1847 / 178 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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lung zum Sr . inen 9 e, n r , , vor gu lig 6 i ich dem ger , , 6 Eren Wunsche 4 ere , ** so lange, bis über H a 17 8 ; ; J. h Religions⸗Gesellschaften dagegen, wel he ie allgemeine Genehmigung einer baldigen immung bereitwi igst beitrete. eeine anderweite feste Bestimmung ergeht, noch so angesehen werden 9 3 B J All P s ch 3 . erhalten, ** nicht im 3 gewesen sind, * ristlichen Cha- Graf von Sier storpff: Ich verzichte gleichfalls auf das müssen, als gehörten sie noch diesen Kirchen * 2 h bin auch 2. ; weite el age zur gemeinen reuß en eitung. Dienstag den 29sten Juni. rakter nachzuweisen, ist durch das Patent weder etwas Besonderes Wort. Meine Vertheidigung auf den vorigen Angriff ist in den der Ansicht, daß es im Interesse der Kirchen liegt, diese zweifelhaften e · / m , rm, e, —— ———— —·— —-— verheißen, noch auch etwas entzogen. Es ist der unirten evangeli= Worten der letzten Herren Redner enthalten. Mitglieder nicht durch Staatsmaßregeln von der früheren Kirche , ,, schen Kirche Erwähnung geschehen. Der Staat hat sie förmlich und Graf von Arnim: Ich muß mich ganz dem anschließen, was zu entfernen. Dies vorausgesendet, gehe ich auf die Petita weiter über die Sache nachgedacht und gefunden, daß die erhobenen seine volle Qualification zweiselhast erscheint, so sind die Eraminatoren be⸗ Endlich hat der Kandidat . anerkannt. Wenn man aber fragt, worin besteht das Wesen das verehrte Mitglied aus der Provinz Preußen, in Beziehung auf die der Masorität und der Minorität über und erlaube mir zunächst Einwendungen wohl hauptsächlich in dem Worte „befehlen“ ihren sugt, dem Kandidaten uͤnter Aufsicht eines Mitgliedes der Eramingtions. 3) eine wissenschaftliche Arbeit über ein vraltisches Thema, welches der er Union, den in ihr vereinigten Sonder Konfessionen egenüber, so formelle Behandlung des Gegenstandes angeführt hat. Wenn von einigen die Bemerkung, daß, wenn ich die Grafen von Dohna ⸗Lauck Grund haben mögen; wenn nun aber statt: „befehlen“ das Wort Kommission ein angemessenee, n . sofortigen schriftlichen BVorsitsende der rr . es n e , we nnen 3 ist dies eine Frage, die dem Staate nichts angeht. ei Prüfung Rednern, auf das Gebiet übergegangen ist, inwieweit Personen. und von Arnim richtig verstanden habe, nach deren Ansichten ein for= gestatten“ gesagt würde, dann würden sich vielleicht die Abtheilungs⸗ . 3 2 en e ne rief! ar n . . 14 en und n a,. iin 9 9 k anzufertigen, unter eides statt⸗ des religiösen Bekenntnisses für die Standschaft genügt die Gemein- welche die anerkannten oder geduldeten christlichen Kirchengemeinschaf⸗- melles Amendement eingebracht werden müßte gegen das Petitum Mitglieder damit einverstanden erllären, denn dann würde der Zwei⸗ [ If an an ' n chten sei oder 9 1 en, ob der Kandidat . 24 em Anm r n ven war . benutzten Quellen. schaft mit der unirten evangelischen Kärche eben so, als die Gemein- ten verlassen haben, sich aber gleichwohl nach ihrer Ueberzeugung und der Drei- Stände-Kurie und gegen das mit diesem Petitum überein- fel beseitigt werden, als wolle man Se. Majestät bitten, schon vor⸗ a, ,. 83 volle Mwlist ion? fins Randidaten, in nn,. Prüfung die schaft mit der lutherischen oder reformirten,. t. ist di Ausicht zur christlichen Jieligion bekennen gständ ische Riechte zugesichert stimmende Votum der Majorität der Abtheilung. Die Drei⸗Stände⸗ läufig eine Verordnung zu Frlsssen and hinterher eine Proposition an . 'rahtischen Rechtsfall schnell und llar zu ke , eee g r ne r. Graf zu Dohna-⸗Lauck: Wie mir scheint, ist die Debatte werden müssen; so sinde ich hierfür eine Rechtfertigung in dem Wider- Kurie hat allerdings, wie schon hervorgehoben worden ist, und was den Landtag zu bringen. Dann würde der Antrag folgendermaßen Beschäftigung der Refęren dar ign von der zweiten bis zur ist die um lat Jufiß ECraminations Kommmissich r eigentlich von ihrem Gegenstande abgewichen , denn es kommt hier spruche, den ich auch formell in der Petition der Kurie der drei Stände ich als Referent nur reassümire, zweierlei gewollt, nicht nur daß Se. lauten: . . . . dritte , unter? Mussicht eines ihrer Mitglieder, ein plattischts hema eber 266 nicht darauf an, über die Verhältnisse der einzelnen geduldeten Sekl⸗ finde; denn diese bittet, daß Se. Majestät befehlen solle u. s. w. Majestät der König eine Proposition vorlegen möge zu anderweiter ** Majestät dem Könige die allerunterthänigste Bitte vorzulegen, . Referendarius, der zur dritten Prüfung verstattet werden will, Rechtsfall zur sosortigen schtis!chen Bearbeltung unter Venutzung der en ten, noch weniger der einzelnen Individuen dieser Sekten zum Staate und indem sie einen Befehl erbittet, erbittet sie zugleich eine Propo⸗ Feststellung des §. 5 ad 2 des provinzialständischen Gesetzes, sondern . gestatten zu wollen, daß allen denen, welche sich zur . ein volles Jahr bei einem Obergerichte gearbeitet haben; serderlichen Gesetzbücher vorzulegen und mit 9 auf das Ergebniß jetzt schon Bestimmungen zu treffen und zu debattiren, sondern es sition für die nächsten Provinzial Landtage. Wenn Se. Majestat ein- sie hat auch aus gesprochen, daß Se. Viajestät befehlen möge, baß den christlichen Religion bekennen, die Ausübung der ständischen Rechte 35 nindestens 3 Monate eneinem üͤntergerichte als selbsstandiger Richter dieser Arbeit zu nn n ob der Kandidat für vollständig qualisizirt zu kommt darauf an. zie vor liegen Petitien zu begutachten. Diese mal iwas befohlen haben, so kann dies nicht mehr als Proposition zur christlichen Religion sich Bekennenden die Ausübung der stän⸗ zugesichert und eine auf diesen Zweck gerichtete Proposition zur in allen Hauptzweigen der richterlichen Thätigkeit beschäftigt gewesen een, . . Bestimmungen, wonach an Stelle einer der bisherigen geht nicht dahin, daß Se. Majestät der König die ständischen Rechle den Provinzial-Ständen zur Diskussion vorgelegt werden, wenn also dischen Rechte zugesicherl werde. Außerdem finde ich das schlagend, Wändernng des 8. zu 2 der Gesetze, (ger Angtdnung der in lebie( Beh afflgung. von mindestens ä iongten bei cinen gts, zwei pile enn een, im. . anzufertigen . der Dissidenten jetzt schon feststellen möge, sondern sie geht dahin, um eine Proposition gebeten wird, so kann nicht um einen Befehl ge⸗ was der Graf von Arnim darüber sagte, daß, wenn es in der Ab— i,, de ee. vom 1 Juli 1823 und 27. März 1524 den Pro⸗ ßeren Untergericht, bei welchem Neferendarien als selbsistJndige Richter Eramlnations-Kommüission auch sofort zu entwerfende schriftliche Arbeiten daß Se. Majestät geruhen möge, dem nächsten Landtage eine des- beten werden. Ich glaube aber, daß es richtiger ist, wenn um eine sicht des Königs liegt, hierüber eine Allerhöchste Proposition zu ge⸗ V— zur Begutachtung vorgelegt werde.. nicht fungiren dürfen, kann mit Genehmigung des Obergerichts die verlangen kann, gelten auch a., bil Kandidaten aus dem Bezirke des Ober= fallsige Allerhöchste Proposition vorzulegen. Diese wird erst die Be⸗ Proposition gebeten werde. Zweitens schließe ich mich dem Mitgliede ben, diese allerdings nach dem Inhalt des 8. 12 des Patents an den tene ,,, . was ich in meinem . als felbsiständiger Richter bei einem kleinen uintergericht Aypellationsgerichts zu Köln. ð ö . h her ? . gesag habe. . . * Referent Graf Itzenplitz: Ter Fassung nach ist es nicht Außerdem muß der Referendarius noch mindestens sechs Monate ent— Zeit der Anwendung dieser Bestim mungen,

