1847 / 172 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1220 reer Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn. Tägliche Dampfwagenzüge vom 1. Mai 1847 ab. Zwischen Berlin und Breslau. A. Personenzüge.

corpus, compleit bis 1805, geb., für 17 Thlr. Jean Faul s sämmtliche Werke, 65 Bände, auf sein Pa- ier, gut geb., zu 17 und 185 Thlr. Pierer's 1 zu 11, 16, 18 und 21 Thlr. Shakespeare's Werke, ühersetazt von Schlegel und Tieck, zu 35, 3.3 u. 45 Thlr. Cooper's Romane, 10 Bände, statt 10 Thlr. für 45 Thlr. Brockhaus Conversationslexicon, Tie Aus- lage, geb., zu 6 Thlr. Conversationslexicon der Gegenwart, statt 12 Thlr. sür A Thlr. Rückert's Gedichte, 6 Bände, statt 12 Thlr. geb. zu 4 und 55 Thlr. Wilhelm Mäüller' s vermischte Schriften, statt 6 Thlr. für 23 Thlr. Bibliothek classischer Romane und Novel- len des Auslandes, 27 Theile, statt 17 Thlr. für 5 Thlr. Ra umer historisch. Taschenbuch, Jahrgang 1—10, statt 1935 Thlr. für 85 Thlr. Cervante's Don Quixote, übersetzt von Soltau, statt 235 IhlIr. für 25 Sgr. Bul wer's Romane, vollständig zu 35 Thlr. Wallꝛ(er Scott's ausgewählte Romane, 10 Bände, statt 10 Thlr. für 33 Thlr. Die Werke von Schiller, Göthe, Wieland, Lessing, kKll opstock, Zschoce, E. JT. A. II ffmann, Chamisso, Ernst Schulze, Luther, Hegel, Fichte, Kant, meist in eleganten Einbänden, zu billigen Preisen.

Das achte Verzeichniss üher mein antiquarischer Bächer aus allen VWissenschasten u billigen Preisen ist so eben erschienen und wird

an Bücherfreunde gratis ausgegeben.

k erllären und die Kosten fn bezahlen, keine Folge ge⸗ eistet hat, ist nunmehr auf ferneren Antrag des Klä⸗ gers, der geschehenen Androhung gemäß, der Beklagte als in die Tilgung willigend anzusehen, und werden Alle, welche an die bezeichnete Schuldverschreibung oder f deren gerichtlich deponirten Werth Ansprüche irgend . einer Art machen zu können glauben, aufgefordert, die⸗ selben innerhalb 12 Wochen nach der letzten Bekannt⸗ machung dieses Proklams Auswärtige unter Be—⸗ stellung hiesiger Attenprokuratoren bei dem unter n,. Amte anzumelden, widrigenfalls sie nach blauf dieser Frist von selbst, unter Auflegung ewigen Stillschweigens, mit demselben ausgeschlossen sein sollen und zu gewärtigen haben, daß jene Obligation durch Tilgung des Protokollats ohne Weiteres für ungültig erklärt werden wird. ; Großherzogl. Oldenburgisches Eutin, den 14. Juni 1847. (C.. 8.)

Ioos v

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Berlin, Mittwoch den 2ö3sten Juni

Alle Post⸗ Anstalten de ; 8 und Auslandes nehmen zen, auf Dieses Glatt an, fur Herlin die Expedition der Alg. Preuß. Zeitung: . . Straße Ur. 57. nlertions-Gebühr für de aum einer Zeile 12 3 Anzeigers 2 Sgr.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Kthlr. Jahr. 8 Uthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird

2 Ankunft in ⸗— der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

Abfahrt von

Be rlin zus uhr M. Abds. I uhr 5m. Breslaunlbds. Suhr 1 9m, Bin. Il uhr 159. Breslau⸗7 2 Nchn.

4 ⸗—⸗ Berlin 7⸗-33⸗2 Mon. 5 —— B. Güterzüge. Abfahrt ven Berlin Abends Huf 455u6, Ankunft i Breslau abems Tuhr 2Qmwin. Breslau w. 8 Berlin em 11226 II. Zwischen Berlin und Frankfurt. Personenzüge.

2 172. 1847.

Amt

An die Leser.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen, leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur un vollstän dige Exemplare der , Preußischen Zeitung zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wol⸗ len, daß wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange desselben danach bemessen können. Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene⸗ nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.

Der vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Inland. Bestellungen für Berlin werden in der Expedition Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent crhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei . gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post-Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 24 Sgr.

echnet.

Mölling.

Bekanntmachung von der Reichsschulden—

Ti oskommissio . f 35 Auf w 2ten, Abfahrten Berlin Abss. Huh Min, Ankunft nFrankfurtabende uhr. Z vam.

