Ich kann nicht leugnen, daß ich eben so : Herzog von Troppau, der wäre, wenn zuerst der A
Ich leugne nicht, daß
Durchlaucht stellen wo gut, wie ein ehrenwer Meinung bin, daß es am besten Abtheilung zur Abstimmung käme. Wunsch gehabt habe, um mich auf das Wenn dies aber nicht Amendement, welches der Referent jetzt als lung angenommen hat, zur Abstimmung komm auch dagegen erklären.
ther Kollege für den
enste gegen den h che das lag der Abthei⸗ t, so werde ich mich Antrag der Minorität, aben, insofern er r die Frage erlauben, t erklärt ist und gleich ät zur Abstimmun der Majorität,
Antrag zu erklären.
Sodann kommt der Durchlaucht nur angenommen h dement gestellt worden ist. der Minorität als Amendemen ntrage der Majorit Der Antrag eändert ist, kam t immer Antrag Fürst Lich nows Graf Arnim: Ordnung Beden als Antrag der Marschall: ich habe gesag er von dem R dement genant
Ich würde mi
so wie er von dem cht Amendement genannt werden, son⸗ der Abtheilung.
Ich habe mir erlaubt .. ich im Sinue e das Gutachten der Minorität
Marsch all: Referenten dern er blei Dagegen muß der Geschäfts⸗ heben; es ist ni Abtheilung betrachtet worden.
Es ist nicht das, was ich gesagt habe, Antrag der Majorität der Abtheilung, wenn eferenten eine andere Fassung erhalten hat, nicht Amen⸗ at werden kann.
(Mehrere Mitglieder bitten ums W Fürst Lichn ow sky: Ich habe das Wort noch nicht ab⸗
Marschall: abgegeben.
Fürst Lichnowsky: Ich habe nicht gesagt, daß der Antra ment sei, sondern ich habe beantragt, st zur Abstimmung komme e Abtheilung den ursprüng Sobald er modifizirkt ist, ist er ein Dieser Vorschlag kommt Antrag der Minorität. Fall auch letzterer keinen chrenwerthen fürstlichen Kollegen Ich bitte Ew. Dur Ich glaube, d Es fragt sich,
Also Fürst Lichnowsky hat das Wort noch nicht
Obgleich ich zweimal unterbrochen wurde. g der Majorität ein Amende⸗ daß der Antrag der Abthei⸗ da ich in dem amendirten An- ichen Antrag nicht erblicken kann. amendirter Antrag der Masjorität. timmung und dann der Nun wollte ich Ew. Durchlaucht bitten, Anklang finden sollte, den Antrag meines aus Posen eventuell zur Abstimmung chlaucht um Antwort hierauf.
as ist ein ganz neuer Antrag.
ob jetzt das Wort abgegeben ist?
also zuerst zur Abs
zu bringen. Graf Nork: Marschall: Fürst Lich nowsky: Marschall: Dann würde ich doch bitten, vollständig aus⸗ Ich habe mir erlaubt laucht gebeten, zu antworten. Antwort von einem Mitgliede erhalten,
Ich wollte fragen,
Fürst Lichnowskę: eine Frage zu
stellen, und habe Ew. Durch dessen habe ich die ich nicht befragt habe. Sinne haben, das Amendement des edentuell zur Abstimmung zu bringen,
Kurie zu fragen, ob dies Amendemen
Auf die an mich gestellte Frage h hrend des Laufes der en zu stellen sind, vollständig zu st gegen den Schluß der Bera⸗ noch darauf an, ob Graf Vorschlag eingebracht hat, oder inwieweit er sich mit anden erklärt.
ob Ew. Durchlaucht im geehrten Mitgliedes au und ich wollte bitten, die hohe t die gesetzliche Unterstützung Marschall: abe ich zu ant⸗ worten, daß es nicht thunlich ist, wä die Reihefolge, in welcher die Frag Es wird dies immer er Für jetzt kommt es Tanck, welcher noch einen anderen besonderẽ Abstimmung verzichtet, dem Vorschlag des Grafen von Graf 3u Dohna⸗Lauck: standen erklärt. Marschall: würde die zweite Frage ziwill zu richten sein. Unterstützung sindet. (Mehrere Stimmen: Er muß er Referent von Itzenplitz: „Se. Majestät d wollen, daß auf gen christlichen Kö liche auch bürgerli Ich kann diesen das Gesetz vom 30. März den christlichen Kirche trennen, Grundsätze sich in Friedens befinden, gerlicher Geltung v Marschall: vorzubringen, was zu bemerke alle Punkte geschlossen werden kar Fürst Lichno wsky: Das terstützung gebracht.
thung möglich sein.
Arnim einverst Ich habe mich bereits damit einver—
Dann liegt kein weiterer Vorschlag vor, und es auf den Antrag des Fürsten Boguslaw Rad⸗ Es ist zu ermitteln, ob er die erforderliche st noch einmal gehört werden.)
en König zu bitten, Allergnädigst aussprechen zu Zulassung zur ständischen Wählbarkeit nur diejeni⸗ rperfschaften Anspruch machen können, deren Geist⸗ ch gültige Amtshandlungen vornehmen können.“ Verbesferungs-Vorschlag nur in Beziehung auf 1847 verstehen, worin gesagt ist, daß bei welche sich von der christlichen und ohne anerkannt zu sein, doch rücksich 1 Einklange mit den Grundsätzen des westfälischen die Geistlichen die amtlichen Handlungen mit bür⸗ ollziehen können.
Es wird wünschenswerth sein, auch hierüber Alles n ist, damit alsdann die Diskussion über
Religions- Parteien,
Amendement ist noch nicht zur Un—
Ich habe vorhin schon gefragt, ob der Vorschlag e Unterstützun (Wird hinreichend unterstützt.)
