1847 / 182 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1 ( 1 . .

vor dem Königl. Stadtgerichtsrath Herrn Hermanni ihre An sprüche an gi Masse gehõri ans melt en mtr gerrn Richtigkeit nachzuweisen, auch sch mit den ü 1. 8 ditoren über die Beibehaltung des bestellten 35 2 Kurators oder die Wahl eines anderen . . * Wer sich in diesem Termine nicht 2 et, ö . allen Forderungen an die Masse ausge schlossen . ie übrigen Gläubiger ein ewiges Still=

deshalb gegen ö . schweigen auferlegt. ; Bel

. s hier an Bekanntschaft fehlt

. 24 ö die Herren Ju⸗

Sachwa . 2 Groschuff und Wegner. Berlin, den 17. Juni 1847, ; . Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz, Abtheilung für redir, Subhastations- und Nachlaß-Sachen.

—— * 2 =

nor Thüringische Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf die Bemerkung

in unserem Sommer-Fahrplan bringen wir

. hiermit zur Kenntniß des Publikums, daß

am Donnerstag, als den 24sten 2 die ses Monats, Wunsere Eisenbahn in ihrer ganzen Länge

von Halle bis Eisenach dem öffentlichen Verkehr übergeben wird. Erfurt, den 22. Juni 1847. . e t i g* . der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft.

fs: p Verloosung

von Russischen dtig en Hopeschen Certifikaten.

In Folge der in St. Petersburg statigehabten Ver— 8 *

loosung von Inseriptionen der 4*tigen Russischen Anleihe bei Hope & Co. hat das Administrations-

Böüreau der llerren Hope C Co.“, Ketwich u. Voom— bergh und Wwe. Wm. Borski in Amsterstam eine Verloosung von 1200 Stück Certisikaten dieser An— leihe veranstaltet, bei welcher folgende Nummern gezogen worden sind, welche zur Ablösung kom-— men, als: No. 651 a2 700 No. 32901 a 329350 a 1000 24651 a 34700

6901 a2 6950 35951 a2 26000

15051 a 15100 36301 a 36350

15151 2 15200 36951 a 37000

17601 a 17650 39901 a 39950

19851 a 19900 12551 a 42600

20001 a 20050 42801 a 42850

20401 a 20150 413351 a2 43409

24751 a 24800 44101 a 44150

29351 a 29100 44801 a 44850

32451 a 32500 47651 a 47700 Desgleichen hat, in Folge der in St. Petersburg statigeliabten Verloosung von Russischen luscriptio—

. 49 A 1 ö nen der 2ten 415 NIelne (bei Stieg- lit Co.), das Administrations-Büärean der Herren Hope & (G., Ketwich u. Voombergh und Wwe. Wm. Borski, von seinen Setzen Heponirung Solcher Inseriptionen ausgegchenen Certisiaten dieser An- leihe, eine Verloosung von 200 Steck. derselben ver- anstaltet, bei welcher folgende Nummern gezogen worden sind, welche ebenfalls zur Ablösung kom— Zen, als:

No. 33 No. 6465 No, 10916 No. 1532

40 646 1093 1536 44 647 1096 1553 58 651 1099 1559 67 653 1107 1561 69 671 1108 1567 74 673 1111 1596 118 678 1119 1599 131 687 112 1606 140 690 1131 1607 119 694 1152 1609 165 704 1157 1611 226 705 1172 1625 231 720 1179 1637 255 723 1188 1642 261 748 1213 1613 271 749 1223 1664 277 750 1231 1675 298 751 1233 1694 300 757 1236 1706 317 764 1254 1742 330 768 1266 1745 332 . 1284 1752 346 783 1286 1766 352 786 1289 1775 382 789 1296 1776 383 791 1325 1790 391 798 1329 1796 4104 804 1331 1797 431 805 1332 1803 437 809 1337 1804 440 826 1338 1805 478 846 1359 1812 487 861 1360 1815 505 862 1361 1839 508 908 1369 1843 512 909 1370 1873 528 915 1375 1883 539 954 1382 1905 541 9641 1397 1915 542 974 1404 1917 555 950 1408 1928 568 992 1434 1930 571 994 1436 1942 5586 1011 1451 1950 600 1014 1463 1974 605 1056 14535 1980 622 1077 1490 1985 626 1082 1491 1992

637 1089 1517 2040

Die Zahlung ersolst nach Eingang zu seiner Zeit unter denselben Verhältnissen, wie bei den früheren Verloosungen, und werden die Inhaber dieser ver- l0osten Cerüsikate aufgefordert, dieselben mit allen noch nicht verfallenen Zins-Cwupons (ausgenommen

desjenigen pr. 1.13. August d. J., welcher auf die gewohnliclie

Weise bezalilt werden wird), so wie!

mit dem Beweise zur Erhebung neuer Coupons ver- sehen, bis spätestens den 28. Juli d. J., Nachmittags 2 Uhr, bei dem obengenannten Administrations- Büreau in Amsterdam, oder, falls die Zahlung hier in Berlin verlangt wird, bis spä- testens den 21. Juli c. bei den Unterzeichneten eiuzureichen.