Zten und ten 4prozentigen Anleihen, welche von der . . Frankfurt nnz. 7 ö. 15 . ' 5 Berlin Morgens 9 . 50 .

Russischen Regierung im Jahre 1840 durch Vermitte⸗ . . ö . . IIl. Zwischen Kohlsfurt und Görlitz.

lung der Herren Hope und Comp., und in den Jah— ren 1842, 1843 und 1844 durch die Herren Stieglitz Personenzüge. Morgens. Nachmitt. Abends.

und Comp. abgeschlossen wurden, hat die vom Konseil der Reichs-Kredit⸗Anstalten erwählte Revisionskomität h J . 9 nete, Lenz 2 ; * en, z z . ) 3 ö J ! ö . . . . Mei 2 in J . . v2 ke , ü, . nde one son , in Abfahrt en Kohlfurt uhr nn Dom. Luhr 7 Min. Dur 53 Min, Juhr . . 9 Ve 6. . * ö g Ankunft in Görlitz 7⸗ 30 vn. 12-292 3-45 ⸗9⸗37⸗ straße JJ * 82 * * ( . = . ro : . Abfahrt . Görlitz 5 ö 15 mr 10 22 J 38 . J. Sendschreiben an Herrn Dr. iheol. Th. Fr. . . F ; , 64 h 2 Ankunft in Kohlfurt 60⸗ ö ⸗Bem. II l . 2 39 8 . Kniewel, seinen Austritt aus der evangel.

der Reichsschulden-Tilgungskommission veranstaltet. Demnach sind 25 Serien der 1sten 4prozentigen Anleihe sub Mit den Personenzügen werden Personen in der J., II. und 111. Wagenklasse, Equipagen, Pferde, Landeakirche betreffend. Von Dr. J. S. Hintz, Hunde und Eilfracht befördert. Gomnasial-Lehrer. Danzig, Kabus.

No. 26, 27, 307, 32s, z57, 6 i, zh 2,7 372. 376, 3,7, 386, ws 6. 6 ; 3 Sgr. Mit den Güter Ugen werden keine Personen, sondern nur ordinaire

466, 480, 494, 605, 6d0, 641, 679, 725, 742, 756, 760, Fracht, Pferde und Vieh aller Art befördert. Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs⸗

S66, 973 und 94, 8 Serien der 2ten vierprozentigen Anleihe, sub Nr. 79, 92, 98, 107, 285, 297, 315 und

Reglement, welches auf allen Stationen für 1 Sgr. zu haben ist. Berlin, den 23. April 1817.

316, 8 Serien der 3Zten 4 prozentigen Anleihe sub Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Lager

entwickeln könnte, daß daraus eine Bedenklichkeit für die Herren, welche einer so strengen Ansicht huldigen, entstände. In Beziehun

auf das, was der Herr Regierungs⸗Kommissar anführte, muß ich ö. in Erinnerung bringen, 9 wenn aus einem schiedsrichterlichen Ver⸗ gleiche ein Urtheil und dann Execution erfolgt, der Schiedsrichter diese nicht zu vollstrecken hat.

Graf Botho zu Stolberg: Darauf muß ich bemerken, daß es doch sehr nahe liegt, daß, wie gesagt worden ist, die Schiedsrich⸗ ter richterliche Functionen bekommen können.

Graf Dohna-⸗-Lauck: Ich muß darauf erwiedern, daß es die Pflicht der Gesetzgebung ist, darauf Rücksicht zu nehmen, was in Zukunft sich aus einzelnen Institutionen entwickeln könne, zumal, wenn diese Entwickelung nicht als so sehr fern liegend, sondern als nahe liegend gedacht werden kann. Ferner muß ich erwiedern, daß daraus keinesweges folgt, daß man der jüdischen Bevölkerung jedes Recht versagen müßte; ich glaube, eine solche Folgerung steht damit nicht in genauem Zusammenhange.

Geheimer Regierungs⸗Rath Schroener: Wenn der Antrag nach dem Vorschlage der Abtheilungen angenommen werden sollte, so dürfte von der hohen Versammlung in Erwägung zu ziehen sein,

inwieweit etwa für das Großherzogthum Posen eine Ausnahme

erforderlich sein möchte. Die jüdische Bevölkerung ist dort zahlreich; namentlich in den Städten würden die Juden auf die Wahlen der Schiedsmänner nicht selten einen wesentlichen Ein luß ausüben. In dem vorliegenden Berichte eines Ober⸗Landesgerichts⸗-Direktoriums im Großherzogthum Posen

Die richterlichen, polizeilichen und exekutiven Functionen müs— sen nach der Ansicht der Majorität der Abtheilung freilich auch hier (aus den oben entwickelten Gründen) den Juden versagt bleiben, wo also mit den Kommunal- Aemtern solche Functionen verbunden sind, da können die Juden auch diese nicht erhalten. Jene Functionen werden von den Gemeinde⸗Beamten auch in Delega— tion des Staats ausgeübt, und in diesen sind auch die Gemeinde⸗ Beamten als Staats-Beamte zu betrachten. Es paßt also auch hier, was oben über den Staatsdienst angeführt worden ist, und das Edikt von 1812 hat mit dem Ausdruck: „Gemeinde⸗-Aemter“ auch wohl solche Functionen nicht gemeint. Es wird dies um so wahrscheinlicher, da der folgende Paragraph rücksichtlich der „an⸗ deren öffentlichen Bedienungen und Staats-Aemter“ die weitere gesetzliche Bestimmung vorbehält.

