wurde von mir aus Veranlassung der Abtheilung, die mit der Be⸗
handlung des Gegenstandes beauftragt ist, erlassen, und nachdem der Landtag · Kommiffar nun sich in der eben verlesenen Weise geäußert hat, bleibt nichts übrig, als die Ansicht der durie darüber zu verneh men, ob sie sich dem Beschlusse der anderen Kurie anschließt, der da⸗ hin geht, zu beantragen, daß der — ** 1 Zeit we⸗ gen auf sich beruhen möge, ein Antrag, 2 4 * auhtage. Tom missar seine Zustimmung insoweit . hat, aß er jetz nan . klärt, es sei der Hinzutritt des Beschlusses dieser Kurie zu der Vali. dität des Beschlusses der anderen Kurie erforderlich. Wenn also keine Bemerkung gemacht wird, so wird es so anzusehen sein, als trete man dem Beschlusse der anderen Kurie bei. ; .
Ein anderer Gegenstand, der heute noch, als in unserer letzten Sitzung, zur Berathung und Erledigung kommen könnte, ist die Mit thellung der anderen Kurie, in Beziehung auf den Antrag auf bal⸗ digen Erlaß der schon in Bearbeitung begriffenen Militair ⸗ Kirchen Ordnung. Es würde dieser Gegenstand heute nicht mehr zur Bera thung gestellt werden können, wenn wahrscheinlich wäre, daß dem Bes lusse der anderen Kurie nicht beigetreten würde, weil auch die andere Kurie heute ihre letzte Sitzung hält, sich also mit einer wei⸗ teren Berathung derjenigen Modification, die von hier aus hinüber kommen könnte, nicht mehr beschäftigen kann. Es ist aber ein Jall, der außerordentlich einfach liegt. Die Abtheilung hat sich einstimmig dahin ausgesprochen, daß dem Beschlusse der anderen Kurie beizutre⸗ ten sei. Da es nicht außer der Wahrscheinlichkeit liegt, daß dem Beschlusse der Abtheilung beigetreten werde, so wird der Graf von Ihzenplitz als Referent aufzufordern sein, den Bericht, der schriftlich nicht vorliegt, mündlich zu erstatten.
(Geschieht wie folgt.! ;
Graf von Itzenplitz: Die Drei- Stände Kurie hat darauf angetragen, an Se. Majestät den König die allerunterthänigste Bitte zu richten, Se. Majestät wolle geruhen, die baldige Erlassung der in Ansicht gestellten Militair-Kirchen Ordnung Allerhöchst zu verfügen. Nach der Information, welche die Abtheilung von einer sicheren Seite her empfangen hat, ist es nicht nur die Absicht Sr. Majestät, eine solche Kirchen⸗Ordnung zu erlassen, sondern sie soll auch bereits ziemlich fertig vorliegen und nur noch wenige Anstände zu erledigen sein, damit sie erscheinen kann. Nun ist gegen den Antrag der Drei⸗-Stände⸗ Kurie jedenfalls gar nichts zu erinnern, und die Abtheilung ist ein— stimmig der Ansicht gewesen, dieser Bitte beizutreten. .
Marschall: Da keine Bemerkung erfolgt, so wird es so an zusehen sein, daß der Abtheilung beigestimmt worden ist. Ich habe nun anzuzeigen, daß morgen die Wahlen für den Vereinigten Ausschuß und für die Deputation für das Staatsschuldenwesen werde vorge⸗ nommen werden, und zwar in den verschiedenen getrennten Provinzial⸗ Landtagen. Diejenigen Mitglieder der Herren⸗Knrie, welche nach der bestehenden gesetzlichen Bestimmung an diesen Wahlen theilnehmen, werden sich also mit ihren Provinzial-Landtagen unter dem Vorssitze der Provinzial Landtags⸗Marschälle vereinigen, und es beruht auf einer Uebereinkunft mit den übrigen Provinzial-Landtags⸗-Marschällen, wenn ich jetzt in dem Falle bin, die Lokale zu bezeichnen, in welchen die Wahlen, und zwar um 10 Uhr morgen früh, werden vorgenom— men werden.
Das ist für die Rhein⸗Provinz im Weißen Saale,
für die Provinz Preußen im größten Zimmer neben der Bilder—
Gallerie, für die Provinz Posen im Jimmer zunächst dem für die Pro—
vinz Preußen, für die Provinz Pommern in der Französischen Kammer, für die Provinz Sachsen in dem Zimmer, wo die Wahlen für die
Hülfskasse von derselben Provinz stattgefunden haben, für Westfalen im unteren Stock, wo die fünfte Abtheilung ihre
Sitzungen gehalten hat,
— —
für die Provinz Schlesien vorläusig in der Bilder-Gallerie, für die Provinz Brandenburg in dem Ständehause dieser Provinz in der Spandauer Straße.
Graf Lynar: Ich bitte ums Wort. Ew. Durchlaucht haben die Gewogenheit gehabt, mitzutheilen, daß diejenigen Mitglieder des Herrenstandes, welche an den Wahlen theilzunehmen hätten, sich bei den Provinzial Landtagen einfinden sollten. Ich habe geglaubt, daß gar kein Mitglied des Herrenstandes von diesen Wahlen ausge— schlossen wäre, und bitte also gehorsamst, mir darüber eine nähere Erläuterung zu geben.
Marschall: Es ist nicht in dem Gesetze enthalten, daß die Herren⸗Kurie als solche Wahlen vorzunehmen habe, sondern es ist nichts Anderes bestimmt, als daß die wahlberechtigten Mitglieder sich mit ihren verschiedenen Landtagen zur Wahl vereinigen. Die Gesetze geben darüber deutliche Vorschrift.
Graf Nork: Ich glaube, daß, da diese Wahlen in den Pro— vinzial⸗Landtagen vor sich gehen, diejenigen Mitglieder, welche zwei— felhaft sind, in welchem Verhältniß sie stehen werden, die nöthige Auskunft darüber bei den Landtags -Marschällen bekommen, falls nicht Ew. Durchlaucht besondere Instrüctionen erhalten haben sollten.
Graf Lynar: Also Durchlaucht schreiben vor, daß ich mich auch an den Landtags-Marschall der Provinz Brandenburg zu wen— den habe?
