1847 / 172 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1222 1223 sei er Jude oder Christ das muß hier gleichgültig sein, Mühseligkeit in allen Lebensverhältnissen a: is, und daher glaube ich, H nen Gesetzen Der Fürst von Hardenberg hat nun folgendes Schreiben an das stonen. Es ist also wi a un J ältnlsse festzustellen, einstimmig der Meinung, an dieser Stelle warum sollten die Jaden einen Vorzug haben auf 26 eine daß Jeder, der einen jüdischen Justiz⸗Kommissar zu seinei eigenen ; Staals Mnislerium erlassen in Folge des . k nicht 2 r ungen, daß 891 Wesen e igen: ; andere. Weise nicht Justiz-Kommissar werden lann, alg wenn er erst machen würde, die n, ,. kerne, d= nicht an einen tüch⸗ ł Ich seligen Königs Majestät an ihn ergangen war: Gunsten der Juden ergangen war, ü e man! 2 ba 5 6 können dieselben auch zu Justiz-Kommissarien 6 Stabien durchgegangen ist, die richterliche Functionen in- ir n 3. . . 29. 1 3 39 n ; „Seine Def si 2 . . 2 ö. unterm 18. . c. . gen , 2 663 ung von Juden zu * estellt werden.““ . e . . . ; z ; . an mich erlassene Allerhöch abinets⸗-Ordre, von welcher i mischen Lehrstühlen, die g wierlgkeiten im 9

Da . hält dieselbe ste zur Bestellung als Notarien wegen Geh. Regierungs⸗Rath Schroener: Für jetzt ist dies noch der 16 in Ich bitte demnach, den n. 2 Abtheilung beizu⸗ - e. 2 e, , d. eine beglaubigt zi hir . i ig. An fünf Universstäten wurde dieselbe durch .

der Beglaubigung der Alte der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgeschriebene Weg. ( U ehalten, en Juden zu gestatten, auch Justiz⸗ ommissarien werden die Bestimmung der 58.7 und 8 des Edifts vom 11. Marz gen der Statuten verhindert. Merkwürdigerweise fand der erste Ver- geeignet. Graf von Bärghaus: Dann würde ich mich auf das be z iw. t Graf 3 litz. Die Belehrung d 1812, wonach Juden zu akademischen Lehr- und Schulämtern zu— . einer Anstellung eines Juden nicht bei diesen, sondern bei der erst eferer , . itz: ie Belehrung des Herrn Kom⸗ - s gelassen werden, aufzuheben geruht und mir die weitere Verfügung kurz vor dem Juden⸗-Edikte errichteten Universität Berlin Anstand,

af Lands : je also nicht auch Notarien stimmteste dagegen erklären, zu gestatten, daß Juden sich auf einem : e Kom kel andedergt Da können sie ale nit txceptionellen Wege zu Jusliz-⸗Kommnissarien ausbilden köniien. Würde missars, daß eine Aenderung der Gerichte - Ordnung nothwendig sein . wegen der Bekanntmachung dieser Abänderung des erwähnten Ge? wiewohl deren Statuten über ihren religiösen Charakter schweigen

werden? : ) . ; ĩ 1 ag, ; . . . ; K ist keinesweges nothwendig. den Christen dieser Weg auch eröffnet, dann würde ich mich dafür würde, acceptire ich dankbar; indessen ist, wie Allen bekannt, von der ö im z. Man fragte gleich nach dem Erscheinen des Edilts * Es ir , de. . . ga. ig . aber auch aussprechen; aber niemals kann ich mich, hei der größten Bereitwillig⸗ alten guten Gerichts Ordnung nun schon viel mehr aufgehoben, als et, e , n und das Königliche Staats⸗Ministerium er⸗ dem * 9 —⸗ gen, ng s , viele andere, die es 6 sind ,, gehören nicht noth⸗ keit, die Juden mit den Christen möglichst gleichzustellen, dazu her. noch davon gilt, Wenn nun noch etwas mehr aufgehoben würde, so suche ich hiernach gehorsamst und ganz ergebenst, jene ö dne, Die Juden können akademische Lehr⸗Aemter, zu welchen sie si wendig zu ** . geben, ihnen einen exceptionellen Weg zu gewähren, durch den sie würde das nichts Ungewöhnliches sein, sondern nür den Gang der . Befannt machung gefalligst zu ben m ren? Fm angeordnen geschrcht gem acht haben, verwaltens⸗ ; . ich * Solms - Baruth: Ich habe noch erwähnen wollen, sehr einträgliche Stellungen im Staate erlangen. Gesetzgebung fortsetzen, der schon seit zehn Jahren auf das allerbe⸗ Verond ben *I. Sftober 15822. die Worte: ö ö daß die Aemter der Notare und Justiz⸗ Kommissarien keinesweges Neferent Graf von Itzenplitz: Allerdings ist es jetzt der ge⸗ stimmteste und durchgreifendste beobachtet worden ist. Ich würde da⸗ . 6, „zu welchen sie sich geschit gemacht haben.“ usammengehören und, getrennt bestehen. sie vielmehr unabhängig von wöhnliche Weg, daß ein Justiz- Kommissarius vorher Referendarius her dabei bleiben, den Antrag der Abtheilung zu befürworten, Ich An Cin Königliches Staats Minhfte K ardenberg. Dies gab schon einen Anhalt zu Erhebung voön Schwierigkeiten 1m de 6 Es sind viele Justiz⸗Kommissarien, die leichzeitig wird, und es ist, auch richtig. daß ein Referendarius die glaube aber, dieser Antrag der Abtheilung kann in einer Beziehung . Se. Majestät der König haben durch Höchste Kabinets Dthre in Königlich aats⸗ rium. Hen stagte sih. Won diese Worte? Der ht man darunter . ziehn n sint aber das Amt Va Notaren; hat man diä für die richterliche Autorität hat; er ann ein Untergericht verwal⸗- und muß sogar verbessert werden. Nämlich, hier ist blos gesagt: . vn I ea n . 5 fie nge ß n, des Edittes S. 71. . Nachdem das Staats-Ministerium dieses Schreiben des Staais- bloße Habilitirung? Es kann aber überhaupt Niemand angesiellt Juden geeignet gehalten, weil sie zur Aufnahme von derartigen Ver- R ten. In der Regel haben die Referendarien, die sich ausbilden, Justiz · Kommissare/ʒ insofern dies - die Annahme der hohen Kurie er— ö 1812 §5 und 8. ; . Kanzlers erhalten hatte, erließ es das Publikandum. werden bei den Universstäten, der nicht promo virt ist und sich statuten⸗ k die durch Notare bewirkt werden, nach den angenomme- die richterliche Qualification; sie richten aber nicht, sie üben jene Qua- fährt, würden damit die Advokaten in der Rhein⸗ Provinz nicht ge⸗ 6 aan bie sur Einländer zu achtenden Juden zu akademischen Lehr⸗ Die Sache liegt also so: Se. Majestät der hochselige König mäßig habilitirt hat. Da war also im 8. 8 des Edikts gar nicht ö , , , , u, ben e s Fabi goazt baäer r i ue, , dee, ee. z von Brandt: glaube, diese edenken würde leie . . lich, daß . 5 ö 3 ; elassen werden sollen, i812 in Beziehung auf die Zulassung der Juden zu akademischen Hierunter muß etwas gan esonderes gemeint sein. ledigt, wenn man hinzusetzte- „Sofern sie nicht Notarien sind. nesweges richterliche Functionen ausübt. Da aber die Juden von ö. 28 (Eine Stimme: Nein! a 561 a bei der Ausführung sich zeigenden Mißverhältnisse, aufge⸗ Aemtern außer Kraft gesetzt und gleichzeitig die Art der in,. t⸗ Ich gehe , Bie Ln nr, gen, Universität Königsberg Graf Jork: Das ist die Meinung der Minorität der Abthei⸗= der Stelle eines Staats-Beamten ausgeschlossen sind und die Refe⸗ Ich würde also, und ich hoffe, daß die hohe Kurie dies gccepti- holen, welches hierdurch bekannt Lemacht wird. ! nachung dem St aets-Kanzler überlafsen. Der Staats sind vor einigen Jahren revidirt worden. Der dortige Senat und Juden könn- rendare Staats Beamte sind, so dürfen sie auch nicht Referendarlen ren wird, einschalten; Jund Abvofaten“, damit keine Unsicherheit sei, Berlin, ben 1. Dezember 182. Mengiern gh mts Stets! Minister um ersulht, die Velan5nt. Lie Fafaltät warden aufgesordert in .