dingungen und Modalitäten enthalten, unter welchen die christlichen aus Preußen darin an, daß eine solche Proöposition nicht den Provin⸗ Vereinigten Landtag kommen muß, da es sich dabei um eine Ab⸗ Religions- Gesellschaften als geduldete oder anerkannte anzusehen sind. zial Landtagen, sondern den Vereinigten Landtagen vorgelegt werden änderung der Verfassung handelt. Die Majorität der Abtheilung dasselbe weder . ( d ger Also ist darüber erst später zu verhandeln, und die bisherige De⸗ missse, Erstlich, weil es sich um ein allgemeines Gesetz handelt und hatte. sich mit dem Antrage der Drei⸗Stände⸗Rurie einverstanden er ; (Schluß folgt) 3) bei einem Untergerichte arbeiten und besonders auch als Assistent der welche . 5 ,,, . batte scheint diesen Gegenstand antizipirt zu haben. Die bisherigen kein Grund vorhanden ist, um von der Regel abzuweichen, daß klärt, die Ansicht der Grafen von Arnim und Dohna-Lauck würde . 336 Parteien in Cioilprozessen, so wie als Vertheidiger in Kriminal Unter- betreffen, treten mit dem 1 . 1848 fur alle diejenigen in Kraft gesetzlichen Bestimmungen haben den Bekennern der anerkannten christ⸗ allgemeine Gesetze dem Vereinigten Landtage vorgelegt werden, sich aber in Worte folgendergestalt fassen lassen: . . suchungen, beschäftigt werden; welcht bis dahin noch nicht das General- Attest der betreffenden Prasidien lichen Kirchen, so wie der zu denselben gehörigen religiösen Sekten, da überdies von den acht verschiedenen Provinzial = Landtagen „Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, Aller⸗ . oder statt dessen k 5 ‚. erhalten haben.

die politischen Rechte eingeräumt.. In neuerer Zeit haben sich, wie auch acht verschiedene Antworten darauf erfolgen könnten. Es gnädigst allen zur christlichen Religion sich bekennenden die Aus; Heute, Montag, den 25 Juni, Morgens 8 Uhr, sind uns noch Y bei . ,, mn zur Beschäftigung eintreten,); um sic Alle übrigen Bestimmungen sind schon vom 4. Juli d. J. ab in Aus- bekannt, neue Religions-Gesellschaften gebildet, und es ist die Frage ist ferner kein Grund vorhanden, eine Bestimmung der Art übung der ständischen Rechte zuzusichern und eine auf diesen Zweck folgende Sitzungen der Kurie der drei Sände zugegangen: , , . ö , fn,

vor verse h ser '