Wird aber von diesen anderen öffentlichen Bedienungen (mit welchen richterliche oder polizeiliche oder exekutive Gewalt verbun⸗ den ist) abgesehen, so ist dann auch kein Grund vorhanden, den Juden die eigentlichen Gemeinde⸗Aemter (ohne solche Gewalt) zu versagen. Es wird kein Nachtheil daraus entstehen, wenn 5. B. ein Jude durch das Vertrauen seiner Mitbürger zum Gemeinde⸗ Vertreter, Stadtverordneten, Rathsherrn, Kämmerer oder Stadt⸗ Secretair berufen oder sonst bestellt wird.

Die Masorität der Abtheilung mit 4 gegen 3 Stimmen . daher vor, das Gesetz rücksichtlich der Gemeinde⸗Aemter in olgender Weise zu fassen:

„die Juden können solche mittelbaren Staats- und Ge⸗

looal , Ynhalt.

Amtlicher Theil.

Landtags-⸗Angelegenheiten. Sitzung der Herren-Kurie vom 16. Juni: gers einer Mittheilung an die andere Kurie; Fort- setzung der Verhandlungen über die Allerhöchste Proposition in Betreff der Verhältnisse der Juden; Berathung der einzelnen Paragraphen des Gesetz-⸗Enlwurfs; Mittheilung der Allerhöchsten Botschaft in Betreff einer Verlaͤngerungsfrist der Verhandlungen des Vereinigten Landtags. Sitzung der Kurie der drei Stände vom 18. Juni: Bemer— lungen des Marschalls über die Tages-Ordnung und eine von ihm in einer früheren Sitzung gethane Aeußerung; Fortsetzung der Verhand- lungen über die Allerhöchste Proposition in Betreff der Verhältnisse der Juden; weitere Berathung der einzelnen Paragraphen des Gesetz-Ent⸗= wurfs.

*

Nr. 7, 45, 118, 128, 159, 222, 230 und 319, und 12 Serien der Aten 4 prozentigen Anleihe sub Rr. 113, 131, 174, 176, 209, 233, 2 34, 292, 313, 370, 392 und 447, durch das Loos gezogen worden. Jede die— ser Serien enthält 50 Billete, und zwar: Der 1sten 4prozrozentigen Anleihe. Serien: Billete: 26. von No. 1251 bis No. 217. 10801 307. 15301 328. 16351 337. 16801 361. 18001 362. 18051 372. 18551 376. 18751 377. 18801 386. 19251

69361 ; Wissenschaftlicher Verein für Handel und Gewenbe.

. Die nächste Zusammenkunft wird Donnerstag Abend . 7 Uhr im Börsen- Lokale stattfinden. Hauptgegenstand der Besprechung: Die Schutzzoll-⸗Erhöhungen nach den Berathungen der Herren-Kuürie. Das Einführen von Gästen ist gestattet. . ö

Der provisorische Vorstand.

Beilagen.

1300 inklusive. 10850 15350 16400 16850 18050 18100 18600 18800 18850 19300

„rr! Das Personen-Schiff „Borussia“ wird in diesem Jahre seine ‚. regelmäßigen Fahrten

zwischen hier und Swinemünde am 28. d. M. beginnen und in fol-

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Landrathe des Kreises Torgau, Grafen von Seyde witz, so wie dem Justiz⸗Rath und Justiz⸗Kommissarlus Klapper in Ra—

6031

466. 4180. A894. 605. 640. 641. 679. 5. 742. 756. 760. 860. 973. 974.

23251 23951 21651 30201 86 320901 33901 36201 37051 37751 37951 43251 18001 18651

23300 24009 21700 30250 32000 329050 33950 36250 37100 37800 38000 413309 18650 48700

Der 2ten 4prozentigen Anleihe. Billete:

Serien:

79. 97. 98. 107. 285. 297. 315. 316.

von No. 3901 bis No. 3950 inklusive.

41551

41600 41900 5350 14250 14850 15750 15800

Der 3ten 4prozentigen Anleihe. Billete:

Serien:

7. 45. 118. 128. 159. 222. 230. 319.

von No.

