1847 / 210 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

wangelischen Geistichteit in der Prerins git, vori lne nn ne, fen. Ew. Hochwürden erhalten dhe . 3 6. emp

amtlichen Abdrucks der bezüglichen Altensti g in hen der Die s diesen Verfügung mit. Cem .. jet gen ente mit Zuversicht ein Eremplat. ven beidem Evangelium unsere ernste Auf⸗

n Diener am j ö erwarten, daß allt tren Sorgen mit uns tragen; unsere gute

zu Herzen i g ihre Fürbitte im Stillen uns nicht ver ht *. 2 So wünschen und beten auch wir, daß die lieben . 2 vor weiterem Schaden behütet werden möchten: Ger , , Heerden der Wachsamkeit ihrer Hirten: der Herr. . * Gedeihen geben. Derselbige wolle auch diesen Kampf zu Seiner Ehre hinausführenn. Magdeburg, den 19. Juli 1347. ö Königl. Konsistorium für die Provinz Sachsen.

Göschel.

Exemplare

An J sämmtliche Herren Superintendenten der Provinz Sachsen.“

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. Die Allg. Ztg meldet aus Nürn⸗ berg vom 24. Juli: „Auf einem großen, der Stadt vom Staate eschenkten Platze dicht an der Nord -⸗Süd⸗Eisenbahn, den man im Hi if ist zu einer englischen Anlage umzuwandeln, fanden neulich die Arbeiter Morgens zwei gleichlautende Briefe, in denen zur Auf⸗ wiegelung und Association der bedrängten Menschenkaste aufgefordert wurbe. Sie waren gut stylisirt, die Handschrift offenbar aber ent⸗ stellt. Ohne sich mit dem Inhalt näher bekannt zu machen, überga⸗ ben die Finder dieselben einem Aufseher, der sie der Polizeibehörde einhändigte. Dieser Versuch steht vereinzelt da und ganz und gar nicht in Zusammenhang mit den kürzlich an den Rheinufern zum Vorschein gekommenen Aufrufen, die wohl aus der Schweiz stammen mögen. Der Vorfall wäre nicht zur weiteren Besprechung gekommen, wenn nicht einige auswärtige Journale aus der öffentlichen Bekannt⸗ machung unseres Magistrats aus der Luft gegriffene Folgerungen ge⸗ zogen hätten.“

Die Speyerer Ztg. enthält Folgendes: „Ein Artikel des Frankfurter Journals vom 20. Juli bringt die Nachricht, daß die Präfektur zu Straßburg in einem Rundschreiben die Mairieen mit der Einladung, ein gleiches Verfahren gegen die Pfälzer eintreten zu lassen, von einer Maßregel der bayerischen Regierung in Kenntniß

esetzt habe, „vermöge deren Fremdländern, welche in dieser Provinz Arbeit fuchen, für die Folge der Eintritt nur dann gestattet sei, wenn sie sich über ihre Unterhalts- Mittel gehörig ausweisen können oder ein Bewohner der Pfalz für sie bürge.“ Aus guter Quelle kann versichert werden, nicht allein daß die Königlich bayerische Kreis⸗ Regierung der Pfalz schon im April d. J. amtlich in Kennt⸗ niß gesetzt wurde, „es sei durch ein Cirkularschreiben des französischen Minssters des Innern allen fremden Personen, welche Arbeit suchen und sich nicht über ihre Subsistenzmittel ausweisen oder nicht durch einen Franzosen Bürgschaft stellen könnten, der Eintritt in Frankreich untersagt worden, und suche die französische Regierung alle sich im

Innern von Frankreich aufhaltenden fremden Individuen, die keine Subsistenzmittel besäßen, über die Gränze zu schaffen“, sondern auch, daß diese Maßregel Reclamationen der pfälzischen Kreis Regierung bei den Königlich französischen Präfekten zu Metz und Straßburg zur Folge gehabt hat, die bis jetzt ohne Antwort geblieben sind. Nun urtheile das Publikum über den Fall und das „user de rèéciproci- tés gegen die Pfälzer“, während noch heute eine Retorsion wider die Franzosen nicht geübt wird.“

Königreich Sachsen. Das Ministerium des Innern hat eine Bekanntmachung erlassen, worin die Behörden, Gemeinden und Privaten aufgefordert werden, jetzt, nachdem eine reichlich gesegnete Aerndte begonnen, dem Unwesen des Bettelns kräftig entgegenzutre⸗ ten. Es wird bekannt gemacht, daß zur Unterstützung der Gendar⸗ merie eine Anzahl Hülfs- Gendarmen abgesandt seien, um besonders dem Auslaufen zum Betteln Gränzen zu setzen. Die Behörden wer⸗ den angewiesen, dafür zu sorgen, daß die als Bettler bekannten In— dividuen Arbeit oder Unterstüßung in ihren Wohnorten erhalten. Das Ministerium macht dabei die Gemeinden und Privaten noch auf das Zustandebringen größerer Armen⸗Unterstützungs- Verbände aufmerksam, welche an manchen Orten bereits mit gutem Erfolge eingeführt wor⸗ den seien.

Königreich Hannover. Se. Majestät der König hat am 27. Juli den Kaiserlich russischen General⸗Lieutenant von Man⸗ suroff in einer Privat⸗Audienz empfangen, in welcher derselbe die Ehre hatte, sein Beglaubigungs Schreiben als außerordentlicher Ge⸗ e. und bevollmächtigter Minister am hiesigen Hofe zu über— reichen.

Königreich Württemberg. (Schwäb. Mert) Bei Abschluß des Anlehens von 11 Millionen Gulden zum Fortbau der Eisenbahn vor 5 Monaten mit den Bankhäusern Rothschild in Frank⸗ fart, der K. Hofbank, Gebr. Benedikt und Stahl und Federer in Stuttgart zum Course von 973 pCt. war bekanntlich denselben frei⸗ gestellt worden, die weitere Sümme von 6 Millionen, diese letzteren zu 3 pCt;, innerhalb einer gewissen Zeit zu übernehmen. Bei dem günstigen Stande dieser 45 pEt. Zinsen tragenden Staatspapiere war vorauszusehen, daß sie auch diefe 6 Millionen übernehmen werden, und das ist nun wirklich geschehen. Die 6 Millionen werden in 20⸗ monatlichen Raten, jede von 300,090 Fl., eingezahltz, für die erste, auf den 10. August d. J. fällige, ist der Betrag bereits jetzt erlegt.

Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen. Der Landtag hält fast täglich Sitzungen und hat schon manchen für das Land wichtigen Gegenstand theils in Folge von Regierungs-Vorlagen theils auf eigene Hand in Angriff genommen. Aus den leßten Sitzungen ist bemerkenswerth, daß der Entwurf einer Maß- und Ge⸗ wichts⸗-Ordnung zur Berathung gelangte. Mittelst desselben schlägt bie Regierung in Berücksichtigung der geographischen Lage unferes Landes einen vollständigen Anschluß an das preußische Maß- und Bewichts⸗System vor, welches sich in seiner Anwendung bereits seit dreißig Jahren als zweckmäßig bewährt hat. Das Vorhaben hat benn auch in seinem Prinzipe vollständige Billigung seitens ber Stände gefunden, allein dieselben haben dessenungeachtet, haupt= sachlich um. abzuwarten, wie sich die in dem benachbarten Großherzogthume Sachsen⸗ Weimar im Werden begriffene Einführung eines neuen Systems gestalten, werde, zu ? béan— fragen sich, veranlaßt gesehen, daß mit der diesseitigen Einführung des preußischen Systems . Anstand genommen werden möge, Der Entwurf zu einem, den 6 und seine Reform be?

treffenden Gesetze ist

Freie Stadt Frankfurt. Am 26. Juli Abends kamen Ihre Königliche Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Cam- Fridge, unker dem Namen Lord und Lady Culloden, auf der Reise nach dem Schlosse Rumpenheim durch Frankfurt.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 21. Juli. Se. Majestät der Kaiser hat den Kammerpagen Sultan Sagib-Ghirei⸗-Tschingis, in Berüchsichti⸗ gung der Verdienste seines verstorbenen Vaters, des Chans der inne⸗ ren Rirgisen⸗ Horde, Dschanger, in den Fürstenstand des russischen Reiches erhoben, der auf seine Nachkommen in gerader Linie über⸗ geht.

Am 18. d. hatte der am hiesigen Hofe neu beglaubigte bayeri⸗ sche Gesandte, Graf von Bray, eine Audienz beim Raiser in Peter⸗ hoff und überreichte Sr. Majestät sein Kreditiv.

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Paris, 26. Juli. Der König und die Königin der Belgier sind gestern Abend nach Brüssel zurückgekehrt.

Herr Pellapra zahlte, gleich nachdem ihm das Urtheil des Pairs— hofes mitgetheilt war, die ihm auferlegte Geldbuße von 10,900 Fr. und wurde sofort auf freien Fuß gesetzt. Vorgestern früh ließ er dem Polizei-Präfekten eine Summe von 19,000 Ir, zustellen, welche auf die Befreiung von Schuldgefangenen, die zur Arbeiter-Klasse ge— hören, verwendet werden soll.

Der Courrier frangais versichert, General Trezel habe die Minister angegangen, dieses Journal wegen seiner Artikel über die Gruben in Algerien gerichtlich zu verfolgen. Im Ministerrath sei man jedoch anderer Meinung gewesen, da die Sache dann vor die Jury gekommen und der ganze Skandal aufgedeckt worden wäre. Das Ministerium habe deshalb Herrn Talabot vorgeschoben, der den Courrier vor das Zuchtpolizeigericht geladen habe, wo es nicht erlaubt sei, den Beweis der Wahrheit zu führen. „Welche Regie⸗ rung!“ sagt der Courrier, „sie fürchtet sich vor der Jury, sie er⸗ schrickt vor der Anklage des Herrn Girardin, sie scheut eine Unter⸗ suchung. Die ganze Regierung ist in Verdacht der Bestechlichkeit und der Unredlichkeit, der letzte Prozeß hat Alles glaublich ge macht, und man antwortet auf die Klagen durch das Schweigen der Furcht.“

Das Zuchtpolizeigericht von Lyon hat am 2Usten den Direktor des dortigen Karthäuser-Pensionats, in welchem eine geheime Presse in Beschlag genommen worden war, zu einer sechsmonatlichen Ge⸗ fängnißstrafe und zu einer Geldbuße von 10000 Fr. verurtheilt.

In einem Artikel des heutigen Journal des Débats über die Angelegenheiten Italiens, insbesondere des Kirchenstaats, bekennt das ministerielle Organ ohne Rückhalt seine Sympathie für die zeit und vernunftgemäßen Reformen, wie sie durch Pius IX. ins Leben gerufen worden, warnt aber das Volk vor den Ideen der ultralibera— len Parteien in anderen Ländern Europa's,‚

Die Börse hatte heute ein trübes Ansehen; während der ersten halben Stunde herrschte ein wahrer pauischer Schrecken; der Fall der Course hielt dann zwar inne, es konnte jedoch keine Besserung bewirkt werden; die Notirungen waren sortwährend angeboten, Veranlaßt wurde die rückgängige Bewegung durch die Üngewißheit darüber, wann das neue Anlehen konträhirk werden dürfte. Tie Cisenbahn Actien waren ebenfalls sehr matt, besonders die marseiller, vierzoner und lyoner.

Xx Paris, 26. Juli. Die Deputirten-Kammer be— schäftigte sich heute mit Petitionen.

Herr Clappier bemerkte aber zuerst, es seien drei sehr wichtige Be⸗ richte neulich auf dem Büreau niedergelegt worden; nämlich die über die Gesetz Entwürfe den Primairs, den Secundair-Unterricht und die Donanen betreffend. Der Präsident habe angekündet, daß diese Berichte gedruckt und vertheilt werden sollten. Er (der Redner) glaube aber nicht, daß diese Ver⸗ theilung hier noch auf eine nützliche Weise geschehen könne Er bitte daher den Präsidenten, diese Berichte jedem Deputirten in seine Wohnung schicken zu laͤssen, damit jeder dieselben prüfen, studiren und für die Diskussion in der nächsten Session sich gehörig vorbereiten könne. Der Präsident sichert die Erfüllung der Bitte des Herrn Clappier zu. Eine Petition der Wein⸗ wirthe, Winzer, Gasthausbesitzer u. s. w. verlangt eine Revision der Gesetz⸗ gebung in Betreff der Auflage auf die Getränke. Die Kommission schlägt Verweisung der Petition an den Finanz-Minister vor, Herr Benoist be⸗ kämpft diesen Antrag. Die Petition möge manches Nützliche enthalten, aber die Annahme des Antrags der Kommission, oder gar der Vorschläge der Petition wäre der Umsturz aller indirekten Auf lagen. Wolle die Kammer in eine erschöpfende Diskussion darüber eingehen, so sei er bereit, daran Theil zu nehmen. Er habe an der Verwaltung Theil genommen und sei überzeugt, daß durch Annahme der vorgeschlage— nen Heilmittel das Uebel sich nur verschlimmern würde. Er beantrage da her die Tagesordnung. Herr von Lagrange dagegen unterstützt den Kommissions-Antrag. Herr Delongrgis schließt sich der Meinung des Herrn Benoist an, während Herr Ferdinand de Lastevrie den Bemerkungen des Herrn von Lagrange sich anschließt. Aber Herr Benoist beharrt ber seinem Verlangen. Der Handels-Minzster erklärt, nur dann gegen die Verweisung der Petition an ihn nichts einzumenden, wenn da— durch kein Präsudiz aufgestellt werden solle. Nachdem noch die Herren Mathon de Frogeres und Garnon gesprochen, wird die Verweisung der Petition an den Minister von der Kammer beschlossen.

