1847 / 199 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

laube bedürfenden aktien Staatsdienen unbeding: zur. Stan r. , keit der Win entscheidet. Ferner ist die aftive und passive Wahlbe⸗ rechtigung möglichst ausgedehnt. Sben, so bezieht sich der Abschied 2. die Vereinbarung über das Verh ltniß der Domainen zu dem Staatshaushalt, woburch diesen schwierige Gegenstand endlich zu bei= derseitiger Jufrieden heit seine Erledigung sindet.

amburg. (Köln. Ztg.) Es werden ̃ re, m n, zu 2 * chen Telegraphen ber ble Mündungen der Elbe uno Weser, so wie die bei⸗ Ce n ngen Handelsplätze Nord⸗Deutschlands, mit einander in Ver bindung bringen soll. Der hohe und schöne Thurm auf dem Gebäude ber vereinigten Posten, der die Krone unserer Telegraphen-Linie bil⸗ den sollte, ist nun überflüssig und zu diesem Zwecke nutzlos. Die ieftro-magnetische Telegraphen⸗Linie zwischen Bremen und Bremer; hafen kostete etwa 16, 0) Rihlr. (für 8 Meilen); die Anlage rentirt vortrefflich. Es werden durchschnittlich 12 Nachrichten im Tage ge⸗ eben, d. h. von S Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends. Für 10 Worte und darunter zahlt man 24 Grote, für 15 20 Worte 49 Grote. für Mittheilungen außer der angegebenen Geschãftszeit das Doppelte. Der Amerikaner Robinson, welcher sich jetzt hier aufhält, macht sich anheischig, die Verbindung zwischen Hamburg. Curhafen und Bremer⸗ hafen für 20,900 Dollars herzustellen, von den Actien zu 500 Dol—

lars sind bereits einige gezeichnet.

Freie Stadt Frankfurt. (A. 3) In der nächsten, im kommenden August stattfindenden Versammlung des gesetzgebenden Körpers soll zum erstenmal die Oeffentlichkeit der Verhandlungen zur Anwendung kommen, nachdem nunmehr alle Vorbereitungen dazu ge⸗ troffen sind. Ueber die Einführung des öffentlich⸗mündlichen Gerichts= verfahrens werden von einer Senats ⸗Kommission eifrige Berathungen gepflogen. Ueber das Resultat lassen die gewichtigen, für Oeffentlich⸗ eit und Mündlichkeit sprechenden Gründe und die neuesten Vorgänge in den Nachbarstaaten wohl kaum einen Zweifel übrig. Unter den nächssen Berathungs⸗-Gegenständen für die gesetzgebende Versammlung befindet sich auch die Erzichtung einer höheren Gewerbsschule.

Oesterreichische Monarchie.

Pesth, 11. Juli. Die Aerndte ist im ganzen Lande im Gange und hin und wieder schon beendigt. Laut einstimnigen Nachrichten, herrscht überall reicher Segen, und man hat in Quantität und Qua- lität eine außerordentliche Ergiebigkeit zu erwarten. Die Witterung ist für die Aerndte die erwünschteste. Nichtsdestoweniger gehen die Preise der Cerealien auf den verschiedenen Märkten des Landes nicht in entsprechendem Verhältnisse zurück, ja vielmehr sind sie in den letzten Tagen etwas gestiegen. Die Hauptursache mag aber darin liegen, daß, da die Landleute mit dem Schnitt beschäftigt sind, die Zufuhr nicht bedeutend ist und die alten Vorräthe in den, Städten aufgeräumt werden. Auch die Kartoffeln zeigen sich sehr schön, und der Weinstock verspricht bis jetzt eine reiche Aerndte.

Krakau, 17. Juli. Zur Erleichterung und Beförderung des Verkehrs wird in der Stadt Chrzanow ein Kontrollamt provisorisch aufgestellt, welches zugleich die Kommerzial-Waarenstempelung, die Verzehrungs-Steuer-Bolettirung und Erhebung, die Ausfertigung von ErsatzBoletten und Versendungs⸗ und Bezugskarten zu besorgen haben wird. Die Wirksamkeit dieses Amtes beginnt mit dem ersten

August. . e 6

Pairshof. Sitzung vom 13. Juli. Der Vertheidiger Parmentier's, Herr Benoit⸗ Champ, nahm für seinen Klienten in folgender Weise das Wort:

„Eine beredtere Stimme, als die meinige, sollte Parmentier's Verthei digung vor Ihnen führen, aber Herr Berrver war außer Stande, dies ihm übertragene Amt zu übernehmen. In den ersten Worten, die ich zu Ihnen sprechen werde, liegt die ganze Vertheidigung Parmentier's. Was hat er gesagt? Eine Geldsumme wurde gefordert. em sollte sie zugestellt wer⸗ den? Sollte sie aus den Händen des General Cubieres in jene des öffent— lichen Beamten übergehen? Darüber bestand ein Zweifel, und dieser Zwei⸗ fel bestände noch ohne die Katastrophe, die Sie heute erfahren haben.“ Der Vertheidiger suchte zu beweisen, daß die erste Idee der Bestechung nicht von Parmentier ausgegangen sei. Er bezog sich zu diesem Zwecke auf das ihm Geschriebene, welches dahin lautete, daß Opfer nöthig seien, um einen Vermittler zu interessiren, der den traurigen Muth habe, einen Preis auf seine Dienste zu setzen. Der Vertheidiger fuhr sodann fort: „Der Akt vom 5. Februar wurde unterzeichnet; nicht an Pellapra wandte sich jetzt Parmentier, sondern an Cubieres. Man läßt Parmentier das Opfer von 25 Actien bringen; aber diese Zahl genügt nicht, sie muß verdoppelt wer—

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den. Man schreibt an ihn, daß man gedrängt werde; stets ein Mittels- mann, stets Zweifel, die Sie begreifen werden, von Seiten Parmentier's. Man erklart ihm, daß man 56 Actien bedürfe. Was antwortet Par= mentier? Daß er die 25 Actien auf, seinen Theil nehmen werde. Parmentier geht nach Paris, um nachzuforschen, ob die Bestechung versucht worden sei. Mit Cubieres und Renault geht er zum Mi nister, und nach der Unterredung sagen sich Parmentier und Re— nault, daß der Mittelsmann eine Komödie gespielt habe, um sich mehr Actien zulegen zu lassen, als bis dahin gefordert worden waren. Dennoch giebt Parmentier nach, weil er ein lebhastes Interesse an einem Geschäfte nahm, in welches einer seiner Freunde theilweise sein Vermögen eingelegt hatte. Später verweigerte er die Erfüllung der übernommenen Verpflichtung. Ich habe diese Handlung nicht zu beurtheilen, aber bei dem Argwohn, der in ihm entstanden, kann man begreifen, daß er zögerte. Uebri— gens erklärt er, nie an die Bestechung des Ministers geglaubt zu haben; er konnte sich also für den Geprellten halten. Hierin liegt das ganze Ver— fahren; dies ist der Gedanke, welcher Parmentier stets beherrschte. Ich kann für ihn nicht Ansprüche geltend machen, wie sie eben (für General Tubieres von dessen Vertheidiger) geltend gemacht wurden; aber ich setze Vertrauen in die Gerechtigleit des Pairshofes und hoffe, daß man Parmentier entlas⸗ len wird, ohne daß ihn eine Verurtheilung niederbeugt.“ General- Prokurator: „Meine Herren Pairs! Ich will die Debatten nicht verlängern, aber ich muß gegen die vom Vertheixiger des General Cubieres kundgegebenen Hoffnungen protestiren. Wie, meine Herren? Die Bestechung ist verübt

