sammlung zu richten, dem Abtheilungs - Gutachten beizutreten und sich zu vergegenwärtigen daß nur dann eine Petition in der fragli⸗ chen Angelegenheit zu Stande kommen kann, wenn den Beschlüssen der Herren-Kurie, welche von der Abtheilung befürwortet sind, voll⸗ ständig beigetreten wird. ; Bravo.) .
Abgeordn. Küpfer: Aus den vielfachen Erfahrungen, die in der neueren Zeit über die Einwirkung centralständischer Versammlun⸗ en auf die Verwaltung der Staaten stattfanden, hat sich vor Allem als Resultat herausgestellt, daß diese Einwirkung, um ihre ganzen heilsamen Folgen zu gewähren, an einer doppelten Bedingung gebun= den ist. Die centralständische Versammlung muß einmal in zwei Kammern getheilt sein, von denen eine jede so stark konstituirt ist, daß selbige einen selbstständigen moralischen Einfluß auf das Land ausübt. Sie muß demnächst aber auch regelmäßig und in kurzen Zeiträumen zusammentreten . che Verf
Vereinigt sich eine centralständische Versammlung nur unregel⸗ mäßig, oder, wenn es auch periodisch geschieht, nur in entfernten Zeiträumen, so liegt es in der Natur der Dinge, daß. selbige, nach zhrem Zusammentritte, zuvörderst ihren eigenen, Einfluß zu befestigen sucht und demmächst alle in dem Zwischenraum ihrer Sitzungs- Perio- ben ohne ihre Mitwirkung stattgehabten Regierungs⸗Akte ihrer Kritik unterwirft. So entspinnen sich von vornherein mit der Regierung Reibungen, die unter Umständen um so gefährlicher werden können, als die Erfahrung sattsam erwiesen hat, welche erschütternde Gewalt General⸗Ständen beiwohnt. Versammein sich dieselben dagegen regel⸗ mäßig und in kurzen Zeitfristen, so verfitzen sie sich gewissermaßen mit der Staatsverwaltung, die nun in allen ihren Maßregeln die Ansichten der General-Stände berücksichtigen kann und dann in ihnen, statt eines aufregenden Censors, eine der wirksamsten moralischen Stützen findet.
Aus diesen der Unterthanen begründete ten auf die alljährliche Ver
raktische Eng
alle große, auf eine Vertretung de europäische Stan al-Stände hingeführt
angem Expe⸗
angenommen. und kleinerer
den,
zutreffende Vergleichung zwi zweiten und dritten Ranges aus
gen liegen, und welche ich darum
entwickeln brauche.
So entschieden indeß die Theorie, hier aufs engste mit der Er— fahrung vereint, für die alljährliche Vereinigung von General- Stän⸗ den sprechen, wie denn ja auch der altgermanische Reichstag ein all⸗ jährlicher geworden war, so räume ich doch gern ein, daß die heu— tige Organisation der Ceutral- Verwaltung in Preußen, verbunden mit dem Bestande der Provinzial Stände, für jetzt nur eine zwei⸗ js hrige Wiederkehr des Vereinigten Landtages befürworten. Ich bin aber eben so fest überzeugt, daß ein längerer Termin in dieser Be— ziehung alsbald nur fühlbare Uebelstände hervorrufen und später doch auf einen zweijährigen, ja schließlich sogar auf den alljährlichen Ver⸗ einigten Landtag zurückführen würde.
