1847 / 176 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

keiten mancher Gerichte bei den Todes leute Gränzen zu setzen, en Folgen zu beseitigen, J. des Allg. Landrechts mit der vorbereitenden Erörterung hat ihn gewichtig Gesetzes⸗ Ergänzung ni Privat ⸗Verhältniss Antragsteller ein wickelt und der die Abtheilung gedachte Denkschr einen integrirenden Theil beigefüg in Folge der stattgefundenen tag bei des Königs Majest „Daß, wenn seit der Zeit, mungs Ort seiner unternomm, der Dinge hätte gemacht ward, Ein, verflossen sind, dort eingetroffen, der Beweis, dal der darauf be Th. J. Allg.

erklärungen verschollener See⸗ n weiteren vielen Gesetz 8. Zb

die daraus entspringende auch dem betreffenden eine Ergänzung beizufüger des Antrages beschäft gefunden, erkennt an: cht nur wüuschenswerth e wahres Bedürfniß reichten Denkschrift die S ntrag durch si

nachtheilig Tit. 1 Th.

sondern für viele in der von dem achlage vollständig ent. det worden, gen Gutachten als auf dessen Grund

e gehörig begründe ift dem gegenwärtig und befürwortet,

Berathung claration erbitten:

chiff an den Bestim= hrt nach gewöhnlichem Laufe falls die Fahrt in der Ostsee Meere traf, Drei Jahre es nach der Bescheinigung der Behörden Nachrichten über dasselbe eingegangen, behufs der Todeserklärung se auf §. 36 Tit. 1 eichend geführt erachtet werden

sie entferntere

solches untergegangen, undlichen Personen, beziehungswei

Landrechts, für hinr

den 19. Mai 1847. Die sechste Abtheilung d Steinbeck.

er Vereinigten Kurie. Dansmann. Mewvissen.

Angelegenheit Jemand

von Renard. von Beckerath. Michaelis. Marschall: Es fragt sich, ob über diese Wort verlangt. Minister Uh den: wie sie von der Abtheilung vorgeschl keine Schwierigkeiten sinden dürfte; doch ieiner aufgefaßt werden müssen, Art ebenfalls das Bedürfniß zu

von Cöls.

Ich wollte nur bemerken, daß die Sache, agen ist, seitens des Gouverne wird diese Angele⸗ genheit noch allgen klärungen anderer gezeigt hat. Referent Steinbeck: lich mit der Pet trag der Abtheilung wie wir nehmen, auch von Seiten des angemessen erachtet wird, in Ueberlegung zu ne weiter zu ge si

Abänderungen sich

Die Abtheilung hat geglaubt, sich ledig⸗ Insofern nun der An—⸗ Justizminister ver⸗= Gouvernements in diesem Umfange so wird es nur d

ition beschäftigen zu dürfen. von dem Herrn

em Gouver⸗ hmen, ob in Betreff Von der Abtheilung eil die ihr vor⸗

zulässig und nemenks zu überlassen sein, des Sachverhältnisses noch hat dies nicht in Betracht gezogen werden können, w gelegte Petition sich nicht Abgeordn. Brust: stände gewesen s gegeben haben, indeß und höhere Rücks vorhanden sind. man sich auf Frankreich berufen h ben und bemerken, daß Frankreich ein größere Seeküste hat als Pr und Kriegs Marine besitzt. Jahre verschwunden sein, el werden kann, und erst ein welches die Untersuchung admittirt, k sprochen werden. den Falle schon im Verlauf drei Jahren nicht allein die Abwesenheit, erklärung ausgesprochen werden soll. damit sogar eine bestehen greifen, daß der gestellte auch noch eine andere Seite: lich, daß verschiedene Gesetze für verschiedene dessen ist es wohl Pflicht des wo dergleichen neue Gesetze ge stehenden soviel möglich Anm sehr auseinanderlaufen. Rheinprovinz nach fünf J finden können.

weiter ersteckte. Meine Herren,

zu der gegenwärtigen bei Erlasfung von Gesetzen müsse und ich glaube nicht,

Wir haben schon oft und noch heute

at, ich will mir das nämlich erlau Land ist, welches eine viel s auch eine große Handels⸗ Dort meine Herren, muß Jemand vier ze seine Abwesenheits- Erklärung beantragt

es mögen wohl arge Miß— Petition Veranlassung n allgemeine daß sie hier

ichten obwalten, r gehört, daß

eußen, welche

Jahr, nachdem das Urtheil erlangt ist, ann erst die Abwesenheit ausge⸗ in dem vorliegen⸗

chen Sie nun damit, daß e eines Jahres und beziehungsweise nach

sondern sogar die Todes⸗ Vergleichen Sie ferner, daß so werden Sie be— ag s ĩ Die Sache hat in einem großen Staate ist es begreif—⸗ Provinzen bestehen, in⸗ Gouvernements, dahin zu sehen, geben werden, sie sich den andern be⸗ und daß solche Gesetze nicht zu dem vorliegenden Fall würde also in der ne Abwesenheitserklärung statt⸗ anderen Provinzen dagegen eine Todes— einer Ehe

de Ehe aufgelöst wird, Antrag sehr bedenklich ist.

ahren blos ei

bedenklichsten. gste Band,

letzten Punkt Die Ehe ist die Grundl welches die M man nicht so leicht preisgeben. Uebel halten,

age der Gesellschaft und das heili und dieses Band muß Ich würde es für ein minderes um die Abwesenheit ihres Mann zurückkäme, und sein etzlich getraut in den Armen eines

enschen mit einander verbindet,

109 Ehegattinnen Mannes trauerten, als wenn ein einziger eheliches Weib aufs neue ges deren fände. Ich stimme gegen das Gesetz. Referent Steinbeck: gesprochen hat, gef er gefunden haben, Allgemeinen gungen enthalten sind, über den Aufenthalt ein worden, der Beweis des Todes hinreichend Schiffes geführt ist.