Marschall: ledigen lassen.
Graf Arnim: Die Gesetzgebung über die ständischen Aus— schüsse hat durch das Gesetz vom 3. Februar 1847 eine Aenderung erfahren. Nach dem Gesetz vom Jahre 1842 gehören zu dem stän' dischen Ausschusse der Rhein- Provinz und der Provinz Westfalen zu— nächst zwei Mitglieder der vormals reichsunmittelbaren Fürsten; dem= nächst gehören zu den Ausschüssen der Provinzen Sachsen und Schle— ßen bereits die Mitglieder des Herrenstandes, indem in den Gesetzen für diese Provinzen ausdrücklich e e ee. ist, daß und wie die Mitglieder des ersten Standes hierbei betheiligt sind, namentlich heißt es in der Verordnung für die Provinz Schlesien, daß die Zusammen— setzung des Ausschusses in der Art geschieht, daß für denselben von den Fürsten, Standesherren und der Ritterschaft sechs Mitglieder ge— wählt werden. Es ist also für die Rheinprovinz, für die Provinzen Westfalen, Sachsen und Schlesien bereits in Beziehung auf den Her— renstand Vorsorge getroffen; in dieser Gesetzgebung ist keine Aende— rung erfolgt, und es ist daher ganz richtig, wenn die Mitglieder der Herren-Kurie, welche im Stande der Fürsten und Herren an den Provinzial-Landtagen theilnehmen, auch an den Wahlen ihrer Pro⸗ vinz für die Ausschüsse theilnehmen. Dagegen ist das Verhältniß für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern und Posen durch die Verordnung vom 3. Februar geändert worden. Nach der Verordnung vom Jahre 1812 für den Ausschuß war an den ersten
Dadurch werden sich alle Bedenken am besten er⸗
Stand, da ein solcher zur Zeit sich nicht vorfand, gar nicht gedacht, sondern es ist in jener Gesetzgebung von 1842 immer nur gesagt, daß die, Ritterschaft der Provinz Brandenburg und der Markgraf⸗ schaft Niederlausitz wählen soll, und zwar sechs, Mitglieder, indem die Standesherren und die zu Viril: und, Kollektivstimmen Berechtigten dieser Provinz immer unter der Ritterschaft mitbegriffen waren. Hier⸗ über setzt aber die Verordnung vom 3. Februar etwas Neues fest, indem es heißt: * 6. ; „Die ständischen Ausschlisse der Provinzial- Landtage treten zum Vereinigten ständischen Ausschusse in der ihnen durch die Ver—
1354
ordnungen vom 21. Juni 1842 gegebenen Einrichtung zusammen.
Die vormals reichsunmittelbaren Färsten in der Provinz West⸗ falen, so wie die in der Rheinprovinz, sind berechtigt, aus ihrer Mitte je zwei Mitglieder zu dem Vereinigten ständischen Ausschusse abzu⸗ ordnen, welche an dessen Verhandlungen in Person oder durch Be⸗ vollmächtigte aus Mitgliedern des Herrenstandes des Vereinigten Landtages Theil nehmen können. Außerdem soll dem Vereinigten ständischen Ausschusse aus jeder der Provinzen Preußen, Branden⸗ burg, Pommern und Posen ein von und aus den zu Viril- oder Kolleftivstimmen berechtigten Mitgliedern des ersten Standes zu wählender Abgeordneter hinzutreten. Für die Provinz Pommern nimmt der Fürst zu Putbus, so lange derselbe der einzige Berech tigte der angegebenen Art bleibt, diese Stelle ohne Wahl ein.
Die Wahl der übrigen Ausschuß-Mitglieder erfolgt auf dem Vereinigten Landtage nach Maßgabe der Verordnungen vom 21. Juni 1842 durch die Vertreter der einzelnen Provinzen, in der Zwischenzeit von einem Vereinigten Landtage zum anderen aber, wie bisher, auf jedem Provinzial Landtage.“
Hiernach steht also ganz einfach fest, daß für diese vier Pro vinzen von den Mitgliedern der Herren-Kurie, welche aus diesen Pro— vinzen anwesend sind, ein Mitglied in den ständischen Ausschuß ge— wählt wird. T
Darnach werden also die Mitglieder der Herren-Kurie, welche diesen Provinzen angehören, an den Wahlen Theil zu nehmen haben.
Fürst Lichmowsky: Ich wollte nur in Beziehung auf die Pro vinz Schlesien ein Wort bemerken; nachdem aber der Landtags- Mar⸗ schall aus Schlesien anwesend ist, werde ich mich des Wortes begeben können. Die Inhaber der Kollektivstimmen, die durch das Patent vom 3. Februar ihren Sitz in der Herren -Kurie erhalten haben, ge⸗ hören eigentlich in die Kategorie der Ritterschaft und haben ihren gesetzlichen Vertreter, der in der Person des Marschalls der Provinz Schlesien sich hier befindet.
Diejenigen Mitglieder, die Kollektivstimmen haben, und die nicht Deputirte sind, wie ich zu sein die Ehre habe, wählen morgen nicht, sondern nur der fürstliche Landtags-Marschall von Schlesien wählt mit der Ritterschaft als Vertreter der elf Fideikommißbesitzer, die wir in Schlesien haben, und nur die zu Viril- oder Kollektivstimmen Be rechtigten wählen die Ausschüsse aus dem Herrenstande.
Prinz Hohenlohe: Vas Gesetz spricht sich ganz ausdrücklich darüber aus, daß bei diesen Wahlen der Provinzial-Landtag, wie es früher bestimmt war, zusammentritt. Das Patent vom 3. Februar hat gar keinen Einfluß auf den Zusammentritt dieser Provinzial— Landtage.
Graf Lynar: Ich kann mich nur ganz den Ansichten anschließen, die mein geehrter Kollege aus Brandenburg und der erste fürstliche Redner aus Schlesien ausgesprochen haben, und zeige Ew. Durch- laucht an, daß ich mich zur Theilnahme an den Wahlen bei der Pro— vinz Brandenburg einfinden werde.