lung genesen, daß gusgesprochen werden soll. e Sesndenteesdüchäche e, Keßsntt ebe dzbel fu, Lit und ich zetfplirt auh ac. wart das verghrie Millet fir ee, ] , s werden. Nun ist aber zu berüchsichtigen, daß wir jetzt dabei, sind, die und, ich accfptug auh, dem, enn ? e, mn, lam alt , . machung des Passus der Königlichen Ordre, weicher die Aufhe⸗ ser Statuten die a Vorschlã x öͤnigs⸗ kapitel zu Brandenburg bemerkte, so daß man auch noch hinzusetzen . Königliches Geheimes Staats-Ministerium. an 8 . die i n amnelig * ,, berg e n aan j , nn. . zu machen. In igs

live Functionen und die Abtheilung ist daher, um auch diese Ver⸗ Mann,

ten ni ] e , ij *. ist * a ö nach dem ,,, . ,, . erstgefaßten Beschlusse, daß sie keine richterlichen unctionen aus Verhältnisse der Juden festzustellen für eine längere Zukunft; wäh— J . e , . re Vertretung, au lanbe . fel. s s rend das Institut der Neferendarien, welches in der nãächsten Zukunft, könnte: „insofern dieselben nicht zugleich . ,, das v. Voß. v. Altenst e in. v. Kir cheisen. . B tko w. biegs isf mr bern Stagts- Ministetsum geschehrn Nn eriaube ich mir h ulht era Ah bort besondere Juvenseinbe giebt 2. n n ha Geh. Regierungs⸗Rath Schroener; Es dürfte auf die Schwie⸗ nicht blos hoffnungsweise, wie mit dem der Schiedsmänner, sondern nur, um die Absicht des Gesetzes klaler zu J 3 Y. Sch uckm ann. S. Lottum. v. Klewiz. v. Hake.“ zu erinnern an die verschiedenen Formen der Publication Königlicher ber Senat ken alten Charakter der Universitit, den sie bei ihrer rigkeit aufmerksam zu machen sein, welche zur Zeit die bestehende fast nothwenz igerweise eine Veränderung erleiden muß, da die Justiz⸗ dann vorauszusetzen, daß ihnen anch e e. gesetz .. 1 moög⸗ ö Ich fahre nun fort in dem ,,, Verordnungen in früheren Zeiten. Es giebt eine große Sammlung, Gründung gleich nach der Reformation angenommen hat, nämlich Justiz⸗Verfassung im größten Theile der Monarchie darbietet. Die⸗ Verfassung eine, solche erlitten hat, wozu dieses Institut und die bis lich gemacht werde, auf dem sie sich die gehörigen Kenntnisse ver⸗ k ö , n, Edikts welche unter dem Namen der Myliusschen Edift-⸗Sammlung citirt den, daß sie eine evangelische Universität sein soll, beizubehalten ge⸗ jenigen, welche zum Amte eines Justiz⸗Kommissarius gelangen wollen, herige Beschästigung der Referendarien nicht mehr paßt. Wenn wir schaffen können. . , . 69 e n, , . , z wird, worin Verordnungen, von dem König selbst vollzogen, enthalten wünscht. luf bieses Verhältniß erlaube ich mik eine hohe Versamm= e fe überall, wo die Allgemeine Gerichts- Ordnung gilt, zuerst Aus. aber festsetzen, daß die Juden nicht Justiz Kommissarien werden sol⸗ Graf Solms ⸗Baru! *. , ,. . e,, ntrage an . . Gesetz Entwurf e . . af ber b ., sind; dann sind Verorbnungen, welche von einzelnen öder auch von lung nur aus dei Gesichtspunfte aufmerksam zu machen, um die kullatoren und. Referendarien werden, ehe ihnen das Amt eines len, dann ist ihnen die Sache ganz abgeschnitten; wenn wir aber und glaube, daß ,. formelle 2 . eit r,, . eren Gta ee gestatten, nur nie w wf Ho . n, ,. mehreren Ministerien zusammen auf Allerhöchsten Spezial-Befehl Ueberzeugung zu gewinnen, daß das Unterrichts Ministerium in sei⸗ Justiz Kommissarius übertragen werden kann. Mit dieser Vorberei- festsetzen, sie können Justiz- Nommissarien, werden, so ist damit nicht hier den. Weg vorzuschrei zen, auf welche Leise sie sich die nöthigen ordentliche Professoken in mathen ati then, Ee, n r,, ausgegangen, sind. Tas, waren in früheren Zesten' die For- ner Stellung die größte Vorsicht bei dieser Abänderung zu empfehlen kung ist also der Eintritt in ein Staats⸗-Amt verbunden, worin rich- ausgeschlossen, daß sie sich natürlich auf einem gesetzlich angebahnten Kenntnisse verschaffen missen, le de . ! , e n hen, s aftlich men, wie Königliche Bestimmungen zur Nachachtung dem Publikum sich verpflichtet achten muß. Es ist daher auch im Gesetz⸗Entwurfe terlsche Functionen ausgeübt werden, und die Juden würden daher, Wege dazu vorbereiten müssen. Ehe sie nicht diesen bestimmten Weg Marsch all; Wir . e,. ie . können. . Wie lbtheilung' hat 1 . nicht einverstanden erklärt mitgetheilt wurden. Wesentlich war die Aufnahme, wie man es mit Rücksicht auf die von dem Unterrichts-Ministerium vertretenen wenn man sie zum Justiz-Kommüissarius für fähig erklärt, durch Aem‘ betreten können, können sie auch nicht zu, dieser Stellung gelangen. Es handelt sich darum, ö. ö ,, . h , g. Ab⸗ und ist ber Ansicht, daß die Juden in den geei ‚, ir Fahnen ren nannte, in, die Edikt Sammlung. Im Jahre 1811 wurde bekannt- Momente die Zulassung der Juden nur als Privat- Dozenten und ter, zu denen sie nicht zugelassen werden sollen, hindurchgehen Ich glaube aber nicht, daß es Schwierigkeiten hat, ihnen diesen Weg theiling beigestimmt, ,,. hahin ge ic ö. e die Juden zu e,, r ,. Pprhfessorch ange stellt und . . lich die Einrichtung getroffen, daß von nun an die Königlichen Ver⸗ als außerordentliche Professoren in Aussicht gestellt. Zwar