Wenn der vetehrte Redner, zrift näher geprüft hätte, so würde daß in dem 8. Ih des ersten Titels Th. J. des Landrechts, um den es sich handelt, daß, wenn drei

illigst die Denkse

bereits die Bedin⸗ Jahre verflossen, ohne daß es verschollenen Seemanns Nachrichten erlangt sein soll, wenn der über Diese gesetzliche Vorschrift sich gegenwärtig von dem Petenten nicht angegriffen, sondern es daß Merkmale feststehen sollen, von wo die Be⸗ Lauf der drei Jahre angehen, der Untergang Die Petition weist nach, daß

den Untergang des steht mithin sest, nicht, denn sie ist handelt sich darum, rechnuug, d. h. der Schiffes vorausgesetzt werden soll. jetzt die Beweisforderung zu weit geht, well Richter aus zu gr Aengstlichkeit die Indizien nicht hinreichend erachtet haben, um ung deduziren zu können, und darauf kommt es an. rist zeigt, daß nach dem jetzigen Stande des Seewesens es anz leicht und möglich ist, von einem untergegangenen ganz sichere Kunde zu haben, wenn sich auch nicht das als Wrack nachweisen läßt. Namentlich gilt dies von Schiffen, die von der Ostsee durch den Sund gehen, woselbst jedes Schiff registrirt wird nud also Auskunft gegeben werden kann, wenn es nicht durch⸗ ke und, hier soll also die färzere Frist von einem Jahre ß der geehrte Redner ein hohes sittliches Gefühl hat Versammlung ehrend anerkannt. Die Abtheilung auch; sie hat sich aber dennoch bewogen ge— Familienglücks und um die Nachkommen des traurigen Lage auszusetzen, das zu befürworten,

Schiffe eine Schi selbst

gegangen ist,

ist von der hohen hat dies Gefühl jedoch funden, im Sinne des Seemanns nicht einer was befürwortet ist. Abgeordn. Siegfried; den Vorschlag aussprechen, scheint mir erstens die 3 Fälle für Seefahrten auf ten drei Jahre gesetzt sind. längerer Jeit, nach zwei Jahren, 2 dem hohen Norden zurückkamen, i und Gefetz nicht so klar sind, daß also Leute todt gehalten waren. ihrem Besti wohin, bis

Nur einige Worte möchte ich über btheilung gemacht ist. Es enommen, wenn für alle ahr und für andere Fahr⸗ lie genug bekannt, daß nach eute aus Schweden, Rußland und n welchen die Begriffe von Recht zurückkamen, die für waren anderswohin, kein Mensch hatte erfahren

der von der eit zu kurz der Ostsee ein Es sind

Die Schiffe mmungsorte, gekommen, und endlich die Leute des Schiffes zurückamen.

Sie hätten

1296

nicht nur um ihr Gut kommen, sondern unterdeß auch in ihren inneren Verhältnissen, deren schon mit vieler Würdigung 4 ist kommen können, wenn der vorliegende Antrag in Geltung ge⸗ wesen wäre. Noch ein anderer Fall muß angeführt werden, und zweitens scheint mir der Antrag zu allgemein * und namentlich für den Fall eines Krieges unbedacht zu sein? Es könnte ja sein, daß die an der Ostsee liegenden Mächte mit einander in Krieg stän⸗ den, und in diesem Falle würde mehr Unsicherheit über das Schicksal der Schiffe entstehen; eben so auch für den Fall, daß mit auswär— tigen Mächten Krieg geführt wird, würde im anderen Fall die Frist zu kurz sein. Ich 2 daher dem Gutachten nicht bei.

Referent Steinbeck: Das verehrte Mitglied, welches eben gesprochen hat, scheint den Antrag pure verwerfen zu wollen. Der Antrag wendet sich aber blos darum, um die Spuren zu er⸗ mitteln, von wo ab die Frist angenommen werden soll, wobei die in §. 36 bestimmte Frist nur in Bezug auf die ODstfeefahrer reduzirt wird, im Uebrigen aber mit den bestehenden Bestimmungen gleich bleibt, und nur zu verhüten sucht, daß nicht, wie es vorgekommen, durch zu große Aengstlichkeit der Gerichte die Todeserklärung ohne Noth zu weit ausgesetzt wird, weil dies mit den Interessen der Familie nicht vereinbar erscheint.

Abgeordn. Siegfried: Dieser vorgeschlagenen Frist habe ich gerade widersprechen wollen, denn ich halte dafür, daß dieselbe zu kurz angenommen ist, namentlich für den Fall eines Krieges. Es scheint mir überhaupt bei, dem Vorschlage der Fall eines Krieges nicht vergegenwärtigt zu sein.

Referent Steinbeck: Ich bemerke in dieser Beziehung, daß bekanntlich nach dem letzten Befreiungs-Kriege auch in früheren Fäl⸗ len Gesetze erlassen sind, zum Vortheil der Verschollenen. In dem Sinne der Abtheilung soll die Frist abgekürzt, werden für Personen, die verschollen und für todt zu erklären, obgleich die Möglichkeit vor⸗ handen, daß sie zurückkommen konnten, wie denn auch zur Zeit des Befreiungs Krieges in Folge der Campagne von 1812 einzeln einige Personen, welche als Kriegs-Gefangene in sehr fernen Gegenden traus= portirt und verschollen waren, später von da zurückkamen. Indeß solche seltene Fälle scheinen nicht von der Wichtigkeit zu sein, um nicht dasjenige zu beseitigen, was der Petent beantragt hat und was der Abtheilung als Regel wünschenswerth erschien, und deshalb muß ich in Vertretung der Abtheilung bei dem Antrage derselben stehen bleiben.