Alle Vorschläge, die wir vernommen haben, ge⸗ dem anderen Sinne bereits darüber abzu⸗ elöst werden soll, der zwischen dem Ge⸗
inzwischen faktisch entwickelt hat. Der Stände greift bereits so weit, daß Se. ersonen die ständischen lag, als einen, der un⸗ nit ne Proposition, habe ich bereits ge⸗ Es ist nun noch von der Minorität der Abtheilung der . — nur als n h n itte mit der Maßgabe beizutreten, daß Se. Majestät ge⸗ beten werde, diese Rechte nur insowelt zusichern zu wollen, da 65 geduldet anerkannten christlichen Gesellschaften das Recht der Wahlfähigkeit und Wählbar⸗ chen Versammlungen hätten und eine dem entsprechende
Königs Majestät gerichtet wissen will.
die erforderlich
Graf Arnim: hen dahin, in dem einen oder sprechen, wie dieser Zweife setz besteht und dem, was Vorschlag der Kurie der drei Majestät befehlen möge, daß allen diesen P Rechte ertheilt werden, und über diesen Vorsch vereinbar ist mit der Bitte um ei emacht worden, welchen i
die Mitglieder der im Staate als Religions⸗ G keit zu ständis Bitte an des M die Ansicht der Masjorität. auszusprechen.
Referent von Itz enp ist dies kein Amendement. der Majoritä theilung zur Abstimmung g
Graf von Arnim: . eine Ansicht der Minorität besteht gar ni ondern sie kann sich nur in den er kein Vorschlag. Wi theilungs⸗ Gutachten eine Major Antrag der letzteren kann aber nicht anders z als in Form eines Amendementzs. keinen Werth legen, aber das Abtheilun sein, und zwar das der Majorität, der nicht anders als in Form eines Amendements
: Das ist doch Ich bitte den Referenten, sich darüber
litz: Ja wohl, aber na meiner Ansicht Die Ansicht der Merl fed steht m, . dem prinzipiellen Antrage der Ab⸗ ebracht werden.
Diese Regel ist nie angewendet worden,
t, und sie muß nach
t vor dem otiven entwickelt finden. n der Regel in jedem Ab⸗ ität und eine Minorität haben; ur Abstimmung kommen, man wird hierauf s. Gutachten kann nur eins orschlag der Minorität kann Geltung erhalten, Ich
r werden i
Ich glaube,
1328
erlaube mir, von Seiten der Ministerbank eine faktische Aufklärung zu erbitten und dazu die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung in Anspruch zu nehmen. Es fragt sich, ob nach dem Wortlaute des Gesetzes, wonach die Gemeinschaft der christlichen Kirche ein noth⸗ wendiges Erforderniß ist für die ständische Wählbarkeit, hierunter auch geduldete Religions⸗-Gesellschaften begriffen sind. . taats-Minister Eichhorn: Nach dem Buchstaben des
Gesetzes sind sie nicht darin begriffen, aber man hat in der Praxis davon abgesehen, in Absicht derjenigen christlichen Religions- Ge⸗ sellschaften, welche Geistliche haben, die überhaupt kirchliche Hand⸗ lungen mit rechtlicher Wirkung vornehmen können.
Graf von Arnim: Das genügt mir vollkommen und trifft faktisch mit dem übrrein, was, wenn ich nicht irre, das geehrte Mit⸗ glied aus Ober-Schlesien berührt hat, daß Personen, die sich zu ge⸗ duldeten Religions Gefellschaften bekennen, Mitglieder unserer Stände⸗ Versammlung sind und als solche auch ferner aufgenommen werden würden, und wenn dies der Fall ist, so kann ich einen Vorschlag, der nur dahin geht, Se. Majestät den König zu bitten, daß er die Gränze, die jetzt faktisch aufgestellt ist, nunmehr auch rechtlich durch das Gesetz eintreten lasse, nicht als einen solchen erkennen, der im entferntesten im Einklange steht mit der Bitte, die von der Kurie der drei Stände zu uns herübergekommen ist. Denn diese geht nicht dahin, das, was bis jetzt nicht bestritten ist, zu einem Rechte zu er⸗ heben, sondern sie geht dahin, das, was bestritten ist, und worüber faktischer Zweifel vorhanden ist, als rechtsbeständig eintreten zu las⸗ sen, also auch die Personen, die weder geduldeten, noch anerkannten Religions Gesellschaften angehören, in die ständischen Versammlungen auszuͤnehmen. Biese Bitte geht aber, nach den, Stimmen, die wir gehört haben, für die Ansicht vieler Mitglieder dieser Kurie zu weit; sch glaube mich wenigstens nicht darin zu täuschen; es wird also im Interesse, oder, wenn ich so sagen darf, in der Billigkeit liegen, keine Bitte zu stellen, die gewissermaßen vorgreifend erscheint für eine der beiden 'anerkannten christlichen Konfessionen, indem sie bereits bei Sr. Masestät dem Könige eine Zusicherung oder einen Allerhöchsten Be⸗ fehl befürwortet. Ich will in dieser Hinsicht kein Urtheil abgeben und bekenne offen, daß, wiewohl ich meine bestimmte Ansicht habe, eben diese Ansicht dahin geht, daß die Gränze, wo für den vorlie— genden Fall die Intoleran; oder der Indifferentismus beginnt, die ich als die Feinde des Christenthnms erkenne, daß ich diese Gränze hier noch nicht so klar aus den faktischen Verhältnissen erkennen kann, um Personen der bezeichneten Art, wie wir sie heutzutage in verschiede⸗ nien Rüancen finden, schon jetzt desinitiv ausschließen oder zulassen zu können. Ich möchte mich weder auf das Feld der Intoleranz oder des Indifferentismüs, begeben und bekenne, daß ich nicht über diese Frage zu rasch urtheilen möchte; deshalb wünsche ich nicht. daß in diese wichtige Frage jetzt schon, uan verzeihe mir diesen Ausdruck, mit roher, mit allzu rascher Hand eingegriffen werde, sondern daß man diese Frage reifen lasse und abwarte, welche Ansicht, die Regie⸗ rung für einen Vorschlag im Laufe der Zeit gewinnen wird, Des⸗ halb bin ich gegen jedes Amendement, es mag sich nach einer oder der anderen Seite hin wenden, und entweder die Gränze einer ge— schlossenen Gemeinschaft als nicht mehr vorhanden und nöthig aner⸗ kennen, also bereits so weit greifen, daß es die Ansichten eines gro⸗ ßen Theils der Versammlung, namentlich der katholischen Mitglieder, verletzt, oder die Gränze zu eng ziehen. — Ich bin daher gegen eine Bitte, die hierin mit zu rascher Hand eingreift und die Schranken lösen will, ich bin aber auch gegen eine Bitte, die umgekehrt eine Gränze ziehen lassen will, welche ein anderer Theil der Nitglieder aus ehrenwerthen Gefühlen der Duldung als zu vorzeitig gezogen erklären könnte, und aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, weiß ich keinen anderen Weg, als, melnen Vorschlag, nämlich: Se. Majestãät den König zu bitten, den gesetzlichen Zweifel, der sich gegenwärtig nothwendigerweise ergiebt, in nähere Erwägung zu nehmen und dar— über dem nächsten Landtage Vorschläge zugehen zu lassen.
