1847 / 187 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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m .

gekanntmachungen. Niederschlesisch⸗Markische 3a b Eisenbahn.

In Folge des Beschlusses del General- Versammlung

der Actionaire der Niet erschlesischMärkischen Eisenbahn=

Gesellschaft vom 23. Juni d. J. soll ein Kapital

von 2,300,000 Thlr. Courant

durch eine Anleihe gegen fünfprozentige

prioritäts- Obligationen in Apoints zl 100 Thlr. Courant aufgebracht werden,

die im Wege der Amortisation zurückgezahlt und inner=

halb dreier Jahre von Seiten der Helsellschaft, nicht

gekündigt werden sollen. Unter Vorbehalt der Aller⸗ höchsten Bestätigung des desfallsigen Nachtrages zum

Statut, welcher die näheren Modalitäten enthalten wird,

fordern wir die Inhaber der Stamm-Actien

und vierprozentigen Prioritäts Aetien unserer Gesellschaft, welche sich bei dieser

Anleihe betheiligen wollen, in. Gemäßheit des

§. 7. des Statuts hierdurch auf, ihre Zeichnungen unter

Specification und Vorzeigung der ihnen

gehörenden Actien und, bagren Zahlung

eines Angeldes von mindestens 3wanzig

rozent des zu zeichnenden Betrages bis zum 15.

M d. J. einschließlich, Vormittags zwi—⸗ fchen 9 und 1 Uhr und Nachmittags zwischen 4 und 6 Uhr, bei unserer auf dem hiesigen Bahn⸗ hofe der Gesellschaft befindlichen Haupt⸗Kasse schriftlich einzureichen. Formulare zu den Verpflichtungsscheinen können in Berlin bei unserer Haupt⸗Kasse, so wie bei den Herren Mertens C Rubens, Burg-Straße Nr. 25, und in Breslau bei unserer Tageskasse auf dem dortigen Bahnhofe in Empfang genommen werden. Ueber die geleistete Anzahlung werden Interimsquittun— gen ertheilt, die der Hauptrendant Riese und der Kon— trolleur Schmidt gemeinschaftlich ausstellen und die bei Ausgabe der Prioritäts-Obligationen nach deshalb zu erlasender öffentlicher Bekanntmachung ausgetauscht werden. Diejenigen Actien, welche zum Zweck der Zeichnung von Prioritäts⸗-Obligationen produzirt sind, werden abgestempelt und sofort zurückgegeben.

Die Abstempelung der Actien kann nach der Wahl der Actionaire auch bei der Tageskasse in Breslau er— folgen, es müssen dort jedoch gleichzeitig die ausgefüll— ten Veipflichtungsscheine vorgelegt und zum Zeichen der geschehenen Production der darin spezifizirten Actien gleichfalls abgestempelt und hiernächst mit der Anzah— lung, worüber in Breslau der zu dem Ende dorthin kommittirte Buchhalter Stoßmeister quittiren wird, an die hiesige Haupt⸗Kasse befördert werden.

Wird mehr als die Summe von 2,300,990 Thlr. Courant von den Actionagiren der Gesellschaft gezeich-— net, so erfolgt die Repartition Bro rata des Betrages der den Zeichnern gehörigen Stammactien, insoweit die zu berechnenden Raten in vollen Apoints der zu emittirenden Prioritäts- Obligationen gewährt werden können. Die auf den hiernach definitiv festzustellenden Betrag der Zeichnung fallende Anzahlung wird vom Tage der Einzahlung mit 5 Prozent p. a. verzinst. Von denjenigen Actionairen aber, von denen innerhalb der festgesetzten Frist keine Zeichnungen unter den vor— stehend angegebenen Modalitäten eingehen, wird ange— nommen, daß sie sich bei der gedachten Anleihe nicht betheiligen wollen.

Berlin, den 25. Juni 1847.

Die Direction der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Schatz-Abtheilung. Section der Domainen u. Forsten.

1655 Die

Gouvernements-Regierung Augusto w

Macht hekannt, dals in dem im hiesigen Gouverne—=

ment am flölsbaren Augustower Kanalz hbelegenen

Staats-orstamte Balinka naclistehendes zum Ver-

flölsen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkau—

sen ist: I ausgezeichnet grosse Baustümme, 61 grolse Baustümme, 617 Stück mittel Baustämme, Browarken, Klötze, Sämnnie.

Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitte

geseliützt auf Silber -Rubel 9éß Kopeken. Der

ganze VWoerth desselben aber auf 652 S.-Rub. 38

Kop. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in

Partien besonders aus jedem Jahresschlagée durel

5ffentliche laute Versteigerunz in der Wohnung des

Oberförsters zu Krasne, 5 Meilen von der Stadt

30. Juli

11. August

des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhir, vor den

dazu beaustrazten Beamten der kin.nz- Regierungs-

Kommission unter nachstelienden Bedingungen.

1) Lum Gebate wird nur derjeni se zugelassen, wer in der Kasse des betrefsenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätz;en Wẽerthes des ausgebo— tenen Holzes als Vadium niedergelegt hiat, wels ches dem von der Licitatien Abtretenden so- gleich zurückgegeben wird, dem Meistbietenden aher wird solches innebehalten, bis zum Ab-— Schlusse der Berechnung nach dem Kontrakte.

2) Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstands-Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiucus zum Holzan- kaufe nicht zugelassen und wegen HFälscherei und Betrug bei dem Kriminalzericht augeklagt, sondern aulser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Vergä- tigung des aus einer abermaligen Versteigerunt desselben Holzes entspringenden Schadens nacli- suchen.

