verhandlungen des ersten Preu— ßischen Vereinigten Landtagts
werden heute die Hefte 5. und 6. (oder Bogen 31 — 50. der II. Abtheilung), enthaltend: Die Verhandlungen vom 8. bis 18. Mai, ausgegeben. . Wie bisher, werden auch ferner täglich 2 Bogen die Presse verlassen, und wird somit das Werk kurz nach dem Schlusse des Landtages vollständig mit Sach= und Namen-Register in den Händen der geehrten Ab= nehmer sein. k Ueber die Bogenzahl des Werkes läßt sich vor dem Schlusse des Landtages zwar keine bestimmte Angabe machen, doch kann man schon jetzt mit einiger Sicher= heit schließen, daß dasselbe 100 bis 120 Bogen (10 bis 12 Hefte) nicht übersteigen werde. ; ö Preis des Heftes von 10 Bogen größten 8. For— mals in gediegener Aus stattung 20 Sgr. Berlin, den 16. Juni 1817. Karl Neimarus, Gropius scche Buch- und Kunsthandlung, Königl. Bauschule Nr. 12.
1690 b] . 1 n Zur Bea chtung für Kunstfreund l. Der Vertnf der Gemälde alter Mei—
ster aus der rühmlichst bekannten Sammlung des am 2. März d. J. hierselbst verstorbenen Professors der Königl. Akademie der Künste, Herrn Kretschmar,
—2 * 1 . wird täglich von g— 12 und von 2—35 Uhr fort- gesetz. — Auch sind mehrere hundert Kupferstiche alter Meister in Mappen, als auch unter Glas und Rahmen, zu verkaufen. — Artilleriestr. 7 — 2 Tr. hoch.
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6891] Eingesandt. Kartoffelbier.
Nicht bloß die Fähigkeit in Beurtheilung von Bie— ren wird bei den sechs Bohmhammelschen Kartoffelbier— Vertheidigern (Bürgern) bestritten, sondern sogar ihre Existenz! Tieselben werden daher gebeten, dem Bier⸗ liebenden Publikum sich näher zu decouvriren. JL. II.
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Friedrichsstr. Nr. S3, zw. d. Vehrenstr. u, den Linden, empfehle ich einem hochgeehrten Publikum hiermit ganz ergebenst. in 7 ANA
Die tägliche 1 able d hoöte Cou⸗ vert 10 Sgr. beginnen um 4 Uhr, 42, 2 u. 3 Uhr, la Carte zu jeder Tageszeit. Für die geehrten Herren Landstäude bleibt die Einrichtung, daß nach deren Sitzung noch ein be— sonderes Fable d'hore stattfindet. ;
F. W. Buchow, Traitenr.
Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener
Aœn die Leser.
Meldungen, leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten se
unvollständige Exemplare der Allgemeinen Preußischen Zeitung zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst re eiti ĩ n . . 9 1 . ] ig so bewirken zu wol⸗ len, daß wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange deffelben danach bemessen können. Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige — n. bereits ö
nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.
Der vierteljährliche Pränumerations-Pröeis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das
Inland. — Bestellungen für Berlin werden in der Expedition
(Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum i ins Haus gesandt. — Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post-Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird 6 Bogen mit 23 66
berechnet.
nhalt.
Amtlicher Theil.
Landtags-Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände vom 17. Juni: Interpellation in Betreff der Geschäfts⸗ Ordnung; Verzeichniß der zunächst zu erledigenden Petitionen; Bemerkungen darüber; Fortsetzung der Verhandlungen über die Allerhöchste Proposition, die Verhältnisse der Juden betreffend; Berathung der einzelnen Paragraphen des Gesetz⸗Entwurfs.
Beilagen.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Ober-Landesgerichts⸗Rath Welter zu Münster zum Direktor des Ober⸗-Landesgerichts zu Halberstadt; und An die Stelle des bisherigen preußischen Konsuls, Fr. G. Küster in Reval, welcher auf sein Gesuch entlassen worden, den dortigen Kaufmann Andreas Koch zum Konsul daselbst zu ernennen.
