1847 / 218 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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dizi. Professer der Anatomis un aan cee, e, dauer, wittff., um 3 r woher Appetit hatte ihn vor die Assi⸗ 6 von Peller. Basthöfen, wo er zur Tafel war⸗ die en gebracht, denn zu den Gerichten zu zählen, über pelch er silbeinen Löffel und wie Andere wohl das Backwerf, ein, Man zu 34 26 ra, Bildhauer aus Mimchen sei, Namens wollte erforsti kal un fe altn auch ber Bildhauer in einen Steinmetz n Ecker; am e n mmen. Interessant ist es, wie er zu seinen wis⸗ und Maurer- Gese ĩ Er schrieb bei Gelegenheit, als der

h ü fommen ist. 269 ng, * ir 3 versammeste, an das Comitè unter

er. Verein si . ĩ und erbot sich, eine Abhandlung über Polvpen vor⸗ en Kenan n —— darauf 2 Einladung, natürlich mit allen

utragen. Er erhiel j e 2 is seiner Stell dient

, welche ihm später als Ausweiz eine Stel mg deen e.

ö e . er sich aber nicht, sondern er reiste wirklich nach ar erz Vorlesung über Polvpen vor der Versammlung. Die Zei⸗

ĩ eine . . jedoch damals, man habe den Rebner nicht aus sprechen

ĩ ergeben habe, daß ihm sein Gegenstand durchaus fremd ge—= . ö rr. 1. auch vor Gericht seine Stellung behauptete, meint, sein Sostem sei über das Fassungsvermögen der Versammlung gegangen. In Wiesbaden verschaffte er sich dadurch Kredit, daß er eine Todes⸗ Ahnung zu erkennen gab und zu testiren verlangte. Wirklich machte er sein Testament, bedachte seine abwesende Dienerschaft, so wie die wohlthätigen An⸗ sialten in Wiesbaden, reichlich. Den größten Theil seines großen Vermö⸗ ens vermachte er verschiedenen berühmten Freunden; Schwanthaler erhielt ö. Sammlung von plastischen Meisterwerken. Nach Berichten aus Mün⸗ chen, wo er sich früher aufgehalten, bestand diese Sammlung aber nur aus

verurtheilt. München.

Anforderungen genügt werden. Johanngeorgenstadt,

ein schönes Goldgelb,

ähnliche Farbenspiele hervorruft.

herr, der mit manchem berühmten Gelehrten das Unglück hatte, daß er nicht versianden wurde, zu sechs Jahren Zi. hihansstrafe 2., was dazu gehört, Ein gleiches Loos traf seinen angeblichen Hehler.

(A. 3.) Vom nächsten Oktober an wird im Verlage der Rollerschen Kunst⸗Anstalt in München eine neue, reich mit Original sellschaften lohnender Ergebnisse, Holzschnitten ausgestattete humoristisch - satvrische Zeitschrift erscheinen, Sie hat den Titel: „Leuchtkugeln. Randzeichnungen zur Geschichte der Gegen⸗ wart“, wodurch ihr künftiger Inhalt genugsam angedeutet ist. Die Satyre wird darin nicht um der Satyre, der Spaß nicht um des Spaßes willen Platz greifen; es soll damit zugleich weiteren literarischen und nationalen

21. Juli. ltenes Naturereigniß dar. berge hervortauchte und ihre Strah⸗ lickte man ihr zur Seite über dem

Naturfreunde ein herrliches und sehr se „5 Uhr die Sonne hinter dem Raben sen über unsere Stadt verbreitete, erb südlicher gelegenen Steinriegel eine glä von der Breite eines Regenbogens stieg mit der Sonne in gleichmäßiger Entfernung bis gegen 6 Uhr in die Höhe, darnach verschwand er gänzlich. Seine Breite theilten zwei herrliche Farben; die der Sonne zugekehrie Farbe glich dem prächtigen Hochroth des Regenbogens und ging allmälig über in welches die andere Hälfte des Streisens Die Erscheinung gehört wahrscheinlich unter die wässerigen glänzenden Luft⸗ Erscheinungen und ist dadurch entstanden, den aufsteigenden Dünsten gebrochen haben, welche Brechung bekanntlich

nzende Erscheinung.

Jahr befördert.

ausstellte.

Am 18ten d. M. bot sich dem Vertrag.

Als früh

Ein Streifen

ausfüllte.

daß sich die Sonnenstrahlen in

einigen Gypsstatuetten und einigen Modellirungen seiner eigenen Hand, die aber jaut einer beigefügten Beurtheilung nur verlrüppelte Körper zu schauen und von gänzlichem Mangel der künstlerischen Ausbildung Zeugniß geben sollten. Ueber Letzteres befragt, bemerkte er, der Beurtheiler habe das nicht verstanden; die Figuren seien absichtlich keine gesunden, sondern nur zu dem Ende verfertigt, den Aerzten beim Studium der Polvpen als Erläuterungen zu dienen. Der Präsident forderte ihn auf, einmal zu erklären, was denn eigentlich Polvpen seien. Rachdem diese Erklärung gegeben, meinte der e, e. er sei zwar kein Mann vom Fach, indessen schlen ihm doch diese Erklärung etwas verworren; er forderte ihn deshalb auf, seine Definition eiwas klarer zu machen. Der Angellagte bemerkte, wenn dem Herrn Prä—= sidenten die medizinischen Kenntnisse mangelten, so müsse er zu seinem Be⸗ dauern auf die Hoffnung verzichten, ihm einen klaren Begriff von den Po⸗ lopen beizubringen. Von seiner übergroßen Anhänglichkeit an das Silber- zeug wollte er jedoch nichts wissen. Er schob die Schuld des Verschwin⸗ dens auf Rechnung eines Henn, der ihn auf seinen Reisen begleitet habe. Von dieser mostischen Person haben indessen sowohl die Gastwirthe als die Polizei⸗Beamten keine Spur entdecken können, und so wurde denn der Frei—

Wien, 28. Juli.