Diejenigen Inhaber ausgelooster, Certisibate, welche die zeitige Einlieseruus derselben in Amsterdam oder hier versänmen sos'lten, werden es sich selbst zuzuschreiben haben, dals ihnen das hapital erst bei der zunächst folgenden 6monatli chen Zinsen - Zahlung wird ausgezalilt werden kön- nen, und zwar mit Verlust des Zinsen-Ge-— nusses, welcher mit dem Bevorstehenlen 1. M3. Auzust auf die gezogenen Nummern ganzlich aufhört.

Es bleibt übrigens jedem Iuhaer von verloozten Certisibaten vorbehalten, von den im Artikel 10 des Berichts über die Errichtung der Administration enthaltenen Bestimmungen Gebrauch zu machen.

Berlin, am 30. Juni 1847.

Anhalt und Wagener, Brüderstr. 5.

17391

Di- jenigen Inhaber von Russisch 4 proz. Certĩ fibaten, welche den Betrag des am 1.7, 13. August er. versallenden Coupons in Berlin zu erheben wänschen, werden hiermit aufgefordert, die betref- fenden Coupons bis spätestens den 285ten dieses Monais bei den Unterzeichneten zur Anmeldung und Abstempelung zu präsentiren.

Der Lahlungs-Lermin der angemeldeten Coupons wird zu seiner Zeit bekannt gemacht werden.

Berlin, am 1. Juli 1847.

Anhalt und Wagener.

2861 6 t a on.

Der Kaufmann und Besitzer der englisch-amerikani— schen Mühle zu Erdmannsdorf,

Herr Gottlieb Ferdinand Dietrich daselbst ist am 14. Januar 1817 mit Tode abgegangen.

Die hinterlassenen Erben haben den Nachlaß dessel⸗ ben mit der Rechtswohlthat des Güterverzeichnisses an⸗ getreten, und es ist auf Antrag derselben und des be— stellten Nachlaßvertreters Behufs der Ermittelung der Nachlaßschulden der Ediktalprozeß nach Maßgabe des Mandats vom 13. November 1779 eröffnet worden.

Es werden deshalb die sämmtlichen Gläubiger des Verstorbenen und überhaupt alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an den Dietrichschen

Nachlaß zu haben vermeinen, geladen,

den 39. August 1847 zu rechter früher Gerichtszeit entweder in Person oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte an hiesiger Justizamtsstelle zu erscheinen, sich gehörig anzugeben, und ihre Legitimation zur Sache beizubrin⸗ gen, ihre Ansprüche und Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Nachlaßver⸗ treter und wegen etwa behaupteten Verzugs unter sich binnen 12 Wochen rechtlich zu verfahren und zu be— schließen, und

den 29. November 1847

der Inrotulation der Akten zur Einholung eines Erkennt= nisses, so wie

den 1. Februar 1848 der Eröffnung eines Erkenntnisses, in welchem über die Ausschließung der ausgebliebenen Gläubiger und In— teressenten und über die angemeldeten Ansprüche und deren etwanige Priorität entschieden werden wird, sich zu gewärtigen.

Diejenigen, welche im Anmeldungs⸗-Termine nicht er⸗ scheinen und ihre Forderungen und Ansprüche anzumel— den unterlassen, werden von der Nachlaßmasse ausge— schlossen und der Nechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlustig, das Erkenntniß aber wird in Ansehung der im Publications-Termine Außen— bleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt geachtet werden.

Uebrigens haben die außer dem hiesigen Amtsbezirk wohnenden Gläubiger und Interessenten zur Annahme künftiger Ladungen und Bekanntmachungen bei Vermei— dung Fünf Thaler Strafe Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen.

Augustusburg, den 17. März 1847.

Das Königliche Justizamt daselbst. Förster.

Section der Domai nen und Forsten.

ö. 31568. Schatz- Abtheilung. No. 5 1637 Die * Gouvernements-Regiernung Augusto w Macht bekannt, dals in dem im hiesigen Gouverne— ment am (flössbaren Flusse kelegenen Staats-Forsts= amte Pbomorze nachstehendes zum Verflöslsen taug- liche llolz auf dem Stamme zu verkausen ist. Kiefern: ausgezeiclnet grosse Baustämme, grolse Baustänme, 3615 Stück mittel Banstämme, Browarkbken, Klötze, Stänme. Ein Stamm dieses Holzes ist im Duareéhschnitte gescliätzt auf Silber- Rubel 49 Kopeken. Mer ganz Wẽerih desselben aber auf 1755 S.-Rub. 6 Kap. Der Verkauf dicses olves geschielit in Partien besonders aus jedem Jahresschlage urch öffentliche laute Versteigerunz in der Wolinung des Obersärsters zn Pomorze, ? Meile von der Stadt Seyny, den 17. 29. Juli dieses Jahres, täüslich von des Mergens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beauftragten Beamten der Finanz- Regierungs- é mmissian unter naelistehenden Bedingungen.

