1847 / 175 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

erklärt, daß die Absicht sei, Jahren, sofern nicht berufen, und diese A titionsrecht, welches die und zwar genau in demselben Umfange, Es bezieht sich bekann Das Petitionsrecht, we und den Vereinigten

die Provinzial-⸗Stände von zwei zu zwei überwiegende Hindernisse entge bsicht ist bis jetzt nicht widerru Provinzial Stände besaßen, wie es ihnen

besitzen sie noch ursprünglich auf provinzielle

tlich lediglich ät dem Ver⸗

lches Se. Majest Ausschüssen gegeben ha⸗ e auf Gegenstände

verliehen ist. Gegenstände. einigten Landtage

die Gesammt⸗Interessen un tzgebung das Petitio als die Periodizität,

recht eben so wenig beschränkt, izitãt, 3 . die provizialständischen Befug⸗

ich wiederhole, in beiden Beziehungen nisse keine Aenderung erlitten h

Wenn übrigens, w entnehmen zu müssen gl der zu der Ueberzeugung einigten Landtages bruar sei, so kann i Stände Kurie bekannt ha die hohe Versammlung zu die Ueberzeugung gew gerichteten wendig sei, daß sie, setzungen, vertrauensvo gs niederlegen möge in de Wohl des Vaterlandes bezwe auch dieser Antrag der reiflichsten Erwägung unt wiederhole aber auch die F tung, daß die ho in der Ueberzeugung und mit dem Vertr solche von dem erhaben geprüft, nach bestem

den Reden der hohen Versammlung ßte Theil der verehrten Mitglie⸗ daß die Periodizität des Ver⸗ der Gesetzgebung vom 3. Fe⸗ holen, wozu ich mich in der be, nämlich zu der Erklärung, daß, wenn dieser Anficht gelangt ist, wenn sie zugleich ie Stellung einer dahin chon jetzt zeitgemäß, daß sie noth⸗ aber alich nur unter diesen Voraus⸗ ll die Bitte an den Thron Sr. Majestät des r Zuversicht, daß dort, wo alle das ckende Bitten eine gute Stätte finden, erliegen werde. sgesprochene Erwar⸗

aube, der grö gekommen ist, Verbesserung ch nur dasjenige wieder

onnen hat, daß d

in der anderen Kurie au e jede Entscheidung Sr. Majestät des Königs auen aufnehmen werde, daß en Standpunkt des hohen Königlichen Berufs issen und Gewissen erlassen sei.

(Einige Stimmen: Bravo!)

Die Debatte bewegt sich meiner An— darum, welche Form zu geben sein werde, falls eine Majo⸗ zitte der Kurie der drei Stände mehrfach darauf hingedeutet wor⸗ eine weitere Aeußerung darüber erwarte, was das int habe, wenn es im Eingange desse ngewiesen habe. Ich über diesen Gegenstand meine persönli— Ich werde mich bemühen, sie so kurz r

Referent von Keltsch: sicht nach schon s der Motivirung des Antrages rität sich für einen Beitritt zu der vereinigen sollte. den, daß man Gutachten geme den Rechtspunkt hi

eit langer Zeit hauptsächlich

Es ist dabei

lben sogleich auf habe mir vorhin vorbehalten, he Ansicht noch zu entwickeln. vie möglich zusammenzu⸗

Rechtsgründe für, Rechtsgründe wider vielfach auf⸗ Ich werde mich nicht in das Feld juristischer De—⸗ auf diesem Felde wird die Lösung cht der Gründe auf irgend

gestellt worden. ductionen verlieren; ich glaube, nicht zu sinden sein. Wenn ein Uebergewi te klar vorhanden wäre, so wären die Zweifel der Meinun⸗ Aber gerade daraus, daß bis jetzt sich eine Vereinigung llt hat, glaube ich klar entnehmen n Uebergewicht noch auf keiner Seite aus der historischen Rechtsschule hervorgegan⸗ ach genannte Mitglied des Rathes der Aus dieser Schule habe ich

gen längst gelöst. der Melnungen noch nicht herausgeste zu können, daß eben ei Ich selbst bin gen, welcher das schon mehrf Krone als leuchtender Stern vorgestanden hat. ine Seele tief eingeprägt. Der er ste ist der, daß ein Recht wie die Sprache, unsichtbar und allmälig. W daß irgend ein Gegenstand mit einem Wort bezeich⸗ gestaltet hat; aber die weil die Ueberzeugungen sich dahin

so nennen soll.

zwei Sätze in me sich bildet, die Erscheinung, net wird; Niemand kann sagen, wie sich das Thatsache tritt auf einmal auf,

daß man die Sachen

vereinigen, KJ

vollständigen Ueberzeugung Eine positive Form kann zwar ein Recht erzwingbar machen, aber wahres Leben wird es nicht haben, wenn die Meinungen nicht damit zusammentreffen.

Einen ganz kurzen Blick will ich in das Verhältniß unserer ein⸗ Provinzen in der Vorzeit werfen. Der größere Theil unserer en hat ganz positive Normen gehabt, die das Verhältniß der n zu der Provinz, die Steuer-Verhältnisse u. dergl. festgestellt ist in jeder Provinz beinahe die Erscheinung hervor⸗ szustände untergegangen, daß sie verschwun— ohne daß positiv die Aufhebung der frü— Worin hat dies seinen Grund?

der Gesammtheit zusammentrifft.