Einige Ergebnisse des deren weitere Ausführung mögen hier ihre Stelle finden,

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

Die 12te Nummer des Archivs für Eisen⸗ bahnen enthält eine skizzirte Uebersicht des Standes und der Ergeb⸗ nisse der europäischen Eisenbahnen bis Beil, Direktor der Taunus-Eisenbahn. stellt der Verfasser von neuem die nach Uebereinstimmung in den Einrichtungen und sieht die Möglichkeit jedoch nur dann Schienenwege Staats- Eigenthum würden, während nur die durch be— sondere Verhältnisse gebotenen Nebenbahnen in Privathänden blieben. deutschen Eisenbahn-Verkehrs im den Schluß der umfassenden Mehr als 1635 Millionen . und' nahe an 32 Millionen Centner Frachtgüler wurden in diesem!

Bahnzug nach

sten Sonnabend, stattsinden. öffnung wi werden.

zum Jahr 1847 vom Hofrath. An die Spitze des Aufsatzes Nothwendigkeit eines Strebens Betriebsweisen. Er

gesichert, wenn alle größeren

Jahre 1816, Arbeit bildet, Menschen

Kontrolle.

Bulden (Mehrertrag gegen 1845: 7,990,000 Fl). vidende ergab sich bei der Nürnberg- Fürther Bahn, nämlich 14 pCt. Ueberhaupt erfreute sich die Mehrzahl der deutschen Eisenbahn⸗Ge⸗

wendeten Kapltalien sich günstiger als in allen früheren

Kopenhagen, 31. Juli. sche Zeitung bringt den am 23. Dänemark und der freien Hansestadt Lübeck abgeschlossenen Eisenbahn⸗ In Bezug auf Zoll- Abgaben kommen die im Herzogthum Lauenburg geltenden Anordnungen in Betracht; der trägt 5 Sch. Cour. In Bezug auf die Nevellirung, ü. s. w. sollen, was Lauenburg betrifft, einstimmung mit den bezüglichen, für die Altona⸗-Kieler Bahn festge⸗ stellten Bestimmungen angefertigt werden. sein sollte, ist die Gesellschaft verbunden, Transport⸗-Kosten von und nach dem Hamburg-Berliner Bahnhofe zur Waaren-Versendung über Altona und Lübeck nicht ungünstiger ange⸗ setzt werden als über verpflichtet sich, der eventuellen Anlage einer Kiel-Lübecker und Ol⸗ desloe⸗ Lübecker Bahn ein Hinderniß in den Weg zu legen.

Zürich, 1. Aug. Baden (Kanton Aargau) ab. waren an dem herrlichen Abend beim Bahnhofe zu Baden versammelt, ein lauter Jubel und Kanona⸗ den vom Schloßberge herunter begrüßten die Ankommenden. den 7. August, soll nun die Eröffnung der Bahn

Am Sonntag oder auch erst am Montag nach der Er⸗ rd sodann die Bahn dem allgemeinen

Dies gab eine Brutto⸗Einnahme von 23 Millionen

Die stärkste Di⸗

indem die . der ange⸗ ahren her⸗

(Alt. Merk) Die Berling⸗ Juni zwischen dem Könige von

Transitzoll be⸗ für 100 Pfd. Brutto sanmt 6 pCt. Sporteln. Bahn-Anlage, Fahrplan, Preis-Tarif die Vorschriften in Ueber⸗

Wenn es dereinst nöthig Sorge zu tragen, daß die

Hamburg und Lübeck. Der lübecker Senat

fünf Uhr ging der erste Große Menschenmassen am schnell durchfahrenden Tunnel und

Gestern Abend um

Näch⸗

Verkehre übergeben

Nie ders chlesisch- Märkische Eisenbahn.

Die Frequenz aul der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn betrug in der Wocsie vom 25. bis den 26,812 Rihlr. 7 Sgr. 5 Pf. Gesanmit-Einnahme für Personen-, Güter- und Vieh- Transport ete., vorbehaltlich zpäterer Festsetzung durch die

31. Juli 1847 14,634 Personen und

am 1. März 1848, Vormittags 11Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hyö⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Die unbekannten Real-Prätendenten werden hierdurch öffentlich unter der Verwarnung der Prällusion vorge⸗ laden.

gekanntmachungen.

750 . 1 m 6.