15 Zum Gebote wird nur derjeni ze zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Forstamtes die lälste des abgeschätzten Werthes des ausgeb= tenen Ilolzes als Vadium niedergelegt hiat, wel- ches dem von der Licitatien Abtrétenden so— gleich zurückgegeben wird, dem Meistbietenden aber wird solches innebehalten; bis zum Ab- sehlusse der Berechnung nach dem Kontrakte.

2) Sollie einer der Lizitanten sieh der Gabe oder der Annahme von Abstands-Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holzan- kaufe nicht zuzelassen und wegen Fälscherei und Betrug bei dem Kriminalgericht augeklagt, sondern ausser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Vergü- tigung des aus einer abermaligen Versteigerung

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desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.

3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kause Erhaltende verpflichtet, srin eingelegtes Vadinm durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus soZ/ort zu komplettiren. Wenn der- selbe das unterlässt, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge— zchlagene Holz wird von neuem versteigert.

4) Das Versteigerungs-Protokall und der auf Grund desselben aufgenommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Augenblicke sceiner Un- terschrist an, die Regierung aßær erst nach Ge- nehmigung durch die Finanz-Regierungs-HKom- mission.

5) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem secliseckigen Waldhammer mit dem Buch— staben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung werden jedocli die Stimme noch mit einem dreieckigen Waldhammer durch den betreffenden kevierlörster bezeichnet, der zum auen ermächtigt.

6) Das erstandene llolz kann der Käuser nach ei-̃ genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaubt, das Holz im Walde entrinden und antig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stamme auf einen Haufen le- gen zu lassen.

7) Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, alljährlich geschehen, und der letzte Ter- min der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem Walde alles gekansten Holzes wird bis Ende März 1848 sestgesetzt.

s) Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen ver entwortlich für allen Seliaden, den er selbst oder socine Leute anricliten. Er selbst daher und die von ihm im Walde gebrauch- ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschristen derLLandes- àndForst-Polizei zu rich- ten, die der betreffende Oberförster nachweist. Er darf auch nicht die Gränze der Sclläger, in welchem das lolz gekaut ist, überschreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz- und Saamenbäume gefällt werden, unter einer den 104naligen Werth darselben betragenden Strase.

9) Nach der Ausarbeitung des Holzes im Walde schlägt der betreffende Reviersrster solches mit seinem Waldhammer an, numerirt es und zielt es in seine Kontrolle, und nur solelie Stäcke dürfen aus dem VW'alde auf die Ablage abge- fahren werden.

10) Sobald der Käuser die Gouvernements-Regicrung benachrichtizst, das ein Theil des gekauften Holzes oder das Ganze zum Verfiössen bereit ist, wird ein Beamter zur Revision geschickt, bei welcher des Holz nicht so!rCtirt wird, sondern der Revisor beschtäukt sich anf das Ueberzäh- len der Stämme und die Beachtung, ob solche numerirt und mit dem Hammer des Rexrierför- zters bezeichnet sind. Es wird also der Käufer zu keiner EWrlegung eines Plus über die gebo— tene Luschlagssumme für grösseres Mals oder bessere Gattung des Holzes gezogen werden. Im Falle jedoch eines entdeckten Austausches oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision unterliegt der Käufer als Defraudant der vorgeschriebenen Strase.

11) Die Utensilien zum Zusammenfügen des IIolzes in Tafeln, Flälse eic. und zu Geräthen, die zum klölsen nöthig sind, werden dem Käuser gegen Erlegung der Nutzholz axe überlassen.

12) Die Kasten des Verkaufs des Holzes, so wie die Bekanntmachung der Licitation in den inlün- dischen und ausländischen Zeitungen, und der Stempel, so wie das Porto, übernimmt der Käu- ler und ist verpflichtet, solöhchèe, anlser der ge- batenen Summe für das Hulz, besonders an erlegen.

Su walken, den 11, 23 Juni 1817.

Im Aultrag. Der RKRegierungs Rath, Staats-lLieserendarius Norhand. Der Kanzlei-Direktor Kasprzyeki.

Seeländische Eisen⸗ lom bahn. Zinsenguszahlung.

