1847 / 174 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1260 ein mit der Nummer des Verzeichnisses versehenes Certifikat zu er- beistehe, d i ̃ 1261 . ö im erzeich ersehe : at zu er- beistehe, daß nichtnaturalisirte Juden unter keiner Bedingung das

ere , gde. ,, . oe, , . 3 k betreiben dürfen. 1 In Betreff der , Register sind die bestehenden ĩ ü l tun st 3 . eg en muß und nach der jährlichen Re— eferent Graf von Itzenplitz: Ich erlaube mir darauf auf- Verord i i = ̃ 3 P = Frei 25 ken i vision mit einem Visa dersehen oder berichtigt wird. merksam zu machen, daß * ie, ,. 2 e. n. a zu bringen.“ 2 wer t e B eil 4 g e zur Al gemeinen 1 9 Freitag den 25 Juni. s dun 2 ö .. . . ,. . hat, wörtlich ee dem Bisetz von 1833 übernommen worden §. 59 —— ö e r

3 5 Lutwurfs geben zu keiner Erinnerung sst. Wenn wir dem Antrag des geehrten Redners beitreten, so wür= Dieser P s wird ehr nag ü 3

Veranlassung und werden anzunehmen sein. den wir eine neue el e fam eulen, welche bisher . statt⸗ , , wird jetzt nach den Anträgen der Abtheilung §. 54. ; gefunden hat. Alle anderen Bestimmungen, die wir beschlossen haben, „„die Führung der Personenstands-Register der Juden er⸗ folgt in der ganzen Monarchie durch den persönlichen

Eine solche (itio in partes) ist nach 8. 7 des Geseßes vom 2 beschränken wollen, sondern es ist nur ernte erschier ent Auslt gung enng snt et w 3 . gong bestimmt hat, insofern März 1824 zulässig, wenn durch einen Beschluß des Landtages bei erfolgt, im Johre 1831 eine andert unt im zabee 18463 eint andere. & aber n, . 2 2 sinde, es in dem der Begutachtung einer ihm vorgelegten Proposition oder dadurch, baß das Wort wegfallen lanr, ohn da . 12 er, ö. * , 3 8. ; J . . iger Majorität eine Petition an 66 * am Sclu Sortrag 2 mn eit der Prinz von Preußen: Da der jel J . zurn gelegte lr Gen nrg ist ihnen ' Gchließung einer ,,, 3. . 2 8. w ; ö! . ; Uns zu richten be chließt, ein Stand desffen Interesst in dies es ohne Anwendung auf den Vereinigten Se. Königl. Hoheit er Prinz von pm ßen: Da der jedesma

h, hier abweichen wollten. Die Uebelstände, welche nach Es erscheint dies um so mehr gerechtfertigt, da bei allen Nach⸗ . ' schließt and, dessen Interesse in diesem aber außer Zn . 17 der regierende König der Gesetzgeber ist, se hat er alse auch wehl das

9 2 * ö * * 1. E . . . noch nicht naturalisirten, mit Certifikaten versehenen Juden gehen darauf hinaus, auch die Lage der nicht naturalisirten Juden sind solgenden besonderen Beschränkungen unterworsen; so viel irgend möglich zu erleichtern. Daher scheint es mir bedenk⸗ Richter.“ daß derselbe mit verfassungsmä

Ehe, wenn nicht der Ober ⸗Präsident in dringenden Fällen dazu Vortr. des a (ten Redner eilweis in S j ; 6 ꝛ; 6 ; s 91 e ge Sta iet ist, sich i ̃ ö. rn, ; sei

e, n, , , en. d ,,, . , ,, ,,,, ,, , ,,

ö , n her , , mn , me,, . hen 5 gest. J j Militair⸗ g werden die Gerichte den Landräthen er ,, n, me,, . ö ; Gewissen anders auszulegen. Wenn also der jetzige König es anders

der . ö . . Fälle nur ine n n. in rr eis ö. .. , w K i 6 . , 32 . daß der laute 2 „ale Fer Kochselige König, se muß die letztere Inter-

nehmen. Zu Gewinnung des städtischen Bürgerrechts sind sie spruch nehmen můssen daß die Leute, welche ihr 2 2e n . Es erfolgt leine Bemerlung.) sich in seinem Rechte nicht verletzt fuhlen indem der Beschluß K Tes Königs Majestät niast zu bitten, die in dem pretation ald * gesetzliche betrachtet werden. Darum glaube ich, daß

nicht fähig. ] her auf rechtliche Weise krworben und betrieben . gen e, * j 6. 6, Landtages die Petition nicht an unchmen, nur die Folge hat raß Land tan Abschlede vom 30. Dezember 1813 enthalten Interprt fie ale vollkommen zu Recht besteht, und., miar, m Auf dent Wande dürfen sie nur dann ihren Wohnsitz nehmen, Eutziehun . ene wn, , . J, Alle von den vorstehenden im Abschnitt J. und Il, enthaltenen es bei dem besiehenden Zustande verbleibt.“ 6 tation in Betreff der Sonderung in Theile bei den Provinzial en Cem früheren ist, nicht richtig it. Ich glaube vie mehr, daß si . 9 zession in einen nahrungslosen Zustand versetzt Bestimmungen abweichenden allgemeinen und besonderen Gesetze wer * . ? lassen l richtige ven se eg, , , r , , , m,

wenn sie entweder einen Bauerhof erwerben oder pachten und werden Ich möchte daher 5 ; . . . k ; ' ' 2 f 9 A I . BPetiti 9 8 Her NR 8tager 1ch 2 Anwendung pin 1 2u 9) lmebr di richtig? , wet Rt

7 g n, , rn, ür. ue, , fa,, Ich her dem Antrage, daß dieser Passus verän⸗ . . ʒ (ent Aus Anlaß der Petitlon der Abgeordneten der Stadt Verun, Landtagen nicht werner dnn, ,, r,, ae Res . r . luß des Landtags erheonr

denselben selbst bewirthschaften, oder wenn sie sich bei ländlichen dert würde, nicht beitreten . r ö 3. k . ne i e,, . . as . . :

