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1295 Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung. Sonntag den 2 Jun
ĩ ĩ ü ĩ ie Stände ist es der Staats⸗-Regierung allein mög⸗ Landtags-Kommissar; Ich habe hierauf nur zu erwiedern, Rechts und der Vorschriften über die Art der Verfolgung . . eset ir ,. 9 k . i g 9 . D 176. daß einer 6 wie sie von der Abtheilung beantragt ist, um so sehr 9 26 , . sei, ohne gerade den . 4 22 . , ,, , k , e nn , zest enn fdr , nn: b Abtheilung aus der e ge. a, nr n, sei? . ,, . — e e,.
ĩ ᷣ wüirse hierüber ĩ gez ri in 13ten und 17ten Titel des treten können? sollte die Frage; zr Nechts⸗ r . welche Antiage dieser Art gestellt bab'n, Gesez Eniwirfe . kel ,, , , ist, nicht zu folgern, daß behelfe und einzelne Theile des Verfahrens gelten sollen, nicht von strittenes Recht im 9 2. rc selbstständig und unabhängig welche Veränderungen in Personen⸗ und Eigenthumzrechten und in sehr wesentliches, an welchem festzuhalten ich die hohe Versammlung bei ihrer nächsten Versammlung vorzulegen. ß bei der Abthei die Trennung welche wissenschaftlich zwischen Prozeßvorschriften einer. der größten Wichtigkeit für das Recht sein⸗ Sollten alle diese und burchzuführen. Dies ist nur ain pill vb der Veh auptung, i e den genstane , e.
Referent Steinbeck. Ich bemerke, dal ö 2 nung“ seits und Personen⸗ und Eigenthunisrechten andererseits stattsindet, ähnliche Fragen nicht zugleich materielle irksamleit involviren? . es alle Gesetze einen politischen Hintergrund haben, welcher in der po= ständen berathen werden müssen. Dieses Recht ist der Regel nach ⸗ Abgeordn. von Beckerath; Ich gestehe, daß mir der Unter⸗ . fn , g, s burch die Positilve Gesehgebung des Staats aufgehoben sein solle. ferner gleichgültig, ob der Betheiligte über die ihm zustehenden Rechts⸗ litischen Entwickelung, in der wir begriffen, immer noch stärker her- auf den Vereinigten Landtag und auf die Vereinigten Ausschüsse schieb. zwischen persönlichen und Personen=iechten nicht klar gewor- abwechselnd gebraucht wurden, bis man lich entschloß, die . ö. Dies vorausgeseßt, kann es allerdings nicht darauf ankommen, mittel und deren Formen Belehrung zu erwarten hat oder nicht? benflelen könnnen glakff deewochö lege ih auf den Antrag, Laß übergegangen. Has . , Hen n , , r n, ,, „Gemeinde⸗-Hrdnung zu wählen, und k r n,, ob ein Gesetz gerade in Form einer Prozeß-Voischrift, zrlassen wird Ich glaube, daß alle dergleichen Bestimmungen so tief eingrei⸗ alletcherzeßn etzt len bie Stände Fur Berathang gelgngen, win be; welcher selt dem m . i ,, nn, , vorkommt, als Druckfehler zu löschen sei. . ?
ändigen Richtern stattfinde, gewiß betrifft es die Rechte der Abgeordn. von Puttkammer aus
Innern nichts versäumt werden wird, um den Provinzi
Stettin: Ne er ni erielle Re er soird, söondern in fen in die Eigenthums, und Perssönlichen Nechte, daß es unbedingt deutendes Gelpfcht und bitte Sie, daß Sie ihn, wie er gestellt ist ausgegangen, daß diejenigen Gesetze, welche blos die Form betreffen, vor icht ͤ . e. ahr ö 6 6 , , ren hhernt nn,! keolbensch 1 daß sie durch die vorgängige Berathung mit den ¶ und ohne . auf das . unterstützen. ; ; in 3 ein . verfolgt werden soll, nicht zu denen gehören, Personen, ob bei einem solchen Gerichte ein Staats / Anwalt vorhan⸗ Zwed gebabt, für Kolnmern zue Fund, , . n dnl . dassc he Personen⸗, Eigenthumsrechte oder Steuern zum Ständen auch in das BVolksbewußtsein dringen. Wenn ich nun die ] Abgeordn. von Donimierski:; Auf vielseitige Beschwerde über welche das Gutachten der Stände eingeholt werden muß. Die den ist oder nicht; diese und alle Prozeßformen, die die Verhandiun⸗ e, der gorlige reer i n . . scch Gigenstande hat, Allgemeine Nothwendigkeit der Vorlegung der Prozeßgesetze ang die der, Probinzial-Stände iiber den Erlaß von Gesetzen ohne ständischen Frage: was ist Necht? ist nach der Ansicht des Gouvernements gen und die Vertheidigung betreffen, hängen nach meiner Ueberzeu⸗ , . 1 1. 6. . . sst dasselbe den Ständen vorzulegen aber in jedem anderen Falle, Stände nachgewiesen zu haben glaube, so mag, es mir zergönnt sein, Beirath, die wichtige Veränderungen im Personenrecht enthielten, er⸗ eine materielle; die Frage; wie lann ich das Necht erlangen? gung mit den Rechten der Personen aufs ,, Wäre , . D e rn. 36 . 13 nächste . es sich um rein reglementare Anordnungen handelt, hat die Re darzuthun, daß ein solcher Grundsatz auch früher dollständige Gel. ging . der Bescheid, die Gesetze beträfen nur das Prozeß- eine formelle. Letzteres gehört in die Prozeß-Ordnungen, und Ver- dies nicht der Fall, so könnte die bestehende . e , ohne er als solcher hier nicht eristirt. * glaube 94 . . . 