301 bis No. 2201 5851 6351 7901 11051 11451 159901

350 inklusive. 2250 5900 6400 7950 11100 11500 15950

Der 4Aten 4prozentigen Anleihe. Billete:

Serien:

113. 131. 174. 176. 209. 233. 234. 292. 313. 370. 392. 447.

von No.

5601 bis No. 6501 S651 8751 10101 11601 11651 14551 15601 18451 19551 22301

Die Direction einer Reichssch ö mission biin dieses zur * aden ter zu amortisirenden 53 Serien, mit f die ausgeloosten Billete, neb n , , der drei letztgenannten Anleihen, bei

5650 inklusive. 6550 8700 800 10150 11650 117090 14600 15650 18500 19600 22350 Tilgungs- Kom-

nnmniß der Inhaber gedach-

st CGouvong und Talons, der in August und

September dieses Jahres bevorstehenden R in die genannte Kommission volzuste lt cle n hun

Billet den Nominalwerth mit 500

Silber Rubeln

wie die bis zum 1. August d. J. darauf fälligen Ren? ten, in Empfang * nehmen, indem von diesem Ter=

ö jene Billete keine weitere Zinsen mehr zuge-⸗ rechnet werden. Für diejenigen zu amortisirenden Billete der 2ten, Zten und Aten 4proz. Anleihe, welche nicht

mine an au

mit allen ihren Cou werden sollten, wird d

pons der Kommission 2 iese Schulden⸗Tilgungskommission

die Nenten der fehlenden Coupons vom Kapital ein= behalten und demjenigen auszahlen lassen, der selbige in der Folge präsentiren wird. Für Billete der genann- ten vier Anleihen, welche nicht zur bestimmten rist der Tilgungskommission vorgestellt werden, zahlung des Kapitalbetrages erst in den folgenden Ren=

ten · Terminen, namentli und September der

sich von ir versteht, da

1. Augu

z im Februar und nftigen Jahre,

kann die Aus⸗

ärz, fu e

den folgen, 2 ie Renten nur bis zum 1847 zugerechnei werden.

1 * v. Stettin nach Swinemünde: Montag 1 Uhr Mittags den 28. Juni, 12., 26. Juli, 9., 23. August, 6. und 20. September. Dienstag 1 Uhr Mittags den 6., 20. Juli, 3., 17. 31. August, 14. und 28. September. Mittwoch 1 Uhr Mittags den 30. Juni, 14, 11., 25. August, 8. und 22. September. Donnerstag 1 Ühr Mittags vom . Juli bis tember. Sonnabend 1 Uhr Mittags vom 3. Juli bis tember.

y'Jutlt, Sep⸗

Sep⸗

gender Ordnung fortsetzen:

v. Swinemünde nach Stettin:

Montag 7 Uhr Morgens vom 5. Juli bis 27. Sep— tember.

Dienstag Nachmittags nach Ankunft des Post⸗Dampf⸗— schiffs „Wladimir“ von St. Petersburg den 29. Juni, den 186., Jul, 40., 24. August, 7. und 21. September.

Mittwoch 8 Uhr Morgens den 7., 21. Juli, 4., 18. August, 1., 15. und 29. September.

Donnerstag 7 Uhr Morgens den 1., 15. , 29. Juli, 12., 26 August, 9. und 23. September.

Freitag 8 Uhr Morgens vom 2. Juli bis 24. Sep- tember.

Wie belannt, gewährt die „Borussia“ für die resp. Reisenden das Angenehme, von keinem der bei den Dampf-

schiffen unvermeidlichen Uebelständen, als der Hitze der Feuerung, des unangenehmen Fettgeruchs u. s. w. belästigt zu werden; sie hat geräumigen Salon und Damen-Kajüte, und neben allen Begnemlichkeiten eine aufs Beste ein⸗ gerichtete Restauration, so daß jeder hier Ankommende sich direkte nach dem Schiffe begeben kann, wo auch die Billets zu haben sind. Die Preise find: auf der „Borussia“ à Person 13 Thlr., Kinder unter 12 Jahren die Hälfte; (fürs Billet von hier nach Swinemünde und zurück auf 8 Tage gültig à Person 2 Thlr.); Do mestiken bei ihrer Herrschaft 20 Sgr.; auf dem sie schleppenden Dampfschiff 3 Person 1 Thlr. Stettin, den 20 Juni 1817. Das Comité der Stettiner Dampfbugsirboot-Rhederei.

