1847 / 176 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Allgem einer An zeiger. ] Das Abonnement beträgt:

nserate, deren Aufnahme in den Allgemeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, werden an den Wochentagen ven Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr in . 26d. sür 4 Zeh. unserem ,,, eren 32 Fa, in Empfang genommen. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum einer Zeile 2 Sgr. Bei der großen Verbreitung unscres ö 433 31 837 Blattes, namentlich auch im Auslande, glauben wir darauf aufmerksam machen zu müssen, daß außer gerichtlichen und anderen offentlichen Bekanntmachungen der respektiven Behörden des In⸗ in allen Theilen der Monarchie und Auslandes, alle das Eisenbahnwesen, Literatur und Kunst, Industrie und Handel betreffende Anzeigen, so wie auch Familien⸗Nachrichten jeder Art in dem

g . . - ö e ohne Preis- Erhöhung. Anzeiger der Allg. Preus. Zeitung stets Aufnahme finden. Auswärtige haben ihre Inserate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briesen einzusenden Zusendun⸗ gei einzelnen Nummern wird

Allgemei .

? 4 ,. ,

die Erpedition der preus. Zei .

Sehren - Straße Nr. 57. Zn sertions- Gebühr für den

Zr gen von literarischen und artistischen Novitäten, deren Besprechung im Feuilleton der Allg. Preuß. Zeitung gewünscht wird, bitten wir unter der Adresse der , portofrei oder durch Vuchhändler⸗-Gelegenheit bewirken zu wollen.

gekanntmachungen.

1624 Ediftal- Citation.

Die Ausfertigung der gerichtlichen Obligation vom 25. März 1825, so wie die der Cession vom 17. März 1836, aus welcher für den Tischler Gottfried Beckmann auf der Bauernahrung Nr. 34 zu Schönfeld ein Ka= pital von 30 Thlr. ein getragen steht, ist verloren gegan= en. Es werden daher alle diejenigen, welchen als Eigenthümern, Cessionarien, oder sonst aus einem Titel Rechte an diesem Dokumente zustehen, hierdurch auf⸗— gefordert, dieselben in dem am 7J9. Oftober d. J., Vormittags 10 Uhr, in der Gerichtsstube zu Schönfeld anstehenden Termine geltend zu machen, widrigenfalls das Dokument für amortisirt erklärt und mit der Löschung der daraus eingetragenen Post verfahren werden soll.

Schwiebus, den 20. Juni 1847. Das Patrimonial-Gericht Schönfeld ꝛe.

622

Hm auf Antrag des Regierungs-⸗Hauptfassen⸗Kon-⸗ trolleurs a. D. August Ludwig Ferdinand Paris jetzt zu Utzedel, als Spezial-Bevollmächtigten des Carl Lud⸗ wig Friedrich August von Maltzahn auf Utzedel und der verwittweten Landräthin von Maltzahn, gebornen von Sobeck daselbst, zur bestimmten Anmeldung und soforti—

gen Begründung dringlicher civilrechtlicher Ansprüche

an das verkaufte Lehngut Kriesow . p. und an das

mitverkaufte Vieh, Feld und Wirthschasts⸗Inventarium, auch etwaniger Forderungen an das Kriesowsche Pa-

trimonialgericht, publica proclamata pracelusi va er⸗

kannt, terminus peremtorius vor hiesiger Großherzogl. 96 * J niestg 0

Justiz⸗ Kanzlei auf 3 den vierzehnten September dieses Jahres

anberaumt, und die Insertion der desfallsigen Ladungen in extenso in die Schwerinschen Anzeigen verfügt wor⸗

den; so wird solches fernerweit hierdurch gemeinkündig

gemacht. Gegeben Guüstrow, den 7. Juni 1817. Großherzogl. Mecklenburg ⸗Schwerinsche Justiz-⸗Kanzle (L. 8. A. Radel.

599 v]

Fahrplan 2e Berlin⸗Potsdam⸗Magdebur⸗ ger Eisenbahn.

C— Von Berlin nah Mag⸗

deburg.

Morgens 5! , 9, Nachmittags 5,

TAbends 10 Uhr (Ankunft 4 Uhr).

Von Magdeburg nach Berlin.

Morgens 6t, f, Mittags 12, Abends 6ęuhr.