66 feine Verpflichtungen gegen die Stände. . tung gehabt hat. Unter vielen Beispielen dieser Art will ich hur Verfahren. Der Petent scheint sich in Folge eines solchen Beschei⸗= änderungen desselben bedürfen des ständischen Beirathes nicht. Es den Beirath der Stande abgeandert werden, und es würde dies ha- Provinzial - Landtag leine große Verscumniß , oe. . 46. Jo ist die Sache ichn gon der Regierung angesehen, vielfach, eins anführen. Ich meine die Kammergerichts- Ordnung von 1748. des, wie er in Betreff des Gesetzes vom 28. Juni 1844 ergangen ö. dieser Grundfatz klar hervor aus den vielen Umwandlungen. der mentlich in demjenigen Lane theilt der auf seine e, He⸗ . genug haben wird, sich aus zusprechen 2 a , , . . wie ö Vis in die Gesetz Sammlung ergiebt, danach prozedirt, und Diese Kammergerichts-Ordnung ist mit den Deputirten der damali⸗ ist veranlaßt gesehen zu haben, den Antrag zu stellen, daß sammt⸗ rozeß . Ordnungen, welche eit e Jahre 183 ahne ande ger, nihtederfassung einen an erth li cher 6. . ,,, 9 . 6 . h von den Ständen in Ansehung des Grundsatzes keine Einsprache gen Landstände auf ausdrückliche Königliche KabinetsVrdre berathen liche Gesetze über das Prozeß Verfahren der ständischen Berathung Beirath vorgekonimen sind. Wenn aber jetzt die Behauptung aufge⸗- gung hervorrufen, ich sage Beunruhigung, nicht weil ich 1 ein J ö. . korden nd Liese Teputirten der Landstä nde aben Lemhäcst ihre 9 vorgelegl würden. Näch dem kurzen Inhalt, der üns aus der Pe- stellt wird, daß diese Ünterscheidung eine schwierige fei, und daß in Mißtrauen in das Gouvernement setze, auch nicht, weil ich es für Ker hig der Abtheilung w . . es nicht in der Absicht der Regierung gelegen, denselben zu Approbation schriftlich bezeugt. Ich folgere hieraus, daß unsere er⸗ tition mitgetheilt ist, ergiebt sich, daß Petent von der Ansicht aus Gesetzen, die prinzipaliter über das Gerichtsverfahren handeln, auch wahrscheinlich, oder auch nur für möglich halte, daß man n, , . . — d . 4 *. 9. di. elt shied vom 27. Dezeniber 1815 an habenen Landesherren es ebenfalls für ein dringendes Bedürfuiß er geht, die Befugniß, seine Rechte geltend zu machen, sei eben ein materielle Bestimmungen vorkommen können, so mag dies zugegeben tig noch an eine Abänderung der rheinischen Gerichtsverfassung irgend e , n , , en . 8 n, N, ,, . e ] tdenfalls die Verordnung vom kannt haben, die Stände üher Prozeßgesetze zu hören; denn das der Person zustehendes Necht; also alle Bestimmungen, welche werden, und in dieser Beziehung entspricht das Verlangen, welches in wie denke; ich führe es lediglich an, um darzuthun, wie wesentlich Antrag für o richtig daß ich auf das, ferner . . . kö . 9 . é 9 schwerde emacht halten Piojekt dieser Kammergerichts-Ordnung wurde auf weiteren König— die gesetzlichen Schranken betreffen, in welchen das Recht, geltend ge⸗ dem Amendement des Deputirten der schlesischen Städte ausgedrückt es unter allen Umständen ist daß auch in Bezug auf das gerichtliche verzichte, well ich durch die amtliche Erklärung des Herrn Dandteg . . Hum ö. i r g e ren. r 96. . sssscchen Befehl ein Jahr vorher gedruckt und allgemein bekannt ge macht werden kann, beträfen auch ein Personenrecht. Dieser Ansicht ist, ganz der Intention des Geuvernements. So viel ich mich erin. Verfahren der Beirath der Stände nicht umgangen werde. Ich habe Kommissars die Sache erledigt halte— indem es darin aus heiß er Nr. 60): zer
Landtage
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; 2 833 , . it den Landständen und einem Jeden frei stehe, binnen trete ich bei, und man kann daraus folgern, daß alle Gesetze über nere, geht das Amendement dahin: aus dem Landtags-Abschiede für die Rheinprovinz vom 27. Dezember Eine Stimme (vom Platz): Ich trete dem bei, daß, wenn die Bitte der Stände beruhe auf . Dergus es ung . ,, a, . ue ellen . das. Prozeß / Verfahren nach der Bestimmung des Gesetzts! vom 5. * Senne ar gebeten werden möge, solche Vorschriften, welche 1816 ersehen, daß nach den damals beim Goudernement obmwaiten es möglich ist, der Entwurf für Preußen schon vor dem nãächsten die r nn, solche . ,, Fu firten der Stände de . regulirt werden sollten. Ich glaube Juni 1823 den Ständen zur Berathung vorgelegt werden müßten. das materielle Recht betreffen, auch wenn sie in Gesetzen vorkom⸗ den Ansichten alle Gesetze über die Organisation der Gerichts⸗ und Provinzial Landtage bekannt gemacht würde. ö ständischen Verathung hätte , n,, ö. he nur bas daher, daß sowohl aus Gründen innerer Nothwendigkeit, als aus den Wichtig ist auch, was von. dem vorigen Redner schon erwähnt wor⸗ men, welche das Gerichts⸗Verfahren behandeln, dennoch den Stän⸗ Untersuchüngs Behörden, so wie über die, Kompetenz der Gerichte WVandtags-Kommissar: Ich habe gesagt, daß die Regie 2 jedoch ügems ine gn , . , . gane wu, von unseren erhabenen Landesherren selbst ausgesprochenen Grund den ist, daß in der Rechtspflege die Form vom Wesen sich nicht tren⸗ den vorgelegt werden mögen.