war schon müssen, um zu den ihnen gestatteten Aemtern zu gelangen. anzubahnen; ich glaube nicht einnial, daß es dazu einer geseblichen den Stellen von ustiz⸗ , . und * e gn * zuzulassen seien, . mlhsen, wenn anders nicht Mißstinmäung und Krcnls m fast under⸗ orbnungen und was Gesetzeskraft erhalten sollte, durch die Gesetz. bei der Berathung des Gesetzes im Staats Ministerium die Frage Referent Graf Itz enplitz: Also wird eine neue Art der Vor Bestimmung bedarf, sondein nur eines Reskripts des Justiz-Mi⸗ insofern nicht das Amt eines Notars damit verbunden ist, und biens. . meiblich herbeigeführt werden sollen. Man versetze i i die lage Sammlung sollte publizirt werden; aber auch in den ersten Zeiten gestellt, ob man die Juden nicht auch als ordentliche Professoren bereitung erforderlich sein. Ich sehe auch darin kein Hinderniß, ich nisters. . nigen, wer che diesem Vorschlage beistimmen, würden das durch Auf— . eines folchen ußerordentlichen Profeffors ber lich 6. Augheich nach der Erscheinung der Gesetz- Sammlung fand noch eine große in der medizinischen und philosophischen Fakultät, in der letzteren, in⸗ sehe nicht ein, warunt z. B. nicht ein Jude bei einem bekannten Graf von Burghaus: Wenn das Justitut der Referendarin stehen zu erkennen geben. ö nung Ler'dissenfchast gewidmet hal sehete und! Veisall fan . Unbestimmtheit in Beziehung auf die Art der Publication landes sofern es sich von dem Vortrag mathematischer und naturwissenschaft⸗ Justiz-Kommissarius so lange arbeiten könnte, bis er vollständig zu dem künftig eine Veränderung erleiden soll, so, wird es dann Zeit sein, Gachdem die Stimmen abgezählt waren, bemerkt der Marschall.) ,, . ,, , n, , herrlicher Erlasse statt? In den lebten Jahren Rst die Jacht am licher BPisziplinen handelt, zulassen soll. betreffenden Examen vorbereitet ist. auch Rücksicht auf die Juden zu nehmen, die, wenn sie Justiz⸗ Kom- Es ist der Fall eingetreten, daß Gleichheit der Stimmen vorliegt; es . müssen, daß gänzliche Ausschließung besser . solche uuge⸗ Gegenstande einer ausführlichen Berathung gemacht, und auf den Man erwiederte aber, wenn sie als ordentliche Professoren in Geh. Regierungs- Rath Schroener: Man würde den Juden missarien werden wollen, nicht durch die Stellung der Neferendarien wird also, da ich mich für Annahme des Antrags erklärt habe, der nügtube Bewilligeng ist. Cs handelt sich ö. nicht blos um das Gründ eines von dem Staats-Rath erstatteten Gutachtens ist das diesen beiden Fakultäten zugelassen werden sollten, so müßten sie auch die Aussicht, zum Amte eines Justiz⸗Kommissarius zu gelangen, süg⸗ durchgehen. Das liegt aber in der Zukunft, und so wenig, wie ich Antrag der Abtheilung für angenommen anzusehen fein. Wir kom— Höchalt; da , , bekannte Gesetz erlasfen worden, das die Art der Publication landes- das Recht haben, an den Senats⸗Sitzungen Theil zu nehmen, sie lich nur unter gleichzeitigen Abänderungen in der Justiz Verfassung damals diesen Besorgnissen in Bezug auf die Schiedsmänner mich men zum nächsten Abschnitt des s. ö 8 , . herrlicher Ersasse für die Zufunft fest regelt. Nie hat man beywel⸗ müßten Anspruch auf das Dekanat, a' aich ba rauf haben, Protefter eröffnen können. Ich habe die hohe Versammlung nur auf die zur angeschlossen habe, kann ich in Bezug auf dieses Institut meine Mei⸗ Referent Ciesh: ele lg die g ristiihen; s n,, , n, , ,, felt, deß, was früherhin unter Bezugnahme auf eine Allerhöchste zu werden. Da überzeugte man sich, aus ähnlichen Motiven, wie die Zeil bestehende Schwierlgkeit in der Ausführung qüfmerksam machen nung sndern unt bin entschieden dagegen, daß die Juden zu Justiz se. ele ef sichtk auß. ugen Lasen, Badem st nicht, wohl. abzusehen Drbre in die Gesetz Sammlung aufgenommen worden, auch wirklich verehrliche Abtheilung in ihrem Gutachten andeutet, daß die Sache zu müssen geglaubt. . Kommissarien zugelassen werden. * Zulassung der Juden zu akademischen Lehr- Aemtern betrifft . warum ein Judeh nicht die Physit und Ch nie, die Allgcktn . Gesetzeskraft habe. Diese Gesetzeskraft muß in Absicht des Publi⸗ auf große Schwierigkeiten stoße. Man glaubte, die ausgedehnte fe Referent Graf Itzenplitz: Ich kann nicht absehen, warum von Quast: Ich schließe mich der letzteren Ansicht des geehr⸗ 6 fagt e,. Veiel urg dar ehh , . 96. . . Yhllosophie, Nie Gähich. Pen Bälle Ter , nr , n, kandums vom i. Dezember 1323 um so mehr angenommen werben, lassulig gleich wieter bar mne nene gl el beschr en len zn nanssen, deshalb eine Veränderung in der Justiz⸗Verfassung vorgenommen wer— ten Redners um so mehr an, als auch im §. 