1847 / 175 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1266 Allgemeiner

Inserate, deren Aufnahme in den Allgemeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, werden an den Wochenta ĩ ; in / 2 gen von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags

unserem Erpeditions-Lokale, Behrenstraße Nr. 57, in Empfang genommen. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum einer Zeile 2 Sgr. Bei ö ,,, 266 Blattes, namentlich auch im Auslande, glauben wir. darduf aufmerksam machen zu müssen, daß außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekanntmachungen der respektiven Behörden des In⸗ 2 Auslandes, alle das Eisenbahnwesen. Literatur und Kunst, Industrie und Handel betreffende Anzeigen, so wie auch Familien-Nachrichten jeder Art in den n , der u; Preuß. g er, . . . ihre Instrate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden Zusendun⸗ gen von literarischen und artistischen Novitäten, deren Besprechung im Feuilleton der Allg. Preuß. Zeitung gewünscht wird, bitten wir öder 2 esse Ne ö portofrei oder durch Vuchhändler-Gelegenheit bewirken zu wollen. ö 66 sch ) dir unter der Adresse der NRedaetion

Anzeiger. Allgemeine

Preußische Zeitung

Das Abonnement belrägt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 1 zn. ö z 3 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. gei einzelnen Nummern wird der gogen mit 23 Sgr. berechnet.

n

auf dieses Glatt 85 die Expedition der

ür Gerlin

Preuß.

eitung: Geyren - Straße Nr. 57.

In sertions- Gebühr sür den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

—— 2

Name bei Strafe des Verlustes ihrer eiwanigen Anspräche,

91 2 . Bekanntmachungen. der J 3 Guts. ] ĩ Guts. Coeslin, den 11. Februar 1847. Bonn

Schnesdemnhlser Departemen7. 135 Chodziesen 800 33 Margonin 152 do. 5000 17 Samoszon 0 Cziszkowo 600 17 Topolla

1Giesen 1000 22 Tuszkowo

Gles no 1000 Waldau bo Grabione 100 45 Witoslaw

1847.

Berlin, Sonnabend den 25sen Jun i

lapital

2

Kölner Eisenbahn-⸗

Gesellschaft.

Einlösung des Dividende Scheines für 1810.

1619 Bekanntmachung. . sỹ̃ Die in dem nachstehenden Verzeichniß suk A. aufge— x führten Westpreußischen Pfandbriese, die heute durch das Loos zur baaren Einlösung bestimmt wurden, im= gleichen sämmtliche auf dem Rittergute Wierzbyczano, Bromberger Landschafts⸗-Departements, fandbriefe ohne alle Ausnahme, so wie

Königliches Ober Landes gericht. ĩ e Le s e r.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen, leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur unvollständige Exemplare der Allgemeinen Preußischen Zeitung zu liefern, so bitten wir die Besiellungen für das nächsie Quartal gesälligst rechtzeitig so bewirken zu wol⸗ len, daß wir die Stärke der Auflage g eich zu Anfange desselben danach bemessen können. Denn spättr eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene⸗

nen Nummern nicht immer mit i

An d

10090 1000 500 100 200 1000

5171

Nachdem in der Debitsache des weiland Landrathes

Bestimmtheit rechnen dürfen.

noch haftende Pfand 0 folgende einzelne Pfandbriese: Dombrowo und Mokro Nr. 20 u. 21 à 50 Thlr. Szarlei Nr. 3 à 500 Thlr.,

10 u. 11 3 50 Thlr ; (af ; * 4 ö * Mröo racer V 3 24 u, 15 1 25 Third Bromberger Landschafts

6. Dep ements 22 * 1000 Thlr., 34 Departements,

2 800 Thlr., 40 à

506 Thlr. 59 2 200

Thlr.

Leistenau und Gottschalk

von Nr. 163 bis ein

schließlich Nr. 402.

Gottartowo Nr. 12 à 25

Thlr. Marienwerder Landschafts⸗

Gr. Schönwalde Nr. 72, Departements,

73, 83, 89 und g2

1000 Thlr.

Somplawa Nr. 5 à 500

Thlr. welche zum Umtausch gegen andere, gleichhaltige Pfand⸗ briefe bestimmt sind, weiden auf Grund der Allerhöch⸗ sten Kabinets-Order vom 24. Februar 1838 ( Gesetz⸗ Sammlung pro 18358 S. 91) hiermit öffentlich auf⸗ gerufen und die Inhaber derselben aufgefordert, diese Pfandbriefe im coursfähigen Zustande nebst laufenden Coupons auf ihre Kosten unverzüglich und spätestens bis zum 15. November d. J. der Landschaft einzurei⸗ chen und dagegen die Zahlung des Nominal ⸗Betrages der auf Baarzahlung gekündigten Pfandbriefe nebst Zinsen bis Weihnachten d. J. oder für die zum Um— fausch bestimmten Pfandbriefe gleichhaltige Ersatz= Pfandbriefe nebst laufenden Coupons entweder sogleich oder spätestens in dem nächstfolgenden, den 2. Januar is48 anfangenden Zinszahlungs Termin in Empsang zu nehmen.

