Wegfall der durch die Verordnung vom 3. Februar 1817 ge⸗ eg en ständischen Ausschüsse aussprechen zu wollen.
Die Minoritaͤt mit 3 Stimmen hat sich gegen den Beitzitt zu dem Beschlusse erklärt, in ihren Gründen aber sich dahin getheilt, daß eine Stimme diese Ausschüsse zwar nicht befürwortet, aber auch in dieser Hinsicht Se. Majestät nicht gedrängt zu sehen wünscht und diese Bitte für überflüssig hält, im Falle Periodizität des Vereinigten Landtages bewilligt werde, 3 .
eine andere Stimme die Ausschüsse für ein sehr nützliches Institut hält, . ö die dritte Stimme deshalb, weil sie nicht um Periodizität des Ver einigten Landtages bittet, auch nicht für die übrigen Petitions Anträge stimmen zu können glaubt. . . .
Graf Lynar: Durchlauchtigster Marschall! Ich befürworte, daß die Herren-Kurie den Beschluß der Kurie der drei Stände ver werfen und dem Vorschlage ihrer Abtheilung also nicht beitreten wolle. Ich habe gestern mit voller lleberzeugung aus Gründen der Nützlich⸗ felt und inndren Nothwendigkeit mich dem Antrag, betreffend die Pe riodizität des Vereinigten Landtages, angeschlossen; ich kann aber ein Gleiches in Beziehung auf den gestellten Antrag über die. Ausschüsse nicht thun. Ich erlaube mir zunächst auf ein, ich darf sagen, Miß verständniß aufmerksam zu machen, was durch sämmtliche Verhandlungen der Kurie der drei Stände und diejenigen der vierten Abtheilung dieser Kurie durchgegangen ist. Der befürwortete Antrag dieser Abtheilung lautet dahin: ;
„Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, den Wegfall ker durch die Verordnung vom 3. Februar 1847 geschaffenen stän dischen Ausschüsse aussprechen zu wollen.“
Nun sind aber die ständischen Ausschüsse nicht durch die Verord⸗ nung vom 3. Februar d. J., sondern durch die Gesetze vom 21. Juni 1813 geschaffen worden, und die zweite Verordnung vom 3. Februar spricht nur aus, daß für gewisse Zwecke die provinzialständischen Aus schüsse in einen Vereinigten Ausschuß zusammentreten sollen. Wenn bie Nurie beschließt, daß dem Antrage beigetreten werden soll, so würde er jedenfalls anders formulirt werden müssen und die Ab schaffung des Vereinigten Ausschusses beantragt werden. Nach bem aber der Beschluß gefaßt worden ist, Se. Majestät um eine Periodizität des Vereinigten Landtags zu bitten, so hat die se Frage eigentlich sehr wenig Gewicht; denn wenn Se. Ma jestät die erste Bitte bewilligt, so hört der Vereinigte Ausschuß schon von selbst auf. Ich darf wohl auf die Verhandlungen der anderen Kurie Bezug nehmen, um so mehr, als ich nur von dem sprechen werde, was offiziell zu uns herüber gekommen ist, und nicht von dem, was durch die stenographischen Berichte bekannt ward. Es ist dort überall hervorgehoben worden, daß man die provinzial ständischen Ausschüsse als centralständische Versammlung nicht wünscht, dem stimme ich aus Gründen der Nätzlichkeit und Nothwendigkeit aus vollem Her zen bei; aber sie haben nach meinem Exrachten noch eine ganz andere Bestimmung als der Vereinigte Ausschuß. Der 8§. 9 des Gesetzes vom 21. Juni 1812 lautet: „Den zum Provinzial-Landtage versammelten Ständen bleibt
überlassen, die Wahrnehmung der außer dem Landtage vorkommen den Geschäfte ständischer Verwaltung, insofern sie nicht besondere Ausschüsse dazu bestimmen sollten, dem nach den vorstehenden Be⸗ stimmungen zu bildenden Ausschusse, auch, nach dem Bedürfnisse, einem innerhalb] desselben zu bestellenden engeren Ausschusse oder auch nur einzelnen Mitgliedern zu übertragen. Im Fall die Stände von dieser Befugniß Gebrauch machen, bedürfen ihre desfallsigen Beschlüsse Unserer Bestätigung, und behalten Wir Uns vor, als— dann auf ihren Antrag wegen des Zusammentritts des Ausschus⸗ ses zu diesem Zweck und der Behandlung derartiger Geschäfte, weitere Bestimmungen zu treffen.“
Von diesem ständischen Leben, ja, ich darf sagen, von diesem stän— dischen Wachen haben die Provinzial-Stände, so viel ich weiß, noch nie vollständigen Gebrauch gemacht, und ich halte dies für einen Fehler; Se. Majestät haben mit großem Vertrauen den Provinzial Ständen das Recht bewilligt, daß sie außer der Zeit ihres Zusam⸗ mentritts noch ihre ständischen Rechte sollen wahrnehmen können. Davon haben die Provinzial-Stände bis jetzt nicht vollen Gebrauch gemacht; aber ich würde es für sehr heilsam und im Interesse der Stände halten, wenn sie jetzt wieder diese Ausschüsse neu wählen und ihnen Aufträge ertheilen würden. Wenn die Stände so handeln, dann werden sie thun, was des Königs Majestät mehrfach als erforderlich bezeichnet haben, und wenn sie Gebrauch machten! von dem, was Se. Majestät ihnen gegeben, dann erst wird sich zeigen, ob Gründe der Nützlichkeit und Nothwendigkeit vor handen sind, um an Se. Majestät die Bitte zu richten, daß Se. Ma jestit dem 5. 3 der zweiten Verordnung vom 3. Februar d. F. er dahin lautet:
„Den nach dem allgemeinen Gesetze wegen Bildung der Pro vinzialstände vom 5. Juni 1823 erforderlichen Beirath zu den Ge⸗
setzen, welche Veränderungen in Personen- und Eigenthumsrechten, oder andere als die im 5. 9 der Verordnung vom heutigen Tage über die Bildung des Vereinigten Landtages bezeichneten Verände⸗ rungen in den Steuern zum Gegenstande haben, werden Wir, wenn diese Gesetze die ganze Monarchie oder mehrere Provinzen betref fen, der Regel nach von dem vereinigten ständischen Ausschusse erfordern und ertheilen demselben hierdurch die Befugniß, solchen mit voller rechtlicher Wirkung abzugeben. Die Vorschrift im Ar⸗ tikel III. Nr. 2 des angeführten Gesetzes findet durch gegenwärtige Bestimmung ihre Erledigung.