7 . worin dieselben über die in den verschiedenen Provinzial Landtags die Auslegung der dieserhalb bestehenden gesetzlichen Bestimmungen enn eine Petition zun ch . 966. . Hrundbesitzer 8 Die l . zetriebe einzelner f ̃ n (q 8 2 5 r ö. ,. AMslerbch⸗ m. rore r durck esen Beschli ich ein Stan rt fühlt. Die fru⸗ , ,, als Dienstboten 1 zum Betriebe einzelner Graf von Zieten: Ich möchte doch bitten, daß mein Antrag §. 60 Abschieden enthaltene Interpretatien Beschwerde führen, weil dadurch in Ueberelnstimmung mit der Allerhöchsten Kabinete— durch die sen ; ich en 2 9. aim Bed luß eilige . ir . wer ko 2 Men in J . 2 ä 2 2h =. V 1 . 29. z z m ,. 6. * * . 1911 e ünatftegn nn ß 3. 1tid 10 mn Diuß Zweige des landwirthschaftlichen Gewerbes, z. B. als Brenner zur Unterstützung gebracht werde; es kann sein, daß derselbe keine Der s. 60 ist durchaus . ö. K., . das Recht der Sonderung in Theile wesentlich beschränkt worden, hat 25. März 1834 Allergnadigst zu gestatten. ] 8 14 * 2. . ; ; r. n 8 6 , nan nne, ,, nn, mn, pie Kurte der drei Stände mit gesetzlicher Majorität besczlossen. Ich bitte den Herrn Marschall, die hohe Kurie zu fragen erhoben wird, d. h. wenn die Majorität, also der gesam Laut

38 ai . RBesti sche ; he . 3. ö . 2. 241 2 f Fferlina: Die Rechtsbestandigkei 8 f gilt dies nur von Bestimmungen, welche Auslegung zu geben. Die Interpretation in den Landtags⸗Abschieden vom Prinz von Hohenlohe: Tas geehrte Mitglied aus der Referent Graf Kevserling: Die Rechtebestandigkeit und Rechte

WMW. ! . z

oder Brauer, vermiethen. Unterstii finde Js i

2d Waunen hen. nterstützung findet. Ich * eines 3 ni ö r; sti sic 8 ichest⸗ g * Das Schanigewerbe darf ihnen nur auf den Grund eines be— 1 . , , . meines Rechtes nicht ee, ihn recht bestimmt und nach Ansicht der Abtheilung etwa dam des Königs Majestät allerunterthaͤnigst zu bitten, die in den Land dieser Verbesserungs-Vorschlag die erforderliche Sache nicht Sr. Majestat , ö .. . . t ö hole de 9. in zu : n , . , , ö 3 . . . . ö Wsipersvruch einestheils emtr ürfen. ch mu sond ern, utachtens der Orts- Polizeibehörde hinsichts ihrer Marschall: Es fragt sich, ob dieser Antrag Unterstü 4 1 lage Abschieden vom Zh Dezember 1843 enthaltene beschränkene Marschalt Es wird zunächst zn, etnmihten ge ö, . , persönlichen Qualification von der Regierung, jedoch niemals findet? Antrag terstützung ö . 6 Interpretation in Betreff der Sonderung in Theile nicht weiter zur Vorschlag die erforderliche Unterstützung von mmen findet. mich aber für die Interpretation von 1343 aus sprechen.

auf dem Lande, gestattet werden. Der Einkauf und Verkauf Er hat nicht die erforderliche Unterstützun ih . „Ale von Len vorstehenden, in Abschnitt J. und Il, ent- Anwendung zu bringen, vielmehr die unbeschränkte Anwendung der (Es geschieht.) r 3⸗Gehmen: Auf Grund der Jaterpre-

im Umherziehen ist ihnen unbedingt untersagt. stimmung zu bringen . n, n, haltenen Festsetzungen abweichenden allgemeinen oder beson⸗ dieserhalb bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in Uebereinstim⸗ Graf Burghaus: Meinerseits kann ich mi nt dem E atien vom Japre 1513 glaubt i er eme, 2 w

Darlehnsgeschäfte dürfen sie nur gegen gerichtlich aufgenommene Es f'agt sich ob noch weitere Bemerk . deren Gesetze und Bestimmungen werden hiermit außer mung mit der Illerhöchsten Kabinets Ordre vom 25. März 1314 tum der Abtheilung nicht einverstanden erklären, u d zwar im In⸗ Landtage dir tio in partes verweigern zu mußten. Darauf wurde

Schuld Urkunde, bei Strafe der Ungitigkeit abschließen machen sind? ö . . ee, h daß die Juden als solche keinen anderen Aller gnädigst zu gestatten teresse der Einheit unserer ständischen Versammlungen die überall ; mi Bescheid vom Jahre 1834 ertheilt, unt dies hat mich natür⸗

) Schuldansprüche' derselben für verkaufte ber n,, , 4 . ö Beschränkungen als den in diesem Gesetz ausdrücklich aus—⸗ IR fa kuf . . k äschäen nal ag eine schmerzliche Er⸗ lich veranlaßt, mich in einen nach diesem Bescheide haben keine rechtlich . , , verkaufte berauschende Getränke Da dies nicht geschieht, so ist der Paragraph in seiner übrigen gesprochenen unterliegen.““ . z In . . seu ston dieses Gegenstander warb allgemein anen befördern ist. Ich , . l , Fahre m , niche, rauf mir; Bescheid vom aben keine rechtliche Gültigteit. Fassung angenommen, und wir kommen nun zum nächsten Paragr 94 Dies enn m, . abe, di, Rerhbästufss kannt, daß obige bei einzelnen besonderen Fällen gegebene Auslegun= scheinung, wenn die Senderung in Theil gla 822 f r, m. n an be, Gutachtens. hren ge,. Ern in ö ö . Dies scheint mir sehr wichtig, denn 3 die Verhältnisse der gen des Gesetzes über die Sonderung in Theile bei ständischen Ver darauf hingewirkt werden muß, diesen Fall so selten als moglich ein⸗ dahre ertheilt ist, und hiern be ich mich bei dem leßten

F ; . * x h gen Sie, wenn ich unterbreche. Es Jude s perschiedenartiae Provinzial⸗ etzae en in sebr ? K 6 J 3 . e. 2 übri s st, Kaß ei iechts verletzu Pr ö erichte : .