Graf Kielmannsegge: Ich wollte nur zur Erläuterung be— merken, daß ich mich mit dem Stellvertreter des Provinzial-Landtags⸗ Marschalls in Communication gesetzt habe und dieser mir gesagt hat, daß, nach den Bestimmungen ünferer Provinz, die früher reichsunmit⸗ telbaren, mit Virilstimmen begabten Mitglieder mit der Ritterschaft wählen würden. ;
Graf Solms-Baruth: Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß bei den früheren Wahlen der Ausschüsse die Wahl in der Provinz Brandenburg in der Art stattgefunden hat, weil kein so genannter Fürsten⸗ und Grafenstand dort besteht, sondern nur ein Stand, die Ritterschaft, daß alle Mitglieder, die sowohl zu Virilstim— men berechtigten, als die mit Kollektivstimmen begabten, und das hoch— würdige Kapitel von Brandenburg an der Wahl der Ritterschaft Theil genommen haben. Da in der Verordnung vom 3. Februar gesagt ist: „außerdem“, so habe ich geglaubt, daß diese Wahlen auf dem Provinzial Landtage ganz in der Art stattfinden würden, wie sie bis her stattgefunden haben, und daß die Mitglieder, welche jetzt eigent⸗ lich einen Herrenstand in der Provinz Brandenburg bilden, zusammen treten, um ein Mitglied aus ihrer Mitte zu den Vereinigten Aus— schüssen zu wählen.
Marschall: Ich glaube, daß Alles, was noch in dieser Be— ziehung irgend zu erledigen sein wird, sich leicht wird erledigen lassen, wenn die verschiedenen Mitglieder Rücksprache, so weit es erforderlich scheint, mit ihren verschiedenen Provinzial-Landtags-Marschällen neh— men. Al diese Rücksprache kann also die Erledigung der etwa noch obwaltenden Zweifel verwiesen werden. Die Wahlen werden also morgen um 10 Uhr in den verschiedenen Lokalen und übermorgen der Schluß des Landtages in einer Versammlung der Vereinigten Kurien im Weißen Saale stattfinden.
Fürst zu Wied: Ich möchte noch darauf anzutragen mir er— lauben, daß die verlesenen Königlichen Botschaften gedrückt und an sämmtliche Mitglieder der hohen Versammlung übergeben würden.
Marschall: Es ist auf den Druck dieser Botschaften angetra—= gen worden. Ich habe dies selbst schon für nothwendig gehalten, und es steht den nichts entgegen, daß der Druck alsbald erfolge, und daß die Vertheilung an die geehrten Mitglieder so bald als möglich bewerkstelligt werde.
Nach dieser Erledigung unserer sämmtlichen Geschäfte bleibt mir nur übrig, Ihnen, durchlauchtigste Prinzen und hochgeehrte Herren, mei nen Dank zu sagen für die vielfachen Unterstützung, welche Sie mirhaben zu Theil werden lassen, und durch welche Sie mir ein Amt, welches ein höchst ehrenvolles war, leicht gemacht haben. Es wird immer zu meinen schönsten Erinnerungen gehören, der Vorsitzende einer Ver— sammlung gewesen zu sein, welche ihre Aufgabe so richtig verstanden und mit solchem Eifer und solcher Würde gelöst hat.
Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Es sei mir erlaubt, wenngleich unvorbereitet und unverabredet, im Namen der Herren-Kurie den Dank sagen zu dürfen für die Art und Weise, wie Sie, Herr Fürst Landtags-Marschall, dieses ernste Geschäft geführt haben. Durch Ihre Leitung ist es möglich geworden, der Herren— Kurie eine Stellung zu geben, wie sie Se. Majestät gewünscht hat, damit sie im Lande anerkannt werden und Würdigung sinden möge. Ist es uns gelungen, dieser Stellung zu entsprechen, so verdanken wir es Ihrer Leitung und Ihrer Führung, und es wird uns die Er— innerung dieser Zeit unvergeßlich bleiben.
(Schluß der Sitzung gegen auf 4 Uhr.)
Sitzung der Kurie der drei Stände am 25. Juni Abends.
Die Sitzung beginnt um 64 Uhr unter dem Vorsitze des Mar— schalls von Rochow. . 5
Marschall: Das Protokoll der letzten Sitzung ist in derselben sogleich vellzogen worden. Der Herr Abgeordnete von Vincke hat das Wort zu einer allgemeinen Bemerkung. Abgeordn. Frhr. von Vincke: Dem Vernehmen, nach sind heute Morgen in den verschiedenen acht Provinzen die Wahlen be— hufs der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen und be— hufs des Vereinigten Ausschusses vorgenommen worden. Die Wahlen sollen, wenn ich mich eines Ausdrucks des gewöhnlichen Lebens bedie⸗ nen darf, sehr buntscheckig ausgefallen sein. In einigen Provinzen sollen ganze Stände die Wahl ganz verweigert haben, andere sollen *
unter einem Vorbehalte, andere in einem Vertrauen, andere in einer Ueberzeugung, andere in einer Hingebung gewählt haben, kurz, die Wahlen sollen sehr verschieden ausgefallen sein. Eben so verschieden soll das Verfahren der verschiedenen Provinzial Marschälle gewesen sein. Einzelne haben einen solch' allgemeinen Vorbehalt zugelassen, andere haben ihn mit ihrer Stellung nicht vereinbar gehalten, andere haben eine Declaration und andere eine Verzichtleistung auf bie Vor behalte verlangt, kurz es geht daraus hervor, daß das Resultat sehr verschiedenartig ausgefallen ist. Ich referire natürlich nur vom Hö reusagen, denn ich habe nur offizielle Kenntniß von den Verhandlun— gen in der Provinz Westfalen, der ich die Ehre habe anzugehören. In der Provinz Westfalen haben neun Mitglieder, unter denen ich möh besinde, erklärt, daß sie aus formellen und materiellen Bedenken sich nicht befugt halten, an der Wahl theilzunehmen , und zwar aus materiellen Bedenken, weil durch die gestern