Wird die Zahlung der baaren Valuta nicht bei unserer Kasse oder die Empfangnahme des Ersatz⸗ Pfandbriefes nicht bei der Provinzial-⸗Landschasts⸗Di⸗ tection zu Bromberg und resp, hierselbst, sondern bei einer anderen Westpreuß. Provinzial-Landschasts-Direc— tion gewünscht, so muß dieses 4 Wochen vor dem Zah⸗ lungs-Termine angezeigt werden.

Werden die vorstehend gekündigten Pfandbriefe nicht bis zum 15. November d. J. der Landschaft ein gereicht, so haben die Inhaber nach der Allerhöchsten Rabincts-Ordre vom 11. Juli 1838 (Ges.- Sammlung pro 1838 S. 306) den daraus entstehenden Zinsen— derlust und Verzug bei der Zahlung der Valuta oder Extradition der Ersatz-Pfandbriefe sich selbst beizumessen, auch demnächst die Einleitung des vorgeschriebenen Präklusions Verfahrens zu erwarten.

Zugleich werden die Inhaber der in dem nachstehen⸗ den Verzeichniß Sub B. bemerkten, bereits früher gegen Baarzahlung gekündigten und noch nicht zur Einloͤsung eingereichten Westpr. Pfandbriefe, unter den oben ge— stellten Präjudizien, zur schleunigen Einlieferung dieser Pfandbriefe hierdurch aufgefordert.

Marienwerder, den 12. Juni 1847.

Königl. Westpreußische General ⸗Landschasts - Direction. (gez.) Freiherr von R osenberg.

J

der am 12. Juni 1817 durchs Loos zur baaren Ein lösung bestimmten Westpreußischen Pfandbriefe.

Name des Guts.

Departement. 3 Mos lenzinnet bl Obudno

Name

Thlr.

Nr. des

Hin.

Kapital K 2

1H. Bromberge 271Crummensee 1009 11Czo9ste 1000

1 Gersdorf 1000 6 Golluszyce 500 91 Hammerstein 200 Jadownik 500 0 KRolodziejewo 500 b Koseielee 1000 7 Lachmirowice 909 24 Ludzisko 100 II. Danziger Departement. 23 Goschin oed Ihr n rid Lewino 6. 1Tempez A.

17 Polanowice 248 Schubin 11 Seelen 21 Sobiejuchy 2d Gr. Tupadly 10 Wieszyce 2 Zolendowo

1000 600 100 300

1000

200 6 Ploch i 5090 2 ochoczyn 903 5Zukowke A. 100 7 Gr. Polesie 109 . II. Marienwerder Departement.

20 Choyno 3001 35 Orlowo

45 Dombrowken 100 108 Sallno

34 Kl. Ellernitz 2000 6 Sedlinen

5 Gluchowo 1000 1Thoman

39 Grünfelde 1600 53 Waplitz 149 Melno 1000 33 Wielkalonka Miliszewo 10000 17 Wondzon

500 400 500 1000 800 200 100

8 Kl. Klinn 809

ö

w

Westpreußischen Pfandbriefe.

Name EE 23 des 23 2 Guts. c . 8

Name des Guts.

. Bromberger Departement. 7NKomaszyce 501 29 Samollens 10 Lowyn 200 II. Marienwerderer Departement. 58 Gzyn 251 20 Skurgiew 121 Melno 300 02 Slawtowo 1 6 chneidemühler Departement. 14 Dobrin 10000 65 Margonin 126 Jaktorowo 500

109 200

1000

13631 . HJ

In dem Höpothekenbuche des im Gnesener Kreise be— legenen adeligen Gutes Charzewo stehen

Rubrica 1II. No. 1.

S0b6 Thlr. 16 gGr. oder resp. 40,0900 Gulden pol— nisch als eine Pfandsumme, 7090 Gulden polnisch Kapital und 1409 Gulden polnisch an rückständig gewesenen Zinsen, als eine an den Anton von Ula⸗ sowski bezahlte Realschuld, zusammen also 48,490 Gulden polnisch, angemeldet von dem Kaufmann Samuel Gottfried Fuchs als eine Real-Forderung a pratdcollug vom 4. März 1796 und agnos— zirt von der Eigenthümerin Justine, verwittweten von Brzechfa, geborenen von Trampezynska, ad protocollum vom 30. November 1796, s deereto vom 4. November 1797 für den Kaufmann Sa— muel Gottfried Fuchs mit dem Bemerken, daß Kre⸗ ditor sich wegen dieser Forderung in dem Pfand⸗ besitz des Gutes befindet, eingetragen, worauf laut der von dem Inhaber Samuel Gottfried Fuchs coram Notari ei testius aus gestellten Obliga⸗ tion, d. 4. Posen, den 2. Mai 1503.