Wie Wir aber in der die Bildung des Vereinigten Landtages betreffenden Verordnung vom heutigen Tage bereits vorbehalten haben, auch von diesem dergleichen Gutachten in dazu geeigneten Fällen zu erfordern, so wollen Wir Uns gleichfalls vorbehalten, Gesetze der erwähnten Art, welche die ganze Monarchie oder meh⸗ rere Provinzen betreffen, ausnahmsweise auch den Provinzial— Landtagen zur Begutachtung vorzulegen, wenn dies aus besonde ren Gründen, namentlich der Beschleunigung wegen, räthlich er— scheinen möchte.“ .
cine Ausdehnung geben möge, die ganz im Sinne des S. ) der Ver. ordnung vom Jahre 1812 sein würde. Ich halte also dafür, daß über die Ausschüsse jetz nichts beschlossen wird; ihre Wirksamkeit wird in den nächsten 4 Jahren ohnehin nicht eintreten, und ich erkläre mich entschieden gegen den Antrag, wie er von der Abtheilung ge— stellt ist. Ich habe kein Bedenken getragen, für Lie Periodizität des Vereinigten Landtags zu stimmen, weil wir uns am Schlusse der Zeit besinden, die derjenigen nahe liegt, welche durch die Allerhöchste Bot⸗ schaft vom 22. April d. J. als diejenige bezeichnet worden ist, in welcher nach gemachten Erfahrungen Vorschläge und Bitten um Ab— änderung der Verordnungen eingebracht werden könnten, weil in der Zwischenzeit wir andere Erfahrungen nicht mehr haben können, als diejenigen sein werden, welche die Entscheidungen Sr. Majestät auf die Anträge und Gutachten dieses Vereinigten Landtages geben wer den. Ich erkenne in dem Antrage, daß Se. Majestät schon jetzt ge⸗ beten werden soll, den Vereinigten Ausschuß aufzuheben, ein Drän⸗ gen und kann mich dem nicht anschließen, und ich bitte also aus mei⸗ ner innersten Ueberzeugung, dem Antrage der Abtheilung nicht bei⸗ zutreten.
Graf Botho zu Stolberg: Ich muß mir einige Worte er⸗
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lauben, um meine Abstimmung heute zu motiviren. Ich habe öden gegen die Periodizität des Vereinigten Landtags gestimmt, wei ich in der Art, wie die Bitte gestellt worden ist, ein Drängen en. Krone zu erblicken glaubte. Ich gehe aber weiter und thue einen Blick auf die Punkte der Bitte der anderen Kurie, die zu uns her⸗ übergekommen ist. — Sehen wir diese in der Gesammtheit an, so kann uns nicht ent⸗ gehen, wie auch schon gestern aus hohem Munde bemerkt worden sst, daß die Haupibestimmungen der Verordnungen vom 3. Februar dadurch sehr wesentlich alterirt werden. Ich kann nach meiner Ansicht nicht dafür stimmen, daß man in so kulzer Zeit die wichtigsten Punkte einer solchen Gesetzgebung schon alterire, ohne längere Erfahrungen darüber zu machen, Ich kann das nicht, so lange ich nicht sehe, was nachsolgen wird; wir wissen aber noch gar nicht einmal, was der nächste Landtag darüber wieder beschließen könnts, und wie sich die Ansichten darüber gestalten werden. Es scheint also in jeder Art bedenklich, und ich kann es nicht so be—⸗ trachten, als wenn dadurch die Festigkeit der Gesetzgebung gewinnen werde. Aber ich bitte, den Blick noch weiter zu richten, denn aus der Gesammtheit dieser vorliegenden Punkte scheint mir hervorzugehen, daß, wenn wir alle, wie sie uns vorliegen, annehmen würden, sie in Verbindung mit noch anderen Petitionen, die uns meines Wissens noch vorliegen, uns zu einem noch unerkennbaren Ziele führen werden. Meiner Ansicht nach wird durch diese Punkte eine solche Summe von Rechten und Befugnissen den Vereinigten Ständen zugelegt wer— den, daß sie der Krone geradezu gegenüberstehen, und ich weiß nicht, ob man dann nicht sagen kann, daß der Moment herbeigekommen sei, wo man von einer sogenannten Theilung der Gewalten sprechen kann. Dies ist aber ein Moment, den ich so lange als möglich von uns fern zu halten wünsche. So lange wir leben, haben wir uns unter einer einigen und starken Monarchie wohl befunden, unter dem erleuchteten Scepter des Hauses Hohenzollern, dessen Genius ein hoher, ein gerechter, ein weiser ist, haben wir uns wohl befunden; er ist aber wesentlich gestützt worden durch die einige und starke Macht seiner Regierung. Mit dieser Monarchie ssind wir und alle unsere Sympathieen auf das in⸗ nigste und wesentlichste verbunden, ich sage: wir stehen und fallen mit dieser Monarchie! Ich kann aber für mein Theil nur eine starke und kräftige Monarchie wünschen, und ich werde für alle Zeiten, so lange ich dazu mitwirken kann, es nach meinen geringen Kräften thun. Ich kann aber nach dem Gesagten nichts Anderes in dem Vorschlage erblicken, als eine, wenn auch nicht unmittelbare, doch mit telbare Schwächung der Monarchie oder, was gleich viel ist, der Autorität der Krone. Und dies, meine hohen und hochverehrten Herren, bitte ich uns klar zu machen und reiflich zu überlegen, ehe wir die Hand dazu bieten. Vielleicht sehen meine Augen zu schwarz. aber daß ich nicht blos dunkle Gespenster sehe, davon bin ich fest überzeugt. Wir wissen nicht, was hinter diesem Momente folgt, wir können auch nicht in die Ferne sehen, ich bitte aber sorglich zu über⸗ legen, was wir thun. Das ist es, was ich im Allgemeinen zu be— merken habe, und kann ich daher nach meiner Ueberzeugung nicht für diese Punkte sprechen, wie sie uns vorliegen. Was den Punkt der allgemeinen Ausschüsse im Speziellen betrifft, so bin ich nach meiner Ansicht eigentlich mehr für eine Beseitigung der Ausschüsse, weil eine einzelne entralständische Versammlung mir mehr Werth zu haben scheint als eine getheilte; aber ich kann hier meine besondere Ansicht nicht gelten lassen, ich muß das Ganze ins Auge fassen, und das ist es, was mich leitet, daß ich gegen den Ausschuß spreche. Bei den übrigen Punkten werde ich vielleicht noch Gelegenheit haben, im Ein zelnen weiter darauf zurückzukommen. . Fürst Lichnowsk9e: Der verehrte Redner aus der Nieder⸗ lausitz, der vorher das Wort ergriff, hat sich gegen den Antrag der Abtheilung ausgesprochen. Die Abtheilung aber hat den Antrag der Rurie der“ drei Stände dahin modifizirt, daß sie die Worte: nach
