—
*
. *
§. 5. Zur allmäligen Tilgung der Schuld wird jährlich ein halbes * von dem Kapital-Betrage aller emittirten Kun. 2 den
insen der eingelösten Obligationen) verwendet.
. Außerdem steht der Gesellschaft eine allgemeine Kündigung der Obli— ationen mit Genehmigung Unseres Finanz-⸗Ministers, so jedoch, daß die
ückzahlun nicht vor dem 1. Januar 1852 erfolgen darf, zu. Die Bestimmung der jährlich zur Tilgung ;
das Protokoll führenden bekannt gemachten Termine, zu welchem Jedermann der Zutritt freisteht.
Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen, so wie einer all= zemeinen Kündigung derselben, erfolgt durch dreimalige, Einrückung in die öffentlichen Blätter (8. 160); die erste Einrückung muß mindestens drei Mo= j Die Einlösung der ausgeloosten Obligationen geschieht am 1. Juli jeden Jahres; die Einlösung der gekündigten Obligationen kann sowohl am 2. Januar als am 1. Juli
nat vor dem bestimmten Zahlungs-Termin stattfinden.
jeden Jahres stattfinden.
Die Rückzahlung erfolgt in beiden Fällen nach dem Nennwerthe gegen Auslieferung der Obligationen an deren Präsentanten. Die im Wege des Tilgungs- Verfahrens eingelösten 8 werden unter Beobachtung der oben wegen der Auslobsung vorgeschriebenen Jorm verbrannt. Diejeni⸗ gen, welche im Wege der Kündigung oder der Rückforderung (8§. 8) ein- gelöst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben. d rung der Tilgung wird dem für das Eisenbahn Unternehmen bestellten Kom⸗ missarius des Staats jährlich Nachweis geführt.
⸗ ommenden Obligationen geschieht durch . seitens der Direktoriums mit Zuziehung eines otars in einem 14 Tage zuvor einmal öffentlich
1412
) wenn fällige Zins- Coupons, ungeachtet solche gehörig zur Einlösung
2 e dn länger als un Monate unberichtigt bleiben;
b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn mit Dampfwagen oder anderen dieselben ersetzenden Maschinen länger als sechs Monate ganz aufhört; ; . ;
) wenn gegen- die Gesellschaft in Folge rechtskräftiger Erkenntnisse Schulden halber Execution vollstreckt wird;
) wenn die 9 S. 5 festgesetzte Tilgung der Obligationen nicht einge- alten wird.
ö den Fällen a., b. und . kann das Kapital an demselben Tage, wo einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden; im Falle d. ist dage— gen eine dreimonatliche e ist ef, zu beobachten.
Das Recht der Zurückforderung dauert aber in dem Falle a. bis zur Zahlung des betreffenden Zins⸗Coupons, in dem Falle b. bis zur Wieder- herstellung des unterbrochenen Transportbetriebes, in dem Falle . ein Jahr, nachdem der vorgesehene Fall eingetreten ist, das Recht der Kündigung in dem Falle d. drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der
/ Obligationen hätte erfolgen sollen.
/
Ueber die Ausfüh⸗
5. 5. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen amor⸗ tisirt werden, so wird gerichtliches Aufgebot nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen erlassen. Für dergestalt amortisirte, so wie auch für zerrissene 6 sonst . . gewordene, an die Gesellschast zurückgelieferte und gänzlich zu kassirende Obligationen werden neue dergleichen ausgefertigt.
§. 7. Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Ein⸗
lösung vorgezeigten Obligationen werden während drei Jahren nach dem
Zahlungs- Termin jährlich einmal von dem Direktorium der Gesellschaft,
behufs der Empfangnahme der Zahlung, öffentlich aufgerufen. Die Obli⸗ ationen, weiche nicht innerhalb 10 Jahren nach dem letzten öffentlichen ufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind werthlos, welches von dem
Direktorium unter Angabe der werthlos gewordenen Nummern alsdann öf— fentlich zu erklärren ist. Die Gen i af keinerlei Verpflichtung mehr.
§. 8. Außer dem im 8. 5 gedachten Falle sind die Inhaber der Obli—
6 berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesell⸗
chaft zurückzufordern:
*. ö.
Allgemeiner Anzeiger.
täten Halle oder Leipzig von Johannis dieses
Bekanntmachungen.
Jahres ab.
518 weise Jünglinge aus dem von Gersdorffschen Ge⸗ schlecht, nächst diesen ans anderen oberlausitzschen
adeligen Familien, nach ihnen aber auch bürger—
lichen Standes berechtigt;
geb. Schwebs zu Prenzlau, welche behauptet, seit dem 2 ein Stipendium für arme Fräuleins aus oberlau⸗ sitzschen adeligen Familien, vorzugsweise aus dem
von Gersdorffschen Geschlecht, von Johannis die—
ses Jahres ab.
l s . Der abwesende Gärtner Carl n Ebel, welcher sich im Frühjahr 1813 von seinem Wohnorte Prenzlau entfernt, wird auf Ansuchen seiner Ehegattin Wilhelmine
J. April 1815, bis zu welcher Zeit derselbe demnächst in Potsdam in Arbeit gestanden hat, von seinem Auf⸗
t hat wegen solcher Obligationen
§. 9. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird
sestgefetzt und verordnet:
a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Actionaire der Gesell— schaft vor.
b) Bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisen⸗ bahn und den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke verkaufen; dies bezieht sich jedoch nicht auf die, außerhalb der Bahn und der Bahn höfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Polizei- oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waaren⸗Niederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern soll⸗ ten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn und den Bahnhöfen erforder— lich sei oder nicht, genügt ein Attest des für das Eisenbahn -Unter= nehmen bestellten Kommissarius.