Der 8§. 51 ist nach dem Antrage der Abtheilung anzunehmen wohl damit noch nicht aus . / . n . 86. ist Juden giebt es verschiedenartige Provinzial Gesetzgebungen in sehr sammlungen das Recht dazu verschieden aufgefaßt hätten, daß in treten zu lassen. Wenn übrigens gesagt ist, daß eine Rechts verleßuns ran,, a,. 4 und demselben nur ub 8. hinzuzufügen: . angenommen sind h S gesprochen, auch die übrigen Punkte verschiedenen Gesetz⸗ Sammlungen früherer Lander u. dergl., so daß dem Ministerial⸗Restripte vom 18. Juli 1831 eine weitere in den dadurch stattfinde wenn ein gehegter Wunsch nicht erfüllt wird, so

. ö d h 1 . 9 R s 9 sti ir 6 z. . . ö ö ; ö 5 ae, ' ht „8. die Freizügigkeit in andere Provinzen der Monarchie ist ihnen Referent Graf von Itzenplitz: Der Abschnitt g ist schon . ö, ,. , . fen Zwerg späteren Landtags-Abschieden eine beschränktere Juter pretation gege- kann ich mich dem nicht anschließen, denn ich glaube, daß ein Verblei⸗- nicht durchgegangen. 3 b rr h ö 41 tz: 1 8 ö iner an eren ch 6 ung un er iegen 0 . R be 65 3 . be ü Besteh ond n . uch vol der M norität hervor gehob n : 1.

. . vorhin von der verehrten Ver ; ; 8 ü s f g g, / 3, . zen sei. ben beim Bestehenden, wie auch von Ter Minoritat hervorgeh . . 9 er Es ist dies bisher schon nicht der Fall gewesen, und es ist wich- habe hie nere k. be d n, worden. Ich dies Gesetz vorschreibt, nicht erreichen werden. . Gegen den Antrag der Abgeordneten der Stadt Berlin und ge⸗ worden ist, eine Rechtsverletzung nicht sein kann; ich glaube, daß cin ; nlohe: Die vierte Abtheilung ist weit entfernt, tig, die Nachbar Provinzen nicht mit den Juden dieser Kategorie zu Narr ch . J. 4 8 zthon n , . ö sei. . . von Quast: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß die Be⸗ gen den Beschluß der Kurie . drei Stände wurde in unserer Ab⸗ wirklich vollständig rechtlich begründeter Wunsch gewiß hinlängliche zu alauben, daß z Gesetz nicht abzuandern und nicht wirklich stark zu bevölkern. Sobald sie sich auf einem der vielfachen Wege keine ent n . esetzt Sener ö inen nn, nnn, Mich ig b hig, nn, Ehe zwischen ZHußen nd fheilung hervorgehoben: daß die Sonderung in Theile an sich der Unterstützung finde, und ist er nicht vollständig begründet, so wird abgeändert sei, ie bat nur darin einen Grund zu finden ge die Naturalisation erworben haben, erhalten sie mit dieser auch die setzen JJ wurde, so war vorauszu. Christen gewisshrmaßen rurch jesen Zusatz auch außer Kraft gesetz Aunheik der ständischen Organisation nachtheilig, unter Umständen ihre wahrlich keine Rechtsverletzung darin liegen, wenn er wegen dieser glaubt, den Antrag zu befürworten, za der Gesetzgeber, der as Dein eh in e gan dere Provühzen. t Re elf 8 , , werden ,, ,,. doch durch die vorige Abstimmung nicht Auflösung drohend, möglichst zu beschrãnken sei; es wäre daher entspre. Bestimmung nicht zur Kenntnißnahme Seiner Majestät des Konigs Gesetz ins Leben hat treten lassen, damals es so interpretirt hat. Sie

k . 2 ? * tz (CJliest vor): saespro de J . 2 l ; ö J ) . e ö ; ö . . . 5h Mita? Beschräheng ei ,es Paragraphen Pune ar on 3 3. 33 . . Uw. ed, den Gefetzen, welche, diefe Sonderung in Theile gestatten, die erste kommt; bat Ke me, ,,,

Mitgliedern der Abtheilung angefochten, von der Majorit? er de⸗ z ; , , t irg . güe ? g an J v Majorität aber de⸗ u ihrer Verheirath edürfe ralisirte J s isher in Kraf iti ies ** , ö J. . . i n ,, Juden eines schon bisher in Rtraft nd. ; . - 30. Dezember 1813 und 1845 sei auch logisch und juridisch gerechtfer⸗ Lausitz hat angeführt, daß es keine beschränkende Interpretation ge— gültigkeit dieser Interpretation wird ven der Abtheilung nicht in Zwei⸗

Fraß nn. ch blln lin der Minerität in der Abtheilung gewe— . , on rohe ö ,, e . und kosten⸗ von. Qn ast: Wenn aber hier gesagt wird, sie würden außer tigt, indem die Ablehnung eines Antrages, welcher die Juteressen eines wesen ware, welche bestimmt hat, daß die tio in partes nicht, so fel gezogen. Auf die Materie eingehend, schien es aber nöthig zu sen und habe mich hauptsächlich von den Gründen, die der Heir Re- das 24ste Lebensjahr . ö J ö. n, . . a Kraft gesetzt. ö ö. Standes berühre, noch keine Verletzung der Rechte enthalte, vielmehr ins Leben treten darf, wie früher. Es ist allerdings ein beschränken⸗ sein, daß die Sonderung in Theile auch da been, ,, . serent in der Abthellung lentwickelte, bestimmen lassen, daß . ,, . . oder die Diepensation des Ober⸗ Mars chall: Es können damit doch nur solche Bestimmungen diese dadurch allein im bisherigen Zustande verblieben. Die Sonde der Befehl, denn der hochselige König hat es ausdrücklich ausgedehnt Beschluß gefaßt wird, indem dieser doch immer ein Beschluß bleibt sen Paragraphen aunchimen könne. Es hat eine ,, . . , . Deschran ung beibringen. gemeint sein. welche hierdurch wirklich getroffen werden. Nach, der rung in Theile soll dem Gefetze nach nur Schutz gegen verletzte und hat bem Landtags Marschall damals Unrecht gegeben, daß er und die Rechte des einen Standes dadurch beschränkt werden können.