In der Pais-Kammer legte der Finanz-Minister den Ge⸗ setzentwurf in Betreff des Anlehns von 350 Millionen Fr., dann das Einnahme⸗Budget für 1848 vor.

Auf Antrag des Herrn von Bussieres beschließt die Kammer, daß dieses Budget in der morgenden Sitzung zur Verhandlung kommen solle. Graf Montalembert erhob sich dann, um Klagen vorzubringen über die Weise, wie historische Arbeiten und die Wiederherstellung oder Aus besserung geschichtlicher Monumente stattfinden, wofür die Kammern Gelder votirt ha⸗ ben. Besonders tadelt er scharf den Abbruch der Thurmspitzen der Kathe⸗ drale von St. Denis und die ganze Art, wie die Arbeiten daselbst geleitet werden. Zuerst besserte man aus, aber so schlecht, daß man mnachhe, zu den traurigen Extremen des Abbruchs des Thurnies schreiten mußte. Aehnlich sei es im Innern der Kathedrale gegangen. Eben, so bei den Kathedralen von Rouen, Bourges und mehreren Kirchen von historischem Werthe. Er wünscht, die Minister- des Innern und der öffentlichen Arbeiten sollten diese Arbeiten schärfer Überwachen lassen. Er erhebt sich gegen den Vandalis⸗ mus mancher Gemeinde-Behörden, von welchem er Beispiele von verschiede— nen Orten anführt,

Großbritanien und Irland.

London, 24. Juli. Die Thron-Rede, welche. gestern. das Parlament prorogirte, giebt den Blättern weniger Stoff zu Erörte rungen, als die so eben beendete Session überhaupt. Es sind auch in der ersteren mit Ausnahme des Paragraphen über die portugiesi⸗ schen Verhältnisse keine Thatsachen erwähnt oder neue bestimmte An⸗

nebst Motiven an die Abgeordneten vertheilt worden und wird einer noch zu ernennenden Deputation zur Vorprü⸗ fung übergeben werden. Ven den ständischen Anträgen, welche zur Berathung und Beschlußnahme gekommen sind, nimmt zumeist der durch Acclamation gefaßte das öffentliche Interesse in Anspruch, die Staatsregierung zu ersuchen, daß sie die Veröffentlichung der Ver⸗ handlungen der Bürgervorsteher, oder doch wenigstens die Bekannt⸗ machung von Auszügen aus diesen Verhandlungen gestatten möge.

beutungen enthalten, welche die Erklärung oder den Wider spr uch der Presse hervorrufen könnten. Dagegen wird die Parlaments- Session mit ihren Arbeiten und fehlgeschlagenen Versuchen don allen Blättern nach ihrem Partei⸗Standpunkte beurtheilt. Vie toryistischen Jour⸗ nale beklagen ihre Wirksamkeit, die Whi Journale sprechen sich an⸗ erkennend aus. Von Interesse sind die etrachtungen über die Re⸗ sultate des ganzen Parlaments, das während seiner Dauer von sechs Jahren eine bedeutende Veränberung in der inneren politischen Lage Englands zu Wege gebracht hat. „Das eben aufgelöste Parlament“, schreibt der! Globe, „hat gerade fünf. Jahre, elf Monate und vier Tage gedauert. Seine Maßregeln

zeichnen sich aus durch das Aufgeben unserer bisherigen kommerziel= len und in hohem Grade auch unserer allgemeinen Politik, an deren Stelle die Aufstellung und die Annahme entgegengesetzter Prinzipien trat. Wir wollen nicht sagen, daß es die Parteiunterscheidungen aufgeho⸗ ben hat, denn dies ist in Wahrheit unmöglich, aber es hat die alten Abzeichen der Partei⸗Meinung so vermischt und die Bedeutung sei

ner alten Sprache so verändert, daß für den Parteikrieg Vorsicht und Verschlagenheit mehr denn je erforderlich ist; die alten Schlag

wörter sind verpönt, die neuen haben noch nicht eine so allgemeine Geltung, um mit Sicherheit gebraucht werden zu können, und Alles ist aus den Fugen. Das Parlament von 1811 wird denkwürdig sein, nicht so sehr wegen seiner Handlungen als vielmehr wegen des Gegensatzes, der zwischen diesen Handlungen und den Personen, welche sie vollführten, hervortrat.“ Der Globe deutet auf die Stellung und die Wirksamkeit Peel's und bedauert dessen Fest⸗ halten an den konservativen Farben, welches den Fortschritt der von den Whigs angeregten Pläne gehindert habe. „Sir R. Peel's Lehrlingsschaft“, sagt er, „hat uns sechs kostbare Jahre und eine Einkommensteuer gekostet.“ Die Times hat eine andere An— sicht von dem Parlament, und auf ausschließlich demokratischen Stand

punkten sich stellend, wünscht sie dem Lande Glück, daß der Volkswille so weit durchgedrungen ist, daß die Legislatur ihm unterthan sei. „Das Beste“, schreibt die Times, die verflossene Session betrach

tend, „was man sagen kann, ist, daß die Legislatur gethan hat, was absolut von ihr verlangt wurde. Die Elemente schrieben ihr eine schwierige Aufgabe vor, welche mit lobenswerther Energie, wenn auch etwas ungehobelt, zur Ausführung gebracht worden ist. Alles, was die Session sonst noch gethan hat, ist auf das souveraine Geheiß des Volkes geschehen. Ueber Handelsfreiheit hat man in dem Parlaments- Comité“ weitläufig debattirt, gelesen und diskutirt, durchgesetzt worden ist sie aber außerhalb des Parlaments. Das Parlament registrirte die Entscheidung. Was den Volks-Unterricht anbelangt, wenn ein Minister, oder ein Büreau, oder das Haus der Gemeinen es gewagt hat, dem Volke darüber Vorschriften zu machen, so lehrt uns die neueste Erfahrung, wie unmöglich es ist, diese Machtgebote mit achtbarer Konsequenz aufrecht zu erhalten. Das neue irländische Ar—= mengesetz ist der Legislatur aufgedrängt worden durch die von Un