3000 Thlr. in Courant à 5 Prozent Zinsen in halb jährlichen Raten zahlbar, unter Verpfändung der obigen Forderung für den Banquier Meyer Bern⸗ hard zu Frankfurt 4. O. auf Ansuchen des Schuld— ners de präaeseutal den 3. Mai 180, e decreto vom 9ten ej. im. subingrossirt sind.

Das über die subingrossirten 3000 Thlr. ertheilte Hopotheken-Instrument besteht aus einer vidimirten Ab— schrift der Anmeldungs- Verhandlung vom 4. März 1796, des Agnitions Protololls vom 30. November 1796 im Extratt der Intabulations-Note vom 9. August 1798, des Hvpothelenscheins der vormaligen Südpreußischen Regierung zu Posen vom 9. August 1798, der Inta⸗ bulations Note vom 17. Juli 1862, aus der Original- Obligation des 2. Fuchs vom 2. Mai 1803 über 3009 Thlr. nebst Subingrosations-Note vom 31. Mai 1803 und dem Driginal-Hopotheken⸗Recognitions-Schein der ehemaligen Südpreußischen Regierung zu Posen vom 31. Mai 1893, und ist angeblich verloren gegangen.

Es werden daher alle diejenigen, welche an die sub— ingrossirte Post der 3099 Thlr. und das darüber er⸗ theilte, vorstehend bezeichnete und verloren gegangene Hopotheken-Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Briefs-Inhaber, oder aus irgend einem anderen Grunde Ansprüche zu machen haben, hierdurch aufgefordert, solche in dem auf den 11. August er., Vormittags um w , vor dem Depuütirten, Herrn Ober-Landesgerichts-Rath von Kurnatowsli, in unserem Instructionszimmer an— beraumten Termine anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf die gedachte Post und das Hovotheken-Dokument präkludirt werden, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und mit Amortisa⸗ tion des Dokuments verfahren werden wird.

Bromberg, den 19. März 1847.

Königl. Ober-Landesgericht. II. Senat. 9 h

90 (

1591 Nothwendige Subhastation.

Der im Lauenbarger Kreise belegene Guls— Antheil Schimmerwitz A, landschastlich auf S241 Thlr. 23 Sgr. 5 Pf. tarirt, ist zur nothwendigen Subhastation gestellt und steht der Licitations-Termin

am LI. September d. J., Vorm. 11 Uhr, in unserem Kollegienhause an. Hypothekenschein und Tare sind in unserer Registratur einzuschen.

Zugleich werden die Erben der Nenate v. Zelewska,

der durch die früheren Verloosungen auf Baarzahlung gekündigten und noch nicht zum Vorschein gekommenen

von Hugo zu Erbhoff bei Thedinghausen die unter Ziffer 25. des Prioritäts-Erkenntnisses aufgeführte For= derung des Kaufmanns Hartog Bruck zu Berlin, von 210 Thlr. Preuß. Cour. nebst Zinsen gegenwärtig an der Reihe der Zahlung steht, der benannte Gläubiger sedoch verstorben und dessen Erben durchaus unbelannt sind:

so werden auf den Antrag des gemeinschastlichen Mandatars der von Hugo'schen Gläubiger, Kanzlei— Prokurators Dr. Köster hierselbst, alle diejenigen, welche auf die aus dem Kreditscheine des weiland Landrathes von Hugo zu Erbhoff bei Thedinghausen vom 30. Ja⸗ nuar 1808 originirende, am 1. Oktober 1808 dem Kaufmann Hartog Bruck zu Berlin von dem Lieutenant August von Hugo cedirte Forderung von 240 Thlr. Cour. nebst Zinsen zu 5 Prozent seit dem 30. Januar 1809, nach Abzug der auf die leßteren in den Jahren 1817 und 1818 geleisteten Zahlungen von jedesmal 10 Thlr. 19 Ggr. 6 Pf., Ansprüche irgend einer Art, namentlich als Erben, Cessionarien, Pfandinhaber oder aus irgend einem sonstigen Grunde zu haben vermei⸗

auf den dort belegenen Bahnhöfen

nach den verschiedenen Sorten und Fälligkeits Terminen getrennt, mit besonderen nach der Reihenfolge der Num— mern geordneten Verzeichnissen versehen, einzureichen.

können erst im nächsten Zinszahlungs- Termin werden.

mier Thüringische Eisenbahn.

dem öffentlichen Verkehr übergeben wird.

geborenen v. Gostkowskta, zur Wahrnehmung ihrer Ge= fechtsame, so wie alle unbekannten Real-⸗Prätendenten,

nen, hiermit vorgeladen, in dem auf den Montag nach dem 13. Trinit,ů, den 30. August d. J., angesetzten Termine ihre desfalsigen Ansprüche unter Vorlegung des obbezeichneten Kreditbriefs und der Cessions Ur- kunde, beide im Original, durch einen der hiesigen Kanzlei-Prokuratoren Barth, Dempwollff oder Erdmann anzumelden und klar zu machen, mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß die nicht Erscheinenden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und zum Stillschweigen verwie⸗ sen werden sollen.