haben, und doch getreten, daß diese Recht den sind, und zwar meist, heren Normen ausgesprochen war. Die allgemeine Ueberzeugung hatte sich davon abgewendet und erkannte an, daß sie nicht mehr gelten, und hatte sich anderen Normen zuge⸗ wendet. Es fällt mir nicht ein, irgend Wünsche zurückrufen zu wollen, Verhältnisse wiederaufleben sollen, das wäre ein Unglück Land; ich glaube aber ein Verständniß unserer jetzigen Lage darin zu finden. Nun zu dieser. Die frühere Gesetzgebung von 1815, 1820 und 1823, zunächst aber die beiden ersten, haben die Rechts-Idee einer centralständischen Körperschaft s Wurzel geschlagen, sie hat, wie ich es auf⸗ fasse, seitdem überall diese Wurzeln fester getrieben. Ich nehme an, mich nicht zu irren, wenn ich glaube, die allgemeine Meinung hat sich mit derselben vollständig jetzt verwebt. z gehen, daß man sagt, sene früheren Gesetzgebungen seien weiter nichts Mir scheinen sie mehr zu sein, den Stempel Allerhöchster Königlicher Gesetze, einen heiligen Stem⸗ el, der, meines Dafürhaltens, doch noch etwas mehr enthält, als los eine Verheißung, ein Versprechen. Augenblick zweiselhast,

daß solche für unser L

gepflanzt; diese Idee hat damal

Nicht will ich darauf weiter ein⸗

als Verheißungen. denn sie tragen

h I 7 ö. ö auch nicht einen f jene frühere Gesetzgebung noch keines—⸗ weges das Recht hinreichend positiv formell 1 ö hat, daß das Land, daß die Stände unumwunden sich darauf fußen könn⸗ ten, aus diesen Gesetzen ein klares Recht herzuleiten. Wann und Wie? der weiteren Ausbildung der centralständischen Körperschaft ist eben damals ausdrücklich vorbehalten worden. Inso⸗ fern bin ich vollstänbig dazon durchdrungen, daß das jetzige Schaffen rer centralständischen Versammilung aus vollkonmmen fräier Macht⸗ : kommenheit Sr. Masjestät des Köoͤnigs hervorgegangen ist, aber, wie das Se. Majestät uns selbst gesagt, haben, fortbauend auf jene ebung und selbst vielfach darauf hinweisend. stimmte Zahl für die perisdische Wiederkehr der central⸗ ist in der früheren Gesetzgebung nach mei⸗ Nur mit einem Wort will ich be eines Jahres, die in dem Ge' nes Dafürhaltens nicht so verstehen kann, als t in Aussicht gestellt, daß die tentralstãn· Jahre wiederkehren soll. ksam gemacht worden, daß das Gut—= der in einem anderen Ich glaube, daß Das Gutachten hat allerdings auf aber eben nur hinweisend ten Sätzen der Thron⸗ gar nicht ziehen wollen. atthaft sein wird, auf die frühere Meines Erachtens ist es denn die Arl und Weise, wie ein solches Hinweisen in dem

Denn das

ständischen Versammlung ner Ueberzeugung nicht enthalten. darauf hinweisen, daß etz von 1820 steht, mei ei dadurch irgend ein Rech bische Versammlung alle

Es ist vorhin darauf aufmer Thronrede einen Satz enthält, der Thronrede.

ich die Anga

achten in der Sinn hier aufgenommen sei, als in das nicht behauptet werden kann.

die Thronrede Bezug genommen, hat das gethan, es hat keinesweges aus den angeführ rede eine positive Folgerung gez Es kommt nun darauf an, ob es Gesetzgebung hinzuweisen in den

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Gutachten angedeutet worden ist, hat nicht ein sogenanntes Pochen auf Rechte sein sollen; ich glaube, das liegt nicht darin, die Hinweisung hat mehr einen historischen Charakter, sie lehnt sich an die eigenen Worte Sr. Majestät, sie ist meines Dafürhaltens völlig loyal. Eine Beziehung auf die frühere Gesetzgebung verstößt daher, meines Er⸗ achtens, in keiner Weise gegen den Rechtsbegriff, aber auch nicht gegen die Loyalität. Ich werde nicht weiter mich darüber auslassen, inwiefern der Mangel positiver Formen seine Ergänzung finde in der höheren, in der Sache liegenden Nothwendigkeit; aber das Eine glaube ich an⸗ führen zu müssen: Eben so, wie in dem thierischen Organismus der regelmäßige Pulsschlag das Lebensprinzip ist, so glaube ich, ist nach der Erfahrung aller Zeiten, aller ständischen Körperschaften die regel⸗ mäßige Wiederkehr die Lebensbedingung aller ständischen Körper⸗ schaften. Ueber die Nützlichkeit werde ich mich gar nicht verbreiten, sie ist von allen Seiten hinlänglich erschöpft worden. Meiner Auffassung nach stehen alle drei Gründe, wenn ich sie so nennen kann, nämlich die Hinweisung auf die frühere Gesetzz bung, die in der Sache liegenden Rothwendigkeitsgründe, die Nützlichkeits⸗ gründe, in einer Linie. Der Weisheit Sr. Majestät des Königst ist es anheimgegeben, welchen dieser Gründe Höchstdieselben werden so viel Gewicht beilegen wollen, um daraus eine Bewegung zu finden, einer Bitte stattzugeben. Ich halte dafür, daß es nicht räthlich ist, dem BVorschlage als Amendement beizutreten. Es ist, meiner Meinung nach, vollkommen entwickelt, daß es der Form und dem Inhalte nach nicht so gestellt ist, daß es unter den Begriff eines Amendements zu stellen ist. Es ist nun noch ein Amendement des Grafen von Redern aufgestellt. Allein ich glaube, daß auch dieses wieder keine Bitte ist, sondern die Begründung einer Bitte. Ich muß mich gegen das Amendement des Grafen von Redern erklären, habe aber kein Bedenken dabei, ganz dieselben Worte in die Begründung mit aufzunehmen, aber getrennt vom Beschlusse selbst. Graf von Sierstorpff: Ich pflichte dem Herrn Referenten bei. Hätte ich nicht das Vertrauen, so würde ich gar nicht bitten. Das Vertrauen gehört also unter die Gründe. Die besagte Phrase aber ohne dieses Wort hieße dem Recht Sr. Majestät vorgreifen, denn die Erledigung dieser Angelegenheit ist und bleibt Sr. Majestät immer anheimgestellt. . Marschäall: Wenn keine weitere Bemerkung erfolgt, so kom= men wir zur Abstimmung. Graf von Landsberg: Ich erlaube mir die Frage, ob jetzt schon über das Amendement abgestimmt werden, oder ob ich noch etwas darüber bemerken darf? Marschall: Zu Allem, was noch über den Bericht der Ab— theilung und über die in der Berathung gemachten Vorschläge bei⸗ gebracht werden soll, ist es jetzt an der Zeit. Graf von Landsberg: Es ist die Behauptung aufgestellt worden, daß meinem Amendement keine Bitte zum Grunde läge. Man könnte die Fassung so formuliren, daß statt der Worte: . „Sie glaubt die Erledigung dieser wichtigen Angelegenheit ft Vertrauen Sr. Masestät dem Könige anheimstellen zu dürfen!“,