Der abwesende Schneider Heinrich Cabu aus Namur wird auf Ansuchen seiner Ehegattin Auguste, geborenen Kleinvogel, welche behauptet, von seinem Aufenthalte aller angewandten Muͤhe ungeachtet keine Nachricht er⸗ halten zu haben, hierdurch aufgefordert, sich binnen drei

Berlin⸗Potsdam-⸗Magdeburger

Monaten und spätestens in dem auf den 13. No⸗ vember d. J., Vormittags 11 Uhr, im Kammer⸗ erichte angesetzten Termine vor dem Kammergerichts⸗ nch Sethe zu gestellen und die wegen böslicher Ver⸗ n, lassung angestellte Ehescheidungsklage zu beantworten, 3 widrigenfalls die bösliche Verlassung für dargethan an⸗ j genommen und auf Trennung der Ehe erkannt und der ausbleibende Ehegatte für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird. Berlin, den 21. Juli 1847. Das Ehegericht des Königl. Kammergerichts.

iss vl Eisenbahn.

Wir ersuchen unsere Herren Actionaire, einen zur Vorbereitung unserer General⸗ Versammlung vom aten d. Mis. be⸗ Ustimmten Bericht in Berlin, Potsdam

Mund Magdeburg auf unseren Bahnhö— 3 WEfen, in Braunschweig bei Herrn G. E. Dommerich in Empfang zu neh in en, Zugleich er⸗ suchen wir auch das unbetheiligte Publitum, von die⸗ sem Berichte Notiz zu nehmen, um ein unbefangenes Urthesl über die von uns bevorwortete Verbindung der Magdeburger Eisenbahnen zu gewinnen, da wir quf die beleidigenden, verleumderischen und täglich an Heftigkeit zunehmenden öffentlichen Angriffe der Gegner weder ant= Schillingsgasse Nr. J belegene, im stadtgerichtlichen O⸗ worten, noch uns dadurch abhalten lassen werden, für pothekenbuche von der Königsstadt Volâmine 25. Nr. die Konsolidirung unseres Unternehmens thätig i sein 1914. auf den Namen des Kaufmanns Carl Friedrich und die gegen unsere Gesellschaft übernommenen Pflich⸗ Naumann verzeichnete, jetzt zur erbschaftlichen Liquida⸗ ten zu erfüllen.

sionsmasse desselben gehörige Grundstück, gerichtlich ab⸗= Potsdam, den 5. August 1817.

geschätzt zu 6637 Thlr. 8 Sgr. 2 Pf., soll 8 Dir elt ori un m.

Nothwendiger Verkauf, Stadtgericht zu Berlin, den 17. Juli 1847. Das hierselbst in der Blumenstraße Nr. 75 und

74a9]

Stargard-Posrner Eisenbahn. Theilweise Eröffnung des Betriebes vom 10. August cr. an f. r Personen und Güter jeder Art zwischen Stettin und Woldenberg. 137 Meilen.

Tr Ten enberg nach Stettin. J. Vonnin. Mittags.

Abf. 166 Abfahrt se uhr. Min, sühr. Hin.

Nonden ber 10 Augustwalde.·. 6 Arnswalde . , n Stargard

Carolinenhorst

18319

3

e,,

Ton Stestin nach Woldenberg. ö J. II. . Mittags. Abends. Abfahrt n ni ln. uhr. Min. Stettin ö 26 21

Carolinenhorst ... ...... ..... 12 59 46 Stargard 24 15 1 2 53 Arnswalde 29 22 Augustwaldeꝛ· . 3 58 1 Damm

WUntnnst in Woldenberg TT T Mnfnns in Stettin ——— In den obigen von Stettin abgehenden Zügen trifft der von Berlin

um ba Uhr abgehende Zug um 10 Uhr 55 Minuten und der um 6 ö 3. ug 4 ; 24 .

in Stettin ein. Den von Woldenberg in Stettin ankommenden Zügen schließen sich nach Berlin an: ; J. ein Zug, abgehend von Stettin: 11 Uhr, ankommend in Berlin: 4 Uhr 38 Minuten, II. * * 9 2 9 5 * 10 Minuten, Y * 9 9 20 53 Woldenberg stehen ankommende und abgehende Züge in Verbindung mit der Preußischen Post. . uf dem Woldenberger und auf dem Stettiner Bahnhöfe in Berlin, werden durchgehende Billette nach Berlin und Woldenberg für Personen, Gepäck, Equipagen und Hunde verabfolgt.

Gleiches etwa auch für andere Stationen einzurichten, muß für jetzt ausgesetzt bleiben.

Die Beförderungs Sätze auf unserer Bahn betragen im Allgemeinen, mit Beseitigung von Bruchrechnungen, ro Meile: f für die Person, nach den 3 Wagenklassen: 25 Sgr., 4 Sgr. und 6 Sgr. kür den Centner Fracht: 3 Psf,, 4. Pf. und e Pfzz, Eilgut, pf, .

Die bestimmten Beförderungs⸗Sätze für jede Station und die weiteren Feststellungen enthält unser ausführlicher resp. Fahrplan und Tarif, welcher auf unseren und den Stettiner Bahnhöfen in Stettin und Berlin und an sonst n Orten ausgehängt und für 3 Sgr. auf jenen Bahnhöfen zu haben ist.

tetkin, den 5. August 1847. D 9 60 r m der Stargard - Po sen er E isenbaben⸗Gesertschaft. Masche. Fraissinet. Hartwich.

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ger.

18346

6 *

HF . . n m. m, .

Abfahrt J. von Berlin von Stettin 7 n.