3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, seæ in eingelegtes Vadinm durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofort au komplekiren. Woenn der- selbe das unterlälst, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, un das ihm 2ugẽ zchlagene Holz wird von neuem versteigert.

4) Das Versteigerungs-Protokoll und der auf Grund

Augustow, den dieses Jahres, täglich von

1390 Allgemeiner An zeiger.

desselben ausgsenommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Auzenblicke seiner Uu- terschrift an, die Res ĩetums aber erst nach Ge- nehmigung ducch dis Finana-Resierungs-Kom- mission. i ö 5) Das zur Versteigerung ausgebotene Hol ist mit einem seechsecizen Waldhammer mit dem Huch iaben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fallung werden jeVdoch die Stämme noch mit einem dreieckigen Wualdliammer durch den ketrefsenden RKeviersärster bezeichnet, der zum lauen ermächtigt.

6) Der Käuser ist verpslichrtet, auf je de Sechs Klas- ter (450 Kubikfuss) des zum Verllölsen erstan- denen Holzes noch eine Klaster Sh·eitholz ge- gen Erlegung der Forst- Tazc in demselben Schlage und von der Gattung, die daselbst vor- handen ist, zu kauen.

7) Das erstandene 1lolz kann der Käufer nach eim sengem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaul-t, das Holz im Walde entrinden und kentiz beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, so wir auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stamme auf einen aufen le— gen zu lassen.

8) Die Bearbeituns und Auskulir des Holzes darf nur dureh 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende Mär, alljährlich geschehen, und der letzte Ter- min der Bearbeitung und Ausfuhée aus dem VValde alles gekanften Ilolzes wird bis Ende März 1848 festgesetzt.

9) Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich für allen Schaden, den er selbst oder scine Leute anrichten. Er zelt daher und die von ihm im Walde gebrauch ten Menschen sind varpilichtet, sich nach den Vorschriften deri-andes- andorst-Polizei zu rich- ten, die der betrelfende Obersärster nachweist. Er darf auch nicht die Gränz: der Schläge, in welchen das Ilolz gekaut ist, überschreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz, und Saamenhäume gefällt werden, unter ciner den 10ualigen Werth darselben hetragenden Strase.

10) Nach der Ausarbeitung des 1lolzcs im W'oahde schlägt der betreffende Reviersorster solches mit scinem Waldhammer an, numerirt es und zieht es in stine Kontrolle, und nur sõc–7T_Äáunu(rꝛückeé dürsen aus dem Walde auf die Ablage abge- fahren werden.

11) Sobald der Käuser die Gouvernements-Regicrung benachrichtizt, dals ein Theil des gekausien lolzes oder das Ganze zum Verfiölstn hereit ist, wird ein Beamter zur Revision geschickt, hei welcher dis lol nicht sortirt wird, sondern der Rrvisor beschränkt sich aut das Ueberzäkh- len der Stimme und die Beachtuns, ob solche numerirt und mit dem llammer des Revierfär- sters hezeicinet sind. Es wird also der Käufer zu keiner EWrlegung eines Plus über die gebo- tene Luschlagssumime für grösseres Mass oder hessere Gattung des IHIolzes gezogen werden. Im Halle jedocli eines entdeckten Austauselies oder einer Verlieimlichung von Holz vor der Revision unterliegt der Käufer als Defraudant

Ader vorgeschriebenen Strase.

12) Die Utensilien zum Eusammenfügen des Ilolzes in Tafeln, Flölse eic. und zu Geräthen, die zu kElössen nöthiig sind, werden dem Käufer gegen Erlegung der Nutzhol- Taxe überlassen.

13) Die Kasten des Verkauls des IIolzes, so wie die Bekanntmachung der Licitation in den inlän- dischen und ausländischen Zeitungen, und der Stempel, so wie das Porto, ühernimmt der Käu' fer und ist verpilichtet, solche, aulser der ge— botenen Summe für das Holz, besonders zu erlegen.

Suwalben, den 10, 22 Juni 1817.

Im Auftrage des Civil-Gouverneurs Staais-Lieferendarius Norhaund. Der Kanzlei-Direktor Kaspraycki.

664

Unten beschriebene Fabrikgebäude nebst darin besind— lichen Maschinen, so wie die ebenfalls hierunter näher angegebene Mahlmühle nebst Zubehör, so resp. den Herren Ernst Strickrodt und Sohn allhier zugehörig ge— wesen, werden hierdurch öffentlich zum Verkauf ausge— boten und Kaufliebhaber aufgefordert, die darauf zu le— genden Gebote bei unterzeichnetem Fürstl. Justizamte anzubringen. Gebäude und Maschinen können jederzeit in Augenschein genommen und die auf diesen Grund- stücken ruhenden Rechte und Lasten aus den bei der un— terzeichneten Behörde zur Einsicht vorliegenden Erwerbs— Dokumenten eingesehen werden. Auf Verlangen werden von den Kaufbedingungen und älteren Erwerbs-Doku⸗ menten gegen die Gebühr Abschriften gefertigt.

Rudolstadt, den 29. Juni 1817.

Fürstl. Schwarzburg. Justizamt. H. A. Bianchi. Beschreibung der Fabrik-Gebäude und son— stigen Realitäten nebst Maschinen.

