1847 / 174 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1252 Allgemeiner Anzeiger.

Inserate, deren Aufnahme in den Allgemeinen ,. dieser Zeitung gewünscht wird, werden an den Wochentagen von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Expeditions⸗-Lokale, Behrenstraße Nr. 52, in Empfang genommen. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum einer Zeile 2 Sgr. Bei der großen Verbreitung unseres Blattes, namentlich auch im Auslande, glauben wir darauf aufmerksam machen zu müssen, daß außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekanntmachungen der respektiven Behörden des In⸗ und Auslandes, ale das Eisenbahnwesen, Literatur und Kunst, Industrie und Handel betreffende Anzeigen, e wie auch Familien⸗Nachrichten jeder Art in dem Anzeiger der Allg. Preuß. Zeitung lets Aufnahme sinden. Auswärtige haben ihre Inscerate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden Zusendun⸗ gen von ' literarischen und artistischen Novitäten, deren Besprechung im Feuilleton der Allg. Preuß. Zeitung gewünscht wird, bitten wir unter der Adresse der Redaetion

Allgemeine

Alle Post - Anslalt und 3 lade 2 darin für Gerlin

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 1 kKthlr. * Jahr. S8 Rithlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Hreis- Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird der Sogen mit 23 Sgr. berechnet.

portofrei oder durch Buchhändler-Gelegenheit bewirken zu wollen.

Bekanntmachungen.

63 Nothwendiger Verkauf. 9 Eiadigerè d 1 Kann den 11. Januar 1847. Das der unvctehclichten Caroline Emilie und dem Schlächter George Friedrich, Geschwistern Ißmann ge— hörige, in der NMitdesstraße Nr. 16 hierselbst belegene, im Hypothekenbuche, Dorotheenstadt Tol. 2. No. 158. verzeichnete Grundstück, taxirt zu 15.245 Thlr. 29 Sgr. 6 Pf. soll am 24. Au gu st 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

16456

Dampfsschiffahrt

zwischen Hamburg.

Dienst für den Monat Juni «. von Magdeburg täglich Nachmittags z Uhr, Hamburg = Abends r.,

zu den bekannten so bedeutend ermäßigten Preisen.

färr Das Personen-Schiff „Borussia“ wird in diesem Jahre seine

regelmäßigen Fahrten

v. Stettin nach Swinemünde:

Montag 1 Uhr Mittags den 28. Juni, 12., 26. Juli, 9., 23. August, 6. und 20. September.

Dienstag 1 Uhr Mittags den 64, h , , 31. August, 14. und 28. September.

Mittwoch 1 Uhr Mittags den 30. Juni, 14., 28. Juli, 11., 25. August, 8. und 22. September, ö

Donnerstag 1 uhr Mittags vom 4. Juli bis 37. Sep- tember. . .

Sonnabend 1 Uhr Mittags vom 3. Juli bis 25. Sep— tember.

zswischen hier und Swinemünde am 258. d. M. beginnen und in fol⸗ ender Ordnung fortsetzen:

14 —⸗— . v. Swinemünde nach Stettin: Montag 7 Uhr Morgens vom 5. Juli bis 27. Sep—

tember.

Dienstag Nachmittags nach Ankunft des Post⸗Dampf— schiffs „Wladimir“ von St. Petersburg den 29. Juni, den 13., 27. Juli, 10., 24. August, 7. und 21. September.

Mittwoch 8 Uhr Morgens den 7., 21. Juli, 4., 18. August, 1., 15. und 29. September.

Donnerstag 7 Uhr Morgens den 1., 15., 29. Juli, 12., 26 August, 9. und 23. September,.

Freitag 8 Uhr Morgens vom 2. Juli bis 24. Sep⸗ tember.

Wie bekannt, gewährt die „Borussia“ für die resp. Reisenden das Angenehme, von keinem der bei den Dampf⸗ schiffen unvermeidlichen Uebelständen, als der Hitze der Feuerung, des unangenehmen Fettgeruchs u. s. w. belastigt zu werden; sie hat geräumigen Salon und Damen-Kajüte, und neben allen Begnemlichkeiten eine aufs Beste ein⸗

gerichtete Res ti Billets zu haben sind. Die Preise sind:

auf der „Borussia“ à Person 13 Thlr., Kinder unter 12

tauration, so daß jeder hier Ankommende sich direkte nach dem Schiffe begeben kann, wo auch die

Jahren die Hälfte;

(fürs Billet von hier nach Swinemünde und zurück auf 8 Tage gültig 3 Person 2 Thlr.);

Do mestiken bei ihrer Herrschaft 29 Sg n.3 schiff à Person 1 Thlr. ; J . 2 Das Comité“ der Stettiner Dampfbugsirboot-Rhederei.

auf dem sie schleppenden Dampf Stettin, den 20 Juni 1847.

