1847 / 181 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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. . m , m, r, .

Bersammlung nur noch die wichtigeren Abschnitte, welche die * erwartenden Berathungs- Gegenstände un. mittelbar berührten, vorgelesen waren, wurde gegen 1 Inhalt desselben nur Ein Bedenken über den Erlaß

der von saumigen Zahlern der 2ten Rate des Actien⸗

Kapitals verwirkten Conventional- Strafen aug; regt. . kurzer Erörterung der Sache genehmigte indeß die Versammlung das Verfahren Fer Vorstande und. be- schloß: daß denjenigen ersten Zeichner welche die zie Rate auch jetzt noch nicht eingezablt hätten, die für die zweite und dritte Einzahlung verwirtten Con ventio- nal-⸗ Strafen erlassen werden sollten, wenn die Zahlung nech bis zum 31sten . M. bewirkt werde.

Von den für diese Versammlung angekündigten An= trägen einzelner Actiongirs kam nur der des Henn Hirsch feld zur materiellen Erörterung, weil die übri⸗ gen theils vor, theils in der Versammlung zurückgenom- men waren. In jener Beziehung führte die Debatte zu solgenden Fragen: 3 ) Beschließt die Bersammlung mit einer anderen be⸗

nachbarten Eisenbahn-Gesellschaft wegen Ueber⸗ nahme des Betriebes der Magdeburg⸗Wittenberge⸗ schen Eisenbahn nach deren vollendetem Bau, bald⸗ möglichst in Unterhandlung zu treten?

welche, ohne Widerspruch zu finden, bejaht wurde.

b) Sollen die hierbei einschlagenden Verhältnisse durch eine besondere Kommission zur Beschlußnahme der General-⸗Versammlung in Vorarbeit genommen werden, um sodann das Ergebniß dieser Vorlagen in einem besonderen Berichte der letzteren vorzu— legen?

welche mit 1380 Stimmen gegen 213 verneint wurde.

Während dieser Erörterungen wurde die Ergänzungs—⸗ wahl für das statutengemäß ausgeschiedene Drittheil der Ausschuß-Mitglieder von zwei Notaren geleitet, nachdem zuvor ein nicht ausgeloostes auswärtiges (Ber⸗ lin) Ausschuß⸗-Mitglied für sich und ein anderes abwe= sendes Mitglied den freiwilligen Austritt erklärt hatte, welcher nur unter Vorbehalt der im §. 39. des Sta⸗ tuts bestimmten Frist angenommen werden konnte, und nachdem von einem anderen Actionaire ein Protest da—⸗ gegen zu Protokoll gegeben war: daß aus der von den verflagten Zeichnern und Inhabern annullirter Quit= tungsbogen mit vollzogenen Wahl ein Präjudiz her— geleitet und gefolgert werde, daß die im Juni v. Is. unterbliebene Wahl von 6 Ausschuß-Mitgliedern da— durch genehmigt und gut geheißen werde.

Nach dem Ergebniß der Stimmzettel wurden die ausgeschiedenen Herren:

Kaufmann Ernst Meyer hier,

Friedeberg hier, ö August Carl Maquet hier,

Kaufmann S. Herz in Berlin,

Kammerherr von Jagow auf Crüden, größtentheils mit einer der Stimmengleichheit nahe kommenden Mehrheit in den Ausschuß zurückberusen, und an die Stelle des verstorbenen Kaufmanns C. Graefe

der Kaufmann Herr A. Bloch in Berlin gewählt. Sowohl diese als die zu Stellvertretern be— rufenen Herren Kaufmann F. Weigel sen. und Kriminalgerichtsrath Stahlknecht haben die Wahl angenommen.

Endlich wurde der Beschluß gefaßt, daß künftig ein Auszug aus den Protolollen über die Berathungen in den General⸗Versammlungen veröffentlicht werde.

Magdeburg, den 21. Juni 1847.

Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg-Wit— tenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (gez) C. Denekee.

Mecklenburgische Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Es ist in Grundlage des §. 6. der Statuten und nach ertheilter Genehmi— ] gung des Ausschusses die Aus schrei⸗

bung eines

Vachten Einschusses, groß 10 pro Cent

des Actien-Kapitals der Mecklenburgischen Eisenbahn— Gesellschaft, zahlfällig in den Tagen

vom 25. Juli bis zum 8. Au— gust d. J. incl.,

beschlossen, und macht die Direction dieses statuten— mäßig bekannt. Die Einzahlung lann nach Be- quemlich keit der Einzahlenden entweder in Rostock, Wismar und Güstrow in den dortigen Büreaus der Gesellschaft oder in Hamburg an die Banco⸗-Conto Carl Heine und G. H. Kaemmerer und

in Berlin an das Banquierhaus von

Jacob Saling

geschehen. Die Zinsen für die bisherigen Einschüsse kommen statutenmäßig zum Abzuge und betragen die⸗ selben für 2 Monate auf das bisher eingezahlte Ac— tien⸗Kkapital 28 Sgr., so daß per Actie 19 Thlr. 2 Sgr. Pr. Ert. einzuzahlen sind. Die Einzahlungen gesche⸗ hen in Preußisch Courant, wobei jedoch Hamburger Banco zum festen Cours von 150 pro Cent ange— nommen wird. Die früher ausgestellten Interims-Ae⸗ tien sind bei den neuen Einzahlüngen mit einzureichen, wogegen Interims⸗Quittungen ausgestellt werden, und können sodann binnen acht Tagen nach dem Ablaufe des Einzahlungs- Termins die Fien e. f len gegen Rückgabe der ertheilten Interims-Quittungen entgegen genommen werden. Wer die Einzahlung nicht zur rechten Zeit leistet, hat die Nachtheile verwirkt, welche §. 8. des Statuts vorschreibt.