Wegfall der durch die Verordnung vom 3. Februar 1847 geschaffe nen“, der Deutlichkeit wegen beigefügt hat. Es kann also über die Meinung der Abtheilung kein Zweifel sein. Ich muß aber gestehen, und die hohe Kurie mag mir dies zu Gute halten, daß mich der Angriff dieses verehrten Kollegen sehr verwundert hat, nachdem, wenn meine Ohren mich gestern nicht getäuscht haben, er den Antrag vertheidigt hat, den man als das Amendement des Grafen von Lands berg bezeichnete. Wenn ich mich geirrt haben sollte, so bitte ich, mich zu unterbrechen. In diesem Amendement, dem der geehrte Redner aus der Niederlausltz beigestimmt hat, heißt es: „Die Herren-Kurie ist der Ansicht, daß es zur Erreichung der weisen und wohlthätigen Absichten, welche Se. Majestät den König bei Erlassung der Verordnung vom 3. Februar e. geleitet haben, entsprechend sein dürfte, wenn statt der periodischen Wiederkehr der vereinigten Ausschüsse vielmehr die periodische Einberufung eines Vereinigten Landtages in einer von des Königs Majestät zu be⸗ stimmenden Frist, angeordnet werden möchte.“ . Also ist bereits gestern in diesem Amendement das, weas uns heute beschäftigt, der heutigen Debatte vorgreifend, in dieselbe herein⸗ gezogen worden. Dieses Amendement, über dessen Gesinnung und Jlbsicht Niemand in Zweifel seinß kann, dem Niemand eine oppositionelle Tendenz beilegen wird, enthielt. bereits, der heutigen Debatte vorgreifend, was uns heute beschäftigt. Es sprach nämlich die Bitte an Se. Majestät den König aus, daß der Verei⸗ nigte Ausschuß wegfallen möchte, und ich muß also glauben und habe bisher geglaubt, daß bei der großen Majorität, womit sich die Ver— sammlung' bei der gestrigen Abstimmung dafür erklärte, Las heutige Votum sich gleichsam bedingt findet. Wenn Se. Majestät, geruhen sollten, uns unsere gestrige Bitte, zu gewähren, also irgendwie zu ge⸗ nehmigen, daß die periodische Wiederkehr des Vereinigten Landtages festgesetzt werde, so ist anzunehmen, daß die weiteste Frist dieser Wie⸗ derkehr nach unserem unvorgreiflichen Ermessen die von Sr. Majestãt in der Botschast vom 22. April für den nächsten Vereinigten Land⸗ tag bestimmte Frist sein wird. Wenn also der Vereinigte Landtag alle vier Jahre zusammenkommt, wann soll der Vereinigte Ausschuß zusammentreten? Entweder gar nicht, oder es wird, wenn er verbleibt, die Einheit der ständischen Körperschaft darunter leiden. Ich bitte anzunehmen und zu erwägen, daß die Abtheilung nicht von Provin zial Verhältnissen, sondern von dem centralständischen Ausschusse in Berlin gesprochen hat, und daß also von der Verordnung von 1847, nicht von der von 1842 die Rede ist. Wir haben in der Abtheilung angenommen, daß, wenn Se. Majestät geruhen sollten, unserer ge⸗ strigen Bitte zu willfahren, die heutige dann von selbst folgt; will⸗ fahrt Se. Majestät aber der ersten nicht, so glaube ich dennoch nicht, daß die zweite Bitte isolirt dastehen, sondern nur eine andere Erle⸗ digung erfahren würde; daß nämlich die Ausschüsse nicht wegfallen würden, weil der Vereinigte Landtag periodisch nicht einberufen wer⸗ den soll. . ö Graf Lynar: Dem fürstlichen Redner aus Oberschlesien, wel⸗ cher vor mir gesprochen hat, muß ich zunächst einräumen, daß ich für das Amendement des Grafen von Landeberg gestimmt habe, und es liegt darin scheinbar allerdings eine Inkonsequenz; gerechtfertigt bin ich aber dadurch, daß das Abtheilungs Gutachten mir erst wenige Augenblie zusdt behändigt worben sst, ehe die Sitzung, begamm— Wenn ich mich also über die Arbeit der Abtheilung nicht vollständig in⸗ formiren konnte, so lebte ich im blinden Vertrauen, daß die Abthei⸗
lung die Gesetze richtig beachtet habe; ich war der Ansicht, die Ab⸗ theilung habe beantragen wollen den Wegfall des durch das Gesetz vom 3. Februar geschaffenen Vereinigten Ausschusses als central⸗ ständische Versammiung; sie hat aber beantragt den Wegfall mehrerer ständischen Ausschüsse. Das Gesetz vom 3. Februar beruft einen Vereinigten ständischen Ausschuß und sagt S. 1, daß dieser aus den verschiedenen Ausschüissen der Provinzial Landtage bestehen soll. Wenn ich nun erst heute, bei genauer Durchsicht des Abtheilungs Gutach⸗ tens, auf den nicht richtigen Antrag aufmerksam ward, so habe ich mir erlauben müssen, das Gesagte zu meiner Rechtfertigung zu ent⸗ wickeln. Da das Amendemenf des Grafen von Landsberg nicht durchgegangen ist und das Gutachten der Abtheilung zur Berathung und zum Beschluß noch offen steht, so habe ich heute Gelegenheit und die Befugniß, meine Meinung geltend zu machen. Der geehrte Redner hat die Rützlichkeit meines Antrages in Bezug auf die Pro⸗ vinzial⸗Landtage selbst nicht in Abrede gestellt, und ich muß um so mehr bei dem Antrage der Verwerfung des Abtheilungs⸗Gutachtens stehen bleiben. Referent von Keltsch: Dem Vorwurfe, daß die Abtheilung das Gesetz nicht richtig angewandt habe, muß ich Folgendes entgegen⸗ stellen. Die Abtheilung nahm daran Anstoß, daß der Antrag der Rurie der drei Stände ihr zu unbestimmt schien. Er lautet dahin: „Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, den Wegfall der Ausschüsse Allergnödigst auszusprechen.