es vielmehr heiße: „Und erbittet die Erledigung dieser wichtigen Angelegenheit im Vertrauen auf die Weisheit Sr. Majestät.“

Graf zu Solms-Baruth: Ich schließe mich dieser Fassung darum an, weil vorhin dem Grafen von Landsberg der Vorwurf ge⸗ macht worden ist, in seinem Amendement sei keine Bitte enthalten. Wenn also das Wort „Bitte“ hineinkommt, so wird der Zweifel be⸗ seitigt sein.

Graf von Arnim: Ich muß bemerken, daß der Vorwurf ein zweifacher ist. Erstens enthalte das Amendement keine Bitte und sei darum nicht formell zum Vortrage an Se. Majestät geeignet. Der zweite Vorwurf, der gemacht worden ist, bezieht sich, darauf, daß die in dem Amendement enthaltene Ansicht Se. Majestät nicht in die Lage setzt, eine so bestimmte Entscheidung über das zu fällen, was man derbittet. Es ist eine Ansicht ausgesprochen, was an und für sich zur Erreichung der heilsamen Zwecke oder der Absicht ent⸗ sprechend sein dürfte. Sodann wird Se. Majestät gebeten, in Er⸗ wägung zu nehmen 2c. Er wird aber nicht gebeten um einen be⸗ stinmten Ausspruch, und das ist der Punkt, der vorzugsweise ins Ange gefaßt worden ist von denjenigen, die eine Erledigung dieser Angelegenheit wünschen.

Fürst von Lichnowsky: Der §. 13, den ich schon citirt habe, spricht nur von Bitten und Beschwerden; ein Weiteres, was nicht darin enthalten ist, ist nicht gesetzlich zulässig, und wir haben nur über eine Petition zu berathen, die von der Kurie der drei Stände an uns gekommen ist. Diese haben wir anzunehmen oder zu ver⸗ werfen. Jedenfalls bleibt eine Bitte. Wir bewegen uns sonst auf vollkommen ungesetzlichem Gebiete. .

Graf von Landsberg; Ich, habe bemerkt, daß es verschie⸗ dene Arten des Ausdrucks einer Bitte giebt, und wenn die Bitte klar ausgesprochen ist, so sehe ich nicht ein, daß wir uns auf unge— setzlichemn Gebiete befinden, sondern auf dem sogenannten Rechts boden.

Graf von Redern: Ich will mir erlauben, das Amendement, wie es jetzt formulirt ist, vorzulesen: ; .

„Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten, die periodische Einbe⸗ rufung des Vereinigten Landtages in einer von Allerhöchstdemsel—⸗ ben zu bestimmenden Frist Allergnädigst aussprechen zu wollen. Vie Herren-Kurie übergiebt ehrfurchtsvoll die Erledigung die⸗ ser wichtigen Angelegenheit mit unbedingtem Vertrauen Sr. Ma⸗ jestät dem Könige.“

Graf zu Dohna-Lauck: Ich wollte au das Amendement des Grafen von Landsberg nochmals zurückkommen. Wenn ich das⸗ selbe recht verstanden habe, so enthält es einen verborgenen Antrag auf eine vierjährige Periodizität des Vereinigten Landtages, indem es die Bitte stellt, die periodische Einberufung der ständischen Ausschüsse auf den Vereinigten Landtag zu übertragen. Der Antrag der Abtheilung geht aber dahin, sich jeder Bitte um eine genaue Fristbestimmung zu enthalten. Hierauf wollte ich nur aufmerksam machen, daß mir jene Bitte in dem Amendement entschieden ausgesprochen scheint, weshalb ich mich dagegen erkläre,

Graf von Landsberg: Wenn mir etwas zur Last zu stellen gewe⸗ sen wäre, so wäre es das gewesen, daß ich zwei Sätze kombinirt habe. Zu meiner Verwunderung ist mir aber dieser Vorwurf noch nicht gemacht worden. Ich muß bekennen ich habe der Sache vorgegriffen, indem ich vom Ausschuß gesprochen habe. Ich habe geglaubt, daß beide Ge= genstände so nahe mit einander verwandt sind, daß der eine sich nicht füglich vom anderen scheiden lasse. Es würde nach meiner Ansicht eigenthümlich sein, wenn wir die Periodizität des Vereinigten⸗ Landtages beantragen und die Ausschüsse gleichfalls mit Periodizität bestehen lassen wollten. In dieser Hinsichk habe ich für zweckmä ö erachtet, der hohen Kurie vorzuschlagen, daß sie über beide Sätze s zugleich und in der Art aussprechen möge, wie in dem Amendement angege⸗

