; II ; iti ürde die Bestimmungen vom Die Bewilligung dieser Petition würde die — 3. Februar — . . , 13 2 ehn 1 . . . = urch a . Ziel erreicht und beim nächsten andtage * bereits bearbeiteten Boden für weitere Kultur gefun—
„ng konnte nicht darin willigen. . 9 . der die öffentliche Meinung der Opposition
e ; ldert hatte, stellte sich erstaunt, als ob er Beifall zujauchzend 6 den mancherlei Ablehnungen gegenüber,
. abe , df ü . Die Führer des linken Flügels mö⸗ . um e gerungen unangenehm enttãuscht gewesen sein, . es endlich am Schlusse des Landtages zu einer entscheidenden Abstimmung und Scheidung der Parteien kam, womit eigentlich bei der Adreß Debatte hätte begonnen werden sollen. Der Akt der Wahlen zeigte in verschiedenen Schattirungen die Farbe und den Geist der Versammlung; das buntscheckige Gemengsel der Opposition fiel aus⸗ einander, und wenn einer Fraction der Vorwurf der Inkonsequenz von ihren Alliirten gemacht wird, so nehmen wir keinen Anstand, zu erklären: daß wir solche „Inkonsequenz“ ehren, die, an der Gränze angelangt, wo eine Pflichtverletzung vor ihr liegt, Halt macht, um— kehrt und in den Weg wieder einlenkt, den ihr die Treue als den rechten bezeichnet.
Ueber die Motive der verschiedenen Erklärungen enthalten wir uns jedes Urtheils; sie gehören den Personen, die Thaten aber ge⸗ hören der Geschichte. Welche Rechenschaft ein Mitglied einer ständi⸗ schen Versammlung von den Beweggründen, die seine Entschlüsse lei ten, geben will, das hängt von ihm ab; die Freiheit der Rede schließt diese Befugniß ein. Für ein fortgesetztes Widerstreben gegen das bestehende Gesetz giebt es jedoch kein Privilegium, denn damit wäre der Uebergang aus der staatlichen Ordnung in die Wüste der Anarchie gegeben.
Die Gesetze vom 3. Februar sind nunmehr ins Werk gesetzt; unangetastet in ihren Grundlagen, bildungsfähig in ihrer praktischen Handhabung, stehen sie in der Geschichte der preußischen Monarchie ein unvergängliches Denkmal der landesväterlichen Gesinnung des Gesetzgebers. Mögen die nächsten Jahre den Beweis liefern, daß die Königliche Gabe mit dankbarer Hand empfangen, mit gesundem Sinne verstanden und gepflegt, dem Vaterlande gesegnete Früchte bringe!
—
(Geschrieben in den ersten Tagen des Juli 1847.) Handels- und Börsen - Nachrichten. Berlin, den 31. Juli 1847.
II echsel - Course.
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Amsterdam. 250 FI. do. 250 FI. Iambursg 300 M. do. 300 Mr. 2 Mt. London 1131. 3 Mi. d //) 300 Ee. 2 Me. Wien in 20 Xr 150 ki. 2 Me. Augsburg 150 *I. 2 Mt. Breslau 1900 TpIr. 2 Mt.
100
Fraukfart a. M. südd. W. ..... ..... 160 FI.
Petersburs 109 SRblI. .
Inlinctiscfe Foncls. Handlhy cafe, Mommundl - Hapriene und eld - Course.
Leipzigs in Courant im 14 Tbl. Fuss, 100 Thlr.
3 Wochen .
2zf. Brief. Geld. Gem. Y. Rriet. Geld. den- St. Schuld- Seh. 35 93 923 Kur- u. Nm. PfJbr. 35 947 Seeb. Prüm. Seb. — 913 Sehlesisehe do. 3 — HK. u. Niu. Schuld. 34 S9 do. Lt. B. Car. da. 37 2 hnerl. Stadt- Ob. 37 93 pr. B- Anth. Seh - I08 Westpr. Pfandbr. 93 — Grossh. Posen do. Friedrichsd' or. do. do. 92 And. Goldm. a5 th. 965
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Russ. Hamb. Cert.
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Volleing. zt.
Amt. Rott. 4 103 104 bz. Arub. Utr. 4 Kerl. Anh. A. 4 do. Prior. 4 Berl. NHamb. 4 do. Prior. 4) Berl. Steti. 4 1133 Bonu-Cöln. 5 . do. Prior. KBresl. Freib. q . St. Vobw. do. Prior. 4 — do. ¶özih. Bernb. Cr. Ob. Sch. Dresd. Görl. Dũüass. Elbert. do. Prior. Gloggni tæ. Hmb. Berg d. Kiel- Alt. Lp. Dres d. Lib. Zittau.. Magd. Halb. Magd. Leipꝛ. do. Prior. PN. Schl. Mk. de. Prior do. Prior. Nrdb. K. Ed. O. Sebl. Lt. A do. Prior. do. Lt. H. Pts. Mędb-
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G etraide- Bericht.
Am häutigen Markt waren die Preise wie foltt:
Weiten nach Qualität von 809 - 100 Rihlr.
1538 Rogen loco 48 - 51 Rihlr. . Lieferung pr. August 51 —-53 Rihlr. regulirt. Gerste loco 45 - 48 Rihlr. Hafer loco nach Qualitt 32 - 36 Rihlr. Rübòöl loco 115 Rihlr. Bf.,“ G. — Herbst 113 Rthlr. Bf.,“ G.
Im Geschäft eier eine slauere Stimmung bemerkbar.
Königsberg, 28. Juli. Getraide. Getraide-Zufuhr sehr gering; Weizen 1090 Sgr. p. Schfl., Roggen 90 Sgr. p. Schfl. end f. Tenn mittelmäßig und 295 Sgr. p. Schfl. Spiritus wird bei geringer Kauflust ausgeboten und ist v. 9600 9 Tralles a 22 Rthlr. 20 Sgr. zu haben.
Danzig, 28. Juli. Getraide. An der Börse wurden verkauft, gestern noch: 17 L. 122958. poln. Roggen zu unbekanntem Preise; heute: poln. Weizen 57 L. 130 /131psd. „ Cf. 640, 12 L. 130pfd. und 8 X. 132pf8. a Cf. (?) p. Last.