“ . und über die Vertheidigung nicht zur ständischen Cognition gehören. rung Alles aufbieten werde, um dem Wunsche der Versammlung zu Verfahren über die n, . n . . e, ,. sitzen her Antrag, die Prozeßgesetze ebenfalls den Ständen vorzule— nen lasse, vielmehr beide im engsten Zusammenhange mit einander stehen. Ich glaube, daß der Abgeordnete das Amendement in diesem Ich glaube, daß es Sache des Landtags ist, bei Sr. Majestät dar⸗ entsprechen. . zu den Gesetzen, welche Veräh 1 ö hiulanglich ,, Die gewaltsame Trennung führt zu Konsequenzen, wie wir sie leider Sinne hat stellen wollen. . auf anzutragen, daß den Ständen das Recht unbestritten bleibe, Abgeordn. von P uttkammer aus Stettin: Wenn die Be oder Eigenthums, Rechten n, , . ne g ner 9 zlbgeor dn von Mylius: Auch ich habe um das Wort gebeten, aus der Erfahrung kennen gelernt haben. Die wichtigsten Gesetze, (Der Abgeordn. Dittrich bejaht dies.) auch diese wichtigen Gesetze zu begutachten. Ich glaube, daß dazu rathung früher und nicht am Schlusse des Landtags vorgekommen nicht gehören, die rer duung , , st 9 Ver um SGle e . Herren, zu ersuchen, deim ursprünglichen Antrage, wie wie das vom Petenten angeführte vom 28. Juni 1844, das über die Ich resumire, daß das Gouvernement von dem Grundsatz aus- um so mehr Veranlassung ist, und daß solche Declarationen gewiß wäre, so würde ich meine Ansicht weiter entwickelt und den Wunsch das Verfahren in Ehesachen . ö . 3 Bessm er vom Petenten gestellt worden ist, Ihre Unterstütznung zu gewähren, Absetzbarkeit der Richter vom 29. März 1844, und sogar die neue gegangen ist, daß das Necht der Verfolgung seines Rechts ein per⸗ um so weniger Anstand bein Gouvernement finden werden, als die vertheidigt haben, daß eine Gemeinschaft der Nittergiiter und won meidung aller dem materielizn 6che n n,, ö ba nner einzig üchtige ist, welcher bei dieser Debatte gengmmen Kriminal Ordnung vom 17. Juli v. ;, welche die wichtigsten, Ga- fön liches, aber kein Persanenrech t. sei, und daß die gesetzlichen J meisten anderen dentschen Verfassungen, und namentlich die bayerische, gemeinden hinsichtlich der Armenpflege in den Entwurf aufgenommen mungen sich als ein reines Prozeß 0 öh wa , . k kann und da ich ihm namentlich den Vorzug vor dem Amen rantieen der persoͤnlichen Freiheit enthält, sind erlassen, ohne ständi⸗ Bestimmungen, welche lediglich das Verfahren betreffen, den Stän⸗ badensche, weimarsche und nassausche ebenfalls nur von Gesetzen re⸗ werden möchte. Bei Lage der Sache muß ich auf ein weiteres Ein kein gesetzlicher Grund vorhanden, dan be der Berathung i,, gebe welches zuletzt eingebracht worden ist. Der Antrag. näm- schen Beirath. um allen diesen Schwierigkeiten für die Folge ein⸗ den nicht nothwendig dor gelegi werden müssen, daß ber alle Bestim⸗ den, die Personen. und. Eigenthums rechte betreffen, wãhrend doch gehen verzichten, indem ich die Berücksichtigung meiner Ansicht der der Provinzial Stände zu unterlegen; . ö ah , Uinterstii gung ich von Ihnen erbitte, ist: J für allemal abzuhelfen, trete ich dem Antrage des Petenten bei und mungen über das materielle Personen⸗ und Eigenthumsrecht, auch meines Wissens in den ständischen Versammlungen dieser Staaten auch hohen Staatsregierung anheimstelle⸗ . Man kann die Nichtigkeit der ki , n,. 9 Se] Masestät den König zu bitten, künftig alle Prozeß- Gesetze erkläre mich gegen das Gutachten der Abtheilung. / wenn sie in Gesetzen über das Gerichts verfahren versteckt sein möch⸗ überall vie Prozeßgesetze berathen werden. Der innige 3 Abꝗgeordn. Son Friesen: Nur zwei Worte wollte ich hinzu- ] Ansehung der Verordnung vom 23. Jun zwar dahiugestel . . (cd iber! as Gerichts Verfahren und die Rechtspflege vor ihrer — Neferent, von Werdeck: Zur Rechtfertigung des, an= ten, dennoch zur Cognition der Stände gehören. hang zwischen dem materiellen und formellen Recht ist bereits von die⸗ erkennt aber, Juhalts jenes Landtags. Akzschiedes kun . ö ö . . Ständen zur Berathung vorzulegen.