Schwerin, den 19. Juni 1847.

Dle Direction der Mecklenburgischen Eisenbahn— Gesellschaft. ; Geo. Meyenn. Erdmann. C. F. Viereck. = Arndt. L. Albert.

* *

727 b]

pe Central - Verein t vas j Homoeopathie

versammelt sich in d. J. zu Berlin und hält am 9. August, Abends, eine vertraute Sitaunß ziir An- wendung der Vorträge und der inneren Vereins- Angelegenheiten, am 10ten, Vormittags, aben eine öffentliche Versammlung. Alle homöopathischen Aerzte des Aus- und Inlandes, so wie alle Freunde

der Homopathie, werden angelegeniliest ersucht, zich eutweder persunlich dau einzufin den der min- destens schrisiliche Beiträge zuscuden. Mit Briesen, Anfragen eite. bittet der Unterzeichnete sich je- doch bei Zeiten an ihn zu wenden. Berlin, den 13. April 1847. Dr. F. X. Melicher, d. Z. Direktor,

Kanonierstralse No. 41.

736 b] Bekanntmachung.

Am Donnerstag den 22. Juli 1817, Vormittags präzise 19 Uhr, in Lübeck im Hause der Gesellschaft, Johannisstr. Nr. 16, ĩ .

General⸗Versammlung der Herren Actio⸗

naire der Deutschen Lebens -Versiche⸗—

rungs · Gesellschaft, . worin, nach Rechnungs- Ablage über das 1812 Ge— schäftsjahr, eine abermalige Revision der Sta⸗ uten und Einführung neuer Tabellen zur Berathung und Beschlußnahme werden vorgelegt wer= den. Lübeck, den 25. Juni 1817.

3. Vermehren, General⸗Agent der Deutschen Lebens Versicherungs⸗-Gesellschaft.

602 E ditt al⸗- Ladung.

Auf Antrag der Angehörigen Johann Gottlieb Trenk— ler's von Markersdorf, welcher vor länger als 22 Jah⸗ ren als Braubursche in die Fremde gegangen ist, seit mehr als 20 Jahren aber keine Nachricht von sich ge—= geben hat und dermalen ein verzinslich angelegtes Ver= mögen von 439 Thlr. 5 Ngr. 9 Pf. besitzt, werden so⸗ wohl genannter Abwesender selbst, als auch alle dieje⸗ nigen, welche an dessen beregtes Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, hier—⸗ mit geladen,

den 23. November 1847 zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Kanzleistelle und resp. gehörig bevormundet, legal oder durch hin— längliche, von Ausländern mittelst gerichtlicher Vollmacht legilimirte, auch resp. zum Vergleiche gehörig instruirte Bevollmächtigte, dergleichen alle Auswärtige zu Annahme künstiger Zufertigungen bei 5 Thlr. Strafe unter hiesi⸗ ger Jurisdiction zu bestellen haben, zu erscheinen, zu— vörderst mit dem Kontradiktor resp. den Antragstellern, welche ebenfalls zu erscheinen zugleich andurch bedeutet werden, die Güte zu pflegen, in deren Entstehung aber unter der Verwarnung, daß der Abwesende bei seinem Außenbleiben für todt erklärt und sein Vermögen den sich gemeldet und legitimirt habenden nächsten Erben oder anderen Anspruchsberechtigten verabfolgt, die Erben des Abwesenden aber, wie dessen Gläubiger und son— stige Interessenten, im Falle des Außenbleibens für aus— geschlossen, ihrer sämmtlichen Ansprüche, auch der ühnen etwa zustehenden Rechtswohlihat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig werden erachtet wer= den, für die Person und zur Sache selbst sich gehörig zu legitimiren und, was den Abwesenden betrifft, nach erfolgtem Ausweis sein oberwähntes Vermögen in Em⸗ pfang zu nehmen, so viel jedoch alle übrigen darauf Anspruch machenden Personen anlangt, diese Ansprüche mit Beibringung des erforderlichen Beweises und Pro- duction der darauf Bezug habenden Urkunden, binnen 6 Tagen vom Termine an gerechnet, anzuzeigen, darüber mit dem in der Person des Herrn Advokat Reichel in Zittau bestellten Kontradiktor resp. den Antragstellern, welche, wie der genannte Herr Kontradiktor, binnen an— derweiter 6 Tage auf das sie betreffende Vorbringen der sich Anmeldenden, bei Strafe des Eingeständnisses und der Ueberführung, sich einzulassen und zu antworten, auch die produzirten Urkunden, unter der Verwarnung, daß dieselben außerdem für anerkannt werden erachtet wer— den, anzuerkennen haben, binnen 6 Wochen allenthalben rechtlich zu verfahren, zu beschließen und sodann

den 13. Dezember 1847 der Inrotulation der Akten, endlich aber

den 1. März 1848

der Publication eines Erkenntnisses, welches in Betreff der Außenbleibenden Mittags XII Uhr für publizirt er— achtet werden wird, gewärtig zu sein.