Abgeordn. Hansemann; Aus den hier stattgefundenen Er= örterungen geht hervor, daß die Sache viel wichtiger ist, als man es vielleicht anfangs glaubte, und daß sie in die Gesetzgebung tief ein⸗ greift. Unter diesen Verhältnissen scheint es mir bedenklich, daß die Versammlung auf den Antrag eingehe; es scheint mir vielmehr, daß, wenn eine Aenderung der Gesetzgebung nothwendig würde, dies bei den Veränderungen zu berathen sein wird, die früher oder später in der allgemeinen Gesetzgebung vorgenommen werden. Ich stimme a so gegen den Antrag, weil es mir bedenklich erscheint, durch ein Votum etwas zu präjudiziren, was so tief in die Gesetzgebung eingreift.

Justiz-Minister Uh den: Es kann dem' Gouvernement gleich sein, ob dies hier beantragt wird, oder nicht, ich glaube aber, daß bas Gouvernement sich nicht einem Antrage entgegen stellen würde, der schon von vielen Seiten angeregt worden ist, namentlich von Seiten der Bewohner der Ostser-Küste. Wenn aber geäußert worden ist, daß die Gerichte zu peinlich bei den Todes- Erklärungen verfüh— ren, so kann ich das nicht als einen Vorwurf betrachten, da gerade bei einer so wichtigen Angelegenheit das Gesetz streng ausgelegt werden muß.

Referent Steinbeck: Nach dem was der geehrte Redner vortrug, würde es sich ganz mit dem Antrage der Abtheilung aus⸗ gleichen, wenn von dem Tandtage befürwortet würde, daß das Gesetz in einen noch umfassenderen Sinn aufgefaßt und bearbeitet werde.

Marschall: Da Niemand mehr das Wort verlangt, so ist die Debatte geschlossen, und ich frage, ob der Antrag der Abtheilung angenomnien werden soll. Diejenigen, welche den Antrag annehmen wollen, bitte ich aufzustehen.

(Dies geschieht.)

Die gesetzlichen zwei Drittel sind nicht vorhanden. Wir kommen zum Gutachten über den Antrag auf Schärfung der Strafen für Diebstahl u. s. w. ;

Referent Schult (liest vor):

Gutachten der fünften Abtheilung der Kurie der drei Stände des Ersten Vereinigten Landtages über den Antrag des Abgeordneten Schmidt aus Westfalen, auf Schärfung der Strafen für Diebstahl, Raub und ähnliche Verbrechen.

Der Abgeordnete Schmidt aus Westfalen hat beantragt, des Königs Majestät zu bitten, schärfere Strafbestimmungen gegen Dieb⸗ stahl, Raub und ähnliche Verbrechen zu erlassen; er gründet seinen Antrag darauf, daß die genannten Verbrechen so überhand nehmen, daß kein Familienvater des Nachts ruhig sein Haupt niederlegen könne, ohne zu besorgen, beim Aufwachen sein Haus erbrochen und seine werthvollsten und unentbehrlichsten Gegenstände sich entrissen zu sehen, und giebt als Grund dieser Erscheinung nicht allein die Noth und Nahrungslosigkeit der besitzlosen Klassen, sondern zum Theil der zu milden Bestrafung der Verbrecher an. ö

Die mit der Begutachtung dieses Antrages beauftragte fünfte Abtheilung ist der Meinung, daß, um dem Antrage Folge geben zu können, nachgewiesen sein müßte, daß der geschilderte Zustand wirk⸗ lich bestehe und dann erst zu berathen sei, wie diesem abgeholfen werden könne. Wenn aber vermuthet werden darf, daß der Antrag⸗ steller die Veranlassung zu seinem Antrage in der nächsten Umgebung seines Wohnorts gefunden habe, und die Wahrnehmung, wenn auch für den berührten Bezirk richtig, keinesweges für die Provinz Westfalen, viel weniger für die ganze Monarchie, maßgebend sein kann, so würde schon deshalb der Antrag abzuweisen sein, weil das Motiv zu einer Bitte an des Königs Majestät nur auf allgemein anerkannten, fest⸗ stehenden Verhältnissen beruhen darf.

Was den Antrag selbst, die schärfere Bestrafung der Verbrechen und Vergehen gegen das Eigenthum, angeht, so scheint es im vor⸗ liegenden Falle um so weniger nothwendig, in die Einzelheiten der Strafgesetze einzugehen, als die Schärfung der Strafen sich auf die ganze Monarchie erstrecken soll; in der Rhein⸗ Provinz aber das Strafgesetz einer Schärfung nicht bedarf, vielmehr viele Strafen der in Frage stehenden Vergehen und Verbrechen, als einer früheren Zeit angehörend, wo Selbstgefühl und Geistesbildung tiefer standen, jetzt als zu strenge gelten.

Da ferner die hohe Versammlung bereits beschlossen hat, daß an des Königs Majestät die Bitte gerichtet werden soll, den Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches dem Vereinigten Landtage vorzulegen, so beehrt sich die unterzeichnete fünfte Abtheilung mit Bezug auf die- sen Beschluß Einer hohen Versammlung gehorsamst vorzuschlagen, den Antrag des Abgeordneten Schmidt auf sich beruhen zu lassen.

Berlin, den 27. Mai 1847.