entstanden, ob es zulässig oder wünschenswerth sei, auch diesen die so zu treiben, daß nicht der nächste Vereinigte Landtag abge⸗ erichtete Proposition zur Abänderung des §. 5 sub 2 der Gesetze i) die Abend-Sitzung vom 23. Juni, 39 Folio-Blätter; V eschästi Referendari zei . Juni 7 , , , , , , , . ,,,, ä,, , eee, d, d , ,, , e e. sestãt dem Fönige eine Proposition erbeten. Die vorliegende Frage handelt, wird in einem gewissen Zeitraum sich in einer Weise aufge⸗ 27. März 1824 dem nächsten Vereinigten Landtage zur Begutach⸗ 3) die Abend⸗ und Schluß-Sitzung vom 25. Juni, 60 Folio tet haben, durch den Justiz· Minister dispensirtꝰ werden. . wieder urn sclhenden . , , , 3 beste henden Vor⸗ ist also die: Soll die Herren⸗-KNurie das Prinzip anerkennen, daß klärt haben, daß die Entscheidung darüber viel sicherer wird erfolgen tung vorlegen zu lassen.“ Blätter, Hinsichtlich der Beschäftigung der Referendarien bei den Ober- und schriften abändernden Grundsätze über die Vorbereitung und Prüfung der allen Bekennern der christlichen Religion unter näher festzustellenden können, ohne die heiligsten Gefühle des einen oder anderen Theils Graf von Arnim; Es möchte vielleicht noch anzudeuten sein Die noch vorhandenen Manuskripte werden nach chronologischer untergerichten ist aber noch Jolgendes zu beachten: Just iz Referendarien und ermächtige Sie, die Immediat⸗Justiz Examinations Bedingungen, politische Rechte ertheilt werden? Kommt man darin ) zn verletzen. Wir können zu der Weisheit Sr. Majestät das Ver- „in Bezug auf die religiösen Erscheinungen unserer Tage“. Ordnung in den nächsten Nummern unserer Zeitung erledigt werden. ) Die Neferendarien müssen, wie bisher, als Inquirenten beschästigt, Tom mission, so wie die beireffenden Gerichte, hiernach mit der erforderlichen überein, fo unterliegt es keinem Zweifel, daß dann die vorliegende trzuen haben, daß die Behörden nicht angewiesen werden zu einer Referent Graf von Itzenpkitz: So habe ich es auch verstan⸗ Die Red. der Allg. Pr. Ztg. diese Beschäftigung kann sedoch mit der bei Ober- und untergerichten, Anweisung zu versehen, g. Petition bejaht wird. Dazu habe ich das Aniendement gestellt, daß rigorösen Untersuchung darüber, ob ein Mitglied in seinem Glauben den und nur die Aufmerksamkeit darauf hinleiten wollen. Sollte diese wie sie vorstehend ,, . . auch da, wo das esetz Sanssouci, den 14. Juni 1817. . ; die Allerhöchste Proposition nicht den Provinzial-⸗Landtagen, sondern sich in Zweifel befinden möchte; ich glaube, wenn man dies vermeidet, Fassung, die ich nur zur Sprache habe bringen wollen, Anklang bei . ö 5 , ,, . J Staats, und Justiz-Minist ,,, Wilhelm . dem Vereinigten Landtage vorgelegt werde, weil diese Proposition, so wird es nicht nöthig sein, daß schon in ein oder zwei Jahren eine der Kurie finden, so würde ich meinerseits geneigt sein, mich einem . J zar len m,. bei ,, un cen ,,,, da sie ein li ; Gesetz für den ganzen Staat betrifft, nur von Proposition vorgelegt werde, und ich bin der Meinung, daß eine recht solchen Antrage anzuschließen, und ich frage, ob vielleicht die übrigen rr ihrer Gehüfen Aussicht die Referendarien ö in den münd— inz Schlesi Bresl 26. Juni. Se. Maj dem Vereinigten Landtage berathen werden kann. Auf die eben er- reifliche Ueberlegung nur nützlich sein kann. Der zweite Grund, wes⸗ Mitglieder der Abtheilung dies auch zu thun geneigt sein möchten. lichen Verhandlungen fungiren zu lassen. ö e,, . z ,, 1. *. an * 3 n n 863 s . öͤrterten zwei Punkte würde sich daher die Debatte zu beschränken halb die Sache vor den Vereinigten Landtag gehört, ist der, daß es Dann könnte mit der Abstimmung hierüber angefangen werden. ö ö ' NRieserendarien, welche einer Partei vom Gericht, zun Assist enten ö. . . ö . ö. ls 6 ! 9 33. . 2 3 haben, und jedes tiefere Eingehen in kirchliche und theologische Fra⸗ sich um die Abänderung einer Bestimmung handelt, die in allen un⸗ Graf Sierstorpff: In Vezug auf den Vergleich mit den Uli chtamtlich 61 Theil. zugeordnet worden, sind für Len bestimmien Prozeß zu allen durfh Pie . 3, e, . , r ,,, . ,. ee. v; gen führt vom eigentlichen Gegenstande ab. seren ständischen Gesetzen gleichlautend, sa in demselben Paragraph Juden von Seiten des Herrn Referenten bemerke ich, daß diese hof⸗ Verordnung vom 21. Juli 1816 den Justiz⸗Kommissarien beigelegten f er rt ren , e r 9 . . 14 6 ,,, Marschall; Es ist zunachst zu ermitteln, ob dieser Vorschlag steht und nicht eine provinzielle Bestimmung genannt werden kann, fentlich nicht wegen ihres Glaubens ausgeschlossen worden sind, Jon= 3nhalt. Hue onen el gen e hen ef li , . . 9 , a. . 4. iet, ; 6. ö *. 2 . ; die erforderliche Unterstützung findet. von der es zweifelhaft sein könnte, ob sie vor die Provinzial⸗Landtage dern weil wir ihnen nicht das Bewußtsein einer freien politischen . . 36 n n n n, a. r e , g, n. . in i. . . . . gi ,,,, Graf von Jork: Zuvor muß ich noch eine Bemerkung oder vor den Vereinigten Landtag gehöre, soudern es handelt sich Selbstständigkeit zutrauen, welches Schranken von Jahrtausenden von Inland. Berlin. Verfügung, die juristischen Prüfungen betreffend. gung des betreffenden Präsidenten. . melten Publikum ein freudiges Hurrah! Se. Mia stẽt fuhren sogleich

ö ö ö . . ( ö . ; . 0 . 2 . 2. 5 Provinz E 9 6 9 s nk Sr Maiestäͤ 3 dan z P . h 1 . ö ; machen. von einer solchen, für die als für einen allgemeinen Grundfatz unserer ihnen entfernt gehalten haben. Dissidenten sind mit Juden nicht zu z nz Schlesign. Ankänst Sr. Masestät des Königs n Breslau. Die in Civll- und Strafsachen vor versammeltem Gerichte zu hal. nach dem Königl. Palais, wo die übrigen Piilitair- und Eivil⸗