Der bisherige Ober⸗Landesgerichts-Assessor Werne zu Warhurg ist zum Justiz-Kömmissarius bei den Gerichten zu Burbach und Sie⸗ gen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Burbach und unter Verstat⸗ kung zur Praxis bei den Instiz-Aemtern Friedewald und Freusburg, so wie zugleich zum Notarlus im Departement des Ober-Landesge— richts zu Arnsberg ernannt worden.
Angekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevoll— mächtigteẽ Minister am Königlich neapolitanischen Hofe, Kammerherr Freiherr von Brockhausen, von Neapel.
Abgereist: Ihre Durchlaucht die Herzogin von Sagan— Talleyrand, nach Neu⸗Strelitz.
Se. Excellenz der Kaiserlich österreichische Wirkliche Geheime Rath, Graf von Lebzeltern, nach Stettin. .
Der Königlich hannoversche Ober-Hofmarschall, Graf von Wan⸗ genheim, nach Hannover.
Landtags - Angelegenheiten.
Sitzung der Kurie der drei Stände am 17. Juni.
Die Sitzung beginnt unter Vorsitz des Landtags-Marschalls von Rochow 19 Minuten nach 10 Uhr. Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Frhr. von Waldbott und Siegfried. ö Marschall: Das Protokoll der vorigen Sitzung wird ver— esen. ; . dasselbe durch den Secretair von Patow verlesen wer— en war): Findet sich zu dem Protokolle etwas zu bemerken? , Da nichts bemerkt wird, so ist das Protokoll hierdurch ge⸗— nehmigt. ger Hem Abgeordnete von Meding hat das Wort verlangt. Abgeordn. von Meding: Es 1 gestern von dem geehrten Abgeordneten der Grafschaft Mark eine Bemerkung in Bezug auf eine Aeußerung gemacht worden, die ich gethan habe. Diese e n . schien zuerst den Charakter einer persönlichen zu haben, und weil ich der Ansicht bin, daß man die hohe Versammlung mit persönlichen Erörterungen so wenig wie möglich behelligen muß, habe ich darauf verzichtet, etwas zu erwiedern. Bei näherer Erwägung . ich jedoch, daß die Sache einen allgemeinen und sachlicheren Charakter hat, und deshalb habe ich um die Erlaubniß gebeten, noch jetzt einige Worte darlber sagen zu dürfen. Ich muß mir gestatten, auf das Faktum zurückukommen. Es war in der Versammiung in Anregung gekom⸗= men, ob die Juden Offiziere werden könnten, und gefragt, worauf es sich gründe, daß sie, wie es scheine, nicht Offiziere würden. Es war vol einem Redner der Krone hierauf angeführt worden, daß es auf einem besonderen Befehle Sr. Majestät des Königs beruhe, daß kein Jude zum Offiziere vorgeschlagen werden sollte. In Folge dessen fand die Ansicht in der hohen Versammlung Anklang, als ob es an einem legal publizirten Gesetze fehle, wodurch die Jide von dem Offizier⸗ stande ausgeschlossen würden. Ich erlaubte mir, darauf aufmerksam zu machen, daß es mir schiene, daß diese Bestimmung in den be⸗ treffenden Paragraphen des Gesetzes von 1812 allerdings liege. Ich will mir erlauben, diese Paragraphen vorzulesen.