Von Berlin nach Potsdam.

2. *, 6, 7. 40 uhr.

Von Potsdam nach Berlin.

53, s, 10, 12, 2, 33, 5,7, 10 uhr.

Berlin⸗Potsdam-⸗Magdeburger

leis v Eisenbahn.

In den Tagen om

22 ,, . L. bis 17. Juli er. mit Aus schluß der Sonntage werden in la den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr in unserem Kassenlokale zu Berlin und Potsdam

9 die Zinsen der Prioritäts⸗Actien der Berlin- Pots⸗ damer Eisenbahn⸗Gesellschaft,

p) die Zinsen ret und 5 prozentigen Obligationen unserer Gesellschaft

Pro J. Semester 1847 gegen die be⸗

sfteffenden Zins-Coupons gezahlt werden.

Es sind diesen Coupons, und zwar für jede Sorte besondere Verzeichnisse, mit Namensunterschrift und Wohnungs angabe des den, g,. versehen, nach den laufenden Nummern geordnet, beizufügen.

von uns übernommenen

August

Da unsere Bahn schon im vergangenen Jahre in Betrieb gesetzt ist und die Einnahmen voraussichtlich zur Zahlung mindestens einer, den während der Bauzeit zu zahlenden Zinsen gleichen Dividende für das Jahr 1817 ausreichen werden, so hört die bisherige halbjährige Ver= zinsung unserer Stamm-Actien in Gemäßheit S. 11 des

2

v. Stettin nach Swinemünde:

Montag 1 Uhr Mittags den 28. Juni, 12., 26. Juli, 9., 23. August, 6. und 29. September.

Dienstag 1 Uhr Mittags den 6., 20. Juli, 3., 175, 31. August, 14. und 28. September.

Mittwoch 1 Uhr Mittags den 20. Juni, 14., 28. Juli, 11., 25. August, 8. und 22. September.

Donnerstag 1 Uhr Mittags vom 1. Juli bis 3. Sep— tember.

Sonnabend 1 Uhr Mittags vom 3. Juli bis 25. Sep- tember.

Wie bekannt, gewährt die „Borussia“ für die resp. Reisenden das Angenehme, von keinem der bei den Dampf

Statuts auf, und es wird zu seiner Zeit das Erfor- derliche wegen Zahlung der Kili bekannt gemacht werden. Potsdam, den 24. Juni 1847. Das Direktorium der 1 Eisenbahn⸗Gesellschast.

391 h R . = 69 err Das Personen-Schiff „Borussia“ wird in diesem Jahre seine regelmäßigen Fahrten zwischen hier und Swinemünde am 28. d. M. beginnen und in fol— ender Ordnung fsortsetzen:

v. Swinemünde nach Stettin:

Montag 7 Uhr Morgens vom 5. Juli bis 27. Sep- tember.

Dienstag Nachmittags nach Ankunft des Post⸗Dampf⸗ schiffs „Wladimir“ von St. Petersburg den 29. Juni, den 15., 27. Juli, 10., 24. August, 7. und 21. September.

Mittwoch 8 Uhr Morgens den 7., 21. August, 1., 15. und 29. September.

Donnerstag 7 Uhr Morgens den 1., 15., 29. Juli, 13., 26 August, 9. und 23. September.

Freitag 8 Uhr Morgens vom 2. Juli bis 24. Sep— tember.

Juli, 4., 18.

schiffen unvermeidlichen Uebelständen, als der Hitze der Feuerung, des unangenehmen Fettgeruchs u. s. w. belästigt

Billets zu haben sind. Die Preise sind:

zu werden; sie hat geräumigen Salon und Damen-Kajüte, und neben allen Begnemlichkeiten eine aufs Beste ein= gerichtete Restauration, so daß jeder hier Ankommende sich direkte nach dem

Schiffe begeben kann, wo auch die

auf der „Borussia“ à Person 63 Thlr., Kinder unter 12 Jahren die Hälste; (fürs Billet von hier nach Swinemünde und zurück auf 8 Tage gültig à Person 2 Thlr.);

Stettin, den 20 Juni 1847.

Do mestiken bei ihrer Herrschaft 20 Sgrz auf dem sie schleppenden Dampfschiff à Person 1 Thlr. . . : Das Comité der Stettiner Dampfbugsirboot-Rhederei.

