1847 / 173 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

610 Erledigter Steckbrief.

Der durch den Steckbrief vom 10. Juni d. J. ver⸗ folgte Kaufmann Leopold Alexander Rudolvy , . hat sich selbst gestellt und ist der gedachte Steckbrief hierdurch erledigt.

Berlin, den 17. Juni 1847.

Der Untersuchungs-Nichter des Königl. Kriminalgerichts Kriminalgerichts-Rath Stoewe.

613 Der unterm 29. April 1847 hinter dem Oekonomen Karl

Eduard Suter erlassene Steckbrief hat sich erledigt, indem der Suter zur Haft gebracht worden. Danzig, den 16. Juni 1847. Königl. Land- und Stadtgericht.

609 Bekanntmachung.

Da die in dem nachstehenden Verzeichnisse nb X. auf⸗ geführten Kur- und0 Neumärkischen Pfandbriefe von den Besitzern der betreffenden Güter aufgekündigt worden

1236 Allgemeiner Anzeiger.

B, d 6 ch ni von den bereits früher gekündigten, aber noch nicht eingelieferten Kur- und Neumaͤrkschen Pfandbriesen. Betrag

Nummer Datum

derselben.

der *. der Kündigung und Nummer der Coupons, mit welchen die

8 . Pfandbriefe einzureichen sind.

Pfandbriefe. .

621 den 18. 988 50 59 Coup. 3090 u. 3092

den 12.

3094 u. 3095 ; Coup. Nr. 3 bis 8 inel.

3099 5246 den 19. Juni 1844 mit Coup. Nr. 6 bis 8 inel. den 12. Dezbr. 1846 mit ö. Coup. Nr. 3 bis s inel. 1032 den 18. Juni 1841 mit 7595 56 Coup. Nr. 8. ö. den 12. Dezbr. 1846 mit incl. Coup. Nr. 3 bis 8 ine 9810 Coup. Nr. 3 bis s inel. Is27 bis 9833 (den 12. incl. Coup. 9837 12057

Juni 18411 mit

Nr. 8. Dezbr. 1846 mit

5529

Dezbr. 1846 mit Nr. 3 bis 8 inel. 300 den 19. Juni 1844 mit

Coup. Nr. 6 bis 8 incl.

12068 100

Ueber Differenzialzölle im Verhältniß des deutschen Zollvereins zu andern Ländern. en 5. . Preis 17 Sgr. Wir machen die Staatsmänner und Handelspolitiker auf diese für die deutsche Handelsfrage bedeutsame

Schrift aufrerlsan, die von einem der hochstehendsten Beamten deutschen Zollvereins verfaßt,

auf die Lösung der Differentialzoll⸗Frage gewiß von großem Einfluß sein wird.

des

Werthvolles Werk für Landwirthe.

Im Verlage der Gerhard schen Buchhandlung er— scheint so eben und empfiehlt sich die Amelang—⸗ J sche Sort-Buchhdlg. (R. Gärtner, Bruder—

b165

608 Ne ue hier und auswärts mit grolsem Beifall aufgenommene Tänze des K. K. Oesterreichilchen

2 = er chair Joh. Gungl!.

Gruss an Petersburg. Walzer f. Piano 15 Ser. 6 Polkas, gewidmet J. H. IHHI. der Grols- fürstin Maria Nicolaiewna f. Piano 20 Sgr Einzeln. Die Unwiderstehliche, Bäbupolka, Garde-Hlusaren und Garde à cheval-Polkka, Polka-Mazurka à 5 Sgr. reuůndsehafts-Ouadrille, gewidmet J. H. H. der Grossfürstin Maria Alexandra f. Piano 127 Sgr. Petersburger Hof-Ball-Qu'adrille s. Piano 12 Sgc. Mazurka in C. f. Biano 5 Sgr. Obige. Orchester à 13 Thlr. Johann Gungl's allgemein beliebte 2 Walzer: Ein Sträusschen und Mädchenträume, Vorwärts- Marsch, Prot eus- Polka, Catharinen-, Pariser- Polka, EFaschingstreiche- Galop sind f. kiand in nener Auflage anch bereits fräher f. Orchester, f. Piano zu 4 Händen, f. Piano und Violine ers chienen.

lle Musikalien mit höchstem Rahalt. 34 Linden. Schlesinger sche Buch- u. Musikhdlg.

1702 h] ; ö . .

Es ist mir der 4/100 Pfandbrief des Großherzog⸗ thums Posen No. 133 Kornik Kreis chrimm, No. 2588 über 500 Thlr. nebst Coupons seit Jo⸗

in allen Theilen der Honarchie

gei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.

Das Abonnement beträgt:

2 thlr. für 4 Jahr. 4 RKihlr. . ahr. 8 Rthlr. 1 Jahr.

ohne preis- Erhöhung.

Be

Preußische

Allgemeine

.

Zeitung.