Stettin, 30. Juli. (B. N.) Aerndte-⸗Aussichten. Es sind wie⸗ derum bedenkliche Nachrichten aus verschiedenen Tbeilen Pommerns über Mißrathen der Kartoffeln hier eingegangen. Man hört indeß weniger über wirkliche Kranlheits-Aeußerungen an denselben klagen, als darüber, daß sie zu wenig Frucht angesetzt haben. Die nachfolgende Witterung macht viel⸗ leicht das Fehlende wieder gut. Die übrige Aerndte an Roggen und Wei— zen verspricht einen guten Ertrag.
An unserem Getraidemarkte ist inzwischen, namentlich für Roggen und Roggenmehl, eine Krisis eingetreten, wie wohl lange nicht erlebt worden. Alles will verkaufen, Niemand gern kaufen oder schon Gekauftes empfan⸗ gen. Dazu kommt, daß Mehreres von Roggen und Noggenmehl von Nuß—Q— land in Consignation hierher gesandt worden ist, welches unter allen Um— ständen und so zu sagen à tout pris gleich aus dem Schiffe verkauft wer— den soll, wodurch ein kaum zu beschreibendes Jagen und Trängen entstan⸗ den ist. Der Zustand kann für die Inhaber und Verkäufer nicht wohl noch schlimmer werden, als er jetzt schon ist, und etwas mehr ruhige Ueberlegung wäre hier wohl sehr angebracht!
Auch mit anderem Getraide ist es flau, doch nicht in demselben Grade. Weizen wird nach Qualität zu 90 a 100 Rthlr. erlassen, würde aber, bei ernstlichem Handel, billiger zu haben sein. Eine kleine Partie 129 /30pfd. weiß. poln. ist zu 88 Rthlr. fortgegeben. Von Roggen in loc sind ei⸗ nige Ladungen 80pfd. ged. russ. zu 44 a 45 Rthlr. gekauft worden, und ist dafür zu 45 Rthlr. ferner willig anzukommen, für ungedarrten von S2pfd. und darüber zu 50 Rthlr. Auf Lieferung pr. Juli zur Regulirung ist 47 bis 47 Rthlr., Juli / August 46 a 46 Rthlr. bezahlt und noch zu haben. Auf andere Termine ist in den letzten Tagen nichts gemacht, und lassen sich Preise dafür augenblicklich nicht angeben. Gerste, große ist zu 46 Rthlr. käuflich, kleine und schwedische zu 38 Rthlr. Hafer nach Qual. 30 a2 34 Rthlr. Alles ohne Umgang. Von neuen Erbsen sind bereits Kleinigkeiten am Markt gewesen und mit 50 Rthlr. bezahlt worden.
Russisches Roggenmehl gewöhnlicher Qualität ist zu 3— 2 Rthlr. käuflich.
Saamen. Oelsaamen behauptet noch die letztgemeldete Besserung. Guter Winter⸗Rübsen ist mehrseitig mit 76 Rthlr. bezahlt worden und wird jetzt auf 78 Rthlr. gehalten, was aber nicht zu machen ist. Kleesaamen 2c. noch unverändert, wie letztgemeldet.
Butter ist seit kurzem weniger zugeführt, was theilweise nur darin liegen möchte, daß unsere Landwirthe jetzt mit der Aerndte beschäftigt sind. Der Markt ist sonach unverändert und noch wie letztgemeldet anzunehmen.
Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand 14— 15 9h. Nachdem es merklich angenehmer damit geworden und der Preis von 177 auf 14 56 gestiegen war, ist es nun plötzlich, nachdem gegen die auf Lieferung gekaufte Waare uicht unbedeutend in effektiver Waare ange— meldet worden, wieder flauer damit und heute zu 15 50 käuflich.
Fettwaaren. Rüböl behauptet noch ziemlich die letzte Besserung, pr. Sept. Okt. zu 1153 Rthlr. anzubringen, in loco zu 11 Rthlr. käuflich. Leinöl 103 2 165 Rthlr. bezahlt, dazu aber noch zu haben. Palmöl auf 14 Rthlr. gehalten. Kokusnußöl 227 „ 23 Rthltr. Barmöl, Gallip. 153 a 16 Rihlr., Malaga 16 Rthlr. unverst. bezahlt. Thran unverändert, Süd- see⸗ auf Lieferung 86 Rthlr., wozu theilweise gesucht, mitunter aber noch zu haben ist.
Alkalien. 105 Rthlr. versteuert.
Heringe. Aus Schottland lauten die letzten Berichte über den neuen Heringsfang ungünstig. Bis zum 21. Juli war erst äußerst wenig gefan— gen ünd in Salz gebracht worden. Sonach glaubt man hier vor Mitte Äugust auf Zufuhr von daher durchaus nicht rechnen zu können, was, in Verbindung mit jenen Nachrichten, einige Frage für alt. Schott. hervorge⸗ bracht hat. Es sind davon gegen 1500 To., worunter manches geringe und ungebrannte Gut, zu 54 a2 3 Rthlr. unverst. im Durchschnitt weggekauft worden, und wird diese Gattung jetzt größtentheils auf 553 Rthlr. unver— steuert gehalten. Von Matjes ist nichts mehr angekommen, und wird dafür aus dem Lager 13 Rthlr. unversteuert gefordert. Von Stavanger traf eine Ladung Vaarhering ein von nicht besonderer Packung, wovon ein Theil zu Sinn Rtilr. unversteuert begeben ist. Auch kleiner Vaarhering ist aus dem Schiff 5uJn Rthlr. unverst. bezahlt. Von Norw. Fetthering traf ebenfalls einiges ein, wovon nach Qual. zu 7 2 87 Rthlr. unverst. für Kaufmanns verkauft worden ist. Küsten- Hering blieb rar, und ist dafür an der Küste bereits 5. Rthlr. geboten worden.
Metalle. Zink ist wieder mit 6 Rthlr. bezahlt. Nr. 1. 1 Rthlr. 28 Sgr. j .
In Kolonial- und sonstigen Waaren ist auch während dieser Woche wenig vorgefallen.
Zuckern raffinirte unverändert.
Sorup etwas angenehmer und kölner nicht unter 3 a, Rthlr. zu haben, beliebtester bis 9. Rihlr. bezahlt. Für hiesigen Siederei⸗Sorup wird He Rihlr. und darüber gefordert. Man glaubt, daß von Köln nur wenig mehr eintreffen wird.
Kaffee bei mangelnder Auswahl sehr still, verst. bezahlt. .