Die auf die Actien in der Seeländischen Eisenbahn— Gesellschaft zufolge 8. 12 des Statuts am 1. Juli d. J. verfallenen Zinsen von 4 5h p. a. von der Einzahlung an gerechnet, werden gegen Auslieferung der originalen Zinsen-Coupons auf dem Haupt-Büreau der Gesell⸗ schaft (Kopenhagen, Vesterbro Nr. 2 Glaeieholm) im Juli Monat jeden Montag und Donnerstag, von 10 bis 12 Uhr Vormittags, ausbezahlt, und haben die Actionaire ihre Coupons mit einem genauen Verzeich= nisse derselben in numerischer Ordnung auf dem ge— nannten Comtoir abzuliefern.

Kopenhagen, den 18. Juni 1847.

Die Direction der Seeländischen Eisenbahn.

1644 n e i 8 e

In dem pharmaceu tische chemisehen In= etitute zu Jena werden bald nach Michaelis d. J. die Vorlesungen und praktischen Uebungen für das Winter- Semester eröffnet werden. Ansraßen und Anmeldungen zur Thaecilnahme an demselben sind an den unterzeichneten Direktor zu richten. Der siebente Bericht (im Archiv der Pharmacie. Mörx 1844) enthält die Statuten dieses akademischen In stituis, die auch von dem Unterzeichneten mitgetheilt werden käönnen.

Jena, im Juni 1847. Dr. H. Wachenroder,

Hofrathi u. Professor.

e Heilsame Erfindung. m Hümmert's Pollutions-⸗ se! Instrument,

welches, ohne im Geringsten Unannehmlichkeiten oder nachtheilige Folgen für die Gesundheit herbeizuführen durchaus keine Pollution zuläßt. Die Wahrheit diesei Aussage ist durch vielfache Erfahrungen bestätigt und durch Zeugnisse von den berühmtesten Aerzten, als vom Herrn Geh. Med. Rath Prof. Dr. Dief fen bach in Berlin, von dem Herrn Prof. Dr. Braune, Prof. Dr. Cerutti, Prof. Br. Carus zu Leipzig, Herrn Geh. Mev. Rath Dr. von Blödau zu Sondershausen und vielen anderen dargethan, weshalb ich mich jeder weiteren Empfehlung enthalte. Da das In rument in Holz bei Bewegun⸗ en im Schlafe leicht zerbricht, so sind nun auch welche in Metall zu nachstehenden Preisen zu haben und er— hält man gegen portofreie Einsendung des Betrages Instrument nebst Gebrauchs-Anweisung von Unter— zeichnetem zugeschickt.

1 Instrument in feinstem Neusilber 4 Thlr. Pr. Ert.

1 do. do. Messing 3 Thlr. do.

1 do. do. Holz 2 Thlr. do.

Bleicherode bei Nordhausen, im Juli 1847. S. Frankenheim.

. nf zweier Güter in Schweden.

Auf einer einzigen, auf dem untenerwähnten Eigen- thum Hanaskog am nächstfolgenden 31. Juli, Vormit tags um 11 Uhr, stattfindenden Auction werden die fol—= enden, von einem in Schweden wohnhaften sachver⸗ ieren Dänen beschriebenen und tarirten, in Schonen, im Königreich Schweden, belegenen Güter zum Verkauf ausgeboten werden:

1) Das Guät Westerlöfs-Gaard, 1 schwedische Mei⸗ len nördlich von Christianstadt, dicht an der Heer—Q straße belegen und von dem Bache Alme begränzt, mit einem Flächenraum von ca. 400 Tonnen Lan⸗— des pflugbarer Ländereien nach schwedischem Maße, wovon der größte Theil von thongemischtem Mulde besteht, 100 Tonnen Landes Torfboden, 800 Ton- nen Landes Wald und Weideland, 300 Tonnen Landes, welche an Käthner überlassen worden, so wie auch bedeutendem Wiesenland, wovon der größte, dicht am Hofe belegene Theil mit Leichtigkeit und verhältnißmäßig geringen Kosten durch Ausdehnung eines Grabens und Vertiefung einer Stelle im Bache, in Ackerboden verwandelt werden kann; der übrige Theil kann von dem Bache Alme aus über— rieselt werden. Das Torfmoor hat eine im Durch= schnitt ungefähr 2 Ellen tiefe Torfschicht. Ein

roßer Theil des Waldes ist vor mehreren Jahren

ins Gehege gelegt und angebaut worden. Zum Gute gehören eine Ziegelhütte welche für eine jährliche Abgabe von 1500 Rthlr. Rgs. vermiethet worden, wogegen der Ziegelbrenner 109 Klafter Holz (Suurskovsbrände) erhält, eine Oelmühle, die durch Wasserkraft getrieben wird, und eine neue Dampfbrennerei von gutem Betriebe. Die Scheu— nen des Guts sind vor wenigen Jahren mit Grund- mauern aufgeführt worden. Von den Käthnern und Häuslern werden 4808 Frohntage und 44 Fuhrfrohnen verrichtet; so wie auch Jeder von ih den 25 Rthlr. Rgs. jährlich bezahlt und 5 LPfd. 8 Pfd. gesponnenen Flachs liefert. Mit dem Hofe folgt eine Besatzung von 16 Pferden, 23 Ochsen und 69 Stück Vieh, so wie auch Inventar von Wagen, Ackergeräth m. M. Die das Gut bela⸗ stenden jährlichen Abgaben belaufen sich im Gan— zen auf ca. 472 Rthlr. Rgs., 32 Tonnen Roggen und 53 Tonnen Gerste.