Donnerstag den 24sten Fun i

Alle Post-Anstallen des An und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses glatt an, für gerlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Sehren - Straße Nr. 57. Zul rtisn s- Set nt hr sür den aum einer Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

, e er . . ee, ee

unvollständige Exemplare der Allgemeinen len, daß wir die Stärke der nen Nummern nicht immer mit h dure 2. . Der vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 Rthlr— ur. 3B eenstraße Nr der Stadt wohnende Abonnent erhält das Vlatt (Behrenstraße Nr. 5 ; 4 2 3 lande be irke ihre Bestell bei den resp Post ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre zestellungen b resp. Pol berechnet.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr,

Bestimmtheit rechnen dürfen.

57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer

.

wegen zu spät eingegangener du Preußischen Zeitung zu liefern, Auflage gleich zu Anfange deffelben danach bemessen können.

An die Leser.

Preuß. Cour.

Aemtern.

auch in die Kultus-Verhältnisse, Ich bezweifle, daß dies einem Ju⸗ den möglich sein wird, und befürchte, daß, wenn die Beaufsichtigung

Meldungen, leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer großen Anz ispektiv e so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wol—

Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige

für das Inland. Bestellungen für Berlin durch die Stadtpost, Bei einzelnen

Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur Nachlieferung der dann bereits erschiene⸗

werden in der Expedition angegebenen Datum, frei

schon den Abend vor dem Sgr

Rummern des Blattes wird der Bogen mit 2

ren, daß das Wahlrecht da, wo es dem Patron zusteht oder er die Kandidaten vorzuschlagen hat, den Gemeinden überlassen werde. Auf

diese Weise würde der Antrag mit dem Vorschlage des geehrten Mit⸗ gliedes aus Westfalen übereinstimmen. ; Abgeordn. Steinbeck: Es giebt wohl nichts Uebleres, als die gesetzlichen Bestimmungen zu vermehren und Abweichungen von schon vorhandenen einführen zu wollen, wo es die Nothwendigkeit nicht ge⸗ bietet. Die Allerhöchste Kabinels-Ordre, die eben vorgetragen ist bestimmt über die Pfarrer und die Quiescenz des Patrons. Hier trifft diese Bestimmung ein, abgesehen ob durch religiöse oder andere Fälle; es scheint daher angemessen, wenn wir dabei stehen beiben, was in dem Gesetz vorhanden und durch die angemessensten Motive begründet aus dieser Berathung bereits hervorgegangen ist. Ich bin der Meinung, daß hier lediglich anf jene Verordnung zurückzu⸗

str. 1 l zu gefälligen Bestellungen: Vollständiges und praktisches Handbuch 1 . . aller Zweige der Landwirth⸗ ar . . . . , Vortheilhafter Guts-Verkauf. 3 ; se a z s. Ein in Niederschlesien 4 Meilen von Liegnitz ent⸗ für Landwirthe und die es werden wollen, mit beson—

. , ,, ,, 8 ferntes Rittergut mit 3 Vorwerken, zu welchem 1130 derer Berücksichtigung des Bedürfnisses für Wirth⸗ Morgen Aecke, 152 Morgen zweischütige Wiesen, 116

sind und daher eingezogen, so wie demnächst in den Höpothekenbüchern gelöscht werden müssen, so werden dieselben deren Inhabern mit dem Eröffnen hierdurch aufgelündigt, daß nach Ablauf der unten näher be— immten reglementsmäßigen Frist die Zahlung der ver— chriebenen pfandbriefs-Summen geleistet werden soll.

In Gemäßheit des Nachtrages vom 2. April 1784 zu §. 281 des Kredit⸗Reglements vom 14. Juni 1777 würde von Seiten des Kredim⸗Instituts die Einlieferung dieser gekündigten Pfandbriefe gegen Ertheilung von Depositions-Scheinen bereits im nächsten, mit dem 1. Juli d. J. beginnenden Zinszahlungs-Termine ver— langt werden dürfen; zur größeren Vequemlichkeit der

des Kirchenvermögens einem Juden übertragen würde, daraus große Konflikte mit den geistlichen Behörden und den Gemeinden entstehen möchten. Aus diesem Grunde kann ich mit dem Gutachten, welches ihnen die Beaufsichtigung des Kirchensermögens nicht entziehen will, nicht einverstanden sein.

Marschall: Ein Antrag der Art ist nicht gemacht worden, es haben sich nur 6 solchen erklärt; er ist also in der Abtheilung in blieben.

13182 560 . 14170 100

14182 50 14951 5

Amtlicher Theil. . ; ö. .