Reis wird, in Folge der Nachrichten aus England, wo der Preis nicht unbedeutend gestiegen ist, höher gehalten, findet aber dazu keine Kauflust. Carolina, ord. ea n Rthlre, bessere Sorten 10 a 193 Rthlr, Java nach Qual. 85 a 95 Rthlr., Bengal 7. à 8 Rihlr. und in nicht bester Waare 7 Rthlr. bezahlt.
Gewürze unverändert. .
Süd früchte. Mandeln, in Folge der besseren Notirungen aus Ita⸗ lien etwas höher gehalten, süße Sicil. und Pugl. 1913 a 206 Rthlr. un⸗= verst, bittere 227 Rthlr. unverst. Rosinen, wovon eine Ladung aus der Levante angekommen, nicht billiger zu haben, alte 63 a] Rthlr. unverst. Korinthen unverändert 13 Rthlr. unverst. .
b. S. Rüböl, pro Herbst sflauer, pro Sept. / Okt. zu 119 Rthlr. zu haben. — Roggen per Juli 47 Rthlr., per August 46 Rthlr. bez.
* Breslau, 30. Juli. Getraide. Weizen, weißer 37, 4 —5 Rthlr', gelber 3, 4 — 4 Rthlr. Neuer Roggen war stark zugeführt, und wurde bezahlt 3 Rhlr., 2 Rthlr. 18 Sgr. bis 2 Rthlr., in einigen Fäl⸗ len bis 3 Rthlr.“ Alte Gerste wird nicht mehr angeboten, neue erlangte nach Qualität 1 Rthlr., 1 Rthlr. 21 Sgr. bis 14 Nthlr. Hafer, alter 1 Rihir, 1 Rthlr. 7 Sgr. bis 14 Rthlr. 19 Sgr., neuer 1 Rthlr. 6 Sgr., 1èRthlr. 9 Sgr. bis 157 Rthlr. ö K ..
Rapps bei sehr kleiner Zufuhr etwas höher, So, 85 — s9 Sgr.
Winter- und'Sommer-Ripps ohne Veränderung.
Rothe und weiße Kleesaat sehr fest und wie gestern notirt. ͤ
Spiritus gestern nach Ankunft der berliner Berichte „ 11 bis 113 Rihlr. verkauft, heute wieder matter und 2 165 Nthlr. angeboten.
Das Wetter bleibt rauh und naß und den Aerndte-Arbeiten hinder⸗ lich, woher sich auch die heutige bedeutende Zufuhr neuen Roggens erklä— ren läßt.
Köln, 28. Juli. Getraidepreise. (25 Sch.) Weizen dir. 12 Nihlr. 15 Sgr. Roggen neuer 7 Vthlr. 15 Sgre, do, alter 7 Rihlr. 2 Sgr., do. pr. Juli 6 Rthlr. 223 Sgt. do. pr. November 5 Rthlr. 17* Sgr., do. pr. März 1848 5 Rthlr. 27 Sgr.
Rappfaamen 10 Rihlr. 25 Sgi. Küböl compt. 314, do; pr. Sk. e ir. 2, do. pr. Mai 1848 3s5 2 3. Preßtuchen 1030 Stück
T.
Pottasche etwas billiger, kasan. 10 Rthlr., amerikanische Soda, kalcion. 4 a 57 Rthlr., kristallis. 35 a 4 Rthlr. un—
Roheisen, schott.
gut ordin. Rio 5 Sgr.
Samburg, 30. Juli. Ueberseeische Einfuhr: von Veracruz und Havana pr. hanib. 6 5 Ballen Kaffee, 54 629 St. Cigarren g67 Kisten Jucker, von Ne w- Mork pr. hamb. Schiff „Leibnitz 6 Ballen Baumwolle, 34 Kisten Blauholz-Ertrakt, sos St. Farbeholz (gelb), 46 Bal⸗ len Felle, 469 Fässer Harz, 13 Blöcke Mahagonieholz, 1 Rolle 208 St. Leder, 290 Fässer Roggenmehl, 151 Fässer Poiasche, 288 Tinoc. Reis, 48 Ballen Sassaparille, 79 Fässer Thran, 264 Bunde Wallfsischbarden von Grangemouth 20 Tons Eisen, von Sunderland, RNeweastle r 536 Tons 410 Chaldr. Steinkohlen. z
Triest, 26. Juli. (Wochen-Bericht) Baumwolle. Während
der verflossenen Woche sind 1899 Ballen abgegangen, nämlich 141 Ballen Mako zu 41— 42 Fl., 40 B. levanter zu 31—33 Fl. und 1718 B. nord⸗ amerikanische zu 37 — 39 Fl. p. Ctr. Getraide. Die Verkäufe während der verflossenen Woche beliefen sich auf 1600 St. Weizen vom Schwarzen Meere zu 6. —?7 Fl., 1200 St von Taganrog zu 67 Fl., 1600 St. von Rumelien und der Donau zu 5 — 6 Fl., 600 St. Mischkorn von der Levante zu 47— 57 Fl., 2100 St. von der Donau zu unbekannten Preisen, 1500 St. Mais von der Donau zu 5 Fl., 3009 St. von der Levante zu 43 — 5 Fl., 809 St. von Istrien zu 4 Fl., 1300 St. von Aegypten zu unbekannten Preisen, 2565 St. Bohnen zu 3— 3 Il, 1000 St. Gerste zu 2— 2 Fl. und 1800 St. Ha— fer zu 277 Fl. der Stajo.
Gummi. Während der verflossenen Woche sind 20 Ctr. arabicum sortirt zu 990 — 110 Fl., 50 Ctr. in Sorten zu 74— 75 Fl., 50 Ctr. Em- bavi zu 42— 58 Fl. und 60 Ctr. Fabriksorte 30 — 43 Fl., dann 250 Ctt. Weihrauch in Sorten zu 11 — 14 Fl. der Centner abgegangen.
Oel. Unter den während der verflossenen Woche abgegangenen 453090 Ornen waren 1000 O. zu 21 — 24 Fl., 1200 O. eßbares zu 25 — 26 Il. 200 O. halbfeines zu 28— 31 Fl., 400 feines zu 333 — 38 Fl., 1100 O. von Albanien zu 257 — 25 Fl., 100 O. desgl. zu 227 Fl., 150 O. ragu— saer zu 27 Fl. und 150 O. dalmatiner zu unbek. Pr.