Marschall: Nicht ; is di it 3 ; ,. s einziae ständi geraleichen. Deutsche Bundesstaaten, Freie Stadt Bremen. Abfahrt des , . Rer. nuß der Ref Assistenz . e e ,, , .

den hat. k n fe . , . a n, zen ig 96 5 Dohna Lauck: Ich würde mein Amendement dergestalt rn n,, nne, g, , ö. 3 3 n n n, feen ae, , e ggel e lf on Behörden Allerhöchstdenselben erwarteten. (Die hinreichende Unterstützung findet statt.) den sinde ich die Bitte um eine Proposition für die Provinzial⸗Laud⸗ formiren: „St. Majestät dem Könige die allerunterthänigste Bitte 6a, . Ger ge ni e , Ts bahn.) etraide · Preise. hofes steht es jedoch zu, in gering fügt geren nach. em Gesetze vom Deutsche Zundesstaaten J Graf von Jork: Ich muß bemerken, daß der Graf zu Dohna. tage unstatthaft, und ich schließe mich dem Mitgliede aus Preußen dorzutragen, Alen zur christlichen Religion sich Bekennenden die Aus⸗ Nußland und Polen. Warschau— Anrechnung' der Strafzeit pol⸗ n , n, ö y. Assistenz des Justiz⸗ desstaaten. Lauck von der Kirche und nicht von der Religion gesprochen hat, und dahin an, daß die Bitte sich darauf beschränke, daß dem nächsten übung der ständischen Rechte Allergnädigst zuzusichern und eine auf nischer Kriegsgefangener bei ihrem Militairdienst. bien Jolgereihe, so . Detail der Veschastigung der Referenda⸗ Freie Stadt Bremen. Der Hannoverschen Zeitung

ü. . 16 s ** . z . 8. . 2 /. 1 2 2 777 2 6 99 M 9 9 saß 9 91 9 . siti 2 9 3 r o 5 2 Tr axei 9 217 1 1sy n 8 Erü r* f ö . ö hz ö 20 2 . . ) 2 . fz das ist ein großer Unterschied, die christliche Kirche soll ein bestimm- Veerinigten Landtage eine Proposition über diesen Gegenstand vorge⸗ diesen Zweck gerichtete Proposition zur Abänderung des §. 5 sub 2 Frankreich. Paris. Bevorstehende Eröffnung der Centralbahn. Graf rien in en vorgeschrieben, Stadien muß dem Ermessen der Präsiden. wird aus Bremerhafen vom 22. Juni geschrieben:

Beke ö ; ; hr * 8. *. ßer vie Anor Provinzial⸗Stä Juli Bresson. D zesetz-Eniwurf über di faelösten Nati . 2. ( . , n, 3. . . . . . tes Bekenntniß haben, an welches sie gebunden ist, während Jemand legt werde, ; der Gesetze über die Anordnung der Provinzial ESt nd m 15 Juli Ile n n n 1 w n,, aufg i en e, n,, ; ten, Staats-Anwalte, Direktoren und Justiz-Kommissarien uüberlassen „Der „Washington“ liegt jetzt, sich für seine Abfahrt rüstend, etwas der christlichen Religion angehören kann, ohne ein bestimmtes Be⸗ Marschall: Ich habe nur ein paar Worte darüber zu sagen, 1823 und 27. März 1824 dem nächsten Vereinigten Landtage Aller⸗ . , ,, ne, . , . aris. (Bistussiön des Budgets für blelben; als leitender Grundsatz ist jedoch dabei festzuhalten, daß sich unterhalb des Dites wor Anker und gewährt in der That dem- Auge einen kenntniß aus zusprechen. wie der Beschluß der anderen Kurie zu verstehen ist. Er könnte ent⸗ gnädigst vorlegen zu lassen.“ . . - 9e . Lond 9 . Ankunft die Referendarien die Fähigkeit, mit Parteien umzugehen, und nicht stolzen, herrlichen Anblick. Seine Timensionen sind wahrhaft großartig. Jürst Radziwill; Noch auf einige Punkte der Rede des ver⸗ weder so verstanden werden, daß Se. Majestät gebeten werde, den Graf Dyhrn; Diesem Amendement stimme ich vollständig bei, des Roönigs der Belgier Ir anne . a n e,. . minder eine hinreichende Uebung im schriftlich en Vortrage, wie ] Die Kiellänge mißt nach englischem Maße 220 Fuß, das obere Ded 215 ehrten Mitgliedes aus Schlesien muß ich zurückkommen, und erstlich Provinzial Landtagen einen Gesetz⸗ Entwurf vorlegen zu lassen, wel- um eben auszusprechen, daß ich einen Unterschied zwischen dem All⸗ des Kuppier-Gewerdes. 3. , . ä n Hin ur 3m. Gewandtheit in mündlicher Barstellurg e de die Fähigkeit e ] Fuß, des, Mitteldec 2335 Fuß, daz untere 2A Fuß, die Breite des Deches auf den, in w sch „das Gebiet der katholisch tir ühr ö . ; 36 . , ; 9 inzial⸗ X eingehalt dissen r , Wissenschaften oͤsmnung sch . werben müssen, mündliche Vorträge der Parteien rasch und richtig auf⸗- ohne RNäderkasten 39 Fuß, die Tiefe des Raumes 31 Fuß. Erweckt so den, in we hem er das Gebiet der atholischen Kirche berührt. cher von dem Grundsatze ausginge, daß Allen, die sich zur christlichen gemeinen Landtage und den Provinzial⸗ Landtagen eingehalten wissel . rung der Wissenschasten. Vermischtes, zufassen und die Gesetze auf ven mündlich vorgetragenen Rechtsfall ́ schon das Aeußere des Schiffes Bewunderung, so wird diese auf das höchst