1J. Ein unterhalb Blankenburg, dicht an dem Schwarze— flusse, 2 Stunden von Rudolstadt gelegenes Fabrikge⸗ bäude. Das Haus ist ganz neu, 85 Fuß lang, 44 Fuß breit, die 2 unteren Stockwerke sind massiv, und enthält 4 große Arbeitssäle, darin befinden sich folgende Ma— schinen zur Kammgarn⸗Spinnerei:

a) eine Auflegmaschine mit 3 Köpfen,

b) eine Strecke mit 3 Köpfen,

c) eine dergl. mit 4

d) eine Appretur- oder Plattmaschine mit 7 Bändern, e) eine Bandmaschine mit 4 Spindeln,

[) ein Grobfleyer mit 12 .

s) ein Mittelfleyer mit 16 ö

n) ö. Feinfleyer oder Vorspinnmaschine mit 40 Spin-

eln,

i) fünf Mules von je 160 Spindeln,

k) drei dergl. je zu 192

1 ee. Watermaschinen je zu 18690 Spindeln,

m) sieben Weifen je zu 30 Spindeln,

n) eine Drehbank mit Schraubstock und dazu gehöri—

gem Werkzeug.

Die Maschinen werden durch Wasserkraft getrieben.

II. Eine Mahlmühle mit oberschlächtigen Wasser⸗ rädern und 3 Gängen nebst Schneidemühle und der eh lil zum Betrieb einer Oel⸗ und Graupen⸗

ühle.

Das Mühlgebäude liegt dicht an der Fabrik, und be⸗

trägt das Wassergefälle zum Betrieb der Mühle und Fabrik 83 Fuß.

An und um diese Gebäude herum liegen 5. dazu ge—⸗ hörige theils größere, theils kleinere Gras- und Ge— müsegärten, ein überbauter Keller mit 2 darüber befind— lichen Stallungen, so wie eine Scheuer.

III. Ein in der Nähe von Rudolstadt am Rinnen bache gelegenes Fabrikgebäude, 3 Stockwerk hoch und mit Fachwerk. Das Gebäude enthält 2 Arbeits säle und 2 Arbeitsstuben. Daran befindet sich ein Gras- und Gemüsegarten. Auf diesem Gebäude ruht auch die Ge— rechtigfeit, so wie Verpflichtung zum Betrieb einer Le⸗ der Walkmühle.

Die darin besindlichen, durch ein unterschlächtiges Wasserrad getrieben werdenden Maschinen sind folgende: 1 Wolf, Vorspinn⸗Maschine,

6 Cockerillsche Krempel⸗ oder Kartätsch⸗Maschinen, Feinspinn⸗Maschinen zu je 60 Spindeln, 5 Weifen, Zwirnmaschine mit 64 Spindeln, 10 Spulräder.

Außerdem sind die zur Kamm- und Streichgarnspin⸗

nerei gehörigen Geräthschaften und Utensilien vorhanden.

1

Administration de rente sous la direction de la

s7a7 p]

Le Directeur de la Banque de Belgique a lI'hon- nenr de prévenir les porteurs des dits certisica is que échéant le Ler Juillet courant bay s à partir de e juur:

à Bruxelles aux Caisses de la Banque,

les Coupons seront

à Amsterdam cher Mr. L. R. Bischoffsheim, 2 23 à Paris cher Mrs. HoOrtinguer C Co., K à Londres chez Mis. Bischofsheim, Gold- 212

schmidt et Avig dor, . àPFrancsort cher Mr. B. H. Goldschmidt, VS 3 à Berlin chez Mrs. Mendelssolln C Co,.) **

Le tout conformeément à l'avis bublie par la Bam que le 1er Juillet 1844. Bruxelles, le 1er Juillet 1847.

733 ; Mecklenburgische Eisenbahn. * ö Die Inhaber von 114

6 . Interims - Actien Nr. 3997. 3998. 6299 bis 6304. 6567. 11820 bis 11829. 12782 bis 12826. . 13487. 13970 bis 13974. len mn, 14011 bis 14015. 16735 Mäf n bis 167441. 20502 bis 20521. der Mecklenbur⸗ gischen Eisenbahn - Ge—

sellschaft, welche den siebenten Einschuß nicht rechtzeitig eingezahlt haben, werden in Grundlage des §. 8. des Statuts aufgefordert, die Einzahlung nebst 10 pro Cent Aufgeld und 4 pro Cent Zinsen pro anno, welche mit dem 8. Juni d. J. zu laufen beginnen, von dem rückständigen Betrage, der 19 Thlr. 6 Sgr. Pr. Cour. pro Actie ausmacht, innerhalb 4 Wochen, vom Tage dieser Bekannimachung an gerechnet, zu leisten, und wird bemerkt, daß die Actien, für welche dieser Auf— forderung nicht vollständig nachgekommen wird, und die dieselben repräsentirenden Interims -Actien annullirt

P

ö

werden, womit denn alle Rechte erlöschen, welche aus

den früher gemachten Einschüssen erwachsen sind. Schwerin, den 24. Juni 16547. Die Direction der Magdeburgischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Geo. Meyenn. Erdmann. C. F. Viereck. Anne nn. 736 b] , O 14

Am Donnerstag den 22. Juli 1847, Vormittags präzise 10 Uhr, in Lübeck im Hause der Gesellschaft, Johannisstr. Nr. 16,

General⸗-Versammlung der Herren Actio⸗-

naire der Deutschen Lebens ⸗Versiche⸗

rungs-Gesellschaft, worin, nach Rechnungs-Ablage über das 18e Ge— schäftsjahr, eine abermalige Revision der Sta⸗— tuten und Einführung neuer Tabellen zur Berathung und Beschlußnahme werden vorgelegt wer— den. Lübeck, den 25. Juni 1817. ö General⸗Agent der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft.

Literarische Anzeigen.