Seide. Während der verflossenen Woche wurden 4 B. von Adria— nopel und 1 B. persische zu 6 Fl. und 2 B. von der Morea zu unbekann— ten Preisen verkauft.
Südfrüchte. Der Wochen-Umsatz erstreckte sich über 100 K. Po— meranzen zu 7 Fl., 2000 K. puglieser Citronen zu 4— 6 Fl., 600 K. sici= lianische zu 4 — 4 Fl. die Kiste. 50 F. sicil. Weinbeeren zu 177 Fl. 450 Ctr. süße puglieser Mandeln zu 274 — 25 Fl., 4090 Ctr. neue auf Lie= ferung im September und Oktober zu 30 Fl. und 100 Ctr. Korinthen zu 13— 15 Fl. der Ctr.
Wachs. Es erhielten 20 Ctr. von Trapezunt zu 106 Fl. der Ctr.
von Smirna 107 Fl. und 50 Ctr.
Amsterdam, 25. Juli. Die Einfuhrzölle auf fremdes Getrgide sind für den Monat August, wie folgt: Weizen 75 Fl., Roggen und Buchwei— zen 4 Fl., Gerste und Malz 3 Fl., Hafer 13 BI.
Stockholm, 23. Juli. Börsenpreise: Weizen 26 2 27 Rthlr., Roggen 16 2 17 Rthlr., Gerste 13 a 15 Rthlr., Malz 144 Rthlr., Erbsen 18 2 20 Rthlr., Hafer 7 a 743 Rthlr. pr. To., Alles in R. -G. 3.
Christiania, 25. Juli. Im Getraidehandel ist es fortwährend still. Notirt wird: Roggen 4 Sps. 96 Sch., 5 Sps. a 5 Sps. 48 Sch. nach
Qual.; 2reih. Gerste 4 Sp. a 4 Sps. 24 Sch., breih. do. 18 2 19 Mk.; Erbsen 5 a 55 Sps. pr. To.
Börsen. Niederl. cirbl. Sch. 57 18. 5 Spes. 18. Preuss. Pr. Sch. —.
Auswärtige
Amsterdam, 27. Juli.
do. 343 Pass. 4]. Ausg. —. Liusl. —.
Huss. 1IH0pe 90.
Antwerpen, 26. Juli.
Augsburg, 26. Juli. II. Sem. 1847 7160 Re. Württ. 35 Sh Oblig. S8. 6. Darmst. 50 FI. Loose 80 Br. Rad. 50 FI. Loose v. Loose 37 Br. 33 95 S935 6.
Nenpl. —. 39h ö
Franli furt a. NM. , 29. Juli., 59 Met. 19727. 1073. Rank-Act. 1968 Br. Stiegl. do. Integr. 573. Poln. 300 FI. L. 973. do. 500 FI. 81. Span. 595 21 . 21 . 395 do. 253. 253. Bexb. 933. Taunus Actien 3493. 349.
IL a m burg, 29. Juli. Nank-Actieu 1600 Re. Engl. Runs. 106 6. 1Iauls. Berg. Actien 95 Er. Magd. Wittenb. S6 Br. IAamb. Berl. 1055. 1052. Alt. Kiel 1103. II0. (Glückst. Elmsh. 60 Er. Rendsb. Neum. 96 Br. Rothsebh. 73 Rr. Meckl. 723. 72.
1. ip * 8. 30. Juli. Leipz. Dresdn. Act. II8 Br. Sächs. Schles. 103 6. Chem. Ries. 583. Br. üb. zitt. 60 Br. 236 G. Rerl. Aub. Lt. A. 1173 r. Lt. B. 107 Br. Dess. Bank Act. 1003 6.
„Vien, 29. Juli. 596 Met. 1063. 459 do. 96.7. 396 d0. 69. Bank- Acuen 1600. Aul. de 1834 155. de 1829 122. Nordb. 169. Glogtn. 1224.
Polu. —.
Zinsl. —. Neue Aul. 172.
Bayer. 33 6 Oblig. 93 . do. Bank-Actien 45 96 1012. 101
1840 60 Br. 38 FI
Kopenh-
Sächs. Bayer. 88) Er. gd. Leipz.
(Teleg. Depesche aus Köln, vom 31. Juli.) Amsterdam, 29. Juli. Int. 572. London, 27. Juli Cons. 883 baar. 89 Rechn. Paris, 29. Juli. 395 Rente 77. 35. 59h Rente 118. 31. Nordb. 567 * Ansterdam, 29. Juli. Die Abschaffung der Roggensteuer ist mit 44 gegen 13 Stimmen abgelehnt.
Meteorologische Beobachtungen.
Morgens Vachmittags P Abends Nach einmaliger * P ? ö
30. Juli. 6 Uhr. 2 Uhr. i0 Ubr. Re obachtung.
L. uri de uck 36, 72“ bar 336,75“ par. 337,21 Par. Quell wärme Luftwärme .... Fluss würme Thaupunkt.... 1 9 Hi. ; Dungtsttigung. . 13 pot. 68 pCt. Ans duns tung wetter / bewölkt. halbheiter. Niederschlas ,, ö W. ö. e, , 16,07
Wolkenzugs ... W. — 4 9,3 Tagesmittel: 336 so“ Par.. -K 13.37 R... 4 7,17 R... 65 pci.
RKEodenwärme
Rönigliche Schauspiele.
Sonntag, 1. Aug. Im Opernhause. S9ste Abonnements⸗-Vor— stellung: Marie, oder: Die Tochter des Regiments. (Dlle. Emma Roth: Marie.) Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus-Preisen verkauft:
Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei⸗ ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden-Logen 2 Rthlr. ö
Im Königlichen Schloß-Theater zu Charlottenburg: Die Ver⸗ trauten. Und: Der galante Abbe. Anfang 6 Uhr.
Blllets zu dieser Vorstellung sind bis Sonntag, Mittags 1 Uhr, im Billet-Verkaufs⸗Büreau des Schauspielhauses zu Berlin, und am Tage der Vorstellung selbst Abends im Schloß-Theater zu
Charlottenburg an der Kasse zu haben, [. , August. Im Schauspielhause. 125ste Abonnements⸗
gorstellung:? Don Carlos, Infant von Spanien.
nn,, 3. August. Im Schauspielhause. 126ste Abonnements-⸗ Vorstellung: Tuvertüre zu der Oper: Iphigenia in Aulis, von Gluck. Hierauf: Iphigenia auf Tauris, von Göthe.