) Die Gesellschaft darf weder Prioritäts⸗Actien kreiren, noch neue Dar- lehne aufnehmen, es sei denn, daß für die jetzt zu emittirenden Obli— gationen das Vorzugsrecht ausdrücklich stipulirt werde.
4) Zur Sicherheit für das im S. 8 sestgesetzte Rückforderungs-Recht ist den Inhabern der Obligationen von der Berlin⸗Potsdam⸗Magdebur- ger Eisenbahn-Gesellschaft das Gesellschafts⸗Vermögen, namentlich die Berlin⸗Potsdam und die Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn dergestalt verpfändet, daß denselben die hypothekarische Eintragung auf die der
macht wird. Berlin, den 9. Juli 1847.
. von 2 ersolgt aber in diesem Falle, wie schon aus der Einla— Zum Genuß desselben sind vorzugs⸗ dung der Stamm- und Prioritäts-Actien-Inhaber von selbst folgt, pro Rata des Betrages der den Zeichnern
gehörigen Stamm- und Prioritäts⸗ Actien, was hierdurch berichtigend bekannt ge
Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen—
Gesellschaft ir en Immobilien gestattel worden ist. Die vorstehend unter bh erlassene Bestimmung soll jedoch auf diejenigen Obligationen sich nicht beziehen, die, zur Zurückzahlung fälli fn, nicht inner⸗ halb 6 Monaten nach Verfall zur Empfangnahme der Zahlung ge— hörig präsentirt werden.
S. 10. Alle in diesem Privilegium vorgeschriebene öffentliche Bekannt= machungen müssen in die Allgemeine Preußische, in eine zweite, in Berlin erscheinende und in die Magdeburger Zeitung eingerückt wer⸗ den. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die , . in den beiden anderen bis zu anderweitigen, mit Genehmigung Unseres Finanz⸗Ministers zu treffenden Bestimmungen. ̃
8§. 11. Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zins-Cou— pons, die jederzeit nach der Wahl der Berechtigten aus der Gesellschaftsfasse in Berlin oder Potsdam geleistet wird, kann kein Arrest bei der Gefellschaft angelegt werden. .
Zur Urkund dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhandig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch da— durch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewãährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. x ;
Gegeben Sanssonci, den 21. Juni 1847.
(L. 8.) Friedrich Wilhelm.
von Düesberg.“
Wien, 8. Juli. (Oesterr. Beob.) Die Gesammteinnahme des Per⸗ sonen- und Frachten⸗Verkehrs auf der Wien-Gloggnitzer Eisenbahn im laufenden Verwaltungsjahre übertrifft mit Ende Juni, trotz der vorherr⸗ schend gewesenen schlechten Witterung, dennoch jene des gleichen Zeitrau— mes vom vorigen Jahre. Es ist dies ein Beweis, daß diese Bahnlinie außer den ihr eigenthümlichen Vortheilen einer äußerst günstigen Lage rücksichtlich der reizenden Gegenden, welche sie durchschneidet, auch ei= nen durch nothwendige und rein kommerzielle Bewegungen bedingten Verkehr gesichert hat, der noch immer im Zunehmen begriffen ist, und der mit dem raschen Vorwärtsschreiten des Schienenweges gegen Triest und mit der Ueberwindung des Semmering durch die Dampfkraft, mit welcher Aufgabe die hohe Staatsverwaltung, dem Vernehmen nach, ihre Ingenieure gegenwärtig ernstlich beschäftigen soll, eine noch weit größere Entwickelung zu erwarten hat.
neten Frist macht den Actien« Inhaber aller ihm als solchem zustehenden Nechte verlustig. Zittau, am 2. Juli 1847. Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschast. Exner. ,,,,
. —
Literarische Anzeigen.
enthalte, aller angewendeten Mühe ungeachtet, leine Nachricht erhalten zu haben, hierdurch aufgefordert, sich binnen drei Monaten und spätestens in dem auf den g. Oktober er,“, Vormittags 113 Uhr, im Kam= mergerichte vor dem Terrn Kammergerichts - Rath von Rönne anstehenden Termine zu gestellen, um die wegen böslicher Verlassung neß, t Ehescheidungs⸗ Klage zu beantworten, widrigenfalls die bösliche Ver⸗ lassung für dargethan angenommen und auf Trennung der Ehe erkannt, auch der ausbleibende Ehegatte für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird. Berlin, den 26. Mai 1847. Das Ehegericht des Königl. Preuß. Kammergerichts.
681 Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu n, ,
Das im Wagrowiecschen Kreise belegene adelige Gut Chociszewo C. 16., gerichtlich abgeschätzt auf 29 059 Thlr. 19 Sgr., soll am 26. Jan uar 1848, Vor⸗ mittags um 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle sub⸗ hastirt werden. Tare, Hypothekenschein und Kaufbedin⸗ Jungen können in der Registratur eingesehen werden. BDie dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, als:
1) Adam von Daleszonski, 2) Jacob von Daleszonski, 3) Johann von Daleszynsti, 4) Casimir von Daleszonski, 5) Ignatz von Daleszynskti, ; 6) die verehelichte Marianna von Daleszunska, gebo⸗ rene von Zoltowska, und deren Ehemann, 7) die Josepha Christina von Daleszonska;,. 6) die Erben der verwittweten Justina von Daleszonska, geborenen von Bendkeweoka, 9) Pächter Casimir Dutkiewicz, ö 1095 Kaufmann und Kommerzienrath Wilhelm Queisser, 115 die Erben des Salomon Joseph Aschheim, werden hierzu öffentlich vorgeladen.