eingetroffene Allerhöchste Botschaft die allgemeinen Bedenken in Beziehung auf die Nichtübereinstimmung der älteren und neueren Gesetzgebung? nicht ge⸗ hoben seien, und sie haben insofern geglaubt, auch nicht einmal buich eine Wahlhandlung ihre Zustimmung dazu geben zu dürfen, daß eine Deputation gewählt würde, die durch ihre bloße Juziehung im Sinne des Gesetzes vom 3. Februar 1847, das wir in dieser' Beziehung nicht für rechtsbeständig gehalten haben, für Kriegszeiten eine Staats“ schuld rechtsbeständig machen könnte. Ferner in Beziehung auf die Ausschüsse, insofern ihnen die bestimmte Befugniß beigelegt wird des Beiraths für allgemeine Gesetze, die sich auf Personen, Eigen thum und Steuerverhältnisse beziehen, eines Beiraths, den wir nur dem Vereinigten Landtage vindiziren zu müssen glaubten. Aus for mellen Bedenken, weil nicht drei Vierttheil des Standes der Ritter schaft, der Städte und der Landgemeinden versammelt waren, die nach 5. 38 der ständischen Gesetze nöthig sind, um ständische Beschlüsse zu fassen, also nach unserer Auslegung auch Wahlen vorzunehmen; und ferner deshalb, weil nicht, wie im Reglement von 1812 über die ständischen Wahlen vorgeschrie⸗ ben ist, die verehrten Mitglieder 14 Tage vor dem Wahltermine dazu eingeladen worden sind, um so mehr, als viele Mitglieder bereils ab gereist sind, welche sich nun nicht in der Lage befanden, aus der Hei mat hier in Berlin sich wieder einzufinden, um bei dieser sehr wich— tigen Wahl sich zu betheiligen. In Beziehung auf diese Bedenken habe ich mich meinerseits in meinem Gewissen verpflichtet gehalten, mich der Wahl zu enthalten, und habe gegen die Wahl, als nach mei ner Ueberzeugung rechtsungültig, protestirt. Ich wiederhole das hier von dieser Tribüne und erlaube mir den Antrag, da ich nicht wissen kann, wie Erklärungen in die anderen Provinzen ausgefallen sind, da es aber von höchstem Interesse für das ganze Land und für alle unsere Komitten— ten ist, zu wissen, wie sich die einzelnen Mitglieder erklärt haben, daß die Wahlverhandlungen, wie es überhaupt in dem Gesetz begründet erscheint, den stenographischen Berichten einverleibt und so zur allge meinen Kenntniß gebracht werde. Darauf trage ich an, indem 'ich meine Protestation gegen alle Wahlen hiermit auf das feierlichste wiederhole.
(Mehrere Stimmen: Bravo!)
Marschall: Zuvörderst muß ich in Beziehung auf die Pro— vinz Brandenburg, deren Wahl ich zu leiten die Ehre gehabt habe, gegen das Wort huntscheckig protestiren. Unsere Provinz kann in die Ka tegorie der buntscheckigen Wahlen nicht eingeschlossen werden. Es ist in derselben vollkommen nach dem Reglement verfahren worden, wie aus dem Protokoll hervorgehen wird, dem ich bereits das Imprima— tur gegeben habe, um es in die Allgemeine Preußische Zeitung aufzunehmen. Sobald mir von anderer Seite Abschriften der Wahls protokolle zugehen, werde ich sie gleichfalls abdrucken lassen, weil die Wahlen zu den Verhandlungen des Vereinigten Landtags gehören und diese auf Beschluß der hohen Versammlung veröffentlicht werden sollen.
Vielstimmiges Bravo!)
Abgeordn. von Vincke: Ich glaube, daß die verehrten Mit— glieder, die meinem Vortrage eben irgend eine Aufmerksamkeit zuge wendet haben, mir das Zeugniß geben werden, daß ich keinesweges behauptet habe, daß die Wahlen der Provinz Brandenburg bunt scheckig ausgefallen seien; ich habe nur behauptet, die Wahlen der ver schiedenen 8 Provinzen seien buntscheckig ausgefallen, d. h. in der einen ist die Wahl vorgenommen worden, in der zweiten sind Vorbe⸗ halte, in der dritten Bedingungen u. s. w. gemacht. Ich habe das ausdrücklich gesagt und glaube daher die Bemerkung des Herrn Mar— schalls nicht verschuldet zu haben. Ich erkläre auf das bestimmteste, daß sich meine Bemerkung buntscheckig nur auf die Wahl der verschie— denen 8 Provinzen bezogen hat. Ich bin durchaus nicht in der Lage, über die Vornahme der Wahl irgend einer anderen Provinz, als der ich angehöre, mich auszusprechen; ich bin aber der Ueberzeugung, daß irgend eine Wahl, welche unter dem Vorsitze des geehrten Herrn Marschalls vorgenommen wird, unmöglich einem formellen Bedenken unterliegen kann, da ich zu der Unparteilichkeit, Gerechtigkeitsliebe und zu der stets mit dem Gesetz übereinstimmenden Handlüngsweise des Herrn Marschalls die volle Ueberzeugung habe, daß nie unter seiner Leitung irgend etwas vorkommen kann, was gegen das Gesetz verstößt. Ich glaube mich hierdurch gegen den Herrn Marschall ge— rechtfertigt zu haben. Ich würde es mir zum größten Vorwurfe machen, wenn ich in der letzten Stunde unseres Züsammenseins eine Bemerkung gemacht hätte, die den Herrn Marschall verletzen könnte.
Marschall: Ich nehme diese Erklärung dankbar an.
Abgeordn. Graf Bismark-Bohlen: Es ist zwar so eben von dem Abgeordneten der Ritterschaft aus Westfalen erklärt worden, daß der Ausdruck „buntscheckig“ sich nicht auf die innere Wahl der Provinzen bezogen hätte; ich wollte aber erklären, daß die Verhand— lung über die Wahl, die gedruckt wird, den Beweis liefern wird, daß die Wahl der Provinz Pommern ganz übereinstimmend, nicht bunt— scheckig, sondern einfarbig, mit Ausnahme einer einzigen Stimme, die sich der Wahl enthalten hat, vorgenommen worden ist.