willen erfüllte Stimme des britischen Volles, welches sich mit dem Unterhalt der irländischen Armuth neben seiner eigenen bedroht fand. Auch die Zehn-Stunden-Bill ist der Legislatur aufgedrängt worden. Eben so die Erhaltung der beiden waliser Bisthümer neben der Fun

dirung des Bisthums von Manchester. Eben so die Umgestaltung der Eentral-Armen-Kommission. In diesen Resultaten erblicken wir mehr und mehr die Nichtigkeit derjenigen Theorie, welche annimmt, daß die Legislatur eine allerhöchste Körperschaft sei, die gewisser

maßen aus ihrem Privatfonds von Wohlwollen und Weisheit einer ihr unterthänigen Bevölkerung Gesetze darbiete. Ein Volk, welches auf die vorgedachte Weise von seiner Legislatur den förmlichen Aus

druck und die verfassungsmäßige Genehmhaltung seiner Wünsche er— zwingen kann, hat Niemanden als sich selbst zu tadeln, wenn es ge— duldet wird, daß gute Gesetz- Entwürfe nicht durchdringen oder aus unbestimmte Zeit vertagt werden.“ .

Auf der vom Globe veröffentlichten Liste der für Eng land bei den nächsten Wahlen auftretenden Kqudidaten befinden sich 226 Li berale, 738 Anhänger Peel's und 169 Protectionisten. Der Mor ning Herald meldet, daß die Wahlen der londoner City schon am Mittwoch beginnen werden. J - .

Der britisch-archäologische Verein hält diesmal seine jährliche Zusammenkunft, zu welcher sich auch manche ausländische Gelehrte eingefunden haben, zu Warwick, wo bereits mehrere interessante Sißungen stattfanden. Vorgestern machten die Mitglieder einen Aus⸗ flug nach der Abtei Stoneleigh, dem Besitzthume des Lord Leigh, der ihnen ein glänzendes Diner gab, und nach den durch W. Scott bekannt gewordenen Ruinen von Kenilworth. In der Abend⸗ sitzung wurden alte Dokumente verlesen, aus denen hervorgeht, daß schon um das Jahr 1200, also viele Jahrhunderte vor Newton, mehrere englische Gelehrte, worunter Lathan, mit den Gesetzen der Schwerkraft genau bekannt waren und sie praktisch anzuwenden wuß ten. Heute begiebt sich die Gesellschaft nach Stratford am Avon, wo man wahrscheinlich wegen des Ankaufs von Shakespeare's Haus einen Beschluß fassen wird. . .

Nach einem australischen Blatte hat am 3. März das mit Wolle beladene Dampfschiff „Sovereign.“ unweit der Moreton Bucht in Neu Süd-Wallis während eines furchtbaren Sturmes Schiffbruch gelitten und ist gänzlich zerstört worden. Von den 54 Personen, größten theils Passagieren, konnten sich nur 19 retten, und auch diese , ., zum Theil starke Verletzungen. Der Verlust an Eigenthum wird auf 20000 Pfd. St. geschätzt.

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Brüssel, 27. Juli. Der König und die Königin sind von Paris wieder zurück. . J . Jerome Bonaparte ist vorgestern in , n, ö. Söhne von Deutschland hier, eingetroffen. 2 ' J rin; Emil von Hessen Darmstadt und der Fürst von Waldeck sind, auf dem Wege nach Ostende, hier durchgereist; eben so der Herzog von Ossunna, der sich, von Paris kommend, nach England hegiebt. . .

Herr H. Conscienge, der bekannte slamische Novellist. . fasser einer Geschichte Belgiens, ist zum Lehrer der Königlichen Prin zen für die flämische Sprache und Literatur ernannt. .

In Brüssel ist folgende Liste in Umlauf, die Herr Rogier an— geblich dem Könige für die Bildung eines neuen Ministeriums Oer legen wolle: Rogier, Inneres; Veydt, Finanzen; d'Hoffschmidt, öf⸗ fentliche Arbeiten; H. de Brouckere, auswärtige Angelegenheiten; Cha zal, Krieg; Leclereg, Justiz. Das Journal de Bruxelles be zeichnet dagegen die Herren Delfosse und Lehon an Stelle der Her⸗ en Veydt und Leclereg. Herr Leclerc, sagt es, wolle in keinem Falle ein Portefenille annehmen, sondern auf seinem Posten als Ge⸗ neral- Prokurator am Cassationshofe verbleiben. Auch Herr de Haussh wird für das Justiz⸗Ministerium genannt. Herr d' Elhougne von Gent, dem auch ein Portefeuille zugedacht gewesen wäre, soll durch Fami— lien-Rüchsichten verhindert sein, ins Kabinet einzutreten. ö

Der Rouvelliste de Bruges widerlegt förmlich die Gerüchte von der Kartoffel⸗Krankheit, welche auch in Westflandern in Umlauf gebracht worden sind. Bie vier Arbeiter, welche kürzlich, K ĩ Grundstücken beschäftigt, ein paar Tönnchen . nn n., gefun⸗ den hatten, bekommen nach einem Beschluß des ,,. ,, eine lebenslängliche Rente von täglich 3 Fr: alle 14 Tage zahlbar

, ,, ,,,. af die Wittwen und auf die Kinder und, im Fall'ihres Ablebens, auf die, ,,,, bis zum 18ten Jahre übergehend. Vie rtunde arüber 1 ere vor Lem Rotar vollzogen worden.