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oss bl

lung für die Prioritäts=

Obligationen un serer Ge⸗

sellschaft ein. In Berlin

und in Hamburg ge⸗

J schieht dieselbe von diesem

Tage ab, von 10 bis

Ühr Morgens bei un—

serer Haupt⸗Kasse, in

Schwerin bei Herrn Kommjssions-Nath A. Hinrichsen.

Auch werden die fälligen Coupons bei unseren sämmt⸗ lichen übrigen Kassen in Zahlung angenommen.

In Hamburg können Zins-Beträge von Preuß. Cour. 50 Thlr. oder mehr nach Wahl des Inhabers auch in Banko abgeschrieben werden zum festen Course von 150 96.

Berlin und Hamburg, den 12. Juni 1847.

h

Magdeburg-Wittenbergesche

1 Eisenbahn. a Auf folgende Quit—-

= 535 8 gs fon unserer Ge⸗

sellschaft ist die durch die Bekanntmachung vom 10. April d. J. aus geschrie⸗ bene dritte Actien⸗ von 10 pCt.

zum festgesetzten Schlußtermine, den 34 sten v. Mts., nicht gezahlt

554. 645. 1030. 1662. 1543. 1583. 1889.

19014. 1980. 2013. 2017. 2026. 2095.

2129. 2149. 2263. 2425. 2561. 2573.

zoo. zbi3. 695. 2726. 2759. 2772.

2727. 2511. 2810. 2887. 2985. 2998. 3097.

3156. 3190. 3646. 3729. 3786. 3894. 4018. 1074. 4205. 295. 4452. 4624. 4705.

Wir fordern deshalb die betreffenden Herren Actio—

naire in Gemäßheit des 8. 114 des am 31. Januar «.

Allerhöchst , n Statuts hiermit anderweit auf,

die ausgeschriebenen dritten zehn Proze B verwirkten Conventionalstrase 39 n g, l r

jede Aetie spätestens bis zum 15. Juli d. z weder bei unserer hiesigen Hauyiiaff . Shift. straße Nr. I und 2, oder bei Herrn S. Herz in Berlin Dorotheenstraße Nr. 1 während ' der BVormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr einzuzahlen, widrigenfalls die bereits geleisteten beiden Naten- Zahlüngen als verfallen, die durch die früheren Zahlun⸗ Jen und die ursprünglichen Zeichnungen den Actionairen gegebenen Anrechte auf den Empfang von Actien für erloschen erklärt und die ertheilten Quittungsbogen werden annullirt werden. Magdeburg, den 4. Juni 1847. Directorium der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisen⸗ ber Tr sfsche r. (gez.) Harte, Stellvertreter des Vorsitzenden.

Cos v Aus zu 9

aus dem notariellen Protokolle

über die General-Versammlung der Actionaire der

Magdeburg-⸗Wittenbergeschen Elsenbahn⸗Gesellschaft

am 8. Juni 1847. Nachdem der gedruckte Bericht des Direktori über die seit dem Zu⸗ sammentritt der Gesell- schaft geführten Geschäfte nebst angefügtem Rech⸗ G nungs-⸗AUbschlusse an die PFHerren Actionaire ver— theilt und aus dem Er— 8 steren auf Beschluß der

Versammlung nur noch die wichtigeren Abschnitte, welche die zu erwartenden Berathungs-Gegenstände un— mittelbar berührten, vorgelesen waren, wurde gegen den Inhalt desselben nur Ein Bedenken über den Erlaß der von säumigen Zahlern der 2ten Rate des Actien⸗ Kapitals verwirkten Conventional— Strafen angeregt. Nach kurzer Erörterung der Sache genehmigte indeß die Verfammlung das Verfahren der Vorstände und be⸗ schloß: daß diejenigen ersten Zeichner, welche die 2te Rate auch jetzt noch nicht eingezahlt hätten, die für die zweite und dritte Einzahlung verwirkten Conventio- nal-⸗Strafen erlassen werden sollten, wenn die Zahlung noch bis zum 31sten k. M. bewirkt werde,

Von den für diese Versammlung angekündigten An— trägen einzelner Actionairs kam nur der des Herrn Hirsch feld zur materiellen Erörterung, weil die übri⸗ gen iheils vor, theils in der Versammlung zurückgenom= men waren. In jener Beziehung führfe die Debatte zu solgenden Fragen:

) Beschließt die Bersammlung mit einer anderen be⸗ nachbarten Eisenbahn-Gesellschaft wegen Ueber⸗ nahme des Betriebes der Magdeburg⸗Wittenberge⸗ schen Eisenbahn nach derem vollendeten Bau, bald⸗ möglichst in Unterhandlung zu treten?

welche, ohne Widerspruch zu finden, bejaht wurde;

p) Sollten die hierbei einschlagenden Verhältnisse durch eine besondere Kommission zur Beschlußnahme der General⸗Versammlung in Vorarbeit genommen werden, um sodann das Ergebniß dieser Vorlagen in einem besonderen Berichte der letzteren vorzu— legen?

welche mit 1380 Stimmen gegen 213 verneint wurde.

Während dieser Erörterungen wurde die Ergänzungs⸗ wahl für das statutengemäß ausgeschiedene Drittheil der Ausschuß⸗-Mitglieder von zwei Notaren geleitet, nachdem zuvor ein nicht ausgeloostes auswärtiges (Ber⸗ lin) Ausschuß⸗Mitglied für sich und ein anderes abwe⸗ sendes Mitglied den freiwilligen Austritt erklärt hatte, welcher nur unter Vorbehalt der im S. 39. des Sta⸗ tuts bestimmten Frist angenommen werden konnte, und nachdem von einem anderen Actionaire ein Protest da— gegen zu Protokoll gegeben war; daß aus der von den verklagien Zeichnern und Inhabern annullirter Quit- tungsbogen mit vollzogenen Wahl ein Präjudiz her— geleitet und gefolgert werde, daß die im, Juni v. Is. unterbliebene Wahl von 6 Ausschuß-Mitgliedern da— durch genehmigt und gut geheißen werde.

Nach dem Ergebniß der Stimmzettel wurden die ausgeschiedenen Herren:

Kaufmann Ernst Meyer hier,

» Ferie deberg hier, August Carl Maquet hier,

*

Kaufmann S. Herz in Berlin,

Kammerherr von Jagow auf,. Crüden, größtentheils mit einer der Stimmengleichheit nahe kommenden Mehrheit in den Ausschuß zurüͤckberufen, und an die Stelle des verstorbenen Kaufmanns C. Graefe

der Kaufmann Herr A. Bloch in Berlin gewählt. Sowohl diese als die zu Stellvertretern be— rufenen Herren Kaufmann F. Weigel sen. und Kriminalgerichtsrath St ahlknecht haben die Wahl angenommen.

Endlich wurde der Beschluß gefaßt, daß künftig ein Auszug aus den Protokollen über die Berathungen in den General⸗Versammlungen veröffentlicht werde.

Magdeburg, den 21. Juni 1847. Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg— Wit⸗ tenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft. (gez.) C. Deneke.

Rheinische Eisenbahn— Gesellschaft. Dividendenzahlung pro 1840.

Durch Beschluß der General · Ver⸗ sammlung vom 31. Mai e. ist die pra 2 1846 zu“ vertheilende Dividende auf 7633 festgesetzt worden. J . Die Henen Actionaire werden hier— 1 durch benachrichtigt, daß diese Divi⸗

6226]

, m,

Tende vom 7. Juli c. ab bei uns selbst oder bei den

Herren J. D. Herstatt ö S. Oppenheim jun. C Co. . A. Schaaffhausen 8 Oeder C Co. N. Wergifosse ) Mendelssohn C Co in Berlin, . J R mit 8 Thlr. 27 Cogr. 6 Pf. per Actie gegen Aushändigung des betreffenden Divi- bendenscheins in Empfang genommen werden kann. Köln, den 2. Juni 1847. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-⸗Gesellschaft. Hirte, Spez. Dir. Subst.

Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Zinsenzahlung von privilegirten Obligationen.

Die Inhaber privilegirter Obligatio- nen unserer Gesellschaft benachrichtigen 4 wir hierdurch, daß die am 1. Juli d. J. fällig werdenden halbsährigen Zinsen mit 5 Thn. per Stück der 4 6 und mit 3 Thlr. ber Stück der 33 56. Obligationen vom bei uns selbst oder bei den Herren 3 S. Oppenheim jun. C Co. A. Schaafhausen 5. H. Stein Se der &. C0. in Aachen, N. Wergifosse . Mendel sohn C Ca, in Berlin, gegen Aushändigung der fälligen Zins-Coupons erho- ben werden können. Köln, den 2. Juni 1847. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Hirte, Spez. Dir. Subst.

in Köln,

in Aachen,

in Köln,

4180 b]

Kundmachung an die Herren Actionaire der

Ungarischen Central⸗Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden hier— mit ersucht die

siebente statutenmäßige . Raten-Zahlung PL. zehn Prozent mit

25 Fl. C. M. für jeden Interims-Partial-Schein zu 250 Fl.

am 1. Juli vieses Jahres bei der Haupt-Kassa der Unternehmung, in Wien, obere Bäckerstraße Nr. 752, „»Pest, bei der Pester Ungarischen Kommer- zial⸗Bank,

⸗Berlin bei den Herren

Hirschfeld u. Wolff,

oder auch » Leipzig bei den Herren Du four Gebrüder und Comp.

zu leisten. Preßburg, den 1. Mai 1817.