; as Gutachten lautet: früheren Abstimmung würde aber über diesen Gegenstand gar nichts Rechte, nicht Hülfe für vereitelte Heft gfn cines Standes gewäh- die Interpretation ber dem westfälischen Provinzial⸗Landtage gegeben Wir wollen uns den zall denken, daß auf einem Provinzial-Laudtase

Ober⸗Praͤsident davon dispensiren kann, es is ies ein persönliches ö. ͤ s f ifel schei für die Si se ĩ 29 f

Ermessen und micht eine fn r n hen l, an. h ö Gegen den §. 55 ist nichts zu erinnern.“ 4 . n ,, , , ,. 3 , . . ren. Als Ausnahme sei in, der späteren dluslegung des Gesetzes die hatte, und es ist alss später, wenn ich nicht irre 1813, dieses Recht der Dauerstan; 1. 8 ng 1 ere, e, 1 3 besser' diesen Passus gang zn heleltigerl, zumal ber zel cht bang 3 n. . . . . mir aufs vollständigste im voraus erledigt zu 6. ö, Sonderung in Theile auch in den Fällen gestattet, wenn die Majori⸗ beschränkt worden. Ich trete aber dennoch ganz dem gestellten An⸗ beantragt, daß die Keonsolidirung des Bauergutes mit 6 , . vorkommt, und wenn er vorkommen sollte, würde, wenn der Betreffende Er wird sich p ö e . ö. e , . ö ö ug; Ich erlaubte mit nur hi Bemerkung, weil ant tät der Versammlung einen Antrag ablehne, der von dem einzelnen trage bei. . . lllichen rundbestz beschränkt perde; ind de leg, ir, ,. ö. sonst ein rechtlicher Mann ist, es von keinen üblen Folgen sein. . . ,, ö Aurie 1 §5. 54 2. der Vorschlag der Abtheilung zu erklusiv erschien, so daß dadurch viel⸗ Stande ausginge und einen Gegenstand beträfe, bei dem das In⸗ Referent Graf Keyserling: Es handelt sich hier, wie es Majorität für sich hat, so würde dadurch dieser Stand benachtheiliz Referent: Der Ankag kes Henin ,,, wer onen . 263 . wre n. he i . . heirgth en aun leicht die Aufhebung solcher Bestinimungen ausgesprochen werden teresse dieses Standes allein und ausschließlich betheiligt sei. scheint, nur um den Aledruck, denn das wird zugegeben werden werden indem er nach dieser Interpretation t ie n, hatte meinige, blieb aber in der Minorität, er bezieht sich auf Nr. a., wo vensation nicht , . meg . K, die Dis⸗ könnte, welche nicht in Berathung gewesen sinb. . Diesem entgegenstehend, ward für die Petition und für den Be⸗ müssen, daß das eine Gesetz einen weiteren, das andere einen enge die Bitte um Befestigung seines Standes . 2 vorzulegen. es heißt: z , hr zu ertheilen hat, so ist hierauf bei der Fassung Marschall: Ich glaube, daß diese Voraussetzung nicht be— schluß der Kurie der drei Stände ausgeführt, daß das Recht der ren Begriff hat, und wenn statt „beschränkend.“ das Wort „enger“ Dies würde eine Beeinträchtigung in seiner ntwickelung, in seinen

Rücksicht zu nehmen * x 1 3 h . . z 99 . ͤ cht . . . . , ,, z. ; 100 . J rein⸗ r H abgeschnittene Beantragung einer gesetz §. 56 , . ö Zonderung in Theile den Provinzial Landtagen ausdrücklich in den gebraucht würde, wird vielleicht die Versammlung damit überein-] bestehenden Zustäuden durch abgeschnittene Beantragung gesek , . Wir kommen nun zu S, Hi, P organischen Gesetzen gegeben und in dem Sinne des Gesetzgebers g stimmen.

s 2 62 1 einer Ehe, wenn nicht der Ober-Präsident in dringenden ? schni dei e,, ü. ö

2 . 8 . en Fäl⸗ Von den im Abschnitt 1. in Betreff der bürgerlichen Verhältniss fer Graf 1 i i s fürstli R 3 J. —ͤ , 2 . . genden a in B er bürgerlichen Verhältr Sr z est vor): r . 5 sen 5 . lte * 8 S Fraf Land sberg-Gehmen: Damals, als diese: all vortam len dazu besondere Erlaubniß ertheilt hat, nicht zu gestatten.“ der Juden , Bestimmungen . . 5 . ö . 6j . ,, ,,,, ö * ,,,, e ere ,, . , . .

, . guich d . därz 1 8 3 ler ci enn u äaen, was nach dem Gesetz Rechtens sein müsse Es ist meine Meinung, daß man oft Schwierigkeiten habe ; ö 26 46. ö gr . . . . /; ch dieses Re ' bei der ständischen Gliederung und Zusammen⸗« antworten, daß es allerdings im Vergäeich der einen Kabinetsdrdre kam es darauf an, zu sagen, was fe, gr . J ö ö H §. 35 ö u asseng . unmittelbaren und mittelbaren Staats⸗, Unsere Minister der geistlichen zc. Angelegenheiten und des In⸗ ieee g er, . 1 19 der . ö der 9 der 6 als Beschränkung zu betrachten ist; daß Se. Ma⸗ und ich habe mir erlaubt jedesmal zu thun, wie ich es dem Rechte 8 . 1 Oliv * Ro * ö. Pe hr - AMe or * . 8 ö 5 a . , * 7 etzun D . 2 ech 8 / z ö ö 2. . 2 . 34. . ĩ i ? spre s ; Jetz di ist 8 r den. Wenn ein 237 Jahre alter Jude den Ober-Präsidenten . die 237 n,, 6. ö ademischen Lehr-Aemtern z. und des nern haben wegen Ausführung dieser Verordnung das Erforderliche ,, g en Wuntch der Beibehaltung dieses Rechtes in seiner jestät in der Bestimmung vom Jahre 1843 aber nicht eine Decla— entsprechend angesehen habe. Jetzt allerdings ist die Sache anders, , me Jähie alter zutz den er. isidente n die s. 37 wegen des Gewerbe-Betriebes zu veranlass brei Stände den Wunsch der Beibehe ö at in, , me, are 1831 zen hab es handelt sich hier de lege feFenda; danach kann man sich entschlie⸗ Dispensation bittet, well es für seine Verhältniffe beffer ist, was sind auf die naturalisirten , e ng aof zu verg assen. . . J ursprünglichen Ansdehnung genügend bezeuge. Die Verhandlungen ration über die Bestimmung vom Jahre 1 31 gegeben haben. es handelt sich hier ge si ban, , e , da für geschäftliche Gründe, es nicht zu bewilligen; ich habe wenig die Bestimmungen be 8 8 oßherzogthums Posen, dagegen Der Inhalt des S. hl erscheint so nützlich, als unbedenklich. der Provinzial - Landtage sprächen dieselbe Auffassung aus Jede In Bezug auf das Gesetz kann ich dies als keine Beschränkung ßen, ob man die eine oder die andere Interpretation von Sr. Ma⸗ n. z ; ö . X ; ö J ! K ö . vinzinl!⸗= * r . Jalsn 2 B un 1 ö ; 3 ö. 6 . . stens, wenn ich den Herrn Sber-Präsidenten vertrat, die Dispensation 8. 36 we . ö. bischen Rel . . Narschallz. Da kun der Gegenstand dieser Berathung erle⸗ ih stimmung einer ständischen Versammlung bilde immer einen Bee erkennen; Un der früheren Kabinetsordre des hochfeligen Königs jestaät erbitten Bol schi s fast immer ertheilt, weil ich keinen geschäftlichen Grund hatte, es zu 8. 35 ö ö heel ö . . dig st, e oem mn ihn, und es ist unn der Graf Keyserling sGluß, daher die Ablehnung eines Antrages durch Abstimmung eben finde ich eine Crweisler unge Gesetzgebung. Deshalb habe ich Referent Graf von 6 Es e. 3 sonst ge⸗ . ö Hen Matte, es §. 38 wer ilien· Nar führ er Handelsbücher: ,, über die Mitthei er 6 (lu ge ei wie die e dess W Veschrãnk fallen zu lasse echtfertigte . e,. . . versagen, und daraus kann man folgern, daß die ganze Beschränkung 2333 3 amen, Führung der Handelsbücher :c., aufzufordern, Bericht zu erstatten über die Mittheilung der anderen sowohl als Beschluß zu betrachten sei, wie die Annahme desfelben. gebeten, das Wort „Beschränkung“ fallen zu lassen. rechtfertigten verschiedenen Gliederung der ständischen erfassung, und wegbleiben kann. . ; Fürst W. R adzwill: Ich wollte bemerken, daß ich gegen den Punkt a. gewesen bin, weil die Privat⸗-Befugniß des Ober- Präsi=