Verantwortlicher NRedactenr Pr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Eppedition.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei. Erste Beilage
M 211.
Erste Beilage
1
Anhalt.
Inland. Berlin. Regulativ zur Beaussichtigung des Schulbesuchs der Jugend in Berlin und Theilnahme am Konsirmanden-Unterricht und über Konstatirung und Bestrafung der Schulversäumnisse. .
Deutsche Bundesstaaten. Großherzogthum Sachsen-Wei— mar. Liederfest des Thüringer Sänger⸗Bundes in Eisenach. — Fürst en thum Lippe Detmold. General-Versammlung des landwirthschastli⸗ chen Vereins. — Die Catastration der Städte.
Die im Großherzogthum Posen und in Westpreußen entdeckte revolutiongire Verbindung zum Zweck der Wiederherstellung eines selbstständigen polni- schen Reiches in den alten Gränzen vor dem Jahre 1772. (Fortsetzung.)
Verhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Monat Juni.
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Offenburg. Gewährleistung für den Güter Transport, Vom Main. Die Main-Neckar-Bahn. Handels- und Börsen⸗Nachrichten.
an d.
Berlin, 30. Juli. Das A mtsblatt der Königlichen Regie— rung zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält die folgende Be kanntmachung:
Behufs einer durchgreifenden Beaussichtigung des Schulbesuchs der hie⸗— sigen Jugend und ihrer Theilnahme an dem Konfirmanden -Unterrichte der Herren Geistlichen sind mit Genehmigung der Königlichen Ministerien der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Innern Be— stimmungen getroffen und die nachstehenden, von dem Herrn Ober⸗-Präsi⸗ denten von Meding bestätigten Regulative erlassen worden:
XW. Regulativ zur Beaufsichtigung des Schulbesuchs der hiesigen Jugend und ihrer Theilnahme am Konfirmanden Unterrichte.
3 1
Die Schul -Deputation vertheilt zu Anfang eines jeden Jahres oder Halbjahres für alle, die hiesigen Schulen besuchenden, noch nicht kon— firmirten Kinder Schulbesuchs-Karten, welche, ähnlich wie die Erkennungs⸗— Karten der Studirenden, mit der Jahreszahl und dem Stempel der Schul⸗ Deputation versehen sind. Gleiche Karten werden für diejenigen Kinder ausgetheilt, welche im Laufe des Jahres in die Schule eintreten. Auf diese Karten, welche immer nur für das lausende Jahr oder resp. halbe Jahr Gültigkeit haben, schreibt der Hauptlehrer und beziehungsweise der Vorste⸗ her der Schule den Vor- und Zunamen und das Alter des Kindes und unterzeichnet dieselben eigenhändig.
3
Bei jedem Wohnungswechsel einer Familie lassen sich die Polizei Nevier-Kommissarien den Schulbesuch aller in dem Alter vom vollendeten sechsten bis vollendeten vierzehnten Lebensjahre stehenden Kinder, ohne Un— terschied der Religion oder Konfession, durch Einreichung der Schulbesuchs— Karte nachweisen, überzeugen sich auch, ob die Schulbesuchs-Karte mit der laufenden Jahreszahl versehen und auch sonst richtig ist.
Sollte ein Kind keine Schulbesuchs-Karte vorzeigen können, weil es keine Schule besucht, angeblich aber Privat-Unterricht erhalten, so haben die Polizei Revier Kommissarien sich angeben zu lassen, wo und von wem das Kind unterrichtet werde. ;
ö §. 3. AUeber jedes Kind, dessen Schulbesuch nicht durch die Schulbesuchs— Karte nachgewiesen wird, reichen die Polizei⸗-Revier-Kommissarien, unmittel⸗ bar nach der Anmeldung, eine Anzeige nach einem ihnen vorzuschreibenden Formulare an die Schul⸗Deputation ein. S. 4.
Auf Grund dieser Anzeigen bewirkt die Schul Deputation die Ein— schulung des Kindes und bestimmt nach den deshalb bestehenden Grund— sätzen, ob und in welchem Umfange demselben freier Unterricht zu gewäh— ren ist.
S. 5.
Um in gleicher Weise den Konfirmanden Unterricht zu kontrolliren, ha— ben die Polizei-Revier-Kommissarien sich bei jedem Wohnungswechsel von allen den niederen Ständen angehörenden Kindein christlichen Glaubens, welche das dreizehnte Jahr angetreten und das sechzehnte noch nicht voll— endet haben, entweder die Theilnahme an dem Konfirmanden-Unterricht eines Geistlichen oder die bereits erfolgte Confirmation, erstere durch die nach der Verfügung des Königlichen Konsistoriums vom 28. Dezember 1841 von den Geistlichen auszustellenden Bescheinigungen, letztere durch den Confirmations— schein nachweisen zu lassen.
§. 6. ;
Diejenigen Kinder von dem bezeichneten Alter, für welche weder die erfolgte Confirmation, noch die Theilnahme an dem Konfirmanden Unter- richt eines Geistlichen nachgewiesen ist, werden von den Polizei Revier⸗ Koömmissarien sofort einzeln nach dem §. 3 gedachten, dazu eingerichteten Formular der Schul-Deputation angezeigt.
ö ;
Auf Grund dieser Anzeige bewirkt die Schul Deputation, falls das Kind zugleich unterrichtslos sein sollte, die Einschulung desselben und ver= anlaßt gleichzeitig dessen Prüfung in Beziehung auf die Zulassung zum Konsirmanden-Unterricht eniweder durch den Pfarrer der Gemeinde, zu wel⸗ cher das Kind gehört, oder, falls die Aeltern sich zu einem anderen Geist= lichen halten, durch diesen.
Wenn das Kind die erforderlichen Vorkenntnisse besitzt, um an dem Konfirmanden - Unterricht theilzunehmen, ist dessen Zulassung zu demselben sofort, im entgegengesetzten Falle aber sobald als möglich zu bewirken, je—⸗ der Fall dieser Art aber so lauge von der Schul-Deputation zu verfolgen, bis die Confirmation des Kindes nachgewiesen ist.