ben ist, nämlich dahin, daß man von den Ausschissen absähe und den Wunsch ausspräche, daß es ,, ware, stalt derselben den Landtag selbfs eintreten zu lassen? Dieses habe ich dabei beabsichtigt, und das ist der erste Satz meines Antrags, den ich glaube hierdurch auf das

klarste auseinandergesetzt zu haben, und gegen dessen Inh alt um so weniger etwas zu erinnern sein dürfte, als alle Mitglieder, die ich gehört habe, sich mit dieser Ansicht vollständig einverstanden ausge- sprochen haben. Also von dem ersten Satze meines Antrags, der auf das Materielle der Sache eingeht, glaube ich nicht, daß er irgend⸗ wie unrichtig gestellt wäre. Dagegen habe ich den zweiten Satz mei⸗ nes Antrags in der Art gestellt, wie ich geglaubt habe, daß er Sr. Majestät dem Könige gegenüber entsprechender sein würde. Man hat mir den Vorwurf genacht, daß ich keine Bitte ausgesprochen hätte. Ich habe mich schoön dahin erklärt, daß eine Bitte auf mannigfache Weise ausgesprochen werden könne, ja so, daß oft noch mehr darin enthalten sei, als selbst das Wort „Bitte“ besagen könne. Aber wenn die hohe Kurie sich daran stoßen möchte, so habe ich mich be⸗ reit erklärt, das Wort „Bitte“ einzuschalten.

Marschall: Wollen Sie den Vorschlag mir übergeben, so wie er zuletzt von Ihnen gefaßt worden ist?

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen: Ich wollte mir eine Berichtigung erlauben. Sie haben gemeint, die Fassung in Be⸗ treff der Ausschüsse stehe mit der Einberufung auf alle vier Jahre in Verbindung; aber es kommen hier die Worte vor: „in einer von Sr. Majestäl dem Könige zu bestimmenden Frist;“ womit also die Jahre nicht pure übernommen sein können. ;

Fürst Lichnowsky: Wenn der verehrte Redner aus Westfalen zu dem, was bisher noch keine Bitte war, indem ich außerdem, wenn es eine Bitte gewesen wäre, nicht einsehe, warum das schöne, devote, vertrauensvolle Wort nicht gebraucht werden sollte, das Wort „Bitte“ hinzufügt und sein Amendement also in eine Bitte umstempelt, so werben wir demnach einen neuen Vorschlag hören. Dann wird aber seine Bitte dem letzten Amendement sehr ähnlich werden, und ich kann nur, wie viele Mitglieder und erlauchte Mitglieder der Versammlung gethan haben, dem Amendement des Grafen von Redern bei⸗ stimmen. I 4 ö Marschall: Wir werden die Fassung vernehmen, wie sie jetzt aufgestellt worden ist. ö .

Graf von Landsberg-Gehmen;: Das Amendement würde jetzt so lauten: „Die Herren⸗Kurie ist der Ansicht, daß es zur Er⸗ reichung der weisen und wohlthätigen Absichten, welche Se. Masestät den König bei Erlassung der Verordnungen vom 3. Februar d. J. geleitet haben, entsprechend sein dürfte, wenn statt der periodischen Wiederkehr der Vereinigten Ausschüsse vielmehr die periodische Ein⸗ berufung eines Vereinigten Landtages in einer von des Königs Ma⸗ jestät zu bestimmenden Frist angeordnet werden möchte, und erbittet die Erledigung dieser Angelegenheit im Vertrauen auf die Weisheit Sr. Majestät.“ . . .

(Mehrere Stimmen: Das scheint doch dasselbe zu sein! Und meh⸗ rere Mitglieder melden sich um das Wort.)

Marschall: Wir müssen in der Ordnung bleiben, in welcher sich gemeldet worden ist, und was die Fragestellung betrifft, so er= senne ich doch gar kein Bedenken, warum dieser Vorschlag nicht zur Abstimmung zu bringen wäre. ;

Graf von Arnim: Zunãächst dem Vorschlage der, Abtheilung steht das Amendement des Grafen von Redern, und dieses würde zuerst zur Abstimmung kommen müssen.

Marschall: Tarüber besteht keine Bestimmung, sondern die Bestimmung, welche die Herren⸗Kurie beantragt hat, ist gerade die, daß die Amesdements in der Reihefolge, wie sie eingebracht worden sind, zur Abstimmung kommen möchten. .

Fürst Lichnowsky: Das Amendement des Grafen ven Re⸗ dern ist also früher als das von dem Mitgliede aus Westfalen zur Abstimmung zu bringen, nachdem das Amendement des Grafen von Landsberg in seiner dermaligen Form erst jetzt vorgelegt worden ist.

Mehrere Stimmen bezeigen ihre Zustimmung durch den Ausruf: 1 hl. 2 .

6 Ganz unbestritten ist aber doch, 89 jedem Mit⸗ gliede das Recht zusteht, seinem Vorschlage diejenige Abänderung zu geben, die es für gegn . und von diesem Rechte hat raf Landsber ebrauch gemacht.

ö ö Ei Herr Graf Landsberg hat das Amen- dement nicht blos in der Fassung verändert, sondern in einem wesent= sichen materiellen Punkte, indem er der Anheimgabe eine Bitte hin zugefügt hat. Entweder ist die Veränderung wesentlich, und dann isst es ein neues Amendement und kommt hinter dem des Grafen Nedern, oder die Veränderung ist unwesentlich, und dann sollte sie nicht Gegenstand einer weitläuftigen Erörterung sein. Ich glaube, daß das Amendement des Grafen von Redern diele Ansichten in sich vereinigt, und daß es nach dem Gutachten der Abtheilung, dem ich zunächst beitrete, zur Abstimmung kommen müßte. . .

