1847 / 210 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Die Arbeit des Mi- n dem Abschnitt über die von 1830 sind Steuern ehr als 18 Millionen ser Periode eingeführt einbringt, es ist die des erhöhten

en jede Beeinträchtigt nisters umfaßt die Zeit von „Steuern“ bemerkt er: abgeschafft worden, Franes belief. worden, die im auf geistige Getränke. National Reichthums ist mit dem Jahre 1831, um die vergwerls · Zte ner

der Revolution

Dunchschnitn jan gesliegenen Bevollerun Steuer im Jahre 18 pCt., die Paten pCt., die Douanen die Einregistrirungs bt es nicht, wie i

teuer um 1033 pCt., Steuer um 2095 pCt., Steuer um nahe an n anderen Ländern, Taback, Salz, Karten, Pulver Taback beträgt im Durchschnitt In Frankreich s? 5 za, 19]

des Monopols, wie von Der Eingangs zo n Accise unterworfen. abacks⸗Monopo

betrug 111,899, 920 3, 550 Fr. veranschlagt, dar⸗ direkte, mit S4, 536,130 Fr. ommen auf den Kopf gen 37 Fr. 74 Cent. en Abschnitt über die der folgenden Thatsachen: vermindert wor-

610 009 Fr.

re 18145 aus dem T ancs Netto ;

Brutto Einnahme ist auf 117,901 direkte und in z5, 319 angenommen, so k Frankreich da

Budget für 1848 Unter die eigentlichen S

Die Einwohnerzahl j fr. 49 Cent.; in 2 Cent. auf jeden Kopf.“ ster mit Hervorhebung

in ihrer Gesammtheit betrachtet, ls gingen nicht von ein illigere Vertheilung d

Holland 49 Ji. Steuern schließt der Mini Es sind die S gen in den Detai sondern bezweckten eine b Sicherung aller Interessen, des Handels; 3) in Belgien sind und Holland. und Ausgaben.“

bis 1816 inklusive ein Ueb Ausgaben sich gebildet hat, nicht übersehen“, heißt es, „d sichts großer Schwierigkeiten bei ihm Alles erst zu schaffen war, ten zwei Jahren die Lebensmittel das Gleichgewicht in den Finanzen kluger und geschickter nicht blos ein Ueberschuß der Errichtung eines Reserve- Fonds der Kammern wiederholt proklami die „schwebende Schuld.“ von Schatzscheinen.

er öffentlichen Ackerbaus, der Industrie nniedriger, als in Frank= handelt von den sich heraus, erschuß der laufenden Einnahmen welcher 3, 197, 187 Fr. beträgt. das unabhängige, der äußeren Politik zu und besonders nicht, daß e Krisis zu bestehen hatte. aufrecht erhalten w Benutzung der Einnahmen über die zu hoffen, dessen

schen Idee aus,

die Steuen

freie Belgien sich konstituiren hatte, daß 8s in den letz⸗ Trotzdem ist

In besseren Hülfsquellen des Landes, Ausgaben, sondern die Niltzlichkeit im Schoße

Zeiten ist, bei

( 7

J .

besteht in Belgien unter

g der Transportmittel ꝛc.) auten und 4 zu verschiedenen anderen Anschaffungen, Unterstütz m daß die schwebende g, 241 Fr. beträgt, Gegenwerthe in Händen hat, rte Schuld betrifft, so ist sie jetzigen Coursen berechnet aber blos g (4,335,319 Einw.), kom⸗ ent. konsolidirte Schuld und an Interessen in Holland auf den and 731 Fr.

Millionen auf die Staats- Eisenbahnen (Vermehrun eben so viel auf Kanal- und Wasserb en und meist produktiven Arbeiten, Der Minister zeigt sodann, er nur 8,87

6

verwandt worden. zwar nominell die obige Summe, eigentlich ab indem 20, 0715715 Fr., welche der Staat als abzuziehen sind. Was endlich die konsolidi nominell 586,187, 215 Fr., nach den 98 Fr. verglich men auf den Kop dafür 5 Fr. 13 Cent. (nach Kopf 8149 Fr. 6 C. 25 C. Kapital und 27 Fr. 5 C. Zins der Zins macht 10

Kapital und 3 Fr. 38 C. 3 17 C. Zins).

en mit der Bevölkerun f lö7 Fr. 78 C einer beigefügten Tabelle, Fr. 71 C. Zins, in Engl für Frankreich ist der Kapitalbetrag Fr. 71 C. auf den Kopf, in Oester— ins, in Preußen 55 Fr. Vergleich zur gesammten Interessen für die konsolidirte Schuld in nach der beigefügten Tabelle, 506, in in Preußen 69 Tau-

6

Kapital und 24 nicht angegeben,

95 C. Kapital und 1 Fr. Einnahme betragen die 229 Tausendstel, in Holland, 99, in Oesterreich Von seiner konsol Das Staats-Vermögen ist a im Betrage von 53

328, in Frankreich 283 idirten Schuld hat Belgien seit 1830 schon 34 ußerdem durch Erwerbung g Millionen gewachsen, 200 Millionen an öffentlichen Bauten von

Millionen getilgt. von unbeweglichem Eigenthum und endlich ist das Land um allgemeinem Nutzen reicher geworden.

Die im Großherzogthum Posen und in Westpreußen entdeckte revolutionaire Verbindung

Wiederherstellung eines selbstständigen polnischen Reiches

in den alten Gränzen vor dem Jahre 1772. *

zum Zweck der

kamen in den vormals 1793, 1795 und en, gegenwärtig unter Posen integrirende Bestandtheile e vor, welche kaum bezwei⸗ evolutionirung der ehemals

gegen Ende des Jahres 1845 welche, seit den Jahren 177 Preußen unterworf 1d Provinz

Provinzen, 1815 der Krone nennung Westpreußen ur reußischen Staates bilden, ließen, daß man mit einer neuen R andestheile umgehe. de bald unzwei waren und die Verf schen Bevölkerung, i Hierdurch erwiesen sich Beseitigung der drohenden Gef Verstärkung und zweckmäßige wurde dafür gesorgt, daß jede druck begegnet werden den ihre Thätigkeit, und Entwickelun derselben zu verfolgen, die Theilnehme die Verdächtigen zur Untersuchung,

polnischen felhaft, da assung des

ß diese Umtriebe weit verzweigt andes, so wie das Leben der deut⸗ n jenen Provinzen in Gefahr se kräftige und energische ahr für erforderlich. Durch schleunige Verwendung der bewaffneten. Macht m offenen Aufstands⸗Versuche mit Nach⸗ Gleichzeitig begannen die Civil⸗Behör⸗ dle noch weitere Verbreitung die entdeckten Fäden zu erforschen,