Reibersdorf bei Zittau in der Sächs. Ober-Lausitz, den 10. Juni 1847.

Die standesherrl. Gräfl. von Einsiedelsche Justiz=

Kanzlei daselbst. Flohr, Kanzlei⸗Dir.

(638 Bekanntmachung. Schatz-Departement. Abtheilung für die Staats- De- mainen und Farsten.

27. Mai J. 8. Juni 16 28994 w 2391 Die Augusto wer Gubernial-Regierung. zufolge Reskripis der Regierungs-Kommission des 21. Januar

, 3. Februar

Su walki, den

Schatzes und der Einkünfte vom

1. J. 5b53. K dass am 16.28. September d. J., Vormittags um 11 Uhr, im Sitzungs-Saal'c der Gubernial-Regierung in der Sadt Snuwalki eine massive Wassermühle nebst Schneidemühle, mit den dazu gehörigen Ge— bäuden, und zwar einem massiven Wohnhause und Speicher, Pferde- und Sehweinstall, einem Scmhoppen zur Aufbewahrung der beim Bau der Mühle gew brauchten Materialien, nud der Umzäunung, so wie auch mit den Grundstücken und Wiesen, deren Flächeninhalt 20 Morgen 46 Ruthen Magdelurger oder 9 Morgen 66 Ruthen neues polnisches Mals beträgt, im Wege der öffentlichen Licitation vom

ö. 1 1848 in Erbpacht ausgethan werden soll.

1. Juni

Diese Mühle mit 4 Gängen oder Steinen und mit einer englischen Maschineric, vermöge welcher man in einer Stunde auf einem Gange 5 Korzec Getraide Warschauer Mass vermahlen kann, liegt an dem Augusto wer, stets hinlängliches Wasser habenden Kanal, bei der Kreisstadt Augustow, an einer vor- theilhalten Stelle, weil den Zutritt zur Mühle rück- sichtlich des Malilwerks zwei wichtige Communi- calions wege, das isi die Chaussee und der Autusto— wer Kanal, erleichtern.

Der von dieser Mühle jährlich zu zalilende Ka- non beträgt 1000 Silber-Rubel, oder nach Abzug von 5 / 100 als Osiara 50 do.

nur vJ50 Sisber-Rubel.

macht hiermit öffentlich bekannt,

Das Einkaufsgeld aber, von welchem die Licita-

1352

ion ing plus ihren Aufang nimmt, wird hiermit auf 1000 Silber-Rubel sesigesetzt. .

Jeder Bietungslustige ist verbunden, von der Li- citation ein Vadium von 2000 Silber-Rubel an die Guberuial- Kasse einzuzahlen und hierüber eine Quit- tung vorzuzeigen. Auch übernimmt er die Ver- pflichtung, aufser dem Kanon noch die Qsiara und andere bestehende oder später van der Resierung anusazuerlegende Abgaben und Lasten zu tragen, su wie er zich ebenfalls den allgemeinen Er pachts- Bedingungen unter wersen muls.

Der Meisthictende hat sogleich das Einkaussgeld zu Kœrpletiren, so wie auch die Kosten dieser Be- kanntmachung zu berichtigen.

Die Gubernial-ReSicrunz ladet Bietungslustige ein, sich am oben angezeigten Orte und Tage zu stel- len, wo man ihnen in den Diensistunden nähere Nachricht über die Licitations-Bedingungen erthei-w len wird.

Im Auftrag. Der Kegierungs-Rath, Staats- Reseren darius N O0 * ba 1 d. Der hHanzlei-Direktor Kaspræaxyeki.

; 31568. Section der Domai- Schatz- Abtheilung. No. öss nen und Forsten. 1637 Die Gouvernemenits-Regierung Augusto

Macht bekannt, dals in dem im hiesigen Gouverne—

ment am flölsbaren Flusse kelegenen Staats-Forsts-

amte Pomorze nachstehendes zum Verflössen taug-— liche Holz auf dem Stamme zu verkaufen ist.

,

ausgezeichnet grofse Baustämme,

grolse Baustämme,

3615 Stück mittel Baustämme,

Browarken, Klötze, Stämme.