8 c weiz.

bei Bauten auf städtischen

Kanton Bern. (O. P. A. 3.) Es wurde schon berichtet,

ĩ „iften Sitzung der Tagsatzung Bern mit dem uner— ih el ef hervortrat, Herrn Ochsenbein zum eid genössischen Oberst zu ernennen. Die Liberalen, namentlich Zürich, i, da⸗ durch sichtbar überrascht; Zärüch trug vor der Hand auf Ver⸗ weisung an den Kriegs- Rath an; Solothurn meinte, es fehl⸗

ten Herrn Ochsenbein noch die erforderlichen Dienstjahre; die Sonderbunds? Kantone sahen darin theils einen Widerruf eines Tagsatzungs - Beschlusses, theils eine Herausforderung an die Stände, die von Freischaaren bedroht gewesen waren, und selbst Bern mußte eingestehen: es hätte eine solche Diskussion nicht erwartet, sonst hätte der Regierungs-Rath vielleicht den Vor⸗ schlag nicht gemacht. Schließlich wurde der Antrag Zürichs zum Beschluß erhoben. Hierauf begründete Genf Rilliet⸗ Constant) sei⸗ nen Antrag: wonach der eidgenössische Dienst mit dem Dienst im Sonderbund als unverträglich zu erklären und der Vorort zu beauf⸗ tragen sei, Bericht zu erstatten, welche Offiziere sich in diesem Falle besinden. Genf motivirt diesen Antrag dadurch, daß es ihn als eine af Folgerung des gegen den Sonderbund gefaßten Beschlusses hin⸗ ellt.

Kanton Glarus. (O. P. A. 3.) Der 23. Juli war der belebteste Tag des ganzen Schützenfestes. Schon am Mittwoch war der Beschluß gefaßt worden, von dem Schießplatze aus eine Adresse an die, Tagsatzung ergehen zu lassen, worin dieser im Namen des Schweizervolks ans Herz gelegt wird, „die Einmischungen und Zu muthungen des Auslandes nachdrücklich zurückzuweisen.“ Jeder Schwei— zer wolle lieber das Aeußerste wagen, als die Unabhängigkeit seines Landes auf eine Weise verletzen und schmälern lassen, wie dies beson⸗ ders der Gesandte Frankreichs versuche. Diese Adresse wurde am Frei⸗ tage bei dem Mittagsmahle verlesen und sofort nach Bern abgesandt. Daß der Beschluß der Tagsatzung in Betreff des Sonderbundes die ganze Versammlung aufregke, läßt sich denken. Von allen wei⸗— teren Maßregeln und der Bildung eines allgemeinen Volks-Vereins, eines Bundes gegen den Sonderbund, wurde abstra hirt, was sich schon an den ersten Tagen aus der Stimmung der Versammelten folgern ließ. Einige rechtzeitige Winke von Bern aus mögen hier wohl das Ihrige gethan haben.

Kanton Genf. Die Radikalen sind bei der Wahl des Kon— sistoriums mit ungefähr 200 Stimmen unterlegen.

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Nom, 19. Juli. Man zählt gegen 50 Arrestationen, die allein gestern in den verschiedenen Stadtquartieren stattgefunden haben, meist Faentiner, welche, mit Dolchen bewaffnet und mit an sehnlichen Geldsummen ausgerüstet, auf falsche Pässe hin sich der Hauptstadt genähert, ja in dieselbe eingedrängt hatten. Einer der— selben führte vier Briefe bei sich, durch welche er einem der hiesigen Rädelsführer Minardi empfohlen wurde. Man hat eine Berechnung angestellt, der zufolge dem Urheber dieses Komplots die Anlage des⸗ selben gegen 20,000 Scudi baare Auslagen verursacht haben muß, denn die meisten dieser Emissaire sind mit 5h bis 100 Scudi in Gold ausge⸗ rüstet gewesen. Außerdem hatte man angefangen, Belohnungen denen in Aussicht zu stellen, welche sich bei den eingeleiteten Unruhen betheili— gen würden. Zwei jener Verführer, welche einem Uhrmachergesellen taglich s Paoli und Essen und Trinken angeboten hatten, sind ins Auge gefaßt worden, und man will mit Sicherheit wissen, daß sie sich jetzt in gleicher Sendung in Neapel befinden. Obwohl hier die Arrestationen sich von Stunde zu Stunde wiederholen, so hat das Publikum doch bis dahin von keinem Dokument Kenntniß erhalten, welches einen sicheren Ausgangspunkt darböte. Zwar wird versichert, es sei eine Liste von 30 Personen aufgefunden worden, die sehr hoch⸗ gestellte Individuen begreife, allein über das Gerücht führt auch diese Zusicherung, obwohl sie von halboffiziellen Personen wiederholt wird, nicht hinaus. Mehr Werth hat eine Aeußerung des gegenwärtigen Governatore, der gesagt haben soll, ein Prozeß könne jetzt seinen Anfang nehmen.

Das Gerücht, als ob Kardinal Lambruschini seine Reise von Civitavecchia aus zur See nach Genua weiter fortgesetzt habe, ist ungegründet. Er befindet sich seit dem 10ten d. M. in dem ihm angewiesenen Bischofssitz, und es ist durchaus kein Grund vorhanden, daß er diesen Aufenthalt unter den gegenwärtigen Verhältnissen mit einem anderen zu vertauschen die Absicht habe. Veranlassung zu die— sem Gerücht mag die Art der Aufnahme gegeben haben, die er da⸗ selbst gefunden, und die von der Art war, daß die Truppen seit dem Tage seines Eintreffens in die Kasernen konsignirt geblie ben sind.

Von der italienischen Gränze, 21. Juli. (. 3.) Dem Vernehmen nach soll das Armee-Corps im lombardisch-vene— tianischen Königreich durch 20 Bataillone verstärkt werden, worunter HH Bataillone aus den Kaiserlichen Gränzregimentern. Ein Bataillon ist bereits über den Po, und zwar nach Ferrara, marschirt, und in diesem Augenblicke sind schon die meisten in Bewegung. In Folge der Vorrückung der mobilen Reserve aus Inner⸗Oesterreich und aus Steyermark kommt das in Wien stehende Infanterie Regiment „Ritter von Heß“ nach Grätz.

Rückblick auf den ersten Vereinigten Landtag.

Zweiter Abschnitt. (Vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 209.)

Wenn ein unbefangener Fremder in den Weißen Saal des Kö— niglichen Residenz- Schlosses eingetreten wäre, den der König den Ständen Seiner Lande eingeräumt hatte, nachdem Er sie aus freiem, eigenem Entschlusse zum ersten Vereinigten Landtage berufen, wenn dieser fremde, unbetheiligte Zuhörer alle die Auseinandersetzungen und Ineinanderschiebungen vernommen hätte, wie die Gesetze, welche diese Versammlung geschaffen haben, unvereinbar mit den Verordnun⸗ gen sein sollen, die, vor dieser Vereinigung, theils von den den Stän— den überwiesenen Rechten und Functionen, theils von deren künftiger Wirksamkeit handeln; so würde der Mann unfehlbar vor Allem danach gefragt haben: welches Recht, das die Stände bisher gehabt, ist ihnen denn genommen? welche Verheißung, die ihnen gegeben war, ist denn unerfüllt geblieben oder zurückgenommen worden? .