Maßregeln zur

darauf gerichtet, Umtriebe zu verhindern, r und Hülfsmittel die Schuldigen zur Strafe zu

Ausführung ernannten des Kö⸗ Ordre vom 13. Januar 1846 nter Vorsitz des König⸗ Präsidenten des König⸗

Zur schnelleren und kräftigeren nigs Majestät mittelst Allerhöchster Immediat Untersuchungs⸗Kommission u lichen Wirklichen Geheinen Raths und Chef⸗ er- Appellationsgerichts und Ober⸗-Landesgerichts ckenberg⸗Ludwigsdorf, welche, aus Justiz- und Verwaltungs usammengeseßt, die Polizei und Justiz in sich vereinigte, die Betheiligten irgendwie einem exceptionellen Verfahren Die polizeilichen Organe der Immediat-Kommission wie dies den Gesetzen entspricht, nur zu den polizei— lichen Ermittelungen und zum ersten Angriff bestimnt und wurden demgemäß verwendet.

Die Aufgabe d Untersuchung gegen die der Kabinets⸗Order vom 25. Apr kompetente Gericht dadurch in den Einleitung der förmlichen Kriminal⸗

Bevor indeß dieser Auftrag erledigt war, kam, die Fortleitung und Beend als den kompetenten Richter, abzugeben, er 1846, betreffend das Verfahren in den bei dem Kam⸗ te zu Berlin zu führenden Unter⸗ durch welches das Institut der Staats-Anwaltschaft in

zu unterwerfen. waren nämlich,

er Immediat⸗Kommission bestand nur darin, die Betheiligten so weit zu leiten, bis das nach il 1835 (Gesetz⸗Saml. Seite 47) Stand gesetzt werden würde, über Untersuchung Beschluß zu fassen.

bevor es also dazu an das Kam⸗ ien das Gesetz

2

82

der Untersuchun

2 3

wergerichte und dem Kriminalgerichte

suchungen, ,,, *) Wir geben diese über die am 2ten treffenden Untersu ende Quartal u bdruck liefern,

Darstellung als Einleitung zu unseren Berichten beginnenden Gerichts ⸗Verhandlungen in j be⸗ Bei etwanigem neuen Abonnement auf das lau⸗ wir diese Darstellung in besonderem

rer Zeitung werden ge Zahl Exemplare unseres Blattes

da wir nur eine gerin edarf drucken lassen.

1532

Kriminal⸗Prozessen und ein öffentliches und mündliches Verfahren vor dem erkennenden Richter eingeführt ist. Dies Gesetz sollte nach S8. 132, 133 mit dem 1. Oktober 1846 in Krast treten, dergestalt, daß auch diejenigen Untersuchungen, in denen das Verfahren erster Instanz mit Einschluß der Vertheidigung beim Eintritt jenes Zeitpunktes noch nicht geschlossen sein würde, nach den Vorschriften des neuen Gesetzes umgeleitet werden sollten.

In Uebereinstimmung hiermit bestimmte denn auch sofort eine an die Minister des Innern und der Justiz erlassene Allerhöchste Order vom 18. Juli 18461:

daß da die Untersuchungen wegen der im Großherzogthum Po- sen und den angränzenden Landestheilen entdeckten Verschwörung vor dem 1. Oktober 1846 einschließlich der Defensionen nicht been det sein könnten und deshalb, nach S. 133 des Gesetzes vom 17 Juli 1816, in dem durch daffelbe angeordneten Verfahren zu erledigen sein würden, die Immediat⸗Untersuchungs-Kom— mission zu Posen die in dem §. 65 des Gesetzes gedachte Vor⸗Un⸗ tersuchung leiten, in diese das von ihr bisher geführte Skrutinial— Verfahren umwandeln und bei dieser Voruntersuchung nach den e r fur des gedachten Gesetzes bereits gegenwärtig verfahren olle.

Hiermit trat auch sofort die amtliche Thätigkeit der Staats-An⸗ waltschaft ein. Der Staats-Anwalt des Kammergerichts begab sich deshalb mit mehreren, ihm ausschließlich für diese umfangreiche Sache zugeordneten Gehülfen nach Posen, um bei Leitung der Vor Unter⸗ suchung seine gesetzlichen Functionen auszuüben und gleichzeitig die Vorarbeiten für die spätere Anklageschrift zu beginnen.

Es war gegen nahe an elf hundert verdächtig gewordene Per- sonen theils mit, theils ohne Verhaftung eingeschritten.

Rach Beendigung der Voruntersuchung hat der Staats⸗Anwalt die ihm nach §. 49 des Gesetzes vom 17. Juli 1846 obliegende Erklärung abgegeben. Gegen 283 hat er die Versetzung in den An— klage -Zustand bei der Anklage⸗Deputation des Kammergerichts be⸗ antragt.

Diese hat durch ihre Beschlüsse vom 12. April, 21. April und 12. Mai d. J. 254 Personen in Anklagestand versetzt, und auf Grund dieser Beschlüsse hat der Staats⸗-Anwalt am 1. Juni eine 120 Druck bogen starke Anklageschrift gegen diese 251 Personen, wegen Hochver⸗ raths durch Betheiligung bei dem Unternehmen zur Wiederherstellung eines polnischen Staats in den Gränzen desselben vor dem Jahre 1772 bei dem Kriminal-Senate des Kammergerichts eingereicht.

Nunmehr beginnt in Gemäßheit der Ss. 15 ff. S8. 64 u. 70 des Gesetzes vom 17. Juli 1846 das mündliche Verfahren vor dem er⸗ fennenden Gerichte, der aus acht Mitgliedern bestehenden Abtheilung des Kriminal-Senats des Kammergerichts für besonders schwere Ver brechen. Durch dasselbe wird festgestellt werden, ob und in welchem Umfange die einzelnen Angeklagten einer Theilnahme sich schuldig ge⸗ macht haben und derselben zu überführen sind.