207 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 5. Februar 1847.
Das dem Destillateur Johann George Ferdinand Katsch gehörige, in der Marlgrasenstraße Nr. 94 hier= selbst belegene, im Hypothelenbuche des Königl. Stadt- gerichts von der Friedrichsstabt Val. 3. No. 178. ver, zeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 37,581 Thlr. 28 Sgr. 107 Pf. soll ;
am 5. Oktober 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.
208 Nothwendiger Verkauf.
. Wurtzerü 3 Berlin, den 20. Februar 1847. Das dem Küͤrschnermeister August Ludwig Bretsch
gehörige, hier in der Königsstraße Nr. 54 belegene und
im Hypothekenbuche von der Königs stadt Vol. II. No.
119. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu
7308 Thir. 22 Sgr. 8 Pf., soll
am 7. Ottober 1847, n, ,, 11 Uhr
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen⸗
Die dem Aufenthalt nach unbekannten Gläubiger, verwittwete Uhrmacher Funcke, Louise, geb. v. Pirch, und der Inspektor Georg Ludwig Beuster, jetzt dessen Erben, werden hierdurch bffentlich vorgeladen.
680 Bekanntmachung. . . ln den Unterzeichneten, als Kollatoren der Stif⸗ tung der Frau . von Gersdorff gebornen von Hohberg wird hierdurch belgnut gemacht, daß von dem Kommunal- Landtage im November dieses Jahres folgende von Gersdorffsche Stipendien zu verleihen sind, als:
1) ein Stipendium für Studirende auf den Universi=
761 bl
Alle diesfalls anzubringenden Stipendiengesuche müs⸗ sen spätestens bis zum 15. November d. J. nebst den vollständigen dazu gehörigen Zeugnissen an den unter⸗ zeichneten Landesältesten Grafen von Löben hierselbst eingereicht werden. Später oder ohne die erforderlichen Atteste eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Görlitz, den 3. Juli 1847.
Die Landstände der Königl. Preuß. Oberlausitz. Graf v. Löben.
6761 Oeffentliche Bekanntmachung. Im Namen Sr. Hoheit des Herzogs ze. Nachdem am (1sten d. M. die zweite Ausloosung von Schuldbriefen aus der geschlossenen dritten, durch die höchste Verordnung vom 24. Oktober 1845 kreirten An⸗ leihe der Landschaft des Herzogthums Gotha stattgefun— den hat und hierbei folgende 17 Obligatio8nen: aus Serie A. Nr. S6. aus Serie B. Nr. 387. aus Serie C. Nr. 574. 713. 884. 1138. 1306. 1888. 1913. 2010. 2419. 2825. 3229. 3246. 3276. 3357 und 3408. i Abzahlung bestimmt worden sind, so wird solches hierdurch zur bffentlichen Kenntniß gebracht. Gotha, am 5. Juli 1847. Herzoglich Sächs. Ober-Steuer⸗Kollegium. v. Henning. Heß.
1671 Bekanntmachung.
Da die hohen Erben des am 27. März 1846 zu Berlin verstorbenen Fürsten Otto Herrmann von Schön— burg auf Tempelhof dessen Nachlaß unter sich zu thei⸗ len ,,, ,. so wird dies mit Beziehung auf die
esetzlichen Bestimmungen der s§. 137 folg. Tit. 17. l J. d. A. L. R. zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Zugleich fordere ich diejenigen auf, welche dem Erb— lasser noch aus irgend einem Rechtsgrunde verpflichtet sind, sich binnen drei Monaten bei mir, als legitimir— ten General-Bevollmächtigten der hohen Erben, zu melden und sich ihrer Verbindlichkeit bei Vermeidung der Klage zu entledigen.
Gusow, den 6. Juli 1847.
Der Kammerrath Zippel.
678 — Stettin. Der Herr General-Postmeister hat unterm 26. Juni 1847 die Geneigtheit gehabt, dem Verein für pommersche Statistik für die offene oder un= ter Kreuzband von demselben abzusendende oder an ihn ae n Korrespondenz in seinen allgemeinen Ange—= legenheiten die Porto-Freiheit widerruflich zu ge— währen. Die Adressen der an den Verein einzusenden den Briefe müssen jedoch mit der Rubrik „Allgemeine Angelegenheiten des Vereins für pommersche Statistit in Stettin“ versehen werden. Der Vorstand des Vereins für pommersche Statistik.
Niederschlefsch⸗Märtische Eisenbahn.
In unsere Belanntmachung vom 26sten v. Mis, die Eröffnung einer, Zeichnung auf 2,306, 090 Thlr. fünf⸗ peo entig, Prioritäts-Obligationen betreffend, hat sich an der Stelle, wo von dem Falle die Rede ist, daß mehr als der vorgedachte Betra gffeichs würde, der Schreibfehler eingeschlichen, daß die Repartition pro Rata des Betrages der den Zeichnern gehörigen
Stamm⸗acen ersolgen soll. Die Repartition
bahn⸗Gesellschaft. 752 b]
Löbau-Zittauer Eisenbahn.