von Solms-Baruͤth: Ich kann nur wiederholen, was be⸗ reits zu Anfange von mir ausgesprochen ist, daß wir das von mei— nem geehrten Nachbar aus der Mark Brandenburg vorgeschlagene Amendement annehmen möchten. Denn es vermittelt gerade die bei⸗ den Extreme, die sich geltend gemacht haben. Der eine Vorschlag will nach der einen Seite hin die Glaubensbekenntnisse ganz genau
angedeutet wissen, während der andere eine Freiheit gestatten will, die gar keine Norm, gar kein Bekenntniß verlangt. Das Amende⸗ menk des Grafen von Arnim aber deutet die Bitte an, daß eine Vor⸗ lage zur Berathung dem nächsten Vereinigten Landtage vorgelegt werde! ohne daß vorgegriffen wird, in welcher Art die Vorlage ab⸗ gefaßt werden möge. Es scheint mir daher dieser Ausweg vollkom⸗ men geeignet, und ich schlage die Annahme desselben der höhen Kurie gehorsamst wiederholt vor.
Fürst Lich nowsky: Ich bedaure, mich nicht den Ansichten des verehrten Mitgliedes aus der Mark anschließen zu können. Ich sehe nicht ein, welchen Vortheil es haben könnte, wenn wir über Jahre die Kenntniß, die wir jetzt darüber, nicht nur aus unserem parlamen⸗ tarischen Leben, sondern aus der Erfahrung geschöpft haben, wieder zur Geltung bringen sollen. Ich glaube nicht, daß wir dann über die Stellung der jetzt noch nicht vom Staate anerkannten oder ge⸗ duldeten Dissidenten eine klarere Anschaunng erlangen werden, als Jeder von uns jetzt erlangt hat, und ich glauhe daher sehr wohl und hoffe, daß meine on her und konfesslonellen Freunde mit mir darüber übereinstimmen werden, daß man jetzt schon für die Mino⸗ rität stimmen oder auch den Antrag des fürstlichen Mitgliedes aus Posen annehmen kann, woraus klar hervorgeht, daß wir nur solche ständische Mitglieder haben wollen, die einer vom Staate geduldeten oder anerkannten Religions Gesellschaft angehören, die auch ein po⸗ sitiwes Bekenntniß vorgelegt haben, woraus man ersehen kann, daß sie wirklich einer christlichen Konsesston zugehören.
FZürst Radziwilli Der verehrte Redner aus der Mark hat in Bezug auf die formelle Stellung der Frage Ansichten geäußert, mit denen ich nicht übereinstimmen kann. Wir haben in der Herren⸗ Kurie das Juden-Gesetz berathen, die Ansichten der Majorität der Abtheilung sind gerade in Bezug auf dieses Gesetz weitläuftig disku⸗ tirt und haben in pleng in mehreren wesentlichen Beziehungen kei⸗ nen Anklang gefunden; . si nicht angenommen worden, und folge⸗ recht sind darauf die Ansichten der Minorität zur Abstimmung ger bracht und haben eine Majorität der Herren⸗Kurle erhalten, so daß sie zum Beschluß derselben erhoben worden sind. Wenn ich nun auch anerkenne, daß hier nicht ein GesetzVorschlag, sondern eine Petition vorliegt, so haben wir auch über Petitionen ebenfalls so berathen, wir haben Petitionen der Drei-Stände Kurie in unserem Kreise zur Dehatte gebracht und ihnen nicht beigestimmt, sondern dieselben sind amendirt und zurlickgeschickt worden. Ich sehe also nicht, daß wir uns außerhalb der Präcedenzen oder des Reglements befinden, wenn wir den Antrag der Abtheilung entweder modisiziren ober amendiren, oder den Antrag der Minorität zur Geltung bringen.