Daß aber wirklich ein Unternehmen, mit Waffengewalt gegen die preußische, österreichische und russische Regierung einen selbststan⸗ digen polnischen Staat herzustellen, vorbereitet worden ist, daß diese Vorbereitung nicht nur schon weit vorgeschritten war, sondern auch in einzelnen, allerdings sehr ohnmächtigen Versuchen zur Ausführung gekommen ist, wird die folgende aktenmäßige Darstellung zeigen. Sie wird ein allgemeines Bild von den entdeckten politischen Umtrieben geben und durch Mittheilung einzelner Thatsachen den Leser in den Stand setzen, selbst zu beurtheilen, von welcher Bedeutung für den Staat und wie gefahrvoll für das Leben der deutschen Bewohner sei⸗ . . polnischen Provinzen die entdeckte Verschwörung gewe⸗

en ist.

Erster Abschnitt. Entstehung des pol nisch-domokratischen Vereins und vorbereitende Thätigkeit desselben in der polnischen Emigration.

Der am 29. November 1830 zu Warschau ausgebrochene Auf⸗ stand gegen die russische Herr'schaft war in der zweiten Hälfte des folgenden Jahres durch die Kaiserlich russischen Truppen bewältigt. Starke Haufen des polnischen Insurgenten. Heeres legten auf preu⸗ ßischem und österreichischem Boden die Waffen nieder. Ihnen schloß sich eine große Zahl der Nichtkämpfenden an, die, sei es aus Furcht vor Unterfuchung und Strafe wegen, der Theilnahme an dem Auf⸗ stande, sei es aus Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen ihr Vaterland verließen.

In Frankreich vor allen fanden die polnischen Flüchtlinge gast⸗ liche Aufnahme und Unterstützung. Es bildete sich hier fortan ein besonderer, in sich abgeschlossener Körper: die polnische Emigra⸗ tion. Sie repräsentirte das Bild des ehemaligen polnischen Reiches im Kleinen; denn, was dieses von je her zerrissen, die Kämpfe der verschiedenen Factionen und Parteiungen, fand, freilich auf Wort und Schrift beschränkt, in der Emigration seinen Fortgang. Eben der letzte Aufstandsversuch gab nur zu reichhaltigen Stoff zu gegenseitigen Anfeindungen und Vorwürfen.

Bald standen die aristokratische und demokratische Partei feind lich gerüstet sich gegenüber. Beide zerfielen wieder in sich in verschie dene kleinere Factisnen und Nüancirungen. Diese Kämpfe gaben der einen Partei Veranlassung, sich zu einer kompakten Masse zu vereini— gen. Alle in der Emigration lebenden Theilnehmer an dem letzten Jlufstande, die von der Annahme ausgingen, „daß den früheren Machthabern die richtige Erkenntniß alles dessen gemangelt habe, was ein Volk im Allgemeinen für eine Revolution empfänglich machen und begeistern könne, und daß man die Prinzipien der Frerh eit, Gleich⸗ heit und Brüderlichkeit den Regierungs- und Gefellschaftsregeln zu Grunde legen müsse, wenn man der Hoffnung einer allgemeinen Erhebung des polnischen Volks zur Wiedererlangung seiner Unabhän—= gigkeit und Selbstbeständigkeit Raum geben wolle = alle diese tra⸗= fen zu einer besonderen Verbindung: dem polnisch⸗demokrati⸗ schen Vereine, zusammen, ö.

Es waren nahe an 3000 Personen. In seinem Gründungs⸗ Att vom 17. März 1832 sprach der Verein als seinen Zweck den aus: in der polnischen Rationalsgche in dem Geiste rein , . demokratischer Grundsätze . wollen.

Der Sitz der Gesellschaft und ihrer sämmtlichen Mitglieder war Paris, und als sich viele der letzteren von hier entfernten. so wurde durch ein Publikandum vom 15. April 1832 bestimmt: „daß wenig⸗ stens die Centralisation für die Thätigkeit der Gesellschaft zu Paris verbleiben solle.“ Hierdurch erhielten die zu Paris anwesenden Mit⸗ glieder des Vereins die Leitung aller Angelegenheiten desselben, und nur zu Abändernng der Statuten und, anderer organischen Bestim⸗ i fn blieb die Stimmenmehrheit sämmtlicher Mitglieder erfor⸗

erlich.

So stand es bis zum Jahre 1835, wo die Gesellschaft ihr Haupt⸗Statut (innere Srganisation der polnisch⸗ demokratischen Ge⸗ eg genannt) am 5. Juli publizirte. Das Statut regulirt in echs Titein und zweiundneunzig Paragraphen den inneren Srganis⸗ mus des Vereins.

Die ganze Autorität der Gesellschaft beruht nach demselben in

ͤ der Gesammtheit der Mitglieder. Die Gesammtheit der Gesellschaft zerfällt in Sectionen. Die oberste Aufsicht führt eine Central⸗

Behörde, die Centralisation des pol nisch⸗demokratischen Vereins.

. Was zunächst die Sectionen betrifft, so bilden eine solche sämmt⸗ liche in einer einzelnen Ortschaft wohnhaften Mitglieder des Vereins sobald ihre Zahl wenigstens fünf beträgt. Die zerstreut wohnenden Mitglieder gehören der ihnen zunãchst 6 Section an. Jede Seckion wählt einen Secretair und einen Kassirer, hält regelmäßi jede Woche eine Sitzung und beschließt nach Stimmenmehrheit 367 Thätigkeit ist indeß nur innerer Natur. Sie diskutirt über r die Gesammtheit gerichteten Vorstellungen, macht selbst Anträge lan fert Deitrage für das periodische Blatt des Vereins 1 83 moralische Verhalten der Mitglieder, sorgt für die Cinnichun der Beiträge und nimmt endlich neue Mitglieder auf. . . schieht auf Vorschlag eines Mitgliedes nach Stimmenmehrheit ** ee terschrift der Statuten. Die Aufnahme ist der Central Beh rde an zei- gen; diese setzt die Gesammtheit davon in Kenntniß, und jedem Win en. stehö das Recht zu, gegen die Aufnahme Opposition zu erheben, wor über demnächst wieder von der Gesammtheit durch Abstimmung in den Sectionen entschieden wird. r

Auch das Recht der Ausschließung eines Mitgliedes steht den Sectionen zu, gegen deren Ausspruch indeß eine Berufung (Appella⸗ tlon) an die Gesammtheit innerhalb bestimmter Fristen zulässig ist.

Die einzelnen Mitglieder der Section haben den Sitzungen re⸗ gelmäßig beizuwohnen und sich den Beschlüssen der Majorität zu fü— gen. In Contraventionsfällen steht ihnen Verweis, Bekanntmachung ihres Namens oder gar Ausstoßung bevor. .