Wir besinden uns bereits, meine Herren, in der Mitte eines un⸗ vermeidlich gewordenen Uebergangs. Von weiser Hand befördert, wird er sich ruhig vollenden, während in seinen Weg geworfene Hindernisse seinen Gang vielleicht zeitweise verzögern könnten, aber nothwendig in dem gleichen Maße auch unruhiger machen würden. Die Krone kann es ncht verkennen, daß der zweijährige Vereinigte Landtag ein allgemeiner Landeswunsch geworden ist. Ich habe Ver⸗ trauen auf die Weisheit der Krone, und ich stimme daher für den An⸗ trag unserer Abtheilung in Betreff der Abänderung der Herren⸗Kurie hinsichtlich der Periodizität des Landtages. ;
Abgeordn. von Auerswald: Meine Herren! Bei der hohen Wichtigkeit, welche die festere Begründung und die fernere Entwicke= lung unserer ständischen Verhältnisse für uns hat, bei dem hohen Werthe, den wir mit Recht darauf legen, den uns gewordenen Be⸗ ruf der Mitwirkung zu dieser festeren Begründung, zu dieser segens⸗ reicheren Entwickelung besonnen und mit Erfolg auszuüben, können wir uns nicht verhehlen, daß ein sehr ernster Moment für diese un— sere Wirksamkeit herangekommen ist. Es handelt sich zu dieser Stunde um diejenige Frage, welche, als kaum die Verordnungen vom 3. Februar d. J. erschienen waren, an den fernsten Gränzen des Landes, wie im Herzen desselben und von der Memel bis zur Mosel, wie von der Ostsee bis zum Riesengebirge, als die Lebensfrage un⸗ serer ständischen Verfassung bezeichnet, als der feste Grund erkannt wurde, auf welchem sie Anker werfen könne, wie auch der Tropffall der Jahre und das Gewoge der Geschlechter die Fluth der Zeit ver⸗ ändern möge. Diese wichtige Frage, die Frage über die regelmäßige Wiederkehr des Vereinigten Landtages, haben wir bereits in früheren Sitzungen in ernste Berathung genommen und uns dahin beantwor⸗ tet, daß die regelmäßige Wiederkehr des Vereinigten Landtages die Lebensbedingung unserer ständischen Verhältnisse und unserer ständi⸗ schen Entwickelung sei, und sind zugleich darin übereingelommen, daß eine zweijährige Frist für die Wiederkehr die angemessenste sei. Die Gründe dafür finden sich in unseren Verhandlungen und bedürfen nicht der Wiederholung. Um aber unsere, auf die ser Ueberzeugung gegründete Erklärung in der vorschriftsmäßigen Form einer Petition Sr. Majestät dem Könige überreichen zu koͤnnen, war der Beitritt und die Zustimmung der anderen gesetzlichen Stimme erforderlich, welche durch unsere Verfassung bedingt ist. Der Ausspruch dieser Stimme liegt uns jetzt vor, und es kommt darauf an, ob wir den Ton der unsrigen darin wiederfinden, und ob wir uns demselben an⸗ schließen können. — Ich will meine persönliche Ansicht darüber, ob ich es nicht sehr lebhafl gewänscht hätte, daß der Beschluß der Her ren⸗Kurie ein anderer, und namentlich in seiner Begründung mit dem unsrigen mehr übereinstimmender gewesen wäre, nicht anssprechen,
chon um nicht Veranlassung zu erneuter Diskussson der verschiedenen vielfach beleuchteten Richtungen zu geben. Ich fordere vielmehr die⸗ jenigen von Ihnen, meine Herren, die es so lebhaft und dringend gewünscht hätten, e Ind in den Gründen einfach beigetreten wäre, auf, gerecht zu sein und dankbar; gerecht gegen diejenigen, welche, wie wir, nicht glaubten anders sprechen zu können, als nach ihrer Ueberzeugung, dankbar aber egen den Lenker der Geschicke Preußens, dankbar für den erneut be hren Einklang der Gesinnung in unserem Vaterlande, weil, wie verschieden auch die Auffassung im Einzelnen, in dem, was ich nicht zu den Lebensbedingungen des Antrags rechnen möchte, gewesen sein mag, dennoch die Auffassung der auptfache die Erkenntniß der Noihwendigkeit des Hauptantrages selbst, in den Räumen, wo die sich befinden, welche der Krone am nächsten stehen, dieselbe gewesen ist, als in den Reihen derjenigen Vertreter des Landes, welche dem Volke am nächten stehen. Diese gemeinschaftliche Auffassung der Hauptsache, die se Einigung beider Kurien über dieselbe ist eine Ihen fache, die wir anerkennen wollen und anerkennen müssen und durch den Mangel an ebereinstimmung in Einzelnheiten uns nicht verküm⸗ mern lassen dürfen. Vergessen wir nicht, daß, wie groß auch d
daß die Herren-Kurie uns im Tenor des Antrags ö
— — —— —
1330
Gewicht sein mag, das von Vielen unter uns und, ich bekenne es, auch von mir auf jene näheren Bestimmungen gelegt wurde, doch dieselben auch hier schon unter uns große Verschiedenheit der Mei⸗
a . hervorriefen, sowohl in Betreff der Iweckmãäßigkeit, als auch in Betreff ihrer gesetzlichen Rechtmäßigkeit gerade bei denjenigen,
nach deren Ansichten der Antrag auf die regelmäßige Wieder ehr
selbst naturwüchsig aus dem Boden des Rechts hervorgeht. Beachten wir ferner, daß die Herren⸗Kurie, obgleich sie unseren Gründen nicht beigetreten ist, sich enthalten hat, sie zurückzuweisen, oder sie zu widerlegen, und daß sie sich darauf beschränkt hat, ihren Antrag mit einer Modification des unsrigen zu bilden, und daß sie ihrem Be— schlusse die Worte hinzugefügt hat:
„Die Herren⸗Kurie übergiebt allerunterthänigst die Erledigung
dieser wichtigen Angelegenheit mit unbedingtem Vertrauen Sr. Majestät dem Könige.“
Wenn das von Seiten der Herren-Kurie ausgesprochen ist, so ist es unsere Pflicht uns dem anzuschließen, und darauf zu vertrauen, daß Se. Masestät der König selbst nicht gewillt ist, das von ihm be⸗ gonnene Werk unvollendet zu lassen.