worden. Ein Pair von Frankreich ist es, der strafbare Handlungen began—

gen, der sie mit voller Kenntniß der Sache begangen hat, und man wollte

ihn freisprechen? Es wird behauptet, der erste Gedanke an Bestechung sei

nicht von ihm ausgegangen. Ich verurtheile ihn, statt aller Antwort, den Brief zu lesen, worin er sagt, daß die Regierung in bestochenen Händen sei. Diese Idee findet sich nachher in allen seinen Briefen genau wieder. Sie gehört nicht Parmentier, sondern der General muß noch gegenwärtig ihr ganzes Gewicht tragen. Er hat eine andere Schuld begangen. Sagte er in der Untersuchung die Wahrheit? Nein. Und er hat hier nur deshalb gesprochen, weil er sich der Prellerei angeklagt hörte, was er, seinen Waffen— gefährten gegenüber, nicht zu ertragen vermochte. Er hat erst dann gesprochen, als in diesem Saale die Beweise gegen ihn zur Vorlage kamen. Sein Loos muß das des Hauptangeklagten sein. Würde Cubieres freigesprochen, so nähme er bei einer ahnlichen Gelegenheit unter Ihnen seinen Platz als Nichter ein. Nein, meine Herren, dies ist nicht möglich, dies wird nicht geschehen. Ein ungeheures Verbrechen ist begangen worden. Wenn man hört, daß der Götzendienst des Eigennutzes herrsche, daß die Bestechung überall eindringe, so muß man ein auffallendes Beispiel der Gerechtigkeit aufstellen, um die Gewissen zu beruhigen. Was Parmentier angeht, so hörten Sie sagen, daß er nicht an Bestechung geglaubt habe; dies ist ein Beweisgrund, durch dessen Bekämpfung ich die Geduld des Pairshofes mißbrauchen würde. Mit Vermuthungen traten wir hier ein; täglich kam mehr Licht, und wir sind nun bis zu dem Punkte gelangt, daß wir die von einem pflichtvergessenen Minister den Bestechern ausgestellte Quittung gefunden haben. Meine Herren, das Verbrechen liegt offen da; der Ürtheilsspruch muß exemplarisch sein.“ Herr Baroche, der Vertheidiger des General Cubieres: „Erlauben Sie mir, meinerseits über die eben vernommene Sprache mein Erstaunen zu äußern. Ist es nicht etwas unbesonnen, zu äußern, daß der Ausspruch, den Sie fällen werden und den der General-Prokurator wohl so wenig kennt, als

ich, beim Publikum eine ungünstige Aufnahme finden werde, wenn er auf Diese Sprache scheint mir

Freisprechung des General Cubieres laute. etwas unbesonnen; auch scheue ich mich nicht, nochmals eine Freisprechung für Cubieres nachzusuchen.“ Heir Baroche suchte nun die Behauptung des General-Proturators, die erste Idee der Bestechung sei von Eubieres aus— egangen, als ganz grundlos darzuthun, verwahrte sich dagegen, daß man Lubieres mit Parmentier in eine Reihe stelle, und sprach züm Schlusse die Hoffnung aus, daß der Hof die mildernden Umstände, welche er zu Gunsten von

Cubieres geltend gemacht habe, nicht vergessen und sich enthalten werde, den General und seine Familie in den Abgrund zu stürzen, in welchen der

General-Prokurator ihn zu schleudern sich bemühe. Parmentier: „Nie— mand ist mehr betrübt über die Folgen der Publizität, welche ich den Briefen des Generals Cubieres verschafft habe, als eben ich. Nein,

meine Herren, ich bin nicht der Mann, den man Ihnen geschildert hat.

Ich ward durch den Gedanken hingerissen, daß Cubieres mich habe be—Q trügen wollen. ;

ser Idee meine Handlüngen leitete. Keine andere Erwägung hat mich zum Handeln bestimmt. Ich beziehe mich hinsichtlich dieses Punktes auf die Gerech— tigkeit des Hofes.“ General-Prokurator: „In Erwägung, daß aus den

Debatten der Beweis der Anklage auf Prellerei nicht hervorgeht, beantragen

wir, daß der Angeklagte Cubieres von dieser Anklage freigesprochen werde. In Erwägung aber, das Cubieres und Parmentier sich der Bestechung des Ministers der öffentlichen Arbeiten schuldig gemacht haben, und in Erwä— gung, daß Teste überführt ist, eine Geldsumme für eine keiner Salarirung unterliegende amtliche Handlung empfangen zu haben (Verbrechen, welche durch die Art. 177, 179, 34 und 35 des Strafgesetzbuchs vorgesehen sind), stellen wir den Antrag, daß gegen Cubieres, Parmentier und Teste von den

in besagten Artikeln festgesetzten Strafen Anwendung gemacht werde.“ Der

Präsident erklärte sodann, da die Angeklagten seine Frage, ob sie noch etwas zu ihrer Vertheidigung vorzubringen hätten, mit Nein beantworteten, daß die Debatten geschlossen seien, und verordnete, daß in der Rathskam— mer darüber Erwägung gepflogen werden solle.

namentlich sind seine ehemaligen Secretaire beständig bei ihm.

Ich erkenne jetzt mein ganzes Unrecht in dieser Beziehung an; aber darum ist es nicht minder unbestreitbar, daß die Einwirkung die⸗

Paris, 15. Juli. Das Amendement des Deputirten Lacrosse, welches eine Verminderung der in Oceanien befindlichen französischen Truppen um 450 Mann und eine dem entsprechende Streichung von 510,000 Fr. in der für den dortigen Dienst im Budget angesetzten Summe von 1,735, 109 Fr. beantragte, ist von der Kammer verwor⸗ fen worden.

Eine große Anzahl von Oppositions-Deputirten soll, wie das Journal des Debats heute mittheilt, aus dem Grunde sich ge— weigert haben, an dem reformistischen Bankette vom 9. Juli theilzu⸗ nehmen, weil das Comité den Vorschlag abgelehnt habe, daß dem monarchischen Prinzipe der Verfassung Frankreichs durch Ausbringung eines Toastes auf den König eine Huldigung dargebracht werden solle. Die Weigerung des Comité's wäre dadurch motivirt gewesen, daß man den radikalen Fractionen, die sich dann von dem Bankette ent fernt gehalten haben würden, keinen Anstoß geben wollte.