Ein Stamm dieses Ilolzes ist im Durchschnitte

geschätzt auf Silber -Rubel 49 Kopeken. Der gange Werth desselben aber auf 1755 S-Rub. 6 Kop. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in

Particen besonders aus jedem Jahresschlage durch ösfentliche laute Versteigerung in der Waolinung des Obersörsters zu Pomorze, Meile von der Stadt Seyny, den 17. 29. Juli dieses Jahres, täglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uli, vor dem dazu beauftragten Beamten der Finanz- Regierungs- Kommission unter nachstehenden Bedingungen.

1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälsie des abzeschätzten Wiercthes des ausgebos— tenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitatien Abtretenden so gleich zutückzegeben wird, dem Meisthietenden aber wird -olches innebehalten, bis zum Ab- schluss der Bereelimung nach dem Kontrakte.

2) Sollie einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstands-Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver- daclit erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holnan- kaufe nieht zuzelassen und wegen Fälscherei und Betrug bei dem Kriminalgericht angeklagt, sondern aulser der Strafe, die das Gericht er— kennt, wird der Königliche Schatz noch Vergü- tigung des aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nachsã suchen.

3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kause Erhaltende verpslichtet, sein eingelegtes Vadinm durch Buzahlung der Hälfie des gebo- tenen Plis so hort zu- komplettiren. Wenn der- selhe das unterlälst, so fällt das niedergelegte Vadium der Schatze zu, und das ihm zuge— schlagene Holz wird von neuem versteigert.

4) Das Versteigerungs-Protokoll und der auf Grund desselben auszegommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Augenblicke seæiner Un-— terschrist an, die Regierung aber erst nach Ge- nehmigung durch die Finanz-RKegierungs-Kom-— mission.

5) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem sechseckigen Waldhammer mit dem Buch- staben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung werden jedach die Stämme noch mit einem dreieckigen Waldhammer durch den ketrefsenden Revierförster bezeichnet, der zum Hauen ermächtigt.

6) Das erstandene klolͤz kann der Käufer nach ei- genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlauht, das lol im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die linde und Spöähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stanme auf einen Haufen le— gen z lassen.

7) Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, alljährlich geschehen, und der letate Ler— min der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem Walde alles gekauften Halzes wird bis Ende März 1848 sestgesetæzt.

8s) Der Käufer ist dem Scmhatze mit seinem Ver— mägen verantwortlich für allen Schaden, den er selbst oder scine Leute anrichten. Er selbst daher und die von ihm im Walde gebranch-— ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschriften derLandes- undorst-PAlizei zu rich- ten, die der betreffende Obersörster nachweist. Er darf auch nicht die Gränze der Schläger, in welchem das Holz gekauft ist, überschreiten, noch dürsen die unangeschlagenen Schütz. und Saamenbäume gefällt werden, unter einer den 10maligen Wenth derselben betragenden Strase.

9) Nach der Ausarbeitung des Ilolaes im Walde schlägt der betressende Reviersürster soYches mit seinem Waldliammer an, numerirt es und zieht

es in s⸗ine Kontrolle, und nur solche Stücke dürfen aus dem Walde auf die Ablage abge- fahren werden. J

10) Sobald der Käuser die Gouvernemenis-Regierung benachrichtigt, dass ein Theil des gekauften Holzes oder das Gauze zum Verflöfsen bereit ist, wird ein-Beamter zur Revision geschickt, bei welcher das Holz nicht sortirt wird, sondern der Revisor beschränkt sich auf das Ueberzüh- len der Stämme und die Beachtung, ob Solche numerirt und mit dem Hammer des keviersr= ters bezeichnet sind. Es wird also der Käuser zu keiner Erlegung eines Plus über die gehoG

tene Zuschlagssumme für grösseres Mass oder

bessere Gattung des Holzes gezogen werden. Im Falle jedoch eines entdeckten Austausches oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision unterliegt der Kzuser al, Defraudant der vorgeschriebenen Strase.

11) Die Utensilien zum Zusammensũgen des Holzes in Tafeln, Flölse erte, und zu Geräthen, die zum HElössen nöthig sind, werden dem Kzuser egen Erleguns der Nutaholaæ- Taxe überlassen.

12) Die Rasten des Verkauss des Holzes, 30 wie die Bekanntmachung der Licitation in den inlän- dischen und auslandischen Zeitungen, und der St-mypel, 3 wie das Porta, überninmi der Käu- ser und ist verpflichtet, solche, ansser der ge- botenen Summe fär das Holz, besonders 6. erlegen.

Su walken, den 11/23 Juni 1847. In Auftrag. Der Regierungs Rath, Staats-Keferendarius Norhand. Der Kanz ei- Direktor

RKasprayeki.

Literarische Anzeigen.

Im Verlage der Unterzeichneten wird in kurzem er— scheinen:

Reden und Redner des Ersten Vereinigten Preußischen lo o Landtags.

Das benannte Werk beabsichtigt eine Auswahl der vorzüglichsten und eingreifend— sten Reden des Ersten Vereinigten Landtages, begleitet von einer Charakteristik der betreffenden Redner, den publitim sor

zusühren.

Den einzelnen Rednern wird zunächst in einer Ueber sicht ihre Stelle in dem Ganzen der Verhandlungen an— gewiesen.