Von der Direction der Ungarischen Central Eisenbahn.

Auf obige Anzeige Bezug nehmend, kann Lie siebente Einzahlung auf die Actien der Ungarischen Central-⸗Ei⸗ senbahn mit 10 pCt. oder Fl. 25,

abzüglich Zinsen = 3. demnach mit Il. 22

pro Actie und pCt. Agent urspesen von der Ein zahlungssumme zum Avista-Cours auf Wien bis zum 1. Juli 2. « bei uns geleistet werden.

Berlin, den 5. Mai 1847.

Hirschseld C. Wolff,

unter den Linden Nr. 27.

Seeländische Eisen⸗ ot b ahne.

Zinsenauszahlung.

Die auf die Actien in der Seeländischen Eisenbahn⸗= Gefellschaft zufolge 3. 2 des Statuts am 1. Juli d. 3. verfallenen Zinsen von 49 p. a. von der Einzahlung an gerechnet, werden gegen Auslieferung der originalen Zinsen - Coupons auf dem Haupt-Büreau der Gesell⸗ schaft (Kopenhagen, Vesterbro Nr. 2— Glacieholm) im Juli Monat jeden Montag und Donnerstag, von 10 bis 12 Uhr Vormittags, ausbezahlt, und haben die Actionaire ihre Coupons mit einem genauen Verzeich⸗ nisse derselben in numerische Ordnung auf dem ge— nannten Comtoir abzuliefern.

Kopenhagen, den 18. Juni. .

Die Direction der Seeländischen Eisenbahn.

Aus dem so eben erschienenen n . Lehensversicherungsbank f. D. . in Gotha

für 1846 geht, neben anderen sehr befriedigenden Er= gebnissen hervor, daß in jenem Jahre 353900 Thlr. an die Erben von 221 gestorbenen Mitgliedern vergu— tet wurden und daß sich bei einer Jahres Einnahme von 974576 Thlr. ein reiner an die Versicherten zu ver= theilender Ueberschuß von 242162 Thlr. ergab. Die Zahl der Versicherten ist auf 14126 Personen, die Ver sicherungssumme auf 22, 464200 Thlr., der Bankfonds auf 4,7142116 Thlr. gestiegen. Bericht und Antrags-

formulare sind unentgeltlich zu haben bei

C. G. Franz in Berlin.

Literarische Anzeigen.

In unserem Verlage ist so eben erschienen und in der Sortiments-Buchhandlung von D. Reimer, Wilhelmsstraße 73, so wie in allen Buchhandlungen, zu haben: J ö . 707 b Sendschreiben an

Herrn von Beckerath, Abgeordneter bei dem Vereinigten Landtage in Berlin, betreffend dessen Amendement:

„Soll die Ausübung der ständischen Rechte an feinerlei Art von religiösen Bekennmnissen gebunden sein?“ von ö katholischer Priester und Inhaber der goldenen Medaille für Wissenschaft und Kunst.

Geheft. 12. 187.

Obiges Schriftchen des stets kampfgerüsteten Herrn Verfassers ist für die Freunde wie Gegner des Becke⸗ rath'schen Amendements von gleichem Interesse.

Köln, im Juni 1847. Welters Buchhandlung,

Gebr. Stienen.

Ofsfenes

Preis 3 Sgr.

6161

Für Landwirthe sehr wichtig erschien so eben in der Gerhard schen Buchhandlung in Danzig, und ist in allen Buchhandlungen zu haben, vorräthig in der

Amelang scen Sortiments-Buchhandlung (R. Gaertner), Brüderstraße Nr. 11:

Der neue Dünger vom Gutsbesitzer Schneider in Chrostowo

bei Uscz, ; . (Nr. 5, 6, 9 und 13 der landw. Zeitung für Preußen, Pommern und Posen). 4. br. 7. Sgi.—

Dringendst machen wir alle Landwirthe auf diese neue Erfindung, die sich bereits bei Anwendung im Großen durch die überraschendsten Erfolge bewährt hat, aufmerksam. Dieser neue Tunger kostet viel weniger, leistet viel mehr als jeder andere und muß von unberechenbar wichtigen Folgen für die gesammte Landwirthschaft werden.