Da uns hier keine parlamentarische Etikette bindet und wir nicht gezwungen sind, einen verehrten Redner nach dem anderen seine Suade über uns ergießen zu lassen, wie dies zuerst bei der Adreß-Debatte und später bei den Petitionen wegen Abänderung der Verordnungen vom 3. Februar reichlich geschehen ist; sondern da wir das Privilegium, . zu fassen, durch sauere Arbeit, vieles Lesen und einiges ö ach 3. en erworben haben, auch voraussetzen dürfen, daß unsere die Allgemeine Preußische Zeitung fleißig ie. . es nicht unsere Aufgabe ist, eine umständliche Ge⸗

hte des Landtages zu schreiben, so antworten wir auf jene inhalt schweren Fragen mit einer gedrängten Uebersicht. n enn, Wiederherstellung der ständischen Verhältnisse, wie sie im Mittelalter bestanden und deren Reste noch als Ruinen in di neuere Zeit hinübergedauert haben, wie bie J. ; In . ö. längst unbewohnbar, noch heute manche Cand ch jt n ück . 3 von konnte nicht füglich die Rede sein. Die We fgln (. ö len die Folgerichtigkeit der aus den aufgestellten Leh . 3. springenden Schlüsse als servile Fesseln von sich 66 auff . einigemal auf die Zeiten berufen, wo der Vafall auf ben hal sene

1529 Lehnsherrn aufsitzen und die Hintersassen ohne viel Berathung Folge leisten mußten, dergleichen gehört unter die Rubrik der Phrasen, die nicht so ernstlich gemeint sind, wie sie sich gedruckt ausnehmen; an eine Restauration in diesem Sinne ist nicht gedacht worden; man be⸗ gnügte sich mit Forderungen aus dem laufenden Jahrhundert.

Seitdem Napoleon Buonaparte vorläufig als erster Konsul der französischen Republik, nachher als Kaiser der Franzosen die Leitung der Geschäfte übernommen hatte, ward das ständische Leben auf deni Kontinente ziemlich still; es bestanden hier und da noch Landstände; in den Ländern, die jetzt die preußische Monarchie bilden, war ihre politische Wirksamkeit nirgend von großen. Bedeutung. .

Seit dem Untergange der napoleonischen Herrschaft und der von König Ludwig XVIII. oktrojirten Charte beginnt eine neue Epoche. Die Siege der französischen Armeen hatten französische Gesetze und mit napoleonischen Dynastieen auch seine Regierungs- Prinzipe nach Deutschland gebracht; die Niederlagen seiner Heere führten die Bourbonen und die Charte nach Frankreich. Deutsche Politiker hat⸗ ten dem napoleonischen Systeme gehuldigt, so lange es dauerte, nach seinem Sturze (nachdem die Charte 1815 als unerschütterliche Grund⸗ lage des constitutionellen Königthums sich eben nicht als zuverlässig bewährt hätte) kamen Andere auf, die es fürs Beste hielten, daß die Sieger das Gesetz des Besiegten annehmen und das Vorbild ihrer Regierung abermals aus Paris entnehmen möchten, wie sie ehedem gethan. Es gebührt keinem Sterblichen, die Geschichte mit „wenn“ und mit „so“ zu interpretiren und darzulegen, wie sich die Dinge gestaltet haben würden, wenn dies oder jenes wirklich geschehen wäre, was wohl hätte geschehen können; Niemand kann es wissen, was erfolgt wäre, wenn der König von Preußen im zweiten Decennium dieses Jahrhunderts seinen Landen eine Versassung nach französischen. Muster gegeben hätte; doch ist, ohne Anmaßung eines Seherblickes, der Glaube erlaubt, daß. wenn der Versuch gemacht worden wäre, jetzt die Trümmern des Baues bereits hinter uns liegen würden. Dem sei indessen, wie man wolle, die historische Thatsache steht fest, daß bis zum Jahre 1823 keine ständische Verfassung in den preußischen Landen bestanden hat. Erst seit 1823 existiren die Pro vinzial⸗Stände, die 1847 zum ersten Vereinigten Landtage zusammenbe rufen wurden. Was für Rechte diese Körperschaften gehabt haben, ehe sie existirten, das möchte dem gediegensten Scharfsinne und der glän⸗ zendsten Beredtsamkeit nachzuweisen unmöglich fallen. Seit sie beste hen, ist oft darüber Klage geführt worden, wie ihre Wirksamkeit zu eng, die ihnen eingeräuniten Rechte zu gering wären. Dieser Ansicht steht das Patent vom 3. Februar keinesweges entgegen; es erkennt sie vielmehr an und erweitert wesentlich die ständischen Befugnisse, es versperrt auch den Weg künftiger Ausbildung nicht. Um aber von Hause aus einen Standpunkt für die Behauptung zu gewinnen, daß die ständischen Rechte durch die Gesetze vom 3. Fe bruar eine Beeinträchtigung erlitten hätten, müßte aus dem Bereiche dessen, was sie besessen hatten, weiter zurück auf Verheißungen ge⸗ griffen werden. Einer kühnen Interpretation ward somit ein ungleich weiteres und ausgiebigeres Feld eröffnet; der Umfang des „Rechts⸗ bodens“ wurde nicht blos erweitert, er sollte zugleich für Hoffnungen und Wünsche urbar gemacht werden. Würden diese nicht ein besseres Gedeihen gefunden haben, wenn sie unvermengt mit rechtskünstlerischen Versuchen kultivirt worden wären? Wir müssen uns vorbehalten, auf diese Frage zurückzukommen, in der uns der Schlüssel zu allen Verwickelungen zu liegen scheint.

Bei der Wahrung von Rechten, welche die Stände gehabt ha⸗ ben sollten, ehe sie existirten, ward der Verordnung vom 22. Mai 1815 öfters gedacht, welche die Aussicht auf eine Volks⸗Repräsenta⸗ tion eröffnet, für solche Institution indesfen einen viel engeren Kreis von Rechten andeutet, als die 1823 erlassenen Gesetze wirklich gewährt haben. In der Adresse ist dieser Verordnung nicht erwähnt,? man mochte es wohl bedenklich finden, sich allzu unbedingt auf diesen „Schein“ zu berufen. Als Rechtsquelle und Born der Verheißung ward das Staatsschuldengesetz vom 17. Januar 1829 betrachtet.