Die Gesetzgebung ist bei der Gesammtheit der Gesellschaft, als deren zur Vollführung und Bekanntmachung aller Beschlüsse berufenes Organ die Centralisation erscheint. Diese kann nur in außer⸗ ordentlichen Fällen provisorische Maßregeln treffen. Sie hat die Verwaltung aller Fonds und muß alle drei Monate sämmtlichen Sectionen, also der Gesammtheit der Mitglieder, Bericht und Rechen— schaft ablegen. Außerdem hat sie die Redaction des allmonatlich er⸗ scheinenden Blattes der Gesellschaft (bismo torwarzystwo), welches in seinem amtlichen Theile die Manifeste, Aufrufe und andere Be— kanntmachungen der Gesellschaft enthält und in dem nichtamtlichen Theile für die Propaganda der polnisch-demokratischen Grundsätze be⸗ stimmt ist. Die Centralisation besteht aus neun alljährlich von der Gesammtheit zu wählenden, Mitgliedern. Fünf sind zur Beschluß nahme erforderlich. Die Sitzungen sind für alle Mitglieder des Ver⸗ eins öffentlich. Der Vorsitz wechselt unter den Mitgliedern. Eines derselben bekleidet die Function eines Secretairs. Die Mitglieder der Centralisation gehören keiner Section an.

Neben der Centralisation besteht eine Aufsichts (vorstel⸗ lende) Section, welche Beschwerden gegen die Centralisation oder einzelne Mitglieder derselben entgegennimmt, dieselben prüft und der Gesammtheit zur Entscheidung vorlegt, auch die Centralisation, bei etwaniger Entfernung derselben, bis zur Neuwahl vertritt. Sie wird alljährlich durch die Gesammtheit gewählt.

An demselben Tage, dem 5. Juli 1835, erließ der Verein eine Bestimmung über die Beiträge und Fonds der Gesellschaft, welche die von den Mitgliedern allmonatlich zu den nothwendigen Ausgaben zu leistenden Beiträge, nach Maßgabe der Einnahme eines Jeden, regulirt, und die späker durch zwei Erlasse vom 30. Januar und vom 18. Juni 1838 erweitert ist. Durch den erstgedachten Erlaß wird eine sogenannte brüderliche Abgabe zur Unterstützung hülfsbedürftiger Brüder ausgeschrieben, deren Verwaltung und Austheilung lediglich der Centralisation zustehen soll.

Bald nach seiner Entstehung trat der demokratische Verein mit zwei Aktenstücken hervor, die dasjenige, was der Gründungsakt vom 17. März 1832 noch nicht mit nackten Worten ausgesprochen hatte, ganz offen und unumwunden hinstellen, daß nämlich der Zweck der Gesellschaft und ihrer ganzen Organisation nur der sei: „Durch Wiedervereinigung aller ehemals polnischen Landes heile ein selbstständiges Polenreich in seinem alten Um⸗ fange wied erherzu stellen.“

Das erste dieser Aktenstücke ist die am 18. Mai 1832 zu Paris erschienene und von allen damaligen Mitgliedern des Vereins unter⸗ zeichnete Protestation gegen die Theilungs Verträge von 1772 bis 1815, in' welcher der Verein im Interesse Europa's und der Civili⸗ sation die Wiederherstellung Polens in seinen alten Gränzen verlangt. Das zweite und wichtigere ist das Manifest des polnisch= demokrati⸗ schen Vereins, d. d. Poltiers, den 4. Dezember 1836, von 1135 Mit- gliedern unterzeichnet. .

Nach diefem Manifest ist der Zweck des demokratischen Vereins: Befreinng Polens und, Erhebung desselben zu einem selbstständigen Reich mit demokratischen Einrichtungen. Der Verein will diesen Zweck durch eine Unigestaltung aller politi⸗ schen und sozialen Einrichtungen erreichen und hat es sich deshalb zunächst zur Aufgabe gestellt: . .

1) die öffentliche Meinung aufzuklären über die Ursachen, welche den Verfall Polens herbeigeführt haben, und über die welt⸗ geschichtliche Aufgabe, welche den Polen zu Theil geworden ist

2) alle Verträge, welche die Theilungen Polens begründen oder

. sanctioniren, als von Anfang an nichtig aufzurufen und wider

ihre Gültigkeit rechtliche Verwahrung einzulegen;

3) in der Emigration und im Volke die demokratischen Ideen zu verbreiten und klar zu machen, daß von der Ausführung dieser Gedanken die Wiederherstellung der polnischen Nation und künftig des neuen Reiches Wohlfahrt zu erwarten ist.

Diese Arbeiten bezeichnet das Manifest als größtentheils bereits vollendet. Der Verein betritt nunmehr die zweite Stufe auf dem Wege zur Erfüllung seiner Aufgabe und will zuvor noch einmal das Ziel seines Strebens, sein Glaubensbekenntniß darlegen.

Bei der Verwirklichung der demokratischen Ideen, durch welche Polen befreit werden soll, steht die Gleichheit mit den von selbst aus ihr hervorgehenden Momenten der Freiheit und Brüder⸗ lichkeit an der Spitze; Gleichheit in allen Rechten und Pflichten, Gleichheit in allen Vortheilen und Lasten.

In den politischen Einrichtungen kommt demnach der Grundsatz der Volks- Souverainetät zur Geltung., Alles für das Volk, Alles durch das Volk. Es herrschen Freiheit in Rede und Schrift und Freiheit des Glaubens. Alle politischen und bürgerlichen. Vorzüge hören für immer auf. Das Volk nimmt auf gleiche Weise an der Herrschaft Theil; es wird durch eine gemeinsame, öffentliche Erzie⸗ hung gebildet und der Arbeit das Necht auf Eigenthum zuerkannt,

Alle sozialen Einrichtungen, insonderheit das Eigenthum, die Ar⸗ beit, die Industrie und die Volkserziehung, haben ihre gänzliche Um— gestaltung in diesem demokratischen Geiste zu erwarten. .

Auf diesem Wege wird die Unabhängigkeit des demokratischen

. J pole s erke dahin zu gelangen, erwartet der Verein im Schooß der polnischen Nation und umfaßt hierbei das ganze Polen in seinen

lten Gränzen. ; 75 Um . Ausführung der in dem Manifest ausgesprochenen Zwecke

zu erleichtern, erfolgte durch einen Beschluß vom 29. März 183, eine Umgestaltung der Central⸗Behörde, deren Sitz nach Poitiers und im Jahre 1849 nach. Versailles verlegt wurde.