17175

1 Am 31. Am 31. August

1847. 1847. Staats-Eisenbahn-Anleihe des

Großherzogthums Baden,

vertheilt in 4100000 Stück „20 Thaler- oder

Zuziehung der Zinsen à 3! pCt. vom Jahre 1845 an, laut Gesetz vom 21. Februar 1815 durch nach fol⸗ mittelst Ziehungen zurückbezahlt wird, nämlich: 11mal 590660

35 Guld en-Oblig ationen“, deren Kapital unter

gende 400000 Beträge vierteljähriger Gulden, 5imal 40000, 12mal 35900, 23mal 15000, 2mal 12000, 55mal 10000, 40mal 5000, J 2mal 4900, 5ỹ8mal 4000, 366mal 2000, 1941mal 1000, 1770mal 250 u. s. w. zu sammen 30 Millionen 261495 Gulden betragend.

HR. Die nächste Zichung ist am 31. August 1847 und da jede

Obligation unbedingt einen der obigen Beträge er⸗ halten muß, deren kleinster 42 Gulden oder 24 Thaler ist, so ist mit Recht zu behaupten, daß keine solidere und vortheilhaftere Kapital- An— lage gemacht werden kann. OkBiGlNAL-OBLIGAIIONEN, billig st cours- mäßig, sind bei dem unterzeichneten Bank⸗— haus jeder Zeit zu beziehen. Plane und jede Auskunft, so wie s. 3. Ziehungslisten, gratis. Auch übertragen wir den Verkauf an solide Geschäftsleute, welche sich deshalb an uns zu wenden belieben.

NS. Da wir auch nach der Ziehung die Obliga— tionen wieder zurückkaufen, so braucht, wer von dieser Erleichterung Gebrauch machen will, als Differenz bloß Fl. 1. 30. oder 1 Thlr. pr. Ct. für jede Obligation an uns eingesandt zu werden.

J. Nachmann & Söhne, Banquiers in Mainz a. Rhein.

Seeländische Eisen⸗ orm bahn. Zinsenauszahlung.

Die auf die Actien in der Seeländischen Eisenbahn— Gesellschaft zufolge 8. 12 des Statuts am 1. Juli d. J.

verfallenen Zinsen von A9 p. a2. von der Einzahlung an gerechnet, werden gegen Auslieferung der originalen

Zinfen- Coupons auf dem Haupt-Büreau der Gesell⸗

schaft (Kopenhagen, Vesterbro Nr. 2 Glacieholm) im Juli Monat jeden Montag und Donnerstag, von 10 dis 12 Uhr Vormittags, ausbezahlt, und haben die Actionaire ihre Coupons mit einem genauen Verzeich-— nisse derselben in numerischer Ordnung auf dem ge— nannten Comtoir abzuliefern. Kopenhagen, den 18. Juni 1847. Die Direction der Seeländischen Eisenbahn.

LTiterarische Anzeigen.

621 Literarische Anzeige.

Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß das im Verlage der He mpelsch en Kunsthandlung erschienene Portrait

des Freiherrn von Vincke nicht mit dessen Bewilligung gezeich net ist, und daß das zu dem Werle des Herrn Dr. Woeniger von uns auszugebende Portrait des

gedachten Herrn Abgeordneten das Einzige ist, zu welchem derselbe wirklich gesessen hat.

Stuhrsche Buchhandlg.

In der Verlags Buchhandlung von

Wilhelm Besser kee Kben e

schienen: Rulslands

oꝛ5 teste Be riehunten zu Scandinavien und stantinopel

von Dr. Kurd von Schlözer.

brosch. 10 Sgr.

Kon-

Anfrage an die Bürgerschaft ö. Berlin's.

Wird unsere gesinnungstüchtige Stadt die um das Wohl des Königs und Vaterlandes so hoch verdienten Abgeordneten, die ohne Empfang von Seiten der Bür=

gerschaft hier eingezogen sind, nun auch stumm und theilnahmlos aus ihrer Mitte scheiden lassen? Wenn ein Festessen nicht angemessen oder der Kürze der Zeit wegen nicht mehr ausführbar ist, läßt sich dann nicht vielleicht irgend eine andere passende Form der Aner- kennung finden, irgend ein stilleres Zeichen unserer Dankbarkeit und der Erinnerung an diese große Zeit?