„8. 8. Sie können daher akademische Lehr⸗ und Schul- auch Gemeinde Aemter, zu welchen sie sich n , nr 8
Inwiefern die Juden zu anderen öffentlichen Bedi 3 d Staats⸗Aemtern zugelassen werden ern ff . . , . der Folge der Zeit gesetzlich zu bestimmen.“
Da kein Zweifel darüber sein kann, daß die Offiziere zu den Staatsdienern gehören, so schien es mir ganz klar zu sein, daß die Juden auch nicht zu Offizierstellen so lange würden zugelassen werden dürfen, als bis Se. Majestät anderweit darüber bestimmt hätten, und über diese weiteren Bestimmungen ist eben Se. Majestät gegenwär⸗ tig mit Seinen Ständen in Berathung getreten. Die Ausstellung nun, die von dem geehrten Vertreter der Grafschaft Mark mir ge⸗ macht wurde, ging dahin, daß eine Bemerkung von mir vom Platze aus gemacht worden 6 während ich nicht in der Zahl der eingeschrie⸗ benen Redner stände. Diese Ausstellung ist an sich ganz richtig, der Herr Marschall hat das auch eingeräumt. Nach der strengen Ord⸗ nung des Geschäfts-Reglements 6 man nur in der Reihe sprechen, in der man verzeichnet ist. Ich war nicht an der Reihe und hätte warten müssen, bis ich aufgerufen worden wäre und mich die Reihe getroffen hätte. Ich glaube aber, daß es vielfältig in der Versamm— lung geschehen ist, daß solche einzelne Bemerkungen gemacht wurden, und daß dies oft zur Abkürzung der Berathung, mithin zum Nutzen der Versammlung, beigetragen hat. Von diesem Gesichtspunkte aus 9 ich, daß materiell das eingeschlagene Verfahren kein Nachtheil, ondern ein Gewinn für die . gewesen ist. Wenn nun aber zugleich der Herr Abgeordnete von der Grafschaft Mark be⸗ merkte, er könne mir nicht das Recht zugestehen, eine solche Bemer⸗ kung zu machen, weil ich nicht ein Redner des Gouvernements sei, so habe ich darauf zu erwiedern, daß ich ganz gewiß mir nicht ein— fallen lassen kann, der Redner des Gouvernements zu sein, daß es sich aber hier auch gar nicht darum handelte, die befonderen Inter⸗ essen des Gouvernements wahrzunehmen, sondern nur darum, eine Bemerkung zu machen, die im Interesse der Wahrheit und der Auf— klärung der hohen Versammlung lag, und dazu beizutragen, das ist, glaube ich, unser gemeinschaftliches Interesse, wir mögen von einer Ansicht ausgehen, von welcher wir wollen. Allerdings sind wir hauptsächlich und zunächst durch die Wahl unserer Kommittenten hier und haben diejenigen Pflichten wahrzunehmen, die wir als Abgeord⸗ nete des Landes und des speziellen Bezirks, für den wir gewählt sind, wahrzunehmen haben. Es kömmt also auf die besonderen Pflichtver⸗ hältnisse, in denen wir außerdem noch stehen, nicht an, und es wäre wünschenswerth, wenn an diese besonderen Pflichtverhältnisse nicht all⸗ zu oft erinnert würde. Wenn aber daran erinnert wird, daß eine nicht unbedentende Zahl von Mitgliedern der Versammlung außer der Eigenschaft, die sie als Abgeordnete haben, noch mit besonderen Rech⸗ ten und Pflichten als Diener Sr. Majestät des Königs verpflichtet sind, dann glaube ich, daß auch dieses Verhältniß von Rechten und Pflichten für alle diese Staatsbeamten dasselbe ist und es nicht dar⸗ auf ankommen kann, ob der Eine oder Andere etwas älter in dem Dienste ist, ob er in der einen oder in der anderen Stellung steht, und ich glaube, daß in diesem Falle dieselben Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden müssen für den Abgeordneten des Landesbezirks Hagen, wie für den Ober⸗-Präsidenten von Bran⸗ denburg.
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Wenn ich mir gestern in Be⸗ zug auf das, was uns so eben von dem geehrten Vertreter der jü⸗ terbogker Ritterschaft vorgetragen worden ist, das Wort erbeten hatte, so geschah es nur, um eine Bemerkung in Betreff der Ge⸗ schäftsordnung zu machen. Die Geschäftsordnung schreibt ausdrück— lich vor, daß der Marschall den Rednern nach der Reihefolge, in der sie sich melden, das Wort zu ertheilen habe. Nach dieser Regel ist bisher auch verfahren worden, und die einzige Ausnahme ist nur die, daß dem Referenten und demjenigen, der ein persönliches Faktum zu berichtigen wünscht, das Wort gegeben wird
Marschall: Darf ich eine Unterbrechung machen. Auch die—⸗ jenigen können das Wort außer der Reihe erhalten, welche eine Auf klärung zu geben oder Mißverständnisse zu beseitigen haben. So schreibt es der §. 26 des Reglements vor.