“ . gegriffenen Abtheilungs-Gutachtens möchte ich mir erlauben, Einiges Abgeordn. Zimmermann aus Spandow: Eine hohe Ver- Fer Stelle aus ausführlich dargethan worden, so daß ich die Ver⸗ für den östlichen Theil erbeten werden solle. Wenn nun nicht auck der der Abtheilung gemachten Mittheilungen, die , . n. . . . wesemnllichtn Gründe, weiche für diesen An . hinzuzufügen. Es ist zunächst angegriffen worden, daß die Abthei⸗ sammlung muß ich um die Nachsicht bitten, zu meinem früheren Vor⸗ on mlung durch weitere de, nicht ermüden will. Ich ee. die Provinz Sachsen gemeint sein sollte, so wünschte ich eine beson ein Prozeß Gesetz auch andere, als bloße Prozeß ; , ö ö ö eren im Abtheilungs Gutachten selbst anerkannt sind, . ⸗ lung behauptet habe, es bestände theoretisch ein Unterschied zwischen trage Einiges nachträglich bemerken zu dürfen. Der Herr Referent schränke mich dert n , Wichtigkeit dieser Frage ,, dere Bezeichnung dafür. halten könne, und hält sich alsdqun n ,, , , , ö! 1 selbst erklärt hat: ; . Recht des Prozesses und dem Personen⸗ und Eigenthumisrechte. An⸗ hat in Ansehung der von mir, allegirten Kammergerichts-Ordre von wünsche, daß die Versammlung den Antrag, wie er in dem hei⸗ Tandtags-Kommissar: Die Provinz Sachsen gehört nach ständischen Berathung gedeihen zu lassen. — Tie Abtheilung ist des ⸗ . sogat die Regierung selbst es anerkennt, Laß ein Prozeß— dererseits, in wiefern sich dieser unterschied praktisch in allen Fällen i748 erklärt, daß sie den Ständen, deshalb vorgelegt worden sei weil lungs- Gutachten als derjenige des Petenten. bezeichnet it ger ng; dem gesetzlichen Sprachgebrauch zu den 6 st lichen Provinzen, im halb der Ansicht, daß man sich hierbei 3u beruhigen habe. w . . . als bloße Prozeß Voꝛschriften enthalten könne durchführen läßt, ist schwer zu sagen. Ich bin ganz mit dem Herrn wahrscheinlich materielle Rechte darin vorhanden seien. Diese Folge⸗ gegen das n, muß ich mich . weil . 3 . 3 Gegensatz zu den westlichen: Rheinland und Westfalen. Denn da, wie gezeigt, nach der bestehenden Gesetz gebung ö 6 e, fie alsdann verpflihtei sei, den Entwurf zur ständischen ö Petenten darin einverstanden, daß es der Gesetzgebung nichtimmer geglückt rung des Herrn Referenten wäre aber lediglich nur dann richtig, wenn satz. „die deen, , ,,, ; 1 e . ö. ö. e Maärschall: Es hat sich Niemand gegen das Gutachten aus Vorschriften als solche den Ständen nicht vorgelegt zu ,, 1 gedeihen zu lassen.“ sst, diesen Unterschied gehörig zu wahren. Indessen können wir, wie das Gesetz von 1823, welches den Unterschied der Gesetze, die Per⸗ betr e ffen ö über die S ,,, em seh ge, ö. . 26 gesprochen, und wenn nicht 2 Mitglieder die Abstimmung verlangen, chen, so kann es sich nur fragen: Ob in dem oben angeregten ö e nn. Grund aber, welcher gegen den ursprünglichen . gegenwärtig der Antrag gestellt ist, uns nicht verhehlen, daß der An⸗ sonen⸗ und Eigenthumsrechte aufstellt, bereits 1748 publizirt gewesen nicht hinüberzukommen ist. . h 9 e ö. ö. . hig aß r . so nehme ich an, daß der Vorschlag angenommen ist. ̃ Falle eine genügende Veranlassung gefunden werden ,. A ö der Abtheilung vorgelegt worden ist, besteht darin, daß, trag eine tief eingreifende Veränderung unserer Berfassung zum Ge- wäre. Da nun aber dies nicht der Fall ist, die damalige Gesetzge⸗ , . w, . ö ö ahin er . i. . . ö Keine Sümméè dagegen.) derung in dieser' Gesetzgebung, wie sie die Gewährung der Wünsche tra ö. ,,. . ; genstande hat. Als Basis müssen wir das Gesetz von 1823 ansehen. bung einen solchen Unterschied nicht kennt, so glaube ich, daß bei der ( setze, welche das Prozeß⸗Verfahren betreffen, zu ihre 9g Wir kommen jetzt zu dem Gutachten über den Antrag des Herrn der Petenten in ihrer Allgemeinheit erfordern würde, zu beantragen. wir Enn eng ml schen Prozeß Borschriften einerseits und Perso « In diesem Gesetz ist ausdrücklich der Beirath ber Stände, als noth. Vorlegung der Rammergerichts Lrtmng , Sind nicht die an ae eg d, hen, ,, . Abgeordneten Franzius. Ich ersuche den Herin Referenten von Die Abtheilung muß dies verneinen. * ische 6. 44 Cigtnchumẽè Rechten andererseits, wissenschaftlich statt wendig vorausgesetzt bei Gesetzen, welche Personen⸗ und Eigenthumg⸗ enthaltenen materiellen . sondern lediglich die freie un⸗ ; ,,, h. gibi . 9 ö 3 3 Werdeck, seinen Platz einzunehmen. Allerdings waltet über die Anwendung des Grund satzes zw, mn da. d d ch die pofitive Gesetzgebung des Staats nicht auf . Rechte betreffen. Es ist gesagt worden dazu seien gehörig; alle Gesetze, welche verschränkte hochherzige Absicht des Landesherrn, die Stände vollstän 36 ich 39 md a Hh 1 J 9 3 Ih ö daß . Refexent Son Werdeck (beginnt zu lesen). der Regierung und den Ständen eine gewisse Meinungs Verschieden= habe, . ; 6. Personen zum Gegenstande haben. Aber Personen Rechte und persön- dig über die materiellen und formellen Bestimmungen zu hören, den edner vor ) 6 3 . 16 ae g e e , . 1 Lan ͤ it ob? judessen läßt sich erwarten, daß im Allgemeinen in der Folge gehoben sei. * J , liche Rechte sind wesentlich verschieden. Es ist exemplifizirt worden Ausschlag gegeben hat, und muß es lediglich dem Urtheil der hohen Amendement, so wie es von einem geehrter geordneten der Stadte (Es wird gerufen: laut! laut!) beit ob; indessen läßt sich erwarten, 6 . ge ) 283.07 Meines Erachtens existirt wissenschaftlich eine solche Trennung , ; ; 85 e . 