2) Das Gut Hanaskog, 17 Meilen nördlich von Christianstadt belegen, dicht an der Heerstraße und an den Bach Helge gränzend, mit einem Flächen— raum von ca. 305 Tonnen Landes guter pflug— barer Ländereien, wo es Mergel giebt, 600 Ton— nen Landes Wiesen, 1000 Tonnen Landes Wald und Weideland, so wie auch 5090 Tonnen Landes, welche an Käthner überlassen worden. Von dem Waldboden läßt sich mehr als 100 Tonnen Lan— des und von dem Wiesenland ca. 289 Tonnen Landes mit Leichtigkeit pflugbar machen und in Ackerboden verwandeln; der Anfang ist schon mit ca. 180 Tonnen Landes gemacht. Der pflugbare Boden ist größtentheils thongemischtes Muld. Auf dem Gute befindet sich ein Torfmoor. Eine große Strecke des Waldes ist vor mehreren Jahren ins Gehege gelegt worden und befindet sich in gutem Wachsthum, und die Holzmasse ist auf 560,000 Rthlr. Rgs. taxirt worden. Zum Eigenthum ge— hört eine Branntweinbrennerei. Das Wohnhaus ist von solider Grundmauer mit Keller, die Neben⸗ und Brennerei⸗Gebäude sind vor wenigen Jahren von neuem aufgeführt worden. Von 26 Häuslern und Käthnern werden ca. 40090 Frohntage jährlich geleisttt. Mit dem Hofe folgt Besatzung von 14 Pferden, 20 Ochsen und 100 Stück Vieh, so wie auch Inventar. Die das Gut belastenden jährli— chen Abgaben belaufen sich im Ganzen auf ea. 367 Rthlr. Rgs., 36 Tonnen Roggen, 54 Tonnen Gerste und einige wenige andere Natural-Leistun= gen; außerdem wird etwas Wegearbeit geleistet.

Die Güter können unter der Hand verkauft werden.

Das Weitere theilt der Kanzleirath, Landes -Ober— wie auch Hof⸗ und Stadtgerichts- Advokat Dahl in Kopenhagen, Gammeltorv Nr. 6, Ates Stockwerk, mit, so wie man auch nähere Erläuterung auf dem Gute

Hanaskog haben kann.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthir. für J Vahr. 1 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. gei cin zelnen Nummern wird der G6ogen mit 23 5gr. berechnet.

Allgemeine

Preußische Zeitun

Berlin, Gonnabend den Jen Juli

Alt post - Anstalten des An und Aus landes nehmen Geslellung auf dieses Glatt an, sür GSerlin die Erpedition der Aüg. Preuß. Zeitung: Sehren - Straße Nr. 57. Insertions-GSebühr sür den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

29h alt.

Amtlicher Theil.

Landtags-Angelegenheiten. Protokolle der Wahlen für die stän— dischen Ausschüsse und die ständische Deputation für das Staatsschulden— wesen: Schlesien, Posen, Sachsen, Westfalen, Rhein-Provinz.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Scr Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Landgerichts-Assesso Karl! Theodor Schmitz zu Kleve zum Landgerichts-Rath beim Landgerichte zu Köln zu er— nennen; und J d .

Dem hiesigen praktischen Arzte, hr. Bürger, den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen. .

Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie, General-Inspecteur der Festungen und Chef der Ingenieure und Pionire, von Aster, vom Rhein.

Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 1Iten Division, von Rohr, von Breslau.

Abgereist: Der Vice-Ober-Ceremonienmeister, Freiherr von Stillfried, nach Frankfurt a. M.

Der Erb-Truchseß im Herzogthum Magdeburg, von Krosigk, nach Poplitz.

Der Erb-Schenk im Fürstenthum Münster, von Twickel, nach Mãünster.

Landtags -Angelegenheiten.

Verhandelt im Königl. Schlosse zu Berlin, am 26. Juni 1847.

Unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Landtags- Marschalls, Königl. Gencral-Majors Herrn Prinzen Adolph zu Hohenlohe In gelfingen, wurden

von den Abgeordneten der Provinz Schlesien, in Folge der Allerhöchsten Botschaft von gestern und der gestern dazu erfolgten Ladung, die Wahlen vorgenommen zu der nach den Aller— höchsten Verordnungen vom 3. Februar d. J. angeordneten ständi—⸗ schen Deputation für das Staatsschuldenwesen und zum Vereinigten ständischen Ausschusse.