Graf Burghaus; Ich erlaube mir zu bemerken, daß meiner Ueberzeugung nach die beiden gestellten Amendements sich ihrem we⸗ sentlichen Inhalt nach sehr nahe stehen und nur eigentlich in der Form von einander. abweichen. Wenn es jedenfalls nun wünschens⸗ werth erscheint, daß die Abstimmung der hohen Kurie sich nicht der Form wegen zersplittere, so stelle ich anheim, ob beide Antragsteller sich nicht über ihre Amendements vereinigen wollten, so daß eine mög lichst umfangreiche Einigkeit der Abstimmung sich herausstellt. Es ist nichts betrübender, als eine Zersplitterung da eintreten zu sehen, wo die Meinungen dem Wesen nach einig und nur der Form nach ver⸗ schieden sind. . -. . ;

Marschall: Es ist vorhin erwähnt worden, daß in dem Vor⸗ schlage des Grafen Redern eigentlich nichts Neues liege. Graf Re⸗ bern tritt im Wesentlichen dem Antrage der Abtheilung bei und fügt nur den Zusatz hinzu: „die Herren⸗ Kurie übergiebt die Erledigung dieser wichtigen Angelegenheit mit unbedingtem Vertrauen Sr. Ma⸗ jestät dem Könige“, und wenn vorhin bemerkt worden ist, daß hierin nichts Neues liege, so ist diese Bemerkung im Allgemeinen als be⸗ gründet anzusehen. Wenn aber gesagt wird, daß zu, dem Vorschlag des Grafen Landsberg eine wesenklsche Abänderung hinzugetreten sei, so ist darauf zurückzukommen, was früher gesagt worden ist, daß es im Wesentlichen doch dasselbe sei, ob die Gründe ausgeführt werden, weshalb man der Ansicht sei, daß überhaupt eine periodische Wieder- kehr wünschen-werth erscheine, und daß ian den Gegeustand blos dem Ermessen Sr. Majestät dem Känige anheimstellen wolle, oder ob man sich dahin äußert, man bitte Se. Majestät, den Gegenstand in reifliche Erwägung ziehen zu wollen. Es ist von vielen Seiten frü⸗ her bemerkt worden, es liege hierin kein Unterschied, und ich muß be⸗ merken, daß der Graf Landsberg nur erklärt hat. er mache aus dem Grunde diesen Zusatz, den er an sich nicht für erforderlich halte, weil ihm das formelle Bedenken entgegengehalten worden sei, daß der Aus⸗ druck der Bitte mangle. Tas ist, der Grund gewesen, welcher den Grafen Landsberg bestimmt hat, diesen Zusatz zu machen, in wel chem eine wesenkliche Abänderung des Vorschlages zu erkennen ich nicht im Stande bin.

Graf Itzenplitz: Der Graf Landsberg hat noch einen ande⸗ ren Punkt geändert, der wesentlich ist. Er hat dem Schlusse hinzu⸗ gefügt, daß Se. Majestät ausdrücklich gebeten werden sollen, die Wie- her. in leiner von Allerhöchstdemselben zu bestimmenden Frist auszu⸗ sprechen. Das ist, wie ich bei der letzten Verlesung vernommen habe,

erst hineingekommen. Zweite Beilage

M 175. Marschall: Diese Stelle war im ursprünglichen Vorschlage enthalten. Es handelt sich weiter darum, ob der Antragsteller dem

Vorschlage beitritt, daß der Eingang seines Amendements dahin ab⸗ geändert werde, daß er heiße: „Die Kurie tritt dem Antrage der

Kurie der drei Stände mit der Modification bei u. s. w.“

Graf Landsberg: Damit bin ich ganz einverstanden.

Graf Botho zu Stolberg: Hierin sinde ich einen wesent⸗ lichen Unterschied des Amendements mit dem Antrage der Ab⸗ theilung.

Marschall: Das ist ein neuer Vorschlag von dem Grafen von Itzenplitz, der ursprünglich in dem Vorschlage des Grafen Lands⸗ berg nicht enthalten war.

Graf Itzenplitz: Es ist kein Vorschlag von mir, ich bleibe bei dem Vorschlage der Majorität und sage nur, daß, wenn dieses Amendement so verändert werden soll, daß es überhaupt in den ge— setzlichen Weg der Bitte kommt, im Anfange desselben stehen muß: „Die Kurie tritt dem Antrage bei“, oder: „sie tritt ihm nicht bei und verwirft ihn“, sonst kann die Kurie der drei Stände keinen wei— teren Beschluß darüber fassen. Der Beschluß muß mit dieser Mo dification an die andere Kurie kommen, damit die Drei⸗Stände⸗ Kurie eine Berathung einleiten kann; ich kann bei dem besten Willen feinen anderen gesetzlichen Weg finden, sondern es kann nur gesagt werden: „Man tritt bei mit Modificationen oder man verwirft ihn.“ Also in diese Form muß das Amendement gebracht werden, damit ein Beschluß darüber gefaßt werden soll.

Graf Landsberg: Ich erlaube mir zu bemerken, daß dies reine Formsache ist.

Fürst Lynar: Wir sind aber an Formen gebunden.

Graf Dyhrn: Es muß ein förmlicher Antrag sein, denn die Sache muß wieder zurück an die andere Kurie, und diese muß wissen, woran sie ist; denn über Ansichten hat die Kurie nicht zu berathen.

Marschall: Dem Vorschlage würde bei der Fragstellung etwa die Fassung zu geben sein: „Beschließt die Kurie, die in dem Vor⸗ schlage des Grafen von Landsberg enthaltene Bitte an Se. Majestät den König zu richten? Und hierin wäre eine Ansicht der Kurie so vollständig ausgesprochen, wie sie überhaupt nur durch einen Beschluß ausgesprochen werden kann.