7146

Die gestern Abend um 11 Uhr erfolgte glückliche Entbindung seiner Frau, geb. v. Spbel, von einem ge— sunden Mädchen beehrt sich ergebenst anzuzeigen

Frankfurt a. M., den 22. Juni 1817.

Der Königl. Preuß. Resident Legationsrath Balan.

Für die Stelle eines Maschi— leo! nen⸗Ingenieurs

an einer größeren inländischen Eisenbahn wird ein theo—= retisch und praktisch gründlich ausgebildeter Techniker gesucht, welcher im Eisenbahndienste bereits erfahren ist. Qualifizirte Mechaniker, welche sich um diese mit ei nem angemessenen Gehalte verbundene Stelle, be— werben wollen, werden ersucht, ihre Dienst-Anerbietun- gen bis Ende Juli d. J. unter Beifügung ihrer Zeug nisse und eines vollständigen Curriculi vitae an die Gropiussche Buchhandlung (Königl. Bauschule) in Berlin unter der Adresse h. L. 127 portofrei einzusenden.

7131

Frischen Ulmen Pfund 5 Sgr., offerirt H. Blankenburg am Harz.

oder Rüster⸗ Saamen, G. Trumpff in

620601 Ein Inserat des 11. Juni in mehreren Zeitungen,

von meiner Mutter, der Frau Kammerherrin Caroline

Wilhelmine von Qualen, geb. Gräfin zu Ahlefeldt= Langeland, mich betreffend, zwingt mich zu folgender Entgegnung der Wahrheit gemäß. Daß nicht sie, sondern ich, alles, was ich schuldete, bezahlte, indem ich zu Potsdam unter lurato= rischer Juziehnng des Königl. Preuß. Militair⸗-Waisen- haus⸗Richters und he dn WTio ien ai n nens Borne⸗ mann, so wie des richterlichen Beistandes des Herrn Kammiergerichts Raths Steinhausen daselbst, und im Beisein meines Schwagers, des Königl. Dänischen Kammerjunkers von Willemaes-Suhm, als mündig quittirt habe für meinen somit empfangenen väterlichen Erb-Pflichttheil, ferner erklärt habe in besagter Akte, daß, wenn ich an Geldern mehr erhalten habe bisher oder noch bekäme, wie dieser mir gehörende Erb⸗Antheil betrage, es mir von meinem zukünftigen Erbe abgerechnet werden solle, und ich endlich, da die Frau Kammerherrin von Qualen als Obervormünderin ihrer beiden Töchter nach dänischen Gesetzen so lange sie lebt den Nießbrauch der Zinsen des gesammten Ka— pitals in Händen habe, mich damit einverstanden er⸗ kläre aus freiem Willen, daß mir die Zinsen dieses nur erbetenen, empfangenen und verbrauchten Erbtheils von dem jährlich m ir zukommenden Pflicht⸗Alimentations- Annum abgerechnet werde, die Frau Kammerherrin von Qualen also in Folge dieser von ihr verlangten, richter⸗ lich beglaubigten, meinerseits ausgestellten Quittung, nichts von ihren Geldern für mich hergegeben noch bezahlt hat, noch ferner an Zinsen entbehren wird;

mir somit allerdings nach Verbrauch meines väterlichen

Erb⸗Antheils nichts weiter an Vermögen übrig ver- bleibt, wie eine jährliche geringe mir zufallende Pflicht= Revenüe, so wie ich auch nichis anderes von der Frau Kammerherrin von Qualen verlangt habe noch ver— langen werde. Potsdam, den 17. Jani 1847. Iduline von Qualen.

715 h

An Wilhelm R. Bedenke, wenn Du dieses liest, daß durch Deine Entfernung die Deinigen aufs tiefste betrübt und in bange Sorgen um Dich versetzt sind; folge der Stimme Deines guten kindlichen Herzens und kehre zurück oder gieb schleunig Nachricht von Deinem Leben und Aufenthalte Deinen Angehörigen, welche mit innigster Liebe und schmerzlicher Sehnsucht dem ent⸗ gegen sehen, sei auch versichert, daß Du noch eine frohe Zukunft zu erwarten hast.

der gogen mit 25 8gr. berechnet.