Oberschlesische Eisenbahn. Mit Bezugnahme auf unsere Bekannt machung vom 16. April (. bringen wir hiermit zur Kenntniß der Herren Actio— 6 naire unserer Gesellschaft, daß die Be— i Bahlung der Zinsen

3 1

W für das erste Halbjahr loss vj 1847,

gegen Einlieferung der mit einem Verzeichnisse zu ver= sehenden Coupons in der Zeit vom 1. bis 5. Juli d. J. bei unserer Hauptkasse hierselbst, Vormittags von 8

bis 1 uhr, bei den enen M. Oppenheims Söhne in Berlin, Burg⸗Straße No. 27,

Vormittags von 9— 12 Uhr, erfolgen wird. Breslau, den 5. Juni 1847. Das Birertoriu m.

——

core Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn.

Die Inhaber der Prioritäts⸗

Actien der Düsseldorf⸗Elberfelder Eisen⸗

= w ü bahn werden hierdurch benachrichtigt,

. daß die am 1. Juli 1817 versallenen

halbjährigen Zinsen dieser Actien

en , egen Aushändigung der darauf sprechen⸗

n Zins Sonßons bei den Banguierhäusern Wilh.

. 24. dahier, von der Heodt-Kerst en u. Sohne

in Elberfeld, und Mendelssohn u. Co. in Berlin

vom Verfalltage an, in Empfang genommen werden können. Düsseldorf, den 16. Wan 187.

ie Direction.

——

Literarische Anzeigen.

25 * . . ? z * y 2 Literarische Anzeige der Besser schen Buchhandlung (W. Hertz), 414 Vehrenstraße,

Eben sind erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig:

Vorlesungen über Schleiermachers Dialektik

(oõ05l und Dogmatik

von Dr. G. Weißenborn, Privat -Dozenten der Philosophie an der Universität Halle⸗Wittenberg.

Erster Theil: Darstellung und Kritik der 2. Schleier macherschen Dialektik. gr. 8. Leipzig, bei T. O. Weigel. 1847. Preis 1 Thlr. 26 Sgr.

Der Herr Verfasser dürfte in vorliegendem Werke befriedigend die schwierige Aufgabe gelöst haben, die Dialektik Schleiermacher s als ein in sich geschlossenes Sostem klar dargestellt, dieselbe als lebendiges Glied in der Entwickelungsreihe des metaphysischen Denkens vom Beginn des Protestantismus bis in die Gegenwart hin ein begriffen, und die logisch metaphvsischen Fäden, durch welche die Dialektik in die Dogmatik hineinreicht, und deren prinzipielle Grundlage bildet, eben so voll⸗ ständig als bestimmt aufgedeckt zu haben. Unbestreitbar verdient daher das Werk zum Ausgangs- und Mittel- punkte sowohl metaphysischer, als auch gründlicher und tieferer Schleiermacherschen Studien erhoben zu wer— den. Der zweite Band: Vorlesungen über Schleiermacher's Dogmatik, erscheint noch im Laufe die ses Jahres.

n Theodor amp fmeyer, 1694 Scharrnstralse 0. 2. (na lie der Breitenstrasse), sind zu billigen Preisen zu haben: Rabe, Sammilung Preuss. Gesetze, vollständig gebs, siatt 45 Thlr. sür 9 Thlr. Gesetz Samm- ung von 1810 44 incl, geb., 14 Thlr. Mylius

corpus constitutionum Marchicarum, vet. et novum

Münz-Auction in Danzig.

Am 20. August 1847 werden in Danzig die Doubletten der städtischen Münzsammlung, unter welchen sich neben anderen werthvollen Stücken namentlich seltene und schön erhaltene polnische Medaillen unk Münzen befinden, in öffentlicher Auction verkauft werden. Ka— taloge sind an die bedeutendsten Antiquare versandt, werden aber noch ausgegeben und Aufträge angenom-

men von . . B. Kabus in Danzig.

Für Berlin L. Hold, Königsstr. 62 neben der Post.

692 h] . . Einem thätigen jungen Mann, der sich mit 34 bis,

2 W 5000 Thlr. bei einer hiesigen soliden V erlags⸗

3 Buchhandlung betheiligen möchte, kann hierzu günstige Gelegenheit geboten werden. Hier— auf Reflektirende wollen ihre Adressen nebst Mitthei—⸗ lung ihrer näheren Verhältnisse unter II. 142. im Königl. Intell. Comtoir niederlegen.

699 11

Die Billard⸗Fabrik vom Tischlermeister F. Schreiber, Louisen - Str. 402. in Berlin, . empfiehlt solide einfache und elegant gebaute Bil— lards jeder gangbaren Größe nebst sämmtlichem Zu— behör zu den gewiß möglichst allerbilligsten Preisen, und liefert selbige auf Verlangen nach allen Orten, sowohl in als auch außerhalb des Preußischen Staats. Geehrte Aufträge werden prompt und reel ausgeführt. Auch erlaube ich mir auf die Vorzüglichkeit mei⸗ ner im vorigen Jahre neu erfundenen mit Lederkraft konstruirten Billard Banden ergebenst aufmensam zu machen; es sind hiervon schon mehrere mit Vortheil im Gebrauch und haben sich selbige als ganz vor züglich praltisch bewährt, welches ich thatsächlich nach- weisen kann; es ist eben wieder so ein Billard in meiner Fabrik fertig geworden, welches zum Verkauf bereit steht. Die geehrten Herren Käufer bitte ich, sich von Gesagtem gütigst überzeugen zu wollen. XB. Ich bitte, von Straße u. Hausnummer ge—

fälligst Notiz zu nehmen.