Graf Dyhrn; Ich erlaube mir, darauf aufmerksam zu machen, daß der Beschluß eines Wunsches nicht passend sein dürfte, sondern die Worte „die Herren-Kurie beschließt“ entsprechender sein werden,

Marschall: Was ich sagte, bezieht sich auf die Fassung, welche der Vorschlag jetzt erhalten hat. Die Kurie beschließt, an Se. Ma⸗ jestät den König die Bitte zu richten u. s. w. Das ist der Beschluß, auf den der Graf von Landsberg angetragen hat.

Graf Mork: Die Kurie muß doch einen Beschluß auf die vor— liegende Petition fassen.

. Marschall: Nun, quisque verborum suorum optimus nterßres. Wir werden vernehmen, wie der Graf von Landsberg sein Amendement eben gestellt hat. Er erklärte vorhin, er wäre mit der Abänderung seines Vorschlags nach der Ansicht des Grafen von Arnim einverstanden, und ich möchte entnehmen, in welcher Weise. Ich habe auch nichts dagegen zu bemerken, daß dieser Ein⸗ gang gewählt würde; ich möchte aber vernehmen, welcher Eingang nun gewählt worden ist.

Graf Dohrn: Ich bemerke, daß unsere Ansicht keine Modi⸗ fication der Ansicht der anderen Kurie ist. Das müssen wir bestimmt und stark sagen.

Graf Arnim: In Beziehung auf die Geschäfts⸗Ordnung wollte ich mir die Bemerkung erlauben, daß es nicht angemessen erscheint, im Wege der Unterhaltung ein Amendement zu formuliren, ein Amen— bement einer so wichtigen Sache muß vorher fest formulirt niederge legt werden, und an dieses muß sich die Diskussion anknüpfen. Alles weltere Formuliren mag im Uebrigen unter einzelnen Mitgliedern statt⸗ finden, aber es kann nicht Aufgabe der hohen Kurie sein, in eine vor— läufige Diskussion darüber zu treten. Ich muß dringend bitten, daß, wenn die Materie erschöpft ist, zur Abstimmung über den Vorschlag der Abtheilung geschritten werde, der, wie ich nach wie vor glaube, der einfachste, eben so ehrerbietig gefaßte und derjenige ist, welcher auch in der anderen Kurie am einfachsten zum Ziele führen wird. Demnächst aber können die Amendements zur Abstimmung gebracht werden, die bereits fest formulirt und Gegenstand der Diskussion ge⸗ wesen sind.

Prinz von Preußen Königl. Hoheit: Ich muß dem wider⸗ sprechen, daß der Vorschlag der Abtheilung der beste ist. Ich habe vorhin schon ausgesprochen, daß das Amendement des Grafen Lands— berg das beste ist, und ich wiederhole es hiermit.

Marschall: Das würde, zur Diskussion zurückführen. Ich habe vorhin 'erklärt, daß ich bereit sei, die Berathung zu schließen und zur Abstimmung überzugehen. Die erste Frage wird gerichtet sein auf den Antrag der Abtheilung; es ist aber vollständig in der Ord nung, daß diejenigen Amendements, welche sogar zu Anfang einer Sitzung beigebracht worden sind, wenn sie nachher nach der Ansicht des Antragstellers eine Abänderung erfahren, auch mit dieser Abän⸗ derung vorgenommen, berathen und festgestellt werden, und wenn dies auf leichtem und einfachem Wege nicht gelingt, so bleibt eben nichts Anderes übrig, als den langen und unbequemen Weg einzuschlagen. Es bleibt also wohl das Zweckmäßigste, die Abstimmung über das Amendement, wie es ursprünglich gefaßt war, in Aussicht zu stellen und vorläufig die Abstimmung vorzunehmen über den Antrag der Ab⸗— theilung. Ich sage, in Aussicht zu stellen die Abstimmung über den Vorschlag, wie er von dem Grafen von Landsberg ursprünglich ge⸗ stellt worden ist, d. h. immer mit Einschluß der Abänderung am Schluß desselben, über welchen schon vollständig berathen ist;

(Einige Stimmen erklären, noch nicht hinreichend bekannt damit zu sein.) blos über die Abänderung am Eingange des Vorschlags ist eine Fest⸗ stellung noch nicht erfolgt.

Graf Lynar: Bevor Ew. Durchlaucht zur Abstimmung schrei—⸗ ten lassen, muß ich bitten, daß die Amendements nochmals vollstän⸗ dig verlefen werden, wie sie nun lauten. Es ist von Seiten mehre—⸗ rer Mitglieder ausgesprochen worden, daß man nicht mehr wisse, wie das Amendement des Grafen von Landsberg laute, und ehe wir uns entscheiden, ob wir für den Vorschlag der Abtheilung, oder für das Amendement des Grafen von Landsberg, oder für das des Grafen von Redern stimmen, muß ich bitten, die Amendements nochmals voll⸗ ständigst verlesen zu lassen. .

Marschall: Dieser Verlesung steht nichts en gegen.

Fürst Lichnowske: Dem muß ich mich um so mehr anschlie— ßen, als ich aus den letzten Worten Sr. Durchlaucht nicht verstan⸗ den habe, welcher Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht wer— den soll. =.

Marschall: Der Antrag der Abtheilung.

Fürst Lichnowsky: Ohire weitere Modisicationen?

Marschall: Wie er dasteht, und event. der Vorschlag, welcher

T5 Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

einmal zu vernehmen sein wird.

Grafen von Redern zur Abstimmung? (Eine Stimme: Unmittelbar darauf.)

.

der periodischen Wi

trauen auf die Weisheit Sr. Majestät.“ gebracht worden.

das dritte sein.)

nommen wird, fällt jede weitere Fragestellung fort. (Ruf zur Abstimmung.) Wir werden nun zur Abstimmung kommen.

über beide Amendements nicht nothwendig ist.