Ankunft in Stettin 19 U. 55 Berlin

) *

Berlin der Güterzug nach Woldenberg,

3 Personenzug. I

6 u. 45 Min. Morg., 5 U. Min. Nachm.,

Min. Morg., 5 U. Min. Vorm., 9 U. 11 U. 19 Min. Vorm, 9 U. An den Frühpersonenzug von Woldenberg schließt sich an den Wold Stettin und an den Güterzug von Berlin der Nachmittags⸗Zug nach Woldenberg an.

Mit unseren Personenzügen werden Personen in der J., II.

20 Min. Abends,

Berlin-Stettiner Eisenbahn.

J. stattfindende theilweise Eröffnung ebernahme des Betrie— osener Eisenbahn⸗-Ge⸗

Bahn don dem gedachten Tage ab

Güterzug.

11 U. 30 Min. Mittags. ,

11 U. 25 Min. Mittags, 4 u. 24 Min. Nachm., in. A U. 38 Min. Nachm. der Güterzug von Stettin, an den Frühzug von enberger Güterzug der Nachmittags Personenzug von

10 Min. Nachm., 10 Min. Abends,

und 111. Wagenllasse, Equipagen, Vieh und Eil⸗

frachtgüter, mit den Güterzügen Personen in der II. uud 1Il. Wagenklasse, Frachtgüter, Equipvagen und Vieh

befördert.

Zwischen Berlin und Woldenberg findet direkter

Expedition statt.

Billet-Verkauf und direkte Gepäck—

Die näheren Bestimmungen ergeben die besonders ausgetheilien Fahrpläne und das Betriebs -Reglement, wel⸗

ches auf jedem Bahnhofe bei dem Einnehmer für 1 Sgr.

Stettin, den 3. August 1847.

zu haben ist. k n m Kutscher. Fretzdorf. Lenke.

I7tal ;

Nachdem der Ausschuß der Magdeburg-Cöthen-Halle⸗ Leipziger Eisenbahn⸗ Gesellchaft beschlossen hatte, sich wegen Ueberlassung der Bahn mit der Berlin- Pots dam Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschast in Unter⸗ handlung zu setzen, ist von Seiten des Directorii der— selben der Preis von 250 Thlr. für jede Actie der Magdeburg Leipziger Gesellschaft, vorbehaltlich der Ge— nehmigung der General-Versammlung ihrer ÄUetiongire, geboten, zuglelch aber auch vorgeschlagen, die beider= seitigen Unternehmungen auf dem Wege mit einander zu vereinigen, daß den Actionairen unserer Gesellschaft eine angemessene Betheiligung bei dem vereinigten Un— ternehmen freigestellt und die Verwaltung der Bahn von Magdeburg aus fortgeführt werden solle.

Es ist hierauf vom Gesellschafts-Ausschusse die Zu⸗ sammenberufung einer außerordentlichen General Ver⸗ sammlung der Actionaire der. Magdeburg Cöthen⸗ Halle - Leipziger Eisenbahn⸗ Gesellschast beschlossen, in welcher Versammlung Beschlüsse über folgende Gegen— stände gefaßt werden sollen:

I) ob die Magdeburg⸗Cöthen-Halle Leipziger Eisen⸗ bahn -Gesellschaft ihre Eisenbahn, ihr gesammies sonstiges Gesellschafts⸗Vermögen, namentlich ihr Privilegium, an die Berlin⸗Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft und unter welchen Bedin⸗ gungen verkaufen resp. cediren und sich in Folge dieses Verkaufes auflösen solle, oder ob sich die Magdeburg ⸗Cöthen⸗ Halle. Leipziger

Eisenbahn-Gesellschaft, ohne sich aufzulösen, mit

der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Ge⸗

sellschaft vereinigen solle, sobald nur den Actionai— ren der ersteren das Recht gewährt wird, eine

Geldabfindung von 250 Thlr. per Actie zu ver—

langen, so wie unter welchen Bedingungen eine

solche Vereinigung der Gesellschaften erfolgen soll.

Endlich werden

3) in dem einem wie in dem anderen Falle, je nach⸗ dem die Beschlüsse über die Bedingungen des ab⸗ zuschließenden Vertrages ausfallen, Abänderungen des Gesellschafts-Statuts nöthig werden, über welche gleichfalls die General- Versammlung Be⸗ schlüsse zu fassen hat. J fc mie

Zufolge §. 25. des Gesellschafts Statue

ine fa e, Actionaire der W e cer g. Köthen. Halle

spꝛal Fi . Üschaft ein, bein en ibn nn, auf Sonnabend den 21.

J.. Vormittags 95 Uhr, im Saale des ö 7 dir lin in en s' Göebaudes der Gesellschaft ausgeschriebenen außerordentlichen General⸗Ver⸗

sammlung sich einzufinden.

Jeder Actionair oder Bevollmächtigte eines Aetio= nairs, welcher an der General-Verfammlung theilneh— men will, hat sich selbst und seinen Machtgeber am 17. 18. oder 19. August d. J. in den Geschäftsstunden im hiesigen Administrations⸗-Gebäude als Eigenthümer von 5 ober mehr Actien zu legitimiren, und erhält hierauf xine Eintrittskarte, auf welcher die Anzahl der ihm ge— bührenden Stimmen vermerkt ist und ohne welche Nie⸗ mand zu der General-Versammlung zugelassen werden lann. . ö. . Sollte einer der Herren Actiongire beabsichtigen, ei⸗ nen das gemeinschaftliche Interesse berührenden Gegen⸗ stand in der General Versammlung zum Vortrage zu bringen, so hat derselbe sein Vorhaben nach S. 29. des Statuts, mit ausführlicher Angabe der Motive, späte⸗ stens bis zum 141. August d. J. dem Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich, und zwar durch Abgabe im Ge— schäftslokale der Gesellschaft, am Fürstenwalle, anzu⸗ zeigen.