607 ö Literarische Anzeige der Besser sch enn Buchhandlung (We Ser ß) 14 Behrenstraße.

Bei Friedrich u. Andre. Perthes in Hamburg

und Gotha sind so eben erschienen: J .

Herrmann, Hr. W., die spekulative Theologie in ihrer Entwickelung durch Daub. gr. 8. geheftet. 1 Thlr. 18 Sgr. ,

Reich, G., die Lehrfortbildung des Protestanti smus auf dem Grunde der Ausburger Konsession. gr. 8. geheftet. 24 Sgr.

auf dieses glatt ; / die Erpedilion . llg. preuß. Zeitung: ö . Nr. 57. n sertion s i ü 9 Raum . h r, m fen nr Anzeigers 2 Sgr.

.

Berlin, Freitag den 25sten Jun i

Aãn die Leser.

1847.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen, leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur

unvollstän dige Exemplare der Allgemeinen Preußischen Zeitun⸗ l len, daß wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange desselben danach bemessen konnen.

nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.

Der vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 Rthlr. (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post-Aemtern.

berechnet.

ö

Amtlicher Theil.

Landtags-Angelegenheiten. Schluß der Sitzung der Kuxie der drei Stände Som 19. Juni: Schluß der Verhandlungen über die Allerhöchste Proposition in Betreff der Verhältnisse der Juden. Sitzung der Herren-Kurie vom 17. Juni: Schluß der Ver⸗ handlungen über die Allerhöchste Proposition in Betreff der Verhältnisse der Juden; Gutachten über den Petitions- Antrag wegen Interpretation der Bestimmungen über Sonderung in Theile und Verhandlungen dar⸗ über; Gutachten über den Petitions Antrag um Vorlegung des Entwurfs zu dem neuen Straf-Gesetzbuch an den Vereinigten Landtag; wird ab⸗ gelehnt; Gutachten über die Petition wegen Ausdehnung des öffentlichen und mündlichen Kriminal-Verfahrens; wird angenommen; Berichterstattung über die Petition in Bezug auf die Wählbarkeit der Mitglieder aus den Landgemeinden zu den Kreistagen; wird angenommen.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Rittergutsbesitzer, Hauptmann a. D. von Puttkammer f Kremerbruch, Kreis Rummelsburg, den St. Johanniter⸗Orden; o wie

Dem Seidenwaaren-Fabrikanten Friedrich Ludwig Rimpler sen. zu Berlin den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen; und

Den Landgerichts⸗-Direktor von Boörries zu Karthaus zugleich zum Kreis-Justiz-Rath des Kreises Karthaus zu ernennen.

Der Justiz-Kommissarius Koeppelmann zu Erwitte ist in der Eigenschaft als Justiz-⸗Kommissarius bei dem fürstlichen Gerichte der Heirschaft Broich und als Notarius im Departement des Königlichen Sber-Landesgerichts zu Hamm nach Mühlheim an der Ruhr versetzt worden.

Dem Stempel-Revisor C. T. N. Mendels sohn in Berlin jst unter dem 21. Juni 1847 ein Einführungs⸗-Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung dargestellte Ma— schine zum Spalten des Leders Behufs der Darstellung le— derner behälter ohne Nath oder Leimung, auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Abgereist: Se. Durchlaucht der General der Infanterie und General? Gouverneur von Neu-Vorpommern, Fürst zu Putbus, nach Putbus.

Landtags -Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände am 13. Juni. (Schluß.)

Marschall: Wir kommen jetzt zu dem Amendement des Herrn Abgeordneten Gadegast; ich bitte, es nochmals zu verlesen.

Abgeordn. Gadegast (liest !! „Amendement in Betreff der Freizügigkeit, daß Se. Majestät der König allerunterthänigst gebeten werde, in dem neuen Gesetze, die Regulirung der Verhältnisse der Juden betreffend, bestimmt aussprechen zu wollen, daß es in Betreff der Uebersiedelung der Juden aus einem Landestheil in den anderen künftig so verbleiben soll, wie bisher die Gesetze oder die Praxis bestimmt haben.“

Marschall: Nun stelle ich die Frage, ob das Amendement angenommen werden soll. Diejenigen, welche es annehmen wollen ... (Der Ministerial-Kommissar bittet ums Wort. Mehrere Stimmen:

Mitten in der Fragestellung?)