Im Verlage der Matth. Riegerschen Buchhand— lung in Augsburg ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, namentlich durch

—— * K * ; 06 Julius Springer, Breitesttäße 20, in Berlin, in Potsdam durch die Horvath— sche Buchhandlung, in Frankfurt a4. O. durch Har— necker C Co.:

bol Spezielle Beschreibung der

Heilquellen, Mineralbäder und Molkenkur-Anstalten

des Königreichs Bapern. Von Dr. Vincenz Müller in München. Mit neun lithographirten Ansichten u. einem Stahlstiche. Zweite Auflage. Eleg. karton. 2 Thlr. 5 Sgr. oder 3 Fl. 36 Kr.

Aerzte und Leidende aller Art finden hier eine um⸗— fassende und gründliche , , aller Bäder und Heilquellen Bayerns, nach ihren Oertlichkeiten, Ein—= richtingen und ihren Heilkräften in bestimmt angegebe⸗· nen Fallen. Dem Bade Kissingen, dessen Ruf weit über die Gränzen von Europa hinausreicht, ist besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden, und von den übrigen zahlreichen Kurorten in Bavern führen wir für das ärzt⸗ liche Publikum nur an: Die Adelhaidsquelle, Steben,

Traunstein, Kreuth, Rosenheim, Gleisweiler, Brückengu,

Krumbad, Sennfeld, Orb, Wipfeld, Bocklet, Münchs⸗

sbisen u. a. m., deren vorzügliche Heilkräfte immer mehr Anerkennung sinden.

749 n] Im Verlage von Hermann Schultze sind erschienen:

Bormann, Dire ktor, R., Ueber Erzie⸗

hung und unterricht. Vorträge. Gr. 8. 18 Bogen. Geh. 1 Thlr.

Fuchs, ve pine. C. , die philosophie Victor Cousin's, ihre Stellung zur frü—⸗ heren französischen und zur modernen deutschen Philoso phie. Ein historisch- kriti= scher Versuch. gr. 8. 13 Bogen. Geh. 14 Thlr.

Heiland, der (Heliand), Altsächsi— sche Evangelien⸗H armonie, übersetzt von K. 23 ö er. Lex. 8. 12 Bogen. Geheftet. 1 Thlr.

Luther's, Dr. M., ungedruckte Predig⸗ ten. Aus den Handschriften der Herzogl. Bibliothek zu Wolfenbüttel herausgegeben von Dr. W. Hoeck, Secretair der Herzogl. Bi⸗ bliothek. Erster Band. Predigten über Johan- nes K. 3 K. 4, 10. und Matthäus K. 23, 37 bis K. 24, 34. gr. 8. 33 Bogen. Geh. 13 Thlr.

Wiltsch, * E. Th., Handbuchder

kirchlichen Geographie und Statistik, von den Zeiten der Apostel bis zu dem Anfange des

sechzehnten Jahrhunderts. 2 Bände. gr. 8. 617 Bogen. Geh. 5 Thlr. 660 Humoristische Neuigkeit!

264 2 So eben erschien und ist in Berlin bei Julius

Springer, Brei 2 Schr pringer, Breitestr. 2 UI, Aug. v. Schroe⸗ ter, E. S. Mittler 1c. zu haben: kJ Fliegendes Blatt in das Landtags-Album. Von Ernst Kossak. Mit 30 Illustrationen von Scholz. Eleg. geh. 10 Sgr. Der heitere Scherz des bekannten Verf. und seine feine Ironie begegnen sich hierin mit dem vollsten Hu— mor und vollendetster Aufzeichnung eines in diesem Fache bereits vielfach bewährten Künstlers. Verlag von Otto Janke in Potsdam.

I

1746 b 22 . k ö ier Güter-Verkauf. Ein Erbzinsgut, Areal 1709 Morg., davon 800 Mg. guter Gerst- und kleefähiger Boden, 180 Mg. 2schürige Wiesen, 900 Schafe, 20 Haupt Rindvieh, 12 Pferde, schönes Wohnhaus, die Wirthschafts⸗ Gebäude in gutem Stande, 11 Meilen von Berlin, Torf und Holz, Preis „6,009 Thlr., Anzahlung 16, bis 20,000 Thlr. Ein Landgut, 12 Meilen von Berlin, nahe an der Chaussee und schiff baren Fluß, ohne alle Abgaben, an Areal 900 Mg., 80 Morg. Q2schürige, sehr schöne Wiesen, eine Rohrwerbung und Fischerei, guter kleefähiger Acker, Holz und Torf, schöne Gebäude, 3⸗ bis 400 Schafe, 18 Haupt Nindvieh, 8 Pferde, 20 Schweine, Preis 20,0090 Thlr. Anzahlung 7- bis 8900 Thlr., 19 Meilen von Berlin. Ein Rittergut, an Areal cirea 4500 Mg., 1600 Mg. Forst, worunter für 40990 Thlr. schlagbares Holz, 300 Mg. Wiesen, der Acker klee= fähiger, Gebäude schön, 24 Pferde, 1709 Schafe, [0 bis 40 Haupt Oldenburger Rindvieh, 12 Meilen von Berlin, Preis 80, 000 Thlr., Anzahlung 20,000 Thlr. Ein Rittergut, 1 Meilen von Berlin, Areal eres 3009 Mg., sehr schöne Gebäude, 600 Mg. Forst, Fischerei, Ziegelei, Brennerei, Mühle, Jagd, Torf, der Acker durchweg kleefähiger, 190 Mg. Wie⸗ sen, Preis 68, 900 Thlr., Anzahlung 124 bis 20, 9000 Thaler. K Näheres Landsbergerstraße Nr. 31 in Berlin.