Es sind von ihm, aus der Excommunication Folgen gezogen, die nicht Religion bekennen, die ständischen Rechte zu ertheilen seien. Jener will. Das vom Herrn Referenten formulirte Rmmendement hätte ich Belgien. Schreiben aus Brüssel. (Die Kabinets Krisis und ihre öichtig anzuwenden. ; ; yesteigert bel näherer Betrachtung h. 1 gin! 9 Pin Hen n darin liegen. Diese hat mit den bürgerlichen Rechten nichts zu schaf⸗ Beschluß kann aber auch so verstanden werden, daß dies zwar gesche= auch nie unterstützt. J ö k Lösung; Negulirung der Brodpreise in Antwerpen.) Sind 'sie bei den Gerichten in dem Civil Prozeßverfahren zu sind namentlich Hegenstand des ungetheiltesten Lobes sedes nenn, . fen; sie schließt nicht einmal den Betroffenen aus der katholischen hen möge, daß aber Se. Majestät der König zugleich gebeten werde, Fürst B. Radziwill: Die über stndische Wählbarkeit in Be⸗ 2 , FZlorenz. Amnestie. Ber= Referenten bestellt, so haben sie in der Regel nicht nur das Referat schauers; ihre Kraft ist der von 20(ä) Pferden gleich, ihre 40 Fuß Durch Kirche aus, sondern sie hebt blos die Theilnahme an den kirchlichen einstweilen eine Anordnung zu treffen, durch welche das, was durch zug auf Religion sprechenden Gisetzes Paragraphen setzen Theilnahme Brasilien 3 6 ö r snung der krastlianischen Kammern. Die mit einem Votum auszuarbeiten, sondern auch demnächst der münd⸗ messer haltenden Näder können bei Anwendung der ganzen Kraft 18 Ro⸗ Wohlthaten, die heiligen Sakramente u. s. w., so lange auf, als der das spätere Gesetz erbeten ist, vorläusig schon eintreten möge. Ich an irgend einem christlichen Bekenntnisse als Bedingung voraus. Bei , . unentschiedenheit ber Dinge in ben La? Platastaaten ; lichen Verhandlung, der Berathung in dem Berathungszimmer beizu⸗ tationen in der Minute machen. Der größere Theil des Publikums, ö ? . ; h din. a . wohnen und hier (bei den Obergerichten und größeren Untergerichien namentlich die Damen, eilen indeß, die Eleganz der Kajüten in Augen⸗

Behaftete nicht den Weg der Reue eingeschlagen und das wieder gut laubt, daß dies Letztere in dem Be lusse der anderen Kurie liegt. allen religiösen Sekten, die kein öffenllich ausgesprochenes oder for= a', e nschaftli 68 ; 969 k

emacht, was ihm die Ercommunication zugezogen hat. Sodann gu lich en ba ich , daß . nicht der Ansicht . mulirtes Wen berel fnantutß ö. müßte daher , ., daß ö stets, 9. anderen so lange ihnen 3 Votum beigelegt ist, unter der schein zu nehmen. Da ist zuerst auf dem Deck ein kleines Entree zimmer sich das verehrte Mitglied darüber geäußert, was ich über die poli⸗ ßen kann, daß von mehreren Rednern von dem Gegenstande der Be⸗ sie noch als christlich zu betrachten seien, von der Aussage der ein⸗ Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Borsen⸗ und Markt- ,, J halten, so wic endlich mit richtig gem gen ö en,, , e, n m lische Richtung der neueren religissen Wirren gesagt habe. Ich rathung abgewichen sei; ich habe diesen Eindruck nicht erhalten uind zelnen Individuen zuf Treu und Giauben angenommen werden; auf bericht. as beschlossene Urtel mit Gründen abzusehen. a , . erste i, . , glaube, daß ich hierin noch weniger belesen bin, als er, ich habe mich glaube, daͤß man sich von dem Gegenstande der Berathung nicht welche Widersprüche man dabei aber stoßen kann, mag ein Beispiel C6. (,, . Muh tip e. en . nr et ,, nur an die Tagespresse gehalten, diese hat mir aber eine so genü⸗ entfernt hat. ; ; . beweisen: Es befindet sich nämlich ganz in der Nähe Berlins ein w e ./ Zulassung zur dritten Prüfung. . dekorirt; die Fenster des hi rn T e prächtig , Glase; e. gende Auskunft gegeben, daß ich mich zu der Ansicht, bewogen fühle, Fürst Lichnowsky: Als ich zum ersten male das Wort erhielt, Städtchen mit einer fatholischen Gemeinde, die jedoch eines Geist⸗ Um nach Zurücklegung der vorgeschriebenen Stadien zur dritten Prü- über die ganz. Want ist ein großer Spiegel, der die Kajüte noch größer daß diese Wirren in großem Maße der radikalen Richtung der Zeit wünschte ich, daß die Debatte sich nicht auf das theologische Feld lichen entbehrt, und es geht deshalb, um dort Gottesdienst zu hal⸗ ,, . . . hat der Lanz ãat an Cell des bisher vorge- erscheinen läßt, als sie schon sst; alle Möbeln mit rothem Damast ausge⸗ zum Deckmantel gedient haben. Ich befinde mich mit dieser Ansicht begeben möchte, da aber das ehrenwerthe Mitglied aus Schlesien sie ten, von Zeit zu Zeit ein Kaplan der St— Hedwigs Kirche auf Mis⸗ J nl! d n n ,, . ,, , , , schlägen. Der Salen ist 8o Fuß lang und 20 Fuß breit, rings um den⸗ nicht allein, und stelle sie der des geehrten Redners als völlig gleich darauf zurückgeführt hat, erlaube ich mir, als Katholik, einen Irrthum sion dorthin. In demselben Städtchen hat sich auch, wie an man—⸗ ö ö. . , igen reglementaiten Bestimmungen beruhenden selben liegen 13 Schlaftabinet. für die Passagiere erstz Klasse, für welche berechtigt gegenüber, und werde nicht eher seiner Ansicht den Vorzug zu berichtigen. Es ist von dem Unterschied zwischen Bann und Ex— chen anderen Orten, eine unbedeutende Dissidenten⸗ Gemeinde gebil⸗ Berlin, 26. Juni. Das Ju stiz⸗Ministerialblatt enthält = ein Verzeichniß von 42 praktisch brauchbaren Referaten in Civilsachen, noch . ö . ,, hell geben, als bis er mir eine, Widerlegung führt, die ich in den Wor? ommunication gesprochen, und in dieser Beziehung meinem fürstlichen det. und von Ainem' Mitgliede derselben würde der kürzlich dort au die 'nen Feifigung vom 22. Juni 1847, die juristischen Prü⸗= en Rerzsseder hach ent alten Verfahren oder nach dem der Ver— e . , , n . ö , , ken, die er gesagt hat, nicht habe sinden können, obgleich ich seiner Kollegen aus Posen replizirt worden. Ich muß? darauf erwiedern, Mission anwesende Kaplan aufgefordert, einem Kinde die heilige Taufe sunzen beireffend. . . ; erdnung vom 21. Juli v. J. bei Obergerichten angefertigt hat, , . , ,,,, i,, Rede aufmerksam gefolgt bin. Ich stimme mit dem, was das ver— daß es in der katholischen Kirche keinen solchen Unterschied giebt, noch zu ertheilen, bei welcher zwei Dissidenten als Taufpathen erschienen. Die bestehenden Vorschriften über die juristischen Prüfungen sind mit Bei den zuleßt gedachten muß mit den Neferaten nicht nur ein Labei Alles so forgfaltig befestigt, daß auch bei hoher See kein Stück zer⸗ ehrte Mitglied aus Preußen gesagt hat, überein, daß eigentlich der jemals gegeben hat. : Als nun der Kaplan die heilige Handlung vornahm und die gewöhn⸗ Rücksccht auf die neueren Veränderungen im CEivilprozeß⸗-Verfahren einer Votum in der Sache angefertigt sein. sondern der Referent muß auch brechen würde. Vom Salon aus laufen nun zwei lange Reihen Schlaf⸗ geehrte Redner aus Schlesten von dem Gegenstande der Frage we⸗ Graf Dohna-Laucz, Was ich noch zu sagen hätte, ist be⸗ lichen Antworten auf die Fragen des Glaubensbekenntnisses von den Jievision unterworfen worden, in Folge deren Se. Majestät der König mittesst in mindestens ig en derselben den mündlichen Bortrag gehalten Kabinette zum Vorderthelle des Schiffes. Vorbei au den Küche, dem Bade⸗, e abgewichen ist, daß er sich in allgemeine Erörterungen einge reits durch das geehrte Mitglied aus der Mark Brandenburg erle⸗ Pathen Namens des Täuflings verlangte und., zu der Stelle kam: Allerhöchster Srdre vom (1ten z. N. diejenigen Bestimmungen zu geneh— d 9 , . n, ,, sättaeren schristlich fi. dem Nasierzimmer kommt man in das geräumige Rauchzimmer, in welchem lassen hat und nicht auf die praktisch vorliegende Frage. In Bezug digt, und ich verzlchte auf das Wort. ö Glaubst du auch an Jesum Christum, den eingebornen Sohn Gottes? migen geruht haben, welche in der nachstehenden Zusammenstellung ent⸗ 66 n g . . , ,, ,, sich die Herren diesem Genusse überlassen mögen, was im Salon nicht gif die Frage habe ich jedoch das, was für die vorliegende Dis kus⸗ Graf von Arnim: Eine provisorische Maßregel auf diesem wurde ihm von den Taufpathen mit einem deutlichen und vernehm= 36 u dnlche Gerichtsbehörden werden hierauf zur Nachachtung ver— hem line ge icht. ange fernt hai, . aus jedem beliebigen Are , J r m , . n