Abgeordn. Bis mark-Schönhausen: Ver Abgeordnete von der Grafschaft Mark hat uns schon öfter belehrt, was er für parla— mentarisch halte, oder nicht. Es ist mir aber aus seinen Bemerkun— gen nicht klar geworden, ob er hierbei die Gewohnheiten des engli— schen Parlaments ober die französischen Kammer-Reglements zu Grunde legt, oder seine eigene Ansicht. Ich glaube das Letztere und halte mich ebenso für berechtigt, meine Ansicht auszusprechen, daß ich selten einen weniger parlamentarischen Ausbruck gehört habe, als den von „buntscheckig“ in seiner Anwendung auf den allgemeinen Landtag und dessen Verfahren.
Marschall: Ich muß den Herrn Redner mit der Bemerkung unterbrechen, daß der Abgeordnete von Vincke über den gebrauchten Ausdruck eine genügende Erklärung gegeben hat.
(Graf von Schwerin und mehrere andere Redner: Ja wohl! Ja wohl!)
Abgeordn. Bismark⸗Schönhausen: Ich füge mich willig dem Ausspruche des Herrn Marschalls obgleich ich darin, daß ein Ausdruck, welcher von einer einzelnen Provinz zurückgewiesen worden, auf den ganzen Landtag geworfen ist, eine Rechtsertigung desselben nicht sehen konnte. Ich wollte, außerdem auch im Interesse der Sache, die ich vertrete, auf Veröffentlichung der heutigen Wahlver⸗ handlungen antragen. .
Abgeordn. von Vincke: Nachdem der Herr Marschall die Be— merkung des geehrten Mitgliedes, daß so eben die Trihüne verlassen,
zurlckgewiesen hat, so habe ich in Beziehung auf den Ausdruck „un⸗ parlamentarisch“ meinerseits nichts weiter zu bemerken. Ich wiederhole übrigens, daß meine vorige Bemerkung sich auf das Ganze bezogen hat; auf die Wahl in den einzelnen Provinzen haben meine Bemerkungen feinen Bezug, namentlich nicht auf die Wahl der Pro⸗ vinz Ploönmern. Ich habe nur andeuten wollen, daß das Resultat der verschiedenen Wahlen höchst verschieden ausgefallen ist. Uebrigens muß ich dem Abgeordneten der Ritterschaft aus Sachsen bemerken, daß ich mir nicht die Regeln des englischen und französischen Parla⸗ ments zur Richtschnur dienen lasse, sondern das Reglement, was des Jönigs Majestät geruht haben, für den ersten preußischen Vereinigten Landtag zu erlassen. (Bravo!)
Abgeordn. Graf Zech: Ich will mir nur erlauben zu bemer⸗— ken, daß ich die Ehre gehabt habe, bei der heute stattgefundenen Aus⸗ schußwahl für die Provinz Sachsen den Vorsitz zu führen, und daß ich dem Herrn Marschall das darüber geführte Protokoll zustellen werde, mit der Bitte, dasselbe zu veröffentlichen, zum Beweis, daß die Wahlhandlung, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, vor sich gegangen ist. ‚ Eine Stimme (vom Platz:: Ich glaube, daß es zur Berich—⸗ tigung der verschiedenen Protokolle wünschenswerth wäre, wenn die selben hier verlesen würden.
Marschall: Das kann schon darum nicht geschehen, weil mir die Protokolle nicht alle zur Hand sind, auch das ganze, Wahlgeschäft nicht von mir ausgegangen ist und die Wahl zum Theil von Mar— schällen aus dem Herren-Stande geleitet worden sind. Die Proto— kolle erscheinen übrigens in der Zeitung.
Abgeordn. von Massow: Der Abgeordnete der Grafschaft Mark hat eine Diskussion eröffnet über den heute stattgefundenen Wahl-Att und sich in eine allgemeine Kritik desselben eingelassen, obgleich er selbst gesteht, davon nur durch Hörensagen unterrichtet zu sein, mit Ausnahme des Aktes in derjenigen Provinz, welcher er an— gehört. Wir Alle befinden uns in dem Fall, daß wir nur unterrich— tet sind von der Wahl⸗Verhandlung in derjenigen Provinz, welcher wir augehsren. Ich glaube, daß eine allgemeine Diskussion über dies Wahlgeschäft hier gar nicht zulässig ist, und richte die Bitte an den Herrn Marschall, diese Disfussion zu schließen und zur Tagesordnung überzugehen.
Graf von Loeben: Ich habe zu bemerken, daß in der Pro⸗— vinz Schlesien die Ausschußwahl vollständig zu Stande gekommen ist, und, wie ich glaube, daß das Protokoll nachweisen wird, daß sie voll⸗ kommen ordnungsmäßig erfolgt sei.
Marschall: Wir verlassen jetzt diesen Gegenstand. Es sind noch zwei Beschlüsse der Herren-Nurie eingegangen. Der eine betrifft die Bitte der Kurie der drei Stände, die Beffentlichkeit für die Sitzungen der Stadtverordneten und Gemeinde-Räthe betreffend.
Secretair Naumann: Gerliest die Erklärung der Herren Kurie).
Maxschall; Die unterthänigste Bitte wird an Se. Majestät den König abgehen. Wir kommen nun zum Vortrag des zweiten Entwurfs.
Secretair Naumann; Erklärung der Herren -Kurie über den Petitions Antrag der Kurie der drei Stände vom 29. Mai, betref⸗ fend die Aufhebung der Gebühren für Aufenthalts-Karten.
Marschall: Auch hier ist der allerunterthänigsten Bitte der Kurie der drei Stände beigetreten, also auch diese geht an Se. Masestät den König ab.
Der Herr Abgeordnete von Beckerath hat mir mitgetheilt, daß durch ihn eine Dank -Adresse von vielen Einwohnern der Stadt Stuttgart an die Mitglieder des preußischen Vereinigten Landtages eingegangen ist. Da der Landtag als solcher dieselbe nicht annehmen kann, es aber manchen Mitgliedern wünschenswerth sein wird, Kennt— niß davon zu nehmen, so ist sie im Sekretariate niedergelegt worden. Ich bitte jetzt den Herrn Abgeordneten Sperling, den Entwurf der allerunterthänigsten Erklärung auf die Allerhöchste Proposition, die Negulirung der Verhältnisse der Juden betreffend, vorzutragen.