6631 . Verkauf von Drathstiften- und Holzschrauben-Maschinen.

Auf Anstehen der Gesellschaft Chirion-Möllinger in

Saarbrücken soll, wegen Ablauf des Sozietäts-Vertrags,

den 36. August dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, auf der Deutschmühle die seit einer Reihe von Jahren daselbst bestehende mechanische D rath⸗ stiften-Fabrik ('die erste in den Zollvereinsstagten erich. tete) und die damit verbundene Holzschrauben⸗Fabrik an den Meistbietenden versteigert werden.

Das Etablissement besteht in:

6 mittleren Drathstiften⸗Maschinen,

2 kleinen 3

1, großen v

28 Maschinen zur Verfertigung von Holzschrauben, vollständigem Schmiede- und Schlosserwertzeug mit Drehbanken, Bohrmaschinen, Schraubstöcken ꝛc., Putzmaschinen, so wie sämmtl. Triebwerk vom Was⸗ serrad ab.

Das Ganze ist im besten Betrieb, kann von dem Steigerer sogleich, oder auch, bis derselbe die nöthigen Einrichtungen getroffen, aber längstens bis zum 15. De— zember in Empfang genommen werden, und wird dem felben die ausgedehnte Kundschaft mit übetragen.

Auch kann das Ganze vor dem Termin aus freier Hand abgegeben werden.

Nähere Auskunft auf portofreie Anfragen ertheilen die Eigenthümer, so wie der unterzeichnete Notar.

St. Johann Saarbrücken, den 309. Juni 1847.

: Boecking.

Statt besonderer Meldung.

1662 ͤ 9 Unsere am 28. Juni é. vollzogene eheliche Verbin⸗

dung zeigen wir entfernten Verwandten und Freunden ergebenst an. ; Jauer, den 1. Juli 1847 e Auguste Heinzel, geb. Beer. Adolph Heinzel, Schornsteinfegermeister.

748 b] ; ö . Ein Privatlehrer in allen Theilen der reinen und angewandten Malihematitk, jedem Zwecke gründlich entsprechend, der auch bereit ist, diesen Unterricht auf Verlangen in französischer und eng- lischer Sprache zu ertheilen, wird naclitzewirsen und empfohlen durch d. Herren: Fab: ken- Kommis Hatch Brix, Klosterstr. 76, Oberstlieut. v. Forstner, Schõne- bergersir. d, und Prediger Sydow, Charlottenstr. 3.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. sür 4 Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 21 Sgr. berechnet.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Berlin, Donnerstag den Sien Fuli

Alle Post-Anslalten des In⸗ und Aus landes nehmen Hestellung auf dieses Slatt an, sür Gerlin die Erpedition der Allg. Preuß. Zeitung: gsehren - Straße Nr. 57.

Insertions- Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

Inhalt.

Amtlicher Theil. ;

Juland. Berlin. Die Landes-Meliorationen in der Provinz Preußen. Provinz Westfalen. Bekanntmachung. Rhein-Provinz. Verein gegen Getraide-Speculation.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Dank des Land- raths von Unter⸗Franken für die Rechtspflege Reform. Aerndte. Eisenbahn. Ankunft des Kronprinzen in Kissingen. Großherzog thum Baden. Stand der Aerndte. Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Ankunft des Prinzen Wilhelm von Preußen. Abreise des Erbgroßherzogs. Ankunft des Fürsten Solms zu Hohen— Solms⸗Lich in Lich. Verbot des Turn⸗Vereins. Landtags-⸗AUbschied. Großhierzogthum Mecklenburg- Schwerin. Der englische Gesandte. Der Schloßban. Freie Stadt Hamburg. Ankunft des Erzherzogs Albrecht von Oesterreich. Beschlüsse der Bürgerschaft.

Oesterreichische Monarchie. Triest. Richard Cobden.

Frankreich. Paris. Annahme des Medizinal-Gesetz⸗Entwurfs in der Pairs-Kammer. Das Lager zu Compiegne. Girardin appellirt nicht an seine Kommittenten. Die transatlantische Paket⸗-Schifffahrt. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Die Petitionen Jerome Bona— parte's und der Christen des Libanon.)

Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. Ankunft des Prinzen Waldemar von Preußen. Großfürst Konstantin. Par- laments⸗Verhandlungen: Interpellation wegen des Vertrags mit dem deutschen Zoll-⸗-Verein von 1841; Erklärung Lord Palmerston's; zweite Verlesung der Bill wegen weiterer Suspension der Navigations— Gesetze; Lord John Russell's Erklärung darüber. Vermischtes.

Niederlande. Aus dem Haag. Unruhige Stimmung im Lande. Belgien. Brüssel. Verlängerung freier Einfuhr. Urtheil des

Cassationshofes in Wahlsachen. Vermischtes.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Ankunft des Kronprinzen

von Dänemark. ; Italien. Palermo. Gesegnete Aerndte. Verschönerungen.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Land- und Stadtgerichts-Düektor Voitus zu Rawicz zum Ober⸗-Landesgerichts-Rath bei dem Ober-Landesgericht zu Magdeburg; und

Den Land⸗ und Stadtgerichts-Assessor Rothmann mar zum Land- und Stadtgerichts-Rath zu ernennen;

Den Justiz-Kommissarien und Notarien Nohl zu Iserlohn, Rintelen zu Münster und Brand zu Dortmund den Charakter als Justiz⸗-Rath; so wie —⸗

zu Horst⸗

Dem Ober-Landesgerichts-Assessor Gruchot zu Soest den Cha— rakter als Land- und Stadtgerichts-Rath; und

Dem Ober-Landesgerichts-Secretair und Deposital-Rendanten Schulte zu Münster den Charakter als Rechnungs-Rath zu ver—

leihen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich ist nach Düsseldorf abgereist.