Wenn ferner in dem Beschluß der Herren-Kurie gesagt ist: „Des Königs Majestät werden in Allerhöchstihrer Weisheit am besten erkennen, ob und welche der von der Kurie der drei Stände vorge⸗ tragenen Gründe von dem Gewichte sind, um Allerhöchstdieselben zur Gewährung der Wohlthaten periodischer Wiederkehr zu bestimmen“, so lassen Sie uns darauf vertrauen, daß Se. Majestät der König, dem diese unsere Gründe zu vollständiger Kenntniß kommen, in Er⸗ wägung derselben ihnen seine Anerkennung nicht versagen, und daß es feinem Scharfblick nicht entgehen wird, wie ein Stab, leicht genug, um nach Umständen benutzt oder bei Seite gestellt werden zu können, keinesweges die feste Stütze gewährt Ils ein Baum, der Wurzel ge⸗ schlagen hat und in ordnungsmäßiger Zeit seine Blüthen und Früchte bringt, daß er nicht den Anhalt gewährt wie eine Säule, fest aufge⸗ richtet in der Mitte eines Landes, hell und klar genug, um das Bild desselben treu wiederzuscheinen und in einem reinen Spiegel dem Auge de? Monarchen vorzuführen, nicht starren Stoffes, sondern voll orga⸗ nischen Lebens, um, gleich der Meninonssäule, Ton und Klang zu ge— winnen, sobald und so oft ihr Morgen heraufkommt. — Ich glaube, wir dürfen darauf vertrauen, daß des Königs Majestät sich den Gründen, die von seinen getreuen Unterthanen, von seinen getreuen Ständen ihm vorgetragen sind, nicht entziehen wird, nicht entziehen fann. — Ich schließe damit, daß ich aus den von mir entwickelten Ansichten kein Bedenken trage, mich der Herren-Kurie in Betreff ihres Beschlusses auf die periodische Wiederkehr des Vereinigten Landtags anzuschließen, daß ich aber, dies muß ich noch hinzufügen, großes Be⸗ denken tragen würde, es nicht zu thun und damit diesen Antrag, der nicht blos von uns, sondern ich darf es mit der größten Bestimmt⸗ heit behaupten, von allen unseren Kommittenten, ja, von dem ganzen Lande für den wichtigsten gehalten wird, für diesmal gänzlich abzu⸗ schneiden, die weitere Entwickelung auf diesem Felde unsererseits nicht zu fördern, Sr. Majestät einen bestimmten Anlaß dazu nicht zu ge⸗ ben. Ich füge nur noch den Wunsch hinzu, daß, wenn die hohe Versammlung dieser Ansicht beitritt, dies mit einer Einhelligkeit ge schehen möge, die der Sache die rechte Kraft giebt, die Kraft der Eintracht, die eine Macht ist, der Eintracht in einer guten Sache, der Eintracht unter uns, der Eintracht unter den ständischen Körper⸗ schaften unseres Landes!
(Vielstimmiger Beifall. Ruf nach Abstimmung.)
Marschall: Es ist für die Annahme des Antrags mit so schö⸗ nen, kräftigen Worten gesprochen worden, daß ich nicht weiß, ob da⸗ für noch viel und Besseres zu sagen sein möchte, indessen es könnten Mitglieder dagegen sprechen wollen, und die Gerechtigkeit fordert, daß diese gehört werden. Ich bitte also, daß, wenn Jemand dagegen sprechen will, es anzuzeigen und diesen Platz einzunehmen.
Nach einer Pause.) Mit Zustimmung der hohen Versammlung werde Abgeordneten Stedmann das Wort geben. (Stürmisches Verlangen nach Abstimmung.)