Der Centralisation wurde hierdurch die Ausführung aller Maß⸗ regeln überlassen, welche die äußere Frage (also die eigentliche Ver

schwörung in den ehemals polnischen Landestheilen) zum Ziele hatten. Sie sollte nur nicht von dem in dem Manifeste dargelegten Zwecke und Geiste und den beschlossenen Ausführungsmitteln abweichen dür⸗ fen, in jeder anderen Beziehung aber frei und selbstständig handeln. Die Zahl der Mitglieder wurde von neun auf sünf reduzirt. Alle diese zu Paris, Poitiers und Versailles in polnischer Sprache im Druck erschienenen Aktenstücke liegen dem Gerichtshof vor. Nach den in der Voruntersuchung abgelegten Geständnissen des im Großherzogthum Posen verhafteten Centralisations Mitgliedes Lud⸗ wig von Mieroslawski betrachtete die neu organisirte Centralisation als ihre nächste Aufgabe: die ihrer Ansicht nach, hinreichend vor= handenen materiellen Kräfte der Nation nachhaltig zu beleben und unter wirksame Leitung zu bringen. Um dies zu erreichen und sich hierbei eines besseren Erfolges zu versichern, als die früheren Auf⸗ sitands⸗Versuche gehabt hatten, begann die Centralisation im Jahre 1838 . aufzustellen, welche sie den einzelnen Sectio⸗ nen des Vereins zur Discussion in ihren Versammlungen mittheilte und demnächst das Resultat der Besprechungen und die eigenen Ansichten durch Ümlaufschreiben den Mitgliedern der Verbindung eröffnete. Letzteres geschah auch durch die in der Druckerei von Saurin zu Poitiers erschienen? und ebenfalls im Besitz der diesseitigen Behörden besind⸗ liche Druckschrift: der polnisch⸗ demokratische Verein, welche einen Auszug aus den Umlausschreiben und in denselben die in der Zeit von 1835 Eis 1846 ventilirten fünf ersten Fragen mittheilt. Nach Dis⸗ kussion der Vorfrage: welches sind die inneren Kräfte der pol⸗ nischen Nation in sozialer und politischer Hinsicht? war die Centralisation zu den Fragen übergegangen; . 1) wie muß, zur Zeit des Aufstandes die höchste Gewalt organi⸗ sirt sein? 2) wie sollen zur Zeit des Aufstandes die untergeordneten Behör⸗ den organisirt sein? 3) welche Rechte müssen während des Aufstandes suspendirt bleiben? 4) welche Maximen sind in politischer Hinsicht bei der Bildung und Organisation der bewaffneten Macht anzuwenden? 5) welche Bürgschaften gebühren dem Volke, daß die Sache des Aufstandes feine Sache sein wird? ;

Diese Fragen waren durch sämmtliche Sectionen des Vereins gegangen, und das Ergebniß der Diskussionen und Berathungen liegt den bekannt gewordenen Plänen und Instructionen der Centralisation zu Grunde.

Vorläufig mag es genügen, hier nur beispielsweise hervorzuhe⸗ ben, daß die Centralisation in einem jener Umlaufsschreiben nach Mittheilung der verschiedenen Ansichten über die fünfte Frage: über die dem Volke dafür zu gewährende Garantie, daß die Sache des Aufstandes die seinige sein werde, ihre eigene Ansicht dahin ausspricht: ; .

Der künftige Aufstand dürfe keine bloße Insurrection, er müsse eine soziale Revolution werden. Geistige und materielle Emancipatio- nen Aller habe diese Revolution den unterdrückten Völkern zu ver⸗ künden. Aufhebung der Leibeigenschaft, Unterthänigkeit und Dienste, so wie aller Titel, vollkommenste persönliche Freiheit, Gleich= stellung aller Stände, gleiche Berechtigung zu allen Aemtern, glei⸗ chen Recht und Religionsschutz, endlich und besonders Eigen . Verleihung an“ die Landbauer ohne Entschädigung des Adels. J

Neben dieser Thätigkeit im Innern der Gesellschaft war die Centralisation eifrig bemüht, dem Vereine und dessen politischen An⸗ sichten nnd Bestrebungen auch eine größere räumliche Ausdehnung barch Anwerbung neuer Mitglieder in allen ehemals polnischen Lan⸗ destheilen zu verschaffen, wie dies in der Emigration bereits seit Ent⸗ stehung der Gesellschaft durch die einzelnen Sectionen geschehen war.

Mit den ehemals polnischen Landestheilen stand die Emigration bereits seit dem Jahre 1836 in direkter Verbindung. Die Centrali⸗ sation entsandte ihre Agenten, wozu sie entweder Personen aus ihrer Mitte oder ausgeschiedene Centralisations Mitglieder nahm, um durch Wort und Schrift, namentlich durch Verbreitung der Schrif⸗ ten des Vereins, den demokratischen Ideen Eingang zu verschaffen und Filial-Vereine zu begründen. ö

Für die Aufnahme neuer Mitglieder in den polnischen Landes— theilen war bestimmt, daß dieselbe nicht blos durch die neu begründe ten Comités oder die Abgesandten der Centralisation, sondern durch jedes Verbindungs-Mitglied erfolgen könne, sobald der Aufnehmende, durch eine mit dem Kandidaten anzustellende Prüfung, sich von der Uneigennützigkeit der Gründe des Beitritts und von der Treue der Gesinnung Ueberzeugung verschafft habe.

Wegen der mit der Vorlegung des Manifestes und der Statuten des Vereins und mit der Sammlung von Unterschriften verbundenen Gefahr sollte hier an die Stelle der in der Emigration einzig üb sichen Unterschrift ein eidliches Angelöbniß treten, welches der Kan— didat, wo möglich im Beisein eines Zeugen, in die Hand des Auf⸗ nehmenden abzulegen hatte. Eine bestimmte Eidesform für jede Pro⸗ vinz sollte der betreffende Bevollmächtigte der Centralisation bestim—⸗ men. Dies nahm man indeß nicht so streng und hielt bald jede Form für genügend, sobald der Schwörende sich nur zum unbedingten Gehorsam gegen die Bundesbehörde, zur treuen Bewahrung des Ge⸗ heimnisses und zur ununterbrochenen Thätigkeit für die Wiederherstel— lung eines unabhängigen polnischen Reiches in seiner ganzen Ausdeh nung, für die Freimachung des gemeinen Volkes und die Eigenthums⸗ Verleihung an dasselbe verpflichtete.

In den letzten Jahren begnügte man sich mit dem Ehrenworte, ja sogar mit einem einfachen Beitritts⸗Versprechen.