J n Wichtigkeit ist, m nden können, und das ö ü ĩ ür ĩ es . ichen zor . teu nun zwar 4 ; ; i Heschäftsthätigkeit eninommen sei 1 er wel s ; bes ĩ ͤ j 1j irflich fürstli sion noch von W chtigkeit ist, cht finder können, nd das scheint mir Gebiete würde ich für bedenklich halten, und deshalb kann ich die lichen Nein geantwortet. Diese Dissidenten behaupten nun z wiesen. . . ö J seiner Geschäftsthaͤtigteit eninommen sein und unter welchen sich 6 ,. . eee f ncht , e, 96 e ,, i ill. in dem Kriterium zu liegen, welches nöthig ist, um sich zu verge⸗ , in diesem Sinne nicht deuten und würde mich dem nicht an⸗ offenbar, Christen zu sein, ob sie jedoch nach dem eben Angeführten Bie Bestimmungen unter B. und C: der Zusammenstellung finden in— J . fmerksamkelt anzieht. Werfen wir nun noch einen zu bheke e zur Ce zeichnen,

ö zwei Untersuchungen befinden können. Haupt-Salon alle Auf

. * * * * c * . . 1 * 257 . h En. * j . o oy 5 * 8 2 . ö 9 m 9 2228 . 2 ö 3 * g . . 2— 87 D. s z 5 ö

wissern, daß ein Individuum, welches auf die Standschaft Anspruch chließen können. Wenn Se. Majestät einmal etwas so Wichtiges darauf Anspruch machen können, will ich der Beurtheilung der hohen deß auf die Referendarien im Bezirke des Rheinischen Appellationsgerichts— . c , nn,, , Vlick anf den Eiskeller, die Ställe für Kühe und Geflügel, auf alle die . eine andere wird von dem Vorsitzenden der Immediat⸗Justiz Examinations fleinen comfortabeln Einzelnheiten, mit denen jedes Fleckchen des Schiffes

macht, auch einem christlichen Bekenntnisse angehört. Wir haben die⸗ gewährt hätten, so würde es bedenklich sein, noch einmal die ständi⸗ Versammlung anheimstellen. Wenn nun die Geseßrze die Wählbar⸗ hofes zu Köln keine Anwendung. Kärnnnlsson zu diesem Iweck altsgewählt ö . ; ͤ ; ö ausgewahxlt. benutzt ist, endlich auf die an der Seite des Kolosses zierlich schwebenden