Nachrichtlich wird bemerkt, daß der Gläubiger, Kaufmann Hartog Bruck, im Jahre 1817 in Rotterdam gelebt haben soll und am 3. Dezember 1827 zu Berlin, ohne bekannte Erben, im hohen Alter verstorben ist.

Hannover, den 31. Mai 1847.

Zum Pupillen Kollegio der Hannoverschen Justiz⸗Kanzlei verordnete Tireltor, Räthe und Beisitzer. nh nrk—

8 ——— . * 2 2 Niederschlesisch-Märkische . Eisenbahn. Die bis u! imo Juni 1847 fälligen Zinsen 1) der Stammactien (Coupon Nr. 1 bis 5), 2) ö vierprozentigen Prioritätsactien (Coupon Nr. 2 zis 5), 3) der fünfprozentigen Prioritäts-Obligatio nen (Cou— pon Nr. 1 und 2), werden an folgenden Tagen, mit Ausnahme den Sonn⸗ tage, in den Vormittagsstunden von 9h bis 41 Uhr, und zwar in Berlin bei der Hauptkasse vom t. bis 31. Juli d. J. und in Breslau bei der Tageskasse vom 1. bis 15. Juli incl. f der Gesellschaft gezahlt. Die Inhaber der Coupons solche

werden ersucht,

Die bis zum 31. Juli. «é. nicht erhobenen Coupons

realisirt Berlin, den 23. Juni 18517.

der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisen⸗ bahn-⸗-Gesellschaft.

Die Direction

Unter Bezugnahme auf die Bemerkung in unserem Sommer-Fahrplan bringen wir hiermit zur Kenntniß des Publikums, daß am Donnerstag, als den 24sten

die ses Monats, unsere Eisenbahn in ihrer ganzen Länge

Halle bis Eisenach

, Wer,,

Erfurt, den 22. Juni 1847. d der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

reits am 28. April v. J. noch nicht abgelieferten Prioritäts-Actie Nr. 1099., hier⸗ durch auf, diese Actien gegen werths am 1. Juli fern. 1099, vom 1. Juli 1846 ab die Verzinsung der sus=

6171

Zinsen-Coupons auf schaft (Kopenhagen, Vesterbro Nr. 2 im Juli Monat jeden Montag und Donnerstag, von 10 dis 12 Uhr Vormittags, ausbezahlt, und haben die Actionaire ihre Coupons mit einem genauen Verzeich— nisse derselben in numerischer Ordnung auf dem ge— nannten Comtoir abzuliefern.

Die Inhaber der Actien unserer Gesellschaft werden hie durch benachrichtigt, daß gemäß dem in der General- Versammlung vom 20. April d. J. gefaßten Beschlusse der dritte Dsvidende⸗-Schein für 1846

mit zwei und einem Thaler pro Stück

vom 1. Juli nächsthin ab eingelöst wird: in Bonn bei Herrn Jonas Cahn, in Köln bei Herren A. und L. Camphausen, Herrn J. D. Herstatt, Herren S. Oppenheim j. u. Comp. Herrn Abr. Schaffhausen, und Henn d B enn, in Berlin bei Herren Gebr. Veit u. Comp. Bonn, 1. Juni 1847. Die Direction der Bonn-Kölner Eisenbahn-Gesellschaft. Krause, Subdirektor.

Breslau⸗-Schweidnitz-Freibur⸗ ger Eisenbahn.

Bei der am gestrigen Tage erfolgten zweiten Ausloosung von 16Prio— ritäts Actien sind die um⸗=

. . mern 88. 388. 419. 422. r 692. 998. 1293. 1300. . 1 1646. und 1933. gezogen . P worden. Wir fordern die 2 r . Inhaber dieser Actien, so = wie den Besitzer der be—

F. ausgeloosten, bis heute aber

halben

Empfang des Nominal— er. an unsere Hauptkasse auszulie—⸗ Tage und, bezüglich der Actie

Da von diesem

J.

geloosten Prioritäts-Actien nach S. . des ersten Nach- trags

Statute aufhört, so sind die

zum Gesellschafts . Geschieht

Zins- Eoupons von da ab mit abzuliefern.

dies nicht, so wird deren Betrag von dem Kapitale ge⸗ kürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet werden.

Breslau, den 7. April 1847.

d t u m.

Seeläundische Eisen⸗

bahn.

Zinsenauszahlung.