Graf von Arnim: Es ist keinesweges von mir bestritten wor⸗ den, daß der Vorschlag der Minorität zur Sprache kommen kann, aber nur in Form eines Amendements, wie solche auch von einzelnen Mitgliedern vorgeschlagen werden und zur Abstimmung kommen. Ich glaube also, de wir über den formellen Punkt lh ihen können, und af es sich nur von der Reihefolge handeln kann, in welcher die ab⸗ zustimmenden Fragen zu stellen sind, und diese Prioritätsfrage scheint
ein, daß ich darauf zurückkomme. Vielmehr muß ern, was von dem verehrten Redner aus Ober⸗ daß nämlich jedes Mitglied, wie er versichert, abe, die ausreichen, um bereits jetzt eine be⸗ Masjestät den König dahin zu richten, daß allen anerkannten oder geduldeten Religions⸗ enen aber gleichwohl noch verlauten, daß men, gegenwärtig bereits die Thü⸗ geschlossen werden sollen. Er sagt, ine Ansicht sei aus dieser chte nur auf Personen be nten oder geduldeten Konfessionen daß mein Urtheil noch nicht s
nicht so wichtig zu ich mich darüber äu Schlesien angeführt so viel Erfahrungen stimmte Bitte an Se. denjenigen, welche nicht einer gesellschaft angehören, von d sie sich zur christlichen Religion beker ren der ständischen Versammlungen seine Erfahrung reicht aus, und se gegangen, daß die ständischen Re sein sollen, welche einer der anerkan Ich erwiedere, und eben, weil es noch nich so ist es besser und christlicher, weiterer Erwägung der Ve glaube, daß dann, wenn t werden, noch Zeit genug sein wird, Ich habe die Zuversicht ausgesprochen, Regierung in dieser Beziehun Wenn daher auch die sammluug über diese Frage bereits fe Rücksicht nehmen auf diejenigen, Diese Zögerung den, als ein übereiltes Urtheil. Referent Graf von Itzenplitz: lntrag vorlesen, welchen die Majorität der acht hat, nämlich: der Kurie der drei Stände mit der
Graf von Oppersdorf. ...... ...... J. 3 . ᷣ·ο6s. Fürst zu Putbus
Graf Athanasius Raczynski
uslaw Radziwill
elm Radziwill
Graf von Redern
Graf von Reichenbach Goschütz, Erb-Land-Postmeister
Fürst zu Rheina⸗Wolbeck. (von Qnast, Baurath) .
o weit reicht t so weit reicht, um darüber abzusprechen, abzuwarten, was die Regierung bei angemessen finden wird, und i
diese Vorschläge uns von der Regierung unsere Stimme abzu⸗ daß inzwischen die chten walten lassen
angehören. Frau Herzogin von Sagan. (Kammerherr und Schloß
Hauptmann von Breslau, Graf von Schaffgotsch) .
Fürst von Salm⸗Horstmar
Fürst zu Salm⸗Reiferscheid Dyk, Vertreter des Pro— vinzlal⸗Landtags⸗Marschalls
Fürst zu Salm⸗Salm
Graf von Sandretzki
Fürst zu Sayn⸗-Wittgenstein⸗Berleburg. (Regierungs⸗ Präsident Graf von Itzenplitz)
Fürst zu Sayn-Wittgenstein⸗W Königsmark
Graf von Schaffgotsch, Erblandhofmeister
Prinz von Schönaich⸗-Carolath
Graf von Solms⸗ Baruth, Vertreter des Provinzial⸗ Landtags ⸗Marschalls
Fürst zu Solms⸗-Braunfels. (Prinz Alexander zu Solms⸗ Braunfels)
Graf zu Solms⸗Sonnenwalde
Freiherr von Stein. (Graf von Kielmannsegge, Kam⸗— merherr, Geheimer Legations-Rath)
Graf zu Stolberg⸗Roßla
Graf Eberhard zu Stolberg-Stolberg
Graf zu Stolberg⸗Wernigerode
Fürst Sulkowski
g keine rigorose Ansi Ansicht eines Einzelnen in dieser Ver= ststehen mag, so möge er doch hre Ansichten noch nicht so fest⸗ thut aber gewiß nicht so viel Scha=
ittgenstein. gestellt haben.
Ich werde nunmehr den
verbesserten 2 Abtheilung zu
dem ihrigen gem
„Dem Beschluß
beizutreten:
Sr. Majest
Bezug auf die Ausübung d
jenigen Personen, welche,
christlichen Kirchen
daß sie sich zur ch
sition mit Rücksicht
Anordnung der Provinzi
März 1824 dem nä
gen zu lasser
Marschall: kommen können.
Reserent Graf von Itz enp
die Abstimmung durch
Zweifel gegen dieselb
für zweckmäßi
Modification
ät die allerunterthänigste Bitte vorzutragen, in er ständischen Rechte seitens der⸗ ohne der Gemeinschaft einer der gleichwohl aber erklären, bekennen, eine Propo⸗ 2 der Gesetze über die zial⸗Stände vom 1. Juli 1823 und chsten Vereinigten Landtage vorle=
anzugehören, ristlichen Religion
Fürst von Thurn und Taxis. (Frhr. von Massenbach.)
ch bin der Meinung, daß wir zur Abstimmung pri e ge, zu Hohenlohe-Schillingsfürst, Herzog u Ratibor
litz: Ich würde mir erlauben, vor⸗ (
namentlichen Aufruf erfolgen zu
e herrschen könne.