Es ist so viel über dies Gesetz gesprochen worden, juristische Au toritäten ersten Ranges und Dilettanten im Fache der Rechts- und Gesetzkunde, sachverständige Geldmänner und Andere, denen die eige⸗ nen Finanzen viel interessanter sind als die des Staates, haben sich darüber ausgesprochen, so daß es ein unerreichbares Problem wäre, darüber etwas Neues vorzubringen; noch kühner wäre die Hoffnung, diejenigen von ihren Behauptungen abzubringen, die festzuhalten sie sich verpflichtet erachten. Da es uns mehr um die innere Geschichte des Landtages zu thun ist, als um die Reihefolge der Begebenheiten, so möge es gestattet sein, die späteren Verhandlungen derselben poli⸗ tischen Fragen, als sie in den Weg der Petitionen gelangt waren, mit deren erstem Stadium bei der Adreß-Debatte, in Verbindung zu betrachten.

Diese vielbesprochene Verordnung setzt, wie es im Eingange wörtlich heißt: „wegen Sicherstellung, so wie wegen regel mäßiger Verzinsung und allmäliger. Tilgung aller Staatsschulden, das Nöthige unwiderruflich fest.

§. 1. Die Summe von 180,091,720 Rthlr. soll bis zur Tilgung als Staatslast betrachtet werden. .

§. 2. Ueber diesen auf immer für geschlossen erklärten Staats⸗ schulden-Etat darf kein Staatsschulden⸗Dokument ausgestellt werden.

Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung oder zur För derung des allgemeinen Besten in die Nothwendigkeit kommen, zur Aufnahme eines neuen Darlehns zu schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie der künftigen reichsständischen Ver sammlung geschehen u. s. w.

§. 13. Endlich ist die Staatsschulden⸗Verwaltungs Behörde ver⸗ pflichtet, der künftigen reichsständischen Versammlung alljährlich Rech nung zu legen. Bis zur Einführung derselben tritt der Staats⸗Rath an deren Stelle. Die Ertheilung der Decharge behält sich der Kö⸗ nig nach Maßgabe des zu erstattenden Gutachtens vor.

Aus diesen im Jahre 1820 gegebenen Bestimmungen hat nun sieben und zwanzig Jahre nach ihrem Erscheinen von Len 1823 ge⸗ schaffenen, 1847 zum Vereinigten Landtage versammelten Ständen die Rutzanwendung gezogen werden sollen: jene seit einem Viertel Jahrhundert bestehende Verordnung wegen Behandlung des Staats⸗ Schuldenwesens sei ein ständisches Gesetz, wodurch das Recht festge⸗ stellt sei, der Vereinigte Landtag müsse alljährlich versammelt werden. Die Üünwiderruflichkeit des Staatsschulden-Etats, die darin ausgesprochen war, sollte auf eine Zusage bezogen werden, die keines Menschen Scharfsinn daraus herauszubuchstabiren vermag. Es ist in jener Verordnung auf eine künftige reichsständische Versamm⸗— lung hingewiesen; solche reichsständische Versammlung ist der Verei⸗ nigke Landtag; es soll jährlich Rechnung abgelegt werden, folglich

so lautete' die Schlußfolge muß dem Vereinigten Landtag jähr⸗ lich Rechnung abgelegt, ergo: dieser jährlich versammelt werden.

Daß dies Geschäft, an welchem sechshundert Personen nicht füg⸗ lich thätigen Theil nehmen können, durch eine aus der Versammlung gewählte Kommission besorgt werde, sollte für unzulässig angesehen werden. Es sollte nur eine reichsständische Versammlung existiren, denn die Verordnung vom 17. Januar 1820 gebraucht in der citir⸗ ten Stelle den Singularis, also eine Versammlung, und keine an— dere, als das Plenum des Vereinigten Landtages!

Nächst dieser „Unvereinbarkeit“ der alten Gesetzgebung mit der

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neueren wurden noch ei

nige Punkte der Verordnungen vom 3. Fe- zu citiren, erinnern wir an ein uns

bruar angefochten, deren hauptsächlicher Inhalt sich auf folgende reduzirt. w

1) Die Zumuthung, daß die Stände gewisse Functionen auf aus ihrer Mitte zu wählende Ausschüsse übertragen, und daß diesen die regelmäßig periodische Wiederkehr zugesichert worden war, die für den Vereinigten Landtag in Anspruch genommen wurke. .

2) Der Vorbehalt? daß der König für den Fall eines Krieges die nöthigen Geldmittel auch ohne Be rath der Stände anschaffen werde, wenn die Dringlichkeit der Umstände es erfordere. 4

Die an diese Hauptpunkte angeknüpften anderen Bedenken dürfen wir wohl durch die gegebenen Erklärungen als erledigt betrachten; blicken wir nun auf das zurück, was die Gesetze vom 3. Februar ge⸗ währen, so wird sich das „Soll“ und das „Haben“, wenn zwischen der Krone und den Ständen eine Abrechnung aufgestellt werden soll, klar übersehen lassen.

Die Stände der preußischen Monarchie, seit sie in gesetzlich an⸗ erkannter Wirksamkeit bestehen, haben nie eine andere als eine be⸗ rathende Stimme bei der Gesetzgebung gehabt, der König hat ihnen eine entscheidende über eine der wichtigsten Fragen gegeben.

Die Forderung: daß eine Körperschaft die ihr zustehenden Rechte, behufs gewisser Angelegenheiten, an eine kleinere Anzahl aus ihrer Mitte, durch eigene Wahl zu delegirende Mitglieder übertrage, kann nicht als eine Beeinträchtigung der Rechte angesehen werden, wenn nicht jede Art von Repräsentation und Vertretung durch Abgeordnete einer Körperschaft, durch ein gewähltes Mitglied verworfen werden soll, was gegen das dermalen so beliebte Repräsentativ⸗System viel zu viel beweisen würde. In einer über diesen Punkt gehaltenen Rede finden sich die Worte: „wenn zwei ein Recht haben sollen, so hiat es keiner von Beiden“; es ist richtig, daß ein exklusives Pridilegium seinen Werth verliert, wenn es an mehrere Per sonen oder Gesellschaften gegeben würde, und daß ein Recht durch Theilung zwischen mehrere von einander unabhängige und verschie⸗ dene Theilnehmer verloren gehen oder unwirksam werden kann; wenn aber ein Recht von Vielen besessen wird so können sie es nicht blos durch einige aus ihrer Mitte gewählte Mitglieder ausüben, sondern es kommen häufig Fälle vor, wo es gar nicht anders thunlich ist, damit nicht aus einer heilsamen Institution eine arge Verwickelung, aus einer Wohlthat eine Plage werde. Man denke sich das Plenum des Vereinigten Landtages alljährlich versammelt und mit der Ab⸗ nahme der Rechnungen über die Verwaltung der Staatsschulden be—⸗ schäftigt. Das Geschäft, das wenige ersonen unstreitig besser be⸗ sorgen können als viele, würde dem Lande täglich circa 2000 Nthlr. und (was wichtiger als das Geld ist) einen unnützen, zweckwidrigen Aufwand der edelsten Kräfte kosten, die wahrlich besser verwendet werden können, als zum Figuriren im Dienste des Buchstabens eines mißdeuteten Gesetzes.