Magdeburg, den 19. Juli 1847.

Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg⸗Cöthen⸗ Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschast. Nulandt.

e . ne

1s3z2b! Anzeige und Empfehlung.

Unter der Firmas C. Lange L Co. zu Kückelhausen bei Hagen (Provinz Westphalen) haben ve! mehreren Jahren E. Lange C Wm. Peten ve e ost ein. Ja⸗ Nit. und Handlungs-Geschäft in allen Eisen⸗Artikeln, welche zur Befestigung der Eisenbahn. Schienen nach den ber federn n Sostemen, als: Schienenstühle, Plat⸗ ten, Schrauben, Bolzen, Nägel u. s. w. erfordert wer⸗ den. errichtet und seitdem für mehrere in und aus län⸗ dische Bahnen, als: der Köln-Mindener, Bergisch⸗Mär⸗ kischen, Münster⸗Hammer, der Königl. Württembergi⸗ chen Staatsbahnen, bedeutende Lieferungen ausgeführt, wobei ihnen die völlige Zufriedenheit der betreffend. verehrlichen Eisenbahn⸗ Directionen und Bau- Beamten zu Theil geworden ist, auf deren Zeugnisse sie sich da⸗ her getrost berufen dürfen.

Es empfiehlt sich daher diese , . zur Uebertra⸗ gung von ähnlichen Lieferungen unter Zusicherung der promptesten und reellsten Bedienung ganz ergebenst.

Kückelhausen bei Hagen, den 1. August 1847. C. Lange C Co.

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2 Kthir. für 4 Jahr. 4 RKthlr. 3 2. 8 Uithlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.

gei ein ze 1nen Uummern wird

der Bogen mit 21 Sgr. berechnet.

Znhalt.

Amtlicher Theil.

Laudtags-Augelegenheiten. Landtags Abschied für die zum ersten Vereinigten Landtage versammelt gewesenen Stände.

Inland. Armee. de, ,. Preußen. Prinz Adalbert. Dampfboot-Fahrt von Königsberg nach Tapiau. Provinz Pommern. Jahresfeier des Vereins der alten Krieger in Stettin. Previnz Sachsen. Erplosion der Zündhölzchen⸗Fabril in Schönebeck. —Rhein-Provinz. Feier des dritten August auf der Universität zu Bonn. Exequien für 3 verstorbenen Erzbischof Spiegel von Besenberg und Canstein in Köln.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bapern. Reskript wegen der Ferien der Knaben-Seminarien. Ankunft des Königs und der Königin in Aschaffenburg. Königreich Sachsen. Die Wahl einer Universität für den Prinzen Albert. Glockenweihe und Grundsteinle⸗ gung der katholischen Kirche in Leipzig. Bekannimachung des Magi— strais in Chemnitz und die dortigen Unruhen. Königreich Hannd⸗ der. Ankunst des Herzogs von Cambridge. Großh erzogthum Baden. Vermischtes. Großherzogth um Hessen und , Hof⸗Nachrichten. Freie Stadt Frankfurt. Ankunft des preußischen Gesandten von Rochow und des bayherischen Gesandten von Gasser. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Reisen hoher Herrschaften; Vermischtes.)

Oesterreichische Mongrchie. Wien. Kunststraßenbau in Böhmen.

Frankreich. Paris. Diplomatische Audienz. Herzog von Mont⸗ pensier. Pairskammer. Deputirten⸗Wahl. Handels⸗Vertrag mit Neapel, Abd el Kader. Ünruhen zu Lisieur.— Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Debatte in der Pairskammer über die Forsten.)

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Die Wah- len. Die Toryblätter gegen die Wahl Rothschild's. Vermischtes. Schreiben aus London. (Die Wahlen und das Ministerium Lord John Russell's.)

Italien. Nom. Die österreichischen Truppen in Ferrara.

Gerichts-Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Beilagen. Zusammenstellung der Längen, Anlagekosten und Transport- mittel der im Königreich Preußen am Schlusse des Jahres 1846 in Be— trieb befindlichen Eisenbahnen, nebst den Ergebnissen des Betriebes im Jahre 1846.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Gehülfen an der Sternwarte zu Berlin, Dr. Galle, den Rothen Adler? Srden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Förster Bommerich zu Wormersdorf, Regierungs-Bezirk Köln, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Bekanntmachung.

Mit dem 15. Sktober d. J. beginnt der Unterricht in der König⸗ lichen Bau⸗Gewerbe⸗-Schule, welcher bis Mitte März k. J. Vormit⸗ tags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr ertheilt wer— den wird. Gehülfen und Lehrlinge der Bau⸗Gewerbe, welche daran Theil nehmen wollen, haben sich dazu, unter Einreichung ihres Lebens⸗ laufs, ihrer Schulzeugnisse und der Bescheinigungen ihrer Brodherren oder ihrer Lehrherren über ihre bisherige Führung, bis zum 15. Sep⸗ tember d. J. bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung schriftlich zu melden. Bei denjenigen, welche die Königl. Bau- Ge⸗ werbe-Schule bereits früher besucht haben, bedarf es keiner Zeugnisse, sondern nur der Angabe des Jahres, worin dieses geschehen. Da nur eine gewisse Zahl von Schülern aufgenommen werden kann, so wird nach Ablauf jenes Termins denen, die sich gemeldet haben, eine Be⸗ nachrichtigung zugehen, ob ihre Aufnahme erfolgen kann.