g. Die Frage
Graf von Westfalen Fürst zu Wied Graf Jork von Wartenburg
zuschlagen, i damit keinerlei
Marschall: Das erkenne auch ich
Versammlung dem Beschluß der Kurie der drei Stände sodification bei, daß
Sr. Majestät Bezug auf d jenigen Personen, welche,
christlichen Kirchen anzugeh daß sie sich zur christlichen Religio sition mit Rücksicht Anordnung
27. März 1
Aufruf erfolgt, und es stellt sich heraus, daß 37 die Frage bejaht und 19 verneint h
Der Marschall
die alleruntert ie Ausübung der ständischen Rechte ohne der Gemeinscha Gren, gleichwohl aber erklären, n bekennen, eine Propo- b 2 der Gesetze über die Juli 1823 und gten Landtage vorlegen
hänigste Bitte vorzutragen sei, in eitens der⸗ t einer der
Die erforderliche Majorität von 2 Dri ; it ei Bruch: . j von zwei Dritteln ist nur mit einem (Mehrere Mitglieder verlangen das Wort. Stimmen durch ein⸗ Die genaue Mehrheit von zwei Drittel Stimmen würde 37 sein; da nun der Bruch immer für ein Ganzes gerechnet wird, wenn er über ein Halb ist, und unter ein Halb gar nicht gerechnet wird, so Sollte dies nicht angenommen wer⸗— als aus der Analogie des Ver⸗
auf S. 5 su der Provinzial⸗ Stände, vom . S24 dem nächsten Vereini ist 37 die gesetzliche Majorität. . so . nichts übrig bleiben, ahrens bei Stimmengleichheit zu schließen, wo bestimmt ist, da die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag zu geben hat. . Wenn also Zweifel erhoben werden, wird auf keine Weise zur Schlichtung derselben zu gelangen sein, als wenn auf die Stimme
und da dieser in dem vorliegenden
(Der namentliche
des Vorsitzenden rekurrirt wird, Falle mit Ja gestimmt hat, so ist es um so mehr so anzusehen, zwei Drittel vorhanden sind.
Fürst Lichnowsky: Ich muß erwähnen, daß die Mitglieder erstens was den ÜUnterschied von einer Stimme be⸗ d zweitens, daß hier gezählt worden ist 34 gegen oder 3 Stimmen geirrt worden ist, so können beide Parteien sich geirrt haben, weshalb ich mir erlaube, meine dissenti⸗ rende Meinung zu Protokoll zu geben.
Secr. Graf von York:
heit. .
Königl. Ho Jö heit, ,.
Preußen, König Preußen, König Preußen, Königl.
Prinz von Preußen, Prinz Albrecht von Prinz Friedrich vo Georg von Wilhelm von Preußen, Rö Adalbert von Preußen, Kö Waldemar von Preußen, Königl. Ho
Hohe geirrt haben, nigl. Hoheit. ......
. wenn also um
Graf von Althan ...
Herzog von Anhalt-Cöthen. gutsbesitzer]) «=.
Herzog von Anhalt⸗-Deß germeister und Kammerherr)
Herzog von Aremberg
Arnim, Geh. Staats-
Asseburg⸗Falkenstein, Vice⸗Ober⸗Jäger⸗
Beide Secretaire haben ganz dasselbe aufgeschrieben, es kann kein Zweifel sein, daß es richtig ist. habe ausdrücklich jeden Abwesenden mitaufgerufen, um jede Irrung zu vermeiden, und ich hoffe daher, daß die Kurie die Gerechtigkeit haben wird, einen solchen Antrag nicht auf; ; (Sehr viele Stimmen rufen: Ja, Ja! Fast alle Mitglieder erhe⸗ Graf von der
s Marschall: Ich habe schon vorhin erklärt, daß, nachdem die Aufzeichnungen der beiden Secretaire ein übereinstimmendes Re— sultat gehabt haben, die Abstimmung als vollgiltig betrachtet wer—
Graf Schaffgotsch⸗Maywaldau: verbrüchlich entschlossen, nach meiner Pflicht und meinem Gewissen mit Nein zu antworten, aber das Ja ist mir gegen meine Absicht dem Namensaufruf Orbnung bisher nicht gewohnt war, meinen Namen bei dem mei⸗ Das kann ich auf mein Ehrenwort ver
Fürst von Bentheim⸗Steinfurth
Fürst von Bentheim-Tecklenburg. (von wn, . on von Kurland
dt, Kammerherr und Dom-Kapitular Herzog von Braunschweig. (von Keltsch, Kammer⸗
Ich war fest und un⸗
entschlüpft, alphabetischer Graf von Brühl Graf von Burghaus ner Machtgeberin zu hören. Marschall: Ich habe nicht den mindesten Zweifel, daß das geehrte Mitglied, welches so eben gesprochen hat, den Thatbestand Vessenungeachtet muß ich mich da⸗ hin aussprechen, daß, nachdem eine Abstimmung geschehen ist, jeder in der Abstimmung vorgekommene Irrthum nach der Abstimmung nicht mehr verbessert werden kann. ; gebenen Votum sein Bewenden haben. Ich habe jedesmal die Namen der Herren und der Damen aufgerufen, die berechtigt sind, in diesem Saale ihre Stimme abzugeben, und auch die Namen der Stellvertreter dazu ge— sagt, damit kein Irrthum geschehen könne. j Graf Schaffgotsch⸗Maywaldau; nach dem Namen meiner Machtgeberin der Frau Herzogin von Sa⸗ gan noch nicht den Namen Schaffgotsch vermuthet. ; — Das ehrenwerthe Mitg Kapitel von Merseburg hat mir seine Liste anvertraut, und darin ist der abwesende Graf von Westfalen mit Ja bezeichnet. Dann müßte auf die Abstimmungsliste des Se— cretairs rekurrirt werden, der die Abstimmung vorgenommen hat; die⸗ ser erklärt aber, nicht im Irrthum zu sein, und daher ist die Annahme eines solchen unmöglich. Fürst B. Radziwill:
Fürst von Carolath- Beuthen
Herzog von Croy⸗-Dülmen vollkommen richtig angegeben hat.
Graf zu Dohna-Lauck, Kammerherr
Graf zu Dohna-Reichertswalde
Graf zu Dohna-Schlobitten, Kammerherr
Graf zu Dohna-Schlodien
Graf von Dyhrn .