Aufnahmen in die Verbindung, die auf die eine oder andere hier erwähnte Art erfolgten, sind denn auch im Laufe der Vor-Untersu⸗ chung sehr häufig zur Sprache gekommen. Ludwig von Mieros—⸗ lawéki felbst nahm den Gutsbesitzer Bronislaus von Dabrowski, nach ihren beiderseits übereinstimmenden Angaben, durch ein bloßes Bei— trittsversprechen in die Verbindung auf. Der geständige Gutsbesitzer Heinrich von Poninski erzählt, wie ihn der Landschaftsrath Alexander von Guttry im Beisein des gleichfalls angeklagten Apollinar von Kurnatowski einen Eid abgenommen, durch den, er habe angeloben müssen, unbedingten Gehorsam den Oberen zu leisten, das Geheimniß zu . und nicht eher zu rasten, als bis Polen erlöst sein werde.

Einen gleichen Eid mußte der Gutspächter Apollonius von Ku⸗ rowski, nach seinem Geständniß, im Beisein des Michael von Sbo— mezewski leisten, als ihn der Landschafts-Translateur von Slupecki in die Verbindung aufnahm. Als der flüchtige Wladimir von Wolnie⸗ wicz den Gutsbesitzer Wladislaus von Kosinski für die Verschwörung warb, begnügte er sich, nach von Kosinski's eigener Erzählung, da— mit, ihm das Manifest des demokratischen Vereins zum Durchlesen , und ihn durch Handschlag zu verpflichten, für die An⸗ i . 16 demokratischen Prinzipien zu wirken und andere Mit- . 5 , zu gewinnen. von Kosinski warb dann wei⸗ ter den Gutshesitzer Joseph von Szoldrski. Er gab demselben, wie Beide übereinstimmend angeben, ci demokratisches Glaubensbekennt

i Durchlesen und ließ ihn i , h, , , . niß zum ß ihn im Beisein des Dr. Matecki einen Eid nachsprechen, durch den er sich j t

2. 14 ; verpflichtete, der Verbindung an⸗ zugehören, den- Behörden derselben unbedingten Gehorsam zu leisten die Selbstständigkeit Polens zu erkämpfen und unverbrüchliches Stillẽ schweigen zu beobachten. Matecki war durch Vermittelung des flüch—

mit vielem Glück. den mit Erfolg durch alle ehemals polnischen Landestheile verbreitet, und es gelang, die Trümmer schon früher bestandener revolutionairer Verbindungen zu benutzen, dieselben wieder zu vereinigen und durch sie weitere Werbungen anzustellen. ;

ihnen gelang, die Aufmerksamkeit der Behörden zu vermeiden.

stig gewesen sein, indem, wie in der Emigration, so auch in den einzelnen polnischen Landestheilen, eine nicht unbedeutende Opposition gegen die Grundsätze des demokratischen Vereins hervortrat.

heiten und der Parteigängerkrieg, so wie die Flugschriften der Lele— wel- und Ostrowskischen Partei, in den polnischen Provinzen bedeu⸗ tenden Anhang; es drohte hier unbesonnener Losbrüch und vollstän= dige Anarchie; und auch in der Emigration dauerten die Partei- kämpfe uach wie vor fort.

und ihrem Einfluße gänzlich entziehen und sich einer planlosen Be⸗ wegung hingeben werde, sofern sie selbst sich noch länger auf die friedliche und wissenschaftliche Propaganda beschränken würde, statt die Initative zu einer materiellen Verschwörung zu ergreifen. Sie beschloß jetzt, praktische Thätigkeit zu zeigen, und übertrug deshalb dein Centralisations Mitgliede Joseph Wysocki und dem Literaten Ludwig von Mieroslawski die Eröffnung eines Kursus über Kriegs⸗ funst, besorgte die Herausgabe des früher schen erwähnten Werkes: Kursus der Militair-Wissenschaften, ließ verschiedene Emigranten in der Generalstabsschule zu Paris und in der Ingenieur- und Artille rie- Schule zu Metz, andere in den Pulver⸗ und Waffen-Fabriken und in den Stückgießereien unterrichten und schritt endlich sogar zur Errichtung einer eigenen Militair-Schule, um .

litair Wissenschaften, und das zu Beiträgen für die Errichtung der Militair-Schule auffordernde Cirkular der Centralisation, d. d. Ver⸗ failles, den 21. November 1813 ist bei einem der Angeklagten in Beschlag genommen und liegt dem Gerichtshofe vor.

den einzelnen polnischen Landestheilen immer mehr. Die Factionen und Spaltungen nahmen zu, und Alles dies beeinträchtigte sehr die Thätigkeit der Emissaire, unter denen sich namentlich Theophil Wisz / nioweki, Thomas Malioowski, Victor Heltmann und Johann Alcyato als besonders thätig bewiesen. Die Sache kam dahin, daß Thomas Malinowski, der zu Ende des Jahres 18144 von einer anderthalb⸗ jährigen propagandistischen Mission zurückkehrte, dahin antrug:

1533

tigen Lanbschafts⸗Kassen⸗Controlleurs von Buchowski in die Verbin⸗ dung aufgenommen, und man hatte sich, nach seiner Angabe in der Voruntersuchung, damit begnügt, ihn durch Ehrenwort Verschwie gen- heit angeloben und die Eidesformel still für sich durchlesen zu lassen 276 wenigen Beispiele mögen hier genügen. ; ; Jebes Bundes Mitglied sollte bei seiner Aufnahme in die Ver—

bindung folgende Schriften erhalten, die, in der Druckerei der Ge⸗ sellschaft bei Bourgogne und Martinet in Paris erschienen, von der Centralisation, als die orthodoren Lehren des demokratischen Vereins enthaltend, anerkannt waren: .

1) Das Manifest des polnisch- demokratischen Vereins nebst Be—=

merkungen;

2) das Tagesblatt: Der Polnische Demokrat;

3) die Statuten des polnisch⸗demokratischen Vereins;

4) die Umlaufs⸗Schreiben;

5) die sogenannte historische Uebersicht;

6) das Tagebuch und Schreiben des Vereins;

7) die Fragen;

8) den Kursus der militairischen Wissenschaften und

9) die Militair⸗Reglements.