Landtags⸗Angelegenheiten. S chluß der Sitzung der Kurie der vii Stände vom 18. Juni: Foitsetzung der Veihandlungen über die Allerhöchste Proposition in Betreff der Verhältnisse der Juden; weitere Berathung der einzelnen Paragraphen des Gesetz⸗ Entwurfs; Sitzung der Kurie der drei Stände vom 12. Juni: Mit- theilung des Marschalls; Bemerkungen über die TagesOrdnung und das Geschästs Reglement; Schluß der Verhandlungen über die Allerhöchste Proposition in Betreff der Verhältnisse der Inden.

hannis d. J. gestern in Rogasen entwendet worden;

ich habe dessen Amortisation beantragt und zeige dies

an. Rogielsko bei Wagrowiec, den 19. Juni itzg7. Adalbert Kamienski.

den 18. Juni 1841 mit

Coup. Nr. 8.

25308 100

26175 100

26499 1000

auch von der Abtheilung gegen 7 Mitglieder für

der Minorität ge—

den 20. 1844

Coup.

mit

27903 100 30195 100 100

31942 33120 1006 den 18. Juni 100 Coup. Nr. 8.

Dann bitte ich um Entschuldigung.

184 1 mit Beilagen.

33128 irfni Wirthschafter, von N. No⸗—

fandbriefs-Inhaber soll indessen auch für diesmal, wie ei den letzten Kündigungen, und bis auf Weiteres, von der gedachten Befugniß des Kredit-Instituts kein Gebrauch gemacht, sondern den Pfandbriefs-Inhabern nachgegeben werden, gegen Ablieferung der nach dem Zahlungs⸗-Termine der Pfandbriefs⸗-Kapitalien fällig werdenden Zins Koupons die Pfandbriefe selbst bis zu diesem letzteren Termine in Händen zu behalten. Dem— zufolge werden die Inhaber der im Verzeichnisse sub A. spezifizirten Pfandbriefe hierdurch aufgesordert: die Koupons derselben No. 4 bis 8 incl. im näch- sten Zinszahlungs Termine, und zwar vom . bis 14. Juli d. J. bei derjenigen Provinzial-Nitterschafts- Kasse, welche auf jedem einzelnen Koupon bemerkt ist, vom 2. bis 14. August er, aber bei der Haupt⸗ Nitterschafts-Kasse hierselbst abzuliefern und demnächst nach der mit dem 31. Dezember d. J. ablaufenden Kündigungs-Frist in dem alsdann mit dem 2. Januar (. eintretenden Zinszahlungs-Termine die Pfand—= briess · Kapitalien nebst den davon auf die Koupons Nr. 3 fällig gewordenen Zinsen gegen Aushändigung der Pfandbriefe und der Koupons Nr. 3 bei derjeni⸗ gen Kasse, wo die Koupons Nr. 4 bis 8 incl. abge— liefert worden sind, baar in Empfang zu nehmen, widrigenfalls die Pfandbriefs-Inhaber zu gewärtigen haben, daß wegen der nicht abgelieferten Pfandbriefe nach Vorschrift des Nachtrages zum S. 281 des Kredit-⸗Reglements verfahren werden soll. Gleichzeitig werden hiermit die Inhaber der in dem nachstehenden Verzeichnisse sub B. aufgeführten, bereits früher zur Einlieferung gelündigten Pfandbriefe erinnert, dieselben nebst den dabei bemerkten Koupons unverzüg— lich bei unserer Haupt-Kasse gegen Empfangnahme der Kapitalbeträge abzuliefern, indem sonst nach Maaßgabe der bestehenden Bestimmungen die Mortifikation der ge⸗ dachten Pfandbriefe auf Kosten der Inhaber veranlaßt werden wird. Berlin, den 14. Juni 1847.

Kur- und Neumärfkische Haupt-Ritterschafts Direction. (gez.) C. v. Voß. Freiherr v. Monteton. H. v. Rohr. J ..

von den am 14. Juni 1847 gekündigten Neumärkischen Pfandbriefen.

Kur- und

Betrag derselben.

2 .

Betrag

Nummer a, ,

Nummer der der Pfandbriefe. 975 6 273 50 b266 u. 6267 K

Pfandbriefe.

24556 25034 25035 25096 100 26933 27142

6276 6280 / 6594 bis 6598

25097

26934

inel. 500 27150 Sto 200 27466 7263 u. 7284 500 * 27491 7286 30 28627 3811 So 128934 8592 ioo 8987 8730 * 129191

27467 27492 1000 1000 100

1000

28988

8743 1000 295 993 16155 bis 1olõ!/ . incl. oo Jig i n. Zi d 10636 bis 10638 . incl. 10001 34488 12524 u. 12525 200 34492 12526 u. 12527 100 35929 12590 u. 12591 1000 37902 u. 37903 13413 bis 13415 39121 inel.

200 39200 13416 bis 13419 39204 u. inel.

100 39214 14313 bis 14315 39708 inel. 1000 40322 24522 bis 2528 11857 u. 41858 inel. 500 4185.) 26 bis 24533 42768 u. 42769 inel.

00 42818 24534 bis 24539 44540 incl. 3

35228

36849 bis z6864 incl.