“ 45 . Die Abtheilung war darüber in ihrer Majorität einig, daß sie nur dem Wunsche beitreten wolle, daß der Vereinigte ständische Aus⸗ schuß in der Art und Form und Weise, wie er durch die Verordnung vom 3. Februar 1847 über diesen Gegenstand gebildet worden ist, wegfallen möge. Sie neigte sich also dahin, daß man bei dem Bei tritt ausdrücklich die Bitte aufuehme um Wegfall der durch die Ver ordnung vom 3. Februar geschaffenen ständischen Ausschüsse, Ich räume das vollkommen ein, daß ein Redactionsfehler möglicherweise in dem Antrage gefunden werden kann, weil in der Mehrzahl ge⸗ sprochen worden ist: „Die geschaffenen stündischen Ausschüsse“, denn richtiger würde es sein, zu sagen: „Den Vereinigten ständischen Ausschuß, wie er durch die Verordnung vom, 3. Jebruar geschaffen ist.“ Ich glaube,, daß Die, Abtheilung in der Masorität vollkommen mit mir darin übereinstimmen wird, daß das ein Redactionsmangel sei, dessen Abänderung man sich gern gesallen lassen kann. Wir haben also die Frage ganz unberührt gelassen, wie die Verhältnisse der Ausschüsse sein sollen, die auf dem Besetz von 1842 beruhen; der Gegenstand hat uns nicht, beschäftigt. Jenes Gesetz führt unter Anderem auch dahin, daß die Provinzial-⸗ Stände für gewisse Zwecke kleinere Ausschüsse, Kommissionen ernennen und bestellen können; nach dem Lon dem geehrten Redner angeführten §. 9 des Gesetzes vom 21. Juni 1842 sind aber, wie ich ihn, ver stehe, solche Ausschüsse nur möglich für Gegenstände der ständischen Verwaltung, zu weiter nichts; dergleichen Ausschüsse und Kommissio nen bestehen aber meines Dafürhaltens in jeder Provinz in volltom mener Thätigkeit und sind auch unentbehrlich. Um das letztere Ver⸗ hältniß gar nicht zu berühren, da es durch die Nothwendigkeit ge boten ist, ist man in der Abtheilung gar nicht darauf eingegangen, ungeachtet ich bemerken muß, daß der Gegenstand zu keiner Erörte— rung darüber geführt hat, welche Wirkung das Gesetz von 1812 ha ben solle, sondern man hat sich nur damit beschäftigt, auszusprechen, man wolle Se. Majestät den König bitten, den Vereinigten. Aus schuß, wie er durch die Verordnung vom 3. Februar 1817 geschaffen ist, wieder aufzuheben. J Fürst Wilhelm Radziwill: Ich habe mir ein Amendement zu der jetzt vorliegenden Frage zu stellen erlaubt. Es lautet: „Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten,, die Verordnung des dritten ebruars 18, über den Vereinig⸗ ten Ausschuß und dessen Befugnisse Allergnädigst dahin ab ändern zu wollen, Laß diesem Ausschusse in seinem Ber- hältnisse zu dem Vereinigten Landtage keine weiteren Rechte eingeräumt werden möchten, als solche dem ständischen Aus— schüsse der Provinzial - Landtage diesem letzteren gegenüber burch die Verordnung vom 21. Juni 1842 beigelegt waren und solches näher aus den §8. 2 und 4 der letztgedachten Verordnung hervorgeht.“
Ich habe dies ein Amendement genannt und habe dabei sein Ver— hältniß zu dem Votum der Abtheilung genau ins Auge gefaßt. Wie von dem verehrten Referenten so eben entwickelt, wie von mehreren Mitgliedern mündlich gesagt worden, ist das Votum der Abtheilung fiber diese Frage absichtlich blos mit Beziehung auf den Vereinigten Ausschuß von 1847 gegeben. Die Abtheilung ist von der Ansicht ausge⸗ gangen, es Majestäts Ermessen lediglich anheimzustellen, ob statt dieses Ausschusses Er vielleicht in Seiner Weisheit geneigt sein möchte, einen An⸗ deren zu substituiren. Ich habe aber es für nöthig gehalten, diesen Punkt schärfer, bestimmter herauszuheben. Ich thue es in Versolg der An sichten eines verehrten Redners aus der Ukermark, dessen Abwesen heit ich mit Bedauern ermesse; ich hätte ihn gern ersucht, meinen An trag mit denselben Gründen zu unterstützen, die er in seiner gestrigen Rede klar auseinandergesetzt hat. Seine Entwickelung ging nament⸗ lich dahin, unsere Anträge so deutlich als möglich an die Stusen des Thrones zu bringen, so deutlich, daß Se. Majestät sie als positisen Beirath Seiner Stände ansehen und sie als solchen für die Entschlie⸗ ßung benutzen könnte, die Allerhöchstdieselben in Ihrer Weisheit über bie Veränderung der Gesetze vom 3. Februar zu beschließen für gut sinden möchten. Ich habe mein Amendement aus, Gründen der Nütz. lichkeit gestellt. Ich verkenne keinesweges, wie nützlich Ausschüse mit vorberathendem Eharakter sein können. Ich will mich bei dieser Ansicht auf Erfahrungen stützen, auf Erfahrungen, die jetzt der Vereinigte Landtag uns gegeben hat. Betrachten wir das Gesetz über die Land Ren⸗ tenbanken, über die Mahl- und Schlachtsteuer, so, glaube ich, können wir nicht in Abrede stellen, daß, wenn diese beiden Gesetze durch vorberathende Ausschüsse gegangen wären, manche der, Bedenklichkeiten, die sie her⸗ vorgerufen haben, modifizirt oder beseitigt worden wären. Va na= mentlich, wie ich anerkenne, Erfahrungen über die Wirksamkeit poli- tischer Institutionen allein entscheiden können, so habe ich min el⸗ laubt, dieses Beispiel aus Erfahrung anzuführen. In der hanf fschen Bedeutung fällt mein Amendement, wenigstens in wesentlichen Punk⸗ ten, mit dem zusammen, welches ein verehrter Nedner aus den Nieder⸗ Lausitz gestellt hat. Es ist, glaube ich, uur eine. andere Fassung des Antrages, den er hat stellen wollen. Es unterscheidet sich nur da⸗ durch, daß ich meinen Antrag als Amendement zu dem unseres Aus⸗ schusses gestellt habe, und glaube, daß ich aus den aller seits ange führten Gründen vollkommen gerechtfertigt bin, wenn ich es nur als Amendement, nicht als Verwerfung der Petition gestellt Habe, die von dem hohen Ausschusse formulirt worden ist. In dieser Beziehung ei laube ich min f 9. Amendement der hohen Versammlung zur An
me zu empfehlen. 2 in, fr . Es ist zuvörderst zu entnehmen, ob der Vorschlag die gesetzliche Unterstützung findet. ;.
gt ö. . 3 möchte mir die Bitte erlauben, daß das Amendement nochmals verlesen werde.
Graf von Itzenplitz: Ich möchte mir die ö. erlauben, ob ich Sc. Durchlaucht den Fürsten Radziwill richtig verstanden habe. Durchlaucht haben gesagt: §. 2 und s. 47 nicht: 2 bis 4.