Das Droit berichtet: „Herr Teste verließ die Pairshofsitzung am Montage, von einem Huissier gefolgt, in Begleitung seines Soh⸗ nes und seiner Anwalte. Er schien erschüttert, aber nicht niederge⸗ beugt, und kein Umstand ließ ahnen, daß er ein düsteres Vorhaben hege. Als er das Lurembourg⸗Gefängniß erreichte, verbengte er sich gegen den Direktor und befahl seinem Diener, das Essen aufzutragen, während er seinen Sohn zum Essen nach Hause gehen hieß. „Du kannst“, sagte er, „deiner Mutter sagen, daß das Spiel für mich zu schwierig geworden ist: ich kann nicht fortfahren, es auszuspielen.“ Er setzte sich darauf mit seinen Anwalten zur Tafel. Das Mahl war ein schweigendes und trauriges; Teste, der sonst seine Vertheidigungs⸗Ideen gern erörterte, sprach fast nichts. Gegen halb 8 Uhr sagte Teste zu Paillet, den die Aufregun— gen des Tages angegriffen zu haben schienen: „Sie sind müde; gehen Sie heim; wir sehen uns am Morgen wieder.“ Hierauf sprach er noch eine Zeit lang mit Herrn Dehault, seinem anderen Anwalt, der ihn um 8 Uhr verließ. Sein Sohn kam später zurück, um ihm gute Nacht zu wünschen, und nach seiner Entfernung nach 8, Uhr beging Teste den Selbstmordversuch. Weder vor, noch nach diesem Attentat verließ ihn seine anscheinende Ruhe. Einer der ersten Beamten der Pairs-Kammer blieb die Nacht, hindurch bei ihm im Zimmer. Teste verbrachte die Nacht mit Lesung und in Gesprächen mit seinem Gesellschafter. Er äußerte, daß eine Art von unabwendbarem Mißgeschick ihn von Geburt an verfolgt habe. „Bin ich denn“, sagte er zu sich selbst, „ein Elender, ich, der nie eine gute Handlung erzählen hörte, ohne daß mein Herz vor Freude schlug? Ha! Schicksalsbestimmung, Fazalität!“ Von Gene— ral Teste redend, setzte er hinzu: „Mein armer Bruder! Er wird nicht wieder dort (auf die Pairs-Kammer hindeutend) erscheinen, und ich werde die Ursache sein.“ Vorgestern Abend wurde ihm in seinem Gefängniß, der gesetzlichen Bestimmung gemäß, von einem Huissier durch einen Protokoll-Auszug von der in seiner Abwesenheit stattge⸗ habten Prozeß Verhandlung, von dem Strafantrage des General Prokurakors und dem Schluß der Debatte Kenntniß gegeben. Nach der Gazette des Tribunaux wird Teste scharf überwacht, ob⸗ gleich er wiederholt versichert hat, daß er nicht abermals Hand an sein Leben legen wolle. Der General- Lieutengut Cubie⸗ res hat dem König gestern seine Entlassung als Pair von Frankreich zugeschickt. Er empfängt übrigens zahlreiche Besuche, und Noch ist die Frage nicht aufgeklärt, ob Cubieres und Pellapra die 100,000 Fr. Herrn Teste aus freien Stücken angeboten haben, oder ob dieser ste als Preis für die von der Gouhenans- Compagnie nachgesuchte Konzession forderte. Wie es heißt, hat Pellapra sschon früher, in Voraussehung des ihn erwartenden Schicksals, fast sein ganzes Ver— mögen von 27 Millsonen Fr. auf seine Tochter, die Fürstin von Chi may, übertragen lassen.

Die Patrie erklärt es für ungegründet, daß Herr Teste der Sohn seine Entlassung als vortragender Rath am Rechnungshofe und als Deputirter eingereicht habe.

Aus Algier wird unterm 5. Juli geschrieben: „In der Nacht vom 3. Juli wurden eine große Masse von Waffen jeder Art, Pul— ver und Salpeter in einem Magazine weggenommen und viele Per— sonen verhaftet, worunter sich Kabylen, Mauren und einige Europäer befanden. Die Sache ward möglichst geheim gehalten, weil man weitere Entdeckungen zu machen hoffte. Verkleidete Gendarmen und Polizei-Agenten halten im Weichbilde der Stadt Nachsuchungen. An eine Verschwörung können wir jedoch uicht glauben.“

Die Regierung soll vom General Bedeau nun ausführliche Be⸗ richte über die neuesten Vorgänge in Marokko und über Abd el Ka— der's Schilderhebung gegen den Kaiser erhalten haben. Der Gene⸗ ral verlangt zugleich Instructionen für diesen unvorhergesehenen Fall und trägt auf eine Intervention an, da mit dem Kaiser von Ma—

Art. VII.

Das Prämium, so die Schützen⸗Compagnie unter sich ausmachen und aus ihrer Hülde Gefallen nach gefälliger eigener Bestimmung nehmen kann, wird zwischen beiden Compagnien dergestalt vertheilet, daß jede Compagnie davon die Helfte bekomt.

Art. VIII.

Des Schützenhauses und dabey vorhandenen Schi a . : hießplatzes vor dem gar e m he, ,. Compagnien zu bedienen und davon die as Stettegeld, den Schi inko zu i ö geld, so bei den Schießtagen einkommt, zu ihrer . Art. 1X.

. Gleichwie nun bey diesem Lustschießen über gute Ordnung, Zucht und Ehrbarkeit. 9 halten, also sollen auch dabey . auf dem . leine verfängliche , . Folglich keine Dreheisen, Niehmstecher. Trich-= ter und dergleichen betrügliche Spiele gedulder werden. Die bei beni Schießen sonst gewöhnlichen Rasselbuden und? Ausspielen von Zinn, Gläser und . aber können zwar gelitten, es 5 aber die dreh erstern von * . , . n n e inf s een oder derselben Mitgenossen nur . nem, z . Jgehöret, angeleget und gehalten tt. X.

Wie denn der vom Magistrat der Gülde zu ; sehen hat, daß von denen Einkünften richtige n ü dn ö am age bes letzteren Friedens festes, nehm iich den Zaun?! ö , , . Aeltesten in Gegenwart derer Schützenbrüder abgeieger werb ö 5 e es bie Gesellschast verlanget, zur Wahl 6, neuer r 39 . . 3 auf welcher neuen Wahl, jedoch nach Belieben der Gälde, Pe 966 . ö testen wieder genommen werden können. Urkundlich haben Allerhoch . el⸗

e. Königl. Maje ät dieses Reglement eigenhändig unter chr ebe 6. dem Königlichen Insiegel bestärken lassen. So geschehen zu . .