2 Da eine Anzahl Actien Lit. B. bis zu dem 1sten d. M., als dem Schluß— K. Termin für die erste Einzahlung à 5 Thli.,
' zurückgeblieben und uns von vielen Sei— 2 ten der Wunsch ausgedrückt worden ist, . WWzu gestatten, daß so fort volle Ein⸗ zahlungen mit 25 Thlr. pro Stück geleistet werden können, so zeigen wir hierdurch an, daß wir bereit sind,
von heute ab bis incl. den 15. d. M. volle Einzahlungen von
25 3 3 Rt ; 6 Fg 9e. * Thlr. auf Löbau⸗Zittauer Eisenbahn-Ac— tien Litt. B., die vom tsten an mit 5 H jährlich verzinst werden, gegen Ausstellung von Interims— Quittungen anzunehmen, welche in einem baldigst zu bestimmenden Termine gegen die Actien-Dokumente ausgetauscht werden sollen. . ö
Die Zahlungen können nicht allein hier auf unse— rem Haupt⸗-Büreau, sondern auch bei den
Denen A. H. Heymann C Co. in Berlin
Vetter C Co. in Leipzig,
G. Meusel C Co. in Bresden, ; welche zur Ausstellung der Quittungen von uns ermäch⸗ tigt sind, geleistet werden. .
Im Uebrigen bemerken wir, daß die Einzahlungen der Relhe nach berücksichtigt werden sollen, und uns vorbe— halten bleiben muß, erstere nöthigenfalls vor dem 15ten d. M. zu schließen.
Zittau, den 5. Juli 1847. ĩ Direktorium der Löbau-Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschast.
von Nostitz, Vors.
8
760 b . Eisenbahn. Zei da zehnten
und letzten Einzah⸗
lung auf die Loebau⸗ Zittauer Eisenbahn⸗ Ae— htien sind bis zum Schluß f Termine, den 1. Juli a. «, auf die nachbemerkten Nummern der bei der ausgegebenen 122
Loebau⸗Ziltauer
64 W 257 7 2 23
31
Einzahlung Stück Interims-Actien: Nr. 551 bis mit 75. 589 bis mit 96. 608. 610. 614. 615. 619. 3101 bis mit 26. 7577 und 78. 7835. 9099 und 9100. 9502 und 3. 11496 und 12186. die , . nicht geleistet worden.
neunten
In Gemäßheit §. 16. der Gesellschafts-Statuten wer= den daher deren Inhaber hiermit aufgefordert, die un terlassene Einzahlung unter Zuschlag der nach 8. 15. der erwähnten Statuten verwirkten 10 (1 Thlr. für die Actie, mithin mit 10 Thlr. 3 Sgr. für das Stück, längstens bis zum
16. Au gu st a. c., ; Abends 3 2 im . bes unterzeichneten Diree- torii, nachträ u leisten. /
Bas duell un dieser Zahlung innerhalb der bezeich=
16771 ; So eben ist ausgegeben: 8 X ö 16 * . Der erste Vereinigte Preu— — 6 16 e * . ßische Landtag in Berlin 129577 02 . 1847. 9te und 10te Lief. (20 Druckbogen in größtem 8. Format.) Enthaltend die Landtags Verhandlungen nach den stenographischen Außeichnungen vom 31. Mai bis 7. Juni. Preis à Lief. 20 Sgr.. . In 16 Tagen wird Lief. 11 und 12 die Presse ver— lassen. . ö. Ein vollständiges Namen- und Sachregister wird der Schlußlieferung beigegeben werden. Berlin, den 10. Juni 1847. Karl Reim arus. C(Gropiussche Buch- und Kunsthandlung), Königl. Bauschule 12.
759 b
In . auf dem Anhaltischen Eisenbahnhofe in Berlin entwendeten Portefeuille hat sich auch neben an— deren Werthpapieren und Baarschaften ein unliniirter Kreditbrief befunden, der von den Herren Schley Co. in Libau zu Gunsten des Herrn Kammerherrn Alexander Baron von Simolin auf die Herren Gebr. Veit C Co. in Berlin und Herren M. A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. M. am 22. April 4. Mai 34 . nigen Mißbrauches wird dieser Diebstahl zur allgemei⸗ nen Kenniniß gebracht und zugleich der Kreditbrief selbst hierdurch gänzlich annullirt.
1817 ausgestellt ist. Zur Verhütung etwa—
6821 ;
Nach freundschastlichen Uebereinkommen ist un— ser Ed. Bote mit dem 1. Juli d. J. aus den unter der Firma:
Ed. Bote C G. Bock in Berlin und
Breslau
von uns hisher gemeinschafilich geführten Musika— lien! und Kunst-Handlungen ausgeschieden, und wird unser G. Bock, der zugleich sämmtliche Ac— tiva, wie Passiva beider Handlungen übernom- men hat, solche unter der bisherigen Firma für eine alleinige Rechnung ungestört sortführen.
Berlin, den 7. Juli 1847.
Ed. Bote C G. Bock.
762
. Abreise von hier nach Frankfurt a. O.
sage ich allen lieben Freunden und Belannten nah und
sein ein herzliches Lebewohl. Zriesack, den9. Juli 1847. Verwittw' Postfecretair Louise Gerth, geb. Noësl.