Berlin, den 6. August 1847. Der Wirkliche Geheime Ober-Finanz⸗Rath und Direktor von Pommer-⸗Esche.

Monats-Uebersicht der preußischen Bank,

gemäß §8. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846.

, Geprägtes Geld und Barren Kassen⸗Anweisungen. Wechsel⸗Bestände Lombard⸗Darlehne Staats- Papiere, und Aktiva

17,127,600 Rthlr. 1,686,500) * 14, 558, 500 * 9, 909, 200 * verschiedene Forderungen 13,705, 8300) 9

ö Depositen⸗Kapitalien Darlehne des Staats in Kassen⸗Anweisungen (nach Rückzahlung von 2,500,000 Rthlr. er. S. 29 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846) . Guthaben von Staatskassen, Instituten und Privat- Personen, mit Einschluß des Giro— Verkehrs Berlin, den 31. Juli 1847. Königl. preuß. Haupt- Bank⸗-Direktorium. (gez Witt. Reichenbach. Schmidt.

14,228, 400. Rthlr. 24, 163, 700 *

3, 500,000 *

3, 235, so0 *

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant, Chef der Landgendarmerie und Kommandant von Berlin, von Ditfurth von Dankersen in der Grafschaft Schaumburg.

Der Fürst Joseph Wrede, von Dresden.

Landtags - Angelegenheiten.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. sen Crhehn

entbieten Unseren zum ersten Vereinigten Landtage versammelt h

senen getreuen Ständen Unseren gnädigen rn .

Berlin. Beförderungen und Abschieds-Bewilligungen in der

Allgemeine

Preußische

Berlin, Sonntag den S8ien Au gu st

selben auf die Uns vorgelegten Gutachten und Anträge, so weit nicht

bereits durch Unsere Botschaften vom 23. April, gh, * 9

2 i und 24. Juni d. J. darüber entschieden ist, den nachstehenden e scheid:

JI. Auf die Erklärungen über Propositionen.

Ausschließung bescholtener Personen von ständischen Versammlungen. 1. Der Gesetz⸗ Entwurf über die Ausschließung bescholtener Personen von ständischen Versammlungen ist einer sorgfältigen Revi⸗ sion unterworfen, bei welcher die von beiden Kurien Unserer getreuen Stände gemachten Bemerkungen möglichst Berüchichtigung gefunden haben. Auf den Antrag Unseres Skaats-Ministeriums haben Wir sodann das Gesetz vollzogen und dessen Publication durch die Gesetz⸗ Sammlung angeordnet.

Verhältnisse der Juden. 35 2. Dasselbe gilt von dem Gesetz über die Verhältnisse der

uden. .

.Wenn übrigens bei der Berathung dieses Gesetzes die Kurie der Ritterschaft, Städte und Landgemeinden in ihrem Gutachten vom 21. Juni d. J. den Antrag ee hat:

. W, i. der Ehen zwischen Christen und Juden auszu—

rechen, so scheint dabei unerwogen geblieben zu sein, daß sich dieser Antrag auf einen Gegenstand bezieht, welcher, dem allgemeinen Eherecht an⸗ gehörend, Unsere christlichen Unterthanen eben so nahe berührt, wie die jüdischen, und der mithin in einem lediglich die Verhältnisse der Juden betreffenden Geseßtze seiue Erledigung nicht finden kann. Da hiernach jener , den Gränzen des vorgelegten Gesetz⸗ Entwurfs liegt, so zätte derselbe nur in dem für Petitionen gesetz⸗ lich vorgeschriebenen Wege an Uns gelangen können. Es fehlt daher an Veranlassung zur Extheilung eines Bescheides.

Abschätzung bäuerlicher Grundstücke und Beförderung gütli⸗ cher Auscinanderfetzungen über den Nachlaß eines bäu er · lichen Grundbesitzers.

3. Da die Kurie der drei Stände den vorgelegten Gesetz⸗Ent⸗ wurf wegen Abschätzung bäuerlicher Grundstücke und Beförderung gütlicher Auseinandersetzungen über den Nachlaß bäuerlicher Grund⸗ besitzer dem Interesse des Bauernstandes nicht für entsprechend er⸗ achtet hat, so haben Wir beschlossen, diesem Gesetz-Entwurfe für jetzt keine weitere Folge zu geben, und deshalb schon mittelst Unserer Botschaft vom 14. Mai d. J. die Herren-Kurie von der Berathung desselben entbunden. 3 ö.