6 de R ö ) Ansicht dieselbe bei flichten zu Schlesiens gestellt ist nicht weiter geführt werden. Das formelle . nn n nnen , . . der 1 gar ,, hene die Abtheilung würde in Rroßg Verlegen un . ,, ö , f., e nn ng n . liche, . . Recht, Recht von dem materiellen Recht streng zu sondern, wird immer mit Viest ): SeSTfü, Som 28. Juni 1844 verheiße em preußischen Land * ) . 1 . . äs nne Inhe ht 9 ge J ⸗ ö . h ; ! . ) ) 2 ,,, ; . ö. z . . . fan, Alb fh er e , de er gensten ö der Ergeb⸗ heit kommen, wenn man von ,,, , e. . n , ah, ö handelt sie zugleich vom Gerichtsstande, mithin recht eigentlich von ob Jemand appelliren kann, ob und welche Kontumazial⸗Folgen aus , ,,, . ,,, . Gutachten nisfe ker Verordnung sich Gelegenheit sinden werde, die mit besonde⸗ der sis behauptet, daß sie ,, Shstem giebt Personenrechten, dann kanmngaber auch der Vorgang bei der Kammer. gesprochen werden kanten, e , i ,, . ,, 35 fr! beispielsweise an, daß die Be⸗ . ö . . der . . rer Beziehung auf diese letztere noch obwaltenden Bedenken vorzu⸗ Vie Sache ist nlir die: Zu ,, . ,. so rg formeller gerichts Ordnung von 1748 für uns nicht maßgebend sein, ö, die und welche Nechtebehesfe verstatte werden, offenbar hö hst. wich ige ist, é , zijn 9 , , , fünften Abtheilung der Kurie der drei Stände des Ersten tragen. es verhältnißmäßig nur wenige Vorschusten, . ganze Angelegenheit sich zugetragen hat vor dem Erlaß der Gesetze materielle Folgen involviren, und daß eben deshalb die Vorlegung stimmung d pe or . pe . . 38 / Vereinigten Landtages, Mit Rücksicht auf den Mangel einer rechtlichen Grundlage für Natur wären, daß sie der materiellen Seite 3 1 ,, , zon' 1823. Ich erinnere aber daran, daß ein solcher unterschied wie aller betreffenden Gesetze an die Stände höchst nothwendig erscheint. wenn sie nicht mit . z lärung eantwortet werden, daß man der , , . einen so allgemein gehaltenen Antrag, als derjenige des Petenten ist, neben ihnen auch“ andere, welche, rein materieller Natur sind; (eine in unserer Gefetzgebung, zwischen Gesetzen formellen Inhalts und Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich habe nur ein kurzes Klage wider spreche rechtskräftig werden, schon gewaltig in das Mein den Antrag des Abgeordneten von Franzius, wegen Vor beindet sich unter diesen Umstanden die Abtheilung in der Unmög große Menge der gesetzlichen Bestimmungen hält aber zwischen ihnen materiellen Inhalts auch in anderen Staaten gemacht wird. So Wort noch zu sagen. Ich kann mich vollkomnien dem Amendement und Dein eingreift, indem auf Grund des rechtskräftig gewordenen lichkeit, denselben zu befürworten, und trägt einmüthig darauf an: die Mitte und hat eine sormelle und eben 0 , 66 3. p viel mir gegenwärtig st existiren Verordnungen erster Art in der anschließen, was der gechrte Abgeordnete, . ic zugleic m Sekte ziel ue, vie En gun, (in ed i re. be , ef denselben auf sich beruhen zu lassen. man in einzelnen Fällen zweifelhaft sein lann, welges Rzmen das französischen Gesetzgebung, welcht als Ordonnanzen dastehen; und eine tariat befindet, gestellt hat; ich wollte dasselbe stellen, ich wußte nicht, werden kann. Ich glaube, um onflikte über die Scheidungslinie 2 K . ö ö k a . 16. 97 we; * ? n nns e sei, ob das materielle oder das formelle. Ich erinnere hnli Prä tive übt die Königin von England aus. daß es schon früher eingebracht war. Nur darauf kommt es in die⸗ des formellen von dem materiellen Rechte zwischen der Regierung Der Herr Antragsteller knüpft an diejenigen Vorgänge an, welche Berlin, den 27. Mai 1847. überwiegende er V,, n, setzlichen Vorschriften, die ähnliche Prärogative 9 d ö k ; her eingebhrad 9 3 kan Ctanden zu vermeiden, muß der Antrag des Petenien ste= in der prenßischen Ständeversammlung sich mit Bezug auf Die fünfte Abtheilung der Kurie der drei Stände des Vereinigten nur beispielsweise an ine Shäenge n Ceed fn we, , n ntechi— Abgeordn. von Auerswald: Auf das eben esagte be ser Sache an, daß wir nicht den Grundsatz verkennen, der in . 9. , . . ,, . e, ,,, die Verordnung Über das Verfahren in Ehesachen vom 28. Juni Landtags. namentlich sehr entsheidend, 6 . irn, . 6 merke ich nur, daß mir keinesweges darüber Streit obzuwalten , Landtags-Abschiede vom Gouvernement ausgesprochen ist, Laß etwas, , ,, . ha g . 9 35 . 365 1844 t von Werdeck. Plange. Frhr. von Norgest— Neum nun. unde 396 ö ö den vischiedenen . 