1. Seifensiedergeselle Rudolf Krebs ist im April v. J. von Blasewißz, seinem damaligen wesentlichen Aufenthaltsorte abgereist, in der Absicht, mehrere Jahre zu wandern. Wenn nun aber von ihm zeither nicht die geringste Nachricht eingegangen ist, so fordere ich, als fen General-Bevollmächtigter, ihn, oder wer sonst Kenntniß davon haben sollte, hierdurch öffentlich auf, mir seinen dermaligen Aufenthaltsort anzuzeigen.
n, am 6. Juli 1847. ; Dresden, 8 Ado. Karl Winter.
—
Das Abonnement beträgt:
2 Rthlr. sür I Jahr. 1 Rthlr. — Jahr. 8 Kthir. — 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.
Sei einzelnen Nummern wird
der Bogen mit 21 8gr. berechnet.
Allgemeine
Preußische Zeitun
191.
9 / —
3 nhalt.
Amtlicher Theil. . ĩ 5
Inland. Berlin. Allgemeine Verfügung, das Verfahren bei Kassen— Defeften betreffend. — Bie christlichen Lehrer in jüdischen Schulen. — zrovinz Pommern. — Provinz Schlesien. Görlitz. Arbeiter= Tumult. — Rhein⸗Provinz. Die Wein⸗-Aerndte. — Die düsseldorfer Dampfschifffahrts⸗-Gesellschaft. — Hagelschlag.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Die Gesetz— Revision. — Die Militair-Aerzte. — Die Aerndte. — Kissingen. — Professor Geijer 4. — Königreich Sachsen. Die Reform des Strafverfah— rens. — Großherzogthum Baden. Versammlung des schwarzwal⸗ der Gewerbe⸗Vereins. —-Großherzogthum Hessen und ber Rhein. Garnison⸗Wechsel in Mainz. — Großherzogthum Sach sen⸗Wei⸗ mar. Auslieferungs-Vertrag mit Belgien. — Fürstenthum Schwarz burg-Sondershausen. Eröffnung des Landtags. — Freie Stadt Frankfurt. Veränderungen im Postwesen.
Oesterreichische Monarchie. Klagenfurt. Landtag. — Von der galizischen Gränze. Vermischtes.
Frankreich. Paris. Hofnachrichten. — Annahme verschiedener Lokal— Gesetzentwürfe in der Pairs⸗-Kammer. — Beschlagnahme von Zeitungen.
— Weitere Berichte über die Gefechte in Marokko. — Vermischtes. — Schreiben aus Paris. (Fortsetzung der Diskussion über die Beniersche Sache bei Gelegenheit des Kriegsbudgets; Anleihe⸗-Gesetzentwurf.) .
Großbritanien und Irland. London. Installation des Prinzen Albrecht zum Kanzler in Cambridge. — Termin der Parlaments-Verta—= gung. — Die Staats-Einnahme des letzten Quartals.
Schweiz. Kanton Bern. Berathung des Hochschul-Gesetzes. — Kanton Graubündten. Errichtung einer Straf⸗Anstalt. — Fürsten⸗ thum Neuenburg. Wahlen. — Von der Schweizer Gränze. 3 Bürgerkrieg. — Vom Bodensee. Dampsschifffahrts-Ver⸗ bindung.
Italien. Rom. Partei⸗Umtriebe.
Spanien. Schreiben aus Madrid. (Nachrichten aus Portugal; Nie⸗ derlage der Karlisten; der Infant Don Francisco de' Paula; Ver—= mischtes.) .
Handels- und Börsen⸗-Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Steuer-Aufseher Grzemba zu Podzameze im Großher⸗ zogthum Posen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg— Schwerin ist nach Neu-Strelitz abgereist.
,
Das aus dem künstlerischen Nachlasse Schinckel's gebildete Mu— seum in der Königlichen Allgemeinen Bauschule ist der noth— wendigen Reinigung wegen bis zum 2. August d. J. geschlossen. Vom 3. Angust ab ist dasselbe wieder jeden Dienstag und Freitag von 11 bis 1 Uhr geöffnet, gegen Einlaßkarten, welche entweder zu einem einmaligen Besuch berechtigen, oder an Architekten behufs ihrer Stu— dien für einen längeren Zeitraum ertheilt werden. Anmeldungen dazu werden bei dem Portier der Königlichen Allgemeinen Bauschule unter der Adresse: „An die Kustoden des Schinkelschen Museums“ ab— gegeben.
Berlin, den 11. Juli 1847.
von Pommer⸗Esche.
Wegen nöthiger Reinigung der Dampfmaschine können die Fon— tainen in Sanssouci am Tienstag den 13ten und Donnerstag den 15ten d. M. nicht in Thätigkeit gesetzt werden.
Sanssouci, den 10. Juli 1847.
Königl. Garten-Intendantur.
Be annt in g chung.