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich habe dies nur so verstan— den, daß es sich auch dann um ein persönliches Faktum handeln muß, und so ist bisher auch verfahren worden. Der Herr Marschall hat ja selbst gestern bei Berichtigungen der Mitglieder für Halberstadt und Breslau, welche sich auf die Verhältnisse des sächsischen Land— tages und der breslauer kaufmännischen Corporation bezogen, be⸗ merkt, daß diese Aeußerungen über die Gränzen persönlicher Be—⸗ richtigungenhinausschweiften. Ich habe letztere Ansicht nicht vollstän= dig anerkennen können, weil schon nach einer Bestimmung des Allge— meinen Landrechts jedes Mitglied einer Corporation einen Vorwurf, welcher der Corporation gemacht wird, auf sich beziehen kann und berechtigl ist, in der Corporation gleichsam seine Person zu verthei⸗ digen. Daher glaube ich, daß ein Mitglied in einem solchen Falle, wo es der Provinzialstandschaft oder der breslauer Kaufmannschaft angehört, und wo die Provinzialstandschaft oder die breslauer Kauf⸗ mannschaft angegriffen wird, sich das Recht vindiziren müsse, den Angriff auf seine Person zu beziehen. Ganz anders aber verhält es sich mit dem heute wiederbolt vorgetragenen Vorfall.
Unrichtig ist ferner, was in Bezug darauf mir in den Mund ge⸗ legt wird. Ich habe keinesweges den geehrten Abgeordneten der jü- terbogker Ritterschaft als Redner des Gouvernements bezeichnet, und ich berufe mich deshalb auf die stenographischen Protokolle, sondern ich habe nur gesagt, das geehrte Mitglied könne in der Vertretung des Gouvernements kein persönliches Faktum erkennen, und ich glaube, daß das geehrte Mitglied dem Throne noch nicht so nahe steht, daß es sich veranlaßt finden könnte, das Recht für sich zu vindiziren, Auf⸗ klärungen über Angelegenheiten des Gouvernements zu geben.
Kurze Bemerkungen vom Platze können allerdings dazu beitra⸗
891 Aufklärungen für die Debatte zu geben, und ich habe auch das nteressante der Aufklärung nicht verkannt; wenn aber jedes Mit- glied der Versammlung das Recht für sich vindizirte, zu jeder Zeit Aufkflärungen geben zu dürfen, so würde eine geregelte Diskussion gar nicht möglich sein.
Von dem amtlichen Charakter des geehrten Mitgliedes habe ich nicht gesprochen, und ich kann es nur als unparlamentarisch bezeich⸗ nen, wenn des Amtes, was ich zu bekleiden die Ehre habe, von ihm gedacht worden ist. Ich habe nicht von der Provinz Brandenburg, sondern nur von dem Vertreter der jüterbogker Ritterschaft gesprochen, und in dieser Beziehung kann ich also für mich eine Gleichstellung vielleicht vindiziren; aber auf eine Vergleichung zwischen Anciennität und Charakter mache ich keine Ansprüche. Ich habe nicht die Ab⸗ sicht, mit dem verehrten Mitgliede in seiner amtlichen Stellung ir- gend jemals zu rivalisiren.
(Gelächter. )
Abgeordn. Dittrich: Der Herr Landtags⸗Marschall hat an⸗ geordnet, daß die Mitglieder der hohen Versammlung diejenigen * titions-Anträge zur Sprache bringen möchten, deren def fen e e⸗ rathung gewünscht wird. Ich habe mir erlaubt, darüber ein Ver- zeichniß zu fertigen, und werde das vorlesen. Es sind das die Anträge auf:
1) Preßfreiheit,
2) Oeffentlichkeit der ständischen Verhandlungen,
3) auf Erweiterung der Wählbarkeit zu Landtags-Abgeordneten,
4) das Recht der Fesd enen des Haupt⸗Finanz⸗Etats,
5) auf Declaration der . vom 29. März 1844, betreffend das gerichtliche und das Disziplinar⸗Strafverfahren gegen rich⸗ deri? Beamte, ;
) Resoem des Vormundschaftswesens,
7) auf Amanestie derer, welche sich an den letzten Unruhen in den
ehemals polnischen Provinzen betheiligt haben,
3) Vorlegung und Emanation der neuen Konkurs⸗Ordnung,
)) wegen Beschränkung des Hausirgewerbes,
10) Revision des Zoll⸗-Tarifs, .