Nach der Reihe werden sodann die literarischen Por— traits von Lichnowsky, Arnim, Vincke, Saucken, Sperling, v. der Heydt, Schwerin, Auers⸗ wald, Niegolewski, Mevissen, Beckerath, Camphausen, Milde, Hansemann und Bo— delschwingh aufgestellt. Eine biographische Skizze, verbunden mit der Schilderung ihrer persönlichen, ins— besondere rednerischen Eigenthümlichkeit, führt die Red— ner ein und stellt sie an die Spitze ihrer Reden. Diese wer⸗ den in sorgfältiger Auswahl theils ganz, theils in den Haupt⸗ partieen mitgetheilt, und vervollständigen so das Bild jener Persönlichkeiten, indem sie zugleich die Summe der sämmtli⸗ chen Verhandlungen enthalten werden. Den einzelnen Neden, etwa 40 an der Zahl, geht überdies eine Aus— einandersetzung der jedesmaligen Situation voraus, so daß die Schilderung des Persönlichen in die Darstel— lung des Geschichtlichen eingreift, um ein möglichst ge⸗ treues und zugleich übersehbares Bild des Landtags hervorzubringen. Ein Register wird zum Schlusse die Uebersicht des Inhalts wesentlich erleichtern. Der Herm ausgeber, welchem die meisten der betreffenden Herren Abgeordneten ihre persönliche Mitwirkung haben zu Theil werden lassen, hofft dem Interesse des deutschen Publikums an den ersten Bewegungen der jungen Verfassung Preußens, so wie der Exin⸗ nerung an das erste Zusammentreten preußischer Stände durch dieses Werk einen erwünschten und zweckmäßigen Inhalt darzubieten. Es ersetzt dasselbe die Mittheilung der vollständigen Verhandlungen, indem es das Wesent⸗= liche derselben übersichtlich heraushebt und es zugleich, überall an die Personen sich anlehnend, zu lebendiger Anschaulichkeit erhebt. -

Die Verlagshandlung endlich wird, um die Anschaf⸗ fung zu erleichtern, die Ausgabe in einzelnen Lieferun⸗ . veranstalten und den Preis aufs Billigste fest— etzen.

2 Erste Lieferung, welcher die übrigen in den kürze⸗ sten Zwischenräumen folgen werden, enthält die einlei— tende Uebersicht und führt die oben genannten Redner der Herren-Kurie mit einer Auswahl ihrer Reden dem Leser vor. Sie wird in kurzem ausgegeben werden.

Berlin, im Juni 1847.

Duncker u. Humblot

Am 7 Juli erscheint No. 27. der 639 NL kENMLSIKALISCHEN EIL NG für BERLIN. herausgegeben von Gustan Bock im Vereine theoretischer u. praktischer Musiker. Da nit dieser Nummer das zweite Semester heginut, so erlauben wir uns, das musikalische Pn—

blikum zur Pränumeration einzuladen. Man abonnint:

mit Musikprämie, bestehend in einem Zasicherungsschein im Betrage von 5 Thlr. oder 3 Thlr. zur unumschränkten

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pfang genommen werden können.

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Das Abonnement beträgt: 2 Rthir. für Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Kthlr. = i Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird der Hogen mit 23 Sgr. berechnet.

A l l 9 l m k i n l Alle do -Anslalten des In

auf dieses Glatt an,. su Berli ne Erne, e. . 2 eitung. sehr en t, Nr. 57. An sertions-Gebü i Raum einer Zeile 8 Anzeigers 2 8gr.

Berlin, Freitag den 2men Juli

1847.

Inhalt.

Amtlicher Theil. h Landtags⸗Augeiegenheiten. Sitzung der Herren-Kurie vom 21. Ju ni: Königliche Botschaften; Mittheilung an die andere Kurie in Betreff der Bitie üm Erweiterung des Petitionsrechtes und in Bezie- hung auf Verleihung der ständischen Rechie an Alle, die sich zur . lichen Religion bekennen; Verlesung des Gutachtens in Betreff der 1. niglichen Proposition wegen der Verhältnisse der Juden; Antrag der * deren Kurie auf baldigen Erlaß einer Hiilitair Jin chen Cn n ; 2 Wahlen der Ausschüsse; Schluß der Sitzungen der er, ,, ö Sitzung der Kurie der drei Stände ?'vom 25 Juni rr r;

Wir Friedrich i 8 oni Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von an die weitere Ausbildung des von Uns selbst für bildungsfähig er-