Nachdem der Herr Landtags-Marschall zur Vornahme der Wah— len aufgefordert, erklärte

der Abgeordnete Milde:

Die Abgeordneten der Provinz Schlesien seien hier zum erstenmale als Provinzial-Landtag konstituirt, und es frage sich, ob die Wahlen ohne Vorbehalt oder unter Bedingung vorgenommen, oder ob diesel—⸗ ben gänzlich abgelehnt würden, weil durch Vornahme der Wahlen unsere Grundverfassung, das Gesetz vom 17. Januar 1820, vollkom- men aufgehoben werde. Auf Entgegnung des Herrn Landtags-Mar— schalls, daß nach 11wöchentlichem Zusammensein des Vereinigten Land— tags und den dabei stattgehabten Debatten Vorbehalte nicht weiter zu machen, daß die Abgeordneten Schlesiens hier nicht als Provin— zial-Landtag versammelt seien, wozu nothwendig die Ernennung eines Königlichen besonderen Kommissarius gehören würde, und daß die Anwesenden nur eine Abtheilung des Vereinigten Landtages bilden, daß ferner das Gesetz vom 17. Januar 1820 weniger gewähre, als die Gesetzgebung vom 3. Februar d. J., wurde debattirt darüber, 9 enn mit Vorbehalt für diesen Fall angenommen werden ürfen?

Mehrseitig wurde in umfassender Debatte behauptet, daß eine bedingte Wahl keine Wahl, eine solche daher nicht zulässig sei, und entgegnet, daß die unter Vorbehalt Wählenden in diesem Falle wider die Allerhöchste Intention Sr. Majestät des Königs von der Wahl abgehalten würden, von dem Herrn Landtags-Marschall aber entschie—= den, daß Wahlen, welche unter einer nur zu Protokoll zu gebenden Erklärung erfolgen, als zulässig anzusehen sind, nicht aber solche durch welche den Gewählten Instructionen ertheilt werden:

Es erklärten nun: .

I) nicht wählen zu wollen, die Abgeordneten:

a) Milde,

Tschocke und aus Breslau, Siebig denen der Abgeordnete Hayn aus Waldenburg beitrat. Diese übergaben die anliegende Erklärung (siehe An— lage A.). . .

h) Der Abgeordnete von Raven, welcher die anliegende Er⸗ klärung (s. Anlage B.) übergiebt, und j

e) der Abgeordnete von Merckel, welcher nach der Anlage -WAnläge () sich in seinem Gewissen behindert siehr, wählen zu können, weil diejenige Bemerkung, unter wel- cher er zur Wahl bereit ist, von dem i fal und der Mehrheit der Versammlung nicht für zulässig erklärt wurde, der sich aber gegen die Auslegung seiner Erklä—

ö rung =— als einer Instruction verwahrte. A Unter Bedingung zu wählen, erklärten sich bereit:

) der Abgeordnete Dittrich, unter der Voraussetzung, daß durch die vorzunehmenden Wahlen den Rechten des Ver? ung, 6 Eintrag geschieht.

Diesem Vorbehalte hn ge sich nach anliegender Erklärung (s⸗ Anlage D.) an: die K ;

Sommerbrodt,

Karker, Ungerer, Lehmann, Sattig, Bornemann, Richter aus Jauer, Döring, Germershausen und Siebig. b) Die saämmtlichen Abgeordneten der Landgemeinden nach den beiden Erklärungen sub . (s. Anlagen .), welche der Voraussetzung noch zusetzen, daß zu die⸗ sen Erwartungen sie die Allerhöchsten Botschaften berechtigen. Der Abgeordnete Tschocke wollte ausdrücklich vermerkt wissen: daß er nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung dieser Angelegenheit und nach Inhalt der mit ab= gegebenen Erklärung der 138, so wie in Rücksicht der noch zu Rechte bestehenden Gesetze von 1815 und 1820, mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, sich an diesen Wahlen zu betheiligen, daß er daher gegen dieselben protestire. Alle anderen Anwesenden erklären, daß sie ohne Vorbe⸗ halt wählen. Bei den nach beendeter Debatte vorgenommenen Wahlen wurden gewählt: .

J. Zur ständischen Deputation für das Staats- schuldenwesen: als Mitglied, nach einer Zwischenwahl: Se. Durchlaucht der Provinzial-Landtags-Marschall, König⸗ licher General⸗Major, Herr Prinz Adolph zu Hohen⸗ lohe⸗-Ingelfingen, mit 57 unter 78 Stimmen; als erster Stellvertreter, nach einer Zwischenwahl: von 77 Stimmenden: Der Landtags⸗-Marschall Stellver— treter, Landesältester der Ober-Lausstz, Graf von Löben, mit 62 Stimmen, als zuvor der mit in die Wahl genommene Abgeordnete Milde aus Breslau erklärt hatte, daß er eine Wahl nicht annehme, nachdem er so eben mit dem Königlichen Herrn Téandtage - Kommissar über die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Deputation Rücksprache ge⸗ nommen habe. Weiter wurden gewählt: als zweiter Stellvertreter von 76 Stimmenden der Prinz Biron von Kurland mit 47 Stimmen.