ses Kriterium nur darin finden können, daß es einer gedul über öff ei i istlichen iss ä ch 9 wird das TWlr Paast ien der Kübnigl. Bber, Landes gerichte haben zugleich rss fh ö 1 können, geduldeten Re⸗ sche Berathung darüber zu eröffnen. feit von einem christlichen Bekenntnisse abhängig machen, so wird da Bie Präsidien der Cäönigl, hen sgerichte haben zugleich, was die 4 . . It; . ; ö ; 2 des Kolos ligions-Gesellschaft angehört, die ein Glaubens⸗Bekenntniß formulirt Marfchall: Ich sprach auch nur von der Art, wie mir der angeführte Beispiel einen Beweis geliefert häben, auf welche Wider bei der Präsentgtion zu . . 6 die . Inimediat.· Justiz pelle le in, , . . Rettungsböte, und, verlassen, wir dann diesen schwimmenden Palast, ihm ö u Grund desselben anerkannt ist, und sch schließ? mich dem Beschluß der anderen Kurie scheint verstanden werden zu. müssen. sprliche man dabei stoßen könne, wenn han auch die Sekten mit ein= , . , . un n n en er f. Heuhntfse einzureichen hat, Saß das, Ge such demmächst bei den Mitgliedern , . 3. e, . ; 1c 5 oll h ) ] ) ; . h 3 . 6 . as Ne t 8 3. ;. ö. ö 3 2 33 9 ] h . ] . ö; ) ; ; 7. Kr 2 9 ne Weste e 8 2 o an, 5 ereits erschöpfend und klar von der Ministerbank gesagt Referent: Ich bemerke zunächst in Beziehung auf, die Beleh⸗ begreifen will, die lein öffentlich ausgesprochenes Glaubensbekenutniß k , zus berücksichtigen. ; äge der des Kollegiums zur Abgabe ihrer schriftlichen Vota zirkuliren muß, und ell ö Wochen aufs . von . e ut erden H. wor 5 is. ö ö rung, die mir von dem Herrn Staats- Minister von Thile zu Theil außzuweisen haben. 4 ö. . . 8. Berlin, den 2. Juni 1837. daß sodann darüber, ob der Kandidat zugelassen und ihm das, Heneral. Am 25 Jum früh um 83 Uhr ist der Washington“ von Bre⸗ raf Lon Mork: Ich muß mir die Bemerkung erlauben, daß gewörden ist; daß auch ich die Sache so gemeint hatte, wie Se. Er Graf Dohna-Lauck: Ich wünschte mein Amendement. nicht Der Justiz-Minister Ahest zu erhellen, Ader, Cb, derfeltbe Kehiiss eines te sehen Ausbildung zur merhaͤfen wieder in See gegangen Vie Päffagiere desselben waren von geduldeten Religions Gesellschaften offenbar nicht die Rede sein cellenz sie auseinandergesetzt hat. Meine Ansicht war: die Versamm⸗ so verstanden zu wissen, daß dadurch ausgedrückt werde, alle, die sich uh den. ferneren praltischen Veschaftigung. zu verweisen sei, im Kollegium nach vor⸗ 2. . Nachmittags mit) dem Dar fboots e n, in ö rer n kann, 6 darüber hat Se. Majestät der König bereits entschieden; lung darauf aufmerksam zu machen, daß es sich um drei Kategorieen Christen nennen, sollten auch, die Ausübung der ständischen Nechte An sämmtliche Gerichtsbehörden. gängigem Vortrag Beschluß zu fassen ist. hafen . . . 3 . ist 6 so, für, uns nicht zu berathen. Ich muß ferner be⸗ handle, und daß ich die Religions- Vereine als nur „faktisch- haben. Mit welchem Rechte einzelne religiös Gemeinschaften sich den ; P. . ; merken, daß ig 3 , der Excommunication der katholischen Kirche geduldete“ bezeichnet hatte, welche der Herr Minister staatlich igno⸗ Namen christlicher Religions⸗Gesellschaften beilegen dürfen, und inwie⸗ ö ö n, 19 5 . p Die Prüfung beider Immed iat Ju stiz⸗ Examinats-Kom⸗ ö J be habe, son ů dem Bann, und das ist ein Unter- rirte nennt. fern die Ertheilung politischer Rechte davon abhängig zu machen ist, er 1 ö ö 3 und mifsion felbst ist eine schriftliche und eine mündliche. X Frankfurt a. M., 25. Juni. Ihre daiserl. Hoheiten 3. enn Jemand aber in den Bann gethan wird, so ist er aus⸗ Um nun weiter auf die Sache einzugehen, bemerke ich weiter, wird durch das erbetene Gesetz anzuordnen sein. Dieser Gegenstand ? 2 Gru r he. Die schrift liche Prüfung hat zum Gegenstande: der Großfͤrst und die Großfürstin Thronfolger von Nuß land besuch⸗ gesch gh a enen, voz daß, wenn die hohe Kurie z. B. bei der Berathung des Gesetzes über liegt der Debatte noch nicht vor. Die gemachte unterscheidung 6. 1 ) zwei der ub be in dem vorigen Abschnitte gedachten schriftlichen Ar— ö o e er n, . und , . , . u 186 rken, daß, wenn ich angeführt habe, daß die Juden einen Beschluß gefaßt hätte des Inhalts: daß die Juden schen christlicher Religion und christlicher Kirche kann ich so nicht sta⸗ . ö . ; ; . beiten, ellung der Dlle. Rachel bei. Wie man vernimmt, wird das hohe ich die politische Beimischung nicht als Argument er. lassen . zu Sirernbien ten . 6 Ende ge hig und erg r 1 . . Amendement habe ich gesagt; Allen zur christli⸗ ; . ,, ,, n, ,, , funf über die Vorberei- 2) eine Proberelation, die entweder nach dem alten Verfahren, in Ge⸗ Paar übermorgen nach Kissingen abreisen, der Großfürst Thronfolger und mich nicht darauf beziehen kann, was, dieser oder jener gesagt aber nicht sein sollen, ich, bei aller Hochachtung für die hohe Kurie, chen Religion sich Bekennenden möchten, die ständischen Rechte verlie—⸗ enge güne lo ,, f . . . die Re⸗ mãäßheit . bestehenden , ,. ö,, . daselbst aber nur einen kurzen Aufenthalt nehmen. Se. Majestat der at, und es' ist von dem fürstlichen Mitgliede aus Posen . , fu erinen' solchen Beschluß eine Fol ele en nach meiner persönli⸗ hen werden Aber so lange die christliche Religion existirt, hat sie 9 el 1 . lt ö , nien * . , , 21. Juli,. 1846 angefertigt worden ist, König von Bayern war gestern in Brückenau eingetroffen und überall Behauptun auf estellt worden, di icht bew 3 n einer hen h dolge h gi J h r,) 16. 36 . h) ss sollen jedo ) die Auskultgtoren den mündli hen erhandlungen der Diese Relation kann der Kandidat bei einem Sbergerichte oder bei 6 . srlichkeit g en worden. Anfangs August wird , . . 9 f en, . 6. ewiesen hat, und für chen , Ueberzeugung nicht würde finden köunen. —t sich immer als religiöse Gemeinschaft oder Kirche manifestirt, und man Partesen vor dem versammelten Gerichte, so wie Wed ersihnngen des Kol. dem Geheimen waer Tonne? Sher auch bei dem Re ions Kollegium mit ö Feierlichkei ö i nn,, . ͤ e . de g rn ann ich früher die eweise nicht liefern, be⸗ Diese Betrachtung scheint auf den vorliegenden Fall eine nahe kann also nicht sagen, man bekenne sich zur christlichen Religion, ges legiums in dem Berathungs zimmer fleißig beiwohnen, auch wenn sie nicht zu Berlin anfertigen. Ist es ein, Referat nach der Verordnung vom In, der Königl. bazerische Hof ö. 1h n, erein gt in um;, vor er seine Behauptungen nicht erhärtet hat. Ich muß mich dage⸗ Analogie zu gestatten. Ich kann den Allerhöchsten Erlaß, der hinter höre aber durchaus feiner Kirche oder Sekte an. Das Gesetz wird unmittelbar, sei es als Protokollführer oder mit Entwerfung der Referate, Juli v. J., so muß dasselbe bestehen: selbst bis zum Eintritt dee er d de 3 T bn kte zu Mainz di ; 8 d if dem heutigen Fruchtmarkte zu Mainz die