Die auf die Actien in der Seeländischen Eisenbahn—

Gesellschast zufolge §. 12 des Statuts am 1. Juli d. J. verfallenen Zinsen von 45h p. M. an gerechnet, werden gegen Auslieferung der originalen

von der Einzahlung

dem Haupt-Büreau der Gesell— Glacieholm)

Kopenhagen, den 138. Juni 1847. Die Direction der Seeländischen Eisenbahn.

Schrift ist nicht allein von höchstem wird auch den größten Einfluß auf den theologischen Erscheinen erregte dieselbe viel Aufsehen.

Titerarische Anzeigen.

618 Literarische Anzeige der B l ssersch en B U ch⸗

handlung (W. Hertz), 44 Behrenstraße. Wichtig für jeden Theologen!

So eben erschien' bei W. Schmidt in Halle;

Epecho! Die in der Verpflichtungsfrage arbeitende General-Synode von C. FJ. Dannhauer. geh. 144 Thlr.

Obige umfassende und wissenschaftlich durcharbeitete

Interesse, sondern

Gang der

ihrem

Stieitigkeiten üben. Schon vor

em,, .

7090 bl

besonders reisenden Dante

Für Damen. . . Meine schon bekaunte Sclinelle und billige Ansert

von Damenkleidern u- Vis ites - Mänteln empsehile ich

hierdurch.

Jos. Schnöph, Woerd. Markt No. 4 B.

Der vierteljährliche

berechnet.

1

Amtlicher Theil.

Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzung der Herren-⸗-Kurie vom 18. Juni: Gutachten über die Mittheilung der Kurie der drei Stände in Betreff der Abänderung der Verordnungen vom 3. Februar; Verhand⸗ lungen darüber: die Periodizität des Verelnigten Landtags. Sitzung veü Herren-Kurie vom 19. Juni: Fortsetzung und Schluß der Verhandlungen über den in der vorigen Sitzung abgebrochenen Gegen— stand: die T ständischen Ausschüsse; Kriegsschulden und die Staats⸗ Schulden-Deputation u. s. w.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober- und Geheimen Regierungs-Rath Ditmar in Er⸗ furt den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; so wie bem Kantor und Schullehrer Bölte zu Mãammendorf, im Regierungs⸗ Bezirk Magdeburg; und dem Schullehrer Franz zu Grapkow, im Regierungs- Bezirk Frankfurt, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen.

Angekommen: Ihre Durchlaucht die Herzogin von Sagan ⸗Talleyrand, von Nen ⸗Strelitz;

Se. Excellenz der General der Infanterie und General ⸗Adju⸗ tant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, von Berg, von St. Petersburg;

Der Herzogl. anhalt-cöthensche Landes“ Directions Präsident, von Goßler, von Cöthen.

Landtags Angelegenheiten. Sitzung der Herren-Kurie am 18. Juni.

Die Sitzung beginnt, unter dem Vorsitze des Marschalls, Fürsten zu Sol ms, um 115 Uhr. Das Protokoll der vorigen Sitzung soird verlesen und genehmigt.

Marschall: Wir kommen zur Berathung über den Bericht der Abtheilung über die Mittheilung der anderen Kurie, wegen der Anträge auf Abänderung der Verordnung vom 3. Februar d. J. Ich bitte den Herrn von Reltsch, den Bericht zu erstatten.

Referent von Keltsch: Ehe ich das Gutachten selbst vortrage, werde ich mir einige Bemerkungen erlauben, um die hohe Kurie auf den Standpunkt zu führen, von welchem aus die Abtheilung bei der Bearbeitung der Sache in formeller Hinsicht ausgegangen ist. Das Reglement schreibt im 8. 26 in Hinsicht der Petitions-Anträge, welche don einer Kurie an eine andere übergehen, vor, daß diejenige Kurie, an welche ein solcher Petitions-Antrag gelangt, sich einerseits über den Beltritt zu dem Beschluß zu erklären und andererseits sich zu äußern hat über die Gründe der anderen Kurie. Ich habe diese Vorschrift des Gesetzes so verstanden und aufgefaßt: Der Beschluß selbst, den eine Kurie ausspricht, ist eine äußere That, welche dadurch erxistent wird, daß sich zwei Drittheile dafür erklären. Ueber diesen Beschluß selbst muß die andere Kurie auch irgend eine bestimmte Er⸗ klärung mit ja oder nein abgeben. Es kommt nun aber dabei darauf an, worüber man sich zu erklären hat, was also der Kern der Bitte jedesmal ist. Um durch ein Beispiel dies vielleicht noch deutlicher zu machen, werde ich mir Folgendes anzuführen erlauben: Ich kann zu Jemanden sagen, gieb mir ein Heilmittel, weil ich krank bin, weil ich mich leidend fühle oder dergleichen. Der Kern der Bitte bleibt da⸗— bei immer nur das, daß ich um ein Heilmittel bitte. Die Gründe, die Motivirung einer solchen Bitte und die eigentliche Bitte streng auseinanderzuhalten, wird unter allen Umständen durch die unabän— derlichen Gesetze der Logik geboten. Die Motive, welche irgend Je⸗ mand dahin geführt haben, eine bestimmte Bitte auszusprechen, sind eine innere That; diese bleibt ganz gewiß allemal das Eigenthum jedes Einzelnen einer Masorität Jegenliber, wie auch jeder Kurie für sich der anderen gegenüber. Diejenige Kurie, welche sich also weiter zu erklären hat Über eine an sie gelangte Bitte der anderen Kurie, hat sich wohl über die Gründe zu äußern. Sie ist aber nach der Ansicht der Abtheilung nicht im Stande, in das innere Gebiet des Eigenthums der Gründe der anderen Kurie einzugreifen; sie hat also einerseits keine Macht, jene Gründe irgendwie zu vernichten, sie hat aber auch eben so wenig andererseits irgend eine Verpflichtung und kann durch Niemand gezwungen werden, irgend einem Grunde beizu⸗ treten, dem sie nicht beitreten will. Es muß aber von der Kurie, an die ein solcher Petitions Antrag einer anderen Kurie gelangt, auf jeden Fall doch eine Aeußerung über die Gründe erfolgen, das schreibt das Gesetz vor. Die Abtheilung hat angenommen, daß dieser Aus⸗ spruch insofern formell ein anderer sei, als bei den Königlichen

; Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rthlr. VBehrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post-Aemtern.

Preuß. Cour. sür

Allerhöchsten Propositionen, welche ganz selbstständig von jeder Kurie bearbeitet werden; bei denen ist ein in sich vollendetes Ganze als ein Gutachten hinzustellen. Die Abtheilung hat angenom— men, daß das nicht bei einer Aeußerung über die Gründe einer Pe— tition der anderen Kurie der Fall sei. Die Abtheilung hat daher ferner angenommen, sie habe nicht die Aufgabe, jeden einzelnen Grund der anderen Kurie streng zu prüfen, zu kritisiren, darüber abzusprechen, wohl aber sei sie verpflichtet und berechtigt, über die Gründe sich er gänzend, übereinstimmend, widerlegend zu äußern. Das ist der Stand= punkt, von dem aus sie bei der Berathung der Sache ausgegangen ist, und darum hat das Gutachten die Forin erhalten, daß man bei jedem einzelnen Antrage der Petition sich streng daran gehalten hat, was in der Petition als Bitte, was nur als Grund anzusehen sei.

Ich kann nun übergehen zum Vortrage des Gutachtens selbst, und zwar zum ersten Punkte der allerunterthänigsten Bitte der Kurie der drei Stände, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 3. Februar 1847:

Die allerunterthänigsten Bitten der Kurie der drei Stände, be⸗ treffend die Abänderung der Verordnungen vom 3. Febrnar 1847, sind der Herren-Kurie zu weiterer Beschlußnahme zugegangen. Die vierte Abtheilung erstattet ihr Gutachten darüber, solgt:

1. Der erste Antrag ist darauf gerichtet: Se. Masjestät allerunterthänigst zu bitten, die Einberufung des Vereinigten Landtages alle zwei Jahre auszusprechen, mit Bezug auf die frühere Gesetzgebung und aus Gründen der Nütz⸗ lichkeit und inneren Nothwendigkeit.

Des Königs Majestät haben Allerhöchstselbst in dem Patente und den Verordnungen vom 3. Februar 1847, welche die central⸗ ständische Versammlung ins Leben gerusen, auf die frühere Gesetz⸗ gebung mehrfach hingewiesen und in der Allerhöchsten Thronrede aus- gesprochen, daß das Gesetz vom 17. Jannar 1820 in seinem un⸗ ausgeführten Theile, den Ständen Rechte und Pflichten giebt, die weder von Provinzial-Versammlungen noch von Ausschüssen geübt werden können, und daß Allerhöchstdieselben der gesetzlich gebotenen Versammlung alle aus jenem Gesetze fließenden Rechte zuerkannt haben.

Wenn auch über den Inhalt und Umfang dieser Rechte Verschie⸗ denheit der Ansichten besteht, so vereinigen sich doch dieselben zumeist in der Auffassung, daß der Grundgedanke einer regelmäßigen Wie⸗ derkehr der centralständischen Versammlung bereits in jener früheren Gesetzgebung niedergelegt sei.

In eine positive Form findet sich dieser Grundgedanke zwar in der früheren Gesetzgebung nicht, ausdrücklich eingekleidet. Als ein lebendiger Träger desselben erscheint aber die in dem Wesen der Sache tief begründete innere Nothwendigkeit. Denn die Geschichte aller ständischen Körperschaften germanischer Volksstämme zeigt, daß regel mäßige Wiederkehr ihrer Versammlungen das Lebensprinzip ihrer ge— deihlichen Wirksamkeit gebildet hat.