denten mir zu weit zu gehen scheint; es möchte Veranlassung geben,

„a) Vor zurückgelegtem 24sten Jahre ist ihnen die Schließung

3 Kö. . 9 . h 3 2 . ö 4. ö . . j J . 7 . * = 41168 9 8 129 9nst 0 ö. 3 . . . . . Zeugen⸗Eide;. Kurie in Bezug auf die Anträge wegen Abänderung der Bestimmun⸗ Die Ablehnung eines Antrages durch die Majorität entziehe, bei geson— von Ougast: Wenn es sich darum handelt, daß eine unter- namentlich bei der nach dem ganzen Besitzstande gerechtfertigten und 5 566 9. bei Trauungen unter den Juden zu beobachten gen über Sonderung in Theile, derten Jntere ffen der Stände, dem einzelnen Stande die Gelegenheit, drückte Minorität, d. h ein Sland, der von den anderen Ständen nöthigen ungleichen Vertheilung der Stimmen in den Ständen, die ö , . . ; ö. Referent Graf Kenserling. trägt den Bericht der vierten Ab⸗ tee! Vitten und Ansichten Sr. Majestät dem Könige vorgelegt zu oder einer Provinz, welche von den anderen Provinzen unterdrückt tio in in,, ,. nothwendig Sicherung jedes einzelnen Standes 8 41 . ö. . . inländischen 1. fremden Juden, theilung über den gemachten Vorschlag rücksichtlich der Sonderung in (. ö Es könne das Interesse des betreffenden Standes eben sowohl wird, das Hülfsmittel hat, gegen einen Beschluß der Majorität dem gegen die Ueberwältigung durch die übrigen zu sein, wo die Interessen daß er per nesas umgangen wird, und ich halte ihn deshalb für im ö ö er Niederlassung und des Aufenthaltes fremder Theile (itio in partes) vor. kurch Behinderung der Abwendung eines sich aus den Jeitverhältnissen Allerhöchsten Herrn ihre Meinung vorzutragen, so kann ich, nur den sich theilen und follidir en. K. p ö? Gesetz nicht nothwendig und zulässig. auf alle ö ä n . . ( entwickelnden Nachtheiles oder durch unterbliebene Sicherung und Wunsch äußern, daß dies beibehalten werde. Hier scheint kein solcher Se. Königl. Hoheit he J ,,, z . ö. onnte, sehr Graf Solms-Baruth: Ein anderer Theil der Abtheil J gen Juden Anwendung. Gutachten Entwickelung, wie durch positive Annahme, verletzt sein, und das recht— Fall vorzuliegen; es handelt sich hier nur um zin vereitelte Hoff⸗ weit führen, wenn bei jedem Antrage, der gestellt, von der Majo⸗ ist der Ansicht gewesen, daß eine Bestimm ng darüb n. Das Gutachten lautet: 7 31 9 rn gun pretation des Jlestripts vom 25. März 1834 nung. Es würde also sehr leicht sein, daß auf jedem Landtage nicht rität aber zurückgewiesen ist. jedesmal einem Stande das Recht zu⸗ werth wäre, weil eine Schließung zu früh zei iger 33 K JJ J vierten Abtheilung der Herren-Kurie, n ic it in . Landtag Abschiede für die Provinz Sachsen nur ein Fall, sondern viele Fälle vorkommen können, daß en Antrag stehen solle, lein brisne Votnm abzugeben und , , . Bedenken unterliegt. Ans dem 6 e. 5. J,, di 8 ö. ,. die Abtheilung einstinmig, mit Rücksicht zuf d Petiti Ant 6 dneten d S n ö 1815 auch ausdrücklich nachgegeben, daß ein von einem Stande, der die nöthige Majorität nicht erlangen würde, Petition an Se. Majestaät einzureichen. Me e n darf der Stand, h rheil . ,,, E Theil der ie Beschlüsse zu §8§8.“ 46 fähr folgende Fass z ö den Petitions-Antrag der Abgeordneten, der Stadt , ( ; 36. 3. g e lns ; mige vor; ; v r sich dur inen Ves . e, ,. Abtheiluug dafür gestimmt und es für zweckmäßig gehalten, daß ge— ö sse zu 58. 41 und 46 ungefähr folgende Fassung zu be— 2 9 9 Ansicht dem Könige vorzutragen. wenn er sich durch einen Beschluß der ersammlung prägravirt