Abstimmung die Nothwendigkeit einer zweiten sich zeigt.

Frage wird also gerichtet auf, den Antrag der Abtheilung. Derselbe wird nochmals verlesen.)

Fürst Lichnowsky: Ich begehre den namentlichen Aufruf.

Marschall: Es hat s

das durch Aufstehen zu erkennen geben.

11 Stimmen verneint und mit 26 bejaht wurde, folgt):

Namen. Prinz von Preußen, Königl. Hoheit... Prinz Albrecht von Preußen, Königl. ,, Prinz Friedrich von Preußen, Königl. Hoheit Prinz Georg von Preußen, Königl. Hoheit, Prinz Wilhelm von Preußen, Königl. Hoheit. ..... Prinz Adalbert von Preußen, Königl. Hoheit... .....

Prinz Waldemar von Preußen, Königl. Hoheit

Graf on Althn *

Herzog von Anhalt-Cöthen. (von Hochberg, Ritter⸗ gu bestseih).. , , ,

Helzog von Anhalt⸗Deßau. (Graf zu Solms, Hof- Jä⸗ germeister und Kammerherr)=

Herzog von Aremberg

Graf von Arnim, Geh. Staats ,

Graf von der Asseburg-Falkenstein, Vice⸗Ober⸗Jäger⸗ meister

Fürst von Bentheim-Steinfurth ?.

Fürst von Bentheim-Tecklenburg. (von Hoevel.).

Prinz Biron von Kurland

Lon Brandt, Kammerherr und Dom⸗Kapitular.

Herzog von Braunschweig. (»von Keltsch, Kammer— Direktor)

Graf von Brühl.. . ...... .. fehlt.

Graf von Burghaus

Fürst von Carolath-Beuthen wd fehlt. Herzog von Croy⸗Dülmen

Graf zu Dohna-Lauck, Kammerherr

Graf zu Dohna⸗-Reichertswalde J Graf zu Dohna-Schlobitten, Kammerherr Graf zu Dohna-Schlodien

D

Graf von Dyhrn

fehlt.

Prinz Friedrich der Niederlande 7

Graf von Hardenberg, Oberst KJ, Fürst von Hatzfeld. (Graf Alexander von Sierstorpff) 1 Graf von Hatzfeld-Kinsweiler l Herberstein Graf Henkel von Donnersmark, Erb⸗ Mundschenk Graf von Hochberg— Fürstenstein Fürst von Hohenlohe⸗-Ingelfingen, General⸗Major und Provinzial-Landtags⸗Marschall Graf von Houwald

Graf Otto von Keyserling

von Krosigk, Erbtruchseß, Geheimer Regierungs⸗Rath, Domdechant und Provinzial-Landtags⸗ Marschall. (von Rabenau. ).. ..... .. . ...... 32

von Kiosigk, Regierungs- Präsident und Domprobste.

Graf von Landsberg-Gehmen, Provinzial ⸗Landtags⸗ Marschall Fürst Lichnowsky Fürst von Liechtenstein Regierungs⸗Rath ...... . Fürst zu Lynar ; .

Graf zu Lynar, Kammerherr. . .. .. ......

von dem Grafen von Landsberg gemacht ist, und welcher jetzt noch

Fürst Lich nowsky: Und wann kommt das Amendement des

Graf von Landsberg: Das Amendement würde so lauten: Die Herren-Kurie tritt dem Antrage der Kurie der drei Stände dahin bei, daß zur Erreichung der weisen und wohlthätigen Absichten, welche Se. Majestät den König bei Erlassung der Verordnung vom 3. Februar d. J. geleitet haben, entsprechend sein dürfte, wenn statt ederkehr der Vereinigten Ausschüsse vielmehr die periodische Einberufung des Vereinigten Landtages in einer von des Königs Majestät zu bestimmenden Frist angeordnet werden möchte, und erbittet die Erledigung dieser wichtigen Angelegenheit im Ver⸗

Marschall: Nun ist es also in eine ganz verständliche Fassung (Eine Stimme: Und das Amendement des Grafen von Redern würde

Wenn überhaupt nach der Abstimmung über den Antrag der Abtheilung es noch erforderlich ist, wird zunächst die Abstimmung über den Vorschlag des Grafen von Landsberg und dann üher den des Grafen von Redern folgen. Wenn der Antrag der Abtheilung ange⸗

Graf von Arnim: Ich glaube, daß das Amendement des Gra⸗ fen von Landsberg jetzt mit dem Amendement des Grafen von Re— bern im Wesentlichen zusammenfällt, daß daher, obgleich ich für meine Person für die Abtheilung stimmen werde, eine zweifache Abstimmung

Marschall: Nur event,, wenn nach dem Erfolg der ersten Die erste

ich bisher immer vollständig genügend ge⸗ zeigt, daß die Abstimmung durch Zählen erfolgt ist, wenn überhaupt das Bedürfniß einer vollständigeren Ermittelung sich herausgestellt hat, und es wird auch in diesem Falle genügen können, besonders da die Zahl der Mitglieder von dem Secretair schon festgestellt ist. Dieje⸗ nigen also, welche dem Antrage der Abtheilung beistimmen, würden

(Da trotz mehrmaliger Abzählung das Stimmenverhältniß nicht genau ermittelt werden konnte, findet auf nochmaliges Begeh⸗ ren des Fürsten Lichnowsky, welches durch eine, genügende Anzahl Mitglieder unterstützt ward, die namentliche Abstim⸗ mung statt, welche das Resultat ergab, daß die Frage mit

Sonnabend den 26sten Juni.