30 das Institut der X. Jud en könnch an er he ar mn der a wer ichen sie senunllithen medizinischen, , , rich g . weil Se. Masestéä besonders den Staats-Kanzler ange— nämlich in der Art, daß die Juden zwar ordentliche Professoren, aber den' soll. So wie z. B. in der Regel Jeder, der auf die Universität JustizKommissarien nicht genannt wird, dies also ein neuer Zusatz fc l hit ., eme, a nn z iudnlehren könnte, ald ein Chlist, Daß dagegen die Juden don wiesen hatten, wegen der Art der Bekanntmachung die nicht Dekane, nicht Prorektoren werden und Hei Handhabung der Dis⸗ gehen will, zuvor das Exanien auf einem Ghmnasinm gemacht haben über eine Sache wäre, die wir gegenwärtig nicht zu entscheiden ha 2 i ge gn ö 6 u. 9 ö zen, Publitandum vom , gan t?! , In . weiten Verfiigungen n treffen. Ich ggnäe, Las und rl Er ziim nicht nn l fen diner, us kicker Heth schad hel wan sch und ein Jengniß von diesen Gymmassum lber das bestandene Examen ben, da es der Zukunft vorbehalten bleibt, ob eine andere Einrich⸗ 2 aun e we : 2 ö l. pag. 224) hat diese Be— ber Naturdder Sache. Zweifelh after erscheint deren undd bei länterungen wohl kein Zweifel über die Gesetzeskraft dieses Publi= damit begnügt. in dem Gesetzes Vorschlage nur die Bestimmung mitbringen muß; Andere doch aber auch, ohne ein Gymnasium be tung in Bezug Auf die Justiz-Kommissarien stattsinden solle oder 4. Dezember 182 (Ghesetg Garnen e,, ,,,, y. 1 der juristischen Fotn tät.) An sich könnte ein Jude Pas 1. kandums in einer, hohen Versammlung stattfinden,. kann. aufzunehmen, daß die Juden Privat-Dozenzen und außerordentliche sucht zu haben, ihr Examen vor einer Prüfungs-Kommüssion ablegen nicht. stimmung, * Was nun die Anträge der verehrlichen Abtheilung in der Sache Professoren werden können. können, so wird auch . Jude, 23 , werden will, a , ,,, hen n . . ei üift sehen können, ohne vorher Referendarius gewesen merkung des,. rr ) ; ch mit einen,. ; ß ö. ö n 2 . ; enn . f. . U ) wa ; theilu nr rn . f . . insofern er gesagt hat, daß Her Iunstiz Minister befugt sein . . , . des e,, ,, , . Mit⸗ n , . e n, n we n , , n,. liegende Frage mit sich bringt, mich näher zu äußern, da sämmt– sei, ein Gesetz anzurathen, in welchem geradezu ein Strich durch die Graf Botho zu Stolberg: Ich halte mich an den Be- würde, durch ein Nestrißt über die Vorkertitung und. die Art der Ab. gi 53 J ö 9. , . ö , n ri . r n,, , e, , . unh ö . f t liche Mitglieder der hohen ,,, unfere Universitäten genau Statuten gemacht sein solle, sondern baß durch das Gesetz nun die schluß unler Istens, worsn bie Aemter anggeschlossen sind, mil denen Examina anders zu dishoniren. Da die Gerichss Srbnung die Vor— für ein n. ö erachten . ; h. 2 . . es⸗Akte ga⸗ [. 34 6 , . hn ,, 6 ö. kennen und dem größeren Theil nach Atch auf denselben studirt haben. Möglichkeit gegeben werden soll, insofern seitens der Universitãten die Ausübung einer richterlichen, polizeilichen oder exekutiven Gewalt schriften enthält, wonach die Vorbereitung zum Amte eines Justiz⸗ rantirte C e, w, . ö . ö,. h onn . önnte zweifelhaft . ah e. 6 ö licht e s f. . nchen eh, ö gal lla Ich glaube aber meiner besond eren Stellung als Unterrichts- Minister keine erheblichen Schwierigkeiten gemacht würden, auch die Juden als verbunden ist. Nun hat allerdings der Justiz Kommissarius line Kommissars erlangt werben und wie die Prüfung erfolgen soll, so ,, . . Anf. der . . e. 3 die bloßen Worte des so . h ,. en, i . . . 9. i, ö. e s schuldig zu sein, einige Worte darüber beizubringen, was das ordentliche Professoren unter den von der, AbTtheilung angęgebenen eigentlichen richterlichen Functionen, aber er hat cinen solchen Einfluß wird es dabei so lange bewenden missen, bis Se. Majestät der Kö— Edikts . auch (n, en . en d J . , ,, u . 1 Cie nf gal üsh Ministerinm für wichtig hült, daß es in der hohen? Verfammlung Modalitäten aufzunehmen. Dadurch gewinnt die Sache allerdings ind den Gerichten und auf den Richter, daß mir seine Stellung wenig nig eine anderweite Anordnung zu treffen gernhen. . Der 26 j wurf wi . Ju ö auf. en U niversitten, deren ( , e. ultä . h u . i, n , ; 6 nicht ohne Beachtung bleibe. Ich glaube um so mehr dazu ver⸗ schon ein anderes Ansehen, indem die Zulassung von einer zustimmen⸗ stens eben so wichtig erscheint, als die eines Richters. Ich für mei—⸗ Graf von Kielmannsegge:; Ich würde mich dem Gutachten Statuten . gestů ten . ti . . und ¶außerordent⸗- . en zu machen und also richterlich z pflichtet zu sein, als unsere Könige die Universitäten des Landes den Mitwirkung der Üniversität selbst, als Corporation, abhängig ge= nen Theil muß erklaͤren, daß ich einen jüdischen Justiz Konnnissarius, der Abtheilung vollkommen anschließen, da ich auch die Juden als liche , n,. in ö. emal ischtn nn urwissenschaftlichen und medi⸗ . anf, Referent. habe ich nur Eines hinzuzufügen. Jm Gutachten mnimer als Kleinodien angesehen haben. Der Minister, welchem die macht wird. ; der gegen mich zu sprechen hätte, von Hause aus perhorresciren schr befähigt zu JustzsRommissarien eikenne; und es jn dem freien zinischen ö hrfächern J ö,, ö 4 . . . e, . ich ö . , 3 Gen fan. i Verwaltung dieser Kleinodien anvertraut ist, hat daher rechtzeitig da⸗ Graf von Redern: Der, Königliche Herr Kommissar hat die würbe. Willen eines Jeden liegt, sich an sie zu wenden oder nicht; indessen , 4 Abtheilung hat sich hiermit nicht einverstanden, erklärt, und 6ᷣ i. n . gig ü. . . ö. jh i! . für zu sorgen, daß nichts geschehen möge, was dem Wesen berduni. Universitäten als Kleinodien bezeichnet, eine Benennung, die ich nur von Qua st: Was ich sagen wollte, ist durch das, was der glaube ich, steht gesetzlch fest, daß in jedem Gerichtsbezirke eine ge- ist e rn, aß. die 36. . , Fakultäten auch als fee. 26 . . h , . ii n ,,, , versitäten srgend Eintrag thun könnte. vollkommen billigen und vollständig theilen kant, Darum aber wän—⸗ Herr Regierungs- Kommissar gesprochen hat, im Wesentlichen erledigt, wisse Anzahl Justiz-Konimissarien angestellt sind, welche dert ihren , ,, angeste f n . 