Es muß demnach bei dem abge⸗ Graf Nork:
Graf von Hardenber Fürst von Hatzfeld. ( Graf von Hatzfeld -Kinsweiler Graf von Hochber Fürst von Hohenlohe
Provinzial⸗Landtags⸗Marschall Graf von Houwald
g, Oberst⸗ Lieutenant a. D Graf Alexander von Sierstorpff) 1 Ich habe mir aber Fürstenstein
Ingelfingen, General⸗Masor und j
Fürst Lichnowsky: lied für das Dom⸗
; ĩ Marschall:
Graf Otto von Keyserlinz ...:
von Krosigk, Erbtruchseß, Gehe Domdechant und Provinzia (von Rabenau.)
von Krosigk, Regierung
Regierungs⸗Rath, l-Landtags⸗Marschall.
. So viel ich gehört habe, sind 56 Mit⸗ glieder anwesend und davon wäre also .. Br ne 3 18. — sind 19, um ein Drittel lt nien,, . das Drittel hinaus.
̃ i ecretair und d ürstli Redner Referent bei der Berathung über . ger n n . war, ergab sich einmal volllommen dieselbe Abstimmung. Ich habe
egen 19 verkündet, ich habe verkün⸗
det, daß damals mit Uebereinstimmung des : meines damaligen Kollegen 19 für 16 .
Es wurde dies mit aller Offen
Ein Drittel
Graf von Landsberg⸗-Gehmen, Provinzial-Landtags⸗ Marschall , 2 2 2 ,,,
Für Lichnowsky. . .. :
von Liechkenstein (Graf von Zieten, Regierungs⸗Rath)
Fürst zu Lynar
Graf zu Lynar, Kammerherr... se.
Graf von Maltzahn, Erb⸗Ober⸗-Kämmerer
damals mit lauter Stimme 37
erechnet worden sind, 37 eitt der Versammlung mit-
1329 e und die Versammlung erklärte hierauf den fraglichen Passus
ür angenommen. Die Sacht ist also abgemacht; wir haben einen Präcedenzfall, und ich bitte die stenographischen Berichte nachzu- fehen, daß damals der fürstliche Herr Referent meiner Mei⸗ nung war. .
FZürst Lichnowsky: Ich sehe, nicht ab, wie dieser Fall auf irgend eine Weise auf den gegenwärtigen Bezug haben kann. Ich referire vielmehr auf das, was mein geehrter daleg aus Posen ge⸗ sagt hat, und somit sind auf der einen Seite nur 19 Stimmen und alfo die nothwendige Anzahl von zwei Drittheilen nicht vorhanden,
Graf Arnim: Ich muß sagen, daß es keines Präcedenzfalles bedarf, sondern nur des einfachen Rechnens. Wenn 56 Mitglieder anwefend und zu einem Beschlusse zwei Drittheile nothwendig sind, so wird es nöthig sein, ein Drittheil zu berechnen und zu dem Ende mit 3 in 56 zu dividiren; das giebt 183, und 2 mal 183 sind also 373. Da es nun darauf ankommt, ob der Bruchtheil, welcher zu 3 nöthig, über oder unter der Hälfte beträgt, so scheint es fein Zweifel, daß die erforderliche Anzahl vorhanden ist.
von Quast: Meiner Ansicht nach dürfte der 5. 16 der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 3. Februar, betreffend die Bildung des Vereinigten Landtages, völlig entscheidend sein. In demselben heißt es ausdrücklich:
„Bitten und Beschwerden dürfen nur dann zu Unserer Kenntniß gebracht werden, wenn sie in beiden Versammlungen (in der Ver⸗ sammlung des Herrenstandes und in der Versammlung der Abge⸗ ordneten ber Ritterschaft, der Städte und Landgemeinden) berathen sind und sich in jeder derselben mindestens zwei Drittheile der Stimmen dafür ausgesprochen haben.“ Ist es nun anerkannt, daß es nicht volle sind, die dafür ge— stimmt haben, so dürfte nach dem Wortlaut des 8. 16 der Be⸗ ln nicht zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs gebracht werden.
Marschall: Dieser Paragraph ändert die Sache nicht, denn das Wort „mindestens“ hat nicht Bezug auf das Bruchtheil von einem Drittel einer Stimme, welches in dem vorliegenden Falle noch fehlt, sondern auf eine ganze Stimme. Uebrigens fehlen nicht zwei Drittel von dieser einen Stimme, sondern nur das Bruchtheil von einem Drittel, und daher bleibt nichts weiter übrig für diejenigen Mit⸗ glieder, welche noch nicht ganz beruhigt sein mochten, als zu rekur— riren auf die Analogie, die in dem ll der Stimmengleichheit zu finden ist. Und das ist die entscheidende Stimme des Marschalls, die ich für mich zwar nicht gern vindizire, auf welche aber doch in die⸗ sem Falle hingewiesen werden muß.
Nach dieser Erklärung halte ich den Gegenstand für erledigt, wenn die Versammlung nicht ausdrücklich der entgegengesetzten Mei⸗ nung ist, und frage daher, ob die Versammlung auch den Ge⸗ 4 für erledigt hält, wobei die Beistimmenden sich erheben würden.
(Es erheben sich fast sämmtliche Anwesende.)
Der Gegenstand ist somit erledigt.
Der Graf von Dyhrn wird noch die Mittheilung an die andere Kurie in Bezug auf den Antrag des Grafen Burghaus wegen Auf⸗ hebung des Sälz⸗Monopols verlesen. z
Wenn keine Bemerkung erfolgt, so ist die verlesene Mittheilung genehmigt.