S. 8.
Versäumnisse des Konfirmanden-Unterrichts werden zunächst die Geist⸗ ilchen im Wege der Seelsorge zu verhüten und abzustellen suchen, wenn aber die Einwirkung der Geistlichen erfolglos bleibt, haben sie der Schul— Deputation davon Mittheilung zu machen, welche die Versäumnisse in der— selben Weise, wie die Schul-Versäumnisse, zu rügen und zu bestrafen hat.
⸗ 8 *
Wenn ein Kind aus dem Konfirmanden - Unterricht eines Geistlichen wegbleibt, ohne daß zugleich dessen Aufnahme in den Konfirmanden -Unter—= richt eines anderen Geistlichen nachgewiesen wird, so haben die Geistlichen dies, unter Angabe des vollständigen Namens und Alters des Kindes, so wie des Standes und der Wohnung der Aeltern, bei der Schul-Deputation anzuzeigen, welche sür die Einschulung des Kindes und dessen Wiederauf— nahme in den Konfirmanden-Unterricht eines Geistlichen Sorge tragen wird.
. S. 10.
Die Geistlichen haben bei der Aufnahme eines Kindes in den Konsir— manden-Unterricht sich dessen Schulbesuch nachweisen zu lassen, den Aeltern die regelmäßige Fortsetzung desselben zur Pflicht zu machen, halbjährig aber am 15. Mai und 1. November das, nach der Verfügung des Königlichen Konsistoriums und Schul-Kollegiums vom 28. Dezember 1841 zu führende Verzeichniß der beziehungsweise zu Ostern und Michaelis in ihren Konßir— manden Unterricht neu aüsgenommenen Kinder, an das Königliche Konsisto⸗ rium und Schul-Kollegium einzureichen, welches in den geeigneten Fällen, wegen Wiedereinschulung der etwa unterrichtslosen Konfirmanden, das Er— sorderliche an die Schul -Depntation veranlassen wird.
. . S. 11.
Jedes Kind ist im Allgemeinen so lange, bis es die Reife für die Con= sirmation erlangt hat, als schulpflichtig zu betrachten. In besonderen Fällen kann von dieser Regel so viel nachgegeben werden, daß Kinder, welche den Konfirmanden Unterricht besuchen, näch den darüber bestehenden Vorschrif⸗ ten zum Besuch einer Nachhülfe⸗Schule verstattet werden. In Fällen, wo der Konfirmande, bereits so weit im Alter vorgeschritten ist, aß der gemein- schaftliche Unterricht mit jüngeren Kindern wenig Erfolg für denselben ver⸗ spricht, oder wo die Armuth so zroß und die fönstigendPerhältnisse der Art sind, daß dem Konfirmanden Lie nöthige Jeil zum Befuch' der Rachhülfe— Schule gänzlich fehlt, ist die Schul-Deputation? befugt, von dem Vefüch
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zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
ͤ
Sonntag den In August.
der Nachhülfe. Schule zu dispensirei, wenn das Kind nach der Bescheini= gung seines Seelsorgers bereits di nothwendigsten Schulkenntnisse erlangt hat und den Konfirmanden-Unterriqht fortdauernd regelmäßig besucht.
B. Regulativ über Konfatirung und Bestrafung der Schul ⸗Veir säumnisse. .
Die Beaufsichtigung des Schubesuchs der bereits eingeschulten Kinder liegt der Schul⸗Deputation ob, und erhält dieselbe die Befugniß, den re= gesmäßigen Schulbesuch, nöthigenfals durch Anwendung von Strafen, ge— gen saumige oder renitente Aeltern, in der unten angegebenen Weise her beizuführen. r
2
53. 2.
Die Organe, deren sich die Schul⸗Deputation für dieses Geschäft zu⸗ nächst bedient, sind die Schul-Komnissionen, deren Organisation und Ge— schäftsführung eine besondere Instrüction nachweist.
9
Am Sonnabend einer jeden Woche fertigt jeder Klassenlehrer aus der
VWoc sertig der Klassenlehrer aus der Liste der Schulversäumnisse nach änem vorgeschriebenen Formulare einen Auszug über jedes Kind an, das die Schule einen oder mehrere Schultage ohne genügende Entschuldigung versäumt hat, und übergiebt diese Auszüge dem Hauptlehrer oder Schulvorsteher welcher dieselben an demselben Sonn— abend dem Vorsteher der betreffenden Schul- Kommission übersendet.
S. 4.
Der Vorsteher der Schul-Kommission vertheilt am folgenden Montage diese Anzeigen an die Mitglieder dem Schul⸗Kommission, welche in den nächsten Tagen durch persoͤnliche Recherbe und Vernehmung der Aeltern, Vormünder ꝛc. die Gründe der stattgehabten Schulversäumnisse ermitteln und auf den gedachten Anzeigen kurz vermerken, ob die Versäumniß durch Krank— heit des Kindes oder durch besondere Unglücksfälle und Verhältnisse in der Familie veranlaßt worden ist und daher als entschuldigt betrachtet werden kann, wobei als leitender Grundsatz festzuhalten ist, daß bei Kindern in dem Alter von 6 bis 11 Jahren in der Regel nur Krankheit als tristiger Ent- schuldigungsgrund für Schulversäumniß gelten kann; oder falls die Ver— säumniß nicht gerechtfertigt werden kann, daß den Aeltern ꝛc. die nöthige Ermahnung und Verwarnung ertheilt worden ist.
§. 5.
An dem Freitage jeder Woche übergeben die Mitglieder der Schul— Kommission die also erledigten Anzeigen dem Vorsteher der Kommission, welcher dieselben am Sonnabend früh dem Hauptlehrer oder Schul -Vorste— her zur Aushändigung an die Klassenlehrer übersendet.
Die Klassenlehrer bewahren diese Anzeigen auf, um sie bei wieder vor— kemmenden Schul-Versäumnissen desselben Kindes ihren erneuerten Anzei⸗ gen beizufügen.
Die Vorsteher derjenigen Schulen, in welchen Kinder für Rechnung der Stadt unterrichtet werden, sind für die ordnungsmäßige Aufbewahrung der Schulversäumniß-Anzeigen verantwortlich.