Der Notar Dick zu Manderscheid ist zum Notar für den Frie⸗ densgerichts Bezirk Zell, im Landgerichts- Bezirke Koblenz, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Zell, bestelit und der Notariats Fan- didat Jakob Theodor Krahe zu Düsseldorf zum Notar für den Friedensgerichts Bezirk Manderscheid im Landgerichts⸗ Bezirke Trier, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Manderscheid, vom 1. August d. J. ab ernannt; so wie .

Dem Justiz-Kommissarius Pauli in Tempelburg auch die Praxis bei dem Stadtgerichte in Falkenburg und den dortigen Justitiariaten gestattet worden.

Monats-Uebersicht der preußischen Bank, gemäß 8. 9 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846. Akt i va.

1) Geprägtes Geld und ö,, 14, 101, 10 Rthlr. 2) Kassen⸗Anweisungen. . 8533, Jh , 3) Wechsel⸗Bestände ... 15,313,100 * 4) Lombard⸗Darlehne ...... ...... 444 12,025,300 » 5h Staats- Papiere, verschiedene Forderungen

w i 13,645,000 *

. .

6) Banknoten im Umlauf. .... ... . ...... . .. ... 15,007 909 Rthlr. 7) Depositen⸗Kapitalien ... ..... 23, 954, 300 *

8) Darlehne des Staats in Kassen⸗Anweisungen

(nach Rückzahlung von 250 0,000 Rthlr.

cfr. 5. 29 der Bank-Ordnung vom 5.

Oktober 1846) ...... .. VJ

9) Guthaben von Staatskassen, Instituten und

. mit Einschluß des Giro⸗

enn; . Berlin, den 30. Juni 1847.

Königl. preuß. Haupt- Bank-Direktorium. (gez) von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Meyen. Schmidt.

3, 500,000 *

3,890,200 *

Das 2bste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält die Allerhöchsten Kabiners-Ordres unter;

Nr. 2857. vom 11. Juni d. J., betreffend die den Gemeinden der Kreise Rees und Borken in Bezug auf den chausseemäßi⸗ gen Ausbau der Straße von Wesel über Brünen, Hecheltjen und Raesseld nach Borken und deren künf⸗ tige Unterhaltung verliehenen fiskalischen Befugnisse; und vom 2ssten desselben Monats, den Wiedereintritt der Mahlsteuer-Erhebung betreffend; und die Bekanntmachung vom J. Juli d. J., den Beitritt der den thüringschen Zoll und Handels⸗Verein bilden— den Staaten zu dem Vertrage zwischen Preußen und Großbritanien wegen gegenseitigen Schutzes der Autoren. Rechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung vom 13. Mai 1846 betreffend. Berlin, den 8. Juli 1847. Gesetz⸗Sammlungs-Debits-Comtoir.

„Z858.

) 2859.

Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober-Finanzrath und Di⸗ rektor im Ministerium des Königlichen Hauses, 2te Abtheilung, Thoma, nach Gastein.

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königl. neapolitanischen Hofe, Kammerherr Freiherr von Brock— hausen, nach Stettin.

Der Erbkämmerer im Fürstenthum Münster, Graf von Galen, nach Assen.

Se. Excellenz der Kaiserl. österreichische Wirkliche Geheime Rath, Freiherr von Binder-Kriegelstein, nach Hamburg.

Der Präsident des Handels-Amtes, von Roenne, nach Franzensbad in Böhmen.

NUichtamtlicher Theil.

F

Berlin, 7. Juli. Als Ergänzung zu der in der Sitzung der Stände-Kurie am 2Tsten v. M. (bag. 1307 d. Bl.) auf die Inter⸗ pellation des Abgeordneten Freiherrn von Vincke durch den Landtags= Kommissar ertheilten Auskunft über die großen Landes⸗Meliorationen in der Provinz Preußen können wir die nachstehenden, aus zu verläs⸗ siger Quelle geschöpften Nachrichten ertheilen. .

Es umfaͤssen diese der Landes-Kultur gewidmeten Arbeiten 3 Hauptgegenstände: ; . ; 7 968 . von Rieselwiesen in der Tuchelschen Forst (Regie⸗

rungs⸗Bezirk Marienwerder) durch Bewässerungs⸗-Kanäle des Schwarzwassers und der Brahe; . l . 2) die Entsumpfung einer bedeutenden Fläche in der Skallischener Forst (Negierungs-Bezirk Gumbinnen) und Anlage von Berie— selungs Wiesen in dem entsumpften Terrain; 3) ähnliche Arbeiten im alltensteiner Kreise (Regierungs- Bezirk Königsberg).

Die beiden er

Königliche Rechnung ausge

sten Anlagen werden auf fiskalischem Terrain für führt, die letztere dagegen umfaßt Doma⸗ nial-⸗ und Privat- Grundstücke und erfolgt für Rechnung der allten⸗ steiner Kreis- Corporation nach. einem durch die Gesetz Sammlung (Jahrgang 1843 pag. 273 —= 288) veröffentlichten Statut. Für diese leistet der Staat, so weit nicht die Domainen zur Tragung der Ko— sten mitverpflichtet sind, nur Vorschüsse. .

Die Arbeiten in der Skallischener Forst nähern sich der Voll— endung; die beiden anderen werden noch eine Reihe von Jahren hin⸗ aus der sehr dürstigen Bevölkerung der betheiligten Gegenden höchst willkommene Gelegenheit zu lohnender Beschäftigung geben.