20. Julo 1747. (gez) Friedrich.

Ueber die Geschichte der berliner 5 ilde seit 1747 ist merkwür⸗ Irrer bei weitem weniger Material vorhanden, als man denken sollte.

n großer Theil der schristlichen Dokumente mag in der Kriegs - Periode von 16806 bis 1815 verloren gegangen sein. as Stammbuch der Gilde . nur etwa bis 1810, und die darin enthaltenen Notizen beschränken si . eils auf e hl, der Neihe derjenigen, die durch den besten chuß bie Schützen⸗Königs- und Nitterwürde erlangten, die Nennung der rsieher, Fendanten 2c. und die Auffählung der Geschenke, welche von

zern oder anderen distinguirten Personen, n, 1. ihre Stellver⸗ e nn get e

treler ein Königs- oder Nilfer jan war, der , wurden. Im Jahre 1747 zählte die vereinigte Haupt⸗Schühengilde 56 Mitglie

der aus Berlin und 197 Mitgieder aus dem Friedrichs-Werder, der Doro⸗ theen⸗- und Friedrichsstadt (Kölln ist in dem Stammbuche nicht besonders mit aufgeführt). Das erste Königsschießen nach der Wiederherstellung ge schah am 20. September. Die Gilde hatte dazu den König selbst eingela den; doch war dieser verhindert, die Einladung anzunehmen, und ließ dies durch eine sehr freundliche und wohlwollende Kabinets-Ordre, worin er zu aller Ehrbarkeit und zu Friede und Ordnung ermahnt, den Schützenbrüdern zu wissen thun. Noch hängt in dem Saale des jetzigen Schützenhauses die erste Scheibe mit der Umschrift: Grat ia et aushici regis nostri ele- mentissimi. Erstes Königsschießen 20. September 1747 erste Com— pagnie. Bei einer zweiten Scheibe, welche ebenfalls aus dem ersten Jahre herrühren soll, läßt sich keine Umschrift erkennen.

Die Uebungen und Königsschießen mochten inzwischen ihren ungestörten Fortgang auch während, des siebenjährigen Krieges genommen haben. Zeugen dafür sind die nach der Reihe wohlerhaltenen Königsscheiben, die ersteren blos mit einer Inschrift, die späteren zugleich mit Bezeichnung des Königs und die neueren auch der beiden Ritter. Wer sich dafür interessirt, dem rathen wir, ein Stündchen bei Betrachtung dieser Denkmäler vergangener Zeit zu verweilen. Er findet sie sämmtlich in dem genannten Saal des jetzigen Schützenhauses.

Von der Schießgasse, wo der frühere Schützenplatz lag, wurde derselbe 1795 auf seine jetzige Stelle in der Linienstraße, die offenbar weit zweckent sprechender ist, verlegt. Am 20. August des genannten Jahres fand die feierliche Einweihung desselben statt, wobei es gar fröhlich und prächtig her—

egangen sein mag. An der Stelle dieses ersten Schützenhauses wurde im a 18141 das jetzt stehende im Aeußern und Innern äußerst geschmack⸗ voll eingerichtete neue erbaut.

In der Franzosenzeit, also von 1806 bis 1899, mögen einige Störun en und Aenderungen vorgekommen sein. Ein Theil der Gilde machte sich eritten und versah den Dienst der Stadt-Patrouillen und Ordonnanzen

bei dem Kommandanten und Gouverneur von Berlin.

Als nun später noch vor Ausbruch des Krieges von 1613 der Staat vorbereitende Anstrengungen zur sehnli herbeiwünschten Erhebung und Be—⸗ freiung vom fremden Joche machte; als Jeder sich beeilte, sein Scherflein 6 als Opfer auf dem Altare des Vaterlandes, da blieb auch die Schützen Gilde nicht zurück. Was sie in ihrer Lade an Gold, Silber, Ge— schenlen aller Art besaß, lieferte auch sie dem allgemeinen Besten hin und half ihres Theils mit zur Rüstung und Ausstattung des Befreiungsheeres. Wesen . Wesen war durch die neue Organisation des Gewerbe— 5 an hen ganz ah Im Sinne der nunmehrigen Geseß⸗ In. nen , . auch die Schützen⸗Gllde nicht länger bestehen, sie mußte 0, re zeitgemäße Form erhalten. Der Idee nach aber blieb sie in Fl, Wüllen. Ber, nig. errkchiete vansich im Zehe is io eine

rgerg arde und verleibte lie Gilde derselben als Schützencorps,

welches immer der Stamm der Bürgergarde bleiben sollte, ein. Als solche zeichnete sie sich 1813 durch Besetzung der Stadt nach dem Ausmarsch der Truppen aufs rühmlichste aus.

In diefer neüen Organisation sehen wir die Gilde, mit Beibehaltung der früheren Gebräuche, Rechte und Uebungen, bis zum Jahre 1877, wo der hochselige König Friedrich Wilhelm Ui. der Gilde als solcher eine neue Bestätigung ertheilte und deren neue Statuten konsirmirte.

Da wir die ältesten Privilegien mitgetheilt haben, so sind wir auch schuldig, das neueste, noch in Kraft stehende Statut hierher zu setzen. Statüt für die J der Haupt- und Residenzstadt

Berlin.

§. 14. Die Schützen-Gilde bildet eine Corporation von Bürgern der Stadt Berlin, die sich periodisch zu Schießübungen mit Ulleinem Gewehr und zur geselligen Erholung versammeln. Im Falle des Bedürsnisses sind die⸗ selben zu Kommunal-, WWacht- und Militair-Transdortdiensten, so wie zur Vertheidigung der Stadt, verpflichtet.

5§. 2. Die militairische Verfassung der Schützen-Gilde hängt von dem Bedürfnisse des Augenblicks, so wie von höherer Anordnung, ab. Der Gilde bleibt es vorbehalten, eine Uniform in Vorschlag zu bringen. ö

§. 3. In Beziehung auf Corporations- und Sozial-Verhältnisse res—= sortirt die Gilde zunächst vom hiesigen Magistrat, der, die Aufsicht führt, alle Gesellschafts Beschlüsse bestätigt und ohne gerichtliches Verfahren im Wege der Execution alle statutarischen Beiträge und gesellschaftlichen Geld leistungen von den Mitgliedern einziehen läßt. . ö

§. 4. Die Gilde und ihre Mitglieder bleiben in jeder Hinsicht, na—⸗ mentlich bei ihren Versammlungen, der gewöhnlichen Polizeigewalt und den polizeilichen Vorschriften unterworfen. .

§. 5. Jeder Bürger von Berlin, der die, vollen Ehrenrechte hat und eines unbescholtenen Rufes genießt, ist berechtigt, die Aufnahme zu verlangen. ö ! ;

§. 6. Ehrenmitglieder der Gilde sind: der Gouverneur und der Kom— mandant der Stadt Berlin, der Polizei- Präsident, der Ober-Bürgermeister, der Vorsteher der Stadtverordneten und der vom Magistrat zu einennende Assessor der Gilde,. ; ;

8. 7. Der Geschäftsverkehr mit dem Magistrate wird durch einen aus seiner Mitte zu ernennenden Assessor vermittelt, der allen General-Versamm⸗ lungen der Schützen⸗-Gilde vorsitzt, die Berathungen leitet, die Rechnungen abnimmt, die , des Statuts und der Beschlüsse beaufsichtigt und die Micha an den Magistrat vorbereitet.