Fünfte Abtheilung der Kurie der drei Stände, von Bodélschwingh. von Potwordowski. Plange. Frhr.

von Nordeck. Schult. von Werdeck. Ziemssen. Tho⸗ mas. Neumann. Bertram. Frhr. von Gaffron. Marx.

Marschall: Die Abtheilung hat den Antrag nicht befürwor⸗ tet; findet er hier die nöthige Unterstützung? Wird nicht unterstützt.) Er kommt also nicht zur Berathung. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Marx, den Platz als Re⸗ ferent einzunehmen, um ein anderes Gutachten vorzutragen. Referent Marx liest vor):

Gutachten der fünften Abtheilung der Kurie der drei Stände des Vereinigten Landtages über die Petition des Herrn Abgeordneten Reichard um Au f⸗ hebung der Erbschafts⸗Stempelsteuer bei der Succes⸗ sion unter Eheleuten in allen Fällen.

Die Petition ist dahin gerichtet: Die in dem Tarif zu dem Gesetze wegen der Stempelsteuer vom 7. März 1822 festgesetzte Erbschafts⸗Stempelsteuer bei der Succession unter Eheleute für alle Fälle aufzuheben, und stützt sich darauf:

Die schöne und erhebende Ansicht, wonach die Ehe als innige Gemeinschaft der Ehegatten für die ganze Dauer des Lebens erscheint, durchdringe alle Lebensverhältnisse, so in sitttlichen und religiösen, wie in äußeren Beziehungen. Duͤrchgebildet in fast allen Theilen des deutschen Vaterlandes, finde man, wenn auch mit größeren oder ge⸗ ringeren Modificationen, eine Vermögens-Gemeinschaft der Eheleute, bald daß das gesammte Vermögen als eine Masse erscheint, bald daß sie sich auf das bewegliche und das während der Ehe erworbene Ver⸗ mögen beschränkt. Die Innigkeit der Verbindung verschmelze alle Krafte, die schaffende und die erwerbende Hand auf der einen Seite, und die stützende und erhaltende Hand auf der anderen Seite, was die Eine errungen, hat die Andere erhalten, und Alles sei ein gemeinsames Gut geworden, Der Tod scheide diese innige Ge⸗ meinschaft, und nun trete der Staat. dazwischen und fordere Tribut von dem, was der Trauernde längst als sein Eigenstes betrachte. Was in vielen Fällen der Mann selbst erworben, was in anderen die Frau erspart habe, das werde nun neben den direkten Steuern auch mit der Stempelsteuer belegt, und das erschütterte Gemüth des Hinterbliebenen werde noch durch das Stempelgesetz schmerzlich berührt. Ein genaues Inventar bis in's kleinste Detail gehend, müsse der Steuer vorangehen; vor den Angen der Beamten müsse das Veimögen dargestellt werden. Wer dies scheue, werde entweder Betrüger gegen den Staat oder er suche mit allerlei Nothbehelfen das Gesetz zu umgehen, oder er erkaufe mit einer, das gesetzliche Maß der Besteuerung meist übersteigen den Aver⸗ sional⸗ Summe die Befreiung von dieser Maßregel, so daß die Ab gabe auch moralisch verderblich wirke und die Liebe zum Staat schwäche. .

Bei der Berathung der Abtheilung wurde vom Herrn Regie⸗ rungs⸗-Kommissar, nachdem er darauf aufmerksam gemacht, daß die Abgabe die Natur einer Steder von der Erbschafts- Erwerbung habe, bemerkt: daß das ältere Stempelgesetz vom Jahre 1810 alle Succes⸗ sionen der Ehegatten mit dieser Stener belegt und erst das Gesetz vom 7. März 1822 die Ehefrau in dem Falle davon befreit habe, wenn sie mit hinterbliebenen Kindern gemeinschaftlich erbe. Weiter habe man aber die Befreiung nicht ausdehnen zu können geglaubt, Diese Verhältnisse und die Gründe, welche damals ein Mehreres nicht gestattet, dürften auch gegenwärtig dieselben sein, und außerdem scheint das Königliche Finanz Ministeriüm der Ansicht zu sein, daß es an Mitteln fehlen würde, den durch eine solche Befreiung entstehenden Ausfall zu decken. . 36.

Dic Versammlung ist jedoch der Ansicht, daß der Ausfall un⸗ möglich ein sehr bedeutender sein könne, selbiger durch die im Allge⸗ meinen im Steigen begriffenen Staats- Einnahmen sich vollständig wieder decken lassen werde, und hielt die Befreiung der Ehegatten von der Erbschafts-Stempelsteuer, 4us ben vom Herrn Petenten an⸗ geführten Gründen, für, höchst wünschenswerth. Sie beschließt daher einstimmig, dem Vereinigten Landtage vorzuschlagen: 1

an Se. Majestät die Bitte zu richten, daß, wenn das Staats

Haushalts Verhältniß eine Verminderung des Ertrages der Stempel⸗

Gefälle gestatten sollte, der Antrag auf Befreiung der überlebenden

Ehegatten von der Erbschafts-Stempelsteuer der erste sei, welcher

in Berücksichtigung genommen werden möchte.

Berlin, den 27. Mai 1817. ö

Die Fünfte Abtheilung der Kurie der drei Stände, . von Bodelschwingh. von Werdeck. Frhr. von Nordeck. Bertram. Schulk. Marx. Thomas. don Potworowski.

Ziemssen. Plange. Neumann. Frhr. von Gaffron.

Marschall: Die Abtheilung ist dem Antrage beigetreten, und es fragt sich, ob Jemand das Wort verlangt?