Bis jetzt sind 6435 Morgen Rieselwiesen in der Hauptsache vollendet und etwa 8000 Morgen Sümpfe durch Entwässerung der Kultur zugänglich gemacht, abgesehen von sehr, bedeutenden Flächen von Acker und Forstflächen, deren Ertragsfähigkeit durch die Ent⸗ sumpfung wesentlich erhöht ist. ;

Im Ganzen umfaßt der Meliorations-Plan eine mehr als 25 Quadrat⸗Meilen betragende Fläche.

Die Brutto-Erträge von den Wiesen in der Tuchelschen Haide, jetzt circa 4090 Morgen, haben betragen;

im Jahre 1844 97 Rthlr. 5 Sgr. 1845 1112 * . 6 3

Bei der geringen Güte des Wassers in der Tuchelschen Haide und der höchst sandigen Bescheffenheit des dortigen Bodens kostet die Erzielung des Wiesennarbs riele Mühe und Ausdauer. Großen Flächen fehlt derselbe noch fist ganz, und selbst bei den seit drei Jahren kultivirten Flächen blebt noch Vieles zu wünschen übrig. In diesem Jahre wird ein Theil der letzteren auf fiskalische Kosten ge⸗ worben, um das fertige Heu später zu verkaufen, und der Ertrag läßt sich noch nicht übersehen. Auf einem anderen Theile im Be= trage von 639 Morgen ist das Gras des ersten Schnitts auf dem Halm verkauft worden und hat eine Einnahme von 1127 Rthlr. 21 Sgr. gewährt. Der Norgen hat also im ersten Schnitt für 1 Rthlr. 22 Sgr. 11 Pf. Gras geliefert, und wenn auch dieses

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Resultat den an eine gute Wiese zu machenden Forderungen noch nicht entspricht, so darf nickt außer Acht, gelassen werden, daß die dortige Bevölkerung sich duchschnittlich in großer Armuth befindet, also zumal in diesem Ihre der Noth nur zu höchst niedri⸗ gen Preisen kaufen kann, die Regierung ihr eben durch Ver⸗ mehrüng der Futter-Producton aufhelfen will, daß ferner der Grund und Boden, welcher in Wien umgewandelt worden, bis dahin nach 10jähriger Fraction nur 8 bis 190 Pfennige pro Morgen ertragen hat; endlich, daß die Wiesn, wie schon berührt worden, noch nicht vollendet sind. . k

Aus Königlichen Kassen sind für diese Arbeiten vom Mai 1842, wo sie in Angriff genommaä worden, bis zum Schluß des vorigen Jahres 732,749 Rihlr. verusgabt, wovon 130, 000 Rthlr. als Vor⸗ schüsse zur Staatskasse zurükfließen werden. Der größte Theil die⸗ ser Ausgaben kommt auf us Jahr 1846, wo die Arbeiten in der Tuchelschen Haide in grosem Umfange betrieben worden, um der

durch Mißwachs aufs äußrste heimgesuchten Bevölkerung der west=

lichen Kreise des marienwerder Regierungs- Bezirks Arbeit und da⸗ durch Brod zu beschaffen. Es betrafen diese Arbeiten hauptsächlich die Kanalisirung der Brahe und Rodung der dadurch künftig zu be⸗ rieselnden Walbflächen; die pecuniairen Resultate derselben werden erst in einigen Jahren hervortreten.

Provinz Westfalen. Das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster enthält folgende Bekanntmachung des König⸗ lichen Ober-Präsidiums der Provinz Westfalen vom 26. Juni: „Nachdem von des Königs Majestät schon früher bestimmt worden, daß in diesem Jahre auch bei der Landwehr ⸗Infanterie die Uebungen ganz ausfallen sollen, haben Se. Majestät, weiter unterm J. Juni c. zu befehlen geruht, daß auch für die Linien Truppen des 7ten und Sten Armee - Eorps nur zu den gewöhnlichen Divistons⸗ Uebungen die nöthigen Einleitungen getroffen werden sollen.“

Nhein-⸗Provinz. (Rh. Beob.) Die Verluste, welche die Korn-Spekulanten bereits erlitten haben und noch erleiden, hat die Besorgniß hervorgerufen, daß sie sich veranlaßt sehen möchten, nach der Aerndte oder vor derselben alles Getraide aufzukaufen, um, die Preise bestimmen zu können und auf diese Weise sich für ihre jetzigen Verluste zu entschädigen, so daß dann auch nach der ergiebigen Aerndte die Getraide Preise sich noch eine Zeit lang auf der gegenwärtigen Höhe erhalten würden. Um diesem Uebelstande vorzubeugen, ist am 3. Juli in Köln eine Anzahl ehrenwerther Männer zusammengetre⸗ ten, deren Absicht es ist, gemeinschaftlich zu möglichst billigen Preisen Getraide außukaufen und es später mit geringem Nutzen wieder ab⸗ zulassen, um den Spekulanten das Gegengewicht zu halten.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (A. 3.) Der Landrath von Unter⸗ Franken und Aschaffenburg hat in seiner Schluß⸗Sitzung am 28. Juni seinen Dank für die von Sr. Majestät dem Könige beschlossene Nechts⸗ pflege und Verwaltungs- Reform in nachstehender Weise ausge⸗ sprochen: . . ;