37480

100 100 500 den 12. Dezbr. 1846 mit Coup. Nr. 3 bis 8 inel. 109 den 18. Juni 1841 mit ; ͤ Coup. Nr. 8. 0322 100 * . g 5 zn hr 34 44282 u. 44283 a0 . k. 44653 . 100 oup. Nr. 3 bis 8 inel.

39375

612 .

Nachdem über das Vermögen des abwesenden Kauf— manns Tobias, wozu auch das Grundstück, Kneiphöf— sche Langgasse Nr. 5, gehört, bei dem Stadtgericht zu Königsberg der Konkurs eröffnet worden, so ist ein Termin zur Anbringung sämmtlicher Forderungen auf den 23. September, Vormittags um 11 Uhr, augesetzt und durch Ediktalien bekannt gemacht worden. Sämmtlichen sowohl bekannten als unbekannten Gläu⸗— bigern wird dieser Termin hierdurch nochmals öffentlich bekannt gemacht, und werden sie angewiesen, an ge dachtem Tage zur bestimmten Zeit auf, dem Stadt— gerichte vor dem Deputirten Herrn Oberlandesgerichts⸗ Alssessor Münchenberg zu Anbringung und Wahrmachung ihrer Forderungen, entweder in Person oder durch ge— hörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder zu gewärtigen, daß sie ausbleibendenfalls mit ihren Forderüngen vrä⸗ kludirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Gläubiger werde auferlegt werden. Denen hier mit keiner Bekanntschaft versehenen Gläubigern werden die Justiz-Kommissarien Malinsti, Tamnau und Ma⸗ rensli namhaft gemacht, an welche sie sich wegen Bei— treibung ihrer Forderungen wenden und sie mit Voll— machten versehen können.

Königsberg in Pr., den 15. Juni 1847.

Königl. Preuß. Stadtgericht. Erste Deputation.

1600]! Mortifications - Proklam.

Nachdem in Sachen des Hufners Jochim Hinrich Nath in Liensfeld, Klägers, wider den Proprietair Jo hann Georg Friedrich Stange, früher in Travemünde, dann in Schwartau, gegenwärtig in Berlin, Beklagten, betreffend Tilgung eines Protokollats, der Beklagte dem unbedingten Befehle vom 17.M 26. Mai, die in der Hufenstelle des Klägers zu Liensfeld protokollirte, am 7. April 1839 von Johann Hinrich Tamm in Liens— feld an des Jacob Ludwig Bruhns Winwe in Lübeck über 6009 Thlr. Courant ausgestellte, am 26. April 1832 von dieser an Hartwig August Stange in Teu— tendorf cedirte und am 17. August 183.1 von dem der= zeitigen Stellbesitzer Knaack agnoscirte Obligation ein⸗ zuliefern, seine Einwilligung in die Tilgung derselben zu erllären und die Kosten zu bezahlen, feine Folge ge⸗ leistet hat, ist nunmehr auf ferneren Älntrag des Klä— gers, der geschehenen Androhung gemäß, der Beklagte als in die Tilgung willigend anzusehen, und werden Alle, welche an die bezeichnete Schuldverschreibung oder deren gerichtlich deponirten Werth Ansprüche irgend einer Art machen zu können glauben, aufgesordert, die— selben innerhalb 12 Wochen nach der letzten Bekannt— machung dieses Proklams Auswärtige unter Be— stellung hiesiger Aktenprofuratoren bei dem unter— zeichneten Amte anzumelden, widrigenfalls sie nach Ablauf dieser Frist von selbst, unter Auflegung ewigen Stillschweigens, mit demselben ausgeschlossen sein sollen und zu gewärtigen haben, daß jene Obligation durch Tilgung des Protokollats ohne Weiteres für ungültig erklärt werden wird.

Großherzogl. Oldenburgisches 14. Juni 1847.

6

Amt Eutin, den

Mölling.

Titerarische Anzeigen.

, , für die Mitglieder . J des Vereinigten Landtages!

So eben ist in der Literarischen, Anstalt in Frankfurt a. M. erschienen und in allen Buchhand=

lungen, in Berlin in der Gropiusschen Buch⸗

ö Königl. Bauschule Nr. 19, zu

schasts Lehrlinge und junge bis, praktischem Landwirth. 2 Bände oder 12 Lie⸗ ferungen in groß Oktav mit 78 Abbildungen. Jede Lieferung kostet ?! Sgr., pünktlich alle drei Wochen erscheint eine, und die Verlagshandlung verpflichtet sich, etwaige Mehrlieferung ganz unentgeltlich auszu— geben.