Il. Zum Vereinigten ständischen Ausschusse wurden gewählt: A. Im Stande der Fürsten und Herren:

Als Mitglied: Der Herzog von Ratibor, Prinz zu Hohenlohe⸗Waldenburg⸗Schillingefürst, Fürst zu Corvey, von 7 Stimmenden mit 4 Stimmen.

Als Stellvertreter: Der freie Standesherr Graf von Hochberg-Fürstenstein, für welchen bei gleicher Stimmen⸗ zahl mit der für den Prinzen Biron von Kurland die Stimme des ältesten Wählers entschied.

B. Im Stande der Ri ;

Als 666 1) Se. Durchlaucht der Herr Landtags-Mar— . schall, als solcher. .

2) Graf von Renard, Königlicher Wirklicher Geheimer Rath, ohne Zwischenwahl von 30 Wählenden durch 16 Stimmen. 3) Landrath von Uechtritz ohne Zwischenwahl durch 23 . 4) Kredit⸗Instituts-Direktor Freiherr von Gaffron eb . . 7 eiherr von Gaffron eben ) Nach einer Zwischenwahl: der Kreis- Deputirte und Landesälteste von Kessel unter 26 Wählenden durch 17 Stimmen. Als 9 1) Ohne Zwischenwahl; der Königliche Geheime Bera— rath. Steinbeck von 28 ah sen in durch 1 ö 2) Nach einer Zwischenwahl: der Landtags Marschall⸗

Stellvertreter Graf von Loeben von 25 WählendenW

durch 19 Stimmen.

3) ö . ohne Zwischenwahl durch 5 Stimmen, hber-Landesgeri n Tretherr vo Rothtirch - Trach. gerichts Rath Freiherr von

4) Graf von Hoverden, Königlicher Kammerherr, nach einer Zwischenwahl, von 18 Stimmen gegen 7.

5) Graf von Strachwitz, Landrath und' Landschafts⸗ Direktor auf Peterwitz, nach einer Zwischenwahl von 19 Stimmen gegen 8. ö

C. Im Stande der Städte: Als Mitglieder:

1) Bürgermeister Krüger nach zwei Zwischenwahlen von 22 Wählenden mit 14 Stimmen.

2) Bürgermeister Dittrich ohne Zwischenwahl von 23 Wählenden mit 12 Stimmen. ;

3) Land⸗ Syndikus Sattig nach einer Zwischenwahl mit 13 gegen 9 Stimmen. ö

4) . Wodiczka eben so mit derselben Stimmen— zahl.

Als Stellvertreter:

1) Rathsherr Prüfer nach einer Zwischenwahl mit 12 Stimmen gegen 19. ;

2) Stadt⸗Syndifkus Neitsch nach einer Zwischenwahl mit 13 Stimmen gegen 10.

3) Bürgermeister Engau in gleicher Art mit 12 Stim- men gegen 10.

4) Bürgermeister Bauch eben so.

D. Im Stande der Landgemeinden: Mitglieder: 1) Gerichtsschulz Krause nach einer 3Zwischenwahl von 8 gegen 65 Stimmen. 2) Erb ⸗Scholtiseibesitzer Allnoch ohne Zwischenwahl mit 11 Stimmen gegen 5. Stellvertreter: 1) Erb- und Gerichtsschulz Berndt ohne Zwischenwahl mit 9 gegen 7 Stimmen. 2) Nach zwei Zwischenwahlen Erblehnrichter Protze mit 8 gegen 6 Stimmen. Die Gewählten nehmen die Wahl an.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

(gez.) Graf v. Lo eben. v. Zieten. Fürst Lichten stein J. Adolph Prinz zu Hohenlohe. v. Hoverden. v. Kessel. v. L' Estocg. Prinz Biron von Kurland. von Haugwitz. Graf zu Schaff⸗ gotsch. von Diebitsch. Ungerer. Hayn. Sommerbrodt. von Mutius. von Raven. von Merckel. Neitsch. Graf von Renard. von Scheliha. Stegmann. Stein. Siebig. von Wille. Krüger. Tschocke. Bornemann. Graf Pückler. Schadow. Fritze. Göllner. Röhricht. Thomas. Winkler. Allnoch. Berndt. Krause. Cochlovius. Scupin. Freitag. Hein. Protze. Milde. von Zedlitz. von Gaffron. von Czettritz Schäfer. Graf von Saurma. Dittrich.