Abgeordn. Grafvon Finkenstein: Ich wollte nur bemerken, daß von der Tien Abtheilung der Antrag auf Fevision des Stempelgesetzes gemacht ist, in welchem der Angelegenheit, die nun vorliegt, auch Erwähnung gethan. Ich mache den Vorschlag, die jetzige Petition bis auf die Berathung des Antrages der TFten Abtheilung zu ver— schieben.

Eine Stimme (vom Platz): Ich glaube, die Revision des Stempe l-Gesetzes wird gewiß noch weit hinausgeschoben wer⸗ den, doch wäre es zu wünschen, daß dieser Uebeistand bald beseitigt würde.

Ein Abgeordneter: Meine Herren! Es scheint mir in dem vorliegenden Falle weniger darauf anzukommen, einen materiellen Vortheil zu erlangen, und ich betrachte die Sache von dem morali⸗ schen Standpunkte aus; denn wenn es die Pflicht eines jeden Ein⸗ zelnen ist, das Gefühl der Trauernden zu schonen, so ist es auch die Pflicht des Staates; aber schon 6 Wochen nach dem Ableben des Ehegatten wird von Staats wegen ein genau spezifizirtes Verzeichniß verlangt, und sämmtliche Gegenstände, die der Verstorbene hinterlas⸗ sen, sollen von Ueberlebenden den Blicken eines Tarators blosgestellt werden.

Wer unter solchen Umständen es mit ansehen kann, daß Gegen⸗ stände, die nur einen speziellen Werth haben für den Gatten, nach Geldwerth taxirt werden, ohne vom schmerzlichsten Gefühle ergriffen zu werden, der hat keins. Wer aber kein Gefühl, hat, der hat auch lein Gewissen, wer aber kein Gewissen hat, der wird, sich der Steuer zu entziehen wissen. Manches, was unter den Nachlaß gehört, kann vielleicht den Augen des Tarators nicht vorgelegt werden, der Ge⸗ wissenhafte aber, um sein Gewissen zu wahren, wird mehr thun, als er zu thun schuldig ist. Wie soll der, der eine längere Reihe von Jahren in Gemeinschaft mit einer liebenden Gattin gestanden hat, genau bestimmen, was zum Nachlasse seiner verstorbenen Ehefrau ge⸗ hört? Ich bekenne offen, ich würde es nicht. Ich habe mich einst= mals in dem Falle befunden, dieser Pflicht nachzukommen, aber was ich damals thut, werden die Meisten thun, wenn sie sollten zu viel thun müssen. Der Ehegatte, der genau nach einer Reihe von Jah ren sagen kann, das und das gehört zu meiner Frau Nachlaß, der ist ein Linsenzähler und Topfgucker. Wer seine Kasse seiner Ehesrau nicht verschließt und nicht immer genau nachsieht, vermag es nicht,

und so lassen Sie denn, meine Herren, das Gesetz der Humanität

Stäm mler: Ich kann der Petition nicht beistim⸗ Steuer beizubehalten sei. In t von 5 Rthlrn.

zum Opfer falle

men, sondern halte dafür, daß die früherer Zeit mu

ßten von einer jeden Erb selbst Kinder eine ) sch

Steuer entrichten, diese ist abgeschafft, aber i

finde es nicht hart, wenn Ehegatten eine dle 26 2 . Es sind häufig Falle vorgekom;men, daß die überlebenden Gatten bedeutend geerbt haben, ich weiß, daß, wenn die Frau eines Mannes gestorben ist, er bei seiner Wiederverheirathung ein bedeu⸗ tendes Veimögen gehabt hat, während die zweite Ehefrau gar nichts esaß. Nach dem märkischen statutarischen Erbrecht erbt die Frau die Hälste und alle Kinder zusammen nur die zweite Hälfte. der Mann, ehne daß er etwas Letztwilliges festge die Frau auf Subhastation der Grundstücke an,

Kindern entzogen, und die Frau geht mit der Hälfte fort. Ich habe nie gefunden, daß Beschwerde über die Stempelsteuer en ührt worden wäre, und kann daher für deren Wegfall nicht stimmen, nachdem die Stempelsteuer schaften so bedeutend heruntergesetzt ist.

Nach dem gegenwär lebende Mann an Erbschaftsstempeln 1 pCt. von dem zu um das er reicher wird durch den Tod der Ehefrau und ö die überlebende Ehefrau hat auch nur 1ẽ pCt. von dem Betrage zu entrichten, um den sioe durch den Antritt der Erbschaft reicher wird, wenn sie ohne Kinder erbt, gelangt sie zur Erbschaft dagegen mit Kindern, so zahlt sie keine Erbschaftsstempel— Steuer, Sie ist daher nur eine geringe Steuer, dennoch aber schließe ich mich dem Antrage der Abtheilung an, mit Rücksicht auf das ge⸗ meinesame Familien⸗Verhältniß, in welchem Eheleute mit einander und mit den Kindern leben, und auch in Rücksicht auf das eheliche hältniß überhaupt, nicht aber aus dem Grunde, der hier so eben an— geführt wurde, daß seitens der siskalischen Behörden zu scharf ver⸗ fahren werde, und daß eine Art von Schonungslosigkeit für den über= el t Es wird im Gegentheil mit größter Schonung und Nachsicht bei solchen Angelegenheiten verfahren, auch bedarf es keiner streugen und gerichtlichen Taxation der Nachlaß ⸗Ge⸗ genstände, vielmehr kann der überlebende Ehegatte überall den Werth der im Jnventarium zu verzeichnenden Gegenstände selbst, angeben und, das Inventarium feststellen. Daher dürfte aus jenen Gründen die Befürwortung des Abtheilungs-Gutachtens wahrlich nicht stattfinden

etzt hat, und trägt o werden diese den des Nachlasses

bei solchen Erbschaften gef

tigen Stempelgese hat der über 9 pelgesetz

den Antritt der Erbschaft;

lebenden Gatten stattfindet.