Neben diesen Schriften, deren Druckfosten aus den der Cen⸗ tralisation zu allgemeinen Zwecken zu Gebote stehenden Fonds bestritten wurden, um sie den Mitgliedern unentgeltlich liefern zu können, empfahl die Centralisation auch die Leltütre des den ora schen Katechismus, als dessen Verfasser der wegen seiner Theilnahme an den politischen Umtrieben in Galizien verhaftete Graf Franz Wie⸗ siolowski einen Edelmann aus der Woywodschaft Lublin, Heinrich

Kaminski, bezeichnet.

e . 8 94 ; . ö Nach von Mieroslawski's Versicherung, hatte die Centralisation

den Druck dieser Schrift, nach vorgängiger Ausmerzung verschiedener mit ihren Lehren und Grundsätzen nicht übereinstimmenden Stellen, nur deshalb veranlaßt, um sich den Verfasser nicht zu verfeinden, der ihr das Manuskript anonym zugesandt hatte.

Neben der beabsichtigten Propaganda der eigenen demokratisch—⸗

revolutionairen Grundsätze in politischer und sozialer Beziehung ver folgte die Centralisation bei der emsigen Verbreitung der obigen Schriften, nach von Mieroslawski's Angabe, auch den zweck, die dem Streben des demokratischen Vereins entgegengesetzten und eine revo— lutionaire Anarchie predigenden Grundsätze zu neutralisiren, die, in verschiedenen Werken entwickelt, hiernach in allen polnischen Landes⸗ theilen nicht geringen Anklang fanden. Hierher zählt von Mieros⸗ lawsli namentlich die zu Brüͤssel erschienenen Lebenswahrheiten des polnischen Volkes, nach des Grafen Wiesiolowski Versicherung von dem bereits erwähnten Heinrich Kaminski unter dem Namen Filaret Prawdowski herausgegeben; dann den Parteigängerkrieg von dem ehemaligen Artillerie Eapitain, Karl Stolzmann, mit vielen aus den Lebenswahrheiten enthaltenen Grundsätzen; ferner viele Parteischrif⸗ ten des Professor Lelewel zu Brüssel und des Emigranten Ostrowski zu London und endlich eine Menge von den erst im Jahre 1840 nach Paris gekommenen Emigranten herausgegebenen Broschüren.

Gegen den Parteigängerkrieg trat von Mieroslawski überdies in

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der am 25. Januar 1845 erschienenen Nummer des polnischen De mokraten, welche gegenwärtig dem Gerichtshofe vorliegt, mit einer sehr heftigen Kritik auf, in der ausgesprochenen Absicht, den verderb⸗

lichen Einfluß zu unterdrücken, den sich dies Werk zu vindiziren drohe,

Wenn es' in dieser Kritik heißt: „Das Ideal eines Kriegers sei

dem Verfasser der Bandit in den Appenninen, das erhabene Genie in dieser Kunst ein Rinaldo-Rinaldini“, so wird hierdurch treffend ein Werk charakterisirt, welches eine den Grundsätzen des europäischen Völkerrechts direkt zuwiderlaufende Kriegführung predigt. z. B., wie man durch Vergiftung des Trinkwassers, durch Verpestung der Luft, durch Verleitung der Soldaten, ihre Offiziere meuchlings zu ermorden, sich der Festungen bemächtigen können. ; Waffen der Insurgenten zählt es auch den Dolch, dessen man sich zu bedienen habe, um den Feind im Schlafe zu ermorden.

Es lehrt Unter die

Der Parteigängerkrieg sowohl wie auch die Kritik desselben lie⸗

gen dem Gerxichtshofe vor.

Die ersten Agenten und Emissaire der Centralisation wirkten Die Schriften des demokratischen Vereins wur

Die Emissaire verführen hierbei mit solcher Vorsicht, daß es

Das Jahr 1841 soll der Sache der Verschwörung nicht so gün⸗

Nach von Mieroslawski's Schilderung fanden die Lebenswahr—

Die Eentralisation befürchtete, daß sich die Nation ihren Lehren

1) einzelne Individuen aus der Emigration und dem Vaterlande zu tüchtigen Anführern für den künftigen Aufstand auszubil= den, und

2) die zu dem künstigen Aufstande nothwendigsten Kenntnisse unter der Nation und in der Emigration zu verbreiten.

Ein Prospektus, betreffend die Herausgabe des Kursus der Mi⸗

.

Inzwischen wuchs die zum Aufstande drängende Ungeduld in

„alle Verbindungen, die sich dem Prinzipe des leidenden Gehor⸗ sams entziehen wollten, aus dem Verbande der Verschwörung aus⸗

Diesem traten indeß alle übrigen Mitglieder ber Centralisation entgegen,

indem sie annahmen, daß nur der Aufstand selbst eine Beseitigung der bestehenden Uneinigkeit herbeiführen werde. Malinoweki schied deshalb aus der Ceutralisation aus und stellte sich nach dem herr⸗ schenden Gebrauche zur Disposition. Malinowski's Stelle nahm von Mieroslawsfi ein. Außer ihm waren damals Mitglieder der Cen⸗ tralisation Heinrich Jakubowski, Johann Alcyato, Joseph Wysocki, Theophil Wiszniowski. Letzterer befand sich auf einer Mission in Galtzien, und deshalb ordnete sich die Centralisation noch den Albert Darasz als berathendes Mitglied bei.

Tie Centralisation beschloß nunmehr, so schnell zum Aufstande zu schreiten, als es die vorhandenen Mittel nur erlauben würden.

Alle von dem Vereine ausgearbeiteten Theorieen über die revo-

lutionaire Gewalt und deren Mechanismus bis zur Herstellung der 1. Unabhängigkeit wurden nochmals geprüft, und man kam überein:

I) ein allgemein verständliches Militair-Reglement für die zu in⸗ surgirenden Lande zu verfassen;

2) die Grundzüge eines auf alle Fälle anwendbaren Kriegsplanes aufzustellen;

3) eine Liste sämmtlicher Vereinsglieder der Emigration zu ent⸗ werfen, die im Stande seien, auf das erste Signal zur Ueber⸗ nahnie politischer und militairischer Functionen abzureisen.

. Das Resultat dieser Berathungen, die administrative und mili⸗ tairische Organisation des Aufstandes, wurde in zwei, später beson⸗ ders durch von Mieroslowski ausgearbeitete und unter die Verschwo⸗ renen vertheilte Instructionen niedergelegt und zugleich der General- Kriegsplan dahin beschlossen: sich mit allen Hülfsmitteln an Mann⸗ schaft und Kriegsgeräth, die sich in den ersten acht Tagen würden aufbringen lassen, aus allen ehemals polnischen Provinzen auf das Königreich Polen zu werfen, durch die zurückgelassenen Reserve⸗ Corps die nachrückenden österreichischen und preußischen Truppen abzuhalten und auf dem Boden des Königreichs, im Kampfe mit der russischen Heeresmacht, die Sache zu entscheiden.