. ; I h 4 aterschied zwischen verletzten Rechten und verletzten Interessen inso⸗ gemacht wird, um seine Minoritäts⸗ vorzu ; 22 . 26 rade der Dber-Präsident in solchen Fällen die Dispensation ertheilen Von den im Abschnitt J. in Betreff der bürgerlichen Verhältniss . ö w ö a . . auch durch verletzte Juteressen die Sonde⸗ Wenn auf diese Weise das Ninoritits · Gutachten selbststandig vor. 563 ,, . ö gh ö. 16. . ö. . 6 und eine Prüfung der Verhältnisse Törangehen müßte, ehe die 6. ö. 3 im Absc ,. 2 etreff e bürgerlichen Verhältnisse . . ö rung in Fheile motivirt werden könne. . getragen werden könnte, so würde dies ein indirektes Aufgeben der zum Beschlusse erhoben wird, dennoch ein Votum abzugeben, as k, i / 3 er Juden getroffenen Bestimmungen finden diejenigen des Der vierten Abtheilung der Herren-Kurie ist die Petition der Da nun noch dabei in Betracht gezogen wurde, daß durch die Bestimmung sein, daß zur Einbringung einer Petition zwei Drittel sinde ich zu weit k a. t 36 wegen der ständischen Rechte des Patronats und 2c. Abgeordneten der Stadt Berlin, betreffend Gesetzgebung vom 3. Februar d. J. erhebliche Bedenken gegen die der Stimmen nöthig sein müssen. Auf diese Weise würde es möglich Graf von Burg baus. Id glaube, daß, wenn dat Beispiel ö . . ,, 96 2c. die , ,, der gesetzlichen Bestimmungen über die Sonde⸗ Sonderung in Theile bei den Prodlnzial- Landtagen wegfallen. indem sein, daß noch nicht ein Drittel dazu gehöre. Da es sich hr wr. richtig 3 k e. . , r, ö ring zr. m En . . jüd schen Jeußen, ide, . rung in Theile (ltio in partes), . Die Verhandlungen auf Gegenstände des provinziellen Interesses be. um ein verletztes Recht handelt, sondern nur um eme e, . . n. . . gn ᷣö ö 8 sic 3 k . sgehen; . e Einwilligung des Ober-Präsidenten in gewissen Fallen, 290 wegen der über die V rlautbarung jüdischer Ehen, zugleich mit der Beschlußuahme der Kurie der drei Stände zur Vor— schränkt bleiben, und baß es sich hier allein um die Auslegung und nung, so habe ich mich in der Abtheilung dagegen entscheiden müssen, stande befände. Von dem E esichtspunkte kann ich nicht ausgehen; 42 wegen der Niederlassung fremder Juden und ;c. berathung und Begutachtung für die Plenar-Versammlung der hohen ,. . a ge. prrrill l Wand tage erlassenen Gesetze han— und dies um so mehr, da wir erst ein? neuerliche Allerhöchste Be⸗ ich kann nur davon ausgehen, daß überall in unserem Staate sich

ich möchte sagen, beinahe zu erzwingen. JJ auch auf nichtnaturalisirte Juden Anwendung.““ Kurien überwiesen worden, ünd wird hier das Ergebniß der Verhand⸗ delt: so hat die Abtheilung mit 8 Stimmen gegen 4 Stimmen ihr G stimmung haben, in welcher Weise die Sache aufzufassen ist, nämlich: glücklich erweise kein Stand in einem rechtsverletzten Zustande befindet,

Hraf Ark We rinae Fal si s Graf Mork: Wenn dringende Fälle angeführt worden sind, so wird dies auf die sittliche Führung nicht von dem besten Einflusse

D n, dm, ee, e,

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. 3 n n . ö : durch die Allerhöchsten d ; ; . sentlichen Grund für die bessere sittliche Fihrung der Juden im All— Hier erlaube ich mir kurz zu bemerken, daß die Abtheilung be— Zunächst ward in der Abtheilung der Anlaß dieser Petition in daß dem Beschlusse der Kurie der drei Stände unter der näheren deren völlige Aufrechterhaltung ich nur dringend wünschen kann. henden verbleibt, so kann ich niemals eine Rechtsverletzung darin * 1 7 h „de h 2 = . B 2

46 . Der Antrag der Majorität geht dahin, daß der nn anzunehmen, welche sich aus den schon gefaßten Be cher in des Königs Majestät allerunterthänigst zu bitten, die in dem Lande die Anwendung diese weitere Auslegung gerechtfertigt hat; das Gesetz Referent Graf ven Kevszrling; Ich muß nicht richtig ver * a. d 9 9. r* 2 9.4 ö ö . . ) . . 2 v 2 * ( B! 6 E 2 5 . ö * . 2 ö ! . 4 867. CO 3 9 . 5. 9 2 9 8. 54 a. beibehalten werden möge, und diejenigen Mitglieder, die ͤ i n , wh ergeben. s. 47 des Gesetzes vom 27. Mai 1824 wegen“ Anordnung der tags Abschiede vom 30. Dezember 18413 enthaltene beschränkende ist immer in dem weiteren Sinh. angewendet worden. Erst im Jahre standen worden sein. Es ist nicht sowohl eine Rechtsverletzung, als

eben ö 4. ö. Zu KJ Provinzial⸗Stände gesagt ist: Interpretation in Betreff der Sonderung in Theile nicht weiter in 1843 ist bei einem bestimmten? 1 erg zue den unc Tie Rechts verletz d 9 eferent Graf Itzenplitz (iest vor): bei Gegenständen, bei denen das Interesse der Stände ver⸗ Anwendung zu bringen, vielmehr die unbeschränkte Anwendung der zelne Landtage festgesetzt worden. 3 Es lassen sich zwei Fälle denken, einma ie Re r, ,. un

Die Vers l d bef ̃ e si ff. Was die liio in partes der Stände anderentheils die Sicherung eines Zustandes, welche Anträge nöthig

Vie Versammlung hat sich dafü 6 . y n . H / 22 / 2 e n ) ; ö ; 2 53 M . 2 3 . . *

ö ö Hat sich r ausgesprochen, daß der Punkt a. Die naturalisirten Juden bedü behufs ihrer Uebersiedel Drittel der Stimmen eines Standes welcher sich durch die der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 25. März 1834 aus- anbetrifft, wie sie vorzüglich auf den ; . ; 2 des s. 5 wegf⸗ Dan ge daß der] r ö: edürfen behufs ihrer Uebersiedelung . mit der j abinets⸗ anbetrifft, w . ; Prorinzt , ; . ; ; . , n ., Graf von Zieten hat eine Bemerkung aus dem Großherzogthum Posen in eine andere Provinz Unserer Beschlußnahme der Mehrheit verletzt glaubt, darauf schließlich für die Pr ovinzial⸗Landtage, ohne Anwendung auf so führen die Anforderungen der Zeit stets eine größere Einheit und kommen, . dringend nöthig wird, durch neue w , , .