Abgeordn. Stedmannz Meine Herren! Es fällt mir sehr schwer, in diesem Augenblick das Wort zu ergreifen gegen den bered= ten, mit schönen Bildern uns vorgetragenen Antrag eines sonst hoch⸗ verehrten Kollegen, mit dem ich mich sonst freue, übereinstimmen zu können; aber mein Gewissen, meine Herren, geht mir über Alles, ich muß dagegen sprechen. Es ist unendlich schwer, es ist eine über⸗ aus große Verantwortung, deren Gewicht mich in diesem Augenblicke fast daniederdrückt, auch nur mit einem Finger einzugreifen in das Getriebe eines großen Staates, dem ich von ganzem Herzen die schönste Entwickelung die herrlichste Blüthe wünsche; aber, meine Herren, die Stimme des inneren Gewissens kann ich auf keine Weise unterdrücken, und keine Macht der Erde wird mich dazu bringen, Ich habe von meinen Kommittenten nicht die Vollmacht empfangen, irgend ein Recht des Landes aufzugeben. Wir haben ein Recht auf ständi⸗ sche Verfassung, und die nähere Bestimmung dieses Rechtes ist nur in einer einzigen Zeile eines Gesetzes ausdrücklich hervorgehoben, im 8. 13 des Ge⸗ setzes vom 17. Januar 1820. Kein Argument von dem Ministertisch hat mich überzeugt, daß es nicht, wenn wir ehrlich sein wollen, ge⸗ meint sei, eine allgemeine große Landes⸗ Repräsentation alle Jahre zu berufen. Dieses Recht kann ich nicht aufgeben. Will die Krone sich mit den Ständen vertragen, Niemand wird mit mehr Vertrauen, mit mehr Liebe ihr entgegenkommen, als ich, aber es freiwillig auf⸗ geben — nimmermehr!
(Mehrfaches Bravo.)
Marschall: Wenn ich recht gesehen, nete Mevissen auch dagegen sprechen wollen.
(Großer Lärm.)
Abgeordn. Mevissen; Meine Herren! Ich hoffe, Sie wer⸗ den auch mir gestatten, meine Ueberzeugung in wenigen Worten hier auszusprechen. Auch ich gehe mit schwerem Herzen daran, einer Ueberzeugung Worte zu geben, die mich zu einem von dem meiner politischen Freunde dissentirenden Votum veranlaßt. Ich glaube, nach gewissenhafter Prüfung der Sachlage dem Antrage der Herren⸗Kurie nicht beistimmen zu können, Tagen unseres Hierseins die Adresse debattirten, da drängte sich Jedem von uns die Frage auf, was geschehen müsse, um eine solche Abän⸗ derung des Patents vom 3. Februar c. von der Krone zu erbitten, daß daraus ein für lange Zukunft dauernder Rechtszustand für unser Volk hervorgehe. Wir haben bei der Debatte über die Adresse und später bei der Debatte über die politischen Fragen jeden einzelnen Punkt gründlich erwogen, wir sind in großer Masorität zu der festen uͤeberzeugung gekommen, daß, wenn eine Verfassung für längere Zeit gegründet werden soll, dazu eine regelmäßige periodische Wiederkehr des Landtags gehöre, welche ein Theil der Versammlung als jährlich bezeichnete, der Theil nämlich, zu welchem ich mich bekenne, ein an⸗ derer Theil der Versammlung alle 2 Jahre erbat, aus Niltzlichkeits⸗ Gründen. Wir sind bei unserer Berathung zu der weiteren Ueber⸗ zeugung gekommen, daß für die reichsständischen Functionen die Ein⸗ heit noͤrhig, daß es unmöglich sei, fernerhin drei Köoͤrperschaften zur Be⸗ rathung aligemeiner Gesetze zu haben, daß alle Darlehen ohne irgend eine Ausnahme durch die Verfassung an die Zustimmung des Verei⸗ nigten Landtags gebunden werden müßten, Bei der Berathung und
Beschlußnahme der Herren-Kurie ist von jener Einheit, die wir für
ich dem Herrn
hat der Herr Abgeord⸗
Meine Herren! Als wir in den ersten—