Ich hätte doch gewünscht, in n ne n nicht unterbrochen zu werden.

Abgeordn. Hansemann (betritt die Redner-Bühne).

Vielfacher Ruf nach Abstimmung und großer Lärm.) Marschall: Ueber die Fragestellung sind Bemerkungen ge—

stattet.

ö. (Anhaltender Lärm.)

Ich muß darauf bestehen, daß, wenn ich Jemandem das Wort rent, es ö. behält.

geordn. Hansemann (mi Sti ? i i mit Ruhe . J ,, Meine Herren! Das Reglement besagt zwar, daß die Kom—

missare der Regierung jederzeit das Wort nehmen können; das Re⸗ glement setzt indessen auch voraus, daß, wenn, nach Anordnung des Herrn Marschalls, die Versammlung mitten in der Abstimmung be⸗ griffen ist, in dem Augenblicke, wo der Herr Marschall schon die

Versammlung auffordert, zur Abstimmung zu schreiten, es nicht mehr an der Zeit sei, das Wort zu nehmen. (Lärm.)

Sollte es selbst nach dem strengen Wortlaut des Reglements gestattet sein, daß der Herr Regierungs Kommissar mitten in der Abstimmung das Wort nehmen und sie unterbrechen dürfe, so setze ich doch mit Sicherheit voraus, daß der Herr Regierungs⸗-Kommissar bei näherer Erwägung finden werde, daß eine solche Benutzung seines Vorrechts die Würde der Versammlung verletzt. (Erneuerter Lärm. Viele Stimmen durch einander.

läutet anhaltend mit der Glocke.)

Abgeordn. Graf Merveldt, zu Beckum: Das Recht, so etwas zu sagen, kann nur dem Marschall zukommen.

Marschall: (Bedient sich während mehrerer Minuten der Glocke, um bie Ruhe herzustellen. Will die Versammlung die Güte haben, mich zu hören? Ich hätte allerdings gewünscht, in der Ab— stinmüng nicht unterbrochen zu werden. Andererseits ist es aber auch wichtig, daß Alles, was zur Aufklärung dienen kann, gesagt werde. Darum muß der Herr Ministerial⸗Kommissar das Wort erhalten.

Finanz-Minister von Düesberg: Es kann durchaus nicht in der Stellung eines einzelnen Abgeordneten liegen, gegen das Ver⸗ fahren eines, Königlichen Kommissars des Ministeriums Einwendungen zu erheben; glaubt ein Abgeordneter, daß in dieser Beziehung Anlaß zu einer Bemerkung vorliege, so hat er sich an den Marschall zu wenden, von dessen Seite alsbann die geeignete weitere Mittheilung gemacht werden wird. Das Verfahren eines Königlichen Kommissars der Versammlung gegenüber einer Kritik oder gar einem Tadel zu ,, ist unzulässig, und ich muß dagegen meine Verwahrung einlegen.

Der Marschall

Marschall: Das, was ich gesant habe, war ganz in diesem Sinne, weil ich mir vorbehalten hatte, dem Herrn Ministerial⸗Kom⸗ missar das Wort zu erhalten.

Abgeordn. Graf Merveldt (vom Platze): (Bittet ums Wort und will sprechen, wird aber wegen allgemeiner Unruhe und starken Läutens nicht verstanden.)

Marschall: Ich kann nicht zugeben, daß der Herr Ministerial= Kommissar, dem ich das Wort gegeben habe, daran verhindert werde, es zu nehmen.

Geheime Regierungs Rath Schroener: Ich würde einen Au— genblick früher das Wort ergriffen haben, wenn nicht erst die letzte Aeußerung des geehrten Redners Veranlassung gegeben hätte, eine kurze Erläuterung zu geben. Es besteht nämlich die Praxis, daß, wenn ein Jude aus einem Landestheil mit einer gewissen Juden— Verfassung in einen anderen Landestheil, woselbst eine andere Gesetz⸗ gebung besteht, übersiedelt, hierzu die Zustimmung des Ministeriums des Innern eingeholt wird. Beruht dies Verfahren auf dem Bestehen verschiedener Jnden-Verfassungen, welche es nicht zulässig erscheinen lassen, dieses Ueberziehen ohne Weiteres zu gestatten, so fällt jene Be⸗ schränkung von selbst hinweg, sobald der Gesetz- Entwurf diese ver⸗ schiedenen Gesetzgebungen beseitigt, und es versteht sich, daß alsdann keine ministerielle Genehmigung weiter stattfindet. Es würde also, wenn dem Amendement Folge gegeben werden sollte, eine neue dem Gesetz nicht entsprechende Beschränkung eingeführt werden. Dies zu bemerken, hielt ich für erforderlich. ̃

Graf von Merveldt: Meine Absicht des eben gemachten Antrags war, zu bemerken, der geehrte Abgeordnete der Rheinprovinz habe nicht das Recht, dem Marschall vorzugreifen, denn als er das Wort ergriff, konnte der Marschall nur dem Kegierungs-Kommissarius das Wort geben, der es eben begehrt hatte. .