Preußische Zeitung.

Berlin, Sonntag den 27sen Juni

An die Leser.

1847.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen, leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur

unvollständige Exemplare der Allgemeinen Preußischen Zeitun len, daß wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange desselben danach . können.

nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.

Der vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 RKthlr. Preuß. Cour. für das

zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nächste Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wol⸗ Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene⸗

Inland. Bestellungen für Berlin werden in der Expedition

(Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem an ) n eg, ! gegebenen Datum ei ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post-Aemtern. Bei inzeinen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 2 6

berechnet.

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Landtags⸗Angelegenheiten, Schluß der Sitzung der Herren-

Kurie vom 19. Juni: Schluß der Verhandlungen über die Mit— theilung der Kurie der drei Stände in Betreff der Abänderung der Ver— ordnungen von 3. Februar: Ständischer Beirath bei Abänderung der ständischen Verfassung u. s. w.; Mittheilung der anderen Kurie in Betreff

der Vertagung des Vereinigten Landtags. Sitzung der Kurie

der drei Stände vom 21. Juni: Bemerkungen über die zu beob— achtende Tages-Ordnung; Adresse von der freien evangelischen Kirchen gemeinde zu Königsberg; Bitte in Betreff des baldigen Erlasses einer Militair-Kirchen-Ordnung u. s. w.; Gutachten über die Petition wegen Aufhebung der Geleits-Jölle auf russische und polnische Juden; wird angenommen; Gutachten über mehrere Gnadegesuche; zum Theil abge— lehnt, zum Theil für die Diskussion nicht geeignet befunden; Gutachten betreffend die Petitionen auf Preßfreiheit und Erlaß eines Preßstrafge— setzes; fast einstimmig angenommen; Antrag hinsichtlich der Aufhebung der Anonymität der Presse; bis auf eine Bestimmung, abgelehnt; Gut⸗ achten über den Antrag auf Feststellung des Haupt- Finanz-Etats und auf Kontrole des Staatshaushalts; Verhandlungen darüber; Gutachten über die Petitions-Anträge, betreffend eine Gemeinde -Ordnung für das platte Land in den östlichen Provinzen; wird angenommen; Gutachten über den Antrag wegen Vorlegung aller Gesetze über das Prozeß- und Gerichts-Verfahren an die Stände; Verhandlungen darüber; Gutachten über die Petition in Betreff der Todes-Erklärung verschollener Seeleute; Verhandlungen darüber; Gutachten über den Antrag auf Schärfung der Strafen für Diebstahl u. s. w.; wird nicht unterstützt; Gutachten über die Petition wegen Aufhebung der Erbschafts ⸗Stempelsteuer bei der Succession unter Eheleuten; wird angenommen; Mittheilungen aus der Herren-Kurie; Tages-Ordnung für die nächste Sitzung.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

. Potsdam, den 26. Juni. Seine Majestät der König sind nach Schlesien gereist.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc., entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge— treuen Ständen Unseren gnädigen Gruß.

Wir haben durch Unseren Landtags⸗-Kommissarius von den Zwei— feln Kenntniß erhalten, welche bei der Berathung der Anträge Un— serer getreuen Stände auf Abänderung des Patents und der Verordnun⸗ gen vom 3. Februar d. J. über die Auslegung der §8§. 4 und 6 der Verordnung wegen Bildung des Vereinigten Landtags erhoben wor— den sind. Zur Beseitigung dieser Zweifel wollen Wir, in Ueberein⸗ stimmung mit den von Unserem Landtags⸗-Kommissarius vorläufig ab⸗ gegebenen Erklärungen, Unseren getreuen Ständen hierdurch eröffnen was folgt:

1) Wenn im §. 4 der Verordnung über die Bildung des Ver⸗ einigten Landtages biejenigen Darlehne, die fortan nicht anders, als mit Zuziehung und unter Mitgarantie des Vereinigten Landtags, auf⸗ genommen werden sollen, als solche bezeichnet sind, für welche, das gesammte Vermögen und Eigenthum des Staats zur Sicherheit be⸗ stellt wird, so ist es Unsere Absicht nicht gewesen, durch diese, wört= lich aus dem Artikel IIl. der Verordnung vom 17. Januar 1820 entnommene Bezeichnung solche Staats⸗-Anleihen, für welche nur ein Theil des Staats Eigenthums oder der Staats-Revenüen als Sicher⸗ heit bestellt werden möchte, von dem Erforderniß der Zustimmung des Vereinigten Landtags auszuschließen. Vielmehr ist es Unser Wille, daß die Aufnahme von Staats- Anleihen in Friedenszeiten und die Ausfertigung von Schuld⸗Dokumenten über solche Anleihen, so wie eine Vermehrung der in den umlaufenden Kassen-Anweisungen beste⸗ henden unverzinslichen Staats⸗-Schuld nicht anders, als unter Zu= stimmung des Vereinigten Landtags, erfolgen soll. Dies findet jedoch

feine Anwendung auf die lanfenden Verwaltungs⸗Schulden, indem

dieselben lediglich in Anticipationen der Staats-Revenüen auf kürzere Zeit bestehen und durch sie das Land mit neuen Lasten nicht be⸗ schwert wird. Zu solchen Verwaltungs⸗Schulden bedarf es, wie bis⸗ her, so auch in Zukunft, der ständischen Mitwirkung nicht.

2) Da für die int §. 6 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtags vorgesehenen Fälle, in denen die Einberufung desselben durch politische Verhältnisse verhindert werden möchte, bei Aufnahme von Darlehnen ausdrücklich nur die Zuziehung der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen vorgeschrieben ist, so folgt schon hieraus, daß Unsere Absicht nicht dahin gegangen sein kann, der gedachten Deputation ein Recht der Zustimmung zu Staats⸗-Anleihen beizulegen. Um jedoch jeden Zweifel über diese Unsere Auscht zu lösen, nehmen Wir keinen Anstand, hierdurch Unse⸗ ren auen Ständen ausdrücklich zu erklären, daß die ständische

De ation für das Staatsschuldenwesen nicht dazu bestimmt ist,

n Vereinigl.n Landtag in seinen gesetzlichen Befugnissen hinsicht⸗ 5 der Konsentirung von Staats- Anleihen zu ersetzen oder zu

1

Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden

gewogen.

Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847. (gez.) Friedrich Wilhelm. (gez) Prinz von Preußen. (gez von Boyen. Mühler. Rother. Eichhorn. von Thile. von Savigny. vaon Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uhden. Freiherr von Canitz. von Düesberg.

An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.

entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge⸗ treuen Ständen Unseren gnädigen Gruß.

.Wir haben aus der Uns unterm 23sten d. M. vorgelegten Pe⸗ tition Unserer getreuen Stände auf Abänderung und Declaration des

Patents und der Verordnungen vom 3. Februar d. J. die Zweifel

ersehen, zu welchen die Fassung des 5. R der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages Unseren getreuen Ständen Ver⸗ anlassung gegeben hat. Um diese Zweifel zu lösen, erklären Wir hier⸗ durch, daß in dem durch das allgemeine Gesetz vom 5. Juni i823 bestimmten Umfange des Rechtes der Stände, mit ihrem Beirath ge⸗ hört zu werden, durch die Verordnungen vom 3. Februar d. J. keine Schmälerung eingetreten ist, daß vielmehr dieses Recht in Betreff allgemei- ner Gesetze nach Inhalt des 8. 12 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Tandtages und des 8. 3 der Verordnung über die periodische Einberufung des Vereinigten ständischen Ausschusses, auch, wenn dergleichen Gesetze Veränderungen in den Steuern zum Gegen⸗ stande haben, ungeschmälert auf den Vereinigten Landtag und auf den Vereinigten ständischen Ausschuß übergegangen ist, so weit nicht die zuletzt erwähnte Gesetzesstelle den Provinzial-Landtagen jenen Beirath für einzelne Ausnahme-Fälle vorbehalten hat. Der 8. 9 der Verordnung über die Bilbung des Vereinigten Landtages enthält demnach in keiner Weise eine Schmälerung, vielmehr nur eine wesent⸗ liche Erweiterung der ständischen Rechte. . (.