Hieran reiht sich die Ueberzeugung, daß regelmäßige Wiederkehr sich als nützlich dadurch empfiehlt, daß sie allein einen ruhigeren Ent— woichkelungsgang der Verfassung und anderer gesetzlichen Maßregeln verbürgt und zugleich gegen die Gefahren schützt, welche außerordent— liche Rersammlungen in Zeiten der Noth mit sich führen können.

Des Königs Majestät werden in Allerhöchstihrer Weisheit am besten erkennen, welche dieser Gründe von dem Gewichte sind, um Allerhöchstdieselben zur Gewährung der Wohlthaten periodischer Wie⸗ derkehr zu bestimmen, welche die Allerhöchste Botschaft vom 22. April 1817 den dankerfüllten getreuen Ständen bereits Allergnädigst in Aussicht gestellt hat.

Zuvörderst ist in der gestellt worden:

Soll der Bitte der Kurie beigetreten werden? Die Majorität hat mit 10 Stimmen diese Frage aus den henden Gründen bejaht.

Die Minorität mit 3 Stimmen hat dieselbe verneint, weil sie nicht nur keinen Rechtsgrund hierfür erkennt, sondern auch diese Pe tition nicht für zeitgemäß hält, obschon auch sie es als wünschens—⸗ werth betrachtet, daß dem von Sr. Majestät eingesetzten Vereinigten Landtage regelmäßige Wiederkehr bewilligt werde.

Die weiter zur Abstimmung gebrachte Frage:

Soll in der Bitte eine Frist ausgesprochen werden? ist von 11 Stimmen verneint, von 2 Stimmen bejaht worden.

Die verneinende Majorität findet die von der Kurie der drei Stände gestellte Bitte um eine alle zwei Jahre erfolgende Ein— berufung weder in der Lage der Gesetze noch in der Erfahrung begründet.

Durch diese Abstimmung hat sich der Kurie der drei Stände nur mit einer sein würde.

Es wurde zunächst in Erwägung gezogen, ob diese Modifica⸗ tion nur darin bestehen solle, daß die Worte „zwei Jahre“ hinweg⸗ fallen, dagegen das Wort „periodische“ vor „Einberufung“ einzu⸗ schalten sei.

Demgemäß gestellt:

Ob der Bitte nur dahin beizutreten sei: Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten, die periodische Tinberufung des Vereinigten Landtages Allergnädigst aus— sprechen zu wollen.

wie

Abtheilung die allgemeine Vorfrage auf— der drei Stände um Periodizität

vorste⸗

herausgestellt, daß der Bitte Modification beizutreten

wurde zuvörderst der Vorschlag zur Berathung

das Inland. Blatt durch die Stadtpost,

werden in der Expedition

Bestellungen für Berlin n angegebenen Datum, frei

schon den Abend vor dem

Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 23 Sgr.

daß die Diskussion über den ersten Punkt, wo ob überhaupt eine Bitte wegen regel- an Se. Majestät den

Ich halte dafür, es sich nur darum handelt, mäßiger Wiederkehr des Vereinigten Landtags König zu bringen sei, für sich erfolgen möge.

Fürst Boguslaw Radziwill: Ich würde mir die Bitte er lauben, daß vor der Berathung der einzelnen Punkte das ganze Gut⸗ achten in seinem Zusammenhange durchgelesen werde, damit die Ver-= sammlung ein Bild des Ganzen hat, und daß erst nachher auf die Berathung der einzelnen Punkte eingegangen werde.

Referent von Keltsch: Als Referent würde ich mich dagegen erklären. Ich glaube, daß eine Vorlesung des Ganzen, au,. davon, daß sie etwas ermüdend ist, nicht gerade die Klarheit der Ueberst ht befördert, und glaube, es ist viel richtiger, jeden Punkt für sich abgesondert zu besprechen und zu behandeln.

Marschall: Das halte ich auch für das Zweckmäßigste.

Fürst Boguslaw Radziwill: Ich erlaubte mir den Antrag blos aus der Erfahrung, die ich gemacht habe, daß mehreren der Herren das Gutachten so spät zugekommen ist, daß sie es nicht haben vollständig durchlesen können.

Marschall: Da es aber doch jetzt gedruckt vorliegt, so kann man durch eigenes Lesen antizipiren, und es wird doch das Beste sein, daß man die Verlesung des Bexichts über die einzelnen Punkte bis dahin hinausschiebt, bis wir zu ihrer Berathung kommen.