Preußen ꝛc. , ö klärten neuen Verf = ; entb 36 irt. u Verfassungswerkes nicht anders ker n r n , ,. Landtage versammelten ge= ee, 1 9 463 . 22 * 1 93 3 n ; Hruß. 2 eingedenk Unserer Erklärung, daß Wir den ini e feln , ö Hure l on misri von den Zwei⸗ öfter um Uns 4 . ,, 28 serer getreue Ei enn g. bei der Berathung der Anträge Une wdische Einberufung deffelben und auf Beschränkung des Wirkun 22 gen vom 3. Februar d z en e. 1 . . . . 1 63 2 89 . . J. luslegung der §5§. 4 und 6 der teuen Stände in sorgsame Erwägung zi e ; 2 22 e ne hl., , r n, , ,, 3 Vereinigten Landtags erhoben wor⸗ Unsere Entschließung ara lange . an ge,, 1 von zwei Beschlüssen der Herren- Kurie; bre 1229 f 5 eleitigung dieser Zweifel wollen Wir, in Ueberein- 3. Februar d. J. ihrem wesentlichn Inhalt zur Ausfü Landtag aus Stuttgart; E ö 3 lG. an, den,. Vereinigten stimmung mit den von Unserem Landtags-Kommissar guñ gekommen sei alte nach zur Ausführung . 36 ff . . * . der Bitte an Se. Majestät den Konig gegebenen Erklärungen üinseren get 9 = mmissarius vorlaufig ab⸗ 3 ein werden. . ! ; 3 igen darüber; sa⸗ was folat: . 7 h eröffnen 3. nde am Schlu iti gung an den e n reren rn ,, Eile. 38 , . z a d 6 1e, ff 23sten ,, gs * , , der Kurie der drei Stände. ; enn 41) Wenn im 5§. 4 der Verordnung ü ie Bi is zur Entschei f ĩ 53 z h . . 4 n g über die Bildung des Ver— bis zur Entscheidung über die öꝗ 5 1 11 I. ö ür die ständischen Ausschüsse und die ständi⸗ , , diesenigen Darlehne, die fortan nicht 32 . rung' der , . a. r, ,,, 14 n, e. , Deputation für das Staats schuldenidesen: Pleusln, Brendel lz Zuziehung und unter Mitgarantie des Vereini n . ständischen Ausschüsse' und d 61 9 J. die ahlen der Pommern. ͤ e,, e nn sollen, als solche bezeichnet u für * 65 Staats Schulden wesen aue een. . (den Denn mn, n rar K 7 6 ü j . ch., r assen, nun, n gr, 4 Ei hin des Staats zur Sicherheit be. so behebt sich diese Bitte, seweri sc Lbeselb auf die ständische lich aus dem Alti rr ö nicht gewesen, durch diese, wört⸗ Deputation für das Staats-Schuldenwesen bezieht dadurch, daß ein eurne nnen Ber g mn! . . Verordnung vom 17. Januar 1820 Antrag Unserer getreuen Stände auf Abänderung der gesetzlichen Be⸗ Theil des Staats Ei ahl. . Stꝛntẽ Anleihen fir weiche nn ein stimmüngen über die Bildung und den Wirkungskreis Lek gedachten . . . m ö. der Staats Revenüen als Sicher Deputation nicht an Uns gelangt ist. Was aber die von Unferen Amt li c T B l Vereinigten Landtags ef e mn ö ö. . des e rr e enn r, , Aussetzung der, Wahl der ständischen er ei daß die, Aufnahme von Stage Hlniei mehr ist es Unser Wille, ; etrist, so können Wir dieser Bitte schon deshalb nicht . ; Anleihen in Fried ĩ E Statt geb 1 Wi ichti ) g, Hen, ; Ausferti ; n Friedenszeiten und die tatt geben, weil Wir beabsichtigen, den Entwu ĩ * . e,. n, gehn d nnen n über solche Anleihen, so wie gesetzbuches, dessen endliche ge slin? und . er ge. Den M gers? n Tig; ebe en . ö y. un verzinslichen gte es g be diff, lin, fun beste⸗ inn, bedarf, mit Ricksicht auf die' wesenfliche Verschiedenheit der den Rothen Adler-Orden vierter Kaffe; J. ; und Ju immung des Vereinigten . nders, als unter Zu- ; eingegangenen provinzialständischen Erklärungen, dem Verei⸗ , . 3 so wie dem Leinweb gten Landtags, erfolgen soll. Dies findet j nigten ständischen l ; . 5 . i ern gg, n . ,, im Regierungs- Bezirk Magt er re i . 5 ö laufenden n , , . ir. J er r f n , ö. gs⸗ am ante zn drtfeshen Jie glich in Anticipationen der Staats- Revenilen auf kür fordern daher Unfere getreuen Stände h' . di ĩ * nn, . ang . ,, Lasten ih r ., 3. der kind e gen g, er, n . ; . Altungs-Schulden bedarf es, wie bis denwesen nunmehr zu vollziehen, wozu die Provinzial Mar⸗ 6. h 6 fur . ö , . Mitwirkung nicht. ö schälle unverzüglich die nöthigen k ,, an Beres ig: , 69. 9 des j bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden d ö 9 henen Fälle, in denen die Einberufun 4 ö. ö. i lg, rh nini werden . 4 Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847. ändischen D ion bäghs nur die 3uzie hung der 6 ; kessel aus Düren auf Grund ber bestand brien ih ka, n, , ist, gez) Friedrich Wilhelm. . Yrund de enen dritten Prüfung zu r ö ; ; i ahin gegangen sein ; ö ; Advokaten im Bezirke des Königlichen relle lo er e, n m kann, der gedachten Deputation ein Recht der , , ö. . (gez.) . ö. nz von Preußen. gez) Lon Boyen. Mühler. Rother. Eichhorn. ; ,, 3 f. horn. von Thile.