1 , ,, 6 3 e ef sch; 7 r n n, , . hn. . eher ef kann . dieser 6 99 wilsahrige⸗ zugetragen haben; — indem auf den Antrag der Ver sammlung welche Marx. Bertram. von Wedell. Schult. Ziemßen. k , behandelt worden sind nn e ,,, . . ö betrn h si ö der nicht. 3 ner 6. . 5 ñ ae ö ö ö. gern fan dl Gehör bei dem Goudernement zu finden well ich nicht abzusehen ver⸗ sich zugleich bedauernd über die Nichtvorlage der Verordnung an die Thomas. Jordan. Frhr. von Gaffron. von Potwor owski. Gesetzgebungen verschte en ö. . . . ob gewisse Gesetze als rein . zi ( etrach . mne h 3. ,. woh en , . heit ,. ann, im Vo 9. sand, 6. e , welchem . . . Regierung wich; wn schens werth Stände ausgesprochen) . Marschall: Der Antrag ist von der Abtheilung nicht befür— Wenn . schen an un ö . . ö. . ö — Daß sie es nicht ind, glaube ich⸗ j vor ö von i — en e, er sig auf ein esetz n in , . jedermann sehr wesentlich n on , n , Ke e, rn n n,, ehrere Bestimmungen derselben zu suspendiren, wortet worden, und es fragt sich nun, ob er die nöthige Unterstützung und. formellen Vorschriften nicht errsthn . 66 e e, w, der preußischen Ritterschaft dargethan worden.ͤ Warum, ich as das Personenrecht schon dadurch alterirt fand, daß der ttatus her- ,, an R 2 ; * r. 2 29 schied vem 27. Dezember 1845 in der hohen Vers ung findet? Stände sein, bei jedem einzelnen Gesetz, welches erlassen werden Wort ergriffen habe, ist, um dem Referenten zwei Punkte bemerklich sonae verändert war. Indem auch die Verordnung, welche in Be⸗ Land über die Formen, unter denen ihm echt gesprochen werden in dem Aller höch sten 2 e . 6 . , . . . . . e nt, soll, als Vorfrage zu erörtern, ob ein Gesitz nur rein formelle Vor— zu machen. Einmal, da er einen Unterschied zwischen Personen und zug auf das Ehescheidungsverfahren erlassen wurde, den Gerichtsstand soll, hegt, und bin ich der Ueberzeugung, daß alle in dieser Bezie⸗ den Camden nn, in; 8 . n e nn , , . z e i ,. . Die verehrte Abtheil schriften enthält, mit deren Prüfung die Stände nichts zu thun ha⸗ rsönlichen Rechten macht, so muß ich bemerken, daß der Abgeord⸗ fo wesentlich verändert, daß, während man früher das Recht hatte, hung vorgetragenen Bitten gewiß von der Regierung gern werden 26 , * , g 6 , gung 1g vorn eg, 1 J ö ,,, . ben ; oder ob es auch von der Art sei, daß es Vorschriften enthält, . dem er zu antworten schien, ganz einfach von den Gesetzen seine Sache beim Unter-Gericht zu verhandeln, man nun genöthigt war, entgegen. genommen werden. Ich kaun deshalb, nur darauf antra⸗ ne, , . 1 . . ., . 44 t. 3. ,,, Voraussetzung in die materieller Natur sind, welche Personen- und Eigenthumsrechte sprach, in denen wörtlich die Rede von Rechten der Per sonen ist. sie beim Ober⸗Gericht anzubringen, und Jedermann darin eine we⸗ gen, daß zunächst der Antrag des Petenten, als am Weitesten ge⸗ en Pravinzial-Ssänden nur die Entwürfe solcher allgemeinen Gesse Man kann diz dicht gleit de. 3 (anwar bahengastelt sein betreffen, und ich, glgube, daß die setteren Gesetze die bedeutend über är claube, daß dieses Wort gebraucht worden ist, und es kann sich sentliche Veränderung im Personenrzchte elblicken mußte. Daher fann hend, von dem Herrn Marschall zur Entscheidung gestellt werde, und . , n, g. i, n, wersen, um, n. ,,. . . 5 . 66 . ge f db, wiegi nde Anzahl sein werden. Denn es ist ein blos materielles 3 . dieses Wort handeln. Wenn aber der Referent gesagt hat: ian nicht leicht zustimmen zu dem Grundsatze, welcher in der Ent⸗ daß das Amendement nur eventuell zur Beschlußnahme gebracht wird. n, , . Rid in sen ene, nm, gegen sant 3 . , ,,, e, . . 4 e, Recht, als schon kaum denkbar ist, indem jedes Recht nur von Be es handelt sich hier um eine Abänderung der Verfassung, so ist mir scheidung auf die Reclamation ausgesprochen war, daß dies Gesetz Nuf zur, Abstimmung.) ; aber Prozeßgesetze, durch welche nur das Verfahren über die Verfol—= und der der Abtheilung gemachten Höitthäi! eng, Tr 2 . deutung ist zu gleicher Zeit in Bezug auf die Personen, die es zu dieses völlig unerklärlich, da es sich nur darum handelt, auf welche um deswillen nicht als die Personenrechte verändernd angesehen wer⸗ Abgeordn. Dittrich: Die Absicht meines Amendements ging gung der Rechte geordnet wird, nicht gehören; — auch ferner darin an, daß ein Prozeß-Gesetz auch andere, als bloße Prozeß-Vor , ?! . eiseßen e, alfo nicht zugleich der . , n. hee e,, Derfass ang! ausgesprochene Grund fte an. ben konne, well ez ein DYroz alf fer ben g i nig , h . e. im Wesentlichen auf das hinaus, was die Petition beabsichtigt, und bestunmt ist, daß die beantragte Suspension eineiner Bestimmungen schriften enthalten könne.