zug auf den Paragraphen zu machen. Monarchie künftig nicht mehr ei 'sonder hmi seres dringen. en Vereinigten Landtag, Allergnädigst zu gestatten.“ Gleichheit der Stände herbei und bilden festere Banden, als Staats- mungen das Bestehen von Verhältnissen zu sichern, und auf solche Ver⸗

! ftig ehr einer besonderen Genehmigung Unseres t den Vereinigte 9, 9 gst zu ge unter d. die Bestimmung, daß die ni istrten ö gen in Betreff des Umzugs der ni ralisirten Juden i tags-Marschall die Sonderung in Theile in einem alle nicht gestat⸗ ö ö 9 a R; Provinzen betrifft, wie sie ausschließlich auf dem General ⸗Landtage Interpretation des Gesetzes über Ausübung der Sonderung in Theile Lande niemals und in Städten n , . e e m ne. P ovi J ihres . is an an n, dit . tet, in welchem ein Petitions Antr ag durch Stimmenmehrheit ver Prinz zu Hohenlohe. Graf zu T ohna⸗Laul. Prinz von Bi so muß dem Staat um jeden Preis daran liegen, die aber auch jetzt unbedenklich gefahrlos ist, wenn wir auf den Erfolg * 8 ** Ur mit Er 65 28 ö. ,,,, rovinzen un jhres zeitweisen ufenthalts ase estehen.“ dv lag 9 1 h 1 r 7 z j . k 23 d tas . ,, 1 ö . . . ö. P 6 laubniß der Orts Polizeibehörde s ö ͤ J ö Graf zu Stolberg., it kinheit der Provinzen aufrecht zu erhalten. un deren Einheit liegt sehen. Der Erfolg würde darin bestehen, r, e. a, 2 ? . . 22 C. h h [ 2 2 h 5 P 1. . . * 5 ö . . z ‚. . . 46 ] j * ? 863 S ' es J zubringen, daß den nichtnaturalisirten Juden unter keiner Bedirgung §. 57 daß die sein besonderes Interesse berührenden Anträge hiernach nicht von Rad ziwill. die staatliche Kraft. Ich stimme daher für Erweiterung der ltio in partes nicht allein als Antragdes Standes an die Stufen des Thrones die Ausü 8 S 6 bes gewähr 5 guns ö , , . ö Sr. estä n en vita lusübung des Schank-⸗-Gewerbes gewährt werden möchte. Nichts Durch die Beschlüsse zu 5. 46 und 54 ist der 8. 5! entbehrlich Sr. Majestät dem Kön ge un ä enteng? legt wird, welcher lebtere also durch sein Gewicht vollkommen im Stande Schankstätten. Ich spreche nämlich nur von Schlesi ; 2 s Tass. öbt dies— niglichen Staats⸗Ministeriums d; d. 158. Juli 1834, worin es heißt: e Train, ben reis Stänbe-Kurie' anschließt, fo wollte ich mir Hraf von Burghaus: Es ist angeführt worden, M h, ; 1 h hlesien und muß zu Aus demselben Grunde der Fassung bleibt dieser Paragraph ganz de. . . z *. ö 6 dem Beschlusse der Drei⸗Stände⸗-Kurie anschließt, so wollte ich mir ; a1 d , , Helge 4. ; , n. rj pafir iIspr Es soll diese Bestimmung nur . e i. e,, . . der 8. 1 Parat ganz 8 z Or 2. . ö 2 , , . . k im inneren Gründe dafür ssprechen. Es Bej 9 meinem Bedauern erwähnen, daß ich viele kleine Stäbte kenne ihn weg, denn dasjenige, was beizubehalten ist, kommt in einem früheren Se NMajzsät ber König abengdutch, bin , , , . a n , zu machen, daß der besproͤchene weitere Auslegung ci länger Zeil bestzhnden und ersi in Jahre kie inneren 6 ;

e. 2 ö ; . / ; §. 47 nicht in einem Gesetz vom **. ö ö 12 i R Ansñ günsche über sonderen Interessen an den J den, als Häuser. Ich könnte meine Behauptung faktisch belegen tags Marschalls, in dem gegebenen Falle die Sonderung in Theile Provinzen Brandenburg, Preußen und Pommern ist er in Gesetz darin ein Gründ mehr liegt, dlese feftzuhalten, weil Ws' sich der Ver⸗ Ansichten und Wünsche über die besonderer J ssen an den Thror Es stellt sich weiter heraus für denjenigen, der vom Standpunkte des 8 . , a s, , 54 n , w ; ; tung di ,,,, 1 . ] 1462 J ö Lebens aus das gewöhnliche Volksleben kennen zu lernen Til In 2 De,, ö. Corporationen und deren nicht gerechtfertigt sei, indem auch diejenige Abstimmung der Ge⸗ Westfalen, Sachsen und die Rhein- Prbvinz ist er in den Gesetzen mäßiger sei, und sonst sie sich nicht zu dieser Bestimmung würde ver— Graf . 9 e. fa lr ein pernziahen / gehen e ,

ĩ e in Iüdls z 98. Lilgun ie hin 6s 2 ĩ l . ĩ 5* ,, e, 7 . 6 ; sehe ie Ansie 8ö* ed Helegenheit hatte, daß in südischen Schankstätten, eli e gung, wie hinsichtlich der Verbindlichkeit zur Ablösung der Corpo⸗ sammtheit, durch weiche der Antrag eines Standes von der Ge⸗ ven 27. März 1824 zu finden; für Schlesien ist es der §. 18, für anlaßt gesehen haben, chen, daß Ul ee genwc tige Gesch fur den vereinigten