Wir enthalten uns jeder Anpreisung dieses Werkes und weisen nur darauf hin, daß in der ausführlichen Ankündigung, welche in allen Buchhandlungen gratis zu haben ist, fünf Urtheile von landwirthschaftlichen Autoritäten und praktisch- tüchtigen Landwirthen, denen das Werk noch im Manustkript zur Begutachtung vor— gelegt wurde, abgedruckt sind, welche einstimmig dahin lauten, daß dasselbe eine so durchaus praftische und so leicht faßliche Anleitung zur ganzen Wirthschaftsfühtung giebt, wie sie bis jetzt in keinem anderen Werke enthalten sein dürfte, und daß sich das⸗ selbe auch noch dadurch besonders auszeichnet, daß der Verfasser auch den so wichtigen mechanischen Theil der Wirthschaftsführung gründlich behandelt, was vor ihm noch kein Anderer gethan hat. Möge das Werk allen Landwirthen, den älteren wie den jüngeren, drin⸗ gend empfohlen sein.

Eriedrich Steinmanns Monatsschrift:

Rheinisch - vwestfälisches . Städtehblatt.

bringt in ilirem 2ten, am 1. . beginnenden

Halbjahrgang eine ;

6 4. ö * 6 * 1 89 w *

. 311081 P Usche Gàllekl« preulsischer Landstände, und zwar zunächst die Biographieen der Fürsten von Solms-Lich, v. Rocher v, V. Auerswald, v. Bar- delcben, Beckerath, Graf v. Dyirn, Ilansemann, Hörst Lichnowek Merten, Mislde, v. Vincke, de- ien sieli die der übrigen Landtazgs-Mitglieder in ili Theile Halb-

allen Pas! instalten oline Preis-

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606

2— 2 * Literarische Anzeige der Bess erschen Buch⸗ handlung (W. Hertz), 44 Behrenstraße.

Bei F. C. W. Vogel in Leizig erschien so eben: Hahn, Dr. A., General-Superintendent der Provinz Schlesien, das Bekenntniß der evangelischen Kirche Ind die ordinatorische Verpflichtung ihrer Diener. Ein Wort an Alle, welche Augsburgische Kon— fessions verwandte nicht bloß heißen, sondern es auch noch sein wollen. 8. broch. 27 Sgr. Krug, Dr. A. O., Königl. Sächs. Sber⸗Appella⸗ tionsrath, wie läßt sich Mündlichkeit des Kriminal⸗ prozesses mit Urkundlichkeit, Entscheidungsgründen und zweiter Instanz über die Thatfrage vereinigen? Gr. 8. broch. 9 Sgr.

Die neuesten u. be- lichtestensSalon-, Pianofor- Gesang-

614

So wolil

1 e-, wie

Mäöslkäal EN. Fissizärene

billigsten Preisen zu a-

ben bei

Ed. Bote & G. Bock,

Jägerstrasse No. 42.

Morgen Gärten und Hutungen, 896 Morgen noch gut bestandnen Forstes, der für mehr denn 15,000 Thlr. Holz hat, gehören, dessen Schloß und Wirthschasts- gebäude massiv sind, wozu eine gut rentirende Ziegel⸗ und Brauerei gehört. Der Viehstand besteht aus 1099 Schaafen, 50 Stück Nindvieh, 12 Ackerpferden. Die bestimmten jährlichen Gefälle betragen 10900 Thlr, die dem Gute obliegenden Abgaben monatlich 28 Thlr., über die Hälfte des Kaufgeldes bleibt ungekündigt stehen, soll eingetretener Verhältnisse wegen um (inen so billi⸗ gen Preis, daß der Morgen Acker und Wiese nur zu 26 Thlr. berechnet ist, Inventario und Gebäude aber nur als Zugabe zu betrachten sind, baldigst verkauft werden. Ernstliche Kauflustige erhalten durch den mit dem Verkauf dieses Gutes beauftragten ehemaligen Gutsbesitzer Frankhen zu Raudten in Niederschlesien nähere Auskunft.

Verkauf ꝛc6, resp. Associs—⸗ 7041 G esuch.

steht in einem Städtchen der Rheinprovinz, zwischen 2 bedeutenden Städten und an 2 Hauptstraßen gelegen eine Kattundruckerei mit allen dazu gehörigen Maschinen, worunter namentlich eine Hochdruck- Dampf-Maschine von 12 und 2 Dampf kessel von 10 Pferdekraft, 2 dreifarbige Perrotinen, 1 einfarbiges und 1 dreifarbiges Rouleau u. s. w. zu verkaufen. Das Etablissement bietet sowohl hinsicht⸗ lich seiner Lage, als seiner äußerst zweckmäßigen Ein— richtung, so wie dadurch, daß die Steinkohlen der be— deutendsten Zechen der Ruhrgegend durch eine im Bau befindliche Eisenbahn also sehr billig in dessen Nähe gebracht, für den Geschäftsbetrieb erhebliche Vor- theile. Die Gebäulichkeiten selbst,. sämmtlich in den letzten Jahren massiv und ganz solide erbaut, daher im besten Zustande, bestehen aus dem Haupt-Fabrik- gebäude, womit 2 freundliche Familien⸗Wohnungen ver— bunden sind, mehreren Hinter⸗ und Nebengebäuden und 1 großen Färberei, welche von einem ziemlich starken, klaren, circa 5 Fuß Gefälle haltenden Bache durch= strömt wird. Oberhalb der Färberei befindet sich ein großer Sammelteich und fehlt dadurch der Fabrik auch in den tiockensten Jahreszeiten nie an Wasser.