11) . des Handels-Gesetrbuches und der Wechsel⸗Ordnun
12) 5 gegen die Wiederkehr des allgemeinen sloth⸗
andes, ;
13) auf Verhinderung der zahlreichen Auswanderungen,
14) Erlaß einer Verordnung zum Schutze der Gläubiger der aus
dem preußischen Unterthanen⸗-Verbande Auswandernden,
15) wegen des unentgeltlichen Schnee ⸗Auswerfens auf den Chausseen,
16) Aufhebung der geheimen Konduitenlisten,
17) Einführung einer Landgemeinde⸗Ordnung,
18) Errichtung eines Kredit⸗Instituts für alle Ackerbesitzungen im Stande der Landgemeinden,
19) ö eines r rn feo oder Kredit- Systems für die Städte.
Ich bitte den Herrn Landtags⸗Marschall, ohne Debatte darüber abstimmen zu lassen, welcher duft Anträge zuerst in Berathung ge⸗ zogen werden soll.
(Mehrere Stimmen: Das geht nicht.)
Marschall: Es könnte nun ein Antrag nach dem anderen zur Abstimmung gebracht werden.
(Viele Stimmen: Nein, nein!)
Es würde sich darum fragen, ob der eine oder andere dieser An⸗ träge den Vorzug erhalten sollte, denn über die ganze Liste könnte schwerlich eine Bestimmung getroffen werden. U
(Abermals viele Stimmen: Nein!)
Abgeordn. von Auerswald: Ich habe den Herrn Marschall gestern so verstanden, als sollte nach dem Schlusse der gegenwärtigen 89 über die Allerhöchste Proposition darüber von der Ver⸗ sammlung beschlossen werden, welche von den Petitionen sie vorzugs- weise in Angriff zu nehmen wünsche, und ich habe mir aus den Wor- ten, welche der Herr Marschall sprach, abstrahirt, daß es Sache der- jenigen, welche für die Berathung der einen oder anderen Petition einen Wunsch haben, wäre, dies dem Herrn Landtags⸗Marschall an⸗ di gn; damit die Versammlung darüber entschiede. Ich habe kei⸗ nen Begriff davon, wie wir es machen sollen, wenn wir das ganze Verzeichniß der Reihe nach durchgehen wollten. Ich kann mich daher dem geehrten Redner auf der Tribüne nicht anschließen und erlaube mir die Frage an den Herrn Marschall, ob der Gang, den ich an- deutete, der richtige sei. Ich habe mir vorbehalten, wenn es zur Frage käme, diejenigen Petitionen zu nennen, von denen ich den Wunsch habe, daß sie zur Sprache gebracht würden. ꝛ
Marschall: Allerdings ist meine Absicht ganz diejenige gewe⸗ sen, die der verehrte Redner als solche bezeichnet hat. Der vorletzte Redner hat allerdings statt dessen eine große Reihe von solchen Gut⸗
achten (Heiterkeit in der Versammlung.) in Vorschlag gebracht, und es käme dann freilich darauf an, daß nach einander bei jedem einzelnen gefragt würde, (Viele Stimmen: Nein!)
ob die hohe Versammlung dafür stimmte, daß es vorzugsweise bera= then würde. 33
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich wollte mir nur erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß nach der eben verlesenen Aller = höchsten Kabinets⸗Ordre der ö auptzweck, ja fast der ein⸗ zige Zwegd unseres Zusammenbleibens, nachdem die Propositien wer gen der Verhältnisse der Juden zu Ende berathen, nur der ist, daß