Marschall: Ich glaube, das ist erledigt. Der Herr Abge— ordnete Hansemann hat wohl nicht die Absicht gehabt, etwas Ver letzendes zu sagen. Ich gebe ihm zu seiner Rechtfertigung das ver⸗ langte Wort.

Abgeordn. Hansem ann: Meine Herren! Es ist, wie der Herr Marschall bemerkt hat, gewiß nicht meine Absicht gewesen, irgend et⸗ was persönlich Verletzendes zu sagen, und ich glaube, daß meine Vor⸗ träge während der zehn Wochen unseres Beifammenseins hinlängli⸗ ches Zeugniß dafür ablegen, wie ich persönliche Kränkungen stets ver⸗ nieide und nur die Sächt im Auge habe. Aber ich habe ein sehr lebhaftes Gefühl für die Rechte und Würde der hohen Versammlung, welcher ich angehöre, und wenn Sie, wovon ich überzeugt bin, dieses Gefühl gleichfalls hegen, so werden Sie es gewiß in keinem Fall übel beuten können, wenn ich darauf ausmerksam gemacht habe, daß das Wortnehmen seitens des Regierungs-Kommissars im Augenblick der Abstimmung allerdings etwas ist, wodurch die Berathung in ge⸗ wisser Beziehung einen eigenthümlichen Charakter annimmt. Ich habe auch, wie Sie bemerkt haben müssen, durchaus nichts gesagt, wodurch ich den Rechten des Marschalls vorgegriffen hätte; ich habe blos über das Reglement gesprochen, und , bezweckte nur, den Sinn des Reglements aufzuklären und dann dem Herrn Marschall zu über⸗ lassen, was derselbe zu entscheiden für gut finden werde.

Marschall: Dieser Gegenstand ist als erledigt zu betrachten, und wir kommen zur Abstimmung über das Amendement. Es fragt sich nur, ob es hinreichend verstanden worden ist. Da Niemand sich dagegen erhebt, so frage ich, ob das Amendement angenommen werden soll. Wer diese Frage bejahen will, beliebe anfzustehen.

(Nur wenige Mitglieder erheben sich.)

Das Amendement ist nicht angenommen.

S. 58.

In Betreff der Schulden der jüdischen Corporationen und deren

Tilgung, wie hinsichtlich der Verbindlichkeit zur Ablösung der Corpo-

zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das

nächste Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wol⸗

Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene⸗ 9 9

Preuß. Cour. für das Inland.

Bestellungen für Berlin werden in der 2 rei

Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 24 Sgr.

rations Verpflichtungen, verbleibt es überall bei den bestehenden Vor- schriften und Anorbknungen. Das festgestellte Ablösungs⸗Kapital kann von den Regierungen im Wege der administrativen Execution beigetrieben werden.

.

In Betreff der Personenstands-Register sind die bestehenden Verordnungen in Anwendung zu bringen.

S. 60.

Alle von den vorstehenden im Abschnitt J. und II. enthaltenen Bestimmungen abweichenden allgemeinen und besonderen Gesetze wer- den hiermit außer Kraft gesetzt.

(werden vom Referenten derlesen und gegen die beiden ersteren nichts bemerkt. Zu letzterem bemerkt:)

Abgeordn. Fabricius: Aus der mit der Allerhöchsten Propo⸗ sitiön wegen der bürgerlichen Verhältnisse der Juden ausgegebenen Denkschrift ergiebt sich, daß die Provinz Neu⸗Vorpommern zu den- jenigen Ländern gehört, welche sich, so viel die Juden anlangt, den alten Provinzen gegenüber in einer ganz besonderen Lage befindet, indem in ihr noch ganz die alte Gesetzgebung besteht und es somit an jedem Uebergangsstadium fehlen würde, wenn die neue Gesetzge⸗ bung so zur kurzen Hand auf sie angewendet werden sollte. Die Provin; glaubt daher, daß es in dem Recht oder der Billigkeit liege, wenn ihr der Wunsch gewährt würde, daß über die Modalitäten der Einführung des Gesetzes zuvor mit den Kommunalständen verhandelt werbe. Sie bitten, daß dieser Wunsch in der abzugebenden Erklä⸗ rung zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs gebracht werde.