Obwohl das korrespondirende , bereits in früheren Be⸗ kanntmachungen, zuletzt unterm 24. März d. J. darauf aufmerksam gemacht worden ist, wie nothwendig es sei, daß auch bei den soge⸗ nannten Stadt- Briefen (Briefe, welche der Stadtpost zur Besorgung an hiesige Einwohner übergeben werden) der Adressat deutlich und bestimmt und dessen Wohnung genau nach Straße und Hausnummer angegeben werde, so unterbleibt dies doch noch immer bei einer nicht unbedeutenden Zahl von Briefen, deren Bestellung dadurch erschwert und verzögert, zuweilen auch ganz unthunlich gemacht wird. Damit dergleichen Briefe, welche als unbestellbar sich ergeben, nicht vernichtet zu werden brauchen, werden die Absender, welche nicht im Stande sein sollten, den Adressaten und dessen Wohnung genau und mit Sicherheit zu bezeichnen, hierdurch wiederholt aufgefordert, wenigstens ich, als Absender und ihre Wohnung auf der äußeren Rückseite des
riefes zu vermerken, damit ihnen solche Briefe erforderlichen Falles zurückgegeben werden können.
Berlin, den 28. Juni 1847.
General⸗Post-Amt.
Angekommen: Der Hof-Jä . . . 96 f- Jigermeister von Pachelbl-Gehag, Abgereist: Der General ⸗Majo 9 Artillerie⸗Inspection, von Jenichen, , der 2ten l 2. , 7 i ,,, Gesandte und be— vollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf vo nach London. ; f von Westmorland,
Berlin, Montag den 121 Juli
Der Präsident des Haupt⸗Bauk⸗Direltoriums, von Lamprecht, nach Karlsbad.
Der evangelische Bischof und General-Superintendent der Pro— vinz Brandenburg, Dr. Neander, nach der Uckermark.
Uichtamtlicher (Theil. Inland.
Berlin, 10. Juli. Das Justiz-Ministerialblatt ent— hält folgende allgemeine Verfügung, das Verfahren bei Kassen-Defek⸗— ten betreffend:
„Nach §. 30 der Instruction für die Königliche Ober-Rechnungs Kam— mer vom 18. Dezember 1824 sind die Gerichte verpflichtet, Erkenninisse ge⸗ gen untreue Kassenbeamte, deren Betrug nicht bei der Rechnungs-Revision entdeckt worden ist, der Ober Rechnungs- Kammer in Abschrift mitzutheilen. Diese Bestimmung ist zur Erleichterung der Gerichts-Behörden durch spätere Anordnungen dahin modifizirt worden, daß sie nur diejenigen Erkenntnisse, welche gegen die bei den Justiz-Salarien-Kassen angestellien Beamten er— gehen, der Ober-Rechnungs Kammer in Abschrift einzureichen, in Betreff der übrigen Kassenbeamten aber derselben blos Anzeige davon zu machen haben, sobald wegen der verübten Defekte rechtskräftig erkannt worden ist, wobei jedesmal hinzugefügt werden muß, welcher Verwaltungs-»Behörde die Ausfertigung des Erkenntnisses und unter welchem Datum dieselbe mitge⸗ theilt worden ist.
Die Verordnung vom 24. Januar 1814 über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kassen- und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte (Ges. S. S. 52 ff.) hat in dieser Beziehung anderweitige Anordnungen nothwendig gemacht, und es ist demzufolge auf den Antrag der Ober- Rechnungs⸗Kammer mittelst Beschlusses des Königlichen Staats -⸗Ministeriums vom 11ten d. M. die Bestimmung getroffen worden:
1) daß der Ober-Rechnungs-Kammer von der dem betreffenden Kassen⸗
Beamten vorgesetzten Behörde jedesmal sofort Anzeige gemacht wer=
9 . sobalb ein Kassen⸗ oder sonstiger Defekt entdeckt worden
ist, un
2) daß ihr der motivirte Beschluß, welcher nach §. 4 ff. der Verordnung vom 24. Januar 1814 über jeden Defekt abgefaßt werden muß, gleich dann, sobald derselbe vollstreckbar gewerden ist, von der Be⸗— hörde, welche den Beschluß abgefaßt hat, mitgetheilt und bei Einrei—⸗ chung der Rechnung, in welcher der Defekt zuerst erscheint, nur darauf
Bezug genommen werden soll.
Dagegen soll es für den Fall, daß demnächst noch eine gerichtliche Untersuchung hinzutritt, genügen, daß, wenn wegen einer Rechnungs- Posi— tion auf ein gerichtliches Erkenntniß Bezug genommen wird, nur der Tenor desselben mit Weglassung der Entscheidungsgründe beigefügt werde, der Ober-Rechnungs Kammer aber vorbehalten bleiben, in einzelnen besonde⸗ ren Fällen auch die Mittheilung der Entscheidungsgründe einzufordern. Eben so soll die von den Gerichten zu erstattende Anzeige von dem Erlaß eines solchen Erkenntnisses wegfallen.
Sämmtliche Gerichtsbehörden haben diese Bestimmungen in vorkom— menden Fällen zu beachten.
Berlin, den 30. Juni 1847.
Der Justiz⸗-Minister Uhd en.