Da die Gegenstände unserer heutigen Sitzung erledigt sind und weiterer Stoff nicht vorliegt, welcher veranlassen könnte, daß eine Sitzung angezeigt werde, so behalte ich mir vor, die weitere Anzeige einer Sitzung späterhin folgen zu lassen. ;
Die jetzige Sitzung ist geschlossen.
eu, der Sitzung 37 Uhr.)
Sitzung der Kurie der drei Stände am 23. Juni.
Die Sitzung beginnt nach 11 Uhr unter Vorsitz des Marschalls von Rochow mit Vorlesung des über die gestrige Sitzung aufgenom- menen Protokolls durch Secretair von Waldbott. .
Marschall: Findet sich zu dem Protokolle etwas zu bemerken? Wenn keine Bemerkung gemacht wird, so erkläre ich das Protokoll für angenommen. Es ist der Beschluß der Herren-Kurie eingegangen, betreffend die allerunterthänigste Bitte der Kurie der drei Staͤnde um Ueberweisung des Haupt-Finanz- Etats und einer Uebersicht der Finanz ⸗Verwaltung an eine Abtheilung. Da die Herren-Kurie dem Beschlusse der Kurie der drei Stände nur unter Modificationen beige⸗ treten ist, so muß ich die vierte Abtheilung ersuchen, zuvor ihr Gut⸗ achten hierliber abzugeben. Ein anderer Beschluß der Herren-Kurie, der ebenfalls eingegangen ist, betrifft die allerunterthänigste Bitte der Kurie der drei Stände um Vertagung des Landtags. Diesem Be⸗ schlusse ist dieselbe nicht beigetreten, und ich ersuche den Herrn Secre⸗ tair, das Schreiben des Herrn Marschalls der Herren-Kurie über diese Angelegenheit zu verlesen.
(Secretair Kuschke verliest das Schreiben,)
Wird zu den Akten gehen. Wir kommen nunmehr zu der Ta⸗ ges-Ordnung, und ich bite den Herrn Abgeordneten von der Schu⸗ lenburg, das Gutachten der vierten Abtheilung zu verlesen.
Referent von der Schulenburg; Ich muß im voraus be⸗ merken, daß bei dem raschen Druck sich einige Druckfehler in das Gutachten eingeschlichen haben; ich werde beim Vorlesen darauf auf⸗ merksam machen.
Gutachten der vierten Abtheilung der Kurie der drei Stände über das Votum der Herren⸗Kurie, betreffend die allerunterthänigste Bitte der Kurie der drei Stände über die Abänderung der , nn vom 3. Februar 1 .
Die Kurie der drei Stände hatte folgende verschiedene Petitionen
an Se. Majestät den König zu richten beschlossen:
J. mit Bezug auf die frühere Gesetzgebung und aus Gründen der Rützlichkeit und inneren Nothwendigkeit Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten, die Einberufung des Vereinigten Landtages alle zwei Jahre auszusprechen; mit Bezug auf die frühere Gesetzgebung und aus Gründen der Rützlichkeit und inneren Nothwendigkeit Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten, den Wegfall der Auaschüsse Allergnädigst auszus rechen; mit Bezug auf die ir, Gesetzgebung und aus Gründen der ,. und inneren Nothwendigkeit eine allerunter⸗ thänigste Bitte an Se. Majestät den König zu richten, daß Allerhöchstdieselben anzuerkennen geruhen möchten, es könne der Beirath des Vereinigten Landtages nicht durch Ver- handlungen mit den einzeinen Provinzial⸗Landtagen ausge⸗ glosß sein;
e. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, Aller-
gs dig anerkennen zu wollen, daß nur mit Zustimmung
des Vereinigten Landtages Landesschulden rechtskräftig kon=
trahirt werden können. — Falls wendung dieses Ge etzes erhebli möchten. dem Vereinigten Landtage eine darau Proposition huldreichst vorlegen zu lassen, und fe Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, Aller⸗ gnädigst anerkennen zu wollen, daß na vom 17. Januar 1839 (Staateschulden betreffend) über- haupt kein Staatsschulden Dolument irgend einer Art, daß weder verzinsliche, noch unverzinslichs und deshalb auch keine Erklärungen von Schuld- Garantieen ohne Zuziehung und Mitgarantle des Vereinigten Landtages ausgestellt wer⸗= den dürfen; im Fall aber die unbedingte Anwendung dieses Gesetzes bedenklich erachtet werden würde, dem Vereinigten Landtage dieserhalb eine Allerhöchste Proposition Allergnä⸗ digst vorlegen zu lassen;
Majestät allerunterthänigst zu bitten, eine Declaration nderung des §. 9 des Gesetzes vom 3. Februar e. Bildung des Vereinigten Landtages Allergnädigst e außer Zweifel setze, daß das Recht des Steuergesetze überhaupt dem
edoch der unbebingten An- e Bedenken en
ch der Verordnung
zu erlassen, welch ständischen Beiraths über alle Vereinigten Landtage zu bitten, daß Se. M der Verordnung vom möchten, durch welche auße mit Rücksicht auf die Verhältnissen der D
ajestät der König eine Declaration Allergnädigst erlassen r Zweifel gestellt werde, Gefetzgebung in den rechtlichen omainen und Regalien nichts geändert sei, so daß die Mitwirkung der Stände, we Domainen betreffenden Gesetzgebung zu begründen, unge⸗ schmälert sei;
Se. Majestät den König a den Verfassungs-Gesetzen ohne Zustimmung der Allergnädigst nichts ändern zu woll e. Hajestät der König, mit
3. Februar 1847
lche aus der die llerunterthänigst zu bitten, an
7 Rücksicht auf die bereits hänigsten Anträge und namentli dereinberufung des Vereinigten Landtages ahren die Wahlen zu den ständischen Aus- das Staats- Allergnädigst
formirten allerunter die zugesicherte innerhalb 4 J schüssen und zu der ständischen Deputation für Schuldenwesen für jetzt aussetzen zu lassen, geruhen mögen.