1e wr de, müssen, wenn ö 2 ae,, d, ,, en rn. 6. I ist . enen, 2 Wären die Universitäten bei uns einzig und Allein blos Une sche ich, daß alle hellleuchtenden Sterne und glänzenden Edelsteine in und ich kann mich dem nur vollständig anschließen. Wohnsitz haben; es wäre also der Fall wohl denkbar, daß in einem anders nie 6 n nn, und Krän 66 n,, herbei⸗ dan g 5 ag . e, ö , terrichts-Anstalten, so würde die Frage, ob Juden zuzulassen Wissenschaft und Kunst diesen Kleinodien zugefügt, und ihnen erhalten Graf Eberhard zu Stolberg: Ich kann nicht begreifen, gewissen Bezirke durch einen Zufall sich nur jüdische JustizKommis⸗ e hn ,. so 2 ̊ . sich . i age r en, ier , , . 1 1 auf englisch⸗ rr interphetirend, blos an seien oder nicht, weniger praktische Bedeutung haben. Man denke werden. Wir können unserem Vaterlande nur Glück wünschen, Män- weswegen hier für die Juden eine Ausnahme gemacht werden soll, sarien niederließen und die Bewohner der Umgegend also gezwun⸗ außero . n,, Bel 7 . n n. der Wissen⸗ . se, , staöen des Gesebes von 1812 hält, so ist kein FIrrnnd ad! Gch eine Neihe von, Lehrstühlen neben Cingnder aggregirk, (men be. ner der eben bezeichneten Art unter uns zu wissen, Männer g die, woburch ihnen Binge erleichtert werden, bie die Ehristen auf diese Zen wären, sich an sie zu wenden, uͤnd dagegen könnten doch Beden= schaft , , J 3 46 . x ar. ga, ö e . wirk⸗ J n n . en Juder nicht auch verlangen könute, als Professor sonderen Lehrstuhl für jebe besondere Disziplin, da wird man allein wenn, auch jüdischen Ursprungs, sich einen wohlbegründeten Ruf in Art nicht erlangen‘ können. Ich glaube, der Weg, der von dem ken sintreten, Daher halte ich es für wünschenswerth, daß noch icher 9 ffn i , . n i. le far feng, 9 ö en, ker oo zugelassen zu werden, denn es steht karin: „Die Juben fragen: Wer ist der Jähigste, Um diese Bisziplin vorzutragen? der civilisrten Welt erworben haben. Ich nenne nur Jakobi, den Herrn Referenten vorgeschlagen ist, daß die Juden vielleicht bei einem irgend ein Zusatz gemacht werden möge, wodurch auf die eine oder lich 3 nt Lee . 163 f geen men ͤ n ann können alademische Lehrämter, zu welchen sie sich gescl ct ö Das sind Glaubenssacheu. IFreilich wird man auch denjenigen, der größten Mathematiker unserer Zeit, Ries, einen ausgezeichneten Phy⸗ anderen Justiz Kommissar sich ausbilden und das Examen machen audere Weife ben möglicherweise daraus hervorgehenden Uebelständen ist. 986 J. . r, ni ö. . bee bete, da ließe sich . haben Hie ne, , ö. Professor der Th bos! lehr, ö. die Disziplin der christlichen Dogmatik vortragen will, fragen: welches siker, Meyerbeer und Mendelssohn, deren Composttionen weit über könnten, auch von vielen Christen gern betreten werden würde, welche begegnet würde, Ich meines Theils würde mich übrigens vorzugs⸗ Der Stag . . außer e, , , . lab eniische⸗ Wchramt, Ich mm' benlerken, daß ein folcher Antra Glanbens bist du? Anders in' Absicht des Vortrags anderer wissen. Europa hinaus ertönen, In den Familien der Letztgenannten finden jetzs eist die anderen Stadien bei den Gerichten durchzugehen weise einem geehrten früheren Redner anschließen, da ich die Jutelli— schen Glaubens a , un e ,, als die Hristhichen; J eee ich weiß, nach don Riemann, ch pon e wm Päd, 9 schaftlicher Disziplinen, außer dem Gebiete, was die Theologie berührt. Win n früherer Zeit einen hervorragenden Philosohen in neuerer haben. genz der Juden sehr hoch stelle und ich dieselben auch individuell aber die iben , i. en. . , n ll. , . 6. a macht wurde und ich, meines Dafürhaltens r, mg . of Es existiren in Paris Lehrstühle neben einander; da wäre es in der Zeit Beispiele edler Wohlthätigkeit und hoher Vaterlandsliebe in den t Graf Jork: Aus dieser Bemerkung des geehrten Redners als sehr J . Mãänner ,, , . . nn gi et K . arne, ir , . 56 ö ie enn . ,. fi . J e. i n . zu fragen, welchen Glauben der Vortragende n,, . Jahren ,, 46 in . ieße i ür sti ür ie J iz Kom- ic d alken, wenn in einem Gerichtsbezirk durch einen Zufa hy . . 1igebra hie, Ves(l : ö ng. . heiter . abr. Das Wesen unferèr Universitäten ist aber, daß sie eine jede sches Talent, das nur zu rüh die irdische Laufbahn beschloß. Kun , 6 , erh ; ; zösfer der alten Welt und die sämmtlichen medizinischen Wissenschaften aus der Stimmung, welche sich hier kundgab, als ich die betreffende n organisches e bilden, 3 id an rer erg. . Wissenschaft ö. u die engen Gränzen 9 2 Vater⸗