Wegen Aufnahme eines Darlehns zur Ausführun [ ßi schen l chm . . Nachdem Unsere getreuen Stände es abgelehnt haben, zu einer aus dem Eisenbahn ? Fonds zu verzinsenden und zu tilgenden Staats-Anleihe zum Zwecke der baldigen Herstellung der großen preu⸗= ßischen Ostbahn und der damit in Verbindung stehenden Brückenbau ten und sonstigen Anlagen Ihre Zustimmung zu eitheilen, so ist keine Veranlassung abzusehen, weshalb nach, dem an jene Erklärung ge⸗ knüpften Antrage Unserer getreuen Stände dem nächsten Vereinigten Landtage eine anderweitige Proposition wegen Ausführung der ge⸗ dachten Bahn vorzulegen wäre. Wir können daher eine solche Pro— posttion nicht in Aussicht stellen, behalten Uns vielmehr vor, wegen Fortsetzung des Baues dieser Bahn mit den durch die ständische Er⸗ klärung und die dringenden Ansprüche an die Mittel des Staats zur Unterstützung anderer besonders wichtiger Eisenbahnen gebotenen Růck⸗ sichten auf inöglichste Beschränkung der Kosten nach Zeit und Umstän⸗ den das Weitere anzuordnen.

Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, Beschränkung der Klafsensteuer und Einführung einer Einkommensteuer. ; 5. Wenn Unsere getreuen Stände die Gesetz⸗ Entwürfe wegen Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer, Beschränkung der Klassen⸗ steuer und Einführung einer Einkommensteuer abgelehnt, zugleich aber den allgemeinen Antrag gestellt haben: ö f „auf die Erleichterung der Abgaben der ärmsten Klasse nicht allein in den mahl- und schlachtsteuer⸗, sondern in gleicher Weise in den , Orten hinzuwirken, und den dadurch entste⸗ ö all durch die wohlhabenden Klassen übertragen zu assen, so erkennen Wir in diesem Antrage die völlige Uebereinstimmung der Wünsche Unserer getreuen Stände mit denjenigen Absichten, durch welche Wir in landesväterlicher Berücksichtigung der Lage der weni⸗ ger bemittelten Volksklassen Uns bewogen gefunden haben, die gedach⸗ ten Gesetz⸗Entwürfe zu proponiren. Zur Exrreichung des bezeichneten Zweckes hielten Wir eine Einkommensteuer für geeignet, indem kaum ein anderes Mittel aufzufinden sein dürfte, die Wohlhabenden und Reichen in einem ihrem Vermögen entsprechenden Verhältniß zu den Staatslasten heranzuziehen und dadurch für die weniger Bemittelten eine Erleichterung herbeizuführen. Da indessen Unsere getreuen Stände hierauf nicht eingegangen sind, so werden Wir in sorgfältige Erwä⸗ gung nehmen, ob dieser Zweck auf einem anderen als dem bezeichne ten Wege zu erreichen sei. Bis dahin müssen die Mahl- und Schlacht⸗ steuer und die Klassensteuer unverändert fortbestehen, wobei es Uns zur Beruhigung gereicht, aus den Verhandlungen Unserer getreuen Stände entnommen zu haben, daß nach dem Urtheile vieler stadtischer Abgeordneten eine größere Zufriedenheit mit der Mahl- und Schlacht⸗ steuer im Lande vorwaltet, als dies nach den von mehreren Provin⸗ zial- Landtagen und einzelnen Städten eingereichten Anträgen anzu— nehmen war.

uebernahme der Garantie des Stagts für die zur Ablösung der Real-Lasten von bäuerlichen Grundstücken zu errich- tenden Rentenbanken. .

6. Da Unsere getreuen Stände sich nicht 66 ausgesprochen . daß der Staak die Garantie für die zur Ablösung der Real- Lasten von bäuerlichen Grundstücken zu errichtenden Fenn , übernehme, J werden Wir bei den künftig etwa zu erlassenden pro⸗ vinziellen Gefetzen über diesen Gegenstand keine Staatsgewähr für

die vorgelegten

Alle Post⸗Anstalten des In-

und Aus landes nehmen Geslellung

auf dieses glatt an, sür Herlin

die Expedition der preuß. Zeitun

geren ,, . Nr. b.

Insertions- Gebühr sür den Raum einer Seile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

die Rentenbriefe zusichern, weil eine solche Gewähr, wenngleich aller Voraussicht nach materiell geringfügig, doch durch den Umfang von zu großer nomineller Bedeutung ist, als daß Wir Uns nicht dazu der Zustimmung Unserer getreuen Stände versichern zu müssen glaubten. liebrigens werden Wir denjenigen Provinzen, welche die Errichtung solcher Rentenbanken erbeten haben, darauf bezügliche Propositionen bei der nächsten Versammlung ihrer Stände vorlegen lassen und wol⸗ len erwarten, ob die übrigen Provinzen den gleichen Wunsch aus⸗ sprechen werden. Provinzial-Hülfskassen.

7. Nachdem Unsere getreuen Stände sich mit, dem Vorschlage wegen Errichtung von Provinzial⸗Hülfskassen durch einen aus Staats⸗ mifteln zu beschaffenden Fonds von 253 Millionen Thalern einverstan⸗ den erklärt haben und durch einen aus ihrer Mitte gewählten Aus⸗ schuß die allgemeinen Grundsätze für die Bildung dieser Kassen mit Unserem Minister des Innern vereinbart sind, werben Wir den näch= sten Provinzial- Landtagen die entsprechenden Propositionen vorlegen lassen, damit diese Institute, von denen Wir ins wesentliche Förde⸗ rung . Provinzial⸗Interessen versprechen, demnächst bald ins Leben treten können.

Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses.