Marschall: Es ist der Wunsch geäußert worden, daß das Amendement nochmals verlesen werde.
(Fürst Radziwill trägt dasselbe nochmals vor, s. o.)
Marschall: Es wird jetzt zu entnehmen sein, ob der Vor— schlag die gesetzliche Unterstützung von 6 Mitgliedern sindet?
(Er hat sie gefunden.)
Graf Dyhrn: Das, was ich gegen das verehrte Mitglied aus der Nieder Lausitz sagen wollte, ist jetzt erledigt. Der Herr Re⸗ ferent hat das, was ich über die Ausschüsse anführen wollte, so gründ⸗ lich erörtert, daß ich darüber nichts weiter zu sagen habe, sondern nur erklären kann, daß ich vollkommen dem Vorschlage der Abthei— lung mich anschließe, weil ich die Abstimmung durch den gestrigen Be⸗ schluß für vollkommen vorbereitet und in' der Konsequenz liegend sinde.
Graf zu Lonar: So gern ich mich mit der Fassung des Amendements des Fürsten Radziwill einverstanden erkläre und mich ihm in späterer Zelt vielleicht gern anschließen werde, so vermag ich es aus anderwest geltend gemachten Gründen für diesen Landtag nicht. Ich glaube, daß bis zum nächsten Vereinigten Landtage die prövinzialständischen Ausschüsse vollständig genügen werden, und daß s vollkommen an der Zeit bleibt, die fragliche Bitte an Se. Maje— stät bei dem Beginne des nächsten Verxinigten Landtages zu richten. Ich habe schon geltend gemacht, weshalb ich nicht wünsche, jetzt wei⸗ fer zu gehen und Se. Majestät mit Entscheidungen zu drängen. Ich halte es für unbedenklich, diese ganze Frage wegen der Ausschüsse mit Stillschweigen zu übergehen und die Entscheidung Sr. Majestät dar— über zu erwarten, ob Periodizität des Vereinigten Landtages eintre ten soll oder nicht. Ich stimme bei diesem Vereinigten Landtage für fein Amendement und bleibe auch dabei, daß der Vorschlag der Ab⸗ theilung verworfen werden möge.
Fürst von Lichnowsky: Ich kann nicht leugnen, daß das Amen— dement meines fürstlichen Kollegen aus Posen in vielen Dingen als eine Annäherung zu den Vorschlägen der Abtheilung betrachtet wer⸗ den kann. Dessenungeachtet möge es mir verstattet sein, auf das zu— rückzukommen, was der Herr Referent gesagt hat. Derselbe hat etwas, was nur Redactionsfehler war, hervorgehoben, und nachdem diese Ver— änderung dem Gutachten substituirt ist, so wird sie dadurch zu einem Amendement, denn wir können uns später, so traurig es ist, nicht hin— ter unsere Fehler verschanzen, sondern wir müssen jeden verbesserten Fehler als ein Amendement betrachten. Unser Antrag ging dahin: Se. Masjestät zu bitten, die ständischen Ausschüsse wegfallen zu lassen. Wir haben in der Verordnung vom 3. Februar nur eine neue Schöpfung gesehen in Beziehung auf ständische Ausschüsse; und dar— auf hat uns unser verehrter Kollege aus der Nieder- Lausitz aufmerk⸗ sam gemacht. Der Antrag lautet also: „Se. Ma estät den König allerunterthänigst zu bitten, den Wegfall des durch die Verordnung vom 3. Februar 1817 geschaffenen Vereinigten ständischen Ausschus— ses aussprechen zu wollen.“ Wenn Ew. Durchlaucht diese Redaction, wie sie von dem Herrn Referenten hier beantragt worden ist, als ein Amendement ansehen wollen, so würde ich bitten, zu fragen, ob es die gesetzliche Unterstützung findet. Dann könnte hierüber debattirt wer— den, und dann würde sich die Debatte stellen zwischen das Amende⸗— ment meines fürstlichen Kollegen aus Posen und zwischen das der Abtheilung.
Marschall: Ich bin nicht der Meinung, daß es als Amende— ment angesehen werden muß, sondern ich erkenne dem Referenten, be sonders wenn ihm andere Mitglieder des Ausschusses beitreten und noch andere nicht widersprechen, das Recht zu, den Vorschlag der Ab⸗ theilung, was die Redaction betrifft, abzuändern, und es würde dies nicht die Folge haben, daß die Frage auf den so abgeänderten An⸗ trag der Abtheilung nicht die erste sein könnte. Ich habe dem nichts entgegenzustellen, daß der so abgeänderte Antrag der Abtheilung zu⸗ erst zur Abstimmung komme.
Fürst von Lichnowsky: Darf ich Ew. Durchlaucht bitten, zu gestatten, daß der Antrag der Abtheilung für jetzt so heiße. . . . . . and tags-Kommissar: Darf ich mir vielleicht erlauben, einige Erläuterungen zu geben, die die Debatte auf den richtigen Weg zu führen und abzukürzen geeignet sein dürften? Die Aus⸗ schüsse des Jahres 1812 hatten doppelten Charakter, zunächst einen rein provinziellen, und in dieser Beziehung ist durch die Verordnung vom 3. Februar nichts geändert. Außerdem aber hatten Se. Ma⸗ jestät der König Sich schon damals vorbehalten, diese Ausschüsse zu vereinigen und mit ihnen über Gegenstände zu verhandeln, welche die gesammte Monarchie oder mehr als eine Provinz betreffen, wo bei sedoch ausdrücklich bestimmt war, daß diese mit den Vereinigten Ausschüssen zu pflegenden Verhandlungen den Rechten der Provinzial⸗ Landtage in keiner Weise präjudiziren dürften. Erstere waren nur dazu bestimmt, entweder Vorlagen vorzubereiten, die an die Provin— zialstände gehen sollten, oder Verschiedenheiten in den Ansichten der—⸗ selben auszugleichen, oder endlich über solche Gegenstände um Rath gefragt zu werden, zu deren Berathung durch die Provinzialstände feine gesetzliche Nothwendigkeit vorlag.