missarien zu ernennen, falls sie den vom Gesetz vorgeschriebenen Weg lediglich jüdische Justiz-Kommissare angestellt würden. r 4 elt 1 zini r *. 8. e , ĩ 8 t ; ö ,, het Jußt zen enen ü hen gesegt wide, Ten e tig ref b len ln gefnlhi' ns shioscn Kr w, Schtanten stöheme Jirligione— wäre, er ist ihnen aber versagt. Es handelt fich mithin darum, ihnen muß ich hinzufügen, daß sich diese Beschränkung nur auf das No⸗ dagegen die Juden von der theologischen Jakulti ausgeschlossen blei= cee, so laßt sih iber die Sache strelten. Es könne e' ndr Cine Das waren sie ursprünglich in ihrer Stiftung, wo sie als organi. Ansichten; Wer, sich auf, jenem Felde durch gigent, Kraft einen aner einen anderen Weg zu eröffnen. Penn wenn wir bei s. Zl den tariat bezieht, daß also nur eine gewisse Anzahl Justiz-Kommissarien, ben müssen, folgt aus der Natur der Sache. a wmifelgafter erscheint . 5 , , g n , . ren, en 1 i. e, . sche Ganze auch noch“ mehr inneren Jusammenhang hatten und kannten Namen schafft, der kann sicher sein, überall eine günstige 3 Vunsch, aus ge ei habell, daß jübische Knaben auf wiffenschaft⸗- die zugleich Rotarien sind, in einent gewissen Bezirke ober Sprengel deren Julgfsung bei der suristischen Falultäü An sich könnte ein Jude 36 gar 3 , . , , , . Pot lehnen; seäe Aenderung in biesem Zusammenhange nit größer Entschieden. nahme zu finden. Ich hege die höchste, Achtung bor jedem wahrhas⸗ lichen den e feen sich einem höheren Berufe widmen follen, so wohnen müssen. Da. wir nun schon ausgesprochen haben, daß ein das römische Recht wohl so unbefangen lehren, als ein Christ; es ist , , a, 3 en, , 3 , . ,, ,. heit abwicsen Den! festen , inneren, ursprünglichen Zusammen, ten Talente, darum wänsch; ich auch talentsolle Juden unserem Lande frage ich, welcher dieser c Beruf sein soll, wenn man ben Jäden üdischer Justiz-Kommissar nie Niotär werden kann, so sst das Beden. Aber allgemeiner Gebnauch bei den Uiisersitäten in Deutschland, daß 7 , , . un . , , , 9 Tas ang haben. z. B. noch in England. die ddoltigen? linioersi- erhalten zu sehen, gleichbiel ob gif dem Ktatheden in den Hörsälen i , , , , ' e , e,, welches dabei auf Vertrau ü 3 ich fi 6 . Dem geehrten Redner aus Schlesien h ; wa . uze 3 . / . 9. einer höheren Auffassung un iner Refor fe eicbedsirfnißi wünsche ihnen jede Begünstigung in ihren äußeren Verhältnissen un uen allein beruht, zu gelangen. Ich muß R sich finden könnten, gehoben De h hhles Fällen hiervon abgewichen worden. Wenn es nun wohl unzweifelhaft lwas doch sonst die allgemeing iegel istz . bier mn jcht, wohl slllin längst anerkannt , n n, . n,, ,, rl lb eg un gerne Bitte an 9 hohe Kurie richten, h