8. Die von Unseren getreuen Ständen vorgenommenen Wahlen der Mitglieder der ständischen Ausschüsse und ihrer Stellvertreter be⸗ stätigen Wir hierdurch, wobei Wir mit Rücksicht auf die von einigen Abgeordneten in die Wahl-Protokolle niedergelegten Erklärungen hin⸗ zufligen, daß, so lange Wir Uns nicht bewogen sinden, die Verord⸗ ngen vom 3. Febrüar d. J. abzuändern, dem Vereinigten Aus⸗ schusse und der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen diejenigen Befugnisse verbleiben, welche ihnen nach den gedachten Ver⸗ ordnungen und Unseren darauf bezüglichen Deeclarationen vom 24. Juni d. J. zustehen.

TDa dle 'dbn' den Landgemeinden der Rhein-Provinz zu dem stän= dischen Aussch isse gewählten Abgeordneten die auf sie gefallenen Wah⸗ len nicht angenommen und die wählenden Mitglieder des Landtages, in Folge dieser Ablehnung, neue Wahlen vorzunehmen sich geweigert haben, so werden in Folge dieses Verfahrens die Landgemeinden der Rhein⸗-Provinz bis zum nächsten Provinzial-Landtage der Vertreter in dem ständischen Ausschusse entbehren.

II. Auf die ständischen Petitionen. Erlaß der Militair-Kirchen⸗Ordnung. I Der Erlaß einer neuen Militair⸗-Kirchen⸗Ordnung wird, den Wünschen Unserer getreuen Stände entsprechend, möglichst beschleu⸗ nigt werden.

Oeffentlichkeit für die Sitzungen der Stadtverordneten. 23) Dem Antrage des Vereinigten Landtages auf Gewährung der Oeffentlichkeit für die Sitzungen der Stadtverordneten haben Wir durch elnen zu publizirenden Erlaß vom gestrigen Tage gewillfahrt. Es erstreckt sich solcher, wie sich von selbst versteht, auch auf die jeni⸗ gen Städte der Rhein-Provinz, welchen Wir die revidirte Städte⸗ Srdnung verliehen haben oder solche künftig auf ihren Antrag ver⸗ leihen möchten. Dagegen können Wir der Bitte um Ausdehnung dieser Anordnung auf die Sitzungen der Gemeinde- und Bürgermei⸗ sterei⸗Verordneten in der Rhein- Provinz deshalb keine Folge geben, weil der darauf bezügliche, lediglich die Abänderung eines Provinzial⸗ Gesetzes betreffende Antrag nach §. 13 der ersten Verordnung vom 3. Februar d. J. von dem Vereinigten Landtage gar nicht hätte be⸗ rücksichtigt und zu Unserer Kenntniß gebracht werden sollen.

Aufhebung der Gebühren für Aufenthalts-⸗Karten.

3) Die von Unseren getrenen Ständen beantragte Aufhebung der Gebühren für Aufenthalts-Karten steht in genauester Verbindung mit dem bereits auf den Provinzial Landtagen berathenen Gesetz⸗ Entwurf über das Sportuliren der unteren Verwaltungs⸗ Behörden, und wird dieser Gegenstand durch die Publication dieses Gesetzes seine Erledigung finden.

Abänderungen des Reglements über den Geschäftsgang beim

. Vereinigten Landtage. 4) Die von Unseren getreüen Ständen in Antrag gebrachten Ab⸗

änderungen des Reglements über den Geschäftsgang beim Vereinigten Landtagè werden Wir einer näheren Prüfung unterwerfen und bei der vor Eröffnung des nächsten Vereinigten Landtages zu veranlassen= den neuen Redackion des Reglements möglichst berücksichtigen lassen.

Ausdehnung des mündlichen und öffentlichen Kriminal-

Verfahrens. 5) In dem Antrage:

die Ausdehnung des öffentlichen und mündlichen Kriminal-Verfah⸗

rens auf alle Theile der Monarchie, in welchen die Kriminal⸗Ord⸗

nung gilt, zu beschleunigen und die derselben etwa entgegenstehen=

den Hindernisse zu beseitigen, sehen Wir einen erfreulichen Beweis dafür, daß das Gesetz vom J. Juli v. J., so wie die Verordnung vom 7. April d. J., eine Unse⸗ ren landesväterlichen Absichten entsprechende Anerkennung gefunden haben. Wir haben Unseren Justiz⸗-Minister beauftragt, zur aldigen Einführung des gedachten Verfahrens in allen denjenigen Landesthei= len, in welchen die Kriminal-Ordnung gilt, mit Berücksichtigung der verschiedenen provinziellen Verhältnisse, so wie der inzwischen gesam⸗ melten Erfahrungen, die nöthigen Einleitungen zu treffen.

Zu Urkunde Unserer vorstehenden gnädigsten Bescheidungen ha⸗ ben wir gegenwärtigen Landtags- Abschled ausfertigen lassen, auch höchsteigenhändig vollzogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Sanssouci, den 21. Juli 1847.

(L. 8. (gez) Friedrich Wilhelm.

Prinz von Preußen. . von Boyen. Mühler. Eichhorn. born Thile.

von Savigny. von Bodelschwingh— Graf u Stolberg. zu ß dem von wa von Düesberg.

An Unsere zum Vereinigten Landtage versammelt gewesenen getreuen Stände.