Marschall;: Für jetzt haben wir nur mit dem Abschnitt, welcher Posen betrifft, zu thun. Darüber müssen wir uns erst ver⸗ ständigen, dann können allgemeine Bemerkungen gemacht werden. Wir kommen zur Abstimmung, ob dieser Abschnitt angenommen wer den soll oder nicht.“ Verlangt noch Jemand das Wort?

Abgeordn. von Hiller: Ich will nur an das erinnern, was in der Abtheilung angedeutet worden ist. Von den Juden, die im Jahre 1815 von Warschau aus an Preußen fielen, leben vier Füns= tel in Posen und ein Fünftel in dem benachbarten Preußen. Ich frage Sie, ist es Recht, dem vier Fünftel weniger Recht zu geben, als dem ein Fünftel? Ich glaube nein. Darum bin ich aus voller Ueberzeugung dem Antrage der Abtheilung beigetreten, und ich bitte Sie, meine Herren, ein Gleiches zu thun, und zwar aus gutem

Gewissen. Eine Stimme: Aus Gerechtigkeit. Marschall: Verlangt noch Jemand das Wort? (Niemand. ) Ich werde die Frage auf den Antrag der Abtheilung stellen, und zwar dahin: Soll die Bestimmung des ersten Abschnitts des Gesetz⸗-Entwurfes, wie solche vorgeschlagen worden, auch auf die Juden im Großher⸗ zogthum Posen ausgedehnt werden? Wer diese Frage bejaht, be— liebe aufzustehen. (Geschieht.) Die Majorität ist vorhanden. (Von mehreren Seiten wird die Zählung begehrt.) Marschall (nach einer Pause): Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: die Frage ist mit 241 gegen 162 bejaht.

Im Eingange des Gutachtens ist darauf aufmerksam gemacht wor⸗ den, daß es zweckmäßig sein würde, die bürgerlichen und kirchlichen Verhältnisse der Juden, wenn auch in demselben Gesetze, doch in be⸗ sonderen Abschnitten zu behandeln. Es ist das allerdings eine Fas⸗ sungsfrage; aber ich will die hohe Versammlung doch vernehmen, ob sie dieser geäußerten Meinung beitritt, und frage also, ob allerunter= thänigst gebeten werden soll, in diesem Gesetze die bürgerlichen und kirchlichen Verhältnisse der Juden in besondere Abschnitte zu fassen. Diejenigen, welche dieser Meinung beitreten, bitte ich aufzustehen.

(Wird fast allseitig beigetreten.)

Nach den bisherigen Beschlüssen versteht es sich von selbst, daß es nun auch nothwendig wird, den Eingang des Gesetzes und die Ueberschrift des ersten Abschnittes zu ändern. Indessen sind das Fas⸗ sungsbemerkungen, womit wir uns hier nicht aufhalten werden.

(Die Verfammlung stimmt dieser Ansicht durch Zuruf bei.)

Wir gehen nun zu den gemachten Amendements der Herren Ab⸗ geordneten von Beckerath, Winzler und Milde über. Ich möchte den Herrn von Beckerath fragen, ob sein Amendement dahin geht, daß der Paragraph in der Fassung, wie er sie vorgeschlagen hat, die Ver⸗ werfung des ganzen Gesetzes einschließe, und ob dann dieser Para- graph allein stehen bleiben soll?

Abgeordn. von Beckerath: Ich habe die Ehre, die Frage des Herrn Landtags-Marschalls durch nachfolgende Bemerkungen zu beant⸗ worten. Es sind mehrere Amendements eingebracht worden, und zwar sind zwei derselben im Sinne desjenigen Theils der Versammlung ge= stellt worden, der eine vollständige Emancipation der Juden herbei⸗ geführt zu sehen wünscht. Dieser Theil der Versammlung hat sich zwar an der Berathung des Gesetzes, welches in mancher Beziehung, auch nach den hier gefaßten Beschlüssen, die Emancipation beschrän⸗ ken'würde, betheiligt, jedoch allerdings in der von dem Herrn Mar⸗ schall anerkannten oraussetzung, daß diese Berathung nur eine even- suelle sein werde, und daß es vorbehalten bleibe, die eingebrachten Amendements zu 8. 1, die das Prinzip der Emancipation enthalten, zur Beschlußnahme zu bringen. Das erste Amendement rührt, wenn sich nicht irre, von dem Herrn Abgeordneten Winzler her und stimmt mit bem meinigen hinsichtlich des Grundsatzes überein; es hat aber