“ = zwischen dem 5 ist . personen hre Rechte geltend machen kön⸗ , sosnt Es handelt sich einfach um die Frage der lich behaupten daß es nicht Prozeß geseße geben könne, welche die ich setze nur hinzu, was in Bezug auf die bestehende Gesetzgebung der Verordnung nicht stattfinden könne und auf die Allerhöchste Srdre Die verehrte Abtheilung erkennt also. am daß zwischen . 26 ge wenn fie streitig werden, zur Entscheidung zu bringen, so n d mnd mir scheint es, als wenn die Frage eigentlich nicht Personenr echte nicht alteriren. Deshalb würde ich dem Antrage des mir nöthig schien. Ich bin jedoch durchaus nicht gegen den Pe⸗ vom 23. Juni 1814 verwiesen sei, nach welcher zur gründlichen Vor- Geuvernement und den Ständen Meinungs⸗-Verschiedenheiten o 1e . ö 9 , , Rel . ö blcßer Schatten , Kii sondern es sich darum handelt, daß das Gouverne- Petenten nicht bestreten können, aber dem Amendement des Abgeord- titions- Antrag; ich habe das Amendement nur deswegen gestellt, weil . ber die — der e, , d, n ö , . ken, 26 un nnn n,, K 5 nech geri . der, 91 e außer aller Verbindung, mit , ⸗ vir. rd ge re, solcher rt, welche die Rechte neten, 9 sich auch im Sekretariat besindet, schließe ich mich voll. die Abtheilung die , . nicht befürwortet hatte. Wird . h Folgen der Ehescheidung zu erlassenden Gesetzes die Er- halten oder nicht. m diese Verschie ) . n . 3 . d , q; ; ; . . , . ahr hien, e Ang ste j ĩ ö der Verfammlung die Petition, welche den Königl. Landtags⸗Mar⸗ fahrung e g . über die eg des durch die /. vom zu lassen, habe ich mir erlaubt, einen Abänderungs⸗-Vorschlag dahin jedem Individuum r . gh . . va . der ,, J , kommen an. all . 3 , 1 bringen 3 9 s 28. Jäni 1844 angeordneten Verfahrens gesammelt werden sollen. zu stellen: . . . aber den Antrag, . . ir wichti f die ganze Mo wird, . ich 4 . . . gend n Recht zer Person men z berstels' sich don selbst, daß das Amend ement wegfällt; wird sie aber Der Herr Ünkeagstelle. wänscht num, Sr. Majestät ben Umstand, „Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten, diejenigen Gesetze über noch aus einem anderen Grun . fir h . z 9 . f ea. nicht Kö ,. ö duch welches dieselbe in den Stand das, was der geehrte Redner wegen des Ehescheidungs-Gesetzes ge⸗ nicht angenommen so dürfte die Abstimmung über das Amendement daß jene Verordnung den Ständen nicht zur Berathung vorgelegt das Prozeß und Gerichts- Verfahren, so wie über die Rechts- narchie. Es hat nämlich eine. jede Hesehgehung außer ö; . . 1 « giebt, so ist ö. . Nech . hes sagt hat. Der Jer ner erwähnte, daß kurch das Gesck der Gericht Vihted nf, . worden, zur nochmaligen Erwägung vorgetragen zu sehen. J pflege, welche zugleich den materiellen Rechten angehörige Be— schen und unmittelbaren persönlichen Verhältnissen einen J geson 26 « gesetzt wird, ihre 5 kö. Platz): Was ich erwäh— stand als solcher verändert wäre, Dies ist insofern nicht richtig, als Marschall: Er deducirt; wie außer den Präliminar Artikeln im Allgemeinen stimmungen enthalten, den Ständen zur Berathung vorlegen zu politischen Hintergrund; wir, können uns aber nicht ver , aß Abgeordn. vou ö eie, J . ‚ n, die Ehescheidungen nach den Vorschriften der Gerichts-Ordnung bei den . Landrechte im ersten Theile das Sachen-, im zweiten das Personen— lassen.“ auf dem Stadium der Entwickelung, in welches uunsere . ese 5. i . nen wollte, ist . den ö ö. er J 266 ge . * . Obergerichten verhandelt werden mußten, späterhin die Ehescheidun⸗ an , und dort im 131en Titel unter den Rechten und Ich glaube, daß ich zur Unterstützung dieses Antrages nichts . , . 4. elt ,, . , , k . ö h. gen ber Nichteximirten v 3, delegirt wurden. Rur ichten des Staats gegen seine Bür das esetzge⸗ iter anzuführen habe. reten wird. Es ist dies na er Prozeß- Gesetz gebung — ,, dem wegen en, diese Delegation ist durch das Gesetz zurückgenommen worden. 2 als Majestätsrecht, und im n , , e m n . , , Ich muß nun fragen, ob das Amendement Unter⸗ zu sagen. Es ist bekannt, daß vor etwa 14 Jahren in dem größten setzbarkeit der Richter auch der . . . Rtefercst von Werdeck: Ich wollte nur darauf aufinerlsam für die Sicherheit der Unterthanen in Anfehung der Person, Ehre, stützung findet. Theile der Menarchie das Prinzip der Bevormundung der er sonen- Niechte nicht berührt wor ., gin Bo ö . machen, daß die Abtheilung als solche gegen dies Amendement nichts alle Gesetze über das Prozeß- und das Gerichtsverfahren Rechte, Vermögen, insbesondere aber die Gerichtsbarkelt abgehand eli n (Sie erfolgt hinreichend.) ̃ durch den Richter noch im strengsten Sinne , e . Ansichten darüber ,, . ies die Anträge mehrerer mwhaben kann, denn es stimmt eigentlich mit den Grundansichten der ben Stinlben v orzulegen? g ; werde, und . a . die , über die Rechtsverfol⸗ Abgeordn. Dr. Zimmermann aus , , 3rn, fin 3 e , e ie n, r n . tage . in . * uf das, was wir gehört haben, , 6 sie hielt es jedoch für überflüssig, einen solchen Diejenigen, welche für Bejahung der Frage sind, bitte ich, aufzu⸗ ung vor Gen ebenfalls zu den Personenrechten gehöre. Er mich ür den Haupt-Antrag des Petenten erklären muß, da inftig weiß nicht, . . 