Der eigentliche Kern ständischer Wirksamkeit, worauf sich in letz⸗ ter Analyse die Privilegien aller Parlamente, Kammern, Kurien und Senate in einer Monarchie reduziren, ist in dem Gesetze vom 3. Fe⸗ bruar gegeben; die zu erlassenden Gesetze sollen mit den Ständen bera⸗ then, neue Auflagen an ihre Bewilligung gebunden, zu jeder Vermehrung der Staatsschulden ihre Beistimmung erfordert werden, Es ist oft und laut genug beklagt worden, daß diese ständische Wirksamkeit bis zum 11. April“ 1847 nicht bestanden habe; erklärte doch einer der ersten Redner in einer der ersten Sitzungen des Vereinigten Landtages: „es ist eine große That der Krone, wann sie den Vereinigten Land tag zusammenberief. Mit Recht wurde er am Sonntage Quasimodo- geniti eröffnet, denn wir fühlen uns gleichsam wiedergeboren aus dem beschränkten Kreise der Provinzial-Stände zu dem gemeinsamen Ge⸗ fühle des Staatsverbandes und der gesammten Landes- Interessen.“ Der geehrte Redner mochte das Gefühl des Dankes nicht durch eine Adresse, wie die vorgeschlagene, schwächen; doch mischte sich in den Kelch der Freude, wie er sich ausdrückte, ein bitterer Tropfen, schwoll zu einem Gießbach an, ohne an intensiver Bitterkeit zu ver lieren, obgleich es an Verdünnungen des Gehalts im Laufe der Ver⸗ handlungen nicht fehlte. Da, wie schon gedacht, der Besitzstand zur Begründung einer Klage über Rechtsverletzung nicht ausreichte, so ward auf Verheißungen zurückgegriffen; Rechte, welche die Stände nicht gehabt, hätten sie doch haben sollen; die Aufstellung von Be⸗ schwerden ward somit erklecklich erleichtert.

Ein Passus der Verordnung vom 17. Januar 1820 gab dazu vorzüglichen Stoff; er ward als ein heiliges, feierlich verbrieftes Recht, als ein Palladium constitutioneller Wohl⸗ fahrt hervorgehoben, nämlich der des zweiten Paragraphen, ber die Zuziehung und Mitgarantie der Stände für alle künftige Anleihen, einschließlich der „zur Erhaltung des Staats“, also auch flir Kriegsrüstungen, nothwendig ausspricht. Es ist wahr und es soll keinesweges geleugnet werden, die Gesetze vom 3. Februar haben diesen Punkt anders gestellt, dem erhabenen Worte des Königs an die Stände: „zwischen uns sei Wahrheit“, würde es nicht entspro⸗ chen haben, ihn unberührt in der unpraktischen Unbestimmtheit jenes Paragraphen zu lassen; er ward dahin erklärt: daß es der Regie⸗ kung unbenommen bleibe, im Falle der Kriegesgefahr, wo eine stän⸗ dische Berathung nicht stattfinden könne, Geldmittel mit ständischer Zuziehung, jedoch ohne Mitgarantie, herbeizuschaffen, daß aber über deren Verwendung den Ständen Rechenschaft gegeben werden solle.

Es wäre eine unverdiente Schmach für die Versammlung, an⸗ zunehmen, als habe sie in dieser Erklärung eine Rechtsverletzung wirklich gefunden und ernstlich eine Versicherung verlangt, wodurch die Erhaltung des Staats von dem Beschlusse einer Berathung, de⸗ ren Beginnen leicht unmöglich werden könnte, abhängig gemacht wer⸗ den sollte. Von der äußersten Linken wie wir uns ausdrücken dürften, wenn wir uns die Versammlung nach den politischen Schat⸗ tirungen geordnet vorstellen von den Mitgliedern, die das Meiste gegen die Verordnungen vom 3. Februar einzuwenden hatten, ward die Versicherung ausgesprochen, wie sie ihre Unterstützung nicht ver⸗ sagen würden, wenn das Vaterland in Gefahr geriethe. Es sind bei dieser Gelegenheit schöne und bedeutsame Worte gesprochen worden, die eine ehrende Anerkennung verdienen. Nur vereinzelte Aeußerun⸗ gen deuteten darauf hin: daß auf die Bereitwilligkeit der Stände nur für den Fall zu zählen sein würde, wenn ein populairer Ver⸗ theidigungskampf bevorstehe. Daraus würde dann wohl zu folgern sein, daß die Beurtheilung des casus helli nicht mehr dem Könige, sondern nur der Masorität des Landtages gehören würde; ein Red⸗— ner ist sogar so weit links gegangen, zu erklären; man müsse gar nichts bewilligen, ehe nicht die Verantwortlichkeit der Minister und jährliche Bewilllgung des Budgets feststehe. Die Berichte enthalten nichts darüber, daß diese ritterliche Erklärung lebhaften Anklang gefunden hätte, daß aber Gedanken vorhanden wären nicht gerade für den Krieg, aber für friedliche Einrichtungen, die Zustimmung an Bedin⸗ gungen zu knüpfen, die nicht zur Sache gehören, das bezeugen die Abstimmungen über mehrere Gegenstände, deren noch zu erwähnen sein wird.

Ein Umstand, der doch auch in Betracht gezogen werden sollte, wenn von ständischen Berathungen unter kriegerischen Auspizien die Rede sein soll, ist gar nicht erwogen worden, nämlich der! daß da⸗ durch unter gewissen Konjunkturen die Erhaltung des Friedens erschwert, vielleicht unmöglich gemacht werden kann. 2

Statt Beispiele aus fremden Landen und aus fernen Zeiten ziemlich nahe liegendes. Wenn