Referent Sperling: So weit ich dazu Veraulassung gegeben habe, daß die verehrten Mitglieder sich noch einmal hierher haben be— mühen müssen, bitte ich, mich zu entschuldigen. Es ist mir nicht möglich gewesen, die Arbeit früher zu liefern, da die stenographischen Berichte sehr späit im Druck erschienen sind und ich nicht im Stande war, ohne dieselben zu arbeiten. Der Entwurf der Schrift lautet:
(Verliest dieses Konklusum.)
Abgeordn. von Bismark: Das sehr sorgfältig gearbeitete Referat, welches wir so eben gehört haben, schien mir in einigen Punkten, und namentlich in der allgemeinen Einleitung, nicht ganz den Eindruck wiederzugeben, den ich von der Diskussion und Abstimmung über das Gesetz behalten habe. Das Refexat stellt in dieser Einleitung die vollständige Emancipation der Juden in einem Grade als wünschenswerth und als Fortschritt dar, wie es sich mir als Resultat der Debatte nicht herausgestellt hat. Es scheint mir überhaupt mißlich, zu einem Ge— setze, welches auf so viele Spezialitäten eingeht, und über welches in ben einzelnen Spezialitäten mit geringen Majoritäten abgestimmt worden ist, in einer Weise, sage ich, daß sich ein allgemeines Resul tat kaum zusammenfassen läßt, da scheint es mir mißlich, eine Einlei— tung vorauszuschicken, in der sich der Ausdruck der Majorität nicht wieder—⸗ geben kann, und in der ich nur die Ansicht in der Schattirung, wel⸗ cher der Referent angehört, wiedersinde. Ich erlaube mir daher den Antrag, die allgemeine Einleitung wegfallen zu lassen.
Referent Sperling: Niemand darf glauben, daß ich die Er— klärung für eine oder die andere Ansicht geflissentlich günstig ausge— arbeitet habe. Ich glaubte, das Prinzip, von welchem wir bei der Berathung über den Gesetz-Entwurf ausgegangen sind, in die Erklä— rung aufnehmen zu müssen, weil es in bem Gutachten der Abthei— lung in weiterer Ausführlichkeit vorkommt und kein Widerspruch bei der Berathung dagegen erhoben worden ist. Die Erklärung soll das wiedergeben, was in der Versammlung diskutirt oder gut geheißen worden ist. Dem ist die vorgelesene Erklärung entsprechend.
Abgeordn. Graf von Finkenstein: Im Allgemeinen muß ich ganz dem beistimmen, was der Redner gesprochen hat, der den Red nerstuhl verließ, nämlich daß diese Einleitung zu sehr eine Emanci— pation der Juden begünstige, was sich nicht allgemein ausgesprochen hat. Doch ich wünsche nur eine kleine Veränderung in dieser Ein— leitung, obwohl ich gern gesagt hätte, daß sie ganz wegbleiben möchte. Wenn sie aber stehen bleibt, so bemerke ich, daß hierin von kirchli— chen Verhältnissen der Juden gesprochen wird. So viel ich indeß deiß, hat, allein das Christenthum den Namen „Kirche“ angenbmmen. Es ist später gesagt worden;: „Die Kultus⸗Verhältnisse“. Ich trage n, darauf u, daß überall da, wo steht „kirchliche Ver hältnisse“, ge= schrieben werde: „Kultus- Verhältnisse“. Ich habe nie etwas von Ei— ner heid nischen, von einer indischen Kirche gehört, eben so wenig, wie von einer jüdischen Kirche. ;
2 m — e .
ö . , Ich bin bereit, diesen Ausdruck abzuän⸗
1 „daß zer schon in dem Edift vom 11. März 1812 vorkommt, also vom Gesetzgeber in der selben Weise wie es vo . selbst geschehen, gebraucht ist. ö Abgeordn. don Wedel Ich muß mich zunächst mit dem An— trage des Abgeordneten der Ritterschaft aus Sachsen über die Ein leitung vollständig einverstanden erklären und, wünsche, daß . werde, ob dieser Antrag die Zustimmung der Verfa nimlung ind el.
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Dann habe ich zwei Bemerkungen zu machen. Erstens ist bei dem
aragraphen, wo von den Staatsbeamten die Rede ist, unter den ir der Minorität nicht hervorgehoben, daß sie behauptet hat, es ließe sich nicht mit dem christlichen Staat vereinigen, daß die Juden höhere Beamte werden, weil diese nicht blos mit der Hand— habung, sondern auch mit der Vorbereitung der Gesetze zu thun ha ben. Es ist dieser Grund der Minorität übergangen worden, es war aber ein Hauptmotiv bei den Verhandlungen. Die zweite Bemerkung bezieht sich auf das Patronats Verhältniß eines jüdischen Rittergut besitzers. Dabei ist eine Bemerkung nicht berücksichtigt, sie war: die verschiedenen Provinzial-Kirchen⸗ Ordnungen enthielten Bestimmungen, wie es zu halten sei, wenn der Patron nicht befähigt ist, das Pafco— natsrecht auszuüben, und es könnte bei den jüdischen Rittergutsbe—⸗ sitzern von diesen provinziellen Bestimmungen nicht abgewichen werden. Ich wünsche, daß dies in der Denkschrift angeführt wird.
— (Unruhe in der Versammlung.)
Marschall: Ich will die hohe Versammlung fragen, ob der Antrag, die ganze Einleitung fortzulassen, Zustimmung findet?
— (Mehrere Stimmen: Nein Nein!)
Abgeordn. von Auerswald: Dagegen muß ich mir die kurze Bemerkung erlauben, daß, bevor man sich darüber erklären könnte, doch die Einleitung noch einmal vorzulesen sein würde.
(Mehrere Stimmen: Ja!)
Referent Sperling: Ueber die Eintheilung des Gesttz⸗Ent⸗ wurfes ist hier ausdrücklich abgestimmt und dabei der Wunsch erklärt worden, daß sie dem in der Erklärung enthaltenen Antrage gemäß erfolge. Der Theil der Einleitung, welcher angegriffen worden, dürfte folgender sein: .