; ö. . 2 * . ; ) . , Mmnusiti 9 ar e ö. ; . 24 ; 2 ö 9. . . ö. . z g . r, Mitglied aus Schlesien sagte, bei, indem ich darin gerade einen we— Die übrigen Positionen würden wegbleiben.“ lung der Abtheilung ebenmäßig vorgelegt. Gutachten dahin festgestellt: Declarationen von den Jahren 1843 und 1845, sondern in vollkommenem Rechte. Wenn es demnach bei dem Beste⸗ gemeinen finde. antragt, den Paragraphen pure beizubehalten und nur diejenigen Ab. der Lage der gesetzlichen Bestimmungen hervorgehoben, nach wel— Bestimmung beizutreten sei: Referent Glaf von Keyferling: Med ben n erwähnen, dag] irn en. diesem Antrage beistimmen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen Anlasse eine engere Auslegung für ein. baß die uns cl uung der Nerhäͤlmiffe eine ee , , nr n acht! Dies geschieht.) 57 schieden ist, findet Sonderung in Theile statt sobald zwei ö „henden gesetzlichen Bestimmungen in Uucbereinstimmung erf de r orf: ö. ö . ; . e, ese . : rovinzial⸗Landtagen stattfindet, macht. Im Laufe der Zelt und des Verkehrs können Zustände vor⸗ . . ; h 7 . 5. Juni 1847 erlass möge W iedoc e n i J Sstniss 3 5 en 8 ? die erweiterte Graf von Zieten: 5. 51 des vorliegenden Gesetzes enthält Ministers des Juͤnern. Dagegen bleiben die bisherigen Beschränkun= Auf einem der westfälischen Provinzial⸗Landtage hatte der Land⸗ Berlin, den 5. Juni 1847. Erlasse zu bilden vermögen. Was jedoch die ltio in partes der hältnisse bezieht sich dieses Recht. Ich glaube, daß die erweitert z. 8 6e 8 96 8. . J! . h 3 ö. l fon. von Quast. Sierstorpff stattfindet, 23 G6 2 te ir b Das 6 ! 5 . 3 n,. Qu ast. riert ff. Graf, as Schant-⸗Gewerbe betreiben ditsfenz Jh erlaube mir, Las Gesich an= Das Gutachten lautet: worfen worden war und der einzelne Sfand sich dadurch verletzt erachtete, von Keltsch. Fürst Lichnowsky. von Ar⸗ , . mh Graf dan dect n Cn, arles auf Provinzial-Landtagen und für Beschränkung derselben auf käme, indem neben demselben der Antrag der Sr. Majestãt Majoritat vor- wirkt demoralisir . s dies Vorhandensei . ; f ö , ,. j . Bes rde erging das Reskript des ö . . . . 2 n,. gen. ; ö demoralisirender, als dieses Vorhandensein unentlich vieler geworden und kann ganz wegfallen.“ Auf die hierüber eingereichte Beschwe ging de skript des Kö⸗ Graf zu Lynar: Wenn, wie ich hoffe, die Herren Kurie sich General-Landtagen a m k L en Tano , , . . e n ö ] ; / ö 990 en , , ,. 5 ö. 63 Sicher s Standes dienen, die besonderen denen, gewöhnlich am Markte, sich eben so viel Schankstätten befin⸗ Paragraphen vor, der schon genehmigt ist. März 1831 zu entscheiden geruht, daß die Weigerung des Land⸗ 27. Mai 1824 vorkommt; für die 1843 diese engere Auslegung Platz gegriffen hat. Ich glaube, daß ] zur Beruhigung und Sicherung des Standes o e S. 68. zu gestatten, durch den 8. 17 des Gesees vom 23. März 1821 dom 1. Juli 1823 zu finden, für die Provinzen Schlesien, Posen, waltung durch die Erfahrung dargestellt haben mag, daß sie zweck- zu bringen Ich würbe wir eauben, 1 ö ( ö . . i i i : J . . . 4 S8 . . . ** 19 ö = g ö. ben. christlichen, der Branntwein in größerer Quantität gegeben wird, da— ations-Verpflichtungen, verbleibt es überall bei den bestehenden Vor⸗ fammtheit verworfen wird, als ein solcher Beschluß derselben zu Posen §. 10. Was nun die Jasung des Antraͤges anlangt, wie er é Waal Ich glaube hinzufügen zu missen, daß vor dem bez mne baben.

her diese den meisten Zuspruch haben; ob er . a ( schriften und Anordnungen. Das festgestellte Ablösungs Kapital kann betrachten fei, gegen welchen, in Anwendung des gedachten Para— älezed Abtheilung befürwortel ist, so darf ich wohl geltend machen Jahre 1831 diefe Interpretation nicht bestanden hat. Land taz sig. u Lin n in Hins stelle ich anheim. Ausgehend ** diesem . ö. 2 den Regierungen in Wege der abministrativen Execution beige= graphen, die Sonderung in heile stattfindet. 3a —ᷣ keine 3 iel ge fh, eren . das Kort! Fürst Wilheim R adziwill: Dies ist vor dem Jahre 18341 „Hält bei einem * w ere, r 2 für fehlerhaft, wenn den nichtnaturalisirten Juden des Großherzog⸗ rieben werden.“ . ist später in dem Landtags- Abschiede für] Westfalen Anwendung“ dresmal darin vor; dann ist der Ausdruck aus dem nicht zur Sprache gekommen; erst im Jahre 1834 ist es so ausgelegt der , m . ö . rn, gegen 1 9. . 6 thums Posen in irgend einer Weise bas Recht eingeräumt . Das Gutachten lautet: und in mehreren anderen Landtags - Abschleden am 30. Dezember 1843 Beschlusse der Drei⸗Stände⸗Kurie wieder aufgenommen, daß Se. worden und von dem hochseligen Könige, ehe das Gesetz vom 8. * 36 9 6 r g n enn 2 . n. eine . rn. zu betreiben. Wie gesagt, ich wiederhole Der 8§. s8 wird zur A 6 65. fohlen. in Betreff der Sonderung der Theile ausgesprochen: Majestät der König eine beschränkende Bestimmung gegeben habe. 27. März 1823 gegeben, w är ern, 2 gesa gt. Ich 6 reh i nn oben , n g et von zwei Drit- . , ,, ne, m ederho . ur Annahme empfohlen, J ͤ Wlellanbe' nicht, daß wir diesen Ausdruck gebrauchen dürfen, Fan Hill, daß es so gehalten werde; daher hat die Abtheilung angenom⸗ . 21 De .

daß mir die hohe Kurie darin (Es begehrt Riemand das Wort.) Zweite Beilage 6 n n, r, 2 Se. Hife fi. 232 ewas ] men, 3 nf bies Gesetz für die Provinzial-Landtaͤge Anwen- fenen dieses Standes oder dieser Provinz es verlangt.