* 1
Die Schul -Deputation, welche Über jedes ihr wegen Schul-Versäumniß angezeigte Kind eine besondere Alte anlegt, veranlaßt demnächst sofort die Vernehmung der Aeltern und nöthigenfalls der Kinder selbst und verfügt, wenn ihr das Sachverhältniß hinlänglich aufgeklärt zu sein scheint, die Strafe. Diese wird sogleich dem Verurtheilten bekannt gemacht und ihm dabei eröffnet, daß ihm freistehe, innerhalb acht Tagen, vom Tage der Be—⸗ kanntmachung, den Rekurs gegen die ergangene Straf-Entscheidung bei dem hiesigen Magistrate anzumelden; — wolle er den Rekurs gegen die er lassene Straf-Entscheidung nicht ergreisen, so habe er die Strafe binnen acht Tagen an die Armen Schul⸗Kasse einzuzahlen.
8. 8.
Ist der Rekurs angemeldet, so erläßt der, Magistrat, auf Grund der von ihm erforderten Akten der Schul⸗— Deputation, in möglichst kurzer Frist seine Entscheidung, ohne daß es einer persönlichen Vernehmung des Rekur⸗ renten bedarf. Jedoch bleibt diese, so wie eine weitere Untersuchung, dem Magistrate in den Fällen vorbehalten, wo es ihm zur vollständigen Beur⸗ theilung der Sache erforderlich erscheint.
8. 9
Gegen die Entscheidung des Magistrats findet ein weiterer Rekurs nicht statt.
53 16
Der Magistrat fertigt seine Entscheidung dem Rekurrenten zu und weist denselben, wenn das Straf-Resolut der Schul ⸗ Deputation bestätigt wird, zugleich an, die ihm zuerkannte Strafe binnen acht, Tagen an die Armen Schulkasse zu zahlen, benachrichtigt hiervon auch gleichzeitig die Schul⸗De⸗ putation.
§. 1
Erfolgt die Einzahlung der Geldsirase in der S5. 7 und 10 gedachten Frist nicht, so wird die Strafe durch Execution eingezogen und, falls diese fruchtlos bleibt, der Geldstrafe eine verhältnißmäßige Gefängnißstrafe sub— stituirt.
§. 12.
Die von der Schul-Deputation erkannte Gefängnißstrafe läßt das Kö⸗— nigliche Polizei-⸗Präsidium, auf Reguisition der Schul⸗Deputation, zur Aus⸗ führung bringen und darüber, daß dies geschehen, der Schul-Deputation Benachrichtigung zugehen. .
D. 7.
Die zu erkennenden Strafen werden in Gemãßheit der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 20. Juni 1835 auf Einen Silbergroschen bis Einen Thaler bestimmt, und kann dieser Geldstrafe, nach Befinden, eine Gefäng⸗ nißstrafe bis zu vierundzwanzig Stunden substituirt werden.
Für einen ohne genügende Entschuldigung versäumten Schultag wird eine Beldstrafe von Einem Silbergroschen — für eine. Schulwoche oder Sechs einzelne Schultage Zehn Silbergroschen — festgesetzt, und wird diese Strafe im Wiederholungsfalle verdoppelt. .
Der Geldstrafe von Einem bis Fünf Silhergroschen kann eine, vier- stündige, von Sechs bis Zehn Silbergroschen eine achtstündige und so fort für jede Fünf Silbergroschen eine vierstündige Gefängnißstrafe substituirt werden.
§. 14.
Die Untersuchungs-Verhandlungen sind kosten, und stempelfrei.
nige baare Auslagen fallen jedoch dem Verurtheilten zur Last. §. 15.
Ueber den Schulbesuch derjenigen Kinder, deren Aleltern bereits ver- warnt oder bestraft worden sind, zieht die Schul- Deputgtion nach Verlauf von vierzehn Tagen bis vier Wochen Erkundigungen ein, um bei fortge⸗ sezr Renitenz die Verdoppelung der Strafe eintreten zu lassen.
Urkundlich unter dem Stadtsiegel.
Gegeben Berlin, den 21. Oitober 1844.
Ober-Bürgermeister, Bürgermeister und Rath hiesiger —ĩ rn i . Resid enz. 14. 8
Etwa⸗
Vorstehendes Regulativ zur Konstatirung des Schul- und Konfirmanden · Besuchs der hiesigen Schuljugend und zur Bestrafung der Schulversäum⸗ nisse, vom 21. Sftober v. J., wird, auf Grund des Reskripts der Herren Geheimen Staats⸗Minister Eichhorn und Grafen von Arnim Ereellenzen, vom 21. Februar d. J., und in Folge der bei dem Königlichen Schul . Kol⸗ legium der Provinz Brandenburg und dem Königlichen Polizei Präsidium zu' Berlin darüber statigehabten Verhandlungen, hierdurch von mir bestätigt.
Berlin, den 31. Juli 1845.
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. (gez) von Meding.
Vorstehende Regulative werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 10. Juli 1847.
Konigl. Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg.
Deutsche Bundesstaaten
Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. Ztg. meldet aus Eisenach: . ;
„Der Thüringer Sängerbund umfaßt gegenwärtig 1200 Mitglieder in 26 Vereinen, zu Arnstadt, Buttstädt, Dietendorf, Ehringsdorf, Eisenach, Erfurt, Gotha, Günthersfeld, Jena, Langensalza, Liebenstein, Marksuhl, Mühlhausen, Neukirchen, Ohrdruff, Plaue, Salzungen, Schmalkalden, Sömmerda, Stadt-Ilm, Suhl, Treffurt, Waltershausen und Weimar. Fieser Bund wird, wle nun näher bestimmt ist, in den Tagen des 23. und 2]. August sein fünftes Liederfest in dem Marienthgle bei Eisenach und, unter Voraussetzung Höchster Genehmigung, auf der Wartburg feiern. Die Sänger -Gäste werden am 22. August Nachmittags und am Morgen des X. d. M. an den Thoren der Stadt festlich begrüßt und auf das Nathhaus geleitet, um die Wohnungen, welche ihnen die Gastfreundschaft ihrer Be⸗ sitzer unentgeltlich darbietet, angewiesen zu erhalten. Am Vorabend findet ein Konzert des langensalzaischen Musik-Corps im Klemda-Garten statt. Ebenda versammeln sich am Morgen des ersten Festtages die Bundessänger und ordnen sich mit ihren Fahnen und Marschällen zum Festzuge, begeben sich dann auf den Marktplatz zu einem feierlichen Morgengruße und ziehen barauf in das Marienthal. Nach Vollendung der Hauptprobe und nach einer Rast wird das eigentliche Liederfest in drei Abtheilungen, deren Pau⸗ sen von Denksprüchen und von Instrumental Musik ausgefüllt werden, von bis 7 Uhr dauern und sich daran ein Mahl reihen. Am zweiten Tage beginnt nach 8 Uhr früh die Sänger-Fahrt aus die Wartburg, wo das Kernlicd: Eine feste Burg u. s. w., gesungen werden soll: im Marienthale wird Nachmittags die Feier von 2 bis 6e Ühr fortgesetzt, und zwar in Vor⸗ trägen gemeinschaftlicher Festlieder und in Abwechselung von Gesängen ein⸗ zelner Liedertafeln. Ein Fest-⸗Ball, im Saale der Erholungs⸗ Gesellschaft wird das Ganze schließen. Die Thüringische Eisenbahn wird durch Extra= Züge die Reise dahin erleichtern. Die Einnahme, welche aus dem Verkauf der Billets zur Theilnahme an
Die Weim.