gen verwahren, daß ich von der gegenwärtigen Lage der Berat März ist, nur sa verstehen aäter bestimmen, unter welchen Bedingungen diese kirchlichen bei der Verhandlung betheiligt sind. aus einer Darstellung des Sach, und Rechtsverhältnisses auf Die Hoffnung, daß auf dem; 3 hung dem Gesetz vom 30. März 1847 abgedruckt ist, nur so ve stehen, aber später . ö gun s Die Kandidaten zur zweiten Prüfung sollen fortan in dieser stets Grund der schriftlichen Verhandlungen, . Preise sinken würden, ging nicht in Erfüllung, denn die Spekulanten

abgewichen bin, ich bin der Rede des Herrn Kultus⸗Ministers ĩ sicksichtlich i gib mit anderen christlichen Kirchen übereinstimmend ge⸗ und ich bin der Meinung, daß, wenn wir einen a g ö Hege g e rng e iel ile hir, fe , . oder nicht, . dann ö . . inen . Vortrag aus den ihnen einige Tage vorher zugefertigten b) einem danach mit Gründen angefertigten Votum und Erkenntniß- ] glaubten eher auf ein starkes Steigen rechnen zu Dürfen, da mit den müssen, wenn wir von der Kirche sprechen wollen oder von den Be. gehören insofern sie Staatsämter belleiden, nicht aus diesen ent? tegulirt werden; aber zu einer' christlich= kirchlichen Gesellschaft werden nir n r n, der bisherigen Probe⸗-Relation k ch ein Probe⸗R ,. i, ,, halt, daß Lar Renltᷣt Vorräthen immer ae. for zurüctgehalten wird. Da aber Lie Aerndte kennern des Christenthums, die zu keiner bestehenden Kirche gehören, n werden fein! und es stimmt dies auch mit der Praxis überein vis Einzelnen sich halten müssen, wenn sie als Bekenner der christli= ferat, wie es den n ,, . ö. Henn ü. , ef , 3. Aenderung des von ihm pro- so nahe vor der Thür ist. fo dürften das die letzten Anstrengungen ich habe diesen Unterschied bezeichnen wollen. Ich glaube, daß ich da es wirklich Staatsdiener giebt, die zu einem dieser religibsen chen Religion wollen angesehen sein. einem molivirten für das a n , , nenden . 3 ein ) 6 ö ,. W g nn e andlung modifizirten Erkennt ber Gewinnsucht sein Die Berichte über den Stand aller Feldge⸗ in 2 , in meinem Rechte ewesen bin. Vereine gehören. Daher ist meine Meinung weiter, daß die hohe Referent Graf Itz enplitz: Ich habe vorhin mir einen Vor⸗ nach S. 38 der Instruction vom 24. Juli 166 er e b eitendes vollstän · . e n,. . h isizirten Erkennt wächse lauten sehr gut. ö ;

raf von Zielen: Ich de auf das Wort, theils weil Kurie nicht wohl beschließen könn (wic von iner Seite' gewüänscht schlag erlaubt, der vielleicht bie Anficht der Majorität der Abtheilung diges schriftliches Referat geliefert werden. Diess ! lnsdihzitte Erkenntniß Entwurf ist von dem Kandid ten fern s. gi, ö an, . , 2

che ö ö ! h . 8

mein Freund aus Schlesien meine Ansicht schon berührt hat, nämlich wird), daß di ö ies i i n; i Wenn näch dem Aus all zen mündlichen oder sschtistů i 8 ündlichen i ö ] r a erden sollen treffen könnte, dies ist aber ni t der Fall gewesen ich habe daher . nach er mündlichen oder schriftlichen Prüfung der nach dem Schlusse der mündlichen Verhandlung anzufertigen, ohne daß er . ; = die von dem durchlauchtigen Mitgliede aus Posen , . die . . s. r f g loan gere, . ff st ö. Fall g Kandfdat nicht für ganz unqualifizirt zu erachten ist, andererseits aber auch ]! der Berathung des Kollegiums beigewohnt hat. nr gn Jahreszeit, in welcher dem hiesigen Markte starke Baarsummen ent⸗

tung, die politische Fenben; der Dissidenten betreffend, widerlegte, ich auch, daß die Dissidenten, mögen sie sich von der katholischen Zweite Beilage