wegen der bei der Ausführung sich zeigenden Mißverhält⸗ Recht wohl so unbefangen lehren, als ein Christ; es ist aber all⸗ betrifft, so möchte es fast überflüssig' fein, üer das Wesen unf Uebrigens freue ich mich, i li

eg l . . 4 3 s. g ; W serer . gens freue ich mich, in dem Gutachten der verehrlichen Ab⸗

nisse, aufgehoben. gemeiner Gebrauch bei den Universitäten in Dentschland, daß die Univer it ůten und was dieses Wesen in Beziehung auf die hier vor— theilung die r, , gefunden zu haben, daß es . h

gestehen, daß, da ein Justiz⸗Kommissar nichts Anderes ist, als Einer, würde ich mir noch einzuwenden erlauben, daß, wenn man in der J 16 ; . . e r, en, ,,, ,, , ö. ine Bit je möge dem en gi, . he en und i Rechts Ansicht . oder Natur een Lin hn den Amtes selbst keine Schwierigkeit für die 6. 96. * , . , . . 3 1 ,,. i nnn n , ,,,, 33 ehem ,, Der korporative Bestand unserer Universitäten m, . ,, r,, e. berichtigt, ich nicht einsehe, warum man ei jüdi iz⸗ lũüUiebertragung desselben an einen Juden findet, ein solches ihm also ann, ische/ J ener, i Fa⸗ ar , n . 5 * * ö 1 ist im Laufe der Zeit lar geworden, sie haben in Folge veränderter a indeß der Herr Minister erklärt, daß diesem Antrage Bedenken ö! an einen jüdischen Justiz⸗Kom ebertragung desselben an einen J nd, silches ichn als kultät auszuschließen. Dles wird noch mehr dadurch begründet, daß fessoren der medizinischen und philosophischen Fakultät der Universitä— Verhältnisse und Der ürfuiff selbst dich , . ,. . entgegenständen, so kann ich nur die Bitte au ihn richten, diese Ve⸗

missar nicht wählen sollte. Im Gegensatz gegen einen fril zuerkannt werden! müßte, insofern es nicht ein unmittelbares Staats—⸗ ! : . . ; ir, w, ) gensatz geg n früheren ge 9 gte, insof h h : die Juristen-Fakultäten auch zuweilen noch Erkenntnisse für aus ändische ten zugelgssen werden. mmer ist ldieser Charakler!lfessgehalten worden und wird auch ferner deuten nach Möglichkeit zu beseitigen und den ausgesprochenen An-

ehrlen Rebner würde; ich miß gerade glrn einen solchen wählen, umà Amt ist, ich dann näicht sehe, welch. ein anderer Ausweg zu ergreifen 1 . Miniller Eichhorn: Di liche Abtbei . , , , Ehe,, e Te en ee wrgchte g. aachen ujtn asso richterliche Banter e übern. ,, , , .