Kaum hatte die Centralisation diese Beschlüsse gefaßt, als von allen Seiten Berichte der Emissaire eingingen: sie seien nicht mehr Herren der Ereignisse und würden allen Einfluß verlieren, wenn sie noch länger dem Drängen der neuen Filial Verbindungen nach dem Ausbruch des Aufstandes widerstehen würden.

Victor Heltmann, dem Chef aller Emissaire der Centralisation, der sich damals eben auf einer Rundreise durch alle ehemals polni⸗ schen Provinzen befand, um namentlich die militairischen Streitkräfte ber Oesterreicher und Russen zu rekognosziren, war es noch gelungen, die verschiedenen Parteien im Königreiche, in Klein-Rußland, Galizien und im Großherzogthum Posen zu dem Versprechen zu bewegen, sich bis zur Ankunft eines von der Centralisation sofort abzuschickenden militairischen Sachverständigen ruhig zu verhalten und sich demnächst dem Ausspruche dieses Schiedsrichters über die Möglichkeit und die Zeit des Aufstandes zu unterwerfen,

Die Centralisation übertrug dies Schiedsrichteramt dem Ludwig von Rieroslawski, der sich sosort auf den Weg begab und anfangs März 1845 in Posen eintraf. Durch eigene Beobachtungen und Heltmann's Berichte gewann von Mieroslawski die Ueberzeugung, daß bei dem Drängen der verschiedenen Parteinngen nach dem Aus⸗ bruch ein allzulanges Säumen ganz unvermeidlich eine gänzliche Auf⸗ lösung der Vereine und eine Entdeckung seitens der Behörden herbei⸗ führen müsse; daß andererseits aber auch die Vorbereitungen noch nicht so weit vorgeschritten seien, daß schon jetzt ein günstiger Erfolg erwartet werden könne. Heltmann stimmte mit ihm dahin überein, daß für das laufende Jahr 1845 an den Ausbruch des Auf⸗ standes noch nicht gedacht werden dürfe.

Ludwig von Mieroslawski kehrte nach Versailles zurück, nachdem Victor Heltmann es übernommen, die verschiedenen politischen Factio⸗ nen noch ferner in den Gränzen bloßer Vorbereitungen zu halten.

Als eines der größten Hindernisse, mit denen die Centralisation fortwährend zu kämpfen hatte, wird auch die Geldverlegenheit bezeich⸗ net, in der sie sich ewig befand. Die Beiträge aus den einzelnen, ehemals polnischen Ländern fielen nach seinen Angaben nur dürftig

zuschließen und ihrem Schicksale zu überlassen.“

aus, weil die lokalen Bedürfnisse zu sehr vorwalteten und näher lagen, als die Verlegenheiten der Centralisation. Diese war deshalb haupt⸗ sächlich auf die Mitglieder, der Mutterverbindung in der Emigration angewiesen, welche stets die Hälfte, häufig auch zwei Drittel zu a3n Kosten der Bekanntmachungen, der Expeditionen, der Emissaire, der Korrespondenz, der Anschaffung von Pässen, der Ausbildung der Offi—= ziere, Ingenieure und Feuerwerker und zu anderen Ausgaben beige⸗ steuert haben sollen.

Auch als Mieroslawski von Posen nach Versailles zurückkehrte, war die Centralisation wieder in der größten Geldverlegenheit. Nur durch persönliche Opfer einiger Mitglieder der Mutterverbindung ge⸗ lang es, bei einzelnen Gläubigern eine Verlängerung des Kredits zu beschaffen. Man beschloß, nochmals die Kräfte der ehemals polni⸗ schen Provinzen durch den ausschließlich zu diesem Zwecke nach Posen abgesandten Johann Alcyato in Anspruch zu nehmen.

Es sollten nämlich nach den gesaßten Beschlüssen noch vor dem Ausbruch des Aufstandes und bevor in Folge desselben die Verbin⸗ dung zwischen der Emigration und den zu insurgirenden Provinzen abgeschnitten sein würde, nicht nur die Militair⸗Reglements, die Offi-⸗ ziere und Kriegs-Handwerker aus der Emigration abgeschickt werden, sondern die Centralisation wollte auch noch Waffen in Frankreich und England ankaufen und diese demnächst nach dem künftigen Kriegs- schauplatze transportiren lassen.

Man ging zwar davon aus, daß die blanke Waffe, namentlich Sense und Lanze, für die Insurgenten die wichtigste Waffe sein werde, und wollte deshalb gleich nach dem Ausbruch des Aufstandes Alles, was an Sensen, Eggen, Forken und ähnlichen Geräthschaften aufgebracht werden könne, sofort zu solchen Waffen umarbeiten lassen; auch rechnete man für Posen und, West Preußen und die vier westli⸗ chen Woywodschaften des Königreichs Polen auf 45, 000 bereits vor⸗ handene und 15,000 noch zu beschaffende Jagdgewehre. Alles dies hielt aber die Centralisation noch nicht für ausreichend und schickte deshalb zu den bereits gedachten Ankäufen Agenten in Frankreich und nach England aus.

Es fehlte weiter nichts mehr, als das Geld. Aleyato verhieß von Posen aus 10,000 Rthlr., nach Mieroslawski's Berechnung nicht ein Brittheil dessen, was die Centralisation zur Ausführung ihrer Pläne bedurfte. Aber auch dies ging nicht ein, sondern nur unbe⸗ keutende Summen, kaum genügend, um die laufenden Ausgaben zu decken und vier Offiziere abzusenden.

Zu derselben Zeit entsandte die Centralisation Agenten an die unter österreichischer Herrschaft stehenden slavischen Völkerschaften, so wie nach Sachsen und Schlesien, um hier Sympathie en für die pol⸗ nische Sache zu erwecken. Denn, wenn auch die Centralisation an- geblich an dem Grundsatze festhalten wollte, daß Polen nur von sei⸗ nen eigenen Anstrengungen etwas erwarten solle, so hielt sie, es doe für wichtig, die moralische Stimmung anderer Volker für die polni⸗ sche Sache zu sondiren und Verbindungen anzuknüpfen, die 28 selen, namentlich durch das Mittel der Presss, die allgemeine Stim- mung für die Polen und den Aufstands · Ver such zu gewinnen.

Inzwischen, und während man sich in Versailles eifrig damit be⸗ schäftigte, für die Häupter der Emigration Passe zu beschaffen, die