Eine Stimme; Dem verehrten Redner kann ich nicht bei— stimmen, denn es wird allerdings, sobald iner von den Ehegatten stirbt, und der überlebende eine anderweite Ehe eingeht, ein vollstän⸗ ständiges Nachlaß-Inventarium aufgenommen und danach die Stem— pelsteuer berechnet. . (Viele Stimmen:

Davon ist ja gar nicht die Rede! Zur Abstim—

Marschall: Da Niemand mehr das Wort verlangt, so schließe ich die Debatte und werde den Antrag der Abtheilung zur Abstim⸗ mung bringen, der dahin geht: ; „An Se. Majestät die Bitte zu richten, daß, wenn das Staats⸗ Haushalt-Verhältniß eine Verminderung des Ertrages der Stempel⸗ Gefälle gestatten sollte, der Antrag auf Befreiung der überlebenden Ehegatten von der Erbschafts⸗ Stempelsteuer der erste sei, welcher in Berücksichtigung genommen werden möchte.“ Diejenigen Herren, welche dem Antrage beitreten wollen, bitte ich aufzustehen. , Es sind zwei Drittheil der Stimmen vorhanden. Diejenigen Gegenstände, sind erlegt; gebenst anzuzeigen, daß

welche auf der Tagesordnung standen, bevor wir aber zum Schluß kommen, habe ich noch er— der Beschluß der Herren-Kurie eingegangen Drei Stände-Kurie, betreffend die Ab— Februar c. deren Dirigent bereits die Bearbeitung Herrn Märschalls der Herren— hohen Kurie noch einzuladen, r Vereinigten Kurien einzu⸗ werden sollen: betreffend Lisenbahn zu machende Anleihe, und Schlachtsteuer und Einfüh—

Verordnung diesen Beschluß der vierten Abtheilung, Beschleunigung standes zugesagt hat. Kurie habe i

Seitens des ch die Mitglieder dieser sich Morgen 10 Uhr zu einer Sitzung de sinden, woselbst die 1) eine zur Vollendung der östlichen und 2) die Aufhebung der Mahl— rung einer Einkommensteuer.

Was die Tagesordnung für eine darauf folgende Sitzung der K,

1) Die Beschlüsse der Herren Kurie über die

Reglements;

ein Kredit⸗In Ablösbarkeit der die Landes-Pferdezucht. die Oeffentlichkeit der Landtags-Versammlungen; eine einfachere und billigere Einrichtung der Geri die Emanirung von Executions=, Konkurs- und Prozeß⸗Ord⸗

Entwürfe vorgetragen

Morgen betrifft, so wird sie für urie der drei Stände folgende sein: Abänderungen des

stitut für die Grundstücke der Land- Gemeinden; Jagd Gerechtigkeit und die Wildschäden;

die Tragung der Kriminal-Kosten in unvermögenden Unter— suchungssachen;

die Bergwerks- Abgaben;

die Regalität der Braunkohlen;

den Druck der Verhandlungen der Stadtverordneten.

(Schluß der Sitzung um 3 Uhr.)

Heute, Sonnabend, den 26. Juni, Morgens zwischen 8 und 10 Uhr, sind uns die Manuskripte zu fo zu der der Herren-Kurie vom 21. zu der der Kurie der drei Stände vo Folioblätter; zu der der Vereinigten Kurien vom

lgenden Sitzungen zugegangen: Juni, 186 Folioblätter; Juni, 178 Juni, 50 Folio⸗

Sie werden, wo möglich, in dem morgen auszugebenden Blatte er⸗

Die Red. d. Allg. Pr. Ztg.

Berichtigung. e der Ällg. Pr. Ztg. (Nr. 175) ist palte 2, in der Mitte, unmittelbar vor

In dem gestrigen Blatt zweite Beilage, S. 1275, S der namentlichen Abstimmung, zu lesen:

Das Resultat ergab, daß die Frage mit 41 Stimmen bej und mit 26 verneint wurde, wie folgt:“

nhalt.

Amtlicher Theil.

Beförderungen und Verabschiedun in der A Dentsche Bundesstaaten. m

Schreiben aus München. (Abreise des

1297

Frankreich. Paris. Angebliche Nachricht von einem Kampf zwischen den Franzosen und Chinesen. Vermischtes. i zwisch

Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten Erwar · feter Befuch des belgischen Königspaares, Zurückberufung des Her⸗ zogs von Palmella nach Portugal. Prinz Oskar von Schweden. Rachrichten aus Westindien und vom Cap.

Schweiz. Kanton Zürich. Eröffnung des Großen Rathes. Kan⸗ ton Granbündten. Die Mission des Herm von Philipps berg. Tagsatzungs⸗Instructionen. ‚.

Griechenland. Schreiben aus München. (Die Wahlen. Der griechisch türkische Streit.) ;

8, und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Boörsen und Marlt⸗

ericht.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich bayerischen Kammerjunker, Freiherrn Krafft von Crailshekm in München, den St. Johanniter Orden;

Dem Kammer- Präsidenten bei dem Landgerichte zu Aachen, Commer, bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justizrath zu verleihen;

Den Legations⸗-Rath Ju st us Carl Alexander Ferdinand von Gruntér zum wirklichen Legations-Rath und vortragenden Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu ernennen;

Den Ober Landesgerichts - Assessoren Kulemann zu Bünde, Vennewiß zu Höxter und Mantell zu Büren den Charakter als Land- und Stadtgerichts⸗ Rath;

Dem Ober-Landesgerichts⸗ Assessor und Dirigenten des Land— und Stadtgerichts zu Petershagen, von Michalkowski, und den Justiz-Kommissarien Drühe zu Büren und Henriei zu Nieheim den Charakter als Justizrath;

Dem Lber Landesgerichts⸗Salarien-Kassen⸗Rendanten Goecke zu Paderborn den Charakter als Rechnungs-Rath; und

Den Domainen-Rentmeistern Bethge in Spandow und Ober⸗ Amtmann Runde in Liebenwalde den Charakter Domainen-Rath zu verleihen; so wie

Den Hutmachermeister W. Prehn hierselbst zum Hof⸗Hutma⸗ chermeister zu ernennen.