nöthig erachteten, abgesehen worden. Jenes Verfassungs⸗ Gebäude, welches wir als ein organisches Ganzes, das auf * — Zeit den Angriffen der verschiedenen Meinungen fest hätte Troß bieten können, bezeichneten, ist durch den Beschluß der Herren⸗Kurie wieder zersplit⸗ ret worden und nur theilweise zur Geltung gekommen. Meine Her⸗ ren! Dieser Theilung und Zersplitterung der Grundlage einer wohlgeglie⸗ derten Verfassung vermag ich nicht beizutreten. Ich kann nach Prüfung aller einschlägigen Verhältnisse nur fest bel der Ueberzeugung beharren, daß alle die Rechte, die wir in unseren früheren Berathungen festgestellt ha⸗ ben, uns zu Theil werden müssen, wenn das Verfassungswerk bei uns für längere Zeit begründet werden soll. Ich habe ferner die Ueber⸗ zeugung, daß, wenn wir bei der Lage, in welche diese hochwichtige Frage jetzt gerathen ist, mit keiner Bitte uns der Krone nähern, Denn wir den' Krone die Entscheidung gänzlich überlassen, wenn wir ihr anheimgeben, zur rechten Zeit diese Entscheidung zu fällen, ich habe die feste Ueberzeugung, daß die Krone dann in ihrer hohen Weis⸗ heit die Verhandlungen in unserer Mitte ihrem ganzen Gehalte nach würdigen, daß sie gewiß das, was das Volk als sein unveräußer⸗ liches Recht durch das Organ seiner Vertreter reklamirt hat, zu der Zeit gewähren wird, wenn es ihr angemessen erscheint. Weil ich die Rronc nicht drängen kann, theilweise Lösung unserer Verfassungs⸗ Frage herbeiführen will, darum stimme ich gegen den Antrag der Herren⸗ Kurie. (Den Redner begleitet ein vielfaches „Bravo!“ an seinen Sitz zurück.) . Marschall: Die hohe Versammlung hat jetzt Redner für und gegen den Antrag gehört. Ich frage, ob ihre Absicht ist, daß die Diskussion geschlossen werden soll. ö . (Die Versammlung entscheidet sich für den Schluß.) Es fragt sich demnach, ob die Frist der periodischen Einberufung des Vereinigten Landtags Sr. Majestãt unterthänigst anheimgestellt wer⸗ den soll? an Stimme (vom Platz): Herr Marschall! Ich erlaube mir, auf namentliche Abstimmung anzutragen. Marschall: Es ist auf namentliche Abstimmung angetragen worden; wer diesem Antrage beistimmen will, beliebe aufzustehen. (30 Stimmen unterstützen diesen Antrag.. Ich werde nochmals die Frage stellen, und zwar, damit sie deut⸗ lich sei, dahin: ; .
Ob dem Beschluß der Herren⸗Kurie beigetreten werden soll. ö Diejenigen Herren, welche beitreten wollen belieben mit „Ja!“ zu antworten, zugleich aber, wenn ich daran erinnern darf, bei Abgabe ihres Votums aufzustehen. 3 ö
(Es erfolgt nunmehr durch den Secretair Frhrn. von Waldbott
der namentliche Aufruf. Als die Reihe an den Abgeordneten
Rheinhard kam, 1 Abgeordn. Rheinhard: Mit voller Liebe für Fürst und Va⸗ terland sage ich: Nein! Namen. Nein. Abegg, K. nmerzienrath Gutsbesitzer ...
Appelbaum,
Arndt, Rath
zon Arnim, Landschaftsrath
von Arnim, Oberst⸗ Lieutenant und Kreis
von Arnim, Rittergutsbesitzer !
Asch, Rittmeister 4. D. und Kreis- Deputirter
Graf von der Asseburg, Kammerherr .... .
von Auerswald, General⸗ Landschaftsrath
Baensch, Kaufmann. Bannasch, Rittergutsbesitzer von Bardeleben, Van mh.
Kammer Becker, Ortsrichter von Beckerath, Banquier Beemelmanns, Bürgermeister Behling, Schulze.? , n , von Bennigsen⸗Förder, Bürgermeister zins Gutsbesitzer
fehlt. fehlt.
Bergenth Berger, von Beringe, Berndt, Erb⸗ Bertram, Ge
Graf von Bi tags⸗Mars von
don
andrath .. ...... ; Freiherr von Regierungs / Vice⸗Prãsident von Bodenh von Bodungen, Bölting, Goldarbeiter Lehnschulze ttergutsbesitzer Ober⸗Präsident ldeck, Landrath
Braemer, L
von Brandt, Kam
Brassert, Geh. Bere Magistr
don Bredow, Ritter chafts⸗Rath und
Bredow, Kreis Justizrath ;
don Brodoweli, General- Landschafts⸗Direktor
Brown, Bürgermeister == e,,
Baron von Brucken, gen. von Fock, Ober Rath.