Berlin, 10. Juli. Bei den Berathungen der Herren- Kurie des Vereinigten Landtags über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend, richtete Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen am 16. Juni, als über die Anstellung der Ju— den an Universitäten, Gymnasien und anderen Schulen diskutirt wurde, an den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angele⸗ genheiten die Frage: Sind bei den jüdischen Schulen, welche in Berlin errichtet wurden, christliche Lehrer angestellt? Der Minister antwortete: Nein, blos jüdische. In mehreren Zeitungs⸗ Inseraten hat man sich seitdem die Mühe gegeben, diese Antwort als unrichtig nachzuweisen. Wenn von jüdischen Schulen die Rede ist, so kann man darunter 1) öffentliche jüdische Schulen ver⸗ stehen, wie es deren seit 1833 in der Provinz Posen viele und in den übrigen Landestheilen seit 1842 einige giebt; 2) Privatschu⸗— len, welche von den jüdischen Synagogen⸗Gemeinden er⸗— richtet und unterhalten werden, deshalb auch im Gegen⸗ satze zu anderen Privat-Schulen als öffentliche Ge⸗ meinde-Schulen betrachtet werden können; 3) Privatschulen, welche einzelne Unternehmer auf den Grund besonderer Konzessionen anlegen. Bei den zuletzt genannten Schulen kann nicht von einer Anstellung, sondern nur von einer Annahme der Lehrer die Rede sein. Bei den Gemeinde-Schulen erfolgt zwar die Anstellung nicht als ein von dem Staate genehmigter Akt, allein der Gemeinde -Vorstand kaun sich doch den Lehrern gegenüber entweder zu einer dauernden Anstellung verpflichten oder ein⸗ zelne zur Aushülfe blos gegen Remuneration annehmen. Bei den öffentlichen jüdischen Schulen werden Lehrer mit Geneh— migung des Staats förmlich angestellt. Wenn nun von der An— stellung der Lehrer im Allgemeinen die Rede ist, so denkt Jeder vorzugsweise an die ordentlichen Lehrer einer öffentlichen oder Gemeinde-Schule, nicht an die technischen Lehrer für den Ge⸗ sang, das Zeichnen u. s. w., welche selbst an christlichen Schulen in der Regel nur auf Kündigung angenommen werden. Würde nun die Frage aufgeworfen, ob an öffentlichen jüdischen Schulen auch christ⸗ liche Lehrer angestellt seien, so müßte diese Frage verneint werden, wobei jedoch die Verwendung christlicher Lehrer für technische Fächer nicht ausgeschlossen sein würde. Solche öffentliche jüdische Schulen bestehen zur Zeit in Berlin nicht. Die Frage Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen konnte daher auch nur auf die in Berlin bestehenden jüdischen Gemeinde⸗Schulen und deren ordentliche Lehrer bezogen werden, da nur diese Schulen, nicht aber die konzessionirten Privatschulen einzelner Unternehmer, in geordneter und dauernder Verfassung errichtet sind. Solcher jüdischer Gemeinde⸗Schulen giebt es nach dem Adreß⸗Kalender für die Königlichen Haupt- und Resi⸗ denzstäbte Berlin und Potsdam für das Jahr 1847 Seite 344 drei. An dem Schullehrer-Seminar unterrichten hiernach neben einem Di⸗ rektor nur fünf Lehrer, sämmtlich Juden. Ist außer denselben noch ein christ⸗ licher Lehrer für naturwissenschaftlichen Unterricht angenommen, wie
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es geschehen sein soll, so konnte eine solche bisher nicht bekannt ge⸗ wordene Annahme anf die Beantwortung der oben angegebenen Frage von keinem Einfluß sein. An der jüdischen Knabenschule unterrichten neun und an der jüdischen Mädchenschule sechs, sämmtlich jüdische Lehrer, neben welchen zwei christliche Lehrer, blos in technischen Fichern, nämlich im Gesange und Zeichnen, Unterricht gegen Remu⸗ neration ertheilen. Der Minister der geistlichen, Unkerrichts und Medizinal-Angelegenheiten konnte daher die an ihn gerichtete Frage nur mit Nein beantworten, da die Frage sich nur auf die jüdischen Gemeinde-Schulen in Berlin und die an denselben angestellten ordentlichen Lehrer beziehen konnte.
Provinz Pommern. Stralsund, 5. Juli. Auf den in diefem Jahre im stralsunder Regierungs⸗-Bezirk abgehaltenen Ne⸗ monte⸗Märkten wurden zum Verkauf f ir, 673 Pferde; gekauft wurden: 189, für die Summe von 15,435 Rthlr. Der gezahlte höchste Preis war 170 Rthlr., der Durchschnittspreis circa 977 Rthlr.
Provinz Schlesien. Aus Görlitz wird vom 3. Juli ge⸗ meldet: Heute Abend um 6 Uhr kamen sämmtliche Arbeiter der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn — gegen 1000 Mann — von der Strecke zwischen Markersdorf, Pfaffendorff und Schlauroth hinein in die Stabt, indem sie Auszahlung von dem Entrepreneur Schulz forderten. Derselbe hatte nämlich den Leuten schon seit geraumer Zeit Prämien versprochen, damit sie um so fleißiger arbeiten möchten; er will auch theilweise an mehrere Schachtmeister dergleichen gezahlt, jedoch die Arbeiter wollten nichts bekommen haben und behaupteten, daß ihnen der Lohn verkürzt worden sei. Am Gasthof zur Stadt Leipzig empfing die auf der bautzener Straße im hellen Haufen An⸗ ziehenden der Königliche Landrath, konnte jedoch nicht verhindern, daß sie noch in die Stadt kamen und vor den Gasthof zum Hirsch ger wo der ꝛc. Schulz wohnt. Hier kam auch noch der Herr Ober⸗ Bürgermeister dazu, der mit dem Herrn Landrath die Leute endlich durch die Versicherung zum Abzug und Auseinandergehen veranlaßte, daß ihnen künftigen Mittwoch ihr Recht zu Theil und ausgezahlt werden sollte, was auch Schulz versprach. Es werden nun Maßre⸗ geln getroffen werden, um einem ähnlichen Tumulte unter allen Um— ständen vorzubeugen.