ö98 b] Erklärung.

Da mir aus sicherer Quelle bekannt wurde, daß . ehm he ir e ff afin, welche Deutsch= land, Rußland und die Schweiz bereisen, unter dem Ramen von Karlsbader Musiker auftreten, von denen Mehrere sich für Mitglieder meines Orchesters, ja sogar für meine Zöglinge, ausgeben, so stelle ich dies hiermit förmlich in Abrede und erkläre, daß sich weder Zöglinge von mir, noch Mitglieder meines Orchesters unter jenen reisenden Gesellschaften befinden.

Karlsbad, im Juni 1847.

Joseph Labitzko, Musikdirektor.

tibor, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; desgl. dem Arbeits- mann Christian Friedrich Hesseyer zu Hönow, Regierungs— Bezirks Potsdam, dem Feldmesser Ernst Längner zu Tangermünde, Regierungs- Bezirks Magdeburg, und dem Fischergefellen Christian Kockert zu Potsdam die Rettungs⸗Medaille am Bande; so wie

Dem Land⸗ und Stadtgerichts⸗ Direktor Carssow in Salzwedel zu seinem 50jährigen Amts- Jubiläum den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen.

Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 11ten Undwehr-Brigade, von Willisen, nach Magdeburg.

Landtags - Angelegenheiten.

Sitzung der Herren-Kurie am 16. Juni.

Die Sitzung beginnt um 51 Uhr unter Vorsitz des Marschalls Fürsten zu Solms.

Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und ge— nehmigt.

Marschall: Wir kommen nun zur Verlesung der Mittheilung an die andere Kurie über den Antrag des Grafen Burghaus auf Aufhebung der unentgeltlichen Verpflichtung zum Schneeräumen auf Chausseen.

da e Verlesung erfolgt durch den Grafen von Sierstorpff.)

Wenn keine Bemerkung erfolgt, so ist diese Mittheilung geneh— migt. Wir kommen zur Fortsetzung der gestern abgebrochenen Bera⸗ thung, und zwar zum zweiten Absatz des §. 35. Ich bitte den Gra— fen Itzenplitz, seinen Platz als Referent einzunehmen.

Referent Graf von Itzenplitz: §. 35 des Gesetzes ist gestern verlesen worden, ich werde also in dem Gutachten zum zweiten Ab— schnitt des 8. 35 fortfahren:

„) Rücksichtlich der mittelbaren Staats- und resp. Kommunal—

Aemter liegt die Sache etwas anders.

Das Edikt vom 11. März 1812 sagt den Juden der da— maligen preußischen Monarchie Gemeinde⸗Aemter zu, und was diese beanspruchen könnten, wird der Landesherr, insoweit es das Wohl des Staats gestattet, gewiß gern auch seinen anderen jüdischen Unterthanen gewähren wollen. Es liegt hier wohl alle Veranlassung vor, zu Gunsten der Juden so weit zu gehen, als es die Verhältnisse und die vorher entwickelten Grundsätze irgend gestatten. Die Minorität der Abtheilung will daher auch den Juden die Zulassung zu allen Ge— meinde Aemtern zuerkennen und glaubt, daß dies aus dem Edikt von 1812 hergeleitet werden müsse, und nicht beschränkt werden könne. . : ö Der Gesetz Entwurf verweist auf die, darüber ergangenen be⸗

sonderen Bestimmungen; dies hat auch die Majorität der Abthei⸗ lung nicht gut zu heißen vermocht. Einmal ist eine solche Ver⸗ weisung 1 und es sind ,, der Juden endlich feste und gleichartige Normen zu wünschen. Zweitens aber wür⸗ den nach dieser fm und dem Inhalt der angezogenen Gesetze die Juben in Swelm (in Westfalen) nicht Gemeinde-Vertreter sein können, während sie jenseits des nächsten Berges, in Barmen, nach der rheinischen Gemeinde⸗Ordnung, welche nur 6 Jahre nach der westfälischen erging, dazu befähigt sind. Wohl muß es überall einmal irgendwo eine Gränze geben, mit welcher sich auch die Gesetzgebung ändern kann. He l ist aber wünschenswerth, daß ein solcher Ünterschied irgend eine innere oder historische Be⸗ ründung habe, welche zwischen dem Rheinlande und der Graf⸗ hr Mark vergeblich gesucht werden möchte.

meinde⸗Aemter bekleiden, mit denen keine Ausübung einer ,. polizeilichen oder exekutiven Gewalt verbun⸗ en ist.“

Marschall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, so ist dem An⸗ trage der Abtheilung beigetreten. Zum nächsten.