§. 8. Mit der unmittelbaren Handhabung der Beschlüsse, der Leitung der Festlichkeiten, der Anfrechthaltung der Ruhe und Ordnung und der Re⸗ präsentation nach außen sind vier Vorsteher beauftragt, wovon der älteste im Amte den Vorsitz führt und bei Stimmengleichheit den Ausschlag giebt. Jedes Mitglied ist ihren Anordnungen Gehorsam schuldig, ihnen gebührt

rokko gemeinschaftlich ausgeführte Operationen nicht nur die Macht des Einirs für immer vernichten, sondern auch den französischen Ein⸗ fluß in Marokko feststellen würden. Auf Befehl des Marine⸗Mini⸗ sters sollen von Toulon vorläufig noch einige Schiffe nach Algier geschickt werden. Der General Flores trifft Anstalten zur Abreise nach Amerika. Er wird direkt und ganz allein nach Venezuela gehen, da er, wie die Presse sagt, „auf die gute Sache, die er unterstützt, auf die Redlich⸗ keit seiner Absichten und auf den richtigen Sinn seiner Mitbürger vertraut.“

Freiherr Adolph von Rothschild ist hier eingetroffen.

Das neue Getraide, welches schon in großer Menge auf den französischen Märkten feilgeboten wird, ist sehr schwer und wird in seiner Qualität als ganz vorzüglich geschildert. Ueberall ist die Aerndte durch das herrlichste Wetter begünstigt gewesen. Die Preise des Roggens und der Gerste weichen mit Macht. In den Departements in Mittel- Frankreich, wie in denen der oberen Garonne und der Gi⸗ ronde, sind sie plötzlich von 18 Fr. auf 21 Fr. heruntergegangen. Im nördlichen Frankreich halten sich die Preise noch immer ziemlich hoch; sie stehen hier durchschnittlich auf 32 Fr. Der Fruchthandel ist auf fast allen Märkten Frankreich während der letzten vierzehn Tage sehr unregelmäßig von Statten gegangen. Produzenten und Speku⸗ lanten erleiden nicht unbedeutende Verluste, und man sieht voraus, daß die Liquidationen am Ende des Monats auf große Schwierig keiten stoßen werden.

Die Getraidepreise beginnen nun auch in der hiesigen Fruchthalle stark zu weichen, und das zweipfündige Laib Brod gilt nur noch 55 Cent.

Der Syndikus der Wechsel-Agenten an der pariser Börse, Herr Billaud, hat im Namen derfelben die bei Uebertragung der Renten der Bank an den Kaiser von Rußland der Compagnie zugefallenen Gebühren von 41,733 Fr. an die Stadtkasse überliefert, um diesel⸗ ben nach Verhältniß der Bevölkerung antheilig unter die zwölf Be— zirke zu vertheilen.

Nach der Union monarchique soll die Ernennung des Her zogs von Aumale zum General- Gouverneur von Algerien in einem der letzten Ministerräthe zu Neuilly definitiv beschlossen worden sein. Guizot sei gegen diese Ernennung gewesen, der König aber und die Minister hätten dringend darauf bestanden; die offizielle Anzeige solle erst nach dem Schluß der Kammern erfolgen. Jedenfalls würde sich der neue General⸗Gouverneur erst Ende September oder in der ersten Hälfte des Oktober auf seinen neuen Posten begeben.

In den französischen Renten wurden heute keine Geschäfte ge⸗ macht, und der Cours blieb stationcir. Die ganze Aufmerksamkeit war auf die Eisenbahnen gerichtet, deren Liquidation man vorbereitete. Die Course, anfangs fest, fingen später abermals an zu weichen; Marseille und Bordeaux waren stark ausgeboten.

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S Paris, 15. Juli. Die Deputirten-Kammer hatte für ihre heutige Sitzung zuerst mehrere Gesetz-Entwürfe von lokalem Interesse auf ihrer Tagesordnung, nach deren Erledigung sie zur Fortsetzung der Verhandlung des Ausgabe-Budgets schritt. Nachden die verschiedenen Budgets der Ministerien erledigt waren, belief sich die dafür bewilligte Summe auf 1,464,995 Fr. Die Kammer schritt nun zur Verhandlung derjenigen Artikel, an welche sich keine Bewilli—⸗ gung von Krediten knüpft. Der Artikel 3 stellt die Stärke der in Algerien zu unterhaltenden Truppenmasse auf 66,9000 Mann und 15,100 Pferde fest. Was diese Ziffer überschreitet, gehört unter Anwendung des §. 2 des Artikels 4 des Finanz- Gesetzes vom 11. Juni 1842.

Herr Achille Fould dringt darauf, daß auch in allen die Eisenbahn betreffenden Dingen dieselbe genaue Spezialisirung festgehalten werde. Der Minister der öffentlichen Arbeiten erklärt, eine solche Anforderung würde den Vollzug aller administrativen Maßregeln bei öffentlichen Arbei⸗ ten unmöglich machen. Herr Delongrais bekämpft diese Prätension der Verwaltung, die für spezielle Zwecke von der Kammer bewilligten Kredite von einem Kapital auf das andere übertragen zu können. Eine solche Prätension, wenn sie anerkannt würde, würde das Votum der Ausgaben durch die Kammer rein illusorisch machen. Herr Son Raine ville ver— theidigt vom Gesichtspunkte der Verwaltung aus die Abtheilung der Kre— dite, wie sie der Minister versteht. Es sprechen noch die Herren Stürmer und der Finanz⸗Minister, Herr Dumon, über die Frage. Herr Beaumont (von der Somme) bemerkt, daß jede Ausführung von öffentlichen Arbeiten nur kraft eines speziellen Gesetzes und spezieller Kredite stattfinden könne. Es liege eine Ungesetzlicheit von Seiten des Ministeriums darin, wenn ses Kredite, die nur für gewisse Arbeiten bewilligt seien, anderen Arbeiten zuwende. Der Finanz-Minister: Die Spezialität der Ausgaben, wie man sie hier auffasse, würde