Die Gesetzgebung vom 3. Februar hat nun in Beziehung auf die Ausschüsse, so weit sie bereits Central-Ausschüsse waren, eine zwie⸗ fache Wirkung geübt; die eine, daß sie solche periodisch machte, die andere, daß sie dieselben mit sehr wichtigen centralständischen Rech⸗ ten, konkurritend mit dem Vereinigten Landtage, ausgestattet hat. Wisrde nun die die Ausschüsse betreffende Bitte so gestellt, wie sie von der Stände- Kurie herübergegeben ist, so bliebe es allerdings zweifelhaft, ob das Fortbestehen der Ausschüsse überhaupt gewünscht wird oder nicht, und es erscheint daher, wenn die Kurie auf den Antrag eingehen will, ein diesen Zweifel hebendes Amendement jeden— falls angemessen. Was aber den näheren Inhalt des von dem geehrten fürstlichen Redner aus Posen gestellten Antrags betrifft, so würden die durch die Gesetze vom Jahre 1842 angeordneten Aus⸗ schüsse in ihrer provinziellen Wirksamkeit unverändert fortbestehen; als Eentralstände würden sie aber die mit dem Vereinigten Landtage konkurrirenden Befugnisse verlieren und zu solchen in ein analo⸗ ges Verhältniß kommen, wie dasjenige der Ausschüsse von 1842 zu den Prosinzialständen. Sie würden die Berathungen des Vereinigten Landtags vorbereiten; sie würden über solche Gesetze, welche nicht nothwendig dem Vereinigten Landtage vorgelegt werden müssen, ihr Gutachten abgeben, sie würden endlich noch die Befugniß behalten können, welche der §. 3 der Verordnung vom Jahre 1842 vorge⸗ zeichnet hat, nämlich die Ausgleichung der verschiedenen Ansichten der Proövinzialstände. In letzter Beziehuüg würde ihre Wirksamkeit aller dings viel beschränkter werden, weil allgemeine Gesetze der Regel nach nicht von den Provinzialständen, sondern von den Vereinigten Stän— den berathen werden sollen. Dennoch aber bleiben auch Fälle solcher Ausgleichung übrig, namentlich dann, wenn Gesetze nicht die gesammte Monarchie, sondern mehrere Provinzen betreffen und solche von den Ständen der betheiligten Provinzen begutachtet, diese Gutachten aber abweichend, ausgefallen sind. Wenn Se. Majestät früher oder später auf die Bitte wegen Periodizität des Vereinigten Landtags eingehen sollten, so würden dann, meiner Ansicht nach, die Vereinigten Aus⸗ schüsse mit der vollen Attribution, welche das Gesetz vom 3. Februar ,,, Weise, , ; durchlauchtigen Redner aus Posen ange— deutet worden, allerdings mit Nutzen beibehalten werden können.
Graf von Itzenplitz: Als Mitglied der Abtheilung wollte
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ich bemerken, daß es wohl schon hinlänglich aufgeklärt ist, daß die Abtheilung nur die Ausschüsse nach dem Gesetz vom Z. Februar 1817 gemeint hat, und daß, insofern die Abtheilung den Antrag der Knrie der drei Stände bestimmter gestellt und 23 rektifizirt hat, da, wie es in dieser Bitte stand, man es leicht hätte so verstehen können, daß alle Ausschüsse wegfallen sollen. Das ist auch in der Abtheilung zur Sprache gekommen, und es ist durchaus nicht ihre Ansicht gewesen, den Wegfall der Ausschüsse der Provinzial ⸗Stände zu befürworten, und es ist deshalb das Datum inserirt worden. Daß dabei der Pluralis statt des Singularis gebraucht ist, ist, glaube ich, nur ein Redactionsfehler; es ist dieser auch bereits zur Sprache gebracht und anerkannt worden. Wenn nun der so modisizirte, auf den Singularis gestellte Antrag der Abtheilung zur Abstimmung kommt, so werde ich allerdings, der Ansicht der Abtheilung getreu, dafür stimmen. Ich wollte aber auch erklären, wie ich sinde, daß das Amendement des fürstlichen Redners aus Posen sehr viel für sich hat und von Nutzen sein kann, und daß ich also wünsche, daß es demnächst zur Abstimmung komme.
Marschall: Der Vorschlag wird demnächst zur Abstimmung kommen. Der Ausdruck demnächst ist um so mehr der richtige, weil dies ein Vorschlag ist, der nicht modisizirend zum Antrage der Ab⸗ theilung hinzutritt, sondern an dessen Stelle zu treten die Absicht hat. Es wird dabei beharrt werden müssen, daß der Antrag der Abtheilung zuerst zur Abstimmung kommt, und würde der angenom⸗ men werden, so wäre allerdings der Vorschlag des Fürsten Radziwill ausgeschlossen, und es würde also keine weitere Frage darauf zu rich ten fein. Es würden also diejenigen, die dem Vorschlag des Fürsten Radziwill beistimmen wollen, folgerichtig dem Antrage der Abtheilung nicht beistimmen können, eben weil er durch die Annahme des An⸗ trages der Abtheilung ausgeschlossen sein würde.
Fürst Wilhelm von Radziwill: Ich wollte mir ein Wort in Bezug auf die Fragestellung erlauben. Ich kann der Ansicht, die Ew. Durchlaucht eben ausgesprochen haben, nicht vollkommen beitre ten. Ich glaube nicht, daß, wenn auch das Amendement des Aus— schusses angenommen werden sollte, das meine dadurch erkludirt sein sollte; es schließt sich ganz dem ersteren an.
Fürst Lichnowsky: Ich kann der Ansicht, die mein fürstlicher Kollege aus Posen ausgesprochen hat, nur ganz beistimmen. Es ist das Amendement durchaus nicht diametral entgegengesetzt dem An— trage der Abtheilung. Wir haben uns gestern und in den letzten Debatten sehr oft in dem Falle befunden, daß wir für ein Amende— ment und dann für ein anderes und endlich für ein drittes gestimmt haben. Ich glaube, nur wenn es sich um diametral entgegengesetzte Fragen handelt, kann die eine durch die andere ausgeschlossen werden. Uebrigens glaube ich, daß, unbeschadet der Worte Ew. Durchlaucht, Jeder von uns sich ganz klar sein wird, wie er zu stimmen hat, und hierzu keiner Vorschrift bedarf.
Marschall: Ba wäre ich denn doch in dem Falle, den Red— ner, welcher zuletzt gesprochen hat, zu fragen, ob er der Meinung sei, daß ich durch diese Worte eine Vorschrift habe andeuten wollen.
Fürst Lichnowsky: Ja.