Referent Graf von Itzenplitz litst:

„3) Der §. 35 will die Juden als Schiedsmänner nur für ihre Glaubensgenossen zulassen. Es ist zu dieser Beschränkung ein Grund in der That nicht abzusehen. Die Schiedsmänner haben bekanntlich keine richterliche Gewalt; sie werden ge⸗ wählt und vermitteln und registriren nur Vergleiche; Niemand ist aber verpflichtet, vor ihnen zu erscheinen; ja der Citirte braucht sich, wenn ihm der Schiedsmann kein Vertrauen ein⸗ flößt, nicht einmal zu entschuldigen, sondern er bleibt lediglich weg. Genießt also der Jude kein Vertrauen, so wird man ihn nicht wählen und noch weniger Jemand seine Hülfe nach⸗ suchen oder vor ihm erscheinen; genießt er aber Vertrauen, so kann er nützen, aber nie schaden. Die Abtheilung schlägt daher einstimmig vor, den Passus so zu fassen:

„die Juden können zu Schiedsmännern gewählt werden.“

Graf zu Dohna⸗-Lauck: Ich wollte mich dafür erklären, die Bestimmung des Gesetzes beizubehalten. Denn wenn das Schieds⸗ mannsamt auch für den Augenblick noch ein solches ist, womit eigent⸗ lich keine richterliche Function verbunden ist, so ist dies doch für die Zukunft möglich, ja ich glaube, es wird sogar ziemlich allgemein ge⸗ hofft, daß das Schiedsmannsamt noch weiter entwickelt werde, und daß es möglicherweise sich der Stellung des Friedensrichters in an— deren Staaten annähern kann. In dieser Voraussetzung einer mög— lichen weiteren Entwickelung des Schiedsmannsamtes, glaube ich, daß es unzweckmäßig sein würde, die jüdischen Einwohner des Staates zu dem Schiedsmannsamte zuzulassen. Gerade, wenn dieses Amt sich weiter entwickeln sollte und insofern richterliche Functionen damit ver⸗ bunden würden, würde man dann genöthigt sein, eine Bewilligung, welche man den jüdischen Einwohnern gegenwärtig gemacht hat, wie= der zurückzunehmen und sie zu den Schiedsämtern dann nicht mehr zuzulassen, oder das Schiedsamt würde nicht einer vollkommenen Ent— wickelung entgegengeführt werden können. Ich muß mich aus die⸗ sem Grunde gegen den Antrag der Abtheilung erklären und trage . an, daß es bei der Bestimmung des Gesetzes sein Bewenden behalte. .

Geheimer Regierungs-Rath Schroener: Allerdings sind die Functionen der Schiedsmänner keine richterlichen im engeren Sinne, allein auf Grund eines Vergleiches des Schiebsmannes kann Execu⸗ tion nachgesucht und vollstreckt werden. Deshalb ist bisher angenom⸗ men worden, daß die Juden zu dem Amte eines Schiedsmannes nicht zugelassen werden könnten.

Fürst zu Lynar: Eine Execution würde jedenfalls nur erst in Folge einer schiedsrichterlichen Verhandlung eintreten können; keines⸗ weges aber wäre der Schiedsrichter selb st berufen, als Exekutor auf⸗ zutreten, welches Amt ganz andere Personen zu verwalten hätten. Aus der Möglichkeit, daß eine schiedsrichterliche Verhandlung zu einer Execution Veranlassung geben könne, ist daher kein Grund abzuleiten, die Juden vom Schiedsrichter⸗Amte entfernt zu halten. Ich muß ferner bemerken, daß, sollten den Schiedsrichtern künftig obrigkeitliche Functionen übertragen werden (was zur Zeit noch ganz problematisch ist), die Juden in diesem Falle in Gemäßheit des Gesetzes nicht ferner wähl⸗ bar sein würden, und ich glaube daher, daß gegenwärtig eine diesfall⸗ sige Fürsorge noch ganz überflüssig sei.

Graf Fenn Wenn man auf Eventualitäten der Zukunft, auf das, was möglicherweise daraus entstehen könne, schon jetzt Rücksicht nehmen und 3 darum, weil in Zukunft sich einmal etwas nach der Meinung des Redners Schädliches entwickeln könne, den Juden jetzt ein so kleines Recht ö will, so sind wir auf dem Punkte an⸗

langt, daß wir ihnen alles und jedes Recht versagen müssen. Es

ist nicht abzusehen, wie sich in der Zukunft irgend einmal etwas so

sind die Nachtheile hervorgehoben worden, welche sich bei den durch Schiedsmänner aufgenommenen Vergleichen, bei denen Juden als Par⸗ teien betheiligt sind, für die dortigen bäuerlichen Wirthe herausgestellt haben. Diese Nachtheile würden daher dort in noch weiterem Um⸗ fange besorgt werden, sofern die Juden daselbst zum Amte der Schieds⸗ männer zugelassen würden.