„Bevor der Landrath seine diesjährige Versammlung schließt, erachtet er es für eine ihm durch seine gesetzliche Stellung nicht minder, wie durch die alle seine Mitglieder beseelenden Gesinnungen der Liebe, Treue und An= hänglichkeit für die geheiligte Person des Allerhöchsten Landesherrschers, ge⸗ botene Verpflichtung, sich des hehren Tributs der Dankbarkeit allerehrfurchts⸗ vollst zu entledigen, welchen er Namens aller Bewohner des unterfränkisch= aschaffenburgischen Regierungs-Bezirkes für die denselben seit der kurzen Zeit seines letzten Zusammentritts in gleichem Maße wie den Bewohnern aller übrigen Kreise als Ausflüsse der landesväterlichen Fürsorge Sr. Ma— jestät des Königs zu Theil gewordenen vielen und großen segensreichen Wohlthaten zu zollen hat. Insbesondere ist es eine allenthalben von dem baverischen Volk mit Jubel begrüßte neueste Allerhöchste Maßnahme Sr. Majestät des Königs, welche der Landrath in Anbetracht ihrer unberechen⸗ baren Wichtigkeit für die allgemeine Wohlfahrt Baverns hier besonders hervorzuheben, und für welche er als Organ der Bewohner des unterfrän⸗ lisch-aschaffenburgischen Kreises den tiefgefühltesten und wärmsten Dank an den Stufen des Thrones allerehrfurchtsvollst auszusprechen nicht anstehen kann. Diese angedeutete Maßnahme ist: die von Sr. Königl. Majestät un- term 26. Mai l. J, als dem Tage, an welchem vor 29 Jahren durch Allerhöchst-

deren in Gott ruhenden Herrn Vaters Königl. Majestät das baverische Volk mittelst der Verleihung der Versassungs- Urkunde beglückt wurde, nach eingeholtem Gutachten Allerhöchstdero einsichtsvoller, die Bedürfnisse der Zeit mit schar⸗ fem, vorurtheilslosem Blicke erkennenden Räthe Allergnädigst festgesetzten Grundlagen einer neuen Gesetzgebung, betreffend das Verfahren in bürger⸗ lichen und peinlichen Rechtssachen, die denselben entsprechende neue Organi- sation der Gerichte und die damit in Verbindung stehende vollständige Trennung der Verwaltung van der Justiz in den äußeren Organen. Mittelst der Durchführung dieser umfassenden Maßregel, welche lange und tiefgefühlten Bedürfnissen die angemessene Abhülfe gewähren und in ihren Wirkungen auf die Wohlfahrt des bayerischen Voltsstammes von unermeßlicher Wichtigkeit sein muß, wird die schon durch so viele großartige Schöpfungen verherrlichte Regierungs-Epoche Sr. Königl. Majestät mit einem neuen unvergänglichen Denkmal volksbeglückender Re⸗ genten⸗Weisheit bereichert, wofür die spätesten Nachkommen die dankbare Erinnerung an den erhabenen Schöpfer noch bewahren werden. Der Land— rath, durchdrungen von dem Erkenntniß der hohen Wichtigkeit dieser neue⸗ sten Allerhöchsten Anordnung und sich die kaum aufzählbare Menge von sonstigen, der rastlos waltenden landesväterlichen Fürsorge Sr. Majestät des Königs zu verdankenden Wohlthaten vergegenwärtigend, erhebt seine dank erfüllten Blicke zur göttlichen Vorsehung, welche Bavern in einer in so vielfacher Beziehung verhängnißvollen Zeit mit einem solchen Landesherr= scher beglückte, und erfleht von ihr für Allerhöchstdenselben Heil, Glück und eine noch auf viele Jahre hinaus sich erstreckende Fortdauer seiner segens⸗ reichen Regierung.“

In Niederbayern ist die Getraide-Aerndte theilweise bereits im Gange und verspricht eine überaus gesegnete zu werden. Nicht in ganz Bayern ist die Witterung so ungünstig, wie sie in den letzten Wochen in München war; in mehreren Gegenden sah man noch dem Regen mit Sehnsucht entgegen.

Der Landrath von Ober⸗Bayern hat sich, wie aus dem Proto⸗ kolle desselben hervorgeht, auch mit einem Antrage in Bezug auf die Führung einer Eisenbahn von München an die österreichische Gränze beschäftigt. .

Se. Königl. Hoheit der Kronprinz ist am 2. Juli in Kissingen eingetroffen, wo in einigen Tagen auch Ihre Königl. Hoheiten der Kronprinz von Württemberg, die Erbgroßherzoge von Hessen und Baden und Se. Durchlaucht der Landgraf Friedrich von Hessen er⸗ wartet werden. ; .

Im Intelligenzblatt für Schwaben und Neuburg wird be kannt gemacht, daß durch Ministerial-Reskript vom 19. Juni kraft der gesetzlichen Grundbestimmungen für das Gewerbswesen von 1825 gestaͤttet ist, daß die Baumwollenweberei in den Landgerichts Bezir⸗ ken Buchloe, Tillingen, Donauwörth u. s. f. in gleicher Weise, wie Leinwandweberei, als freie Erwerbsart von den Landleuten betrieben

werde.

Großherzogthum Baden. (Schw. M.) Daß trotz der so herrlichen Aussicht auf eine reichliche Aerndte, die, was die Win⸗ tergerste betrifft, schon begonnen hat, die Früchte, namentlich Weizen, wieder fast auf den früheren hohen Stand der Preise hinaufgegan-= gen sind, wirkt auf die Mittelklasse der Bevölkerung sehr nachtheili ö Der kleine Geschäftsmann fann diesen unnatürlichen Zustand nicht mehr lange ertragen; Geschäfte und Baarzahlungen stocken. Die

Stimmung der Gemüther ist deshalb eine sehr getrübte zu nennen;