Wenn Unsere getreuen Stände ferner die Besorgniß hegen, daß in der Bestimmung des erwähnten 8. 9, wonach das dem Vereinig⸗ ten Landtage von Uns verliehene Steuerbewilllgungs-Recht auf, die Domainen und Regalien nicht bezogen werden soll, eine Beschränkung der ständischen Gerechtsame gefunden werden könnte, so wollen Wir diese Besorgniß hiermit durch die Erklärung beseitigen, daß es bei Erlaß der gedachten Bestimmüng nicht in Unserer Absicht gelegen hat, in den verfassungsmäßigen rechtlichen Verhältnissen der Domainen und Regalien irgend eine Veränderung herbeizuführen, daß mithin diese rechtlichen Verhältnisse durch die Verordnungen vom 3. Februar d. J. in keiner Weise alterirt sind.

Was die in der Petition vom 23sten d. M. beantragten Abän⸗ derungen Unseres Patents und der Verordnungen vom 3. Februar d. J. betrifft, so ist Unseren getreuen Ständen aus der Anrede, mit welcher Wir sie bei Eröffnung des Landtages begrüßt haben, so wie aus Unserer Erwiederung auf ihre Adresse, Unser. Entschluß bekannt, an die weitere Ausbildung des von Uns selbst für bildungsfähig er— klärten neuen Verfassungswerkes nicht anders als auf der Grundlage reiflicher Erfahrung zu gehen. Getreu diesem Entschlusse, aber auch eingedenk Unserer Erklärung, daß Wir den Vereinigten Landtag gern öfter um Uns versammeln wollen, werden Wir die auf die perio⸗ dische Einberufung desselben und auf Beschränkung des Wirkungskrei— ses des Vereinigten ständischen Ausschusses gerichteten Anträge Unse⸗ rer getreuen Stände in sorgsame Erwägung ziehen und behalten Uns Unsere Enschließung darüber so lange vor, bis die Verordnungen vom 3. Februar d. J. ihrem wesentlichen Inhalte nach zur u fr gekommen sein werden.

Wenn Unsere getreuen Stände am Schlusse der Petition vom 23sten d. M. an Uns die Bitte richten,

bis zur Entscheidung über die vorerwähnten Anträge auf Abände⸗ rung der Verordnungen vom 3. Februar d. J. die Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staats⸗-Schuldenwesen aussetzen zu lassen, so behebt sich diese Bitte, soweit sich dieselbe auf, die ständische Deputation für das Staats-Schuldenwesen bezieht, dadurch, daß ein Antrag Unserer getreuen Stände auf Abänderung der gesetzlichen Be- stimmuͤngen über die Bildung und den Wirkungskreis der gedachten Deputation nicht an Uns gelangt ist. Was aber die von Unseren getreuen Ständen gewünschte Aussetzung der, Wahl der ständischen Ausschüsse betrifft, so können Wir 6 Bitte schon deshalb nicht Statt geben, weil Wir beabsichtigen, den Entwurf des neuen Straf⸗ gesetzbuches, dessen endliche Feststellung und Publication der Beschleu⸗ nigung bedarf, mit Rücksicht auf die wesentliche Verschiedenheit der darüber eingegangenen provinzialständischen Erklärungen, dem Verei⸗ nigten ständischen Ausschusse zur Begutachtung vorzulegen und den- seiben zu diesem Zwecke 26 bald zusammen zu berufen. Wir fordern daher Unsere getreuen Stände hierdurch auf, die Wahlen der ständischen Ausschiüsse und der ständischen Deputation für das Staateschul- denwesen nunmehr zu vollziehen, wozu die Provinzial Landtags ⸗Mar⸗ schälle unverzüglich die nöthigen Anordnungen zu treffen haben.

Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847.

(gez.) Friedrich Wilhelm. (gez) Prinz von Preußen.

(gez) von Boyen. Mühler. Rother. Eichhorn. von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uhden. Freiherr von Canitz. von Düesberg.

An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.

entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge⸗ treuen Ständen Unseren gnädigen Gruß.