Graf Reichenbach: Ich glaube, baß in der christlichen Reli⸗ gion vorzugsweise das Prinzip der Duldung und Milde vorherrscht, und insofern als bei dem Schiedsrichter⸗Amte nicht immer das strenge Rechtsprinzip entscheidend ist und dieses hauptsächlich berücksichtigt werden müßte, die Juden nicht zu diesem Amte geeignet sein möchten.

Graf Zie ten: Die Wahl eines Schiedsmannes ist Privat Eigenthum eines jeden Menschen; ihn in dieser Wahl beschränken zu wollen, wäre eine Beschränkung des Privatrechtes des Menschen. Es muß nach meiner Ansicht daher Jedem überlassen bleiben, wen er zum Schiedsrichter wählen will, und es wird von seiner Wahl abhängen, ob ein Jude oder ein Christ Schiedsrichter werden soll, und demnach wünsche ich, daß den Juden nicht die Berechtigung entzogen werde, auch dieses Amt ausüben zu können.

Referent Graf von Itzenplitz: Ich müßte doch vorschlagen, es bei dem Antrage der Abtheilung zu lassen. Wenn man schon darin Bedenken finden wollte, die Juden zu Schiedsmännern zu neh⸗ men, so ist es noch viel bedenklicher, ihnen Kommunal- Aemter anzu⸗ vertrauen. Die geehrte Versammlung hat beschlossen, daß die Juden zu Kommunal-Beamten und Gemeinde⸗Vertretern gewählt werden können. Alle Tage kann jedes Magistrats-Mitglied den Auftrag er⸗ halten, Leute in Stadtangelegenheiten zu vernehmen und darüber ein Protokoll aufzunehmen; sie haben also so viel fides, daß sie ein Protokoll richtig auffassen und niederschreiben können. Vertraut man nun den Juden Kommunal-Aemter an, die doch viel wichtiger sind, als das Schiedsmannsamt, so kann ich nicht einsehen, warum man sie von dieser letzteren Function jetzt ausschließen will. Dann möchte ich auf das, was das geehrte Mitglied aus Preußen angeführt hat, bemerken, daß man in der That nicht Rücksicht auf eine Institution nehmen kann, welche noch gar nicht existirt, von der man vielleicht nur hofft, daß sie einmal eingeführt werden möge, und deren Moda⸗ litäten, unter welchen sie eingeführt wird, man noch gar nicht beur— theilen kann. So viel mir bekannt, haben die englischen Friedens⸗ richter und hier liegt die Beziehung nahe ein konkurrirendes Forum. Wenn man in Königsberg oder Liverpool, das ist hier gleich, zehn Friedensrichter wählt, so ist es nicht bestimmt, welcher Bezirk Jedem angehört, sondern Jeder sucht sein Recht bei dem Frie⸗ densrichter, welcher ihm gefällt. Wenn es hier nun eben so einge⸗ richtet würde, so wäre gewiß keine Gefahr dabei, auch hierzu Juden zuzulassen. Hieraus will ich indessen nur deduziren, daß aus einem Institut, welches noch gar nicht existirt, nicht schon vorher Maßregeln abgeleitet werden können, nach welchen Jemand nicht zu Functionen gewählt werden könne, die noch nicht geschaffen sind. Außerdem, meine Herren, haben wir doch auch billige Rüchichten den Juden . zu nehmen und ihnen ihre billigen Ansprüche zu gewähren.

er Jude wird Schiedsrichter sein für die Glaubensgenossen und für die Leute, welche ihm Vertrauen schenken, und das efährdet wahr⸗ lich keinen Menschen. Die Execution vollstreckt übrigens nicht der Schiedsmann, sondern wenn das Protokoll richtig gefaßt ist, so wird es 2 den Richter gebracht, und dieser vollstreckt nach dessen Inhalt die Execution. ;

Marschall: Wir werden zur ne, , kommen können. Es werden biejenigen, welche dem Antrage der btheilung beistim⸗ men, dies durch Aufstehen zu erkennen geben. Die Majorität hat sich für den Antrag der , ausgesprochen, und wir kommen zu den weiteren Anträgen der Abtl eilung.

Referent Graf Itzenplitz Ciest vor):

„Aehnlich dürfte es sich mit den Justiz⸗Kommissarien verhal= ten; auch sie haben weder richterliche, noch polizeiliche, noch exeku-=

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