Marschall: Dann würde ich einfach zu erklären haben, daß der Redner sich in einem Irrthume besindet, weil eine Vorschrift, wie abzustimmen sei, nicht hat gegeben werden können, und deshalb, weil sie nicht hat gegeben werden können, auch nicht gegeben ist. Ich habe nur gesproͤchen von der Reihefolge der Fragen, von der Ord— nung, in welcher sie nach einander zur Abstimmung kommen werden. Von etwas Anderem war nicht die Rede. Ich verkenne übrigens auch nicht, nachdem ich den Vorschlag des Fürsten Radziwill noch ein⸗ mal überlesen habe, daß er so angesehen werden kann, als habe er nicht die Absicht, blos dem Antrage der Abtheilung entgegenzutreten, sondern als habe er die Absicht, ihm nur einen weiteren Zusatz hin⸗ zuzufügen, nach welchem beantragt werden soll, die Vereinigten Aus⸗ schüsse zwar in ihrer jetzigen Gestalt wegfallen zu lassen, aber ihnen zugleich eine wesentlich veränderte Bestinimung zu ertheilen, und in— sofern würde ich der Ansicht des Grafen von Itzenplitz und Fürsten von Radziwill dahin beistimmen, daß auch, nachdem die Frage auf den Antrag der Abtheilung gestellt ist, in beiden Fällen, sie möge be jaht oder verneint werden, noch eine weitere Frage auf den Vorschlag des Fürsten von Radziwill gestellt werden kann. .
Graf Nork: Ich erlaube mir, zu bemerken, daß Ew. Durch— laucht durch die eben gesprochenen Worte eine Andeutung gegeben haben, daß, wenn man für den Vorschlag der Abtheilung stimmt, man dann für das Amendement des Fürsten Radziwill nicht stimmen könne. Das sind die Worte, die Ew. Durchlaucht gebraucht haben. und ich glaube nicht, daß es im parlamentarischen Wege richtig ist, daß von Seiten des Präsldirenden, auf dessen Meinung man dech immer großes Gewicht legen soll, wie es auch hier gewiß geschieht, dergleichen Aeußerungen erfolgen. .
Fürst Lichnow sky: Ich kann dieser Ansicht nur ganz bei— stimmen. K
Marschall: Diese Ansicht ist eine ganz andere, als die vor hin ausgesprochene. Fürst Lichnowsky hat erklärt, daß in meinen Worten die Absicht gelegen habe, zu influenziren auf die zu erwar tende Abstimmung. In den Worten des Grafen Nork erkenne ich nicht, daß er habe aussprechen wollen, daß diese Absicht darin gele⸗ gen habe, denn er erwähnt blos faktisch, daß es möglich sei, daß man sich in Bezug auf seine Abstimmung bestimmen lasse durch die von dem Vorsitzenden ausgesprochene Ansicht über die Reihefolge der Fragen. Darin gebe ich dem Grafen Aork vollkommen Recht; ich erkenne aber auch darin, daß weder der Graf Aork, noch ein anderes Mitglied der Versammlung sagen kann, daß in dieser Angabe des Vorsitzenden die Absicht liege, auf die Abstimmung selbst zu wirken. Denn der Vorsitzende ist sehr oft in dem Falle und wird auf den Antrag eines Mitgliedes in der Versammlung und sogar der Mehr— heit derselben sehr oft in den Fall gesetzt, zu erklären, in welcher Folge er es für nöthig erachte, die Fragen zu stellen. Der Vor⸗ sitzende ist genöthigt, hierauf zu antworten, und wenn der Vorsitzende dann sagt, die Fragen müssen in dieser Reihefolge gestellt werden, so fragt es sich nur, ob er hierin Recht oder Unrecht hat. Hat er Unrecht, so wird es ihm gezeigt werden können, hat er aber Recht gehabt, wie es in diesem Fall gewesen ist, indem ich sagte, die erste Frage muß auf den Vorschlag der Abtheilung, die zweite auf den Vorschlag des Fürsten Radziwill gerichtet werden, so wird nur so viel gesagt werden können, daß ich die Reihefolge der Fragen richtig bezeichnet habe, mehr nicht. Welches Urtheil die Mitglieder sich sel⸗ ber bilden wollen, wie sie darüber zu stimmen haben, das ist Sache der Mitglieder; Sache des Vorsitzenden ist es, die Reihefolge der Fragen anzugeben. Das habe ich gethan auf Veranlassung eines Mitgliedes, wie es denn immer entweder auf Veranlassung der Mit⸗ glieder, oder aus der eigenen, dem Marschall obliegenden Pflicht ge—⸗ schieht. Etwas Anderes habe ich nicht gethan. .
Graf Nork: Ich habe dem Marschall nicht das Recht bestrit⸗ ten, die Fragen zu stellen, auch nicht, sich über die Fragen auszu— sprechen; ich habe nur die Bemerkung angegriffen, die Ew. Durch⸗ laucht bei der Fragestellung gemacht haben, daß, wer für den einen Antrag sich entschieden habe, für den anderen nicht stimmen könne. Diese Bemerkung, glaube ich, liegt nicht in dem Rechte des Mar⸗ schalls.
Fürst Lichnowsky: Ew. Durchlaucht haben gesagt
Marschall: Ich glaube aich daß Graf von Nork hat aus⸗ sprechen. wollen, als hätte ich die Absicht gehabt, auf das i fe ber Abstimmung in irgend einer Weise zu nsluenziren.
Graf Nork: habe dies nicht erwähnt, sondern ich habe gesagt, daß ich eine solche Bemerkung, die für eine Versammlung, je größeres Vertrauen sie in ihren Vorsitzenden setzt, von großem Ge vc sst, nicht als in der Befugniß des Vorsttzenden liegend h ? nen kann.
Marschall: Es wird dabei übersehen, daß ich vorhin erklärt habe, daß, wenn die erste Frage bejaht werde, die andere dann nicht mehr gestellt werden könne, und darüber mich auszusprechen, war ich sogar von dem Fürsten von Radziwill veranlaßt worden. Etwas An⸗ deres sollte nichl in meinen Worten liegen, und nach meiner Ueber⸗ zeugung konnte auch etwas Anderes gar nicht darin gefunden werden. Ich habe aber mich schon selber dahin berichtigt, daß eine zweite Frage auf den Vorschlag des Fürsten von Radziwill doch noch gestellt werden könne, die erste auf den Antrag der Abtheilung gerichtete mag bejaht oder verneint werden, weil beide Vorschläge im vollständigen Widerspruche zu einander nicht stehen.
Graf Zleten: Ich erlaube mir die Bitte, daß die Debatte ihren Fortgang nehme, d. h. wir zur Sache zurückkehren, und bitte, diesen Antrag zu unterstützen.
(Geschieht hinlänglich.)
Fürst Lichnowsky: Das Reglement erlaubt mir, das Wort wegen einer persönlichen Bemerkung zu verlangen.
Marschall: Falls es sich um eine persönliche Bemerkung han⸗ delt, hat Fürst Lichnowsky zuerst das Wort.