Beilagen.

gere * Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm ist nach Mainz ab—

Der Ober⸗Landgerichts-Assessor Ha it i er richts g zu Ragnit iz⸗ ͤ Kommi ssarius bei dem Ober al loner al zu gi en , . zum Notarius im Departement desselben bestellt; und ; Der Landesgerichts-Referendarius Ber nhard Jo seph Helle—

Köln ernannt worben 8 zu Staats Anleihen beizulegen. Um jed f gere ; w Unsere Absicht zu lösen, nehmen wl? K .

ren getreuen Ständen ausdrückli 5 ; . n. Graf zu Stolberg. . ö ekannmntm ach ung. Deylstatin für das ie f, hoe oer ni . die ständische U . Freiherr von Canitz. von Düesberg. r zug auf, unsere Bekanntmachung vom 10. Mai d. J. den Vereinigten Landtag in seinen gesetzliche ,, .

bringe ö . 1 t . - gen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von den See— die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

ha unge, Pinien Scheine! die Neunzig Serien: 63 83 . 254. 322. 397. 427. 442. 496. 512. 569. 578 6s. öl. Hö. 689. S6h6. 73. 735. T1. Is. zi3. 3.

lich der Konsentiru S . en, Befugnissen hinsicht⸗= vertreten. s ung von Signte Anleihen zu ersetzen oder zu

Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen ö Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Köni 9 Ständen . g von

in Gnaden Preußen 2c.

3906. 919. 936. 968. 83. 985 ö gewogen.

. . 1135. . . 3 . ö Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847. . Unseren zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge

3199. 1321. 1376. 1407. 14123. 134583. I, 11. 1299. ( ö . reuen Ständen Unseren gnädigen Gruß. . ö.

, w. lz. , Hg. 6 . 6 . ges) Friedrich 2gilhem. Nai dem Uns gon . s. Kenn nn,

. 3. . 339. 1519. 1879. 1892 15333. 1h. 4 (gez) Prinz von Preußen. ö ist, daß die Unseren getreuen Standen von Uns überwiesenen

hr. 30äj. 3633. 235. A3. Hs., , . 1 ger en Boyen, Mühler. Rothe. ich ö eschäfte, mit Einschluß der Wahlen der ständischen Ausschüsse und 758. ö 9 II.

, ͤ ru. der ständischen Deputation für das Staatss uldenwese is z Graf ö. Siolber) K—— . Bodelschwingh. Zästen d. M. erledigt sein können, heben 6 ben n 29 um ö Dien, berg eiherr von Canitz. sten Vereinigten Landtags auf den 26sten d. M. festgesetzt und, da ö. 9 , Tage in Unserer Residenz Berlin nichk anwefend' sein! Unseren Landtags Kommissarius beauftragt, den Vereinigten

2244. 2354. 2393. 2395. 2444 heute gezogen worden sind. Die Ziehung der in diesen 90 Serien enthaltenen 9000 Num—

mern wird am 15. Oktober d. J. f . J. und an den darauf folgenden

An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

La i ; ] , Ech eren Mumm zu schließen. Indem Wir dies Unseren den gewogen. hierdurch eröffnen, bleiben Wir denselben in Gna—

Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847.

(gez. Friedrich Wilhelm. (gez) von Bodelschwingh.

Berlin, den 1. Juli 1847. General⸗Direction der Seehandlungs⸗-Sozietät.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes G Köni . s Gnaden, Kön Kayser. Wentzel. .

Preußen ꝛc.

entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten L ö Unseren i en . ö. ir haben aus der Uns unterm zsten d. M . j 6 3 vo 2 ö ö . auf . und . P er Verordnungen vom 3. Febrüar d. J. die Zwei 33 ö e ng des §. 9 der . Bildu es Bereinigten Landtages Unseren getreuen Stä anlassung gegeben hat. Um diese Zweifel ö . . . zu lösen, erklären Wir hier— . daß in dem durch das allgemeine 6c vom ö , Umfange des Rechtes der Stände, mit ihrem Beirath ge hört zu werden, durch die Verordnungen vom 3. Februar d. J

Bekanntmachung Obwohl das korrespondirende Publikum 3e in frü

änntmachungen, zuletzt unterm * März , zemacht worden ist, wie nothwendig es sei, daß auch bei den ö. nnnten Stadt⸗Briefen, (Briefe, welche der Stadtpost zur Besor ö. n hiesige Einwohner übergeben werden), der Adresa deutlich . w nach Straße und , wn, ze, erbleibt dies doch t bei einer ni bedeutenden Zahl von Briefen, deren , d verzögert, zuweilen auch ganz unthunlich gemacht wirb. Bamit

An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.

Ich behalte mir vor, am Schl Si jeni s.