Brüning
1 fehlt. Erste Beilage
Erste Beilage
Namen. Ja. Nein.
Ober -Burggraf und Provin—⸗
Camphausen, Präsident der Handels⸗Kammer. ..... von Carlsburg; Regierungs- und Landrath Freiherr von Carnap, Rittergutsbesitzer Cleemann, Kaufmann
Cochlovius, Erbscholtisei⸗Besitzer
von Coels, Landrath
Conze, Kaufmann
Coqui, Kaufmann
Freiherr von Czettritz,
Dahlström, Rathmann
Dahmen, Gutsbesitzer
Dausmann, Erbschulzen-Gutsbesitzer, Kreisschulze Deimel, Oekonom und Hammerbesitzer Delius, Kaufmann
Dembowski, Rathmann
Denck, Bürgermeister
Denzin, Kaufmann und Mühlen Besitzer Derenthal, Gemeinde-Vorsteher
von Dlebitsch, Landesältester
Diergardt, Geheimer Kommerzienrath Diethold, Bürgermeister
ittrich, Bürgermeister
dering, Jaufmann
Graf zu Dohna, Landschafts⸗Direktor Doltz, Krug⸗Gutsbesitzer
Donalitius, Rittergutsbesitzer
von Donimierski, Landschafts-Deputirter Dorenberg, Ackergutsbesitzer
Douglas, Bürgermeister
Dräger II., Ackerwirth
Dulck, Professor
Baron von Durant, Landrath
von Docke, Regierungs⸗-Rath a. D
58 d D
D
L — *
Freiherr von Eltz⸗Rübenach, Rittergutsbesitzer .. Engau, Bürgermeister
Epping, Kaufmann ...... ...... ( Essewich, Rathsherr
Eule, Erblehnrichter m Graf zu Eulenburg, Kamme cherr und Landrath von Eynern, Kausmann .
don Fabeck, Major und Landrath Fabricius, zweiter Bürgermeister Facilides, Bürgermeister
Jarthöfer, Bürgermeister
FJaßbinder, Gutsbesitzer
Fellmann Rittergutsbesitzer
Fiebig, Bürgermeister
Graf von Finkenstein, Ober⸗-Marschall von Flemn ing, Rittergutsbesitzer . Flemming, Kaufmann
Forstreuter. ..
Graf von Frankenberg, Landrath Franzius, Stadtrath
Freitag, Erb⸗ und Gerichtsschulz Frentzel⸗Bevme, Kommerzien-Rath ... Freiherr von Friesen, Landrath
Fritze, Apotheker... ... Graf von Fürstenberg, Rittergutsbesitzer Funk, Gutsbesitzer. ..
Gadegast, Bürgermeister ö von Gadow, Großherzogl. mecklenburg schwerinscher ,,
Baron von Gaffron, Kredit-Institut , Graf von Gahlen, Erb-Kämmerer
de Galhan, Gutsbesitzer
Garke, Kreisverordneter
Gericke, Oekonom und Stadtverordneter
von Gerlach, Landrath a. D
Germershausen, Kaufmann
Gier, Bürgermeister
Giese, Kaufmann
Gießler, Schultheiß
Graf von Gneisenau, Major a.
Goellner, Erbscholtisei⸗Besitzer
von Gordon, Landschafts-Deputirter
Gormanns, Notar
von Gottberg, Rittergutsbesitzer
Graach, Gutsbesitzer
Grabolb, Kriminalrath und Ober-Bürgermeister
von Graevenitz, Erbtruchseß
Graetz, Kaufmann
von Gralath, Landschafts-Direktor
Greger
Gries, Kaufmann
Gruhn jun., Gutsbesitzer
Grunau, Kommerzien-Rath zu Elbing
Grunau, Kommerzien-Rath zu Stolp
Grunwald .
Freiherr von Gudenau, Landrath von Gustedt, Landrath .... ..... V kJ .
fehlt.
Haasenwinkel
Haeger, Gutsbesitzer
Graf von Haeseler, Ritterschaftsrath von Hagen, Landschaftsrath
von Hagenow, Rittergutsbesitzer Hammer, Kaufmann und Stadtrath Haniel, Kommerzien-Rath
Hanisch, Ortsrichter. ..