Namen. Graf von Maltzahn, Erb⸗Ober⸗Kämmerer

Graf von Oppers dorf Fürst zu Putbus

Graf Athanasius Raczynski

Fürst Boguslaw Radziwill

Fürst Wilhelm Radziwill

Braf von Redern.... . . , . 1 Graf von Reichenbach-Goschütz, Erb-Land-Postmeister 1 Fürst zu Rheina⸗Wolbeck. (von Onast, Baurath) .

Frau Herzogin von Sagan. (Kammerherr und Schloß⸗ Hauptmann von Breslau, Graf von Schaffgotsch) ..

Fürst von Salm⸗Horstmar

Fürst zu Salm-Reiferscheid⸗ Dyk, Vertreter des Pro⸗— vinzial⸗ Landtags Marschalls

Fürst zu Salm-Salm

Graf von Sandretzki..

Fürst zu Sayn-Wittgenstein⸗-Berleburg. Präsident Graf von Itzenplitz)

Fürst zu Sayn-Wittgenstein⸗ Wittgenstein. (Graf Königsmark... ......

Graf von Schaffgotsch, Erblandhofmeister⸗

Prinz von Schönaich⸗Carolath ......

Graf von Solms-Baruth, Vertreter des Provinzial⸗ Landtags ⸗Marschalls

Fürst zu Solms - Braunfels. Solms⸗Braunfels)

Fürst zu Solms-Lich und Hohen-Solms, Provinzial⸗ Landtags⸗Marschall ... ..... ...... J

Graf zu Solms⸗Sonnenwalde ...

Freiherr von Stein. (Graf von Kielmannsegge, Kam⸗ merherr, Geheimer Legations-Rath). ......

Graf zu Stolberg-Roßla.

Graf Eberhard zu Stolberg⸗-Stolberg ......

Graf zu Stolberg-Wernigerode

Graf Eberhard zu Stolberg-Wernigerode

Fürst Sulkowski ...... ...... ...... ..

Fürst von Thurn und Taxis. (Frhr. von Massenbach.)

Prinz Victor zu Hohenlohe Schillingsfürst, Herzog zu Han,,

Graf von Westfalen

Fürst zu Wied JJ Herzog von Württemberg .... .... ...... ... Graf Nork von Wartenburg

Marschall: Die weitere Frage ist gerichtet auf den Antrag

des Grafen von Landsberg, der also noch einmal zu verlesen ist. (Geschieht.)

Es wird, wohl möglich sein, auf dem kürzeren Wege durch Auf⸗ stehen und Sitzenbleiben diese Frage zur Abstimmung zu bringen, und es werden also diesenigen, welche dem Antrage, wie er eben verlesen

worden ist, beitreten, das durch Aufstehen zu erkennen geben.

noch weiter im Laufe der Berathung gemachten Vorschlag des Gra⸗ fen von Redern, der ebenfalls nochmals zu verlesen ist. (Geschieht.)

Der Antrag ist hinreichend verstanden, wir können also zur Ab⸗ stimmung schreiten. Diejenigen, welche dem Antrage beitreten wollen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen zu geben haben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist mit gesetzlich nöthiger Majorität von zwei Drit⸗ teln angenommen.

Fürst von Lichnowsky: Welches ist das Stimmenverhältniß?

Marschall: 49 Stimmen sind für, 18 gegen den Antrag.

Die nächste Sitzung wird auf morgen Vormittag um 10 ühr anberaumt, und die heutige erkläre ich für geschlossen.

(Schluß der Sitzung um 44 Uhr.)

Sitzung der Herren ⸗Kurie am 19. Juni.

Die Sitzung wird unter dem Vorsitze des Marschalls, Fürsten 5 (

zu Solms, eröffnet. Das Protokoll der vorigen Sitzung der Herren— Kurie wird verlesen und genehmigt.

Bitte der Kurie der drei Stände, betreffend die Abänderung der Ver⸗ ordnung vom 3. Februar (.:

richtet: der Ausschüsse Allergnädigst auszusprechen, GHründen der Nützlichkeit und inneren Nothwendigkeit.

in den früheren Gesetzen das Wie? und Wann? des Schaffens stän⸗ discher Central⸗-Versammlungen vorbehalten hat. Aber eben so vereinigen sich die verschiedenen Ansichten größten⸗ theils auch darin, daß es in dem Geiste der früheren Gesetzgebung liege, daß nur eine centralständische Versammlung geschaffen werde. Lehrreich zeigt die Geschichte früherer ständischer Körperschaften, daß Ausschüsse mit umfassender Wirksamkeit neben Haupt- Versamm⸗ lungen die Bedeutung der letzteren neutralisirt oder selbst der ge⸗ deihlichen Spannkraft entbehrt haben. . ö Mit der Ansicht der Kurie der drei Stände, daß die ständischen Ausschüsse nicht direkt aus den Provinzial Landtagen hervorgehen, wird zwar nicht übereingestimmt, da sie doch jedenfalls nur aus den im Vereinigten Landtage, sich findenden Provinzial- Landtagen, wenn⸗ gleich mit einigen Mobificationen, hervorgehen. Aber eine Näützlich⸗ feit ihres Bessehens läßt sich nicht in solchem Maße erwarten, als es in der landesväterlichen Absicht Seiner Majestät des Königs ge⸗ legen hat. . . dem Aus diesen Gründen hat die Majporität mit 10 Stimmen sich zu dem Vorschlage vereinigt: . der Bitte der Kurie der drei Stände dahin beizutreten;

Der Antrag hat die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln nicht gefunden, und die Abstimmung ist also nun gerichtet auf den

Der Referent von Keltsch verliest das Gutachten über die zweite

„Bie zweite Bitte der Kurie der drei Stände ist darauf ge⸗ Se. Masestät den König allerunterthänigst zu bitten, den Wegfall gleichfalls Bezug nehmend auf die frühere Gesetzgebung und aus

Völlig anerkannt wird von allen Seiten, daß der Gesetzgeber sich

Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, den