der Wartburg⸗Feier erwächst, ist für die Armen bestimmt. Bei ganz ungünstiger Witterung sollen dis religissen Fest= Gesänge in der geräumigen Markt-Kirche, die übrigen Fest-Lieder im Saale der Erholungs-Gesellschaft und am folgenden Tage hier, wie in der Klemda—=, Vokal- und Instrumental-Konzerte ausgeführt werden. Von Komponisten Daben Mendelssohn-Bartholdo aus Leipzig, Schneider aus Deßau, Meth⸗ fessel aus Braunschweig ü. A. ihre Gegenwart zugesagt.“
Fürstenthum Lippe⸗Detmold. (Hannov. Ztg.) Die diesjährige General-Versammlung des landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Lippe ist, nach einem Beschlusse der vorjährigen General-Versammlung, diesmal am 3. Juli in Lemgo gehalten.
Der Geheime Justizrath Petri eröffnete als Vorsitzender die Versammlung durch Vortrag des Jahres-Berichts. Es wurde darin über die inneren Angelegenheiten des Vereins, welcher gegenwärtig 473 Mitglieder in 15 Bezirks-Vereinen zählt, über die Thätigkeit des Haupt-Vereins sowohl, wie der Bezirks-Vereine, nach den einzelnen Angelegenheiten, auf welche sie sich im abgelaufenen Jahre erstreckt hat, über die Lese-Anstalt des Vereins, wovon gegenseitig 681 Bände im Umlauf sind, und über das Rechnungswesen Auskunft gegeben und zum Schlusse der nach dem entworfenen Plane für die nächste Zukunft in Aussicht stehenden Verhandlungen gedacht.
Sodann wurde die Versammlung mit dem Ergebnisse eines un⸗— ter Leitung des Amtsrentmeisters Hölzermann angestellten Versuches zur Prüfung des aus verschiedenen Rottegruben gewonnenen Flach⸗ ses bekannt gemacht. Im vorigen Jahre hatte nämlich Colo⸗ nus Hagemeister zu Wiembeck zwei Quantitäten Flachs eingesandt, von denen die eine in einer nach der früher üblichen Art blos ausgegrabenen und mit Wasser gefüllten Grube, die andere aber in einer nach belgischer Methode verbesserten, beide aber mit aller Sorgfalt gerottet waren. Dieser Flachs ist nun in den weiteren Stadien der Bearbeitung, jedes Mal beide Quantitäten von dem— selben Arbeiter, gleichmäßig behandelt worden und endlich in der Spinnschule zu Heidenoldendorf zu Garn versponnen. Man fand allgemein die Vorzüge des aus dem nach belgischer Methode gerot⸗ teten Flachse gewonnenen Garns so augenfällig und bedeutend, daß die Ueberzeugung, man müsse auf dem zur Verbesserung der Garn⸗ gewinnung bereits eingeschlagenen Wege eifrig fortschreiten, sich von neuem bestätigte.
Es folgte ein Vortrag des Schullehrers Düstersiek aus Nien⸗ hagen über das Woltersche Flachsspinnrad und einige andere neue Spinnräder, namentlich die des Spinnrademachers Strate in Heiden⸗ oldendorf und des Büchsenmachers Begemann in Detmold, so wie über das Ergebniß der mit ihnen angestellten Versuche. Ferner wurden verschledene Werkzeuge aus der Spiegelschen Fabrik bei Darm⸗ stadt, worunter das von Dombasle erfundene Meßband zur Ermitte⸗ lung des Fleischgewichts lebender Thiere, vorgezeigt.
Nachdem die Versammlung dann noch beschlossen hatte, das von dem Büchsenmacher Begemann nach seiner Erfindung verfertigte Spinnrad für den Verein anzukaufen und von den Spinnrädern nach Wolterscher Art jedem Bezirks-Vereine, der davon Gebrauch machen wolle, auf Kosten der Vereins-Kasse zustellen zu lassen, wurde zur Wahl von fünf neuen Vorstands-Mitgliedern geschritten. Als Ort für die nächste Versammlung wurde die Stadt Lage bestimmt.
Die Versammlung begab sich sodann in den Garten des Gast⸗ wirth Wülker, wo die aufgestellten Maschinen und Instrumente be⸗ sichtigt wurden. Der Heir von Borries auf Eckendorf hatte die Gefälligkeit gehabt, einen Flachsarbeiter, Ollerdissen, welcher in Belgien die dortige Behandlung des Flachses erlernt hat, zu ver⸗ anlassen, sich in der Versammlung einzufinden und die Mitglieder mit der Behandlung des Flachses nach belgischer Art, namentlich mit dem Flachsschwingstocke und dessen Gebrauche, durch eine Probe— Arbeit bekannt zu machen. Die durch den Gebrauch des Flachs— schwingstockes statt der Reckemaschinen erzielten Vortheile wurden allgemein anerkannt. Auch für weitere Kreise wird es von Interesse sein, zu erfahren, daß das Schwingen in Bielefeld durch Vermitte⸗ lung des dortigen landwirthschaftlichen Vereins oder anch bei dem Flachs-Arbeiter Ollerdissen in vier Wochen zu erlernen ist, daß der Arbeiter in jetziger Zeit 7 Sgr. 6 Pf. täglich Sf n; zu zahlen hat, und ihn dagegen gleich beim Lernen seine Arbeit, . , e. ges Geschick erlangt hät, vergütet wird. Um die gung . 1 des Flachses nach belgischer Methode, Ziehen, Rotten, Bleichen, Auf⸗
trocken Und Schwingen zu erlernen, sind drei Monate erforderlich.