Ich b ; Schlusse der Sitzung dasjen ' ö auf diese Königliche 9 . k orgen stattfindenden Schluß des Landtages noch zu er?

k. Wir kommen jetzt zur Verlesung der

ö ; ; Mittheilung an die and Kurie in Beziehung auf die Bitte um Einem gen .

aagleichen Briefe, welche als unbestellbar sich er / n Schmãälerung ei ĩ fi ;

,. . ; z h ergeben, nicht vernichtet ng eingetreten ist, daß vielmehr dieses Recht .

ö 16 4 werden die Absender, welche nicht ö.. . ner Gesetze, nach Inhalt des F. 12 der . . k rechte

, mnie , ,, i. . e ß genau und mit . r ge. ö. und des S. Z rer . ö von Qua st (verliest die Mittheilung an die andere ,, n , hierdurch wiederholt aufgeford ĩ riodische Einberufung des Vereini nbi h. urie).

ich als Absender und ihre Wohnung auf der keen g f gn; wenn dergleichen ache ö e e dl irh, Marschalll: Insofern keine Bemerkung erfolgt, ist die Mit

theilung genehmigt zir kommen i itthei ? . nmen zu einer anderen Mitt im⸗ ö 9 9 , . an die andere gur, . Verleihung der ständischen Recht iejeni g * zur e chen Religion en k sich raf von Itzenplitz Gerliest die Fassung). . Marschall: Da, keine Bemerkung nl, so erkläre ich die , Mittheilung für genehmigt, und wir würden jetzt zur Ver— Wenn Unsere getreuen Stande ferner die Besor niß esung des Gutachtens der Herren-Kurie über die Königlich Propo⸗ . k eg er wh ren sn , n, *g , ö in e e int auf die ö der Verhältnisse der 56 ndtage vond Uns * ; g⸗ nen. Wie der Herr Refer ir i i Domainen . k n , n,, , auf. die die Verlesung . 3 ö. n,, a. . 3. der ständischen Gerechtsame efunben ie, 6. eine Beschränkung ganze Stunde, wegnehmen, und da die Vorauss. R diese Besorgniß hiermit ung bie rler n we ile, so wellen B6 gründet ist, Fieses Gutachten sowehl ö. . . Erlaß der gedachten Bestimmung nicht in ebe er f, daß es bei es verfaßt hat, als auch von ber Abtheilun 25 . in, den verfassungemng ä m nr, mi, ie. sicht gelegen hat, auf das sorgfältigste nach den Beschlüssen .. arge . . und Regalien irgend eine Veränderung e nissen, der Domainen prüft ist, so wird ie Ansicht der un . ne ge, n, ö biese rechtlichen erhaltn c' , ie ggg, izuführen, daß mithin dahin gehen, daß die Verlesung desselben nicht 23 sei. Aus b. G. in nenen He llells en 3 nungen vom 3. Februar dem Umstande, daß keine ,,, Bemerkung 2. werde Was die in der Petition vom 23sten d. M. beantragt i . wahl zu, hieß haben, a die se Vornucsetung zins richtige berungen Unseres Palents und der Verorpnnms antragten Abän- sei. Wir werden also diese Verlesung nicht vornehmen und das Gut⸗ d. J. betrifft, so ist Unseren getreuen Gi n ungen . 3. Februar achten für genehmigt erklären. Ich habe weiter eine Mittheilung des welcher Wil sie bel Ei fteungh krumm, uber Anrede, mit Herrn Landiags-Konmissars zu Serlesen, bezüglich auf die Prüsung d en: aus Unserer Erwiederung uu ihre e ede eri . so wie Staatsschulden⸗Rechnung für das Jahr 16845. . Unser Entschluß bekannt, Das erwähnte Schreiben an den Herrn Landtags Kommissar

Briefes zu vermerken, damit ih ĩ i hnen solche Bri derli zurückgegeben werden können. oll efe erforderlichen Falles

Berlin, den 28. Juni 1847. General⸗Post⸗Amt.

stande haben, ungeschmälert auf den Vereini gaben, gesch inigten L . k e gin uber e r e J erwähnte Gesetzesstelle den Provinzial

ö. für einzelne Ausnahme⸗ Fälle 4 J. nen 35 ,. über die Bildung des Vereinigten Landtages enthilt g. in keiner Weise eine Schmälerung, vielmehr nur , a t⸗ iche Erweiterung der ständischen Rechte. 3

Angekommen: Se. Excell ; von Kam ptz, von Ftarlßbad' rcellenz der Geheime Staats⸗Minister

Ab e i t: Se. D Te nach äche e ist Se. Durchlaucht der Fürst zu Salm-Horstmar,

Se. Durchlaucht der Fürst zu Wied, nach Neuwied.

e . Landtags - Angelegenheiten. Sitzung der Herren-Kurie am 24. Juni.

Die Sitzung wird um 2, 66 irst . ; mwoff!nr Uhr unter dem Vorsitze des Marschalls, Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlese i h ö n und . Ich habe zuerst der eber en. leer r g. otschaften zu verkündigen, welche folgendermaßen jant .

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