Die verschiedenen Bitten haben der Beschlu Kurie unterlegen, und ist dieser Beschlu Kurie der drei Stände zugegangen und Kurie zur Begutachtung überwiesen. Die Herren-Kurie ist nun den oben sub V. und VI.
ßnahme der Herren⸗ Juni 1847 der
ß vom 21. der vierten Abtheilung dieser
aufgeführten Petitionen unbedingt beigetreten, und gelangen diese demnach an Se. Majestät den
„Hat é dagegen die sub III. und VII. aufgeführten Petitionen nicht befürwortet.
Endlich ist sie den Petitionen suh mit Modificationen beigetreten, deren Annahme oder Stände die Abtheilung sich in Nachst äußern hat.
A. Die Petition der Kurie der d ad 1. mit Bezug auf die
Gründen der Nützlichkeit und
J. II. IV. und VIII. nur und diese sind es, Ablehnung seitens der Kurie der drei ehendem gutachtlich zu rei Stände lautete:
frühere Gesetzgebung und aus inneren Nothwendigkeit allerunterthänigst zu bitten, die Einberu⸗ Landtäges alle zwei Jahre aus-
Se. Majestät fung des Vereinigten
chluß der Herren⸗-Kurie hingegen,
estät allerunterthänigst zu bitten, die periodische Einberufung des Vereinigten Landtages in einer von Allerhöchstdemselben zu bestimmenden Frist Allergnädigst aussprechen zu wollen.
Die Herren-Kturie schließt sich sonach der Petition der Kurie der drei Stände im Allgemeinen, nämlich um periodische Einberufung des Vereinigten Landtages, an und enthält sich nur, Sr. Majestät eine bestimmte Periode vorzuschlagen.
Die Abtheilung hielt dafür, gesetzliche Vorschrift, gemacht werden konnte, Hand gebe,
daß allerdings weder eine bestimmte noch die Erfahrung, da diese eben noch nicht gerade eine Periode von und daß Sr.
Jahren an die Majestät immer überlassen geblieben sein Allerhöchstdemselben passend erscheinende Frist zu bestim⸗ daß in dem Vorschlage einer lchen die Kurie der drei Stände gemacht ausgedrückt sein sollen, daß, wenn die Kurie chen Einberufung des Landtages nicht prin- e, aus Gründen der Nützlichkeit eine so zeichnet werden sollen, die dem gedeihlichen Wirken
indessen glaubt die A Periode von 2 Jahren, we hat, die Tendenz habe den Antrag der alljährli zipaliter befürwo kurze Frist habe be des Instituts förderlich sein könne. Wenn die Abtheilung daher ung der Kurie abgeht, so glaubt sie doch tritt zu dem Beschlusse der Herren⸗ eine gehorsamst empfehlen zu müssen, Lebensfähigkeit des Vereinigten Landta Stufen des Thrones z zu können, daß Se. M Frist für die periodische stinimen werden, welche den W Die Abtheilung kann übrigens keine der Herren⸗Kurie z den der Kurie der Punkte entgegenget Marschall: sammlung einen Beschluß Graf von Äö ben:; treten, weil mir die Gabe der wie an dieser Stelle wohl wünschen nwärtig um die definitive welche dem Vereinigten Landtage tzender der Abtheilung, chten zu dürfen, Mir scheint,
ern von dem ursprünglichen Petitum der hohen Versammlung den Bei- Kurie mit 11 Stimmen gegen um diese so hochwichtige, die gs bedingende Petition an die t mit Gewißheit annehmen ajestät in Allerhöchster Weisheit eine so kurze Wiederkehr des Vereinigten Landtages be⸗ ünschen der getreuen Stände entspricht. Bedenken tragen, den Beschluß fehlen, da dieselbe den Grün⸗ drei Stände weder hier, noch in dem folgenden
u bringen, und ho
ur Annahme zu emp
Dies ist der erste Punkt, über den die hohe Ver⸗ zu fassen hat.
Ich habe bis jetzt diese Stelle noch nicht be= Rede nicht in dem Maße eigen ist, swerth sein möchte. Entscheidung über die wichtigsten vorgelegen haben, handelt, wenigstens einige Worte das Gutachten der Ab⸗ daß ein Zustand, ich möchte gewißheit und Unsicherheit in Bezug auf sstand, in welchem fortwährend Wunsche Verfassung vorhanden sind und sich in f solche Abänderungen kundgeben, nur chtheiliger sein kann. Ich glaube auch, daß ichtung haben, darauf hinzuwirken, daß ein sol⸗ lten und, wenn er da ist, beseitigt werde. Wie and gegenwärtig in der That vorhan⸗ dadurch für seine Beseitigung gewirkt e möglichst in der Hauptsache er von der hohen Versammlung chlossen worden sind. Dies kann aber nur rliegenden Beschlüssen der ichst anschließt, wenigstens in dem Maße, wie aube mir daher, bei der Sache den dringenden Wunsch an die hohe Ver-
Da es sich
so glaube ich, als Vorsi an die Versammlung ri theilung zu befürworten. sagen, gewissermaßen der bie Staäats⸗Verfassung, ein Zi auf Abänderung der Staats. immer erneuten Anträge ein unerwünschter und die Stände die Verpfl cher Zustand fern mir scheint, den. Ich g werden kann, wenigstens auf in dieser Ange dadurch geschehen, da Herren-Kurie sich mögl die Abtheilung vorge hohen Wichtigkeit der
in solcher Zust laube aber, daß nur daß man die Anträ echt erhält, legenheit bes ß man den jetzt vo
chlagen hat. Ich er