Das Etablissement, von Obst⸗ und Gemüse-Gärten umgeben und im Ganzen einen Flächenraum von 390 Ruihen umfassend, würde sich auch zu anderen Fabrik⸗ Anlagen, z. B. einer Baumwollspinnerei 2. eignen.

Einer der Inhaber, der bis jetzt die technischen Ar= beiten der Fabrit leitete, ist auch geneigt, falls sich ein qualifizirter Associs mit erforderlichem Fonds finden sollte, mit demselben das Geschäft in der bisherigen Weise fortzusetzen. .

Nähere Auskunft wird auf portofreie Anfragen A. 144. an das Königl. Intelligenz⸗Comtoir ertheilt.

Wegen Separation

703 h]

x it,Iis LtiuiuurrrRfns:˖ 2 5 ; . Feuerfeste Geldspinden wit

Bramaschlösser, wie auch mit und ohne Com⸗

bination, so wie Kopippressen, Trockenstempel und

eiserne Bettstellen stehen zur gefälligen Ansicht beim

Verfertiger, dem

Schlossermeister M. Fabian,

Neue Friedrichsstraße Nr. 39. ö.

705 h

Unterzeichneter beehrt sich lüüernit ergebenst an- zuzcigen, dals er Donnerstag den 24. Juni, Abends Uhr, im kleinen Saalre den Sing- Akademie seine Abschieds-Akademie geben wird, unter gäelälliger Mitwirkung mehrerer austzezeichneten Künstler. Billets zu numerirten Sitsen 2 1 Thlr. sind in der löbl. M us i kand- lung der Herren Ed. Bote und G. Bock, Jä- gerstr. 42, so wie Abends au der Kasse, zu haben.

Baron Klesheim.

weisen sei.

wete Frau Groößherzaogin und Ihre Hoheit die Herzogin Luise von Recklenburg-Schwerin, sind nach Schwerin; und

Amtlicher Theil.

Ihre Königl. Hoheiten der Großherzog, so wie die verwitt⸗

Se, Hoheit der Herzog von Braunschweig nach Oels ab

gereist.

Abgereist: Se. Excellenz der Kaiserlich russische Wirkliche Geheime Rath, Graf Pahlen, nach Dresden.

Landtags Angelegenheiten.

Sitzung der Kurie der drei Stände am 18. Juni.

(Schluß.)

Referent Sperling (iest vor))... „In den Fällen, in welchen eine Aufsicht über eine Kommu—⸗ nal-Verwaltung der Gutsherrschast zusteht, solche dem Gutsherr jüdischer Religion zu entziehen, ist kein Grund vo handen. Es würde dies eine neue Schmälerung der mit dem Grundbesitze verhund enen Rechte involviren, zu dessen Erwerb das Edikt vom 11. März 1812 den Juden ohne Vorbehalt für geeignet erklärt hat, und es erschien der Abtheilung die diesfallige Bestimmung des Entwurfs un so unbilliger, als der Jude da, wo ihm Us G ts herrschast die Auf⸗ Kommunal⸗Verwaltune zweifelsohne auch für

sicht über die

Beziehung einstimmig ge— errschaft eine Aufsicht über eine Kom⸗ solche auch dem Juden als Guts⸗

Marschals: Verlangt Niemand das Wort? (Es erhebt sich Niemand.) . Da Niemand das Wort verlangt, so stelle ich die Frage, Antrag der Abtheilung angenommen werden solle. Diejenigen, ihn annehmen wollen, bitte ich aufzustehen. (Es erhebt sich Majorität dafür.) Referent Sperling (iest vor): d „Eben so war die Abtheilung auf der anderen Seite einstimmig der Meinung, daß die Verwaltung des Patronats, als mit dem Religionsverbande innig zusammenhängend, wie der Entwurf es be⸗ sagt, dem Juden nicht überlassen werden könne, vielmehr. während seiner Besitzzeit von der betreffenden Staats und, kirchlichen Be⸗ hörde auszuüben sei. Nur in Beziehung auf zwei aus dem Pa tronat resultirende Gerechtsame, die Berufung des Pfarrers und die Aufsicht über das Kirchen⸗Vermögen, fand eine Verschiedenheit der Ansichten statt. ; ö. Was nämlich die Wahl des Pfarrers anbetrifft, wenn eine solche während der Besitzzeit des Juden stattsinden sollte, so wünsch ten 11 Mitglieder gegen 2, . daß solche da, wo sie dem Patron zusteht, der Kirchen Gemeinde überlassen werde, ö weil die letztere dabei unstreitig das nächste Interesse habe; und die Aufsicht über das Kirchen-Veimögen anlangend, so schienen hier einzelnen Mitgliedern dieselben Rücksichten ob zuwalten, welche oben in Betreff der Aufsicht über die Kommunal Verwaltung sich geltend gemacht hatten, daher sie in der Zahl von 6 gegen 7 dahin stimmten, daß solche dem Juden als Patron nicht zu entzie⸗