A. Vorstehenden Erklärungen tritt in allen ihren Punkten und Aeu⸗ ßerungen vollkommen bei. Berlin, den 25. Juni 1847. J. R. Hayn.

Der unterzeichnete Abgeordnete der Stadt Breslau hält sich in seinem Gewissen verpflichtet, gegen die Wahl des ständischen Aus- schusses und der ständischen Deputation für das Staats⸗Schuldenwesen zu protestiren, indem derselbe sich jeder direkten Einmischung in die befohlenen Wahlen enthält.

Die ihn zu diesem Entschlusse leitenden und bestimmenden Gründe sind, wie folgt:

1) Tas Patent vom 3. Februar überträgt die in dem Gesetze vom 17. Januar 1820 Art. II. vorgesehenen reichsständischen Funk- tionen, d. h. die Mitgarantie und Zuziehung bei Kontrahirung neuer Schulden, dem Vereinigten Landtage, und diesem ist allein laut Art. XIII. Rechnung von der Staatsschulden-Verwaltungs⸗-Behörde zu legen.

Wenn nun ferner das Gesetz vom 17. Januar 1820 bestimmt, daß über den damals geschlossenen Staatsschulden-Etat hinaus kein Staatsschuldschein oder Staatsschulden-Dokument ausgestellt werden darf, und hiergegen der §. 6 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtags bestimmt, daß die reichsständische Mitwirkung zur Aufnahme von Staats-Darlehen im Fall eines zu erwartenden oder ausgebrochenen Krieges allein durch die Zuziehung der Deputa— tion für das Staatsschuldenwesen ersetzt werden und den so kontra⸗ hirten Darlehen dieselbe Sicherheit zustehen soll, welche im Art. III. der Verordnüng vom 17. Januar den Staatsschulden beigelegt ist.

So ist ad (1 die Wahl der Staatsschulden⸗Deputation a Grund des Gesetzes vom 3. Februar im Widerspruch mit dem Gesetze vom 17. Januar 1820 und

Ad 2. Die Substitution der Ausschüsse für die Rechnungs⸗Ab⸗ nahme der Staatsschulden-Tilgungs Deputation dem Vereinigten Landtage gegenüber ebenfalls im Widerspruch mit dem erwähnten Gesetze vom 17. Januar 1820, welches ein unwiderrufliches und nach meiner Meinung von der Krone niemals abgeändert werden kann.

(gez.) P. A. Mild e.

Ich trete dieser Erklärung nach gewissenhafter Prüfung des

Sachverhältnisses und nach vollster Ueberzeugung bei. ; (gez. Tschocke.

Mit vorstehender Erklärung vollkommen einverstanden, würde ich nur mein Gewissen zu verletzen glauben, wenn ich mitwählte; ich pro⸗ testire daher aufs entschiedenste gegen die Wahl.

(gez. Sie big.

B.

Ich habe nicht früher um das Wort gebeten, weil ich hier über Gründe nicht sprechen wollte dies ist seit so vielen Wochen ge⸗ nügend geschehen. Da hier in der hohen Versammlung sich keine Majorität dafür ausgesprochen hat, nur unter Bedingungen wählen zu können, und dies also jetzt zu thun für Einzelne nicht mehr möglich ist und mir dazu keine Zustimmung gegeben wird: so bleibt nichts übrig, als wie als ehrlicher Mann zu erklären, ob man, ohne eine Bedingung dabei auszusprechen, wählen kann. Ich erkläre deshalb, daß mein Gewissen es mir nicht erlaubt, mein Wahlrecht hier auszu⸗ üben. Eine Wahl ist nicht allein eine Pflicht, sondern vorzugsweise ein Recht, die Ausübung eines Vorrechtes kann aber immer nur das Ergebniß einer freien Handlung sein.

(gez von Raven. C.

Ich erkläre, daß ich in pflichtschuldigster Befolgung des Aller- höchsten Befehls vom 24. Juni 1847 die Wahl der Mitglieder des ständischen Ausschusses und der ständischen Deputation für das Staats- schuldenwesen vornehmen werde; daß ich aber in Vertretung der ständi⸗ schen Gerechtsame meiner Kommittenten dem erwählten Ausschusse und der Deputation dadurch meinerseits die ständische Ermächtigung nicht ge⸗— währen kann, den Vereinigten Landtag in den demselben durch die Verordnung über das Staatsschuldenwesen vom 17. Januar 1820, das Gesetz wegen Anordnung der Provinzial-Stände vom 5. Juni 1823 und die Verordnung uͤber die Bildung des Vereinigten Land- tages vom 3. Februar 6. beigelegten Befugnissen irgendwie zu er- setzen und zu vertreten.

Berlin, den 25. Juni 1847.

(gez. von Merckel, Abgeordneter der Ritterschast des liegnitzer Wahlbezirke.