Nhein⸗Provinz. (Köln. Ztg.) Die Traubenblüthe hat durch die letzten warmen Tage einen raschen und glücklichen Verlauf erhalten; wo man bereits das Lichten der künftigen Beeren durch eine bekannte Krankheit vermuthete, hat sich diese Besorgniß als grundlos herausgestellt; ja, man hätte sich dazu Glück wünschen können, wenn der sogenannte Wolf, welcher in anderen Jahren der Traubenblüthe so verderblich wird, diesmal größere Opfer gefordert hätte; der Ab⸗ fall ist nämlich nur sehr unbedeutend, an den meisten Stellen gar nicht vorhanden. Mit Gewißheit kann angenommen werden, daß, nach dem gegenwärtigen Stande der angesetzten Früchte zu urtheilen, die Lese diefes Jahres an Menge des Produktes jene des vorigen Jah— res, die gleichwohl bekanntlich zu den reichsten Herbsten gehörte, um ein ganzes Drittel übertreffen wird. Was die Aussichten auf die Güte des diesjährigen Erzeugnisses betrifft, so ist die Hoffnung, einen guten Mittelwein zu erhalten, gegründeter, as die ausgezeichnete Qualität des letzten Herbstes zu erreichen. Die Vegetation der Rebe ist im Vergleiche mit dem vorigen Jahre um acht Tage zurück, und wenn auch eingeräumt werden muß, daß der feuchtere Charakter dieses Sommers das Fortwachsen und die Zeitigung der Beeren mehr befördern werde, als die nachtheilige Trockenheit des vorigen Som⸗ mars, welche einen Stillstand des Wachsthunis von drei Wochen ver⸗ ursacht hatte, so muß doch erwogen werden, daß die bedeutende und andauernde Hitze des gedachten letzten Jahrganges der Erde einen hohen Gead von Wärme mitgetheilt hatte, vermöge welcher bei spä⸗ ter eingetretener feuchter Witterung die Reife nicht nur sehr schnell, sondern auch sehr vollkommen erfolgte. Weil der Güte des Pro⸗ duktes die außerordentliche Menge desselben in diesem Jahre gleich⸗ falls entgegensteht, so kann die nächstkünftige Lese nur unter beson⸗ ders günstigen Witterungs⸗-Verhältnissen eine ausgezeichnete Qualität liefern. Aber auch eine mittlere Güte ist höchlich willkommen; der Genuß wird wegen der Menge und Wohlfeilheit allgemeiner sein, und da die Vertreter anderer Productions⸗Zweige durch die reichen Körner⸗, Futter⸗ und Obst⸗Aerdten die Mittel zum Kaufen erhalten, so wird die Fülle und Billigkeit des Weines, in Verbindung mit an⸗ deren günstigen Umständen, die Drangsale eines fast in der neuesten Geschichte beispiellosen Nothjahres in kurzem vergessen lassen.
Das neue, prachtvolle Dampfbeot der Düsseldorfer Gesellschaft „Joseph Miller“ hat seine erste Fahrt den Rhein hinauf und hinab glücklich vollendet. Den Namen trägt es von seinem Erbauer, Chef der bekannten Firma: Miller, Ravenhille und Comp. zu London, wel⸗ cher sich diese ehrende Auszeichnung als Sporn hat dienen lassen, in dem Schiffe etwas ganz Vorzügliches zu liefern. Es ist dies das dritte Schnellschiff der Düsseldorfer Gesellschaft, welche bisher in der „Concordia“ und der „Stadt Elberfeld“ zwei der besten Dampfer auf dem Rheine besaß. Ueberhaupt besteht die Düsseldorfer Flotte jetzt aus neun Schiffen, wozu, nach dem Beschlusse der letzten Generalversammlung vom 8. Mai, vielleicht bald noch ein zehn⸗ tes kommt; sieben davon sind aus Eisen erbaut („Elisabeth“, „Ma⸗ thilde“, „Victoria“, „Stadt Bonn“ und die schon genannten drei), zwei dagegen noch von Holz („Gutenberg“, „Herzog von Nassau“) und deshalb zum Verkaufe oder Umbau bestimmt. Im Jahr 1846 hat die Gesellschaft 740 Reisen (hundert mehr als 1845) ausgeführt und nahe zu 380,009 Rthlr. eingenommen. Dies glückliche Resultat hat die Auszahlung von 15 Rthlrn. Dividende für jede Actie (200 Rthlr.) möglich gemacht; außerdem konnte, nach Bestreitung sammt licher Ausgaben, ein Rest von mehr als 47,000 Rthlr. dem Reserve⸗ Fonds überwiesen werden. .
Zu Bonn fielen am 7. Juli, einige Minuten vor 1 Uhr Mit⸗ tags, aus einer rasch vorüber ziehenden Gewitterwolke g shleßen von der Größe der Taubeneier, manche waren noch größer. ie Hagel waren eigenthümlich gestaltet; sie hatten die Form flachge⸗ ; drückter Kugeln. Wenn man dieselben burchschnitt, so zeigten sich im Innern konzentrische Ringe, abwechselnd aus durchsichtigem und un ⸗ durchsichtigen Eise bestehenb. Mei bemerkte man fünf solcher ring. förmiger Schichten. (Bieselbe Bilbung hatten die am 25. Mai in
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