ob der

die

wenn der Gutsherr, der

lrecht nicht aus daß die chiedenen

die erinnern ist; in anderen und der Gemeinde Ich glaube

soll wählen, s

Ungehöriges finden; ich achken angenommen wird, daß dieses

werden soll. In vielen Kirchen Sch

Wahlrecht mit dem Patron zugleich, es würde

Uebergang sein, wenn dieses Necht künftig der Gemeinde al

Wenn es dagegen dem Konsistorium übertragen würde, so muß bekennen, daß ich dies in der gegenwärtigen Zeit nicht folgerecht halte. Wenn ich auch nicht glaube, daß dann Geistliche angestellt würden, die keine Christen sind, so giebt es doch in neuerer Zeit so viele Kon flikte in dieser Beziehung, daß man wünschen muß, es möchte anders sein. Es führt wahrhaftig zu nichts Gutem, wenn evangelische Geist liche mit Hülfe von Gendarmen in ihre Aemter eingesetzt werden

Abgeordn. von Leipziger: Auch nach der jetzt von dem Re⸗ serenten abgeänderten Fassung kann meines Erachtens der Vorschlag

der Abtheilung nicht angenommen werden, da demselben die verschie⸗

denen provinziellen Verfassungen entgegenstehen. Denn so steht im

Herzogthum Sachsen den Gemeinden nirgends das Recht zu, ihre

Pfarrer selbst zu wählen, diese Wahl erfolgt vielmehr durch die Pri—

Lat-Patröne und durch das Konsistorium, als Vertreter des König⸗

lichen Patronats, und die Gemeinden werden nur gefragt, ob sie ge⸗ gen den Lebenswandel oder die Qualification des Gewählten etwas

einzuwenden haben.

(Wiederholter Ruf zur Abstimmung.)

Abgeordn. Krause: Ich will die hohe Ver sammlung durch meine wenigen Bemerkungen, die ich noch zu inachen habe, nicht lange an der Abstimmung hindern. Ich wollte nur noch dem geehrten Mitgliede aus Schlesien, welches gesagt hat, daß, wenn einmal Ge setze beständen, man sie doch unmöglich alteriren könnte, einige Worte erwiedern. Ich glaube, daß dies nicht mehr Platz greifen kann, daß

müssen. Das Höchste für eine religiöse Gemeinde ist ihr Geistlicher, wird dieser ihr aufgedrängt, so ist keine Gottesfurcht durch ihn zu erwarten. BVeshalb möchte ich die Versammlung bitten, zu beschlie ßsen, daß, wenn das Patronatsrecht ruht, weil ein Jude Gutsherr ist, daß dann die Kirchenverwaltung und die Anstellung des Geist lichen der Gemeinde überlassen würde. ö Regierungs- Kommissar Brüggemann: Ohne der Beschluß= nahme der hohen Versammlung vorgreifen zu wollen, erlaube ich mir die Verordnung vom 30. August 1816 mitzutheilen, wodurch der be treffende Paragraph im Allg. Land Recht näher deklarirt worden ist. (Es wurde die Allerhöchste Ordre vom 30. August verlesen, welche in der Gesetzlammlung des Jahres 1816 pag. 207 abgedruckt ist.) Ich habe mir nur erlauben wollen, auf diese Verordnung guf merksam zu machen. In Beziehung auf einen Punkt in dem An⸗ trage der Abtheilung, daß nämlich die Wahl des Pfarrers in dem Falle, daß kein Patron vorhanden ist, der Kirchengemeinde überlassen werde, so muß ich bemerken, daß dies dem kanonischen Rirchenrecht der Katholiken widerspricht, nach welchem in solchem Falle die Be⸗ setzung dem Bischof zusteht. Die freie Ueberlassung des Wahlrechts an die Gemeinde wird hiernach wohl nicht eintreten können und dürfen. Referent Sperling; Diese Bemerkung trifft hier nicht zu, denn es ist von Kirchen die Rede, bei welchen dem Patron das Be⸗= setzungsrecht zusteht, nicht aber von solchen, in welchen der Bischof die Besetzung ausübt.

hen sei.“ Abgeordn. Möwesz Dem Vorschlage der Abtheilung habe ich mich überall mit vielem Vergnügen angeschlossen, insofern es sich um rein bürgerliche Verhältnisse der Juden handelt. Wenn aber den jü⸗ dischen Gutsbesitzern ein Kirchen Patronat nicht zugewendet werden soll, so würde es inkonsequent sein, wenn man ihnen die Beaufsichti⸗ gung des Kirchen⸗Vermögens ein räumen wollte. Sie ist ein wesent licher Bestandtheil des Patronats und erfordert ein vollständiges Ein—

dringen nicht nur in die kirchlichen Verhältnisse überhaupt, sondern

Regierungs-Kommissar Brüggemann Ich habe gesagt, wo kein Patron vorhanden ist, der das Wahlrecht übt; dies würde auch hier gelten, wo der Patron das Wahlrecht nicht ausüben kann; also auch hier würde die Verleihung der Stelle der freien Collation des Bischofs anheimfallen. .