len, eine sehr ergiebige Aerndte aller Getraidearten. Auch die Kar⸗

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der Verwaltung solche Hemmnisse in den Weg legen, daß die Arbeiten dadurch eine Verzögerung von mehreren Jahren erleiden würden. Die Verwaltung gebe . über die von ihr ausgeführten Arbeiten; sie müsse sich also auch ohne Hemmniß in den ihr zur Verfügung gestellten Krediten bewegen dürfen. Herr Quinette: Es sei ein Unterschied zu machen. Im oidentlichen Budget möge die Verwaltung die Ausgaben nach den Kapiieln vornehmen, dagegen lasse sich nichts einwenden, aber nicht so sei es bei dem außerordentlichen Budget, da müßten, dem Budget gemäß, alle Ausgaben genau zu dem sür sie angewiesenen Zweck verwendet wer- den. Sie seien Artikel für Artikel angewiesen. Der Präsident: Die Bemerkungen seien also gehört worden. Herr Delongrais schlägt als Amendement vor, daß alle fünf Jahre den Belegen zum Budget auch ein Etat über die Gehalte, Beamten, Verwaltungs- Agenten, Militair- und Ci= vilbeamten jedes Grades vorgelegt werden solle, wie dies im Budget von 1831 geschehen sei. Der Etat des Budgets von 1831 solle wieder abge— druckt Und dem Budget für 1817 beigefügt werden. Herr Delongrais ent= wickelt dieses Amendement, das er besonders auf das unmäßige Anwachsen der öffentlichen Aemter stützt. Der Finanz -Minister erklärt seine Zustim mung zu dem Amendement, welches darauf von der Kammer angenommen wird. Ein darauf weiter vorgeschlagenes Amendement des Hein von Raine— ville, wonach dem alljährlichen Budget auch jenes der Depositen- und Con— signations-Kasse beigefügt werden soll, wird von Herm Fran ois Deles- fert bekämpft, da der Regierung kein anderes Recht zustehe über diese Kassen, als das der Ueberwachung. Der Finanz⸗Minister bekämpft das Amendement aus ähnlichen Grunden, und es wird endlich von der Kammer verworfen.

Der Pairshof hat heute die Berathung über das Requisitorium des General-Prokurators seit Mittag fortgesetzt. Beim Postabgang sagte man, das Urtheil werde nicht vor morgen Abends erfolgen.

Großbritanien und Irland. London, 114. Juli. Der Globe enthält heute die bestimmte Mittheilung, daß das Parlament am Donnerstag, den 22, durch die Königin in Person prorogirt werden wird.

Die Nachrichten aus allen Distrikten Irlands fast ohne Aus— nahme verheißen, nach dem jetzigen Stand der Feldfrüchte zu urthei⸗ toffeln sind diesmal nicht von der Krankheit ergriffen worden, welche sie in den beiden letzten Jahren zerstörte.

Die gestrigen Parlaments⸗Verhandlungen boten im Ganzen ge— nommen kein erhebliches Interesse. Im Oberhause nahm der Bi⸗ schof von Norwich eine von ihm eingebrachte Bill gegen Kuppelei zurück, weil mehrere Pairs den Vorschlag nicht praktisch genug fan den. In der Morgen⸗-Sitzung des Unkerhauses wurde auf den Antrag Lord John Russells die Bill wegen Errichtung eines neuen Bischofsitzes in Mauchester zum zweitenmale verlesen, nachdem ein Amendement des Herrn Horsmann, die Berathung bis zur nächsten Session auszusetzen, von dem Antragsteller zurückgenommen und ein anderes Amendement von Herrn Hume eingebracht, das die Ver⸗ werfung der Bill bezweckte, mit 121 gegen 15 Stimmen verworfen. In der Abend-Sitzung brachte Herr T. Baring die bekannte Peti⸗ tion der londoner Kaufleute ein, welche die Mobification des Bank⸗ Gesetzes von 1844 durch Erweiterung der Noten Emissions⸗Befugniß nachsucht. Herr Baring mußte indeß auf den Druck der Petition verzichten, da die kurze Dauer der Session nicht mehr die Einbrin- gung eines ausführlichen Antrages gestattet. Den ganzen übrigen Theil der Sitzung beschäftigte sich das Haus mit einer von Herrn Escott vorgebrachten Angelegenheit eines abgesetzten Distriktẽ ⸗Rich⸗ ters in Ceylon, Namens Langelow, die weiter kein Interesse bietet.

(B. H.) Heute beschäftigte sich das Unterhaus (das Oberhaus hielt keine Sitzung) ebenfalls nur mit Angelegenheiten von inländi schem Interesse. Auf eine Anfrage des Herrn Hamilton theilte Sir G. Grey mit, daß auf Veranlassung des Erlasses der Königin im Ganzen für Irland und Schottland 170,533 Pfd. St. 15 Sh. 2P. gesammelt worden seien, ausschließlich von 1009 Pfd., die aus Ostindien eingesandt worden seien. Außerdem aber habe das Comité der British Association noch 254,751 Pfd. gesammelt, so daß die ganze durch Privat-Beiträge aufgebrachte Unterstützungs⸗ Summe 124,764 Pfd. betrage. . . Das Eomité« zur Untersuchung der Navigations-Gesetze hat seine Arbeiten jetzt so weit geföedert, daß Herr Ricardo in der letzten Sitzung die Anzeige gemacht hat, er werde in der nächsten Sitzung auf Abfassung eines Berichtes antragen, . ]

Die Statue des Herzogs von Wellington wird, einer gestern im Unterhause von Lord John Russell gemachten Anzeige zufolge, auf den Wunsch des Herzogs nun doch definitiv auf dem Triumphbogen bleiben, auf dem sie jetzt steht.

Nach dem Ob server findet das White-Bait⸗-Diner der Mini—

n

ster in Greenwich, dem der Parlamentsschluß unmittelbar zu folgen

pflegt, am 21sten d. M. statt.

Dem Schauspieldichter Sheridan Knowles ist eine Pension von

100 Pfd. bewilligt worden.

Eine Mittheilung des Herrn Henderson, Agenten der spanischen

Fonds Inhaber in Madrid meldet, daß der spanische Finanz ⸗Minister,

Derr Salamanca, Vorschläge wegen Konvertirung der g

anzen spani⸗

schen Schuld in Zproz. Fonds gemacht hat, verbunden mit dem Ver-

sprechen, die Zinsen : Staats-Einnahme zu verhypotheziren.

Zinsfuß sicher auf die

nach dem reduzirten 29 ö I5ten sollte der Vorschlag

Am

in seinen Details in einer General⸗Versammlung der Fonds⸗Inhaber

i

scheint er nicht viel Anklang zu finden.

n der London Tavern in Erwägung gezogen werden. An der Börse

Lord Palmerston soll beschlossen haben, einen diplomatischen

Agenten in Madagaskar zu akkreditiren, um freundschaftliche Bezie- hungen mit der Königin der Insel einzuleiten.

1

i

die Geschäfte mit einem guten Theil Kredit und Nachsicht, einer Session gab sie Alles aus und gerieth sogar in

X London, 13. Juli. Das gegenwärtige Jahr des liebergangs ind der Erwartung ist durch kein Ereigniß schärfer charakterisirt wor⸗

den, als durch das schnelle Sinken der Nussellschen Verwaltung und

Sie übernahm aber in Schulden.

hres Premiers während der letzten vierzehn Tage.