Hansemann, Kaufmann .... . von Hanstein, Landrath
Harder
Hartmann, Ortsschulze ....
h/ / // /
1331 zur Allgemeinen
Namen. von Haugwitz, Kreis Deputirter . Hausleutner, Apotheker von Haxthausen .... ...... Hayn, Kaufmann Hein, Erbscholtisei⸗Besitzer Hein Heinrich, Kaufmann Graf von Helldorf, Kammerherr... von Helldorf, Kammerherr und Landrath Hensche, Rittergutsbesitzer Herbertz, Rittergutsbesitzer und Kaufmann Heuer, Kreisschulze ... von Heyden, Rittergutsbesitzer von der Heydt, Handelsgerichts Präsident Freiherr von Hilgers, Landrath von Hiller, Rittergutsbesitzer Freiherr Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Pro vinzial⸗ Landtags ⸗Marschall Hirsch, Bürgermeister und Justitiar Graf von Hoensbroech, Rittergutsbesitzer von Holzbrink, Landrath Holzklau, Lederfabrikaut und Rathsherr Graf von Hompesch-Rurig, Rittergutsbesitzer Hoof, Rittergutsbesitzer Graf von Hoverden, Kammerherr Hübler, Rathsherr Hüffer, Kommerzien⸗-Rath Hustedt, Ackersmann von Hymmen, Geheimer Regierungs- und Landrath
Jachmann, Kommerzien⸗Rath
Jahnke, Kaufmann und Rathsherr
von Jaraezewski, Ritter gutsbesitzer =
Jebens, Kaufmann
von Jena, Kammerherr
Illigens, Kaufmann FJörrissen, Steuer⸗Einnehmer . - Jordahn, Landschafts⸗Rath Jordan, Freigutsbesitzer Jungbluth, beigeordneter Bürgermeister Junker, Bürgermeister und Hauptmann a.
Kaesewurm, Rittergutsbesitzer
von Kalkstein, Rittergutsbesitzer
von Kall, Rittmeister a. D. ... Kamp, Landwirth und Gemeinde⸗Vorsteher ....
von Kannewurf, Rittergutsbesitzer
Kaufmann... ... König, Gutsbesitzer Köntg, Freischul = a . . Graf von Korff, genannt von Schmising, Ritterguts= besitzer l von Kossowski, Rittergutsbesitzer Krämer, Landwirth . ...... 6 . von Kraszewski, Rittergutsbesitzer und Dr. Krause, Bürgermeister Krause, Ackerwirth Krause, Gerichtsschulz Krauthausen, Apotheker... ..... Krohn, Gutsbesitzer Krüger, Kaufmann. Krüger, Bürgermeister Küllmann, Kaufmann Küpfer, Legationsrath a. D Kugler, Apotheker Kundler, Freischulze.. ...... ...... von Kunheim, General-Landschaftsrath Kunkel, Landschaftsrath — von Kurezewski, General⸗Landschaftsrath Kuschke, Bürgermeister. ...... Kuschke, Stadt⸗Syndikus Kuß, Particulier und unbesoldeter Rathsherr .. ......
fehlt. fehlt.
fehlt.
Freiherr von Landsberg-Steinfurt, Rittergutsbesitzer Lang, Schultheiß . . Larenz, Ackerbürger und Rathsherr .....
von Lattdorff, Kammerherr... von Lavergne-Peguilhen, Landrath aus Grabowo. ... von Lavergne⸗-Peguilhen, Landrath aus Kunzkeim ... Lehmann, Apotheker
von Leipziger, Geheimer Regierungs
Lemke, Schulze
Lensing, Kanonikus und Guts besitzer
von XEstocg, Oberst-Lieutenant
Freiherr von Lilien, Landrath— * Freiherr von Lilien⸗Borg, Rittergutsbesitzer == Linau, Kaufmann und Stadtrath
Lindner, Magistrate A ssessor und Apotheker Linnenbrink, Landwirth
Graf von Loë, Rittergutsbesitzer
van der Los, Gutsbesitzer
Graf von Loeben, Landesältester
von Löschebrand, Landrat! JJ Lohse, Apotheker und Stadtverordneter
Lorenz, Gutsbesittzer
Pr. Lucanus, Stadtrath
Mandel, Landesältester 2 Freiherr von Manteuffel, Wirkl. Geh. Ober⸗Regie⸗
rungsrath und Direktor im Ministerlum des Innern
Preußischen Zeitung.
Mittwoch den 306 Juni.