Graf von Landsberg: Wenn zuerst ein Antrag auf Abän— derung der Gesetze vom 3. Februar in der Herren- Kurie zur Be⸗ rathung gekommen wäre, so würde ich mir erlaubt haben, den Vor⸗ schlag zu machen, diesen Antrag auf fich beruhen zu lassen, weil die klarsten mit innigstem Tanke anzuerkennenden Beweise vorliegen, daß des Königs . Allerhöchstihre Aufmerksamkeit dahin gerichtet

haben, daß die Verfassung möglichst vervollständigt werde, Es ist jedoch von keinem Mitgliede der Herren-Kurie ein solcher Antrag ge⸗ stellt worden, vielmehr liegen der Herren-Kurie Beschlüsse vor, welche bie Kurie der drei Stände auf desfallsige Anträge, welche ihr einge—⸗ reicht wurden, gefaßt hat.

Unter diefen obwaltenden Verhältnissen scheint es mir Pflicht der Herren -Kurie zu sein, diese Beschlüsse näher zu berathen, frei—= müthig und geziemend sich darüber zu äußern und Weiteres zu be- schließen. Dieses vorausgeschickt, erlaube ich mir meine Ansicht dahin auszusprechen, daß es, nachdem des Königs Majestät bereits in der höchsten Verordnung vom 3. Februar c. eine periodische Wiederkehr der Vereinigten Ausschüsse auszusprechen geruht haben, viel entspre⸗ chender sein dürfte, statt dessen die Wiederkehr eines Vereinigten Land- tages zu wünschen. Es sind dafür so viele und verschieden⸗ artige Gründe sowohl in dem früheren Gutachten der 3 Stände⸗ Kurie, als in dem Gutachten der Herren-Kurie vorgetragen worden, daß ich mich füglich enthalten kann, hierauf zurückzugehen oder weitere Gründe zu entwickeln. Ich halte nicht dafür, daß es entsprechend ist, Se. Majestät den König mit näheren Bitten zu behelligen. Es wird genügen, wenn die Herren— Kurie ihre Ansicht ausspricht. Von dieser Ansicht ausgehend, erlaube ich mir für den Fall, daß der Vor- schlag des Ausschusses, welcher dahin lautet:

„Die Abtheilung schlägt hiernach der Herren-Kurie vor: Dem Beschlusse der Kurie der 3 Stände mit der Modification bei- zutreten:

Se. Masestät allerunterthänigst zu bitten, die periodische Ein-

berufung des Vereinigten Landtages in einer von Allerhöchst⸗

demselben zu bestimmienden Frist Allergnädigst aussprechen zu

wollen.“ sich nicht sollte der nöthigen Masorität zu erfreuen haben, folgendes Amendement vorzuschlagen: „Die Herren-Kurie ist der Ansicht, daß es zur Erreichung der weisen und wohlthätigen Absichten, welche Se. Masestät den Konig bei Erlassung der Verordnung vom 3. Februar c. geleitet haben, entsprechend sein dürfte, wenn statt der periodischen Wiederkehr der Vereinigten Ausschüsse vielmehr die periodische Einbe⸗ rufung eines Vereinigten Landtages in einer von des Königs Maje⸗ stät zu bestimmenden Frist angeordnet werden möchte. Sie glaubt die Erledigung dieser wichtigen Angelegenheit mit Vertrauen Sr. Majestät dem König anheimstellen zu dürfen.“

Marschall: Es ist vorerst zu ermitteln, ob dieser Antrag die erforderliche Unterstützung findet.

Mehr als die nöthige Anzahl von Mitgliedern erheben sich)

Graf von Zieten: Darf ich mir erlauben, zu bitten, daß der Herr Antragstelle das so eben gesprochene Amendement noch einmal verlesen möge, damit man sieht, ob es richtig zu Papier ge⸗ bracht worden ist?

Marschall: Es wird gebeten, daß der Antrag nochmals vor= gelesen werde. Ich ersuche den Herrn Antragsteller, dieses zu thun.

Graf von Landsberg verliest hierauf seim obiges Amende⸗ ment nochmals. ? .

Graf von Zieten: Seit den 19 Wochen unseres Beisammen⸗ seins ist die sogenannte Periodizitäts- Frage so erschöpfend, so gründe lich, ich möchte beinahe fagen, ermüdend beleuchtet worden, daß ich glaube, daß Jedermann bis jetzt darüber diejenige Ansicht sich formirt hat, die er sich zu formiren gehabt hat. Die Periodizitäts- Frage ist nicht nur ein Eigenthum des preußischen Vaterlandes, Deutschlands, sie ist Eigenthum von Europa, ja, ich sage der ganzen Welt, gewor⸗ den. Sie ist eines der wichtigsten Momente, die vorgekommen sind. Sie ist, so zu sagen, der Uebergang von der alten zur neuen preußi= schen Geschichte, Ich gestehe frei, daß ich von meinem Standpunkte ns auch für die Periodizität stimme. Ich vergleiche das 0 . sent vom 3. Februar d. J. mit einem Gebäude, in welchem Se. Ma⸗