Nachdem Uns von Ünserem Landtags- Kommissarius ange igt worden ist, daß die Unseren getreuen Ständen von Uns überwiesenen Geschäfte, mit Einschluß der Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen, bis zum 2ö5sten d. M. erledigt sein können, haben Wir den Schluß des Er⸗ sten Vereinigten Landtags auf den 26sten d. M. festgesetzt und, da Wir an diesem Tage in Unserer Nesidenz Berlin nicht anwesend sein werden, Unseren Landtags-Kommissarius beauftragt, den Vereinigten Landtag in Unserem Namen zu schließen. Indem Wir dies Unseren getreuen Ständen hierdurch eröffnen, bleiben Wir denselben in Gna⸗

den gewogen. Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847.

(gez) Friedrich Wilhelm. (gez) von Bodelschwingh.

An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Berlin, den 26. Juni.

Nachdem in Folge der vorstehend abgedruckten Botschaften die Wahlen der Landes-Deputation für das Staatsschuldenwesen und der ständischen Ausschüsse gestern in sämmtlichen durch ihre Marschälle besonders konvozirten Provinzial⸗Versammlungen abgehalten waren, erfolgte heute früh um 10 Uhr der Schluß des ersten Vereinigten Landtages.

Zu dem Ende hatten sich beide Kurien im Weißen Saale des Schlosses versammelt. Eine Deputation aller Stände benachrichtigte den Königlichen Landtags-Kommissar, K von Bodel- schwingh, daß der Landtag versammelt sei, worauf der Königliche Kom- missarius mit sämmtlichen Staats-Ministern in die Versammlung eintrat und folgende Rede verlas:

Durchlauchtigste Prinzen, durchlauchtige Fürsten, er- lauchte Grafen, edle Herren,

Hochgeehrte Abgeordnete der Ritterschaft, Städte und Landgemeinden!

Es ist die Stunde gekommen, in welcher auf Befehl Sr. Ma— jestät des Königs, unsers Allergnädigsten Herrn, die erste Versamm⸗ lung des Vereinigten Landtages geschlossen werden soll. Sie ist da⸗ durch getrübt, daß eine kleine Anzahl ö. Mitglieder ihre Bethei⸗ ligung bei dem letzten Akt ihrer Wirksamkeit versagt und sich dadurch einer Pflicht entzogen hat, deren Erfüllung mit der Ausübung ihrer ständischen Rechte im wesentlichen Zusammenhange steht. Die Re⸗ gierung wird das Ansehen der Gesetze zu schützen wissen.

Blicken wir im Uebrigen zurück auf den eilfwöchentlichen Zeit- raum des ständischen Wirkens dieser hohen Versammlung, so werden Gefühle der mannigfachsten Art in unserer Brust sich regen. Wer vermöchte sie zu übersehen, wer ihnen Ausdruck und Worte zu ge⸗ ben? Ein Gefühl aber dürfte Allen nicht fremd sein, das gif daß die Ergebnisse des Vereinigten Landtages weniger fruchtbringend für das Land gewesen sind, als sie es hätten sein können.

Doch verkrau en wir der allwaltenden göttlichen Vorsehung, welche unserem theuren Vaterlande in entscheidenden Augenblicken stets schützend zur Seite stand, . der Samen des Guten und Edlen, welcher hier ausgestreut ist, auf einen a, . und fruchtbaren Boden ge⸗ fallen sei, auf daß er zu einem Baume mit edlen Früchten heran- wachse, unter dessen Schatten kein Unkraut wuchert.

Aber auch ein Gefühl der Freude und des Stolzes durchbebt gewiß Aller Brust; das Gefühl, ja das Bewußtsein, daß alle hier dersammelten Stände und Probinzen auf das innigste verbunden sind, durch glühende Liebe für das Vaterland, für den uns von Gott 6e.

ebenen edlen König und sein erhabenes Haus. Denn Alle ha

ch dazu laut und freudig bekannt. Wie verschieden auch die e ein, wie labprinthisch sie sich durchkreuzen mögen, die hier 6 bie hier eingeschlagen sind, vertrauen wir, daß Alle, die e Gesinnung auf ihnen wandeln, Einem Ziele er gn werden:

Zur galt gin, dei Ehre und Unabhängigkeit, der materiel len und geistigen Blüthe des Vaterlandes, zum Iuhme des i schen Volkes unter einer durch die Stände gehobenen und g unangetasteten Krone auf den Häuptern seiner Könige aus dem edlen Hause der Hohenzollern!!