Namen. Freiherr von Manteuffel, Landrath . don der Marwitz, Landrath nnd Landschafts-Direktor Marr, Bürgermeister von Massow Excellenz, Wirklicher Geheimer Rath ... Matthis, Kreis⸗Deputirter von Maubege von Meding, O Mehls, Polizei⸗Direktor a. Meißner, Erbpächter J von Merkel, Regierungs⸗Rath . . 6 ic 6 1 Merkens, Präsident der Tampfschifffahrts⸗Gesellschaft 1
ammerherr und Erbmarschall' . 1
Meyer, Erbschulz
Meyer, Ackermann und Ortsvorsteher
Meyer, Colon, Ackerwirth
Meyhöfer, Rittergutsbesitzer
Meyhöfer, Bürgermeister .....
Meyhöfer, aus Schakummen
Michaelis, Medizinal⸗Rath
Michaelis, Gutsbesitzer ..
Milde, Kaufmann Mill. Minderjahn, Gutsbesitzer. .. ......
Freiherr von Minnigerode, Majoratsbesitzer
von Mirbach, Ritterguts⸗Besitzer ......
von Miszewski, Ritter gutsbesitzer
Moewes. Stadt ⸗Syndikus und Kammergerichts⸗-Assessor Mohr, Stadtrath kJ Mongrovius, Bürgermeister.. . Dc 1 Freiherr von Monteton, Haupt Ritterschafts⸗Direktor 1 Morgen, Hofrath
Moschner, Kaufmann
Müller, Kaufmann aus Wegeleben
Müller, Kaufmann aus Wesel ...... Müller, Gerichtsschulze und Bauerngutsbesitzer mn, von Münchhausen, Landrath aus Cölleda von Münchhausen, Landrath aus Strausfurth
von Mutius, Rittmeister und Landes-Aeltester von Molius, Landesgerichts Assessor Graf von Myeielski, Ritter gutsbesitzer
Naumann, Geheimer Regierungs⸗-Rath und Dber⸗Bür⸗ germeister
von Nathusius, Rittergutsbesitzer
Neitsch, Stadt⸗Syndikuss... . D
Graf von Nesselrode⸗Ehreshoven, Rittergutsbesitzer...
Nethe, Schulze. . . .. .... ,
Neumann, Rittergutsbesitzers...
Reumann, Bürgermeister
k
ven Niegolewski, Oberst 4. D
Freiherr von Nordeck, Rittergutsbesitzer
Freiherr von Nyvenheim, Rittergutsbesitzer
Ockel, Bürgermeister. .... .... Fabrikbesitzer Landrath und Landschafts-Direktor. . 1 Stadtrath 1 . fehlt. 1
Paternowski, Bürgermeister
Freiherr von Patow, Geheimer Regierungs-Rath und Land- Syndikus ;
Petzold, Gutsbesitzer
Pendzynski, Schänker. .
Petschow, Kaufmann und Rathmann
Plagemann, Stadtverordneten-Vorsteher ..... .... Plange, Justiz Kommissarius und Notar
von Platen, Landrath... ......
Poelmahn, Amtmann... . k
don Pogrell, Kaufmann und Rathsherr ......
von Poncet, Landrath ;
von Poninski, Rittergutsbesitzer
von Potworowski, Rittergutsbesitzer«—
von Prittwitz, Lnanbrntt.
von Prondzinski, General-Major
Protze, Erblehnrichter
Prüfer, Rathsherr ..
Pizogodzki, Freigutsbesitzer
von Psarski, Provinzial⸗Landschafts Rath... 4.
Graf Pückler von Gröditz, General- Landschafts Re⸗ präsentant .
Pultcke, Kaufmann
don Puttkammer, Rittergutsbesitzer— 1
von Puttkammer, Landrath .....
fehlt.
Raffauf, Gutsbesitzer
Ramsthal, Fabrikant und Stadtrath
Rasch, Bürgermeister ..
von Rath, Rittergutsbesitzer
von Raven, Rittergutsbesitzer
Rech, Steuer⸗Einnehmer
Reichardt, Fabrikant
von Reiche, Rittergutsbesitzer
Reimer, Landschafts⸗Rath
Graf von Renard, Erxcellenz, Wirkl. Geh. Rath
Fürst Heinrich der Fäste von Neuß-Kösteritz, Ritter⸗ gutsbesitzer
Rheinhard, Sohn, Gutsbesitzer .
Richter, Particulier J 336
Richter, Kaufmann und Kämmerer.
Riebold
Ritter, Apotheker und Medizinal⸗Assessor .
Roechling, Großhändler. .... *.
Röhricht, Gerichtsschulz. ..
88 2 2 — 96
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