Die Minister würden von keinem Gegner bekämpft, dem es nicht ein

Vergnügen war, Widerstand zu leisten, zu bereiten; sie wurden unterstützt haften Staatsmännern, Englands au

und eine Ehre, Niederlagen und ermuntert, von den wahr⸗ f die uneigennützigste Weise, Und

doch liegt das Werk eines ministeriellen Jahres vor uns, unvollendet,

unvollständig. ciner ,, Partei stark genug für seinen Ich a e . die Stimmen der Whig⸗P den könnten, nicht nach sondern nach den inneren Ein gung, Sir Robert Peel mit

unbefriedigend und aufgegeben ein wahres Beispiel i und eines Premier-Ministers, der micht Ich glaube, versichern zu können, artei selbst gesammelt wer⸗ der traditionellen Autorität von Parteigesetzen, Eingebungen des Gefühls und der Ueberzeu⸗ ungeheurer Majorität wieder in seine

Platz ist.

Stelle an der Spitze der britischen Regierung eingesetzt werden würde.

Ich habe niemals gezweifelt, daß früher oder sp werde herbeigeführt wer

ist das völlige

äter dies Resultat den, obschon kaum Jemand voraussagen kann, durch welches Mittel; aber man kann jetzt überzeugt sein, daß ein sehr beträchtlicher Theil der Whigs und der liberalen Partei sich um Sir Robert Peel sammeln und Lord John Russell als Vertreter der rein aristokratischen Whigs nicht in der Stellung wieder erscheinen wird, von der er schon in so schnellem Herabsinken begriffen ist.

Die nächste Ursache dieser ungünstigen Aussichten der Regierung Fehlschlagen aller ihrer Pläne, die sie dem Parlamente zu Anfang der Session vorlegte. Da ist nicht ein Punkt, von der Bill, welche eine friedliche Revolution in Irland durch Erleichterung der Veräußerung verschuldeter, Grundstücke bewirken sollte, ö. zu dem Versprechen, die häßliche Reiterstatue des Herzogs von Wellington von der Spitze des Bogens in Hyde-Park zu entfernen, in welchem die Minister sich als Männer ihres Wortes e . tenaces gezeigt hätten. Sie haben aufgegeben, was sie für durchaus noth⸗ wendig erklärten, sie haben sich dem unter orfen, was sie verab- scheuen, und ohne daß sie gerade einen parlamentarischen Sturz er⸗ litten, ist doch jede Handlung des letzten Monats eine Niederlage gewesen. Hinclicherweise ist die Scene jetzt ihrem Schluß nahe, da die Vertagung am 22sten d. M. stattsinden wird. Vor einiger Zeit glaube ich gesagt zu haben, daß der wesentliche Inhalt der neuen Wahlen und wahrscheinlich auch des neuen Parlaments das Produkt der Bi=

gotterie und religiösen Intoleranz und diese wiederum das Hinderniß ber liberalen Kandidaten sein werden. Dieselben verließen sich in den meisten Ortschaften auf die Dissenters, aber die Dissenters fordern überall die feindseligsten Bekenntnisse gegen die wahren Liberalen und die römischen Katholiken. Wenn das Werk der Katholiken⸗Emanci⸗

pation vom Jahr 1829 jetzt beginnen sollte, es würde von den Dis⸗ senters vereitelt werden. 9 . J

In der City von London ist es wahrscheinlich, daß Baron von Nothschild nicht gewählt werden wird, aber die Vertretung wird wie⸗ derum gleich getheilt sein. Lord John Russell befindet sich aber in großer Gefahr, seinen Sitz zu verlieren; die Dissenters haben ein Cirkular gegen ihn erlassen.

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Brüssel, 16. Juli. Gestern Mittag ist hier die Gewerbe Ausstellung eröffnet worden. Es sind dazu die Höfe und großen

die Schlichtung der Streitigkeiten und die Verhängung der, t höherer Genehmigung, näher zu bestimmenden kleinen Ordnungs- Geldstra⸗ sen. Ihre Beschlüsse zur ünterdrückung von Unfug und zur Vermittelung von Streitigkeiten dürfen sie sofort vollstrecken und können die Wegweisung des ungehorsamen Mitgliedes sofort bewirken.

§. 9. Das Gesellschafts-⸗Wermögen wird durch einen Rendanten admi— nistrirt und durch zwei Kuratoren kontrollirt.

8. 10. Acht Repräsentanten beschließen gemeinschaftlich mit den vier /

Vorstehern, dem Rendanten und den Kassen- Kuratoren über Gegenstände von geringerer Bedeutung. Dahin gehören;

a) Ausgaben bis auf Höhe von 50 Thalern zu Gildezwecken;

bj Aufnahme von Darlehen bis auf Höhe von 100 Thalern;

H Vorschläge zur Besetzung der gesellschaftlichen Beamtenstellen, mit Ausnahme der Vorsteher, die auf die im §. 16 angegebene Weise von den Repräsentanten ausschließlich in Vorschlag gebracht werden.

Die Beschlüsse dieses sogenannten Tischgesäßes sind auch ohne Zu—

ziehung der Kassen-Beamten gültig, wenn es sich von der Wahl neuer In dieser Versammlung hat der dirigirende

Kassen⸗-Beamten handelt. Vorsteher oder sein Stellvertreter den Vorsitz.

§. 11. Die General⸗-Versammlung wird nach erfolgter Zustimmung des Assessors durch die Vorsteher konvozirt. Die Convocation geschieht entweder durch Cikular oder durch Bekanntmachung in Zeitung und Jntelligenzblatt, wobei es einer Erwähnung des zu berathenden Gegenstandes nicht bedarf. Einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden ist hinreichend zu einem gülti— gen Beschluß.

§. 12. Jeder, der nach dem §. 5 zur Aufnahme berechtigt ist und sie wünscht, meldet sich bei dem dirigirenden Vorsteher. Dieser läßt an einer Tafel im Versammlungsorte den Namen des Aufzunehmenden vier Wochen lang aushangen, und wenn binnen dieser Zeit keine gegründeten Einwen— dungen vorgebracht sind, beschließen die Vorsteher selbstständig, vorbehaltlich des Rekurses an den Magistrat, über die Aufnahme.

8. 13. Der Austritt steht jedem Mitgliede frei, und wird durch eine schriftliche Anzeige an die Borsteher eingeleitet; jedoch darf er nicht zur Un— zeit und um sich den gesellschaftlichen Verpflichtungen zu entziehen, gesche— hen. Er bedarf deshalb der Bewilligung der Vorsteher, die jedoch ihre Einwilligung nur auf Grund eines bestätigten Beschlusses der General-Ver— sammlung, und auch dann nur für den Fäll verweigern können, wenn die betreffende Person noch nicht ein volles Jahr Mitglied der Gilde gewesen ist. Der Austretende bleibt jedoch jedenfalls für die Beiträge des laufenden Quartals verhaftet, und dieser Quartals- Beitrag muß auch von den Erben des durch den Tod ausscheidenden Mitgliedes gezahlt werden.