———

Abgereist: Se. Durchlaucht der General-Major und Chef des 23sten Landwehr-Negiments, Fürst Adolph zu Hohenlohe— Ingelfingen, nach Breslau.

Se. Ercellenz der Geheime Staats-Minister, Graf zu Stol⸗ berg-Wernigerode, nach Breslau;

Der Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath und Direktor der Ab⸗ theilung im Finanz⸗-Ministerium für Handel, Gewerbe und Bauwesen, von Pommer-Esche, nach der Provinz Pommern.

Der Wirkliche Geheime Ober-Justiz-Rath und Direktor im Justiz⸗ Ministerium, Dr. Bornemann, nach Interlaken.

Uichtamtlicher Theil. Inland.

Berlin, 26. Juni. Nach dem heutigen Militair- Wochen blatt ist dem Hauptmann Kurz, Platzmaäjor in Glogau, der Cha⸗ rakter als Major beigelegt und der Hauptmann Hon Syburg, vom 18ten Infanterie⸗Regiment, zum etatsmäßigen Major ernannt worden. Ferner ist dem Obersten von Dassel, aggr. dem 6ten Kürassier⸗ Regiment, als General-Major mit Pension, dem Rittmeister Brau⸗ sewetter, vom 6ten Ulanen- Regiment, und den Hauptleuten Ziegler J., vom 16ten, und Jud, vom Z7sten Infanterie⸗-Regi⸗ ment, als Majors mit der Regiments- Uniform mit den vorschrists⸗ mäßigen Abzeichen für Verabschirdete, Uussicht auf Civil⸗-Versorgung und Pension, so wie bei der Landwehr dem Rittmeister Odendall, vom 2ten Bataillon 17ten Regiments, als Major mit der Armee⸗ Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und 664 bisherigen inakt. Gehalt als Pension, der Abschied bewilligt worden.

Deutsche Bundesstaaten.

SO München, 22. Juni. So eben ist die Abreise des Königs nach dem Bade Brückenau erfolgt. Se. Majestät war noch in den letzten Tagen unablässig mit Staatsarbeiten beschäftigt, unt, wie immer auf seinen Reisen, wird er diese auch während seines Aufenthaltes in Brückenau selbst leiten. Ueber die glückliche Ankunft der Königin und der Prinzessin Alrxandra in Eger sind bereits erfreuliche Meldungen hier eingegangen. Der Kronprinz und seine Gemahlin bleiben hier bis gegen den Anfang des nächsten Monats, um sich dann mit dem Erbprinzen sür die übrige Sommerzeit nach Bamberg zu begeben.

wann

Paris, 22. Juni. Im heutigen Con stitutionnel liest man: „Eine seltsame Nachricht war gestein an der Börse verbreitet; der Regierung soll durch eine telegraphische Depesche die Mittheilung zu⸗ gegangen sein, die chinesische Marine habe die französischen Kriegs⸗ schiffe in Canton angegriffen, und diese hätten grausame Rache geübt; 1000 Chinesen seien von den Kugeln der französischen Fahr— zeuge gefallen. Die französische Seestation in Ching besteht dermalen aus einer Fregatte, einer Korvette und einem Dampfboot.“

Der Moniteur meldet heute die Einennung des Grasen Dejean zum General-Postdirektor.

Der Herzog von Nemours ist gestern nach dem Pyrenäen⸗Bade Barêges abgereist.

Herr Aimé Thibeaudeau hat sämmtlichen Journalen einen Brief an den Minister des Innern zugesandt, worin er dessen Mittheilungen in der Kammer als unwahr bezeichnet. Thibeaudeau's Bruder war es, der als Mitbewerber Adam's für das diitte lyrische Theater ge⸗ nannt wurde.

Die Notirungen der französischen Renten gingen heute anfangs der Börse etwas höher. Später aber trat wieder ein Rückéang ein; die Spekulanten werden besorgt wegen des Ausgangs des Girardin⸗ schen Prozesses vor der Pairskammer. Die Eisenbahn⸗Actien waren sortwährend angeboten, bei geringem Umsatz.

Großbritanien und Irland.

London, 21. Juni. Der König und die Königin der Belgier werden in den nächsten Tagen zum Besuche erwartet und sieben bis acht Tage hier verweilen.

Gestern vollendete die Königin Victoria das zehnte Jahr ihrer Regierung, da sie am 29. Juni 1837 den Thron bestieg. Zu Ehren

Kbnigs. Aufenthalt der Königlichen Familie.)

des Tages wurden die Kanonen des Parks und des Towers gelöst.