5 e, ,, n, e m, nn,, 3 6 . 24 * , , e an zn . 3 . . ö . ö , . . h V3 re , . ee, r,, es ,,,. ,,, Abgeordn. Frhr. von Mylius: Ich glaube, daß im Wesent⸗ nn, erhebt sich eine Majorität von mehr als zwei Drittel der echten, so wie über die Form, wie Jemand sein Necht zur Geltun die Rechtspflege vor ihrer Promulgation den Ständen zur Pera hung mehr ,, n. . i , , e, ln d, warn, de. . 6 ; j Fr in Einverständnüß in . Ver⸗ 3 * t bringen könne, zugleich Rechte für die Personen begr den und . vorgelegt e, mögen, bemerke ich, daß allerdings in unserer än, dens zom Stash i Eg r fen ,, 6 K . JJ ö . r r, ,, ch ns Ich bitte ö Abgeordueten Steinbeck sich noch einmal hierher es schwierig sei, zu entscheiden, ob eine gesetzliche Bestimmung nur einen dischen Gesetzgebung die Bestimmung enthalten ist, daß nur solche zu leiten und, überall dahin . w 4 9 . selbststandi die Ab . v ; 1 . 1 4 uin bemerke daß ich nicht Prozeß⸗desetze geben könne, in denen materielle Rechte erörtert wer⸗ zu bemühen um das Gutachten, betreffend die Todes-Erklärung ver⸗ formellen oder zugleich einen materiellen Rechtsgrundsatz enthält; — Gesetze den Ständen zur Berathung vorgelegt werden sollen, welche Rechts- Ansprüche geltend gen er 9 n, 1 ö e 3 6 . ö. . 8; if 26 u ers ia. 26. ch wi en,. . ö. 2 fer , , en. ö . vor tea en. bas letztere aber durch formelle Erschwerung der Geltendmachung Personen- oder Ei enthumsrechte zum Gegenstande haben. Unleug- Wahrheit des Rechts e. 6 Dieser i g ĩ , . ö. ai n . 3 echts ge r en . P e, nr, a e g. rade der stẽndischen Begutachtung nnterworsen selen m girferẽnt Steinbeck (lest vor): illusorisch en, werden könne; — wenn nun das Gesetz vom 5. ] bar aber ist es do ein außerordentlich wichtiges Recht, durch wel⸗ neue Gesetzgebung durchbrochen, er is in manchen Best 7. 77 ö ĩ ö He. . ,. . e, den unsere stän ischen ö. esetze g 3 , . ke, . rn Hefen want fh a. Juni 18 ee: nicht ausdrücklich ausschließe, so sei kein ] ches ich diese Personen⸗ und Eigenthumsrechte zu verfolgen habe. schieden aufgehoben, und es ist zu erwarten, daß nach dem Entwicke rauchen, i echte, die Personen und Eigenthum begriffen. De . .
fügen. Das Gutachten lautet dahin, daß die Kommunal Srdnung sen, jedenfalls
legung aller Gesetze über das Prozeß- und das Gerichtsverfahren an die Stände.
Justiz-Minister Uh den: Eine kurze Bemerkung in Bezug auf
Verlangt noch Jemand das Wort?
(Es erhebt sich Niemand.) ;
Da dies nicht geschieht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen, und werde zuerst den ursprünglichen Antrag, wenn dieser aber nicht die Majorität erhalten sollte, das Amendement zur Abstimmung brin⸗ gen. Der Antrag geht dahin:
die Prozeß , nan ; ? ; cht i h iti ᷣ Rachte darin enthalten sind, und also die ständische Begut⸗ Gutachten 2 *r en. 2 ö. Per? lungsgange ganz andere Prinzipien an seine Stelle treten werden, — ; Landtags- Kommissar: Nicht über die Petition, welche teriellen Rachte darin en n sind, un ie ständische Begu an r, , e,, 1. . 9 Berathung zu entziehen * 2 . n n, ,. e . be rn gen lh an seine Stelle treten wird 3 ien ben . i 6 n,, er, e. nicht an, . g Jin. . 1 e ö r 'n; . sechsten Abtheilung der Kurie der Bereinig ten Stände Majestů 24 . 8 ; ] *. / h Art diger Freiheit des Bürgers über das im Prozeß begriffene echt, ie Grundsätze, welche das Gouvernement in dieser Beziehung is gestellt, währen . ) ions Antrage über 2 . . 2 y an, 2 w . F,, — . a i. , 46 diefer, wie er befugt sei, zu schalten und zu walten über sein un⸗ . her beobachtet hat, habe ich einige Werte zu sagen. Das Gesetz dahin Ferichtet war, für alle Gesetze, sie mögen das Prozeß⸗Verfahren den Petitions-Antrag des Abgeordneten Michaelis. mulgation den Ständen zur Berathung vorzulegen. — erst zur Geltun 4 . —⸗ 16 ew rlegen solcher Gesetze an die bestrittenes Eigenthum und Recht, ihm auch freistehen muß, sein be⸗ von 1823 bestimmt: daß, so lange keine allgemeine ständische Ver= oder die Gerichts Verfassung betreffen, die ständische Mitwirkung zu a. 1 b — ; an kann nach dem ö . 6 ung mit dem Hern Skänke bejo en! 13 65 das Link ahn in den Geist der Gesetz⸗ Dritte Beilage sammlungen stattfinden, die Entwürfe solcher allgemeinen Geseßtze, erbitten. Das Recht der Erörterung dieser Vorfrage ist aber ein Der Petitions Antrag bezweckt, den zu ängstlichen Bedenklich Antragsteller einderftanden seln, daß die Trennung des matersellen J gebung und die Achtung vor dem Gesetze. Nur durch das Vorlegen ; d
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