8. 14. Mit dem Verluste Ber Chrenrechte und. des Bürgerrechtes erster Klasse ist von Rechts wegen die Ausschließung aus der Gilde verbunden. Unsittliche Handlungen, ausgesprochene i nf Gesinnungen, Widerstand gegen die Statuten, Reglements-Beschlüsse und gegen die ,. der Vörsteher, Vernachlässigung der gesellschaftlichen Pflichten, qualifiziren zur

vorbehaltlich / Ausschließung. bei dem Assessor niederzulegen.

Jedes Mitglied ist berechtigt, einen motivirten Antrag hierzu Dieser läßt die angezeigten Thatsachen, wenn es erforderlich ist, durch die Vorsteher näher ermitteln und bringt die Sache zur Entscheidung der General-Versammlung.

§. 15. Die Repräsentanten werden in den jährlichen General Ver⸗ sammlungen auf vier Jahre durch Ballotage gewählt. Alljährlich scheiden zwei derselben aus, die jedoch wiedergewählt werden können.

§. 16. Die Wahl der Vorsteher ersolgt auf Vorschlag der Repräsen— tanten, die zu diesem Behufe zwei Kandidaten zu jedem Vorsteher-Amt zu ernennen haben. Diese Ernennung geschieht durch Stimmenmehrheit, und geliebt bei Stimmenmehrheit der älteste Repräsentant an Jahren den Aus— schlag. Ueber die Kandidaten wird in der General⸗Versammlung ballotirt. Von den Vorstehern scheidet in jedem Jahre der älteste aus, die drei übri- gen rücken herauf, und die vierte Vorsteherstelle, zu welcher der Ausschei⸗ dende wiedergewählt werden, und außer den beiden vorgenannten Kandida— ten zur Wahl gestellt werden kann, wird neu besetzt. 4

8. 7. Auf den Vorschlag des Tischgesäßes wählt die General-Ver⸗ sammlung den Rendanten und die Kassen Kuratoren durch Ballotage.

§. 158. Ohne besondere, durch die Beneral⸗Versammlung zu prüfende Gründe darf kein Mitglied die auf ihn gefallene Wahl zum Beamten ab— lehnen.

8 Mitglieder der Gilde sind.

tragsmäßig. . ö §. 206. Es ist keinem in diesem Statut genannten Gesellschafts Beam⸗

ten gestattet, während der statutarischen Dauer seines Amts dasselbe nieder zulegen, es sei denn, daß er gleichzeitig als Mitglied ausscheide.

z. 21. Die ordentlichen Schießübungen au j zweimal wöchentlich, und zwar nur an, Nachmittagen, während der Monate April bis Ende Okiober statt. Hierbei ist es der Gilde erlaubt, Fremde zuzuziehen. Während der Dauer dieser Schießübungen sind Prämien-Schie⸗ ßen gestattet. ĩ 6 Am nächsten Montage nach dem 3. August jedes Jahres fin⸗ det das Königs-Schießen statt. . ö

Hierbei durfen nur Mitglieber der Bilde zugelassen werden, und behält es bei dem Herkommen hinsichtlich des Schießens für Uns und die Prinzen Unseres Königlichen Hauses sein Bewenden, . .

8. 23. Bie von Uns der Gilde bewilligte jährliche Prämie von 50 Rtihlr. wird zum Ankauf einer Ehrenmünze für den Schuͤtzen⸗König ver wendet. z ;

§. 24. Es ist der Gilde die Durchführung dieser Statuten und An- fertigung eines spezielleren Reglements gestattet; Diesem, bleibt es vorbehal= ten, nähere Bestimmung zu tieffen über die Art der Festlichkeiten, der Schieß übungen, der Prämien-Schießen, die Form und Ordnung des Königsschie- ßens, die Art und Größe der gesellschaftlichen Beiträge und die Leistungen der Mitglieder, die Dienstzeit der Kassenbeamten, die Geschäftsordnung der

Zu Unterbeamten können Personen ernannt werden, die nicht Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich ver⸗

Beamten und das den Vorstehern im §. 8 eingeräumte Strafrecht. Ihre autonomischen Beschlüsse bedürfen aber der Bestätigung des Ministeriums des Innern und der Polizei. ö *.

§. 25. Die jetzt im Schützen- Corps befindlichen Schutzverwandten bleiben auch ohne den Erwerb des Bürgerrechts Mitglieder der Gilde.

Urkundlich haben Wir dieses Statut, welchem Wir hierdurch Unsere Bestätigung ertheilen, durch Unsere eigenhändige Unterschrift und unter Bei⸗ fügung Unferes Königlichen Insiegels vollzogen.

Gegeben Berlin den 6. Oktober 1837 ö (gez) Friedrich Wilhelm. (ggez.) von Rochow.

Diesem Statut wurde 1811 noch ein Reglement in Betreff der sozia⸗ len Verhältnisse innerhalb der Gilde, ihrer Verwaltung ꝛc. beigegeben, welche vom Magistrat, als der nächsten Aufsichts-Behörde, und vom Ministerium des Innern bestätigt wurde. ; .

Die Gilde geht nun in diesen Tagen einem schönen Feste, dem hun dertjährigen Jubiläum ihrer Begründung durch Friedrich den Großen ent⸗ gegen. Neunhundert und sechzig Gilden anderer preußischer und deutscher Slädte sind eingeladen worden, Theil daran zu nehmen, und wenn auch, wie zu erwarten stand, nur der kleinste Theil dieser Einladung Folge leisten konnte, so haben doch genug Städte zugesagt, so daß das Fest ein icht bürgerliches, vaterländisches, patriotisches zu werden verspricht.“

Verein der Kunstfreunde im preußischen Staat.

dem Schützenplatze finden

zu den im Lobal des Vereins der Kunstfreunde, Unten den Lin- den Rr. 2f, aufgestellten und täglich von 1 bis 2 Uhr den Mitglie-

dern des Vereins zugäuglichen Oelsemölden sind noch nachstehende

Kunstwerke hinzugekommen: Karneck, Alter Mann beim Schoppen VWein. ö R. Scheider, Junges Mädchen, cinem Pater die Hand küssend. k. Bellerm aànn, Abend an der Lagune von Maracaibo. L Hermann, Hafenstadt nach Motiven von Strasburg. Th. Wagner, Eine Albanerin.

Mas Schmidt, Ruine einer alten christlichen Kirche bei Seleucie

in Klein-Asien. Rarl Täche, Ruine des alten Schlosses Fürstenstein bei in Schlesien. H Seefisch, Eine Landschaft. C. Domschke, Der Liebesgruls. VV. Wolff, Eberhetze, Modell in Gypsè. / Der Vorstand des Vereins der Kunstfreunde im preussischen Staat. Vie bahn. L. Sachse.

Freiburg