Dem Observer zufolge, hat die Königin von Port eigenhändiges Schreiben an den Herzog von P

worin sie ihn auffordert, nach Lissabor e re Stellung im Rathe Ihrer Majeslät wieder einzunehmen. Die Zurückberufung eines solchen Mannes,“, fügt der Sb server st der beste Beweis, daß die Königin willens ist, in Zukunft smãäßigem Wege zu regieren; der Herzog von Palmella Anhänger der Verfassung und ein enischiede ner Gegner

sehr gnädiges zurückzukehren und

auf verfassung ist ein eifriger willkürlicher Maßregeln

Prinz Oskar von Zahl der Patrone d aufnehmen lassen un

Schweden hat sich vor seiner Abreise in die reins der Freunde nothleidender Ausländer d zu dem Fonds der Gesellschast 20 Pfd. St.

Trend“, welches die Ueberfahrt von St. hat Nachrichten aus unseren westindi⸗ welche im Ganzen sehr den meisten Inseln sort⸗= st überall sehr reiche 30,000 Fässer Zucker nitts- Ertrag, der früher um 50 Prozent übersteigen daß Santana von die Hauptstadt

Das Dampfpaketboot 9 Tagen machte, bis Ende Mai überbracht, Das Wetter war auf und man erwartete fa chnete man da hnlichen Durchs nnen ward, Zeitung meldet, den Befehl erhalten habe, Amerikaner zu verbrennen. Hoffnung si

Thomas in 1 schen Kolonieen erfreulich lauten. während sehr günstig,

zu machen, was den gewö mit Hülfe der Sklaven gewo Eine Havanna⸗ dem mexikanischen Kongresse Mexiko bei Annäherung der

Vom Vorgebirge der guten 24. April angelangt. gezogen haben, um für ihre dicht ter Unterhaltungsmittel zu finden Gränze nahe und hatten ein p während die Offiziere nur mit genauer Gouverneur Hardinge und der ifer in Gefa

nd Berichte bis zum eiter ins Land hinauf⸗ ten Schaaren leich⸗ ber waren der

Die Kaffern sollen zusammengedräng ihre Streispartieen a aar englische Soldaten au Noth entkamen.

befehligend hr schweben.

stadt eingetroffen.

sogar, daß der e General durch Kugeln dieser Herumschwe

vertretende Gouverneur Noung war in

Schweiz.

(Eidg. 3tg.) en, Sbersten W d der Entwurf einer Verf r Reform der Strafrechtsp Der Entwurf eines neuen Civil zur Berathung k verlautet no

Der Große Rath ist

Kanton Zürich. ͤ ü eiß, eröffnet worden.

am 21. Juni von dem Präsident Die Tagsatzungs Veränderung zum Behuf eine Hauptpunkte seiner Traktanden. Gesetzbuches wird dagegen noch nicht ons- Anträgen der Regierung dürften die Neigungen der M jährigen Gesandten sollen die Herren Dr. A. Escher designirt sein.

Instruction flege sind die

ch nichts, doch zweifelhaft sein. Zu dies⸗ Bürgermeister Zehnder und

den Instructi

Das dem Großen die Audienz des Herrn von bestimmte Erklärung Oesterreich, falls

Kanton Graubündten. (Eidg. 3.) zrotokoll über Rathe enthält die ät der Kaiser von des Sonderbundes stimmen für den Transit über den Tage beschloß der Auflösung des Sonder⸗ sultenfrage Bun⸗ nung des Ordens

Rathe vorgelegte P lippöberg bei dem Kleinen des Abgeordneten, daß Se. Majest Graubündten für die Auflösung von Stund an die den Splügen aufheben we Große Rath mit 43 gegen bundes und mit 38 gegen 2 dessache und die betreffend eingeladen werden sollen.

speziellen Begünstigungen Am folgen 21 Stimmen die z Stimmen,

daß die Je en Stände zur Entfer

Griechenland.

Aus Griechenland noch immer Wahlen Rauf- und Zank⸗ und daß diese nicht immer ohne Mord anz herkömmliches, daß nur welcher mit griechischen Wer je nur einer griechi⸗ der wird gestehen müssen, heftigere Stürme zu be⸗ die der griechischen Ent⸗ auf der anderen so vielen anderen ein milderer geworden

O München, nichts Neues von Belang. Art vorkommen ist etwas so g

Daß bei den scenen aller und Todtschlag abgehen, derjenige darüber si und Gewohnheiten gar nicht ve schen Gemeindewah unter den gegenwä fürchten waren, wickelung immer mit Seite auch nicht entga Beziehungen, so auch i ist. Dagegen geht hier n allerdings nicht weniger als unwa antinopel willig aufgenom läge der österreichischen Regierung, ene Streit zwischen dem griechis— emnächst durch eine persönli der türkischen Haup

ch wundern kann,

beigewohnt hat, rtigen Umständen weit wie es denn auch denen, Aufmerksamkeit gefolgt sind, ngen sein kann, daß, n dieser, der Volkssinn lichen Briefen aus Wien seit einigen hrscheinliche Gerücht, in menen Vermittelungs⸗ der bis zum Aeußer⸗ chen und türkischen Gou⸗ che Reise des griechischen tstadt seine Beendigung

Tagen das r der in Konst

sten getrieb vernement wohl d Minister⸗Präsidenten nach

gandels- und görsen - Nachrichten

Berlin, den 26. Juni 1847.

II echsel- Course.

Wien in 26) Xr

N

Leipzit in Courant im 14 TLI. Fuss, 100 Thlr. Frankfurt a. M. südd. W.

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H sandbrie /- Kommunal- Papiere und

Held - Course.

Inländische Fonds:

kur u. Nu. Psdphr. 33; Schlesische do. do. Lt. B. gar. de.

St. Schuld-Sch. Seeh. Prüm. Sch. K. u. Nm. Schuldv- Berl. Stadt- Obl. Westpr. Psfandbr. Grossh. Posen do.

= 2

Frie dri ehsd' or.

Gold al marce.

858

Ostpr. Pfandbr.

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