Abgeordn. Krause: Ich glaube auch, daß ich nur von evan⸗ gelischen Geistlichen gesprochen habe, und bescheide mich gern, wo noch höhere Behörden zu bestimmen haben. ; 2

Referent Sperling: Ich würde den Antrag dahin modifizi⸗

vielmehr die Zeit ruhig ihren Gang geht und sich nicht darum küm⸗ mert, ob und welche Bestimmungen vor dreihundert Jahren bestan⸗ den haben, oder ob neue eintreten. Niemand wird es hindern, die Zeit geht ihren ruhigen Gang. Ich bin in Berlin seit 10 Wochen, und als ein fleißiger Kirchengänger bin ich in vielen Kirchen gewesen

und habe diefe zuin Theil sehr, zum Theil halb leer gefunden, ja, in der einen waren nur 25 Zuhörer, und ich glaube,

gerade dies war eine Missions-=, alttestamentarische Reform⸗-Kirche, wo man glauben sollte, die Lehre, in ihrer Reinheit vorgetragen, müsse viele Zuhörer anlocken. Ich kann den Wunsch nicht unterdrücken, daß eine dieser vielen Kirchen Berlins dahin gebracht werden könne, wo der Gustav⸗ Adolf⸗Verein sich unnütz abmüht, eine hinzubringen.

Marschall: Die Abtheilung hat nur einen Vorschlag gemacht. Es ist mehreres Bedenken dagegen erhoben worden, namentlich in Beziehung auf die katholische Kirche. Zur Erledigung derselben sind im Laufe der Debatte einige Amendements gestellt worden; ich muß aber der Meinung sein, daß sie zu wenig vorbereitet sind, um hier aus dem Stegreife einen Beschluß darüber zu fassen, und ich halte mich nicht für befugt, einen anderen Vorschlag zur Abstimmung zu bringen, als denjenigen, welchen die Abtheilung gemacht hat. Die Frage wird also die sein, ob der Antrag, welchen die Majorität der Abtheilung mit 11 Stimmen gegen 2 gestellt hat, angenommen wer⸗ den soll?

Diejenigen Mitglieder, stehen.

welche die Frage bejahen, belieben aufzu⸗

die Ordner übernehmen die Zählung, und

Dies geschieht, T 4 cha Frage mit 238

das Ergebniß der Abstimmung ist, daß die gegen 146 bejaht wird.)

Ein weiterer Antrag ist in der Abtheilung dahin gemacht wor⸗ den, daß den Juden die Aufsicht über das Kirchenvermögen zustehen soll, er aber in der Minorität geblieben und hat auch hier noch keine Unterstützung gefunden. Bevor ich ihn zur Abstimmung bringen kann, frage ich, ob er unterstützt wird? .

(Wird nicht unterstützt.)

Referent: Der Anschnitt zwei veranlaßte keine Erinnerung. Marschall: Findet sich hier dagegen etwas zu erinnern? (Nein!)

So ist er angenommen.

Referent (liest vor):

. 6. .

Die für den Gewerbebetrieb im Umherziehen in Betreff der in— ländischen Juden bestehenden Beschränkungen werden aufgehoben.

kiuch der Betrieb der in den S8. 51. 52. 51 und 55 der Ge werbe⸗-Ordnung vom 17. Januar 1815 genannten Gewerbe wird den Juden fortan freigegeben; jedoch finden auch hier die Vorschriften des §. 35 Anwendung, wenn mit dem Gewerbebetriebe ein Staats- oder Kommunal-Amt verbunden ist.“

§. 37 des Gutachtens. J „Der Schlußsatz, „„jedoch finden auch hier die Vorschriften des §. 35 Anwendung u. s. w.““ verrieth eine zu ängstliche Besorg⸗ niß, daß die Juden als Gewerbtreibende zu einem Amte gelangen könnten', mit welchem obrigkeitliche Autorität verbunden ist, und scheint deshalb müßig, zu sein, weil, wenn ein Jude, er sei Ge⸗ werbtreibender oder nicht, zu einem Amte gelangte, er an und für

sich schon den in Beziehung auf Letzteres bestehenden Bestimmungen

unterliegen würde. . * ? Wenn es wirklich Absicht der Regierung ist, den Juden fortan

alle Gewerbe ohne Ausnahme zu gestatten, wofür man sich um so

mehr aussprechen muß, als dies ohne Zweifel ein sehr wirksames