Fürst Lichnowskoy: Ew. Durchlaucht haben meinen Namen genannt und gesagt, ich hätte von einer Absicht gesprochen. Ich habe von keiner Absicht gesprochen, sondern nur von einem Faktum. Dieses wollte ich zur Berichtigung anführen; auf dieses Faktum habe ich gefußt, eben so wie der Graf Nork; ich habe nicht gesagt, daß Ew. Turchlaucht die Absicht gehabt haben, Vorschriften zu ertheilen, sondern daß Ew. Durchlaucht Vorschriften ertheilt haben.
von Massenbach: Ich trage darauf an, daß die letzte De⸗ batte aus dem stenographischen Bericht fortbleibe.
Marschall: Ich sehe keinen Grund dafür ein, im Gegentheil, es ist sogar erwünscht, daß Alles, was auf den Geschäftsgang näher oder entfernter von Einfluß sein kann, insofern es in der Sitzung vorkommt, veröffentlicht werde. Zur Sache bemerke ich, daß, wenn der Fürst Lichnowsky jetzt erklärt, nicht von einer Absicht, sondern von einem Faktum sprechen zu wollen, daß ich nämlich „auf die Versammlung influirt habe“, und wenn er hierauf einen besonderen Ton legt, dieser Ton nicht für meine Ohren gelten kann, sondern daß er nur Geltung haben kann für die Versammlung. Nur die Versammlung kann beurtheilen, ob sie influenzirt sei; ich aber glaube, daß dies eben so wenig der Fall ist, als ich die Absicht, auf sie zu influiren, gehabt habe.
Graf Sierstorpff: auch nicht influenzirt worden.
(Mehrere Stimmen: Ich auch nicht!)
von Quast: Wegen der Sache selbst bemerke ich, daß der Herr
Referent mit der größten Gewissenhaftigkeit die Ansicht der einzelnen Mitglieder der Minorität im Abtheilungs Gutachten ausgesprochen hat. Hiernach hat eine Stimme, welche ich abgegeben habe, „diese Ausschüsse zwar nicht befürwortet, aber wünscht auch in dieser Hin⸗ sicht Se. Majestät nicht gedrängt zu sehen und hält diese Bitte für überflüssig, im Fall Periodizität des Vereinigten Landtages bewilligt werde.“ Nach dem gestrigen Beschlusse der hohen Versammlung, wonach Se. Majestät der König gebeten werden soll, die Periodizität eintreten zu lassen, kann nur der doppelte Fall gedacht werden, daß Se. Majestät der König sich bewogen sinden, diesem Antrage zu will⸗ fahren, oder daß die Weisheit Sr. Majestät es angemessen findet, demselben nicht zu willfahren. Für den letzteren Fall, glaube ich, würde es keinesweges in der Absicht der Versammlung liegen, daß die Periodizität des Ausschusses wegfalle, damit doch irgend eine Central Versammlung überhaupt sich periodisch versammle. Sollte aber Se. Majestät der König dem Antrage willfahren, so liegt es in der Sache selbst, nämlich in dem Wortlaute des §. 2 des Helen vom 3. Februar über den ständischen Ausschuß, daß alsdann dieser Ausschuß von selbst wegfallen werde, denn es heißt darin:
„Der Vereinigte ständische Ausschuß wird, so oft ein Bedürf⸗ niß dazu eintritt, längstens aber vier Jahr nach dem Schlusse der jedesmaligen letzten Versammlung desselben, der, wenn inzwischen ein Vereinigter Landtag stattgefunden hat, innerhalb derselben Frist nach dem Schlusse des letzteren von Uns einberufen.“
Sollte also Se. Majestät die Periodizität des Vereinigten Land⸗ tags aussprechen, so hat wohl kein Mitglied der hohen Kurie irgend einen Zweifel, daß Se. Majestät diese Periodizität innerhalb dieser selben Frist zulassen werde, welche Allerhöchstdieselben für die perio- bische Wiederkehr des Vereinigten ständischen Ausschusses festzustellen geruhten; es würden des Königs Majestät alsdann aber nicht in dem Falle sein, einen ständis den Vereinigten Ausschuß überhaupt zusam⸗ menberufen zu müssen. Ich glaube deshalb, wir können nach Maß- gabe der vorherrschenden Aeußerungen während der gestrigen Debatte Se. Majestät in keiner Weise drängen wollen, auf die Verwerfun dieses Antrages stimmen, weil dann die gefürchteten Uebel a nicht eintreten können. Ich bin der Ansicht, daß die Verwerfung schon dasselbe hervorrufen werde, was von dem durchlauchten Fürsten aus Posen beabsichtigt wird, es wird der ständische Ausschuß bestehen bleiben, wie er durch die Verordnung vom Jahre 1842 geschaffen ist.
Graf Dohnas-Lauck: Ew. Durchlaucht haben erklärt, daß in beiden Fällen, ob der Antrag der Abtheilung verworfen wird oder nicht, das Amendement des Fürsten Radziwill zur Abstimmung kom⸗— men kann. Dieses halte ich nicht für zulässig. Denn wird der An— trag der Abtheilung angenommen, wonach die Ausschüsse wegfallen sollen, so kann über das Amendement des Herrn Fürsten Radziwill, wonach den Ausschüssen besondere Befugnisse beigelegt werden sollen, nicht weiter abgestimmt werden.
Graf von Arnim: Wenn ich die Absicht des Antragstellers richtig verstanden habe, so tritt dasselbe dem Abtheilungs-Vorschlage nicht entgegen, so daß über das letztere abgestimmt werden kann, und wenn er nicht angenommen wird, das Amendement des Fürsten Rad⸗ ziwill zum Beschluß gebracht werden kann. ;
Graf Dohna-Tauck: Dem stimme ich bei; wenn aber der Abtheilungs Vorschlag angenommen wird, so kann nicht mehr über das Amendement des Fürsten Radziwill abgestimmt werden.
Marschall: Der Graf zu Dohna-⸗Tauck stimmt also der An⸗ sicht bei, die ich zuerst ausgesprochen habe, und die ich blos auf Ver⸗ anlassung einiger Bemerkungen, die gemacht worden waren, modisizirt habe. Er führt an, daß der Antrag der Abtheilung dahin gehe, den Wegfall des Vereinigten Ausschusses zu beantragen, und daß, wenn diesem Antrage beigetreten ist, dann nicht mehr beantragt, werden könne, denselben Ausschüssen, deren Aufhebung beantragt wird, diese oder jene Attribution zu ertheilen. Das ist, was der Graf Dohna⸗ Lauck gesagt hat. ö ;
Graf Arnim: Dies stimmt auch mit dem überein, was ich ge⸗ sagt habe, nämlich daß, wenn der Antrag der Abtheilung nicht ange⸗ nommen wird, dann darüber abgestimmt werde, ob das Amendement
Ich lasse mich nicht influenziren und bin
des Fürsten Radziwill anzunehmen sei.