. e Henn jaung und geistige wäre. Wir haben uns dahin ausgesprochen, daß die Juden zu un⸗ gabüng der Juden allgemein anerkannt hat. Er en e . mittelbaren g n, nicht gel ef . ed nder zu an⸗ Die Abtheilung trägt daher mit 6 gegen 4 Stimme dahin an; dhne Mitabtruck ind Publication der darin angezogenen Allerhöchste für den Unterricht, fondern für die Bildung des höheren geistigen Graf Dyhrn:? Daß ich nicht nur mit dem Vorschlage der gescblich; Weg für den Staatsdienst für sie vorgezogen werden, fo deren, die nicht unmittelbare Staats-Aemter sind. Wenn nun kein daß die Juden auch als ordentliche . der medi⸗ Rabincts- Srdre für in Gesetz zu achten 9 z 2 i ö,. * Lebens im Ganzen bestimmt sind. Die Unipersitäten sind gewisser⸗ Kommission übereinstimme, sondern über den Vorschlag noch hinaus⸗ würde ich mi 1 , „Ich will mir anderer Weg gefunden werden kann für sie, um zu einem solchen zinischen und philosophischen Fakultät jugela en werden. Bundes Afte garantirte Gefetzgekung von 1812 aufheben konnte. . die Träger der höheren geistigen, Viltung, unseres Volkes. gehen möchte, darf ich nach meiner gestrigen Abstimmung . nach dem, i üg hinz u gen Ie. 3. . e fr, ich einen Juden für Amte, zu gelangen, als durch ein unmittelbares Staats⸗ Amt. so wür⸗ Von den Aemtern eines Rektors oder e ener e nen Dekans Ich glaube diesen Zweifel heben zu können. Zunächst erlaube ich mir, 9. ist darum . , e , , . e n anvertraut, ö. was ich gestern aus gesprochen habe, wohl nicht erst be 2 80 Vlrhalini geeig ? me eschäfte und rechtlichen den sie von den ersteren Aemtern ug g ofen bleiben. Es scheint und Senats-Mitgliedus der üniversität müssen abgr die Juden, nach die Kapinets - Brdie, welche dalals ergangen ist, vorzülesen. Sie 3 auf. die Studirenden, fa, nicht blos in Beziehung auf die nehme mit die Frelhelt, mir * Belehrungen von Sr. Excellenz erhältnisse anzuverkrauen, es auch eine eschränkung des Rechtes mir daher in der Billigkeit und im echte begründet, daß für die den oben entwickelten Prinzipien, ausgeschlossen bleiben; denn mit lautet wie folgt: kudirenden, sondern auch im Verhältniß der Lehrer unter sich be nach den orten, die wir gehört haben, auszubitten, Allerdings sind der hi . ,, wenn sie 6 werden, jenigen Aemter, in deren Verwaltung durch Juden an sich kein Be⸗ diesen sind theilweis richterliche und polizeiliche Functionen über die „Aus den zurückgehenden Anlagen Ihrer Anzeige vom 4ten d. M. 6 , . und ein Zusammenhang, um in vereinter unsere Universitäten organisch gegliederte a, . aber ich hen üchtigen jüdischen Rechtskundigen zu ihrem Anwalte zu er⸗ denken obwaltet, ein Modus gefunden werden müsse, in, welchem sie Studenten verbunden. . ö habe ich erfehen, daß die Bestĩmmung der S5. und 8 des Edikt irksamkei n. e , geistige Leben, durch Bildung der glaube, daß sie eben zu ihrem Ruhme über die sis r, . zu diesem Ame gelangen fönntken, sonst winde diese Bestimmung un⸗ Die Spezial- Statuten fast aller preußischen Universitäten, ab⸗ vom 16. März 1813, nach welcher die für Inländer zu achtenden Jugend an Tiefe ünd zugleich an Reichthum wachsend, von Geschlecht gen sind, auf der sie im Mittelalter errichtet worden sind. Und so

ürst zu Lynar: Ich erlaube mir, dem erlauchten Redner aus möglich und unausführbar. esehen von der zu Berlin, schließen die Juden vom Lehr- Amt aus. . Juden zu alademischen Lehr- und Schulaͤmtern, zu weichen sie sich

Sach Ea, ge , fi, ien hi ö J , , e n, 6. . * ⸗⸗ den vergangenen sehr ich auch das große Volk, . rr, . 6 2 Sachsen zu erwiedern, daß ich die Ueberzeugung habe, wie die preu⸗ Graf Zi 8D derungen an einen Justiz⸗Kommissar enn es einerfeils nicht die Absicht des Gesetzgebers sein kann, diese geschickt gemacht haben, zugel ; agen der Berathung bemerkt worden, daß unser nationales Leben den, verehre und, seit ich einen Begriff von ichte habe, es a

kilhen rn, . 3 36 , n. Justz. sind: H ö. i nd,. ö. Ich bit , Statuten durch ein , , . Gesetz zu ändern, und dies auch ; Mi . ö. , . nigtz ch ier. 2 3. . ee. tritt die ses den ältesten Sohn der Freiheit . . so muß ich . ö nte a , , daß ö 3. 3 ommissar vielen Ju iz, Kommiffarien unseres Stagts Kenntnisse gif gr he; nicht in der Ansicht ö btheisuug u fo können andererseits . . diese Bestimmung hierdurch aufheben und Ihnen die weitere Ver⸗ 2 * . e . e ) chr ae . als 5 gestehen, daß es e i. i 6 3 3 . z n n gegenüber, ein gefährli ebergewicht gewinnen im Gegent eil, ich 6 sehr wohl, daß sie deren in vollem. aße Statuten durch eschluß der Universltät und Bestätigung des Lan⸗ . fügung wegen der Bekanntmachung dieser Abänderung des gedach⸗ ü. * ie . 6 J 1 . j i, ze ige Natio- als Dentscher 3. ? 2 ar re, 26 aben, m 5 ö ö 1 hbesitzen; allein ich appellire an das allgemeine urg . ob wir nicht desherrn geändert werden, und einer solchen Aenderung durch das 5. ten Gesetzes anheimgeben. a 2 fon r ,. . atu . * niversstäten an, Volk nicht hat. . din, . . . 2 ; 2. e urghaus: Ehe ich im Stande bin, mein Votum hier und da schon die bittere Erfahrung gemacht aben, daß unsere allgemeine Gesetz vorzugreifen, kann nicht rathsam erscheinen. Die Teplitz, den 18. August 1822. e . erjenigen Uni 1 ee, = che gegründet 9 der Refor⸗ die englischen . * i 2 1 * 6 . * ei mit vo . . abzugeben, würde ich mir eine Erläuterung —̃ö Justiz Kommissarien Wochen, Monate, ja Jahre lang auf betreffende Stelle des Gesetzes wird daher anders, als vorgeschlagen, ; (gez) Friedrich Wilhelm. 2 2 nehmen s ö i * 1 Zeit alle Bezug auf das unsere 4 ung ba i. a 6 . olz, und 29 2 7 dem Herrn Referenten oder dem Herrn Re ierungs⸗ Kommissar ihre Arbeiten aben warten lassen. Der Jude aber zeichnet sich au. zu fassen 2 und blos allgemein zu disponiren haben, ohne des . An den Staats- Kanzler Herm Farsten von Harbent ö. échristen 2 auf christliche zeken niß/ ie meisten . ein evange⸗ ausspr 59 6 w . warum man J erbitten. Ist es ein geseßhlich fesistehender Weg, daß ein junger ] Fer durch penetranten Verstand auch durch ungehemen Fleiß und J Stanilar-Nechtes᷑ zu gebenen, was bekanntlich stets neben den all= ö. ardenberg. sischeb Bekenntniß, zwei auf Lin pariteisches Verhältniß der Konses⸗ anderen Volke so viele wahrhaft gebildete Menschen findet, als

ö