(Verliest die betreffende Stelle)
Marschall: Ich will fragen, ob der eben vorgelesene Theil der Einleitung wegbleiben soll. Diejenigen, welche ihn weglassen wollen, bitte ich aufzustehen. ö
(Es stellt sich keine Mojorität heraus.)
Es bleibt also dieser Theil der Einleitung stehen; dagegen wird wohl nichts zu erinnern sein, daß die Worte „kirchliche Angelegen heiten“ in „Kultus- Angelegenheiten“ verwandelt werden, an den Stel len, wo sie vorkommen.
(Allgemeines: Nein!)
Es ist mir eben bemerkt worden, daß der gemachte Einwand nicht gegen den verlesenen Theil des Abschnittes, sondern vornehmlich gegen einen anderen gerichtet gewesen sei.
Referent Sperling: Die ersten Worte lauten also:
(Verliest die betreffende Stelle.)
Abgeordn. von Bismark-Schönhausen: Ich erlaube mir, nochmals den Passus namhaft zu machen, gegen den ich meine Ein— wendung machte; es war derjenige, welchen der Herr Referent am Ansange des vorletzt verlesenen Theiles vorlas, wo die Emaneipation der Juden als ein Fortschritt dargestellt wurde.
Unterbrechung durch den Ruf, daß darüber schon abge— stimmt sei.)
Marschall: Ueber den vorletzten Passus ist bereits abge— stimmt. .
Abgeordn. von Bismark-Schönhausen: Es war ledig— lich meine Absicht, zu bestreiten, daß die Emancipation der Juden ein For!schritt sei, denn sonst würde der Landtag sie gut geheißen haben.
(Unter abermaliger Unterbrechung durch laute Zeichen von Ungeduld verläßt der Redner die Tribüne.)
Marschall: Es war noch ein Einwand gemacht worden von dem Herrn Abgeordneten von Wedel in Beziehung auf die Staats— Beamten. ü
Abgeordn. von Wedell:
christlichen Staate unzulässig sei, daß die Beamten, die die Gesetze
(Verliest die betreffende Stelle.)
Abgeordn. von Wedell (vom Platz): Da fehlt eben der Satz, der sich in den stenographischen Berichten wiederholt ausgesprochen sindet, daß in einem christlichen Staate die Juden keine höheren Be— amten sein können.
(Vielseitiger Ruf: Auf die Tribüne!) (Der Redner besteigt die Tribüne.)
Es ist im Gutachten gesagt, die Juden wären jetzt noch nicht reif zu allen Staats-Aemtern; danach würden sie also künftig Staats⸗ Beamte werden können; es ist aber von der Minorität ausdrücklich hervorgehoben worden, daß es in einem christlichen Staate unzulässig sei, Juden als höhere Beamte anzustellen, weil es sich mit der Ge' setzgebung und mit, dem Geiste der Gesetzgebung, die anf dem Chri— stenthume basirt sei, nicht verlrüge, und das ist nicht hervorgehoben worden. .
Marschall: Ich werde fragen, ob die hohe Versammlung will, daß das mit aufgenommen werde. ;
(Allgemeines Nein.)
Diejenigen, welche wünschen, daß der eben angeführte Punkt
aufgenommen werde, bitte ich aufzustehen. ; (Es stellt sich keine Majorität heraus.)
Ist sonst noch etwas zu bemerken?
Abgeordn. von Gaffron: Mit wenigen Worten wollte ich mir noch die Bemerkung erlauben, daß in der Minorität eine Diffe⸗ renz obwalte; ein Theil der Minorität wollte den Juden das bewil— ligen, was der Herr Referent angeführt hat, ein großer Theil der Minorität aber wollte ihnen gar keine Beamtenstellen bewilligen. Ich glaube, das Protokoll wird darüber Auskunft geben, ob der eine oder andere Theil der Minorität hervorgehoben worden ist.
Referent Sperling: Ich glaube, daß nur im Allgemeinen die Gründe der Minorität angegeben werden dürfen. Es ist' nicht mög⸗ lich, Alles, was die einzelnes Redner gesprochen haben, außunehmen.
Marschall: Soll dieser Punkt ais erledigt angesehen werden?
(Allgemeines Ja.) ö
Abgeordn. von Thadden: Selbst auf die Gefahr hin, daß der Passus, der von dem Abgeordneten der Ritterschaft von Sachsen als solcher bezeichnet ist, daß er aus dem Entwurfe fortbleiben sollte, — dann erst recht durchfällt, wenn ich ihn — mit mei? i geringen parlamentarischen Gewandtheit — unter- .
(Allgemeines stürmisches Gelächter.) so trage ich doch darauf an .... (Die letzten Worte werden durch Bravorusen und Getrommel übertönt.) daß die ser Passus zur Abstimmung gestellt wind, da wir in der Gegend, in der ich sitze, nicht gehört haben, daß er zur Frage gestellt war.
Abgeordn. von Auerswald: Ich bemerke, daß ich Seitens der Majorität manche Bedenken gegen das Gutachten zu erheben hätte, welche ich aber bei einer so bedeutenden Arbest, die in so kur—
zer Frist vollendet sein mußte, kaum mich berechtigt halte zu erheben, und wobei ich zugleich doch darauf aufmerksam machen muß, daß viel⸗= leicht noch in keinem Gutachten in so reichhaltigem Maße auch der Gründe der Minorität gedacht worden ist... (Einige Stimmen: Sehr richtig!) und ich glaube, daß die Bedenken, welche die Maserität haben könnte, sich wohl bei der vollen Anerkennung, die der Herr Referent der Minorität hat zu Theil werden lassen, mit den Bedenken der letzteren werden kompensiren lassen. (Bravo.)
Referent Sperling: Gern und mit Ueberzeugung bekenne ich, daß jedes andere Mitglied der hohen Versammlung im Stande ge⸗ wesen wäre, die Aufgabe glücklicher zu lösen, als ich. Ich habe mein Möglichstes gethan. . seine Kräfte ist Niemand verpflichtet. Dem geehrten letzten Sprecher danke ich für die mir seinerseits ge⸗ währte Schonung.
Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung gemacht wird, so ist der Entwurf als genehmigt anzusehen.
Der Herr Abgeordnete Dr. Zimmermann wollte eine allgemeine Bemerkung machen.
Abgeordn. Hr. Zimmermann: Nach dem von einer hohen Versammlung und dem Herrn Landtags- Marschall angenommenen Grundsatze sollen die von den Abtheilungen vollendeten Gutachten noch in die Hände der Abgeordneten gelangen, und darunter zähle ich auch das über die Stellung der Richter nach dem Gesetze von 1844, welches bereits seit zwölf Tagen in der fünften Abtheilung von dem Herrn Referenten verlesen worden ist. Da dieses nun sich nicht unter den heute ausgegebenen Gutachten befindet, und ich voraussetzen muß, daß dasselbe sich bereits in der Druckerei befindet, so bitte ich den Herrn Marschall, dasselbe nach Vollendung des Druckes in die Hände der Deputirten gelaugen zu lassen.
Abgeordn. von Vincke: Auch das Gutachten über den Schutz der persönlichen Freiheit habe ich als ein solches zu bezeichnen, wel⸗ ches in die Hände aller Mitglieder gelangen möchte.
Marschall: Ich werde für die Erfüllung der ausgesprochenen Wünsche Sorge tragen.
Abgeordn. von Brünneck: Meine Herren! Ich darf voraus⸗ setzen, daß der Herr Marschall die gengenwärtige Sitzung zu schlie—⸗ ßen im Begriff ist, und insofern diese auch die letzte Sitzung sein dürfte, welche die Kurie der drei Stände unter der Leitung ihres ehrenwerthen Marschalls abhält, so glaube ich im Sinne der hohen Versammlung zu handeln, wenn ich dem Herrn Marschall unsere recht aufrichtige und innige Hochachtung bezeige, ;
(Die ganze Versammlung erhebt sich und läßt ein freudiges
Hoch und Bravo erschallen.) und unseren allseitigen eben so aufrichtigen und herzlichen Dank hier- mit für die Unparteilichkeit und für die wohlwollende und stets gleich freundliche Weise ausdrücke, womit er unsere Geschäfte geleitet hat, wodurch uns diese und die Lösung so mancher mit denselben verbun— denen schwierigen Aufgabe so wesentlich erleichert worden sind. Mit die— sem Danke verbinde ich zugleich die Bitte an unseren verehrten Herrn Marschall, uns ferner sein freundliches Wohlwollen zu erhalten, wo— mit ich den übereinstimmenden Wunsch der hohen Versammlung aus— zusprechen glaube.
(Die Kurie antwortet mit einem donnernden Ja.)
Marschall: Sie beschämen mich, meine hochverehrten Herren, denn an mir ist es, Ihnen zu danken. Vor zwölf Wochen trat ich an diese Stelle, an die mich das Vertrauen Sr. Majestät des Kö⸗ nigs berufen hatte, ich war, wie ich schon damals sagte, von Be—
geisterung erfüllt, aber mit diesem Gefühl zog auch die Sorge ein, die Sorge, ob ich dieser Stellung gewachsen sein, ob ich im Stande sein würde, meine Aufgabe zu loösen, ob ich mir Ihre Zufriedenheit erwerben könnte. Sie haben die Bitten, die ich damals stellte, um Ihren Beistand und um Ihr Vertrauen, welches ich zu verdienen hoffte, auf das vollkommenste und mehr als ich irgend erwarten konnte, erfüllt, Sie haben mir Ihre Nachsicht angedeihen lassen, ich habe mich Ihres Wohlwollens zu erfreuen gehabt, Sie haben mich in manchen schwierigen Fällen mit wahrer Liebenswürdigkeit behan⸗ delt. Dies Alles stehet mit ewiger Flammenschrift in meinem Herzen geschrieben und wird nie daraus verlöscht werden., Jetzt erst, bei diesen Zeichen, das Sie einigermaßen mit mir zufrieden sind, weicht die Sorge von mir, aber Ihnen zu sagen, wie glücklich mich dies macht, dazu sinde ich in diesem Augenblicke keine Worte.
(Vie Versammlung läßt hierauf ein dreimaliges stürmisches Hoch dem Marschall ertönen.)
Das Protokoll über diese Sitzung wird verlesen und nach einer kurzen Erinnerung eines Mitgliedes darüber, daß im Protokolle noch auszudrücken sei, daß dfe eingegangene Dank-Adresse an die Mitglie⸗ der des Vereinigten Landtages gerichtet worden, welcher Er— innerung sofort durch den Secretäir entsprochen wird, von der Ver— sammlung genehmigt.
(Schluß der Sitzung kurz vor 87 Uhr.)
— — Verhandelt auf dem Schlosse zu Berlin, am 256. Juni 1847.
Versammlung der zum Vereinigten Landtage anwesenden Herren und Deputirten der Provinz Königreich Preußen, unter Vorsitz des Pro⸗ vinzial-Landtags-Marschalls Ober-Burggrafen von Brünneck,
; Excellenz.
Nachdem in der gestrigen Sitzung der Kurie der drei Stände von dem Marschall dieser Kurie den Prbvinzial-Landtags- Marschällen die Aufforderung zugegangen war, am heutigen Tage die Wahl der im Patent und den betreffenden Verordnungen vom 3. Februar d. J. angeordneten ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen auszuführen, war vorgenannte Versamm— lung heute um 10 Uhr Vormittags zusammengetreten.
Da das Reglement über das Verfahren bei den ständischen Wahlen vom 22. Juni maßgebend ist, so wurden demgemäß vom Marschall ernannt:
1) Für den Stand der Ritterschaft: als Wahl Ordner, der Abgeordnete Graf von Finkenstein, Ober⸗Marschall des Königreichs Preußen, Exxcellenz, und als Beisitzer die Abgeordneten a) von Kuhnheim, b) von Gordon; 2) für den Stand der Städte: als Wahl⸗Ordner, der Abgeordnete Krause; und als Beisitzer die Abgeordneten a) Heinrich, h) Schlenther; 3) für den Stand der Landgemeinden: . als Wahl-Ordner, der Abgeordnete Riebold; und als Beisitzer die Abgeordneten ö ö Meyhoeffer.
Für die zr 99 Herren-Standes wurde Graf zu Dohna⸗
Lauck mit Anordnung und Ausführung der Wahl beauftragt.